1938 / 13 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jan 1938 18:00:01 GMT) scan diff

1 Erste Beilage zum Reich

und Staatsanzeiger Nr. 13 vom 17. Januar 1938. S. 2.

Das Wolumen der deutschen Aktienmärkte.

Eine Untersuchung der Commerz⸗ und Privat⸗Bank.

8 Der Begriff des Aktienmarktes ist geläufig, ohne daß man sich jedoch immer ein zutreffendes Bild über die dahinterstehende Größenordnung macht. Die Commerz⸗ und Privat⸗Bank hat es deshalb unternommen, in einer umfangreichen Broschüre auf Grund der nach Industriezweigen aufgeteilten Jahreskurstabellen ür 1937 eine umfassende ziffernmäßige Untersuchung der deut⸗ sar Aktienmärkte anzustellen. Nach deren Ergebnis werden von einem Gesamtkapital von 19,2 Milliarden RM, wie es für die Gesamtheit der 7200 deutschen Aktiengesellschaften errechnet wor⸗ den ist, heute an den deutschen Börsen 10,6 Milliarden RM mit einem Kurswert von 14,1 Milliarden RM amtlich notiert. Es handelt sich hierbei, wenn man von den Versicherungsgesellschaften absieht, um etwa 880 Unternehmungen, also zahlenmäßig nur um einen kleinen Bruchteil aller deutschen Aktiengesellschaften, der aber doch mehr als die Hälfte des Gesamtnennwertes umfaßt.

Das Bild der quantitativen Beschickung der Aktienmärkte ver⸗ ändert sich etwas, wenn man aus der Gesamtsumme die 18 Ge⸗ sellschaften herauszieht, die über ein Kapital von mehr als 100 Mill. RM verfügen. Auf diese 18 Gesellschaften entfallen nämlich nicht weniger als 4,7 Mrd. RM Nennwert und 6,2 Mrd. RM Kurswert; dabei sind die darin enthaltenen Vor⸗ zugsaktien der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft (1106 Mill. RM. Nennwert und 1459,9 Mill. Kurswert) in Wirklichkeit den Renten⸗ werten zuzuzählen. Das im Börsenhandel zur Verfügung stehende Material vermindert sich dadurch, daß gewisse Aktienbeträge solcher Gesellschaften, von denen ein Teil des Kapitals amtlich E9 ist, noch nicht lieferbar geworden sind; für die Berliner Börse macht dies etwa 600 Mill. RM Nennwert aus. Weiter ist zu be⸗ rücksichtigen, daß sich erhebliche Aktienbeträge in festen Händen befinden. Bei der derzeitigen Zurückhaltung in der Zulassung neuer Aktien dürfte der Nennbetrag unserer neuen Reichsanleihen in absehbarer Zeit den Gesamtbetrag der an den deutschen Börsen zugelassenen und im Verlaufe eines Jahrhunderts entstandenen Aktienkapitalien überflügeln. Schon heute wird das Größenver⸗ hältnis der Aktien zu den Rentenmärkten hinsichtlich des Um⸗ sanges der eingeführten Papiere wie 1:2 lauten, ohne daß frei⸗ lich daraus Schlüsse auf das Umsatzverhältnis der beiden Gruppen neinander gezogen werden können.

Auch die Höhe der an den einzelnen Börsen insgesamt zuge⸗

Wirtschaft des Auslandes.

Die große niederländische Konversionsanleihe

Amsterdam, 15. Januar. Wie bereits gemeldet, hat die Re⸗ gierung der Niederlande beschlossen, die ausstehenden 4 % Anleihen 1931, 1933 U und UU, 1934 und 1936 in eine einzige 1700 Mill. hfl. große Anleihe zusammenzulegen. Damit verschwinden alle an der Börse notierten 4 % Anleihen der Niederlande. Man hatte anfänglich geglaubt, daß der Staat die 4 % Anleihe 1936 nicht in die Konversion einbegreifen werde und hatte die Obligationen an der Börse entsprechend höher bewertet. Ein besonderer Grund für die Ausnahmestellung dieser Anleihe lag jedoch nicht vor, so daß ihre Einbeziehung in die Konversion an sich nur die Speku⸗ lation enttäuschen konnte. Der Staat hat nunmehr nur noch drei unter der Hand untergebrachte 4 % Anleihen (und zwar die von 1929, 1932 und 1935) und fünf gleichfalls unter der Hand unter⸗

ebrachte 4,4 % Anleihen (1929, 1931, 1932, 1933 und 1934) aus⸗ Der Gesamtwert dieser acht Anleihen beträgt zur Zeit noch rund 155 Mill. hfl., die den Reichskassen geschuldet werden.

