1938 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Feb 1938 18:00:01 GMT) scan diff

a

b) sich an der öffentlichen Kritik von Veranstaltungen der

im § 1 genannten Art zu beteiligen; b mit Personen, die unbefugt Konzertvermittlung betrei⸗ ben, oder mit ausländischen Konzertvermittlern (die als unzuverlässig bekannt sind oder deren Unzuver⸗ lässigkeit den Umständen nach angenommen werden muß), oder die vom Präsidenten der Reichsmusik⸗ kammer als unzuverlässig bezeichnet werden, in Ver⸗ bindung zu treten; Verträge der im § 1 bezeichneten Art mit, einem Kon⸗ zertvermittler abzuschließen in denen die den Kultur⸗ schaffenden versprochene Vergütung von vornherein durch bestimmte Abzüge (Rabatt, Pecen gz ig. usw.) gekürzt wird; .

e) für die Beschäftigung von Kulturschaffenden Vergütun⸗ en oder andere Vorteile anzunehmen, zu fordern oder ich versprechen zu lassen.

IV. Gewerbliche Betätigung der Konzert⸗ unternehmer und der Konzertbesorger ßerhalb der Konzertunternehmung und der Konzertbesorgung. § 15.

Der Konzertunternehmer (Konzertbesorger) darf vorbe⸗ haltlich der Bestimmungen des § 16 außer der Konzertunter⸗ nehmung und Konzertbesorgung andere Gewerbe als die im § 14 aufgeführten, deren Ausübung ihm untersagt ist, nur mit Zustimmung des Präsidenten der Reichsmusikkammer be⸗ treiben oder sich daran beteiligen. Die Zustimmung ist vor Beginn eines solchen Gewerbes schriftlich nachzusuchen. Eine einmal erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 16.

(1) Der Konzertunternehmer darf die Veranstaltungen von Konzerten und Vorträgen der im § 1 bezeichneten Art für Rechnung eines anderen ausführen (Konzertbesorgung, Arrangement).

(2) Die Konzertbesorgung darf jedoch nur unter folgen⸗ den Bedingungen erfolgen:

1. Der Konzertbesorger hat die gesamte Tätigkeit, die

das ordnungsmäßige Zustandekommen der Veranstal⸗

tung erfordert, als Treuhänder seines Auftraggebers

zu leisten.

2. Der Konzertbesorger darf nur die Gebühren bean⸗ spruchen, die von dem Präsidenten der Reichsanstalt im Benehmen mit dem Präsidenten der Reichsmusik⸗ kammer in einer besonderen Gebührenordnung fest⸗

gesetzt worden sind. (Reichsanzeiger Nr. 121 vom

31. Mai 1937) Amtliche Mitteilungen der Reichs⸗

musikkammer Nr. 8 vom 15. Juni 1937.

Neben den Gebühren dürfen Vergütungen anderer Art weder vom Auftraggeber noch von den sonstigen Teilnehmern an der Veranstaltung erhoben werden.

Die Erstattung barer Auslagen darf nur insoweit ge⸗

fordert werden, als sie auf Verlangen und nach Ver⸗

g

8

e“

eeinbarung mit dem Auftraggeber verwendet und als notwendig hinreichend nachgewiesen sind. Die baren Auslagen sind durch eine schriftliche Abrechnung mit

dem Auftraggeber Pegvencr

Mengenrabatte für Inserate und Plakate stehen dem Konzertbesorger zu und sind in dem Kosten⸗ anschlag (Ziffer 4) kenntlich zu machen. Andere Ra⸗ batte und sönstige Vorteile, die dem Konzertbesorger aus Anlaß der Geschäftsbesorgung zufallen, sind dem Auftraggeber in voller Höhe gutzubringen.

.Der Konzertbesorger ist verpflichtet, dem Auftraggeber vor der Uebernahme der Geschäftsbesorgung die gemäß Ziffer 2 zur Anwendung kommenden Gebührensätze und einen ausführlichen Kostenanschlag mitzuteilen. Ser Kostenanschlag ist, soweit irgendmöglich, einzu⸗ alten.

