(ohne Sparkassen
(Fortsetzung)
Gläubiger
—
Laufende Nummer
seitens der Kund⸗ schaft bei Dritten
benutzte
Kredite
sonstige im In⸗ und Ausland aufge⸗ nommene Gelder und
Kredite (Nostrover⸗ pflichtungen)
Einlagen deutscher Kredit⸗ institute
sonstige Gläubiger
Summe
c) und d)
(Sp. 49 und 50)
insgesamt
(Sp. 47, 48 u. 51)
Von der Summe c) u. d) (Sp. 51)
entfallen auf
Von 2. (Sp. 54) werden durch Kündigung
oder sind fällig pflichtungen
1.
jederzeit fällige Gelder
aus Akzepten und Sola⸗ wechseln
b) 0) darüber
beresbaib hinaus nnerha S
7 Tagen 3
2. 8) feste Gelder und Gelder auf Kündigung
d)
darüber hinaus bis zu 12 Monaten
über 12 Monate
Monaten hinaus
47
53
54 58
Badische Kommunale Landesbank, Mannhem.. Bayer. Gemeindebk. (Giroz.) öfftl. Bankanstalt, München Berliner Stadtbank — Giroz. d. Stadt Berlin —, Berlin Brandenburgische Provinzialbank u. Girozentrale, Berlin Giro⸗Zentrale (Kom.⸗Bk.) f. d. Ostmark, Königsberg, Pr. Girozentrale Sachsen, öffentl. Bankanstalt, Dresden. Girozentrale Schleswig⸗Holstein, Kiel. Lds.⸗Bk. u. Sparkassenzentr. f. Westf. (Giroz. „Mänster, W. Landeskommunalbank — Giroz. f. Hessen —, Darmstadt Landeskreditkasse Kassel, Kassel. 8 3 Mitteldeutsche Landesbank (Girozentrale), Tctan Nassauische Landesbank, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden Niedersächsische Landesbank — Girozentrale —, Hannover Prov.⸗Bk. Grenzm.⸗Pos.⸗Westpr. (Giroz.), Schneidemühl Provinzialbank Pommern (Girozentrale), Stettin. . . Rheinische Girozentrale und Provinzialbank, Düsseldorf Schlesische Landesbank — Girozentrale, Breslau.. Württ. Girozentr. — Württ. Lds.⸗Kom.⸗Bk. —, Stuttgart
0 O00 e1 cn fK. ee bo Hhe
—2 △‿ — —
870 385 234 887
3 351 504 7 688 1 851 2 456 853 11 069 5 782 1 197
95 281 226 214 103 235 135 528
48 646 289 334
35 865
49 757
29 063
240 669
288 228
214 914 118 623
178 176
26 200
7 902 64 962
165 638
26 556 78 382 209 661 30 745 5 084
5 .
121 837 304 596 312 896 166 273 53 730 360 477 44 347 198 317 59 819 36 260 316 532 57 394 365 600 11 611 88 246 260 578 154 027 178 995
121 930 304 596 312 896 167 521 54 600 361 055 44 581 199 204 63 170 36 764 324 220 59 245 368 074 11 611 89 099 271 647 159 809 180 192
60 883 164 775 144 028
93 204
36 836 199 625
24 348 136 815
26 006
25 599 153 805
43 752 201 948
8 659
56 657 134 096
91 761
89 159
e) Giro
60 954 3 305 139 821 168 868 73 069 16 894- 160 852 19 999 61 502 449 33 813 911 10 661 1 6 162 727 13 642 163 652 2 952 31 589 126 482 62 266 89 836]
8 763 8 217 11 640 8 292 1 459 829 741
34 609 91 382 140 671 49 127 15 138 76 876 5 078 36 795 22 470 8 141 92 232 8 852 104 025 2 092 20 860 75 655 49 600 70 373
16 793 37 899 16 548 15 636 154
75 269 12 290 18 158 6 612 815
49 481 3 993 46 925 582
6 825 34 689 7 264 14 052
789 2 323
3 900 2 123
5 411
—
18 Girozentralen .. Deutsche Girozentrale — Deutsche Kommunalbank-—, Berlin
220
38 459
—
2 318 235 1 210 489
773 300 15 747
3 091 535 1 226 236
3 130 214 1 226 236
1 691 956 646 878
1 399 579 579 358
103 622
53 751
903 976 316 103
363 985 202 513
36 908
27 996 6 991
19 Girozentralen
. 1 2520,—* 670 681
1) Hauptsächlich Forderungen aus verschiedenen vom Reich und Staat veranlaßten Kreditaktionen.
