Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 174 vom 31. Juli 1937. S. 4
8
Und der im Parteiprogramm vorgesehenen Förderung des
Mittelstandes zu dienen. “
Das Verhandlungsergebnis mit der Industrie führte am
28. Februar 1934 u. a. zu folgender Formulierung:;
Volle Großhandelsrabatte sind von der völligen Erfüllung der Großhandelsfunktionen abhängig.
Die weitgehende Differenzierung der Verhältnisse im Handel lassen es untunlich erscheinen, ein allgemein gültiges, starres Schema für die Rabattierung der privatwirtschaftlichen Sonder⸗ leistungen aufzustellen. Den einzelnen Branchen muß in dieser Beziehung eine gewisse Bewegungsfreiheit gelassen werden. Grundsätzlich muß aber vermieden werden, daß. durch eine Viel⸗ heit von Rabatten eine Verschleierung der Preisstellung eintritt. Die Frage, die in der Praxis immer wieder auftreten wird, ob die Mengen⸗ und ähnliche Rabatte einer niedrigeren Stufe den Großhandelsfunktionsrabatt übersteigen dürfen, wird, wenn man Stufenklarheit und Funktionswahrheit in der Wirtschaft haben will, so beantwortet werden müssen, daß sinngemãß die an andere Abnehmergruppen gewährten Rabatte den Großhandelsfunktions⸗ rabatt (Grundrabatt) nicht erreichen sollen.
Das Rabattproblem ist für den Großhandel von nicht ge⸗ ringer Bedeutung. Es weist auf das Kernproblem der Absatzwirtschaft hin. Will man eine preisgebundene und daher bis ins kleinste zu reglementierende Wirtschaft oder eine freie Wirtschaft haben, die auf der berufsständischen Haltung der Wirtschafttreibenden aufgebaut ist? Der Großhandel sieht in allen Bestrebungen, die echte Kaufmanns⸗ arbeit einschränken, eine Gefahr für die Arbeitsteilung in der Wirtschaft. Das Rabattdenken ist die erste Folge der Rabatte,
Erhöhte Umsatzsteuer und Rechts⸗
nachfolger.
Für die Entrichtung der erhöhten Umsatzsteuer ist der Gesamt⸗ umsatz (mehr als 1 Mill. RM) des Unternehmers im letzten Ka⸗ lenderjahr maßgebend. Daher kommt eine erhöhte Umsatzsteuer
bei neu errichteten Unternehmen nicht in Betracht. Umgekehrt bleibt der Veräußerer eines Unternehmens auch noch nach der Veräußerung seines Geschäftes mit etwaigen steuerpflichtigen Um⸗ sätzen nach § 7 Abs. 4 UStG. erhöht steuerpflichtig, wenn er seine Uxernehmertätigkeit fortsetzt.
Dagegen ist der Erwerber eines Unternehmens, wenn er vorher nicht gewerblich tätig war, nach dem Erwerb eines Ge⸗ schäftes auch dann nicht erhöht steuerpflichtig, wenn der Ver⸗ äußerer in dem Unternehmen im vorangegangenen Steuer⸗ abschnitt mehr als eine Million RM. umgesetzt hat. Die Voraus⸗
setzungen für die erhöhte Umsatzsteuer müssen in der Person des gleichen Unternehmers vorliegen. Diesen Grundsatz hat jedoch der Reichsfinanzhof nur für den Fall der Sonderrechtsnachfolge ausgesprochen. Erwirbt z. B. ein Schuhhändler zu seinem Unter⸗ nehmen ein anderes Schuhwarengeschäft hinzu, so kommt bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes der Umsatz nicht in Betracht, der im vorangegangenen Steuerabschnitt in dem hinzuerworbenen Geschäft erzielt worden ist.
Anders ist der Fall der Gesamtrechtsnachfolge zu beurteilen, nsbesondere durch Erbschaft oder durch Umwandlung einer Ka⸗ pitalgesellschaft in eine Personalgesellschaft. Hier hat der Reichs⸗
finanzhof in einem Urteil vom 8. 1. 1937 (V A 565/36) einen anderen Standpunkt eingenommen. Seiner Ansicht nach ist davon auszugehen, daß der neue Unternehmer die gewerbliche Tätigkeit des Vorgängers im gleichen Rahmen fortsetzt und dabei in die ge⸗ samte Rechtsstellung, auch in die Steuerpflicht, des Vorgängers eintritt. Dann ist der Unternehmer erhöht umsatzsteuerpflichtig, wenn die Umsätze seines Rechtsvorgängers im vorangegangenen Kalenderjahr eine Million RM überschritten haben. 8 4 — Die gleiche Behandlung — sowohl bei, der Sonderrechts⸗ nachfolge als auch bei der Gesamtrechtsnachfolge — gilt, wie der Reichsfinanzhof ausdrücklich feststellt, auch dann, wenn es sich um Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuerfatzes von 0,5 % für Grobßhandelslieferungen handelt.
Steigender Neuzugang bei der privaten Lebensversicherung.
