Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 300 vom 24. Dezember 1936.
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Röglichkeiten der Neulandgewinnung.
Von Bauer Riecke, 1“ Ministerialdirektor im Reichs⸗ und Preuß. Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Der Begriff „Neulandgewinnung“ ist nicht so * zu fassen, daß darunter nur das tatsächlich neu zu gewinnende Land, z. B. an der Meeresküste, zu verstehen ist, sondern unter diesem Begriff muß das gesamte deutsche Landeskulturwerk zusammengefaßt werden. Denn jede Verbesserung des bisher schlecht genutzten Bo⸗ dens durch Landeskulturmaßnahmen kommt im Grunde genommen einer Neulandgewinnung gleich. In unserer Zwangslage heißt es aber, alle diese Möglichkeiten so weit und so schnell als möglich auszunutzen. 139 Menschen wollen auf jedem Quadratkilometer ernährt werden! Durch Einfuhr allein ist die Versorgung infolge
der Störungen der internationalen Austauschbeziehungen nicht sicherzustellen.
Eine ganze Reihe von Möglichkeiten der Ertragssteigerung durch Landeskulturmaßnahmen steht uns offen. Eine schätzungs⸗ weise Uebersicht über das auf diesem Gebiet zu Leistende soll dies erläutern. Dabei wird gleichzeitig der Versuch gemacht, die pro⸗
zentual möglichen Ertragssteigerungen anzugeben und daraus 8 errechnen, welcher Neulandfläche die Durchführung dieser Maß⸗
nen auf den verbesserten Flächen entsprechen würde.
8 Hektar⸗ Verbesser. entsprechend.
zahl in vH Neulandfläͤche
2 500 000 2 000 000
3 500 000 1 050 000
4 000 000 1 200 000
3 700 000 925 000
3 500 000 700 000
1 000 000 330 000 450 000 90 000 300 000 90 000
Neuland an der Küste 50 000 50 000
Bemerglung . . . . . . 400 000 90 000
Von diesem Vorrat haben wir in den letzten 3 Jahren einen erheblichen Teil zu Ende führen und einen weiteren Teil beginnen können. Man kann annehmen, daß wir in den letzten 3 Jahren mit einem Aufwand von rd. 860 Millionen Reichsmark auf etwa 1 250 000 ha Fläche Landeskulturmaßnahmen durchgeführt haben, was nach vorsichtiger Schätzung einem Neulandgewinn von etwa 250 000 ha gleichkommt. Zum Vergleich sei erwähnt, daß in den 3 vorausgegangenen Jahren mit einem Aufwand von 185 Mil⸗ lionen Reichsmark nur etwa 53 000 ha Neulandfläche geschaffen
wurden.
8 Wenn also noch ein großer Vorrat von Neuland durch Landes⸗ kultur zu gewinnen ist, so müßten die praktischen Möglichkeiten ur Durchführung eines solchen Programms klargestellt werden.
ins muß von vornherein betont werden: wir meliorieren nicht, weil es privatwirtschaftlich für den einen oder anderen einen Vor⸗ teil bietet, sondern weil es einfach eine volkswirtschaftliche Not⸗ wendigkeit ist. Die Durchführung all dieser Arbeiten steht deshalb nur unter dem Gesichtswinkel der volkswirtschaftlichen Notwendig⸗
8 Es ist deshalb ganz klar, daß dabei auch die übrigen volks⸗
wirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden müssen. Wenn
früher unter dem Gesichtswinkel privatwirtschaftlicher Interessen dieser Grundsatz verlassen wurde, so wird er heute unbedingt ein⸗ gehalten. Gefahren, die in einer Versteppung Deutschlands ge⸗ sehen werden, sind nicht zu befürchten. Wir können uns aller⸗
Arbeitsvorhaben
Oedland⸗ u. Moorkultivierung Grünlandentwässerung . Ackerdränung .
Umlegung. . .
Bewässerung . “ Eindeichung . .. 8
Folgeeinrichtungen. Abwasserverwertung
Zur Durchführung des Straffreiheitsgesetzes
bei Devisenzuwiderhandlungen.
In einem Runderlaß Nr. 185/36 DSt. = UeSt. vom 22. De⸗ zember 1936 gibt die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung eine gemeinsame Verfügung des Reichsjustizministers und des Reichs⸗ wirtschaftsministers bekannt, durch die einige Zweifelsfragen zu dem Gesetz über Gewährung von Straffreiheit bei Devisenzuwider⸗
handlungen vom 15. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1015) geklärt werden. Da für die Erlangung von Straffreiheit Voraussetzung ist, daß eine ordnungsmäßige Anbietung der bisher nicht der Reichsbank oder einer Devisenbank angebotenen Devisenwerte bis Wum 31. Januar 1937 vorgenommen wird, wird bestimmt, daß ie Einstellung schwebender Verfahren und die Aufhebung bereits getroffener Sicherungsmaßnahmen erst dann erfolgt, wenn die Werte ordnungsmäßig angeboten worden sind. Den Devisenstellen bleibt das Recht vorbehalten, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ablieferung der angebotenen Werte zu treffen. Gleichzeitig wird klargestellt, daß in Fällen, in denen jemand vor dem Inkrafttreten der Devisenamnestie über anbietungspflichtige Werte zu einem Teil verfügt hat und dadurch insoweit zur Anbietung nicht mehr mstande ist, die Anbietung der restlichen Devisen dem Anbieten⸗ en Straffreiheit auch für die Devisenzuwiderhandlungen ver⸗ chafft, die durch Verfügungen über den nicht mehr vorhandenen Teil begangen worden sind, weil auch diese Straftaten mit der Verletzung der Anbietungspflicht zusammenhängen. Auf diese Weise wird jedem, der noch im Besitz von Devisenwerten ist, die
Möglichkeit gegeben, frei von allen strafrechtlichen Folgen die An⸗
bietung vorzunehmen.
