1938 / 14 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jan 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Heutiger Voriger JHeutiger Voriger Heutiger Voriger

Heutiger v Voriger

hs G

Lübecker Comm.⸗B. N 112 G Luxemb. Intern. Bk. RM per St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbank. do. Hyp.⸗ u. Wechselb. Mecklenbg.⸗Strelitzer Hypothekenbank, j.: Meckl. Kred. u. Hyp. B. Meininger Hyp.⸗Bk.. Niederlausitzer Bank. Oldenbg. Landesbank (Spar⸗ u. Leihbank) Plauener Bank. Pommersche Bank.. Reichsbakbz.. Rheinische Hyp.⸗Bank Rheinisch⸗Westfälische Bodencreditbank.. Sächsische Bank.. do. Vodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bk.. Südd. Bodenecreditbk.

Halle⸗Hettstedt... 1.4¼ 9,5 b Hambg.⸗Am. Packet (Hambg.⸗Am. L.) 1.1 81,75 b 80,75 b Berlin. Feuer (vol) (zu 100 RM) Hamburger Hoch⸗ do. do. (32 ½ 9% Einz.) bahn Lit A. N 1.1 99,5eb 6 99,75 b Colonia, Feuer⸗ u. Unf.⸗V. Köln Hamburg⸗Südam. 100 ℳ⸗Stücke N Dampfsch.. 132 G Dresdner Allgem. Transvort Hannov. Ueberldw. (52 ½ % Einz.) u. Straßenbahnen 119 do. do. (26 1 % Einz.) „Hansa“ Dampf⸗ Frankona Rück⸗ u. Mitversicher. 131,75 G 617 5b 86,75 b

Wicküler⸗Küpper⸗ Brauerei.. Wilmersdf.⸗Rhein⸗

Terrain i. Liqu.. Wintershall N. H. Wißner Metall. Wrede Mälzerei..

Seiß Ron Zeitzer Cisengieß. u. Masch 8. Zellstoff Waldhof.. Zuckerf. Kl. Wanzlb. jetzt: Rabbethge u. Giesecke A.⸗G... do. Rastenburg

Berl. Hagel⸗Assec. (70 9% Einz.) 140 b 140 b do. do. Lit. B (261% Einz.)

Terrain Rudow⸗

Tempelhofer Feld. o D 8. 86 b G

Johannisthal 4 1.1 do. Südwesten i. L. o D;RMp. St Thale Eisenhütte.. 6 1.1 Thür. Elektr. u. Gas] 7 ½ 1.7 Thür. Gasgesellsch. 7 1. Triumph⸗Werke. 7 1. 2

1.

1.

108,5b 125 G

1.1

0

I1 1.1 120 G

v. Tuchersche Brau. 3. Tuchfabrik Aachen 0. Tüllfabrik Flöha N

124,25 b 106 b

98,25 b

99,25 b 210 b 157,25 b G

142 G 109 b G 131,75 b 96 b G 118,5 b

124,75 G 106,5 b

98 b 95,5 b

G 212,25 b 157,25 b G

105.5 b 134,5 b

0 106,25 b

1 1 7 1 4 133,75 b G

schiffahrts⸗Ges... Lit. C u. D Hildesheim⸗Peine Gladbacher Feuer⸗Versicher. N Lit. Hermes Kreditversicher. (voll) do. do. (25 % Einz. Leipziger Feuer⸗Versich. Ser. 1 do. do. Ser. 2 do. do. Ser. 3 Magdeburger Feuer⸗Vers. N do. Hagelvers. (65 % Einz.) do. do. (32 ½ % Einz.) do. Lebens⸗Vers.⸗Ges... do. Rückversich.⸗Gesf.. do. do. (Stücke 100, 800) „National“ Allg. V. A. G. Stettin Nordstern Allg. Versicherung . do. Lebensversich.⸗Bank, j.: Nordstern Lebensvers. A.⸗G. Schles. Feuer⸗Vers. (200. ℳ⸗St.) 0o dop. (25 % Einz.) Stett. Rückversich. (400 NM⸗St. do. do. (300 RM⸗St.) Thuringia Vers.⸗Ges. Erfurt A do. do. do. Transatlantische Gütervers...

