1936 / 283 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Dec 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 283 vom 4. Dezember 1936. S. 4 . 8

g der Vereinheitlichung des Real⸗ e u z und der Verwirklichung des Grund⸗ b. r Gleichmäßigkeit der Besteuerung haben auch die Befreiungsvorschriften verein⸗ heitlicht und dabei dem Grundsatz der Gleich⸗ der Besteuerung angepaßt werden müssen. Auf die Einzelheiten der Befreiungsvorschriften ein⸗ zugehen, würde über den Rahmen dieses Aufsatzes hinausgehen. b Bei der Gewerbesteuer sind die Besteuerungsgrundlagen bisher sehr erheblich voneinander abgewichen. In einigen Ländern war einzige Besteuerungsgrundlage der Ge⸗ werbeertrag. In anderen Ländern wurde die Gewerbesteuer nach zwei Besteuerungsgrundlagen erhoben, nämlich nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbe kapital. In wieder nderen Ländern bildete das Gewerbekapital nur die hilfs⸗ weise Besteuerungsgrundlage, nämlich in denjenigen Fällen, in denen der Gewerbeertrag ein bestimmtes Mindestmaß nicht er⸗ reicht. In anderen Ländern wurden der Gewerbeertrag und die Lohnsumme zugrunde gelegt. In Preußen war den Gemeinden ein Wahlrecht eingeräumt, die Gewerbesteuer ent⸗ weder auf Grund des Gewerbeertrags und des Gewerbe⸗ kapitals oder auf Grund des Gewerbeertrags und der Lohnsumme zu erheben. 9 8

Die Erfahrung lehrt, daß für die Gewerbesteuer eine ein⸗ zige Besteuerungsgrundlage nicht ausreich t. Würde die Gewerbesteuer nur auf den Gewerbeertrag abgestellt, so würde die Steuer so konjunktur⸗ und krisenempfindlich werden, daß in die Gemeindefinanzen eine gewisse Ungleichmäßigkeit und Un⸗ sicherheit hineingetragen würde. Auch das Gewerbe ka pital kann nicht allein als Besteuerungsgrundlage genügen, weil ohne gleichzeitige Heranziehung des Gewerbeertrags die Ge⸗ werbetreibenden, die kein oder ein nur kleines Gewerbe⸗ kapital haben, keine oder eine nur unverhältnismäßig niedrige Gewerbesteuer zu zahlen haben würden. Auch eine Abstellung der Gewerbesteuer allein auf die Lohnsumme kommt nicht in Betracht, weil dann die lohnintensiven Betriebe einseitig betroffen würden.

Die Gewerbesteuerreform sieht mehrere Besteu erungs⸗ grundlagen vor. Dadurch tritt für den Steuerpflichtigen bis zu einem gewissen Grad ein innerer A usgleichein. Für die Gemeinden als Steuergläubiger wirkt die Anwendung ver⸗ schiedener Besteuerungsgrundlagen ebenfalls ausgleichend. Sie bietet einen gewissen Schutz gegen Konjunkturschwankungen.

Es sind als Besteuerungsgrundlagen nebeneinander Ge⸗ werbeertrag, Gewerbekapital und Lohnsumme vorgesehen. Diese drei Grundlagen haben nicht die gleiche Be⸗ deutung. Es kann keine dieser drei Grundlagen als einzige ge⸗ wählt werden. Es müssen in jedem Fall Gewerbeertrag und Gewerbekapital als Grundlage dienen. Es wird unter Ver⸗ wendung von Meßzahlen je ein Steuermeßbetrag für den Gewerbe⸗ ertrag und für das Gewerbe kapital ermittelt. Aus diesen beiden Steuermeßbeträgen wird durch Zusammenrechnung ein einheitlicher Meßbetrag gebildet. Auf diesen einheitlichen Meßbetrag wird der durch die Gemeinde zu beschließende Hebesatz angewendet.

Die Festsetzung des einheitlichen Steuerm eßbetrages ist Sache des Finanzamts, die Festsetzung des Hebesatzes und alles daran sich Anschließende ist Sache der Gemeinde.

Ueber das Verhältnis, in dem sich die Heranziehung nach dem Gewerbeertrag und nach dem Gewerbekapital auf das Steuer aufkommen auswirken wird, läßt sich ziffernmäßig nichts Genaues sagen. Es wird, allgemein betrachtet, höchstwahr⸗ scheinlich die Besteuerung des Gewerbeertra ges überwiegen.

Neben Gewerbeertrag und Gewerbekapital kann die Lohnsumme als Besteuerungsgrundlage gewählt werden. Eine Verkoppelung der Lohnsumme mit dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital ist nicht vorgesehen. Die Gemeinden, die für Ge⸗ werbeertrag und Gewerbekapital“ immer nur einen einheit⸗ lichen Hebesatz beschließen können, können den Hebesatz für die

st

Lohnsummensteuer abweichend feftsetzen. Eine feste Be⸗

ziehung zwischen Gewerbeertragsteuer und Gewerbekapitalsteuer und der Lohnsummensteuer ist demnach nicht gegeben. Die Lohn⸗ summensteuer soll aber im Hinblick auf ihre arbeitsmarktpolitische Bedeutung nur mit Zustimmung der obersten Gemeindeaufsichts⸗ behörde erhoben werden können.

8. Verkoppelung der Hebesätze für die Grund⸗ steuer, Gewerbesteuer und Bürgersteuer.

§ 6 des Einführungsgesetzes gemäß wird der Reichsminister

Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen Bestimmungen darüber erlassen, in welchem Verhältnis ie Hebesätze für die Gru ndsteuer, die Gewer besteuer nd die rgersteuer zueinander stehen müssen und inwie⸗ weit die Hebesätze für diese Steuern der Genehmigung der Ge⸗ meindeaufsichtsbehörde bedürfen. Die Verkoppelung der Hebesätze für diese drei Steuern ist durch den Grundsatz der Gleich⸗ mäßigkeit der Besteuerung bedingt.

