1937 / 160 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jul 1937 18:00:01 GMT) scan diff

mmhhhhtzs nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 15. Juli

Berlin⸗Lichterfelde, Lankwitzer Str. 2, für die Erben: a) der am 4. 9. 1936 Berlin⸗Friedenau, Knausstr. 15, ihrem letzten Wohnsitz, verstorbenen rau Berta Maaß geb. Graf 9. F. 26. 37 —; b) des am 5. 2. 1937 Berlin⸗ Schöneberg, Feurigstr. 22, seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen Bildhauers und Steinsetzmeisters Karl Witschel 9. F. 27. 37 —; c) des am 30. 3. 1937 Berlin, Alvenslebenstr. 5, seinem letzten Wohn⸗ sitz, verstorbenen Tabakhändlers Her⸗ mann Gührs ELE11 d) des am 3. 4. 1937 verstorbenen, zu⸗ letzt Berlin⸗Friedenau, Ringstr. 55, wohnhaft gewesenen Kaufmanns Hans Rasp 9. F. 33. 37 —. 4. Rechts⸗ anwalt Dr. Niemetz, Berlin⸗Schöne⸗ berg, Martin⸗Luther⸗Str. 60, für die Erben des am 27. 4. 1937 verstorbenen,

Reichs⸗

Schlachtviehpreise an deutschen Märkten im Monat Juni 1937.

Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in Reichsmark.

4.

verstorbenen Landwirt

Lämmer, Hammel und Schafe

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Schweine von 3000 PM ausgestellt worden ist. Der Inhaber dieses Hypothekenbriefes wird hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 18. Oktober 1937, vorm. 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin sein Recht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, andern⸗ falls wird sie für kraftlos erklärt werden. Amtsgericht Limbach, Sa., 13. 7. 1937.

[25430]

1. Der Frauensteiner Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenverein e. G. m. b. H., Wies⸗ baden⸗Frauenstein, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Wiesbaden⸗Schierstein Blatt 797 und 798 unter Mithaft von Blatt 95, 385 und 386 eingetragenen Hypothek, Abteilung III lfd. Nr. 2 über Ee beanewas⸗ 2. kotte Belli in Königshofen⸗Grabfeld, letzt Berlin⸗Scha - . vertreten durch Rechtsanwalt Nieder⸗ 11“ Sa gehe t reuther in Königshofen, hat das Auf⸗ Rentiers Wilhelm Laatsch g 9 F gebot des Hypothekenbriefes der Hypo⸗ 32. 37 —. B. 5. Die verwitwete Frau thek von 3225 GM, eingetragen auf Ruth Katzenellenbogen genannt Kat⸗

Kühe K äl ber .

Bullen

8

Aulle Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Anderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

vollfleischige für kraftlos erklärt.

Miesbach, den 9. Juli 1937. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Miesbach. [25439]

Durch Ausschlußurteil vom 6. Juli 1937 ist der Hypothekenbrief vom 11. Mai 1911 über die für die Spar⸗ und Darlehnskasse in Probsteierhagen im Grundbuch von Laboe Band IV Blatt 177 in Abteilung III unter Nr. 2 eingetragene Darlehnsforderung von 3000 für kraftlos erklärt.

Schönberg i. Holstein, 8. 7. 1937.

Das Amtsgericht.

25440] Ausschlußurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache des Rentners

Hans Diener in Wesselburen hat das

Amtsgericht in Wesselburen am 6. Juli

1937 durch den Amtsgerichtsrat Tr.

