85 Trikotfab. Voll⸗
- Heutiger 1 Voriger
- Heutiger Voriger
Heutiger ’ Voriger
1.1 RMp. 1.1 7 ½ 1.7 1.1
Jgohannisthal.. do. Südwesten i. L.
Tuchfabrik Aachen Tüllfabrik Flöha N 1.4 1.10
eltag, Velt. Ofen u. Keramik N erein. Altenburg. u. Strals. Spielk. do. Bautzner Pa⸗ pierfabrik do. Berliner Mör⸗ telwerke I“ do. Böhlerstahlwke. RM per Stück † 10 fsfrs. do. Chem. Charlb., j. Pfeilring⸗W. AG *9,07 B do. Deutsche Nickel⸗ venhe... do Glanuzstoff⸗ Fabriken. do. Gumbinner Maschinenfabr... do. Harzer Port⸗ land⸗Cement.... Metallwaren Haler do. Stahlwerke ...
1.1 1.1 1.1 1.1
1.1
1.7
moeller . do. Ultramarinfab. Victoria⸗Werke... C. J. Vogel Draht⸗ u. Kabelwerke...
Wagner u. Co.
Maschinenfabrik. Wanderer⸗Werke.. Warstein. u. Hrzgl.
Schl.⸗Holst. Eisen Wasserw. Gelsent... Wenderoth pharm. Werschen⸗Weißenf.
Braunkohlen... Westdeutsche Kauf⸗
Hof A. S Westereg. Alkali N Westfälische Draht⸗ industrie Hamm 5
111 5b
Aul. Au 1
einschl. ¼ Ablösungsschd.
5 % Gelsenkirchen Bergwerk RM 1936
4 ½ % Fried. Krupp RM⸗ Aukathe 1936.....
5 % Mitteld. Stahl RM 36 5 % Vereinigte Stahl RM⸗ ihee 4 ¾ % do. do. 4 ¾¼ % do. do. + Zusverz. 4 ½ % do. do.
.2.à.-
Accumulatoren⸗Fabrik... Allg. Elektricitäts⸗Gesellsch. Aschaffenburger Zellstoff ..
Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Bemberzh ..... Julius Berger Tiefbau... Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau... Brauuk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei Buderus Eisenwerke.... Charlottenburg. Wasserwrk. Chem. von Heyden. Continentale Gummiwerke
Daimler⸗Benz öö“
Deutsch⸗Atlant. Telegr... Deutsche Cont. Gas Deffau Deutsche Erdbktl Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel.. Christian Dierig . Dortmunder Union⸗Brau.
Eintracht Braunkohlenü.. Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsgef. Elektr. Werke Schlesien... Elektrische Licht und Kraft Engelhardt⸗Brauerei8.
J. G. Farbenindustrie .
eldmühle PapierV elten u. Guilleaume .
Ges. f. elektr. Unternehm. — Ludw. Loewe u. Co.. Th. Goldschmidt .
Rreee Elektrizitätü.. arburger GSummi . ener Bergbau
oesch⸗Köln Neuessen 3..
hilipp HolzmannV elbetriebs⸗Gesellschaft..
1.7 en 1459b G —e
1.10 12 — 1.101107,5 b G
181 %-
124eh G
58,5 b 112,75 b
122,25 b 145,25 b 95 eb G
151,75 b
— B 166,75 b
109 b 130,5b 60,2565b G
— G
25 b Wicküler⸗Küpper⸗ Brauerei N. Wilmersdf.⸗Rhein⸗ Terrain i. Liqu. Wintershal. N H. Wißner Metall. Wrede Mälzerei..
Zeiß Ikon.. Zeitzer Eisengieß. u.
MaschF.. Zellstoff Waldhof.. Zuckerf. Kl. Wanzlb. jetzt: ee. K.,.
Giesecke A.⸗ü.. Nastenbu
do.
Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt 0 Badische Bank N 6 Bank für Brau⸗Ind. 6 ½ Bayer. Hyp. u. Wechslb. 4 do. Vereinsbank.. 5 Verliner Handelsges. 6% do. Kassen⸗Verein 3 Braunschwg.⸗Hannov. Hypothetenbankü.. Commerz⸗u. Priv.⸗Bk. Danziger Hypotheken⸗ banki. Danz. Guld. N Deutsch⸗Asiatische Bk. RM per St. Deutsche Ansiedlungs⸗ Bk., j.: Dtsche. An⸗ siedlungsges. A. G. N Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch., j.: Deutsche Bank. Deutsche Central⸗ bodeukreditbank.. Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbankk Deutsche Golddiskout⸗ bank Gruppe B... Deutsche Hypotheken⸗ bank Berlink. Deutsche Überseeische aul
Dresdner Bank
Hallescher Bankverein Hamburger Hyp.⸗Bk.