. Besteuerungsgrundlagen, Steuermeßzahlen, Steuermeßbeträge, Hebesätze und Steuerbeträge. a) Grundsteuer

Besteuerungsgru ndlage ist bei der Grundsteuer der Einheitswert 10 des Grundsteuergesetzes). Die all⸗ gemeine Steuermeßzahl beträgt 10 vom Tausend (F 12 Absatz 1 GrStG.). Der Reichsminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern für ein⸗ zelne Gruppen von Steuergegenständen niedri gere Meßzahlen bestimmen 12 Abs. 2 GrStG.). Bei der Festsetzung nie dri⸗ gerer Meßzahlen ist insbesondere an die kleinen Land⸗ wirte und an den Neuhausbesitz gedacht. 1

Aus der Anwendung der Steuermeßzahl auf die Besteue⸗ runggrundlage (auf den Einheitswert) ergibt sich der Steuer⸗ meßbetrag 11 GrStG.). Auf diesen Steuermeßbetrag, den das Finanzamt festsetzt und der Gemeinde mitteilt, ist der durch die Gemeinde zu beschließende Hebesatz anzuwenden. Das Er⸗ gebnis davon ist der I ahresbetrag der Gru ndsteuer.

Beispiel: Einheitswert 100 000 Reichsmark. Steuer⸗ mefsahl 82 10 vom Tausend von 100 000 == Hebesatz 125. Jahressteuerbetrag 125 vo 9 1000 = 1250 Reichsmark b 1““

b) Gewerbesteuer.

Besteueru ngsgrundlage sind bei der Gewerbe⸗ steuer in jedem Fall der Gewerbeertrag und das Gewerbe⸗ ka pital. Gewerbee rtrag ist der Gewinn aus Gewerbe⸗ betrieb,, der sich nach den Vorschriften des Einkommen⸗ steuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes ergibt, vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG. be⸗ zeichneten Beträge 7 GewStG.). Die wichtigsten Hin⸗ zurechnungen sind die Zinsen für Dauerschulden, e 4 igst 2 ee zungen 3 vom Hundert des Einheits⸗

erts des zum Betriebsvermögen des erne . öre Grundpeft en nögen des Unternehmens gehörenden Die Steuermeßzehl für den Gewerbeertra g ist bei natür⸗ lichen Personen und bei Personengemeinschaften gestaffelt bis zu 5 vom Hundert mit der Maßgabe, daß die ersten 1200 Reichs⸗ mark des Gewerbeertrags frei bleiben. Sie beträgt bei anderen Unternehmen, zum Beispiel bei Kapita lgesell⸗ schaften, einheitlich 5 vom Hundert. 11 Absatz 2 des Ge⸗ werbesteuergesetzes.) Aus der Anwendung der Steuermeßzahl bei natürlichen Personen gestaffel t, auf den Gewerbeertra g, ergibt sich der Steuer meßbetrag für die Besteuerung nach dem Gewerbeertrag 11 Absatz 1 GewSt.)

Die Steuermeßzahl für

Gewerbekapital beträgt einheit⸗

lich 2 vom Tausend 13 GewStG.). Für Gewerbebetriebe, deren Gewerbekapital weniger als 3000. Reichsmark beträgt, wird ein Steuermeßbetrag nach dem Gewerbe ka pital nicht festgesetzt 13 Absatz 3 GewStG.). Aus der Anwendung der Steuermeßzahl 2 vom Tausend auf das Gewerbekapital ergibt sich der Steuermeßbetrag für die Besteuerung nach dem Gewerbe kapital 13 Absatz 1 GewStG.). 8 .

Durch Zusammenrechnung der Sfes die sich nach dem Gewerbeertrag und dem Gewer ekapital ergeben, wird ein einheitlicher Steuermeßbetrag gebildet. Auf diesen nermeßbe Finanzamt festsetzt und der Gemeinde mitteilt, ist der durch die Gemeinde zu beschließende Hebesatz anzumenden. Das Ergeb⸗ nis davon ist der Jahresbetrag der Gewerbesteuer.

Wird als Besteuerungsgrundlage auch die Lohnsumme herangezogen, so beträgt die Srenermeßzahl 2 vom Tausend 25 Absatz 2 GewStG.). Diese Meßzahl auf die Lohnsumme angewendet, ergibt den Steuermeßbetrag 25 Absatz 1 GewStG.). Auf Grund dieses Steuermeßbetrags muß der Unter⸗ nehmer die Steuer nach der Lohnsumme selbst errechnen. Bei der Lohnsummensteuer ist Besteuerungsgrundlage die Lohnsumme, die in jedem Monat an die Arbeitnehmer der in der Gemeinde belegenen Betriebsstätte gezahlt worden ist 23 Absatz 1 GewsStG.). Uebersteigt die Lohnsumme des Gewerbebetriebs im Rechnungsjahr nicht 24 000 Reichsmark, so werden von ihr 7200 Reichsmark abgezogen 2 Absatz 2 GewStG.). Diese letztere Maßnahme dient der Schonung der kleinen Betriebe.

Beispiel: 4000 Reichsmark Lohnsumme im Monat. Steuermeßzahl 2 vom Tausend. Steuermeßbetrag daher 4 9 2 = 8 Reichsmark. Hebesatz 200 v. H. Lohnsummensteuerbetrag für den Monat 16 Reichsmark.

10. Steuerbefreiung des Neuhausbesitzes, insbesondere der Arbeiterwohnstätten.

Die §§ 28 und 29 des Grundsteuergesetzes regeln die Be⸗ steuerung des Neuhausbesitzes. Der sogenannte „mitt⸗ lere Neuhausbesitz“ ist nach reichsrechtlicher Regelung in vollem Umfang von der Grundsteuer bis zum 31. März 1939 befreit. Dabei soll es verbleiben 28 Absatz 1).

