Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 7. Dezember 1936. S. 4
Anordnung 20 der Ueberwachungestelle für Eisen und Stahl (Gußbruchhöchst⸗ preise) vom 7. Dezember 1936.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) sowie auf Grund der Ver⸗ ordnung über Preise für Eisen⸗, Stahlschrott und Gußbruch vom 23. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 917) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskom⸗ missars für die Preisbildung angeordnet:
§ 1 3 Die Bestimmungen dieser Anordnu elten fü . geschäfte, werhe die Uü dt sasfsresten 6 1 Kokillenbruch, Maschinengußbruch, 8 Handelsgußbruch . oder reinen Ofen⸗ und Topfgußbruch (reine Poterie) zur Lieferung innerhalb des Inlandes zum Gegenstand haben. § 2. (1) Als Schrotthändler im Sinne dieser Anordnung gelten Unternehmungen und Personen, die gewerbsmäßig den Handel
mit Gußbruch betreiben.
(2) Jeder Verkäufer von Gußbruch, der nicht Schrotthändler ist, gilt als Entfallstelle. 1 8 ““ § 3.
(1¹) Es ist verboten, beim Abschluß von Handelsgeschäften über Gußbruch (§ 1) höhere als die nach Maßgabe deeses söaften
die Errichtung von Ueberwachungs⸗
station des Ortes, von dem s Frachtgrundlage bis zum Bestimmungsort hat der Käufer zu ragen. z. Ortsfracht, Kleinbahngebühren, Privatanschlußgebühren, Abhole⸗ gebühren, Wiegegebühren,
Schrotthändler aus den nachstehend
nung zu errechnenden Höchstpreise zu fordern, zu gewähren, zu
1000 kg frei Waggon Frachtgrundlage:
versprechen oder sprechen zu lassen. (2) Sortengrundlagen für die Höchstpreise sind: 1. a) handlich zerkleinerter Kokillenbruch; b) unzerkleinerter Kokillenbruch; 1 a) prima handlich zerkleinerter Maschinengußbruch, ins⸗ besondere starkwandige Stücke von erkzeugmaschi⸗ nen, sonstigen Maschinen und Motoren (im allge⸗ meinen nicht unter 10 mm stark), alles frei von Hart⸗, Stahl⸗, Brandguß, Fkeeisen und Emaille; b) Maschinengußbruch wie unter 2 a, jedoch unzerkleinert; a) handlich zerkleinerter Handelsgußbruch, insbesondere sauberer starkwandiger Röhrengußbruch, Bauguß⸗ bruch (z. B. Säulen), Kanalisationsteile und Belag⸗ platten, unverbrannte Feuerungsteile mit Aus⸗ nahme von Roststäben, alles frei von Hart⸗, Stahl⸗, eisen und Emaille; b) Handelsgußbruch wie unter 3a, jedoch unzerkleinert; 4. reiner Ofen⸗ und Topfgußbruch (reine Poterie), ins⸗ besondere unverbrannte Ofenteile, gußeiserne Radia⸗ ttorenteile, dünnwandiger Röhrengußbruch, alles frei von Brandguß und Schmiedeeisen. (3) Frachtgrundlage füx die Höchstpreise ist die Reichsbahn⸗ die Lieferung erfolgt. Die Fracht von
sich oder einem anderen gewähren oder ver⸗
Schmiede⸗
Brandguß, Schmiede⸗
Alle Nebenkosten bis zur Frachtgrundlage, wie B.
hat der Verkäufer zu tragen. Die Höchstpreise betragen bei Lieferungen durch einen aufgeführten Gebieten je
für die Sorten (§ 3)
V
VII. Provinz Oberschlesien VIII. Provinz Ostpreußen.
I. Gesamtes Reichsgebiet .. . .. II. Provinz WVestfalen, Rheinprovinz kb A“ Provinz Hessen⸗Nassau, Saarland, Oldenburgischer Lan⸗ desteil Birkenfeld, bayerische Regierungsbezirke Pfalz und Unterfranken, Länder Hessen, Baden, Württemberg, Hohenzollerische Lande, Land Thüringen westlich der Bahnlinie Großheringen —-Jena — Kahla—Rudolstadt — 14““ und preußischer Landkreis Schleu⸗ ingen 1““
Land Bayern mit Ausna Pfalz und Unterfranken b“ Land Sachsen, Land Thüringen östlich der Bahnlinie Großheringen —Jena —Kahla—Rudolstadt, Saalfeld — Brobstzella, preußischer Landkreis Ziegenrück und Pro⸗ vinz Sachsen südlich der Bahnlinie Großheringen — Großkorbetha — Markranstädt. ““ Provinz Sachsen (einschl. der thüringischen Enklaven) mit Ausnahme des Gebietes südl. der Bahnlinie Groß⸗ heringen — Großkorbetha⸗Markranstädt, Provinzen Han⸗ nover, Schleswig⸗Holstein, Brandenburg, Pommern, Grenzmark Posen⸗Westpreußen Niederschlesien, Stadt Berlin, Länder Braunschweig, Anhalt, Oldenburg (mit Ausnahme des Landesteils Birkenfeld), Mecklenburg, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Lübeck
Länder Lippe und III.
hme der Regierungsbezirke
9 90o 00 0 0 0 9 b ⸗
99 9 9 „ 9 „ „ „ „
97,— 53,— ö29,—
von Entfallstellen
Art zu fordern, oder einem anderen gewähren oder versprechen zu lassen, sofern hierdurch die Höchstpreise (§§ 4 und 5) überschritten werden.
nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung in besonders begründeten Fällen auf auch abweichend von §8§
Strafvorschrift des § 3 der Stahlschrott und Gußbruch
im Deutschen Reichsanzeiger und in Kraft.