Ingwersen erkannt: Der

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vollfleischige, aus⸗

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2 11. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

95427] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

1. Der Webwarengroßhändler Hugo Heller, geb. am 21. 7. 1884 in Weiden, Pberpf., (Vater: Ludwig Heller †, Mutter: Ida Heller, geb. Wilmers⸗

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54,5 53,0

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Raguhn hat das Amtsgericht Dessau durch den Amtsgerichtsrat Roever für Recht erkannt: Die Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen gegen den Staat und mit ihren Rechten an folgende hin⸗ terlegten Gegenstände bzw. an deren Stelle getretenen Ersatzwerten, insbe⸗ sondere auch mit ihrem Recht auf das seinerzeit für die Zinsen angelegte und später aufgewertete Sparkassenbuch aus⸗ geschlossen: Zwei Stück vormals 4 %

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*) Der Reichsdurchschnitt ist aus den Preisen der mit * bezeichneten 15 Märkte gebildet. Stettin 50,9. ²) 1. Monatshälfte. ³) 2. Monatshälfte. 1 Berichtigung: In der Monatsübersicht der Schlachtviehprei

37,4

30,0

42,4

31,1

37,5 8 1377]

37,7

42,8

bei Bullen e 33,8 (statt 34,0); ferner ist beim Reichsdurchschnitt in Spalte Bullen b zu setzen: 37,5 (statt 37,6).

b . ¹) Fette Specksauen: Berlin 51,5; Breslau 50,0; Hamburg 51,5; Hannover 52,0; Magdebu se vom Mai 1937 (Reichsanzeiger Nr. 128 vom 8. Juni 1937) ist unter Frankfurt a. M. zu setzen: bei Bullen b 38,1 (statt 3⁸

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

. Aktiengesellschaften,

8. 9. 10. 11.

Kommanditgesellschaften auf Aktien, Deutsche Fesleh ehge. Gesellschaften m. b. H., Genossenschaften,

12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

13. 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Bankausweise,

1. Untersuchungs⸗ Straffachen.

[25425] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme. Der Schuhwarenhändler Ernst Höf⸗ lich, zuletzt wohnhaft in Essen, Schubert⸗ straße 6, zur Zeit in Amsterdam (Holland), schuldet dem Rei eine Reichsfluchtsteuer von 8189 RM, die am 9. Februar 1937 fällig gewesen ist, naebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat, abzüglich eines am 19. April 1937 ent⸗ richteten Teilbetrages von 3619,15 RM. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der „Reichs⸗ fluchtstenervorschriften“ Reichssteuer⸗ blatt 1934 Seite 599; Reichsgesetzbl. 1. 1931 S. 699; Reichsgesetzbl. 1932 1 S. 571; Reichsgesetzbl. 1934 1 S. 292 wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen des Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichtsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren enstandenen und

entstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Leistun

8 * 1

Zahlungen oder sonstige 8 b 7 8

gen an den Steuerpflichtigen zu bewir⸗ ken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahvlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ äabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 1 der Reichsflucht⸗ steueworschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung,

Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gem. § 11 Absatz 2 der Reichsfluchtsteuervorschrif⸗ ten unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen. Gesch.⸗Zeichen: 20/3136. 5 Essen, 30. Juni 19357. Finanzamt Essen⸗Süd.

8

[25426] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Schuhwarenhändler Otto Cahn, zuletzt wohnhaft in Essen, Baedeker⸗ straße 6, zur Zeit in Amsterdam (Hol⸗ land), Apollo Laane 123 Pension Stern —, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 3674 RM, die am 29. Januar 1937 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 % für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der „Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften“ Reichssteuer⸗ blatt 1934 Seite 599; Reichsgesetzblatt 19311 Seite 699; Reichsgesetzblatt 19321 Seite 571; Reichsgesetzblatt 1934 ] Seite 392 wird hiermit das inlän⸗ dische Vermögen des Steuerpflichtigen fur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗

Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren egistondenen und ent⸗ stehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistun⸗ gen an den Steuerpflichtigen bewir⸗ ken; sie werden hiermit ausgslcher⸗ unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 der Neichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§8§ 896, 402 der Reichsab⸗

ordnungswidrigkeit 413 der abgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Absatz 1 der Rei teuervorschriften ist jeder Bey leuenn und Sicherheitsdienst⸗ Steuerfahndungsdienstes des de fahndungsdienstes sowie jeder Beamte der Reichsfinanzverg der zum Hejachenen der 2. waltschaft bestellt ist, verpflich Steuerpflichtigen, wenn er im betroffen wird, vorläufig festzmn Es ergeht hiermit die Auffo den obengenannten Steuerpft falls er im Inland betroffen we läufig festzunehmen und ihn § 11 Absatz 2 der Reichsfluchtsth chriften unverzüglich dem Am des Bezirks, in welchem die Fe. erfolgt, vorzuführen. Ge ch.⸗Zeichen: 21/2399. Essen, 30. Juni 1937. Finanzamt Essen⸗Süd.

Verantwortlich für Schriftlc

Anzeigenteil und für den I.

i. V. Rudolf Lantzst

in Berlin⸗Schöneberg.

Druck der Preußischen Dru⸗

und Verlags⸗Aktiengesellschaft, . Wirhelntstkaße 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsenbeilage

der zum Hesabeennten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den vII1I1“ 8 181

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bacheftoneß nebst Zuschlägen 96,.

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füllt ist, wegen Steuer⸗!

zwei Zentralhandelsregister 1

geer, geb. am 27. 8.

vorfer †),

2 seine Ehefrau, Else Heller, geb. 1892 in Regens⸗ (Vater: Max Beer †, Mutter:

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Melanie Beer, geb. Levy †), beide zu⸗

etzt wohnhaft in Regensburg, Gref⸗ inger Straße 5, zur Zeit wohnhaft in kuzern (Schweiz), Sonnbühlstraße 15, ghulden dem Reich als Gesamtschuldner ine Reichsfluchtsteuer von 114 566 RM, hie am 1. Oktoher 1935 fällig gewesen st nebst einem Zuschlag von 5 v. H. 8 lden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit pigenden angefangenen Monat. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Reichs⸗ luchtsteuervorschriften Reichssteuerbl. 994 Seite 599; Reichsgesetzbl. 1931. beil I Seite 699, 731; 1932 Teil I eite 571/72; 1934 Teil I Seite 392 pird hiermit das inländische Vermögen er Steuerpflichtigen zur Sicherung der insprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst buschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 r Reichsfluchtsteuervorschriften, festzu⸗ bende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ d Strafverfahren entstandenen und ntstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen id juristischen Personen, die im In⸗ nd einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen ufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ ttung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ t, Zahlungen oder sonstige Leistungen a die Steuerpflichtigen zu bewirken; werden hiermit aufgefordert, unver⸗ iglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ ats, dem unterzeichneten Finanzamt zeige über die den Steuerpflichtigen stehenden Forderungen oder sonstigen sprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser ktanntmachung zum Zwecke der Er⸗ lung an die Steuerpflichtigen eine isstung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 r Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ irch dem Reiche gegenüber nur dann freit, wenn er beweist, daß er zur Zeit t Leistung keine Kenntnis von der eschlagnahme gehabt hat und daß ihm ch kein Verschulden an der Unkennt⸗ ztrifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ zulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich er fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 10 Absatz 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ sriften, sofern nicht der Tatbestand der keuerhinterziehung oder der Steuer⸗ fährdung (§§ 396, 407 der Reichs⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen keuerordnungswidrigkeit 413 der richsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Absatz 1 der Reichsflucht⸗ nervorschriften ist jeder Beamte des bizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des euerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ Endungsdienstes sowie jeder andere aamte der Reichsfinanzverwaltung, der in Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ aft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ schtigen, wenn sie im Inland ge⸗ ssen werden, vorläufig festzunehmen. s ergeht hiermit die Aufforderung, obengenannten Steuerpflichtigen, z sie im Inland getroffen werden, läufig festzunehmen und sie gemäß 1 Absatz 2 der Reichsfluchtsteuervor⸗ iften unverzüglich dem Amtsrichter Bezirks, in welchem die Festnahme ogt ist, vorzuführen. StNr. 7/267. Personenbeschreibung: bugo Heller: Größe: etwa 1,64 m, arfarbe:; braun, Augen: braun illenträger), Mundart: oberpfälzisch, ondere Kennzeichen: unbekannt. else Heller, geb. Beer: Größe: etwa m, Haarfarbe: schwarz, Augen: zun, Mundart: oberpfälzisch, Be⸗ bere Kennzeichen: unbekannt. iegensburg, 30. Juni 1937. 1 Finanzamt Stadt.