5 *

ö“ 1“ 1““ 8 8 .

taatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 .. ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten 12 Zeile 1,85 ℛℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

1.10 115 b 61,5 G

Anion, F. chem. Pr.] 5 Kopenhagener Dampfer Lit. OC N Lausitzer Eisenb... Liegnitz⸗Rawitsch Vorz. Lit. A N. do. do. St. A. Lit. B Lübeck⸗Büchen. Luxemburg Prinz Heinrich, 1 St. = 500 Fr. Magdeburger Strb. Mecklbg. Fried.⸗W. Pr.⸗Akt. do. St.⸗A. Lit. A Münchener Lokalb. Niederlaus. Eisb. N Norddtsch. Lloyd.. Nordh.⸗Werniger.. Pennsylvanta... 1 St. = 50 Dollar Prignitzer Eb. Pr. A.

Veltag, Velt. Ofen u. Keramik N

Verein. Altenburg. u. Strals. Spielk. do. Bautzner Pa⸗ pierfabrik

do. Berliner Mör⸗ telwerke

do. Böhlerstahhwke.

RM per Stück

10 ffrs.

do. Chem. Charlb., j. Pfeilring⸗W. AG * 2,67 %

do. Deutsche Nickel⸗ werke

do. Glanzstoff⸗ Fabriken

do. Gumbinner Maschinenfabr... do. Harzer Port⸗

1.1 62,5 b G 62eb G

61,5 b 99 G

109 5b G

132,5b 96,25 b 116,75b G

93 b G 108eb B

93 b B 107,75 b

2. Banken. 998, 6

Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. (Ausnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1. Juli.)

IIiIItIIUIIIiIm 1’IIIIEWI

82 8

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 2ℳ einschließlich 0,48 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Tw, einzelne Beilagen 10 hf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

105 b B

Ungar. Allg. Creditb. 105 G NMp. St. zu 50 Pengö

Allgemeine Deutsche Vereinsbk. Hamburg.

Credit⸗Anstalt. Badische Bank N. Bank für Brau⸗Ind.. Bayer. Hyp. u. Wechslb.

do. Vereinsbank.. Berliner Handelsges. do. Kassen⸗Verein Braunschwg.⸗Hannov.

Hypothetenbank..

105 % 140 b 139b ,134,75 b 107,75 b G 113 b 136 b

86 B

105,25 b 124,25 b 134,75 b 107,25 5b 113 5b 136b G 85,75 G

105,25 G 72,5 b 60,75 b 82,75 b 64 8b

105,25 b G 72 b 60 85

64 82

Westdeutsche Boden⸗

kreditanstal... 122 b

1.10/ 168,5 b 6 166,75 b 5 ½ 123

1.1 1.1 125 b

1t1111118

Verkehr.

1 66 b

land⸗Cement.... do Metallwaren Haller do. Stahlwerke... do. Trikotfab. Voll⸗ moeller do. Ultramarinfab. Victoria⸗Werke... C. J. Vogel Draht⸗ u. Kabelwerke...

181 128— 1.7† 1.1

21.10

Wagner n. Co. Maschinenfabrik. Wanderer⸗Werke.. Warstein. u. Hrzgl. Schl.⸗Holst. Eisen? Wasserw. Gelsenk. 8/½ Wenderoth pharm. Werschen⸗Weißenf. Braunkohlen... Westdentsche Kauf⸗ ih Westereg. Alkali N Westfälische Draht⸗ industri 9 5

110 1.1 169 b

1. 41.22 1

1.1 129b

Deutsche Anl. Ausl.⸗Schein. einschl. Ablösungsschd.

5 % Gelsenkirchen Bergwerk NII 1966

4 ½ % Fried. Krupp RM⸗ Anleihe 193666..

5 % Mitteld. Stahl RM 36 5 % Vereinigte Stahl RM⸗

Anlelre 4 ¾1 % do.. do... 4 ¾ % do. do. + Zusverz. 4 ½ % do. d

Accumulatoren⸗-Fabrik. Allg. Elektricitäts⸗Gesellsch. Aschaffenburger Zellstoff..

Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Bemberr . Julius Berger Tiefbau... Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau... Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei. Buderus Eisenwerke.. Charlottenburg. Wasserwrk. Chem. von Heyden.. Continentale Gummiwerke Daimler⸗BenzV. Deutsch⸗Atlant. Telegr.. Deutsche Cont. Gas Dessau Deutsche Erdrll.. Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel Christian Dierirgg Dortmunder Union⸗Brau.

