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Jaeckel⸗Güthe, Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz. Siebente Auflage neu bearbeitet von Dr. Erich Volkmar, Geh. Regierungsrat, Ministerialdirektor im Reichsjustiz⸗ ministerium, Ernst Armstroff, Kammergerichtsrat. 1937. 47 und 1238 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin W9, Linkstr. 16. Preis: Gebunden 47,— RM.
Die von der Praxis schon sehr erwartete 7. Auflage des be⸗ währten Jaeckel⸗Gütheschen Kommentars zum Zwangsversteige⸗ rungsgesetz ist nunmehr erschienen. Die Bearbeiter sind wieder, wie bei der 6. Auflage, Ministerialdirektor Dr. Volkmar und Kammergerichtsrat Armstroff. Das Werk berücksichtigt in den Erläuterungen zum ZVG. den gesamten überaus umfangreichen und vielgestaltigen Stoff derjenigen gesetzgeberischen Maßnahmen der letzten Jahre, die unmittelbar oder mittelbar den Gang des Zwangsversteigerungsverfahrens berühren. Aus der Fülle des Stoffes sei hier nur hervorgehoben: Das eigentliche Voll⸗ streckungsnotrecht, die zum Schutze der Landbewirtschaftung und zur Entschuldung landwirtschaftlicher Betriebe getroffenen Maß⸗ nahmen, die Zinssenkungs⸗ und Devisengesetzgebung, ferner auch das neue Grundbuchrecht, die Kostenordnung, Neuerungen im Steuer⸗ und Siedlungsrecht.
Besonderen Wert haben die Verfasser darauf gelegt, die Punkte hervorzuheben, in denen auch, ohne daß positive Gesetzes⸗ änderungen vorgeommen sind, schon die veränderte grundsätzliche Rechtsauffassung des neuen Staates die Anwendung des ZVG. beeinflussen mußte. Richter, Rechtsberater und Wissenschaftler finden in dem neuen Buche nach dem neuesten Stande der Gesetz⸗ gebung alles vereinigt, was für die richtige Anwendung des immer schwieriger und verwickelter gewordenen Zwangsversteige⸗ rungsrechts von Bedeutung sein kann.
Das Einkommensteuergesetz vom 16. Oktober 1934 mit Durch⸗ führungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen. Er⸗ läutert von Dr. Walter Blümich, Ministerialrat im Reichs⸗ finanzministerium. Zweite neubearbeitete Auflage. 1937. 610 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9, Linkstr. 16. Preis: Gebunden 15,80 RM.
Der in weitesten Kreisen bekannte und geschätzte Kommentar, dessen Verfasser als Einkommensteuerreferent im Reichsfinanz⸗ ministerium an sämtlichen Vorarbeiten zu dem Gesetz maßgeblich beteiligt war, liegt in 2. Auflage vor, welche in stark veränderter
Gestalt erscheint. Die neue Auflage berücksichtigt in weitem Um⸗ fange die bisherige Rechtsprechung und das Schrifttum. Die amt⸗ lichen Veranlagungsrichtlinien sind zum größten Teil in den An⸗ merkungen zu den einzelnen Gesetzesvorschriften wiedergegeben, im übrigen bei den Erläuterungen verwertet. Die Ausführungen
des Verfassers verdienen auf Grund seiner dienstlichen Stellung erhöhte Beachtung und werden daher der Praxis ein geeignetes Hilfsmittel geben zur Durchführung des für die deutschen Volks⸗ genossen und die deutsche Wirtschaft wohl wichtigsten Gesetzes der nationalsozialistischen Steuergesetzgebung.