3. Aufgebote.

37) Ausschlußurteil.

Im Namen des Volkes! erkündet am 12. Juli 1937. Barth, scUngest. Urkundsbeamter der Ge⸗ tsstelle. In der Aufgebotssache des sorbenen Steuerrezeptors Gröpler in

Preuß. konsol. Staatsanleihe Lit. F Nr. 351 972/73 über je 200 nebst Talons und Zinsscheinen vom 1. 4. 1905 ab, zwei Stück desgleichen Lit. H Nr. 158 800 und 144 948 über je 150 nebst Talons und Zinsscheinen vom 1. 4. 1905 ab, ein Stück 3 ½ % Deutsche Reichsanleihe (1888) Lit. E Nr. 37 982 über 200 nebst Talons und Zinsscheinen vom 1. 7. 1904 ab. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Anhaltischen Staat zur Last. Von Rechts wegen!

[25428] Aufgebot.

1. Schriftleiter i. R. Wilhelm Hart⸗ mann, Hamburg, Ritterstr. 111 9. F. 31. 37 —, 2. Geschäftsführer Otto Henn, Essen, Hermann⸗Göring⸗Str. 307 9. F. 86. 36 —, 3. Deutsche Arzte⸗Ver⸗ sicherung auf Gegenseitigkeit, Berlin⸗ Schöneberg, Freiherr⸗vom⸗Stein⸗Str. 19, im Auftrage der unverehelichten Alber⸗ tine Tröppel, vertreten durch ihren Vor⸗ mund, die Fürsorgerin Elisabeth Hauer, Mannheim, Monikaheim, als Erbin des verstorbenen in Mannheim wohnhaft gewesenen Dr. med. August Becker 9. F. 16. 37 —, 4. Fritz Thiele, Loh⸗ brügge⸗Bergedorf, Schulstr. 26 9. F. 15. 37 —, 5. Witwe Julie Rehfisch, Charlottenburg, Lietzenseeufer 11, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Leo Pincuß, Berlin, Invalidenstr. 113 9. F. 19. 37 —. 6. a) Witwe Else Klinge geb. Hirtzel, München, Renfahrner Str. 8, b) Frau Lisa Sixt geb. Klinge, Breslau, Oranienstr. 14, c) Frau Margret Melz⸗ ner geb. Klinge, Frankfurt a. Main, Koppenheimer Anlage 4, sämtlich ver⸗ treten durch den Kaufmann Bernhard Marburg, Berlin W 9, Tirpitzufer 22, dieser vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. von Kries und Dr. Hecker, Berlin, Groß⸗Admiral⸗Prinz⸗Heinrich⸗Str. 6 9. F. 30. 37 —, haben das Aufgebot folgender Urkunden beantragt: zu 1 des Versicherungsscheins Nr. 713 277 a (Ja⸗ nus) der Nordsteru⸗Lebensversicherungs⸗ bank Akt.⸗Ges. über 2000 RM, aus⸗ gestellt auf den Namen des Antrag⸗ stellers; zu 2 der Versichexungsscheine Nr. I 10 514 und Nr. I 10 025 über je 5000 RM, ausgestellt auf den Geschäftsführer Otto Henn in Essen; zu 3 des Sterbegeldversicherungsscheins Deka Nr. 401 über 1000 RM, ausgestellt auf Dr. med. August Franz Hermann Becker in Mannheim; zu 4 des Lebens⸗ versicherungsscheins Nr. 704 461 der Janus Hamburger Versicherungs⸗Akt.⸗ Ges. jetzt Nordstern Lebensversicherungs⸗ bank Akt.⸗Ges. über 10 000 Goldmark gleich 2380,95 USA⸗Dollar, ausgestellt auf den Namen des Fritz Thiele in Hamburg; zu 5 des Hypothekenbriefs über die im Grundbuch von Berlin⸗ West Band 2 Blatt 55 Abteilung III Nr. 15 für die Antragstellerin einge⸗ tragene Darlehnshypothek von 30 000 Reichsmark; zu 6 der Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Berlin⸗ Schöneberg Band 109 Blatt 3525 Ab⸗ teilung III Nr. 4 und 8 für die Ver⸗ einigte Berlinische und Preußische Le⸗ bensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. über 872,10 bzw. 513 Goldmark eingetragenen Hy⸗ potheken. Melden die Inhaber der Ur⸗ kunden ihre Rechte nicht spätestens im Aufgebotstermin am 19. 11. 1937, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Schöne⸗ berg, Grunewaldstr. 66, Zimmer 37, unter Vorlegung der Urkunden an, so erfolgt Kraftloserklärung.

