8 Reichs⸗
8 und Staatsanze
iger Nr. 270 vom 19. November 1936. S. 4
Der Stabsamtsführer des Reichsnährstandes Dr. Reischle in Kopenhagen.
Kopenhagen, 19. November. Der Stabsamtsführer des Reichsnährstandes, Dr. Reischle, ist in Begleitung von Stabs⸗ hauptabteilungsleiter Beer und Adjutant SS⸗Obersturmführer Krause am Montag nach Kopenhagen gefahren. Am Bahnhof wurden die deutschen Gäste von dem Vertreter der Deutschen Ge⸗ sandtschaft, Dr. Krüger, dem Vertreter des Deutsch⸗Dänischen Kulturvereins, Kapitän Ibsen und von Ministerialdirektor Walter vom Reichsernährungsministerium empfangen, der sich wegen⸗ Re⸗ gierungsverhandlungen zwischen Dänemark und Deutschland in Kopenhagen aufhält. Dr. Reischle und seine Begleitung waren am Montag abend Gäste der Deutschen Gesandtschaft. An diesem Empfang nahmen u. a. Vertreter des dänischen Außenministe⸗ riums, des Landwirtschaftsrats, des Landwirtschaftsministeriums, der Nationalbank und der dänischen Wirtschaftsvereinigungen teil.
Am Dienstag abend hielt Dr. Reischle einen Vortrag vor dem Deutsch⸗Dänischen Kulturverein. Hierbei führte er u. a. aus, daß sich im Jahre 1932 die Schuldenlast der deutschen Landwirt⸗ chaft auf 12 Milliarden RM belaufen habe. Allein die Zinsen aus dieser Verschuldung beanspruchten nahezu ½ des Jahreswertes der gesamten landwirtschaftlichen Erzeugung. Die Preise für land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse stellten sich im Vergleich zur Vorkriegs⸗ zeit indexmäßig auf 75 Punkte, die der landwirtschaftlichen Be⸗ darfsgüter aber auf 125 Punkte. Ohne ein gesundes Bauerntum vermag Deutschland aber auf die Dauer sich nicht lebenskräftig und schöpferisch zu erhalten. Deshalb wurden im September 1933 die beiden grundlegenden Gesetzeswerke geschaffen, die an die Bauern⸗ befreiung des Freiherrn vom Stein anknüpfen und für alle Zu⸗ kunft die Grundpfeiler für das deutsche Bauern⸗ und Volkstum abgeben: Das Reichserbhofgesetz und das Reichsnährstandgesetz. Hierdurch wurden die Bedingungen für eine gesicherte und gerechte Ernährung des deutschen Volkes zu volkswirtschaftlich tragbaren Preisen gesichert. Da sich aber der nationalsozialistische Staat nicht auf den Primivitätsstandpunkt stellt, sondern durch viele und mög⸗ lichst wertvolle Arbeit die Lebenshaltung aller Volksschichten zu verbessern sucht, hat er an einem umfassenden Leistungsaustausch, nsbesondere mit befreundeten Staaten, allergrößtes Interesse. Trotz der Erzeugungsschlacht, die unserem Volke wenigstens das Allernotwendigste an Nahrungsgütern liefern soll und muß, bleiben zu der von uns angestrebten Lebenshaltung immer noch Lücken genug, die nur durch Einfuhren geschlossen werden können. Wenn wir als Gegenleistung auch nicht Gold und Devisen zu bieten hätten, so seien es aus der Fülle der deutschen Volkswirt⸗ haft heraus verläßlichere, von Börse und Konjunktur unab⸗ hängige Werte, nämlich unseres Volkes vielgestaltiges Arbeitspro⸗ dukt. Wenn Dänemark von diesem Angebot reichlich Gebrauch mache, seien Absatzsorgen für seine Landwirtschaft überflüssig.
Am Mittwoch abend war der Stabsamtsführer Dr. Reischle beim dänischen Außenminister Munch eingeladen. Der Besuch von Dr. Reischle ist als ein günstiges Zeichen für den Verlauf der deutsch⸗dänischen Regierungsverhandlungen zu bewerten.
—.
1
Weiter unveränderter Goldbestand bei der Niederländischen Bank.
Amsterdam, 17. November. Der letzte Ausweis der Nieder⸗ ländischen Bank zeigt wiederum einen unveränderten Goldbestand von 89,9 Mill hfl. 2
Die Inlandswechsel weisen mit 22,4 (22,5) Mill. hfl. nur eine geringe Veränderung aus, während die übrigen Ausleihungen der Bank mit 292,4 (289,8) Mill. hfl. eine Er⸗ höhung um 3,1 Mill. hfl. erfahren haben. Der Banknotenumlauf ging um 9,2 Mill. auf 774,4 (783,6) Mill. hfl. zurück. Im weiteren Anwachsen der Giroguthaben um 12,4 Mill. hfl. auf 151,4 (139,0) Mill. hfl. kommt die Flüssigkeit des holländischen Geldmarktes zum Ausdruck. Hierbei werden die Guthaben des Staates mit 49,0 (40,1) und die Guthaben Privater mit 102,4 (98,9) Mill. hfl. ausgewiesen.