Weiee die Fachgruppe Lebensversicherung der Wirtschaftsgruppe Privatversicherung mitteilt, haben die Mitglieder des ehemaligen Verbandes deutscher Lebensversicherungsgesellschaften im Monat Juni 1937 einen Zugang von 209 468 744 RM an neu ab⸗ geschlossenen Versicherungen zu verzeichnen gegenüber 185 571 879 Reichsmark im Mai 1937. 8 Von dem Neuzugang im Juni 1937 entfallen 33 048 Ver⸗ sicherungen mit 127 463 301 RM Versicherungssumme auf Groß⸗ leben, 114 228 Versicherte mit 51 038 833 RM auf Kleinleben und 59 416 versicherte Personen mit 30 966 610 RM auf Gruppen⸗ versicherungen.
Gäste aus 35 Staaten bei der Eröffnung des gärungslosen Früchtekongresses.
1 Am Montag, dem 2. August 1937, vormittags 10 Uhr, wird in der Krolloper der II. Internationale Kongreß für gärungs⸗ lose Früchteverwertung feierlich eröffnet. Bei der Eröffnung werden der geschäftsführende Präsident Johannes Boettner und der Präsident des Internationalen Ausschusses für gärungslose Früchteverwertung, Professor h. c. Gonser, sprechen. Im Namen der ausländischen Teilnehmer wird dann Professor Gachot⸗Straß⸗ burg das Wort ergreifen. Die Eröffnung nimmt als Vertreter des Schirmherrn des Kongresses, Reichsernährungsminister und Reichsbauernführer R. Walther Darré, der Staatssekretär im Reichsernährungsministerium Willikens vor.
Die Bedeutung, die diesem Kongreß für die gärungslose Früchteverwertung zukommt, geht daraus hervor, daß sich bis heute 35 Staaten mit 250 ausländischen Teilnehmern angemeldet haben; dazu werden über 1500 deutsche Teilnehmer kommen. Als
Tagespräsidenten werden dem Kongreß Präsident Boettner, Reichs⸗
ärzteführer Dr. Wagner, Prof. Dr. Hartmann (Schweiz), Pro⸗ fessor Gachot (Frankreich) und der Vorsitzende der Hauptvereini⸗ gung der deutschen Weinbauwirtschaft Diehl vorstehen. — Die mit dem Kongreß verbundene Ausstellung von fast 300 Süßmostarten und den verschiedensten Geräten für die Süßmostherstellung, die in den Nebenräumen der Krolloper während der Dauer des Kon⸗ gresses stattfindet, ist täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Am Dienstag findet dann noch eine Sitzung des Internationalen Aus⸗ schusses für gärungslose Früchteverwertung statt. 1
Um den Zinnpuffervorrat.
Amsterdam, 31. Juli. In einem Pressegespräch gegenüber dem Telegraaf bestätigt der Direktor des Bankazinn⸗Verkaufsbüros in den Haag, Ruimschotel, daß zur Zeit Besprechungen über die Einrichtung eines internationalen Zinnpuffervorrates geführt
werden. Die Niederlande setzen sich nicht unbedingt für diese Vorratsbildung ein — die übrigens im Augenblick wegen Material⸗ mangels nicht möglich sei —, sofern ein anderes Mittel gezeigt werden kann, um die Ueberspekulation aus dem Markt zu halten. Es inge den Niederlanden nur um eine Stabilität des Zinn⸗ preises, wobei unter stabilem Preis keineswegs ein fester Preis zu verstehen sei. Es sei auf die Dauer unhaltbar, daß der Zinn⸗ preis, wie es vorgekommen ist, während einer Börse um 15 Pfund
es macht den Kaufmann zum Verteiler und schafft damit die Voraussetzungen für eine Mechanik, die letzten Endes des Kauf⸗ manns nicht mehr bedarf. Wenn sich der Großhandel trotzdem so eingehend mit allen Fragen befaßt, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Rabattproblem zusammenhängen, so geschieht dies nicht etwa, weil er der Ansicht ist, daß ihm auf die Dauer mit Rabatten geholfen werden kann, sondern weil er der Ueber⸗ zeugung ist, daß man außer der Zielsetzung in der Wirtschaft nichts von heute auf morgen ändern kann, und daß man daher durch stete kleine Korrekturen versuchen muß, bestehende Er⸗ scheinungen nach und nach einer neuen Wirtschaftsauffassung an⸗ zugleichen.
Man soll den Kampf, den der Großhandel um seinen Lebens⸗ raum führt und der vielfach über den natürlichen Lebenskampf der Wirtschafttreibenden hinausgeht, nicht nur als Berufs⸗ egoismus werten. Wenn der Großhandel für sich kämpft, so kämpft er zugleich auch für die Erhaltung einer arbeitsteiligen Wirtschaft, die im freischaffenden, pflichtgetreuen und schöpfe⸗ rischen Menschen die wertvollste Antriebskraft sieht und die sich daher gegen jede plumpe Mechanik in der Wirtschaft wendet.
Der Großhandel geht seiner Arbeit zwischen Wettbewerb und Wettbewerb nach. Marktordnung ist sein naturgegebenes Inter⸗ esse. Marktordnung ist aber vielfach schon seine Tätigkeit selbst. Er, der im Stausee seiner wirtschaftlichen Leistungen Sprung⸗ haftes ausgleicht, Stoßweises auffängt, kurz: Regelloses regelt, trägt zur Ordnung eines Marktes schon entscheidend bei, wenn er nur die Möglichkeit hat, seine Arbeit zu verrichten und seine Pflicht für die Wirtschaft des deutschen Volkes zu erfüllen.“
Die Verwechslungsgefahr bei Abkürzung der Firmenbezeichnung.