Eintracht Braunkohle Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr. Werke Schlesien... Elektrische Licht und Kraft Engelhardt⸗Brauerei.

J. G. Farbenindustrie..

Feldmühle Papierv Felten u. Guilleaume..

Ges. f. elektr. Unternehm.

Ludw. Loewe u. Co. Th. Goldschmitdet Hamburger Elektrizität.. Harburger Gummie. Harpener Bergbau. Hoesch⸗Köln Neuessenv..

Philipp Holzmann. Hotelbetriebs⸗Gesellschaft..

1.10 114,25 b

0 93,75 b

109,5b 7 95, 75b B

60,75 b 114,5 b

55 16b 114,25 b 124b 140 5b 92,5 b B

151,75 b

169 b

95 5b G

60 9 G 114 8 b

139b B

Mindest⸗ abschlüsse

5000 3000

5000 3000

3000 3000 3000 3000

2000 3000 2100

3000 3000 2000 3000 3000 2000 2000 3000 2000 2000 3000

3000 3000 2000 2000 2000 2000 2000 2000 2000 3000 2000

2400 2000 3000 2000 3000 3000

3000 3000 3000 3000 3000 3000 2000 3000 3000

3000 3000

109,75 eb B

Commerz⸗u. Priv.⸗Bk. 120,75 b G Danziger Hypotheken⸗ banki. Danz. Guld. N Deutsch⸗Asiatische Bk. RM per St. DeutscheAnsiedlungs⸗ Bk., j.: Dtsche. An⸗ siedlungsges. A. G. N Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch., j.: Deutsche Bank. Deutsche Central⸗ bodenkreditbank.. Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbak.. Deutsche Golddiskont⸗ bank Gruppe B... Deutsche Hypotheken⸗ bank Berli.. Deutsche Überseeische BankV Dresdner Bank

671 b

77

127b G 124,75 b G 85

125,25 b

113,75 b G

106,5 b 107 b

Hallescher Bankverein Hamburger Hyp.⸗Bk.

98 6 -

1121 - 121 ¾ --121,5 -121 - 2 141,75 -

149,25 - 149-— 142,5 - 142,75 - 151,5 - 8 167 - 167,75 b

ä 127,75 - 129 - 128,75 - 117,5 - 117 86 - . - 152 - 151 - 192,25 - 192 ——

140 -141 - ö 121 -123,75 eb 145 -145,25-145,25 B -169-— 199,25 - 00 - 150,25 -

178,5 176—

-2219,75 -—

16355-163 -163 ½-162,75 b

140 - 140,5 - 140 b 134,5 - 134,75 - 134,5 -

149,25 - 149 b 142,5 -

153 ½ -—

—-

- 116,5 - 116 % b

- 156,5 - -96,75 -

127,75 b G

Aachener Kleinb. N. Akt. G. f. Verkehrsw. Allg. Lokalbahn u. Kraftwerkee. Amsterd.⸗Rotterd N Baltimore and Ohio Bochum⸗Gelsenk. St Brandenbg. Städte⸗ bahn L. do. Lit. B Braunschw. Landes⸗ Eisenb aahn..

5 % Czakath.⸗Agram Pr.⸗A.i. Gold Gld. Deutsch. Eisenbahn⸗ Betriele. Deutsche Reichsbahn (7 % gar. V.⸗A. S. 1-5, Inh. Zert. d. Reichs⸗ bk.⸗Gr. 5,1-4) L. A-D * 3 ½ % Abschl.⸗Div. Eutin⸗Lübeck Lit. A Gr. Kasseler Strb. N do. Vorz.⸗Akt. Halberst.⸗Blanken⸗ burger Eisenb..

120,5b G

660b

127 G 124,25 b G 85,75 b 100 b G 125,5b

127b 113,75 b G

108,75 b 1075 G

8

121,5- 121,75 - 140,75 -140,25 -

148,75 -149 -

-141,5-142,5-142 -— 150,75-150,75 b 166 ⅛-166,5 - 1372137,25 b

125 -125- 125,5 - —— 117,25 -117 b

139,75 - 140,25 - 143,75 - 144- 121- 121,5 - 144- 144,5 - 169 -

198- 199 b G

- 149,25 b 174,25-

178 -176 - 131,5 - 123 ½ - -144-

87,75 S88 - 160 ⅛-161,5-161,25 - 1162,

138,5 -139 - -134 - 134,25 b

148-148,75 - —— 142,5 -142,75 -

153,5 - 153 - 194 -—

116-115,75 - 116 b

156,25 -156,75 - 95,5 -96,596,25 -

b

78,5 b 134,75 b

153 b

77 G 134 b

152 b

78,25 b 78,5 b

92 12

129,5b

do.