Der Konzertbesorger kann bei Abschluß des Vertrages die Vorauszahlung der vollen Miete für die Räumlich⸗ keit, in der die Veranstaltung stattfinden soll, und der Besorgungsgebühr fordern; bei Werbungsbeginn (etwa 4 Wochen vor der Veranstaltung) hat der Auf⸗ traggeber dem Konzertbesorger auf Verlangen den Rest der im Kostenanschlag (Ziffer 4) vorgesehenen Unkosten zu zahlen.

Muß der Konzertbesorger die ursprünglich in dem Vertrage vorgesehene Werbung auf Verlangen des Auftraggebers erweitern, so kann er die besonderen Unkosten hierfür im voraus anfordern. Das gleiche gilt wenn auf Verlangen des Auftraggebers der in

em Vertrag ursprünglich vorgesehene Rahmen der Veranstaltung irgendeine Erweiterung erfährt.

Der Konzertbesorger kann von dem Vertrage wegen Nichtleistung der vorgenannten Zahlungen erst zurücktreten, wenn er den Künstler schriftlich gemahnt und dabei eine angemessene Frist zur Zahlung ge⸗ setzt hat.

Der Konzertbesorger muß den Auftraggeber auf Ver⸗ langen jederzeit über den Stand der Konzertbesorgung unterrichten und ihm spätestens 10 Tage nach dem Stattfinden der Veranstaltung unter Vorlage der zur Nachprüfung erforderlichen Belege Rechnung legen. Die Ausgabe von Eintrittskarten für die Veranstal⸗ tung zu einem gegenüber dem Kassenpreis ermäßigten Preise ist nur auf Grund eines ausdrücklichen Auf⸗ trages des Auftraggebers zulässig. Ist auch der Ver⸗ kauf der Eintrittskarten dem Konzertbesorger über⸗ tragen, so müssen die von ihm ausgegebenen Frei⸗ karten als solche (z. B. durch den Aufdruck „unver⸗ käuflich“ (deutlich gekennzeichnet werden.

„Freikarten dürfen nur mit ausdrücklicher Geneh⸗ migung des Auftraggebers ausgegeben werden und sind, wenn es vorher verlangt wird, zu belegen.

Die nicht verausgabten Karten sowie die von den Besuchern abgegebenen Kontrollabschnitte sind dem Auftraggeber bei der Rechnungslegung auf Verlangen

Zuckerfabriken.

auszuhändigen, es sei denn, daß sie kraft Bestimmungen der Steuerbehörde * sen

Der Konzertunternehmer und der Konzertbesorger 1 stehen der Aufsicht des Präsidenten der Reichsmusikkaund zugelassen sind, unterstehen sie auch der Aufsicht

18s de

0

Der Konzertunternehmer und der Konzertbesorger verfichtet den Beauftragten des Präsidenten der Reai musikkammer zur Durchführung der Aufsicht jederzeit die h sicht in den gesamten Geschäftsbetrieb und den Zutritt zu d- für den Geschäftsbetrieb bestimmten Räumen zu gestatt ihnen alle Geschäftsbücher und Geschäftspapiere vorzulte und jede über den Betrieb verlangte Auskunft wahrhen sesen sa erteilen. Die mit der Aufsicht beauftragten Perseon aben sich auszuweisen.

VI. Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen § 19.

(1) die bei Inkrafttreten dieser Vorschri erlaubterweise gewerbsmäßige Konzertunternehmung d gewerbsmäßige Konzertbesorgung betreiben, müssen bis sdi stens buin. 31. März 1938 die Erteilung der Erlaubniz; gewerbsmäßigen 8 oder Konzerthe gung nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 2 7 bn tragen. Wird diesen Personen die beantragte Erlaubniz erteilt, so müssen sie die 1“ Konzertunternehm (Konzertbesorgung) mit Ablauf des 30. Juni 1938 einstele (2) Nach dem 30. Juni 1938 darf gewerbsmäßige ge (Konzertbesorgung) ohne eine nach die Anordnung erteilte Erlaubnis des Präsidenten der Reik musikkammer nicht mehr ausgeübt werden. 8

§ 20. 1(.1) Die Konzertunternehmer und Konzertbesorger het Eigentumsverhältnisse, Beteiligungen oder sonstige Bindung die dem Verbot des § 16 zuwiderlaufen, bis spätestens 1 30. Juni 1938 zu lösen.