ie Neuregelung der Rebenkosten des Warenverkehrs
8 Nach der Neufassung der Richtlinien für die Devisenbewirt⸗ schaftung (vom 19. Dezember 1936) werden, soweit die Aenderungen
ie Nebenkosten des Warenverkehrs betreffen, in einem Rund⸗ erlaß Nr. 180/36 D. St. — 85/36 Ue. St. vom 22. Dezember 1936 von der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung eingehende Er läuterungen gegeben. Den einleitenden Vorbemerkungen über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstellen für die besonderen Neben⸗ kosten der Wareneinfuhr ist zunächst folgendes zu entnehmen: Die Dritte Richtlinienänderungsverordnung vom 12. September 1935 erweiterte den Geltungsbereich der von den Devisenstellen zu er⸗ teilenden allgemeinen Devisenverwendungsgenehmigung der Spedi⸗ teure und allgemeinen Schiffsagentengenehmigung auf die Be⸗ zahlung der bis dahin grundsätzlich nur auf Grund von Einzel⸗ devisenbescheinigungen der Ueberwachungsstellen zahlbaren Einfuhr⸗ nebenkosten Gleichzeitig wurde den Devisenstellen auch die Ent⸗ scheidung über Einzelanträge zur Bezahlung von Einfuhrnebenkosten übertragen. Diese letztere Zuständigkeitsänderung hat sich nicht be⸗ währt. Der Einführer muß sich nämlich in allen Fällen, in denen er sich keines Spediteurs bedient, an zwei verschiedene Stellen, die Ueberwachungsstelle und die Devisenstelle wenden, die ihrerseits wegen der Preisüberwachung und der Anrechnung auf die Wert⸗ kontingente in laufender Verbindung bleiben müssen. Diese Doppel⸗
dings den Luxus eines unberührten großen YNellowstone⸗Parks nicht eblauben. Aber genau so, wie Autobahn und Eisenbahn der deutschen Landschaft ihr Gepräge aufdrücken, ohne daß sie zu einer Verschandelung der Landschaft führen, müssen auch die im Inter⸗ esse der Landeskultur notwendigen Maßnahmen in die Landschaft
88
Bewöüsserung kLindeichung 2½ eingefügt werden. Mit dem Ausbau der kulturtechnischen Vor⸗ aben muß deshalb eine auf diese eingestellte Landschaftsgestaltung Hand in Hand gehen.
Die deutschen Wasserbauer, Techniker, Bauern und Landwirte sind heute ohne weiteres in der Lage, die schwierigsten Projekte einwandfrei zu lösen. Schwierigkeiten von der technischen Seite sind in der Landeskultur also nicht zu erwarten. Eine Grenze in dieser Hinsicht besteht allerdings in der beschränkten Zahl der ver⸗ fügbaren technischen Arbeitskräfte. Der richtige Einsatz ist des⸗ halb unbedingt notwendig, wobei eine Verstärkung des technischen Personalbestandes selbst auf Kosten anderer weniger wichtiger Arbeiten zu erwägen ist, um die dringend notwendige Beschleuni⸗ gung von dieser Seite zu erreichen.
Selbstverständlich müssen die Arbeitskräfte, vornehmlich der Arbeitsdienst, in erster Linie bei den Unternehmungen angesetzt werden, die den schnellsten Erfolg versprechen. Eine vorausschau⸗ ende Planung und Eingruppierung der einzeln durchzuführenden Maßnahmen wird dadurch erforderlich. Durch die Beseitigung der Arbeitslosigkeit stehen sonstige Arbeitskräfte in nennenswertem Um⸗ fange nicht mehr zur Verfügung. Der Einsatz der eigenen Arbeit der Beteiligten wird damit verstärkt notwendig. Um diesen Ein⸗ satz zu erleichtern, ist in diesem Jahr ein Reichslandeskulturfonds geschaffen, aus dem Beihilfen zur Verfügung gestellt werden. Da⸗ mit besteht auch die Möglichkeit, Landarbeiter über Winter zu be⸗ schäftigen und so den Ansatz verheirateter Landarbeiter zu fördern. Organisatorisch sind zur beschleunigten Ausführung der Möglich⸗ keiten zur Neulandgewinnung gesetzgeberische Maßnahmen erforder⸗ lich geworden, die in Kürze veröffentlicht werden, so die Reichsum⸗ legungsordnung und das Reichswasserverbandgesetz. Die zur not⸗ wendigen Durchführung erforderlichen Mittel müssen im nächsten Jahr im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen.
irtschaftung.
