1937 / 96 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗

und Stavesanzeiger r. 96 vom 28. Aprilt 1937.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater Donnerstag, den 29. April. Staatsoper: In der Neuinszenierung: Der klie

Holländer. Musikal. Leitung: Schüler.

20 Uhr. 8 Schauspielhaus: Hamlet von Shakespeare. Beginn: 19 ¼½ Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Bunbury. Komödie von

Oscar Wilde. Beginn: 20 Uhr. 1

ende eginn:

Die Uraufführung des neu komponierten Tanzspiels „Der zerbrochene Krug“ nach Kleist von Wagner⸗Regény f ldet Herbst d. J. in der Staatsoper statt.

Vorträge und Führungen. In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt: Sonntag, den 2. Mai. 10,30 11,30 Uhr im Deutschen Museum: Die Darstellung des Ritters in der deutschen Plastik. Dr. Metz. 3 11—12 Uhr im Alten Museum: Griechische Grabreliefs. Dr. 11 12 Uhr im Neuen Museum, Papyrussammlung: Christliche Briefe aus dem Altertum. Prof. Schubart. 11—12,20 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Das Alltags⸗ leben der Aegypter. von Bothmer. G Montag, den 3. Mai. 11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Ostasiat. Abt.: Götterwelt Tibets. Dr. Körner. 8 8 12—13 Uhr in der Nationalgalerie: Die deutsche Malerei in Rom im frühen 19. Jahrh. II. Overbeck, Pforr, Schnorr Oli⸗ Dr. Simon. 8 . 8

Die

Ausfuhrwirtschaft

Dienstag, den 4. Mai. 11 12 Uhr im Alten Museum: Skulpturen des 4. Jahrh. v. Chr. Prof. Blümel. 12 13 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗-Museum: Italienische Malerei des 14. Jahrh. Dr. Metz. 20 21,30 Uhr im Pergamon⸗Vortragssaal: Neue Ergebnisse aus Warka II. Dipl.⸗Ing. Lenzen. Mittwoch, den 5. Mai. 8 11,30 12,50 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Altägyptische Lebensformen: V. Der Künstler. Dr. Müller.

12 13 Uhr im Deutschen Museum: Moden des deutschen Mittel⸗ alters an Beispielen der Plastik. Dr. Simon. 12 13 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Koptische Kunst. Dr.

Deichmann.

Freitag, den 7. Mai. 11—12 Uhr im Museum für Deutsche Volkskunde: Schmuckformen und Sinnbilder in der Bauernkunst. Dr. Schuchhardt. 11,10 12,15 Uhr im Museum für Völkerkunde, Afrikan. Abt.: durch die Afrikanische Abteilung. Wucherer. 12 13 Uhr in der Schinkel⸗Sammlung: Friedrich August Schin⸗ kel. Dr. Jaques. Sonnabend, den 8. Mai. 11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Ostasiat. Abt.: Chine⸗ sisches Landleben. Lessing. 11,30 12,50 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Mittleres Reich (2100 bis 1700 v. Chr.). 1

Im Pergamon⸗Museum finden täglich, außer Montag, von 11—12 und 12 13 Uhr, in der Ausstellung „Deutsche Bauern⸗ kunst“ im Museum für Deutsche Volkskunde jeden Mittwoch und Donnerstag von 11—12 Uhr Rundgänge statt.

Am Nationalfeiertage des Deutschen Volkes, Sonnabend, dem 1. Mai d. J., sind die Staatlichen Museen, ihre Bibliotheken und die Cranach⸗Ausstellung geschlossen..

und Preisbildung.

Reichskommissar Wagner auf einer Kundgebung der Industrie⸗ und Handelskammer Hamburg.

Auf einer überfüllten Kundgebung der Industrie⸗ und Handelskammer Hamburg am 27. April führte nach herzlichen Begrüßungsworten des Präses der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer, de la Camp, Reichskommissar Wagner u. a. fol⸗ gendes aus:

Die Bestrebungen, alle Kräfte der heimischen Wirtschaft zu mobilisieren und auszunützen, werden vom Ausland nicht selten dahin gedeutet, daß Deutschland sich gegen die Welt abschließe und zu möglichst totaler Autarkie übergehe. Diese Deutung ist ebenso billig wie falsch. Je besser die Aufgaben des Vierjahres⸗ planes gelost werden, je weiter sich unsere Kräfte im Innern entfalten, um so lebhafter und wertvoller wird eines Tages unere Teilhaberschaft an dem wirtschaftlichen Verkehr der Welt sein. Dabei setzt schon die Durchführung des Vierjahresplanes selbst voraus, daß wir der Weltwirtschaft unsere volle Aufmerk⸗ samkeit zuwenden, denn in einem außerordentlich beschleunigten Tempo bringt die technische Entwicklung jeden Tag neue Stoffe hervor, die sich als neue Waren in den Güteraustausch ein⸗ schalten; sie eröffnet auf der anderen Seite immer neue Ver⸗ wendunaszwecke für bisher schon bekannte Rohstoffe und fördert unablässig die technische Beherrschung der uns von der Natur zur Verfügung gestellten Materialien. Es lohnt sich nicht mehr, die abfälligen Spöttereien über Ersatzstoffe zu widerlegen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in den rohstoffreichen Ländern hat man erkannt, daß sich hier Entwicklungen anbahnen, wie sie in der Wirtschaftsgeschichte nicht unbekannt sind. Wer wollte sich angesichts dieser Entwicklung der Wahrscheinlichkeit verschließen, daß Buna, Zellwolle, Kunstharze und andere Preßstoffe schon in naher Zukunft nicht das bescheidene Schattendasein von Ersatz⸗ stoffen führen, sondern als begehrte Waren am Güteraustausch teilnehmen werden?

