1936 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Dec 1936 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 2. Dezember 1936.

S. 2

B. Außerordentlicher Haushalt. 8 ir Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsjahres 3 8 sind erforderlich 452,8

I. Einnahmen.. 35,3

II. Ausgaben. 1. Landeskultur⸗ und landw. Siedlungs⸗ besen .. 746,5 2. Verkehrswesen ... 1,8 3. Sonstige Ausgaben d. Hobeitsverwaltungen 0,1 4. Zuschüsse für Betriebe (Domänen u. Forsten)

Ausgaben insgesamt 59,0

Mithin: Mehrausgabe. Mehreinnahme

Abschluß. A. Ordentlicher Haushalt. Bestand aus dem Rechnungsjahr 1935

8

emi ich um 4 Rpf. je Liter erhöht. Unter Berücksichti⸗ 1 durch Ermäßigung der Sprtazaabe eingetretenen Senkung der vrefthee um 1 Rpf. je Liter ergibt sich somit eine Erhöhung der Tankstellenpreise Hegensger fruͤher um nur 3 Rpf. je Liter, also etwa um 9 ℳ. ie Maß⸗ nahme wird ergänzt werden durch eine entsprechende Anpassung der Gasölzölle. Im Zusammenhang mit den schon früher zu⸗ gunsten der Reichsautobahnen getroffenen steuerlichen Maß⸗ nahmen, und zwar der Erhöhung der Gasölzölle um 4 RM je Doppelzentner im November 1935 und der Einführung der Be⸗ förderungssteuer im Omnibus und Kraftwagengüterfernverkehr (Gesetz zur Aenderung des Beförderungssteuergesetzes vom 2. 7. 1936 und Vorläufige Durchführungsbestimmungen dazu vom 21. 9. 1936), ist hiermit eine 1 Grundlage für die weitere Finanzierung der Reichsautobahnen geschaffen. Aus der zu⸗ nehmenden Vollendung des Netzes der Reichsautobahnen sowie aus dem Ausbau des allgemeinen Straßennetzes überhaupt er⸗ wachsen der deutschen Kraftfahrt eine Reihe großer Vorteile. Hierunter fällt auch insbesondere eine wesentliche Kraftstoff⸗ ersparnis, die man bei wirtschaftlichen Geschwindigkeiten im Ver⸗ gleich mit anderen Straßen im Durchschnitt zu etwa 15 % an⸗ setzen kann, so daß die Mehraufwendungen wieder ausgeglichen

werden.

Mehrausgabe aus den Monaten April/ Oktober 1936 44.3

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8 B. Außerordentlicher Haushalt. 8“ 5 2 87 f 7 42 Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1935 (452,8 23,7) 2 Mehreinnahme aus den Monaten April / Oktober 1936 0,2

= 428,9 Mithin Vorschuß 181,7

Stand der schwebenden Schulden Ende Oktober 1936:

Schatzanweisungen.... 378,3

Bemerkungen zu A: Bei den Einnahmen ist als Jahres⸗ soll das Haushaltssoll ohne Vorjahrsreste angegeben. Unter den Einnahmen und Ausgaben sind auch die sonstigen außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben einbegriffen. Die allgemeine Finanz⸗ verwaltung ist unter den Betrieben nachgewiesen, abgesehen von den Steuern, die unter I, 1 und den sonstigen außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben, die unter I, 3- und II, 8 erscheinen. Die hinterlegten Gelder (keine Staatsgelder) sind unberücksichtigt gelassen.

Bis Ende Oktober d. J. betragen die Reichssteuerüberweisungen (Staatsanteil) 371,3, die preußischen Steuern und Abgaben (Staatsanteil) 303,9. Für die preußische Staatskasse sind also bis jetzt insgesamt 675,2 Steuern vereinnahmt. Die Betriebe haben einen Ueberschuß von 106,8 ergeben. Die Hoheitsverwaltungen erfordern bisher einen Zuschuß von 826,3, so daß bis Ende Oktober d. S. insgesamt eine Mehrausgabe von 44,3 verbleibt.

2.

Verkehrswesen.

Die Maßnahme zur Finanzierung der Reichs⸗ autobahnen. Dem 2000sten Kilometer entgegen.

In diesen Tagen wurde vom Führer eine wichtige Verord⸗ nung in Kraft gesetzt, die für die Finanzierung der Reichsauto⸗ bahnen von ausschlaggebender Bedeutung ist. Nach den ge⸗ troffenen Maßnahmen ist Föchühelefltee daß das weitere Bau⸗ F6““ der Reichsautobahnen, das bekanntlich im Jahr jeweils

ie Fertigstellung von 1000 km vorsieht, entsprechend der An⸗ kündigung des Führers bei der Verkehrsübergabe des 1000sten Kilomet in Breslau durchgeführt werden kann. Die für das wiederum vorgesehene Fertigstellung von 1009 km wird 9 X. 2 S; . dy;⸗ 8 -.e e ses af chcgg nechngs iüdugcem gng stellen es wergft. beispielsweise bis Herbst 1937 befahrbar:

auf der Strecke Berlin -Nürnberg 260 km, d. s. 60 % der

Gesamtlänge, auf der Strecke Berlin —-Ruhrgebiet 270 km, d. s. 58 % der Gesamtlänge, auf der Strecke Kassel —Frankfurt —Karlsruhe 250 km, d. s. 77 % der Gesamtlänge, auf der Strecke Berlin —Breslau 192 km, d. s. 54 % der Gesamtlänge, auf der Strecke Karlsruhe —Stuttgart —-München —Reichs⸗ grenze 274 km, d. s. 69 % der Gesamtlänge. Außerdem ist die Verbindung Bremen Hamburg-Lübeck mit Anschluß an den Bremer Hafen und mit Anschluß an Travemünde somes die Verbindung Berlin—Stettin mit Anschluß an die Ost⸗ eebäderstraße und die Gesamtdurchquerung des Ruhrgebiets von Löln⸗ über Oberhausen bis nach Dortmund zur Benutzung zur erfügung.

