Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.
299 vom 23. Dezember 1936. S. 4
bänden hervorgegangenen Fachgruppen der Kreditinstitute getroffenen Vereinbarungen: (1) Mantelvertrag zwischen den Spitzenverbänden, Wirt⸗ schaftsgruppen und Fachgruppen der Kreditinstitute, (2) Abkommen über die Festsetzung von Höchstzinssätzen für hereingenommene Gelder (Habenzinsabkommen), (3) Abkommen über die Berechnung der Zins⸗ und Pro⸗ visionssätze bei der Weitergabe von Geldern an Dritte (Soll⸗
Druckfehlerberichtigung. In der Bekanntmachung über die Ausgabe 3 ͤiger auf ausländische Währung lautender Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden, abgedruckt in
Nummer 295 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen
Staatsanzeigers vom 18. Dezember 1936 muß es in der vor⸗
letzten Zeile des 2. Absatzes statt „Reichshauptstadt“ lauten
„Reichshauptbank“.
35. Nr. 43 818 vom 30. 10. 1936 „Hummel⸗-Hummel“, 8. Nr. 299 8
34. Nr. 43 728 vom 22. 10. 1936 „Elefanten“. V.
18. 12. 1936. Gültig nur mit Ausfertigungsdatufaln zum Deutschen Reichsa
3. 12. 1936. falltag: 4. 12. 1936. Gültig nur mit neuem Ha
9
eilage
nzeiger und Preußischen S
Berlin, Mittwoch, den 23. Dezember
1
„Ein kleiner goldener Ring“ (dummel Hun hatpit 36
Ausfertigungsdatum vom 20. 11.1936. 36. Nr. 43 867 vom 4. 11. 1936: Vorspann
Amtliches. Deutsches Reich.
der Zollgüter übergeben werden.
fügungsberechtigten zur Einzahlung der Gefälle und zur Abfuhr
§ 34.
„ Hummel“. Verfalltag: 4. 12. 1936. Gültig
zinsabkommen),
(4) Wettbewerbsabkommen Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten. erkläre ich gemäß § 38 des Reichsgesetzes über das Kredit⸗
olgende Zulassungskarten sind ungültig: wesen vom 5. Dezember 1934 — Reichsgesetzbl. I S. 1203 — 8 8 Zulassung 9 88 19 8 8 “ “ horn“. Verfalltag: 26. 11. 1936. Gültig nur Nr. 43 906 Der Reichskommissar für das Kreditwesen. vom 11. 11. 1936. b Ernst. 2. Nr. 43 794 vom 27. 10. 1936 „Kathreiner“ (Marco⸗
neuem Haupttitel: Vorspann „Ein kleiner goldener Ri (Fortsetzung.) § 20. Wird die im 8 33 gesette Fric nicht innegehalten, so kann die (Hummel⸗Hummeh und Ausfertigungsdatum ug „Wird über die Zollgüter nicht fristgemäß verfü 8 Werg, soferne auf ihr kein Zoll⸗ oder Steueranspruch mehr ruht⸗ 20. 11. 1936. 8 8 do C“ 8 üst S § 47 des Feglehische mregulaliogjabe⸗ verfägt 8 19 3 12 ssfeüicseng ges .en. n8 Einfuhrstelle oder der Zoihes eugt Berlin, den 21. Dezember 1936. 8 e fahrss 9. F. nach § 2 Abs. 2 des Niederlageregulativs zu ver⸗ na gagn de gengehign , pediten. fberg⸗ben
werden, der sie auf Kosten des Empfängers vom Zollhof z1 1t 2 ient⸗ Der Leiter der Filmprüfftelle. i äßij G 5 ““ Werd ö1.““ — — Die regelmäßigen Geschäftsstunden für das H ü . Werden Waren gem. Abs. 1 in amtl. Gewahrf K 8 1 1 J. V.: Dr. Bacmeister. Landsberger Straße werden von dem Ferlan Pras Beöor so sind die durch Beförderung in die dcpahesagäshare whee G bücbgefertigte Güitsr, auf denen jedach noch ein Abgaben⸗ oder 8 4 6 Nlünchen bestimmt; sie sind durch Aushänge an den Hauptein⸗ etwaige Behandlung entstehenden Kosten sowie die Lagergebühren Sö ruht, werden auf Anordnung des beteiligten Polo Tee), Werbetonfilm. Verfalltag: 28. 11. 1936. ÜMüngen des Hauptzollamts bekanntzugeben. spätestens bei der Herausgab Ware von dem Empfangs⸗ ““ XA““ Zollhofs⸗Ordnung für ““ ““ berechtigten einzuziehen. 11“X“ 9 lich der Kosten der § 20 Abs. 2 gilt. 3. Nr. 43, 778 vom 29. 10. 1936 „Auf kleinen Fließen“ 8 Eu1“ 88 1is ckatttzscche 3 Bgen (Schmalfilm). Verfalltag: 29. 