Neben diesem technischen Ausblick nimmt mit Recht die preispolitische Seite des Wirtschaftsverkehrs mit dem Ausland unsere volle Aufmerksamkeit in Anspruch. Beim Antritt meines Amtes habe ich bereits erklärt, daß und aus welchen Gründen das sogenannte Wirtschaftsgesetz von Angebot und Nachfrage in der deutschen Wirtschaft nicht mehr anerkannt werden kann. Zugleich habe ich damals darauf hingewiesen, daß der Weltmarkt sich noch nicht von dem Gesetz von Angebot und Nachfrage frei⸗ gemacht hat und daß er es in absehbarer Zeit auch nicht tun wird. Müssen wir also im Innern bei der Ausnutzung unserer Wettbewerbschancen immer auf die höheren Erfordernisse des Gemeinwohls Rücksicht nehmen und unser privates Gewinn⸗ streben einschränken, so sind wir doch bei der Ausnutzung unserer internationalen Wettbewerbslage von solchen Rücksichten frei. Vom Auslande können wir also jeden Preis fordern und uns gewähren lassen, den ein ausländischer Käufer zu zahlen bereit ist. Denn die nicht bei uns, sondern im Auslande verursachten Preissteigerungen machen sich uns in gleichem Umfange bei der Einfuhr bemerkbar. Deutschland ist nach seiner Wirtschafts⸗ struktur das typische Veredelungsland, und wenn einerseits darauf Bedacht genommen werden muß, gerade bei importierten Rohstoffen späterhin möglichst viele deutsche Arbeitsleistung mit auszuführen, so genießt andererseits auch der deutsche Export, wie ich hier mit allem Nachdruck betonen möchte, in der Be⸗ handlung durch die politischen Stellen eine unbedingte Vorzugs⸗ stellung. Die Bedürfnisse des Exportes werden vor allen anderen Bedürfnissen gedeckt. Obwohl es gelegentlich vorteilhafter er⸗ scheinen kann, in der Eisenwirtschaft z. B. Halbzeuge oder Walz⸗

erkserzeugnisse auszuführen, weil der Bedarf an diesen Dingen im Augenblick sehr dringend ist und besonders günstige Preise mit sich bringt, während die Preise für Fertigwaren noch nicht entsprechend gestiegen sind, so bietet doch der Preisvorteil keinen ausreichenden Ersatz dafür, daß die durch unser Wirtschaftsgebiet hindurchgegangene Ware nicht alle die Funktionen erfüllt hat, die sie nach der Struktur der deutschen Wirtschaft erfüllen müßte. Virklich rationell ist der Export für uns nur dann, wenn die usgeführte Ware möglichst viel deutsche Arbeit mit hinaus⸗ nimmt. Auch unterliegt die für den Export bestimmte Herstellung mancher Waren anderen Grundsüätzen als die Deckung des Inlandsbedarfs. So mag es nach den höheren Gesichtspunkten, die auch dem Vierjahresplan zugrunde liegen, durchaus zweck⸗ näßig sein, wenn wir im Rahmen der technischen Notwendig⸗ eiten vom Stahlbau zum Steinbau übergehen. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß wir im Stahlbau technisch und kaufmännisch einen Vorsprung vor der gesamten Welt haben, der sich nicht zuletzt in einer sehr hohen Exportziffer bei den für den Stahlbau notwendigen Erzeugnissen ausdrückt. Der Uebergang zu neuen Werkstoffen, wie elwa in meinem Beispiel zu Stein, muß also an der Schwelle der Exportrücksichten Halt machen. Denn es ist

nicht sicher, vielleicht sogar unwahrscheinlich, daß der von uns vollzogene Materialwechsel von unseren Abnehmern in der ganzen Welt mitgemacht werden wird.