Für den sogenannten „neuesten Neuhausbesitz“ ist die Be⸗ freiung von der Landesgrundsteuer und der halben Gemeinde⸗ grundsteuer vorgeschrieben, und zwar für Kleinwohnungen bis zum 31. März 1939, für Eigenheime bis zum 31. März 1944. Auch diese Befreiungen werden nach dem Gesetz 28 Absatz 2) aufrechterhalten. Die Regelung ist, um Belastungsverschiebungen

Bilanz der Preisbewegung.

Im Hinblick auf die entscheidende Bedeutung, die die Stabil⸗ erhaltung des Preis⸗ und Lohnniveaus auf die Durchführung des Vierjahresplanes hat, zieht das Institut für Konjunkturforschung in seinem neuen Wochenbericht an dem durch die jüngste Ver⸗ ordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 und die gleichzeitig erlassene erste Ausführungsverordnung bezeichneten Beginn der zweiten Periode staatlicher Preispolitik eine Bilanz der Preisbewegungen, die sich im ersten Vierjahres⸗ plan herausgebildet haben. Danach setzte sich im ersten Halbjahr 1933 in Deutschland zum erstenmal nach einem vier Jahre lang dauernden Rückgang aller wichtigen Warenpreise ein allgemeiner Umschwung in der Preistendenz durch, nachdem die Indexziffer der Großhandelspreise im April 1933 mit 90,7 % (1913 = 100) ihren Tiefpunkt erreicht hatte. Damit lagen die Großhandels⸗ preise in ihrer⸗ Gesamtheit rd. 36 % unter dem Höhepunkt der

„Jahre 1928/29 (Juli 1928].. Im Oktober 1936, nach einem drei⸗

einhalbjährigen Wirtschaftsaufschwung, der die Sachgütererzeugung zum großen Teil über den Stand der letzten Hochkonjunktur hin⸗ ausführte, sind die Großhandelspreise insgesamt erst wieder um rd. 15 % höher als im Tiefpunkt (April 1933) und immer noch um 26,3 % niedriger als im Höhepunkt der Jahre 1928/29.

An dieser Aufwärtsbewegung waren jedoch nicht alle Preise und Märkte gleichmäßig beteiligt: Die Preise der Agrarstoffe, die in der Krise am stärksten zurückgegangen waren, konnten, be⸗ günstigt durch eine dahinzielende Politik der Reichsregierung, den Rückgang am weitesten, aufholen, nämlich zu fast zwei Fünfteln; die Industriestoffpreise, die in der Krise nicht so stark gesunken waren, haben noch nicht ein Fünftel ihres Rückgangs aufgeholt. Innerhalb der Industriewirtschaft haben sich die Fertigwaren⸗ preise etwas stärker erhöht als die Preise der Industrierohstoffe und Halbfertigwaren. Der gegenwärtige Stand der Preise der Indu⸗ strierohstoffe entspricht im großen und ganzen dem Stand vom Frühjahr 1932, das heißt also dem Stand, der nach der Durch⸗ führung der Preissenkungsaktion im Winter 1931/32 erreicht war. Die Preise der Agrarstoffe sind in ihrer Gesamtheit wieder etwa so hoch wie im Sommer 1931. Die Entwicklung der Agrarstoff⸗ preise wurde in den ersten eineinhalb Jahren des Wirtschaftsauf⸗ schwungs durch die Bewegung der Preise für die pflanzlichen Nahrungsmittel und Vieherzeugnisse, in den beiden letzten Jahren durch die der Preise für Schlachtvieh bestimmt. Der Anstieg der Preise für pflanzliche Nahrungsmittel fand seinen Abschluß im Herbst 1934 mit der endgültigen Einführung des Festpreissystems für die vier wichtigen Getreidearten. Im Durchschnitt lagen die Preise zu diesem Zeitpunkt um etwa 12 % über denen vom Ok⸗ tober 1932. Die Preise für Vieherzeugnisse stiegen von Oktober 1932 bis Oktober 1933 um 10,9 ꝛ%¹%, seit dieser Zeit bis Oktober 1936 aber nur noch um 1,9 %h. Die Großhandelspreise für Schlachtvieh, die in der Krise am stärksten von allen Agrarpreisen abgestürzt waren, haben an der seit 1933 planmäßig durchgeführten Hebung der Agrarpreise am meisten teilgenommen. Die Index⸗ ziffer lag hier im Oktober 1934 um 19,8 % höher als im Oktober 1932; bis Oktober 1935 war sie nochmals um 18,4 % gestiegen. Seither hat sie sich von Oktober 1935 bis Oktober 1936 um 3,2 % leicht abgeschwächt. Die Preise der Kolonialwaren erreichten ihren Tiefpunkt erst im vierten Vierteljahr 1933. Bis Juni 1935 stieg die Indexziffer um 17,8 %. Seither blieb sie, von kleinen Schwankungen ab⸗ gesehen, unverändert. „Am Markt der industriellen Rohstoffe und Halbwaren war die Preisbewegung durch die gegensätzliche Bewegung der inlands⸗ bestimmten und auslandsbestimmten Preise beherrscht. So sind die Warenpreise, die im wesentlichen vom Binnenmarkt bestimmt werden, in ihrer Gesamtheit vom Tiefpunkt im Mai 1933 bis Oktober 1936 nur um 3,5 % gestiegen, während sich die Preise der Rohstoffe, die ganz oder zum großen Teil eingeführt werden müssen, unter starken Schwankungen von ihrem Tiefpunkt im Februar 1933 bis Oktober 1936 um 27,6 % erhöht haben. Die Preisbewegung auf den Welt⸗ märkten wurde in erster Lnie von den in der Landwirtschaft er⸗ zeugten Rohstoffen, also von Textilien, Häuten, Leder und Kautschuk getragen. Unter starken Schwankungen erhöhte sich die Indexziffer der Großhandlspreise für Textilrohstoffe und ⸗halbwaren, die aller⸗ dings auch einige deutsche Rohstoffe (z. B. deutsche Wolle) enthält, vom ersten Halbjahr 1933 bis Drügber 1936 um 43,9 %; die Index⸗ ziffer für Häute und Leder um 25,4 %, die für Kautschuk um 160 % (1. Halbjahr 1933 = 100). Allerdings war bei diesen Rohstoffen der Rückgang in den Jahren 1928 bis 1932 außerordentlich stark; er betrug im Durchschnitt rd. 67 %; rund ein Fünftel dieses Rück⸗ ganges ist bisher aufgeholt worden. Einen wesentlich anderen Ver⸗ lauf zeigten die Preise der industriell erzeugten Rohstoffe. Sie sind im großen und ganzen heute nicht wesentlich höher als im ersten Halbjahr 1933.