Ilse Bergbau Ilse Bergbau, Genußsch.. Gebrüder Junghans..

Kali Chemie...... Kaliwerke Aschersleben.. Klöckner⸗Were . Kokswerke u. Chem. Fbken

Lahmeyer u ço.. Lauraäahüttee ... Leopoldgrube .

Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau Maximilianshütee.. Metallgesellschaf.

Niederlausitzer Kohle. Orenstein u. KoppelH.

Rhein. Braunkohle u. Brikett Rheinische Elektrizitätsw.. Rheinische Stahlwerke... Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig Rütgerswere. ..

Salzdetfurth Kali.. Schlesische Elektrizität und Schubert u. Salzer.. Schuckert u. Co. Elektr... Schultheiß⸗Patzenhofer...

Siemens u. Halse.. Stöhr u. Co., Kammgarn. Stolberger Zinkhüttee. Süddeutsche Zucker...

Thüringer Gasgesellsch...

Vereinigte Stahlwerke... C. J. Vogel, Draht u. Kabel

Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof.. Westerregeln Alkali. Wintershaal

Zellstoff Waldho,,;f..

Bank für Brau⸗Industrie. Reichsbauk .. A.⸗G. für Verkehrswesen. Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A. Hamburg⸗Amerika Packetf. Hamburg⸗Südam. Dampf. „Hansa“ Dampfschiff.. Norddeutscher Llood..

Otavi Minen u. Eisenbahn

Rinteln⸗Stadt⸗ hagen Lit. A.

do.

Rostocker Straßenb.

Strausberg⸗Herzf.

Südd. Eisenbahn..

West⸗Sizilianische 1 St. = 500 Lire e f. 600 Lire.

Zschipkau⸗Finster⸗ waldeV

Lit. B

4. Versicherungen. RM p. Stück.

Geschäftsjahr: 1. Januar, jedoch Albingia: 1. Oktober.

Aachen u. Münchener Feuer. Aachener Rückversicherung 222 eb B „Albingia“ Vers. Lit. A do. do. Lit. C Allianz u. Stuttg. Ver. Vers. 238. do.

Mindest⸗ abschlüsse

3000 2000 2000

3000 3000 3000 2000

2000 2000 2000

3000 3000 3000 3000

2400 3000

3000 3000 3000 2000 3000 3000

3000

3000 3000 3500 3000

3500 3000 2000 2000

3000

3000 2000

2000 3000 3000 2000

3000

3000 3000

3000 3000 3000 3000 3000 3000 3000

50 St.

136,5 -136 -

118 5

120 ⅜- 120,5 - 120 6 -

158,75 - 159,5 b

123, Ie 20 B -

117,25 - 117 b -159,5 b

-173-—

- 112- 112,25 - 112 b

231,75 -

147,5 -

126,75-126 6 -

145-— 1525 -152 -

175. 140-140,5 -

155,5

214 -215 - 139 - 138 -

152,75 -

-

1045 b

8

9, 102 - 102,5 - 102 6 -

212,5 -2 12,25 - 134,5 -134,75

-

129 6 - -82- 8 133 - 134 B 83,75 -

Union, Hagel⸗Versich. Weimar

Kolonialwerte.

