1937 / 186 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Aug 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Pforzheim: der Gesellschafterversammlung vom 8. Juli 1937 ist die Gesellschaft durch Uebertragung des Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf den Alleingesellschafter Ernst Gideon Bek, Fabrikant in Pforzheim, umgewandelt. Den Gläubigern der Gesellschaft, die sich binnen sechs Monaten nach der Be⸗ kanntmachung der Eintragung des Um wandlungsbeschlusses in das Handels register zu diesem Zwecke melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Be⸗ friedigung verlangen können. Amtsgericht Pforzheim.

Plauen, Vogtl. b [30775]

In das Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden:

Auf dem Blatte der Firma Theumaer Plattenbrüche, Aktiengesellschaft in Theuma Nr. 16 Land:

Die außerordentliche sammlung vom 5. Juli 1937 hat laut Notariatsprotokoll vom gleichen Tage die Erhöhung des Grundkapitals um siebzehntausend Reichsmark auf ein⸗ hundertzweitausend Reichsmark durch Ausgabe von einhundertsiebzig Stück neue, auf den Inhaber lautende Aktien zu je einhundert Reichsmark unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. werden zum Kurse von gegeben.

Das Grundkapital ist um siebzehn⸗ tausend Reichsmark auf einhundert⸗ zweitausend Reichsmark erhöht.

Dementsprechend ist durch den gleichen Beschluß der § 3 des Gesellschaftsver⸗ trages geändert worden. Das Grund⸗ kapital zerfällt unter Umwandlung von nom. fünftausend Reichsmark Vorzugs⸗ aktien der Gesellschaft in Stammaktien unter Aufhebung ihrer sämtlichen Vor⸗ zugsrechte (Beschluß der gleichen Ver⸗ sammlung) in neunhundertsiebzig Stück Aktien über je einhundert Reichsmark und zweihundertfünfzig Stück Aktien über je zwanzig Reichsmark.

Sämtliche Aktien lauten Inhaber.

Durch den gleichen Beschluß ist § 8 Abs. I des Gesellschaftsvertrags ge⸗ ändert worden. 31 H H 16 Land. Amtsgericht Plauen (Vogtl.), 5. 8.1937.

Ratibor. [30985] Die Firma Emil Beck in Ratibor Nr. 546 des Handelsregisters A ist ge⸗ löscht. Amtsgericht Ratibor, den 15. Juli 1937.

Ratibor. [30986] Am 17. Juli 1937 ist bei der Firma Jacob Koplowitz in Ratibor, H.⸗R. 4 401, eingetragen: Kaufmann Alfred Böhm ist als persönlich haftender Ge⸗ sellschafter eingetreten. Offene Han⸗ delsgesellschaft seit 10. 7. 1937. Amtsgericht Ratibor.

Generalver

105 % aus⸗

auf den

Ratibor. [30987] Im Handelsregister A ist bei Nr. 295, S. Stein Destillation und Fruchtsaft⸗ presserei in Ratibor, am 20. Juli 1937 eingetragen, daß der Elfriede Stein geb. Engelmayer in Ratibor Prokura erteilt ist. Amtsgericht Ratibor.

[30988] In das hiesige Handelsregister A ist am 29. Juli 1937 die Firma Wilhelm Müller in Bornhausen, Inhaber: Bau⸗ ingenieur Wilhelm Müller, Bornhau⸗ sen, eingetragen. Amtsgericht Seesen. seesen. [30989] In das Handelsregister A ist am 30. Juli 1937 die Firma Heinrich Röbbel in Seesen, Inhaber: Kaufmann Heinrich Röbbel, Seesen, eingetragen. Amtsgericht Seesen. seesen. [30990] In das Handelsregister A Blatt 253 ist am 30. Juli 1937 die Firma Elisa⸗ beth Hillebrecht in Seesen, Inhaberin: Frl. Elisabeth Hillebrecht, Seesen, ein⸗ getragen. Amtsgericht Seesen.

Varel, OIldenb. [30993]

Im hiesigen Handelsregister A ist heute unter Nr. 528 die Firma Johann Stratmann, Mentzhausen, und als allei⸗ niger Inhaber der Kaufmann Johann Stratmann in Mentzhausen eingetra⸗ gen worden.

Varel, den 15. Dezember 1936.

Amtsgericht. Abt. II.

