Februar 1938.
vom 18.
8.
2
Betr.: Verbot einer ausländischen Druckschrift. m Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im In⸗ lande die Verbreitung der in Toronto, Kanada, erscheinenden Zeitung „Deutsch⸗Kanadische Volkszeitung“ verboten. Berlin, den 12. Februar 1938. Reichsführer zz und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. 4 ½ % Sächsische Anleihe von 1937. Die planmäßig für den 1. April 1938 vorgesehene Tilgung (1. Rate) ist durch Rückkauf erfolgt. Dresden, am 16. Februar 1938. Sächsische Staatsschuldenverwaltung.
Der
—
1““
Bekanntmachung HP 3 der Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare vom 11. Februar 1938. Betrifft: Erzeuger⸗ und Großhandelshöchstpreise für Lang⸗ schweife sowie Großhandelshöchstpreise für gebündelte Mähnen. Auf Grund des § 1 der Anordnung WH 2 vom 4. Januar 1937 betreffend Preise für Roßhaare, Kuh⸗ und Ochsenschweif⸗ haare sowie deren Abfälle (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 4 vom 7. Januar 1937) werden folgende Höchst⸗ preise festgesetzt: “ I. Erzeugerhöchstpreise: öb je kg Reine weiße Langschweife von mindestens 45 ecm aufwärts (für die Violinbogen⸗ u“ Schwarze und graue Langschweife von min⸗ destens 45 cm aufwärts. . . . ... II. Großhandelshöchstpreise: Reine weiße Langschweife von mindestens 45 cm aufwärts (für die Violinbogen⸗ Fabrikation) ö“ 5,40 Schwarze und graue Langschweife von min⸗ destens em auftwäresess 4,95 Mähnen von lebenden und toten Pferden, Tq(I4“ RM 2,— N Alle Preise gelten für trockene Ware frei Bahnhof des Versandortes einschließlich Verpackung oder frei Post des Ver⸗ ausschließlich Verpackung gegen Barzahlung (netto asse). „Der Herr Reichskommissar für die Preisbi 1 er Reichsko reisbildung hat der Festsetzung dieser Höchstpreise zugestimmt. 1 Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗
RM 4,50 4,10
2.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 41
“
Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I. S. 927) und auf Grund des § 1 Nr. 1 und der §§ 5 und 6 des Gesetzes über die Marktordnung aͤuf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 1239) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan folgendes verordnet:
1 (1) Bei entgeltlicher Abgabe von inländischem Fichten⸗ (Tannen⸗) und Kiefern⸗Zellstoffholz (Faserholz) der Klassen A, B und C ab Wald dürfen die in den Anlagen 1 und 2 be⸗ zeichneten H⸗Preise (Höchstpreise) nicht überschritten und die N⸗Preise (Niedrigstpreise) nicht unterschritten werden. Die M⸗Preise (Mittelpreise) gelten als Richtpreise für Zellstoff⸗ holz (Faserholz) in der in der Reichs⸗Holzmeßanweisung (Reichshoma) vorgeschriebenen normalen Güte bei normaler Abfuhrlage. Ein Abweichen von den Richtpreisen innerhalb der festgesetzten Preisspannen ist nur dann zulässig, wenn dies durch besonders hervorragende oder geringe Güte oder durch günstige oder besonders schwierige Abfuhrlage des Holzes unbedingt gerechtfertigt ist.
(2) Für die aus dem Brennholz auszusortierende Klasse D des Fichten⸗ (Tannen⸗) und Kiefern⸗Zellstoffholzes (Faser⸗ holzes) dürfen nur die im Forstwirtschaftsjahr 1936 (1. Ok⸗ tober 1935 bis 30. September 1936) für gleichwertiges Fichten⸗ (Tannen⸗) und Kiefern⸗Brennholz örtlich erzielten Preise zuzüglich eines gesondert in Rechnung zu stellenden Aufbereitungszuschlages bis 1,25 RM je Raummeter be⸗ rechnet werden. Der hiernach sich errechnende Gesamtpreis darf den Niedrigstpreis der Klasse C des jeweiligen Preis⸗ gebiets nicht überschreiten.
(3) Für die an das Zellstoffholz (Faserholz) der Klasse D zu stellenden Güteansprüche gelten die Vorschriften der All⸗ gemeinen Verfügung 71 des Reichsforstmeisters und Preußi⸗ schen Landesforstmeisters vom 22. Oktober 1937 — III 8618 (Reichsministerialblatt der Forstverwaltung vom 30. Oktober 1937 Nr. 40 Seite 298).