Deutsch⸗Ostafrika Ges. 4 Kamerun Eb. Ant. L23]/0 Neu Guinea Comp. 0. Otavi Minen u. Eb.* 1 St. =1 . RMv. St *0,60,**0,75/0,25 R M für 1 Stück Schantung Handels⸗

A.⸗G. 0000727——

181 s **s1.4 315 G

E“ 125,5 125,75 b

114 ⅛6 - 120 ebG - - 157,75 -

20,5 20 8⅞ -—

116,5 - 116,75 -

147- 146,25 - 173,75 - 110,75 - 111,5 - —— 231,75 -

146,5 - 125,5 - 126 ⅛6 - 144,5 - 150,75 -

175

188 8u1 1865-Z 17775-179-—

60,25 G -60 6 - 114 - 133 ⅛1 - 1353⁄ b

210 -212 - 134 - 134,5 b

129,5 - 129 8 b -81-81,25 -—

-132 q⅛ b

136,25 G- 136,5 -

1102,25 - 102 - 102 6 - 213-212,75 - 214,25 b

132 5b

30 ⁄b

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Nr. 14

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Dienstag, den 18. Januar,

Postscheckkonto: Berlin 41821 1938 84

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. 8 Vorschriften über die Durchführung der gewerbsmäßigen Bühnenvermittlung. Vom 17. Januar 1938.

2 Anordnung zur Aenderung der Anordnung 6 der Reichs⸗ stelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueber⸗ wachungsstelle (Verbot der Herstellung von Dorschlebertran⸗ Emulsions⸗Mischfutter). Vom 18. Januar 1938.

Bekanntmachung K P 470 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 17. Januar 1938 über Kurspreise für unedle Metalle.

Preußen. Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Arnsberg über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.

Vorschriften ““ der gewerbsmäßigen Bühnenvermittlung. Vom 17. Januar 19388. ““ ““

Auf Grund des § 3 der Verordnung zur Durchführung es Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und kehrstellenvermittlung vom 26. November 1935 (Reichsgesetz⸗ latt 1 S. 1361) in Verbindung mit der Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Be⸗ efsberatung und Lehrstellenvermittlung vom 23. Dezember 937 (Reichsgesetzbl. I S. 1413) bestimme ich folgendes:

I. Begriff der gewerbsmäßigen Bühnenvermittlung. 91.

(1) Gewerbsmäßiger Bühnenvermittler ist, wer gewerbs⸗ äßig für kulturschaffende Menschen 1. die Vermittlung eines Vertrages über die Mitwirkung bei Theateraufführungen vornimmt, oder 2. Gelegenheit zum Abschluß eines solchen Vertrages nach⸗ weist und sich zu diesem Zweck mit Unternehmern (Ver⸗ anstaltern) oder Kulturschaffenden in besondere Be⸗ ziehungen setzt, oder Listen über vorhandene Mitwirkungsmöglichkeiten bei Theateraufführungen (Stellenlisten) einschließlich ihnen gleichzuachtender Sonderdrucke und Auszüge aus periodischen Druckschriften herausgibt; Bühnenvermitt⸗ lung ist dagegen nicht die Veröffentlichung von Aner⸗ bieten Kulturschaffender und vorhandener Mitwirkungs⸗ möglichkeiten in Zeitungen, Zeitschriften, Fachblättern und ähnlichen periodisch erscheinenden Druckschriften. (2) Unter den Begriff der gewerbsmäßigen Bühnenver⸗ nitttung im Sinne von Absatz 1 fällt eine Vermittlungstätig⸗ eit auch dann, wenn sie auf Grund von Dienstverträgen G. B. als Künstlersekretär) ausgeübt wird.

II. Die Erteilung und der Widerruf der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bühnenvermittlung.

6 2.

(1) Die Erlaubnis, das Gewerbe eines Bühnenvermittlers zu betreiben, wird nur erteilt, wenn

1. ein Bedürfnis vorliegt,

2. der Antragsteller zuverlässig, geeignet und wirtschaftlich

leistungsfähig ist.

(2) Die Erlaubnis kann unter Einschränkungen und Auf⸗ agen erteilt werden. Sie kann insbesondere auf einzelne Bebiete der Bühnenvermittlung begrenzt werden. eit (3) Juristischen Personen wird die Erlaubnis nicht er⸗

§ 3.

(1) Die Erlaubnis berechtigt nur denjenigen zur ge⸗ werbsmäßigen Bühnenvermittlung, dem sie erteilt t ie st nicht übertragbar und gilt nur in den Grenzen, in denen ie erteilt ist.