Bei den Finanzierungsmaßnahmen hat man es absichtlich vermieden, Gebühren auf der Autobahn nach dem Muster anderer Staaten zu erheben. Nach Prüfung der verschiedenen Möglich⸗

en wurde als gerechteste Maßnahme eine einheitliche Zoll⸗ erhöhung für Kraftstoffe betrachtet, da auf diese Ruhe die deutsche Kraftfahrt in ihrer Gesamtheit für die Schaffung eines vollendeten Straßennetzes beisteuert. Durch die eingangs erwähnte Verord⸗ nung, werden die Benzin⸗ und Benzolzölle um 4 KM und die Mineralölausgleichsteuer um 5 RNM je Doppelzentner erhöht. Hinzu kommt bei den Zöllen der Tarazuschlag. Die Verordnung wirkt sich dahin aus, daß der Verbraucherpreis je Liter Benzin

Zur Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen.

vC661 Reichsgesetzblatt vom 1. 12. 1936 wird auf Grund des Ge etzes zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 29. Oktober 1936 eine Verordnung des Ministerpräsidenten Göring über das 1 Verbot von Preiserhöhungen veröffentlicht. Hiernach sind Preis⸗ erhöhungen für Güter und Leistungen jeder Art, insbesondere für alle Bedürfnisse des täglichen Lebens für die gesamte landwirt⸗ schaftliche, gewerbliche und industrielle Erzeugung und für den Verkehr mit Gütern und Waren jeder Art, sowie füͤr sonstige Ent⸗ gelte, verboten. „Dieses Verbot gilt rückwirkend vom 18. Oktober 1936 ab; die von beiden Vertragspartnern erfüllt sind bleiben von der ückwirkung unberührt. Als eine Preiserhöhung ist es auch anzusehen, wenn die Zahlungs⸗ und Lieferungs⸗

bedingungen zum Nachteil der Abnehmer verändert werden. Weiter wird verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittel⸗

bar oder unmittelbar diese Vorschriften umgangen werden oder umgangen werden sollen. Soweit aus volkswirt chaftlichen Gründen oder zur Vermeidung besonderer Härten eine Ausnahme dringend erforderlich erscheint, können der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen Aus⸗ nahmen zulassen oder anordnen. er den Bestimmungen dieser Verordnung oder den zu ihrer Durchführung erlassenen An⸗

ordnungen vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit

Aus der Verwaltung.

Weitere 80 Millionen RM für die Fortführung der Kleinsiedlung verteilt.

Nachdem durch die Bestimmungen des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Arbeitsministers über die Förderung der Kleinsiedlung vom 21. April 1936 das Verfahren wesentlich vereinfacht und erleichtert worden ist, ist die Durchführung der Kleinsiedlung in allen Ländern und Verwaltungsbezirken wieder in rascheren Fluß gekommen. Der Reichs⸗ und Preußische Arbeitsminister hat daher bereits durch Runderlaß vom 30. Juni 1936 der Oeffentlichkeit mitgeteilt, daß er zur Ergänzung des VI. Siedlungabschnittes beträchtliche weitere Reichsmittel bereitgestellt hat. Die Unter⸗ verteilung der Mittel auf die Länder und Verwaltungsbezirke war davon abhängig gemacht, daß zunächst nähere Unterlagen über den Stand des laufenden VI. Abschnittes, über den nächst⸗ jährigen Bedarf, die Aussichten der Durchführung und die vor⸗ aussichtlichen Möglichkeiten der Finanzierung vorgelegt wurden. Diese Unterlagen sind dem Reichs⸗ und Preußischen Arbeits⸗ ministerium inzwischen zugegangen und eingehend geprüft wor⸗ den. Die Verhältnisse liegen naturgemäß in den einzelnen Landesteilen sehr verschieden. Im ganzen gesehen bestätigen die Unterlagen aber, daß die Kleinsiedlung in den meisten Ländern und Verwaltungsbezirken seit der Neuordnung durch die Be⸗ stimmungen vom 21. April 1936 wieder eine aufsteigende Ent⸗ wicklung nimmt und stetig an Ausdehnung gewinnt. Der Reichs⸗ und Preußische Arbeitsminister hat daher auf Grund der einge⸗ gangenen Berichte und Anmeldungen nunmehr weitere 80. Mil⸗ lionen RM für die Weiterführung des VI. Abschnittes der Klein⸗ siedlung auf die Länder und Verwaltungsbezirke verteilt. Ueber diese Mittel kann noch in diesem Jahre durch Bewilligungs⸗ bescheide verfügt werden. .

Im ganzen sind damit einschließlich der Nachtragszuteilungen für den VI. Siedlungsabschnitt bisher rund 160 Millionen RM. den Bewilligungsbehörden zur Verfüung gestellt. Anträge sind wie bisher an die Gemeinden (Gemeindeverbände) oder an die

Bewilligungsbehörden (d. s. die für die Kleinsiedlung zuständigen

obersten Landesbehörden; in Preußen und Bayern: die Re⸗ gierungspräsidenten; im Ruhrsiedlungsverband: der Verbands⸗ präsident in Essen; in Berlin: der Ss aüth att sie der Hauptstadt Berlin; im Sparland: der Reichskommissar für das Saarland richten. Einzelgesuche an das Reichs⸗ und inistezium zu richten ist zwecklos, da Einzel⸗ lich nicht behandelt werden können.

in Saarbrück⸗ Povanhischo A fälle dort gr.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater

Donnerstag, den 3. Dezember.