Der unmittelbare Schutz des Namensrechts (§ 12 BGB.) wird allerdings einer schlagwortartigen Verwendung eines Firmenteils nur dann zukommen, wenn das Schlagwort als Abkürzung des Firmennamens auch tatsächlich benutzt wird. Hat aber ein dem allgemeinen Sprachschatz entnommenes, auch sonst häufig gebrauchtes Wort in einer zusammengesetzten Firma als Kenn⸗ zeichuung der Waren eines Betriebes Verkehrsanerkennung erlangt, dann macht diese Verkehrsgeltung, die dem Worte starke Kennzeichnungskraft verleiht, naturgemäß notwendig, daß neue Firmennamen einen größeren Abstand wahren müssen. Die Verwechslungsgefahr wird, wenn sich die neue Firma an den Schlagwortbestandteil anlehnt oder ihn gar selbst verwendet, nicht mehr durch einen Zusatz ausgeschaltet, dem selbst keine Kenn⸗ zeichnungskraft zukommt und der die Gefahr einer Verwirrung des Verkehrs unter Umständen noch zu vermehren geeignet ist. Die Erhöhung der unterscheidenden Wirkung des früher wenig kennzeichnungskräftigen Firmenbestandteils verstärkt damit den namensrechtlichen Schutz der ganzen Firma und führt so, auch ohne daß das Schlagwort auch zur Abkürzung der Firmenbezeich⸗ nung verwendet wird, zu einem verstärkten namensrechtlichen
chutz.
Eine GmbH., der bei der Wahl einer dem Unternehmen ent⸗ lehnten Sach⸗Firma alle Möglichkeiten offenstehen, erregt einen gewissen Verdacht, wenn sie in ihre Firma ein Wort aufnimmt, das für die Bezeichnung der Ware einer seit langem eingeführten Firma des gleichen Wirtschaftsgebietes Verkehrsgeltung erlangt hat. Denn ganz abgesehen von der dann in Frage kommenden Verletzung warenzeichenrechtlicher und unter Umständen auch namensrechtlicher Schutzbestimmungen verstößt es nach der Recht⸗ sprechung des Reichsgerichts gegen die Grundsätze der Lauterkeit und Sauberkeit des Wettbewerbs, den eigenen neuen Betrieb durch die Wahl eines Kennzeichnungsmittels einem mit Mühe und Kosten eingeführten älteren Betrieb so anzunähern, daß dem neuen Betrieb wegen der Aehnlichkeit der Kennzeichnungsmittel die Er⸗ folge der Arbeit und der Leistungen des älteren Betriebes mit zugute kommen. (RG. II 11/37 vom 15. Juni 1937.)
steigt und fällt. Der Standpunkt der englischen Opposition, daß das Vorhandensein eines Puffervorrates für den Singaporer Markt nachteilig sei (wie es im Metal Bulletin hieß), sei unver⸗ ständlich. Mit der augenblicklichen Marktregulierung durch Er⸗ höhung oder Senkung der Ausfuhrquote sei nicht auszukommen, da sich die Beschlüsse erfahrungsgemäß erst nach drei Monaten auswirken können, zur Hemmung der Spekulation aber gerade schnelles Eingreifen oftmals geboten sei. Daß die englische Opposition mit dem Hinweis auf den Singaporer Markt ein wenig stichhaltiges Argument in die Debatte gebracht hat, beweist eine Meldung aus Guala Lumpure, wonach der Vorsitzende der Guala Kampar Tinfields auf der Jahresversammlung der Gesellschaft sich sehr eindeutig gegen die voreilige Ablehnung einer Puffer⸗ vorratsbildung ausgesprochen hat. Der niederländische Vorschlag sei im Prinzip gesund, entspräche dem Wunsch nach einer gesunden eecäöö und müsse zu seiner Zeit ohne Vorurteil geprüft werden.
Devisenbewirtschaftung.
Warenverkehr mit den britischen Außen⸗
besitzungen in Süd⸗ und Mittelamerika.
Durch Runderlaß Nr. 115/37 D. St. 38/37 Ue. St. des Leiters der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 29. Juli 1937, betr. den Warenverkehr mit den britischen Außenbesitzungen in Süd⸗ und Mittelamerika, wird der Runderlaß Nr. 35/36 Dt. St. 12/36 Ue. St. vom 9. März 1936 mit sofortiger Wirkung auf⸗ gehoben. Für die britischen Außenbesitzungen in Süd⸗ und Mittel⸗ amerika gilt weiterhin die Sonderregelung gemäß RE. Nr. 140/36 Dt. St. 65/36 Ue. St., der jedoch insofern eine Aenderung erfährt, als die britischen Besitzungen in Süd⸗ und Mittelamerika in zwei Gruppen zusammengefaßt werden, deren jede als wirtschaftliche Einheit im Sinne der Devisenbestimmungen über den Waren⸗ verkehr zu behandeln ist. In Zukunft kann also die Ausfuhr nach einer Besitzung der einen Gruppe nicht mehr mit der Einfuhr aus derjenigen der anderen Gruppe verrechnet werden. Dies gilt sowohl für den Verrechnungsverkehr über ASKI als auch für private Verrechnungsgeschäfte. Ausfuhrgeschäfte, die vor Be⸗ kanntgabe dieses Runderlasses auf Grund der Bestimmungen des Runderlasses Nr. 35/36 Dt. St. 12/36 Ue. St. abgeschlossen wurden, können noch in der alten Form durchgeführt werden. Das gleiche gilt für bereits genehmigte private Verrechnungsgeschäfte.