220
38 459
3 528 724
881 5387 1ℳ7] 10106 1800 15584 dnf 16 a- 810] 282 9
789 047
4 317 771]
2
2) Hauptsächlich Verpflichtungen aus der Weiterleitung von zweckgebundenen Mitteln der öffentlichen Hand. 2 Darunter RM 272 000 Indossamentsverbindlichkeiten aus weiterbegebenen unverzinslichen Sächsischen Schatzanweisungen. ⁴) Darunter eigene Ziehungen im Rahmen des t der Reichsregierung m Höhe von RM 27 013 000.
8 Nur Deutsche Rentenbank⸗Kreditanstalt. ³) Ausweis des Vormonats.
²¹) Der Monatsausweis umfaßt nur das über die inländische (n) Niederlassung(en) laufende Geschäft.
8) Vom Obligo freigestellt durch Bankenkonsortium.
³²) Davon Spareinlagen der Braunschweigischen Landessparkasse R 55 358 000.
10) November⸗Ausweis.
nisse an den deutschen “ 1. Ausgabe. Herausgegeben vom gemeinsam mit der Reichsstudentenführung.
Preis RM —,80.
Das Reichsstudentenwerk, schulführer herausgibt, hat es in diesem nommen, sch ulen zusammenzustellen. Damit wird der Generation ein Buch in die Hand gegeben, das ihr über Schulgattung Auskunft gibt, die in fältigkeit noch recht wenig bekannt ist. dem deutschen Fachschulwesen in
gebrauchten Fachkräfte in fähigt ist.
Die Aufgabe, nicht leicht. 89 E —
besonderer Weise berufen
die sich die Herausgeber gestellt hatten,
angefangen bei den Höheren zählen, der Berufsber rater usw. über ige Aufgabe und Ziel, voraussetzungen, über Hilfs⸗ un Mederungseinrichtwigen, diengebühren und viele wichtige 7 kunft erhält.
Dem eigentlichen Auskunftsteil ist ein Geleitwort des erziehungsministers Rust vorangestellt;
Gngiexeahr 1987 Reichsstudentenwerk Verlag Walter de Gruyter & Co., Berlin und Leipzig. 135 Seiten.
das alljährlich den Deutschen Hoch⸗ Jahre erstmalig unter⸗ einen solchen Sa auch für die deutschen Fach⸗ nachrückenden
ihrer Bedentung und Viel⸗
Und doch kommt gerade Zukunft größte Bedeutung zu, weil es zur Heranbi ldung der heute auf allen Gebieten so dringend und
Galt es doch, weit über 300 Fächschulen und über Technischen Lehranstalten bis zu den Gymnastikschulen — nicht nur aufzu⸗ sondern so b daß der Schüler, der Lehrling, Studien⸗ Stu⸗ Fragen mehr er schöpfende Aus⸗
eitwe Reichs⸗ Reichsstudentenführer
eine
be⸗
war
Scheel Deutschen
Studententums;
schreibt Grundsätzliches
Ausbau des emacht hat, dief
Das in Anbetracht seines Umfanges und reichhaltigen Inhalts als außerordentlich preiswert zu bezeichnende Bu⸗
diejenigen b.
Hilfswerkes seitdem
er Aufgaben betraut worden ist.
eschaffen,
hhttg sind.
Die Reuregelung der Besjehenden zwischen den Trägern der .“ Krankenversicherung und der Unfallversicherung nach der Verordnung vom 15. Juni 1936. lichen Vorschriften druckerei Paetz /Rink Verlag, Berlin 0 112, Frankfurter Allee 307. 24 Seiten, brosch. Preis 0,60 RM, bei Mehr⸗
mit
bezug Staffelpreise.
Aluf Grund der Verordnung des Reichsarbeitsministers über Beziehungen zwischen den Trägern d. der Kranken⸗ Juni 1936 und Juni 1936 erlassenen
die Regelung der versicherung und der Unfallversicherung vom 15. der vom Reichsversicherungsamt am 19. Bestimmungen über die Unterstützungspflicht der Krankenkassen Trägern der Unfallversicherun
und Unternehmer gegenüber den
und über Ersatzleistungen zwischen Krankentasen, Ersatzkassen ung Trägern der Unfallversicherung (§§ 15 des § 1543 b der Reecrhehcsgrggeec dnmas sind die Beziehungen
zwischen Kranke genossenschaft ge
nkasse und Beruf
Anmerkungen.
1 bis 1510) sowie im Falle
4 356 450
umreißt in seinem Beitrag Zukunft und Aufgabe des Oberregierungsrat über das Fachschulstudium. hervorgehoben zu werden verdient die ausführliche Darstellung aller Hilfs⸗ und Förderungsmöglichkeiten sowie der Krankenver⸗ sorgung an den Fachschulen.