arbeit ist seinerzeit aus Gründen einer sachlich möglichst einheit⸗ lichen Zuständigkeit in der Annahme in Kauf genommen worden, daß nur in wenigen und wertmäßig nicht ins Gewicht fallenden Fällen Einzelanträge gestellt würden und daher eine übermäßige Belastung der beteiligten Dienststellen und Firmen nicht zu er⸗ warten sei. Diese Annahme hat sich jedoch als unrichtig heraus⸗ gestellt, und die Doppelarbeit, insbesondere wegen der gebotenen Preisüberwachung und sparsamen Bewirtschaftung der vorhandenen Devisen, hat einen Umfang angenommen, der verwaltungsmäßig auf die Dauer nicht tragbar ist. Unter Aufrechterhaltung der all⸗ gemeinen Genehmigungen der Spediteure und Schiffsagenten zur
ezahlung von Einfuhrnebenkosten sind daher mit Wirkung vom 1. Januar 1937 ab wieder die Ueberwachungsstellen für die Ent⸗ scheidung von Einzelanträgen für zuständig erklärt worden. In diesem Zeitpunkt noch nicht entschiedene Anträge sind an die Ueber⸗ wachungsstellen abzugeben. Um seinerzeit aufgetretene Zuständig⸗ keitsstreitigkeiten zwischen den Ueberwachungs⸗ und den Devisen⸗ stellen nach Möglichkeit auszuschalten, ist die Zuständigkeit der Ueberwachungsstellen nicht wie früher auf die Bezahlung von Transportkosten, Transportversicherungsprämien und Provisionen beschränkt, sondern auf die Bezahlung aller in unmittelbarem Zu⸗ sammenhang mit einem einzelnen Einfuhrgeschäft stehenden Neben⸗ kosten erweitert worden (vergleiche den neueingeführten Begriff der „Nebenkosten des Warenverkehrs“ und der „besonderen Neben⸗ kosten des Warenverkehrs“ in Ri. I, 1 und die Bemerkungen hierzu). Die Zuständigkeit ist auch in den Fällen gegeben, in denen die Einfuhr auf Grund einer anderen Bescheinigung als einer Hauptbescheinigung der Ueberwachungsstelle erfolgt, insbesondere also auch bei einer Einfuhr auf Grund einer Unbedenklichkeitsbe⸗ scheinigung oder im Zusammenhang mit einem Rohstoffkreditge⸗ schäft; sie ist nur dann nicht gegeben, wenn die besonderen Neben⸗ kosten aus einer Einfuhr entstehen, bei der die Devisenstellen für die Bezahlung der Kaufpreisverbindlichkeit zuständig sind. Für die Erteilung von Einzelgenehmigungen zur Bezahlung von allge⸗ meinen Nebenkosten der Wareneinfuhr sind die Devisenstellen ebenso 1 für die Erteilung aller allgemeinen Genehmigungen zuständig geblieben.
Im weiteren werden dann Erläuterungen zu den einzelnen Aenderungen der Richtlinien gegeben. So heißt es, daß der Be⸗ griff „Abzweigung“ aus Gründen der Vereinfachung erweitert worden ist. Dadurch sind Geschäftsvorfälle, die bisher den Vor⸗ schriften für private Verrechnungsgeschäfte unterlagen, den Vor⸗ schriften für Abzweigung unterstellt worden. In Zukunft können also bei laufenden Geschäftsverbindungen nicht nur Provisionen, sondern, sofern es handelsüblich ist, auch andere besondere Neben⸗ kosten, die üblicherweise nur in bestimmten Zeiträumen abgerech⸗ net werden, nach den für Abzweigung geltenden Vorschriften aus den Erlösen vorhergehender oder nachfolgender Geschäfte bezahlt werden. So können die Ueberwachungsstellen, da es auch schon nach den bisherigen Vorschriften für den Begriff der Abzweigung unerheblich ist, ob der Nebenkostengläubiger eine andere Person als der Ein⸗ oder Ausführer ist, künftig z. B. bei einer Waren⸗ zahlung jeweils einen Abzug für noch nicht abgerechnete beson⸗ dere Nebenkosten der vorhergehenden Sendungen, z. B. für Min⸗ dergewichte, genehmigen. Ferner kann z. B. ein inländischer Aus⸗ führer, der laufend mit einem Ausländer in Geschäftsverbindung steht, künftig auf Grund seiner allgemeinen Genehmigung nach Ri. IVY, 18 (jetzt Ni IV, 18 A) aus dem Erläös eines Ausfuhr⸗ geschäftes jeweils bereits die besonderen Nebenkosten des folgenden bezahlen, ohne dabei die Vorschriften über private Verrechnungs⸗ geschäfte beachten zu müssen. “ 2 8 8
6. Sonstige Passiva 1“
In einem weiteren Absatz der Erläuterungen wird gehoben, daß die Begrifffsbestimmung der Nebenkosten des 8 3 verkehrs neu ist. Wie bemerkt wird, gehören zu den beso ren Nebenkosten insbesondere: Transportkosten, Zölle ähnliche Abgaben, Transport⸗ und Asfuhwersicherungsprän eorsstonen und Barauslagen der Vertreter, Preisnachlässenn Rückvergütungen, Kosten der Einziehung und Beitreibung ¼ für Unterlieferungen, Montagekosten, Finanzierungskosten, 2 und Kursverluste, sonstige Nebenspesen (Abnahmegebid Analysekosten, Clearinggebühren, Genehmigungsgebühren 1s Zu den allgemeinen Nebenkosten gehören insbesonde Löhne und Gehälter im Ausland beschäftigter Angestellter Arbeiter, Betriebskosten ausländischer Filialen und Tochtevgen schaften, Werbekosten, Geschäftsreisekosten, allgemeine Schiffahn kosten, Kosten der Charterung ausländischer Schifffe dur ländische Reedereien, Schifffsbedürfnisse in nichtdeutschen gaß sowie Schadenersatzzahlungen wegen Nichterfüllung. Nicht den Nebenkosten des Warenverkehrs gehören: Zahlumg für Muster und Modelle, Zeitschriften und Bücher, für M. gewichte, für Patentgebühren, Lizenzen und ähnliche ideelle 8 stungen, Leistungen aus Versicherungsverträgen, Gewinne an Handelsgeschäften. Die Rahmenbegriffe haben bisher Verwendi gefunden bei der Abgrenzung der Zuständigkeit der Ucc wachungsstellen für die Bezahlung von Einfuhrnebenkosten (ver⸗ Ri 1, 12 Abs. 1 in der neuen Fassung) sowie bei der Entscheidan der Frage, welche Nebenkosten aus einem Aski bezahlt werden sü nen (vergl. Ri. IV, 14 in der neuen Fassung). Die Begriffe hal bei den allgemeinen Genehmigungen nach Ri IV, 18 und lg
keine Verwendung gefunden; wie bisher berechtigen also ze
allgemeinen Genehmigungen nur zur Bezahlung der einzeln dort aufgeführten Neben⸗ “ 8 L
11“
Zahlungsverkehr mit Lettland.