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Der neue griechisch⸗italienische Handelsvertrag.
Athen, 17. November. Das griechische Wirtschaftsministerium gibt die hauptsächlichsten Bestimmungen des am 7. November 1936 in Rom unterzeichneten italienisch⸗griechischen Handelsver⸗ trages bekannt. Der Vertrag tritt am 16. November 1936 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 1937 gültig. Er sieht ein allgemeines Banken⸗Clearing vor, das sich einerseits auf die Rege⸗ lung der alten Guthaben, d. h. des Ueberschusses des früheren Clearings und der nach der Durchführung der Sanktionen in Italien festgelegten griechischen Guthaben bezieht, andererseits die Zahlungen für neue Warenlieferungen betrifft. Besondere Bestimmungen gestatten die Eröffnung von Krediten oder Vor⸗ auszahlungen, aber nur dann, wenn eine Einfuhrgenehmigung für die Bestellungen und die Auslagen für die Handelsvertreter beigebracht wird. Die bedeutendste Abmachung des neuen Ab⸗ kommens ist die, die die Ausfuhr gegen alle Schwankungen der Kurse sichert, da die Schuldner der beiden vertragschließenden Teile von ihren Verpflichtungen nur dann entbunden werden, wenn die Gläubiger mit dem vollen Betrage befriedigt sind. Durch das neue Abkommen wird die bereits von Italien ge⸗ nehmigte Fortsetzung des privaten Austausches vorgesehen.
Der letttändische Finanzminifter über Zukunfts⸗ fragen der Wirtschaftspolitik Lettlands.
Riiiga, 18. November. Der lettländische Finanzminister Ekis hielt auf der Vollversammlung der Industrie⸗ und Handelskammer Lettlands eine längere Rede über die Zukunftsfragen der Wirt⸗ schaftspolitik Lettlands. Er behandelte hierbei ausführlich die lett⸗ ländische Währungsreform, die Abwertung des Lat durch An⸗ gleichung der lettländischen Währung an die alte Parität zum eng⸗ lischen Pfund. Obgleich die Reform nach Auffassung des Finanz⸗ ministers im geeignetsten Augenblick erfolgt und unbedingt not⸗
wendig gewesen sei in Anbetracht der neuen internationalen Valutaverhältnisse und der zu erwartenden Stabilisierung der
Währungen auf einer neuen abgewerteten Grundlage, sei niemand über diese Reform als solche sehr glücklich. „Sie müssen wissen“, erklärte der Finanzminister den Vertretern der Wirtschaft gegen⸗ über wörtlich, „daß weder Sie noch das Finanzministerium, noch die Staatskasse durch diese Maßnahme übermäßig reich ge⸗ worden sind.“
Der Finanzminister wies danach auf die Wichtigkeit der Er⸗ haltung des bisherigen Preisniveaus hin. Im großen und ganzen gesehen sei es gelungen, das bisherige Preisniveau aufrechtzu⸗ erhalten. Nur dort, wo eine begründete Preiserhöhung notwendig sei, würde man sie schrittweise zulassen. Im übrigen werde die Regierung mit allen Maßnahmen jede ungerechtfertigte Preissteige⸗ rung zu unterbinden wissen. Durch die Währungsreform sei die
Möglichkeit einer Ausfuhrförderung gegeben. Die Lage des Außenhandels sei in Lettland günstig. In den ersten neun Monaten dieses Jahres sei die Handelsbilanz mit 5,5 Mill. Lat aktiv. In
seinen Ausführungen über die bevorstehende Industriepolitik Lett⸗ lands unterstrich der Finanzminister, daß keinesfalls eine Ein⸗ schränkung der industriellen Tätigkeit seitens der Regierung beab⸗ sichtigt sei, doch sei ein weiteres Anwachsen der industriellen Tätig⸗
11
des Auslandes.
Freiheit der Ströme sichert Landeskultur.