58,5 eb G 112⁄b
122,75 b 94 8b 152 G
— B 166 b
107b G 96 b G 130 8b
60 6b 110%8
— G
Mindest⸗ abschlüsse
5000 130,7 - 130 ¾ b
103,25 - —
100 ⅛ -—
1n-22sin-. „B.-117 6-— 141,5 - — 8 3
151,5-151 b 140,5 140,25 -— 153,5 — 169,5-169,75 b 130,5 130, G 202 — 179 -— 16
118,25 - 117,75 - — 1475 1 - 147- — 192 -—
— -141,75-141,5- — 144 % 144 ½-144 b 122,25 -122 b 142 ½⅛ 141 b 166 148,5 -149,5 - 198,5 -k²98 —
— -150,5 -—
— ——
158,5 - — — -130,5 - 131,5 -—
8
— - 143,75 - 142 b
160,25 - 1603 ½ -159,5 b
— -137-136,5 -— 136,75 - —
146,5 -146,75 145,75 b 141,75 -— 5
154,5-154,75B - — 166-166,25 b 114-113,75 —
160,5 - — 95 ⅛ - 95,25 -
1.11 1.1 1.1 1.7
1.10
Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Ja (Ausnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1.
175,25 G - 175,25 b G - — 3
109,25b 109 b
135,76b G 82,8b G
122,25 b G
619b
Rei
Sãch do.
Juli.)
106 G Westd
Allg. Kra Amste Baltin Bochu
631 b
73,5b do.
un 129,5b G r
124,25 b 83,5 b 100 b G 124b
(CTadga
119,75 b 114,25b G
Eutin do.
106 9b
Fortlaufende
130,75-130 %⅝ G-130,/75 b
117 ½ 117 % b 141 ¼-14075--
152,75 153-152, S8g13875-— 169 ⁄ — 131,25 —
118 ½ 118 7¾ bB. 118 ½-118,25)1
145 25 - —
8
192 -—
Rheinische Rheinisch⸗Westfälische Bodencreditbank..
Aachener Kleinb. N. Akt. G. f. Verkehrsw.
Brandenbg. Städte⸗ bahn L. A
EisenkahnJ.. 5 % Czakath.⸗Agram Pr.⸗A. i. Gold Gld. Deutsch. Eisenbahn⸗ Betriet Deutsche Reichsbahn
Inh. Zert. d. Reichs⸗ bk.⸗Gr. 5,1-4) L. A-D
* 3 ¼ % Abschl.⸗Div. Gr. Kasseler Strb. N
Halberst.⸗Blanken⸗ burger Eisenb...
LübeckerComm.⸗B. N Luxemb. Intern. Bk. RM per St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbank. do. Hyp.⸗ u. Wechselb. Mecklenbg.⸗Strelitzer Hypothekenbank, j.: Meckl. Kred. u. Hyp. B. Meininger Hyp.⸗Bk., Niederlausitzer Bank. Oldenbg. Lan (Spar⸗ u. Leihbauk) Plauener BankH. Pommersche Bank..
Hyp.
Bank .
Bodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bk.. Südd. Bodenereditbk.
Ungar. Allg. Creditb. NMp. St. zu 50 Pengö Vereinsbk Hamburg.
eutsche Boden⸗
kreditanstalt 0002
8 1u“
Lokalbahn u. ftwerke..
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more and Ohi m⸗Gelsenk. St
Lit. B
nschw. Landes⸗
r. V.⸗A. S. 1-5,
Lübeck Lit. A Vorz.⸗Akt.
.
4
141,75 G-142-141,75 -—
143 ⅞ - 144,25 - —
124 bB- 124 - — 122 - 122,25 - ——
141,5-141,25- 141,75 -141,25 —
196,5 - —
“
150,5 -150,25- 150,75 - —
143,25 -143,5 - —
160,5 -160 ⅛6-161 B-1609 % b
136,25 - —
137 ⅛ - 137,25 - —
145,75 -145,5 -145 6 - —
141,5 —
153,75 --154- —
168-169 b
114,25 - 114,5 - —
160,25 - 161 B- 16
0,5 b
113b
Halle⸗Hettstedt... Hambg.⸗Am. Packet (Hambg.⸗Am. L.) Hamburger Hoch⸗ bahn Lit A. N Hamburg⸗Südam. Dampfsch.. Hannov. Ueberldw. Su. Straßenbahnen „Hansa“ Dampf⸗ schiffahrts⸗Ges... Hildesheim⸗Peine Lit. A Königsbg.⸗Cranz. N Kopenhagener Dampfer Lit. OC N. Lausitzer Eisenb.. Liegnitz⸗Rawitsch Vorz. Lit. A N. do. do. St. A. Lit. B Lübeck⸗Büchen. Luxemburg Prinz Heinrich, 1 St. = 500 Fr. Magdeburger Strb. Mecklbg. Fried.⸗W. Pr.⸗Akt. do. St.⸗A. Lit. A Münchener Lokalb. Niederlaus. Eisb. N Norddtsch. Lloyd.. Nordh.⸗Werniger.. Pennsylvania... . 1 St. = 50 Dollar Prignitzer Eb. Pr. A. Ninteln⸗Stadt⸗ hagen Lit. A. do. Lit. B Rostocker Straßenb. Strausberg⸗Herzf. . Südd. Eisenbahn.. 0 West⸗Sizilianische 1 St. = 500 Lire 4 * f. 500 Lire. 2 ½ Zschipkau⸗Finster⸗
107,5 b
125,23 b
2n
77 a2 897598 1025 70225 b
B 157,55b G 157,5 b G
143e b G [143,25eb B 110 b G 129,75 b G 97 b 118,5 b G
2 % 105 b
. 110 b G 129 b
11875b
139,5 b B
892b 79,5 G
102 %b
1.4 menn 79 5 b 102 5b 137 b 120 b
130,5 b
1.1
1.1
— L22
104,75 b
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CzE: 1 ————ℳ-'-
S 2 — 2 —
FEreg ⸗7 ——9 —yü-
82 2
walde. 2
Geschäfts Alb
o. do. Allianz u. Stuttg. do. do.
