- Heutiger Voriger
Heutiger Voriger
heutiger Voriger
Heutiger] Voriger
Tempelhofer Feld. so D.
Terrain Rudow⸗
Johannisthal
do. Südwesten i. L. Thale Eisenhütte.. Työrl’s Ver. Harb
Triumph⸗Werke .. v. Tuchersche Brau. Tuchfabrik Aachen
Tüllfabrik Flöha N. Anion, F. chem. Pr.]
Veltag, Velt. Ofen u. Keramik N. Verein. Altenburg. u. Strals. Spielk. * 4/4 f. ½ Jahr
do. Bautzner Pa⸗
pierfabrik do. Berliner Mör⸗ lelwerke ... do. Böhlerstahlwke. RM per Stück
† 10 ffrs. do. Chem. Charlb., j. Pfeilring⸗W. AG
* 2,67 —
do. DeutscheNickel⸗ werte 6 do. Glanzst.⸗Fabriks e do. Gumb. Masch. do. Harz. Portl.⸗C. do. Lausitzer Glas. do. Metallw. Haller do. Portland⸗Zem. Schim. Silesia⸗ Frauendorf i. Liq. RM per St. 6 do. Stahlwerke ... do. Trikorfab. Voll⸗ moeller do. Ultramarinfab. Victoria⸗Werke.. C. J. Vogel Draht⸗ u. Kabelwerke...
Wagner u. Co. Maschinenfabrik. Wanderer⸗Werke.. Warseein. u. Hrzgl. Schl.⸗Holst. Eisen Wasserw. Gelsenk... Wenderoth pharm. Werschen⸗Weißenf. Braunkohlen... Westdeutsche Kauf⸗ hoi A. G..
Deutsche Aul. Ausl.⸗Schein. einschl. 1 Ablösungsschd. 6 % Hoesch Eisen⸗ u. Stahl R ⸗Anleihe 2222b22722⸗2*
4 ½ % Fried. Krupp NM⸗ Anleihe 1936 .
5 % Mitteld. Stahl RM 36
5 % Vereinigte Stahl RM⸗
ünleihe.... 4 ¼ % do. do. .— 4 ¾ % do. do. + Zusverz. 4 ½ % do. do..
Accumulatoren⸗Fabrik. Allg. Elektricitäts⸗Gesellsch. Aschaffenburger Zellstoff ..
.422232⸗
Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Bemberg.. Julius Berger Tiefbau... Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau... Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei... Buderus Eisenwerke..
Charlottenburg. Wasserwrk. Chem. von Heyden. Continentale Gummiwerke
Daimler⸗Benz .
Deutsch⸗Atlant. Telegr. Deutsche Cont. Gas Dessau Deutsche Erdöl Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel.. Christian Dierig Dortmunder Union⸗Brau.
Eintracht Braunkohle... Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr. Werke Schlesien... Elektrische Licht und Kraft ngelhardt⸗Brauerei...
J. G. Farbenindustrie.
Feldmühle Papier. Felten u. Guilleaume ..
Ges. f. elektr. Unternehm. — Ludw. Loewe u. Co... Th. Goldschmidt
I Elektrizität. arburger Gummi.. Harpener Bergbau.
Hoesch⸗Köln Neuessen. Philipp Holzmann. Hotelbetriebvs⸗Gesellschaft.
102,75 b 119,75 b
116,5 b
59,5 b
122 eb G 145 b 85,25 b 144 b 125,75 b G 177,75 b 101 b
bcd
127,5 b
Mindest⸗ abschlüsse
5000
Wilmersdf.⸗Rhein⸗
Westereg. Alkali N.
Westfälische Draht⸗ industrie Hamm
Wicküler⸗Küpper⸗ Brauerei
Terrain i. Liqu.. Wintershall N. H. Wißner Metall. Wrede Mälzerei..
Seiß Kon...... Zeitzer Eisengieß. u. e“ Zellstoff Waldhof N Zuckerf. Kl. Wanzlb. do. Rastenburg
1u Zinste (Ausnahme: Bank
Badische Bank
Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt...
Bank für Brau⸗Ind. 66 ½ Baye r. Hyp. u. Wechslb. 99 % b do. Vereinsbank.
