1938 / 41 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Feb 1938 18:00:01 GMT) scan diff

89

Erste Beilage zum Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 41 vom 18. Februar 1938. S. 2.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im

Ruhrrevier: Am 17. Februar 1938.

8 Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ Februar auf 56,00 (am 17.

am 18.

Gestellt 26 211 Wagen. verkehr.)

Februar auf 55,25 ℳ) für

Devisen.

Danzig, 17. Februar. 6,46 G., 26,56 B.,

122,94 B., 17,44 B.,

136,92 B. 133,46 B.,

Wien,

New York 5,2570 G., Brüssel 89,52 G.,

Kopenhagen 118,12 G.,

(D.

N. B.)

17. Februar.

kurse im Privatclearing. Briefl. Auszahl.

214,46, Brüssel 90,12, Budapest

hagen 118,95, London 26,65, Madrid —,—, Mailand kurs), New York 529,61, Oslo 133,87, Paris 17,37, Prag 18,82 ¼, Warschau 100,81, Briefl. Zahlung oder Scheck New York 525,49.

2

Sofia —,—, Stockholm 137,28,

Prag, 17. Februar. (D. N. B.) 11,50, Zürich 661,50,

93,50, Stockholm 736,50,

Budapest, 17. Februar.

152,65, Amsterdam 896,75, Brüssel 12,40 ¼, Schweiz 21,60 ¾, Spanien Kopenhagen 22,40, Wien 26,50 B., 26,56, Buenos Aires Import 16,00 Paris, 17. Februar. Deutschland 12,33 ⅞, 517 ⅛, Spanien hagen 681,50, Holland 1705,50, Prag 107,30, Rumänien Warschau —,—.

—9,7

E17

(D. N. B.) Auszahlung Berlin (verkehrsfrei) 212,12 G.I 212,96 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 B. Auszahlungen: Amsterdam 295,02 G., 296,18 B. Zürich 122,46 G., 5,2780 B., 89,88 B., 118,58 B., Mailand (verkehrsfrei) 27,75 G., 27,85 B.

9

Oslo 718,25, Kopenhagen 638,50, London 143,00, Madrid —,—, Mailand 150,51, New York 28,41, Paris Wien 530,00, Belgrad 66,10, Danzig 541,50, Warschau 541,00. (D. N. B.) Wien —,—, Berlin 136,20, Zürich 78,27y⅛,

London, 18. Februar. (D. N. B.) New York 503,15, Paris 29,55 ½, Italien 95,56, Berlin 78,00 nom., Istanbul 621,00 B., Warschau B., Rio de Janeiro 281,00 B. (D. N. B.) London 152,89, New York 30,38, Belgien —, —,—, Italien 159,90, Schweiz 707 ⅜, Kopen⸗ —,—, Oslo —,—, Stockholm 787,00, Wien

Kopenhagen

Auszahlung London

85,05. Paris 17,36 G., Stockholm 136,38 G., Oslo 132,94 G.,

Ermittelte Durchschnitts⸗ Amsterdam 297,08, Berlin Bukarest —,—, Kopen⸗ 27,84 (Mittel⸗

Zürich 123,27, 76,50.

Amsterdam 15,94 ½, Berlin

Polnische Noten 524,00,

191¹5⁄16,

((Alles in Pengö.)] Belgrad 7,85.

Lissabon 110,15,

[Schlußkurse, amtlich.]

of —,—.

—,—, Belgrad —,—,

Bank 114 ⁄,

Zürich,

Stockholm, Berlin 157,00, Paris 12,80, Amsterdam 217,00,

Moskau, 12./13. Februar. (D. N. Pfund 26,57, 100 Reichsmark 213,83.

London, 17. Februar. 1 Silber fein prompt 21,50, Silber auf Lie 19 §, Silber auf Lieferung fein

Frankfurt a. M., 17. Februar. besitzanleihe 132,10,

254,50, Deutsche Linoleum Felten u. Guill. —X,—, Ph. Holzmann 159,00, Lahmeyer 122 %,

Voigt u. Häffner —,

Hamburg,

Paris, 17. Februar. (D. N. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ Deutschland 12,33 ½, Bukarest —,—, —,—, Amerika 30,37, England 152,90, Belgien 516 %⅝, Holland 1705,00, Italien —,—, Schweiz 708 ⅜, Spanien hagen —,—, Warschau —,—. Amsterdam, 17. Februar. 72,26, London 8,97, New York 178,25, 30,35, Schweiz 41,51,

Stockholm —,—, (D. N.

Oslo —,—,

Paris

40,05, Stockholm 46,22 ½, Prag 628,00. 18. Februar. (D. N. B.)

(D. N. B.) Berlin 180,60, Paris 14,75,

. (D. N. B.) Brüssel 66,00, Schweiz.

17. Februar.

17. Februar. (D. N. B.)

(D. N. B.) Silber

Wertpapiere. (D. N. B.)

Mainkraftwerke 95,75,

Vereinsbank 133,50* 9

Prag 107,20, Wien

—,—, Kopen⸗ Belgrad —,

B.) [Amtlich.] Berlin 587,00, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 45,07 ,

11,40 Uhr.) 14,16 ¼, London 21,60 ¾, New York 429,25, Brüssel 73,10, Mailand 22,58, Madrid —,—, Berlin 174,07 ½, Wien: Noten 79,00, Aus⸗ zahlung 81,46, Istanbul 350,00. Kopenhagen, 17. Februar. New York 446,00, Zürich 103,95, Rom 23,70,

London 22,40, Antwerpen 75,90, Amsterdam 250,10, Stockholm 115,60, Oslo 112,70, Helsingfors 9,97, Prag 15,85, Wien —,.,—, Warschau

London 19,41 ½,

Kopenhagen 86,80, Oslo 97,65, 386,00, Helsingfors 8,62, Rom 20,55, Prag 13,75, Warschau 73,85.