(2) Der Präsident der Reichsmusikkammer kann auf trag den Zeitpunkt der Erfüllung der im Absatz 1 auferlege Verpflichtung über den 30. Juni 1938 hinausschieben d. sonstige Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen, we hierzu eine Notwendigkeit vorliegt.

Mit dem gleichen Tage treten alle bisherigen Vorschriß insoweit außer Kraft, als sie die Durchführung der gewent Nügihen Konzertunternehmung und Konzertbesorgung gereg haben.

Berlin, den 29. Januar 1938.

Der Präsident der Reichsmusikkammer.

Dr. Peter Raabe.

Betrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Rübensaftfabriken im Monat Januar 1938.

I. Es sind verarbeitet worden:

II. Es sind gewonnen worden:

Rübenzuckerabläufe

hiervon wurden entzuckert

im nittels

der des Aus⸗ Stron⸗ schei⸗ tianver⸗ dung fahrens

ganzen

Verbrauchszucker

Rübenzuckerabläufe mit einem Reinheitt

en⸗ und

tang Würfelzucker

Kristallzucker Zucker

Stücken⸗ und Krümelzucker

granulierter

Platten⸗, S

gemahlene Raffi⸗

grade von

nade gemahlener Melis flüssige Raffinade, Invertzucker und sonstiger Verbrauchszucker zusammen 70 bis 95 vH weniger als 70 pH

22

26 729 26 729 26 729 26 729

22 108 22 108

2) 1 225 540]q ß805 715 135 452 49311 543 010

136 678 03372 348 725

1 208 31 303

32 511

24 350

Im Januar 1938. In den Vormonaten Vom 1. Okt. 1937 bis 31. Januar 1938 Vom 1. Okt. 1936 bis 31. Jan. 1937

106 483 14412 117 965

Im Jan. 1938.. In d. Vormonaten Vom 1. Okt. 1937 bis 31. Jan. 1938 Vom 1. Okt. 1936 bis 31. Jan. 1938

1 444 868 3 363 138

4 808 006

3 389 71 965 59 240 208 352

62 629] 280 317

453] 71 512 1 735 206 617

2 188 278 129

4 361 021] 51 6841 276 504] 1777] 274 727

4 597 90 543 95 140

Im Jan. 1938.. In d. Vormonaten Vom 1. Okt. 1937 bis 31. Jan. 1938 Vom 1. Okt. 1936 bis 31. Jan. 1937

Gesamte 17 602 509 dz.

2) 1 225 540⁄2 250 583 135 452 493 4 906 148

136 678 03377 156 731

71 965 235 081

453

106 483 14416 478 9860 76 034 298 612

Herstellung in Rohzuckerwert

1. Zuckerfabriken

3. 71 512 28 464 206 617113 196 306 5 940 8151 438 307 307 046 28 917/ 278 12913 426 9846 476 936 1 795 812

23 885] 274 727]711 249 9075 141 261

berechnet im Januar 1938: Bei dieser Berechnung sind die unter I angegebenen Einwurfnzucker

228 173¹1 266 175 13 193 257[5 347 165

13 421 430 5 613 340

8 932 559 953

568 885

624

66 884 214 742

624 281 626 4⁵7

723 5 366

6 089

11 242 99814 339 322] 420 945] 6 546 250 3231 8 092

2. Raffinerien und Melasseentzuckerungsanstalten.

219 219 596 662

815 881 773 277

2 505 3 049

5 554

269 946 593 650

863 596

348 573 878 354

1 226 927

12 676 30 176

42 852

7 080 6 591

13 671

17 927

114 104 216 209

330 313 335 979

p t (I. und 2.).

180 988 54 136 430 951 133 869

611 939 586 302

53 413 128 503

181 916

6 909 8or 939 1 065 773 40 838 186 524

Zucke 230 678

h a u

7 704 6 591

14 295

über

12 676 30 176

42 852

rfabriken 536 121] 357 505

1 486 718 47 384 18 394 194 616

Stärkezuckerfabriken und Rübensaftfabriken.

mit Rüben verarbeitung.

553 107]1 976 274 102 055

675 42211 846 335] 71 316

394 596 1 149 769 2 579 259

188 005 1 544 365/3 113 740

1 448 699

291 381 dz, vom 1. Oktober 1937 bis 31. Januar 1938: 21 638 926 dz, dagegen vom 1. Oktober 1936 bis in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9:10 umgerechnet.