§2.
61) Die Preisbindung gilt für den Erzeuger wie für den Ersterwerber nicht nur bei Veräußerungen ab Wald, sondern auch bei anderen Veräußerungen. Die dem Ersterwerber durch Aussortieren, Umlagern, Bewegen usw. nachweisbar entstandenen Kosten dürfen den jeweils nach den Preisvor⸗ schriften dieser Verordnung zulässigen Preisen zugeschlagen werden.
(2) Als Gewinn darf vom Ersterwerber nur der absolute Betrag eingesetzt werden, der im Forstwirtschaftsjahr 1937
öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen
3 11“
DTers Reichebea ee für Wolle... .
JFerentie . Bekanntmachung KP 487 der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 17. Februar 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anord 34 der Über⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24 9,9 — n Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt⸗ machungen KP 482 vom 8. Februar 1938 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 33 vom 9. Februar 1938 , KP 484 vom 10. Fe⸗ bruar 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 35 vom 1ü1. Februar 1938) und KP 486 vom 16. Februar 1938 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 40 vom 17. Februar 1938) festgesetzten Kurs⸗ preise die folgenden Kurspreise festgesetzt: “ Blei (Klassengruppe III)
ei, nicht legiert (Klasse II A) ... 88 is Hartblei (Anttimondlei) (Klate hr B). 1 6 12,0 8 Kupfer (Klassengruppe VIII) “
Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII a‚n/ RM
20,50 18—
55,25 bis
IX) 39,75 55,25 79,50 51,75
57,75
Kupferlegierungen (Klassengruppe Messinglegierungen (Klasse IX A).. . .RM. Rotgußlegierungen (Klasse IX B). 8 Bronzelegierungen (Klasse 18. C).. . 8 Neusilberlegierungen (Klasse IX D).. 1
82 97
Zint (Klassengruppe XIX) Feinzink (Klasse XIX A). RM 20,75 Rohzink (Klasse XIX C). 19775 „ 7Fà8
5 9„
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach i Beka⸗ - Tage nach ihrer öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 17. Februar 1938.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
——
I Bekanntmachung. 1u“ 4 7 fœ 8 99 2,Die am 17. Februar 1938 ausgegebene Nummer 15 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Vierte Durchführungsverord s s 2 T 8 nung zum L Januar 1938. 8 88 üftschutzgesetz — ; — 6 Hweite Verordnung über Tafelwässer. V F Pweit dnung. Ta ler. Vom 11. Februar 1938. Sbersero dnugg über die Bezirke der Ortsgerichte Horhausen und „Ss ahr im Amtsgerichtsbezirk Altenkirchen. Vom 11. Februar 08. Verordnung über die 14. Februar 1938. „Verordnung zur Aenderung der förderung von Vieh und über das nung. Vom 15. Februar 1938. 3 Bekanntmachung der neuen Versteigerergewerbe. Vom Umfang: 1 Bogen Verkaufspreis: 0,15 2 3 1 ang: gen. 8 1 5 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei 1 ins f sgebi. —: 0,04 RP Stück bei Voreinsendung au unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. — - e Berlin NW 40, den 18. Februar 1938.
Reichsverlagsgamt. Dr. Hubri ch.
5 2 “ 1ö1u66
31. Vom
Versicherung von Kraftfahrzeugen. Vom
1 Verordnung über die Be⸗ Inkrafttreten dieser Verord⸗
Fassung des Gesetzes über das 12. Februar 1938.
e.
auf die Mengeneinheit berechnet worden ist.
1 “ gelten⸗ . er (rm) ungeschältes Zellst er⸗ holz) ab Wald. 3 3EII11“
8 „ 0 *¼ 4
(2) Wird Zelkfeoffholz (Faserholz) entrindet verkauft, so kann der festgesetzte Preis um die tatsächlich verausgabten und gesondert in Rechnung zu stellenden Entrindungskosten zu⸗ züglich der im Anhang der Reichs⸗Holzmeßanweisung (Reichs⸗ Barnch fhhilgesegten bE — für geschältes Zellstoffholz (Faserholz) 10 v. H., für wei eschnitztes 15 v. H. — erhöht . 1 ““
(3) Wird Zellstoffholz (Faserholz) in Mengen unter 30 rm verkauft, dürfen die vorgeschriebenen Preise — soweit N⸗Preise ([Niedrigstpreise) festgesetzt sind, diese — bis zu 5 v. H. unter⸗ schritten werden. 8
(1) Dies in
§ 4.