Staatsoper: Der Bürger Jourdain. Der Dreispitz. Musikalische Leitung: Trantow. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus: Geschlossen wegen der Hauptprobe zu Don Juan und Faust.

Staatstheater Kleines Haus: Versprich mir nichts. Komödie von Charlotte Rißmann. Beginn: 20 Uhr.

In der Staatsoper Plangt am Sonntag, dem 6. Dezember, in neuer Inszenierung „Der Rosenkavalier“ von Richard Strauß ur Aufführung. Die Hauptpartien singen Tiana Lemnitz, Viorica rsuleac, Maria Cebotari, Else Tegetthoff, Fritz Krenn, Eugen Fuchs, Benno Arnold, Erich Zimmermann. Musikalische Leitung: Johannes Schüler, Josef Gielen, Gesamtausstat⸗ tung: Leo Pasetti. Anfang 19 ½ Uhr. In der Staatsoper gastiert am Dienstag, dem 8. Dezember, Marxia Caniglia von der Mailänder Scala und dem Kgl. Theater in Rom als „Aida“. Die Amneris singt Margarete Klose, den

Radames Helge Roswaenge, den Amonasro Herbert Janssen und den Ramphis Ivar Andresen. Dirigent: Leo Blech.

Gefängnis und Geldstrafe, letztere in unbegrenzter Höhe oder mit einer dieser Strafen, 88 Dabei kann die Einziehung des erzielten Entgeltes und der Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils verfügt werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Be⸗ stimmungen dieser Verordnung kann die Schließung von Be⸗ trieben, in denen die Zuwiderhandlung begangen worden ist, auf Zeit oder auf Dauer verfügt oder die Weiterführung des Be⸗ triebes von Auflagen abhängig gemacht werden. Auch kann den schuldigen Einzelpersonen auf dem Gebiete, auf dem die Zuwider⸗ handlung erfolgt ist, jede Tätigkeit untersagt oder die weitere Tätigkeit von Auflagen abhängig gemacht werden. Diese Ver⸗ ordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

„Eine der grundlegenden Voraussetzungen für das Gelingen des Vierjahresplanes ist die Aufrechterhaltung eines festen Ver⸗ hältnisses zwischen Löhnen und Preisen. Im Gegensatz zur Lohn⸗ G fehlte es bisher auf den Gebieten der Preis⸗ bestaltung an einer planmäßigen Grundlage für die künftige Ent⸗

Der Reichskommissar für die Preisbildung sah sich deshalb bei Aufnahme seiner Tätigkeit vor die dringliche Nüece oheehacgena einen klar erkennbaren Ausgangspunkt für die Preisgestaltung zu schaffen. Die vorliegende Verordnung 8 diesen Zweck, in⸗ dem sie den 18. Oktober 1936, den Tag der erkündung des Vier⸗ jahresplanes durch den Führer und Reichskanzler, zum maß⸗ gebenden Stichtag für das allgemeine Preisbild erhebt. Durch ihren umfassenden Charakter schließt sie jede Unsicherheit auch auf Teil⸗ gebieten der Wirtschaft aus und bekundet die Entschlossenheit des

Ministerpräsidenten Göring, die geforderte Stabilität unter alle Umständen zu sichern.

Diese Form eines Verbotes von Preiserhöhungen machte sich anhand der Erfahrungen notwendig, welche die jüngste Vergange hait seit Verkündigung des Vierjahresplanes gezeitigt hat. Unah

ängig von saisonmäßig bedingten Vorgängen ist eine Reihe von

teils auf die Furcht des Publikums vor gar nicht vorhandenen Warenknappheit spekulieren, teils aus gewissenlosem Eigennu eine solche Psychose erst hervorzurufen trachteten. Derartige Be strebungen mußten nicht nur für die Zukunft, sondern auch rück wirkend rücksichtslos ausgemerzt werden. Von der Rückwirkun, konnten jedoch die schon beiderseitig erfüllten Geschäfte aus⸗ genommen werden. Denn wer in der Zwischenzeit aus Furcht ungerechtfertigte Preise geboten oder widerspruchslos bezahlt ha verdient wegen des Mißlingens seiner eigensüchtigen Spekulation keinen Schutz.

Jeder Versuch, das in der Verordnung ausgesprochene Verbct straflos zu umgehen, wird durch die Bestimmungen der Ver⸗ ordnung ebenfalls unmöglich gemacht.

Der Erlaß eines solchen Preisverbots darf nicht zu der An nahme verleiten, als sei es auf einen dauernden Ausschluß aller Preisbewegungen abgesehen. Die künftige Preispolitik soll fich vie b. elastisch den Notwendigkeiten des wirtfchaftlichen Lebens a

assen. Dabei können nur die Interessen der gesamten Volkswirt chaft Berücksichtigung finden. Deshalb war es notwendig, den Vorgang der Preisbildung von den vielfachen Einflüssen subjektiv liberalistischer Wirtschaftsauffassung zu lösen und ihn unter das höhere des Gemeinwohls zu stellen.

Zur Vermeidung wirtschaftlicher Erstarrung sind auch Aus nahmen in die Verordnung eingefügt worden. Die Zulassum solcher Ausnahmen ist wiederum vom Vorliegen volkswirtschaste licher Gründe abhängig gemacht. Bei Berücksichtigung der don auch genannten besonderen Härten wird der Reichskommissar fitß die Preisbildung Gelegenheit nehmen, etwaige schädigende Wi kungen formaler Gesetzesanwendung abzuwenden. Damit ist die E“ der mit der Verordnung hergestellten festen Preisbasis aus eine den öffentlichen Erfordernissen angepaße und stetige Preispolitik zu treiben.

Ueberleitungsverordnung für die Preisbildung

und Preisüberwachung.

