dem
8.
, 82*
7
128 vom
Juki 1937. S. 2
Meißen ist erlos⸗ N Kausyiedsbetrages erhöht. Meißevende Menge wird durch zwei geteilt und ergibt den jährlichen Normalbedarf.
(3) Als verarbeitet im Sinne des 89 diejenigen Mengen, die im eigenen Betriebe
des deutschen Zolltarifs aufgehoben war. Soweit Häute aus dem Betriebe entfernt worden sind, sind letztere
(z. B. Abfälle, Kalkspalte usw.).
(4) Der Normalbedarf wird gesondert festgestellt für
folgende Gruppen: A Kalbfelle (einschl. Mastkalbfelle), A Rindhäute (übrige Zahmhäute⸗ und Felle, B Wildhäute, C Kipse, D Sonstige
11“
8
P bis G nicht enthaltene. Felle und Häute), FE Roßhäute, 1 zu X bis E: ausgedrückt in kg Salzgewicht.
F Schaf⸗, Ziegenfelle (einschl. Lamm⸗, Zickel⸗, Hirsch⸗,
Rieh⸗ und Renntierfelle), G u.“ (einschl. Fischhäute und Seehunde⸗ elle), 8 zu F und G: ausgedrückt in Stück. Für die Eingliederung in die vorgenannten Gruppen ist die Einteilung des den Verarbeitern übersandten „Frage⸗ bogens für die ledererzeugende Industrie“ vom Mai 1934 maßgebend. Für die Umrechnung in Salzgewicht gilt folgender Schlüssel: 1 kg Grün⸗ (Frisch⸗) Gewicht (Ar und A⸗) = 0,9 kg Salzgewicht,
1 kg Kalbfelle (An) trocken = 2,5 kg Salzgewicht,
1 kg Haut und Kips (A⸗, B und C) trocken = 2,25 kg Salzgewicht, 8
1 kg Roßhaut (E) trocken = 2,4 kg Salzgewicht,
1 kg Haut und Kips (B und C) trockengesalzen = 1,7 kg Salzgewicht.
Die Umrechnung der nach Stückzahl gekauften Roß⸗ hüges (E) erfolgt, wenn das Gewicht nicht feststeht, nach olgendem Schlüssel:
1 Roßhaut 1 Hals 13 kg 8 1 Schild 9 kg.
(5) Für Schaffelle, die lediglich entwollt worden sind, wird der Normalbedarf gesondert festgestellt. Die Vorschrift des Abs. 3 findet insoweit keine Anwendung. Die auf Grund eines solchen Normalbedarfs erteilte Einkaufs⸗ agenehmiaung berechtigt nur zum Entwollen.
eIFexbbeeekanf Hon Hinmten Ichgif fellen (Ner. 158 un) des stat. Warenverz.) am dem Gesomteins
22 kg
11“
8
8 2
als er dem vochsten Jahresburchchatn. aus den Jahren 1923 bis 1936 entspricht. 8
(7) Die Ueberwachungsstelle kann den Normalbedarf ab⸗ weichend von der vorstehenden Berechnungsweise festsetzen.
. § 18 —
11) Für jeden Genehmigungszeitraum (§ 16 Abs. 2) wird besonders bekanntgemacht, welche Prozentsätze des Normalbedarfs der einzelnen Gruppen der Berechnung der allgemeinen Einkaufsgenehmigung zugrunde zu legen sind.
Von der sich danach ergebenden Menge werden Vorgriffe⸗ (§ 20) sowie Ueberschreitungen der Einkaufsgenehmigung, die ohne Zustimmung der Ueberwachungsstelle erfolgt sind, ab⸗
gesetzt.
(2) Die Ueberwachungsstelle kann für einzelne Ver⸗ arbeiter die allgemeine Ein aufsgenehmigung abweichend von der sich aus Absatz 1 ergebenden Höhe festsetzen.
§ 19
(1) Ueber die Einkaufsgenehmigung erhält
arbeiter einen schriftlichen Bescheid.
X““ jeder Ver⸗
(2) Die Uebernahme zur Lohnveredlung (Lohngerbung)
wird wie ein Kauf behandelt. Die diesbezüglichen Abschlüsse werden daher bei dem Auftragnehmer auf die genehmigten Mengen angerechnet.
(3) Die Abschlüsse, die im Rahmen der Genehmigung
getätigt werden, sind — soweit es mit den Erfordernissen einer geordneten Betriebsführung vereinbar ist — gleich⸗ mäßig über den Genehmigungszeitraum zu verteilen.
(4) Werden auf Grund der Einkaufsgenehmigung ge⸗ kaufte oder zur Lohnveredlung übernommene Felle bund⸗ Häute wieder verkauft oder zurückgegeben, ohne daß ihre Eigenschaft als Waren der Zolltarif⸗Nr. 153 (mit Ausnahme
von Leimleder) geändert worden ist, so können diese Mengen⸗ in den gemäß § 25 zu erstattenden Betriebsmeldungen wieder⸗
abgesetzt und in dem gleichen Genehmigungszeitraum, in dem die Absetzung erfolgt ist, nochmals eingekauft oder zur Lohn⸗ veredlung übernommen werden. von Fellen und Häuten (z. B. Abfälle von gesalzenen Rinds⸗ hüten nach der Crouponierung), jedoch nur bei denjenigen
erarbeitern, bei denen eine Absetzung gemäß § 17 Abs. 3.
