1937 / 125 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jun 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 125 vom 4. Juni 1937. S. 4 e 1 8. 1

Ansländische Geidsorten und Banknoten. . Polnische Noten 551,00, Belgrad 65,45, Danzig 545,50, Warschau zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußisch

In Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische 545,00. 1 Auszahlung, ausländische Geidsorten und Vanknoten. Budapest, 3. Juni. (D. N. B.) (Alles in Pengö.] Wien Nr. 125 Berlin, Freitag, den 4. Juni 8 1“ 1“

80,454, Berlin 136,20, Zürich 77,85, Belgrad 7,85. Telegraphische Auszahlung. 1 8 8; Offentlicher Anzeiger.

3. Juni Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205

2,46 2,48 2,46 2,48 06,733 0,753

41,92 42,08 0,144 0,164

4. Juni Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

2,464 2,484 2,464 2,484 0,732 0,752 42,00 42,16 0,145 0,165

Sovereigns. .. Notiz 20 Franes⸗Stücke.. für Gold⸗Dollars .. ..] 1 Stück Amerikanische:

1000 5 Dollar. 1 Dollar

2 und 1 Dollar. . 1 Dollar Argentinische. 1 Pap.⸗Peso Belgische.. 100 Belga Brasilianische. 1 Milreis

3. Juni Geld Brief

12,60 12,63 0,761 0,765

4. Juni

London, 4. Juni. (D. N. B.) New York 492,30, Paris Geld Brief

110,60, Amsterdam 895 ¼16, Brüssel 29,25 ¾, Italien 93,62, Berlin 12,27 ⅛, Schweiz 21,57 ½, Spanien 87,00 nom., Lissabon 110,12, Kopen⸗ hagen 22,40, Wien 26,31, Istanbul 618,00 B., Warschau 26 00, Buenos Aires Import 16,00, Riv de Janeiro 412,00. 1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 8 3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen,

Paris, 3. Juni. (D. N. B.) [Schlußkurse, amtlich.] Deutsch⸗ 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

Aegypten(Alexandrien und Kairo.. rgentinien (Buenos Mires) ..

Belgien (Brüssel u.

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. 3 H.,

11. Genossenschaften,

12. Unfall⸗ und

12,66

0,764

12,63 0,760

1 ägypt. Pfd. land —,—, London 110,62, New York 22,48 ¼, Belgien 378,25 1 Pap.⸗Pes. Spanien —,—, Italien 118,30, Schweiz 512 ⅞, Kopenhagen 493,50, Holland 1236,00, Oslo 557,00, Stockholm 570,25, Prag

Antwerpen) .. .. Brasilien (Rio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) . England (London).. Estland (Reval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Notterdam).. Iran (Teheran)... Jsland (Reykjavik). Italien (Rom und Mafland) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoflawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Canada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) 3 Norwegen (Oslo) .. Oesterreich (Wien) Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg).. Schweiz, (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) Tichechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

99 % in Blöcken.

100 Belga

1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden l engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 YVen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Kronen 100 Schilling

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken 100 Pesfeten 100 Kronen

1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

2,13

0,164 3,047

55,05 47,10

12,33

67,93

5,45 11,15

137,60 137,88

15,31

55,10

13,09 0,717

5,694 2,501 48,90 41,94 61,96 48,95 47,10 11,195 63,57 57,13 16,98 8,696 1,978 1,469 2,501

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 4. Juni 1937. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte

98 bis

42,05

0,163

3,047 54,93 47,10 12,30

67,93 5,44 11,125

2,353

137,36 15,28 54,99

13,09 0,716

5,694

2,498 48,70 41,94

61,82 48,95

47,10 11,17

42,21

0,166

3,053 55,17 47,20 12,36

68,07 5,46

11 2,357

15,35 55,22

13,11 0,719

5,706 2,507 49,00 42,02 62,08 49,05 47,20 11,215 63,42 57,02 16,98 8,681 1,978 1,459

2,498

63,69 57,25 17,02 8,714 1,982 1,471 2,507

Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,

42,13

0,165

3,053 55,03 47,20 12,33

68,07 5,45 11,145

137,64 15,32

144 RM für 100 kg

Walz⸗ oder Drahtbarren 0

o“

Reinnickel, 988 T999 a%o, Antimon⸗Reguluiuiuis . 18 1“

Feinsilber

fein.