Die Preisentwicklung der industriellen Fertigwaren wurde in

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30. September

einheitlichen Steuermeßbetrag, den das

für diese Gruppe von Grundstücken zu vermeiden, so vorgesehen, daß die Grundsteuer in ihrem bisherigen Betrag erstarrt. Nach der bestehenden Regelung würden noch diejenigen Eigenheime Steuerbefreiung genießen, die bis zum 31. Mär (bzw. 31. Mai) 1939 bezugsfertig werden. Nach der Regelung des Gesetzes 28 Absatz 2 Ziffer 1) wird diese Frist auf den S 1937 gekürzt. Die Oeffentlichkeit ist über die bevorstehende Regelung durch eine Pressenotiz aufgeklärt worden. Die Abkürzung hat sich als erforderlich erwiesen, um in einer Zeit, in der die Beschaffung der erforderlichen Bau⸗ arbeiter und Baustoffe für reichswichtige Bauten Schwierigkeiten bereitet, nicht noch durch Steuerbefreiungen zur Erstellung von

Eigenheimen anzuregen. 1 Dagegen besteht in vielen Gebieten Mangel an gesunden, einfach

Wohnungen, deren Mieten in Verhältnis zum Einkommen der minder⸗ bemittelten Bevölkerung stehen (Arbeiterwohn⸗

stätten). Berechnungen haben ergeben, daß die Besitzer, um für

ein dringender ausgestatteten

diese Wohnungen zu tragbaren Lasten oder Mieten zu gelangen,

bei den gegenwärtigen Baukosten von der

vollen Grundsteuer entlastet werden müssen Die Befreiung dieser Grundstücke von der Grundsteuer würde, da die Steuer eine reine Gemeindesteuer wird, sich für die Ge⸗ meinden unerträglich auswirken. § 29 des Grundsteuergesetzes gemäß wird die Grundsteuer für diese Grundstücke auf die Dauer von zwanzig Jahren durch das Reich übernommen. Diese Regelung gilt für die Arbeiter⸗ wohnstätten, die in der Zeit vom 1. April 1937 bis 31. März 1940 bezugsfertig werden.

11. Die Ausnahme der freien Berufe aus der Gewerbefteuer. .

Gewerbesteuerpflichtig ist jeder stehende Gewerbe⸗ betrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Darunter ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinn des Eechehh gesetzes zu verstehen. Für Personengesellschaften, Kapitalgesel⸗ schaften, die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und die nicht rechtsfähigen Vereine ist eine besondere Regelung in der Weise getroffen, daß diese Unternehmen stets in vollem Umfang gewerbesteuerpflichtig sind.

Bisher waren in Preußen und in den meisten anderen Ländern auch die freien Berufe gewerbesteuerpflichtig. Im neuen Gewerbesteuergesetz, das einheitliches Recht für das gesamte Reichsgebiet schafft, ist eine Realbesteuerung der freien Berufe nicht vorgesehen.

erster Linie von der Bewegung der Rohstoffpreise beeinflußt: Die Steigerung der auslandsbestimmten Rohstoffpreise pflanzte sich vor allem auf die Preise der industriellen Verbrauchsgüter fort, bei Produktionsmitteln nur auf Lederriemen, Säcke u. a. m. Anderer⸗ seits bewirkte die Konstanz der wichtigsten inlandsbestimmten Grund⸗ stoffpreise (Eisen, Kohle, Chemikalien) eine entsprechende Konstanz der Produktionsmittelpreise. Verstärkt wurde diese grundsätzliche Entwicklung durch die Produktionsentwicklung. Die starke Aus⸗ dehnung der Produktionsgüterindustrie und die damit zusammen⸗ hängende Kostendegression gestattete, die Preise zu senken; anderer⸗ seits verhinderte die geringere Produktionsentwicklung bei den Ver⸗ brauchsgütern einen entsprechenden Preisrückgang. Dementsprechend zeigen die Preise der Produktionsmittel eine fallende Tendenz (sie waren im Oktober 1936 rd. 1 % niedriger als im Mai 1933). Die Preise der industriellen Verbrauchsgüter folgten dagegen bald dem Anstieg der Rohftoffpreise Sie erhöhten sich durchschnittlich jedes Jahr um 4 bis 5 PX, so daß sie im Oktober 1936 um 18,5 % über ihrem Tiefpunkt vom April 1933 lagen. Von den industriellen Verbrquchsgütern zeigen die Preise für Textilwaren die stärksten

Erhöhungen (sie betragen im Durchschnitt rund 20 %) und die im

Index der Großhandelspreise für Hausrat zusammengefaßten Waren den geringsten Anstieg.

Die Weltwirtschaft im Jahre 1936.