“ 6 8 8 der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 31. Juli 1937.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 98 bis 99 % in Blöcken.. RM für 100 kg dec. gf Walz⸗ oder Drahtbarren 7
2 1“ 115 Reinnickel, 98 — 99 % . Antimon⸗Regulus.. Feinsilber „
8 90 8 696518 9 9 9 2 „
9 2 9 9
Aktien uneinheitlich, Renten meist fester.
Das schon tags zuvor recht ruhige Geschäft konnte zu Wochenschluß keine Belebung erfahren, da besondere Anregung nicht vorlagen, andererseits aber die Entwicklung in der Nith einmischungsfrage die Unternehmungslust etwas hemmt. 8m fehlt es auch heute nicht an kleinen Kauforders der Bankenknn schaft, die aber durch Realisationen der Kulisse ausgeglich wurden. Das Kursniveau bot daher kein einheitliches Bild. Vg fach wurden kräftigere Kursausschläge durch Zufallsorders an gelöst, so z. B. bei Siemens, die auf ein Angebot von m 10 000 RM um 3 % zurückgingen. Montanwerte gingen is ausnahmslos auf Vortagsschlußbasis um. Bemerkenswert blieben nach wie vor Stolberger Zink, die mit einer 1 PͤRin Steigerung heute den Paristand erreichten. Von Braunkohl werten setzten Rheinebraun ihren Anstieg um 1 % fort.
Kaliaktien waren um Prozentbruchteile gedrückt, in chemischen Gruppe stellten sich Farben zunächst auf 169 ¼ (um gaben aber schon in der ersten Viertelstunde um ¼ P nat Einiges Anlageinteresse zeigte sich für Versorgungswerte, w. denen Schles. Gas ¾ und RWE. ¾¼ % gewannen. Bei h Maschinenbauwerten erhielt sich Interesse für Berliner Maät nen Demag und Orenstein (je +† ¼ %), während Rheinmen Borsig ¾, Schubert & Salzer 1 % hergaben. Im übrigen mit nennenswerten Befestigungen hervorzuheben: Reichsbe + ¾⅝, Metallgesellschaft und Engelhardt mit je +† 1 ¼ sowie X mer Wolle mit + 2 %, während Eisenbahnverkehr um 1 ½ b Felten um 1 ¼ % zurückgingen.
Im Verlauf lagen Aktien weiter sehr ruhig, wobei Abbröckelungen eintraten. Farben gaben gegen den ersten K. um auf 168 ¾¼ nach, Verein. Stahlwerke und Kokswerke n loren je ½, Bemberg 1 ½ %. Dagegen waren Siemens um! erholt, Stolberger Zink nochmals 1 ½¼ Gi fester.
Der Börsenschluß brachte keine Ueberraschungen mehr. 2 Kurse blieben im allgemeinen behauptet, vielfach konnte e Schlußnotierung mangels Umsatzes nicht vorgenommen werd
Am Markt der Einheitswerte zogen bei den Bankaktien 2 um 1 ℳ, Handelsgesellschaft und DD⸗Bank um je ½, Comme bank um ¼ % an. Von Hyp.⸗Banken wurden Hamburger §. (+ 1 ¾¼ %) und Bayer. Hyp. (+ 1 % %) bevorzugt. Von Koloni werten stiegen Kameruner erneut um 2 .¼ %. Bei den Industtz papieren zogen Gebhardt & König gegen letzte Notiz um 2 4¼ Ft wobei Repartierung erfolgte. Ferner sind Sächsische Webstu mit + 4 und Ponarth⸗Brauerei mit +† 3 % % zu erwähnen.
Im variablen Rentenverkehr stiegen Reichsaltbesitz wein um 20 Pfg. auf 127,20 an. Die Umschuldungsanleihe notfnr unv. 94,70.
Am Kassarentenmarkt zeigte sich wieder Anlageinteresse ft Komm.⸗Obl., die in den meisten Fällen Strich⸗Geld notterte Hann. Boden gewannen ¾ %. Neubesitzanleihen waren nachd vorangegangenen Steigerungen wieder angeboten und schwäche Dekosama Neubesitz erschienen mit Minus⸗Vorzeichen, Hamburg Neubesitz ermäßigten sich um ¾ %. Stadt⸗, Provinz⸗ und Lände anleihen zeigten bei unbedeutenden Kursveränderungen freun liche Grundtendenz. 35er Reichsschatzanweisungen zogen um ¼ an. Von Industrieobligationen büßten Mark Hagen I = 1 ½ ein, während Mont Cenis ½ % gewannen.