Berlin⸗Schöneberg, 2. Juli 1937.

Amtsgericht. 9 Fh. Sam. 6. 97.

[25429] Aufgebot.

1. Die Frau Louise Rosamunde verw. Grobe geb. Kaufmann, Oberfrohna, 2. die Frau Aurelie Selma Rosa Ilse verehel. Dr. Gottsmann geb. Grobe, Limbach, Sa., Bismarckstr. 10, 3. der Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Ger⸗ hard Fröhlich, Chemnitz, Holzmarkt 8, Bevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Thierig, Chemnitz, Holzmarkt 8, haben das Aufgebot des angeblich abhanden gekommenen Hypothekenbriefes bean⸗ tragt, der über die in Abt. III unter Nr. 2 verb. mit Nr. 7 auf Blatt 364 des Grundbuchs für Rußdorf auf den Namen des Kommerzienrats Hermann

Theodor Grobe eingetragene Hypothek

dem Grundstück des Apothekers Herbert Massow, Wiesbaden, Rheinstrvaße 45 eingetragen im Grundbuch von Wies⸗ baden⸗Innen Bd. 214 Bl. 3210 Nr. 3, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 16. 2. 1938, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Wilhelmstraße 14, Zimmer 22, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Wiesbaden, 7. Juli 1937. Amtsgericht 9 d.

[25434] Aufgebot.

Die Clara Krause, geb. Grünebaum, in Görlitz hat beantragt, den ver⸗ schollenen Julius Grünebaum, geb. am 14. 7. 1872 zu Mainz, zuletzt wohn⸗ haft in Mainz, 8 tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den Freitag, den 4. März 1938, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Saal 314, 1. Ober⸗ geschoß, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeser⸗ klärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Nuf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 1“

Mainz, den 5. Juli 1937.

Amtsgericht. 8

[25435] Aufgebot.

Der Rentner Oskar Voigt Dresden⸗A. 1, Mathildenstr. 3, beantragt, den verschollenen Maurer Ernst Robert Voigt, geboren am 28. Juni 1851 in Troitschendorf bei Görlitz, zuletzt wohnhaft in Plön in Holstein, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 1. Fe⸗ bruar 1938, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ sortberüenh spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Plön, den 10. Juli 1937.

Das Amtsgericht.

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hat

[25436] Aufgebot.

Der Müller Christoff Sterrenberg in Stapelmoor, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. van Lessen in Weener, hat beantragt, den am 30. Juni 1888 ge⸗ borenen Müller Johann Sterrenberg, der sich zuletzt in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhielt, für tot zu erklären. Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich sheeestens in dem auf den 21. Januar 1938, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, andernfalls er für tot erklärt wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen erteilen können, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Weener, 29. Juni 1937.