Da der ausländische Verkehr von den Bestimmungen der Preisstoppverordnung ausgenommen worden ist, kann man viel⸗ leicht fragen, warum man nicht alle an der Ausfuhr irgendwie beteiligten Wirtschaftsstufen in Bausch und Bogen an den Preis⸗ erhöhungen des Auslandes teilnehmen läßt. Würden wir jedoch mit einer Generalklausel Preiserhöhungen für alle irgendwie mit dem Export zusammenhängenden Verkäufe usw. zulassen, so würde es wahrscheinlich binnen kurzem schwer halten, ein Ge⸗ schäft zu entdecken, das nicht mit dem Export zusammenhinge. Ich werde deshalb für solche Waren, die zur Herstellung von Ausfuhr⸗ waren bestimmt sind, die Erteilung einer Ausnahmebewilligung in wohlwollende Erwägung ziehen, muß aber in jedem Fall den hachweis verlangen, daß die betreffenden Waren auch wirklich zur Herstellung von Ausfuhrwaren bestimmt sind. Dabei wird es keinen Unterschied machen, ob die von den Vorstufen gelieferten Waren noch einer Veränderung unterzogen oder nur mit Aus⸗ fuhrwaren verbunden werden sollen. Diese Maßnahme wird nach meiner Ueberzeugung nicht nur der besseren Verteilung des Aus⸗ fuhrnutzens, sondern insbesondere auch der Förderung der Aus⸗ fuhr selbst dienen. Nicht minder bedeutsam ist für uns die Frage der Einfuhr fremder Waren nach Deutschland. Ich bin heute in der Lage, für die allernächste Zeit eine neue Verordnung des Be⸗ auftragten für den Vierjahresplan über die Preisbildung für aus⸗ ländische Waren anzukündigen, die unter Ablösung der alten zer⸗ splitterten Bestimmungen eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Gebiete der Wirsschaft bringt. Ich habe dabei dem Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagen, die neue Verordnung auf dem Grundsatz des volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preises aufzu⸗ bauen. Dabei scheint es mir einigermaßen unnötig zu sein, sich nun zunächst einmal mit allen Mitteln der theoretischen Wirtschafts⸗ wissenschaft um die Definition des Begriffs „volkswirtschaftlich ge⸗ rechtfertigter Preis“ zu bemühen. Es ist viel nutzbringender und auch viel einfacher, in jedem einzelnen Bedarfsfalle die Ueberlegung anzustellen, was volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist und was nicht Bei den eingeführten Waren erleichtert sich die Frage nach dem volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preise insofern, als ein be⸗ stimmter Bestandteil des Preises von vornherein gegeben ist, näm⸗ lich der vom Einführer an seine ausländischen Lieferer tatsächlich gezahlte Preis. Dieser Preisanteil wird natürlich auch der neuen Verordnung zugrunde liegen. Die Gegner unserer Wirtschafts⸗ politik haben seit meiner Einsetzung als Reichskommissar die Ein⸗ fuhrwirtschaft als die größte Einbruchsstelle bezeichnet, von der aus meine Bemühungen zum Scheitern gebracht werden würden. Diese Erwägung geht nicht zu Unrecht von der Erkenntnis aus, daß die z. Zt. in starkem Anstieg begriffene Tendenz der Welt⸗ marktpreise nicht nur die Neigung, sondern unter Umständen auch die Kraft hat, die deutsche Wertschaßt mitzureißen. Wir sind aber entschlossen, diesem Ansturm zu widerstehen. Und es bieten sich uns zahlreiche Hilfsmittel an, die uns durchaus einen guten Erfolg versprechen. Zwar wird es hier und da unvermeidlich sein, Waren zu höheren Preisen hereinzunehmen. Den Ausgleich dafür werden uns einerseits die höheren Exportpreise bieten, andererseits aber die Preissenkungen, die wir in der Binnenwirtschaft vornehmen werden. In jedem Falle müssen wir uns aber darauf beschränken, nur gänzlich unvermeidbare Preiserhöhungen mitzumachen, unsere Handelsspannen nicht prozentual von den erhöhten Preisen zu berechnen, sondern in der absoluten Höhe beizubehalten, unsere Unkosten nicht schematisch in Hundertteilen des Umsatzes auszu⸗ drücken, sondern nach ihren tatsächlichen Beträgen einzusetzen und jede Preisfestsetzung mit dem Maßstabe der volswirtschaftlichen Notwendigkeiten zu⸗messen. Wir sind, wenn wir andere Länder ansehen, in der glücklichen Lage, die Kräfte des gesamten Volkes einheitlich zu lenken und einzusetzen. Dieser durch die politische Entwicklung errungene Vorsprung muß sich nun endlich auch in der Wirtschaft durchsetzen.

Ueberhaupt möchte ich hier einmal kurz auf die Frage eingehen, ob die Preispolitik wirklich in alle Gebiete und alle Verhältnisse der Wirtschaft hineinreichen kann. Da ich mir von Anfang an darüber klar gewesen bin, daß die Preisüberwachung, je straffer sie gehandhabt wird, um so mehr den Charakter einer polizeilichen Tätigkeit annimmt, habe ich schon in meinen ersten Aeußerungen als Reichskommissar darauf hingewiesen, daß ich die Preisüber⸗ wachung nur als ein Teilgebiet meiner Aufgabe ansehe und mich vielmehr der Preisbildung widmen werde. Welche Möglichkeiten bei einer solchen Auffassundg entstehen, zeigt eigentlich sehr deutlich das große, vom Ministerpräsidenten Göring am 23. März ver⸗ kündete Programm der Ernährungswirtschaft. Die preispolitischen

Maßnahmen dieses Programms darf man aber nicht etwa als eine einseitige Bevorzugung der Landwirtschaft oder gar der Bauern und Landwirte auffassen. Nur auf den ersten Blick kann es ver⸗ wunderlich scheinen, daß zugunsten der landwirtschaftlichen Pro⸗ duktion Preisveteile geschaffen werden. Man muß aber bedenken, daß die Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung eine de allerwichtigsten Aufgaben ist. Vom Standpunkt der? reispoliti sind diese ernährungswirtschaftlichen Maßnahmen insofern be⸗ dentungsvoll, als sie die Vielfalt der zur Verfügung stehenden Methoden zeigen.

Es ist sehr unrichtig, wenn man etwa meint, ich hätte mit der Preisstopverordnung mein ganzes Pulver schon verschossen. Im Gegenteil, diese gewiß sehr einschneidende Maßnahme fällt eigentlich noch gar nicht unter das Kapitel Preisbildung, sondern dient nur der Vorbereitung für meine wirkliche Aufgabe. Seit⸗ her ist ja auch eine Reihe von Maßnahmen ergangen, die über die Preisstopverordnung hinausführen und neue Wege aufweisen. Ich erinnere hier nur an die Neuordnung des Preiswesens auf dem Spinnstoffgebiet. Grundsätzlich ist es erforderlich, daß sich die Wirtschaft mit der Handhabung solcher Vorschriften die großen Grundsätze zu eigen macht, von denen im nationalsozialistischen Deutschland aller Handel und Wandel bestimmt sein muß. Der wichtigste unter diesen Grundsätzen ist, daß man einer vielleicht sehr verlockenden Gewinnchance nicht nur nach Maßgabe der be⸗ stehenden Vorschriften, sondern vor allem aus eigener charakter⸗ voller und verantwortungsbewußter Haltung soweit widersteht, als es die Rücksicht auf das Gemeinwohl fordert.