132 133

265 176

88 786 220 8 770 315

9 556 535

757 550

9 016 9 566

473 11 653

12 126

10 194

175 377] 266 275

728 484 2.242 549 102 812

7 628 962 4 362

309 2 012

2 321

1 536

1 772] 1 298 534]/ 3 255 6 475 3 071 877722 459

8 247 4 370 411125 714 6 227] 3 995 501s20 808

268 206 602 985

871 191 748 757

3 545 12 272

15 817 18 260

322¹

297]

395 3 955

4 350]

859 11 028

11 887

5 898] 3 427 31. Januar 1091

4 302 114 327

118 629 89 576

2 245] 2 084 754] 3 387 18 128/11 842 192/⁄22 592

20 373 13 926 946 [25 979

534 481

2 595 092 16 421[11 624 463[20 984

a

In den Stärkezuckerfabriken sind

In den Rübensaftfabriken ¹) sind

verarbeitet worden

gewonnen worden

verarbeitet worden gewonnah

Rübensaͤ

Sofern sie gleichzeitig als Vermittler oder Künstlersetrel

Reichs⸗ und Staatsan eiger Nr.

44 vom 22. Februar 1938. S. 3.

ährend des Monats Januar 1938 in den freien Verkehr übergeführten und unversteuert

aus dem

In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker 9)

Geltungsbereich des Gefetzes ausgeführten Zucker.

Unversteuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeführter Zucker ²)

Im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte 9 Abs. 2

Anderer Oberfinanz⸗ kristallisierter bezirke Zucker

3 (Verbrauchs⸗

Rübenzuckerabläufe, nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte,

andere Rübenzuckerlösungen

Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

zucker) Ausf.⸗Best.)

von 70 95 vH

von mehr als 95 vH

Fester Stärke⸗ zucker

Erzeugnisse der Spalten

Zuckersteuer

Auf die

3 bis 9 entfallen an

Anderer kristallisierter

Zucker

(Verbrauchs⸗

zucker)

Rübenzuckerabläufe, nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte,

andere Rübenzuckerlösungen

un Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

Im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte 9 Abs. 2 Ausf.⸗Best.)

von mehr

von als 95 vH

70 95 vH

dz

RM

dz

4 6

10

14

Baden.. Berlin ... Brandenburg Dresden. . Düsseldorf Hamburg

Hannover Hessen.. Kassel . Köln Leipzig.. Magdeburg München. Nordmark

Nürnberg

Ostpreußen Pommern

Schlesien. Thüringen Weser⸗Ems Westfalen

Württemberg Würzburg

12 798 1

10 973 9 685 57 475 969

93 814 3 888 35

31 812 611 281 479

30 162 20 801 15 376 36 472 123 495 43 214 1 142

9 425 34 462 39 503

SlIII

8 I1S11⸗

S

820 —2 —έ½

0 2 Sö1gIIII! 2 80

d0 923 0

1IEIII 8

270 955

1 573 402 304 229 647 1 252 135 54 134

2 001 067 82 168 737

724 093 26 158

6 152 929 1 957

655 441 436 823 329 071 801 751 2 615 253 907 487 27 853 200 075 723 774 829 968

EiEIHIiIEEIII EIEIEII IIIIII

111'

ZIIIIiIIIgleli!

2 1 IIIIUIIIII

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v“ vwrmmmmes

Januar 1938 710 857 592 23 498

1 257

47

4 774 165

726

202

5 280

im 1. Oktober 1937 bis 1. Januar 1938...

Dagegen: Januar 1937 „.

im 1. Oktober 1936 bis 1. Januar 1937 .. .

679

8 051

5 489 959 23 814

815 347 2 111 5 419 652 9 773

117 657 23 696

114 794

395

11 407 1 724

1 270 631

9 523

2 555

197]%

worden

¹) Der aus dem Ausland Rfägecüchrte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. Die Mergen sind in den darüberstehenden Zahlen mitenthalten. Die Versteuerungszahlen stimmen erein, weil die Fabriken Verbrauchszucker in großem Umfange versteuert auf auswärtige Lager abfertigen, der in den meisten Fällen noch nicht verkauft ist. ²) Ein⸗ ““ 8 85 8 8 8“ 8

t dem tatsächlichen Verbrauch nicht ü⸗

40 676 217 954

20 205

176 089

47 534

3 673

37 137 2

gNließlich der auf Zollager, in die Zollausschlüsse der deutschen Seehäfen und in Freibezirke gebrachten Mengen.