1.1 126 %5 126,5 b
131 b
8G“ 1 11“ rmin der Bankaktien ist der 1. Januar.
für Brau⸗Industrie 1. Jult.)
0 93 ⅛b 93 5b
— 133,75 b 99,5 b 107,25 b
Lübecker Comm.⸗Bk. Luxemb. Intern. Bk. RM per St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbank. do. Hyp.⸗ u. Wechselb. Mecklenbg.⸗Strelitzer Hypothekenbank, j.:
Meckl. Kred. u. Hyp. B. Meininger Hyp.⸗Bt.. Niederlausitzer Bank.
Oldenbg. Landesbank
(Spar⸗ u. Leihbank) Plauener Bank Pommersche Bank... Reichsbalt . Rheinische Hyp.⸗Ban Rheinisch⸗Westfälische
Bodencreditbank .. Sächsische Bant
do. Bodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bk.. Südd. Bodencreditbk.
Ungar. Allg. Creditb. RMp. St. zu50 Pengö Vereinsbt. Hamburg.
Westdeutsche Boden⸗
kreditanstallH.
111,75b stlieb 6
5 ½⅛ 114 b
Halle⸗Hettstedt... Hambg.⸗Am. Packet (Hambg.⸗Am. L.) Hamburger Hoch⸗ bahn Lit A. N. Hamburg⸗Südam. Dampfsch.. Hannov. Ueberldw. u. Straßenbahnen „Hansa“ Dampf⸗ schiffahrts⸗Ges... Hildesheim⸗Peine Lit. A Königsbg.⸗Cranz. N Kopenhagener
Dampfer Lit. C N5
Lausitzer Eisenb... Liegnitz⸗Rawitsch Vorz. Lit. A vo. do. St. A. Lit. B Lübeck⸗Büchen.... Luxemburg Prinz
Heinrich, 1 St. = 500 Fr. Magdeburger Strb. Mecklog. Fried.⸗W. Pr.⸗Akt.
do. St.⸗A. Lit. A Münchener Lokalb. Niederlaus. Eisb. N Norddtsch. Lloyd.. Nordh.⸗Werniger..
5 107 b Berliner Handelsges. ½ 130 b B do. Kassen⸗Berein Braunschwg.⸗Hannov. Hypothekenbank .. 108 b Commerz⸗n. Priv.⸗Bk. 113 ⁄⅞ b DanzigerHypotheken⸗ banki. Danz. Guld. N 4 Deutsch⸗Asiatische Bk. RM per St. Deutsche Ansiedlungs⸗ Bt., j.: Dtsche. An⸗ siedlungsges. A. G. N — Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch. Deutsche Central⸗ bodenkreditbank... Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank Deutsche Golddiskont⸗ bank Gruppe B... Deutsche Hypotheken⸗ bank Berlin. Deutsche Überseeische Dresdner Bank.. 105 b Hallescher Bankverein 95 B Hamburger
124,5 B- 124 ⅛ -124,75 B- 111
43,25 B-43 ⅛ b 1427½ 143 ½ 143,5- 143 6 -—
155 ½-155-155,5 - 155,25 -— 119 -118,25-118,5- L118-118,25 b 1Iä
166 —
149,25 - ——
220 b G - —
134,5 - 134 % b
116-115,5 - — 152 — -195,5 B- 195,5 - -
142,5 bB- 142,5 - 141,75 -142-
(141,25 - — 123,25 - 122,5 - — 120 ½ -119,75-120 - 119 ¾ b 151 5⅞ -151,75 - 150,5 -— 18
74,5 - — 155-156-155 % - —
151,75 - — 89 ⅞ - 89,25 - — 88
170,5 -171 B-170,75 G- 171 ½¼- [170 ¾ -171 ½⅞-170,75 b
144 144,25 -—
144,5-143,5 b
150 ⅞ 149,25 - — 143 ⅛ -143-143,25 - —
147- 146,5 - 147,5 - — — B-— B 163,75 - 163 ⅛ - 163,5 b 125- 124,25 b 154,5 -154- —
goeb
117,5 b G 115,25 b G
115,5 b o. D. 133,25 b
100 %b G
130 b B ,5 b Aachener Kleinb. N0.