Wagengestellung

für Koh

le,

Koks

und Brik

etts im

Ruhrrevier: Am 3. Juni 1937: Gestellt 28 546 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 4. Juni auf 81,50 (am 3. Juni auf 81,00 ℳ) für 100 kg.

Berlin, 3. Juni. Preisnotierungen für Nahrungs⸗

mittel. handels weiße, mittel

für

verlesen 45,00 bis 49,00 ℳ, 1 , Linsen, mittel, käferfrei 54,00 bis 58,00 ℳ,

54,00 ℳ,

(Verkaufspreise 5 100 Kilo frei Haus Groß⸗VBerlin.) 42,00 bis 43,00 ℳ,

Lin

sen,

Langbohnen, . kleine, käferfrei 50,00 bis

weiße,

Lebensmittelgroß⸗

ohnen, hand⸗

Linsen,

große, käferfrei 58,00 bis 66,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum,

gelbe 46,00 bis 48,00 ℳ, 51,00 ℳ,

49,00 bis 64,50 ℳ, zwecke notiert, 31,50 ℳ, extra fancy und fein 40,00 bis 38,00 ℳ,

unglasiert 53,00 42,00 ℳ,

Geschl. glas. do. III 58,00 bis 59,00 ℳ, und zwar: Mulm., 52,00 bis bis Gerstengraupen,

Speiseerbsen, b gelbe Erbsen II 63,50 bis nur für Speise⸗ Italiener, 30,50 35,50

Gerstengraupen, Kälberzähne 33,00 bis 34,00 ℳ,

Vict. Riese Reis, n unglasiert bis 36 50 ℳ, Gerstengraupen,

n, gelbe

bis Mexiko mittel

grob 37,00

Gerstengrütze 34,00 bis 35,00 ℳ, Haferflocken 40,00 bis 41,00 ℳ,

Hafergrütze, 1150 31,60 ℳ,

gesottene 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl,

44,00 bis 45,00 ℳ, Weizenmehl Type 812 34,70 bis 35,70 ℳ, Weizen⸗

Roggenmehl,

Type

Type 1050 30,60 bis

mehl, Type 502 38,60 bis 39,60, Weizengrieß, Type 502 39,60

bis 40,60 ℳ, Kartoffelniehl 9

bis —,— ℳ, Zucker, Melis

67,70 bis —,— (Aufschläge nach Sortentafel), Roggenkaffee 38,00 bis 38,50 ℳ, Gerstenkaffee 38,00 bis 39,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 47,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior

bis Extra

Superior bis

Prime

Extra Prime

318,00 bis 368,00 ℳ, amerikaner aller Art 330,00 bis 462,00 ℳ, 9 w 407,00 bis 436,00 ℳ,

Rohkaffee,

Röstkaffee, Röstkaffee,

Zentral⸗ Brasil

Zentralamerikaner aller Art 432,00 bis 558,00 ℳ, Kakao, stark

entölt 138,00 bis

ℳ,

Kakao, leicht

entölt

bis

7

—.— ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 960,00

bis

e hen ℳ,

1400,00 ℳ,

Ringäpfel Pflaumen 40/50

amerikan. in Kisten 8

extra choice bis

—,— bis

Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese t Kisten 72,00 bis 74,00 Korinthen choice Amalias 54,00 bis 56,00 ℳ, Mandeln, süße,

handgewählte,

handgewählte, ausgew. —,— bis g Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces —,—

bis

ä ℳ,

ausgew. —,— bis —,—

ℳ,

Mandeln, bittere,

ℳ, Kunsthonig in ½ kg⸗-

Bratenschmalz in Kübeln —,—

bis

—,— ℳ,

Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, Speck, inl., ger., —,

is —,— ℳ,

Markenbutter in Tonnen 290,00 bis

292,00

Markenbutter gepackt 294,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt

288,00 bis 290,00 ℳ,

Molkereibutter

in Tonnen 2

76,00 bis

278,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 280,00 bis 282,00 ℳ, Land⸗ butter in Tonnen 262,00 bis 264,00 ℳ, Landbutter gepackt 266,00

100 Leva

100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling 100 Zloty

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 Kronen

Bulgarische.. Dänische.. Danziger. Englische: große.