Minde
3000 2000 2000
3000 3000 3000 2000
2000 2000 2000
3000 3000 3000 3000
2400
Ilse Bergbau else Bergbau, Genußsch.. Feoräher Junghans..
Kali ChemieV Kaliwerke Aschersleben.. Klöckner⸗Werkeü . Kokswerke u. Chem. Fbken
Lahmeyer u. CPo . Laurahntte........ .. Lenpoldarube
Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau Maximilianshüttee.. Metallgesellschasft.
Niederlausitzer Kohle.. 3000
3000 3000 3000 2000 3000 3000
3000
3000 3000 3500
3000
3500 3000 2000 2000
3000
3000 2000
2000 3000 3000 2000
3000
3000 3000
3000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 50 St.
Orenstein u. Koppel..
Rhein. Braunkohle u. Brikett theinische Elektrizitätsw. Rheinische Stahlwerke.... Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig Rütgerswere. .
..—
Salzdetfurth Kali.. Schlesische Elektrizität und
EEEE11“ Schubert u. Salzer... Schuckert u. Co. Elektr. ... Schultheiss⸗Patzenhofer, j.:
Schultheiss⸗Brauerei...
Siemens u. Halske.... Stöhr n. Co., Kammgarn. Stolberger Zinkhütte. Süddeutsche ZuBucker...
Thüringer Gasgesellsch...
Vereinigte Stahlwerke.. C. J. Vogel, Draht u. Kabel
Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof. Westerregeln Alkalt.. Wintershall
Zellstoff Waldhof;.
Bank für Brau⸗Industrie. Reichsbak 8
A.⸗G. für Verkehrswesen. Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A. Hamburg⸗Amerika Packetf. Hamburg⸗Südam. Dampf. „Hansa“ v,, “ Norddeutscher Llohod. Otavi Minen u. Eisenbahn
Aachen u. Münchener Feuer... Aachener Rückversicherung. „Albingia“ Vers. Lit. A..
d Lit
abschlüsse
4 4. Versicherungen. RM p. Stück.
jahr: 1. Januar, jedoch ingia: 1. Oktober.
1042 b
1048 b
75 b
Ver. Vers. 269,25 b
Lebensv.⸗Bkf.)228 b
st⸗
10 ⁄6 — 1kön 156,5-155,5 b
121,25 - 121,25 b
114-114- —
109,25 - — 231,25 - —
142 -140,75 b
148 ⅛ -148 ⅛ b
139,5- — 150,5-— 178,75 -178,25 b
212,5-211 b 138,5 - —
— 18518,
96,25- 96,5 -96,25 - —
1125 ¼ -- 112,75 - 112 ¼ -112,75 -
keuthger
Berl. Hagel⸗Assec. (70 ½ Einz.) do. do. Lit. B (26 1⁄ % Einz.) Berlin. Feuer (volh (zu 100 RM) do. do. (32 ½ % Einz.) Colonia, Feuer⸗ u. Unf.⸗B. Köln 100 ℳ⸗Stücke N
Dresdner Allgem. Transport (52 ½ % Einz.)
do. do. (26 ¼ % Einz.) Frankona Rück⸗ u. Mktversicher. Lit. C u. D
Gladbacher Feuer⸗Versicher. V Hermes Kreditverstcher. (voll) 2 do. (25 % Einz. Leipziger Feuer⸗Versich. Ser. 1 do. — do. Ser. 2 do. do. Ser. 3 Magdeburger Feuer⸗Vers. N do. Haehen (65 % Einz.) do. o. (32 ⅛ % Einz.) do. Lebens⸗Vers.⸗Gesf.... do. Rückversich.⸗Ges.. do. do. (Stücke 100, 800) „National“Allg. B. A. G. Stettin Nordstern Allg. Versicherung. do. Lebensversich.⸗Bank, j.: Nordstern Lebensvers. A.⸗G. Schles. Feuer⸗Vers. (200 ℳ⸗St.) do. do (25 2% Einz.) Stett. Rückverstch. (400 RM⸗St. do. do. (300 NM⸗St.) Thuringia Vers.⸗Ges. Erfurt à do. do. do. B Transatlantische Gütervers... Union, Hagel⸗Versich. Weimar
8 21111111 41
111111
5
— 2
1SII11111
Kolonialwerte.