Im Reichsgesetzblatt vom 1. Dezember 1936 wird eine Uebe leitungsverordnung des Ministerpräsidenten Generaloberst Görimg zum Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 29. O⸗. tober 1936 verkündet. In dieser Verordnung wird bestimmt, daß die bisher auf dem Gebiet der Preisfestsetzung und Preisüber wachung erlassenen Verordnungen, Anordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften in Kraft bleiben, soweit sie nicht durz das Gesetz vom 29. Oktober 1936 über die Einsetzung des Reichs kommissars für die Preisbildung aufgehoben worden sind. . Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen finden die im Ge⸗ setzblatt vom 29. Oktober 1936 festgelegten Strafvorschriften sim gemäß ergänzend Anwendung. Die Verordnung bestimmt weiten daß die erwähnten organisatorischen und verfahrensrechtliche Bestimmungen durch allgemeine Verwaltungsvorschriften der Reichskommissars für die Preisbildung erfolgen.

Durch die Einsetzung des Reichskommissars für die Preizs bildung sind die bisher auf viele Stellen verteilten Zuständig keiten auf dem Gebiete der Preisbildung und Preisüberwachm in einer Hand zusammengefaßt worden, ohne daß sich der bie herige materielle Rechtszustand dadurch geändert hätte. Gegen über bereits laut gewordenen Zweifeln bringt deshalb die Ueber leitungsverordnung mit völliger Klarheit zum Ausdruck, daß üͤe bisher auf dem Gebiete der Preisfestsetzung und Preisübe wachung erlassenen zahlreichen Einzelvorschriften in Kraft blei ben, soweit sie nicht durch das Gesetz vom 29. Oktober 1936 aufe gehoben worden sind. Im Interesse einer gleichmäßigen Rechts anwendung müssen die schärferen Bestimmungen des neuen Ge setzes über die gerichtliche Bestrafung, über die und die Schließung von Betrieben auch bei Zuwiderhandlunge gegen die alten Vorschriften zur Anwendung kommen. Es ist t

ussicht genommen, das gesamte, in zahlreichen Einzelbestim mungen verstreute Preisrecht neu zusammenzufassen. Da die Kodifikation längere Zeit erfordert, da aber anderenfalls in org nisatorischer und verfahrensrechtlicher Hinsicht Aenderungen sch jetzt notwendig sind, ist dem Reichskommissar das Recht eing räumt, derartige Aenderungen durch allgemeine Verwaltung vorschriften anzuordnen.

Devisenbewirtschaftung.

Zur Verwahrung ausländischer Wertpapiere .Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat, wie bereits b. richtet, in einer Zweiten Bekanntmachung über die Verwahrun ausländischer Wertpapiere vom 30. November 1936 die Frist für d. Einlegung für alle Wertpapiergattungen, die bisher zur Einlegun in Devisenbankdepots aufgerufen worden sind, bis zum Freitag, de 11. Dezember 1936, einschl. verlängert. Wie das Reichs⸗ ur Preußisch Wirtschaftsministerium hierzu mitteilt, ist mit einer aber maligen Verlängerung der Frist nicht zu rechnen. Wer von de Depotzwang befreit werden will, 8 dies unter eingehender 2. gründung bei der zuständigen Devisenstelle (beim Landesfinanzam nachzusuchen. Befreiungen werden nur unter besonderen Un ständen bewilligt. Der Lauf der Einlegungsfrist wird durch d. Stellung eines solchen Antrages nicht aufgehalten.

Börsenkennziffern 8 für die Woche vom 23. bis 28. November.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffe stellen sich in der Woche vom 23. bis 28. November im Vergleich!

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monatze vom 23. 11. vom 16.11. durchschun Aktienkurse (Index 1924 bis 28. 11. bis 21. 11. Oktoben bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie 118,91 119,50 120,42 Verarbeitende Industrie.. 97,37 97,63 97,41 Handel und Verkehr 107,45 107,81 107,76, 8 105,52 105,89 106,00

8 1“

Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktlenbanken Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeinen.

Durchschnitt.. Außerdem:

6 %ige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗

97,16

96,31 95,09

95,26 96,35

96,00 95,23 96,20

101,82 101,79

umschuldungsanleihe.. 89,83 89,35

unbegründeten Preissteigerungen zu beobachten gewesen, welche

vontingent sei

94,96 ts Weißbuches veröffentlicht werden.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 2. Dezember 1936.

Wirtschaftsgruppe Lebens⸗ mittelindustrie.

Die Wirtschaftsgruppe Lebensmittelindustrie hielt am 1. De⸗ ber 1936 ssche tahr he Jahresversammlung ab, die der Leiter, neraldirektor H. Theunert, mit Worten der Einleitung

Begrüßung eröffnete. In weiteren Ausführungen wies Ge⸗ aldirektor Theunert darauf hin, daß der Wirtschaftsgruppe im uhmen des Vierjahresplanes und durch den Erlaß des Reichs⸗ rtschaftsministers vom 12. November 1936 die Aufgabe zuge⸗ llen sei, ihren Industriezweig zur höchsten volkswirtschaftlichen istung zu steigern. 1 stung 8 8 Vortrag gab der Hauptgeschäftsführer der irtschaftsgruppe, Dr. Riese, 1““ Zahlen über

Wirtschaftsgruppe Lebensmittelindustrie bekannt. Die Wirt⸗ aftsgruppe hat 23 000 Mitglieder, die den verschiedensten beigen der Lebensmittelherstellung angehören. Die große Viel⸗

der Erzeugnisse setzt sich bis in den einzelnen Betrieb, sogar

in kleine Betriebe hinein fort. Innerhalb der Wirtschafts⸗ uppe herrscht der Kleinbetrieb vor. Rund 16 000 Betriebe haben zund weniger Gefolgschaftsmitglieder, 7000 mindestens 6 bis zu