11. 1936. Gültig nur das Hauptzollamt München⸗Landsberger Straßcl Fatenbeireh:t. — Mineralble dürfen auf dem Zollhof nicht 1. Sie si “ Facas esigeggerzanen vecasgt Nr. 43 993 vom 14. 11. 1936. Auf Grund der Verordnung des Herrn Rd. d § 9. sobald als möglich abzufertigen und zu entfernen. Sie sind, warven, haben, wenn sie Pacstücke, Taschen, Nucksäche Kosser ui A. 4. Nr. 40 513 vom 30. 10. 1936 „Pelze“ (Werbetonfilm). 26. Oktober 1929 über Erlaß von Zollhofsordnungen Ro Für das Verfahren bei der ollamtlichen Abferti d Leicht verderbliche, feuergefährliche und ibetrfechende Waren Sis Babin den. garflchah durch das Zollhallentor 3 zu verlassen⸗ Auf Grund des § 1 des Abkommens über die Festsetzung Verfalltag: 1. 12. 1936. Gültig nur Nr. 43 9888 vom S. 656) wird verordnet: in das Zollhofsgebiet eingebrachten Güter gelten neben Lueng Ge⸗ die Zollhalle nicht aufgenommen. Sie sind sofort nach Srb “ auf. hungsbeamten und dem Beamten des der Höchstzinssätze für hereingenommene Gelder (Habenzins⸗ 16. 11. 1936. 1b I. evesvorschriften nachfolgende Bestimmungen: V68 verhltresen auf die Terrasse für feuergefährliche und leicht gleichen b 1113 8. ffür hereingenen 5. Nr. 43 830 vom 30. 10. 1936 „Blumen aus Nizza“. Ver⸗ 8 3 1 8 1 , erbliche Waren oder in die sogenannte Feuerhalle zu brin gl n vorzuweisen und sich darüber auszuweisen, daß sie zur abkommen) vom 22. Dezember 1936 werden folgende Höchf Beschreibung der Oertlichkeit 11 zinssätze festgesetzt: b falltag: 28. 11. 1936. Gültig nur mit Ausfertigungs⸗ 81 a) Einbringung der Waren. “ § 22. “ ö14“ 3 datum vom 13. 11. 1936. Miü 8 eeeneznei garnce san I. Für täglich fällige Gelder (§ 2 des Abkommens) 5 95 1 8 8 Il ebiet des HZA. München⸗Landsberger Stn 4 “ w; bei der Gestellung von Umzugsgut die Zollb ⸗ 1 Fa 1 in provisionsfreier Rechnung höchstenes 1 ℳ 6. Nr. 42 954 vom 27. 7. 1936 mit Ausfertigungsdatum nfe dielhogf eeiet, 85 88 Saagedec er Straße. vfedn 1 den eingehenden Warensendungen gehörenden zollamt⸗ Füenceaen Sha eenen dahaasie mmgnlde bei heaisferhenn cers galen sraemnenr Fellerpier aeamüahühne 1. in probisonsseier Rechnang hüchem .. . 1,,39 vom 29. 9. 1936 „Urlaubsfreuden“. Verfalltag: 4. 12. hörln die Zollthalle (Solboden) mit Terrase und den anschließ lichen Begleitpapiere sind vom Warenführer oder dem Verfügungs⸗ 2 adenen unverpackten Gegenstände nicht enthalten, so darf das ei der Abfertigung größerer mit einem Zollpapier angemeldeter II. Für Spareinlagen (§ 6 des Abkommens und §§ 22 — 25 1936. Gültig nur Nr. 42 954 vom 27. 7. 1936 mit Aus⸗ den Abfertigungssälen, der vordere und der hintere Zollhof 8 kerechtigten sofort nach Antunft dem mit der Uebernahme der snt Heag ausgeladen und in die Zollhalle über⸗ sernnoscetnngen, deigke zenahetace, Cne uh n Pachsesene KWG.) 6“ fertigungsdatum vom 19. 11. 1936. (Neue Länge des die von der Landsberger Straße ausgehenden drei Zufahrtssteflbüter betrauten Zollbeamten zu übergeben. zmmen werden, wenn dem Zollpapiaer ein übersichtliches Ver⸗ lebung keine Schwierigkeiten bereitet, die Abfuhr von Teilposten mit gesetzlicher Kündigungsfrist höchstenrns 3 % Films: 515 m.) zu diesen Zollhöfen. § 11 1““ geladenen Packstücke, deren Verpackungsart, Feübehvad ö u“ E“ 2. mit vereinbarter Kündigungsfrist von 7. Nr. 40 610 vom 11. 11. 1935 „Jetzt bin ich“ (Werbeton⸗ 1I. Die mit der Eisenbal 1 ständ nd Nummern sowie die sämtlichen unverpackten Gegen⸗ xb Fean lung dieser Teilmenge beendet und die Entrichtung der Retge naeagnas 8 Jegt. Die mit der Eisenbahn ankommenden Massengüter werden e namentlich enthält, beigefügt ist. Beim Ausladen ist 1“ 1“ —”n)23. rfangge 8. 