— Akt. G. f. Verkehrsw.] 6 Allg. Lokalbahn u. 113 ⁄ b Kraftwerke 6/1 Amsterd.⸗Rotterd N40fl Baltimore and Ohio Bochum⸗Gelsenk. St Brandenbg. Städte⸗ bahn..... do. Lit. B-* — Braunschw. Landes⸗ 1 Eisenbahn 117,5 b G Braunschw. Straßb. 5 % Czakath.⸗Agram 115,5 b Pr.⸗A. i. GoldGld. Deutsch. Eisenbahn⸗ Betrieb DenutscheReichsbahn (7 % gar. V.⸗A. S. 1-5, Inh. Zert. d. Reichs⸗ bt.⸗Gr. 5,1-4) L. A-D *3 ½—% Abschl.⸗Div. Eutin⸗Lübeck Lit. A Gr. Kasseler Strb. N do. Vorz.⸗Akt. Halberst.⸗Blanken⸗ burger Eisenb.
— - 103,5 - —
99 ⅞ 99,75 b 99,5 -99,75 G 97 /⅛ -97,75 b
214-217-216 1
43 ½ -43,25-43,25 G 141,75-142,5 b
154 466 — 8 115,25-115,5--115,25 -115,75 b 1ö
166,25 166 % b
148,5 -150 b
—3165.—
132,75 -133,25 -—
141,5 - 141 G- 141,75 b
121,5 -121-121,25 - 121 b 151 - 151,75 b 8 175,5 - —
171,75 - 173,5 - —
155 - 155,25 - 154,5 - — 208,5-
192 —
— -135 ¾
128 6 - 127,25 b — - 152-152,5 - 89,5 - 89,25 - —
169 - 169 b
143 143,75 b 144,25-144,75 -
151- 150,5 150,75 b 144,5 -144,75- 143,75 - 144 b
146,75 -146,5 -146,75 - — 163 -463,5— 122,5 -133 ½⅛ -123-124-123 ⅝ b
157 - 157,25 - 196,5 - — 89,5 -90,5 - — 8
3. Verkehr.
1 49 5˖ 1 134,75b s135 %0 hagen
152,5b o. D. 1575 G do.
1. 1.
50 b G do.
walde
1.1 127 ⁄ 5
1.1 82eb 8 2⸗b 10 — — 1.10% — —
1.1 93,25 b G 8 do.
8 4 8 8
Bergbau, Genußsch.. Gebrüder Junghans.
Kali Chemie .. Kaliwerke Aschersleben.. Klöckner⸗Weree.. Kokswerke u. Chem. Fbken.
Lahmeyer u. CPo. . Laurahütte . Leopoldgrube .
Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau⸗ Maschinenbau⸗Unternehm. Maximilianshüttee. Metallgesellschaft..
Niederlausitzer Kohle. Orenstein u. Koppel..
Rhein. Braunkohle u. Brikett Rheinische Elektrizitätsw.ü Rheinische Stahlwerke... Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz Rheinmetall — Borsig.. Rütgerswere. ..
Salzdetfurth Kali. Schlesische Elektrizität und
Gas Lit. 35... Schubert u. Salzer. Schuckert u. Co. Elektr... Schultheiß⸗Patzenhofer... Siemens u. Halske. Stöhr u. Co., Kammgarn. Stolberger Zinkhütte. Süddeutsche Zuckerr...
Thüringer Gasgesellsch..-. . Vereinigte Stahlwerke. C. J. Vogel, Telegr. u. Kabel
Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof.. Westerregeln Alkali. Wintershall
Zellstoff Waldho,f.. .
Bank für Brau⸗Industrie. Reichsbauhbhbz ..