Deutsche Importeure, denen aus der am 28. September 1 vorzeitig erfolgten Auszahlung von Reichsmark⸗Akkreditiven Lettland Schwierigkeiten wegen des Warenbezuges entstanden si können Mitteilungen hierüber unter Angabe der Beträge noch; testens bis zum 28. d. M. der Deutschen Verrechnungskasfe Berlin SW 11 machen. Die Deutsche Verrechnungskasse mn solche Reklamationen noch bis zum 31. d. M. an die Latvijas Ba in Riga zur Prüfung weiterleiten.
Wochenübersicht der Reichsbank vom 22. Dezember 1936. (In Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche.) Aktiva. RNM 1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ 1 ländische Goldmünzen, das Kilogramm fein zu 2784 Reichsmark berechnetkt..
und zwar: Goldkassenbestaonrd.. Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ 8 68 8 Fabir 29 2 28 191 000 estand an deckungsfähigen Deviien.. s gsfähig (K B3
— 9 „ sonstigen Wechseln und Schecks 4 763 9040 deutschen Scheidemünzen...
66 3840 — 52l
RM 38 193 000
5 4760
2) „
b) „ (+ 146 4910
166 7460 (+ 60686
( Lombardforderungenn (darunter Darlehen auf Reichsschatz. (— wechsel RM 45 000) 8 deckungsfähigen Wertpapieren..
Noten anderer Banken.
1 425
220 5730 (+ 205 302 5370 db 718 1680
(+ 15 9510 150 000 (unveränder
„ sonstigen Wertpapieren.. „ sonstigen Aktiven .
assiva. Grundkapital.. 8g
Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefondodooo
20 . 0 .⁴ 98 90 ⁴
(unverändenf b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗
zahlung 40 280
(unverändel 358 0080 (unveränden + 66 6770 740 0700
(+ 72 1390
0) konstige Rücklagen. . ... Betrag der umlaufenden Noten Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten..
An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zablte
Wechseln R —,—.
Erläuterungen: Um die Veröffentlichung des Wochenausmeh der Reichsbank für die vorletzte Dezember⸗Bankwoche noch vor Weihnachts fest zu ermöglichen, FeP. der Abschluß berxeits 22. Dezember 1936. Nach dem Ausweis von diesem Tage har in der verflossenen Bankwoche die gesamte Anlage der dan Wechseln und Schecks, Lombards und Wertpapieren um 13092 auf 5355,9 Mill. RM vesb Im Arsaönen haben die hel an Handelswechseln und ⸗schecks um 146,5 Mill. auf 4763,9 9 Reichsmark und an deckungsfähigen Wertpapieren um 02 „ auf 220,6 Mill. RM zugenommen, diejenigen an Lombard rungen um 1,4 Mill. auf 55,3 Mill. RM und an R. wechseln um 15,0 Mill, auf 13,6 Mill. RM abgenommen. Bestände an sonstigen Wertpapieren stellen sich bei einer gen fügigen Zunahme auf 302,5 Mill. RM. An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusamme⸗ 66,4 Mill. RM in den Verkehr abgeflossen, und zwar ist der lauf an Reichsbanknoten um 66,7 Mill. auf 4634,5 Mill. N stiegen, derjenige an Rentenbantscheinen dagegen um 03 Lrnin 372,2 Mill. RM zurückegangen. Der Umlauf an Scheideme nahm um 2,1 Mill. auf 455899 Mi. RM⸗ zu. Die Bestinog Reichsbank an Rentenbankscheinen haben sich auf 36,6 Mil.. . diejenigen an Scheidemünzen unter Verüchsichtigung von me 4 Reichsmark neu ausgeprägter und 4,5 Mill. RM wieder, gezogener auf 166,7 Mill. RM erhöht. Die fremden Gebde mit 740,1 Mill. RM eine Zunahme um 72,1 Mill. RM. 86 Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen hab 0,3 Mill. auf 71,9 Mill. RM zugenommen. Im einzelnen sich die Goldbestände bei einer Abnahme um 25 000 KM. 2 Mill. RM, die Bestände an deckungsfähigen Devisen be⸗ nahme um 314 000 RM auf 5,5 Mill. RM.
55 288 00
vper.
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 300 vom 24.
Wirtschaft des
Unveränderter Goldbestand bei der Nieder⸗ ländischen Bank.