Reichspatentamts zu vernichten:
der bezeichneten Art sind
§ 5. Die vorstehenden Höchstpreise ermäßigen sich beim Einkauf
um RM 1,25 je 1000 kg bei den Sorten 1 a und 1 b, Wum RM 2,50 je 1000 kg bei den Sorten 2 a, 2 b, 3 a, 3 b und 4. § 6.
Es ist verboten, Provisionen oder Sondervergütungen irgend⸗ zu gewähren, zu versprechen oder sich
9 7 Die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl kann Aus⸗
schriftlichen Antrag zulassen, insbesondere 4 und 5 besondere Höchstpreise festsetzen.
§ 8. b Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Verordnung über Preise für Eisen⸗, vom 23. Oktober 1936.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, den 7. Dezember 1936. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. r. Scheer⸗Hennings.
Bekanntmachung. Es wird beabsichtigt, die nachbezeichneten Akten des
a) der erteilten Jahres, in dem der sind;
b) der Patentanmeldungen, die nicht zur Erteilung eines Patents geführt haben, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem die Anmeldung ihre rechtskräftige Erledi⸗ gung gefunden hat, 15 Jahre verflossen sind; die Auslegeakten der gelöschten Gebrauchs⸗ muster, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem die Löschung in der Rolle vermerkt worden ist, 10 Jahre ver⸗ flossen sind; der Gebrauchsmusteranmeldungen, die nicht zur Eintragung in die Rolle geführt haben, Jahrgang 1930;
) he G 11“ soweit nach Ab⸗ auf des Jahres, in dem die Löschung erfolgte, 10 J. verflossen sind;
t) der Warenzeichenanmeldungen die nicht zur Eintragung in die Rolle geführt haben, soweit 10 Hahre nach Ablauf des Jahres verflossen sind, in dem die An⸗ meldung ihre rechtskräftige Erledigung gefunden hat.
Etwaige Anträge wegen Sonderbehandlung bestimmter 1 . von den Beteiligten bis zum Januar 1937 einzureichen und zu beckünden. b 1 Berlin, den 5. Dezember 1936.
Der Präsident des Reichspatent Klauer.
Patente, soweit nach Ablauf des Schutz erloschen ist, 15 Jahre verflossen
und im Monatsdurchschnitt November 1936.
Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 2. Dezember
1913 = 100.
1936
Veränd. in % gegen
Oktober
Monats⸗ durch⸗ schnitt Novbr.
Indexgruppen 2. De⸗
zember
1. Pflanzliche Nahrungsmittel 2. Schlachtvieh.. 3. Vieherzeugniss... 4. Futtermttiek. ..
5. Kolonialwaren.... II. Industrielle Rohstoffe
AZ 7. Eisenrohstoffe und Eisen. 8. Metalle (außer Eisen) “ 10. Häute und Leder . 11. Chemikalien .. ... 12. Künstliche Düngemittel. 3. Kraftöle und Schmierstoffe 11“ 15. Papierhalbwaren u. Papier 6. Baustoffe ..
III. Industrielle Fertig⸗
w 17. Produktion 18. Konsumgüter ...
Großhandelspreise 0,3 vH. erhöht.
für Agrarstoffe und für industrielle Rohstoffe und Halbwaren zurückzuführen; die ist unverändert geblieben.
Brotgetreidepreise (Zusammenziehung der gesetzlichen monat⸗ lichen Preisaufschläge) gestiegen; daneben wirkte sich die durch die monatliche Staffelung bedingte Erhöhung der Preise für Futtergetreide aus.
metallen die Zinnpreise die Bleipreise leicht nachgegeben haben. für Textilien wirkten Wolle, Baumwolle und Rohseide aus; die Preise für Hanf und Hanfgarn waren rückläufig. In der Gruppe Häute und beder haben sich die Preise für ausländische Rindshäute er⸗ öht.
I. Agrarstoffe. 111,1
87,2 110,8 104,7 103,2
85,9
Sr
112,7 86,7 110,5 105,3 103,6
86,1
—
88—
—
SdoS
Agrarstoffe zusammen..
11
SSS
ꝙ80—2 SS
— œ☛ 9. D
D
und Halbwaren. 114,5 102,6 56,6 90,8 73,3 102,2 64,0 93,9 16,5 102,3 115,8
95,2
114,5 102,6 57,9 91,6 73,5 ¹) 102,2 64,8 94,6 17,3 102,3 115,7
95,5
—2SS SSS SSSdoe
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— 88! —2700
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—
SSSS SSee* SSS.
Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen.
† + †
—
—
D¼ d0
aren. smittel. 113,2
1300 ₰+
122,⸗ + 122,9 104,4 + 104,7 + 0,3
Dezember berechnete Indexrziffer der hat sich gegenüber der Vorwoche um Dies ist hauptsächlich auf Preiserhöhungen
113,2 130,2
SS —
—
Industrielle Fertigwaren Tg“ Gesamtinder..
Die für den 2.
D¼½ 0 S
Inderziffer für industrielle Fertigwaren
In der Indexziffer für Agrarstoffe sind vor allem die
An den Rohstoffmärkten lagen unter den Nichteisen⸗ höher als in der Vorwoche, während In der Inderziffer Preiserhöhungen für ausländische
sich
Die Steigerung der Indexziffer für künstliche Dünge⸗
mittel ist durch jahreszeitliche und Superphosphat verursacht; die Kalipreise sind — d jahreszeitlichen Staffelung entsprechend — zurückgegangen Im übrigen sind Preiserhöhungen für Leuchtpetroleum 8 höhung des Einfuhrzolls) und für Kautschuk zu erwähne
Indexziffer der Großhandelspreise gegenüber dem Vormonn wenig verändert (+ 0,1 vH.). Preiserhöhungen für industrirg Rohstoffe, Halb⸗ und Fertigwaren sowie für Kolonialwar⸗ wurden durch Preisrückgänge für Agrarstoffe nahezu aug geglichen.
„In der Indexziffer für Agrarstoffe wurden erhöhungen für Brot⸗ und Futtergetreide (monatliche Staff lung zur Deckung der Lagerkosten), Kartoffelflocken, Futn erbsen und Futterbohnen durch Preisrückgänge für Källe Schafe, Rindertalg, Schmalz und Speck überdeckt.
Unter den Kolonialwaren sind Kaffee, Kakao, Pfess und Vanille im Preis gestiegen; die Tabakpreise lagen; Durchschnitt etwas niedriger als im Vormonat.
„In der Gruppe Kohle wirkte sich die nachträgliche rücksichtigung der ab 1. Oktober eingetretenen Senkung Preise für Braunkohle aus; die Preise
fall der Sommerpreisabschläge). An den Märkten der Nich eisenmetalle sind die Preise für Kupfer, Blei, Zink, Zinn m die Figehörigen Halbfabrikate gestiegen. Von den Textill habef sich ausländische Wolle, Baumwolle, Rohseide und Jun im Preis erhöht; die Preise für Hanf und Hanfgarn sin zurückgegangen. In der Gruppe Häute und Leder wirke sich Preiserhöhungen für ausländische Rindshäute, Unterlede sowie für Treibriemenleder aus. Der Rückgang der Inde ziffer für künstliche Düngemittel ist jahreszeitlich beding Die Steigerung der Inderziffer für Baustoffe ist durch Prels erhöhungen für Mauersteine, Bauholz und Zinkblech ve ursacht; die Zementpreise sind zurückgegangen.
Unter den industriellen Fertigwaren lagen die Preise fi Konsumgüter, und zwar für Textil⸗ und Lederwaren, i Durchschnitt höher als im Vormonat.
Berlin, den 5. Dezember 1936. X
Statistisches Reichsamt. 1
8 “ Bekanntmachung. 8 b
Die am 4. Dezember 1936 ausgegebene Nummer 114 d. Reichsgesetzblatts Teil I enthält:
Gesetz gegen mirtschaftssabosshe Vom 1. Dezember 198 5 e6 zur Erschließung von Bodenschätzen. Vom 1. Dezer er 1936.
Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Devisenbewir schaftung. Vom 1. Dezember 1936.
Zweites Gesetz zur Aenderung und Ergänzung des Reichs⸗ naturschutzgesetzes. om 1. Dezember 1936.
Siebente Verordnung über einmalige Bilanziexungserleichte rungen. Vom 16. November 1936.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 5. Dezember 1936.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubri ch.
r.; 89
Bekanntmachung. Die am 5. Dezember 1936 ausgegebene Nummer 115 de Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Dritte Durchführung sverordnung zum Gesetz über die Un⸗ wandlung von Kapikalgesellschaften Vom 2. Dezember 1936. Vierte Durchführungsverordnung zum Umwandlungs⸗Steuer⸗ gesetz. Vom 2. Dezember 1936. 8
Umfang: ¼ Bogen. - 0,15 RM. Postver⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung amf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 7. Dezember 1936.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen.
Die Forstmeisterstelle Peitz im Lan forstmeisterbezin Frankfurt a. O. ist zum 1. Februar 1937 zu besetzen. Bewer⸗ ungen müssen bis zum 27. Dezember 1936 eingehen
Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ umg
esetzbl. I S. 479 — in Verbindung mit dem Gesetz über die inziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 193 — Reichsgesetzbl. I S. 293 — wird das esamte Vermögen der aufgelösten katholischen Sturmscharen in Niederlahnstein und Oberlahnstein, Kreis St. Goarshausen, zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.