Ueber die Entwicklung der Wirtschaft im Jahre 1936 ist aus einem Bericht des Internationalen Arbeitsamtes zu entnehmen, daß sich die industrielle Erzeugung in den meisten Ländern außer⸗ ordentlich stark erhöht hat und die Arbeitslosigkeit zurückgegangen ist. Jedoch verminderte sich die Arbeitslosigkeit nicht in dem Maße, wie die industrielle Erzeugung anstieg. Ferner war eine ent⸗ sprechende Belebung des internationalen Handels nicht zu beob⸗ achten. Schließlich bezog sich die Erhöhung der Produktion haupt⸗ sächlich auf die Erzeugung von Kapitalgütern und weniger’ auf Verbrauchsgüter.

Die Meßziffern zeigen, daß die Produktion in den Grund⸗ industrien langsam den Stand vom Jahre 1929 wieder erreicht hat. Die Erzeugung von Industriewaren, die sich während der Krise um mehr als 30 % vermindert hatte, ist jetzt größer als 1929. Die Meßziffer der Arbeitslosigkeit ist ständig zurückgegangen, aber sie liegt heute, für die ganze Welt gerechnet, noch um 50 % über dem Stand von 1929. Der Umfang des Welthandels, der sich ebenso wie die industrielle Erzeugung um fast ein Drittel vermindert hatte, ist jetzt noch um 20 % kleiner als im Jahre 1929.

Alle Meßziffern der industriellen Erzeugung für zwölf wichtige Länder: Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Groß⸗ britannien, Japan, Kanada, die Niederlande, Polen, die Tschecho⸗ slowakei und die Vereinigten Staaten bestätigen, daß die industrielle Erzeugung in diesen Ländern ohne Ausnahme im Jahre 1936 höher lag als in den entsprechenden Monaten des Jahres 1935.

In den vier Ländern: Chile, Dänemark, Großbritannien und Japan, in denen die Krise nicht so ausgedehnt war und sehr bald eine expansionistische Politik aufgenommen wurde, hat die indu⸗ strielle Erzeugung gegenwärtig den Stand von 1929 beträchtlich überschritten. In Belgien, Kanada, der Tschechoslowakei und den Vereinigten Staaten, in denen der wirtschaftliche Niedergang sehr stark ausgeprägt war, ist der Stand der Produktion von 1929 noch nicht wieder erreicht worden.

Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Polen haben ihre Währung stabil gehalten. Die Meßziffer der deutschen Industrie⸗ produktion lag im Jahre 1936 über der von 1929. In den drei anderen Ländern beträgt sie ungefähr 70 % des Standes von 1929.

Ueber die Arbeitslosigkeit läßt sich allgemein feststellen, daß die Meßziffern, mit Ausnahme von Dänemark, Frankreich und den Niederlanden, 1936 niedriger sind als in den entsprechenden Mo⸗ naten des Jahres 1935. Die meisten Länder wiesen schon 1935 eine Verbesserung gegenüber dem Jahre 1934 auf. Das ist be⸗ sonders der Fall in Australien, Deutschland, Großbritannien, Kanada und in den Vereinigten Staaten. .

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

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8 Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil . und für den Verlag: 1 8 Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaklionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und zwei

angemessenem

Spbezialinteresse fanden Reichsbankanteile, die

Pf⸗Br. Liqu.⸗Pf.⸗Br. und

Zentralhandelsregisterbeilagen)

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Nr. 283

EE6

zum Deutschen Reichsa

Erste

Berlin, Freitag, den 4. Dezember

nzeiger und Preußische

[[Sortsetzung des Handelsteils. I

Berliner Börse am 4. Dezember.

. Aktien und Renten uneinheitlich.

Ruhig und eng begrenzt wie an den Vortagen blieb das Geschäft auch an der heutigen Börse. Die Bankenkundschaft be⸗ tätigte sich mit Käufen bzw. Verkäufen nur in einigen wenigen Werten. Entsprechende Zurückhaltung bekundete daher auch der berufsmäßige Börsenhandel. Kleinste Orders genügten, um zum Teil stärkere Kursausschläge nach beiden Seiten herbeizuführen. Beson⸗ dere Erwähnung verdient die heute erstmals erfolgende amtliche Notierung der Wintershall⸗Aktie, die im variablen Verkehr bei einem Anfangsumsatz von ca. 100 000 RM mit 137 %, d. h. zum estrigen Kassakurs, bewertet wurde. Von Montanwerten hatten heinstahl mit 1 % die größte Abweichung gegen den Vortag aufzuweisen, während sonst meist unveränderte Kurse zugrunde gelegt wurden. Dasselbe gilt auch von Braunkohlenwerten, von denen nur Leopoldsgrube mit einer gegen den letzten Kassakurs erzielten Steigerung von % auffielen.

Am chemischen Markt zogen Farben zunächst um M und dann sogleich nochmals um % P bis auf 168 1⅞ an, ohne daß es zu größeren Umsätzen kam. Leicht gedrückt setzten Elektrowerte ein, während sich bei einigen Tarifpapieren Befestigungen ergaben, so insbesondere bei Thür. Gas mit + 2 ¾¼ %. Auch Autowerte zeigten freundlichere Tendenz. Wiederum schwach lagen dagegen die schon

tags zuvor angebotenen Papier⸗ u. Zellstoffwerte, so Waldhof mit 2, Feldmühle mit 1 % und Aschaffenburger mit 1 ½ ꝛ%.

einen Anfangs⸗ gewinn von 2 ½ sogleich auf 3 % erhöhten.

Im Verlauf 6zeigte sich an den Aktienmärkten hier und da etwas Kaufneigung, die die Allgemeintendenz freundlich gestaltete. Farben zogen den ersten Kurs um insgesamt 1 ¼ % auf 168 ½ % an, Verein. Stahlwerke gewannen 14¼, Mannesmann N¼, Harpener %, Siemens 1 %. Reichsbankanteile waren auch im Verlauf gefragt und nochmals um % auf 189 ¼ % erhöht.