Amsterdam, 23. Dezember. Der neue Ausweis der Nieder⸗ nischen Bank zeigt einen unveränderten Goldbestand von 669,5 nll, hfl. Die Inlandswechsel zeigen mit 22,0 (22,4) Mill. hfl. bnahme um 0,4 Mill. hfl., während der Posten Ausleihun⸗ en der Bank mit 311,5 (282,3) Mill. hfl. eine Vergrößerung um Mill. hfl. aufzuweisen hat. Hier dürfte es sich wohl um heder handeln, die dem Währungsausgleichsfonds seitens der siederländischen Bank zur Verfügung gestellt worden sind. In der tgelaufenen Woche ist der Währungsausgleichsfonds nämlich in bitestgehendem Maße als Käufer angelsächsischer Devisen auf⸗ rreten, um ein allzu starkes Steigen des Guldenkurses zu ver⸗ ndern. — Der Notenumlauf zeigt mit 776,9 (776,4) Mill. hfl. nne nennenswerte Veränderung. Die Giroguthaben haben mit 771 238,7) Mill. hfl. wieder eine bemerkenswerte Erhöhung um -1 Mill. hfl. erfahren. Hierbei werden die Guthaben des Staa⸗ mit 89,2 (54,5), die Guthaben Privater mit 177,9 (184,2) fil. hfl. ausgewiesen. Der holländische Geldmarkt bleibt nach e vor überaus flüssig.
Mill. imne A
Einzelheiten der französischen Anleihe für Polen.
Warschau, 23. Dezember. Der polnische Sejm, dem am jenstag das Gesetz über die Ermächtigung des Finanzministers r Aufnahme französischer Anleihen bis zur Höhe von 1,35 Mil⸗ urden Franken vorlag, wird dieses Gesetz besonders beschleunigt nabschieden. Der Finanzausschuß ist bereits zum 2. Januar inberufen Schon am 4. oder 5. Januar soll in einer Voll⸗ gung des Sejms das Anleihegesetz endgültig erledigt werden. Die polnische Presse erfährt über die französische Anleihe geende Einzelheiten: Der ursprünglich auf 2 Milliarden Franken
tzte Gesamtbetrag, der zur Hälfte in bar gegeben, zur
te in Warenlieferungen verwirklicht werden sollte, ist in ugen Verhandlungen nach der Abwertung des Franken auf ins⸗ samt 2,6 Milliarden Franken (rund 650 Mill. Zloty) erhöht prden. Davon entfallen auf die Warenlieferungen 1,35 Mil⸗ akden Franken (rund 340 Mill. Zloty) und auf die Barkredite 8 Milliarden Franken (rund 310 Mill. Zloty). In dem Bar⸗ ditbetrag ist auch die zweite Rate der französischen Eisenbahn⸗ lleihe in Höhe von rund 100 Mill. Zloty eingeschlossen. Diese umme braucht jedoch nicht ausschließlich zu Investierungen an
Eisenbahnlinie Neu⸗Herby— Gdingen verwendet zu werden, ich soll diese Eisenbahnlinie mit Hilfe des Anleihebetrages end⸗ iltig ausgebaut werden und durch eine Zweiglinie Czenstochau — immianowice ergänzt werden. Im Rahmen der Warenkredite U ein 29 der Bestellungen auch an Firmen in Polen ver⸗ bben werden.
die bisherigen Erdölschürfungen in Oesterreich.
Wien, 23. Dezember. Ueber die Erdölvorkommen in Oester⸗ zich teilte der Chefgeologe der staatlichen Bundesanstalt für seologie Dr. Vetters mit, daß neben dem Vorkommen von
aurs der Reichsbank für die Abrechnung von
kechseln, Schecks und Auszahlungen auf
hritisch⸗Indien: 100 Rupien = 7,54 Pfund Sterling,
Niederländisch⸗Indien (niederl⸗indische Gulden): Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster⸗ dam⸗Rotterdam zuzüglich 1⁄ % Agio,
Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London zuzüglich ¼ % Agio,
Südafrikanische Union und Südwest⸗Afrika (süd⸗ afrikanische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegra⸗ phische Auszahlung London: Ankaufskurs: abzüglich
„ ½6 % Disagio: Abgabekurs: abzüglich ½¼ % Disagio,
gustralien (australische Pfunde): Berliner Mittelkurs für dlene Auszahlung London abzüglich 20 ⅞ %
isagio,
Reuseeland (neuseeländische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 19 ¾ % Disagio.
Kurse verstehen sich für telegraphische Auszahlung
ad sind für Umsätze bis XRM 5000,— verbindlich.
Ankaufspreise der Neichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen: 1
für Posten im Gegen⸗ für Posten im Gegen⸗
wert bis RM 300,— wert über RM 300,—
. 0,40 100 Belgas . 41,40
.238 ᷑ Dallax ... 2,40
. 0,50 100 Kronen.. 53,—
.0,45 100 Gulden 46,50
058 1 Pfund...
100 Eesti⸗Kronen
100 Markka..
100 Francs..
100 Gulden .
100 Lire
100 Litas.
100 Francs
100 Kronen.
100 Schillinge.
100 Zloty..
100 Kronen.
100 Franken
100 Peseten ..
100 Tschechen⸗ Kronen
1 Dollar
Belga Dollar Krone. hulden. Schilling. Eesti⸗Krone 0,65 Markka 0,05 Frane C)10 Gulden 1,39 Lira . 0,11 Litas . 0,38 Famk GC0 1 Krone .. 0,56 1 Schilling . 0,47 1 Zlotv. .0,45 1 Krone .. . 0,58 dnes. . . 1 Franken 0,56 nen . 1 Peseta. —,— echoflowakei 1 Tschechen⸗ Krone 0,07
1 Dollar 2.38
dand.. . e.. huen.
emburg..