90 Gefolgschaftsmitglieder und nur 278 mehr als 200 Ge⸗

lgschaftsmitglieder. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der bensmittelindustrie überragt die der meisten anderen Industrie⸗ eige. Die 23 000 Betriebe sind an der volkswirtschaftlichen arenbewegung mit 5,8 Mrd. RM Umsatz oder 9, % der der⸗ tigen Gesamterzeugung der Industrie 1. Sie treten als ufer von 1,8 Mrd. RM deutscher landwirtschaftlicher Rohstoffe if, das sind etwa 20 % des Verkaufserlöses der Landwirtschaft. den 23 000 Betrieben sind annähernd 4 Mrd. RM deutsches olksvermögen angelegt oder 12,5 % des Betriebsvermögens aller oduktionszweige. Die Verdienstspanne der Lebensmittelindustrie klein und beträgt nach Schätzung des Instituts für Konjunktur⸗ schung 47 % vom Wert des verarbeiteten Rohstoffes. 85,2 %

Betriebe der Lebensmittelindustrie werden vom Unternehmer önlich unter seiner vollen Verantwortung geleitet. Die Lebens⸗ ttelindustrie bietet also das Bild eines Industriezweiges, der it hohem Wirkungsgrad (kleinem Selbstnutzen) eine volks⸗ und natswirtschaftlich sehr gewichtige Funktion ausübt. Die Wirt⸗ aftsgruppe wird sich angelegen sein lassen, diesen Wirkungsgrad rch sachliche Arbeit noch zu vergrößern. 1

Sodann sprach Dr. rer. pol. Paul Gerstner, Wirtschafts⸗ üfer und Dozent an der Wirtschafts⸗Hochschule Berlin. Im Zeit⸗ ter der Marktregelung und im Rahmen des Vierjahresplanes muß demselben Maße, wie von Material und Rohstoffen sparsamster eebrauch zu machen ist, auch vermieden werden, daß durch mangel⸗ ftes und unrichtiges wirtschaftliches Denken und Rechnen der Birtschaft und der Allgemeinheit Schaden zugefügt wird. Es können ccht einfach Ausgaben als Kosten oder Aufwand angesehen oder innahmen als Ertrag betrachtet werden, sondern es bedarf klarer grifflicher und rechnungsmäßiger Erkenntnis dessen, was im ein⸗ Inen Betrieb als Kosten oder Aufwand anzusehen ist und was

zuch der Allgemeinheit gegenüber als Kosten vertreten werden kann. Ueber Standortswahl und Standortsbildung von Betrieben der eebensmittelindustrie sprach Prof. Dr. Berkenkopf von der niversität Münster. Er gab zunächst einen Ueberblick über die atkoren, die in den letzten Jahren in den größeren Industrie⸗ üändern, vor allem Europas, eine starke Bewegung in die indu⸗ riellen Standorte hineingebracht hätten. Für Deutschland kämen sbesondere solche Faktoren zur Auswirkung, die sich aus den be⸗ onderen Aufgaben der Neuordnung des deutschen Lebens und Wirt⸗ aftsraumes auf Grund der nationalsozialistischen Auffassung von

sen und Aufgaben der Wirtschaft ergäben. Der Vortragende m in seinen Ausführungen zu dem Ergebnis, daß die Lebens⸗ ittelindustrie, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, im großen nd ganzen sowohl hinsichtlich ihrer standortlichen Verteilung als auch hinsichtlich ihrer betriebsgrößenmäßigen Gliederung bereits

Jagung der

weitgehend den Anforderungen entspreche, welche die neue Wirt⸗

schaftspolitik stelle. Die Gruppe sei standorts⸗ wie betriebsgrößen⸗ mäßig I. dezentralisiert und werde daher von einer evtl. Stand⸗ ortsverlagerung wesentlich geringer betroffen werden als die meisten übrigen Industrien. Für die meisten Zweige der Lebensmittel⸗ industrie ergäben sich aber doch gewisse Tendenzen zu einer all⸗

beränderter Goldbestand bei der Niederländischen Bank.

.Amcsterdam, 1. Dezember. Der neue Ausweis der Niederlän⸗ chen Bank zeigt bei gleichgebliebenem Goldbestand von 569,9 Kill. hfl. eine Zunahme des Kreditumfanges. Die Inlands⸗ wechsel erhöhten sich auf 22,5 (22,2) Mill. hfl. und die übrigen Ausleihungen der Bank auf 314,1 (295,1) Mill. hfl. Der Bank⸗ notenumlauf zeigt zum Ultimo eine Steigerung auf 805,6 (774,0) Mill. hfl. Die Giroguthaben verminderten sich zwar ünf 141,2 (154,6) Mill. hfl., doch bleibt der Geldmarkt trotzdem flüssig, da an dieser Abnahme lediglich die Guthaben der Regierung, die mit 31,4 (45,2) Mill. hfl. ausgewiesen werden, beteiligt sind. Die privaten Guthaben zeigen trotz der Ultirn nspruchung eine eine Erhöhung auf 109,8 (109,4) Mill. hfl.

Weit

8

Stillschweigende Verlängerung des französisch⸗ spanischen Handelsvertrages.

Paris, 1. Dezember. Der französisch⸗spanische Handelsvertrag, eer am 30. November abgelaufen war, ist, wie in gut unter⸗ richteten Kreisen verlautet, stillschweigend verlängert worden und läuft nun weiter bis zum 31. Dezember ds. Is. Wie es heißt, pollen die Kontingente für Apfelsinen und Tomaten wegen der Zahlungsunsicher eit des spanischen Marktes und wegen der bringenden Forderung der algerischen Pflanzer von der fran⸗ Pösischen Regierung beträchtlich herabgesetzt worden sein. Das zurch den Handelsvertrag für das Jahr 1936 festgesetzte Bananen⸗ ohne weiteres fallen gelassen worden, da die ananen in der Hauptsache aus den spanischen Provinzen stammen, die heute in der Hand von General Franco sind und nur unter ausdrücklichem, von der Valencia⸗Regierung gegebenem Zertifikat nach Frankreich ausgeführt werden könnten.