Gegen Börsenschluß stellten sich Farben auf 168 4¼, Wintershall auf 137 7¾1. Im allgemeinen ergaben sich dem Verlauf gegenüber keine nennenswerten Veränderungen. Für eine ganze Reihe von variabel gehandelten Aktien konnte eine Schlußnotiz mangels Umsatzes wieder nicht erfolgen.

Am Einheitsmarkt waren deutsche Industrieaktien über⸗ wiegend bis zu 5 ½¼ % abgeschwächt. Vereinzelt ergaben sich auch Besserungen, die aber über 3 % nicht hinausgingen. Banken lagen mit Ausnahme von Ueberseebk. (+ 1 %) und Vereinsbank Hamburg (+ ½ ¹1%) abgeschwächt. Das gleiche gilt für Hyp.⸗ Banken, von denen lediglich Dtsch. Hyp.⸗Bk. (+ 4 %) einen Ge⸗ winn zu verbuchen hatten. Auslandsaktien hatten uneinheitliche Kursgestaltung. Während Chade D und E je ½ RM und Conti Linoleum 1 % höher ankommen konnten, gaben Hohenlohe 1 % und Schles. 2ng. ⁄% %, her. Aku blieben bei Zuteilung unver⸗ ändert. Kolonialanteile wurden überwiegend niedriger be⸗ wertet.

Auch der Rentenmarkt konnte eine klare Tendenz nicht zum Ausdruck bringen. unverändert 89,70 notiert, Zinsvergütungsscheine und Reichs⸗ üöedbuchforherungen nächster Fälligkeiten gaben leicht nach, des⸗ gleichen Wiederaufbauzuschläge. Für Reichsaltbesitz wurde die Notiz angesichts der bevorstehenden Ziehung ausgesetzt.

Der Kassarentenmarkt bot weiter ein ruhiges Bild. Hyp. Komm.⸗Obl. blieben trotz geringen Angebots ziemlich unverändert. Stadtanleihen hatten uneinheit⸗ liche Kursgestaltung und neigten überwiegend eher zur Schwäche. Befestigt waren nur 28er Elberfeld Gold und 26er Berlin Stadt (je + Nä), auch einzelne Breslauer Werte erhöhten sich um 0,20, Decosama II gewannen ¾ %h. Von Provinzanleihen notierten 28er Niederschlesien —%% höher. Holsteiner und Sachsen waren etwas abgeschwächt. In Länderanleihen vermochte sich kaum Ge⸗ schäft zu entwickeln, und die Kursbewegung war eher nach unten srichtef Sonst lagen Neue Hamburger sowie Alte um 0,35 bzw. ”10 fester. Von Reichsanleihen verloren 40er Postschätze 10 Pfg. Am Markt der Industrieobligationen waren Arbed um 5 ¼ . abgeschwächt. Farbenbonds gewannen ¾ %. Auslandsrenten neigten eher zur Schwäche. 8

Der Privatdiskontsatz wurde bei 3 % belassen.

Blanko⸗Tagesgeld erforderte unverändert 2 % 3 „aʒ.

Die Umschuldungsanleihe wurde halbamtlich

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde der holl.

Gulden mit 135,53 (135,45) festgesetzt.

4 Im übrigen ergaben sich kaum nennenswerte Veränderungen.

Haupttagung der Reichsfachgruppe Fleischwareninduftrie. 8

Die Reichsfachgruppe Fleischwarenindustrie der Wirtschafts⸗

gruppe Lebensmittelindustrie hielt am 2. Dezember d. J. in Berlin ihre ordentliche Mitgliederversammlung unter dem Vorsitz des Reichsfachgruppenleiters, Fabrikant E. Buschendorf⸗Gera, ab. Der Leiter der Reichsbetriebsgemeinschaft Nahrung und Genuß DAF.), Wolkersdörfer, M. d. R., wies darauf hin, daß die Fleischwarenindustrie, von der für die deutsche Volksgemeinschaft große Opfer gefordert werden mußten, in besonderem Maße praktischen Nationalsozialismus in den letzten Jahren bewiesen habe. Reichsfachgruppenwalter Lüpke (DAF.) hob den opfer⸗ bereiten Gemeinschaftsgeist in den Betrieben der Fleischwaren⸗ industrie hervor. Bauer Kü⸗ per kennzeichnete als Vorsitzender der Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft die Bedeutung der Fleischwarenindustrie und die Notwendigkeit ihrer Mitarbeit zur Erreichung unserer Nahrungsfreiheit. Er richtete einen dringenden Appell an die Anwesenden zu weiterer disziplinierter Mitarbeit bei der Durchführung der auf Marktausgleich und Preisstabili⸗ sierung gerichteten Maßnahmen der Marktordnung. Nach Aus⸗ führungen über die Organisation und die Aufgaben der Fleisch⸗ warenindustrie betonte Dr. Schwerdt als Hauptgeschäftsführer der Reichsfachgruppe im Rahmen seines umfassenden Geschäfts⸗ berichtes erneut die unbedingte Einsatzbereitschaft der Fleisch⸗ warenindustrie, besonders auch bei der Durchführung des Vier⸗ jahresplans.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 3. Dezember 1936: Gestellt 27 054 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 4. Dezember auf 61,00 (am 3. Dezember auf 61,50 ℳ) ür 100 kg.

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Ausweise ausländischer Notenbanken.