Oslo, 161,50, Paris 13,25, New York 93,00, Helsingfors 8,90, Antwerpen 68,00, Stock Kopenhagen 89,25, Rom 21,30, Prag 14,15, W

London 19,90, Berlin 23,25, Zürich holm ien 76,25, Warschau

B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl.

397,00, Amsterdam 2

Barren prompt ferung Barren 21 ⁄16, Gold 139/10.

Aschaffenburger Buntpapier 94,50, Buderus Eisen —,—, Cement Heidelberg 164,75, Deutsche Gold u. Silber 165,50, Eßlinger Maschinen 119,25, Gebr. Junghans Rütgerswerke —, Westeregeln 110,25, Zellstoff Wald⸗

17. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Hamburger Hochbahn 101,50,

Guano 117,75,

er Prior. I-X 45,00, Brüssel

bahnges. 19,75, —,—, A. E. G. U Kraftwerke A.⸗G. 84,10,

Paris

A.⸗G., Berndorf

Amsterdam, (Young) —,—, Plätze 90,10,

Washington Wien 73,75,

Obl. 1945 7 %

7

102,85, S. A 1950 56,75,

Bank Pfoͤbr. 72

winnber. Obl. 1930

Reichs⸗Alt⸗ —,—,

Hamburg⸗Amerika Paketf. 78,00, Hamburg⸗Südamerika Nordd. Aoyd 80,00, Alsen Zement 188,00, Dynamit Harburger Gummi 118,00, Neu Guinea —,—, Otavi 29,00. *) ex. 5,4 % D Wien, 17. Februar. (D. N. B.) Amtllich. [In Schillinaen 5 % Konversionsanleihe 1934/59 102,60, 3 % gen Donau⸗Save⸗Adria Obl. —,—, 4 ½ % Investitionsanleihe 1937 89,00, Oesterr. Kreditan Wiener Bankverein 292,00, Ungar. Creditbank —,—, S Dynamit nion —,—, Brown⸗Boveri⸗Werke —,—, Oesten

—,—, Alpine Montan 34,10, 129,50, —,—, Skodawerke —,— Leykam Josefsthal —,—, Steyrermühl 94,00. 17. Reichsanl. 1949 (Dawes) 20,25, 5 ½ % Deutsche Reichsanl. 18

6 ½ % Bayer. Staats⸗Obl. 1945 , 6 Bremen 1935 —,—, 6 % Preuß. Obl. 1952 —,—, 7 % Drest

öö 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —— 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 —,—, 6 % Harp. Bergb.⸗Ohl n. Opt. 1949 17,00, 6 % J. G. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. 19898

1946 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % Siemens⸗Halske Zert. 9 72,50 G., 7 % Verein. Stahlwerke —,—, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 Farben Zert. v. Aktien —,—, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 30,00, 5 ½ % Kreuger! Toll Winstd. Obl. —,—, 6 % Siemens u. b Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Kölner Emission) —,

1 136 00 Nobel 82 9

193,00, Holsten⸗B.

Staatseisenb 9 nb. Gee

56,90, Türkenla, nstals 1 Staatseise Nobel —,—, Scheidemandel A4 Siemens⸗Schuckert —,—, Brüger Koh Felten u. Guilleaume —,—, Kn Prager Eisen —,—, Rima⸗Murg „Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 217 7 % Den

Februar. (D. N. B.)

Deutsche Rentenbank Obl. 1950

7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutsch Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 —,—, Krd. Pfbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —2 Amsterdamsche Bank 159,00, Deutsche 1951 —,—, 5 ¼ % Arbed Obl. 122,50, 7 % A.⸗G. f. Bergbau, Ie u. Zink Obl. 1948 —,— 8 % Cont. Caoutsch. Obl

7⁴ % Pr. Zentr.⸗Bc⸗ Reichsbank 66,00, 5 % Ach

7 % R. Bosch Doll.⸗Obl. 1951 878 7 % Dtsch. Kalisynd. Ch

7 % qMitehd.

Bod⸗Ah⸗ Obl. m. .

FFe;

--

Farben Obl. 1945 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. lüil 22,00, J. ( 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Obl. 1 9

Halske Obl. 1930 —.

Bffentlicher Anzeiger.

VBerichte von auswärtigen Warenmärkten.

Bradford, 17. Februar. Gewebemarkt verlief außerordentlich ruhig, wobei die Notierung eher zur Schwäche neigten.

Garne wiesen stetige Haltung auf.

Untersuchungs⸗ und Strafsachen, wangcversteigerungen. ufgebote, 8 Oeffentliche Zustellungen,

Verlust⸗ und Fundsachen,

Auslosung usw. von Aktiengesellschaften,

1. 2. 4. 5. 6. 7.

Wertvpavpieren, 1

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

). Deutsche deeg a ga scttsen

10. Gesellschaften m. 8 11. Genossenschaften, 8

12. Unfall⸗ und Invalidenversicherung 13. Bankausweise 14. Verschiedene

Bekanntmachungen.

Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier

völlig druckreif eingesandt werden.

Anderungen redaktioneller

Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

[67987] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.