12. 1936. Gültig nur Nr. 44 065 Allgemeine Bestimmungen. souf das Anschlußgleis 2 oder 3 im hinteren Zollhof verbracht Uebernahmebeamten jedes übernommene Stück auf Ver⸗ Für Niederlagegüter trifft die Entscheidung der Leiter der Zoll “ 1“ om 23. 11. 1 . Mit der Bahn eingehende Kr. 88 . zeichnis anzumerken. Die vollständige Entlo ist 6 Monaten bis weniger als 12 Monaten 8. Nr. 42 357 vom 7. 5. 1936 „Mit der Hamburg⸗Amerika⸗ Das Zollhofsgebiet “ dem Vorsteher des 8 8 h gehende Kraftwagen, Benzin⸗, Benzol⸗ und ollständige Entladung ist auf dem
eichnis abfertigungsstelle für den Lagerverkehr 8 ttroleum⸗Tankwagen, beladene und leere Möbelwagen sowi Verzeichnis durch Unterschrift zu bescheinigen g8 de 88 kreie 1 z 11111656565 Linie rund um die Welt“. Verfalltag: 11. 12. 1936. ; lands Straße Di 8 4 bende Tiere werden auf dem Anschlußagleis belwagen sowie Für die Erstel b11“ 1— i der Abfertigung von zollfreien oder von Ieclarations⸗ “ nie 1 g: 8 erger Straße. Dieser übt darin das Haustfülebende T den auf dem Anschlußgleis 4 oder! dür die Erstellung des Verzeichnisses c) 12 Monaten und darüber höchstens 4 90. Gültig nur Nr. 44 088 vom 26. 11. 1936. 1“ 11““ im Rahmen vhc 5 .“ dang sägie Steen adeneehe
2 le scheingütern kann der Abfertigungsbeamte, der undestens i zollhof hinterstellt. oder der sonstige Verfügungsberechtigte Sorge zu tr 88 15e, s. „der Abfertigungsbeamte, der nindestens im E1“ 8 — “ 8 e 4 8 9 88 1 gungs gte Sorge zu tragen. 2 e⸗ Range eines Zollinspektors (— el G f . Für Kündigungsgelder (§ 3 des Abkommens) mit einer 9. Nr. 43 921 vom 9. 11. 1936 „Reklamefilm 5 für Herren⸗ nung. Alle übrigen mit der Bahn ankommenden Güter werden auf 4 8 gec hn ge 1 3 spektors (A 4 c2) stehen muß, eine Teilabfuhr
eigneten Fällen müssen einzelne, insbesondere kleinere Stü⸗ s f Gr 4 K
üir K gung G — ür V n mi 1 n einzelne, e Stücke des schon auf Grund der Nachschau gest 1
Kündighngsfrist von mindestens 8 “ bekleidung“. Verfalltag: 12. 12. 1936. Gültig nur § 3. des Anschlußgleis 1 in der sogenannten Perronhalle verbracht, dort Umzugsgutes, wenn sie langer lagern sollen, von dem Ver⸗ 144““ 8“ höchstens Nr. 44 110 vom 27. 11. 1936. Das Zollhofgebiet darf nur betreten, wer dort zolrrechttseertaden und nach Verwiegung und Vergleichung mit den Angaben (ungsberechtigten verpackt werden. g) Wegschaffung des Packmatcrials. 2. 3 Monaten und weniger als 6 Monaten höchsten 10. Nr. 43 937 vom 10. 11. 1936 „Burgtheater“. Verfalltag: Obliegenheiten oder sonstige geschäftliche Verrichtungen vorz
. D* b16 . 2 in Zollpapier in die Zollhalle aufgenommen. Der über hme § 23 5 3 3. 6 Monaten und weniger als 12 Monaten höchstens 13. 12. 1936. Gülti 44 106 28 1936 beamte hat die richtige Uebernahme durch Unrterschris- e. hmende § 23. § 37. 4.1Sbeee . 12. 1936. Gültig nur Nr. 44 106 vom 28. 11. 6. nehmen hat. 9 urch Unterschrift im Zoll⸗ Zollgüter, deren Veppackung bei; vernahme in di b Das Packmaterial der zur 8 “ Konaten und darüber 11. Nr. 34 838 vom 26. 10. 1933 „Brennende Grenze“ g bei der Uebernahme in die Zoll zur Zollabfertigung gestellten Sen
Bekanntmachung.
Der Zentrale Kreditausschuß hat heute folgende Be⸗ schlüsse gefaßt:
2. 3
Bekanntmachung. Die am 23. Dezember 1936 ausgegebene Nummer 121 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Erbhofrechtsverordnung (EHRV). Vom 21. Dezember 1936 Erbhoüperfahrensordnung (EHSVfO). Vom 21. Dezember 1936.