Für die Wirtschaft, für die Finanzverwaltung, verständigen und Betriebsführer sowie für alle, welche sich mit dem Inhalt und dem Wesen des Gesetzes vertraut machen mollen, ist der Kommentar von hoher Bedeutung.
für die Sach⸗
Das Gewerbesteuergesetz vom 1. Dezember 1936 nebst Durch⸗ führungsverordnung, Einführungsgesetz (auszugsweise) und Verwaltungsanweisungen. Erläutert von Hr. Walter Blümich, Ministerialrat im Reichsfinanzministerium, und Walter Boyens, Oberverwaltungsgerichtsrat im Preuß. Oberverwaltungsgericht. 1937. Verlag Franz Vahlen, Berlin W9, Linkstr. 16. XII u. 451 Seiten. Preis geb. 11,60 RM. .
1 Das Gewerbesteuerrecht hat durch das Gesetz vom 1. Dezember
1936 gleichzeitig die Bedeutung einer Neugestaltung erfahren und knüpft in seinen Grundzügen an das bisherige preußische Landes⸗ recht an. Der vorliegende Kommentar trägt diesem Umstande Rechnung, indem er die für die Durchführung des neuen Gesetzes erforderliche Kenntnis der bisherigen Verwaltungsübung und Rechtsprechung in Preußen vermittelt und neben der Rechtspre⸗ chung des Reichsfinanzhofs auch die Ergebnisse der Rechtsprechung des Höchsten Preuß. Verwalrungsgerichts wiedergibt. Ministerial⸗ rat Dr. Blümich war als Sachbearbeiter für die Gewerbestener im Reichsfinanzministerium an der Entstehung des Gesetzes wesent⸗ lich beteiligt und Oberverwaltungsgerichtsrat Boyens hat als Mitglied des Höchsten Preuß. Verwaltungsgerichts an der Ent⸗ wicklung der jüngsten preußischen Rechtsprechung in jahrelanger
Tätigkeit weitgehend mitgewirkt. Der Kommentar ist daher von hohem Wert und in seiner erschöpfenden Gestaltung für die Praktiker der Verwaltung und der Wirtschaft ein geeignetes Hilfsmittel für die Handhabung des neuen Gesetzes.
Das Einzelhandelsschutzgesetz vom 12. Mai 1933 mit wesentlichen Erlassen und Entscheidungen für die Praxis, erläutert von Dr. jur. E. Heinig. 226 Seiten, Preis geb. 4,60 RM. Fachverlag Jüstel und Göttel in Leipzig.
Die grundsätzlich geplante Reform der Gewerbeordnung konnte aus mancherlei Gründen bisher nicht durchgeführt werden. Andererseits ergab sich nach dem Umbruch des Jahres 1933 aus er Bedeutung der Funktionen des Einzelhandels innerhalb der Volkswirtschaft die zwingende Notwendigkeit, im Rechtsgebiet der
rwerblichen Wirtschaft eine Teilreform durch den Erlaß des Einzelhandelsschutzgesetzes vom 12. Mai 1933 durchzuführen. Dieses Gesetz wurde, wie der Verfasser mit Recht bemerkt, für den Einzelhandel zur magna charta an Stelle der bisherigen ewerbeordnung. Die darin enthaltenen Rechtsgrundsätze vwurden fortentwickelt und den Erfordernissen der Gegenwart an⸗ gepaßt durch 5 Aenderungsgesetze und eine größere Zahl von Durchführungsverordnungen und Ministerialerlassen. Ses recht umfangreich gewordene Sonderrechtsgebiet zu⸗ ammenfassend und übersichlich dargestellt zu haben, ist das Ver⸗ dienst des Verfassers, wobei als besonders erfreulich festzustellen ist, daß das vorliegende Werk kein trockener Kommentar geworden ist, sondern auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten dem üristisch nicht gebildeten Einzelhändler ein wertvoller, verständ⸗ icher Wegweiser durch die ihn berührenden Rechtsfragen sein wird. Im vierten Teil des Buches werden darüber Fagen noch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes und die Reform⸗ vorschläge behandelt. Ein Anhang mit den Gesetzesquellen und ein Sachregister vervollständigen das empfehlenswerte Werk.