A.⸗G. für Verkehrswesen. Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A. Hamburg⸗Amerika Packetf. Hamburg⸗Südam. Dampf. „Hansa“ Dampfschiff.. Norddeutscher Lodd
Otavi Minen u. Eisenbahn
Pennsylvania
1 St. = 50 Dollar Prignitzer Eb. Pr. A. Rinteln⸗Stadt⸗
Rostocker Straßenb. Stettiner Straßb. N
Strausberg⸗Herzf. — Südd. Eisenbahn.. — West⸗Sizilianische114 1 St. = 500 Lire Lire“* * f. 500 Lire. Zschipkau⸗Finster⸗
Aachen u. Münc Aachener Rückversicherung 236 b Vers. Lit 24a. — 1 do. Lit. .. Allianz u. Stuttg. Ver. Vers. 2675b do. Lebensv.⸗Bi. —
„Albingia“ do
Lit. A. Lit. B
Vorz.⸗Akt.
4. Versicherungen. RM’ p. Stück.
Geschäftsjahr: 1. Januar, jedoch 8 — 8 Albingia: 1. Oktober.
hener Feuer 1166 b 1
Mindest⸗ abschlüsse
3000 2000 2000
3000 3000 3000 2000
2000 2000 2000
3000 3000 3000 3000 3000
2400 3000
3000 3000 3000 2000 3000 3000
3000
3000 3000 3500 3000 3500 3000 2000 2000
3000 3000 2000
2000 3000 3000 2000
3000
3000 3000
3000 3000 3000 2000 3000 3000 2000
50 St.
945b 175 9 98 G
1.4 94 5b 1.1 17,75 b G 1.1 98 B 44,75 b 119,5b s1187 b do. 120,75 b 6 119,5 b
55 b 55 b 89 b 6 86,5 b do.
do. do.
do.
44 ¾³
75,25 b G s74,25 b G do.
44 h 8
43,755 g do. 93,5b
do. 93 b do.
do.
106 86b 70,5b do. 18 B do. 60 8 2b do.
— Union. H 119,25 b 103 B 70 b B
—
S 2’11! 2
1
697b G
8 g
* 0,60
131 b A.⸗G.
236 b G
269 b
144-143 - — 136,75 -135,5 - —
128 11b0“ 133 -132,75 -133- 132,75 - 133 B 149,75-150 149,75 - 150-
[149,75 -— 128,5 -128 - — 19,25 - 19 ⅜ 19,25 - —
126 B-126 - 125 ⁄½ 125 6 - — 165,5 -162,25 - — 152 ⅝ 152 ‧½152,75-152 b
— —- —
153 ¼ G- 153 b
161- 160,5 - 161 b 129 ⅜⅞ - 129 G
153 - 154 - 153 - — 8 148,25 -148,75 - —
167,25 - 167-167,25 - —
— -146,25 -146,75 b — -1547-153 - — 172,5 -173-171 5b
100 ½ 100 -100 ¾ b 202,25 202,5-202 - — 143,25 -142,25- - 95,5-96 -95,5 - — -200,5
121,5 - 121 ⅞ 420,75 -121 [120,75 - 121 ⅛ 120 ⅛ - 121 b
184,75 - —
60 ⅞ -61 ⅛ 60 6 61 b 126 ⅞ -126,5 - — 131-131,25 -131 - —
162,25 - 161,5 - —
134,25 134,5 -— 201,75-202 ⅜ 202 - —
135-1 34,25 - 134 6- 134,25 b 152,25 - — o. D. 127 ¾-- 127 %¾ b 17 ⅛ -17 ⅝ b
5-— 120,25 120,5 —
Berl. Hagel⸗Assec. Berlin. Feuer (voll) (zu 100 RN) — Colonia, Feuer⸗ u. Unf.⸗V. Köln
Dresdner Allgem. Transport
Frankona Rück⸗ u. Mitversicher.
Gladbacher Feuer⸗Versicher. N Hermes Kreditversicher. (voll)
Feuer⸗Versich. Ser. 1 o.
Magdeburger Feuer⸗Vers. N 512 b Gr Hagelvers. (65 % Einz.“ — do. (32 ½ % Einz.) — Lebens⸗Vers.⸗GSes. — do. Rückversich.⸗Gesf . 42 eb G do. (Stücke 100, 800) „National“ Allg. B. A. G. Stettin — Nordstern Allg. Versicherung. do. Lebensversich.⸗Bank, j.: Nordstern Lebensvers. A.⸗G. Schles. Feuer⸗Vers. (200 ℳ⸗St.) do. (25 9 Einz.) 60 b Stett. Rückversich. (400 RM⸗St. do. (300 RM⸗St.) Thuringia Vers.⸗Ges. Erfurt A
Transatlantische Gütervers...