Siegt ein zusammenhängender Waldbesitz in zwei ver⸗ schiedenen Preisgebieten, s
Verordnung—
Fichten⸗ (Tannen⸗) und Kiefern⸗Zellftoffholz
im Forsftwirtschaftsjahr 1938. 1“ Vom 5. Februar 1938.
x8
„Laufende, bereits vor Inkrafttreten dieser Vero über Kiefern⸗Zellstoffholz (Faserholz) der Kkifser A biordnm Fichten⸗ (Tannen⸗) Zellstoffholz (Faserholz) der Klasse D ab⸗ geschlossene Verträge bleiben unberührt, soweit die verein⸗ barten Preise sich bei den Klassen A bis C des Kiefern⸗ h⸗ stoffholzes (Faserholzes) im Rahmen der Preisspannen dire⸗ Verordnung bewegen und bei der Klasse D des Fichte⸗ (Tannen⸗) und Kiefern⸗Zellstoffholzes (Faserholzes) den Nic rigstpreis der Klasse C nicht überschreiten. Soweit für Kiefern Zellstoffholz (Faserholz) der Klassen A, B und C und fü Fichten⸗ (Tannen⸗) und Kiefern⸗Zellstoffholz (Faserholz) dr Klasse D höhere als die in dieser Verordnung festgesetzten Preise vereinbart worden sind, sind sie für noch nicht zur Aus⸗ lieferung gelangte Mengen auf die in § 1 festgesetzten Preif zurückzuführen. Jedoch können in letzterem Falle die Parteien auch vom Vertrage zurücktreten. 89
„ Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnmn können von dem Reichskommissar für die Preisbildung im ge⸗ nehmen mit dem Reichsforstmeister oder einer von dem Reichs⸗ kommissar für die Preisbildung im Benehmen mit dem Reiche⸗ forstmeister ermächtigten Stelle zugelassen werden.
„Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch de mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften dieser Verordnum oder die auf Grund dieser Verordnung erlassenen Anordnungen umgangen werden oder umgangen werden sollen.
§ 8.
- und
(1) Wer den Bestimmungen dieser Verordnung oder de zu ihrer Durchführung oder Ergänzung erlassenen Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Gefängni und Geldstrafe, letztere in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dabei kann die Einziehung des er⸗ zielten Entgelts und der Gegenstände, auf die sich die strafbar⸗ Handlung bezieht, sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils verfügt werden. 1
2) Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. 9 (3) Die Bestimmungen des § 4 Abs. 3 und des § 5 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 955) finden en⸗⸗ sprechende Anwendung. Die Festsetzung der Ordnungsstrafe kann auch erfolgen, wenn der Strafantrag zurückgenommen worden ist. Die Beschwerde kann sich auch gegen die nach § 5 der Verordnung vom 26. November 1936 getroffenen Maj⸗ nahmen richten. 8
(4) Ist jemand im gerichtlichen Verfahren rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt oder ist gegen ihn eine Ordnungs⸗ strafe festgesetzt worden, so kann ihm die Preisüberwachungs⸗ stelle auferlegen, die Kosten, die durch die Ermittlung der ⸗ vrdechaseärang sind, den die Unterfuchung führen⸗ en Stellen zu erstatten. Mehrere Verpfti G Gefamtschaüd er s hrere Verpflichtete haften als
8 § 9. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung i und mit Ablauf des 30. September 1938 außer Kaft. Ken dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ziffer 2 des
8*
Artikels 1 der Verordnung zur Verlängerung der Geltungs⸗ dauer verschiedener Verordnungen auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 29. September 1937 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 225 vom 30 Sep⸗ tember 1937) außer Kraft. 6
Berlin, den 5. Februar 1938. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann.
Der Reichsforstmeister.
eden, en, so ist für die Preisbildung das Preis⸗ gebiet, in dem der größere Teil liegt, maßgebend.
Anlage 1
F. V.: Alpers.
Preisspannen für Fichten⸗ (Tannen⸗] Zellstoffholz (Faferholz)
P
N⸗Niedrigst⸗
Klasse M⸗Mittel⸗
reisgebiete
(Reichs⸗
homaA) H⸗ Höchst⸗ 1 2 3
preis 4 5 V RM/fm
RMs:m.