„Die neue Gewerbesteuer“ von Reg.⸗Rat Dr. Cerutti. Betriebs⸗ wirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden. 44 S. Preis 1,60 RM.
Regierungsrat Dr. Cerutti hat es unternommen, die neuen gewerbesteuerlichen Vorschriften in einem für die Praxis bestimmten Büchlein zusammenzufassen. Zunächst gibt er eine lebersicht über die Besteuerung des Gewerbebetriebes und die Gewerbesteuerpflicht. Daran schließen sich Kapitel über die Vewerbeertragssteuer, Gewerbekapitalsteuer, die Steuerfestsetzung und rerhebung und die Rechtsmittel an. Auch die Sondersteuern, wie Lohnsummensteuer, Zweigstellensteuer und Warenhaussteuer, fanden Berücksichtigung. Die systematische Darstellung eignet sich vortrefflich zum Studium des am 1. 4. 1937 in Kraft getretenen
neuen Gewerbesteuergesetzes, zumal auch der usführliche Gesetzes⸗
ext als Anhang wiedergegeben worden ist. 111““
“
Büchertisch.
Verkehr mit land⸗ und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Grund⸗ stückverkehrsbekanntmachung vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 35). Erläutert von Erbhofgerichtsrat und Oberlandesgerichtsrat Dr. Karl Hopp im Reichsjustiz⸗ ministerium, Mitglied des Reichserbhofgerichts. Mit einem einführenden Beitrag von Fügatsen lat Dr. Freisler, Preuß. Staatsrat, MdR. 1937. Verlag Franz Vahlen, Berlin W'9, Linkstr. 16. Preis kart. 3,80 RM.
Die Grundstückverkehrsbekanntmachung in ihrer neuen Ge⸗ stalt bringt die seit langem erwartete Anpassung der Bundesrats⸗ bekanntmachung vom 15. März 1918 an die Bedürfnisse der nationalsozialistischen Agrarpolitik. Sie gibt den Genehmigungs⸗ behörden die Grundlage für eine diesen Bedürfnissen entsprechende Lenkung des Verkehrs mit land⸗ und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Der Kreis der genehmigungspflichtigen Geschäfte ist so weit gezogen, daß bei einem großen Teil aller Kauf⸗ und Pachtverträge über land⸗ und forstwirtschaftlich genutzte Grund⸗ stücke das neue Gesetz eingreift. Das Erläuterungsbuch wird die leitenden agrarpolitischen Grundgedanken der Neuregelung heraus⸗ stellen und alle Rechtsfragen eingehend behandeln, die sich im Anschluß an den Genehmigungszwang für die beteiligten Rechts⸗ genossen, Behörden und sonstigen Dienststellen ergeben. Die umfangreiche Rechtsprechung zu der alten Bundesratsbekannt⸗ machung wird dabei erschöpfend ausgewertet und im Hinblick auf die der neuen Regelung zugrunde liegenden Rechtsgedanken weg⸗ weisend überprüft. 3
Allgemeine venkee nch ehs penchti Von Stabshauptabteilungs⸗ leiter im Reichsnährstand Dr. H. Merkel und Hauptschrift⸗ leiter der Nationalen Wirtschaft Dr. H. Buwert. (Schaeffers Neugestaltung von Recht und Wirtschaft, 17. Heft. 1. Teil.) 1937. 78 Seiten. Kartoniert 1,80 RM. Bei Sammel⸗ bestellungen wesentlicher Preisnachlaß. Verlag W. Kohl⸗ hammer, Abteilung Schaeffer, Leipzig C 1.