Paris, 3. Dezember. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 27. November 1936 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 64 359 (unverändert), Auslandsguthaben 5 (Abn. 2), Devisen in Report (Abn. und Zun. —), Wechsel und Schatzscheine 95171 (Zun. 868), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 7761, Schatzscheine und Wechsel öffentlicher Körperschaften —, diskontierte ausl. Handelswechsel 14, zu⸗ sammen 7775 (Zun. 904), in Frankreich gekaufte börsenfähige Wechsel 295, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 1447, zu⸗ sammen 1742 (Abn. 36), Lombarddarlehen 3464 (Zun. 15), Bonds der Autonomen Amortisationskasse 5640 (unverändert), Vorschüsse an den Staat: 1. Gem. Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 18. Juni 1936 12 298, 2. gem. Art. 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1936 —, zusammen 12 298 (Abn. 5). Passiva. Notenumlauf 86 651 (Zun. 892), täglich fällige Verbindlichkeiten 15 129 (Zun. 351), davon: Tresorguthaben 157 (Abn. 165), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 1913 (Zun. 19), Privatguthaben 12 930 (Zun. 438), Verschiedene 129 (Zun. 59), Devisen in Report (Abn. und Zun. —), Deckung des Banknotenumlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 63,23 % (64,02 %).

London, 2. Dezember. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 2. Dezember 1936 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling. Im Umlauf besindlichs Noten 451 590 (Zun. 6020), hinterlegte Noten 57 070 (Abn. 6020), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 247 670 (Zun. 520), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 1300 (Abn. 530), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 10 *) (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 248 660 (unverändert), Depositen der Regierung 10 560 (Abn. 1500), andere Depositen: Banken 99 120 (Zun. 1520), Private 41 110 (Abn. 580), Regierungs⸗ sicherheiten 82 430 (Zun. 4270), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 8460 (Zun. 1660), Wertpapiere 20 180 (Abn. 2230), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 510 (Abn. 200). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 38,18 gegen 42,15 %, Clearinghouseumsatz 877 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 50 Millionen mehr. *) Vorwoche 10.

Verringerung der schwedischen Staatsschuld um 100 Millionen in einem Jahr.

Stockholm, 3. Dezember. Die schwedische Staatsschuld er⸗ fuhr während des Haushaltsjahres 1935/36 eine Verringerung um insgesamt 100 Millionen Kronen. Zwar erhöhte sich die fundierte langfristige Schuld um 30 Millionen Kronen, jedoch verminderte sich die kurzfristige Verschuldung während des Jahres um insgesamt 130 Millionen Kronen. Für Zinszahlungen auf die Staatsschuld wurden während des Berichtsabschnittes 94,46 Millionen Kronen aufgewendet gegen 97,88 Millionen Kronen im vorhergehenden Haushaltsjahr.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

3. Dezember Geld Brief 12,50 12,53 0,712 42,20 0,149 3,053 2,493 54,58 47,14 12,23

68,07

4. Dezember Geld Brief

1 ägypt. Pfd. 12,50 12,53 1 Pap.⸗Pes. 0,713 0,717 100 Belga 42,10 42,18

1 Milreis 0,147 0,149 100 Leva 3,047 3,053 1 kanad. Doll! 2,489 2,493 100 Kronen 54,48 54,58 100 Gulden 47,04 47,14 l engl. Pfund 12,20 12,23

100 estn. Kr. 67,93 68,07 100 finnl. M.] 5,39 5,40 5,40 100 Fres. 11,605 11,625 11,625 100 Drachm. 2,353 2,357] 2,353 2,357

100 Gulden s135,39 135,67]135,31 135,59 100 Rials 15,18 15,22 15,18 15,22 100 isl. Kr. 54,72 54,82 54,72 54,82

100 Lire 13,099 13,11 13,09 13,11 1 Yen 0,709 0,7110 0,711 0,713

100 Dinar 5,654 5,666] 5,654 5,666 100 Lats 48,34 48,44 48,34 48,44

100 Litas 41,94 42,02 41,94 42,02 100 Kronen 61,32 61,44 61,32 61,44 100 Schilling, 48,95 49,05 48,95 49,05

100 Zloty 47,04 47,14 47,04 47,14 100 Escudo 11,08 11,10] 11,08 11,10 100 Lei 1,813 1,817] ß1,813 1,817

100 Kronen 62,90 63,02 62,90 63,02 100 Franken 57,18 57,30 57,18 57,30 100 Peseten [ 20,98 21,02 20,98 21,02 100 Kronen 8,766 8,784 8,766 8,784 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1,359 1,361] 1,359 1,361

1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar 2,488 2,492 y2,488 2,492

Aegypten (Alexandrien und Kairo.. Argentinien (Buenos I“ Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. b Bulgarien (Sofia). Canada (Montreal). Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig).. England (London).. Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Fran (Teheran).. Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Lettland (Riga)... Litauen (Kowno / Kau⸗ vAXX“ Norwegen (Oslo).. Oesterreich (Wien). Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) .. Tschechoflow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest).

Berlin, 3. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 37,50 bis 38,50 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 47,00 bis 50,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,— ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 53,00 bis 58 00 ℳ, Linsen,

Spanische Banknoten müssen bei den spanischen Konsulaten abgeftempelt werden.

Entgegen einer früheren Verlautbarung wird nunmehr von zuständiger Stelle endgültig damuf hingewiesen, daß die in Deutschland laufenden spanischen Banknoten bis zum 9. Dezember bei den spanischen Konsulaten im Deutschen Reich (nicht, wie fälschlich bekanntgegeben, bei der Reichsbank oder einer Devisen⸗ bank) zur Abstempelung abgegeben werden müssen. Nach einem Erlaß der spanischen Nationalregierung, die sich auf alle im Ausland befindlichen spanischen Banknoten bezieht, muß diese Abstempelung zur Vermeidung von Verlusten bis zum 9. Dezem⸗ ber vorgenommen werden.

Die Reallöhne in den Vereinigten Staaten.