Die Aufkündigung der im Versailler Diktat enthaltenen Be⸗ stimmungen über die Internationalisierung der deutschen Flüsse ist bisher in der inländischen und ausländischen Presse, abgesehen von ihrer grundsätzlichen Bedeutung, vornehmlich unter dem Ge⸗ sichtspunkt der Verkehrswirtschaft behandelt worden. Es darf aber nicht übersehen werden, daß die Befreiung der deutschen Ströme von fremden Fesseln an Bedeutung weit über die Ver⸗ kehrswirtschaft hinausgeht. Bei der Behandlung der deutschen Wasserstraßenpolitik ist immer wieder darauf hingewiesen worden, daß die Verkehrsfunktionen nur eine von vielen Aufgaben ist, die den großen Wasserläufen oder Wasserstraßen obliegen. Der Reichs⸗ verkehrsminister selbst hat kürzlich betont, daß die wichtigste Auf⸗ gabe eines jeden Wasserlaufes darin besteht, für sein⸗ Ein⸗ zugsgebiet genügend Vorflut und damit für die Anlieger günstige Nutzungsmöglichkeiten des Wasserschatzes unter weitgehender Schadensverhütung zu schaffen. Dieser Zielsetzung entspricht auch die Verteilung der vom Reich für die Unterhaltung und den 1 Von diesen
Ausbau der Wasserläufe bereitgestellten Mittel. wird nur ein kleinerer Teil ausschließlich für Verkehrszwecke, der überwiegende Teil aber für die Landeskultur in wei⸗
testem Sinne ausgegeben. Viel zu wenig bekannt ist es, daß die Versailler Zwangsbestimmungen sich keineswegs 1 Verkehrsfragen beschränkten, sondern ganz erheblich in die allgemeine Wasserwirtschaft übergriffen und das deutsche Landeskulturwerk hemmten. Bei der Bedeutung der Wasserwirtschaft und des Landeskulturwerkes für die Erzeugungs⸗ schlacht wird die Befreiung der Ströme von den Versailler Fesseln zu einem wichtigen Faktor auch für Erzeugungsschlacht und Vier⸗ jahresplan. Als Beispiel, wie sich diese Fesseln auf die Wasser⸗ wirtschaft auswirkten, sei hier nur auf die besonders drückenden Sonderrechte hingewiesen, die Frankreich am Rhein genoß. Hier konnte Frankreich am ganzen Laufe des Rheins die bereits gebauten oder noch zu bauenden Schiffahrtskanäle, Wasserunternehmungen usw. aus dem Rheine speisen. Es konnte für jeden beliebigen Zweck Wasser aus dem Rhein entnehmen und sogar auf dem deuntschen Ufer die zur Durchsetzung dieser Rechte notwendigen Arbeiten durchführen. Dazu erhielt Frankreich das ausschließliche Recht auf die durch die Nutzbarmachung des Stromes erzeugte Kraft. Ja, Deutschland hatte sich sogar verpflichten müssen, auf dem rechten Stromufer gegenüber der französischen Grenze keinen Bau eines Seitenkanals oder einer Ableitung vorzunehmen oder zuzulassen. Es durfte danach im Rheinabschnitt, soweit er die Grenze mit Frankreich bildet, im Strombett oder auf beiden Ufern keine Arbeiten ohne vorhergehende Zustimmung der Zentral⸗ kommission durchführen. Diese Kommission, in der Deutschland hoffnungslos in der Minderheit war, bot aber keinerlei Gewähr dafür, daß die etwa erforderlich werdenden landeskulturellen Arbeiten auch wirklich durchgeführt werden könnten. Dies Beispiel zeigt nur Genüge, wie die Befreiung der deutschen Sröme nicht nur die Verkehrswirtschaft berührt, sondern ebenso andere wichtige Lebensgebiete unseres Volkes erfaßt.
keit nicht wünschenswert, da sie zu einer Landflucht führe. Bereits jetzt müßten für die Ländwirtschaft infolge der steigenden Indu⸗ strialisierung 48 000 bis 50 000 Arbeiter aus dem Auslande heran⸗ gezogen werden, eine Tatsache, die auf die Dauer unhaltbar sei. Diese Arbeiterfrage müsse irgendwie gelöst werden. Im übrigen werde sich der lettländische Staat auch weiterhin auf dem Gebiete der Wirtschaft betätigen, set es durch Betrieb und Ankauf staats⸗ und volkswirtschaftlich wichtiger Unternehmungen, sei es durch den Er⸗ werb von Aktien. Auch im Handel wolle der Staat als Aktionär vertreten sein, um als regelnder Faktor bei der Durchführung der Wirtschaftspolitik auftreten zu können. Die Rede, des Finanz⸗ ministers schloß mit einem Hinweis auf die bisher erzielten Erfolge, bei denen man nicht stehenbleiben dürfe. Vielmehr müßten Staat und Privatwirtschaft in fortgesetzter planmäßiger Arbeit das Wirt⸗ schaftsleben Lettlands auf eine sichere Grundlage stellen.
Devisenbewirtschaftung.
Versendung von Glanzftoff⸗Aktien 8 in das Ausland.
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung veröffentlicht einen Runderlaß Nr. 166/36 D. St. — Ue. St. vom 16. November 1936 betreffend die Versendung von Aktien der Vereinigten Glanz⸗ stoffabriken in das Ausland. In diesem wird in Ergänzung des Runderlasses Nr. 156/36 D. St. — Ue. St. Abschn. A verfügt, daß die dort getroffenen Anordnungen auch auf Aktien der Vereinigten Glanzstoffabriken, Wuppertal⸗Elberfeld, Anwendung finden mit der Maßgabe, daß die Versandgenehmigung auf Grund eines Affidavits gemäß Ri II 30 Satz 1 erteilt werden kann, wenn nach⸗ gewiesen wird, daß der Ausländer die Aktien vor dem 11. No⸗ vember 1936 erworben hat. Ergänzend wird dazu noch bemerkt, daß am 11. November 1936 auf Grund einer Anordnung des Reichskommissars bei der Berliner Börse die amtliche Notiz von Glanzstoff⸗Aktien bis auf weiteres gestrichen worden ist.