Deutsch⸗Ostafrika Ges.) 4 130 bB †%
Lamerun Eb. Aut. LB70
Neu Guinea Comp. 0 Otavi Minen u. Eb. 1 St. =1E,. RMyv. St *0,60,**0,75/0,25 RY für Stück Schantung Handels⸗
1“
134 eb G- 134 ebG
119 - 119 b 156,75 - 157 - 156,5 b
121 ⅛ --121,25 bG - —
114,5 - 114 6 --114,25 -— 157,7
145,75 b G - —
— - 108,5 - —
— —- —
140 ¾ - 141,25 - 141 1415
127 B-126 ½6 127,25-127 - — 127-127 % 126 6— 4
141 - — 148 ⅞ - 148,25 b
“
95,5 - —
212,5-211,725 b 138,5 -139,25 - — 92-92,75 b
1185b9 — 1“ — 60 B-60 ⅛ - - 1d. — 134 bB-134 - —
209,25-208,75 b
135 - — 129 ⅛ - 129 %⅞ G
— -80,75 - —
den
dhe geborene Schulz und nach ihrem
do. Oeffentliche
agt gegen.
s. März 1938, 12 ½
s bis
112,5 -112 6 -112,5-L1129p
rr. 34
Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeis er
Berlin, Donnerstag, den 10. Februar
v
1938
3. Aufgebote.
Beschluß.
der von dem unterzeichneten Nach dericht am 28. Juli 1921 nach dem 1Sktober 1920 in Isensee, seinem Wohnsitz, verstorbenen Arbeiter ich von der Heide ausgestellte Erb⸗ n ist ünrichtig und wird für kraft⸗ erklärt.
sten, den
—
Das
4. Februar 1938. 8 A sgeri Amtsgericht. 1
)
Beschluß. 8 Erbscheine, die über die Erbfolge der am 17. Dezember 1906 in Fahstadt verstorbenen Frau Ottilie
7. Pie
in Unruhstadt, ver⸗ den Kaufmann ddor Rothe, am 5. September 1923 den Akten 3. — .— 1 23 ausgestellt den sind, werden für kraftlos erklärt. itsgericht Unruhstadt, 7. Febr. 1938.
17. Juli 1911 benen Ehemann,
s
en Fabrikanten Hermann Jäger Neuenhaus bei Hilgen ist von dem terzeichneten Nachlaßgericht am 10. 1924 ein Erbschein erteilt den, worin bescheinigt ist, daß dieser als gesetzlicher Miterbe seines am dezember 1920 in Neuenhaus ver⸗ benen Vaters, des Webers Friedrich hhelm Jäger, ausgewiesen hat. Dieser bschein ist unrichtig und wird daher fraftlos erklärt. — VI 41/24. Amtsgericht Wermelskirchen,
den 21. Oktober 1937.
Zustellungen.
177 Ladung. Pie Ehefrau Frieda Elsa Reimers Puppe, Altona⸗Lurup, Stückweg 38, ihren Ehemann Carl. nchim Reimers, unbekannten Auf⸗ halts, auf Ehescheidung. Verhand⸗ vstermin: 6. April 1938, 9 ½ r, vor dem Landgericht Hamburg, ilkammer 9. ie Geschäftsstelle des Landgerichts. 18 Oeffentliche Zustellung. die Ehefrau Mathilde Acksel, geb. ver, in Klein Berkel Nr. 3, Prozeß⸗ ollmächtigte: Rechtsanwälte Luhn d Dr. Wedekind in Hameln, klagt hen den Melker Ernst Acksel, z. Zt. bekannten Aufenthalts, früher allensen, Kr. Hameln, mit dem An⸗ ge auf Scheidung der Ehe aus § 15672 6⸗B. Die Klägerin ladet den Be⸗ gten zur mündlichen Verhandlung Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer bLandgerichts in Hannover auf den Uhr, mit der rung, sich durch einen bei sem Gericht zugelassenen Rechts walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ ten zu lassen. Hannover, den 1. Februar 1938. ee Geschäftsstelle 3 des Landgerichts. Marek, Justizsekretär. 1 Oeffentliche Zustellung. dos außereheliche Kind Kurt Oesterle, am 11. 12. 1925 zu Tiengen, ver⸗ ien durch das Ingendamt in Tutt⸗ ben, Prozeßbevollmächtigter: Amts⸗ mund Stadtoberinspektor Duesberg bochum, klagt gegen den früheren teibeamten Ludwig Hirsch, z. Zt. delannten Aufenthalts, früher in ccum, Bongardtstr. 62, wegen Fest⸗ lung, mit dem Autrage, den Beklag⸗ bostenpflichtig zu verurteilen, an den üger z. Hd. seines Vormundes an kerhaltsrente für die Zeit vom 4. 6. 11. 1. 1938 den Betrag von ꝗRM zu zahlen. Zur Güteverhand⸗ g des Rechtsstreits wird der Beklagte das Amtsgericht in Bochum auf den (April 1938, 9 Uhr, Zimmer 45,
Fochum, den 1. Februar 1938. e Geschäftsstelle des Amtsgerichts. tto Franke, geb. 13. 5. 1930, ver⸗ en durch das Kreiswohlfahrtsamt Ingendamt — in Gardelegen, klagt en den Landwirt Otto Strauß, der in Locksteodt bei Oebisfelde⸗Kalten⸗ evegen Unterhalts mit dem Antrage (Zahlung von 2237,65 RM rück⸗ hdiger Geldrente für die Zeit vom Mai 1930 bis 12. November 1937. mündlichen Verhandlung des hisstreits wird der Beklagte vor das vsgericht, hier, auf den 18. März 38, 9 Uhr, geladen. Sebisfelde⸗Kaltendorf, 31. 1. 1938. ih Das Amtsgericht.