Die neue Anleihe wird eine Laufzeit von 38 Jahren haben. Während der ersten 10 Jahre bietet der Staat 3 % und für die weiteren 28 Jahre 3 ½¼½ %. Eine glatte 3 % Anleihe hat er also nicht gewagt. Vielleicht wurde der Kapitalmarkt bei einem Aus⸗ gabekurs von 99 ¼ % für den festen Zins von 3 % noch nicht für reif erachtet, es kann aber auch sein, daß man aus Billigkeits⸗

gründen den Obligationsbesitzern entgegenkommt. Dabei darf ins⸗ besondere nicht aus dem Auge gelassen werden, daß sehr große Pakete öffentlich⸗rechtlicher Anleihen, insbesondere Staatspapiere, im Besitz von öffentlichen und privaten Versicherungskassen sind, die ihre Kalkulationen für längere Sicht auf höherem Zinsein⸗ kommen aufgebaut haben und nun vor der Notwendigkeit stehen, ihre Kapitalisierungen umzurechnen. Bei den Reichsversicherungs⸗ kassen ist dieses weniger entscheidend, da hier das geringere Zins⸗ einkommen gegebenenfalls durch den Staat ausgeglichen werden muß. Man schätzt den Besitz der Reichsversicherungskassen an zum 27. 1. 1938 aufgerufenen 4 % Obligationen auf 600 Mill. hfl. Auf diesen Kapitalbesitz vevlieren sie also im Jahre rund 6 Mill. hfl., und in Finanzkreisen vermutet man, daß der Staat diese 6 Mill. hfl. aus seiner jährlichen Zinseinsparung von 17 Mill. hfl. an die Reichsversicherungskassen rückvergüten muß, um diese im heutigen Umfange leistungsfähig zu halten.

Der Prospekt ist noch nicht erschienen, Einzelheiten sind darum noch nicht bekannt. So ist man sehr begierig zu wissen, ob der Staat sich im Prospekt eine verfrühte Ablösung vorbehält. Diese Klausel oder ihr Nichtvorhandensein dürfte für das Schicksal der Anleihe bestimmend werden können. Behält sich nämlich der Staat eine verfrühte Ablösung vor, so ist sein Versprechen, nach Ablauf von 10 Jahren 3 ½ % Zins zu zahlen, unter Umständen illusorisch. Gerade dieser offenen Frage wird in der Presse großer Raum gegeben. Man muß jedoch dabei feststellen, daß hierbei immer nur mit dem Fall gerechnet wird, daß der Kapitalmarkt sich nicht erholt. Sollte er sich jedoch erholen, so ist das Angebot des Staates, nach 10 Jahren freiwillig 3 ½¼ % Zinsen zu zahlen, für die Gläubiger sehr entgegenkommend.

Ueber die Aussichten der Anleihe hört man noch keine Urteile. öö ist, daß mit dem Auftauchen der Gerüchte an der Donnerstagbörse die zu konvertierenden 4 % Anleihen im Kurse anzogen; offensichtlich auf Bankiersfrage hin. Hievaus könnte man schließen, daß man in diesen Kreisen die Bedingungen der neuen Anleihe für derart günstig ansieht, daß das Vorzugsrecht einen ewissen Wert darstellt, das man mit einem höheren Kurs wohl ezahlen will. Auch muß man bedenken, daß den Obligations⸗ besitzern bei der heutigen Lage am Geld⸗ und Kapitalmarkt kaum eine Möglichkeit bleibt, durch andere Anlagen einen besseren Zins zu erhalten.

Das Landwirtschaftsprogramm der rumänischen Regierung.

Bukarest, 17. Januar. Landwirtschaftsminister Joanizescu sprach am Sonntag abend im Rundfunk über den Teil des national⸗christlichen Programms, der sich mit der Landwirtschaft und den Landarbeitern beschäftigt. Die nationalchristliche Partei widersetze sich allen klassenkämpferischen Bestrebungen. Der Minister betonte, daß mehr als vier Fünftel des rumänischen Volkes auf dem Lande lebten. Auf dem landwirtschaftlichen Besitz habe aber eine so hohe Steuer gelastet, daß sich die Bauernarbeit nicht lohnte. Deshalb habe die Regierung diese Landwirtschafts⸗ steuer abgschafft, Natürlich durch deren Wegfall im Staatshaushalt ein Fehlbetrag. Er werde dadurch gedeckt, daß

lassenen Aktien braucht für die Bedeutung der betreffenden Börsen nicht unbedingt ausschlaggebend zu sein. Aus einer Tabelle, die die Gesamtnennwerte und Gesamtkurswerte der zugelassenen Ge⸗ sellschaften aufzeigt, ergibt sich der Abstand der zwischen den ein⸗ zelnen deutschen Börsen besteht.