8 Füür die Errichtung und den Betrieb von Zweig⸗ oder Nebenstellen bedarf es einer besonderen Erlaubnis des Präsi⸗ denten der Reichstheaterkammer, es sei denn, daß die Errich⸗ aung und der Betrieb bestimmter Zweig⸗ oder Nebenstellen heöfr den Bühnenvermittler erteilten Erlaubnis bereits zu⸗

(1) Wollen zwei oder mehr Personen das Gewerbe eines ühnenvermittlers gemeinsam betreiben, so bedarf jede erson der Erlaubnis.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarb) lauten (Reichsgesetzbl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 18. Januar 1938 für eine Unze S bö11982ea. in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 18. Ja⸗ nuar 1938 mit RM 12,42 umgerechnet = RM 86,7071, für ein Gramm Feingold demmach .= pence 53,8685, in deutsche Währung umgerechnet. = RM 2,78770.

Berlin, den 18. Januar 1938. Statistische Abteilung der Reichsbank.

1

Reinhardt.

4

(2) Will jemand sich lediglich geschäftlich an dem Betriebe einer Bühnenvermittlung (als Gesellschafter, Teilhaber usw.) beteiligen, so bedarf er hierzu der Erlaubnis des Präsidenten der Reichsanstalt. Für die und den Widerruf der Erlaubnis gelten die §§ 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 entsprechend.

§ 5. 1(1) Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn sich nach ihrer Erteilung Tatsachen ergeben, die bei ihrem Bekanntsein die Erteilung ausgeschlossen hätten, oder wenn die Voraussetzungen für die Erteilung 2 Absatz 1) nicht mehr vorliegen. Sie kann insbesondere widerrufen werden, wenn ein Bühnenvermittler

a) vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen ver⸗

stößt, die für die DPürohfübrung der gewerbsmäßigen Bühnenvermittlung gelten, oder den Weisungen des Präsidenten der Reichsanstalt oder des Präsidenten der Reichstheaterkammer nicht nachkommt, sich als unzuverlässig erweist, von der erteilten Erlaubnis während eines Zeitraumes von mindestens 6 Monaten keinen Gebrauch macht oder während eines solchen Zeitraumes Vermittlungen in so geringem Umfange vornimmt, daß seine Betäti⸗ gung als Bühnenvermittler der Nichtausübung des Gewerbes gleichkommt.

2) Die Erlaubnis muß widerrufen werden, wenn ein Bühnenvermittler aus der Reichstheaterkammer oder einer fübere Einzelkammer der Reichskulturkammer ausgeschlossen wird.

§ 6.

81] Der Präsident der Reichsanstalt erteilt und widerruft die Erlaubnis im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Reichstheaterkammer.

(2) Wird die Erlaubnis erteilt, so wird darüber vom Präsidenten der Reichsanstalt eine Urkunde ausgestellt (Er⸗ laubnisschein). Der Bühnenvermittler muß den Erlaubnis⸗ schein sorgfältig aufbewahren und zur Vorlegung jederzeit bereithalten.

(3) Die Entscheidungen des Präsidenten der Reichsanstalt über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis und über den Widerruf der Erlaubnis sind endgültig.

§ 7.

1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist schrift⸗ lich an den Präsidenten der Reichstheaterkammer zu richten, der ihn mit seiner Stellungnahme an den Präsidenten der Reichsanstalt weiterleitet.

(2) Der Antrag muß folgende Angaben enthalten:

a) Namen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort Wohnort des Antragstellers,

b) berufliche Vorbildung und Ausbildung des Antrag⸗ stellers,

0)

und

ob der Antragsteller bereits früher die Erlaubnis zum Betriebe einer Bühnenvermittlung gehabt hat und woann und von welcher Stelle sie ihm erteilt worden ist, d) ob und von welchem Finanzamt der Antragsteller früher eine Entschädigung auf Grund des Gesetzes über die Entschädigung der gewerbsmäßigen Stellenvermitt⸗ ler vom 25. März 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 69) er⸗

weisen können, dar

halten hat und in welcher Höhe,

e) Sitz der Bühnenvermittlung,

†) den Zweig der Bühnenvermittlung, in dem der An⸗ rtragsteller tätig werden will, g) das Gebiet, innerhalb dessen die Bühnenvermittlung bboetrieben, insbesondere, ob sie auch von und nach dem

Auslande ausgeübt werden soll, h) ob und gegebenenfalls wo Zweig⸗ oder Nebenstellen der Bühnenvermittlung betrieben werden sollen,

