1937 / 150 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jul 1937 18:00:01 GMT) scan diff

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taatsanzeiger.

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Inhalt des amtlichen Teiles.

8 Deutsches Reich.

rnennungen und sonstige Personalveränderungen. requaturerteilung. erleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr. sekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

hekanntmachung des Reichsführers z und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland.

enderung einer Bekanntmachung des Reichsführers 9 und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Ver⸗ breitung einer ausländischen Druckschrift. sekanntmachung über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten. Vom 30. Juni 1937.

olizeiverordnung über die Festsetzung eines Luftsperrgebietes über München und weitere Umgebung anläßlich des Tages der Deutschen Kunst vom 16. bis 18. Juli 1937.

mnordnung der Ueberwachungsstelle für Papier (Aufhebung der Anordnung Nr. 5: Verwendung von Zellglas) vom 3. Juli 1937. sekanntmachung K P 357 der Ueberwachungsstelle für unedle 885 vom 2. Juli 1937 über Kurspreise für unedle Metalle.

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Führer und Reichskanzler hat den Gesandtschafts⸗ at Dr. Weyrauch zum Konsul des Reichs in Heerlen Niederlande) ernannt.

Dem Königlich Niederländischen Wahl⸗Vizekonsul in tralsund, Dr. Paul Kröger, ist namens des Reichs unter im 22. Juni 1937 das Exequatur erteilt worden.

Verleihung von Auszeichnungen für e Errettung von Menschen aus Lebensgefahr.

Der Führer und Reichskanzler hat folgende Auszeich⸗ zungen verliehen: a) die Rettungsmedaille am Bande: r Eugenie Fiederer in Blaubeuren, em Oberfunkmeister Erwin Kowitz in Hanau, 6 m Dentisten Edgar Krähwinkel in Wuppertal⸗Elber⸗ feld, im 3. Offizier Willy Preußen, in forstamtlichen Vorarbeiter Karl Zinner in Rothen⸗ kirchen, Bezirksamt Kronach,

b) die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr:

ere Ludwig Bölkow in Berlin⸗Charlotten⸗

urg,

Schüler Wilhelm Esders in Körpen, Kreis Aschen⸗ dorf⸗Hümmling,

Dentisten Erich Groß in Bischofstein,

Studienassessor Derk de Haan in Ilfeld im Harz,

Schüler Helmut Jünemann in Ilfeld im Harz,

Dankwart Mienert, Fliegerschule Lud⸗ wigslust,

Obergefreiten Walter Reymann in Freiberg in

Leutnant zur See Werner Weber in Kiel

Vertreter Heinz Wiese in Lüneburg.

kanntmachung über den Londoner Goldpreis

äß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur derung der Wertberechnung von Hypotheken und stigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). r Londoner Goldpreis beträgt am 3. Juli 1937 für eine Unze Feingoldd. ä= 140 sh 6 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 3. Juli 1937 mit RM 12,355 umgerechnet. = RM 86,7939, für ein Gramm Feingold demnach.. pence 54,2061, in deutsche Währung umgerechnet.. RM 2,79049. Berlin, den 3. Juli 1937. 1

Statistische Abteilung der Reichs ank.

Rebmann in HKönigsberg in

8 Bekanntmachuug

betr. Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der in Weinfelden, Schweiz, erscheinenden Zeitung

„Thurgauer Tagblatt“ verboten.

Berlin, den 28. Juni 19335.

Der Reichsführer 9 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.

Aenderung einer Bekanntmachung des Reichsführers zz; und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland.

Die in Nummer 146 des Deutschen Reichsanzeigers und

Preußischen Staatsanzeigers auf Seite 2 Spalte 2 unten ab⸗

gedruckte Bekanntmachung des Reichsführers und Chefs der

Deutschen Polizei über das Verbreitungsverbot der in Krakau

erscheinenden Zeitung „Ilustriwany Kuryer Codzienny“ 9 ö2

N.

wird dahin ahgländert, oaß nie Buꝛbreitent. 8 7

31. Dezember 1937 verboten ist.

8 6

Wekanntmachug über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts G für Zahnärzte und Dentisten. Vom 30. Juni 1937 RSch. 93/,37 A J. (Zu vergl. die Bekanntmachung vom 29. September 1936 RsSch3. 161/,36 A Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1936, ARN. 1936 S. IV 301.)

Der Herr Reichsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands hat gemäß § 17 Abs. 3 der Verordnung über die Zulassung von Zahnärzten und Dentisten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 27. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 541) in der Fassung der Vierten Verordnung vom 9. Mai 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 594) bestellt: aals stellvertretenden ehrenamtlichen Vertreter der Zahn⸗

ärzte Herrn Zahnarzt Dr. Heinz Witt, Berlin W 35, * Bülowstraße 104, an Stelle des Herrn Zahnarztes Dr. Fritz Heinz Witt in Berlin. 8 Berlin, den 30. Juni 1937. Der Präsident des Reichsversicherungsamts. Dr. Schäffer.