Eine ähnliche Regelung wie für die Textilwirtschaft werde ich in aller Kürze für die Lederwirtschaft erlassen, da wir uns mit Häuten und mit Leder nur zum Teil selbst versorgen. Zwar wird es nötig sein, im Bedarfsfalle höchstzulässige Preise festzu⸗ setzen, ich werde aber nicht, wie man es in der Kriegszeit tat meine ganze Politik auf Höchstpreise gründen. Denn bekanntli sind Höchstpreise in der Praxis fast immer auch Mindestpreise. Vielmehr wird in der Lederwirtschaft auch das System der Ver⸗ gleichspreise Anwendung finden, d. h. es wird auf die Preise in einer Vergleichszeit zurückgegangen werden, zu denen notfalls be⸗ stimmte Zuschläge treten können. Ich werde mir jedoch die Mög⸗ lichkeit vorbehalten, auf weitere Errechnungsmethoden zurück⸗ ügreifen. Jedenfalls werde ich mit aller Deutlichkeit den Grund⸗ Fat festhalten, daß bei Rohstoff⸗Steigerungen oder sonstigen Selbstkostenerhöhungen allenfalls diese Erhöhungsbeträge auf die nachfolgenden Stufen abgewälzt werden dürfen, daß aber daran die Handelsspannen nicht teilnehmen dürfen. Die Mißerfolge, die in der Vergangenheit mit den verschiedenen Systemen der Preispolitik erzielt worden sind, gehen nach meiner Hai zum großen Teil darauf zurück, daß man sich immer nur au eine Festsetzung der Verbraucherpreise beschränkte. Regelt man dagegen alle Stufen vom ersten Erzeuger oder Einführer bis zum letzten Verteiler, so wird es immer möglich sein, einen mehr oder minder großen Teil der Preiserhöhungen auf die vielen zur Verfügung stehenden Schultern zu verteilen und die Lasten nach den jeweiligen Kräften zu bemessen.

Ferner werde ich in die im Fluß befindliche Entwicklung auf dem Holzmarkt zu gegebener Zeit eingreifen und auch einer Neu⸗ regelung des Mietwesens meine Aufmerksamkeit zuwenden. Ich glaube aber, daß die Regelung von Einzelfragen, wie z. B. die Verbilligung der Kraftfahrzeugteile usw., von geringerem Inter⸗ esse ist als einige allgemeine Grundsätze. die Sie in allen Maß⸗ nahmen meiner Politik wiederfinden werden. Wir müssen uns jedenfalls darüber len eir daß die vielen Zwischenstufen in der Außenwirtschaft vielleicht hingenommen werden müssen, in der Binnenwirtschaft aber 1 können, als

nur soweit geduldet werden können, a sie eine unerläßliche Wirtschaftsfunktion erfüllen. So bin ich durchaus gewillt,

den Handel nur dann gelten zu lassen, wenn er wirklich seiner Aufgabe der Güterverteilung dient, und nur 1 Aufgabe unbedingt erforder⸗ volkswirtschaftlichen

insoweit, als er zur Lösung dieser g lich ist. Wir können es uns nicht leisten, Leerlauf zu treiben. b

Nach den mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Ausführun⸗ gen des Reichskommissars Wagner dankte Reichsstatthalter Gauleiter Kaufmann ihm für seine aufschlußreichen und für Hamburgs Wirtschaft so bedeutsamen Darlegungen. Hamburgs Wirtschaft sei sich trotz aller Schwierigkeiten im Außenhandel seiner Pflicht gegenüber dem Gesamtwohl des Volkes bewußt. Hamburgs Import und Export hätten seit der Machtübernahme im Ringen nach neuen Wegen und Möglichkeiten kein Mittel unversucht gelassen, um dieser Pflicht nachzukommen. Der Gau⸗ leiter wies auf die Notwendigkeit hin, die Positionen des deutschen Außenhandels vor allem in Uebersee unbedingt aufrechtzuerhalten, und betonte weiter die entscheidende Bedeutung, die der Ausfuhr im Rahmen des Vierjahresplans zukomme. Nur das Denken in der Gesamtheit unseres Volkes mache im übrigen alle Maßnahmen und Anforderungen verständlich, die auch an die deutsche Wirt⸗ schaft gestellt werden müßten. Es gelte, Preis und Kaufkraft miteinander in Einklang zu bringen und zu erhalten, denn man dürfe von dem wirtschaftlich Schwächeren nicht mehr verlangen, als seine Schultern tragen könnten. Auf diesem gegenseitigen Verstehen unter den einzelnen Schichten unseres Volkes sei letzten Endes seine Zukunft begründet.

Neue deutsche Normen. 8

Vom Deutschen Normenausschuß sind folgende Normen neu herausgegeben worden (Vertrieb: Beuth⸗Verlag, Berlin SW 19):

Elektrotechnik (Träger: Verband Deutscher Elektrotechniker): Din VDE 4916 Elektrowärmetechnik, Bratöfen, Abmessungen und Ausführung, Umstellnorm Din VDE 9030 U Isolierrohre mit ge⸗ falztem Mantel aus Messingblech oder verbleitem Eisenblech.