Dies wird an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt⸗ gemacht. 14“
Wiesbaden, den 2. Dezember 1936. “ Der Regierungspräsident.
8 XX“”“ für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag:
8 Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
für den Handelsteil und den übrigen redaklionellen Teil:
Druc der Preufiscen eegghein Ber gechangberg,, seen ben Druckerei⸗ un erlags⸗Aktie 1s Berlin, Wilhelmstraße 32.0 b
Fünf Beilagen
1 8 ) Monatsdurchschnitt November.
8 8 8 (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)
Preiserhöhungen für Stickste
Im Monatsdurchschnitt November war de
Preis
rheinische Braunkohlenbriketts haben sich etwas erhöht (Fnü.
0,15 RM. Postver-
staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — Reich⸗
ub Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen S
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 7. Dezember
Nr. 285
Fine einheitliche Tarifordnung für die deutschen Kleinbahnen.
Am 1. Januar 1937 tritt die vom Sondertreuhänder für den öffentlichen Dienst, Staatsrat Dr. Melcher, erlassene Klein⸗ bahntarifordnung in Kraft. Sie ist veröffentlicht im Reichs⸗ urbeitsblatt vom 5. Dezember 1936 Heft Nr. 34 unter Nr. 912/2 hes Tarifregisters und umfaßt sowohl die Angestellten als die ohnempfänger bei den Verwaltungen und Betrieben von nicht⸗ eichseigenen Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs und von ebenbahnähnlichen Kleinbahnen oder’ ihnen gleichzuachtenden Bahnen des nichtallgemeinen Verkehrs sowie bei Kraftfahr⸗ inien der vorgenannten Bahnen im Sinne des Personenbeför⸗ crungegesehes vom 4. Dezember 1934. Damit ist zum erstenmal ür die gesamte Gefolgschaft der deutschen Klein⸗ und Neben⸗ ahnen ein einheitlicher Tarif geschaffen.
Diese Vereinheitlichung begegnete trotz der von der Reichs⸗ hbetriebsgemeinschaft Verkehr und öffentliche Betriebe der Deut⸗ chen Arbeitsfront geleisteten Vorarbeiten insofern außerordent⸗ ichen Schwierigkeiten, als die 426 Klein⸗ und Nebenbahnen, die zein Deutschland gibt, in ihren örtlichen, betrieblichen und tech⸗ ischen Verhältnissen sowie in ihrer Größe, Wirtschaftlichkeit und geldlichen Leistungsfähigkeit vielsach und zum Teil in größtem Nusmaß voneinander abweichen. Und da tarifliche Vorschriften Mindestbedingungen darstellen, unter die von keinem unter die Tarifordnung fallenden Betriebe heruntergegangen werden darf, o galt es, eine Synthese zu füüden zwischen den berechtigten ozialen Belangen der Gesamtgefolgschaft der Klein⸗ und Neben⸗ bahnen auf der einen Seite und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit huch der schwächeren Betriebe unter ihnen auf der anderen Seite.
Daß hierbei zunächst das Gebiet des reinen Geldlohnes als einer starren Einheitsregelung für alle Betriebe unzulänglich ausscheiden muhte, liegt auf der Hand. Die Tarifordnung be⸗ chränkt sich daher auf den anderen Teil des „gerechten Lohnes“ no bringt eine einheitliche Hebung und Sicherung des allgemeinen ebensstandards der Kleinbahngefolgschaftsmitglieder.
Unter diesem Gesichtspunkt regelt die Tarifordnung die Arbeitszeit einschließlich der Dienstschichten und Ruhepausen, chreibt die Bezahlung bestimmter Wochenfeiertage vor, regelt eingehend Art, Höhe und Dauer der Krankenbezüge und setzt für eide Teile (Betriebsführer und Gefolgschaftsmit lied) die gleichen Kündigungsfristen fest, die sich nach der Dauer der Dienstzeit verlängern und an deren Stelle nach 25 jähriger Dienst⸗ zeit die Unkündbarkeit des Gefolgschaftsmitgliedes tritt mit alleiniger Ausnahme der Fälle, in denen ein zur fristlosen Ent⸗ Zassung berechtigender wichtiger Grund vorliegt. Das national⸗
Geiste des Dritten
sozialistische Treueprinzip, auf dem diese Kündigungsregelung beruht, findet weiter Berücksichtigung in den Vorschriften über Dienstzeitzulagen und Treuegeld.
Auch das nationalsozialistische Leistungsprinzip kommt trotz des Ausscheidens des reinen Geldlohnes zur Auswirkung in den u diesem zu zahlenden Zuschlägen sowie in den allgemeinen Be⸗ “ über die Lohnbildung und die Lohnreform.
Ein ausreichender Erholungsurlaub sichert die Erhaltung der Leistungskraft des Gefolgschaftsmitgliedes diesem selbst und seinem Betriebe, während den familiären Verhältnissen ein Kindergeld Rechnung trägt, das unter bestimmten Voraussetzungen auf Kinder zwischen 16 und 21 Jahren ausgedehnt ist.