[25431] Aufgebot.

Das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläu⸗ bigern haben beantragt: A. als Nach⸗ laßpfleger: 1. Rechtsanwalt Dr. Karl Spiller, Berlin, Potsdamer Str. 69, für die Erben: a) des am 5. 6. 1936 ver⸗ storbenen, zuletzt in Berlin⸗Schöneberg, Goltzstr. 32, wohnhaft gewesenen Rechts⸗ anwalts Ernst Böttger 9. F. 20. 37 —; b) des am 10. 1. 1937 ver⸗ Baumeisters Georg Hauer,

erlin, Dennewitzstr. 32 9. F. 25. 37 —. 2. Rechtsanwalt Rudolf Möller, Berlin, Augsburger Str. 21, für die Erben: a) des am 10. 4. 1936 verstorbenen, zuletzt Berlin⸗Schöneberg, Goltzstr. 30, wohnhaft gewesenen Ofen⸗ setzers Fritz Meinke 9. F. 22. 37 —; b) der am 18. 2. 1937 verstorbenen, zu⸗ letzt Berlin⸗Schöneberg, Vorberg⸗ straße 15, wohnhaft gewesenen Marie Levy geb. Gerber 9. F. 23. 37 —.

3. Rechtsanwalt Dr. Kurt Hartwig,

ling geb. Tiemann Katzenellenbogen genannt Katling, beide Berlin, Kluckstr. 12, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Schermann und Boelling, Berlin, Kurfürsten⸗ damm 36, als Erben des am 8. 2. 1937 verstorbenen, zuletzt Berlin, Kluck⸗ straße 12, wohnhaft gewesenen Kauf⸗ manns Fritz Katzenellenbogen genannt Katling 9. F. 29. 37 —. Die Nach⸗ laßgläubiger müssen ihre Forderungen gegen den Nachlaß spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 10. 11. 1937, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Schöneberg, Grunewaldstr. 66, Zimmer 37, unter Angabe des Gegenstandes und’ Grun⸗ des der Forderung anmelden. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Ur⸗ oder Ab⸗ schrift beizufügen. Wer sich nicht meldet, kann (unbeschadet des Rechts, vor Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden) von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Zur Anmeldung sind auch die Gläubiger, deren Forderungen den Nachlaßpflegern bzw. den Erben bekannt sind, verpflichtet. Dagegen werden Gläubiger, denen die Erben unbe⸗ schränkt haften, sowie Ansprüche aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen von der Wirkung des Aufge⸗ bots nicht betroffen. Berlin⸗Schöneberg, 2. Juli 1937. Amtsgericht. 9. Fn. Sam. 5. 37.

und der Klaus

[25432]

Das Amtsgericht Helmstedt hat das nachstehende Aufgebot erlassen: Der Kaufmann Willy Köhler in Helmstedt, als Nachlaßverwalter für den Nachlaß des am 3. November 1936 in Helmstedt verstorbenen Kohlenhändlers Paul Kruse, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläu⸗ bigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß des vor⸗ genannten Paul Kruse spätestens in dem auf den 25. September 1937, morgens 10 Uhr, vor dem Amtsge⸗ richt Helmstedt (Zimmer 14) anbe⸗ raumten Termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder Abschrift beizufügen. Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben Befriedigung nur insoweit verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt bei Nichtanmeldung der Rechtsnachteil ein, daß ihnen jeder Erbe nach Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Die Geschäftsstelle des Amts⸗ gerichts Helmstedt.