. 5477 5499 1 £ u. darunie

47,11 47,29 12,275 12,315 12,275 12,315

539 5,43 11,085 11,125 137,03 137,57

1307 13,13 5,68 5,72 2,146 248

41,70 41,86 61,66 61,90

48,90 49,10 47,11 4729

54,90 55,12 47,11 47,29 12,305 12,345 12,305 12,345

540 5,44 1Ult ü1115 137,26 137,82

13,07 13,13 5,68 5,72 2,464 2,484

41,70 41,86 61,80 62,04

48,90 49,10 47,11 47,29

Estnische.. Fen g .. Holländische.. Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Kanadisch . Lettländische... Litauische . Norwegische.. Oesterreich.: große.. 100 Schill. u. dar. Polnische.. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei.. Schwediscche . Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Spanischhe

Tschechoslowakische: 5000,1000 u. 500 Kr.

100 Kr. u. darunter 100 Kronen Türkische ltürk. Pfund isch . . 100 Pengö

.

e.;

65,25 56,87 56,87

63,51 57,09 57,09

63,66 57,20 57,20

63,40 56,98 56,98

8,83 1,84

eh ee. . Dare Peregrc.

In der in der Nummer 123 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 2. Juni 1937 veröffentlichten „Amtlichen Notierung von Geldsorten und Banknoten“ ist ein Druckfehler enthalten. Der Danziger Geldkurs für 100 Gulden beträgt statt 47,11 richtig 47,10

8 8*vzö. 8

bis 268,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00 ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,— ℳ,

Käse 68,00 bis 74,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen. anzig, 3. Juni. (D. N. B.) Auszahlung London 25,95 G., 26,05 B., Auszahlung Berlin (verkehrsfrei) 211,67 G., 212,51 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 B. Auszahlungen: Amsterdam 289,74 G., 290,86 B., Zürich 120,16 G., 120,64 B, New York 5,2720 G., 5,2930 B., Paris 23,50 G.,

Mn

M

x.

7 7 7.

h alüctlithne chh Kstunden

Gebl für das 8

Mc

23,60 B., Brüssel 88,72 G., 89,08 B., Stockholm 183,83 G., 134,87 B., Kopenhagen 115,87 G. 116,33 B. Oslo 130,44 G. 130,96 B., Mailand 27,75 G., 27,55 B.

Wien, 3. Juni. (D. N. B.) [(Ermittelte Durchschnittskurse im Privatclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 295,93, Berlin 215,48, Brüssel 90,58, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen⸗ hagen 118,23, London 26,49, Madrid —,—, Mailand 28,09 (Mittel⸗ kurs), New York 538,36, Oslo 133,04, Paris 23,91, Prag 18,82 ½, Sofia —,—, Stockholm 136,46, Warschau 100,81, Zürich 122,75, Briefl. Zahlung oder Scheck New York 534,19.

158,25,

78,40, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Argentinien (D. N. B.) [Anfangsnotierungen,

—,—, Warschau —,—.

Paris, 3. Juni. 88* verkehr.] Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag —,—, ien —,—, Amerika 22,49, England 110,63, Belgien 378 %, Holland 1236,00, Jtalien —,—, Schweiz 513 ⅛1, Spanien —,—, Kopen⸗ hagen —,—, Oslo —,—, Stockholm 570,75, Belgrad —,—, Argentinien —,—, Warschau —,—.

(D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 181¹⁄16, Paris 8,09 ¼. Brüssel Oslo 45,00,

—.—

Amsterdam, 3. Juni. 72,90, London 8,94 v. New York 30,60 ½, Schweiz 41,50, Italien —,—, Madrid —,—, Kopenhagen 39,97 ½, Stockholm 46,15, Prag 634,50.

Zürich, 4. Juni. (D. N. B.) 18 Uhr.] Paris 19,50 ¼ London 21,58 ½, New York 438 ⅛3, Brüssel 73,77 ½, Mailand 23,05, Madrid —,—, Berlin 175,65, Wien: Noten 81,00, Auszahlung 81,75, Istanbul 345,00.

Kopenh (D. N. B.) London 22,40, New York 456,25, rlin 182,45, Paris 20,40, Antwerpen 76,75, Zürich 104,15, Rom 24,15, Amsterdam 250,80, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,97, Prag 16,00, Wien 86,55, Warschau 86,75.