Berlin, den 21. Februar 1938.

Anordnung 37

r Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft (Aufhebung der

Anordnung 23). Vom 22. Februar 1938. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom

(September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in der Fassung

Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 761) Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von berwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher eichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ aftsministers angeordnet:

Die Anordnung 23 (Zahlungsgenehmigungen für private Verrechnungsgeschäfte und Aski’s) vom 13. März 1936 Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 62 wird aufgehoben.

Berlin, den 22. Februar 1938. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Dr. Evers.

ichtamtliches. Deutsches RNeich. n

Der Königlich Aegyptische Gesandte Prof. Dr. Hassan aachàt Pascha hat Berlin am 20. d. M. verlassen. Während ner Abwesenheit führt Legationssekretär Azer die Geschäfte r Gesandtschaft.

Verkehrswesen.

remdenverkehr seit der Machtübernahme mehr als verdoppelt.

Nach Angaben des Statistischen Reichsamts sind im Sommer⸗ lbjahr (1. April bis 30. 8göer. 1937 in 4640 Fremden⸗ erkehrsorten des Deutschen Reichs 18,65 Mill. Fremdenanmel⸗ ungen und 81,08 Mill. Fremdenübernachtungen gezählt worden, h. 13 und 14 % mehr als im Sommerhalbjahr 1936. Aus dem

usland waren i halbjahr 1937 1,84 Mill. Fremde mit ren im Sommerhalbjah⸗ Meldungen und

Staatsoper:

Mill. Uebernachtungen gemeldet oder 6 % mehr ur 4 % weniger Uebernachtungen als im Sommer

halbjahr 1936,

in den

feuchte

Kartoffelstärke

Betrieben

erzeugte

trockene

angekaufte

feuchte trockene

Mai

feuchte

sstärke

trockene

andere zucker⸗ haltige Stoffe

Stärke⸗ zucker in fester Form

Stärke⸗ zucker⸗ sirup

Zucker⸗ farbe

Stärke⸗ zucker⸗ abläufe

rohe Rüben

getrocknete Zuckerrüben⸗ schnitzel und andere

mit einen Reinheilt grade bo 70 bis 9519

dz

Im Jannar 1938. . In den Vormonaten. Vom 1. Oktober 1937 bis 31

Januar 1938 Vom 1. Oktober 1936 bis 31. Januar 1937 1) Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zucker, sondern unmittelbar zu Rübensaft verarbeiteten Rüben sind bei

.“ 2) ⸗Im Januar haben noch 7 Fabriken Rüben auf Zucker verarbeitet, von denen die letzte die Rübenverarbeitung

8 8 Berlin, den 21. Februar 1938

. 33 319 . 116 961 6 150 280 . 78 932

2

90 * 0

e1“

4 987 29 946 34 933 16 650

37 086 107 715 144 801

102 271

13 064 56 041 69 105

92 207

11 259 24 263 35 522

8 940

2 406 6 969 9 375

9 128

10 458 42 166 52 624

37 93]

58 463 205 862 264 325 197 944

1 229 3 127 4 356 4 271

den Rübensaftfabriken nachgewiesen. am 15. Januar beendet hat.

275 543 977 817 1 253 360

1 255 995

61 222⁷ 283 6 277 0

bgleich damals infolge der 1 1 arker Fremdenverkehr aus dem Ausland verzeichnet wurde.

Im Berichtsjahr 1936/37 (1. Oktober bis 30. September) er⸗

b sich eine Gesamtzahl von 27,83 Mill. Fremdenmeldungen und 4,47 Mill. een gab han Flssgen darunter 2,36 Mill. Mel⸗ ungen und 6,70 Mill. Uebernachtungen von Auslandsfremden. i Vergleich mit dem Berichtsjahr 1935/36, das die Winter⸗ nd Sommerolympiade umfaßte, haben die Fremdenmeldungen um 4 % und die Fremdenübernachtungen um 15 % zugenommen, runter für Auslandsfremde um 9 und 2 %. Seit der Machtübernahme (Jahr 1932/33 = haben e Fremches e 8 cen Paortschen Reich mehr als ver⸗ oppelt und die Uebernachtungen der Auslandsfremden fast ver⸗ reifacht. Auf je 100 der Wohnbevölkerung der Berichtsorte ent⸗

elen 1932/33 157, 1936/37 dagegen 265 Fremdenübernachtungen.