Das Amtsgericht Miesbach hat am 15. Juni 1937 auf Antrag der Schmied⸗ meisterseheleute Franz und Anna Kin⸗ berger und der Bürgermeisterswitwe Therese Schuster in Mitterdarching das folgende Ausschlußurteil erlassen: Der Grundschuldbrief für 8000 GM nebst 2 % Zinsen über den jeweiligen Reichs⸗ bankdiskont seit 1. Oktober 1932 aus gestellt zu Urkunde des Notariats Mies⸗ bach vom 28. September 1992 GR. Nr. 1308 von den Schmiedmeisterseheleuten Franz und Anna Kinberger in Mitter darching als Eigentümer des Anwesens Hr. 48 ½¼1 in Mitterdarching, wie solches vorgetragen ist im Grundbuche des Amtsgerichts Miesbach für Valley Band XIII Blatt 709 —, für sich selbst und

sodann abgetreten an den inzwischen

für Recht Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Wesselburen Band VI Artikel 274 in Abteilung III unter Nr. 1 eingetra

gene Aufwertungshypothek von 1000 GM für den Rentner Hans Diener, Wessel⸗ buren, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der An⸗ tragsteller.

Das Amtsgericht Wesselburen.

[254331 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 6. Juli 1937 ist der am 23. Juni 1850 in Kirchhain, Nd. Lausitz, geborene Friedrich Wil⸗ helm Kube, Sohn des Schutzbürgers und Tuchmachergesellen Traugott Wil helm Kube und seiner Ehefrau, Auguste Wilhelmine Kube geb. Wiesner, in Kirch⸗ hain, Nd. Lausitz, für tot erklärt und der Zeitpunkt des Todes auf den 31. De zember 1889 festgestellt worden.

Kirchhain, Nd. Lausitz, 6. Juli 1937.

Das Amtsgericht. 8

4. Heffentliche Zustellungen.

[25441] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Sogi Stöckicht öe in Hamburg, chaussee 71, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Pfeiffer II in Hannover. klagt gegen den Kaufmann Heinri Otto Ernst Stöckicht, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Han⸗ nover, Münzstraße 3 3. R. 70/37 auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur Beweisaufnahme und zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 23. September 1937, vormittags 9 Uhr, mit der Auffordevung, sich durch einen bei diesem Gerichte Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Hannover, den 12. Geschäftsstelle des

[25444] Ladung.

In dem Rechtsstreit des am 223. 3. 1933 geborenen Werner Reimann in Lorenzberg, Klägers, vertreten durch das Jugendamt in Strehlen, gegen den Melker Erwin Ritter aus Jelline, Be⸗ klagten, wegen Unterhalts, wird der Be⸗ klagte nach Bewilligung der öffentlichen Klagezustellung, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, zur mündlichen Verhand⸗ lung vor das unterzeichnete Gericht, Zimmer 6, für den 31. August 1937, 9 Uhr, geladen. Der Kläger, dem das Armenrecht für den ersten Rechtszug einschl. der Zwangsvollstreckung be⸗ willigt ist, wird beantragen, den Be⸗ klagten als seinen Vater festzustellen, diesen kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger von Geburt an bis zur Vollen⸗ dung des 16. Lebensjahres eine im vor⸗ aus zu entrichtende Unterhalts⸗Geld⸗ rente von vierteljährlich 60,— RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werdenden an jedem Quartalsersten, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗

klären. Amtsgericht Strehlen, 10. Juli 1937.

geb

Juli 1937. Landgerichts.

[25442] Oeffentliche Zustellung.

Der Zahnarzt Dr. med. Dr. med. dent. Adolf Thum, Berlin, Neue Schönhauser Str. 20, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Wate, Berlin, Oranien⸗ burger Str. 12, klagt gegen den Pro⸗ fessor Raoul Stromfeld, früher in Warszawa, Podwale 11/11, wegen einer Restforderung äaus zahnärztlicher Be⸗ handlung mit dem Antrage auf Zahlung von 319,— RM nebst 4 v. H. Zinsen seit dem 10. 12. 1936. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin, Neue Friedrichstr. 12/15, I. Stockwerk, Zimmer 161, auf den 21. September 1937, 10 Uhr, geladen. Berlin, den 9. Juli 1937. Die Geschäftsstelle

des Amtsgerichts. 55. C. 408. 37.

Rothenbaum⸗