Die Umgestaltung und Erneuerung, die die gesamte deutsche Wirtschaft durch den Nationalsozialismus erfahren hat, macht auch eine ö neue Betrachtungsweise der Volkswirtschafts⸗ politik erforderlich. Die Aufgaben der Wirtschaftslenkung, die ins⸗ besondere der Vierjahresplan in den Mittelpunkt der Volkswirt⸗ schaftspolitik gerückt hat, stellt alle Fragen der Volkswirtschaftslehre und der praktischen Wirtschaftsgestaltung unter diesen neuen Ge⸗ E Der vorliegende Grundriß ist wohl das erste Werk, as entsprechend diesen neuen Leitgedanken die Grundsätze der modernen Volkswirtschaftspolitik darstellt. Der durchgreifende Wandel der oo1“ die Umgestaltung der Arbeits⸗ und Sozialordnung und der Wirtschaft der öffentlichen Hand er⸗ fahren hier eine umfassende und doch knappe und klare Darstellung. Der Grundriß ist für den Wirtschaftspolitiker und den Wirtschafts⸗ praktiker ebenso werwoll wie für die wissenschaftliche Arbeit des Studenten. Von besonderer Bedeutung ist, daß in dem die Einheitlichkeit der nationalsozialistischen Weltanschauung und der Wirtschaftspolitik überzeugend dargetan ist. Die ungeheure Tatsachenfülle ist, wofür auch die Namen der beiden Verfasser bürgen, mit kundiger Hand gemeistert. Der Band ist ein wertvolles Hilfsmittel für jedermann, der sich mit den Grundfragen der natio⸗ nalsozialistischen Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsgestaltung näher befassen will.
Militärstrafrecht. I. Teil: Militärstrafgesetzbuch und Militärstraf⸗
gerichtsordnung. Tetausgabe in neuester Fassung mit An⸗ merkungen, Erlassen, Verweisungen sowie Begründung und Ausführungsbestimmungen zur MStGO., Inhaltsver⸗ eichnis und vroerister. Herausgegeben von Hanns Dom⸗ rowski, O.* ichtsrat beim Gericht des III. Armee⸗ korps. Einfueung von Dr. Rehdans, Oberreichskriegs⸗ anwalt. 2. stark erweiterte Auflage. 1937. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9, Linkstr. 16. Preis geb. 2,40 RM.
Durch die Verordnung vom 5. September 1936 und ihre wesentlichsten Punkte, wie die Vorschriften über die Gerichts⸗ verfassung und das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof der Wehrmacht, ist die Militärstrafgerichtsordnung stark verändert und ergänzt worden. Die Neuauflage der handlichen Text⸗ ausgabe kam somit einem weithin geäußerten Wunsche aller inter⸗ essierten Stellen entgegen. In starker Erweiterung gegenüber der ersten Auflage sind Auszüge der amtlichen Begründung sowie die neuen Ausführungsbestimmungen im Gesetzestext abgedruckt. Angeführt sind weiter auf besondere Anregungen seitens der Truppe und der Praxis in Anmerkungen die bei der Auslegung des MStGB. und der MStGO. zu beachtenden Erlasse des RKM. bzw. des OB. d. H. und auch wichtige Vorschriften der neu er⸗ schienenen Dienst⸗ und Geschäftsordnung für die Heeresgerichte vom 3. März 1937. Durch diese Erweiterung ist aus der Text⸗ ausgabe fast ein Kurzkommentar geworden, der sich in der Haupt⸗ sache jedoch nur auf amtliches Material stützt.
Tie dem Werk wiederum vorangestellte Einführung des Ober⸗ reichskriegsganwalt Dr. Rehdans gibt einen ausgezeichneten Ueberblick über das Militärstrafrecht und seine Entwicklung. Für die Wehrmacht, die mit der Militärstrafrechtspflege befaßten Personen und alle am Rechtsleben beteiligten Kreise ist die Aus⸗ gabe beachtenswert.
Aktienrecht. Von Dr. O. L. von Hinüber, Oberlandes⸗
gerichtsrat in Celle. (Schaeffers Neugestaltung von Recht und Wirtschaft. 7. Heft 3. Teil.) 1. Auflage 1937. 69 Seiten. Kartoniert 1,50 RM. Bei Sammelbestellungen wesentlicher Preisnachlaß. Verlag W. Kohlhammer, Abteilung Schaeffer, Leipzig C 1.