Varel, Oldenb. 18930994] Im hiesigen Handelsregister A ist heute unter Nr. 529 die Firma Georg Mönnich, Jaderberg, und als alleiniger Inhaber der Kaufmann Georg Mönnich zu Jaderberg eingetragen worden. Varel, den 28. Dezember 1936. Amtsgericht. Abt. II. Velbert, Rheinl. [30995] In das Handelsregister A ist unter Nr. 367 bei der Firma Heismann & Comp. in Velbert heute eingetragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst und die Firma erloschen. 1 Velbert, den 9. August 1937 Amtsgericht. Wusterhausen, Dosse. 130792] 1. H.⸗R. A 68, Carl Gorgas Nach⸗ folg. Wusterhausen, Dosse. Inhaber:

Auf Grund des Beschlusses

Die Aktien

Dosse. Eintragung: Die Firma ist er⸗ loschen. 2. H.⸗R. A 91, Kaufhaus Richard Köhn, Wusterhausen, Dosse, Inhaber: Kaufmann Richard Köhn in Wusterhausen, Dosse. Eintragung: Die Firma ist erloschen. 3. H.⸗R. A 92, Grüne Apotheke Wildberg, Dr. P. Elten, Wildberg. Inhaber: Dr. Paul Elten, Apothekenbesitzer, Wildberg. Eintragung: Die Firma ist geändert in: Grüne Apotheke Dr. Paul Elten Nachfolger Apotheker Hesse,

Walter Wildberg. Inhaber ist jetzt der Apo⸗ theker Walter Hesse in Wildberg. Uebergang der im Betriebe begrün⸗ deten Forderungen und Schulden ist beim Erwerbe des Geschäfts durch Hesse ausgeschlossen. 4. H.⸗R. A 107. Neueintragung: Rudolf Plage⸗ mann, Tabakwarengroßhandlung, Wusterhausen, Dosse. Inhaber: Kauf⸗ mann Rudolf Plagemann in Wuster⸗ hausen, Dosse.

Amtsgericht Wusterhausen, Dosse,

den 6. August 1937.

4. Genossenschafts⸗ kegister.

Dahme, Mark. [31019] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 21 (Stromversorgungsgenossen⸗ schaft Buckow, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Buckow, Kreis Jüterbog) heute folgen⸗ des eingetragen worden: Die Genossen⸗ schaft hat durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 3. Juli 1937 eine neue Satzung angenommen. Der Gegen⸗ stand des Unternehmens ist fortan: Der Bezug, die Benutzung und Verteilung elektrischer Energie, die Beschaffung und Unterhaltung eines Stromvertei⸗ lungsnetzes.

Amtsgericht Dahme (Mark), 6. 8. 1937.

Diez. 31020] Genossenschaftsregistereintragung vom 20. Juli 1937 bei Gen.⸗Reg. 35 (Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Eisig⸗ hofen): Statut ist durch Beschluß vom 25. Februar 1937 geändert und neu ge⸗ faßt. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung.

Diez, den 20. Juli 1937. Amtsgericht.

Fürstenberg, Mecklb. 131022]

Genossenschaftsregistereintrag vom 7. August 1937 zum Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗Verein für Fürstenberg und Umgegend e. G. m. u. H.: Die Genossen⸗ schaft ist durch Beschluß des Amts⸗ gerichts Fürstenberg vom 2. Juni 1937 in [48 gemäß § 80 Gen.⸗Ges. aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder sind Liquidatoren.

Amtsgericht Fürstenberg (Meckl.).

Halle, Saale. [31023] In das Genossenschaäftsregister ist heute bei der Hausgenossenschaft am Steintor 2, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Halle a. S., folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch den Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 26. September 1936 aufgelöst. Liqui⸗ datoren sind der Kaufmann Kurt Lange und der Schlossermeister Franz Rudolph, beide in Halle a. S. Halle a. S., den 5. August 1937. Das Amtsgericht. Abt. 19.

Hamburg. [31024] Eintragung in das Genossenschafts⸗ register. 7. August 1937.

„Terraingesellschaft Oldenfelde“ einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht: Die Genossenschaft ist auf Grund des Gesetzes vom 9. Oktober 1934 von Amts wegen gelöscht.

Amtsgericht Hamburg. Abteilung 52.

Homburg, Saar. [31025] Im Genossenschaftsregister für Hom⸗ burg⸗Saar in Band I Nr. 21 wurde bei dem Spar⸗ und Darlehnskassenverein Altstadt heute folgendes eingetragen: Als Vorstandsmitglied ausgeschieden: Jakob Commercon, Bergmann in Alt⸗ stadt. Neu bestellt: Jakob Knerr, Wag⸗ nermeister in Altstadt. Homburg⸗Saar, den 5. August 1937. Amtsgericht Registergericht.

Kallies. [31026] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 16 Elektrizitäts⸗ und Maschi⸗ nengenossenschaft Jakobsdorf, e. G. m. b. H. in Jakobsdorf am 5. August 1937 eingetragen: Es ist am 4. April 1937 eine neue Satzung errichtet. Amtsgericht Kallies.