Stockholm, 3. Juni.

ag; en, 3. Juni. e

(D. N. B.) London 19,40, Berlin Paris 17,60, Brüssel 66,75, Schweiz. Plätze 90,25, Amsterdam 217,00, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,65, Washington 394,00, Helsingfors 8,60, Rom 21,00, Prag 14,00, Wien 74,50, Warschau 75,00.

Oslo, 3. Juni. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 163,00, Paris 18,20, New York 406,00, Amsterdam 223,50, Zürich 93,00, Helsingfors 8,90, Antwerpen 68,75, Stockholm 102,85, Kopen⸗ hagen 89,25, Rom 21,60, Prag 14,30, Wien 77,00, Warschau 77,75.

Moskau, 30. Mai. (D. N. B.) 1 Dollar 5,268, 1 engl. Pfund 26,03, 100 Reichsmark 211,38.

London, 3. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20 ¾, Silber fein prompt 22,00, Silber auf Lieferung Barren 20 ⁄16, Silber auf Lieferung fein 22 ⁄¼16, Gold 140/9

Wertpapier. Frankfurt a. M., 3. Juni. (D. N. B.) Reichs⸗Altbesitz⸗ anleihe 127,25, Aschaffenburger Buntpapier 87,00, Buderus Eisen 129,75, Cement Heidelberg 159,75, Deutsche Gold u. Eilber 263,00, Deutsche Linoleum 170,00, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guill. 138 ⅛, Ph. Holzmann 151,25, Gebr. Junghans —,—., Lahmeyer 125,50. Mainkraftwerke 98,25, Rütgerswerke 158,00, Voigt u. Häffner —,—, Westeregeln 118,00, Zellstoff Wald⸗

Hamburg, 3. Juni. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 105,00, Vereinsbank 128,50. Lübeck⸗Büchen 90,50, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 18 ¼⅛, Hamburg⸗Südamerika 45,50, Nordd. Lloyd 18 ¾⅞, Alsen Zement 187,00, Dynamit Nobel 91,00, Guano 114,00, Harburger Gummi 180,00, Holsten⸗Brauerei 109,50, Neu Guinea —,—, Otavi 33,00.

Wien, 3. Juni. (D. N. B.) Amtlich. [In Schillingen.] 5 % Konversionsanleihe 1934/59 100,10, 3 % Staatseisenb. Ges. Prior. -X —,—, Donau⸗Save⸗Adria Obl. 63,90, Türkenlose —,—, 4 ½ % Invest.⸗Anleihe 1937 90,00, Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein —,—, Ungar. Creditbank —,—, Staatseisenbahnges. 27,90, Dynamit Nobel —,—, Scheidemandel A.⸗G. —,—, A. E. G. Union —,—, Brown⸗Boveri⸗Werke —,—, Oesterr. Kraftwerke A.⸗G. 83,75, Siemens⸗Schuckert —,—, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 44,00, Felten u. Guilleaume —,—, Krupp A.⸗G., Berndorf 129,00, Prager Eisen —,—, Rima⸗Murany 93,75, Skodawerke —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 210,50, Leykam Josefsthal 70,50, Steyrermühl 99,20. Amsterdam, 3. Juni. (D. N. B.) 7 % Deutsche Reichs⸗ anleihe 1949 (Dawes) 20,00, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 oung) 24,50, 6 ¾ % Bayer. Staats⸗Obl. 1945 16,50, 7 % 1935 —,—, 6 % Preuß. Obl. 1952 16,50, 7 % Dresden Obl. 1945 —,—, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 —,—, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 —,—, 7 ½ % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 19560 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—, Amster⸗ damsche Bank 146,00, Deutsche Reichsbank —,—, 5 % Arbed 1951 —,—, 5 ¼ % Arbed Obl. 120,00, 7 % A.⸗G. f. Bergbau, Blei u. Zink Obl. 1948 —,—, 7 % R. Bosch Doll.⸗Obl. 1951 82,00, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 59,00, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 36,00 G., 6 % Gelsen⸗ kirchen Goldnt. 1934 62,00 G., 6 % Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 21,00 G., 6 % J. G. Farben Obl. 1945 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 20,75, 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten —,—, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 1930 —,—, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 —,—, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 20,50, J. G. Farben Zert. v. Aktien —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 18,50, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 26,00, Kreuger u. Toll Windst. bbl. —,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 1930 —,—, Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Kölner Emission) —X,J—.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Bradford, 3. Juni. (D. N. B.) Am Wollmarkt war die Stimmung fest. 64 er Ketten stellten sich auf 39. Das Geschäft gestaltete sich ruhig. Garne verkehrten ebenfalls in unverändert