An erster Stelle rangiert dabei naturgemäß die Börse zu Berlin mit einem Gesamtnennwert von 9,19 Mrd. RM und einem Gesamtkurswert von 12,20 Mrd. RM. Dazu tritt noch der Kurs⸗ wert der Versicherungsgesellschaften, die gesondert aufgeführt wurden, mit 0,19 Mrd. RM. An zweiter Stelle folgt Frankfurt / Main mit 6,55 (9,11) Mrd. RM und 0,08 Mrd. RM Versiche⸗ rungen, dann Hamburg mit 5,79 (7,84) Mrd. RM Gersicherun⸗ gen —), Düsseldorf mit 5,26 (7,44) Mrd., 0,16 Mrd. Versiche⸗ rungen und einem Kurswert der für diesen Platz eine bedeutende Rolle spielenden Kuxe von Gewerkschaften von 0,33 Mrd. RM sowie München an fünfter Stelle mit 4,14 (5,76) Mrd. RM und 0,15 Mrd. Versicherungen. Die Nenn⸗ und Kurswertziffern stellen sich für Leipzig auf 3,69 bzw. 5,00, für Stuttgart auf 2,56 bzw. 3,57, für Breslau auf 2,04 bzw. 2,74 und für Hannover auf 1,44 bzw. 1,96 Mrd. RM; der Kurswert der an den ersten drei Plätzen gehandelten Versicherungsgesellschaften beträgt 9 bzw. 85 bzw. 4 Mill. RM. 8

Von den insgesamt an den deutschen Börsen zugelassenen 10,6 Mrd. RM Aktiennennwert werden also in Berlin 9,2 Mrd. Reichsmark amtlich notiert, die auf etwa 460 Gesellschaften ent⸗ fallen. Rechnet man bei der Aufteilung des Gesamtbetrages die großen Standardwerte, die zum Teil auch an den Heimatbörsen gehandelt werden, dem Berliner Platze hinzu, so verbleiben 1,4 Mrd. RM für solche Dividendenwerte, die ausschließlich an den Heimatbörsen zugelassen sind. Dieser Betrag verteilt sich aber auf 420 Gesellschaften, also fast auf die Hälfte aller an den deutschen Börsen amtlich notierten Aktien. Dies entspricht den Absichten der Börsenreform von 1934, die die kleineren Papiere auf den ausschließlichen Handel an den Heimatbörsen beschränken wollte. Bei denjenigen Aktien, die nur an den Heimatbörsen amtlich notiert werden, stehen die Werte des Maschinenbaues, der Textilindustrie und die Gesellschaften der Nahrungs⸗ und Genuß⸗ mittelindustrie im Vordergrunde. In diesem Rahmen zählt man 42 Maschinen⸗ und 69 Textilwerte sowie 116 Gesellschaften der Nahrungs⸗ und Genußmittelindustrie, so daß diese drei Gruppen schon mehr als die Hälfte der hier in Frage kommenden Papiere (420) erreichen.

Die Broschüre der Commerz⸗ und Privat⸗Bank gibt im übrigen in einem „Kleinen Wörterbuch der Börse“ in knappen Formulierungen eine Uebersicht über diejenigen Fachausdrücke,

die für das Börsengeschäft hauptsächlich in Frage kommen.

Abgaben erhoben würden von Waren, die auf den bäuerlichen Märkten verkauft werden. Der Minister bezeichnete das als „friedliche Revolution gegen die Steuerroutine“ und betonte, daß die Aenderung auf Initiative des Königs zustande gekommen sei. Weiter werde der Landbevölkerung durch Verbilligung von Baum⸗ wolle, Salz, Petroleum und Herabsetzung der Ejsentahn ahrpreise dritter K asse eholfen. Als künftige Maßnahmen nannte Joanizescu schließlich die Einrichtung einer Versicherungsanstalt für die Landwirtschaft und die Festsetzung von Mindestlöhnen für Landarbeiter. 88

8 1 16 16“ Die Istanbuler Börse wird ab 1. April nach Ankara verlegt.