Am Geldmarkt verteuerte sich Blanko⸗Tagesgeld am heutig Ultimo auf 2 % bis 3 ¼ %.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde d Pfund mit unv. 12,40, der Dollar mit unv. 2,491, der Gul mit 137,44 (137,39), der Franken mit 57,17 (57,20) und der Frr mit unv. 9,33 % festgesetzt.
Kölner Herbstmesse voll belegt. Stärkere Beteiligung als im Vorjahr.
Für die Kölner Herbstmesse für Haus⸗, Küchen⸗ und Woh bedarf, die vom 19. bis 21. September d. F. stattfindet, hat eine überraschend starke Beteiligung von allen Seiten der A⸗ steller gezeigt. Bereits heute, zwei Monate vor Beginn der Me ist die gesamte zur Verfügung stehende Fläche restlos vermiet so daß keine Anmeldungen mehr berücksichtigt werden könng Damit hat die Ausstellerbeteiligung einen gleich starken Umft wie auf der Frühjahrsmesse und weist gegenüber der Herbstme des Vorjahres eine Steigerung auf. Dieser günstige Entwicklun stand ist um so höher zu bewerten, als eine große Zahl der a stellenden Firmen schon seit Monaten über eine volle Beschä gung verfügt. Man sieht hieraus, welche Bedeutung die be⸗ ligten Wirtschaftskreise der Gebrauchsgüterindustrie der Kö Messe als Mittlerin für das weite und dicht besiedelte Ger⸗ Westdeutschlands beimessen.
Es wird auch mit einem weiter ansteigenden Besuch des we und südwestdeutschen Handels und aus dem westeuropäischen Ar land, verbunden mit einer zunehmenden Nachfrage gerechnet, in besondere, da der westdeutsche Markt hinsichtlich seiner Aufnah fähigkeit für Gebrauchsgüter eine anhaltende Steigerung aufwe Für den Handel ist es von besonderer Bedeutung, daß das War angebot in den vertretenen Gruppen vollkommen und umfasste ist, da alle maßgeblichen Firmen der zum Haus⸗, Küchen⸗ 1 Wohnbedarf zählenden Branchen zu den Ausstellern gehören. 7 Kölner Messe ist eine reine Handelsmesse und nur Wiederre käufern zugänglich. Sehleute werden durch ein gut ausgebaut Kontrollsystem, das ausschließlich von Vertretern der Einz handelsfachgruppen durchgeführt wird, ferngehalten.
Verantwortlich:
für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigent und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
für den Handelsteil und den übrigen redaklionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschen Berlin, Wilhelmstraße 32. Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage
2
Erste Beilage
—
utschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
—
— —
Berlin, Sonnabend, den 31. Fuli
Wirtschaft des Auslandes.
Sitzung des französischen Ministerrats.
Eine nationale Eisfenbahngesellschaft soll geschaffen werden. — des Weizen⸗ preises.
Paris, 30. Juli. Der französische Ministerrat am Freitag billigte zwei Gesetzentwürfe des Finanzministers betr. das Pro⸗ gramm der durchzuführenden Arbeiten öffentlichen Interesses (Arbeiten, die nicht militärischen Zwecken dienen) und Festsetzung der Grenzen für die Ausgaben des Schatzamtes 1938. Im nächsten Ministerrat wird die Regierung eine Reihe wirtschaftlicher Maß⸗ nahmen prüfen.
Der heutige Ministerrat hieß ferner eine Reihe Bestimmungen über den Güter⸗ und Frachtverkehr der Eisenbahnen und der Ueberlandtransporte mit Kraftwagen gut. Der Minister für öffentliche Arbeiten wurde beauftragt, die Vorbesprechungen fort⸗ zusetzen, die vor dem 31. August zur Schaffung einer nationalen Eisenbahn⸗Gesellschaft führen sollen.
Schließlich wurde auf Vorschlag des Landwirtschaftsministers der Preis für Hartweizen von einem spezifischen Gewicht von 80,0 und 80,999 kg ab Hafenkai in Algerien auf 169 Franken je Zentner (Quintah)h festgesetzt.
Bei der Festsetzung des Weizenpreises kam es in der amtlichen Getreidestelle zu Zwischenfällen. Da der Hauptrat der Getreide⸗ stelle beschlußunfähig war, hatte die Regierung das Recht, den Getreidepreis auf dem Verordnungswege festzusetzen. Trotzdem trat der Hauptrat der Getreidestelle, in dem Regierung, Ver⸗ waltung und Erzeuger vertreten sind, in eine Beratung über die Preisfestsetzung ein. Die Vertreter der Getreideerzeuger erhoben dabei nachdrücklich Einspruch gegen gewisse Mitglieder des Haupt⸗ rates der Getreidestellen, deren Beschlüsse stets den Belangen der Bauern zuwiderliefen. Die bäuerlichen Vertreter im Hauptrat verließen darauf die Sitzung, da sie den von Verwaltung und Regierung ausgeübten Druck als unerträglich ansehen.
Frankreichs Kohlenförderung im ersten Halbjahr 1937 unter Vorjahrshöhe.