RM/fm RNM/fm
—10
— 11 13 RM/fm RM/km RM/fm R̃Msfm
RM/fm
.en. 1’5 RM/fm
12 RM/fm
7,50 7,60 9,50 8,— 10,— 8.90 112.— 6,60 8,50 “ 9,— 7,70 9,90 5,60 7,50 8,—
6,— 6,70 8,90
6,25 7,— 7,70 5,— 5,50 4,— —
4,50 5,—
8,70 9,50
11 10,20 7,60 8,20
. 6,60 7,20 8,—
T1X222E2222
9,90 10,40 11,50 9,10
9,60 10,60 8,10 8,60 9,60
8,50
9,90 10,40 10,40 11,40
11,40 7,70 V
9,20
9,70 10,70
8,30 8,80 9,70 7,30 7,80 8,70
8,50 8,90 9,— 9,40 10— 110,30 8,— 8,20 8,50 8,70 9,60 6,70 7,20 7,10 7,70 7,90 8,60
5— 7,30
8,70
10,60. 7,80 8,40 9,40 6,60 720 8,20
8,60 9,30 9,30 10,20
8,40 U 1¹929 V 6,70 V
8 8,30 8,30 9,20
6,80
6,30 U 7,60
9,20
N⸗ Niedrigst⸗
Preisgebiete
15
16
RM/fm
17
H 2 Höchst⸗ .
b “ 18 preis . RM/f:m RM/fm
1I1“ RM/fm RM/fm RMfm
E’ 24
1 8 25 26 RM/fm RM/fm RM/fm
RM/km RMfm
20 V
21 RM/fm
RM/fm
9,10 9,60 11,20
7,30 7,60 9,20 6,30 6,60 7,20
8,— 9,— 10,—
7,5o 8,40 (9,40
6,60 7,40
9,— 9,70 10,80 7,20 7,80
9,30 10,30 6,80 V
8,50 V
7,40 8,30 5,60 6,90 —
6,— 6,60 720
TXZIZT2ZE2222
8,50 9,30 110,30 6,80 7,40 5,60 6,30 7,—
8,70 8
9,— 9,80 11,—
9,30 10,30 6,80
8,— 7,40 5,80 5,60 6,70 6,30 7,30 7,—
9,— 9,— 9,30 b 9,70 10,— 10,70 10,— 10,— 110,80 11,40 12,— ] 11,40 11,40,
7,40 U 75 5
9, — 9,—
7,20 7,60 8,10 8,20 8,10
7,80 8,70 8,70 9,10 9,60 9,10 9,10 1“
6,— 6,— 6,30 6,— 6,60 6,80 6,80 6,80 7,40 7,40
7.— 7,20 7,40 7,50
N⸗Niedrigst⸗ M⸗Mittel⸗
Preisgebiete
28
30
‿
16 RM/fm
RM/fm RM fm
RAim] RWM,/im RM/fm] BM/im RM’im RMl/fm
8,40 9,40 10,60
10,50 11,50 8,50 9,— 10,50
9,10 9,60
7,30 7,60 8,20
1020
8,20 8,70 8,50 8,70 8,90 ‧8,90 9,20 9,40 9,40 10,— ]10,30 10,30
7,30 8,20 V 8,20
770 8,70 8,70 8,40 9,60 9,60
7,50 8,—
6,70 0O0O — 7,40
6,30 U ] 7,20
Preisgebiet 1: Pr. Reg.⸗Bez.
Preisgebiet 1
12¹444
Preictpennen süe Khosern⸗Zonsgossholz (Fofevhotgp)
.I A 8 ittel⸗ 1 bl. Bschst⸗ ö1“““;
Klasse (Reichs⸗
eisgebiete “
11
homa) preis
M/Im EA/fm EM /fm.] RM/Im RM/Im ERMlIm RM/fm
RM/im RM/fm RM/fm RM/fm
Ber⸗heheeehth A
—
6,10 6,50 888 AA“ 5,80 6,20 6,20 “. 6,90 6,90 4,80 5,20 5,20 5,20 5,60
5,60 5,60 1’
6,60 —6,60 7,—
5,80
5,90 7,60 8,20 6,— 6,50 5,30 5,60 6 8
6,40 6,80 5,20
5,60
V
IE2EzZ2'Ezz
en 8,50 6,50 7,— 7,50 5,50 6 6,50
vTT1“ 8,30 8,30 6,80 6,80 720 720 7,60 7,60 5,80 5,80 6,30 6,30 6,80 6,80
vo v5õ 8,— 8,— 8,50 8,50 7,— 7,— ” Se
, 6,— 6,50 6,50
N⸗ Niedrigst⸗
M⸗Mittel⸗
11611T111I
FI
e22v e
preis
gA/fm] PNR'/fm ERM/im Ekl’im RM/'Im ERMfm RMIIm ERM/Em ERM)im ERM/1m RM/Im RM’'Im RM/im
720 9,20 6,80
715 7,70 8,20 5,90 6,50 210 2, 5,10 5,50 5,30 6,— 5,80 6,5
— 7,60 8,50 6,10
6,70 7,50
8,—
T2E22Z222E22Z222Z
5,85 7,5 5,40 5,90 6,70 4,50 5,60
7,40 8,20
7,20 7,90 8,50 5,90
720
720 7,90
7,50 7,90 8,20 8,50 5,40 5,80 6,30 5,90 6,30 6,80 6,70 6,80 4,80 45 4,80 5,30 5,— 5,30 5,80 5,60 5,80
720 7,90
8,50 5,80
6,80 7,90
7,20 V 6,10
6,80 7— 7,50 J“ I 5,60
6,50 eea
Preis
gebiete.