Istanbul, 17. Januar. Auf Beschluß des Ministerrates die Istanbuler Börse ab 1. April nach Ankara verlegt. Die Ver⸗ legung dieses wichtigsten Handelsinstituts wird amtlich als vor⸗ übergehend für die Dauer von drei Jahren bezeichnet. Sie ist ein weiterer Schritt in der planmäßigen Zusammenfassung auch aller wirtschaftlichen Körperxschaften in der Hauptstadt.

Die Zeitung „Ulus“ gibt eine entsprechende Begründung, in der es heißt, daß die nationalen Banken ihren Sitz in Ankara hätten und die wirtschaftliche Aufbauarbeit der Türkei es er⸗ fordere, daß sich auch die Börse in Ankara befinde.

wird

Der polnische Außenhandel im Dezember.

Warschau, 15. Januar. Nachdem die Monate Oktober und November 1937 mit kleinen Ausfuhrüberschüssen eine leichte Ent⸗ lastung der Außenhandelslage gebracht hatten, zeigt die Außen⸗ handelsstatistik des polnisch⸗Danziger Zollgebiets für den Monat Dezember 1937 erneut einen Einfuhrüberschuß von 2,1 Mill. Zl. Im Vergleich zum Vormonat, in dem ein Ausfuhrüberschuß von rund 3 Mill. Zl. erzielt wurde, ist die Einfuhr um 2,7 auf 110,7 Mill. Zl. angestiegen, während die Ausfuhr um 2,4 auf 108,6 Mill. Zl. zurückgegangen ist. 1“ 1

1““

Neue brasilianische Devisenbestimmungen.

Berlin, 15. Januar. Der Deutschen Ueberseeischen Bank wird aus Rio de Janeiro berichtet, daß Bewegungen auf den Milreis⸗ Konten von Ausländern nur mit Genehmigung der brasilianischen Devisen⸗Kontrolle erlaubt sind. Es werden für Ausländer freie Konten und Sperrkonten eingerichtet. Bestehende Guthaben gelten zunächst als gesperrt, doch besteht die Möglichkeit eines spä⸗ teren Uebertrages auf freies Milreis⸗Konto, sofern die in dem früheren Dekret erwähnten Voraussetzungen für frei verfügbare Guthaben erfüllt sind. Nach einer Meldung vom 8. Januar 1938. sollen als frei verfügbar solche Milreis⸗Guthaben gelten, die ent⸗ standen sind aus dem Erlös von Inkasso⸗Wechseln oder dem Ver⸗ kauf von Konsignationsware, ferner aus Zinsen, Dividenden und Mieten sowie kontraktlichen Verpflichtungen. Neue Milreis⸗ eingänge für Ausländer werden je nach Art auf freiem oder ge⸗ sperrtem Konto gutgeschrieben. Guthaben auf freiem Konto können Verwendung finden für den Kauf von brasilianischen Wertpapieren, von Grundbesitz, Hypotheken, ferner für Ueber⸗ weisungen ins Ausland, falls die Devisenlage dies gestattet. Konto⸗Ueberträge zwischen brasilianischen Banken sind sowohl bei freien als auch bei Sperrkonten erlaubt, sofern es sich um ein und denselben Kontoinhaber handelt.

Vor einer neuen Neorganisation der mandschurischen Zentralbank.

Mukden, 15. Januar. Die Regierung von Mandschukuo beab⸗ sichtigt eine neue Reorganisation der Zentralbank dahingehend, daß die Bank alle privaten Geldgeschäfte an die anderen Banken, insbesondere die Industriebank und ländlichen Kreditanstalten, abgibt und sich selbst auf die rein staatlichen Geschäfte, Notenaus⸗ gabe, Devisengeschäfte und Kontrolle aller anderen Banken be⸗ schränkt. Das bisher von ihr betriebene Land⸗ und Hypotheken⸗

eschäft wird von einer neu zu gründenden Land⸗ und Bau⸗Gesell⸗ scha t, die ein Kapital von 30 Mill Nuan haben wird, über⸗ nommen.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten. Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexandrien und Kairo).. Argentinien (Buenos 1e6“ Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de Janeiro) Bulgarien -. 8 Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) England (London).. Estland 1 (Reval / Talinn). Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran)... Island (Reykiavik). Italien (Rom und Matiland)... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Canada (Montreal). Lettland (Niga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ 8) ..116 Norwegen (Oslo).. Oesterreich (Wien) . Polen (Warschau, Kattowitz, Folen) 8 Portugal (Lissabon).