Blympischen Spiele ein besonders

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater

18 727 353

119 327 630

17 615 353

117 217 853

88

Mittwoch, den 23. Februar.

i der Neuinszenierung: Othello.

tung: a. G. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus: Der Sturz des Ministers.

von E. W. Möller. Beginn: 20 Uhr.

Aus den Staatlichen Museen.

In der kommenden Wo die folgenden Führungen u

11“

88

Staatstheater Kleines Haus: Hochzeit). öd

Vorträge und Führungen.

WINTERHIEFSWERͤK

8 Sn in den S orträge statt:

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Musikal. Lei⸗ Schauspiel

Der tolle Tag (Figaros 0 Uhr.

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von Beaumarchais. Beginn:

taatlichen Museen

8 5 S ““

Statistisches Reichsamt.

Sonntag, den 27. Februar.

10,30 11,0 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Dr. Herrmann.

11 12 Uhr im Alten Museum: Griechische Keramik ves 7. Jahr⸗ hunderts v. Chr. Dr. Eilmann.

10 11,15 Uhr im Vorderasiatischen Museum: Das Bildnis in der assyrischen Kunst. Dr. Zippert.

11 12 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abtlg.: Aegyptische Archi⸗ tektur. Dr. Herrmann. .

11— 13 Uhr im Mus. f. Völkerkunde, Amerikan. Abtlg.: Die Eskimo (mit Lichtbildern). Prof. Krickeberg.

12 13 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Der Holz⸗ schustt Holbein, Altdorfer, Baldung⸗Grien (Arbeitsgemein⸗

aft). Dr. Behling.

Montag, den 28. Februar. 11— 12 Uhr im Museum für Deatsche Volkskunde: Bauerntrach und Bauernschmuck. Dr. Erich. 12—13 Uhr in der National⸗Galerie: Karl Blechen. Dr. Schöne.

Dienstag, den 1. März. 11— 12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Rembrandt, Frühwerke. Dr. Herrmann.

20 21,30 Uhr im Pergamon⸗Vortragssaal: Das wiedererstandene Babylon: III. Die Deutung (mit Lichtbildern). Dir. Andrae

Mittwoch, den 2. März.

11—12 Uhr im Alten Museum: Die Kunst der Zeit Alexanders d. Gr. Dr. Knoblauch.

11 12,30 Uhr im Mus. i. d. Prinz⸗Albrecht⸗Straße: Altgerman. Gießerkunst. Dr. Doppelfeld.

12 13 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Luca della Robbia.

Frans Hals.

Prof. Bange. . Donnerstag, den 3. März. 11 12 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Das Bildnis in der französ. Graphik des 17. und 18. Jahrhunderts.

Dr. Stauch.

11— 12 Uhr im Vorderasiat. Mus., Islam. Abtlg.: Der Orient⸗ teppich (Arbeitsgemeinschaft). Dr. Erdmann.

20 21,15 Uhr im Pergamon⸗Vortragssaal: Von griechisch Metallkunst (mit Lichtbildern). Dr. Züchner.

Freitag, den 4. März. 11— 12 Uhr im Musikinstrumenten⸗Museum: Rundgang (mit Vor⸗ führungen an den Instrumenten). Dr. Ganse.

11—12 Uhr im Museum f. Deutsche Volkskunde: Auserlesene Stücke deutscher Bauernkunst. Dr. Bramm.

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Sonnabend, den 5. März.

11,30 12,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt.

btlg.: Rundgan durch die Aegyptische Abteilung. 8

Ferner finden folgende Rundgänge statt: Im Pergamon⸗Museum: täglich außer Montag von 11 bis 12 und 12 13 Uhr, im Deutschen Museum: jeden Sonntag um 11 und 12 Uhr; Treff⸗

punkt: Saal 2 (Rokokosaal), Zugang v. d. Pergamon⸗Brücke,

im Museum f. Deutsche Volkskunde: jeden Mittwoch und Dog⸗ nerstag von 11—12 Uhr in der Ausstellung „Deutsche Bauernkunst“. ““