Dr.
Daraus ist zu entnehmen, an diesen Schulen erhebliche Fortschritte das Reichsstudentenwerk mit
sollten sich alle die entweder selbst vor der Frage stehen, sich weiterzubilden, oder die an der E“ über solche Fragen
1 8 8
Teptausgabe der gesetz⸗ Verlag Buch⸗
Handrick Besonders
daß der
der Durch⸗
2 338 834
“
521 8s 8002 956 713 123 5424 900 170 2800
1 978 9377 157 373 1 220 079 34 987 36 908
566 498
Alte verb öffentlichten
154 633 1 481 921
ändert worden. Die bisherigen Bestimmungen, Vereinbarungen, Krankenkassenabkommen usw. sind außer Kraft gesetzt worden. In der 24 Seiten umfassenden handlichen Broschüre sind die neuen gesetzlichen Bestimmungen für die senasegunche zwischen Kranken⸗ kasse und Berufsgenossenschaft zusammengefaßt und mit kurzen Anmerkungen versehen. Die Broschüre enthält . den gesetz⸗ lichen Bestimmungen eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der §§ 1501 bis 1513 und 1543 a—e der Reichsversiche⸗ rungsordnung.
Die rechtlichen Beziehungen zwischen Krankenkasse und Fürsorgeverband nach der Neeichsversicherungsordnung, dargestellt an Hand der Entscheidungen des Reichsversicherungsamtes, mit prak⸗ tischen Beispielen und einem Anhang mit den gesetzlichen Bestimmungen über Sterilisation usw. Bearbeitet von 6 Hans Zager, Berlin. Verlag Buchdruckerei Paetz’ Rink Verlag, Berlin 0 112, Frankfurter Allee 307. 1936. 76 Seiten brosch. Preis 2,40 RM.
Die nicht immer eindeutigen und teilweise unübersichtlichen setzlichen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung bereiten S praktischen Zusammenarbeit zwischen Krankenkasse und Für⸗ sorgeverband erfahrungsgemäß erhebliche Schwierigkeiten. Ein weiterer Anlaß zu an sich meist vermeidbaren Streitigkeiten ist dadurch gegeben, daß die maßgeblichen Entscheidungen des Reichs⸗
Krankenkasse und Fürsorgeverband.
versicherungsamtes u. a. zerstreut veröffentlicht und den Sach⸗
bearbeitern infolgedessen schwer zugänglich bzw. unbekannt sind. In den weitesten Kreisen der Beteiligten besteht daher seit langem das “ nach einer knappen übersichtlichen und leicht faß⸗ lichen Darstellung der gesetzlichen Bestimmungen an Hand der fortges chrittenen kreöpgüühe Diesem Zweck entspricht die vorliegende eea Die rechtlichen
und Voraus⸗
1““
hes Reichskommiffars für das Kreditwefen vom 26. Februar 1935 Art. 2 ubf. 2 tengereichl
institute vom 27. Februar 1937
nd Genossenschaften)
Beträge in à Tausend AM
a) b) mit mit geset⸗ besonders licher Sr. Kün⸗ einbarter Kün⸗
frist digungs⸗ frist
insgesamt
(Sp. 60 u. 61)
Anleihen und Hypotheken
schreibungen
darunter Schuld⸗ ver⸗
im Umlauf
laufende Kredite
——
g
ordentliche Reserve⸗ fonds, Rück⸗ stellungen, Del⸗ kredere⸗ reserven und Wert⸗ berich⸗ tigungs⸗ posten
Reserven im Sinne von § 11
Grund⸗ bezw. Geschäfts⸗ kapital
Sonstige
ossve ů
60
Rechnung
8
Aval⸗, Eigene Indossamentsverbindlichkeiten
Bürg⸗ schafts⸗ *) b)
8 und aus 8 Farantie⸗ . Sola⸗ verpflich⸗ weiter⸗ wechseln tungen begebenen der 6. 261b] Bank. Lundfr⸗ HGB) akzepten Order der Bank
29) aus sonstigen Redis⸗ kon⸗ tierungen
davon für
insgesamt (Sp. 74 bis 76)
Laufende Nummer
Dritter
3431 1 640 111 50 848 1 249 1 512 1 315 2 659 196
2 004
4 356 1751 165 256 3 402
3 160
3 509 10 719 1 301
205 098
14 039
83 847 78 643 24 084 52 726
85 941
128 760 172 932 180 431 167 052 3 944
51 318 250 735 18 861 48 152
41 386
127 126
49 784 106 935 68 136 120 829 80 738 7 559 207 011
443
11 337 22 813
2 208
10 000 15 926 5 000 10 000 7 000 10 658 5 628 8 000 2 000 6 000 15 000 5 000 16 000 1 500 6 000 40 000 4 463 7 498
1 417 790
1 059 2 983 356
1 945 1 502 167
2 482 1 838 2 825
3 414 6 698 2 488 1 453
744 6 341
587 2013 1 511 4 073 3 903 6 004 8 368 1 471 3 212
740 2 177
230 976 540 235 336 342 272 601 150 250 412 766 107 908 209 406 158 739 187 923 546 827 432 672 575 330
22 557 171 369 633 624 186 761 245 307
3 635 4 010 11 415 4 100 11 607 4 350 1 223 137 207
1 226 1 745 5000 13 498 585 1 002
1 885 3195
0 ———2 ¶ᷣ α☛̈ ⏑ —6
— — — — — — o —'
3 346 2 278 254 92
— —— — 0
136 873
198 028
1 633 795 753 363
809 947 714 137
88 650 1 273
175 673 30 000
53 287 49 841 11 616 4 505
55 197 15 486
5 421 593 2 042 479
11 864 86 607
15 555 11 864
2 057
69 550
¶136 873
editinstitute
103, 072
d.
