Neichs⸗ und Staats
anzeiger Nr. 287 vom 13. Dezember 1937. S. 2.
8
Kurt Wegener, Tetuan, Bronzene Kalifische Medaille L 2 7 0
von Marokko.
Kanzler Willi Wegener, Tetuan, Offizierkreuz des Mehedi⸗
Ordens von Marokko. Ministerialdirektor Ernst Freiherr von Vei Großkreuz des Ordens der Krone von Italien.
Direktor Dr. Ludwig von Winterfeld, Berlin, Groß⸗
offizierkreuz des Ordens der Krone von Italien.
General der Infanterie Erwin von Witzleben, Groß⸗
kreuz des Ordens der Krone von Italien.
Ministerialdirigent Richard Wöllke, Königlich Jugoslawi⸗
scher St. Sawaorden 2. Klasse. Reichsbankrat Dr. Fritz Wolf, Offizierkreuz des Groß⸗ herzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichenkrone. Legationsrat 1. Klasse Gustav Wolf, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens. Assessor Dr. Johannes Wrück, Berlin, nhttt ren des Großherzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichen⸗ krone.
Intendant des Staatlichen Schauspielhauses in Hamburg Karl Wüstenhagen, Hamburg, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens mit dem Stern.
Gesandter z. D. Dr. Kurt Ziemke, Königlich Afghanischer Hoher Führerorden.
Ministerialrat Dr. Kurt Zierold, Komturkreuz des König⸗ lich Ungarischen Verdienstordens.
Staatssekretär Werner Zschintzsch, Kreuz 1. Klasse des
Königlich Ungarischen Verdienstordens. Flugkapitän Hans Zywina, Berlin, Offizierkreuz des Königlich Bulgarischen Zivilverdienstordens.
Das dem Königlich Griechischen Wahl⸗Generalkonsul in Königsberg, Geoorg Ehlers, namens des Reichs unter dem 20. September 1933 erteilte Exequatur ist erloschen.
Das dem Litauischen Wahl⸗Konsul in Breslau, Alois Landerer, namens des Reichs unter dem 15. Dezember 926 erteilte Exequatur ist erloschen.
Das dem Wahl⸗Konsul von Uruguay in Leipzig, Victor Webel, namens des Reichs unter dem 8. März 1927 erteilte Exequatur ist erloschen.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 13. Dezember 1937 für eine Unze Henoehd öE’ n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 13. De⸗ zember 1937 mit RM 12,405 umgerechnet — RM 86,7833, ür ein Gramm Feingold demnach = pence 53,9811, in deutsche Währung umgerechnet. — RM 2,79015.
Berlin, den 13. Dezember 1937. Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhaäarnn
— atmachung. Betrifft: Verbot einer ausländischen Druckschrift.
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der in Prag erscheinenden Halbmonatszeitschrift „Der Aufbruch“ verboten.
Berlin, den 10. Dezember 1937.
Der Reichsführer und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. 8—
8 Anordnung über die Bildung einer Fachgruppe „Private Kraftfahrzeug⸗ 8 überwachung“. b Grund des § 7 der Verordnung über den organischen Aufbau des Verkehrs vom 25. September 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1169) bestimme ich, daß bei der Reichsverkehrsgruppe Kraft⸗ fahrgewerbe eine weitere Fachgruppe „Private Kraftfahrzeug⸗Uberwachung“ gebildet wird.
Die Fachgruppe umfaßt alle unter meine Verfügung vom
12. Dezember 1936 — KS 19 BA 751/36 — (Reichsanzeiger
und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 294) fallenden gewerb⸗
lichen Unternehmer und Unternehmen auf dem Gebiete der
Kraftfahrzeug⸗Uberwachung. Berlin, den 10. Dezember 1937. v Der Reichs⸗ und Preußische Verkehrsminister.
◻
FJ. A.: Brandenburg. 8
8 u“
Anordnung 3 Reichswirtschaftsministers, betreffend die Ueberführung Deutschen Zementbundes G. m. .H. in die Fachgruppe
8 1 Zementindustrie.
Vom 10. Dezember 1937. „ Auf Grund des § 6 der Ersten Verordnung zur Durch⸗ führung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Auf⸗ baues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 — Reichsgesetzbl. 1 S. 1194 — ordne ich die Ueberführung des Deutschen ementbundes G. m. b. H., Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Knesebeckstr. 30, in die Fachgruppe Zementindustrie, Berlin⸗Charlottenburg, Knesebe str. 30, 1““ 1 Berlin, den 10. Dezember 1937. 8
Der Reichswirtschaftsminister. F. W: Posse.
des des
Weizsäcker,
1 Verordnung zur Preisbildung in der Spinnstoffwirtschaft. 8—
Um die Bildung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise in der Spinnstoffwirtschaft herbeizuführen, wird auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 927) folgendes verordnet:
§ 1
Die Preise für rohe oder be⸗ oder verarbeitete Spinn⸗ stoffe, soweit sie nicht überwiegend unter Verwendung von Papier oder Metallfäden hergestellt sind, müssen auch unter die in § 17 Abs. 1 und 2 des Spinnstoffgesetzes vom 6. De⸗ zember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1411) bestimmten Preise um den Betrag gesenkt werden, um den sich der tatsächliche Einkaufspreis der Rohstoffe, Halb⸗ oder Fertigwaren oder der Hilfsstoffe ermäßigt hat.