Klötze. 131027]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 43 die Genossenschaft unter der’ Firma „Dreschgenossenschaft Jahrstedt⸗Germenau eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ mit dem Sitz in Jahrstedt ein⸗ getragen worden. Das Statut ist am 4. Februar 1937 festgestellt. Gegenstand

Haftsumme 100 RM. Höchste Zahl der Geschäftsanteile 3; Höchstbetrag des Geschäftsanteiles 100 Reichsmark. Vorstandsmitglieder: Bauer Wilhelm Biermann in Jahrstedt, Bauer Heinrich Behne in Jahrstedt, Bauer Hermann Meier in Germenau. Die öffentlichen Bekanntmachungen er⸗ folgen unter der Firma mit Unter⸗ schrift in der „Neue Salzwedeler Zeitung“ und beim Eingehen dieses Blattes im Deutschen Reichsanzeiger. Geschäftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni. Je zwei Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem ge⸗ stattet. ““ Klötze, den 21. Juli 1937.

Das Amtsgericht. 1

München. [31028] Dreschgenossenschaft Weißenfeld eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Sitz Weißen⸗ feld: Gegenstand des Unternehmens ist nun 1. das selbstgebaute Getreide der Mitglieder mit der Dreschmaschine zu dreschen, 2. Anschaffung und Benutzung sonstiger landwirtschaftlicher Maschinen. München, den 7. August 19937. * Amtsgericht.

Dreschsatzes.

1

Ueckermünde. [31029] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 42 eingetragenen Elektrizitäts⸗ und Maschinengenossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Hammer a. Ue., folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 13. Juni 1937 ist an die Stelle des Statuts vom 8. November 1925 das Statut vom 13. Juni 1937 getreten. Ueckermünde, den 5. August 1937. Amtsgericht.

Wismar. [31030] Genossenschaftsregistereintrag vom 7. August 1937 zur Firma „Molkerei⸗ Genossenschaft, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Blowatz“:

Die Firma ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 5. 4. 1937 geändert in: Molkereigenossenschaft Blo⸗ watz eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 5. 4. 1937 ist eine neue Satzung ange⸗ nommen worden. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr; 2. die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforder⸗ lichen Bedarfsgegenständen.

Amtsgericht Seestadt Wisma

5. Musterregifter.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Ehrenfriedersdorf. [31031] In das Musterregister ist heute ein⸗ getragen worden unter Nr. 444. Firma Edwin Rößler G. m. b. H. in Ge⸗ lenau, Erzgeb., ein versiegeltes Paket mit 33 Mustern Ränder für Kinder⸗ söckchen, Kindersportsöckchen und Kin⸗ dersportstrümpfe, Fabriknummern 2696, 2690, 2686, 2683, 2681, 2680, 2677, 2676, 2673, 2670, 2682, 2726, 2707, 2703, 2742, 2719, 2758, 2730, 2756, 2697, 2706, 2705, 2745, 2704, 2731, 2841, 2823, 2839, 2834, 2827, 2828, 2775, 2809, Flächenerzeugnisse, Schutz⸗ frist 5 Jahre, angemeldet am 3. August 1937, nachmittags 3 Uhr 15 Minuten. Amtsgericht Ehrenfriedersdorf, am 5. August 1937.

Eschwege, [31032] In das hiesige Musterregister ist unter Nr. 59 am 2. August 1937 eingetragen worden: Eschweger Lederwerke Schmidt & Co. A.⸗G., Eschwege, 14 Modelle für plastische Erzeugnisse (Handtaschen), Schutzfrist 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 30. Juli 1937, 11 U Das Amtsgericht, Abt. II, in Eschwege.

Fürth, Bayern. [31033] Musterregistereinträge:

1. In das Musterregister ist einge⸗ tragen bei Nr. 2664: Die Firma G. Zimmermann in Zirndorf hat für 2 Muster, und zwar die Autogarage und die Wiege, Fabrik⸗Nr. 1265, die Ver⸗ längerung der Schutzfrist um weitere 5 Jahre auf insgesamt 8 Jahre an⸗ gemeldet.

2. In das Musterregister ist einge⸗ tragen bei Nr. 2672: Die Firma Leo⸗ pold Heilbronn in Fürth, Bay., hat für 2 Muster von Dielengarnituren nebst deren Einzelteilen die Verlänge⸗ rung der Schutzfrist um 7 Jahre, also auf insgesamt 10 Jahre angemeldet.

3. Georg Kreiß, Spielwarenfabri⸗ kant in Fürth. Bay., Luisenstr. 9, ein Muster eines Kinderhandköfferchens aus Baststreifen, leer und mit Spielsachen garniert in mehreren Größen, Fabrik⸗ Nr. 488, offen, Geschmacksmuster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 6. Juli 1957, vormittags Uhr, Musterregister Nr. 2844.

Fürth, den 9. August 1937.