——'ðB888GGS
ttweiz
7,50 2,40
Staaten n Amerika
itte in 23. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ unet. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ ⸗ ür 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) ejen weiße, mittel 36,00 bis 37,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ desen 42,00 bis 45,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis vße, kö Linsen, mittel, käferfrei 51,00 bis 54,00 ℳ, Linfen, übe sgferfrei 55,00 bis 70,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum, 700 56.00 bis 50,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe eh is 58,090 ℳ, Geschl. glaß. gelbe Erbsen 11 63,50 bis ce h,o. III 58,00 bis 59,00 ℳ, Reis, nur für Speise⸗ ven⸗etert, und zwar Perser⸗Reis 32,50 bis 33,50 ℳ, Brasil. gertent 8¹s 44,00 bis 45,00 ℳ, Roggenkaffee 38,00 bis 38,50 ℳ,
entaffee 38,00 bis 39,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel und fein
1“ “ 1 “ “
Auslandes.
Pfistersdorf in Niederösterreich, das heute bereits befriedigende Er⸗ trägnisse liefere, sich im Grazer Becken, ferner im sogenannten Tullnerfeld bei Wien und schließlich im Erlaf⸗Tal in Niederöster⸗ reich hoffnungsvolle Anzeichen für Erdölvorkommen ergeben haben. Es bestünde auch sehr begründete Vermutung, daß man in Pfistersdorf selbst noch gar nicht auf die ölführenden Haupt⸗ schichten gestoßen sei, so daß man den Erdölschürfungen in Oester⸗ reich noch größere Zukunftsmöglichkeiten zusprechen könne.
8
Oesterreich beabsichtigt Kündigung des Handels⸗
8 vertrags mit Spanien.
Wien, 23. Dezember. Die österreichische Regierung hat, wie man hört, eine Kündigung des Handelsvertrages mit Spanien ins Auge gefaßt. Bemerkenswerterweise hält sich die spanische Einfuhr nach Oesterreich trotz der Bürgerkriegswirren auf be⸗ trächtlicher Höhe. Sie ist von 164 000 Schilling im September sogar auf 210 000 Schilling im Oktober gestiegen, was hauptsäch⸗ Pc 988 die “ 5 Katalonien zurückzuführen ist.
ie österreichische usfuhr betrug demgegenüber nur no 2000 Schilling. “ 3 8
Die Dividende der Ungarischen Nationalbank.
Budapest, 23. Dezember. In den letzten Tagen zeigte sich im Zusammenhang mit der bevorstehenden Dividendenfälligkeit Fen Nachfrage nach den Aktien der Ungarischen Nationalbank.
s wurden Gerüchte verbreitet, wonach eine Erhöhung der Di⸗ vidende bevorstünde. Wie zuverlässig verlautet, erscheint es aus⸗ geschlossen, daß die Ungaxische Nationalbank eine höhere Dividende als 7 Goldkronen ausschütten würde. Die Nationalbank ist grund⸗ sätzlich gegen eine Dividendenerhöhung der Banken und Spar⸗ kassen und wird diesen Standpunkt auch durch die eigene Dividen⸗ denbemessung unterstreichen.
Vorschläge zur Steigerung der öffentlichen Investitionen in Ungarn.
Budapest, 23. Dezember. Bei jenen ungarischen Industrie⸗ zweigen, die infolge der Devalvationen in den Goldblockländern ihre Exportmöglichkeiten verringert sehen, ist eine Aktion im Gange, der Regierung Vorschläge im Interesse einer gesteigerten Investitionstätigkeit zu erstatten, um damit eine Vollbeschäftigung der Industrie auf längere Sicht zu gewährleisten. Es ist unter anderem der Plan aufgetaucht, den Kommunen, die infolge der Einstellung der Emissionstätigkeit keine langfristigen Kredite erhalten können, gegen Verleihung von Konzessionen seitens der in Betracht kommenden Elektrizitätsgesellschaften größere Kredite zuzuführen. Einzelne Städte haben bereits solche Verhandlungen in die Wege geleitet. Eine größere Investitionstätigkeit dürfte die Stadt Budapest entfalten, der aus verschiedenen Quellen im Laufe des nächsten Jahres etwa 40 Mill. Pengö neue Kredite zufließen dürften. Man verspricht sich hiervon eine größere Belebung in 2. Maschinen⸗, Schwereisenkonstruktions⸗ und Elektrizitäts⸗ industrie.
40,00 bis 42,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 37,00 bis 38,00 ℳ, Gerstengraupen, Kälberzähne 33,00 bis 84,00 ℳ, Gerstengrütze 34,00 bis 35,00 ℳ, Haferflocken 40,00 bis 41,00 ℳ. Hafer⸗ grütze, gesottene 44,00 bis 45,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl Type 790 32,00 bis 33,00 ℳ, Weizenmehl, Type 405 37,00 bis 38,00 ℳ, Weizengrieß, Type 405 39,00 bis 42,40 ℳ, Kartoffelmehl —,— bis —,— ℳ, Zucker, Melis 68,35 bis 69,35 ℳ (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken —,— bis —,— ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken —,— bis —,— ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 47,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 304,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 330,00 bis 462,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 432,00 bis 558,00 ℳ, Kakao, stark entölt —,— bis —,— ℳ, Kakao, leicht entölt —,— bis —,— ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 290,00 bis 300,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 120,00 bis 122,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese „¼ Kisten 55,00 bis 57,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 50,00 bis 52,00 ℳ, Mandeln, süße, handgewählte, ¼ Kisten —,— bis —,— ℳ, Mandeln, bittere, handgewählte, ¼ Kisten —,— bis —,— ℳ, Kunsthonig in 1 kg⸗ Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,— ℳ, Bratenschmalz in Kübeln —,— bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, Speck, inl., ger., —,— bis —,— ℳ, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 ℳ, Markenbutter gepackt 294,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt 288,00 bis 290,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 280,00 bis 282,00 ℳ, Land⸗ butter in Tonnen 262,00 bis 264,00 ℳ, Landbutter gepackt 266,00 bis 268,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett —,— bis —,— ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,— ℳ. (Preise in Reichsmark.)