Das gleiche gilt für den Verarbeitungsverlust.
§ 2 Wer den Vorschriften dieser Verordnung oder den zu ihrer Durchführung oder Ergänzung erlassenen Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird nach den Vor⸗ schriften des § 22 des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1411) bestraft. ““
8 § 3
Die auf Grund des § 18 des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1411) und § 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 955) erteilten Aus⸗ nahmebewilligungen treten insoweit außer Kraft, als sie mit den Bestimmungen dieser Verordnung oder den auf ihr beruhenden Anordnungen in Widerspruch stehen und Jwen nichts anderes bestimmt wird.
Berlin, den 9. Dezember 199131. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann.
Druckfehler⸗Berichtigung
der Bekanntmachung 12 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 7. Dezember 1937, abgedruckt im „Reichs⸗ anzeiger“ Nummer 286 vom 11. Dezember 1937.
In der 5. Zeile des Abschnitts A Absatz 1 muß es 11. 1. Dezember 1937 heißen.
statt “
vom 8. Dezember 1937.
1913 = 100
1937 1. Dezbr. 8. Dezbr.
Ver⸗ änderung
in vH
Inderxgruppen
1“
9. T 10. Häute und Leder.. 11. G
12. Künstliche Düngemittel . 18. ’ö und Schmierstoffe.
15. Papierhalbwaren und apier 16, Banstvte. 5
17. Produktionsmittel. . 18. Konsumgüter... 8 O⸗
vember.
8. Dezember, wie in der Vorwoche, auf 105,6 (1913 = 100). Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 104,7 (+ 0,1 vH.), Kolonialwaren 94,0 (— 0,3 vH.), industrielle Roh⸗ stoffe und Halbwaren 94,3 (s— 0,1 vH.) und industrielle Fertig⸗ waren 126,2 (+ 0,1 vH.).
Preise für Schafe höher als in der Vorwoche. gegeben.
waren haben sich die Zink, Zinn und der den Textilien sind Baumwolle, Baumwollgarn und Preis etwas zurückgegangen, während die Preise für italienischen Rohhanf gestiegen sind. Im übrigen ist ein leichter Rückgang der Preise für Rohkautschuk zu erwähnen.
nen hat Berlin am 9. d. wesenheit der Gesandtschaft.
I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel 2. Schlachtvivh „
3 115,0 3. Vieherzeugnise „ 8
86,9 111,2 105,5 104,6
94,3
115,0 87,1 111,1 105,5 104,/7 94,0
—
SS
. Futtermin
Agrarstoffe zusammen . 5. Kolonialware . II. Industrielle Rohstoffe
und Halbwaren.
““ 7. Eisenrohstoffe und Eisen.. 8. Metalle (außer Eisen) „ extilien. 6ͤ 65 85 2⁴
—
SSS —dS
D 2
114,3 103,0 52,5 81,4 74,9
) 102,0 54,8 105,2 40,2 103,3 118,7
94,4
114,3 103,0 53,3 80,7 75,0 2) 101,8 54,8 105,2 39,8 103,3 118,7
94,3
414 SS.S.S —S SS
hemikalien..
SSSSS
autschuk . —.
SSXSS
=
Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .„ III. Industrielle Fertig⸗ waren.
— — —
113,1
113,1 0, 135,9 0
136,0 4+4 0,
1992 6 105,6 0,
²) Monatsdurchschnitt No⸗
Industrielle Fertigwaren zu⸗ bö116““] 126,1 Gesamtinder 105,6
¹) Monatsdurchschnitt Oktober. —
Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den
Im einzelnen lagen in der Inderziffer für Agrarstoffe die Von den Kolonialwaren hat Kaffee weiter im Preis nach⸗
An den Märkten der industriellen Rohstoffe und Halb⸗ Preise der Nichteisenmetalle Kupfer, Blei, zugehörigen Halbfabrikate erhöht. Unter Jute im
Berlin, den 11. Dezember 1937. Statistisches Reichsamt.
Nichtamtliches. 8 Deutsches Reich. Der Königlich Rumänische Gesandte Nicolas P. Com⸗
e M. verlassen. Während seiner Ab⸗ führt Legationsrat Brabetzeanu die Geschäfte
„ Nr. 49 des Reichsministerialblatts vom 11. Dezember 1937 31
Berlin NW „9
soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, 1. Heer⸗ und
Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Marinewesen: Vertretung des Reichsfiskus im Bereiche des Reichskriegsministeriums und des Reichsluftfahrtministeriums Ergänzung der Festsetzung des Begriffs „Militärbehörde“ 2. Koß⸗ sulatwesen: Ernennungen. Exequaturerteilungen. 3. Maß⸗ und Gewichtwesen: Bekanntmachung über die Erweiterung der Prüf⸗ befugnis des Elektrischen Prüfamts 37 in Bielefeld. 4. Steuel- und Zollwesen: Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Amtsbezirk des Oberfinanz⸗ “ Nürnberg. 5. Versicherungswesen: Zwischenfestsetzum, eer Ortslöhne in der Reichsversicherung.
Verkehrswesen.