Unterzeichnung des neuen Handelsvertrages England⸗Argentinien.

London, Dezember. Der neue Handelsvertrag zwischen ngland und Argentinien wurde heute im Foreign Office uglischerseits von Außenminister Eden und Wirtschaftsminister Runciman und auf argentinischer Seite von den Botschaftern in London und Paris unterzeichnet. Der Vertrag tritt an die Stelle des am 6. November d. J. abgelaufenen Abkommens. Die

Finzelheiten des neuen Vertrages werden am Mittwoch in Gestalt

Altbundesrat Schultheß über die schweizerifche Abwertung.

1 1. Dezember. Der langjährige Leiter des Schweize⸗

ischen Volkswirtschaftsdepartements, Altbundesrat Schult⸗

heß, sprach vor der Waadtländischen Vaterländischen Vereini⸗

11“

außerordentliche Beiratssitzung der Wirtschaftsgruppe

mählichen Standortsumlagerung in die vorwiegend landwirtschaft⸗ lichen Gebiete, vor allem Ostdeutschlands, aus dem Streben der neuen deutschen Wirtschaft, in den einzelnen deutschen Teilgebieten das wirtschaftliche Eigenleben möglichst zu stärken durch engere regionale Verflechtung von Industrie und Landwirtschaft. Das muß sich naturgemäß besonders in solchen Industrien auswirken, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten. Einige Zweige der Lebensmittelindustrie hätten sich schon früher nach den Orten der Gewinnung ihrer Materialien orientiert.

Dipl.⸗Ing. Pauli sprach über berufsgenossenschaftliche Unfall⸗ verhütung in der Lebensmittelindustrie.

Beiratssitzung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel.

Organisationsvereinfachung. Ausbau des

Fischhandels. Zusammenarbeit mit der DAF.

bei der Berufsförderung.

Am 380. November fand unter Leitung Dr. Haylers eine Einzel⸗ handel 8— an der fast sämtliche Mitglieder des Beirats, 50 Kaufleute, teilnahmen. Auf Grund der persönlichen Stellung⸗ nahme jedes Leiters wurde einstimmig der Plan einer umfassen⸗ den Zusammenlegung der Fachorganisationen der Wirtschafts⸗ gruppe beschlossen. An Stelle von 30 Fachgruppen und 3 Zweck⸗ vereinigungen werden nunmehr 10 große Fachgruppen und vier kleinere selbständige Fachabteilungen neben den 3 Zweckvereini⸗ gungen gebildet. Damit hat, wie auch der anwesende Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums hervorhob, die Wirtschafts⸗ gruppe Einzelhandel als eine der größten Organisationen der ge⸗ werblichen Wirtschaft auch als erste die Folgerungen aus dem Er⸗ laß des Reichswirtschaftsministers vom 7. 7. 1936 gezogen und eine Vereinfachung und Verbesserung der Arbeitsformen der Be⸗ rufsvertretung vorgenommen. Auf der Sitzung wurden ferner die für den Einzelhandel wesentlichen Gesichtspunkte aus dem Mini⸗ terialerlaß vom 12. November 1936 über das Verhältnis der Fachgruppen zu den marktregelnden Verbänden geprüft.

Nach Ausführungen des Hauptgeschäftsführers Dr. Wieser fand eine Aussprache über die bereits eingeleiteten Arbeiten zur Einstellung des Einzelhandels auf seine neuen Aufgaben in den nächsten Jahren statt. Dabei standen Fragen der Fischwirtschaft im Vordergrund. Ueber sie berichtete der Leiter der Wirtschafts⸗ gruppe, Dr. Hayler, und teilte mit, daß die Fachgruppe Nahrungs⸗ und Genußmittel Sonderbeträge für die Erweiterung des Fisch⸗ absatzes beim letzten Verbraucher zur Verfügung stellen wolle. Der Beirat betrachtete dagegen den Ausbau des Fischhandels als eine volkswirtschaftliche Aufgabe, zu deren Durchführung der gesamte Einzelhandel gemeinschaftlich beitragen solle und erteilte Dr. Hayler die Vollmacht, die hierfür erforderlichen Kosten durch aus sämtlichen Fachzweigen der Wirtschaftsgruppe zu erheben.

Besonderes Inters fanden ferner die Ausführungen des Beiratsmitgliedes Professor Dr. Arnhold, Leiter des Amtes für Berufserziehung und Betriebsführung der DAF. Dr. Arn⸗ hold erläuterte die grundlegende Bedeutung guter kaufmännischer Ausbildung für die Erfüllung der Aufgaben, die besonders dem Einzelhandel erwachsen werden und wies die Wege für eine kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Ar⸗ beitsfront und der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel an der gemein⸗ samen Aufgabe der Berufsförderung der Einzelhandelskaufleute.