x —
5. Verluft⸗ und —Fundfachen.
Abdanden gekommen ist RM 100, eAnslosungsschein Nr. 8011 D 8 TLenrschen Anleihe Ablösungsschuld. unchen, den 9. Februar 1938.
in
unter Beifügung eines Nummernver⸗ zeichnisses der Aktien zu hinterlegen und den Nachweis darüber dem Liquidator vorzulegen
Fürstenwalde, den 7. Februar 1938. Oel⸗ und Speisesett⸗Fabrik A. G.
Fürstenwalde i. Liqu. er Aufsichtsrat. Rambaum.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren.
[66187] 41 ½ % (8 bzw. 7 %) Gold⸗Hypo⸗ thekenpfandbriefe der Badischen Kommunalen Landesbank Mann⸗ . heim Reihe 2 und 4. Die Auslosungen für die am 1. Mai d. J. fälligen Tilgungsraten obiger Pfandbriefreihen von RM 50 000,— bzw. RM 11 700,— finden am Freitag, den 25. Februar 1938, vormittags 10 Uhr, an dem Sitz der Hauptanstalt: Mann⸗ heim, Augustaanlage 33, statt. Die Durchführung der Auslosung ist öffent⸗ lich. Manuheim, den 7. Februar 1988. Badische Kommunale Landesbauk — Girozentrale — Oeffentliche Bank⸗ und Pfandbrief⸗ anstalt.
’ 9 7. Aktiengesellschaften. Entsprechende Aenderung des §84 86259 6. ec Satung. 1.
“ “ 8 9 Stettin, den 8. Februar 1938.
Vereinsbank in Nürnberg Pommersche Bank Aktiengesellschaft. Hypothekenbank. 8 Osthoff Weittmeyer
Wir geben hiermit bekannt, daß am Felhege 8 1 Donnerstag, den 24. Februar 1938, vormittags 10 Uhr, im Bankgebäude, Karolinenstraße 55/57 in Nürnberg, eine Verlosung von 4 ½¼ % — nun 5 % % Liquidations
D D
[66240] Pommersche Bank, Aktiengesellschaft.
Die Tagesordnung der ordentlichen
Generalversammkung am Montag, den 28. Februar 1938, mittags 12 Uhr (vgl. unsere Anzeige im Reichs anzeiger vom 4. Februar 1938, 1. Bei⸗ lage S. 2), ergänzen wir wie folgt:
4 a) Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von bisher Reichs⸗ mark 2 700 000,— um Reichs⸗ mark 300 000,— auf Reichsmark 3 000 000,— durch Ausgabe von 300 Stammaktien zu je Reichs⸗ mark 1000,— gegen Barzahlung üunter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechtes der Aktionäre.
4 b)
T- 1
[66237] Kleinbahn⸗-⸗Aktiengesellschaft Schildau⸗Mockrehna.
Unsere Aktionäre werden hiermit zu einer am Dienstag, dem 1. März 1938, 16,30 Uhr, in Halle (S.) im Hotel „Stadt Hamburg“ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein geladen.