Deutsch⸗Ostafrika Ges. 4
Kamerun Eb. Ant. LB]0 1.1 —
Neu Guinea Comp. 0
Otavi Minen u. Eb.* 1 St. =10, RM p. St.
Schantung Handels⸗
Nö0
(70 % Einz.) 124 b 124 b Lit. B (26 ¼ % Einz. 50 b 50 b
do. (30 % Einz.) — 100 ℳ⸗Stücke N
(52 ½ % Einz.) do. (26 ¼1 % Einz.)
Lit. C u. D
do. (25 9G Einz.
do. Ser. 2 do. Ser. 3
““
2 —
do. do. B
Ulirtiirs In
l⸗Versich. Weimar
Kolonialwerte.
1.1 144,25b [144 6b G
1.1 290 b — 1.4 31, 75 eb B 320
1.1 121 b
144,758 . .. 135-135,25.135-137,5-136,5 .
11 — 151,25 b6-— — — -126,5-127,25 - - 129,75-131-130,75 -131 ⅛ b 149,25 b G149,5 -149 ˖ 149 ⅝-
[149,5 — 127 ⅝ 128,5 - — 19 b G- 19,25 -19 ⅛ -—
8 124,5 - 125 ⅞ b B 166- 165,5 - — — 153,5 - 154 -153,25 -154,25 - e [153,75 b
— - —
— 19254— “
98,25 -97,75 -98 6 97,75-98,25- 198 „t 229,5-230,75 - — 8 161-161,5-161,25 161,5 b 129,5-129,75 B- 129,25- 155— [129 ⅜ 149 149,5 B-149,25 —
1 1u6“ 166,5 - — 8
145 B-147- —
154 8 - —
171,5 173 b
99 -99,5 - — 201,5-201,25201,75-- 143-143,25 — I“
119-119,5 - 119,25 - 119 6¾-8 [119,25 - 119,75 B- 119,5- 120 ⅛6- — - — [120 eb G — -185,25 b
60,25 -60 % 60,25 60 ⅛ 60 %⅝ 8 125,5 127 — 8 130-130,25 b
158,25 - 162,25 b
133,75-S 201200,25 201,25 - —
135,75 - 135,5 -135 6 - 135,5 — 157 - 157,75 - — [135,75 - — 127,25 b G -127,25 b
17 6 -17,5 G- 17 ⅛ B
44 ⅛ -—
119- —
17 ⅜ B- 18 B- 17,75-18 B
118,5 b G
Bekanntmachuna
nungshofs
1166“]
R
8 88
Erscheint an jedem
Ausgabe kosten 30 ℛh,
Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 Neℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser
einzelne Beilagen 10 Mh7. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
ichsanzeiger
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 55 mm breiten Felle 1,10 N6.ℳ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten Zeile 1,85 ℛℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal
unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Alle Druckaufträge sind auf ein⸗
Reichsbankgirokonto
des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
lI, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches RNeich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
2
Begründung zur Reichsapothekerordnung vom 18. April 1937. Bekanntmachung KP 325 der Ueberwachungsstelle für unedle
Metalle vom 21. April 1937 über Kurspreise für
unedle Metalle.
Betrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Rübensaftfabriken im
Monat März 1937.
Uebersicht über den während des Monats März 1937 in den freien Verkehr übergeführten und unversteuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeführten Zucker.
Preußen.