Umfang: 6 Bogen. Verkaufspreis: 0,90 RM ostversen⸗ dungsgebühren: 0,15 RM für ein Stück bei E bnf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 23. Dezember 1936. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
— 1 8s 1““ rsich i fsgebie hält, hat die Bestimmunopier zu bestätigen. halle beschädigt si üss zerfü dungen is - Diese Sätze haben auch für feste Gelder (§ 4 Absatz 1 Nr 1 Wer sich im Zollhofsgebiet aufhält, ie Bestimmung heschädigt sind, müssen von dem Verfügungs „ dungen ist, soferne es nicht wieder zur Verpackun 8 8 Abkommens) 8 sh.alge e hes U (Schmalfilm). Verfalltag: 25. 11. 1936. dieser Ordnung zu beachten und den Anordnungen des Haupte Nich “ 8.1 fort wieder ordnungsgemäß verpackt werden . “ fertigten Waren Verwendung findet 8 dem VGee ge d. te 2. 15 — NR Gültigkei 12. Nr. 34 779 vom 20. 10. 1933 „Der Ruf des Nordens“ amtsvorstehers und der diensttuenden Zollbeamten Folge zu leist licht mit der Bahn ankommende, unter Zollüberwachung Im öübrigen siehe § 7 Abs. 2 di Or tigten gleichzeitig mit den & 15 000,— NM Gültigkeit. er 8 95 duf Per die w Eigentumsvergehens oder wegen güllschende, verpackte Waren, die beim Hauptzolls .“ s. 2 dieser Ordnung. 3 des Se1.- 8 den abgefertigien Waren Für feste Gelder (§ 4 Absatz 1 des Abkommens)z, sofern (Schmalfilm). Verfalltag: 25. 11. 1936. id 5 Se 8 1 e “ bestref 1 perden sollen werden unter Ueber ehe der zöllolühnt gesertige 8 82 SSs Ma ecge wegsuscheffen. der Betrag im Einzelfall mindestens 15 000,— RM 13. Nr. 43 732 vom 22. 10. 1936 „Inferno des Erzes“. Ver⸗ b1.“ 888 „Varsteher zeitweise üder darterwid vom Zutrit ndie Zollhalle übernommen. gabe der Zollpapiere bei Tor 11 d) Besichtigung. Die Aufsichtsbeamten haben streng darauf zu achten, daß das ausmacht, mit einer Laufzeit von mindestens falltag: 13. 12. 1936. Gültig nur mit Ausfertigungs⸗ Zollhofsgebiet ausschließen. Ebenso kann der Hauptzollamten Unter Zollüberwachung stehende, mit eigener Kraft ei § 24. Packmaterial restlos aus der Zollhalle und den Zollhöfen entfernt —. 30 bis 89 Zinstagen höchsstesss . . 2 datum vom 30. 11. 1936. 8 18 Personen, die sich entgegen einer an sie ergangenen Warmgahrzeuge und nicht mit der Eisenbahn an meeglente e. Amvefe chtig'ingen veih Gollgätern ne. a Antrag und in 1“ dnsBapesar unter dem am Tage der Hereinnahme geltenden 14. Nr. 42 216 vom 15. 4. 1936 mit Ausfertigungsdatum in ungehöriger oder den Dienst stbrender Weise wühassengüter werden in den hinteren Zollhof verbracht. sind eines Zollbeamten zulässig. Nach der Besichtigung 1“ er zu unterrichten, daß Packmaterial mit den Waren .-9 0 11121454“**“ vom 19. 5.1936 „O Schwarzwald — O Heimat“, „Rings halten, den Aufenthalt im Zollhofsgebiet auf Zeit untersagen⸗ 89 aren wieder zu verpacken. Es ist t 8 unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz, um den Feldberg“. Verfalltag: 11. 12. 1936. Gültig nur 84 Zollgüter, für di § 13. § 25. Kisten “ ö.“ wn. 90 bis 179 Zinstagen höchstesss. mit Ausfertigungsdatum vom 27. 11. 1936. “ 21 . ollgüter, für die im Augenblick ein Zollpapier ni „ Das Oeff in d ücg ge. b “ unter dem am Tage der Hereinnahme geltenden 15. Nr. 41 8 “ 30 1936 mit Ausfertigungsdatum 1 Im 11“ st vnttetlasecia g 3, 2 werden “ nur 1ns asc n die mechtvor. ist nur met Prfrnbsis Pechezasthecfane Fedebhe ehreh ecsench VI Sb 11262* C1““ Fin 2 . 27 ommen und die dor ger aulbernommen und in ein besonderes Uebernahmebuch ei rage zulässig. Insbes ist jede Verä— S8-e. ees⸗ 8 unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz, 8 18. 5. “ 8— Kuten: sonders n das später ein Nachweis über die dch eingetragen, saaclüntes Jine dlr Heahiste edeh veründerung des Inhaltes S 3 Krangebühren, Aufzugsgebühren, Waaggebühren, Niederlage⸗ 180 bis 359 Zinstagen höchsteeis . d erfalltag: 27. 