Hohenstein-Ernstthal. [31034] In das hiesige Musterregister ist ein⸗ getragen worden: Firma J. G. Bött⸗ ger in Hohenstein⸗Ernstthal: Schutzfrist⸗ verlängerung hinsichtlich des Musters Tula, Dessin 10224, auf ein weiteres Jahr, Musterregister Nr. 522. Nr. 569, dieselbe Firma, ein versiegeltes Paket mit 10 Mustern für bedruckte Stoffe aller Art und bedruckte Künstlerdecken, Fa⸗ briknummern 10301, 10308, 10307, 10305, 5340, 5341, 10305, 5839, 5335, 5338, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 9. Juli 1937, nachmittags 4 Uhr 50 Min. Amtsgericht Hohenstein⸗Ernstthal, am 2. August 1937.

Rottweil. [31035] Ins Musterregisten wurde am 28. Mai 1937 bei der Firma Kienzle Uhrenfa⸗ briken Aktiengesellschaft, Sitz Schwen⸗ ningen, eingetragen:

Nr. 729, offen, 1 Zifferblatt, Fabrik⸗ nummer 507/165, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 28. Mai 1937, vorm. 11 Uhr, plastisches Erzeugnis.

Nr. 730, offen, 12 Abbildungen der Stiluhren, plastische Erzeugnisse, Fabrik⸗ nummern 502/276, 502/277, 502/278, 502/279, 502/280 und 502 /280/I, 502/296, 402/290, 402/291, 402/292, 402/293, 402/294, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 28. Mai 1937, vorm. 11 Uhr. Amtsgericht Rottweil.

seligenstadt, Hessen. 131036] In unser Musterregister wurde heute

eingetragen:

Nr. 191. Jakob Gallus Leder⸗ Präge⸗ und Vergolde⸗Anstalt in Seligenstadt, Hessen, 1 versiegelter Um⸗ schlag mit 1 Stück Geschmacksmuster für Leder zur Herstellung von Lederwaxen aller Art, für Flächenerzeugnisse, Fa⸗ briknummer 6361 mit dem Namen „Kingo“, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 29. Juli 1937, nachm. 16 Uhr. Seligenstadt. H., den 9. August 1937.

Ametsgericht.

Singen-Hohentwiel. [31037] Musterregister. Musterregistereintrag Bd. III O.⸗Z. 122 für die Firma Maggi Gesellschaft m. b. H. in Singen a. H. (Zweignieder⸗ lassung in Berlin), 1 versiegelter Um⸗ schlag mit 1 Muster für eine Anklebe⸗ affiche für Maggi's Bratensoße, Fabrik⸗ nummer 1399. Schutzfrist 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 30. Juli 1937, 8 Uhr. Singen⸗Hobentwiel, 2. August 19237. Amtsgericht. 2.

Velbert, Rheinl. [31038]

In das Musterregister wurde heute folgendes eingetragen: M.⸗R. 519. Fa. Kaldenberg & Ferger, Heiligenhaus, Paket, enthaltend einen Hebelverschluß, Fabrik⸗Nr. 3770, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 9. August 1937, 12 Uhr.

Velbert, den 9. August 1937.

Amtsgericht.

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Piorzheim. .[31259] Ueber das Vermögen des Walter Berthele, Kaufmann, in Pforzheim, Steubenstraße 8, Alleininhaber der Firma Gustav Wenning in Pforzheim, Durlacher Straße 25, wurde heute, vormittag 9 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechts⸗ anwalt Dr. Brenk in Pforzheim. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 4. September 1937. Erste Gläubiger⸗ versammlung am Montag, den 30. August 1937, vormittags 10 ½ Uhr, Prüfungs⸗ termin am Montag, den 13. September 1937, vormittags 10 ½ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, II. Stock, Zimmer Nr. 109. Pforzheim, den 5. August 1937. Amtsgericht. A IV.

Saarbrücken. .[31260] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Seyffarth & Co. G. m. b. H. in Saar⸗ brücken II, Trierer Straße 12, ist heute, 10 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet worden. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Ruby in Saarbrücken. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 3. September 1937. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin: 14. September 1937, 10 Uhr, im Gerichts⸗ gebäude, Saarbrücken I, Heudukstraße 1a, Zimmer Nr. 62. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist bis 13. September 1937.

Saarbrücken, den 6. August 1937.

Das Amtsgericht. Abt. 18.

Berlin. .[31261] Das Konkursverfahren über das Vermögen der Gemeinnützigen Woh⸗ nungsbau⸗ und Siedlungsges. Tempelhof m. b. H. in Berlin⸗Schmargendorf, Mecklenburgische Straße 50/57, ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 9. August 1937. Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

Berlin. .[31262]

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Willi Gut⸗ mann, zuletzt Berlin W8, Leipziger Straße

Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben

worden.