Das am 4. Jahrestage der Machtergreifung verkündete Aktien⸗ gesetz hat das Deutsche Aktienrecht völlig umgestaltet. Es ist des⸗ halb zu begrüßen, daß auch in der Schaefferschen Reihe „Neuge⸗ staltung von Recht und Wirtschaft“ ein Heft „Neues Aktienrecht“ erschienen ist.
Die Grundgedanken des behandelten Rechtsgebietes werden scharf hervorgehoben. Die leitenden Gesichtspunkte des neuen Aktienrechts werden aus der Wirtschaftsauffassung des National⸗ sozialismus abgeleitet und klar herausgestellt. Das Heft ist des⸗ halb für Schulungszwecke besonders geeignet. Aber auch für den Praktiker, der sich über eine bestimmte Frage unterrichten will, wird das Buch von großem Werte sein, da es trotz seines geringen Umfangs alle wichtigen Einzelbestimmungen in übersichtlicher An⸗ ordnung und verständlicher Darstellung bringt.
Die Arciene⸗selnefr. auf Grund des Aktiengesetzes vom 30. 1.
1937 von Dipl.⸗Kfm., R. Sellien. Betriebswirt⸗
schaftlicher Verlag Dr. Th. Ga Wiesbaden. 78 S. Preis 2,45 RM.
Das am 30. 1. 1937 erlassene Aktiengesetz bringt bekanntlich eine Reihe von Neuerungen und Erweiterungen der bisherigen Bestimmungen. Der Verfasser hat nun versucht, dieses wichtige Spezialgesetz, das am 1. Oktober 1937 in Kraft tritt, in syste⸗ matischer Darstellung z8 behandeln. Ausgehend vom Wesen der Aktiengesellschaft sind die einzelnen Gründungsformen und die Rechtsbeziehungen des Aktionärs zur Aktiengesellschaft dar⸗ gestellt, ebenso wie die erweiterten Aufgaben des Vorstandes und des Anfsichtsrats. Auch die Stellung der Hauptversammlung (Generalversammlung) ist gut herausgearbeitet worden. Beson⸗ deren Wert hat der Verfasser (als Betriebswirtschaftler) auf die
Neues
bler,
Erörterung des betriebswirtschaftlich⸗finanziellen Auf
Atktiengesellschaft gelegt, indem er eingehe h den Ausbag die Gewinnverteilung, den Becchäftsericht die Abschluzuh und die neuartigen Kapitalbeschaffungsmittel sowie die n der Kapitalherabsetzungen behandelt. Auch die neu und Vermögensübertragungsvorschriften haben ü Das Werk will kein Kommentar sein, vielm
systematische Einführung, so daß der Praktiker durch das eh dieser Schrift sofort einen guten Einblick in die neue materie erhält. 8
„Die offene Handelsgesellschaft“” von Rechtsanwalt Dr. Dr Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, W. 44 S. Preis 1,40 RM.
Die offene Handelsgesellschaft stellt durch die Umgrün bewegung eine bebarzugte Gesellschaftsform dar. Diese will dem praktischen Bedürfnis entgegenkommen, inden Gründung und der Aufbau einer „offenen Handelsgesele mit Wiedergabe von Vertragsmustern usw. gezeigt wird auf die mit der CC“ dem Betrieb der offenen r gesellschaft verbundenen Steuern ist hingewiesen worden Schlußkapitel befaßt sich mit der Gründung und der Auj
setzestext des Handelsgesetzbuches über die offene Handels schaft im Originaltext wiedergegeben worden. Die zweth Zusammenfassung aller Vorschriften über die offene 8 gesellschaft, besonders nach der praktischen Seite hin, witß klar und gemeinverständlich verfaßten Schrift viele zu bringen.