Berlin, 23. Dezember. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgew. 185,00 bis 195,00 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 220,00 bis 230,00 ℳ, Zimt (Kassia), ganz, ausgew. —,— bis —,— ℳ, Steinsalz in Säcken 20,30 bis 20,80 ℳ, Steinsalz in Packungen 22,00 bis 24,40 ℳ, S in Säcken 22,40 bis 22,80 ℳ, Siedesalz in Packungen 24,00 bis 25,40 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 89,00 bis 90,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 59,00 bis 70,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 74,00 bis 80,00 ℳ, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 12 ½ und 15 kg 68,00 bis 70,00 ℳ, do. aus getr. und fr. Pfl. 71,00 bis 80,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 88,00 bis 94,00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 102,00 bis 106,00 ℳ, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste —,— bis —,— ℳ, Dt. Büchsenfleisch 10/6 45,00 bis 50,00 ℳ, Margarine, Spitzenmarken, gepackt 194,00 bis 198,00 ℳ, do. lose 194,00 bis —,— ℳ, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172,00 bis 176,00 ℳ, do. lose 172,00 bis —,— ℳ, Margarine, Konsum, gep. 112,00 bis —,— ℳ, Speiseöl, ausgewogen 140,00 bis 157,00 ℳ. (Preise in
Reichsmark.)
agengestellung für Kohle, Koks und Briketts im tan 2½ Dezember 1936: Gestellt 27 206 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche —— stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 24. Dezember auf 66,00 ℳ (am 23 Dezember auf 65,00 ℳ) für 100 kg. 8 8
20¹8/⁄16, Silber auf Lieferung fein 227⁄16, Gol
Dezember 1936. S. 3
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 23. Dezember. (D. N. B.) Auszahlung London 26,00 G., 26,10 B., Auszahlung Berlin (verkehrsfrei) 211,94 G., 212,78 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 B. — Auszahlungen: Amsterdam 289,70 G., 290,82 B., Zürich 121,60 G., 122,08 B., New York 5,2895 G., 5 38105 B., Paris 24,70 G., 24,80 B., Brüssel 89,40 G., 89,76 B., Stockholm 134,00 G., 3988 4 Kopenhagen 116,00 G., 116,46 B., Oslo 130,60 G.,
Wien, 23. Dezember. (D. N. B.) [Ermittelte Durchschnitts⸗ kurse im Privatclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 295,49, Berlin 216,59, Brüssel 91,04, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen⸗ hagen 118,14, London 26,46, Madrid —,—, Mailand 28,12 ⅞ (Mittel⸗ kurs), New York 538,39, Oslo 132,94, Paris 25,14, Prag 18,81 ¼, Sofia —,—, Stockholm 136,43, Warschau 100,81, Zürich 123,89, Briefl. Zahlung oder Scheck New York 533,58. — Nächste Börse am 28. Dezember
Prag, 23. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,70, Berlin 11,51, Zürich 658,75, Oslo 707,75, Kopenhagen 628,75, London 140,80, Madrid —,—, Mailand 150,00, New York 28,65, Paris 133,87, Stockholm 725,75, Wien 530,00 nom., Polnische Noten 540,00, Belgrad 66,077 nom., Danzig 543,00, Warschau 542,75. — Nächste Börse am 28. Dezember.
Budapest, 23. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengöl]. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 78,10, Belgrad 7,85. — Nächste Börse am 28. Dezember.
London, 24. Dezember. (D. N. B.) New 2 491 ⁄16, Paris 105,13, Amsterdam 897,00, Brüssel 29,10 ½, Italien 93,31, Berlin 12,20 ½, Schweiz 21,37, Spanien 64,00 nom., Lissabon 110 16, Kopen⸗ hagen 22,40, Wien 26,21, Istanbul 612,00, Warschau 26,12, Buenos Aires in ½ 15,00, Rio de Janeiro 412,00.
Paris, 23. Dezember. (D. N. B.) [(Schlußkurse, amtlich.] Deutschland 864,00, London 105,15, New York 21,40 ½, Belgien 361,50, Spanien —,—, Italien 112,70, Schweiz 492,00, Kopenhagen 469,00, Holland 1172,25, Oslo 528,25, Stockholm —,—, Prag 75,00, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—.
Paris, 23. Dezember. (D. N. B.) [Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.] Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 21,41, England 105,15, Belgien 361,75, Holland 1172,00, Jtalien —,—, Schweiz 492,00, Spanien —,—, Warschau
,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad
Amsterdam, 23. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 73,50, London 8,97 ¼, New York 18211 ⁄16, Paris 8,53 ¼. Brüssel 30,83, Schweiz 41,99, Italien —,—. Madrid —,—, Sslo 45,10, Kopenhagen 40,07 ½, Stockholm 46,27 ½, Prag 642,00.