GSroßer Erfolg der Fernsehsonderschau der Deutschen Reichspoft auf der Pariser Weltausstellung.
Auf der kürzlich geschlossenen Pariser Weltausstellung gab di Deutsche Reichspost im Deutschen Haus den Hefa gern 2ln Welt einen umfassenden Ueberblick über den Hochstand der deut⸗ 1 Fernsehtechnik. Die in Deutschland ausgeübten beiden Arten tes Fernsehens — der Fernsehsprechdienst und der Fernsehrund⸗ funk — wurden in ihrem technischen Aufbau und in der praktischen Anwendung gezeigt. Die Fernsehvorführungen der Deutschen Reichspost lockten einen ungewöhnlich starken Strom von Besuchern an. Insbesondere wiesen die Fernsehsprechzellen eine kaum noch zu überbietende Besucherzahl auf, weil das „Fernsehsprechen wegen der Ergänzung der Sprache durch das Bild der Sprechenden beim Beobachter den tiefsten und nachhaltigsten Eindruck von dem Wesen und der Bedeutung des Fernsehens hinterläßt. In An⸗ erkennung dieses außerordentlichen Erfolges wurde von dem Internationalen Preisgericht dem „Deutschen Reich“ ein Grand Prix in der Klasse 16 b (Kundgebungen) zugesprochen.
Für die Fernsehübertragung von Tonfilmen benutzte die Deutsche Reichspost einen von der Firma Telefunken entwickelten Filmabtaster, bei dem ein Kinoprojektor mit stetigem Filmvorschub und optischem Bildausgleich mit einer Bildfängerröhre so zu⸗ sammenarbeitet, daß dieses Abtastgerät schnell und leicht mit einem anderen Bildfänger (z. B. für Freilichtaufnahmen) ohne Unter⸗ brechung oder Phasennachreglung ausgetauscht werden kann. Die Hochwertigkeit dieses Spitzengerätes, die u. a. in der über⸗ zeugenden Bildgüte und in dem geringen Raumbedarf zum Aus⸗ druck kommt, wurde durch Verleihung eines Grand Prix (in Klasse 15 b) an die Herstellerfirma Telefunken anerkannt.
Ein weiterer Grand Prix wurde der Firma Telefunken auf dem Fernsehgebiet in der Klasse 1 (Entdeckungen, Erfindungen) für die geniale Erfindung ihres Oberingenieurs Mechau, den „Linsenkranz“, zugesprochen. Dieser Linsenkranz bildet den wesentlichsten Bestandteil des von der Firma Telefunken ent⸗ wickelten Linsenkranzabtasters, eines mechanischen Bildzerlegers, der bei den Fernsehsprechvorführungen der Deutschen Reichspoß auf der Pariser Weltausstellung benutzt wurde. “
Herabsetzung der Luftpostzuschläge für Sendungen mit Luftpost ab New Bork.
Die Luftpostzuschläge für Sendungen, die mit den Luftposten ab New York übermittelt werden fasen sind zum Teil erheblich ermäßigt worden. Sie betragen ünftig für je 5 g u. a. nach Bvitisch, Französisch und Niederländisch Guvana 45 Rpf. (statt bisher 60 Rpf.), nach Chile 55 Rpf. (95 Rpf.), Ekuador 45 Rpf. (60 Rpf.), Kuba, Republik 15 Rpf. (30 Rpf.), Curacao 45 Rpf. (70 Rpf.), Peru: a) mit Luftpost ab New York 45 Rpf. (80 Rpf.), b) mit Luftpost ab New York und in Peru 55 Rpf. (90 Rpf.), Venezuela: a) mit Luftpost ab New York 35 Rpf. (60 Rpf.) b) mit Luftpost ab New York und in Venezuela 55 Rpf. (80 Rpf.)
8
Tagung der Strombauverwaltungen der Rheinuferstaaten in Frankfurt / M.
Zur Zeit findet in Frankfurt (Main) eine Tagung der Strom⸗ bauverwaltungen der Rheinuferstaaten statt. Vertreten sind außer der deutschen Rheinstrombauverwaltung die Vertreter Hollands, Belgiens, Frankreichs und der Schweiz. Gegenstand der Beratun⸗ gen, welche unter der Leitung des Rheinstrombaudirektors in Koblenz stehen, ist der Entwurf einer neuen Rheinschiffahrt⸗ Polizei⸗Verordnung. Die Vorarbeiten für eine Revision der Rheinschiffahrt⸗Polizei⸗Verordnung waren in der Zentral⸗ kommission für die Rheinschiffahrt in Straßburg schon ziemlich weit vorgeschritten. Durch das Ausscheiden der Deutschen Regie⸗ rung aus den Internationalen Stromkommissionen wurden die Arbeiten unterbrochen. Auf Einladung der Rheinstrombauver⸗ waltung waren die technischen Vertreter der beteiligten Rhein⸗ staaten im Oktober in Düsseldorf zusammengetreten. Die Be⸗ ratungen, welche sich in freundschaftlichem Geiste abspielten, er⸗ gaben weitgehende Uebereinstimmung. Einzelne Fragen, die offen geblieben waren, sollen nunmehr endgültig zur Klärung gebracht werden. Deutschland ist auch nach feinem Ausscheiden aus der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt gewillt und bereit, in den Fragen des Rheinstroms mit den anderen Staaten zusammen zu arbeiten. Die gemeinsamen Fragen, die alle Rheinuferstaaten berühren, werden in freier gleichberechtigter Aussprache der Strombauverwaltungen weit besser gelöst werden, als es in den Stromkommissionen mit den für Ienssthrver diskriminierenden Bestimmungen möglich gewesen war.