Röntgentechnik (Träger: Deutsche Röntgen⸗Gesellschaft, Ausschuß 60, Deutsche Gesellschaft für technische Röntgenkunde beim DVM): Din Rönt 8/1937 Vorschriften für den Strahlen⸗ schutz in nichtmedizinischen Radiumbetrieben.

Luftfahrt (Träger: Fachnormenausschuß für Luftfahrt): Din Vornorm L. 101, Bleiblatt, Bezeichnungen in der Flugstatik, An⸗ wendungsbeispiele.

Konservendosen: Din 2043/44 Dosen für Fischkonsevven und Erzeugnisse der Fischindustrie (teilweiser Ersatz für Din 201 bis 2018): Din 2043 rund, Din 2044 vierkantig, spitzoval, lang⸗ rund (Träger: Fachuntergruppe Blechpackungen, Fachgruppe Fischindustrie), Din 2045 Dosen für Sauerkraut und Brühbohnen Träger: Fachuntergruppe Blechpackungen, Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft).

1

Beilage.

ʒʒ

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten

I

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: 8 Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaklionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg. 8 * 8 z0 oso ( t Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktien esellschaft, 8 Fäe Berlin, Wilhelmstraße 32. 8

Fünf Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandels egisterbeilagen).

Bank vom 26. April zeigt abermals eine Zunahme des Gold⸗

Erste Beilage

eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Sehen und Gefahrwahrnehmung im Verkehr.

Im Rahmen der Vortragsreihe „Sehtechnik“ des Außen⸗ instituts der Technischen Hochschule Berlin in Gemeinschaft mit der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft (DLTG.) Gau Nord⸗ Mitte, äußerte sich der bekannte Sachverständige für alle Ver⸗ kehrsunfallfragen, Dr.⸗Ing. H. Losfagk (DLTG.), zu dem Thema „Sehen und Gefahrwahrnehmung im Verkehr“. Er zeigte auf Grund seiner eingehenden Prüfung der Umstände, die zu Ver⸗ kehrsunfällen führen, wie etwa zwei Drittel aller dieser Unfälle ihre tiefere Ursache in mangelnder Wahrnehmung haben. Das verhinderte oder verspätete Bemerken der Gefahr sei aber keines⸗ wegs nur auf eine Aufmerksamkeitsablenkung, also auf eine Un⸗ achtsamkeit zurückzuführen, sondern finde auch bisweilen genau nachweisbare Erklärung in einer Ueberbeanspruchung der Auf⸗ merksamkeit oder in einem tatsächlich bis unter den Schwellenwert verringerten Auffälligkeitswert der Gefahr, so daß von einer Schuld im eigentlichen Sinne überhaupt nicht mehr gesprochen werden könne. Abgesehen von der Belastbarkeitsgrenze der Auf⸗ merksamkeit spielen hier die perspektivischen Verzerrungen, Ver⸗ deckungen und Täuschungsmöglichkeiten sowie die rein lichttech⸗ nischen Verschlechterungen und Verwischungen, denen das Auge wie eine photographische Kamera unterworfen ist, für die schnelle und richtige Bewertung des vom Auge aufgenommenen und an das Gehirn erst weitergeleiteten optischen Eindrucks eine entschei⸗ dende Rolle. Vom Vortragenden wurde erstmalig mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß zu einer Beurteilung des Sehens und der Wahrnehmung auch die Erforschung der Aufmerksamkeit und ihres Einflusses gehört. Bisher seien diese Fragen stets nur als psychologische Probleme betrachtet worden, es sei aber erforderlich, die lichttechnischen Komponenten der Aufmerksamkeit voll zu würdigen. An Hand von vielen aus der Unfallpraxis gewonnenen Beispielen entwickelte der Vortragende die Grundlagen für eine Bewertung und Vorausschätzung des „Auffälligkeitswertes“ von Gefahrlagen, die nicht nur für die forensische Unfallbearbeitung, sondern auch für die Unfallvorbeugung mehr und mehr an Bedeu⸗ tung gewinnen dürften.

Dervisenbew

Beleihung von Gold durch Leihhäuser.

Unter Aufhebung des Devisenrunderlasses Nr. 62/63 wird durch Runderlaß Nr. 57/37 D. St. Ue. St. vom 26. April 1937 folgendes bestimmt:

Leihhäuser, welche Gold im Sinne des Devisengesetzes be⸗ leihen, haben sich zu diesem Zweck eine Genehmigung der Devisen⸗ stelle erteilen zu lassen. Derartige Genehmigungen berechtigen die Leihhäuser, Münzsammlungen oder Teile von Münzsammlungen, in denen Goldbestände enthalten sind, als Pfand anzunehmen, so⸗ fern der Verpfänder bei Stellung des Beleihungsantrages eine nach dem Inkrafttreten der Sechsten Durchführungsverordnung zum Devisengesetz vom 28. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 930) aus⸗ gestellte Bescheinigung der Reichsbank vorlegt, nach der die Münzen nach diesem Zeitpunkt neu freigegeben oder belassen worden sind. Die Verordnung ist am 31. Oktober 1936 in Kraft getreten.

Die Verpfändung von sonstigem Gold im Sinne von § 6 Abs. 43 des Devisengesetzes, zu welchem u. a. auch aus der Ein⸗ schmelzung von Goldwaren, Goldmünzen, Alt⸗ und Bruchgold entstandenes Schmelzgut gehört, ist unzulässig.