1 ägypt. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Ven

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Kronen 100 Schilling

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

Geld

12,70 0,727

41,97

0,136 3,047 55,36 47,00 12,40

68,13 5,485 8,192 2,353

138,19 15,40 55,47

13,09 0,723

5,694 2,483 49,10

41,94 62,32 48,95

47,00 11,26

17. Januar

Brief

12,73 0,731

42,05

0,138 3,053 55,48 47,10 12,43

68,27 5,495 8,208 2,357

138,47 15,44 55,59

13,11 0,725

5,706 2,487 49,20

42,02 62,44 49,05

47,10 11,28

15. Januar

Geld

12,705 0,727

41,99

0,134

3,047 55,38 47,00 12,405

68,13 5,485 8,192 2,353

138,17 15,41 55,49

13,09 0,723

5,694 2,483 49,10

41,94 62,35 48,95

47,90 11,27

Brief 12,735

0,731 42,07

0,136

3,05 55,50 47,10 12,435

68,27 5,495 8,208 2,357

38,45

,45

,61

Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. gschaheclona) o 5 echoslow. (Prag Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

63,94

57,31

14,49 8,711 1,978 1,319

2,483

100 Kronen 100 Franken

100 Peseten 100 Kronen 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

63,92

57,32

14,49 711 1,978 1,319

2,483

64,04

57,44

14,51 8,729 1,982 1,321

2,487

.—.—

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

17. Januar 15. Januar Geld Brief

Geld Brief

20,38 20,46 20,38 20,46

16,16 16,22 16,16 16,22

4,185 4,205 4,185 47205 2,445 2 465

2,445 2,465

2,445 2,465] 2,445 2465

0,699 0,719] 0,699 0719

41,84 42,00 41,84 42,00

0,114 0,134, 0,114 0,131 55,45

55,21 55,43 55,23 47,01 47,19 47,01 4719 12,375 12,415] 12,38 1249 12,375 12,415 12,38 1242 548

II1ö16“ 8,15 819 8115 8419 137,95 138,51 137,93 13849

1307 1313 13,07 1315 5,63 5,67 5,63 5617 2445 2465% 2,445 2469

4170 41,86 41,70 4186 62116 62,40 62,19 6243

100 Schilling 48,90 49,10 48,90 49410 100 Zloty) 47,01 47,19 47,01 47,19

100 Lei 100 Lei 63,75 64,01 64,03

100 Kronen 3 100 Frs. 57,17 57,39 57,38 57,17 572,39

Sovereigns... 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Amerikanische: 1000 5 Dollar. 2 und 1 Dollar. Argentinischen.. Belgische.. Brasilianische. Bulgarische. Danische. Danziger .... Englische: große.. 1 £ u. darunter Eknikett . Ii Französische.. Holländische. talienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische.. Kanadische .„ 56075 Lettländischea.. E““ Norwegischee.. Oesterreich.: große. 100 Schill. u. dar. Fea Kumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei... Schwedische.. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Spanische. Tschechoslowakische: 5000,1000 u. 500 Kr. 100 Kr. u. darunter d Türkische ltürk. Pfund Ungarische . 100 Pengö

mmmnmnmmꝗnꝗnmmᷓnᷓnᷓᷓ,ᷓ—-—n—— Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im

Ruhrrevier: Am 15. Januar 1938: Gestellt 28 032 Wagen. Am 16. Januar 1938: Gestellt 7338 Wagen.

Notiz ür

1 Stück 1 Dollar 1 Dollar 1 Pap.⸗Peso 8 100 Belga 1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Kronen 100 Schilling

100 Frs. 100 Peseten

100 Kronen 100 Kronen

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 17. Januar auf 60,25 (am 15. Januar auf 61,25 ℳ) fün

100 kg.