Verschiedene amtliche und nichtamtliche statistische Erhebungen

in den Vereinigten Staaten haben die fortschreitende Erhöhung der Lebenshaltungskosten und ihren Zusammenhang mit den Reallöhnen der Arbeiter untersucht.

Das Amt für Arbeitsstatistik exklärt, daß die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für die Familien der Lohnempfänger mit niedrigem Einkommen in 32 großen Städten um 1,7 % gestiegen eien. Diese Erhöhung sei fast völlig auf die. Steigerung der Lebensmittelpreise um rund 5,7 % zurückzuführen. Ebenso seien die Mieten gestiegen. Die Preise für Möbel, Haushaltungsgegen⸗ stände usw. hätten sich nicht verandert, während sich die Preise für Kleidung, Brennstoff, Licht und verschiedene andere Verbrauchs⸗ gegenstände etwas ermäßigt hätten. Das Amt für Arbeitsstatistik da8, . seit 1933 erfolgte Erhöhung der Lebenshaltungskosten auf 10 .

Das Landwirtschaftsministerium hat eine Untersuchung ver⸗ öffentlicht, in der es heißt, daß die Verbraucher mit ihren jetzigen Verdiensten eine großere Menge Lebensmittel kaufen könnten als 1928 oder 1929. Der Verfasser dieser Untersuchung ist der Meinung, daß sich die Verdienste der Fabrikarbeiter in den Jahren 1928. bis 1933 ungefähr um denselben Prozentsatz gesenkt haben wie die Preise der Lebensmittel, nämlich um etwa 40 *%. Seit dem Jahre 1933 seien die Verdienste der Fabrikarbeiter und die Lebensmittelpreise stark gestiegen, wobei die Steigerung der Lebensmittelpreise weniger schnell vor sich gegangen sei als die der Verdienste. Im Vergleich zum Jahre 1928 stehe die Meßziffer des Lohnes der Fabrikarbeiter jetzt auf 88 und die der Lebens⸗ mittelpreise auf 82.

Schließlich sind noch vom Landesindustrieausschuß für August 1936 Meßziffern berechnet, die eine geringfügige Steigerung der Lebenshaltungskosten für Industriearbeiter in den Vereinigten Staaten, nämlich um 0,5 P, angeben. Nach diesen Meßziffern sind die Mieten im Monat August dreimal so schnell gestiegen wie die Preise für Lebensmittel, Bekleidungsgegenstände, Brennstoffe und Verschiedenes. Demnach scheint die in naher Zukunft zu er⸗ wartende Steigerung der Lebenshaltungskosten in den Vereinigten weitgehend durch die Erhöhung der Mieten verursacht zu sein.

3. Dezember Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16 22

4,185 4,205

2,45 2,47 2,5 2,47 0,68 0/70 42,00 42,16 0,128 0,148

2,451 2,471 54,32 54,54 47,05 47,23 12,175 12,215 12,175 12,215

5,33 5337 11,555 11,595 134,98 135,52 12,97 13,03 5,64

5,68 41,70 41,86 61,16

4. Dezember Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

2,45 2,47 2,45 2,47 0,685 0,705 41,96 42,12 0,128 0,148

2,471 54,54 47,23 12,215 12,215

5,37

11,595 135,60

13,03 5,68

41,86 61,40

Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars .. Amerikanische: 1000 5 Dollar. 2 und 1 Dollar.. Argentinischay... Belgische .. Brasilianische.. Bulgarische Canadische.. Dänische.. Danzsger . . . .. Englische: große.. 1 & u. darunter Estnische . Finnische. 100 finnl. M. Französische ..190 Sr Holländische .100 Gulden Italienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslawische .100 Dinar Lettländische .100 Lats Litauische. 100 Litas Vorwegischhe .100 Kronen 61,40 Oesterreich.: große. . 100 Schilling 100 Schill. u. dar. 100 Schilling 49,20 49,00 49,20 Polniche. u 1100 Zloty 47,23 47,05 47,23 umänische: 1000 Lei 1. und neue 500 Lei 100 Lei . unter 500 Lei 100 Lei Schwedische 100 Kronen 62,73 chweizer: große . 100 Frs. 57,03 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanische 11100 Peseten Tschechoslowakische: 5000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kronen 100 Kronen 1 türk. Pfund

100 Kr. u. darunter 100 Pengö

. 100 Belga

.1 Milreis

. 100 Leva

. 1 kanad. Doll . 100 Kronen

—. 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr.

2

Æ

. + SS1SSSEs -lbSo SSoe 2 S&

8 8

Türkistte. Ungarische...

große, käferfrei 58,00 bis 72,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 48,00 bis 50,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 50,00 bis 53,00 ℳ, Geschl. glasf. gelbe Erbsen II 63,50 bis 64,50 ℳ, do. III 58,00 bis 59,00 ℳ, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Italiener⸗Reis, unglasiert 30,20 bis 32,00 ℳ, Italiener⸗Reis, glasiert 30,70 bis Reis 32,50 bis 33,50 ℳ, Gerstengraupen, mittel und

40,00 bis 42,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 37,00 bis 38,00 Gerstengraupen, Kälberzähne 33,00 bis 34,00 ℳ, Gerstengrütze 34,00 bis 35,00 ℳ, Haferflocken 40,00 bis 41,00 ℳ, Hafer⸗ grütze, gesottene 44,00 bis 45,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl Type 790 32,00 bis 33,00 ℳ, Weizenmehl, Type 405 37,00 bis 38,00 ℳ, Weizengrieß, Type 405 39,00 bis 42,40 ℳ, Kartoffelmehl 34,00 bis 35,00 ℳ, Zucker, Melis 68,35 bis 69,35 (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 33,00 bis 34,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, 38,00 ℳ, Malzkaffee,

s 6 l- in Säcken 36,00 bis glasiert, in Säcken 45,00 bis 47,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior

——Feneee

32,50 ℳ, Perser⸗