Der Kaufmann James Goldberg, geboren am 13. Januar 1897 zu Berlin, und seine Ehefrau Gertrud, geborene Ullendorff, geboren am 11. Juli 1896 zu Hohensalza, zuletzt wohnhaft in Ber⸗ lin⸗Charlottenburg, Gustloffstraße 31, zur Zeit unbekannten Aufenthalts im Auslande, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 48 000 RM, die am 31. März 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von a) 5 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat bis 31. 12. 1937, b) 1 % ab 1. 1. 1938.

Gemäß 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699;

32 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗

luchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die emäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗

euergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ Sahréen entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen

Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ eitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen

n die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗

üglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ nats dem unterzeichneten Finanzamt Inzeige über die den Steuerpflichtigen ustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser

kanntmachung zum Zwecke der Er⸗

lung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 es Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der

8

Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen wer en, vorläufig festzunehmen und sie ge mãäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. (98/1700 Rfl. St.) Berlin⸗Charlottenburg, 12. Jan. 1988. Finanzamt Charlottenburg⸗West. (Unterschrift.) [68081] Steuersteckbriie und Vermögensbeschlagnahme. Der Metallhändler Albert Levy, geb. am 27. Dezember 1885 in Bad⸗Driburg (Westf.), und seine Ehefrau Else geb. Judenburg, geb. am 27. April 1890 in Holzminden (Brschw.), zuletzt wohnhaft in Essen, Huyssenallee 101, zur Zeit in Amsterdam (Holland), Scheldestraße 80, schulden dem Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von 37 500 RM, die am 13. Ok⸗ tober 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 % für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat bis zum 31. Dezember 1937 einschließlich und von

5

1 % für jeden angefangenen Monat ab 1

1. Januar 1938.

fluchtsteuervorschriften“ Reichssteuer⸗ blatt 1934 S. 599; Reichsgesetzblatt 1931 1I S. 699; Reichsgesetzblatt 1932 1 S. 571; Reichsgesetzblatt 1934 1 S. 392; Reichs⸗ gesetzblatt 1937 1 S. 1385 wird hier⸗ mit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ nats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuerord⸗ nungswidrigkeit 413 Reichsabgaben⸗ ordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes, sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie ge mäß § 11² der eichsfluchtsteuervorschriften unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. (Gesch.⸗Zeich.: 21 2034.)

Essen, 19. Januar 1938.

Finanzamt Essen⸗Süd.

1ee - Aufhebung eines Steuersteckbriefes.

Der am 28. August 1937 erlassene Steuersteckbrief gegen Bildhauer Pro⸗ fessor Bernhard Hoetger und seine Ehe⸗ frau, Helene geb. Haken, früher Berlin⸗ Wilmersdorf, Hildegardstr. 1, ist auf⸗ gehoben worden, weil die Genannten flewischen Sicherheit 16 die Reichs⸗ fluchtsteuer geleistet haben.

Finanzamt Wilmersdorf⸗Süd.

.Aufgebote. [67988]

Das Aufgebot, betr. die Schuldver⸗ schreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1 224 109 über 12,50 RM sowie den Auslosungsschein zu dieser Anleihe Gr. 36 Nr. 13 109 über 12,50 RM, ist eingestellt worden. (455. F. 530. 37.)

Berlin, den 8. Februar 1938.

Das Amtsgericht Berlin.

[67989) Sammelaufgebot und Zahlungssperre.

Das Aufgebot folgender, angeblich abhanden gekommener Urkunden ist be⸗ antragt: 1. des von der Firma P. Kirchner & Co. in Berlin N 4, Chausseestr. 8, am 20. Juni 1928 aus⸗ gestellten, von Richard Holz in Berlin S 14, Dresdener Str. 97, akzeptierten, am 20. September 1928 fällig ge⸗ wesenen Wechsels über 161,19 RM; 2., der 4 ½ igen Goldpfandbriefe der Preußischen in Berlin vom Jahre 1927 Serie X Lit. D Nr. 1234/46, 1248 und 2868 über je 200,— GM; 3. der 4 % Pigen Gold⸗ pfandvriefe vom Jahre 1929 der Preu⸗ ßischen Hypotheken⸗Actien⸗Bank in Berlin Lit. E Serie X Abt. 537 Nr. 67 902 bis 67 904 über je 50 Goldmark; 4. des 4 Pigen Rentenbriefes der Pro⸗ vinz Hessen⸗Nassau Lit. C Nr. 1169 über 300,— ℳ; 5. der 4 Pigen Schuld⸗ verschreibungen des Umschuldungsver⸗ bandes deutscher Gemeinden in Berlin Buchst. A Gr. XVIII Nr. 05367, Buchst. A Gr. XXX Nr. 01328, Buchst. A Gr. 44 Nr. 00550 über je 100 RM; 6. des am 5. Mai 1928 von der Firma Carl Lindemann in Berlin, Ackerstr. 41, ausgestellten, von Emil Badzies in Berlin N 24, Johannis⸗ straße 17, akzeptierten, am 15. Juli 1928 fällig gewesenen Wechsels über 200 RM. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. September 1938, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ vicht in Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43, Erdgeschoß, Zimmer 13, anberaumten Aase ko htegnen ihre

Rechte anzumelden und die Urbde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird, Zugleich wird a) der Preußischen Landesrentenbank in Berlin betref des zu 4 aufgeführten Wertpapiers b) dem Umschuldungsverband deutscha Gemeinden in Berlin betreffs der zu! genannten Urkunden verboten, einen anderen Inhaber als zu a) dl den Schulverband Gensungen, vertrete durch den Bürgermeister Mumben ebenda, zu b) an den Kaufman Walter Erbe in Berlin N 58, Danzige Straße 95, eine Leistung zu bewirke insbesondere neue Zinsscheine ohf einen Erneuecungsschein auszugebcgh (455. Fw. Sam. 6. 37.) 8 Berlin, den 5. Februar 1938. Das Amtsgericht Berlin.