Polizeiverordnung über die Festsetzung eines Luftsperrgebietes über München und

weitere Umgebung anläßlich des Tages der Deutschen Kunst

vom 16. bis 18. Juli 1937.

Auf Grund des § 13 des Luftverkehrsgesetzes vom 21. August 1936 in Verbindung mit § 69 der Verordnung über Luftverkehr vom 21. August 1936 Reichsgesetzbl. 1. S. 653, 659 wird folgendes verordnet: 1. Der Luftraum über der Stadt München und weite⸗ ren Umgebung, gekennzeichnet durch die Verbindungslinie: Friedberg b. Augsburg —Weilheim—Bad Tölz Wasser⸗ burg Moosburg-— Freising Allershausen Pfaffen⸗ hofen wird für des „Tages der Deutschen Kunst in Mün⸗ chen“ vom 16. Juli 1937, 6,00 Uhr, bis 18. Juli 1937, 24,00 Uhr, als Luftsperrgebiet für alle Luftfahrzeuge erklärt. 2. Der An⸗ und Abflug zum und vom Verkehrsflughafen München ist nur Regierungsflugzeugen und Flugzeugen des planmäßigen Luftverkehrs freigegeben. Der An⸗ und Abflug dieser Flugzeuge darf nur in dem nördlich München liegen⸗ den Luftraum stattfinden, der durch die Staatsstraße München⸗Dachau die Amper von Dachau⸗Allershausen im Westen, durch die Isar von München⸗Freising im Osten, und durch den Nymphenburger Kanal von Gern⸗Oberföhring im Süden gekennzeichnet wird. Beim Einflug in die vorgezeichnete Einflugzone dürfen diese Flugzeuge 18 füdlich der Linie Freising--Allershausen nicht höher als 500 m über Guunddddt

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ministers angeorduet:

südlich der Linie Dachau—Schleißheimerkanal⸗Garching nicht höher als 200 m über Grund fliegen.

Wird die Landung dieser Flugzeuge nach dem Flugsiche⸗ rungsverfahren für Luftfahrzeuge bei Schlechtwetterlage (Durchstoß⸗ZZ⸗Landefunkfeuerverfahren) erforderlich, hat An flug und Landung nach den Weisungen der Bodenfunk⸗ und Peilstelle München zu erfolgen.

3. Zuwiderhandelnde werden gem. § 31 Ziffer 1 des Luftverkehrsgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 150,— RM oder mit Haft bestraft, soweit nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist. München, den 30. Juni 1937. Luftamt München. (Unterschrift.)

Anordnung der Ueberwachungsstelle für Papier (Aufhebung der Anordnung Nr. 5: Verwendung von Zellglas) 8 vom 3. Juli 1937.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816 ff.) in Verbin⸗ dung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueber⸗ wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. Sep⸗ tember 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗

Die Anordnung Nr. 5 der Ueberwachungsstelle für Papier (Verwendung von 1elca) vom 20. Februar 1937 (veröffent⸗ licht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 44 vom 23. Februar 1937) wird aufgehoben. Ddiese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. 1

Berlin, den 3. Juli 1937.

Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Loos.

Bekanntmachung KP 357

der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 2. Juli 1937,

betr. Kurspreise für unedle Metalle. 1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗

wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr.

Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt⸗ machungen KP 354 vom 25. Juni 1937 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 144 vom 26. Juni 1937) und KP 356 vom 29. Juni 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 147 vom 30. Juni 1937) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurs⸗ preise festgesetzt: Kupfer (Klassengruppe VIII): Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) RM 78,50 bis 81,— Aus: Zinn (Klassengruppe XX):

Zinn, nicht legiert (Klasse XX Aa) RM 316,— bis 326,— Banka⸗Zinn in Blöcken 328,— 338,— 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft Berrlin, den 2. Juli 1937. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

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Nichtamtliches.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Staatsoper Berli

Sonntag, den 4. Juli. In der Neuinszenierung: La Traviata. Schüler. Beginn: 20 Uhr. Kulturgemeinde.) 1 Schauspielhaus und Kleines Haus geschlossen. Montag, den 5. Juli. In der Neuinszenierung: Ein Maskenball. tung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. NS.⸗Kulturgemeinde.) Schauspielhaus und Kleines Haus geschlossen.

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3

(Vorstellung für die NS.⸗

Mufitkal. Lei⸗ (Vorstellung für die

Musikal. Leitungt