Aus bder Verwaltung.
der Verordnung zur Preisbildung in der Spinnstoffwirtschaft.
8u der im amtlichen Teil der heutigen Ausgabe veröffent⸗ lichten „Verordnung zur Preisbildung in der Spinnstoffwirt⸗ schaft“ wird amtlich die nachstehende Begründung mitgeteilt: Nach den bisherigen Preisvorschriften in der Spinnstoff⸗ wirtschaft bildet der Preisstand in der Zeit vom 1. bis 21. 3. 1934 für die Verkaufspreise jene Grenze, unter die die Preise für Spinnstoffe auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nicht gesenkt werden müssen, felbst wenn durch Preisgefälle in den Rohstoffen, Halb⸗ und Fertigwaren, den Hilfsstoffen oder auf Grund anderer Ursachen zur Erzielung des volkswirtschaftlich WEö“ Preises die Senkung der Verkaufspreise vom ärz 1934 erwünscht wäre. Es ist daher nicht möglich, mit den Vorschriften des Sebrnostoffgesetzes und der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen eine Senkung der Verkaufspreise für Spinnstoffe unter den Preisstand vom März 1934 bei den Waren zu erzwingen, deren ohstoffe gegenwärtig weniger kosten als diejenigen, die die Grundlage für die Verhbaufspreise im März 1934 bildeten. Durch § 1 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen in Verbindung mit Abschnitt 2 der Ersten Aus⸗ führungsverordung sind die Preise der Spinnstofftwirtschaft zu⸗ nächst auf dem Preisstand vom 30. 11. 1936 festgehalten worden. Ab 12. 3. 1937 wurde mit Rücksicht der damaligen Rohstoff⸗
steigerungen an den ausländischen Märkten eine Lockerung des
Begründung
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 13. Dezember 1937. S.
sstopps durch den Runderlaß 65/37 dahin zugelassen, daß der 2 vom 30. 11. 1936 für rohe, be⸗ und verarbeitete Spinn⸗ 8 im Inlandsverkehr um den Betrag überschritten werden üe n, um den sich der tatsächliche Einkaufspreis der Rohstoffe, grib⸗ oder Fertigwaren, der Hilfsstoffe (nicht der Betriebs⸗ F'oder der Verarbeitungsverlust (Abfall) durch nicht zu ver⸗ londe Umstände erhöht hat. Der Runderlaß 65/37 ist eine 883 der Preisstoppverordnung vom 26. 11. 1936 gestützte mahmebewilligung. Auf Grund dieser Rechtsgrundlage nten nur Beschränkungen der Preisentwicklung nach oben tert werden. Selbst wenn in diesem Runderlaß vorgesehen daß die Preise um den Betrag zu senken sind, um den sich aatsächliche Einkaufspreis der Rohstoffe, der Halb⸗ und Fertig⸗ en, der Hilfsstoffe ermäßigt, so kann damit immer noch nicht jene Preise vom März 1934 eingewirkt werden, wenn sich Voraussetzungen bei den einzelnen Preisbildungsfaktoren der zpreise 1934 geändert haben. Da inzwischen sowohl die sse für Baumwolle und Wolle an den ausländischen Märkten uken sind und die Preise 8b Kunstseide und Zellwolle herab⸗ st wurden, diese Rohstoffe somit heute teilweise im Preis riger sind, als jene Rohstoffe, die die ö die faufspreise der aus ihnen hergestellten Waren im März 1934 eten, ist es notwendig, durch eine Verordnung den Senkungs⸗ ig klarzustellen und Zuwiderhandlungen unter Strafe zu n.
rchführung der sozialen Vorschriften des Aktiengesetzes.
Das neue Aktienrecht hat den Staatsanwaltschaften und den ichten die Aufgabe übertragen, die Einhaltung seiner sozialen schrften zu erzwingen (§ 77 Abs. 3, § 98 Abs. 4 AktG., Art. III Ersten Durchführungsverordnung). Sie werden 88 völlig rtigen und verantwortungsvollen Aufgabe um so esser ge⸗ werden, je tiefer jeder einzelne Richter und Staatsanwalt Gedankengut der nationalsozialistischen Bewegung durch⸗ ngen ist und je eingehender er sich mit allen wirtschaftlichen sozialen Fragen vertraut macht. Wenn man auch hoffen „daß die Gesellschaften fast ausnahmslos ohne Zwang ihren len Pflichten nachkommen werden, so muß doch dafür gesorgt en, daß nötigenfalls Mißstände rasch und gründlich abgestellt den. Im einzelnen weist der Reichsjustizminister in einer in der eutschen Justiz“ Seite 1908 veröffentlichten Aus⸗ ungsverordnung vom 3. 12. 1937 u. a. auf folgendes hin: der Leiter der Staatsanwaltschaft soll, sofern dies ohne Be⸗ richtigung seiner sonstigen Dienstgeschäfte angängig ist, die rbeitung der anfallenden Sachen sich selbst vorbehalten oder in Abteilungsleiter oder besonders auserwählten Staats⸗ halt übertragen. Wenn er die Bearbeitung überträgt, wird er Fachen seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und Vor⸗ edafür zu treffen haben, daß wesentliche Vorgänge nicht ohne e Weisung oder Genehmigung geschehen. Werden Gewinnbeteiligungen bei Gesellschaften beanstandet, denen die Bezüge der leitenden Personen der An leichungs⸗ ht unterliegen, so hat die Staatsanwaltschaft zunäcgst die zu⸗ dige Aufsichtsbehörde zur Prüfung zu vesgaslsah ob der Be⸗ landung nicht auf dem Wege der Angleichung der Bezüge ab⸗ ifen werden kann. Stellt die bö fest, daß der sichungspflicht genügt ist, so wird in der Regel nichts weiter
je Ernährungsschlacht eine Gemeinschaftsaufgabe von unerhörtem Ausmaß.