[67990]

Der Landwirt Franz Zeidler in Gu ringen, Kreis Rosenberg, Westpr. vertreten durch Rechtsanwalt Diegnert Marienburg, Westpr. —, hat das Auf gebot des verloren gegangenen Hyn thekenbriefes vom 1. Oktober 1930 üb die für den Antragsteller im Grundbn von Schönwiese Band II Blatt Nr.! in Abteilung III Nr. 14 eingetragen Hypothek von 7500 GM beantragt. 2 Inhaber der Urkunde wird aufgeforden spätestens in dem auf den 21. Mai 198 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerith Zimmer 15, anberaumten Aufgebot termin seine Rechte anzumelden und d Urkunde vorzulegen, widrigenfalls d Kraftloserklärung der Urkunde erfolgs wird.

Marienburg, Westpr., 9. Febr. 19358.

Das Amtsgericht.

Aufgebot.

Die Eisenbahnarbeiterin Zosefirg Kalke, geb. Oblonczek, in Beuthen O. S., Scharleyerstraße 142, ha antragt, ihren verschollenen Eheman Josef Kalke, zuletzt wohnhaft in Beuthe O. S., für tot zu erklären. Der be zeichnete Verschollene wird aufgeforderg sich spätestens in dem auf den 30. Augut 1938, 10 Uhr, vor dem unterzeichnett⸗ Gericht, Zimmer 13, Zivilgericht⸗ gebäude, anberaumten Aufgebotstermit zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗

[67991]

gebotstermin dem Gericht Anzeige zu

machen. Beuthen, O. S., 12. Februar 1938. Das Amtsgericht.

und 24. 6. eines jeden Jahres zu

[67992] Aufgebot.

„Der Wilhelm Engelen, Rentmeister i. R. in Uebach, hat beantra t, den ver⸗ schollenen Johann Ludwig Hubert En⸗

und Staatsauzeiger Nr. 41 vom 18. Februar 1938. S. 3.

Schiffsbäcker, zuletzt wohnhaft in Fhegen chifsba⸗ zu 269 Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 7. Sep⸗ tember 1938, vormittags 9 Uhr, Zim⸗ mer 32, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. b .

Geilenkirchen, den 14. Februar 1938.

Das Amtsgericht. Abt. 5.

7993

beel g, neinde fürsorgerin von Bad Blankenburg, Thür. W., Ida Tobaschus, ist am 22.12. 1936 in Rudolstadt ledig verstorben. Sie soll angeblich am 11. 6. 1889 in Gießen geboren sein, nach anderer Lesart in Ostpreußen. Erben sind bisher nicht ermittelt. Wem Erh⸗ rechte zustehen, wird aufgefordert, diese bis 15. April 1938 hier anzumelden, andernfalls festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staats⸗ fiskus nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt 997,84 RM.

Rudolstadt, den 7. Februar 1938.

Das Amtsgericht. Merboth.

8 Heffentliche 8 Zustellungen.

[67994] Oeffentliche Zustellung. Es klagen auf Ehescheidung: 1. Alber⸗

tine Pauline Hermann geb. Greiner in

Jersey City 81, Graham⸗Street, USA., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Blindenhöfer, gegen Kaufmann Karl Heinrich Hermann, früher in Frankfurt a. Main, aus § 1565 B. G.-⸗B. 24 R 225/37 —; 2. Emma Heck geb. Straub, Frankfurt am Main, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hol⸗ land⸗Cunz, Frankfurt am Main, gegen Former Johann Heck, früher Frankfurt am Main, aus §8 1565, 1568 B. G.⸗B. 2¼4 R 216/37 —. Die Kläger laden die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Land⸗

gericht Frankfurt am Main, 4. Zivil⸗

ammer, zu 1 auf 5. April 1938, 9 Uhr, zu 2 auf 10. Mai 1938, 9. Uhr, mit der

Aufforderung, sich durch einen bei diesem

Gericht öö Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. i. Frankfurt am Main, 16. Febr. 1938. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[67996] Oeffentliche Zustellung.

Der Minderjährige Nikolaus Heck aus Holsthum, Kläger, vertreten durch den Berufsvormund, Kreisjugendamt in Bit⸗ burg, klagt gegen den Gast⸗ und Land⸗ wirt Johann Oberbillig, früher in Holsthum, z. Zt. halts, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Antrage: 1.

2 den Beklagten kostenfällig zu ver⸗ urteilen, dem Kläger vom Tage der Ge⸗

burt, vom 24. 3. 1937 ab bis zum voll⸗ vendeten 16. Lebensjahre, eine Unter⸗ haltsrente von 90 RM vierteljährlich.

im voraus zu entrichten, die rückstän⸗

digen Beträge sofort zu Händen des Vormundes zu zahlen und das Uxteil.