setzungen sowie der Umfang des gesetzlichen Ersatzanspruchs sind em gegenwärtigen Stande der Rechtsprechung unter An⸗ führung der maßgeblichen Entscheidungen — und letztere zumeist im Wortlaut — erschöpfend dargestellt. gewählte Beispiele insbesondere den noch in der Aus⸗ bildung stehenden Berufskameraden das Eindringen in die nicht Weitere Abschnitte behandeln eingehend wichtige Teilfragen, die besonders häufig Anlaß zu Ftseificehen B.: „eistungspflicht und Fürsorgepfl icht, ehandlung, ses Anspruchs des Versicherten, Kopfpaus schale, Ausschlußfrist und In einer besonderen Uebersicht sind die maßgeb⸗ chen Entscheidungen im Wortlaut unter genauer Q Quellenangabe rbentals ausgeführt und erleichtern damit die Tagesarbeit be⸗ Eine weitere angenehme Bereicherung ist das ausführ⸗
nach
immer einfache Materie.
bieten, wie z. mäßiges Ermessen,
Ve
deutend.
385 128 1 422
198 028
20
2 387 158
8 37 rör.
88
1 524 084
5 312 2455 28
89 923
205 673 64 903 54 346¹¼ 70 683 7 464 072
I. Wieder aufgenommen: Kreis⸗Hypothekenbank Lörrach (Gruppe b). II. Abgang:
Dauer der Krankenhausb
liche Stichwörterverzeichnis.
Der
den neuesten Stand. D.
illkommener Helfer sein.
Das
Anhang enthält eine gute Uebersicht der über d der Sterilisation Frscelensnen Gesetze und Verordnungen bis auf Büchlein wird daher den Sachbearbeitern
Krankenkassen und Fürsorgeverbänden ein wertvoller Ratgeber am Arbeitsplatz sein. Auch den in der Berufsausbildung⸗ stehenden Id zu Prüfungen sich Kameraden wird es ein Damit leistet es zugleich einen wesent⸗ lichen Beitrag für eine gedeihliche, von seiten der Krankenkassen wie der Fürsorgeverbände erstrebte praktische Zusammenarbeit
Zahlreiche aus der Praxis
im Dienste der Volkswohlfahrt und Gesundheit.
Einheits⸗Registratur⸗Plan für deutsche Krankenkassen. Aufgestellt vom Reichsverband der Ortskrankenkassen, Paetz / Rink Verlag, Preis brosch. 1,60 Reichsverband der Ortskrankenkassen sich zur Her⸗ ausgabe eines neuen Einheitsregistraturplanes entschlossen hat,
lag
Wenn der
Buchdruckerei Frankfurter Allee 307.
RM.
pflicht⸗ Abtretung
das Gebiet
Berlin. Berlin 0 112,
Ver⸗
EEE
Kreisbank des Landkreises Kempen⸗Krefeld, Krefeld (Gruppe c).
15 722 69 550 98 471
13 921]
8
Berlin, den 20. März 1937
Büro des Mukflchesanses sitr das Rreditwefen
so wird er damit einem praktischen Bedürfnis gerecht. Dieses Bedürfnis entstand einmal aus der Vielgestaltigkeit, die gerade auf dem Gebiete des Registraturwesens auch heute noch besteht und deren Beseitigung allenthalben erwünscht ist, zum anderen aus der fortschreitenden Entwicklung im Aufgabenbereich der
bkesen.