ruhiger Haltung. —́õU ——————

I Verantwortlich für Schriftleitung, Anzeigenteil und für den Verlag: i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft,

Prag, 3. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 15,81 ⅛, Berlin 11,52 ½, Zürich 656,75, Oslo 711,00, Kopenhagen 632,50, London 141,75, Madrid —,—, Mailand 151,10, New York 28,77, Paris

128,25 (am 2. Juni 128,30), Stockholm 730,00, Wien 530,00,

Berlin, Wilhelmstraße 32. 1 Acht Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften,

13. Bankausweise 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Invalidenversicherungen, 8

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1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

[(15659) Bekanntmachung. Ich habe das Vermögen des Privat⸗ mannes und früheren Antiquars Ferdi⸗ nand August Held und seiner Ehe⸗ frau Emma geb. Bräunlich in Baden⸗ Baden, Sofienstr. 5, am 13. Mai 1937 mit Beschlag belegt. Finanzamt Baden⸗Baden.

115660] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Matzenfabrikant Ernst Mareus, geb. am 22. 8. 1895 in Burgsteinfurt i. W., zuletzt wohnhaft in Burgsteinfurt i. W., zur Zeit in Amsterdam, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 21 500,— RM, die am 22. April 1937 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuer⸗Vorschriften (Reichssteuer⸗ blatt 1934, Seite 599, Reichsgesetzblatt 1931, 1, Seite 699, Reichsgesetzblatt 1932, 1. Seite 571, Reichsgesetzblatt 1934, 1, Seite 392) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die ge⸗ mäß § 9 Ziffer 1 aaO. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ stehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens⸗ innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit ber Leistung keine Kenntnis von der Geschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ is trifft. Eigenem Verschulden steht bas Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich der fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ chriften, sofern nicht der Tatbestand der teuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen teuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ teuer⸗Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des teneraußendienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ imte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ chaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ flichtigen, wenn er im Inland be⸗ noffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, ien obengenannten Steuerpflichtigen, alls er im Inland betroffen wird, vor⸗ üufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 bs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften inverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ irks, in welchem die Festnahme erfolgt, korzuführen.

Burgsteinfurt, den 21. Mai 1937.

Finanzamt Burgsteinfurt.

vom Verlag nicht vorgenommen.

Steuersteckörief und Vermögens⸗ [15661] beschlagnahme.

Die Ww. Dora Marceus geb. Weingarten, geb. am 9. 9. 1874 in Her⸗ jord i. W., zuletzt wohnhaft in Burg⸗ steinfurt i. W., zur Zeit in Amsterdam, schuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von 33 000 RM, die am 22. April 1937 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden ange⸗ fangenen halben Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften Reichssteuer⸗ blatt 1934, Seite 599, Reichsgesetzblatt 1931, I1, Seite 699, Reichsgesetzblatt 1932, I, Seite 571, Reichsgesetzblatt 1934, I, Seite 392 wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 aaO. festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuer⸗ 1. zustehenden Forderungen oder onstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden süht⸗ das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder ⸗fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer⸗ vorschriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396

Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußendienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtige, wenn sie im Inland be⸗ troffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervorschriften unver⸗ züglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen.

Burgsteinfurt, den 21. Mai 1937. Finanzamt Burgsteinfurt. (Unterschrift.)

[15662] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.