Neues Staatsrecht. Von Dr. Wilh. Stuckart, Staatssekren Reichsministerium des Innern, und Dr. Wilh. Oberregierungsrat z. D. (Schaeffers Neugestaltn Recht und Wrrtschaft, 13. Heft. 1. Teil.) 9. durchg und ergänzte Auflage. 1937. 152 Seiten. Kan 3,— RM. Verlag W. Kohlhammer, Abteilung 8t Leipzig C1.
Die Neuauflage zeigt in einem neuen Abschnitt, welch
.8
ührung im vierten Jahre gemacht hat. Die Darstellun G
Staatsaufbaus ist durch Umarbeitung vereinfacht und durd Abschnitt über die Organisation der Partei erweitert. Deß füs nunmehr einen geschlossenen Ueberblick über die s ichen Neuerungen der ersten vier Jahre des neuen Reich die Zuverlässigkeit der Arbeit bietet der Name Stuckart 66 Die knappe, verständliche und übersichtliche Schaeffersche stellungsart macht es möglich, daß der Leser sich über alles L. liche leicht und schnell unterrichtet. Die Druckanordnungh. daß der Stoff sich dem Leser mühelos und fest einprägt.
Neues Verwaltungsrecht. Von Dr. Wilhelm Stuckart, 2 sekretär im Reichsministerium des Innern, und Dr. Scheerbarth, Oberregierungsrat, Dozent an der Unih
und an der Verwaltungsakademie in Köln. (Sche
Neugestaltung von Recht und Wirtschaft. 14. Heft 1. 1937. 77 Seiten. Kartoniert 1,80 RM. Bei Su bestellungen wesentlicher Preisnachlaß. Verlag W. hammer, Abteilung Schaeffer, Leipzig C 1.
Der von zwei Kennern des Verwaltungsrechts v Schaeffersche Grundriß behandelt die Grundlagen der? verwaltung, ihr Wirken und ihren Aufbau. Die Ausfühn über den Aufbau der Staatsverwaltung beschränken sich, w in Zeiten einer grundlegenden Verwaltungsreform zweckmät darauf, die geschichtliche Entwicklung und die gegenwärtig ördenorganisation in den Grundzügen darzustellen und die inien der Verwaltungsreform aufzuweisen. Um so einge sind die allgemeinen Grundlagen der Staatsverwaltung dan Infolgedessen treten die neuen Wege und Ziele der Staatss tung im Dritten Reich eindringlich hervor. Darin lie besondere Wert des Buches, das für alle, die sich über und Gestalt der öffentlichen Verwaltung unterrichten woll einprägsames Lehrmittel ist.
Neues Gemeinderecht. Von Dr. Wilhelm Albrecht, Obe⸗ rungsrat z. D., und Dr. Walter Scheerbarth, Obe rungsrat, Dozent an der Universität und an der B tungsakademie in Köln. (Schaeffers Neugestaltung von und Wirtschaft 14. Heft 2. Teil.) 3. geänderte und er Auflage. 1937. 74 Seiten. Kartoniert 1,80 RM. Sammelbestellungen wesentlicher Preisnachlaß. W. Kohlhammer, Abteilung Schaeffer, Leipzig C1.
Die Neuauflage ist um zwei wichtige Abschnitte ver Der erste der neuen Abschnitte stellt die Verwaltung de meindeverbände dar, also der Aemter, Kreise und Provinze zweite neue Abschnitt bringt das neue Gesetz über die † . Berlin, soweit es sich mit der kommunalen Verwe
erlins befaßt. Die Darstellung der Gemeindeordnung sel in der neuen Auflage erheblich umgearbeitet. Einzelne Teilt ganz neu gefaßt worden.