Der Einheits⸗Registratur⸗Plan soll ein Musterplan sein der⸗ gestalt, daß ihn nach Möglichkeit alle Krankenkassen ihrer Akten⸗ ablage zugrunde legen können.
Aus grundsätzlichen Erwägungen wurde der Plan der bei den Fankenkassen im allgemeinen anzutreffenden Arbeitsteilung an⸗ gepaßt. Die Registratur als solche braucht selbstverständlich nicht in allen Teilen zentral verwaltet zu werden. So gehören bei⸗ spielsweise die Personalakten unter besonderen Verschluß des Kassenleiters, die Vollstreckungsakten in die Vollstreckungs⸗ abteilung, die Akten für die Durchführung der Versorgungsheil⸗ behandlung in die Abteilung zur Betreuung der Kriegsbeschädig⸗ ten, falls eine solche Abteilung besteht usw. Im Registraturplan aber müssen alle diese Einzelheiten natürlich dort erscheinen, wo⸗
hin sie sachlich gehören.
Bezüglich der Kennzeichnung der einzelnen Hauptgruppen und Untergruppen ist aus Gründen der praktischen Erfahrung davor zu warnen, „diese Kennzeichnung nur durch Farbzeichen sicher⸗ zustellen. Die Regi stratur würde dadurch leicht zu buntscheckig werden. Dagegen erscheint es zweckmäßig, die Ruͤckenschilder so einzurichten, daß sie dreimal nacheinander (on oben nach unten) die Ziffernreihe von 0 bis 9 enthalten. Die erste Zahlenreihe von 0 bis 9 bezeichnet dann die Hauptgruppe, die zweite die Gruppe und die dritte die Untergruppe. Ueberklebt man die ent⸗ sprechenden Ziffern, so wird dadurch nicht nur eine gute Ueber⸗ sicht erreicht, sondern gleichzeitig auch erkennbar, wenn einmal ein Ordner versehentli 8 an die falsche Stelle gerät (vgl. das in den Registraturd blan eingeheftete Schaubild). Die „Gemeinschafts⸗ aufgaben“ und die „übertragenen Aufgaben“ sind im Registratur⸗ plan nicht je an einer Stelle zusammengefaßt, sondern aufgeteilt
“]
Reinhardt
auf die Arbeitsgediete, zu denen sie ihrer Art nach im Einzelfalle gehören. Eine gute Registratur aufzubauen ist nicht nur eine mühevolle, auch zeitraubende Arbeit. Sie verlohnt aber, wenn eine überz lliche und jederzeit dienstbare Einrichtung entsteht.
Die “ fen Krankenkassen. Von Dr. J. Kreil, at im Reichsversicherungsamt. Verlag: Paetz / Rink Verlag, Berlin 0 112. iten Din A 5, brosch. Preis 1,50 RM je 1,20 RM, ab 100 Stück 1,— RM. 8 war ein gl alückicher Gedanke des Verfassers, daß er seinem vor kurzem erschienenen Buche Die rechtliche Stellung der Leiter
der Krankenkassen“ das ergänzende Buch über „Die Beiräre der Krankenkassen“ folgen ließ. Auch dieses neue Buch
1287.
Sräck. —
Iügn gsr Fss
ist im wesent⸗ lichen nach den gleichen aee ausgebaut wie das Wer⸗ über die Kassenleiter. Ein geschichtlicher Rückblick als Einleitung wird die Neuregelung über die Stellung des Beirats gegenüber früher besonders klar umgrenzen. Die heute geltenden fti mungen über den Beirat sowie die Bildung des seine Zusammensetzung als auch seine Amtsdauer, die Berufung und Abberufung der Peiratsmilglieder, die persönlichen Voraus⸗ setzungen sowie die Bestimmungen über die Beend igung des Ebren⸗ amtes finden ihre umfassende und erschöpfende Darsteltn ung. Ein besonderes Kapitel ist der Berufung der Beiratsm itglieder für Betriebskrankenkassen, der Berufung 8 Arztes, Vertreters der Gebietstörperschaft, Stellvertreter der Beiratsmitglieder gewidmet. Die Aufgaben des Beirates, die Entschädigungen,
des
die Drdnungsstrafen, die Streitigkeiten über Rechte und Pflichten, die bürgerlich⸗ rechtl. iche und strafrechtliches Verantwortung der Beirats⸗ mitgli eder sowie d die “ der Krankenkassen runden die Dar⸗ stellung so ab, daß kaum eine Frage unerörtert geblieben ist.
Das Werk gehört in die Hand eines jeden Beiratsmitgliedes.
8