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Berlin, 17. November. Preisnotierungen für Nah rungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 37,50 bis 38,50 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 47,00 bis 50,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei 48,00 bis 53,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 53,00 bis 58,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 72,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 50,00 bis 52,00 ℳ, Sppeiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 52,00 bis 55,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 63,50 bis 64,50 ℳ, do. III 59,00 bis 60,00 ℳ, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Italiener⸗Reis, unglasiert 30,20 bis 31,00 ℳ, Italiener⸗Reis, glasiert 30,70 bis 31,50 ℳ, Perser⸗ Reis 32,50 bis 33,50 ℳ, Gerstengraupen, mittel und fein 41,50 bis 43,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 38,50 bis 39,50 ℳ, Gerstengraupen, Kälberzähne 34,50 bis 35,50 ℳ, Gerstengrütze 34,50 bis 35,50 ℳ, Haferflocken 41,50 bis 42,50 ℳ, Hafer⸗ grütze, gesottene 45,50 bis 46,50 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl Type 790 31,90 bis 32,90 ℳ, Weizenmehl, Type 405 36,90 bis 37,90 ℳ, Weizengrieß, Type 405 38,90 bis 42,30 ℳ, Kartoffelmehl 34,00 bis 35,00 ℳ, Zucker, Melis 68,35 bis 69,35 ℳ, (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 33,50 bis 34,50 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 36,50 bis 38,50 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 47,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 304,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 434,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark entölt —,— bis —,— ℳ, Kakao, leicht entölt bis —,— ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 320,00 bis 330,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 136,00 bis 146,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese † Kisten 59,00 bis 62,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 50,00 bis 52,00 ℳ, Mandeln, süße,
“ 8 8 1““
—,—
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handgewählte, ¼ handgewählte, k
bis —,—
A, bis 190,00 ℳ, 288,00 bis 278,00 ℳ,
bis 268,00 ℳ, Tilsiter Käse,
Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ,
Markenbutter gepackt 294, in Tonnen 284,00 bis 286,00 ℳ, 290,00 ℳ, butter in Tonnen 262,00 bis
vollfett
Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, s Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 & 00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutt⸗
feine Molkereibutter depye in Tonnen
Molkereibutter Molkereibutter gepackt 280,00 bis 282,00 ℳ, Lond 264,00 ℳ, Landbutter gepackt 266 Allgäuer Stangen 20 % 92,00 bis 100,00 % bis —,— ℳ, echter Gouda 40 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ¼ bayer. Emmentaler (vollfett) 196,00 bis 200,00 ℳ, Romatour 20 % 112,00 bis 124,00 ℳ.
18
276,0
Kisten —,— bis —,— ℳ, Mandeln, bitte Kisten —,— bis —,— ℳ, Kunsthonig in Bratenschmalz in Tierces —2 Bratenschmalz in Kübeln —,— bis —= 7 Speck, inl.,
ger. 1hlh gepach
0 bitz
(Preise in Reichsmark)
—
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten,
Telegraphische Auszahlung.
19. November 17. November Geld Brief Geld Vr
Aegypten(Alexandrien
und e —. . l agypt. Pfd. 12,465 12,495]/ 12,45 12⅛ Argentinien (Buenos
Mires) .. 1 Nap. Pes. 0,690 0,694 0,690 0 Belgien (Brüssel u.
Antwerpen) 100 Belga 42,06 42,14 42,08 ¼ Brasilien (Rio de
Faneirv) 1 Mttreis 0,146 0,148 y0,145 Bulgarien (Sofia) 100 Leva 3,047 3,053] 3,047 Canada (Montreal). 1 kanad. Doll 2,492 2,496] 2,488 24 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 54,32 54,42 54,26 ö5942 Danzig (Danzig) 100 Gulden 47,04 47,14 47,04 479 Sh (London). . 1 engl. Pfund 12,165 12,195] 12,15 121† Estland
(Reval / Talinn) .. 100 estn. Kr. 67,93 68,07 67,93 68½ Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. 5,37 5,38 5,365 Frankreich (Paris). 100 Fres. 11,57 11,59 11,56 11 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357] 2,353 ⁷ Holland (Amsterdam
und Rotterdam) .. 100 Gulden [134,47 134,73 134,27 l13 Iran (Teheran) 100 Rials 15,11 15,15 15,11 1b Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 54,56 54,66 ] 54,50 524 Italien (Rom und
Mailand))) 100 Lire 13,09 13,11 13,09 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen 0,710 0,712] 0,709 Jugoslawien (Bel⸗ 8
grad und Zagreb). 100 Dinar 5,654 5,666 )5,654 5 Lettland (Riga) 100 Lats 48,24 48,34 48,19 4. Litauen (Kowno / Kau⸗ 1
1-198-Süie. 41,94 42,02 41,94 4209 Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 61,13 61,25 61,07 61009 Oesterreich (Wien) . 100 Schilling 48,955 49,05 48,95 4 Polen (Warschau,
Kattowitz, Posen) . 100 Zloty 47,04 47,14 47,04 471, Portugal (Lissabon) . 100 Escudo 11,045 11,065 11,035 llsg Rumänien (Bukarest) 100 Lei 1,813 1,817 1,8198 Schweden, Stockholm
und Göteborg) 100 Kronen 62,71 62,83 62,65 6 Schweiz (Zürich,
Basel und Bern). 100 Franken 57,19 57,31 57,16 572 Spanien (Madrid u.