Berichte

von auswärtigen Devi Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 15. Januar. (D. N. B.) Auszahlung London 26,30 G., 26,40 B., Auszahlung Berlin (verkehrsfrei) 212,12 9, 212,96 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 9. Auszahlungen: Amsterdam 292,82 G., 293,98 B., Zürich 121,46 G.⸗ 121,94 B., New York 5,2645 G., 5,2855 B., Paris —,— 8 —,— B., Brüssel 88,97 G., 89,33 B., Stockholm 135,58 6 136,12 B., Kopenhagen 117,42 G., 117,88 B., Oslo 132,140 132,66 B., Mailand (verkehrsfrei) 27,75 G., 27,85 B. ütt⸗

Wien, 15. Januar. (D. N. 97 (Ermittelte Durchschnitt kurse im Privatelearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 296,37, Berl 214,33, Brüssel 90,01, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kaene⸗ hagen 118,81, London 26,62, Madrid —,—, Mailand 27,84 (Mitte kurs), New York 532,74, Oslo 133,70, Paris 17,47, Prag 18,82 Sofig —,—, Stockholm 137,17, Warschau 100,81, Zürich 122,9 Briefl. Zahlung oder Scheck New York 528,60.

1“

Erste Beilage zum Reichs⸗

und

Staatsanzeiger Nr. 13 vom 17. Januar 1938.

S. 3.

Prag 11,47 ⅛, 142,50,

499,45, Paris 29,55, 86,00 nom.,

16,00 B., Rio

681,50. Zürich,

Kopenh

85,70. Stockho

15. Januar.

Italien 94,90, Lissabon 110,13, Kopenhagen 22,40, Wien 26,46 B., Istanbul 619,00 B., Warschau 26,37, Buenos Aires Import de Janeiro —,—. Paris, 15. Januar: Geschlossen. Amsterdam, 15. Januar. Zeit. [Amtlich.] Berlin 72,35, London 8,97 ¾, New York 179,75, Paris 593,00, Brüssel 30,37, Schweiz 41,48, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 45,12 ½, Kopenhagen 40,10, Stockholm 46,30, Prag 17. Januar. (D. N. B.) 14,20, London 21,63 ¼, New York 433 ⅛, Brüssel 73,22 ⅛, 22,78, Madrid —,—, Berlin 174,32 ½, Wien: Noten 80,85, Aus⸗ zahlung 81,70, Istanbul 350,00. 15. Januar. New York 449,50, Berlin 180,75, Paris 15,05, Zürich 103,75, Rom 23,85, Amsterdam 250,10, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,97, Prag 15,95, Wien —,—, Warschau

(D. N. B.)

agen,

LIm

Warschau 73,85.

(D. N. B.) Amsterdam 15,88, Berlin Fürich 658,12 ¼, Oslo 716,25, Kopenhagen 636,50, London adrid —,—, Mailand 150,51, New York 28,52 ½, Paris 94,00, Stockholm 735,00, Wien 530,00, Polnische Noten 512,00, Belgrad 65,80, Danzig 541,75, Warschau 541,37 ½. Budapest, 15. Januar. ( Wien —,—, Berlin 136,20, Zürich 78. London, 17. Januar. später 152 1, Amsterdam 897716,

(D. N. B.) 22 ½, Belgrad 7,85. (D. N. B.) New York 499,67, später

(D. N. B.)

(D. N. B.) London 22,40,

15. Januar. Berlin 157,00, Paris 13,10, Brüssel 66,10, Schweiz. Plätze 90,10, Amsterdam 216,75, Kopenhagen 86,75, Oslo 97,65, Washington 389,00, Helsingfors 8,60, Rom 20,65, Prag 13,75, Wien 73,75,

Oslo

76,75.

([Alles in Pengö.]

Brüssel

Schweiz 21,63 ½, Spanien

(D. N. B.) [12,00 Uhr; holl.

[(11,40 Uhr.] Paris

Mailand —,—, hof 152,00. Antwerpen 76,00, 83,50, London 19,40 ⅞,

Moskau, 11. Januar. Pfund 26,51, 100 Reichsmark 213,47.

London, 15. Januar.

Frankfurt a. M., 15. Januar. besitzanleihe 130,00, Aschaffenburger Buntpapier 95 ⅛, Eisen 128,00, Cement Heidelberg 166,25, Deutsche Gold u. Silber 253,00, Deutsche Linoleum 169,00, Eßlinger Maschinen 123,00, Felten u. Guill. 140,00, Ph. Holzmann 156,00, Gebr. Junghans Lahmeyer 123,00, Mainkraftwerke 95,75, 152,25, Voigt u. Häffner —,—, Westeregeln —,—, Zellstoff Wald⸗

Alsen 122,50, Harburger Gummi Neu Guinea —,—, Otavi 31,25.

Wien,

15. Januar. (D. N. B.)

Antwerpen 68,00,

Wertpapiere.