Berlin, den 9. August 1937. Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

Bremen. .[31263] Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Bremer Gummi⸗ waren⸗Fabrik H. Lahl & Co. in Bremen, ist am 31. Juli 1937 nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Bremen, den 7. August 1937. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Giessen. .[31264] Beschluß.

(N 5/35.) Das Konkursverfahren über das Vermögen des Adolf und der Marie Harries als Inhaber der offenen Handelsgesellschaft Fr. Harries & Co. in Liqu. in Wieseck wird gemäß § 204 K.⸗O. mangels Masse eingestellt. Amtsgericht Gießen, den 2. August 1937.

Kappeln, Schlei. .[31265] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Dietrich Timm in Hye ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Konkursverwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis auf den 7. September 1937, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kappeln, Zimmer Nr. 8, anberaumt. 1 Kappeln, 10. August 1937. Amtsgericht.

Naumburg, Saale. .[31266]

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Goldschmiedemeisters und Juweliers Kurt Glowka, früher in Naum⸗ burg (Saale), jetzt in Wernigerode, Degenerstr. 10, wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Naumburg (S.), den 7. August 1937.

Das Amtsgericht.

.[31267] Beschluß.

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 6. November 1930 in Groß Tessin verstorbenen Büdners Johann Scherping wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Für den Konkursverwalter, Rechtsbeistand Lüth in Warin, ist eine zusätzliche Vergütung von 37,17 NM festgesetzt.

Warin, den 3. August 1937.

Das Amtsgericht.

Wegscheid. [31268] Das Konkursverfahren über das Vermögen der Vereinigten Schmelztiegel⸗ fabriken und Grafitwerke K.⸗G., Obern⸗ zell (Hafnerzell), wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. 8 1 Wegscheid, den 4. August 1937. Amtsgericht Wegscheid. Konkursgericht.

Würzburg. .[31269] Das Amtsgericht Würzburg hat mit Be⸗ schluß vom 10. 8. 1937 das Konkursver⸗ fahren über das Vermögen der led. Erna Lydia Knoll in Würzburg, Inhaberin der eingetragenen Firma Max Horn, Wer⸗ dauer Orgel⸗Harmoniumfabrik in Leipzig, Wallstraße 20, auf Antrag der Schuldnerin eingestellt. Würzburg, den 10. August 1937. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Melsungen. .[31270]

Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Maurer⸗ meisters Konrad Hildebrandt in Melsungen ist am 7. August 1937, 11 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vergleichs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Stolte in Mel⸗ sungen. Vergleichstermin am 24. August 1937, 12 Uhr, vor dem Amtsgericht in Melsungen, Zimmer Nr. 5. Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen alsbald anzumelden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Melsungen, den 7. August 1937. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Seestadt Rostock. .[31271]

Vergleichsverfahren.

Der Kaufmann Curt Blankenhagen, Spezialgeschäft für Herrenartikel, Rostock, Am Kröpeliner Tor, hat durch einen am 10. August 1937 eingegangenen Antrag die Eröffnung des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses über sein Vermögen beantragt. Gemäß § 11 der Vergleichsordnung wird bis zur Entschei⸗ dung über die Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens der Anwaltsassessor Dr. Korff, Rostock, zum vorläufigen Verwalter be⸗ tellt. .“ Rostock, den 10. August 1937.

Amtsgericht.

Verantwortlich für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht⸗ amtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den⸗ üsa redaktionellen Teil: Rudolf Lantz in Berlin⸗Schöneberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗

Franz Mauer, Schloffer, Wusterhausen,

des Unternehmens ist der Betrieb eines

Amtsgericht Registergericht.

Nr. 94, ist infolge Schlußverteilung nach

und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin⸗ FWithelmstraße S3.

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 Nℛℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛ£ℳ monatlich. in Berlin für Selbstabholer Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 f, einzelne Beilagen 10 pf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33./

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛ¶ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,85 N7oeℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzufenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Verlin, Sonnabend, den 14. August, abends

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Amtliche Begründung des Gesetzes zur Aenderung von Vor⸗ schriften des Handelsgesetzbuches über das Seefrachtrecht vom 10. August 1937. Bekanntmachung K P. 381 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 13. August 1937 über Kurspreise für unedle Metalle. Bekanntmachung über

die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 93. 8 eichsgesetzbla

Der Nichtamtliche Teil enthält: Bekanntmachung über den Stand der Reichsschuld.

Amtliches.

Deutsches Reich. Es sind versetzt die Präsidenten Kölsch von Frankfurt (Oder) nach Karlsruhe (Baden), Dr. Karl Schneider von Bremen nach Frankfurt (Oder).