Wie alle Schaefferbände zeichnet sich die Neuauflage Uebersichtlichkeit und eine einfache und klare Sprache au sowohl das Erfassen wie auch das Behalten des Stoffes in Maße erleichtert. Das Buch, welches jetzt einen Ueberblich die gesamte Kommunalverwaltung gibt, eignet sich nicht me die Studierenden der Hochschulen, sondern ist auch ein guter behelf für alle Verwaltungsbeamte, die sich auf den Verwalt akademien, in den Verwaltungsschulen, in behördlichen oder durch Selbststudium weiterbilden.
„Neues Devisenrecht“ (2. Auflage) von F. Schultheis, stt tretender Leiter der Außenhandelsstelle für das ¹ Main⸗Gebiet. Betriebswirtschaftlicher Gabler, Wiesbaden. 46 S. Preis 1,35 RM.
Nach kurzer Zeit konnte bereits die 2. Auflage in verbet und erweiterter Form herausgebracht werden, ein Beweis
Devisenfragen in Kurzform ein großes Interesse hat. Der fasser, als Praktiker in einer Außenhandelsstelle, weiß. Informationen der Wirtschaftler über das Devisenrecht wendig hat. Den Import⸗ und Exportfragen ist deshalb besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden. (Neuester Ge stand, da im Juni 1937 abgeschlossen!) Die Darstellumn
gemeinverständlich und Fedgepigen klar gehalten — ein i brauchbarer Leitfaden für den Praktiker.
teili⸗
der offenen Handelsgesellschaft. In einem Anhang ist 8
teren Fortschritte der Aufbau der Nationalsozialistischen guuh
Verlag Drß⸗
daß der Wirtschaftspraktiker an einer Zusammenstellung
Fortsetzung Büchertisch in der Fünften Beilage.
Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeig und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam:
für den Handelsteil und den übrigen redaklionellen Tei Rudolf Lanttz;zsch in Berlin⸗Schöneberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengese
“ Ler n Wilhelmstraße 23. 8
Neun Beilagen
v 38 8
Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregistexbeil
es Reichskommissars für das Kreditwesen vom 17. M
nstitute vom 30. Juni 1937
und Genossenschaften)
Aktiva
—
Kurzfällige Forde⸗
Forderungen
Vorschüss 8 auf verfrachtete
Forde⸗ oder eingelagerte Waren
———
ürz 1937 Art. 1 § 3 eingereichte
Beträge in Tausend
EEE“
RM
Schuldner
rungen aus Lom⸗ bard⸗ ge⸗ schäften gegen börsen⸗ gängige Wert⸗ papiere
unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstitute
rungen aus Report⸗ ge⸗ schäften gegen börsen⸗ gängige Wert⸗ papiere
a) b) sonstige kurzfristige Kredite gegen Ver⸗ pfändund bestimm be⸗ zeichneter markt⸗ gängiger Waren
¹ on⸗ 8g 9 ntial⸗ ins⸗ gesamt
(Sp. 24 und 25)
Rem⸗ bours⸗ kredite
be⸗ darunter
mäglig
ällige Gut⸗ haben
(Nostro⸗ gut⸗
ins⸗ gesamt
ngen
Kredit⸗ Uusttute
8
Schuld⸗
sonstige
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Von der Gesamtsumme (Sp. 29) sind gedeckt durch
ins⸗ gesamt
Sp. 27 —
1.
börsen⸗ gängige Wert⸗ papiere
2.