Hamburg, 15. Januar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Bank 113,75, Vereinsbank 139,50, Lübeck⸗Büchen 99,50, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 81,50, Hamburg⸗Südamerika 132,00, Nordd. Lloyd Dynamit Nobel 85,00, Holsten⸗Brauerei

Zement —,—, 194,00,

15. Januar. (D. N. B.) Amtlich.

1 London 19,90, 161,50, Paris 13,50, New York 400,00, Amsterdam 223,00, Zürich 93,00, Helsingfors 8,90, Kopenhagen 89,25, Rom 21,30, Prag 14,20, Wien 76,50, Warschau

(D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl.

Stockholm 102,85,

8 1 (D. N. B.) Silber Barren prompt 19,75, Silber fein prompt 215 ¾⁄6, Silber auf Lieferung Barren 19 ⁄16, Silber auf Lieferung fein 21,00, Gold 139/7 ½. 18

(D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗

[In Schillingen.) 5 % Konversionsanleihe 1934/59 103,00, 3 % Staatseisenb. Ges. Prior. X —,—, Donau⸗Save⸗Adria Obl. 59,20, Türkenlose

—, 4 ½ % Investitionsanleihe 1937 89,00, Oesterr. Kreditanstalt⸗-

Berlin

Buderus

Rütgerswerke Dresdner

Guano 116,00,

Wiener Bankverein 279,25, Ungar. Creditbank —,—, Staatseisen⸗ bahnges. 20,95, Dynamit Nobel —,—, Scheidemandel A.⸗G. —,—, A. E. G. Union —,—, Brown⸗Boveri⸗Werke —,—, Oesterr. Kraftwerke A.⸗G. 85,00, Siemens⸗Schuckert 123,50, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 38,95, Felten u. Guilleaume —,—, Krupp A.⸗G., Berndorf 132,50, Prager Eisen —,—, Rima⸗Murany —,—, Skodawerke —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 213,00, Leykam Josefsthal —,—, Steyrermühl 99,00. Amsterdam, 15. Januar. (D. N. B.) 7 % Deutsche Reichsanl. 1949 (Dawes) 19 ⅞, 5 ½ % Deutsche Reichsanl. 1965 Poung) 23,75, 6 ½ % Bayer. Staats⸗Obl. 1945 —,—, remen 1935 6 % Preuß. Obl. 1952 —,—, 7 % Dresden Obl. 1945 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 —,—, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 —,—, 7 ½ % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗ Krd. Pfbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—, Amsterdamsche Bank 160,00, Deutsche Reichsbank —,—, 5 % Arbed 1951 —,—, 5 ¼ % Arbed Obl. 121,50, 7 % A.⸗G. f. Bergbau, Blei u. Zink Obl. 1948 —,—, 7 % R. Bosch Doll.⸗Obl. 1951 —, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 583⁄16, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 50,00 G., 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 —,—, 6 % Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 ——, 6 % J. G. Farben Obl. 1945 —,—, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 19,50, 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten —,—, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % Stemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 1930 —,—, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 —,—, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 —,—, J. G. Farben Zert. v. Aktien 28 ⅞, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 —,—, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 —,—, 5 ¼ % Kreuger u. Toll Winstd. Obl. —,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 1930 —,—, Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Kölner Emission —,—.

7 % —,—,

—.— 2„

Nachweisung der im November 1937 versteuerten und steuerfrei abgelassenen Biermengen.

(Vorläufige Ergebnisse.)

Nach den Biersteuergegenbüchern sind im November 1937 in den Brauereien

Von der Gesamtbiermenge

der 3 Oberfinanzpräsidenten

steuerfrei abgelassen und versteuert worden

(Spalte 10) wurden

Schankbier

Vollbier

Starkbier

Einfachbier

steuerfrei

Feena abgelassen

steuerfrei

ins⸗

Brauwirtschaftsgebiete 1 gesamt

davon untergärig

ins⸗ gesamt

davon untergärig

davon untergärig

davon untergärig

ins⸗

ins⸗ V gesamt V

gesamt

im

ganzen

als

Haustrun

aus⸗ versteuert

Hektoliter

6 1 7 8

10

11

13

Badell Nörnberg. . 60 Württembeg

Würzburg⸗Süd ¹).