Presseempfang bei Reichsminifter Darré.
Der Reichs⸗ und Vrraßesche Minister für Ernährung und dwirtschaft, Reichsbauernführer R. Walter Darré, hatte treter der deutschen Paest am 10. Dezember abends zu einer sprache über agrarpolitische Fragen gebeten.
In seiner Begrüßungsansprache brachte der Reichsminister Ausdruck, daß er eine vertrauensvolle Fühlungnahme und sprache mit der deutschen u6 in diesem Augenblick für anders dringlich halte, weil der durch die Maul⸗ und Klauen⸗ we erzwungene Ausfall des diesjährigen Reichsbauerntages gt nur ihm eine Möglichkeit genommen habe, das deutsche dvolk auf die wichtigsten Aufgaben der Erzeugungsschlacht im sten Jahre auszurichten, sondern auch der deutschen Presse ürch die übliche Gelegenheit entgangen sei, sich einen um⸗ enden Ueberblick über den Stand der nationalsozialistischen varvolitik und Ernährungspolitik und ihre nächsten Ziele zu scaffen. Der Ausspracheabend mit der Presse solle dazu bei⸗ pen, diese Lücke zu schließen. Zur Sicherung der Ernährung eres Volkes sei es notwendig, daß nicht nur jeder Bauer und ddwirt, sondern auch jeder Landarbeiter, ja das ganze deutsche küber die vordringlichen Aufgaben der Erzeugungsschlacht errichtet werde.
Der Reichsbauernführer bezeichnete es als einen unmöglichen kand, daß Teile unseres Volkes aus Unkenntnis der schweren Hharten Arbeit an der deutschen Scholle völlig uninteressiert den Erzeugungssorgen der Landwirtschaft sind, sich aber zu ite melden, wenn einmal irgendwelche Ernährungswünsche gewohnheiten nicht in vollem Umfange befriedigt werden. zsei besonders in einem Augenblick unmöglich, in dem das döbolk — im weitesten Sinne dieses Wortes — zum Teil
unter Ueberbeanspruchung seiner Kräfte um das tägliche ei des deutschen Volkes ringe. Reichsminister Darré bezeichnete ils eine wichtige Aufgabe der deutschen Presse, den Wert der awirtschaft, seine Nöte, Arbeit und Sorgen dem Städter recht⸗ gnahezubringen und damit erst die Voraussetzungen für die wendige ernährungswirtschaftliche Verbrauchslenkung einer⸗ z und Mithilfe des ganzen Volkes andererseits zu schaffen. ginge z. B. nicht an, daß in der Reisezeit und in den Sommer⸗ sa Wetterberichte auch in Wochen vernichtender Dürre, en der Bauer sorgenvoll nach Regen ausschaue, nur unter dem schswinkel der Ferienreisenden geschrieben werden. Derartige schte wirkten auf dem Lande verbitternd. Der Reichsbauern⸗ ser betonte weiter, daß die Ernährungsschlacht des deutschen es nicht befohlen oder vom Staat durchgeführt werden könne, hen eine Gemeinschaftsaufgabe von unerhörtem Ausmaß sei. mder Aufklärungsarbeit der deutschen Presse hänge demnach enalich viel ab. Die für das nächste Jahr wichtigsten Aufgaben Erzeugungsschlacht werde er in seiner Rundfunkrede am eng, dem 12. Dezember, vovmittags um 11,30 Uhr heraus⸗
bm weiteren Se des Ausspracheabends nahmen neben wsminister Darré selbst auch Staatssekretär Backe und heweils zuständigen Mitarbeiter des Ministers aus dem wernährungsminig terium und dem Reichsnährstand ausführ⸗ nd eingehend zu den von den Schriftleitern gestellten Fragen nnng, die alle Gebiete der nationalsozialistischen Agrar⸗ und vahrungspolitik berührten.
11 —-
Kunst und Wifsenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater Dienstag, den 14. Dezember.
Staatsoper: Der Ring des Nibelungen, Voxabend: Das Rheingold. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus: Michael Kramer von Gerhart Hauptmann. Beginn: 20 Uhr.
Staatstheater — Kleines Haus: Die Kameliendame von A. Dumas Sohn. Beginn: 20 Uhr.