Bei der Erörterung der Berufserziehungsfragen des Einzel⸗ handels kam auch zum Ausdruck, daß der Handel seiner Natur nach gegenwartsgebunden und für künftige Entwicklungen aufge⸗ schlossen sein muß und nicht in einen einseitigen Traditionskult verfallen darf. Trotzdem müßte besonders die Kaufmannsjugend mit den alten Ueberlieferungen aus den größten Zeiten deutscher Handelsgeschichte vertraut gemacht werden. Als Zeichen der An⸗ erkennung und der Verbundenheit wurde aus den Reihen des Beirats Dr. Hayler eine Sammlung wertvoller Dokumente aus der Geschichte des Kaufmannstums überreicht.

des Auslandes.

gung zum ersten Male öffentlich über die Abwertun⸗ damit verbundenen weiteren wirtschaftlichen Maßnahmen. Zu Beginn seiner Ausführungen gab er selbst zu, daß angesichts des Scheiterns aller anderen Pläne, auch der Deflation die Alt⸗ bundesrat Schultheß selbst angestrebt hatte und die an 15 Rücktritt nicht unbeteiligt war —, nichts anderes mehr übrigge⸗ blieben sei als eine vorsichtig geleitete Abwertung, wenn der wirtschaftliche und finanzielle Faeseaeresbrnh vermieden werden sollte. Die Wirtschaft in ihrer Gesamtheit sei nicht mehr im⸗ stande gewesen, die Lasten zu tragen, die ihr Steuern, Abgaben und die Verzinsung des Kapitals auferlegten. Die Abwertung sei nicht nur nötig gewesen, um, gemessen am Weltmarkt, eine Herabsetzung der Preise zu erreichen, sondern auch deshalb, weil die Gesamtwirtschaft die öffentliche nicht ausgenommen durch die hohe Goldverschuldung zu stark belastet war. Die durch die Abwertung eingetretene, am Golde gemessene Kapitalherab⸗ setzung sei eigentlich nur die Konstatierung einer bereits bestehen⸗ den Tatsache gewesen. Man dürfe das Problem der Abwertung nicht als rein monetäres betrachten; die Wirtschaft und der Stand der öffentlichen Finanzen gäben den Ausschlag. Sie könn⸗ ten die Zahlung der Valuta fordern in einem Augenblick, in dem die Keller der Nationalbank von Goldvorräten zum Bersten voll sejen. Altbundesrat Schultheß wies mit Befriedigung darauf in, daß einer der erwarteten Vorteile noch in stärkerem Maße als in anderen Ländern nach der Abwertung eingetreten sei: der Zustrom der Kapitalien und damit eine Verflüssigung des Geld⸗ marktes und Herabsetzung des Zinsfußes. Dies werde der Regie⸗ rung und der Wirtschaft die weiteren Aufgaben erleichtern, vor allem auch bei der Beschaffung der Arbeit. Es erleichtere auch die Herstellung des Gleichgewichts in den öffentlichen Finanzen von Bund, Kanton und Gemeinden, deren Stand zu großen Be⸗ sorgnissen Anlaß gebe. Dieses Gleichgewicht sei auch die Vor⸗ aussetzung dafür, daß die Währung auf dem jetzigen Stand ge⸗ halten werde. 1

Neue Erhöhung der Ausfuhrpreise durch die Freg.

Luxemburg, 1. Dezember. Wie bereits kurz gemeldet, hat die Verbändekommission der Internationalen Rohstahlexportgemein⸗ schaft in einer am 30. November in Luxemburg abgehaltenen Sitzung beschlossen, die Ausfuhrpreise der derzeitigen Lage am Welteisenmarkt weiter anzupassen. Die Produktionsbedingungen in den verschiedenen Ländern haben bekanntlich dazu geführt, daß die Eisenpreise in England und Frankreich erneut erhöht werden mußten. Ebenso ist in den Vereinigten Staaten nunmehr die dritte Eisenpreiserhöhung für das erste Vierteljahr 1937 vorge⸗ nommen worden. Da auch die übrigen Ausfuhrmärkte eine günstigere Verfassung zeigen, beschloß die Verbändekommission der Ireg nach den Informationen des DHD., die Ausfuhrpreise für Halbzeug, Formeisen, Stabeisen, Grobbleche, Mittelbleche und Universaleisen um durchschnittlich 7,6 Goldschilling je Tonne zu erhöhen.

und die

Berliner Börse am 2. Dezember.

Aktien nach lebhafterem Beginn schwächer. Renten kaum verändert.

Zu Beginn der Börse gelangte eine weit größere Anzahl von Aufträgen der Bankenkundschaft zur Erledigung als an den Vor⸗ tagen, wodurch der Eindruck eines ziemlich lebhaften Geschäfts entstand. Offenbar hat die Entspannung nach Ueberwindung des Monatsschlußtermins wieder in größerem Umfange Mittel frei⸗ gestellt, die zum Teil zu Anlagezwecken benutzt wurden. Stim⸗ mungsmäßig war ein freundlicher Grundton nicht zu verkennen, der zweifellos auf den starken Eindruck zurückgeht, den die Rede des Preiskommissars Wagner ausgelöst hat. Beachtung fand ins⸗ besondere die Auffassung, daß neben der Ueberwachung der Preise im Rahmen des Vierjahresplanes der Lenkung und Führung durch Zusammenarbeit mit allen Kreisen der Wirtschaft eine noch größere Bedeutung zukomme.

Am Montanmarkt setzten Harpener 2 ¼ % höher ein, Stol⸗ berger Zink stiegen erneut um *% %, im übrigen waren die Um⸗ sätze aber gerade auf diesem Gebiet den Vortagen gegenüber kaum wesentlich erhöht. Vereinzelt traten auch leichte Abschwächungen ein. Bei den Braunkohlenwerten führten Leopoldsgrube mit + 1 %. Dtsch. Erdöl konnten einen Anfangsverlust von 14¼ % zum Teil wieder ausgleichen.

Bei den Kaliaktien gewannen Salzdetfurth ca. 4 ¼ % und holten damit den gestern per Kasse erlittenen Rückgang wieder auf. Farben kamen mit 169 ¼ um % % höher an, ermäßigten sich aber später wieder um % %. Bei den Elektro⸗ u. Versorgungswerten erzielten Siemens eine Steigerung von 2 und HEW eine solche von 1 %. Fest lagen auch Autowerte, so BMW mit + 1 ¼ und Daimler mit + 1 %. Bei den Telephon⸗ u. Kabelwerten wurden Dtsch. Telefon gegen letzte Kassanotiz am 26. 11. = 3 % niedriger bezahlt. Im übrigen sind nur noch Aschaffenburger mit + 1 ½ und Reichsbank mit + 1 % als nennenswert verändert hervor⸗ zuheben.