Bekauntmachung über die Ausgabe der mit 6 v. H. (4 ½ v. H.)
verzinslichen landschaftlichen Central⸗Goldpfandbriefe Reihe B. über die Umwandlung einer Kapital⸗ gesellschaft.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Zu Direktoren beim Rechnungshof des Deutschen Reichs ernannt worden:
Die Ministerialräte Thurn und Dr. Vogt, ferner unter Bestallung zu Leitern einer Außenabteilung des Rech⸗ des Deutschen Reichs Ministerialdirektor Dr. Hörig in Leipzig und die Ministerialräte Roeder in Karlsruhe und Haaser in Hamburg.
sind
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und
sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 22. April 1937 für eine Unze Feingldd. =ü= 140 sh 7 ⅜ d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 22. April 1937 mit RM 12,30 umgerechnet .. für ein Gramm Feingold demnach.. in deutsche Währung umgerechnetkt.. . Selig den 22. April 1937. 8 Statistische Abteilung der Reichsbank. TDTIITTE 8
RM 86,4844, pence 54,2544, RM 2,78054.
Begründung
zur Reichsapothekerordnung vom 18. April 8 gesetzblatt Teil I S. 457).
Schon die bisherige Gesetzgebung hatte in den Apotheker⸗ kammern eine Berufsvertretung geschaffen, die über die Er⸗ füllung der Standespflichten der Apotheker zu wachen und die Interessen des Apothekerstandes wahrzunehmen hatte; daneben bestanden zentrale und örtliche Apothekervereinigungen, die sich die Vertretung der wirtschaftlichen Belange der in ihnen zusammengeschlossenen Berufsgenossen zur Aufgabe stellten.
Beiden Arten von Berufsvertretungen haftete insbe⸗ sondere der Mangel an, daß in ihnen die Gegensätze zwischen Besitzern und Angestellten nie völlig überbrückt werden konnten. Dies führte nicht nur zu einer Zersplitterung, sondern auch zu einer Gefährdung der öffentlichen Aufgaben, die dem Apothekerstand obliegen.
Die nationalsozialistische Regierung hat es daher von vornherein als ihre Aufgabe betrachtet, die Sonderinteressen einer Berufsgruppe in den Hintergrund treten zu lassen und so auch der deutschen Apotheke und dem Apothekerstande eine neue Zielsetzung zum Wohle der Allgemeinheit zu geben.
Die Deutsche Apothekerschaft ist zur Zeit in einem Verein des bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen, der von einem mit autoritärer Stellung versehenen Leiter geführt wird. Soweit in den Ländern. Apothekerkammern noch bestehen, sind ihre Befugnisse und Satzungen nicht mehr zeitgemäß. Der Mangel einer einheitlichen Apothekerkammer hat daher zu erheblichen Schwierigkeiten geführt, die durch das vorliegende Gesetz behoben werden sollen. b“
1937 (Reichs⸗
.
Die Reichsapothekerordnung gibt den Apothekern in enger
Anlehnung an die Reichsärzte⸗ und Reichstierärzteordnung eine auf nationalsozialistischen Grundsätzen aufgebaute, reichs⸗ einheitliche berufsständische Organisation, die als Selbstver⸗ waltungskörperschaft des öffentlichen Rechtes unter Aufsicht des Staates die für die Weiterentwicklung erforderlichen Be⸗ fugnisse und Aufgaben erhält. Die Apothekerordnung lehnt sich weitgehend an die Aerzte⸗ und Tierärzteordnung an, soweit nicht die besonderen Verhältnisse des Apothekerberufs Abweichungen notwendig machten; im übrigen sind manche Einzelfragen, so über die Erteilung, Versagung und Zurücknahme der Bestallung sowie über das berufsgerichtliche Verfahren in die Ausführungs⸗ bestimmungen verwiesen worden, um sie dort unter der gleichen Zielsetzung, wie sie in der Aerzte⸗ und Tierärzte⸗ ordnung verfolgt wird, zu regeln.
Die Apothekerordnung sieht, ebenso wie die Reichsärzte⸗ und Reichstierärzteordnung, die Bildung einer Reichs⸗ apothekerkammer vor, die sich auf den Bezirksapotheker⸗ kammern aufbaut, und bringt eine staatlich geregelte Berufs⸗ gerichtsbarkeit in zwei Rechtszügen, die bisher nur in einzelnen Ländern mit den dort bestehenden Apothekerkammern ver⸗ bunden war. Ein Zusammenschluß in Bezirksvereinigungen wie in § 28 der Aerzte⸗ oder Tierärzteordnung ist nicht vor⸗ gesehen, weil hierfür bei dem zahlenmäßig geringen Berufs⸗ stand der Apotheker ein Bedürfnis nicht anzuerkennen ist.