Satz 3 bei der Feststellung des Normalbedarfs erfolgt ist. 9 Die “ des Absatz 4 findet keine Anwendung. auf Schaffelle, d
genehmigung erforderlich mit Ausnahme der Beiz⸗Blößen (§ 17 Abs. 3 Satz 2). I b 829
11) Jeder Verarbeiter ist berechtigt, nach voller Inan⸗ spruchnahme der für den laufenden Genehmigungszeitraum erteilten allgemeinen Einkaufsgenehmigung bis zu 10 % der für den vorhergehenden Genehmigungszeitraum erteilten allgemeinen Einkaufsgenehmigung, soweit dieselbe nicht aus⸗ genutzt war, in Anspruch zu nehmen (Rückgriff). Ferner ist es gestattet, die für den laufenden Genehmigungszeitraum erteilte allgemeine Einkaufsgenehmigung bis zu 10 % zu überschreiten; die überzogene Menge wird auf den nächsten Genehmigungszeitraum, angexechnet (Vorgriff).
(2) Rück⸗ und Vorgriffe in größerem Ausmaße sind nur mit Zustimmung der Ueberwachungsstelle zulässig.
Die sich hiernach jeweils er⸗ halb⸗
2 gelten nur oweit be⸗ oder verarbeitet worden sind, daß ihre Zugehörigkeit zu Nr. 153 Die Herstellung von sog. Beizblößen, die ohne Konservierung (Pickeln) an Zurichter äbgegeben werden, gilt jedoch als Verarbeitung. vorher geteilt und Teile von ihnen wieder bei der Feststellung der Verarbeitungsmenge nicht zu berücksichtigen
einschl.
Felle und Häute (Schweinshäute, Hunde⸗ felle, Büffelhäute und andere in A bis C und
Das gleiche gilt für Teile
e in einem Betriebe entwollt worden sind.⸗ Zur Weiterverarbeitung der Blößen ist eine Einkaufs⸗
Neichs⸗
4 Meldungen gemachten⸗
2
11) Das Scheren von Schaffellen ist verboten.
und Staatsanzeiger Nr.
8
(1) Vor Beginn eines jeden Genehmigungszeitraumes wird besonders bekanntgemacht, welchen Prozentsatz des Normalbedarfs diejenigen Verarbeiter, die einen schriftlichen Bescheid gemäß § 5 noch nicht erhalten haben, bis zum Erhalt dieses Bescheides in jedem Kalendermonat einkaufen oder zur Lohnveredlung in Auftrag nehmen dürfen. Diese Abschlüsse werden auf die Einkaufsgenehmigung angerechnet.
(2) Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Ver⸗ arbeiter, denen durch besonderen Bescheid der Einkauf von Fellen und Häuten oder die Uebernahme zur Lohnveredlung untersagt worden ist. 9 22
Die Ueberwachungsstelle kann die allgemeine Einkaufs⸗ genehmigung oder eine Sondergenehmigung unter Auflagen hinsichtlich der Verarbeitung der eingekauften bzw. zur Lohn⸗ veredlung übernommenen Felle und Häute sowie hinsichtlich der Verwertung der aus ihnen hergestellten Waren
§ 21
(1) Einkaufsgenehmigungen sind nicht übertragbar. (2) Eine Einkaufsgenehmigung kann widerrufen werden, wenn oe0) sie auf Grund unrichtiger Angaben oder durch un⸗ lautere Mittel erlangt ist; ) ein öffentliches Interesse die Aufhebung erfordert; ) die vorgeschriebenen Meldungen nicht ordnungsmäßig erstattet werden. 6 § 24 (1) Verarbeiter dürfen inländische Felle und Häute nur von einer Häuteverwertung oder von einem Greendler kaufen. Diejenigen Verarbeiter, deren halbjährlicher ormal⸗ bedarf nicht mehr als 6000 kg in den Gruppen A; bis E süsamanben und 1000 Stück der Gruppen F und G zusammen eträgt, dürfen im Rahmen ihrer Einkaufsgenehmigung in⸗ ländische Felle und Häute unmittelbar vom Erzeuger (Ab⸗ schlachter) kaufen, Verarbeiter mit höherem Normalbedarf nur mit Genehmigung der Ueberwachungsstelle.
(2) Die Vorschrift des Abs. 1 Satz 1 gilt auch für Per⸗ sonen oder Füimen⸗ die weder Händler noch Verarbeiter sind und gemäß § 15 Abs. 1 zu ce von der Ueberwachungsstelle die Zustimmung zum Einkauf von Fellen und Häuten erhalten
haben. § 25
(1) Jeder Verarbeiter hat bis zum 5. eines jeden Monats für den vorhergehenden Kalendermonat die Betriebsmeldung unter Benutzung des von der Ueberwachungsstelle vorge⸗ schriebenen Vordrucks ordnungsgemäß zu erstatten..
(2) Ferner sind alle Verarbeiter, Händler, Häutever⸗ wertungen und Sammelstellen, welche Felle und Häute ver⸗ arbeiten, umsetzen oder sonstwie verwenden oder verwerten oder über Vorräte an diesen Waren verfügen, verpflichtet, Nauf Anforderung der Ueberwachungsstelle die von dieser ver⸗ langten Angaben unter Benutzung der vorgeschriebenen Vor⸗ drucke zu machen und innerhalb der gesetzten Fristen einzu⸗ ö188 Die bekrieblichen Anfzeich
ungen sind so sorgfältig Iederzeit die in den An werden können.
8 § 26
(1) Die §§ 16 bis 23, 25 finden keine Anwendung auf Verarbeiter, welche im Jahre 1933 höchstens 5000 kg Salz⸗ gewicht der Gruppen A bis E zusammen und außerdem höchstens 1000 Stück der Gruppen F und G zusammen ver⸗ arbeitet haben, solange sie in einem Genehmigungszeitraum nict mehr als die Hälfte der vorgenannten Mengen ein⸗ aufen.
