1936 / 280 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Dec 1936 18:00:01 GMT) scan diff

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55 mm breiten det 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und

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des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: A 9 (Blücher) 3333.

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Postscheckkonto: Berlin 41821

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich. 18

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im November.

Siebente Bekanntmachung über die Aenderung der Zuständig⸗

keit von Ueberwachungsstellen.

* Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat November 1936. Begründung zum Gesetz zur Aenderung des § 60 des Reichs⸗

beamtengesetzes.

Bekanntmachung des Reichsführers⸗SS und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland. 1

Bekanntmachung über den Durchschnittspreis des Kohlensyndikats für das rechtsrheinische Bayern für Brocken und Würfel.

Preußen.

Bekanntmachung über die Ziehung der 3. Klasse der 48. Preußisch⸗ Süddeutschen (274. Preußischen) Klassenlotterie.

über die Aenderung der 1.“ 8 stellen.

Zuständigkeit von Ueberwachu

Vom 27. November 19484 28 earrieg.

8 Auf Grund des 8 1 Abs: 3, ver Verordnung few l. stellen vom 4. September 1934 (Deulscher Reichsckhzerger und Ka Nr. 209 vom 7. September 1934) und des 8 1 Abs. 2 der Beroronung übe. Erri⸗

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarb) lauten (Reichsgesetzbl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. Dezember 1936 ür eine Unze Feingorlrd == 141 sh 7 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 1. De⸗ zember 1936 mit RM 12,23 umgerechnet = RM 86,5782, für ein Gramm Feingold demnah = pence 54,6241, in deutsche Währung umgerechnet = RM 2,78355.

Berlin, den 1. Dezember 1936. Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt. S

r.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im November. ür den Durchschnitt des Monats November 1936 beträgt die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten 124,3 (1913/14 = 100); sie ist gegenüber dem Vormonat fast unver⸗ ändert geblieben (— 0,1 vH.).

Die Inderziffer für Ernährung hat sich um 0,3 vH. auf 121,3 ermäßigt. Dies ist hauptsächlich darauf eücgeihree daß im Reichsdurchschnitt die Preise für Fleisch und Fleisch⸗ waren in Auswirkung der am 9. November in Kraft getrete⸗ nen Neuregelung der Fleisch⸗ und Wurstpreise zurückgingen; daneben wirkte auch mit, daß die Kartoffelpreise im Vergleich zum Oktober niedriger lagen.

Unter den übrigen Bedarfsgruppen hat sich die Index⸗ ziffer für Heizung und Beleuchtung um 0,2 vH. auf 126,8 und die für Bekleidung um 0,9 vH. auf 123,3 erhöht. Die Index⸗ ziffern für Wohnung (121,3 und für „Verschiedenes“ (141,6) blieben unverändert.

Berlin, den 30. November 1936.

Statistisches Reichsamt.

geht über:

8 Die Zuständigkeit für:

Einfuhr⸗Nr. des Stat, Waren⸗

zeichnisses

auf die Ueber⸗

von der Ueberwachungs⸗ wachungsstelle für

stelle für

403 A2 ,—: aus nat Seide

ng *

als Bänder: aus natür⸗ 42½

8 . esstaskhge Soeihde.

rlicher und runstlicher 8

Kleidung und ver⸗

Seide, Kunstseide und 1 wandte Gebiete

Zellwolle

der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 29. Oktober 1935 (Deutscher

November 1935) wird die Zu⸗

Neichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 26 —vom 7

[403 B ¼⁴) teilweise aus Seide:

ständigkeit der Ueberwachungsstelle in Abänderung 14. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger

geändert:

vet Heramagmachungen vöm 12. und und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1934) sowie der Bekanntmachungen vom 14. Januar 1935 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 14 vom 17. Januar 1935), vom 16. März 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 65 vom 18. März 1935), vom 16. Dezember 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 294 vom 17. Dezember 1935) und vom 26. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 149 vom 30. Juni 1936) mit Wirkung vom 1. Dezember 1936 wie folgt

403 B1

403 B 2 403 B 3

403 B 4 404 405

Die Zuständigkeit für:

geht über

Einfuhr⸗Nr. des Stat. Warenver⸗ zeichnisses

Warenbezeichnung

wachungsstelle für

auf die Ueber⸗ wachungsstelle für

(81 a2/ b) Holzpflasterklötze: getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behande andere Oelkautschuk (Faktis) 8

81 b*)

aus 98 e

Glimmer (Mika), roh, auch in rohen Platten oder Scheiben

Industriediamanten (Carbanado, Boart und Ballas), roh

Nicht aktive Kohle, auch Koks, in Pulver⸗ oder Körnchenform, auch zu Stäbchen gepreßt, auch ausge⸗ laugt oder in sonstiger Weise be⸗ handelt, anderweitig nicht genannt

Aktive Kohlen aller Art

(401 a/402 b) Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartigen Ge⸗ weben): ö11aI ganz aus Seide: aus natürlicher Seide, Kunst Seide

—: aus künstlicher Seide

—: aus natürlicher und künstlicher Seide

teilweise aus Seide: teilweise natürlicher Seide

—: andere

(403 A 1/B 4) Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufge⸗ schnitten):

(403 A 1/6) ganz aus Seide:

Bänder: aus natürlicher Seide

—: aus künstlicher Seide

—: aus natürlicher und künstlicher Seide

aus

6

88

Waren verschied

Waren verschiedener Art

Kautschuk und Asbest

ener Art

ö111““ uf die Ueberwachungsstelle für Holz uͤber.

Holz

industrielle Fettver⸗ sorgung ö Erzeug⸗

Kleider und ver⸗ wandte Gebiete

8

Baͤnder: tellweise aus natürlicher Seide

—: andere

andere Gewebe als Bänder: teilweise aus natürlicher Seide

—: andere

Tüll ganz oder teilweise aus Seide

Beuteltuch ganz oder teilweise aus Seide

(406 A 1/408 b) Gewebe, nicht unter Nr. 401 a bis 405 fallend:

(406 A 1/B 2) Bänder:

ganz aus Seide: aus natürlicher Seide

—: aus künstlicher Seide

—: andere

teilweise aus Seide: aus natürlicher Seide .

—: aus künstlicher Seide ohne Bei⸗ mischung von natürlicher Seide

(407 A/408 b) andere Gewebe als Bänder:

(407 A/B 4) ganz aus natürlicher Seide:

Dichte, taftbindige Gewebe ganz aus Rohseide des Maulbeerspinners, un⸗ beschwert, mit Ausnahme von Krepp, auch unabgekochtem

(407 B 1/4) andere Gewebe ganz aus natürlicher Seide:

im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 35 Gramm: Krepp, auch unabgekocht

—: andere

im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 25 bis 35 Gramm

im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von 25 Gramm oder weniger

(407 O 1/— ganz aus künstlicher Seide:

im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 80 Gramm: Krepp

—: andere

im Gewicht auf 1 qm Gewebeofläche von mehr als 40 bis 80 Gramm

im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von 40 Gramm oder weniger

(407 D 1/4) aus natürlicher und künst⸗ licher Seide:

im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 80 Gramm: Krepp

—: andere

im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 40 bis 80 Gramm

im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von 40 Gramm oder weniger

(408 a/b) teilweise aus Seide:

teilweise aus natürlicher Seide

andere

(409 A 1/B 3) Wirk⸗(Trikot⸗) und Netz⸗ stoffe, Wirk⸗(Trikot⸗) und Netzwaren:

ganz aus Seide: Handschuhe

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