für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

streits wird der Beklagte vor das Amts⸗

gericht in Bitburg auf den 24. März

1938, 9 Uhr, geladen. 1“ Bitburg, den 8. Februar 1938.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[67997] Oeffentliche Zustellung. Das minderjährige uneheliche. Kind Maria Hedwig Prinz in Allner, Sieg⸗ kreis, vertreten durch das Kreisjugend⸗ amt in Siegburg, klagt gegen den Theo⸗ dor Hasebrink, früher in Vilich, Adel⸗ heidisstift wohnhaft, wegen Unterhalts⸗ ansprüchen mit dem Antrage: I. 1. Der Beklagte gilt gemäß § 1717 B. G.⸗B. als Vater des Kindes, 2. er wird ver⸗ üurteilt: a) dem Kinde, z. Hd. seines Vormundes von seiner Geburt, d. i. vom 24. 6. 1933 ab, eine Unterhaltsrente von 90 RM vierteljährlich bis zur. Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge, sofort, die künftig fälligen am 24. 9., 24. 12., 24. 3. zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. II. Das Urteil ist nach § 708 Ziff. 6 3.P.⸗O. vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Bonn auf den 27. April 1938, vormittags 9 Uhr, Zimmer 106, geladen. Bonn, den 14. Februar 1938. Amtsgericht. Abt. 2 c. 167998] Oeffentliche Zustellung. „Die minderjährige Lisa. Marianne Siegel in Chemnitz, gesetzl. vertreten durch ihren Vormund, das Jugend⸗ und Wohlfahrtsamt der Stadt Chem⸗ nitz Abt. Amtsvormundschaft —, klagt gegen den Autoschlosser Karl Her⸗ mann Wolf, zuletzt wohnhaft gewesen in Chemnitz, zur Zeit unbekannten Auf⸗

unbekannten Aufent⸗

festzustellen, daß der Beklagte der Vater des Klägers ist,

[in Berlin N 113, Seelower Straße

kosten mit dem Antrage: 1. Der Be⸗ klagte wird verurteilt, der Klägerin 2457 RM rückständige Unterhaltskosten auf die Zeit vom 12. April 1931 bis mit 11. April 1938 zu zahlen. 2. Der Beklagte t die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. 3. Das Urteil ist vor⸗ läufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Chemnitz auf den 29. April 1938, vorm, 9. Uhr, Saal 280 II, geladen. Klägerin ist das Armenrecht bewilligt worden. 1 Cheuinitz, den 12. Februar 1938. Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.

[68000] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Blanka Ursula Fuhrmann in Naumburg (Saale), ver⸗ treten durch das Stadtjugendamt Naum⸗ burg (Saale) und dieses vertreten durch den, Stadtoberinspektor Otto Strauß, ebenda, Prozeßbevollmächtigter: Stadt⸗ inspektor Mettner in Liegnitz, klagt gegen den Kaufmann Samuel Schebse (Siegfried Hessing), geb. 11. 5. 1904 in Pluste in Polen, zuletzt wohnhaft gewesen in Liegnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von 2899,20 RM rückständiger Unterhalts⸗ gelder, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin als Unterhaltsrente für die Zeit vom 27. 11. 1930 bis 26. 2. 1938. den Betrag von 2899,20 RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Liegnitz auf den 30. März 1938 um 9 ½ Uhr, Zim⸗ mer, 119, geladen.

Liegnitz, den 11. Februar 1938.

Das Amtsgericht.

[68001] Oeffentliche Zustellung. .Die Hausgehilfin Veronika Würzle in Steingaden, b. Dr. Beisele, Klä⸗ gerin, vertr. durch die Deutsche Arbeits⸗ front, Rechtsberater Assessor Dr. Wink⸗ lex, klagt gegen 1 2. Maria Bastgen in Frankfurt, Beklagte, un⸗ bekannten Aufenthalts, und beantragt zu erkennen: 1. die Beklagten haben als Gesamtschuldner an die Klägerin 1531,89 RM. zu bezahlen, 2. die Be klagten haben die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Termin zur münd⸗ lichen Güteverhandlung wird bestimmt auf Dienstag, den 26. April 1938, vorm. 9 Uhr, S.⸗S. 1/0, vor dem Ar⸗ beitsgerichte Augsburg. Zu diesem Termin wird die Beklagte Maria Bastgen geladen. Augsburg, den 14. Februar 1938. 8“ Geschäftsstelle 8 des Arbeitsgerichts Augsburg. Schnitzler.

[68002] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Jakob Mehlig in Waldalgesheim, Oberstr. 2/II, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Herbert Schweickardt, Bad Kreuznach, Hindenburgstr. 10, klagt gegen den Viehhändler Willi Hessel, früher in Waldalgesheim, wegen Zah⸗ ung von Lohn für geleistete Aushilfs⸗ arbeiten, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, dem Kläger den Betrag von 90 RM, zuzüglich 4 % Zinsen seit Klagezustellung, zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Arbeitsgericht in Bad Kreuznach auf Freitag, den 8. April 1938, nach⸗ mittags 15 Uhr, geladen.

Bad Kreuznach, 10. Februar 1938. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts. [67995] Oeffentliche Zustellung. 3

Der Schneidermeister Richard Ulrich

22

22,

Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte

Otto Kamecke, Wilhelm Wiesner und

Karl Adamek, Berlin W 35, Bülowstr. 5, klagt gegen den Landwirt Fritz Jacobs,

funbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗

trage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 328,50 RM nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung für Schneiderarbeiten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Pankow, Kissingenstr. 5/6, Zimmer 23, auf den 22. April 1938, 9 ½ Uhr, geladen. (Akt.⸗Zch.: 2. C. 1195. 37.) Berlin⸗Pankow, den 8. Februar 1938. Amtsgericht.