¹) welche eigenen oder fremden Geldmittel dem Antrag⸗ steller zum Betrieb der Bühnenvermittlung zur Ver⸗

fügung stehen, hz’) ob an der Bühnenvermittlung jemand geschäftlich be⸗ rtceeiligt ist, gegebenenfalls wer, in welcher Weise und mit welchen Geldmitteln,

1) Namen, Vornamen, Geburtsort, Geburtstag und Wohn⸗ ort eines etwaigen Stellvertreters, der Angestellten und der sonstigen Hilfspersonen des Antragstellers (ein⸗ schließlich der mitarbeitenden Familienangehörigen)

sowie deren genaue Arbeitsbedingungen, my) ob der Antragsteller neben der Bühnenvermittlung eeein sonstiges Gewerbe betreiben will, gegebenenfalls c id an welchem Ort.

III. Geschäftsführung. § 8.

—.1(1) Der Bühnenvermittler ist verpflichtet, seinen Fa⸗ miliennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vor⸗ namen mit der Bezeichnung „Bühnenvermittler“ oder „Bühnenvermittlung“ in deutlich lesbarer Schrift am Haus⸗ eingang und am Eingang zu den Geschäftsräumen anzubrin⸗ gen sowie auf allen Geschäftsvordrucken, Anzeigen im In⸗ und Ausland, Werbeschriften oder sonstigen Veröffentlichungen zu verwenden. Haben sich zwei oder mehr Bühnenvermittler zu einer gemeinsam betriebenen Bühnenvermittlung zusammen⸗ geschlossen 9), so brauchen Vornamen nicht angebracht zu werden.

(2) Der Bühnenvermittler darf eine Werbung für seinen Gewerbebetrieb nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vornehmen. Wahrheitswidrige sowie alle marktschreierischen Angaben sind dabei verboten. 8

§ 9.

Wollen zwei oder mehr Bühnenvermittler sich zu einer gemeinsam betriebenen Bühnenvermittlung zusammenschließen, ihr Gewerbe in gemeinsamen Geschäftsräumen ausüben, ge⸗ meinsame Fernsprechanschlüsse und Briefbogen benutzen oder gemeinsame Anzeigen veröffentlichen oder sonst in irgendeiner Art gemeinsam tätig werden, so bedürfen sie hierzu der vor⸗ herigen Zustimmung des Präsidenten der Reichstheater⸗ kammer. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 10.

(1) Die Beschäftigung von Hilfspersonen (einschließlich von Familienangehörigen) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Präsidenten der Reichstheaterkammer zulässig. Die Zustim⸗ mung kann jederzeit widerrufen werden. Die Hilfspersonen müssen die für ihren Beruf notwendige Zuverlässigkeit und Eignung besitzen. Sie müssen mit dem Bühnenvermittler in üüsban festen Anstellungsverhältnis gegen eine feste Vergütung tehen.

(2) Hilfspersonen dürfen als Stellvertreter des Bühnen⸗ vermittlers nur tätig sein, wenn sie durch den Präsidenten der Reichsanstalt hierfür zugelassen sind. Für die Zulassung gelten die §§ 2, 3 (Absatz 1) und 6 entsprechend. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Für den Widerruf gilt § 5 ent⸗

sprechend. 8 1

Die Geschäftsräume des Bühnenvermittlers dürfen mit Räumen, in denen eine Gastwirtschaft oder ein anderes Ge⸗ werbe, dessen Betrieb dem Bühnenvermittler nicht gestattet ist 18), betrieben wird, nicht in Verbindung stehen. Der Si des Geschäftsbetriebes oder 88 Verlegung ist unverzügli dem Präsidenten der Reichsanstalt und dem Präsidenten der Reichstheaterkammer anzuzeigen.

1(1) Der Bühnenvermittler ist verpflichtet, die Vorschrif⸗ ten des § 64 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Ar⸗ beitslosenversicherung über das Recht und die Pflicht zur Auskunft über offene Stellen und Arbeitsuchende zu beachten.

(2) Minderjährigen, die die zum Vertragsabschluß erfor⸗ derliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht nach⸗ eine Dienstleistung nicht gewährt werden. § 13.

Der Bühnenvermittler darf Arbeitsbücher, Zeugnisse, Ausweise und sonstige Gegenstände, die aus Anlaß der Bühnenvermittlung in seinen Besitz gelangt sind, gegen den