11. 1936 ültig nur mit Ausfertigungs⸗ 1. das Rauchen in der Zollhalle und in den anschließentzerommen wird. Die richtige Uebernahme ist vom übernehmenden — 111“ gebühren und Platzgebühren. nsschast ane Tage der Hereinnahme geltenden 16 8 818 22. 1 1936 mit Nusfertig ungshetum Aöfertigungssälen. . — 8 beamten durch Unterschrift zu bestätigen. 1 e) Wegschaffung der Waren § 38. ö11166A“ . . 3. 2. vns .die Störun . 8 3 G 8 8 ür di i b 1 feß ; unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz, vom 19. 5. 1936 „Steine geben Brot“. Verfalltag: 11.12. das Spielen von Kindern in den Zollhöfen, X““ I11 1“ “ . 8 26. 8 Nas hsshss ein tiben ö mns Ernh,. sind Kran⸗ und 360 Zinstagen und darüber höchstens.. 1936. Gültig nyr mit Ausfertigungsdatum vom 27. 11. das unnötige Verweilen in der Zollhalle, auf den Zolheil, Die mit der Post eingehenden, unter Zollaufsicht stehenden efäll g n 8 Abfertigung und ggf. der Entrichtung der Zoll⸗ interesse des Verfügungsberechti 88 e eg⸗ 2.n. im Privat⸗ unter dem am Tage der Hereinnahme geltenden 1936. und in den Abfertigungsräumen, larensendungen werden durch den Haupteingang des H3 A. dem 8399 Zöllh ll sonstinen Abiahen und Gebühren dürfen Waren aus Lagerung in der Zollhalle in der u oder höchstersssnnnn 17. Nr. 43 511 vom 29. 9.1936 „Olympische Spiele 1936“, das Mitbringen von Hunden — auch an der Leine — estübernahmebeamten im unteren Abfertigungssaal zugeführt. Sthale und den Zollhöfen nicht entfernt werden. Niederlage⸗ und Platzgebühren nach den best . 38* xari Freien 9 unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz. I. Das Olympische Feuer kommt nach Berlin (Schmal⸗ 6. das dhe eche und 1“ bon Waren gülfr Kre § 15 § 29 Abs. 1 Satz 2 der ZAbfDA. bleibt unberührt. Ordnungen zugleich mit den Abgaben zu “ b 8 üüls das Einstellen von Fahrrädern in die 8 8 27 1 B. film). Verfalltag: 16. 12. 1936. Gültig nur Nr. 44 120 Abferti en Fohrräder kö if Gefahr des n Massengüter des freien V “ 1u“ § 27. 6 8 u“ 36 2 gungsräume. Fahrräder können auf 1 g des freien Verkehrs für die eine Zollabferti⸗ G ;† 1 1. I. Auf Grund des § 2 Absatz 2 des Abkommens über die 8 8 “ H ; 2 sitzers an den dafür vorgesehenen Stellen hinterstellt wenteing beantragt wird (zum Beispiel Ausstellung eines Muster⸗ der B“ 5 sich über seine Berechtigung zum Empfang Berechnung der Zins⸗ und Provisionssätze bei der Weitergabe 8 nr. Ckoendischen 8 1D5 dtpepische fnon nossche Un anderen Stellen müsen sie so ausgestellt werden 1aies⸗ nüneg kämlichkeitsscheines, Deklarationsscheines, Ausfuhr⸗ vi Frachtörlefe azcke nesen b8 See. eeng. o. L A1AX“X“ . Olympische erlin, Olympisches Dorf, Olympische zerkehr nicht stören. 6“ lvormerkscheines; Abfertigung auf Ausfuhrzoll el zaestellten 1 8 Paretrarten oder die an ihrer Stelle von Geldern an Dritte (Sollzinsabkommen) vom 22. De Kampfstätten (Schmalfilm). Verfalltag: 16. 12. 1936. bb““ aisennachschau bei Ueberstesegdungen) weee ber nedung oder ausgestellten besonderen Ausweise, Begleitscheine, Niederlagescheine Der Reichsfiskus haftet für die in die öffentliche Niederle zember 1936 wird der Normalsatz für den Sollzins auf 1 % Gültig nur Nr. 44 121 vom 1. 12. 1936. 9 b vlpalhalle übernommen und, wenn sie in die Zollhalle voraber⸗ ““ 2 aufgenommenen Waren nach § 102 des 836. ice Misdense⸗ über Reichsbankdiskont und der Normalsatz für die Kredit⸗ 9 8 5 gh ; Sni „ Das Aufstellen von Kraftwagen in den Zufahrtsstraßen ist etend bis zur Abfertigung lager 1l *Soln . § 28. 1 . 2 des BZG. 2 1“ 1 —. pros Monat e tgeseht 19. Nr. 43 513 vom 29. 9. 