Barcelona) 100 Peseten 21,98 22,02 21,98 209 Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen 8,771. 8,789 8,771 dn Türkei (Istanbul) . 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 14 Ungarn (Budapest) 100 Pengö — — — — Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 1,354 1,356 1,354 1⁄ Verein. Staaten von
Amerika (New York) 1 Dollar 2,488 2,492] 2,487 2¼
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Sovereigts.... 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars... Amerikanische: 1000 —5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische... Se Brasilianische.. Bulgarische.. Canadische „ 500222—- Dänische heeeheehe Dansige’rr Englische: große.. 1 £ u. darunter (SAI4siIle“l 8. Finnisch Französische . Holländische.. Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische.. Lettländische.. EII Norwegische.. Oesterreich.: große.. 100 Schill. u. dar. Polnische6 Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei... Schwedisce.. Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunt. Sparc“ Tschechoslowakische: 5000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kr. u. darunter Türkische .. Ungarische...
Notiz für [1 Stück
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
1 kanad. D oll 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling 100 Zloty
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 Kronen 100 Kronen 1 türk. Pfund 100 Pengö
19. November
Geld
20,38
16,16 4,185
2,45 2,45 0,662 41,92 0,127
2,454 54,16 47,05 12,14 12,14
5,31 11,52 134,13
12,97 5,64
41,70 60,97
49,00 47,05
62,54 57,04
Brief
20,46
16,22 4,205
2,47 2,47 0,682 42,08 0,147
2,474 54,38 47,23 12,18 12,18
5,35 11,56
134,67
13,03 5,68
41,86 61,21
49,20 47,23
62,80 57,26 57,26
8,95 1,86
Geld
20,38
16,16 4,185
2,449 2,449 0,662 41,96 0,126
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17. November
1““
16 8
(einschl. Börsenbeilage
Verantwortlich:
für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil),
und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen
Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengefellsch
. ((PFPFerdlin Wilheee Fünf Beilagen
und zwei Zentralhandelsregisterbeilage
6
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage
Anzeigentt
Teil:
8
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeige
Berlin, Donnerstag, den 19. November
—
1936
Nr. 270
Fortsetzung des Handelsteils.
Wagengestellung
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 19. November auf 60,25 ℳ (am 17. November auf 60,25 ℳ)
für 100 kg. 8
Berichte
“
Devisen.
Danzig, 17. November. 25,90 G.,
122,28 B., New York 5,2995 G.,
24,70 B., Brüssel 89,60 G., 89,86 B, 134,04 B., Kopenhagen 115,60 G.,
130,62 B.
Wien, 18. November. (D. N. B.) [Ermittelte Durchschnitts⸗ kurse im Privatelearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 291,27, Berlin —,—, Kopen⸗ Mailand 28,12 ½, Oslo 132,21, Paris 25,00, Prag 18.81 ¼. Sofia —,—, Stockholm 135,66, Warschau 100,81, Zürich 123,86, Briefl. Zahlung oder Scheck New York 533,45.
Prag, 18. November. (D. N. B.) Amsterdam 15,31, Berlin 11,399 ½, Zürich 651,75, Oslo 696,00, Kopenhagen 619,00, London 138,60, Madrid —,—, Mailand 150,00, New York 28,35, Paris 131,80, Stockholm 714,50, Wien 530,00, Polnische Noten 505,00, Belgrad 66 077, Danzig 536,00, Warschau 533,75.
(D. N. B.)
216,59, Brüssel 91,06, Budapest hagen 117,43, London 26,32, New York 538,27,
Budapest, 18. November.
(D. N. B.)
116,06 B.,
—,—
Madrid
Bukarest
[Alles in Pengö.]
von auswärtigen Devisen⸗ und
Wertpapiermärkten. Auszahlung London 26,00 B., Auszahlung Berlin (verkehrsfrei) 211,94 G., 212,78 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 B. — Auszahlungen: Amsterdam 286,30 G., 287,42 B., Zürich 121,80 G., 5,3205 B., Paris Stockholm
. für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 17. November 1936⸗Gestellt 26 296 Wagen. — Am 18. November 1936: Gestellt 6761 Wagen.
Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 77,175, Belgrad 7,85.
London, 18. November. (D. N. B.) New York 488,50, Paris 105,13, Amsterdam 904,50, Brüssel 28,89 ½, Italien 92,81, Berlin 12,14, Schweiz 21,25 ¼, Spanien 55,00 nom., Lissabon 110 3 ⁄16, Kopen⸗ 22,40, Wien 26,06, Istanbul 612,00, Buenos Aires in 8 15,00, Rio de Janeiro 412,00.
London 19. November. (D. N. B.) New York 4881 ⁄⁄6, Paris 105,13, Amsterdam 904,50, Brüssel 28,90 ½,
hagen
12,14, Schweiz 21,26 ½,
½, Spanien 55,00 nom., Kopenhagen 22,40, Wien 26,06, Istanbul 61
Warschau 25,93,
Italien 92,81, Berlin Lissabon 5, Warschau 25,93,
Buenos Aires in 8§ 15,00, Rio de Janeiro 412,00.
Paris, 18. November.
Spanien —,—, Italien
—,—
7 7
verkehr.!] Deutschland —,—, Bukarest
(D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] Deutschland —,—, London 105,15, New York 21,51 ¾, Belgien 363,75, 113,25, Schweiz 494,75, Kopenhagen Holland 1162,75, Oslo 527,50, Stockholm 543,00, Prag —,—, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—.
Paris, 18. November. (D. N. B.) [Anfangsnotierungen, Frei⸗
1 Praa —.,—, —,—, Amerika 21,51 ¼, England 105,15, Belgien 363,75, Holland 1162,50, Italien —,—, Schweiz 494,75, Spanien —,—, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad
24,60 G., 133,50 G., Oslo 130,10 G.,
110 ⁄196,
Amsterdam, 18. November. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 74,52, London 9,04 ¼. New York 185 ⅛, Paris 8,60 ½, Brüssel 31,30, Schweiz 42,56. Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 45,47 ⅛, Kopenhagen 40,40, Stockholm 46,65, Prag 656,00.
21,25 Pem Hort 435,00, Brüssel 73,57 ½, Mailand 22,92 ⅛, Madrid —,—, Berlin 175,00, Wien: Noten 77,75, Auszahlung 81,35, Istanbul 345,00. “ 8 Zürich, 19. November. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 20.23, London 21,26 ½,., New York 435 ⅞, Brüssel 53,57 ½,. Mailand 22,92 ½8, Madrid —.—, Berlin 175,00, Wien: Noten 77,70, Auszahlung 81,27 , Istanbul 345,00.
Kopenhagen, 18. November. (D. N. B.) London 22,40,
New York 459,75, Berlin 184,20, Paris 21,45, Antwerpen 78,25, Zürich 105,70. Rom 24,50, Amsterdam 248,10, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,97, Prag 16,40, Wien —,—, Warschau 86,90. Stockholm, 18. November. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 160,75, Paris 18,50, Brüssel 68,00 Schweiz. Plätze 92,00, Amsterdam 215,00, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 398,00, Helsingfors 8,60, Rom 21,25, Prag 14,30, Wien 75,00, Warschau 75,25.
Oslo, 18. November. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 165,25, Paris 19,15, New York 409,50, Amsterdam 221,50, Zürich 94,75, Helsingfors 8,90, Antwerpen 69,75, Stockholm 102,85, Kopen⸗ Secch 89,25, Rom 22,00, Prag 14,75, Wien 77,75, Warschau
Moskau, 11. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5,075, 1 engl. Pfund 24,74, 100 Reichsmark 203,87.
8 “ “ “
London, 18. November (D. N. B.) Silber Barren prompt 21 ⅛, Silber fein prompt 22¹3⁄1, Silber auf Lieferung Barren 21 ⅛, Silber auf Lieferung fein 2213⁄16, Gold 142/3. 8
v
Wertpapiere.
„Frankfurt a. M., 17. November. (D. N. B.) 5 % Mexit. äußere Gold —,—, 4 ½ % Irregation 6 ¾, 5 % Tamaul. S. 1 abg. 5 % Tebhuantepec abg. 6,25, Aschaffenburger Buntpapier 69,00 Buderus 123 1. Cement Heidelberg 165,50, Dtsch. Gold u. Silber 265,00, Dtsch. Linoleum 166,00, Eßlinger Masch. 100,00, Felten u. Guill. 138,00, Ph. Holzmann 134,00, Gebr. Junghans 112,00, Lahmeyer —,—, Mainkraftwerke 95,00, Rütgerswerke 139,00, Voigt u. Häffner —,—, Westeregeln —,—, Zellstoff Wald⸗ hof 162,50.