sonstige Sicher⸗ heiten
Hypo⸗ theken⸗ forde⸗ rungen
hungen
munal⸗ deckung
Lang⸗ fristige Aus⸗ lei⸗
gegen Kom⸗
laufende Kredite
11131“
chen
Erste Beilage
Reichs⸗ und
zum
vom 22. Juli 1937
Dauernde Beteiligungen einschl. der zur
Beteiligung bestimmten Wertpapiere
gesamt
ins⸗
Beteili⸗ gungen
anderen Kredit⸗
davon
bei
insti⸗ tuten
Grund⸗
bäude,
schäfts⸗
triebs⸗ inventar
stücke, Ge⸗ ein⸗ ge⸗ zahltes Grund⸗ kapital
Ge⸗
und Be⸗
Eigene Aktien
Laufende Nummer
Preußischen Staatsanzeiger
19 23
30
37
roßbanken
55 610 36 700 12 687 17 356 13 028
4 743 3 184 2 570 2 797 1 161
87 407 40 032 34 739 19 583 16 178
2 836¹1 57 696 064] 37 458 089] 13 179 892 17 356 690] 13 028
56 683 42 523 23 752 16 178
134 454] 36 224
85 526
7 390 17 875 10 042
1 165 002,¹ 201 226 1 038 174
952 648 599 203 135 183
48 418
606 593 153 058 58 460
8 197 239 158 130 102 255
13 087 864
02 20.
677 523 617 527 372 517 67 979 12 311
5 645 21 098 13 574
474
14 533 28
39 657 32 452 8 390 3 978 2 557
33 688 29 494 7084 1 478 140
3 275 434 2 515 677 1 429 599 524 087 272 693
771138 717 135 38 14 455 197 939 273 590
d Branchebanken
402 159
6 840 702 112
17 825 488 300
1 126 59 282 256 128
1 022 8 266 343
3 050 373
3 546 3 108 6 529 850
6 299 5 248 950 14 956 575
2 682 27 667 323 945
65 73
4 903
1 546 373
1 856 1 558 2 838 850
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1 956 75 55
1 141 135 802 209
351 4 300
40 629
25
2 210 2 435 2 187 681 8 83
2 021 177
2 025 152
157 057 2 900 454 3057 511 499 575
1 932 5 217 225 86 423 7
9 863 2 677 2 221 3 041 29 159 2 754 17 572 231
2 701 3 056 74 867 8 744 50
2 845
109 860 41 528 533 592 26 171 2 693 2 221 3 041 31 822 2 754 27 558 231
2 701 3 279 80 928 8 744 7 996 2 851
6 31 002
—
1 6 414 46
1 767 374
8 142 5 187 5 418 5 266 611 62
3 725 8 310 4 405 3 475
2 9 7
3 357 1 594
51 5 959 4 709 6 128 2 086
6 474 31 002 10
8 346 51 649 37 804 141 348
—
7 144 809 915 292 33 1 767 18 376 8 142 5 187 5 422 5 266 611 62
3 725 8 311 4 777 3 724 6 357
1 594
51 7
59 137 8 301 2 086
1 033 323 101
31
4 853 470 862 392
1 747 857
11 988 2 495 1 626
22 100% 2016
2 736 22 437 231
2 246 2 575 75 461 8 631 27
5 931 13 502 6
6 897 13 192 34 996 144 915 287
28
1 530 17 228 8 131 3 656 3 862 4 587 502 21
3 515 3 268 4 078 2 684 5 674 1 475 51
1 697 3 354 4 842
2 003
660 370 679
300
99
3 292
111 1n 9 8 121
269 15 920 65 542
1 617 334 640 41 479 1 390 433 198 738 792
51 424
12 585
139 006
17 987
13 315
293 691 56 398
87 034
5 538 30
1
30
71 884
—
18 208 39 830
7 2 800 4 596
7 8 654
2 240 132
37
1 574 129
61
1
12 260 329
41 318 324
516
8 017 490
3 441
8 076
9 198
2 980
3 000 412 922 107 040 8 106 14 526 852 838 5 657
5 245 17 519 99 738 3 988
5 147 58 219 4 171 180 257 9 119 535 263 12 606 10 148 8 647 132 608 9 384 16 836 270 305 857 752 390 235 81 258 11 167 1 228
4 314
9 760
3 025 23 518 8 484 67 583 36 048
19 295 11 371 67 433 13 801 3 375
6 364 117 766 12 315
30 970
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