Der Ernst Levy, geb. am 1. 8. 1904 in Breyell, und seine Ehefrau Ida geb. Marcus, geb. am 9. 2. 1901 in Burgsteinfurt i. W., zu⸗ letzt wohnhaft in Burgsteinfurt i. W., zur Zeit in Amsterdam, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 9500,— RM, die am 22. April 1937 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen

402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuer⸗Vorschriften, Reichssteuer⸗ blatt 1934, Seite 599, Reichsgesetzblatt 1931, I, Seite 699, Reichsgesetzblatt 1932, I, Seite 571, Reichsgesetzblatt 1934, 1, Seite 392, wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 aaO. festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens inner⸗ halb eines Monats dem unterzeich⸗ neten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Erfül⸗ lung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden hethe Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuerge⸗ fährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit 413 der Reichs⸗ abgabenordnuna) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuevpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betvoffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Burasteinfurt, den 21. Mai 1937.

Finanzamt Burgagsteinfurt. (Unterschrift.)

.Aufgebote. [15673]

Durch Ausschlußurteil vom 26. Mai sind die angeblich verlorengegangenen Aktien der Zuckerfabrvik Harsum in Harsum Nr. 308, 309, 1343, 377, 539, 540 über je 450 RM, umgestellt auf je 150 RM, ausgestellt Nr. 308 und 309 auf den Namen Andreas Marheinecke in Einum, Nr. 1343 auf Joachim Lücke in Klein Giesen, Nr. 377 auf Theodor Heeke in Harsum, Nr. 539, 540 auf Heinrich Steinmann in Harsum, sämt⸗ lich umgeschrieben auf den Namen des Antragstellers, den Bauer Theodor Bor⸗ mann in Harsum, für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Hildesheim, 26. Mai 1937.

[15663] Aufgebot.

Die Witwe Theodor Reitz in Eus⸗ kirchen, Wilhelmstraße 12, hat das Auf⸗ gebot des Kuxscheines Nr. 95 der Ge⸗ werkschaft Mechernicher Werke, Mecher⸗ nich, lautend auf Theodor Reitz, Bau⸗ unternehmer in Euskirchen, zum Zwecke der Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber des Kuxscheines wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 4. Januar 1938, 11 Uhr, Zimmer Nr. 4, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Kuyxschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Kuxscheines erfolgen wird. Gemünd (Eifel), den 29. Mai 1937.

[15665] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Alfred Eulitz in Chemnitz, Falkeplatz 2, hat in seiner Eigenschaft als Testaments⸗ vollstrecker des am 15. Oktober 1936 in Chemnitz, Barbarossastraße 11, verstor⸗ benen Kaufmanns Fritz Kohn das Auf⸗ gebot der beiden Goldpfandbriefe der Leipziger Hypothekenbank in Leipzig Em. XV Lit. P Nr. 1037 und Nr. 3270 über je 1000 Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Freitag, den 10. Dezember 1937, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Peterssteinweg 8, II. Stock, Zim⸗ mer 242, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Leipzig, den 27. Mai 1937.

Das Amtsgericht. Abt. 112.

[15664] Aufgebot.

1. Der Rechtsbeistand Carl Bugert in Köthen, 2. der Schriftleiter Theodor Hofmann in Köthen, vertreten durch die Rechtsanwälte Berendt und Irmer in Köthen, haben das Aufgebot: zu 1 des Sparbuches Nr. 29 204 der Sparkasse des Kreises Dessau⸗Köthen (auf den Namen des Rentners Friedrich Schön⸗ brodt lautend), zu 2 des Hypotheken⸗ briefes über die für Frau Martha Hofmann in Köthen im Grundbuch von Köthen Band XXX Blatt 1924 ein⸗ getragene Hypothek von 18 500 GM, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. September 1937, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 5, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Köthen, den 26. Mai 1937. Das Amtsgericht. 5.

[15666]

Der Bürgermeister der Stadt Thal⸗ heim i. Erzg. hat gemäß § 927 B. G.⸗B. das Aufgebot beantragt zur Aus⸗ schließung der Eigentümer des auf Blatt 478 des Grundbuchs für Thal⸗ heim eingetragenen Grundstückes. Als Eigentümer sind im Grundbuch ein⸗ getragen: a) der am 5. Juli 1906 in Thalheim verstorbene Kaufmann Fried⸗ rich Hermann Zeißler, b) der am 29. November 1913 in Leipzig ver⸗ storbene Gutspächter Christian Friedrich Hunger. An alle Personen, die Rechte und sonstige Ansprüche von den Ver⸗ storbenen herleiten, ergeht die Aufforde⸗ rung, ihre Rechte und Ansprüche späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, den 28. Juli 1937, nachm. 15 Uhr, bestimmten Aufgebotstermin anzumelden. Gehen bis zum vorstehenden Termin Erklärungen, die die Unzulässigkeit der Ausschließung ergeben, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht nicht ein, so erfolgt die Ausschließung der als Eigentümer Personen gemäß § 927

9

Amtsgericht Zwönitz, am 26. Mai 1997.