Die Apothekerkammern und die Berufsgerichte der Apo⸗ theker sind in ähnlicher Weise zusammengesetzt wie die ent⸗ sprechenden Einrichtungen des ärztlichen und tierärztlichen Berufs, auch ihre Befugnisse, ihre Einrichtung und ihre Ge⸗ schäftsführung werden sinngemäß in gleicher Weise geregelt werden. Die Mitwirkung der behördlichen Stellen bei der Berufung der führenden Persönlichkeiten und bei Ausübung der Staatsaufsicht entspricht gleichfalls im wesentlichen der in der Reichsärzte⸗ und Reichstierärzteordnung getroffenen Regelung.
Zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs sei noch folgendes bemerkt:
§1 legt fest, daß der Apotheker durch die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln eine öffentliche Aufgabe er⸗ füllt. Diese öffentliche Aufgabe besteht darin, daß er als Glied des öffentlichen Gesundheitswesens die geordnete Arzneiver⸗ sorgung der Bevölkerung zu gewährleisten hat. Seine Tätig⸗ keit erschöpft sich also nicht in der Abgabe der einzelnen Arzneien, die aus der Apotheke bezogen werden.
Zu § 4: Wenn die Berufsordnung sich auch an alle Berufsgenossen richtet, so wird doch ein Teil ihrer Bestim⸗ mungen, der sich auf die Pflichten des für die Arzneiver⸗ sorgung verantwortlichen Apothekers bezieht, nur auf die in Apotheken tätigen Apotheker Anwendung finden können. Die in Abs. 2 vorgesehene Genehmigung des Reichsministers des Innern soll die Gewähr dafür bieten, daß die nicht im eigent⸗ lichen Apothekerberuf tätigen Berufsgenossen nur in dem Rahmen des Notwendigen den Bestimmungen der Berufs⸗ ordnung unterworfen, und daß nicht Vorschriften in die Be⸗ ncagceh aufgenommen werden, die berechtigte Interessen anderer Berufs⸗ und Wirtschaftszweige berühren.
Zu § 5: Der Reichsapothekerkammer liegt hauptsächlich die Wahrung der berufsethischen Fragen ob; mit wirtschaft⸗ lichen Fragen soll sie sich nur insoweit befassen, als diese sich von den berufsethischen Fragen nicht trennen lassen.
Zu § 7 und § 8: Die Zusammensetzung der Beiräte der Reichsapothekerkammer und der Bezirksapothekerkammern soll dem Leiter der Reichsapothekerkammer die Möglichkeit geben, sich über die in den einzelnen Bezirken bestehenden Ansichten und Wünsche zu unterrichten. Ueber die Zahl und die Berück⸗ sichtigung der verschiedenen zu dem Berufsstand gehörenden Gruppen wird die Satzung nähere Bestimmungen treffen.
Der § 9 verfolgt das Ziel, daß alle Apotheker, die auf Grund ihrer Bestallung und. Tätigkeit die Rechte eines Apo⸗ thekers in Anspruch nehmen oder für die Zukunft sicherstellen wollen, der Kammer angehören sollen, auch wenn sie zeitweise außerhalb einer Apotheke tätig sind. Andererseits ermöglicht er denjenigen Apothekern das Ausscheiden aus der Berufsver⸗ tretung, die von den verschiedenen, einem bestallten Apotheker offenstehenden Betätigungen eine solche gewählt oder gefunden haben, die sie mit einer anderen Berufsvertretung enger ver⸗ bindet, als mit dem eigentlichen Apothekerberuf. Durch das Ausscheiden werden die aus der Bestallung sich ergebenden Rechte nicht berührt.
Der Reichsärzte⸗ und Reichstierärzteordnung unterstehen nur Personen, welche die ärztliche bzw. tierärztliche Prüfung bestanden haben, auch wenn sie noch nicht als Arzt bzw. Tier⸗ arzt bestallt sind. Die Abweichung hiervon ist erforderlich, weil die Apothekeranwärter nicht nur als Kandidaten nach
abgelegter pharmazeutischer Prüfung, sondern auch vor Ab⸗
schluß ihrer Ausbildung und vor dem Staatsexamen in Apo⸗ theken tätig sind. 1b
Zu § 11: Der Begriff des „beamteten“ Apothekers be⸗ stimmt sich nach den Grundsätzen des allgemeinen Beamten⸗ rechtes.