[67999] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johann Grosch, Marg. geb. Paulus, in Piesbach⸗Saar, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Acker⸗ mann. Lebach, klagt gegen den Johann Grosch, früher in Piesbach, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Auf⸗ hebung der Verwaltung und Nutz⸗ nießung mit dem Antrage: 1. die Ver⸗ waltung und Nutznießung des Beklag⸗ ten an dem eingebrachten Gut, näm⸗ lich: 1 Kochherd, ohne Rohr, 1 Bett, ohne Laken mit 2 Matratzen, 1 Keil⸗ kissen, 1 Federdecke u. 2 Kopfkissen mit Bezug. 1 Tisch, 2 Stühle, 1 Küchen⸗ schrank, 15 Einmachgläser, 4 große u. 3 kleine Teller, 2 Tassen, 3 Kochtöpfe, 1 Schüssel, 1 Bratpfanne, 1 Kartoffel⸗ reiber, ½⸗Liter⸗Maß, 10 Gabeln, drei Löffel. 2 Steinguttöpfe, 2 Vorhänge u. Kopfstück, 1 Löffelblech mit 2 großen Löffeln und 1 Garnitur Seife⸗Sand⸗ Soda, der Klägerin aufzuheben; 2. dem

enthalts, auf Zahlung von Unterhalts⸗] Beklagten die Kosten des Rechtsstreits

8

.

aufzuerlegen; 3. das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zum Gütetermin wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Lebach auf den 26. Avpril 1938, vormittags 10 Uhr, geladen. Lebach, den 3. Februar 1938. Das Amtsgericht. 8

5. Verluft⸗ und Fundsachen. [68004]

Die gemäß § 367 H.⸗G.⸗B. ausge⸗ sprochene Sperre über den 5 .%¼ (urspr. 4 ½) % Liquid.⸗Goldpfandbrief unseres Instituts Em. X Lit. 0 Nr. 5227 über GM 500,— wird hier⸗ mit aufgehoben.

Meiningen, den 15. Februar 1938.

Deutsche Hypothekenbank.

[68003] Karlsruher Lebensversicherung A. G. Kraftloserklärung.

Die von uns ausgestellten, nach⸗ stehend verzeichneten Papiere sind nach uns erstatteter Anzeige in Verlust geraten:

Aufwertungsnachtrag vom 7. No⸗ vember 1929 zur Lebensversicherung Nr. 268 391 des Herrn Carl Nicolai, Ingenieur in Wismar, Versicherungs⸗ schein Nr. 672 704 des Herrn Anton Schaedel, Buchhändler, s. Zt. in Barce⸗ lona, nun in Rom, Versicherungsschein Nr. 501 869 des Herrn Rudolf Hell⸗ wege, Stadtobersekretär in Burg nebst Nachtrag dazu vom 17. April 1925, Hinterlegungsschein vom 27. Oktober 931 zur Lebensversicherung Nr. 513 474 und 664 508 des Herrn Her⸗ mann Peine, Molkereibesitzer in Wol⸗ fenbüttel, Versicherungsschein Nr. 636 086 des Herrn August Bayerlein und Frau Else Bayerlein geb. Mayer in Ansbach, Hinterlegungsschein vom 28. November 1935 zur Lebensversiche⸗ rung Nr. 706 354 des Herrn Hans Auerbach, Rechtsanwalt, s. Zt. in Augsburg, nun in Rotterdam, Ver⸗ sicherungsschein Nr. 345 642 des Herrn Dr. Carl Groos, Syndikus, s. Zt. in Dresden, nun in Berlin, Hinter⸗ legungsschein vom 1. September 1932 zur Lebensversicherung Nr. 684 530 des Herrn Hugo Schäfer, Pferdehändler in Blankenburg, Aufwertungsnachtrag vom 22. November 1929 zur Lebens⸗ versicherung Nr. 138 407 des Herrn Adolf Vogel, Stadt⸗Geometer in Schorndorf, Vers.⸗Schein Nr. 749 492

Gläubiger, die von dem Angebot keinen Gebrauch machen, können Befriedigung nur nach Maßgabe der Verordnung vom 15. Februar 1938 verlangen. Flensburg, den 15. Februar 1938. Der Landrat als Leiter des Kreis⸗ kommunalverbandes Flensburg⸗ Land.

[680822⁄ Bekanntmachung. Durch die 10. Verordnung über die Ablösung der Markanleihen der Ge⸗ meinden und Gemeindeverbände des Landes Preußen und der vormals Freien und Hansestadt Lübeck vom 15. Februar 1938 ist bestimmt worden, daß die von Gemeinden und Gemeinde⸗ verbänden des Landes Preußen be⸗ gebenen Anleiheablösungsschulden ohne Auslosungsrechte soge⸗ nannte Neubesitzanleihen von den Schuldnern am 2. Januar 1970 in einer Summe zum Nennwert einzu⸗ lösen sind. Ich mache hiermit den Gläubigern der Anleiheablösungsschuld ohne Aus⸗ losungsrechte der Gemeinde Marburg ga. L. das bis zum 30. Juni 1938 be⸗ fristete Angebot, die in ihrem Besitz be⸗ findlichen Schuldverschreibungen zum Kurse vom 28,25 v. H. in bar anzu⸗ kaufen.

Gläubiger, die von dem Angebot Ge⸗ brauch machen, haben unter Abgabe einer entsprechenden Erklärung die Schuldverschreibungen bis zum 30. Juni 1938 bei Stadtkasse in Marburg a. L. einzureichen.

Gläubiger, die von dem Angebot keinen Gebrauch machen, können Be⸗ friedigung nur nach Maßgabe der Ver⸗ ordnung vom 15. Februar 1938 ver⸗ langen.