[15667] Aufgebot.

Lokalrichter Camillo Grohmann, Dres⸗ den, Rehefelder Str. 39 b, hat bean⸗ tragt, die verschollene, am 29. 11. 1874 in Braunsrath, Kreis Heinsberg, Re⸗ gierungsbezirk Aachen, geborene Elisa⸗ beth Ida geschiedene Kühn, geschieden gewesene Spangenberg geb. Schröter, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Schöneberg, Eisenacher Str. 17 bei Ziesang, für tot zu erklären. Es werden aufgefordert: a) die Verschollene, sich spätestens in dem auf den 20. 12. 1937, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Berlin⸗Schöne⸗ berg, Grunewaldstr. 66, Zimmer 37, anberaumten Aufgebotstermine zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, b) alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen erteilen können, zur Anzeige spätestens im Aufgebotstermin. Berlin⸗Schöneberg, 28. Mai 1937.

Amtsgericht. (9 F. 21. 97.)

[15668] Oeffentliche Aufforderung.

Der am 10. Mai 1815 zu Großen Linden (Kreis Gießen) geborene, zuletzt dort wohnhafte Johann Ludwig Velten, der nach Australien ausgewandert sein soll, ist durch Ausschlußurteil des Amts gerichts Gießen für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes wurde der

(Unterschrift.) 1

halben Monat.

Amtsgericht.

31. Dezember 1868, 24 Uhr, festgestellt.

Da ein Erbe des Nachlasses bisher nich ermittelt ist, werden diejenigen, welche Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 31. Juli 1937 bei dem unterzeichne⸗ ten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung SSeen. wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Gießen, den 31. Mai 1937. Amtsgericht.

[15670) Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Hersbruck erläßt folgendes Aufgebot: Der Schreiner Thomas Appold in Nürnberg, Forsthof⸗ straße 13, als Bevollmächtigter seiner Mutter Margareta Appold in Nürn⸗ berg, Forsthofstr. 13, einer Schwester des Antragsgegners, hat den Antrag gestellt, den verschollenen Landwirt Peter Burkhard Seitz, zuletzt wohnhaft in Viehhofen, für tot zu erklären. Der Verschollene wird daher aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, 22. Dezember 1937, vorm. 8 ¾⅛ Uhr, im Sitzungssaale des Amts⸗ gerichts Hersbruck anberaumten Aufge⸗ botstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Ferner ergeht die Aufforderung an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen spätestens im Aufgebotstermine 82 Gerichte daneig zu machen.

Hersbruck, den 26. Mai 1937. Amtsgericht.

Rath.

[ĩ15669] Oeffentliche Aufforderung.

Die am 7. Dezember 1817 zu Großen⸗Linden (Kreis Gießen) geborene Anna Maria Grösser geb. Velten verwitwete Zörb, die zuletzt in England gewohnt haben soll, ist durch Ausschluß⸗ urteil des Amtsgerichts Gießen für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes wurde der 31. Dezember 1868, 24 Uhr, festgestellt. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 31. Juli 1937 bei dem unterzeichneten Gericht zur An⸗ meldung zu bringen, widrigenfalls die ö“ erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vor⸗ handen ist.

Gießen, den 1. Juni 1937.

Amtsgericht.

[15671] Aufgebot. Der Rechtsanwalt Fritz Rommel in

Leipzig CI1, Barfußgasse 15, hat als Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des am 15. Mai 1936 verstor⸗ benen, in Leipzig 83, Zwickauer Straße 77II, wohnhaft gewesenen Bankbeamten Georg Heinrich Johann Pfeufer das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Bankbeamten G. H. J. Pfeufer spätestens in dem auf Freitag, den 23. Juli 1937, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Peterssteinweg 8, II. Stock, Zimmer 242, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ läubiger, welche sich nicht melden, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erbden nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit Leipzig, den 24. Mai 1937. Amtsgericht. Abt. 112.