Goldpfandbriefen unseres Institutes stattfindet. Die Ver losung erfolgt öffentlich. Das Ergebnis wird durch einen Notar beurkundet. Nüruberg, den 8. Februar 1938. Die Direktion. Tagesordnung: Bericht über die Prüfung der Rech⸗ nung für das Geschäftsjahr 1936/37 und Genehmigung des Abschlusses und der Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung vom 30. September 1937. .Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat der Ge⸗ ellschaft für das Geschäftsjahr 1936/37. 3. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. . Verschiedenes. Nach § 20 der Satzung sind zur Teil⸗ nahme an der Hauptversammlung die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätesteuns am 28. Fe⸗ bruar 1938 bei der Mitteldeutschen Landesbank, Filiale Halle (S.),
66256] 1. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, den 10. März 1938, nachm. 2 Uhr, in den Geschäftsräumen des Notars Dr. Hans Greulich, Bln., Kro⸗ nenstr. 11, stattfindenden ordentl. Generalversammlung eingeladen. Tagesorduung: 1 1. Vorlage der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für die Geschäftsjahre 1935/36 und 1936/37. 2. Beschlußfassung über die Entlastung von Aufsichtsrat und Liquidator. 3. Aufsichtsratswahl. 4. Satzungsänderungen. 1 Die Aktionäre, welche an der Gene⸗
1
pfänder ist verpflichtet, alle Veränderungen am Kapital und am Pfand auf dem Pfand⸗ schein eintragen zu lassen. Er hat den Pfandschein zu diesem Zweck der Reichsbank vorzulegen. Die Eintragungen der Reichsbank auf dem Pfandschein über Veränderungen am Kapital oder am Pfand haben für beide Teile volle Beweiskraft und Verbindlichkeit. Ueber den Bestand des Pfandes wird bei Ausstellung eines Pfandscheines sowie bei Pfandveränderungen unter Beidrückung des Dienststempels quittiert. 8 Alle Eintragungen auf dem Pfandschein werden auf eine Abschrift des Pfand⸗ scheines, die bei der Reichsbank verbleibt, übertragen. Kommt der Pfandschein ab⸗ handen, so hat die Abschrift die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich. § 9.
Die Lombardbedingungen gelten auch für alle etwa zugeschriebenen neuen Pfänder und Darlehen. Sämtliche Pfänder haften für die ganze Forderung der Reichsbank, gleichviel zu welcher Zeit die Zuschreibung neuer Pfänder oder Darlehen erfolgt ist. Sie können nach der Wahl der Reichsbank zusammen oder einzeln zur Be-⸗ gleichung der Forderung an Kapital, Zinsen und Kosten nach § 3 veräußert werden.
§ 10. 8
Bei der Aufbewahrung der Psänder hat die Reichsbank — vorbehaltlich der besonderen Vorschriften in § 19 — nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (§ 277 B. G.-B.). Die Reichsbank haftet. nicht für Schäden, welche die Pfänder durch Störung des Bankbetriebes infolge höherer Gewalt erleiden. Zu einer Fortschaffung der Pfänder an einen anderen Ort ist die Reichsbank in keinem Fall, insbesondere auch nicht im Kriegsfall, verpflichtet.
Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz der Reichsbankanstalt, die das Darlehen gewährt hat.
1“ B. Besondere Bedingungen. IJ. Bei Verpfändung von Wertpapieren und Wechseln. § 11.
Bei der Verpfändung von Wertpapieren hat der Verpfänder schriftlich zu er⸗ klären, daß die Papiere sein Eigentum sind oder daß er zu ihrer unbeschränkten Ver-⸗ pfändung vom Eigentümer ermächtigt ist. 38
Die Reichsbank überwacht nicht, ob die ihr verpfändeten Wertpapiere zur Aus⸗ zahlung aufgerufen, ausgelost oder gekündigt werden, oder ob sonst eine Veränderung eintritt oder vorzunehmen ist. Hierauf zu achten und das Geeignete zu veranlassen, ist lediglich Sache des Verpfänders, den auch allein die nachteiligen Folgen treffen, wenn die nötigen Mͤaßnahmen unterbleiben. Dies gilt auch für die Folgen einer nicht recht⸗ zeitigen oder nicht richtigen Abtrennung, Verwertung, Aushändigung und Neubeschaf⸗ fung der Zinsscheine.
§ 13.
Sinkt während der Dauer des Darlehens der Kurs eines Wertpapierpfandes und überschreitet infolgedessen das Darlehen die Beleihungsgrenze um 5 vom Hundert oder mehr, so ist der Schuldner verpflichtet, innerhalb dreier Tage die vorschriftsmäßige Sicherheit dadurch wieder herzustellen, daß er entweder eine ausreichende Darlehns⸗ rückzahlung leistet oder das Pfand entsprechend verstärkt, anderenfalls ist die Reichsbank, wenn sie nicht die Wiederherstellung der Sicherheit im Rechtswege verfolgen will, berechtigt, sich aus dem Pfande nach § 3 bezahlt zu machen und den etwaigen Ausfall vom Verpfänder einzuziehen.
§214.
Wechsel und andere nicht auf den Inhaber lautende Papiere müssen mit dem Blankoindossament des Verpfänders versehen sein. Die Reichsbank ist berechtigt, sie entweder nach § 3 zu verkaufen oder für Rechnung des Verpfänders von den Schuldnern einzuziehen und das Blankoindossament auf sich selbst oder einen Dritten auszufüllen.