(2) Diese Verarbeiter haben jedoch jeweils eine Woche nach⸗ Schluß eines Kalendervierteljahres die in diesem Vierteljahr getätigten Abschlüsse der Ueberwachungsstelle zu melden. Das gleiche gilt in Abweichung von § 25 Absatz 1 für Verarbeiter, deren allgemeine Einkaufsgenehmigung die Hälfte der in Absatz 1 genannten Mengen nicht übersteigt.
u“ CG. Sonstiges. (1) Alle Tierkörper von Rindern, Einhufern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Hunden, die in Tierkörperbeseitigungs⸗ anstalten, Abdeckereien oder in Wasenmeistereien unschädlich beseitigt werden, sind abzuhäuten. Die Häute oder Felle sind der Verarbeitung zuzuführen. (2) Die Abhäutung hat zu unterbleiben bei Tieren, deren Abhäutung veterinärpolizeilich verboten ist (nach Fest⸗ stellung von Milzbrand, Rauschbrand, Tollwut, Rotz, Schaf⸗ pocken). Die Abhäutung kann unterbleiben, wenn die Häute wegen schwerer krankhafter Veränderungen voraussichtlich zu Leder nicht verarbeitet werden können. Häute und Felle seuchenkranker und verdächtiger Tiere, deren Abhäutung nicht verboten ist, dürfen nur nach vorschriftsmäßiger Ent⸗ seuchung zur Lederverarbeitung abgegeben werden. Bei den Häuten und Fellen räudekranker und ⸗verdächtiger Tiere kann die vorschriftsmäßige Entseuchung unterbleiben, wenn die unmittelbare Anlieferung an eine Gerberei erfolgt.
„ (1) Das Zerteilen von rohen inländischen Großvieh⸗
häuten (Crouponieren) ist verboten.
(2) Die Bestimmung des Absatz 1 findet keine An⸗
wendung auf Häute, die sich im Eigentum eines Verarbeiters
befinden, der den Mittelteil der Haut (Kern, Croupon) selbst
verarbeitet. “ § 29
1“
1u
.) Scheren ist jedes Abschneiden od mechanische Abtrennen der Wolle vom Fell.
§ 30
Die Ueberwachungsstelle kann Ausnahmen Vorschriften dieser Anordnung zulassen.
H. Straf⸗ und
Schlußbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung
68—
zeiti
78
(1) Die Anordnung Ausnahme der Bestimmungen der §§ 13 und 24 Abs. Satz 1, die am 1. September 1937 in Kraft treten.
(2) Lieferungen auf Grund von Abschlüssen, die n. den in Absatz 1 genannten Bestimmungen nicht mehr ag lässig sind, dürfen nach dem 31. August 1937 nur ausgeführt werden, wenn der Abschluß bereits vor der Veröffentlichung dieser Anordnung nachweislich getätigt worden ist.
(3) Gleichzeitig treten außer Kraft:
a) die Anordnung 13 (Einkaufsgenehmigungen) in der Fassung vom 30. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger
und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 76 vom 30. März
1935 und Nr. 150 vom 1. Juli 1936),
b) die Anordnung 17 (Crouponieren) vom 1. August 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 179 vom 3. August 1935),
c) die Anordnung 22 (Scheren von Schaffellen) vom 13. März 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 62 vom 13. März 1936),
d) die Anordnung 32 (Abhäutung von Kadavern) vom 30. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 99 vom 3. Mai 1937)
(4) In der Anordnung 20 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 8 vom 10. Januar 1936, Nr. 62 vom 13. März 1936, Nr. 150 vom 1. Juli 1936, Nr. 219 vom 19. September 1936 und Nr. 303 vom 30. De⸗ zember 1936) fallen die §§ 2 Abs. 3, 5, 16 und 17 fort.
Berlin, den 7. Juni 1937.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Steinbeck.
8
Nichtamtliches.
8 Deutsches Reich.
Der Chinesische Botschafter Dr. Tien⸗Fong Cheng ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.
Verkehrswesen.
250 Postflüge über den Südatlantik.
Am 9. Juni führt die Lufthansa den 250. Postflug über den Südatlantik durch. Die Bedeutung, die diesem Ereignis zukommt, ergibt sich aus der Tatsache, daß es sich hier nicht um gelegentliche Einzelflüge, sondern um planmäßige, zu allen Jahreszeiten ohne Rücksicht auf Witterungsverhältnisse durch⸗ geführte Flüge handelt.
Als am 3. Februar 1934 das erste planmäßige Postflugzeu der Deutschen Lufthansa von Eka Erhteer enha Reise na ügüha⸗ amerika antrat, behh die Flugdaner auf der
I tlro⸗ rüg. 1 8 4138¶ lum lang. Stracke nach Buenos Aires 5 Tage. Nachbem die praktischen 8
fahrungen soweit fortersschritten waren daß umf dieser schwierig
war es im April 1935 möglich, eine Beschleunigung des Dienstes
um 24 Stunden durchzuführen. Durch weitere flugtechnische und organisatorische Verbesserungen ist es gelungen, die Flugdauer nunmehr auf 2 ½ Tage bis Rio de Janeiro, 3 ¼ Tage bis Buenos Aires herabzumindern; außerdem hat der Dienst durch Inbetrieb⸗ nahme der Anschlußstrecke Buenos — Santiago de Chile einen wertvollen Ausbau erfahren. Hierdurch ist es möglich, Luftpost⸗ sendungen nach Santiago de Chile in 4 ½ Tagen zu befördern. „Bei Einrichtung der deutschen Luftpost konnte der Dienst nur 14täglich durchgeführt werden, seit Juli 1934 war es jedoch möglich, einen wöchentlichen Verkehr einzurichten, wobei zeitweise auch Luftschiffe eingesetzt wurden. Eine weitere Verkehrsver⸗ dichtung brachte im Juli 1935 die Verlegung des Abflugtages in Stuttgart von Sonntag auf Donnerstag mit sich, indem die am Sonntag in Paris abgehenden Flüge der französischen Luftver⸗ kehrsgesellschaft Air France von diesem Zeitpunkt ab zur Post⸗ beförderung benutzt wurden. Den Postversendern stehen in jeder Woche nunmehr 2 Luftpostverbindungen von Euxopa nach üd⸗ amerika und zurück zur Verfügung. G Trotz dieser in verhältnismäßig kurzer Zeit durchgeführten Verkehrsverdichtungen ist die Postladung für jeden Flug nicht etwa Frnger geworden, sondern seit Beginn des Dienstes um das iebenfache gestiegen. Die vermehrten Verbindungen haben sich somit als verkehrsfördernd erwiesen. Zum andern veranschaulicht diese Entwicklung, in welchem Maße die Postversender die Pünkt⸗ lichkeit und Zuverlässigkeit der deutschen Luftpost zu schätzen wissen.