8

Dekanntmachung über den Londoner Golbpreis gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 191 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 14. August 1937

für eine Unze Feinodld = 139 sh 5 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 14. August 1937 mit RM 12,42 umgerechnet. = ür ein Gramm Feingold demnach. in deutsche Währung umgerechnet

Berlin, den 14. August 1937.

Statistische Abteilung der Reichsbank Reinhardt.

RM 86,5778, pence 53,7882,

R 2,78

* .

Amtliche Begründung des Gesetzes zur Aenderung von Vorschriften des Handels⸗ gesetzbuchs über das Seefrachtrecht vom 10. August 1937.

I. Geschichtliche Entwicklung. 1

Der Ruf nach einem einheitlichen Seefrachtrecht aller am Seehandel beteiligten Nationen ist nicht neu. Immer wieder haben die Seehandel treibenden Kreise versucht, den aus der Verschiedenartigkeit nationaler Gesetze entspringenden Unzuträglichkeiten durch Vereinbarung einheitlicher Ver⸗ frachtungsregeln zu begegnen. Diese Bestrebungen wurden weiter auch getragen von dem Wunsch, den Mindestumfang der Verfrachterhaftung zwingend festzulegen und damit einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Vertragsfreiheit einen Riegel vorzuschieben. Hier ist vor allem der International Law Association zu gedenken, deren jahrzehntelange Be⸗ mühungen um die Einführung des Einheitskonnossements und um die internationale Anerkennung einiger grund⸗ legenden Frachtregeln die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit immer wieder auf diese Frage lenkten. Wenn auch die Hamburg⸗Bremer Konnossementsbedingungen von 1886 ebenso wie die London-Conference Rules von 1893 und das Deutsche Einheitskonnossement von 1912 sich als erfreu⸗ liche Ansätze einer Vereinheitlichung des Seefrachtrechts dar⸗ stellten, so blieb doch all diesen Bestrebungen der Enderfolg versagt, weil sich ihnen immer wieder E hemmend entgegenstellten. Es ist daher begreiflich, daß der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung besonders in den Ländern laut wurde, in denen heimische Verlader gegen aus⸗ ländische Reedereien geschützt werden mußten. So entstand in den Vereinigten Staaten von Nordamerika 1893 der Harter Act, der dem Verfrachter die Haftung für die sorg⸗ same Behandlung der Schiffsgüter die Haftung für kommerzielles Verschulden zwingend auferlegt, dagegen ihn freistellt von der Haftung für das sogenannte nautische Verschulden der Schiffsbesatzung. Diesem glücklichen Kom⸗ promißgedanken folgend, erging in Neuseeland der „Shipping and Seamen Act“ (1903), in Australien der „Sea Carriage of Goods Act“ (1904) und in Kanada der „Water Carriage of Goods Act“ (1910). 1

Die im September 1921 im Haag zusammentretende

Beratungen den

Harter Act übe machte. Nach 1

schaftskreisen, die

lische Reedereien indessen ablehnen

Da auch dies

sodann einer kurz

land vertreten

aus dem Vorjah als Unterlage für reiche Unklarheite

Diese

(Artikel IX) den Recht eingeräumt

„Internationale stellung von Reg Zeichnung auf.

durch „The Carri

Uebereinkommens

Rücksicht auf seine

führen könnte.

1931), Belgien

Urundij: Spanien Ungarn: Portuga 1 ie Ver carriage den wesen

ratifizieren Die Nied

dden Haa

Konferenz der International Law Association legte ihren

einer Raki

zugrunde, der sich ebenfalls die Kompromißregelung des

gelegten Textes empfahl die Konferenz den beteiligten Wirt⸗

9 bis zum 31. Januar 1922 freiwillig einzuführen. In der Tat übernahmen auch in der Folgezeit mehrere größere eng⸗

Aufnahme der Haager Regeln in deutschen Reederkreisen war stand nur geringe Aussicht auf ihre freiwillige Uebernahme.

dung zu einer Vereinheitlichung des Konnossementsrechts zu gelangen, als gescheitert angesehen werden mußte, gewannen die Bestrebungen nach einer einheitlichen internationalen Zwangsgesetzgebung neues Leben. Somité Maritime International sich der Angelegenheit an. Auf seiner Londoner Konferenz vom Oktober 1922 wurden die Haager Regeln erneut einer Beratung unterzogen und

Seerechtskonferenz, auf der unter 26 Staaten auch war, zur Beschlußfassung vorgelegt. Haager Regeln wurden auf dieser Konferenz in die Form eines Staatsvertrags in französischer Sprache gebracht. Text wich nur in unwesentlichen Punkten von der Fassung