Aus der Preußischen Akademie der Wissenschaften. 1
Am Mittwoch, dem 15. Dezember 1937, findet abends, pünkt⸗ lich 7 ½ Uhr, der dritte öffentliche Vortrag dieses Wintersemesters im Festsaal der Preußischen Akademie der Wissenschaften statt.
Herr Hans Geiger spricht über das Thema: „Natürliche und künstliche Radioaktivität“ (mit Lichtbildern).
Eintrittskarten (RM 1,— und RM 0,50) sind bei der Akademie (Unter den Linden 8) erhältlich
1“
u veranlassen sein. Der Angleichungspflicht unterliegen Gesell⸗ d deren Grundkapital sich zu mehr als der Hälfte in der Hand von Körperschaften des öffentlichen Rechts befindet. Außer⸗ dem unterliegen der Angleichungspflicht Gesellschaften, denen das Reich, ein Land oder eine Gemeinde eine finanzielle Beihilfe zu⸗ wendet oder zugewendet hat. Ebenso hat die Staatsanwaltschaft bei Gesellschaften, an denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt, jedoch nicht so stark beteiligt find, daß die Angleichungs⸗ vorschriften anwendbar sind, zunächst mit den beteiligten 8 lichen Körperschaften wegen der Abstellung der Mißstände in Ver⸗ bindung zu treten. Bei anderen Gesellf haften, die aus irgend⸗ einem Grunde der öffentlichen Aufsicht unterstehen (z. B. Versiche⸗ rungsunternehmen, Kreditinstitute, gemeinnützige Wohnungs⸗ unternehmungen usw.), hat die Staatsanwaltschaft mit der Auf⸗ E11““ in Verbindung zu treten. Ein Antrag auf Entschei⸗ ung der Spruchstelle wird in allen diesen Fällen regelmäßig erst dann zu stellen sein, wenn die Mißstände auf anderem Wege nicht abgestellt werden können.
In der Regel wird es angezeigt sein, dem zuständigen Reichs⸗ treuhänder der Arbeit Gelegenheit zur gutachtlichen Aeußerung zu geben. Unter Umständen empfiehlt es sich auch, die zuständigen Finanzämter zu hören und um gutachtliche Aeußerung zu ersuchen, namentlich wenn der Verdacht besteht, daß Mitgliedern der Ver⸗ waltungsträger Bezüge verschleiert gewährt worden sind.
Niemals werden Staatsanwaltschaft und Spruchstelle das öffentliche Interesse an beschleunigter Durchführung des Verfahrens aus dem Auge verlieren dürfen. Nötigenfalls müssen die Be⸗ arbeiter von anderen EE116“ angemessen entlastet werden. Namentlich wird genauestens darüber zu wachen ein, daß das Verfahren von keinem der Beteiligten verschleppt wird. Es kann sic unter Umständen empfehlen, aufklärungspflichtigen Personen ür die Beschaffung der Aufklärungen und der Belege eine an⸗
gemessene Frist mit dem ausdrücklichen Hinweis zu setzen, daß nach Fristablauf der ihnen ungünstigere Sachverhalt der Entscheidung
werde zugrunde gelegt werden müssen.
Neues Wettbewerbsrecht.
Ein Vortrag von Prof. Dr. Ulmer, Heidelberg, in Frankfurt a. M.
Auf einer Veranstaltung der Bezirksgruppe Südwest der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht behandelte Prof. Dr. Ulmer, Heidelberg, das neue Wettbewerbsrecht. Die Generalklausel des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die auf die guten Sitten verweist, habe den Grund zu einer schöpferischen Rechtsprechung gelegt, wie an Beispielen dargelegt wurde. Auch die Entwicklung des internatio⸗ nalen Wettbewerbsrechts zeige die führende Rolle welche die deutsche wetthewerbsrechtliche LEE1“ spielt. An dem Ge⸗ danken, daß die Lauterkeit des Wettbewerbs an dem sittlich⸗recht⸗ lichen Bewußtsein des Volkes zu messen ist, müsse, wie der Vor⸗ tragende ausführte, festgehalten werden. Dennoch erscheine auch in diesem Kerngebiet eine Verbesserung und Neugestaltun mög⸗ lich, wofür schon wichtige Anregungen vorliegen. Die Fälle des unlauteren und des nur ordnungswidrigen Wettbewerbs bei den Fragen des Ausverkauf⸗, Rabatt⸗ und Zugabewesens müßten ge⸗ Füsss werden. Auch systematisch bleibe eine Ueberwindung des eutigen ungeordneten Nebeneinander von Generalklausel und Sonderregelung erstrebenswert. Eine Frage, die dabei notwendig neu zu stellen ist, sei die nach dem geschuͤtzten Re tsgut. Das Wettbewerbsrecht diene nicht allein dem Schutze der Mitbewerber, es müsse vielmehr dem Interesse des Volksganzen an der Lauter⸗ keit der Wirtschaftsordnung und dem Schutze der Abnehmer gegen unredliche Geschäfts⸗ und Werbemethoden eingereiht werden. Grundsätzlich