Aus der Verwaltung.
Frühehe der Beamten.
Zu den Ausführungen des Staatssekretärs Reinhardt in Frankfurt am Main.
Die Ausführungen des Staatssekretärs Reinhardt vor dem Reichsbund der Kinderreichen in Frankfurt a. Main am Sonn⸗ abend, dem 5. d. M., sind in der Presse vielfach nicht völlig richtig wiedergegeben. Unter dem Abschnitt „Steigerung der Anfangs⸗ gehälter und neue Besoldungsordnung“ ist ausgeführt, daß „demnächst bestimmt werden wird, daß ohne Rücksicht auf das Dienstalter die Bezüge der höchsten Stufe gewährt werden, sobald der Beamte zestatet’, Diese Ausführungen sind irrtüm⸗ licherweise dahin verstanden, daß jeder Beamte bei seiner Ver⸗ heiratung die höchste Stufe seiner Besoldungsgruppe erhälten könne. Tatsächlich hat Staatssekretär Reinhardt darauf hin⸗ gesa elene daß die jungen IA“ Praktikanten und Diätare finanziell so gestellt werden sollen, daß ihnen die Eheschließung ermöglicht wird. Zu diesem Zweck soll be⸗ timmt werden, daß diese jungen Beamten bei ihrer Ver⸗ eiratung sogleich die höchste Stufe der Diätensätze er⸗ alten können.
Wir veröffentlichen nachstehend den Wortlaut des diese Frage betreffenden Abschnitts der Rede von Staatssekretär einhardt:
Es muß von einem Volksgenossen, der für die Beamten“⸗ bahn zugelassen worden ist, verlangt werden, daß er früh⸗ heiratet. Jeder Beamtenanwärter ist nach nationalsozia⸗ listischer Auffassung verpflichtet, allen anderen Volks⸗ “ in der Frage der frühzeitigen Familiengründung Vorbild zu sein. Die jungen Praktikanten und die jungen A.snhen weisen oft darauf hin, daß die Bezüge während ihrer Praktikantenzeit und während ihrer
lauf
über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 816)0. 3 “
“ ““ 1114“
vhehnn,natt so niedrig seien, daß ihnen die frühzeitige Verheiratung nicht möglich fe Diesen 6 Männern wird
tritt am 1. Juli 1937 in Kraft, mit
ezl
Munchen.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 128 vom 8. Juni 1937. S. 3
bre Ausrede, wegen ungenügender Bezüge nicht frühzeitig hei⸗ aten zu können, genommen werden. Die Praktikantenzeit eginnt nach bestandener Inspektorprüfung und dauert in der tegel mindestens drei Jahre, die Assessorenzeit beginnt nach der ssefsorenprüfung und dauert in der Regel mindestens vier Jahre. Bährend dieser Zeit steigen die Bezüge stufenartig an. Der Enterschied zwischen der niedrigsten und der höchsten Stufe be⸗ hägt bei Praktikanten der Ortsklasse A 53,50 Reichsmark und bei lssessoren der Ortsklasse A 85 Reichsmark. Es wird demnächst estimmt werden, daß ohne Rücksicht auf das Dienstalter die üge der höchsten Stufe gewährt werden, sobald ein solcher zeamter heiratet. Das bedeutet für jeden Praktikanten, der pfort nach der Inspektorprüfung heiratet, ein Mehr von 8350 Reichsmark monatlich und für jeden Assessor, der sofort nach er Assessorenprüfung heiratet, ein Mehr von 85 Reichsmark ionatlich. Die Neuregelung wird sich auch auf die Anwärter für gen einfachen mittleren Dienst (auf die sogenannten Diätare) rstrecken. Hier beträgt der Unterschied 36,99 Reichsmark. Diese Neuregelung gegenüber bisher wird wahrscheinlich bereits mit Rückwirkung ab 1. April 1937 gelten. Diese Verbesse⸗ ung genügt, um den jungen Männern die Ausrede, ihre Bezüge iien noch nicht hoch genug, um heiraten zu können, zu nehmen. zeder, der nach bestandener Prüfung als außerplanmäßiger Beamter lbernommen wird, befindet sich in einem festen Verhältnis zur werwaltung mit der Aussicht auf dauernde Beibehaltung und mit Gezügen, die nach der neuen Regelung von Anfang an hoch genug ind, um bei einigermaßen gutem Willen möglichst bald na
estandener Prüfung zu heiraten. Die Bezüge sind, sobald der Feamte heiratet, sofort so hoch wie bisher in der Regel erst ab
mfünften Jahr nach bestandener Prüfung.
“
Handelsteil.
Die 4. Reichsnährstands⸗ Ausstellung in München.
Ein Rückblick.