Zürich, 24. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 20,32 ⅞, London 21,37 ½, New York 435 ⅛¼, Brüssel 73,45, Mailand 22,92 ¼, Madrid —,—, Berlin 175,10, Wien: Noten 79,90, Auszahlung 81,20, Istanbul 345,00.
Kopenhagen, 23. Dezember. (D. N. B.) London 22,40, New York 456,75, Berlin 183,40, Paris 21,45, Antwerpen 77,20, Zürich 105,10, Rom 24,35, Amsterdam 250,30, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,97, Prag 16,15, Wien —,—, Warschau 86,65.
Stockholm, 23. Dezember. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 159,50, Paris 18,50, Brüssel 67,59, Schweiz. Plätze 91,50, Amsterdam 216,50, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 396,00, Helsingfors 8,60, Rom 21,00, Prag 14,25, Wien 75,00, Warschau 75,25. — Nächste Börse am 28. Dezember.
Oslo, 23. Dezember. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 164,10, Paris 19,15, New York 407,00, Amsterdam 223,25, Zürich 94,00, Helsingfors 8,90, Antwerpen 69,25, Stockholm 102,85, Kopen⸗ haes 89,25, Rom 22,00, Prag 14,55, Wien 77,25, Warschau
Moskau, 17. Dezember. (D. N. B.) 1 Dollar 5,042, 1 engl. Pfund 24,74, 100 Reichsmark 202,54.
London, 23. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20 ¼, Silber fein prompt 22,50, Silber auf 8
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Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 23. Dezember. (D. N. B.) 5 % Mexik. äußere Gold 8,75, 4 ½ % Irregation —,—, 5 % Tamaul. S. 1 ab —, 5 % Tehuantepec abg. 5,10. Aschaffenburger Buntpapier 71,00, Buderus —,—, Cement Heidelberg 163 ½, Dtsch. Gold u. Silber 272,00, Dtsch. Linoleum 165,00, Eßlinger Masch. 98,00 Felten u. Guill. 142,25, Ph. Holzmann 136,50, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer 129,00 ex. 5,4 % Mainkraftwerke 95 ⅛, Rütgerswerke 58,998 Figt u. Häffner —,—, Westeregeln 135,50, Zellstoff Wald⸗- 0 33,00. Hamburg, 23. Dezember. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 106,50, Vereinsbank 124,00, Lübeck⸗Büchen 77,50, Hamburg⸗ Amerika Pafketf. 16,00, Hamburg⸗Südamerika 39,00, Nordd. Lloyd
15,75 B., Alsen Zement 165,00, Dynamit Nobel 87,00, Guano
114,75, Harburger Gummi —,—, Holsten⸗Brauerei 111,50, Neu Guinea —,—, Otavi 22,00.
Wien, 23. Dezember. (D. N. B.) Amtlich. [In Schillingen.] 5 % Konversionsanleihe 1934/59 106,00, 3 % Staatseisenb. Ges. Prior. I— X 65,25, Donau⸗Save⸗Adria Obl. 73,20, Türkenlose —,— Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein —,—, Ungar. Creditbank —,—, Staatseisenbahnges. 31,75, Dynamit Nobel 546,00, Scheide mandel A.⸗G. —,—, A. E. G. Union nom. 100 Schill. Lit. A —,—, Brown⸗Boveri⸗Werke 38,10, Siemens⸗Schuckert 160,10, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 38,50, Felten u. Guilleaume —,—, Krupp A.⸗G., Berndorf —,—, Prager Eisen —,—, Rima⸗ Murany 83,10, Skodawerke —,—., Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 236,00, Leykam Josefsthal 42,00, Steyrermühl 93,00. — Nächst Börse am 28. Dezember.
Amsterdam, 23. Dezember. (D. N. B.) 7 % Deutsch Reichsanl. 1949 (Dawes) 18,00, 5 ½ % Deutsche Reichsanl. 1965 (YPoung) 19,25, 6 ½ % Bayerische Staats⸗Obligat. 1945 —,—, 7 % Bremen 1935 —,—, 6 % Preuß. Obl. 1952 —,—, 7 % Dresden Obl. 1945 —,—, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 —,—, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 —,—, 7 ½ % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 19650 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—, Amster damsche Bank 150,00, Deutsche Reichsbank —,—, 5 % Arbed 1951 —,—, 5 ¼ % Arbed Obl. —,—, 7 % A.⸗G. f. Bergbau, Blei u. Zink Obl. 1948 —,—, 7 % R. Bosch Doll.⸗Obl. 1951 —,—, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 58,00, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —,—, 6 % Gelsen⸗ kirchen Goldnt. 1934 —,—, 6 % Harp. Bergb;⸗Obl. m. Opt. 1949 6 % J. G. Farben Obl. 1945 —,—, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd. Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten —,—, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6, % Siemens⸗Halske Zert. ge winnber. Obl. 1930 —,—, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 —,— 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 22,25, J. G. Farben Zert. v. Aktien 42 ½,
7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 —,—, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 20,75, Kreuger u. Toll Windst. Obl. —,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 1930 —,—, Deutsche Banken Zert. 270,00, Ford Akt. (Kölner Emission) —,—.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Manchester, 23. Dezember. (D. N. B.) Ergänzung zum Bericht vom 22. Dezember: Water Twist Bundles notierten 10 d per lb, Printero Cloth 25/10 sh per Stück. u“