Im Verlauf machte die schon nach den ersten Kursen ein⸗ setzende Geschäftsstille, soweit möglich, Fortschritte. Glattstellungen des brufsmäßigen Börsenhandels einerseits und nur unzulängliche Aufnahmeneigung andererseits führten einen allgemeinen Abbröcke⸗ lungsprozeß herbei. Farben gaben gegen den ersten Kurs um 1 auf 168 ½ % nach, Lichtkraft verloren 1, Daimler 1 %, Gesfürel 1 ¼, Verein. Stahl 1 % und Siemens 1 ½¼ 2.

Gegen Börsenschluß erlahmte das Geschäft vollkommen. Ins⸗ gesamt dürften etwa nur 12—13 Papiere eine Schlußnotiz erhalten haben. Farben stellten sich auf 168 ½ Brief, Verein. Stahlwerke gaben gegen den ersten Kurs um 17%, AEG um *% % nach. Auch die Reichsaltbesitzanleihe bröckelte auf 117 ab.

Am Einheitsmarkt überwogen heute Abschwächungen. Amper⸗ werke verloren 2 ¼2½, Gildemeister gegen letzte Notiz 2 ¼, Eschweiler Berg und Dresdner Chromo, beide ebenfalls gegen letzten Kurs, je 3 %. Andererseits wurden Elektra⸗Dresden bei einer 5 Nigen Steigerung zugeteilt. Von Banken waren Handelsgesellschaft Wum , Dresdner Bank um 4 % schwächer, DD⸗Bank dagegen ¼ % fester. Dtsch. Hyp. gaben 1¹1⁴4 und Hamburger Hyp. 1 % her. Auslandsaktien bröckelten weiter ab, so Contz Linoleum und 8. G. Chemie (50 %) um je ½¼, Hohenlohe um 1 %. Auch

olonialanteile waren bis auf Kamerun (+ % RM) schwächer.

Renten lagen bei kleinen Umsätzen unverändert. Reichsalt⸗ besitz eröffneten mit wieder 117 ¾¼, konnten aber schon nach Fest⸗ setzung des ersten Kurses bis auf 117 % anziehen. Die Umschul⸗ ungsanleihe wurde halbamtlich mit 89,70, d. h. unverändert, notiert. Reichsschuldbuchforderungen und Wiederaufbauzuschläge waren etwas schwächer.

Am Kassarentenmarkt hielten sich Angebot und Nachfrage in engsten Grenzen. Kursmäßige Veränderungen von Belang traten infolgedessen kaum ein. Im besonderen galt dies von Hyp.⸗Bk.⸗ Pfandbr. und Komm.⸗Obl. Von Stadtanleih wurden Wiemen und Frankfurter ½„ bzw. ¾¼ % niedriger not⸗ Decofceg 1 waren dagegen um 0,40 und dto. II um 0,50 sier Von lande⸗ schaftl. Goldpf.⸗Br. gewannen Ostpr. Abfindung 0oheg, vinz und Länderanleihen blieben gehalten. Bei den Industrieobl. gaben Aschinger nach der in den letzten Tagen festen Haltung um 2 % nach. Im variablen Verkehr befestigte sich Reichsaltbesitz auf 117,40, offenbar im Hinblick auf die Tatsache, daß morgen die letzte Notiz vor der Ziehung erfolgt.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellten sich das engl. Pfund auf 12,22 (12,23), der Dollar auf unverändert 2,49 und der holl. Gulden auf 135,40 (135,43). Sonst traten kaum Veränderungen von Belang ein.

Verlängerung der deutsch⸗argentinischen Handelsvereinbarungen. 86

Da die in Buenos Aires zwischen der Deutschen Botschaf und der argentinischen Regierung vefübrten Verhandlungen über die Erneuerung der gegenwärtigen Handelsvereinbarungen bis zum Tage ihres Ablaufes nicht haben zum Abschluß gebracht

werden können, ist durch Notenwechsel ihre vorläufige Verlänge⸗ rung bis zum 31. Dezember 1936 vereinbart worden.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts i Ruhrrevier: Am 1. Dezember 1936: Gestellt 26 481 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsch 6 Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 2. Dezember auf 61,50 (am 1. Dezember auf 61,50

für 100 kg.

Berlin, 1. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 37,50 bis 38,50 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 47,00 bis 50,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,— ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 53,00 bis 58,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 72,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 50,00 bis 53,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 53,00 bis 55,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 63,50 bis 64,50 ℳ, do. III 59,00 bis 60,00 ℳ, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Italiener⸗Reis, unglasiert 30,20 bis 32,00 ℳ, Italiener⸗Reis, glasiert 30,70 bis 32,50 ℳ, Perser⸗ Reis 32,50 bis 33,50 ℳ, Gerstengraupen, mittel und sfein 42,00 bis 43,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 39,00 bis 40,00 ℳ, Gerstengraupen, Kälberzähne 35,00 bis 36,00 ℳ, Gerstengrütze 35,00 bis 36,00 ℳ, Haferflocken 42,00 bis 43,00 ℳ, Hafer⸗ grütze, gesottene 46,00 bis 47,00 ℳ, Roggenmehl, Type 99 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl Type 790 32,00 bis 33,00 Weizenmehl, Type 405 37,00 bis 38,00 ℳ, Weizengrieß Type 405 39,00 bis 42,40 ℳ, Kartoffelmehl 34,00 bis 35,00 Zucker, Melis 68,35 bis 69,3