Paris, 30. Juli. Die Kohlenförderung in Frankreich stellte sich im Juni 1937 auf 3,57 Mill. t gegen 3,47 Mill. t im Vor⸗ monat. Die durchschnittliche arbeitstägliche Förderung ist von 171 000 t im Mai auf 169 000 t im Juni gesunken, obwohl sich die Zahl der Kohlenarbeiter vermehrt hat, und zwar von 236 836 auf 237 636. Im Juni 1936 betrug die Förderung 3,48 Mill. t, obwohl ein großer Streik die Förderung beeinträchtigt hatte. Im ersten Halbjahr 1937 erreichte die französische Kohlenförderung 22,74 Mill. t gegen 23,67 Mill. t in der gleichen Vorjahrszeit. Die Kokserzeugung belief sich in diesem Zeitabschnitt auf 2,11 Mill. t gegen 2,00 Mill. t im Vorjahr. Die Brikettherstellung ging von 3,08 Mill. t auf 2,99 Mill. t zurück. Es zeigt sich, daß die Ein⸗ führung der 40⸗Stundenwoche im französischen Steinkohlenbergbau nicht durch eine erhebliche Mehreinstellung von Arbeitern — über 15 000 — wettgemacht und daß die Produktion nur knapp auf dem Stand des ersten Halbjahres 1936 gehalten werden konnte, obwohl — wie bereits erwähnt — im Vorjahr verschiedene Streiks die Förderung drosselten.
—
Frankreich gibt rumänisches Gold zurück.
Paris, 30. Juli. Die Rumänische Nationalbank gibt bekannt, daß sie demnächst zwei Goldhinterlegungen von der Bank von Frankreich zurückerhält, und zwar handelt
In VBerlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten. Telegraphische Auszahlung.
1“ 31. Juli Geld Brief
12,685 12,715
30. Juli Geld Brief
12,685 12,715 0,751 0,755¹ y0,751 0,755 41,88 41,96 41,89 41,97
0,167 0,169 0,167 0,169 3,047 3,053 3,047 3,053 55,29 55,41 55,29 55,41 47,10 47,20 47,10 47,20 12,385 12,415 12,385 12,415
67,93 68,07 67,93 68,07 5,48 5,49 5,48 5,49 9,326 9,344]% ß9,326 9,344 2,353 2,357] m2,353 2,357
137,30 137,58 137,25 137,53 15,38 15,42 15,38 15,42 55,36 55,48 55,36 55,48
13,99 13,11] 13,09 13,11 0,718 0,720° 0,718 0,720
5,694 5,706¹ y5,694 5,706 2,488 2,492] 2,488 2,492 49,00 49,10 49,00 49,10
41,90 41,98 41,90 41,98 62,24 62,36 62,24 62,36 48,955 49,05 48,95 49,05
Aegypten(Alexandrien und Kairo). Argentinien (Buenos IE“ Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de b Janeiro) 1 Milreis Bulgarien (Sofia) 100 Leva Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen Danzig (Danzig) . 100 Gulden England (London). . 1 engl. Pfund Estland Reval / Talinn) 100 estn. Kr. Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. Frankreich (Paris). . 100 Frcs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam). 100 Gulden Iran (Teheran) 100 Rials Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und Mailand) 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). 100 Dinar Canada (Montreal). 1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Kronen 100 Schilling
Lettland (Niga).. Litauen (Kowno / Kau⸗
100 Zloty 47,10 47,20 47,10 47,20 100 Escudo 11,25 11,27 11,25 11,27
1 ägypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga
nages)176 Vorwegen (Oslo).. Oesterreich (Wien).
100 Lei — — 100 Kronen 63,86 63,98 100 Franken 57,11 57,23
Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bufarest) 100 Peseten 16,98 17,02 100 Kronen 8,651 8,669 1 türk. Pfund. 1,978 1,982 100 Pengö — — 1,464 1,466
Schweden, Stockholm 63,86 1 Goldpeso 2,489 2,493
57,14
16,98 8,651 1,978 1,464
2,489
63,98
57,26
17,02 8,669 1,982 1,466
2,493
Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) . Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
und Göteborg).. 1 Dollar
es sich einmal um
619 Barren Gold im Gewicht von 7818 kg und um 6956 kg Fein⸗ gold im Werte von 11 400 000 RM. Dieses bisher bei der Bank von Frankreich hinterlegte Gold soll wieder in den Goldbestand der Rumänischen Nationalbank aufgenommen werden.
Vor Unterzeichnung eines französisch⸗kanadischen Handelsvertrags.
Paris, 30. Juli. Wie in gut unterrichteten Kreisen verlautet, wird wahrscheinlich am Sonnabend, dem 31. Juli, im Außen⸗ ministerium ein nach achtmonatigen Verhandlungen zustande⸗ gekommener französisch⸗kanadischer Handelsvertrag unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung wird durch den französischen Außen⸗ minister Delbos und den kanadischen Gesandten in Paris, Roy, erfolgen. Dem Wortlaut dieses Vertrages zufolge wird Kanada eine Verbesserung gewisser Kontingente für seine Erzeugnisse oder Waren zugestanden erhalten (insbesondere für Blei und Zink sowie für landwirtschaftliche Maschinen). Außerdem wird der französische Mindesttarif einer Reche kanadischer Erzeugnisse zu⸗ gestanden werden, die bisher noch nicht den Mindesttarif genossen. Als Gegenleistung hierfür werden Frankreich gewisse Erleichte⸗ rungen für seine Ausfuhr nach Kanada zugebilligt.