Konferenz nahezu unverändert det Bei näherer Prüfung des Textes

insbesondere auch auf Anregung der skandinavischen Staaten die Unterkommission der Oktober 1923 erneut in Brüssel zur Beratung zusammentrat. e Tagung führte Zweifelsfragen, ließ im übrigen aber die Haager Regeln in der Fassung von 1922 im wesentlichen bestehen. Erwahnens⸗ wert ist nur, daß neben einer neu aufgenommenen Bestim⸗ mung über den Goldwert der Geldeinheiten und über den für die Umrechnung fremder

gleichung ihres autonomen Landesrechts an die Bestim⸗ mungen des Uebereinkommens in Kraft zu setzen. Am 25. August 1924 legte die Belgische Regierung das

Innerhalb der einjährigen Zeichnungsfrist wurde es von folgenden Staaten gezeichnet: Deutschland, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika, Frankreich, Belgien, Spanien, Italien, Polen und Danzig, Rumänien, Jugoslawien, England dieses Uebereinkommen bereits im folgenden Jahr

vom 1. Januar 1925 ab die Bestimmungen dieses Abkommens unterwarf, auch die Nieder⸗ lande (1926) und Belgien (1928) ihr nationales Recht den Haager Regeln anglichen, sprachen sich die deutschen Reeder zunächst auch weiterhin gegen die Ratifikation Deutschland am 24. August 1925 in Brüssel gezeichneten

einer Verschlechterung der Rechtsstellung des Reeders in erster Linie die Erwägung maßgebend, daß Deutschland mit

mit den skandinavischen Staaten das Uebereinkommen ein⸗ Das Uebereinkommen ist bisher ratifiziert worden von: Groß⸗Britannien am 2. Juni 1930 (auch für

mehrere Kolonien am 2. Dezember 1930; sowie für St. Helena, Ascunsion und

olen: 21. April 1936, rankreich: 4. Januar 1937.

haben bereits durch „The Act relating to the

nationales Recht übernommen; sie Uebereinkommen voraussichtlich

geführt worden ist, ihr nationales er Regeln angeglichen, jedoch bisher von

Posftscheckkonto: Berlin 4182 1

Entwurf von Konnossementsbestimmungen

r die Haftung des Verfrachters zu eigen nur unwesentlichen Aenderungen des vor⸗

Konnossementsregeln die Haager Regeln

diese Regeln in ihre Konnossemente. Die

d; auch in den skandinavischen Staaten be⸗

er neue Versuch, im Wege freiwilliger Bin⸗

Nunmehr nahm das

danach in Brüssel tagenden diplomatischen Deutsch⸗ Die

Ihr

r ab und wurde 1 tvetenen Regierungen internationale Vereinbarungen empfohlen. ergaben sich jedoch zahl⸗ n und Uebersetzultgsschwierigkeiten, so daß

;a. von der Brüsseler ei

Brüsseler Seerechtskonferenz im

zwar zur Erörterung zahlreicher

Währungen maßgebenden Kurs Vertragsstaaten im Zusatzprotokoll das wird, das Uebereinkommen auch durch An⸗

Uebereinkommen zur einheitlichen Fest⸗ eln über Konnossemente“ in Brüssel zur

Japan, Ungarn und Estland. Während

age of Goods by Sea Act“ einführte und

ausgehenden Konnossemente den

des auch von

aus. Hierfür war neben der Sorge vor

bedeutende Ostseeschiffahrt nur gemeinsam

Sarawak am 30. Oktober

(ohne Belgisch Kongo 2. Juni 1930, —: 2. Juni 1930, 2. Juni 1930, 1: 24. Dezember 1931,

und Ruanda

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einigten Staaten von Anerika of goods by sea“ vom 16. April 1936 tlichen Inhalt der Haager Regeln in ihr werden das in nächster Zeit 1.

erlande haben, wie bereits oben aus⸗ Recht schon 1926

übrigen nordischen Staaten Entwürfe für Gesetze über die Angleichung ihres Seefrachtrechts an die Haager Regeln fertiggestellt haben, erscheint es geboten, daß auch Deutschland die notigen Vorbereitungen zur Ratifizierung des Ueberein⸗ kommens trifft. Von der weiteren Behandlung der Ratifi⸗ kation in den skandinavischen Staaten wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes (Artikel 5) und die Ratifizierung des Uebereinkommens durch Deutschland abhängig gemacht werden. Mit dieser Ratifikation wird die Vereinheitlichung des Weltseefrachtrechts einen bedeutsamen Schritt ihrer Vollendung nähergebracht werden. b

II. Aufbau des Gesetzes.

1. Die Bestimmungen des Uebereinkommens werden durch das Gesetz in das Seerecht des Handelsgesetzbuches einge⸗ arbeitet; von ihrer Uebernahme im ganzen ist abgesehen wor⸗ den. Dieses Verfahren, das durch das Zusatzprotokoll zum Uebereinkommen zugelassen wird, empfiehlt sich, weil die un⸗ mittelbare Anwendung des Uebereinkommens wegen seiner Unklarheiten und seines schwer verständlichen Systems in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde und weil ferner das Uebereinkommen nur für die Zeit zwischen dem Einladen und Ausladen der Güter gilt (Artikel I e), also andernfalls bald das Uebereinkommen, bald das Handels⸗ gesetzbuch maßgebend sein würde. Bei unmittelbarer Inkraft⸗ etzung des Abkommens würde überdies der größte und wich⸗ tigste Teil des Ueberseeverkehrs der Herrschaft hes Handels⸗ gesetzbuchs entzogen werden.