Allein mit den 8 des Besuches könnte die 4. Reichs⸗ nährstands⸗Ausstellung die Berechtigung ihrer Durchführung be⸗ weisen, wenn es dazu überhaupt eines Beweises bedürfte. Sinn und Bedeutung der Schau, die der Reichsbauernführer mit gutem Recht als die größte landwirtschaftliche Ausstellung bezeichnet, er⸗ gab sich aus weit einprägsameren Auswirkungen, als sie durch Zahlen dargestellt werden können. Sie zeigte zunächst einmal iberzeugend die wirtschaftliche Gesundung des deutschen Bauern⸗ tums an. Selbst wer noch nicht ganz vom Geist der national⸗ sozialistischen Wirtschaftsführung durchdrungen sein sollte und dazu neigt, nach Wertmessern der liberalistischen Denkweise zu pruüͤfen und zu wägen, wird zugeben müssen, daß sich Industrie und Handel mit Erfolg nur an den in Sicherheit schaffenden Bauern und Landwirt als Abnehmer wenden können. Da sagt die Zahl der Aussteller in München genug, da überzeugt noch stärker die Tatsache, daß selbst auf dem mehr als 40 Hektar großen Gelände der Theresienwiese zehn Prozent der angemeldeten Be⸗ triebe aus Gewerbe, Handel und Industrie wegen Platzmangels zurückgewiesen werden mußten. Die Firmen aber, die sich ihre Stände sichern konnten, bauen sie nun nach Abschluß der Aus⸗ stellung außerordentlich befriedigt ab. Das will um so mehr heißen, als ja bekanntermaßen noch immer unter uns ein Men⸗ schenschlag lebt, der zu den „umgekehrten Kaiser Friedrichs“ ge⸗ hört: Lerne klagen ohne zu leiden! 1 1—
Selbstverständlich war es nicht die Aufgabe der Reichsnähr⸗ stands⸗Ausstellung 1937, die bereits mit hohen Touren laufende Maschine der deutschen Arbeit zu noch erhöhter Tätigkeit anzu⸗ treiben; aber daß sie so wirkte, gilt uns als wünschenswerte Nebenerscheinung. Sie erklärt sich vom agrarpolitischen Sektor
zeraus durch die erwiesene wirtschaftliche Gesundung der Land⸗
volkes nur zu einem Teile. Wichtiger noch ist der andere Teil der Erklärung, der nämlich, daß das deutsche Bauerntum damit den Glauben an seine Sicherung bekundet. Der gibt ihm die Kraft, im neuen Geist und mit neuem Willen an die Aufgaben beranzugehen, die wir im Begriff der Erzeugungsschlacht zu⸗ sammenfassen.
Es wäre falsch und undankbar, allein von Aufgaben zu sprechen, um darüber zu vergessen, daß Deutschlands Landwirt⸗ scaft in vier Jahren nationalsozialistischer Agrarpolitik auch bereits Leistungen erzielte. Sie abzuzeichnen und anzuerkennen gehörte mit zum Inhalt der Reichsnährstands⸗Ausstellung in Die bäuerlichen Besucher im besonderen, die in der organisatorischen Zusammenfassung durch ihre Landesbauern⸗ schaften stärker noch als zu den drei vorangehenden Ausstellun⸗
Neuregelung der Arbeitslosenunterstützung.
Durch die Verordnung über die Höhe der Arbeitslosenunter⸗ sützung vom 3. Juni 1937 hat der Reichs⸗ und Preußische Arbeitsminister die Sätze der Arbeitslosenunterstützung neu geregelt. Die bisherigen Unterstützungssätze stammten aus dem Jahre 1932. Sie beruhten auf zwei Verordnungen, einer vom 16. Juni und einer vom 19. Oktober 1932. In der ersten Ver⸗ erdnung hatte man die Sätze außerordentlich stark gesenkt. Dabei waren versicherungsmäßige Gesichtspunkte weitgehend verlassen worden und an ihre Stelle fürsorgemäßige Erwägungen getreten; Lohnklassen wurden zusammengelegt, Spitzenunterstüͤtzungen be⸗ sonders stark gesenkt. Diefe Kürzungen erwiesen sich jedoch bald als so unerträglich, daß im gleichen Jahre wieder eine gewisse Heraufsetzung der Unterstützungen durch Zuschläge angeordnet werden muß.
Unmittelbar nach der Machtübernahme konnte die Reichs⸗ regierung die notwendigen Verbesserungen noch nicht vornehmen, da erst die furchtbare große Arbeitslosigkeit beseitigt werden mußte. Erst nachdem dies Ziel erreicht war, war der Zeitpunkt ür eine Neuordnung der Arbeitslosenunterstützung gekommen. Die neue Verordnung berücksichtigt wieder stärker den wirtschaft⸗ lich richtigen Grundsatz, daß die Arbeitslosenunterstützung Ersatz fur ausfallendes Arbeitsentgelt ist und daher in einem ange⸗ messenen Verhältnis zum Lohn stehen muß. Deshalb sind die darch die Verordnung vom 16. Juni 1982 zusammengelegten Lohnklassen weitgehend wieder auseinandergezogen worden.