1936 „Olympische Spiele 1936“, 8 1 Zolthöfen dürfen Kraftwagen und sonstige Fefrende Uch⸗ fig ng lagern sollen, in das nach § 13 zu Die Waren sind von der Ablassungsstell 8 Waren, die nach erfolgter Abfertigung den Verfügungsberech⸗ provision auf *½ % pro Monat festgesetzt. III. Die Eröffnungsfeiern in Berlin am 1. August 1936 boten. In⸗ 8* “ als dies zur Zufuhr und Abfuhrse Maß ebernahmebuch eingetragen. fung der Zollpapiere abzulassen Die alg Aust. e ee; Prü⸗ tigten zur Abfuhr überlassen worden sind oder für die die Voraus⸗ II. Auf Grund des § 3 des Sollzinsabkommens wird (Schmalfilm). Verfalltag: 16. 12.1936. Gültig nur Feüge nu. s, dg, ist. Eine Hinterstellung ist nicht erlaubt. An bflengüh. “ Verkehrs. pfür die eine Zollabferti⸗ und Beförderungspapiere sind, soweit sie 8öö — 8 8,34 dieser Ordnung vorliegen, lagern in den der Normalsatz für die Spanne, die zur Errechnung des Netto⸗ Nr. 44 122 vom 1. 12. 1936. b Fahrzeuge 8es Art dürfen in den Zollhöfen und Zufut ear 199 ’ esheigeeng auf Ausfuhr⸗ zurückbleiben, mit dem Stempel „Abzulassen“ unter Angabe des ö FSA. und auf den Zollhöfen auf Gefahr des Ver⸗ zinssatzes zu dem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze für 20. Nr. 43 684 vom 19. 10. 1936 „Olympische Spiele 1936“, straßen hierzu nur in mäßiger Geschwindigkeit (öchstgeschnndühenen in den vangnen Zollhof verbdact “ Datums sowie unter Beischrift des Namens des zuständigen Be⸗ “ ] 27 2 8 — hereingenommene Gelder hinzugeschlagen werden kann, für VI. Leichtathletik: Speuns⸗ und Wurfübungen. Zehn⸗ keit 10 km, Pferde im Schritt) verkehren. Aͤ ider Einfuhrstelle demm zuständigen M 1r2 n eeazaha. Üba2⸗ amten zu versehen. dieser .eichr 8 8 8 G. für Waren, die nach § 20 die folgenden Wirtschaftskammerbezirke wie folgt festgesetzt: kampf (Schmalfilm). Verfalltag: 16. 12. 1936. Gültig Das Radfahren in dem Zollhofsgebiet ist nur widernhe richtige Uebernahme im Antragspapi zun mergeben, der 8 § 29. Ordnung in amtlichen Gewahrsam genommen worden sind. Snb i fas u““ nur Nr. 44 123 vom 1. 12. 1936. gestattet und kann vom HaJll⸗Vorsteher zeitweise . à „ geere Fässer und sonstige Ungses ee hat. z Die abgestempolten Ausweise hat der Inhaber unter Vor⸗ Für die Sicherheit der vorübergehend in den Zollhöfen Für den Wirtschaftskammerbezirk: 21. Nr. 43 685 vom 19. 10. 1936 „Olympische Spiele 1936“, dichterem oder lebhafterem Verkehr) untersagt werden. imfüllun vv n. sonstige Umschließungen sowie Geräte, die zur führung der zugehörigen Waren dem am Ausgang der Zollhalle stehenden Fahrzeuge und der auf ihnen besindlichen Gegenstände 1. Ostpreußen.. VII. Kanusport (Schmalfilm). Verfalltag: 16. 12. 1936 8 III iren nut mit öö g. b sind, bestellten Torbeamten zu übergeben. Dieser hat sie vor der Abgabe bernimmt die Reichsfinanzverwaltung keine Haftung. 35:5 2een 9 88 * 0 - . U 9 es eiters r[ Zol erti i 9 8 2 1 . “ 1.. 4 Gültig nur Nr. 44 124 vom 1“ 1936. . „ Hilfspersonal 1 mden Lagerverkehr in da⸗ heeeeb shencen anze ahaanens nencer aenpens hicse aha. Keseenhehe VIII. a) ohne Stadt Berlin —“ 22. Nr. 43 686 vom 19. 10. 1936 „Olympische Spiele 1936 . § 6. der Verpackungsart, Zeichen und Nummern durch den A holer ist Strafbestimmungen. 1— 111161“*“] , 8 8 86 r. 1 n, 1 Beperlen im Echwimm “ Arrbeiten, namentlich 88 Entladen nh § 16. Ergetens sich bis der P. 8 30. 2 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ordnung Nordmar 1 8 * 8 ö11288 - 8 8 llüberwachung stehenden Fahrzeugen un Wann di 8 f 3 8 u sich bei der Prüfung keine Anstände, so trägt der oder die im Rahmen dieser O erlass Harburg⸗Wilhelmsburg (Stadt) und Harburg Land (Schmalfilm). Verfalltag: 16. 12. 1936. Gültig nur be 2 8 der Laderinnung Gutleben u. Weidert Nachf. Gmth eh Das Ablode 88 2. n hat, bestimmt die Zollbehörde. Ablassungsstempel das Wort „Ab“ unter Beischrift seines vollen . 