neues Recht sei mit der Einrichtung des Werbe⸗ rates und mit seinen Bekanntmachungen geschaffen worden. Die Richtlinien des Werberates seien rechtlich zwar nicht als „Schutz⸗ gesetze“ zu betrachten, wohl aber stellen sie bedeutsame Faktoren ür die Auslegung der Generalklausel dar. Möglichkeiten der Ueberschneidung stünden im Zusammenhang mit der Durchdrin⸗ gung des völkischen Lebens durch Organisationen, die ihre eigene Satzungsgewalt und z. T. auch Rechtsprechung haben. Entscheidend für die Lösung sei dabei nicht in erster Linie die formale Abgren⸗ zung, als vielmehr die Sorge dafür, daß trotz solcher Aufgliederung ie Einheit des Rechts und des Rechtswahrerstandes gesichert wird. Der Natur der Sache nach werde dabei im Mittelpunkt stets die ordentliche Gerichtsbarkeit zu stehen haben. Der Begriff des Wett⸗ bewerbsrechts werde heute mitunter schon mit demjenigen des Marktordnungsrechts gleichgesetzt. In Wahrheit seien die Be⸗ riffe aber zunächst zu unterscheiden. Das Recht vom unlauteren ettbewerb sei nicht notwendig mit einer bestimmten Wirtschafts⸗ struktur und Marktform verbunden. Die Regeln der Lauterkeit gelten gleichermaßen in den Sektoren der freien Verkehrswirtschaft wie in denjenigen der gebundenen und geordneten Wirtschaft. Sie stellen ein festes, von der Struktur der Märkte unabhängiges Ge⸗ meinrecht dar. Immerhin gebe es wichtige Fälle, so der Sperre und der Preisunterbietung, in denen auch das Wettbewerbsrecht zu Grundfragen der Wirtschaftsverfassun vorstößt. Dem Richter erwachse hier im Gegensatz zu dem früheren vielfach unsicheren Tasten die Aufgabe klarer Entscheidung aus bestimmter wirt⸗ schaftspolitischer Grundlinie heraus.
——BUNeYN2EM2RẽgRmõyxnx»»v»nV Z —
Rie unanRöndig wörde der gelten, der lich dem dpler Ium Wintorhillowerh ent⸗ ljiehen wollte.
(Der Führer Uber dae Winterhillowert)
84
Berliner Börse am 13. Dezember. Sehr stilles Aktien⸗ und Rentengeschäft.
Die Aktienmärkte setzten zu Beginn der neuen Woche mit sehr bescheidenen Umsätzen ein. Vom Publikum sind vielfach Kauforders mit Limiten eingereicht worden, die noch unter dem heutigen Kursstand liegen und daher nicht vollzogen werden konnten. Die vorhandenen Bestensorders ließen meist nur Min⸗ destschlüsse zu. Andererseits waren aber auch Abgaben kaum zu beobachten, so daß die Kursfestsetzung in verschiedenen Fällen nur auf Grund von Kompensationen vorgenommen werden konnte. Politische und wirtschaftliche Ereignisse, wie der Austritt Italiens aus dem Völkerbund oder die Verlängerung des Anleihestock⸗ hese bes, blieben unter diesen Umständen ohne jeden Einfluß auf
ie Tendenzgestaltung.
Am Montanmarkt waren Harpener auf kleinstes Angebot um 1, Rheinstahl um % und Hoesch um %¾ % schwächer, während Klöckner und Ver. Stahlwerke je X % gewannen. Von Braun⸗ kohlenaktien erhöhten Erdöl einen Anfangsverlust von auf 1 %. In der chemischen Gruppe eröffneten Farben % höher mit 154 ¾¼, besserten sich dann aber weiter bis auf 154 ¼. Auch Koks⸗ werke waren ½ 9P höher, während von Heyden und Rütgers etwa im gleichen Umfang zurückgingen. Von Elektro⸗ und Versorgungs⸗ werten sind HEW. mit — 1 %¼, Deutsche Atlanten mit — *%, Siemens und Schles. Gas mit je + „½ T zu erwähnen. Kabel⸗ und Drahtwerte waren in kleinem Umfange gefragt, insbesondere Sehe Draht, die in Nachwirkung der Dividendenerhöhung noch⸗ mals ¾¼ % gewannen.
Von den an den übrigen Märkten gehandelten Papieren sind mit über Prozentbruchteile hinausgehenden Veränderungen nur noch Berliner Maschinen (+ 1) und Feldmühle (— 1 ¼ %) hervorzuheben. Reichsbankanteile erhöhten einen Anfangsverlust von ½ % im Verlauf auf 1 ½¼ %.
Auch im Verlauf konnte sich keine Belebung des Aktien⸗ hchets durchsetzen. Reichsbankanteile gaben weiter nach und agen zuletzt mit 203 ½¼ % um 2 ½¼ %, unter dem Vortagsschluß. Von Montanwerten waren Rheinstahl egen den Eröffnungskurs um „% und Ver. Stahlwerke um ℳ¼ ℳ schwächer.
Da gegen Schluß der Börse vereinzelt weitere Abgaben, andererseits aber auch Rückkäufe in mnasgh en Umfange erfolgten, war die Kursgestaltung uneinheitlich. Braubank E1u. sich gegen den Erosrungskürs⸗ Dum ½ %, Farben gegen den Verlauf um %⅛ auf 153 % N%.
Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien wurden fast durchweg Sonnabendkurse zugrunde gelegt. Lediglich Dt. Ueberseebank und Deutsch⸗Asiatische Bank waren um 1 ¾ J. bzw. 1 RM gedrückt. Bei den Hypothekenbanken fielen Westboden mit einer Einbuße von 1 ½¼ % auf. Industriewerte waren kaum verändert. Zu erwähnen sind Köhlmann Stärke mit + 3 ¹¼ und Magdeburger Straßenbahn mit + 2 ¼ %, dagegen Dresdner Chromo mit — 3 und Nordd. Eis mit — 2 ½¼. Bei den Kolonial⸗ werten ermäßigten sich Kameruner Eisenbahn um ¼., Doag und Schantung um je ½¼ %.
Im variablen Rentenverkehr war die Reichsaltbesitzanleihe um 2 ½ Pfg. auf 129,90 gebessert. Die Gemeindeumschuldungsanleihe gab dagegen bei kleinsten Umsätzen um 5 Pfg. auf 94,85 nach.
Am Geldmarkt blieben die Sätze für Blankotagesgeld mit 2 ¾ bis 3 ¼⅛ % unv.
Sehr still blieb es auch am Kassarentenmarkt. Weiter an⸗ Fttaede Interesse beanspruchten von landschaftlichen Goldpfand⸗ riefen Westpr. Ritterschaftliche, die erneut ½ % gewannen, sowie Westfalen (früher 8 %ige) mit +† ¼ %. Stadt⸗, Länder⸗ und Provinzanleihen blieben ohne Veränderung. Industrieobligationen waren eher etwas leichter.
Mix und Genest gaben bei kleinen Verkäufen um % und Farbenbonds um 4¼ % nach.
Bei der amtlichen Berliner Devsennotierung stellte sich das Pfund auf 12,40 ½% (12,41), der Dollar auf 2,482 (unv.), der Gul⸗ den auf 138,06 1n8 der Franc auf 8,43 (8,44), der Franken auf 57,40 (57,42) und die Peseta auf 14,75 (15,00).
Am Geldmarkt waren die Blanko⸗Tagesgeld⸗Sätze mit 2 .% bis 3 ⅛ % unverändert.
AMEEEEnnneeeeeeeeeeeeen Büroschluß der Reichsbank am Heiligen Abend.
Die Büros und Kassen der Reichshauptbank werden am Frei⸗ tag, dem 24. Dezember d. J., um 12 Uhr für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen.
Einheitlichkeit der praktischen Wirtschafts⸗ ausbildung hergestellt.
Um eine zweckmäßige Gestaltung auf dem Gebiete der prak tischen Wirtschaftsausbildung herbeizuführen, ist zwischen dem Leiter des Instituts für angewandte Wirtschaftswissenschaft Reichshauptamtsleiter Dr. von Renteln, und dem Leiter der Arbeitsgemeinschaft für die praktische Ausbildung der Volkswirte im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund, Reichsgruppenwalter Dr. Mönckemeier, ein Abkommen geschlossen worden, das im wesentlichen folgendes enthält:
Beide Einrichtungen gehen ein enges Arbeitsverhältnis ein Ihre Geschäftsführungen unterrichten einander fortlaufend über ihre Maßnahmen und führen bei allen Schritten von grundsätz⸗ licher Bedeutung eine vorherige Uebereinstimmung herbei. Das Institut für angewandte Wirtschaftswissenschaft hat zur engeren Aufgabe die praktische Ausbildung des wirtschaftswissenschaftlichen Nachwuchses vor und während des Studiums und führt die für das wirtschaftswissenschaftliche Diplomexamen geforderte sechsmonatige praktische Grundausbildung durch. Die Arbeitsgemeinschaft für die praktische Ausbildung der Volkswirte im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund erstrebt auf freiwilliger Grundlage eine drei⸗ jährige praktische Berufsausbildung des wirtschaftswissenschaft⸗ lichen Nachwuchses, der das Diplomexamen erfolgreich bestanden hat und den Volkswirteberuf im öffentlichen und parteidienstlichen Bereich sowie bei den Selbstverwaltungskörpern der Wirtschaft er⸗ greifen will. Für die Betreuung und praktische Berufsausbildung desjenigen Teiles des wirtschaftswissenschaftlichen Nachwuchses, der nach Bestehen des Diplomexamens sich einer einjährigen prak tischen Ausbildung unterziehen will, bilden das Institut und die Arbeitsgemeinschaft einen Arbeitsausschuß, in dem die beiden Ge schäftsführungen im Einvernehmen mit ihren Leitern gemeinsam alle erforderlichen Schritte zur Betreuung und Ausbildung unter⸗ nehmen. Die Geschäftsführung des Ausschusses liegt beim Institut für angewandte Wirtschaftswissenschaft. Die in der praktischen Grundausbildung vor oder während des Studiums und in der einjährigen Diplompraxis nach Bestehen des Diplomexamens ab geleistete Ausbildungszeit wird jeweils von der Arbeitsgemein⸗ schaft für die dreijährige praktische Berufsausbildung angerechnet. Mit diesem Abkommen ist nunmehr eine feste Grundlage für eine den Anforderungen der Wirtschaftspraxis entsprechende Ausbil dung des Nachwuchses geschaffen. 8
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