2 644

186 7686

2 684 188 60 7 686

2 7 225 6 210

96 116 439 719 321 796 155 738

75 073

96 087 426 688 317 761 155 081

74 874

96 363 446 441 331 474 155 780

84 898

2 015 12 930 6 650 3 406 1 429

94 325 429 290 324 622 152 374

Brauwirtschaftsgebiet Süd 3 418

2 971 16 858 14 082

1 088 442

070 491 38 6 23. 1

114 956

26 430

2 240 179 1 472 1 528 393

Hesseen Kassel Köln .„ 2„ 2 0 7„⸗ Westfalen.. Würzburg⸗West ²)

18

111 111111

129 507 36 023 63 878 74 860

245 987 75 904

102 307 35 723 63 151 67 876 236 082 74 946

131 747 36 293 65 351 76 389

246 882 76 256

1 366

837 1 039 1 250 2 413 1 460

2 620 434

5 812

Brauwirtschaftsgebiet

626 159 580 085

632 918

8 365

3 298

Haa“ 226 Hannover . . .. 6 583 Nordott. .. 445 Weser⸗Ems „„LEEb 11 293

72 996 97 813 46 614 58 923

71 543 96 380 45 193 55 907

73 336 104 431 47 155 59 279

742 1 133 633 631

7 196

209 9 642

Brauwirtschaftsgebiet Nord 7 547

41114

276 346 269 023

284 201

3 139

17 047

11 296 2 158 912

1 408 958

Beei Brandenburg . Ostpreußen.. Pommern.. Schlesien.

IiI11

260 861 36 562 35 287 1 33 432 2 92 142 4 873

272 074 38 434 38 000 35 855

100 129

284 669 40 629 38 941 37 267

105 961

3 739 725 874 812

1 978

Brauwirtschaftsgebiet Os⸗ 16 732

6

484 492 458 284 5 522

507 467

8 128

2 777 1 436 1 449

702

Dresden. . Leipzig. 6 Magdeburg . 6 Thüringen.

202 103 40

19 10

3 309

2 753 300 147

64 396 98 436 132 014 73 918

59 363 96 282 124 270 71 052

3 308 2 753 298 147

70 482 102 625 133 775

77 555

1 030 1 360 2 204 1 306

24 91

Brauwirtschaftsgebiet Mitte. 6 364

364 10

368 764 350 967 6 509 6 506

384 437

5 900

115

39 873 34 777

Zusammen im November 1937 Dagegen im November 1936

3 370 4 022

14 292 13 275

2 728 850 2 490 633

19 502 19 848

19 134 19 609 1 2

2 844 203 2 585 018

2 923 979

661 054

Statistisches Reichsamt.

51 962 49 821

27 899 27 115

2 584 11

Anmerkungen: ) Umfaßt die Hauptzollamtsbezirke Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg. ³) Umfaßt die Hauptzollamtsbezirke Kaiserslautern, Landau, Lüdwigshafen und Saarbrücken.

Bffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Ausge ote

4. Oe entliche Zustellungen, 8 Verlust⸗ und Fundsachen,

7. Aktiengesellschaften,

Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. 3 H. 11. Genossenschaften, 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

160541]

Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Jacob Knopf,

Der Eiergroßhändler

geboren am 7. August 1878 zu Ulanar (Polen), und seine Ehefrau Hanna ge⸗ borene Jacoby, geboren am 23. Mai 879 zu Evin (Polen), zuletzt wohnhaft in Berlin W 30, Motzstraße 19, zur Zeit in Bochnia (Polen), schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 15 182 RM, die am 29. Februar 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag

Hundert für jeden auf

en Zeitpunkt

der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat mit Wirkung vom 20. 6. 1936 ab.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1984 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ hagsgtensr nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Shüßes 1 des Reichsflucht steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren v und entstehenden Kosten 8e

Es ergeht hiermit an alle natürlichen, und juristischen Personen, die im In

land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ Shng am die Steuerpflichtigen eine eistung bewirkt, ist nach § 10 sübzats 1

des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch⸗

dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der

Leistung keine Kenntnis von der Be⸗

schlagnahme gehabt hat und daß ihn

auch kein Verschüͤlden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahvlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§. 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. 1 Nach § 11 Absatz 1 des eszach. steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗

dungsdienstes sowie jeder andere Beamt der Reichsfinanzverwaltung, der zun Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaf bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflich⸗ tigen, wenn sie im Inland betroffern werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen falls sie im Inland betroffen werden vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2. des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, eHafüen. 4/4087 RflSt.

Berlin⸗Schösteberg, 3. Jan. 1988. Finanzamt Schöneberg.

(Unterschrift.)