Genehmigungen nach Maßgabe des vorletzten Absatzes sind den Leihhäusern jedoch nur dann zu erteilen, wenn sie folgende Verpflichtungen übernehmen:

1. in Fällen, in denen der Verdacht einer nach den Devisen⸗ bestimmungen strafbaren Handlung besteht, der zuständigen Devisenstelle oder Reichsbankanstalt Anzeige zu erstatten;

2. deutsche Zehn⸗ und Zwanzigmarkstücke, die nicht zu frei⸗ gegebenen oder belassenen Münzsammlungen gehören, nicht zu be⸗ leihen, sondern die Antragsteller, die derartige Beleihungswünsche äußern, darauf hinzuweisen, daß diese Stücke als Zahlungsmittel zu betrachten sind, deren Beleihung sich erübrigt. Sie die Gold⸗ stücke vor dem 31. Oktober 1936 erworben worden, so sind die An⸗ tragsteller anzuhalten, die Münzen mit Rücksicht auf den geringen Goldbestand der Reichsbank bei einer staatlichen Kasse oder auch unmittelbar bei der Reichsbank einzuzahlen. Handelt es sich um nach dem 30. Oktober 1936 erworbene inländische Goldmünzen, so sind die Antragsteller darauf hinzuweisen, daß sie verpflichtet sind, die Münzen auf Grund von Art. I § 1 Abs. 2 Nr. 6 der Durchführungsverordnung zum Devisengesetz vom 4. 2. 1935 in der Fassung der Sechsten Durchführungsverordnung zum Devisen⸗

Ausweis der Niederländischen Bank.

Weitere Zunahme des Goldbestandes.

Amsterdam, 27. April. Der Ausweis der Niederländischen bestandes um rund 40 Mill. auf 984,5 (944,5) Mill. hfl. Auch diesmal handelt es sich um Goldverkäufe des Währungsausgleichs⸗ fonds, die auf Stützungskäufe von Dollars durch den Fonds zurückzuführen sind. Das Angebot in der nordamerikanischen Währung ist in letzter Zeit so stark gewesen, daß der Fonds den Ankaufskurs für Dollars heute von 1,82 7% auf 1,82 % gesenkt hat. Das Angebot in Dollars in Amsterdam hält jedoch weiter an. Die Inlandswechsel werden unverändert mit 20,6 Mill. hfl. aus⸗ gewiesen, während die übrigen Ausleihungen der Bank mit 178,0 (176,8) Mill. hfl. erscheinen. Der Banknotenumlauf erhöhte sich auf 795,7 (792,3) Mill. hfl. Auch die Giroeinlagen hatten mit 425,7 (387,6) Mill. hfl. eine Erhöhung aufzuweisen, wobei die Guthaben des Staates eine Zunahme auf 76,4 (69,4) Mill. hfl. und die Guthaben Privater eine solche auf 349,3 (318,2) Mill. hfl. zeigen.

Oesterreichs Finanz⸗ und Wirtschaftslage.

Genf, 27. April. Der zweite Lagebericht über die Finanzen Oesterreichs vom November 1936 bis März 1937, den die Finanz⸗

PBerlin, Mittwoch, den 28. April

Sozialbestimmungen im neuen Aktiengesetz eine grundfätzliche Forderung an die deutschen Unternehmer.

Im Rahmen der 4. Tagung der Arbeitskammer Hessen sprach Prof. Dr. Klausing, Frankfurt a. M., über das Thema „Sozialbestimmungen im neuen Aktiengesetz eine grundsätzliche Forderung an die deutschen Unternehmer“. Er erläuterte aus⸗ führlich die neuen Sozialbestimmungen unter besonderer Berück⸗ sichtigung der „Sozialklausel“, die verlangt, daß die Gewinn⸗ beteiligung (Tantieme) der Verwaltungsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu den freiwilligen sozialen Aufwen⸗ dungen im Interesse der Gefolgschaft oder gemeinnütziger Ein⸗ richtungen stehen muß. Er betonte in diesem Zusammenhang, daß selbstverständlich unter „Aufwendungen“ weder feste Löhne, noch Leistungszulagen, noch soziale Pflichtabgaben zu verstehen sind. Vielmehr handelt es sich um Zuwendungen, die aus dem tatsächlich oder doch voraussichtlich zu erwartenden Gewinn ge⸗ macht werden. Was vom Gesetz hinsichtlich der Gewinnverteilung verlangt wird, entspricht den Gepflogenheiten, die bei wirt⸗ schaftlich und sozial gut geführten Unternehmen immer schon beachtet worden sind. Das ist überhaupt der Gedanke, der das ganze Aktiengesetz beherrscht. Was sich erfahrungsgemäß als wirtschaftlich vernünftig und sozial gerecht bewährt hat, soll hin⸗ fort für sämtliche Aktiengesellschaften zur bindenden Ver⸗ pflichtung werden. Die sozialen und gesamtwirtschaftlichen Pflichten und Bindungen, die den Aktiengesellschaften und insonderheit dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat durch die neue Aktienrechtsordnung auferlegt worden sind, eignen sich ihrem ganzen Charakter nach ohne weiteres auch für alle anderen Unternehmungen. Man kann geradezu sagen, daß hierin ihre richtunggebende Bedeutung liegt, die weit über das Aktienwesen hinausreicht. Wer auch immer Kapital⸗ und Arbeitsleistung oder eines von beiden zu unternehmermäßiger Betätigung einsetzt, unterliegt durchweg und überall der gleichen sozialen und gesamt⸗

irtschaftung.

organisation des Völkerbundes auf Wunsch der österreichischen Re⸗ gierung herausgegeben hat, weist auf die gut

wirtschaftlichen Verantwortung. Die organisatorische Form kann hierbei keinen Unterschied ausmachen.