Klasse
1 M⸗Mittel⸗ 12 (Reichs⸗
““ 88
homa)
i Preess A/Iim RM/1m ER̊M/im
RM/fim RM/fm RM/fm RM/fm ERM/fm EM/fm] EM/im RMA/tm]EM/fm
7,10 7,70 8,20 5,90 6,50
v5 — 780 7,50 760 EEbe-, 5,90 5,60 6,10 6,40 6,30 6,70 4,85 4,850 5,50 ECöe
5,40
Preisgebietsübersicht zu den Anlagen 1 und 2. Gumbinnen, Königsberg, Westpreußen, Allenstein. ““ Frankfurt/ Oder mit Ausnahme der unter Preisgebiet 3 genannten Kreise, „ Schneidemühl, 6 „ Potsdam, Reichshauptstadt Berlin. 3: Pr. Reg.⸗Bez. Frankfurt / Oder, Landkreise Cottbus, Crossen, Guben, Calau, Luckau, Lübben, Sorau, Spremberg, Zül⸗ 8 lichau und die Stadtkreise Cottbus 4: Pr. Reg.⸗Bez. Köslin. b 5: Pr. Reg.⸗Bez. Stettin. Pr. Reg.⸗Bez. Liegnitz; die Kreise Hirschberg, Löwen⸗ berz, Laͤuhan (Riesen⸗ u. Isergebg.). Pr. Reg.⸗Bez. Liegnitz: das Vorland der Kreise Hirschberg, Löwenberg und Lauban, die Kreise Landeshut, Jauer, Lieg⸗ nitz, Goldberg, Bunzlau, Lüben, Glogau, Sprottau, Freystadt, Grün⸗ bberg, Görlitz, Rothenburg u. Hoyers⸗ werda, 8 8 Breslau, Merseburg, 9 s Erfurt. Preisgebiet 9: Pr. Reg.⸗Bez. Hannover, 71 Osnabrück,“ Hildesheim, Lüneburg, Schleswig, Magdeburg, 5 Stade, „ 8 Aurich. Land Hamburg.
TEZEXZ22E2
11““ 111AX“ Preisgebiet Preisgebiet
Preisgebiet
6: Preisgebiet 7:
Preisgebiet 8: Pr. Reg⸗Bez.
Preußen. Der bisher kommissarische Landrat Späing in Langen⸗ falza ist endgültig zum Landrat ernannt worden.
Der bisher stellvertretende Landrat in Beuthen, O. S., Reg.⸗Rat Freiherr von Wangenheim, ist endgültig zum Landrat ernannt worden.
Miiichtamtliches. Deutsches Reich. Der Lettische Gesandte Hugo Celmins ist nach Berlin
zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. 5 „
Bekanntmachung.
In Abänderung der Bekanntmachung der Handelsver⸗ tretung der UdSSR. in Deutschland im Reichsanzeiger Nr. 125 vom 4. Juni 1937 4A. 1. Nepomnjaschtschi, Lasar, wird gestrichen, an seine
Stelle tritt: Davydov, Vassili. Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland. Rechtsabteilung 11.
84*
Verkehrswesen.
Die Deutsche Reichspoft auf der Internationalen Automobil⸗ und Motorrad⸗Ausstellung 1938.
Auch in diesem Jahre zeigt die Deutsche Reichspost auf der Internationalen Automobil⸗ und Motorrad⸗Ausstellung der Oeffentlichkeit ihre neuesten Fahrzeuge. Hierbei spielen die Wagen für den Dienst auf Landstraßen zweiter und dritter Ordnung eine bedeutende Rolle; denn die Kraftwagen der Deutschen Reichspost stellen vorwiegend Verbindungen zwischen ländlichen Siedlungen abseits der Schienenwege her und dienen als Zubringer zur Eisen⸗
7,70
7,— 8,30
7,40 6— 6,40 6,90 5,— 5,60 6,—
Preisgebiet 10: Pr. Reg.⸗Bez.