Hamburg, 17. November. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 107,50, Vereinsbank 124,75. Lübeck⸗Büchen 78,50, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 15,00 G., Hamburg⸗Südamer. 39,00 G., Nordd. Lloyd 15,00, Alsen Zement 162,00 G., Dynamit Nobel —,—, Guano —,—, Harburger Gummi —,—, Holsten⸗Brauerei 112,00 G. Neu Guinea —,—. Otavi 26,50.
Wien, 18. November. (D. N. B.) Amtlich. [In Schillingen.] 5 % Konversionsanleihe 1934/59 103,25, 3 % Staatseisenb. Ges. Prior. I— X —,—, Donau⸗Save⸗Adria Obl. 72,60, Türkenlose 7,25, Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein —,—, Ungar. Creditbank —,—, Staatseisenbahnges. 34,70, Dynamit Nobel 442,00, Scheide⸗ mandel A.⸗G. —,—, A. E. G. Union nom. 100 Schill. Lit. A —,—, Brown⸗Boveri⸗Werke 38.50. Siemens⸗Schuckert 152,00, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 37,30. Felten u. Guilleaume 159,00, Krupp A.⸗G., Berndorf —,—, Prager Eisen —,—, Rima⸗ Murany 83,95, Skodawerke —,—. Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 228,00, Leykam Josefsthal —,—, Steyrermühl —,—.
Amsterdam, 18. November. (D. N. B.) 7 % Deutsche
Reichsanl. 1949 (Dawes) 19 ⅜. 5 ½ % Deutsche Reichsanl. 1965
Zürich, 18. November. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 20,20 ¾,
(Young) —,—, 6 ¾ % Bayerische Staats⸗Obligat. 1945 —,—,
7 % Bremen 1935 —,—, 6 % Preuß. Obl. 1952 —,—, 7 % Dresden Obl. 1945 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 —,—, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 —,—, 7 ½ % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—. Amster⸗ damsche Bank 153,50. Deutsche Reichsbank —.—, 5 % Arbed 1951 —,—, 5 ½ % Arbed Obl. 117 , 7 % A.⸗G. f. Bergbau, Blei u. Zink Obl. 1948 19,75, 7 % R. Bosch Doll.⸗Obl. 1951 —,—, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 62 ¼, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —,—, 6 % Gelsen⸗ kirchen Goldnt. 1934 6 % Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 6 % J. G. Farben Obl. 1945 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,— 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten —,—, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 51.00 B., 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 1930 —,—, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 —,—, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 —,—, J. G. Farben Zert. v. Aktien 36,75, 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 —,— 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 —,—, Kreuger u. Toll Windst Obl. 6 % Siemens u. Halske Obl. 1930 —,—, Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Kölner Emission) —,—.
.* 2 2 ’1
7
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 17. November. (D. N. B.) Die letzte diesjährige Londoner Kolonialwollversteigerung eröffnete in sehr fester Hal⸗ tung. Bei zahlreichem Besuch entwickelte sich recht lebhafter Wett⸗ bewerb; neben dem heimischen Handel traten auch die Käufer des Festlandes vielfach in Erscheinung. Die Auswahl war gut, und es erfolgten sehr selten Zurücknahmen. Das heutige Angebot um⸗ faßte 8220 Ballen, von denen innerhalb der Versteigerung 7806 Ballen zugeschlagen wurden. Im Vergleich zu den Schluß⸗ preisen der Septemberversteigerung ergaben sich folgende Aende⸗ rungen: Australmerinos in allen marktgängigen Qualitäten 10 — 15 % höher, Kap 10/12⸗Monatswollen nicht angeboten, feine Neuseeland⸗Croßbreds 15 % höher, mittlere und grobe Neusee⸗ land⸗Croßbreds 15 % höher, mittlere und grobe Neuseeland⸗ Slipes 15 — 20 % höher, Puntas nicht angeboten, beste, mittlere und geringe Australwaschwollen 10 — 15 % höher, beste und geringe schneeweiße Kapwollen nicht angeboten, feine und mittlere Merino⸗ waschwollen vom Kap sowie feine, mittlere und grobe Croßbred⸗ waschwollen vom Kap 15 — 20 % höher.
London, 18. November. (D. N. B.) Auch am zweiten Tag der letzten diesjährigen Kolonialwollversteigerung war der Besuch zahlreich und es entwickelte sich rege Kauflust; besonders zeigte sich lebhafte Nachfrage des heimischen Handels, aber auch Rußland war als Käufer im Markte. Australmerinos in allen marktgängigen Qualitäten sowie feine Neuseeland⸗Croßbreds waren zu den höheren Anfangspreisen voll behauptet. Mittlere und grobe Neuseeland⸗Croßbreds wurden gegenüber den Schluß⸗ preisen der Septemberversteigerung um 20 — 25 % höher bezahlt. Feine, mittlere und grobe Neuseeland⸗Slipes sowie beste, mittlere und geringe Australwaschwollen und feine und mittlere Merino⸗ waschwollen vom Kap, ferner feine, mittlere und grobe Croßbred⸗ waschwollen vom Kap waren gut behauptet. Das heutige An gebot umfaßte 8228 Ballen in mäßiger Auswahl. Abgesetz wurden 7898 Ballen.