Die Kleinbahntarifordnung ist die erste der vom Sonder⸗ treuhänder für den öffentlichen Dienst geplanten großen Tarif⸗ ordnungen, durch die der Regelung der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes eine einheitliche moderne Gestaltung im Reiches gegeben werden soll.
Weihnachts⸗ und Neujahrsgrüße mit der Luftpoft nach Südamerika.
Während der Weihnachts⸗ und Neujahrszeit befördert die Post vom 10. Dezember an bis einschl. 10. Januar Glückwunsch⸗ karten nach Südamerika gegen einen ermäßigten Luftpost⸗ zuschlag mit der Luftzoft. Die Karten müssen den Bestim⸗ mungen für Drucksachen entsprechen, d. h. es ist gestattet, auf Ansichtskarten (Weihnachts⸗ und Neujahrskarten) gute Wünsche, Glückwünsche oder andere Höflichkeitswendungen mit höchstens fünf Worten oder fünf Anfangsbuchstaben der üblichen Art und die Absenderangaben handschriftlich oder auf mechanischem Wege anzubringen. Die Gebühren für solche Sendungen nach Argen⸗ tinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ekuador, Paraguay, Peru und Uruguay betragen 5 Rfp. Freigebühr und 25 Rpf. Luftpostzu⸗ schlag. Der erste Flug beginnt am Donnerstag, dem 10. Dezem⸗ ber, in Frankfurt (Main), der letzte Flug findet ab Marseille statt am Sonntag, dem 10. Januar n. F.
Kunst und Wissenschaft.
pielplan der Berliner Staatstheater Dienstag, den 8. Dezember.
Staatsoper: Gastspiel Maria Caniglia. Arda. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 19 % Uhr.
E Don Juan und Faust von Grabbe. Beginn: 20 Uhr.
Staatstheater — Kleines Haus: Versprich mir nichts. Komödie von Charlotte Rißmann. Beginn: 20 Uhr.
Handelsteil.
Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in Deutschland.
Ein Vortrag Dr. Syrups in Stockholm.
„Stockholm, 6. Dezember. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Dr. Friedrich Syrup, sprach am Sonnabend als Gast der Schwedisch⸗Deutschen Vereinigung auf ihrer diesjährigen zweiten Veranstaltung über das Thema „Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in Deutschland“. Zunächst gab der Vortragende einen kurzen Ueberblick über die Arbeitslosenfrage vor dem Kriege und über die Mängel zu deren Bekämpfung und Steuerung. Erst während und nach dem Kriege sei diese Frage organisatorisch durch den Staat erfaßt worden. Es sei heute nicht nur eine statistische Phantasie, daß die Arbeitslosenzahl in Deutschland seit der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus von fast 7 auf 1 Million herabgesunken sei. Unter dieser einen Million befänden sich viele, die zur vollen Arbeit überhaupt unfähig seien. Das wichtigste Moment bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sei die Wiederherstellung des Ver⸗ trauens gewesen. Die nationalsozialistische Regierung sei hierbei mit zielbewußter Tatkraft vorgegangen. Zunächst sei es natürlich notwendig gewesen, mit gewaltigen einzusetzen, doch diese Staatskonjunktur habe dann die private Wirtschaft mit sich gerissen, wie es bisher noch nicht der Fall gewesen sei. Die Mittel für die Arbeitsbeschaffung seien auf vielen Wegen, nicht zuletzt auch durch erhöhte Steuereinkünfte, aufgebracht worden. Als Beispiel führte Dr. Syrup den Vergleich an, wonach sich die Steuereinnahmen im Jahre 1932/33 auf etwa 10,2 Milliarden und 1936 bereits auf 15,5 Milliarden beliefen. Selbstverständlich seien auch durch den Wiederaufbau der Wehrmacht viele Arbeits⸗ möglichkeiten geschaffen worden.
Eine Befürchtung, daß ein Stillstand eintreten könnte, sei unbegründet, zumal allein die Bauindustrie noch große Aufgaben vor sich sehe. Augenblicklich bestehe in Deutschland ein Bedarf an 1¼ Millionen Wohnungen. Zum Schluß behandelte der Vor⸗ tragende auch noch die Frage der Arbeitslosenversicherung und das Verhältnis der Arbeitslosen⸗ und Arbeitsbeschaffungsfrage zu em neuen Vierjahresplan. Reicher Beifall dankte dem Vor⸗ tragenden.
Die Veranstaltung wurde durch eine Begrüßungsansprache des Vorsitzenden der Vereinigung, Generalleutnant de Champ, eröffnet. Die Dankesansprache hielt Protokollsekretär Oßbar. unter den Anwesenden sah man u. a. den deutschen Gesondten Prinzen Viktor zu Wied, Mitglieder der Deutschen Gesandtschaft sowie zahlreiche Vertreter der Deutschen Kolonie und der Stock⸗ holmer Gesellschaft. 3 G
Aufbau und Organisation des gewerblichen Güterfernverkehrs.