Schanghaier Börse geschlossen.
Schanghai, 30. Juli. Die Schanghaier Börse blieb am Frei⸗
tag geschlossen. Sie wird voraussichtlich nicht vor Montag wieder eröffnet werden, so daß der Handel mit chinesischen Regierungs⸗ apieren unterbrochen ist. Die Maßnahme wird offiziell mit den Ürbeiten des Monatsabschlusses begründet. Die telegraphische Verbindung von Schanghai nach Tientsin und Peiping ist seit Freitag früh unterbrochen.
Gründung einer großen Elektrizitätsgesellschaft für Aethiopien.
Mailand, 30. Juli. Unter Beteiligung von 124 italienischen Elektro⸗Unternehmungen ist mit dem Sitz in Addis Abeba eine Pohe Gesellschaft gegründet worden, die sich mit allen Fragen der Stromerzeugung und der Versorgung des Imperiums mit elek⸗ trischer Kraft zu beschäftigen hat. Dem Unternehmen obliegt die Errichtung und der Betrieb von Elektrizitätswerken in allen Ge⸗ bieten Aethiopiens. Zunächst dürften in der abessinischen Haupt⸗ stadt mehrere leistungsfähige Wärmekraftanlagen zur Versorgung des privaten und bffentlichen Bedarfs von elektrischer Kraft er⸗ richtet werden. Gleichzeitig soll ein verzweigtes Netz von Hoch⸗ spannungsleitungen für die Industrie angelegt werden, das der fortschreitenden Entwicklung der Fabriken öö tragen kann. Die Vorarbeiten für die Errichtung von Wasserkraftwerken in den verschiedenen Gegenden Abessiniens sind ebenfalls in Angriff ge⸗ nommen worden. Zuerst werden die Elgktrizitätswerke am Fluß Akaki fertiggestellt werden, mit deren Bau schon unter der Negus⸗ Regierung begonnen worden war.
Lizenzzwang für Wareneinfuhr nach Ztalienisch⸗Ostafrika.
Rom, 30. Juli. Nach einer amtlichen Mitteilung der Stef
wird die Einfuhr von Waren aller Art nach Italienisch⸗Ostafrika
vom 1. August ab von der Erteilung besonderer Lizenzen der ein⸗
zelnen Regierungsbezirke in Aethiopien abhängig gemacht.
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
30. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
2,451 2,471 2,451 2,471 0,723 0,743 41,76 41,92 0,148 0,168
55,14 55,36 47,11 47,29 12,36 12,40 12,36 12,40
547 9,325 137,46
31. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
2,451 2,471 21451 2,471 0723 0743 41,76 41,92 0,148 0,168
55,14 55,36 47,11 47,29 12,36 12,40 12,36 12,40
543 577 9,285 9,325 136,97 137,51
1307 13,13 5,68 5772 245 247
41,66 41,82 62,08 62,32
Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Amerikanische: 1000 — 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische.. Belgisch. Brasilianische..
Notiz für [1 Stüch
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling 100 Zloty
100 Lei — 100 Lei — 100 Kronen 63,69 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 Kronen 100 Kronen 1 türk. Pfund 100 Pengoö
Bulgarische.. Dänische ..... Danziger .. . ... Englische: große... 1 &£ u. darunter Estnischhhe. Finnische .2224222—⸗ Französische xvS Holländische. Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische .. Kanadisce .. Lettländische... Litauischhe.. Norwegisce.. Oesterreich.: große.. 100 Schill. u. dar. Polnische. .. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei.. Schwedisce.. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Spanische. Tschechoslowakische: 5000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kr. u. darunter Türkischg ... . Ungarische
49,10 47,29
48,90 47,11
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung fur deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 31. Juli auf 81,50 ℳ (am 30. Jult auf 81,50 ℳ) für 100 kg.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 30. Juli 1937: Gestellt 26 326 Wagen.
Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf
Britisch⸗Indien: 100 Rupien = 7,54 Pfund Sterling,
Niederländisch⸗Indien (niederl.⸗indische Gulden): Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster⸗ dam⸗Rotterdam zuzüglich % Agio,
Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London zuzüglich ¼ % Agio,
Südafrikanische Union und Südwest⸗Afrika (süd⸗ afrikanische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegra⸗ phische Auszahlung London: Ankaufskurs: abzüglich 1/ % Disagio; Abgabekurs: abzüglich ¼ % Disagio,
Australien (australische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 20 8916 % Disagio,
Neuseeland (neuseeländische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 19 ⅞ % Disagio.
Kurse verstehen sich für telegraphische Auszahlung und sind für Umsätze bis RM 5000,— verbindlich.