Diese Maßnahme kommt insbesondere den rbeitskräften unter den Arbeitslosen zugute. Z. B. bekam ein Arbeiter mit zwei Angehörigen, der einen Wochensohn von 45 RM harte (Lohnklasse VIII), im Falle der Arbeitslosigkeit in Orten der Klasse A nach den bisherigen Unterstützungssätzen eine wöchentliche Unterstützung von 14,70 RM, verselöe Arbeiter erhäölt nach den neuen Sätzen 15,30 RM. ] Die Zulage, die seit der Verordnung vom 19. Oktober 1932 einem Teil der Unterstützungsempfänger gewährt wurde, ist jett
16“ 8— 1“ “ 8 8
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater
Mittwoch, den 9. Juni:
Staatsoper: Rembrandt van Rijn. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Zum 1. Male: Was ihr wollt. Lustspiel von Shakespeare. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater — Kleines Haus: Der Raub der Sabine⸗ 1 möen. Schwank von F. und P. v. Schönthan. Beginn: r
—-
Dozenten werden zum Gemeinschaftsgeist erzogen Der Reichserziehungsminister hat die Bestimmungen über Gemeinschaftslager und Dozentenlehrgang, also nichtwi senschaft⸗ liche Leistungen zur Erlangung der Dozentur, neu gefaßt. Im Hinblick auf die den einzelnen Teilnehmern zur Verfügung stehende Zeit sollen Gemeinschaftslager und Dozentenlehrgang einstweilen künftig miteinander verbunden werden und als „Dozentenlehr⸗ gang“ vier Wochen in Anspruch nehmen. Der Minister betont, der Dozentenlehrgang habe den Zweck, die angehenden Dozenten mit den gegenseitigen zentralen Fragestellungen der Wissenschaft und Forschung vertraut zu machen. Es erscheine weiterhin not⸗ wendig, daß die künftigen Dozenten sich schon frühzeitig kennen⸗ lernen, wodurch der Gemeinschaftsgeist aller Dozenten über die Grenzen der Fakultäten und der einzelnen Hochschule hinweg geweckt und gefördert werde. Die Dozentenlehrgänge finden in diesem Jahre zwischen dem 1. Juli und 29. September statt.
84
gen in Erfurt, Hamburg und Frankfurt am Main nun nach München kamen, fanden in den Objekten der Ausstellung selbst, aber auch in zahlreichen Ehrenpreisen, Auszeichnungen und An⸗ erkennungen ihre Leistungen bestätigt. Wobei sich mancher in ehrlichem Selbstbekenntnis wohl daran erinnerte, wie häufi vor vier Jahren, aber auch später noch, als erstes Echo au die Forderung des Reichsbauernführers ein „Unmöglich!“ kam, als zweites zumeist dann ein Vorschlag zur Abänderung, der bestenfalls aus dem jähen Feßet. zur Neuordnung nach einem Jahrhundert irtschaftsauffassung begreif⸗ lich war. Die neue Agrarpolitik, aus der nat hasech Weltanschauung aufgebaut und von Nationalsozia isten durch⸗ geführt, ging auf kein „Unmöglich“ und auf keinen der Vor⸗ schläge ein. Kompromißlos führte sie 18 Aufgaben durch, um den landwirtschaftlichen Anteil an der esamtwirtschaft mit den Lebensinteressen des deutschen Volkes in Einklang zu bringen. Das aber ist gelungen. äre der nationaligalistchen Agrar⸗ politik der Erfolg ihres Wirkens versagt geblieben — der Reichs⸗ nährstand hätte nicht die Münchener Ausstellung aufbauen können!
Schwerer noch wären die Folgen gewesen. Ein Aufruf zur Erzeugungsschlacht, zu Leistungssteigerungen, zur Intensivierung der Betriebsmittel hätte beftenfalls bei einer Gruppe Gutwilliger Gehör finden können, nie und nimmer aber bei der Gesamtheit der deutschen Landwirtschaft. Darüber nachzusinnen ist aller⸗ dings angesichts der überzeugenden Erfolge müßig. Erfolge aber atte sie, weil sie richtig war! Müunchen brachte in der Zu⸗ ernezitetäng aller bereits erreichten Leistungssteigerungen die
eweise für den gemeinschaftlichen Einsatz, der dem Reichs⸗ bauernführer Veranlatfang gab, im Beisein des Führers den Dank der nationalsozialistischen Führung an das Landvolk aus⸗ zusprechen.
Es ist nicht nationalsozialistische Art, nach dem ersten Er⸗ folge auszuruhen. Die Erzeugungsschlacht geht weiter, ja, sie verlangt shagtr noch verstärkten Einsatz, vom Landvolk sowohl wie vom Verbraucher, um den Sieg zu erreichen, den wir Nahrungsfreiheit nennen. München gab dafür zur Schau des Geleisteten die Schau der vorhandenen Helfen e, der fried⸗ lichen Waffen für die Erzeugungsschlacht, die mit ihnen weiter⸗ getrieben wird. Darüber hinaus zeichnete die Ausstellung bereits in der 11“ der zur Prüfung durch den Reichs⸗ nährstand eingereichten Maschinen und Geräte die verbesserten Waffen ab, hie den Landarbeitermangel überwinden helfen. Zugleich stellen sie die Verdeutlichung des Bekenntnisses der Wirtschaft an den Reichsbauernführer dar, durch Einstellung auf die Betriebsgrößenverhältnisse und die Produktionsbedin⸗ gungen seine Forderungen zu verwirklichen, die deutschen mittel⸗ und kleinbäuerlichen Betriebe zu den technisch modernsten zu entwickeln. Zwar wird das Ziel nicht bereits in Jahresfrist erreicht sein. Aber in einem Jahre können wir eine beachtliche Strecke des Weges zu ihm zurücklegen und neue Erfolge der Erzeugungsschlacht nachweisen — in Leipzig auf der b. Reichs⸗ nährstands⸗Ausstellung!
in die Stammunterstützung eingebaut. Dadurch wurde eine wesentliche Vereinfachung und Uebersichtlichkeit erzielt.
Weiter erhöht die neue Verordnung den Familienzuschlag für den ersten zuschlagsberechtigten Angehörigen. Denn mit dem ersten Familienzuschlag werden in der Regel die höheren Auf⸗ wendungen für Wohnung und Haushaltsführung abgegolten werden müssen. Außerdem tritt eine Begünstigung der kinder⸗ reichen Familien dadurch ein, daß der Zuschlag für den dritten und folgenden Familienangehörigen überall etwas höher angesetzt ist als der für den zweiten.