Marburg a. L., 15. Februar 1938. Der Oberbürgermeister der Stadt Marburg a. L.

J. V.: Unterschrift.)

gesellschaften.

[63475] 1 (. (gegr.- Meininger- 1862) —/—— Deutsche Hypothekenbank

Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken —.

pfronneegegöe emae

des Herrn, Jgkob, Höpfer in Decken⸗ Besitzer dieser Papiere werdem aufge⸗ fordert, binnen zwei Monaten ihre Rechte bei uns anzumelden und die Papiere vorzulegen, widrigenfalls diese kraftlos werden.

Karlsruhe, den 15. Februar 1938.

Der Vorstand.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

Auslosungen der Aktiengesell⸗ schaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, deutschen Kolonial⸗ gesellschaften, Gesellschaften m. b. H. und Genossenschaften werden in den für diese Gesellschaften bestimmten Unterabteilungen 7—11 veröffent⸗ licht; Auslosungen des Reichs und der Länder im redaktionellen Teile.

[68106] Druckfehlerberichtigung.

Der letzte Absatz der in Nr. 38 v. 15. 2. 38, 2. Beil. veröffentlichten Be⸗ kanntmachung des Oberbürgermei⸗ sters der Stadt Mainz muß richtig lauten: „Gläubiger, die von dem An⸗ gebot keinen Gebrauch machen, können Befriedigung nur nach Maßgabe der Verordnung vom 15. Februar 1938 verlangen.“

[680077 Bekanntmachung.

Durch die 10. Verordnung über die Ablösung der Markanleihen der Ge⸗ meinden und Gemeindeverbände des Landes Preußen und der vormals Freien⸗ und Hansestadt Lübeck vom 15. Februar 1938 ist bestimmt worden, daß die von Gemeinden und Gemeinde⸗ verbänden des Landes Preußen begebe⸗ nen Anleiheablösungsschulden Fne Aus⸗ losungsrechte sogenannte Neubesitz⸗ amleihen von den Schuldnern am 2. Januar 1970 in einer Summe zum Nennwert einzulösen sind.

Ich mache hiermit den Gläubigern der Anleiheablösungsschuld ohne Aus⸗ losungsrechte des Landkreises Flens⸗ burg das bis zum 30. Juni 1938 be⸗ ristete Angebot, die in ihrem Besitz be⸗ indlichen Schuldverschreibungen zum Kurse von 28,25 v. H. in bar anzu⸗ kaaufen.

Gläubiger, die von dem Angebot Gebrauch machen, haben unter Ab⸗ sabe einer entsprechenden Erklävung die Schuldverschreibungen bis zum 30. Juni 19388 bei dem Kreisausschuß des Landkreises Flensburg in Flens⸗

burg, Waitzstraße 3,

einzureichen.1

I

2. Bekanntmachung über den Umtausch unserer Aktien

zu RM 20,—. .

Gemäß Artikel I der Ersten Durch⸗ führungsverordnung zum Aktiengefetz vom 29. September 1937 fordern wir die Inhaber unserer Aktien⸗ über RM 20,— anf, diese Aktien mit Ge⸗ winnanteilscheinen Nr. 32 u. ff. und. Erneuerungsschein bis spätestens 30. April 1938 einschließlich zum Umtausch einzureichen.

Für je 5 Aktien im Nennwert von RM 20,— wird eine Aktie im Nenn⸗ wert von RM 100,— mit Gewinn⸗ anteilscheinen 1938 u. ff. (Nr. 32 u. ff.) und Erneuerungsschein ausgehändigt. Soweit die von einem Inhaber ein⸗ gereichten Aktien über RM 20,— den Gesamtnennbetrag von RM. 1000,— oder ein Vielfaches hiervon erreichen,

solche über RMN 1000,— im ent⸗ sprechenden Gesamtnennbetrag ausge⸗ händigt werden. E17166

Aktien über RM 20,—, die bis zum⸗

kraftlos erklärt. Das gleiche gilt von den eingereichten Aktien, welche den zum Ersatz durch neue Aktien erforderlichen Betrag nicht erreichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ teiligten zur Verfügung gestellt sind. Diejenigen Aktien, die an Stelle der⸗ für kraftlos erklärten Aktien treten, werden zum Börsenkurse verkauft. Der Erlös wird nach Abzug der entstandenen Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten oder hinterlegt.

RM 600,— auf, diese Aktien zum freiwilligen Umtausch in Stücke über RM 1000,— einzureichen. 1

Der Umtausch erfolgt kostenfrei, söo⸗ fern die umzutauschenden Aktien an unseren Kassen in Weimar, Meiningen und Berlin oder bei den nachstehend aufgeführten, zur Gemeinschaftsgruppe

Deutscher Hypothekenbanken gehörigen

Banken eingereicht werden:

Deutsche Centralbodenkredit⸗Ak⸗ tiengesellschaft, Berlin und Breslau,

Frankfurter Hypothekenbank, Frankfurt a. Main,

Mecklenburgische Hypotheken⸗ und Wechselbank, Schwerin,

Sächsische Bodencredit Anstalt, Dresden und Leipzig,

Westdeutsche Bodenkredit⸗Anstalt, Köln.

Meiningen⸗Weimar, den 26. Ja⸗

nuar 1938.

Deutsche Hypothekenbank.