3 S L 8 4 . * . . „ 8 ; ; ; „ pffentlil 8 . Zug 12 8 ssetz für jeg⸗ fro; 4 8 8 8 bung Stadt) und Harburg Land . “ 24. Nr. 43 708 vom 24. 10. 1936 „Kunstschwimmen, ein arbeitern üibertragen werden. Die Arbeiten in der dchns gel nicht unterbrochen werden Seg- bebi da b 88 8 Voraussebungen dafür vorliegen, dem freien Verkehr. “ Schlußbestimmungen. ö ““ . 8 “ werdender Volkssport“ (Schmalfilm). Verfalltag: 16. 12. Niederlage, wie Ein⸗ und Auslagerung, sind: aussch ee tmnigung des Leiters der Einfuhrstelle oder bei unmittelbarer ei 53 die zollamtlich abgefertigten Waren, die in § 41. 8 Niedersachsen 1936. Gültig nur Nr. 44 127 vom 1. 12. 1936. Laderinnung vorbehalten, soweit nicht diese Gescäeg das nhtt. teemahme in die öffentliche Niederlage (Zollkeller) der Genehmi⸗ “ erkehr weitergehen zu behandeln. Diese Ordnung liegt im Pförtner immer des Hauptzoll da) ohne Oldenburg 25. Nr. 43 799 vom 28. 10. 1936 „Olympische Spiele 1936,, Anordnungen g. gesesechs, Heine gnagaeia uüberlasen heih der Zollabfertigungsstelle für den Lagerverkehr. “ Lakesncde, s- hat S. die Abgabe zu 2. Einsicht aus Dort sollen auch di vom 882. Worsteher im b) Oldenburg... XVI. Boxen (Schmalftem,. Verfalltag: 16. 12. 1936. .“ dehs hs Gehafeng sind auf die Zollbelange 2hn Lie Waren müssen bei Ausladung zur Erleichterung der Ab⸗ das Weltere im S. füaa “ an dann Nahmen dieser Ordnung allgemein erlassenen Anordnungen zur Düsseldorxyr. Gültig nur Nr. 44 129 vom 1. 12. 1936. Die Amtslader ingung nach Anleitung der Hallenbeamten bzw. der Abferti⸗ beamt ₰ digen Abfertigungs⸗ Kenntnisnahme niedergelegt werden. — Westfalen und Lippe 26. Nr. 43 850 vom 2. 11. 1936 „Olympische Spiele 1936, eidigt; übrigen Arbeiten, insbesondere bei Arbeiten die dacbeamten übersichtlich gelagert werden. vE Meldung an den Stellenleiter zu veranlassen “ A4“ IX. Segeln (Schmalfilm). Verfalltag: 16. 12. 1936. 8 aenen ais erfordern z. B. Umfüllen von Flüssiglnet, Füter des freien Verkehrs, für die eine Zollabfertigung nicht § 31 Diese Ordnung tri “ 8 8 164* Filtig — 4413 1. 12 1936 besondere Fachkenntnis vbrechlicher Gegenstände usw., b mtragt ist und die mit Zollgütern zufammengeladen sind 9 8 lese vrdnung tritt am 1. Januar 1937 in Kraft. r xööööö“ Gültig nur Nr. 44 131 vom v11“ 367 Aus. und Einpacken leicht zerbrech Ser vegchaftigen. in mit Genehmigung des Leiters der Einfuhrstelle ausgeladen Bein der Abholung von Umzugsgut oder von Reisegepäͤck Gleichzeitig tritt die von der vorm. Generaldirektion der Zölle 1XX“ 27. Nr. 43 851 vom 2. 11. 1936 „Olympische Spiele 1936“, die Verfügungsberechtigten eigene Leute beschäftig - neinem Zuge ohne Niederlegung durch die Zollhalle durch⸗ ist vom Abholer der Empfang der einzelnen Stücke ziffernmäßig in und indirekten Steuern erlassene Bekanntmachung, Mitteldeutschland (Magdeburg) XI. Kunft⸗ und 113“ “ § 7. na; fihrt werden. 8 8 denr Lenerungeshalte 28 vhstirs sncge. ane auf d „Die Regelung des Verkehrs beim Hauptzollamt München I, Mitteldeutschland (Weimar) . Verfalltag: 16. 12. 1936. Gültig nur Nr. 32 vom Die Laderinnung haftet für alle durch Verschulden der n § 17. 2 a nen Verzeichnis zu bestätigen. an der Landsberger Straße“ E““ 1. 12. 1936. lader und ihrer Hilfsarbei tstandenen Beschädigungn 2, Im Bedürfnis 5 8 iter § 32 kbbetreffend, vom 1. Juli 1912 Nr. 14 995 — B s ader und ihrer Hilfsarbeiter entstanden — Fu zm Bedürfnisfalle können mit Genehmigung des Leiters “ - 2. tr. 14 995 — Bayer. Amtsblatt der ““]; .. 28. Nr. 43 829 vom 2. 11. 1936 „Sachs, halte Wacht“ Zollgüter, züeentischen Gerätschaften und zollamtlichen Föüng kinfuhrstelle unabgefertigte Waren ausnaßmswesse im hinteren „Für die im Freien in den Zollhöfen lagernden Waren über⸗ Se Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern 1912 . Baden... “ (800 Jahre Kampf um Glaube und Volkstum in Sieben⸗ Beschädigungen, die die Amtslader oder ihre Hi sümien ase im Freien gelagert werden. Die Gefahr trägt der Waren⸗ nehmen die dort die Aufsicht führenden Zollbeamten die Ausgangs⸗ .540/42 — außer Kraft. 