II. Bei Verpfändung von Waren.
Bei der Verpfändung von Waren hat der Verpfänder eine schriftliche Erklärung
des Lieferanten vorzulegen, daß ein Eigentumsvorbehalt an den Waren nicht besteh
einer öfsentlichen Kasse oder bei einem Notar hinterlegt haben. Merseburg, den 8. Februar 1938. Der Vorsitzer des Aufsichtsrats: Götte.
ralversammlung teilnehmen wollen, haben spätestens am dritten Werk⸗ tage vor der Versammlung bei einem deutschen Notar ihre Aktien oder über diese lautende Hinterlegungsscheine
[66250]. Bekanntmachung.
Für die Gewährung von Lombarddarlehen der Reichsbank gelten mit Wirkung vom 11. Februar 1938 die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
8 Bedingungen der Reichsbank für die Gewährung von Lombarddarlehen (Lombardbedingungen). (Ausgabe vom 31. Januar 1938.) A. Allgemeine Bedingungen.
Darlehen werden in Beträgen von 100 RM oder einem Vielfachen davon ge⸗ währt. Sie dürsen nach den Bestimmungen des Bankgesetzes auf nicht länger als drei⸗
Monate gegeben werden. 1
Das Darlehen kann täglich zurückgezahlt und ohne Kündigungsfrist zurückgefor⸗ dert werden. Zum Nachweise der Rückforderung genügt die Absendung eines einge⸗ schriebenen Briefes an die letzte vom Darlehnsnehmer der Reichsbank mitgeteilte Anschrift. 85
Gerät der Schuldner mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug (8 2) oder bleiben die Zinsen rückständig (§ 5), so ist die Reichsbank berechtigt, das Pfand nach Maßgabe des § 21 letzter Absatz des Bankgesetzes unter Ausschluß der Vorschriften der 5§ 1234 und 1238 des B. G. B. Und des § 368 des H. G.⸗B. zu verkaufen oder, falls es sich um ausgeloste oder zur Rückzahlung fällig gewordene Wertpapiere handelt, für Rechnung des Verpfänders die Wertpapiere bei den aus den Wertpapieren haftenden Schuldnern einzuziehen und sich aus dem Erlöse wegen Kapital, Zinsen und Kosten bezahlt zu machen (vgl. § 9). 1 b
Die Reichsbank ist berechtigt, wenn sie es zu ihrer Sicherheit, zum Zwecke des Verkaufs oder aus sonstigen Gründen für angemessen erachtet, das Pfand auf Gefahr und Kosten des Verpfänders nach anderen Lagerstellen, am Orte selbst oder außerhalb, bringen und dort aufbewahren oder verkaufen zu lassen.
G gh 8 2b . 8 . 11. 8
Die Zinsen sind am Schluß jedes Kalendervierteljahres zu entrichten. Wird das Kapital schon früher vollständig zurückgezahlt, so sind die Zinsen gleichzeitig Fc s.
Auf jeden Pfandschein sind für die Dauer seines Bestehens mindestens 5 RM. Zinsen zu zahlen. Wird der Zinsfuß der Reichsbank allgemein erhöht oder ermäßigt, so tritt bei allen Darlehen der neue Zinsfuß am Tage der Einführung in Kraft. Die Zinsen werden nach der Zahl der Kalendertage berechnet, während deren das Darlehen aus geliehen war. Der Zinsfuß versteht sich jedoch für 360 Tage.
§ 6. Entnahmen und Rückzahlungen müssen über
davon lauten. 8
Die Reichsbank behält sich zwar das Recht vor, übernimmt ö Ferhh 9. tung, den Rechtsausweis des Pfandscheininhabers dd28 dene, s. 8 empfang des Pfandes quittiert, zu prüsen. Sie darf jeden, 8 “ secpfchene ben legt, für den rechtmäßigen Eigentümer halten. Der Verpfänder ja “ P 1 schein sorgfältig aufzubewahren, damit das Pfand nicht 8 88 Upeechts Sgigen In⸗ haber ausgehändigt wird oder von einem solchen neue Darlehen darauf e
werden. “] 1““ vn bris i wmich Nach vollständiger Rückzahlung des Darle hens und Entrichtung der Feelenh 8n Verpfänder etwa verbliebene, bei der
s Pfand oder im Falle des Verkaufs der dem V nI verbliebene, be⸗ danichsbank zinslos aufzubewahrende Ueberschuß gegen Rückgabe des 1 “ scheines herausgegeben. Ist der Pfandschein abhanden gekommen, so ha pfänder ihn im Wege des Aufgebotsverfahrens für krastlos erklären zu asse 1. Reichsbank behält sich für besondere Ausnahme fälle das Recht vor, auf die Durchfühyung des Aufgebotsversahrens zu verzichten, wenn der Verpfänder eine dem Einzelfall anzupassende private Kraftloserklärung abgibt. “
Zinsen und Kosten werden von der
100 RM oder ein Vielfaches
Polizeipräsidium...
S S ers an Kapital, 8
Alle Zahlungen des Schuldners an Ke 3 — üi ee. 12 2 Auj Heist dem Pfandschein vermerkt. Der Ver Reichsbank ohne weitere QOh ttum 16äb de Pf 9n “
oder daß der Verpfändung der Waren an die Reichsbank mit Vorrang vor den Forde⸗ rungen des Lieferanten zugestimmt wird. § 16.