2. Das Gesetz beschränkt sich nicht auf die Eingliederung der Haager Regeln in das Handelsgesetzbuch, dehnt vielmehr das Anwendungsgebiet der Regeln auf gewisse Tatbestände aus, für die das Uebereinkommen keine Geltung beansprucht. Andernfalls würde z. B. der Verfrachter bei der Beförderung von Tieren oder Deckladung (Artikel Iec HR.) nach altem Recht, insbesondere also mit Freizeichnungsrecht für nauti⸗ sches und kommerzielles Verschulden seiner Leute, in anderen Fällen aber nach neuem Recht und nur für kommerzielles Verschulden seiner Leute ohne Freizeichnungsrecht (Artikel IV. 2a und q und Artikel III 8) haften. Für den Inhalt des Konnossements würden bei der Beförderung von Tieren und Deckladung andere Vorschriften gelten als bei der Beförde⸗ rung anderer Güter. Das wäre sachlich nicht zu rechtfertigen. Das Gesetz hat als einfachste Lösung die Haager Regeln auf alle Fälle des Frachtvertrages und auf die ganze Zeit zwischen Annahme und Ablieferung der Güter ausgedehnt; es enthält jedoch insoweit nachgiebiges Recht, als die Haager Re⸗ geln nicht gelten, § 663.

Die Aufzählung der einzelnen nach den Haager Regeln zu ändernden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs würde die Uebersichtlichkeit des Gesetzes stark beeinträchtigen. Soweit möglich, werden daher die Aenderungen des bisherigen Rechts in geschlossenen Abschnitten gebracht, wobei es allerdings nicht zu vermeiden war, einige Bestimmungen des geltenden Rechts unverändert unter neuer Nummernfolge in das Gesetz zu übernehmen. So regeln nunmehr die §§ 563 bis 564 c die Behandlung unrichtig bezeichneter und gefährlicher Güter, die §§ 606 bis 613 die Haftung aus dem Frachtvertrag und die §§ 642 ff. das Konnossementsrecht. Das Gesetz ist im April 1937 kundigen Vertretern aus den Kreisen der Reeder und der Seeversicherer, auf dem in Frage stehenden Rechtsgebiet besonders erfahrenen Rechtsanwälten und dem Vorsitzenden des zuständigen Senats des Reichsgerichts, der zugleich der Vorsitzende des Seerechtsausschusses der Akademie für Deut⸗ sches Recht ist, beraten worden. Die in dieser Beratung gegebenen Anregungen haben weitgehende Berücksichtigung gefunden.

3. Die Aenderungen des geltenden Rechts betreffen im wesentlichen die Haftung aus dem Frachtvertrag (a), die Ab⸗ schaffung der Stripturhaftung (b) und die Einführung des Verfrachterkonnossements (c).

a.) Nach dem geltenden Recht haftet der Verfrachter für

jedes Verschulden, sowohl sein eigenes, als auch das seiner

Leute. Er ist aber im Rahmen der §§ 276 Abs. 2, 278 BGB.

berechtigt, seine Haftung weitgehend einzuschränken. Diese

Regelung steht mit Artikel III 8 der Haager Regeln nicht im

Einklang und mußte daher beseitigt werden. Nach den Haager

Regeln haftet der Verfrachter für das Verschulden der Schiffs⸗

besatzung oder seiner Leute nicht, soweit es sich um sogenanntes

nautisches Verschulden handelt. Seine Haftung für eigenes

Verschulden (Artikel III 2) und für das sogenannte kom⸗

merzielle Verschulden der Schiffsbesatzung und seiner Leute

(Artikel IV 2 —) ist andererseits zwingend vorgeschrieben; das

Gesetz übernimmt dies in §§ 606, 607, 662. Der Verfrachter

haftet wie bisher in den Fällen der §S§ 658, 659 (§§F 611, 613

alter Fassung) nur für den gemeinen Handelswert des Gutes,

in Hamburg mit rechts⸗

fizierung des Uebereinkommens abgesehen.

jedoch gilt auch hier die summenmäßige Beschränkung der Haf⸗

Nachdem nunmehr Schweden ein Gesetz zur Ratifizie⸗ rung des Uebereinkommens verabschiedet hat und auch die