Daß seitens der Reichsapothekerkammer nicht in die dienstliche Tätigkeit von Apothekern eingegriffen werden kann, ist eine durch die Erfordernisse des Dienstes und durch das Dienstaufsichtsrecht bedingte Notwendigkeit. Die Anordnungen des Leiters der Reichsapothekerkammer dürfen auch nicht in berechtigte Interessen anderer Berufs⸗ oder Wirtschaftszweige eingreifen.
Zu § 13: Diese Bestimmung soll die Uebernahme der bereits bestehenden Zuschußkasse deutscher Apotheker ermög⸗ lichen, die an die Reichsapothekerkammer angeschlossen werden soll. Weitere zu übernehmende Einrichtungen dürften nicht in Frage kommen.
Zu § 14: Die Beiträge können je nach der Art der Berufstätigkeit der Mitglieder verschieden bemessen werden. § 42 der Aerzte⸗ und Tierärzteordnung sieht ausdrücklich Beitragsermäßigungen für ärztliche bzw. tierärztliche Beamte vor. Eine entsprechende Regelung für beamtete Apotheker wird für die Beitragsordnung in Aussicht genommen.
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Zu § 20: Der Begriff „führendes“ Amt wird in den Durchführungsbestimmungen näher umschrieben werden.
Zu § 21: Die Verfahrensordnung wird unter Beteiligung des Reichsministers der Justiz aufgestellt werden.
Zu § 25: Inwieweit nach dem Tode des Verletzten in Abs. 4 auch dessen Angehörige zur Stellung eines Straf⸗ antrages berechtigt sind, richtet sich nach allgemeinen strafrecht⸗ lichen Bestimmungen.
Zu § 27: Die Bestimmungen der Gewerbeordnung, die die Voraussetzungen für die Berufsausübung als Apotheker regeln, sind, nachdem diese Frage in der Reichsapotheker⸗ ordnung und der noch zu erlassenden Bestallungsordnung um⸗ fassend geregelt ist, hinfällig. Vorschriften, die die Apotheken⸗ konzession betreffen, bleiben auch weiterhin in Geltung.
Zu § 30: Diese Bestimmung entspricht dem § 91 der Aerzte⸗ und Tierärzteordnung. Die Steuerpflicht des Apo⸗ thekers wird durch die den Berufsangehörigen im Dienst für die öffentliche Gesundheit zugewiesene Rechtsstellung nicht berührt.
Zu 31: Eine Organisations⸗ und Namensänderung der „Deutschen Apothekerschaft“, die mit Rücksicht auf die ihr verbleibenden Aufgaben erforderlich werden dürfte, bleiben dem Reichsminister des Innern nach Inkrafttreten des Gesetzes vorbehalten.
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18 Bekanntmachung KP 325 1
der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 21. April 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in der Bekannt⸗ machung KP 324 vom 20. April 1937 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 90 vom 21. April 1937) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt: 11“
Blei (Klassengruppe III): Blei, nicht legiert (Klasse III A) . . . . . . . Hartblei (Antimonblei) (Klasse III B) . . . . . „
Zink (Klassengruppe XIX): 1S.E.IS. 116““ RM ZE11“
RM 29,— bis 31,— 31,50 „ 33,50
Feinzink (Klas Rohzink (Klass
Zinn (Klassengruppe XX):
Zinn, nicht legiert (Klasse XX A). . RM 320,— bis 330,—
Banka⸗Zinn in Blöcken.... „ 332,— „ 342,—
Mischzinn (Klasse XX B5).. „ 320,— „ 330,— je 100 kg Sn⸗Inhalt
RM 29,— bis 31,— je 100 kg Rest⸗Inhalt RM 320,— bis 330,— je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 29,— bis 31,— je 100 kg Rest⸗Inhalt.
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 21. April 1937.