[68085] Metallwerke

können statt Aktien über RM 100,—

30. April 1938 einschließlich nicht. eingereicht worden sind, werden für.

Gleichzeitig fordern wir die. Inhaber unserer Aktien über RM 100,— und

Starkenburg, Aktien⸗ gesellschaft, Auerbach a. d. B. Einladung zu der am S. März 1938, vormittags 11 ½ Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Auerbach a. d. B. stattfindenden ordentlichen Generalversammlung. Tagesordnung: Vorlage des Geschäftsberichtes. 2. Genehmigung der Bilanz und Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. .Wahl des Bilanzprüfers. 5. Wahl des Aufsichtsrates. Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung berechtigt sind alle Aktio⸗ näre, welche ihre Aktien nebst Num⸗ mernverzeichnis drei Tage vor der Generalversammlung bei der Gesell⸗ schaft oder der Deueschen Bank, Bensheim a. d. B., oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben. 8 Auerbach a. d. B., 16. Febr. 1938. Der Vorstand.

[67499]

II. Aufforderung an die Aktionäre

der Brauerei Gebr. Dieterich

Aktiengesellschaft, Düsseldorf, und

der Hoefel⸗Brauerei Acetiengesell⸗ schaft, Düsseldorf.

Die außerordentlichen Hauptver⸗ sammlungen der Brauerei Gebr. Diete⸗ rich Aktiengesellschaft und der Hoefel⸗ Brauerei Actiengesellschaft in Düsseldorf vom 30. November 1937 haben die Ver⸗ Le; beider Gesellschaften be⸗ schlossen. Die Verschmelzung erfolgt in der Weise, daß das gesamte Vermögen der Hoefel⸗Brauerei Actiengesellschaft als Ganzes ohne Abwicklung mit Wir⸗ kung vom 30. Juni 1937 auf die Brauerei Gebr. Dieterich Aktiengesell⸗ schaft übertragen wird. Die letztge⸗ nannte Brauerei hat zu diesem Zweck ihr Grundkapital um nom. Reichsmark 1 617 000,— Stammaktien (1617/1000,—) mit Dividendenberechtigung vom 1. 11. 11936 ab. erhöht und gleichzeitig die Aenderung ihrer Firma in „Brauerei Dieterich Hoefel Aktiengesellschaft hHeschh B ““

Der Umtajisch erfolgt im Verhältnis vo 1 1.

Nachdem die Beschlüsse der beiden außerordentlichen Hauptversammlungen in das Handelsregister eingetragen worden sind, fordern wir die Aktionäre der Hoefel⸗Brauerei Actiengesell⸗ schaft auf, ihre Aktien nebst laufendem Gewinnanteilschein u. ff. bei Vermei⸗ dung späterer Frastlaserklcung gen den gesetzlichen Bestimmungen bis zum 22. April 1938 einschließlich bei den’ Niederlassungen, Berlin und Düsseldorf,

der Commerz⸗ und Privat⸗Bank

Aktiengesellschaft, 1u

der Dresdner Bank, 8

der Deutschen Bank 82 während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Gegen die mit einem der Nummernfolge nach geordneten Ver⸗ zeichnis einzureichenden Hoefel Brauerei⸗ Aktien werden die darauf entfallenden Brauerei Dieterich Hoefel⸗Aktien nach Fertigstellung ausgehändigt.

Die zum Umtausch einzureichenden Hoefel Brauerei⸗Aktien lauten über RM 300,—, die zum Umtausch ge⸗ schaffenen Brauerei Dieterich Hoefel⸗ Aktien gemäß § 8 des Aktiengesetzes über RM 1000,—. Die Umtausch⸗ stellen sind bereit, nach Möglichkeit eine Spitzenxegulierung porzunehmen.

Ferner ersuchen, wir die Inhaber un⸗ erer, auf die alte Firma lautenden Aktien, von diesen die Mäntel zur Ab⸗ stempelung auf die neue Firma bei den vorgenannten Stellen einzureichen. Für die mit dem Umtausch bezw. der Abstempelung der Aktien verbundenen Sonderarbeiten wird die übliche Provi⸗ sion in Anrechnung gebracht; sofern je⸗ doch die Aktien nach der Nummern⸗ folge geordnet bei den oben aufge⸗ führten Stellen unmittelbar am zustän⸗ digen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbun⸗ den ist, erfolgt der Umtausch bezw. die Abstempelung kostenfrei.

Diejenigen Aktien der Hoefel⸗Brauerei Actiengesellschaft, die nicht fristgemäß zum Umtausch eingereicht worden sind, sowie die eingereichten Aktien, welche die, zum Umtausch erforderliche Zahl nicht erreichen und uns nicht für Rech⸗ nung der Beteiligten zur Verwertung zur Verfügung gestellt sind, werden für kraftlos erklärt. Die Aktien unserer Gesellschaft, die auf die für kraftlos er⸗ klärten Aktien der Hoefel⸗Brauerei Aetiengesellschaft entfallen, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen für Rech⸗ nung der Beteiligten verkauft. Der Er⸗ lös wird abzüglich der entstandenen Un⸗ kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten.

Die Aushändigung der neu gedruckten Aktienurkunden bezw. der überstempel⸗ ten Aktienmäntel erfolgt gegen Rück⸗ gabe der bei der Einreichung der Stücke ausgegebenen, nicht übertragbaren Empfangsbescheinigungen bei derjenigen Stelle, welche die Empfangsbescheini⸗ gung ausgestellt hat. Die Einreichungs⸗ tellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Vor⸗ zeigers der Empfangsbescheinigung zu prüfen.

Düsseldorf, den 18. Februar 1938.

Brauerei Dieterich Hvefel Aktiengesellschaft.