Der Lagerort der Waren, deren Besitz an die Reichsbank übertragen ist, und das Datum und Ergebnis der Abschätzung werden im Pfandschein vermerkt. Der Lagkrort darf ohne Genehmigung der Reichsbank nicht geändert werden.
§ 17.
Lagern die Waren auf Packhöfen, in Lagerhäusern oder Niederlagen unter der Aufsicht öffentlicher Beamten oder in einem mehreren Privatpersonen gemeinschaftlich gehörenden Speicher oder Lagerhause oder sonst außerhalb der Reichsbank, so ist die Uebergabe des Pfandes an die Reichsbank in der jeweils gesetzlich erforderlichen Form zu bewirken.
§ 18. “
Die verpfändeten Waren müssen von dem Verpfänder zum vollen Schätzungs⸗ wert gegen Feuersgefahr versichert sein. Der Verpfänder ist verpflichtet, von sich aus die Verlängerung der Versicherungen vor ihrem Ablauf bei den Versicherern zu bean⸗ tragen. 8 8 8 “ Die Entschädigungsansprüche aus den Versicherungsverträgen sind der Reichs⸗ bank gemäß § 1280 B. G.⸗B. zu verpfänden und die Versicherungsscheine sowie die Erneuerungsscheine ihr auszuhändigen. Die Reichsbank ist berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Versicherung auf Gefahr und Kosten des Verpfänders zu bewirken und
rneuern. 8 8 entstandenem Feuerschaden liegt dem Verpfänder allein ob, die Verpflich⸗ tungen des Versicherten aus dem Versicherungsschein zu⸗ erfüllen. Die Reichsbank übernimmt deshalb keine Verantwortung, gleichgültig ob die Versicherung von ihr selbst oder von dem Verpfänder bewirkt ist. Der Verpfänder ist aber verpflichtet, bei den Verhandlungen, welche über Feststellung eines Brandschadens an den verpfändeten Waren mit den Versicherern geführt werden, die Reichsbank zuzuziehen und darf ohne ihre Zustimmung keinen Vergleich schließen, bei dem die Darlehensschuld nebst Zinsen und Kosten nicht gedeckt ist. 6
Die Reichsbank haftet für keinerlei Schaden, der ohne ihr grobes Versehen während des Lagerns an den Waren entsteht, sei es durch Verderben, Lecke an Gebinden, Eintrocknen, Wurmfraß oder andere Einflüsse, ohne Rücksicht darauf, ob die Waren in den Gebäuden der Reichsbank oder anderswo lagern. Es ist Sache des Ver⸗ pfänders, die Waren häufiger zu besichtigen und die zu ihrer Erhaltung erforderlichen Vorkehrungen selbst zu treffen, woran ihn die Reichsbank nicht hindern wird. § 20.
Entstehen der Reichsbank durch die Versendung, Abschätzung, Lagerung, Beauf⸗ sichtigung, Umlagerung oder Sonderung der Waren oder durch sonstige von ““ bank für nötig erachtete Maßnahmen Kosten, so trägt diese der Verpfänder. “ Lagerung der Waren in den Gebäuden der Reichsbank sind außer den zu Kosten die von der Reichsbank festzusetzenden Gebühren zu entrichten. Für alle Kosten einschließlich etwaiger Auslagen für die Versicherung gegen Feuersgefahr (§ 18) dienen der Reichsbank die Waren und die Ansprüche aus den Versicherungen gleichfalls zum Pfand. 88 8 1“ 8 “ Der Darlehenssucher hat die durch die Abschätzung des ange botenen Pfandes entstandenen Kosten auch dann zu erstatten, wenn ihm ein Darlehen darauf nicht ge⸗ währt wird. 21.
Wenn die verpfändeten Waren im Preise sinken oder während des Lagerns durch Veränderung ihrer Beschaffenheit oder Menge nach einer von der Reichsbank veranlaßten Abschätzung am Werte verlieren und infolgedessen das Darlehen den * leihungswert um 5 % oder mehr überschreitet, so ist der Schuldner verpflichtet, g. Pfand sogleich verhältnismäßig zu verstärken oder einen entsprechenden Teil des Darlehens zurückzuzahlen. Kommt der Schuldner innerhalb dreier Tage seiner 88 pflichtung nicht nach, so ist die Reichsbank, wenn sie nicht die Wiederherstellung S. Sicherheit im Rechtswege verfolgen will, berechtigt, sich aus dem Pfande nach 3 bezahlt zu machen und den etwaigen Ausfall vom Verpfänder einzuziehen.
C. Aenderung der Bedingungen. § 22. 8 Die Reichsbank kann die vorstehenden Bedingungen jederzeit andern. Die Aenderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 29. Januar 1938.
Reichsbankdirektorium.
Dr. Hjalmar Schacht. Dreyse.