Ankaufspreise der Neichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen:
für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300,—
100 Belgas.. 41,— 1 Dollar . . 2,40 100 Kronen.. 53,— 100 Gulden.. 46,— 1 Pfund “ 65 100 Eesti⸗Kronen
für Posten im Gegen⸗ wert bis RM 300,—
1 Belga. 1 Dollar . 1 Krone.. 1 Gulden . 1 Schilling. 1 Eesti⸗Krone. 1 Markka. 1 Franc.. 1 Gulden. 1 Lira.
Belgien. Canada.. Dänemark Danzig. England. Estland. Finnland Frankreich Holland . Italien.. Litauen. Luxemburg. Norwegen. Oesterreich. Polen.. Schweden. Schweiz.. Spanien.
Tschechoslowakei
Ver. Staaten von Amerika.
= e—nSe
0 2³⁴ 2 20 .⁴ SSSSSboe;
50 & S 55
S
100 Markka. 100 Francs . 100 Gulden 100 Lire . 100 Litas. 100 Francs 100 Kronen. 100 Schillinge. 100 Zloty. . 100 Kronen. . 100 Franken .„ 100 Peseten.. 100 Tschechen⸗ Kronen
1 Dollar.
1 Litas .
1 Franc.
1 Krone.. 1 Schilling 1 Zloty. 1 Krone.. 1 Franken. 1 heseta .
Krone. 1 Dollar.
„ .Z bbbbee5 „ bb99bö-ö96säs-, 5b6b b5b 5 0 595 9..ee 8- —]
Berlin, 30. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Bohnen, weiße, mittel 42,00 bis 43,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 45,00 bis 49,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei 50,00 bis 54,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 54,00 bis 58,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 66,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 44,00 bis 45,00 ℳ, Sppeiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 47,00 bis 49,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 63,00 bis 64,00 ℳ, do. III 58,00 bis 59,00 ℳ, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Italiener, unglasiert —,— bis —,— ℳ, Mulm., unglasiert —,— bis —,— ℳ, Mexiko extra fancy —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, mittel und fein 40,00 bis 42,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 37,00 bis 38,00 ℳ, Gerstengraupen, Kälberzähne 33,00 bis 34,00 ℳ, Gerstengrütze 34,00 bis 35,00 ℳ, Haferflocken 40,75 bis 41,75 ℳ, Hafergrütze, gesottene 44,00 bis 45,00 ℳ, Roggenmehl, Type 1150 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl Type 1050 30,40 bis 31,40 ℳ, Weizenmehl, Type 812 34,50 bis 35,50 ℳ, Weizen⸗ mehl, Type 502 38,40 bis 39,40, Weizengrieß, Type 450 39,70 bis 40,70 ℳ, Kartoffelmehl —,— bis —,— ℳ, Zucker (Grund⸗ sorte) 67,70 bis —,— ℳ (Aufschläge nach Sortentafel), Roggenkaffee 38,00 bis 38,50 ℳ, Gerstenkaffee 38,00 bis 39,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 47,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 318,00 bis 368,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 330,00 bis 462,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 407,00 bis 436,00 ℳ, Röstkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 432,00 bis 558,00 ℳ, Kakao, stark entölt 138,00 bis —,— ℳ und 178,00 bis —,— ℳ, Kakao, leicht entölt —,— bis —,— ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice —,— bis —,— ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,— ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ½¼ Kisten 72,00 bis 74,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 55,00 bis 57,00 ℳ, Mandeln, füße, handgewählte, ausgew. —,— bis —,— ℳ, Mandeln, ditter handgewählte, ausgew. —,— bis —,— ℳ, Kunsthonig in ½ kg⸗ Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,— ℳ, Bratenschmalz in Kübeln —,— bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, Sppeck, inl., ger. —,— bis —,— ℳ, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 ℳ. Markenbutter gepackt 294,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt 288,00 bis 290,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 276,00 dis 278,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 280,00 bis 282,00 ℳ, Land⸗ butter in Tonnen 262,00 bis 264,00 ℳ, Landbutter gepackt 266,00 bis 268,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00 ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,— ℳ. Harzer Käse 68,00 bis 74,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)
Berlin, 30. Juli. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgew. 185,00 bis 195,00 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 220,00 dis 230,00 ℳ, Zimt (Kassia), ganz, ausgew. —,— dis —,— ℳ, Steinsalz in Säcken 20,30 bis 20,80 ℳ, Steinsalz in Packungen 22,00 bis 24,40 ℳ, Siedesalz in Säcken 22,40 bis 22,80 ℳ, Siedesalz in Packungen 24,00 bis 25,40 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 89,00 bis 90,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 59,00 dis 70,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 74,00 bis 80,00 ℳ, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 12 ⅛ und 15 kg 68,00 bis 70,00 ℳ, do. aus getr. und fr. Pfl. 71,00 bis 80,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 88,00 bis 94,00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 100,00 bis 104,00 ℳ, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste —,— bis —,— ℳ, Dt. Büchsenfleisch 10/6 45,00 bis 50,00 ℳ, Margarine, Spitzenmarken, gepackt 194,00 bis —,— ℳ, do. lose —,— dis —,— ℳ, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172,00 bis —. — ℳ. do. lose —,— bis —,— ℳ, Margarine, Konsum, gep. 112,00 dis —,— ℳ, Speiseöl, ausgewogen 140,00 bis 157,00 ℳ. (Preih Reichsmark.) “ 8 8