Ferner schließt die Verordnung eine Lücke in den bisher bestehenden Vorschriften. Das Fehlen einer Vorschrift über einen bestimmten Abstand der Unterstützung vom Arbeitslohn hat sich sehr oft störend bei der Arbeitsvermittlung bemerkbar gemacht. Deshalb wird nunmehr vorgeschrieben, daß die Arbei slosenunter⸗ stütung nicht höher als 80 % des Arbeitsentgelts sein darf, das der Arbeitslose in den letzten 28 Wochen vor der Arbeitslosigkeit bezogen hat. Um die wirtschaftlich schwächeren edeenagen jedoch vor Härten zu schützen, ist für die untersten drei Lohnklassen diese Grenze auf den Betrag des Arbeitsentgelts erhahe Anderer⸗ 55 ermöglicht es die Grenze von 80 † in den höheren Lohn⸗
assen, das Vorhandensein von mehr als sechs Angehörigen bei der Unterstützung zu berücksichsigen. Bisher wurden Familien⸗ zuschläge für mehr als sechs Angehörige in keinem Falle gezahlt.
Die neuen Unterstützungssätze für Arbeitslose treten am 28. Juni 1987 in Kraft. Für laufende Fälle ist eine Uebergangs⸗ frist dis zum 25. September 1987 vorgesehen.
—
freude in Dein saus! mimm ein Ferlenhind!
Berliner Börse am 8. Zuniä.
1“ Hru Aktien uneinheitlich, später befestigt, Renten kaum verändert. .
Auch heute vermochte sich an der Börse keine lebhaftere Um⸗ satztätigkeit zu entwickeln, da infolge Fehlens der sogenannten zweiten Hand für den berufsmäßigen Börsenhandel ein aus⸗ reichender Rückhalt nicht gegeben war. Dieser beschränkte sich da⸗ her auf kleinste Tauschoperationen und den Ausgleich von Spitzen. In verstärktem Maße zogen daher einige Sonderbewegungen die Aufmerksamkeit auf sich, obwohl auch hier die umgesetzten Beträge bei weitem unter dem Durchschnitt lagen. So gingen in den erneut lebhaft gefragten Schultheiß zum ersten, um 7½ % höheren Kurs rund 45 000 RM um, Braubank stiegen bei einem Mindest⸗ schluß um %. Harburger Gummi, für die bekanntlich schon gestern eine Notiz nicht zustande kommen konnte, da dem durch den günstigen Abschluß ausgelösten großen Bedarf nur unzu⸗ reichendes Angebot gegenüberstand, erschienen heute mit Plus⸗ Plus⸗Vorzeichen auf der Tafel; die Schätzungen lagen bei 194 gegen zuletzt 187 %.
Die Kursfestsetzung mußte bis zur Kassanotierung aufge⸗ schoben werden. Von Montanwerten zogen Mansfeld bei 6000 RM Umsatz um 1 %ö, Klöckner um ½ % an, während Stolberger Zink weiter um 1¼ und Hoesch um ½ % zurück⸗ gingen. gve⸗ gaben von ihrem Vortagsgewinn ebenfalls *% % her. i den Kaliaktien setzten Salzdetfurth ihren Anstieg weiter um % % fort. Von chemischen Werten erhöhten Farben einen Anfangsverlust von 1 % sogleich auf 1 ½⅛ (164 ‧%), während Goldschmidt um 1 % anzogen. Von Linoleumwerten konnten Dtsch. Linoleum mit einer Steigerung um 2 % die Hälfte des an den beiden letzten Tagen erlittenen Verlustes wieder einholen. Von Elektrowerten waren Siemens um 1½ % erholt, Accumulatoren 2 % fester. Dagegen konnten die umgestellten AEG den Vor⸗ tagsgewinn nicht voll behaupten (— % *%.%).
Im übrigen sind noch Aschaffenburger Zellstoff mit + 1 ¼, Berliner Maschinen mit + 1, Schubert & Salzer sowie Berger mit je + *¹“, andererseits Holzmann und Bemberg mit je — 1 ¼4 und Waldhof mit — 1 8% % hervorzuheben. Eine Steigerung bei Dtsch. Telefon & Kabel von 3 ½ stellt im wesentlichen eine tech⸗ nische Kurskorrektur dar.
Im Verlauf vermochten Sonderbewegungen in einigen Pa⸗ pieren die Gesamttendenz freundlicher zu beeinflussen und Kurs⸗ besserungen auszulösen. Bei Harburger Gummi kam auch per Kasse eine Notiz nicht zustande, so daß der Kurs bis zum Schluß ausgesetzt wurde; die Taxe lag bei 196 %. Sehr fest waren Thür. Gas mit einer Steigerung um 5 %, wobei man auf die “ verweist. Um 3 ½ % gebessert waren ferner Harpener. Bemberg erholten sich um 1 ½ , nachdem die in der H.⸗V. gemachten zuversichtlichen Ausführungen Rückkaufsneigung ausgelöst hatten.
Gegen Börsenschluß wurde es an den Aktienmärkten sehr ruhig, die Kurse blieben aber meist gut gehalten. Für Harburger Gummi kam bei nur 0000 RM Umsatz ein Kurs von 19695 (187) zustande.
Am Einheitsmarkt der Bankaktien waren Berliner Handels⸗ gesellschaft angeboten und 14 % schwächer. Dtsch. Ueberseebank ermäßigten sich um %. Dagegen wurden Hyp.⸗Banken über⸗ wiegend höher notiert, wobei Dtsch. Hyp. mit + 1 die Führung
atten. — Von Industriepapieren gaben Berliner Kindl gegen etzte Notiz 10 % her, Kromschröder ermäßigten sich infolge des Dividendenausfalls erneut um 7 %, wobei Zuteilung erfolgte. Fester waren dagegen Schwabenbräu um 4 und Norddeutsche Eis um 3 ¼ %. Von Kolonialpapieren gaben Otavi um ¾ % nach, Doag und Schantung notierten je 1 % höher.