8

gesetz vom 28. 10.1936 (Reichsgesetzbl. I S. 930) spätestens drei Tage nach dem Erwerb der örtlich zuständigen Reichsbankanstalt (un⸗ mittelbar oder durch Vermittlung einer Devisenbank) anzubieten und auf Verlangen zu verkaufen und zu übertragen, und daß die Nichterfüllung der Anbietungspflicht mit den schweren Strafen des Devisengesetzes bedroht ist;

3. zur Abwicklung laufender Regelung zu treffen:

a) soweit Pfänder, die Gold im Sinne von § 6 Abs. 4 des Dev.⸗Ges. sind, zur Versteigerung kommen, sind sie aus der Ver⸗ steigerungsmasse herauszunehmen und der Reichsbank unmittelbar für Rechnung des Verpfänders anzubieten und nur auszu⸗ händigen, falls die Reichsbank die Werte neuerdings beläßt oder neuerdings freigibt. Ohne besondere Freigabe oder Belassung ist die Einlösung solcher Pfänder nur zuläͤssig bei ausländischen Scheidemünzen bis zum Gegenwert von insgesamt zwei Reichsmark;

b) eine Verlängerung von Darlehnsverträgen, denen an⸗ bietungspflichtige Pfänder zugrunde liegen, ist ausgeschlossen. Die Abwicklung dieser Geschäfte hat gemäß den Bestimmungen zu a zu erfolgen;

c) etwa entgegen den Bestimmungen beliehene kursfähige Zehn⸗ und Zwanzigmarkstücke dürfen an den Verpfänder nur zurückgegeben werden, wenn er die eidesstattliche Erklärung ab⸗ gibt, daß er die Goldmünzen bzw. den Pfandschein bereits vor dem 31. Oktober 1936 erworben hat. Andernfalls sind diese Gold⸗ münzen für Rechnung des Pfandscheininhabers nach Artikel I § 1 Abs. 2 Nr. 6 der Durchführungsverordnung zum Dev.⸗G. vom 4. 2. 1935 in der Fassung der Sechsten Durchführungsverordnung zum Dev.⸗G. vom 28. 10. 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 930) der Reichsbank anzubieten.

Die den Leihhäusern zu erteilenden Genehmigungen sind bis zum Ende dieses Jahres zu befristen und können nach Fristablauf erneuert werden, sofern sich keine Anstände ergeben. Leihhäuser, die keine Genehmigungen beantragen, sind durch Vornahme von Stichproben daraufhin zu überwachen, ob bei ihnen Gold⸗ beleihungen vorgenommen werden.

Etwa für das Jahr 1937 bereits erteilte Genehmigungen sind entsprechend abzuändern und mit den erforderlichen Auflagen zu versehen.

Darlehnsverträge folgende

kleinen Zeichnern der 4 ½ igen Anleihe hin, die Anfang 1937 in Schilling zu einem Kurs von 90 ohne irgendeine Goldklausel ausgegeben worden ist. Der ordentliche Staatshaushalt für 1936 habe zum ersten Male seit 1929 mit einem kleinen Ueber⸗ schuß (2,6 Mill. 8) abgeschlossen. Wenn sich die Steuereinnahmen

auf der Höhe wie 1936 halten und keine außerordentlichen Aus⸗ gaben eintreten, so werde sich auch der Staatshaushalt für 1937

annähernd ausgleichen. Die Staatseinnahmen im Januar und

Februar 1937 seien hinter denjenigen der entsprechenden Monate

des Jahres 1936 zurückgeblieben. Im März hingegen seien sie

beträchtlich besser gewesen als im Vorjahr. Die Einnahmen der

Bundesbahnen waren dank der Zunahme des österreichischen

Außen⸗ und Durchfuhrhandels in den ersten Monaten 1937 ver⸗

hältnismäßig günstig. Die Ausfuhrlage habe sich 1936 besonders

in den letzten Monaten gegenüber 1935 gebessert und sei Anfang

1937 sogar noch günstiger geworden. Die Industrien, denen

diese Ausfuhrmöglichkeiten zugute kommen, wie Eisen⸗ und

Stahl⸗, Papier⸗ und Baumwollindustrie, haben ihre Produktion

bedeutend erhöht. Im letzten Herbst war die Arbeitslosigkeit

stärker als im Vorjahre, seit Januar ist sie hingegen schwächer.

Ende März war die Zahl der staatlich unterstützten Arbeitslosen

um 18 000 geringer als im Vorjahre. Die Verbrauchslage sei

weiter schlecht und zeige in manchen Zweigen noch eine ab⸗

nehmende Tendenz. Auch die Geburtenziffer gehe weiter herunter.

Seit 1935 bleibe die Zahl der Geburten hinter der der Todesfälle

zurück.

1937

Aktien und Renten uneinheitlich.

Da die zweite Hand nach wie vor an der Börse fehlt, übt HHorüfa übi 8 f 8

der berufsmäßige Handel weiter Zurückhaltung, zumal er in den letzten Tagen verschiedentlich Kursverluste in Kauf nehmen mußte. Im allgemeinen zeigten die Anfangskurse gegen den Vortag aber kaum nennenswerte Abweichungen. Nur einige Spezialpapiere waren stärker gedrückt, und zwar insbesondere von Kaliaktien Salzdetfurth. Die Annahme, daß für das laufende Jahr mit einer erheblichen Dividendensenkung gerechnet werden müsse, führte zu stärkeren Abgaben, die zu einer Ermäßigung um 4 ¾¼ % führte. Wintershall, die ebenfalls um 1 ¼ % gedrückt waren, konnten sich im Verlauf zum Teil wieder erholen. Kaum verändert waren Elektro⸗ und Gummiwerte. Von Braunkohlenaktien kamen nur Dt. Erdöl und Ilse Genußscheine (je + ca. ½ *%) zur Notiz.