Im Rahmen der verkehrswirtschaftlichen Vortragsreihe an der Johann⸗Wolfgang⸗Goethe⸗Universität sprach an Stelle des erkrankten Präsidenten des Reichs⸗Kraftwagen⸗Betriebsverbandes der Direktor der Hauptverwaltung des R. K. B., Dr. Wesemann, über Aufbau und Organisation des sewverblichen Güterverkehrs. Das Gesetz über den Güter⸗ ernverkehr geht von den beiden Hauptgrundsätzen der Begrenzung des Preises der Unternehmer sowie der Sicher⸗ stellung des Reichtskraftwagenbetriebes aus. Die vordringlichste Aufgabe bestand im Aufbau und in der Ordnung des Güterfern⸗ verkehrs, zu der guter Wille und Geduld und schließlich enge Unpassung an die Notwendigkeit der Praxis gehören.
Man hat der Zentrale in Berlin neun Bezirksbeauftragte zur Seite gestellt, die etwa einen Aufgabenkreis wie Reichsbahn⸗ direktionen gegenüber ihrer Reichsbahnzentrale besitzen. In den einzelnen Bezirken gibt es Laderaumverteilungsstellen. Insge⸗ samt vereinigt der R. K. B. heute etwa 8000 Unternehmer mit 12 500 Fahrzeugen. Der an sich bezirklich sehr unterschiedliche
Güterumschlag ist mit 12 % am stärksten im Gebiet der Hanse⸗ städte und am geringsten in Pommern und Oberschlesien mit nur 1 % des gesamten gewerblichen Güterfernverkehrs. Im Zuge des Ausbaues wurde das Netz der Laderaumverteilerstellen auf 39 er⸗ höht. Auch ein Vertrag mit dem Speditionsgewerbe ist nieder⸗ gelegt, demzufolge das Beförderungsgeld nicht dem einzelnen Unternehmer zusteht, sondern über den R. K. B. abzurechnen ist. Dr. Wesemann gab noch einige si bekannt über die am meisten beförderten Güter; hier sind zunächst Nahrungs⸗ und Genußmittel mit 74 000 t im Monat zu nennen; es folgen Eisen⸗ und Stahlwaren mit rund 37 500 t und Papier mit etwa 32 000 t. Eingehend wurden danach Tariffragen behandelt, insbesondere das Verhältnis zur Reichsbahn. Der Vortragende wies darauf hin, daß der augenblicklich geltende Tarif in verschiedener Hinsicht verbessert werden müsse. Eine Reihe von Grundsätzen, die die Reichsbahn bei ihren Tariffestsetzungen anwendet, könnten für den Lastkraftwagenverkehr nicht zugrunde gelegt werden. Der Last⸗ kraftwagentarif erfordere noch eine Sonderbehandlung für den sogenannten Unterwegsverkehr und den Zustellverkehr. Als nach⸗ teilig sei es anzusehen, daß Güter der Klasse D bisher nicht be⸗ fördert werden dürften. Im Sinne des gerechten Leistungswett⸗ bewerbs zwischen Straße und Schiene werde man in der Tarif⸗ frage noch weiter arbeiten müssen.
In seinen weiteren Darlegungen betonte der Redner noch, daß der gewerbliche Güterfernverkehr mit Lastkraftwagen bisher nur einen recht geringen Anteil im gesamten Inlandsgüterfern⸗ verkehr einnehme. Im gesamtdeutschen Frachtumsatz entfielen im Jahre 1935 auf die Reichsbahn 84 %, auf die Schiffahrt 10 % und auf die Kraftwagenzüge der Landstraße 5 %. In den be⸗ förderten Mengen drückt sich der Abstand der übrigen Verkehrs⸗ unternehmen von der Reichsbahn ebenso kraß aus. Die Reichs⸗ bahn beförderte 361 Mill. t, die Schcaßrt 1000 Mill. t und der Kraftverkehr 7,5 Mill. t. Auch technisch kann die Reichsbahn bezüglich des Laderaums nie vom Kraftwagen eingeholt werden. An dieser anteilsmäßigen Entwickung werde sich künftig auch kaum etwas ändern.
Schließlich brachte Dr. Wesemann noch zum Ausdruck, daß sich an der von ihm dargelegten Form der Organisation des Reichskraftwagen⸗Betriebsverbandes nichts mehr ändere; die Organisation sei abgeschlossen. 5
Die Entwicklung der deutschen Fischereiflotte.