Manchester, 17. November. (D. N. B.) Garne lagen fest. Für Gewebe zeigte sich bessere Nachfrage und die Forderungen lauteten auch höher. Das Geschäft gestaltete sich allerdings schwierig Schwere Sorten werden laufend aufgenommen.
Offentlicher Anzeiger.
gn
299vF
Untersuchungs⸗ und Strafsachen,
1u.“ v ufgebote, . Gesellschaften m. Oeffentliche Zustellungen, 11. Genossenschaften, Verlust⸗ und Fundsachen,
Auslosung usw. von Wertpavieren. 13. Bankausweise, Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche EE““
12. Unfall⸗ und Invalidenversicherung 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
H.
8
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. I Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher
gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
148469] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. „Der Kaufmann und Kommissionsrat Abraham Friedmann, geb. am 11. 7. 1873 zu Autenhausen in Ober Franken, zuletzt wohnhaft in Berlin NW 87, Tile⸗ Wardenberg⸗Str. 18, zur Zeit in Bou⸗ ogne sur. Mer, 89 Boulevard du Prince Albert, schuldet dem Reich eine Reichs⸗ fluchtsteuer von 18 877,— RM, die am November 1934 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für seden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat. „Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Keichssteuerblatt 1934 Leite 599; Reichsgesetzblatt Teil I 1931 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite 392, 941; 1935 Seite 850) wird hiermit as inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ süuchtstenergesetzes festzusetzende Geld⸗ rafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗
die
Anderungen rebdaktioneller
verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gew enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung Grundbesitz haben, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüg⸗ lich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finan Steuerpf⸗ stehenden Forderungen oder Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der füllung an den
dem
oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗
58 Anzeige ichtigen
teuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung Rei⸗ die G. keine Kenntnis von der Beschlagnahme fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag §. gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗
hinterziehung oder der Steuergefäöhrdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahn⸗ dungsdienstes und des Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung,
0 5 ( 2 1 G 7„ . 2 F — . „ 8 “ C111“ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb Berlin SW 68, 4. November 1936. falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Tempelhof. die il land läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Finanzamt Anzeige über die dem (ÜUnterschrift.) öhnlichen Auf⸗ Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un⸗ Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗
verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen. Berlin NW 7, den 29. Oktober 1936. Finanzamt Hansa. (Unterschrift.)
[48468] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der prakt. Arzt Dr. med. Georg
Schwerin, geboren am 17. Oktober
1898 zu Teheran, zuletzt wohnhaft in
Berlin⸗Tempelhof, Manteuffelstr. 64 b,
zur Zeit unbekannten Aufenthalts (ver⸗
mutlich in Genf), schuldet dem Reich
eine Reichsfluchtsteuer von 11 223,—
Reichsmark, die am 10. September 1936
rungen
das Verbot, machen.
zu⸗ des sonstigen
Er⸗ nis trifft. Wer
10 Abs. von 5 vH. für jeden auf den Zeitpunkt
1934 Seite 599; Reichsgesetzblatt Teill. 1931 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite 392, 941; 1935 Seite 850) wird
steuergesetzes
hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst
Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 Beamte der Reichsfinanzverwaltung, des Reichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗
setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ in welchem die Festnahme erfolgt, vor wirken; sie werden hiermit aufgefor⸗
oder
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 Reichsfluchtsteuergesetzes dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der
Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ Grundbuche von Kyritz Band IX Blatt schlagnahme gehabt hat, und daß ihn Nr. 801 für den Bauern Johann
auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Anzeigepflicht oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach
seine gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht ist jeder
Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗
zur Sicherung der sowie jeder andere
fahndungsdienstes
waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß §1 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks,
haben, das
zuführen.
sonstigen Ansprüche zu
3. Aufgebote.
[48471] Aufgebot.
Der Bauer Otto Köhn in Mechow hat das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung des Eigenkümers des im
hierdurch
Joachim Friedrich Köhn eingetragenen Grundstücksanteils gemäß § 927 B. G.⸗B. beantragt. Der Bauer Johann Joachim Friedrich Köhn, der seit 1842 noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, oder der sonstige Eigentümer wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Januar 1937 um 11 Uhr vor dem
vorsätzlich
des Reichsfluchtsteuer⸗
schulden an der Unkenntnis trifft. der Fälligkeit folgenden angefangenen Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗
Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ halben Monat. 8 gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ unterzeichneten Gericht anberaumten
schulden eines Vertreters gleich. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ seine Anzeigepflicht vorsätzlich fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der den, widrigenfalls seine Ausschließung
erfolgen wird. Amtsgericht Kyritz, 12. November 1936
Beamte des