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In der chemischen Gruppe zogen Farben um % auf 169 ¼ an und stiegen später bei kleinem Bedarf nochmals um ½ %. In kleinen Beträgen angeboten waren ferner Montanpapiere.

Daraufhin gaben Harpener, Mannesmann, Klöckner, Stolberger Zink um je %, Hoesch, Rheinstahl und Verein. Stahlwerke um je 4 % nach. Von Autoaktien büßten BMW 2 ¹¼ und Daimler etwa 1 % % ein, wobei sich offenbar die Kulisse nach den letzt⸗ hin zu beobachtenden Steigerungen stärker entlastet hat. Mit Sonderbewegungen sind ferner Junghans zu erwähnen, die, nach⸗ dem die Verwaltung von den verschiedenen Dividendenschätzungen abgerückt ist, um etwa 1 % nachgaben. Schwächer lagen ferner Braubank und Dt. Waffen mit je ¾ und Zellstoff Waldhof mit 1 ¾ %. Dagegen zeigte sich etwas Nachfrage für Muag, da man mit der Veröffentlichung sehr guter Bilanz⸗ und Ab⸗ schlußziffern rechnet. Von Schiffahrtswerten befestigten sich Hbg.⸗Süd erneut um 1 ¼ %R, wobei die Erhöhung der Frachtraten weiter als Grund für die lebhaften Käufe angegeben wird. v Aktienmärkten konnten sich die meist niedrigeren An⸗ fangsturse im Verlauf nicht überall voll behaupten. So gaben Daimler, Gesfürel, Dt. Erdöl, Hoesch und Berliner Maschinen ½¾, Stöhr und Klöckner um je nach. Schuckert und Harpener dagegen konnten, letztere unter Hinweis auf die günstigen Aus⸗ führungen in der Hauptversammlung, um je ½ % anziehen. Unter stärkerem Druck standen weiter Salzdetfurth, die ihren Tagesverlust auf nahezu 8 % erhöhten. „Die Börse schloß in stiller und lustloser Haltung. Nur ver⸗ einzelt kamen im variablen Verkehr Schlußnotizen zustande. Leicht erholt w dabei I ans DOrenstein (je + L aren dabei Junghans und Orenstein (je +† G) gegen den Verlauf. Farben schlossen mit 169 ¾, galten zuletzt aber Brief.

Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Industriepapiere überwogen heute, entsprechend der schwächeren Tendenz im variablen Verkehr, Rückgänge. Besonders auffällig gedrückt waren Christophe & Unmack sowie Vereinigte Bautzener Papier mit je ,6 ¼ %, wobei bei letzteren das Angebot nur beschränkt Auf⸗ nahme fand. Zu den wenigen festeren Papieren gehörten Har⸗ burger Eisen (+† 3 ¾ %). Bei den Bankaktien fielen Adca mit 2 ⁄¾ % auf; man nimmt an, daß die Bank auch für 1936 wieder dividendenlos bleibt. Hyp.⸗Bankaktien wiesen nur unbe⸗ deutende Schwankungen nach beiden Seiten auf.

1 Am variablen Montanmarkt ermäßigten sich Reichsaltbesitz um

„½% % auf 124 ¾. Die Umschuldungsanleihe wurde bei unv. 93,650 belassen. Reichsschuldbuchforderungen zogen in den mittleren Fälligkeiten um % an.

An den Kassarentenmärkten war es heute ziemlich still und kursmäßig wenig verändert. Ein freundlicher Grundton ist nicht zu verkennen. Erwähnenswert sind von Stadtanleihen Düsseldorf und Hagen mit je +† , Gelsenkirchen mit +† %. Deko⸗ sama III notierten wieder minus⸗minus und dann 997 7. Dto. Neubesitz verloren 1 . Gefragt waren Länder⸗Altbesitz, so Lübeck, Mecklenburg, und Thüringen, die ½ bis ¾ % gewannen. Hamburger Neubesitz zogen ebenfalls um ca. ¼ % an. Länder⸗ anleihen waren eher etwas gedrückt. Von Industrieobligationen erholten sich Farbenbonds um ½ %, waährend Basalt bei kleinem Angebot 1 % hergaben.

Am Geldmarkt nannte 2 % bis 2 % %.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das Pfund mit 12,30 ½½ (12,31), der Dollar mit unv. 2,49, der Franc mit 11,10 (11,03 4), der Gulden mit 136,59 (136,38) und der Franken mit 57,03 (56,97 festgesetzt. 8

man etwas teurere Geldsätze von

Börsenkennziffern für die Woche vom 19. bis 24. April 1937.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern 8 stellen sich in der Woche vom 19. bis 24. April 1937 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt

vom 19. 4. vom 12. 4. bis 24. 4. bis 17. 4.

122,66 121,50 103,98 103,33 114,74 113,84

111,60 110,76

Monats⸗ durchschnitt März

120,64 101,60 112,47

109,34

Aktienkurse (Index 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr..

Gesamtwt ..

Kursniveau der 4 ½ % igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken.. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeinen. .

Durchschnitt...

Außerdem: 5 % ige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe ...

99,20

98,64 97,86

98,10 98,69

99,13

98,34 97,59

97,92 98,52

97,70

102,32 93,13

101,20 91,47

102,59

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