7,10 7,70
b 740 8.,20
— 8, “ 5,90
7,50 8,, 6,60 V I
6,40 7,— “ Lb1“ Y
5,40 6,20 5,90 6,90
u
Minden, Münster. Arnsberg. Kassel.
27 97 Pr. Reg.⸗Bez.
Preisgebiet 11: Pr. Reg.⸗Bez.
Preisgebiet 12:
Eine Fernsehsprechstelle der Deutschen Reichspoft hlaͤauf der Internationalen Automobil⸗ und Motorrad⸗Ausstellung in Berlin.
Für die Dauer der Internationalen Automobil⸗ und Motor⸗ rad⸗Ausstellung 1938 in Berlin richtet die Deutsche Reichspost auf dem Ausstellungsgelände eine Fernsehsprechstelle ein, die am Fernsehsprechdienst mit den öffentlichen Fernsehsprechstellen in Berlin (Kolumbushaus und Zoo) und in Leipzig und Nürnber teilnimmt. Die neue Fernsprechstelle soll auch künftig währen der Dauer von Ausstellungen auf dem Messegelände geöffnet werden.
Kunst und Wüffenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater
Sonnabend, den 19. Februar. Ring des Nibelungen. be Musikal. Leitung: Elmendorff.
Vorabend: Das
Staatsoper: Der 2 Beginn:
Rheingold. 20 Uhr. Schauspielhaus: Käthchen von Heinrich von Kleist. Beginn: 19 ½ Uhr. 8 Staatstheater — Kleines Haus: Emilia Galotti von Lessing. Beginn: 20 Uhr.
Heilbronn von
8* 2 Das
Die Ausgabe der Jahresstammkarten für den Monat März 1938 findet vom 23. bis 28. Februar 1938 in der Zeit von 9 —14 Uhr an der Stammkartenkasse im Verwaltungsdienst⸗ gebäude, Oberwallstraße 22, gegen Vorlage des Vertrages statt, und zwar: für die Staatsoper Unter den Linden für 27 Vorstellungen und für das Staatliche Schauspielhaus für 18 Vorstellungen.
Die Stammietenpreise betragen je Vorstellung und Staatsoper Unter den Linden: 1. Rang 1. Reihe, Sperrsitz öö 1.— 9. Reihe . „ 6,00 RMN 3. Rang. Sperrsitz 10.—16. Reihe 5,00 „ 4. Rang do. 17.—22. Reihe 4,25 „ Staatliches Schauspielhaus: Orchestersessel, Sperrsitz Sperrsitz 10.—15. 1. — 3. Reihhe .4,00 RM Sperrsitzabteil Sperrsitz 4.— 9. Reihe 3,25 „ I“ 8 8 †3. Rang.
Kart
Wiesbaden, Koblenz, Trier. Düsseldorf, Köln,
Aachen. Sigmaringen.
reisgebiet 13: Pr. Reg.⸗Bez.
9) 7
77 77
Pr. Reg.⸗Bez. 27 27
9 2 77
Pr. Reg.⸗Bez. Saarland. Bayer. Reg.⸗Bez. Bayer. Reg.⸗Bez. Bayer. Reg.⸗Bez. Bayer. Reg.⸗Bez. Bayer. Reg.⸗Bez. Bayer. Reg.⸗Bez.
Preisgebiet 14:
Preisgebiet 15: Preisgebiet 16: Preisgebiet 17: Preisgebiet 18: Preisgebiet 19: Preisgebiet 20: Preisgebiet 21: Preisgebiet 22:
Preisgebiet 23: Preisgebiet 24: Preisgebiet 25:
Oberbayern: Hochgebirge.
Oberbayern: übriges Oberbayern.
Schwaben: Hochgebirge.
Schwaben: übriges Schwaben.
Niederbayern: Bayer. Wald.
Niederbayern: übriges Nieder⸗ bayern.
Oberpfalz.
Oberfranken: Frankenwald.
Oberfranken: übriges Ober⸗ franken.
Mittelfranken. 1
Unterfranken: Spessart.
übrige 8
Reg.⸗Bez. Reg.⸗Bez.
Reg.⸗Bez. Reg.⸗Bez.
Reg.⸗Bez. Reg.⸗Bez. Unterfranken: franken.