Auf einer stark besuchten Versammlung der Schiffahrtssach⸗ verständigen in der Reichsgruppe Seeschiffahrt gab Kapitän Bretthofer einen Ueberblick über die Entwicklung der deut⸗ schen Hochseefischereiflotte, die ungefähr 350 Fahrzeuge umfaßt und sich aus Fischdampfern, Heringsloggern und Hochseekuttern zusammensetzt. Die Fischdampfer, unter denen man die Fahr⸗ euge der großen Hochseefischerlei versteht und die den deutschen karkt mit frischen Fischen von weither beliefern, sind heute teil⸗ weise doppelt so groß wie vordem. Die Geschwindigkeit der Schiffe beträgt jetzt 13 gegen 9 Seemeilen früher. Hierdurch ist eine bessere Ausnutzung der Fahrzeuge gewährleistet. Auf zweck⸗ entsprechende Ausrüstung wie auch auf bessere Unterkunftsmög⸗ lichkeiten für die Besatzung wird in steigendem Maße Wert ge⸗ legt. Die Logger, die sich auf den Fang und die Zubereitung des Salzherings beschränken, sind ebenfalls in der letzten Zeit in stärkerem Umfange vervollkommnet worden. Die Hochseekutter, denen die Aufgabe zufällt die große Hochseefischerei in der Be⸗ lieferung von Edelfischen zu ergänzen, weisen ähnlich wie die Fischdampfer noch keinen einheitlichen Seg auf. Zum Teil wird hier noch an alten Formen gehalten, and ererseit⸗ sind be⸗ reits neuere Hochseekutter in Fahrt, die als äußerst eetüchtig und leistungsfähig anzusprechen sind. Im ganzen gesehen, ist erst in den letzten HaFreh eine stärkere E“ er Flotte ein⸗ etreten, wie auch die höheren Produktionszahlen Zeugnis von er gesteigerten Leistungsfähigkeit der deutschen Hochseefischerei Zeugnis ablegen. 1
Berliner Börse am 7. Dezember. Aktien eher schwächer — Renten freundlich
Nahezu völlige Geschäftsstille kennzeichnete den Verkehr an den Wertpapiermärkten zu Beginn der Woche. Publikumsorders lagen nur in ganz geringer Anzahl vor, so daß deren Abwicklung meist schon zu ersten Kursen erfolgte. Der berussmäpige Börsen⸗ handel zeigte infolgedessen ebenfalls kaum Initiative, so daß die am Sonnabendschluß ermittelten Notierungen vielfach nur knapp behauptet, meist aber unterschritten wurden. Dabei kann man nicht von einer unfreundlichen Tendenz sprechen, zumal der außer⸗ b gewöhnliche Erfolg der letzten Reichsanleihe⸗Emission einen Eindruck hinterlassen hat. Man muß aber I’. daß die Vorbereitungen für das Weihnachtsfest seit jeher stärkere Mittel gebunden haben, und dadurch zu einer Vernachlässigung des Wertpapierhandels führten. — Am Montanmarkt erlitten Buderus und Stolberger Zink Kursverluste von je 1 ½ %, während die Einbußen sonst durchweg unter 1 % blieben. Viel⸗ fach gestrichen wurden Braunkohlenwerte. Kaliaktien unterlagen ganz geringem Abgabedruck: Aschersleben verloren 3, Salzdetfurth 2 % . Chemische Papiere blieben gehalten. Farben setzten aller⸗ dings % niedriger mit 168 ein, und ermäßigten Aich dann sogleich nochmals um denselben Prozentbruchteil. ei den Elektro⸗ und Tarifwerten fielen Lahmeyer mit +† 1 %, Siemens dagegen mit — 2 % auf. Im übrigen sind nur noch Metall⸗ gesellschaft mit — 1 % und die in der letzten Woche kräftig ge⸗ besserten Reichsbankanteile — 1 ¾¼ % sowie Christian Dierig gegen letzte Notiz mit — 3 ¼ %, andererseits Dortmunder Union mit †+ 1 ⁄ und Engelhardt Brauerei mit + 1 % P zu erwähnen.
Im Verlauf wurde es an den Aktienmärkten tendenzmäßig widerstandsfähiger, da keine Abgaben mehr erfolgten, andererseits aber geringe Rückkaufsneigung zu beobachten war. So konnten Siemens von ihrem Anfangsverlust ¾ 2⁸ aufholen und Gesfürel sich im gleichen Ausmaße befestigen. Farben zogen um ℳ auf 168 ⅛ an. Andererseits setzten Reichsbankanteile ihren Rückgang um ¾ %0 fort. 3
Die Börse schloß in stiller Haltung. Soweit Kursnotierungen erfolgten, lagen sie meist etwas unter dem leicht erhöhten Niveau des Verlaufs. Auch nach Börsenschluß kamen Umsätze nicht mehr zustande.
Am Einheitsmarkt überwogen, soweit sich Veränderungen er⸗ Seeen Gewinne bis zu 5 %. Demgegenüber waren vereinzelt auch
erluste von durchschnittlich 2 ½ % zu verzeichnen. Banken und Hypothekenbanken neigten zur Schwäche. Fester waren nur Adca (+ %), Dt. Hyp. ( ¼ %) und Westdt. Boden (+ 1 %,).
Auch Auslandsaktien waren mit Ausnahme von Aku, die unverändert blieben, durchweg abgeschwächt. U. a. büßten Monte⸗ catini, die seit längerer Zeit heute zum erstenmal wieder notiert wurden, 31 ½¼ RM ein. Allerdings kommt diesem Verlust keine allzu große Bedeutung zu, da es sich hierbei lediglich um eine Angleichung an den ermäßigten Stand der übrigen Auslands⸗ werte handelt. Kolonialaktien gaben gleichfalls nach.