Am Rentenmarkt gaben Reichsaltbesitz nach der Ziehung erneut um 5 Pfg. auf 126 ¾ nach, während die Umschuldungs⸗ anleihe 2 ½¼ Pfg. höher mit 94 % zur Notiz kam. .
Am Kassarentenmarkt zeigten Stadtanleichen etwas festere Verfassung, wobei wiederum kleinere Kommunen bevorzugt wurden. Emden und Elberfeld gewannen je *½ . Dekosama Neubesitz wurde um ½⅞ auf 59 ⁄ heraufgesetzt. Neue Hambarger waren um *% erholt. Im übrigen sind noch Oldenburger Lig⸗- Pfandbriefe mit + % % zu erwähnen. Von Industrieobln gationen befestigten sich Farbenbonds ebenfalls um 22 .
Blanko⸗Tagesgeld ermäßigte sich auf 2 ¼ bis 2 ½ .
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das Pfund mit 12,38 (12,32 ¾¼), der Dollar mit unv. 2,50, der Gulden mit 137,40 (137,22), der Franc mit unv. 11,13 und der Franken mit 57,06 (57,00) festgesetzt.
¶—nyn———-UõõUẽUẽVéUéVVêURENèRRK᷑ K RnéacAJj S RℛRR qCceᷓ mnnéééTT8T8LRRCmn
Tagung des Ausschusses für Wohnungs⸗ und Siedlungswesen bei der Reichsgruppe Industrie.
Im Hinblick auf die zunehmende 2 industrieflen Förderung des Arbeiterwohnstättenbaues hat sich der Leiter dexr Reichsgruppe Industrie, Gottfried Dierig, veranfafßt ge⸗ sehen, einen Ausschuß für Wohnungs⸗ und Stedlungsmesen der der Reichsgruppe Industrie einzuberufen. Unter dem Vorsiz vun Generaldirektor Dr. Eugen Bögler, Essen, trat der Aus⸗ schuß zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Generaldirektor Dr. Bögler erläuterte einlettend die Auf⸗ aben des Ausschusses. Er erinnerte daran, daß die Arseitsgemem⸗ schaft zu Förderung des Arbeiterwohnstättenbaues seinerit Veranlassung industrieller Kreise gegründer murden er. Anffnne des jetzt gebildeten Ausschusses sei es in Aniehmang an Nie aun allen in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlassenen Aamtern und Verbänden aufgestellten Grundsätze die Merduden zum ganfem. mit denen der Arbeitterwohnstättenbau im Kreise der müuftrellen Betriebsführer weiter propagiert und die Durchfaürung man⸗ striell geförderter Wohnungsdamtem erxleichterr merden vünne.
Der Leiter der Abteilung für Siedlungs und Bannangs⸗ wesen im Reichs⸗ und Preußischen Argerksmimstertum. Mnftamnee direktor Dr. Knoll, berichtete über die behücdlichen Firderungs maßnahmen für den Arbeitermohnstürenbaun, muder er DNeen EHne Gruppen von staatlichen Hilfsmaßnahmem umterschiede Dan Bn icht auf öffentlich⸗rechtliche Amgrüche, die Kredethile dam üege schaftsübernahme oder Dartehensgemührung und schirßtem Me effektiven Zuschußleistungen. Besunders qusfühetachd Ning Mmste⸗ rialdirektor Dr. Knoll auf die im nauen Grundstemengefen anchnie tene Steuervergünstigung für Arbertermuhnstürtem ain.
In Vertretung des Deiters der Geugge Siedlungs⸗ un Bed- nungsbau in der Zentralstalle fün dem Feerfeceesgüumn Ber er Deutschen Arbeitsfronz, van Stmtrud. sarach emr eeeee en die besonderen Aufgagen, die der Beauftragae ür den Weraüree plan, Ministerprüsitdent Generalacerst Söring, Nr Seurfchen Arbeitsfront im Hinhlick auf die im WVierkahresgtrm mümermc werdenden Arbeitermohnungsbauten übertragen haee⸗. 1
Direktor Dr. Kmüttel berichten üder die Num en Peree. gemeinschaft zur Förderung des Arscitarmohgftüerenrnns eeee arbeitete Denkschrift über Maßnahmen zur Einmucung vem iem und anderen devifemd Ferkstoffen. Ans den Meirmwirmgon von Direktor Knüttel ging hervor, daß ernde auf dem Gecti Nes Wohnungsbaues wesentliche Einsparmngemn der m Wermar, iem Eisen und Holz ertelt werden anenkn. 1 5
Im Anschluß hieran entpicktem ch Cie öeeeetüich eA hafte Aussprache, in der die industriegem Betrans ünrer Seiegene heit nahmen, ihre Erjahrungen dei Nm Bern we wieengen und sonstigen Ardeiterwohnftätten für Mer Sefelgschuftsmitglirder aus⸗ zutauschen und aufgetretene ernen dem WVertreter des Reichsarbeitsmimistertunds Keuums zun bringen. Generale direktor Dr. BSögler schloß die Stzung mit dem Varschlag. den Ausschuß das nöchste Mal im Düfsedderf zmsammen treten z
um allen Herren öê der Reichsgrugge Feebre im Rahmen der Amxsster „Schaffendes vercastniteren
“ eEPegöh Werizeßzat, cöbegchee Fesr ⸗ zunehmende Bedeutung der muaser
Velk“ industriellen Stedlungsschan zu ermöglichen.