Bayer. Reg.⸗Bez. Pfalz. Land Sachsen. — Land Württemberg. Land Baden. Land Hessen. Land Thüringen. Land Mecklenburg. Land Oldenburg. Land Braunschweig,
„ Anhalt,
„ Schaumburg⸗Lipp Land Lippe (Detmold).
Bayer. Bayer.
Bayer.
Bayer. Bayer.
Bayer.
Preisgebiet 26: Preisgebiet 27: Preisgebiet 28: Unter⸗ Preisgebiet 29: Preisgebiet 30: Preisgebiet 31: Preisgebiet 32: Preisgebiet 33: Preisgebiet 34: Preisgebiet 35: Preisgebiet 36: Preisgebiet 37:
e.
Preisgebiet 38:
bahn. Deshalb hat die Deutsche Reichspost ihr besonderes Augen⸗ merk auf die Schaffung geeigneter Fahrzeuge für den Landkraft⸗ postdienst gerichtet. In Zusammenarbeit mit namhaften Fahr⸗ gestell⸗ und Aufbauherstellern wurde im vergangenen Jahre ein Einheitsfahrgestell mit Einheitsaufbau in Stahlbauweise entwickelt, das auf dem Stand der Deutschen Reichspost zu sehen ist. Es ist ein Fahrzeug mit folgenden Haupt⸗ leistungsdaten: Motorenleistung 45 PS, Nutzlast des Fahrzeugs ¹ t. Gesamtgewicht des Wagens 2250 kg, Fassungsraum des Auf⸗ baus bei zweisitzigen Wagen 4,5 ccm. Der Motor ist ein Daimler⸗ Benz⸗Dieselmotor mit einem Hubraum von 2,6 Litern.
Die Deutsche Reichspost zeigt ferner einen Omnibus mit
Gleiskettenantrieb, wie er sich im Albpenbetrieb seit einiger Zeit bewährt hat. Damit können auch solche Ortschaften in das Kraftpost⸗ und Landpostnetz einbezogen werden, die bisher nur mit vielen Mühen — zumal im Winter — mit Post versorgt werden konnten. Eine ganze Reihe neuer Kraftpostlinien, die auch der Personenbeförderung dienen, soll demnächst mit diesen Wagen befahren werden. Der Omnibus ist ein Erzeugnis der Firma Daimler⸗Benz, Type LR 75 mit 65 PS⸗6⸗Zylinder⸗Ver⸗ gasermotor, mit einem Leichtmetallaufbau der Firma Rupflin⸗ München für 10 Sitzplätze. Die Geschwindigkeiten des Fahrzeugs sind von 2,8 bis 45 km/h abgestuft. Die Steigfähigkeit des Wagens beträgt bis 50 v. H., die Wendigkeit ist verblüffend.
Ferner stellt die Deutsche Reichspost einen Besprechungs⸗ wagen aus, der, wie schon der Name sagt, den Fahrgästen wäh⸗ rend der Fahrt gestattet, Besprechungen abzuhalten und dabei alle Bequemlichkeiten zu genießen, die nur ein neuzeitliches Verkehrs⸗ mittel zu bieten vermag. Das Fahrgestell, G P 3750, der Firma Daimler⸗Benz mit einem Sechszylinder⸗Diesel⸗Motor von 100 PsS Leistung, bietet keine technischen Besonderheiten. Dafür ist aber der Aufbau in seiner ansprechenden Form und der ge⸗ diegenen Innenausstattung als ein Meisterwerk deutscher Wagen⸗ baukunst anzusprechen. Er ist ausgestattet mit einer Aurora⸗ heizung, vollständiger Rundfunkempfangsanlage, mit Schreib⸗ maschine und Hinten im Wagen ist ein WC. und Waschraum vorgesehen. 8
Auch ein Kraftrad mit Seitenwagen, Hersteller BMW., Bauart R 71, mit 750 cem/Motor, zwei Vergasern, mit Hinterachsfederung und Schwingsattel ist zu sehen. Die Kraft⸗ räder mit Seitenwagen werden in großen Städten zur Brief⸗ kastenleerung und Eilzustellung benützt. Mit ihnen sind bis zu ihrer Ausmusterung Leistungen bis zu 250 000 km und Instand⸗ haltungskosten von unter 1 Rpf./km erzielt worden.
Außerdem wird ein Sportzweisitzer qgezeigt, der die diesjährige Winterprüfungsfahrt mit Erfolg mitgemacht hat.
Berliner Börse am 18. Februar.