Am Rentenmarkt erfolgte heute die erste Notiz für Reichs⸗ altbesitz nach der Ziehung, wobei sich ein verhältnismäßig hoher Kurs von 117 (147,40) ergab. Im allgemeinen wird die Ziehungs⸗ chance sonst etwa mit 1—1 1½ % bewertet. Reichsschuldbuchforde⸗ rungen nächster Fälligkeiten gaben um % % nach, während Wiederaufbauzuschläge im gleichen Ausmaß fester lagen. Die Umschuldungsanleihe notierte unverändert 89 ¾. Altbesitz konnten sich später aber auf dem anfangs verhältnismäßig hohen Kurs⸗ stand von 117 nicht behaupten und gaben zu Beginn der zweiten Börsenstunde um ½ % nach.
Der Kassarentenmarkt bot ein ziemlich unverändertes Bild. Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobligationen waren kaum Schwankungen unterworfen. Liquidationspfandbriefe verkehrten bei geringen Veränderungen in eher etwas uneinheitlicher Haltung. Stadtanleihen schwankten um Sonnabendstand. 26er Gera ge⸗ wannen *%, 26er Koblenz büßten ½ % ein. Für landschaftl. Gold⸗ pfandbriefe, für die sich verschiedentlich Besserungen ergaben, war die Stimmung freundlich. Von Provinzanleihen erhöhten 28er Pommern ihren Stand um ½⅝, 28er / 29er Holstein waren im gleichen Ausmaße rückläufig. Am Markt der Länderanleihen, die ihren Kursstand nach beiden Seiten nur unbedeutend änderten, fielen Alte Thüringer durch einen Verlust von 1 ¼ %, Mecklenburger Auslosung durch einen solchen von 1 % auf. Beide Emissionen ge⸗ langten nach Pause heute zum ersten Mal wieder zur Notiz. Von Reichsanleihen sind die 4 Tige von 34 mit einem Gewinn von 0,10 Reichsmark und die 5 ½ Pige von 30 mit einem Verlust von ¼ „% zu erwähnen. Postschätze lagen etwas fester. Am Markt der In⸗ C“ gingen Arbed um 2 %, Farbenbonds um 1 ¼ %
Der Privatdiskontsatz wurde bei 3 % belassen.
Blankotagesgeld erforderte unverändert 224—3 %P. 8
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das Pfund mit 12,19 (12,20), der Gulden mit 135,33 (135,40), der französische Frank mit 11,595 (11,60) und der Schweizer Franken mit 57,19 (57,20) notiert.
Zur Frage der Erfindungsverwertung.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V., die seit einem Jahr ihre Angliederung an die Akademie für Deutsches Recht gefunden hat und deren Aus⸗ schüsse auf dem Gebiet des Patent⸗ und Gebrauchsmusterrechts, des Warenzeichen⸗ und Wettbewerbsrechts und des Urheber⸗ und Verlagsrechts im Rahmen der rechtsgestaltenden Abteilung der Aka⸗ demie für Deutsches Recht arbeiten, hielt am 3. d. Mts. in dem Plenarsitzungssaal des Reichspatentamts einen Vortragsabend ab. Der Leiter der Versammlung gab einleitend einen kurzen Ueber⸗ blick über die Arbeiten, die die genannten Ausschüsse seit der An⸗ gliederung an die Akademie für Deutsches Recht geleistet haben und wies dabei vor allem auch hin auf die durch den Patent⸗ und Wettbewerbsausschuß geleisteten Vorarbeiten für den Internatio⸗ nalen Kongreß für gewerblichen Rechtsschutz, der im Juni d. J. in Berlin stattfand.
Sodann berichtete Patentanwalt Jourdan über die Vor⸗ schläge, die von verschiedenen Seiten zur Frage der Erfindungs⸗ verwertung gemacht worden sind und die vielfach in der Forderung nach Errichtung eines Patentverwertungsamts gipfeln. Nach kri⸗ tischer Untersuchung dieser Vorschläge stellte der Vortragende zu⸗ nächst fest, daß weitaus der größte Teil der Erfindungen seinen normalen Weg in die gewerbliche Wirtschaft finde, und daß von den Geistesschöpfungen der freien Erfinder nur ein im Hinblick auf die gesamte erfinderische Tätigkeit verhältnismäßig geringer Teil übrigbleibe, der nicht zur gewerblichen Verwertung gelange. Wenn man das Bedürfnis nach einer Förderung der Verwertung dieser Erfindungen bejahe, so müsse man sich darüber klar sein, daß eine Stelle, die eine solche Förderung wirklich sachgemäß durch⸗ führen könnte, einen außerordentlichen Umfang annehmen und große Mittel beanspruchen würde; denn zur Prüfung der Ver⸗ wertbarkeit einer Erfindung und zur Entscheidung darüber, ob eine Erfindung gefördert werden solle, seien nicht nur gründliche tech⸗ nische Kenntnisse, sondern vor allem ein umfassender Ueberblick über die gesamten wirtschaftlichen Zusammenhänge erforderlich. Der Vortragende schlug deshalb vor, zunächst zu prüfen, ob nicht durch die Erleichterungen, die gerade dem weniger bemittelten