3 und Reg.⸗Bez. Sigmaringen. bürgen) (Schmalfilm). Verfalltag: 16. 12. 1936. Gültig den zollgütern oder Umschließungen derselben Göicfiqes 12 bbsger der Verfügungsberechtigte, dem es überlassen bleibt, die überwachung. München, den 14. Dezember 1936. 8 111A4A2A“ nur Nr. 44 117 vom 1. 12. 1936. — sie unverzüglich der zuständigen Zollabfertigungsstets sig ienenherung, zum Beispiel gegen Verlust, gegen Diebstahl od H) Abfuhrfrist. D äs gf. 8 C 29. Nr. 40 948 vom 16. 12. 1935 „Helfende Liebe in der angenge, bie alsbale 89 Fatbestand verharen imschlis serschäden, geeigneten Maßnahmen zu treffen. 8 § 33. Der Präsident des Landesfinanzamts München. 1 1S . ¹ Großstadt“ (Schmalfilm). Verfalltag: 19. 12. 1936. zustellen hat. Geringfügige Ausbesserungen, lfsarbeiter I“ b Weisensee. am 1. Januar in Kraft. 30. Nr. 42 493 vom 19. 5. 1936 „Die letzte Gelegenheit“. nach Anor 9 8 b 1 “ § 18. söSollgefälle und der sonstigen Abgaben und Gebühren sobald als Berlin, den 22. Dezember 1936. Verfalltag: 20. 12. 36. Gültig nur Nr. 44 195 vom (Fortsetzung in der Ersten Beilage ) die Anträge auf weitere Abfertigung der dem SZ A. zuge⸗ möglich, spätestens bis zum Geschäftsschluß des nächsten auf die Ab⸗ 1““ 8 8 n Waren si L gung der dem Hel. zuge⸗ fertigung folgenden Werktages aus der Zollhalle und aus den Zoll Der Vorsitzende. 31 N. 86 ve09 6. 11. 1935 „Gelöstes Azetylen“. Ver d “ 1 Tagen. 189e Aen gellle. höfen entfernt werdes b v 1 .Nr. 40 5 om 6. 11. 5 „Gelöstes Aze 8 er⸗ Verantwortlich: 9 esen d. Umzugsg sandelt, innerhalb 14 Tagen zu stellen. 458 e 282 1 Ernst. falltag: 16. 12. 1936. Gültig nur Nr. 44 137 vom gür Schriftleitung (Amtlicher u⸗ Nichtamtlicher Teil). Anzeig in Fristen werden Einganaslag, sowie Sonn⸗ und Feiertage In besonderen begründeten Fällen kann der Leiter der Ein⸗ 8 1. 128 1936. b und für den Verlag: warürgerechnet. Der Leiter der Einfuhrstelle kann die Frist fuhrstelle auch eine angemessene Verlängerung der Frist für die Berlin, den 22. Dezember 1936. 32. Nr. 43 286 vom 8. 9. 1936 „Einzelmann“ (Werbeton⸗ Präsident Dr. Schlange in Potsdann gil⸗ Hüundeten Ausnahmefällen verlängern. dec t. aueesgn. pfene zec eesheh eburnh. 1s 9 n wird b “ 2 2. Nr. 5 “ 8 Ase 6 8 3 bv ione b 8 n gungsb igte riftli S 8 ⸗ Vorstehende Beschlüsse des Zentralen Kreditausschusses film). Verfalltag: 19. 12. 1936. u nuür Nr. 44 183 für den Iö den übrigen redacgnebex, wenll Tdie de a § 19. ansprüche 8e dcs Reich für den Fall des Wertusset deergh. erkläre ich hiermit für allgemeinverbindlich. “ vom 66 11 1936, mit neuem Haupttitel „Knitterfrei h Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktier: hid den Verfügungsberechtigten von der Zollstelle zur Nieder⸗ schädigung oder Minderung der Waren verzichtet (§ 29 Abs. 2 Der Reichskommissar für das Kreditwesen. 3 . 52 8. 936 „Rumäni te“ Berlin. Wilhelmstraße 32. ten vom bfertigungsanträge ausgebändigten Zollpapiere Zägbbf Dal.). — ö“ 5 H“ 1 33. Nr. 43 929 vom 10. 11. 1936 „Rumänien von heute“. Sieb Beilagen ehindigun ZA. nicht entfernt und müssen noch am Tage der Bei abgefertigten Niederlagegütern entscheidet der Leiter der 8 Ernst. Verfalltag: 18. 12. 1936. Gültig nur mit Ausfertigungs⸗ 3 b eben — eilage zreaisterbeit lfrben. Dieg vor Schluß der Geschäftsstunden zurückgegeben Zollabfertigung sstelle für den Lagerverkehr im Benehmen mit dem datum vom 3. 12. 1936 85 16“ (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsreg ses gilt auch für diejenigen Zollpapiere, die dem Ver⸗ Leiter der Linfuhrstene ““ — F 8 8 * 8