Aktien und Renten freundlich.
Zum Börsenbeginn kamen einige Kaufaufträge des anlage⸗ suchenden Publikums zur Ausführung, die dem Aktienmarkt ein freundlicheres Gepräge gaben. Offenbar handelt es sich dabei um die Befriedigung des am Rentenmarkt infolge der dort herrschenden Materialknappheit kaum noch zu deckenden Anlage⸗ bedarfs. Infolgedessen war auch der berufsmäßige Börsenhandel wieder mit kleinen Anschaffungen bei der Hand. Für die Be festigung mitbestimmend war im übrigen, daß die Ausl abgaben fast völlig aufgehört haben.
Bemerkenswert war die allgemeine weitere Erholung Montanmarkt, was offenbar auf die günstige Einflußnahme d schon gestern gemeldeten Erfolges in den Besprechungen zwische Irag und den amerikanischen Produzenten zurückzuführen ist. Verein. Stahlwerke verbesserten einen Anfangsgewinn von %¼ sogleich auf ½ %, im gleichen Ausmaß stiegen Rheinstahl, Mannesmann gewannen , Hoesch, Harpener und Buderus je ℳ %. Braunkohlen⸗ und Kaliaktien zeigten ruhige Veranlaagung, nur Dtsch. Erdöl stiegen bei lebhafterer Nachfrage um zirka ¾¼ .
In der chemischen Gruppe befestigten sich Farben um % auf 161, Chem. v. Heyden um 2 %. Auch Elektrowerte wurden, aller⸗ dings bei kleinem Bedarf, zu meist höheren Kursen gehandelt, so Siemens (+ ¼), Lichtkraft (+ 1) und AEG. (+ ½¼ %). Von Maschinenbauwerten sind Berliner Maschinen mit einer nach Pause erzielten Steigerung von 1241, Demag mit + 1, Dtsch. Waffen dagegen mit —1 % zu erwähnen. Von Linoleumaktien sind Dtsch. Linoleum mit einer Befestigung um 14 % hervorzu⸗ heben.
Im übrigen gingen die Veränderungen, die meist auf der Plusseite lagen, über Prozentbruchteile nicht hinaus.
Im Verlauf konnten die Aktienmärkte bei anhaltend fester Grundstimmung erneute Kursgewinne erzielen. Farben stiegen bis auf 161 ½. Fest lagen Dtsch. Erdöl und Hotelbetrieb, die gegen den ersten Kurs 1 4¼ bzw. 1 ¼ % gewannen.
Die im Verlauf erzielten Tageshöchskurse konnten am Börsen⸗ schluß, wenn nicht überschritten, so doch gut gehalten werden.
Am Einheitsmarkt zogen von Bankaktien Dtsch. Bk. um 4 % und Dtsch.⸗Asiatische Bank um 7 RM an. Von Hyp.⸗Banken waren Hamburger Hyp. mit +† % % auffälliger verändert. In⸗ dustriepapiere kamen überwiegend höher zur Notiz, so u. a. Industriewerke Plauen unter dem Eindruck der Dividenden⸗ erhöhung um 4 %, Balcke Maschinen um 2 ¾ sowie Poppe 8 Wirth um 2 16 ͤ%. Kolonialpapiere waren bis auf Doag (£ ℳ %)
und Otavi (+ 0,12 ½ RM) unverändert.
Im variablen Rentenverkehr wurden Reichsaltbesitz mit 132 4¼ nach 132 % am gestrigen Börsenschluß gehandelt. Die Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe blieb mit 95,60 unverändert.
Am Kassarentenmarkt war es heute etwas ruhiger als gestern. Gleichwohl mußten Hyp.⸗Pf.⸗Br. und Komm.⸗Obl. wieder repar⸗
tiert werden. Von Stadtanleihen zogen 26er Eisenach um ½%, 26er Duisburg um ℳ % an. Von Altbesitzanleihen kamen Hamburger, Mecklenburger, Thüringen und Lübecker je ½ % höher zur Notiz. Am Markt der Industrieobl. fielen lediglich Engelhardt mit + , Farbenbonds mit — *% % auf.
Am Geldmarkt waren für Blanko⸗Tagesgeld unveränderte Sätze von 2 ½¼ — 2 ¾ % anzulegen.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurden das Pfund, der Dollar und der Franken mit unverändert 12,42 bzw. 2,468 bzw. 57,46 festgesetzt. Der Gulden stellte sich auf 188,50 gegen 138,45 und der Franc auf 8,16 gegen 8,13.