1938 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Mar 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 23. März 1938. S. 2.

Oberfinanz⸗ bezirke

Laufende Nummer

Uebersicht über den

In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker ¹)

hrend des Monats Februar 1938 in den freien Verkehr übergeführten und unversteuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeführten Zucker.

Unversteuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeführter Zucker ²)

Anderer kristallisierter Zucker (Verbrauchs⸗ zucker)

Im

Preßverfahren

hergestellte Rübensäfte (§9 Abs. 2 Ausf.⸗Best.)

Rübenzuckerabläufe, nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte,

andere Rübenzuckerlösungen 1b un S Mischungen dieser Erzeugnisse

mit einem Reinheitsgrad

von mehr als 95 vH

von 70 95 vH

Fester

zucker

Auf die Erzeugnisse der Spalten

3 bis 9

entfallen

an Zuckersteuer

tärke⸗

Anderer kristallisierter Zucker (Verbrauchs⸗ zucker)

Im

Preßverfahren

hergestellte Rübensäfte 9 Abs. 2 Ausf.⸗Best.)

Rübenzuckerabläufe, nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte,

andere Rübenzuckerlösungen

und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

Stärke⸗ zucker⸗ sirup

Fester Stärke⸗ zucker

von 70 95 vH

von mehr als 95 vH

dz

RM

dz

4

6

10

Baden .. Berlin.. Brandenburg Dresden.. Düsseldorf . Hamburg Hannover. Hessen. Kassel . Köln Leipzig. Magdeburg. München. Nordmark Nürnberg.. Ostpreußen. Pommern .

oOoOISIN 0 - s

Schlesien. Thüringen Weser⸗Ems. 21] Westfalen. 22 Württemberg 23] Würzburg

3

12 878

12461 8 461 60 480

88 873 3 753

293 235

18 762 21 571 9 861 44 062 117 250 38 866 1 022

9 262 36 481 40 998

969

1 059 279

2

26

17

29

15 237 2691

1915 2 925

203

271 986

1 218 428 804 207 907 1 323 572 50 267 1 899 004 79 931 1 052 699 378 19 965 6 413 507 680 417 904 455 080 223 145 969 153 2 481 424 816 186 26 167 197 071 766 166 861 055

IIIIIIIIIL1

1““

EIIII11I1III

Im Februar 1938 .

Vom 1. Oktober 1937 bis 28. Februar 1938

Dagegen): Im Februar 19357 .

Vom 1. Oktober 1936 bis 28. Februar 1937 ..

5 591

6 007

¹) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht überein, weil die lich der auf Zollager, in die Zollausschlüsse der deut

schlief

817 85

100 265 2

723 60

740 1

Berlin, den 22. März 1938

6 340 547

949 803

6 374 432

0 588 2 578

6 392

139

2 916

Betrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ u

24 419 142 076 26 506

141 408

1“

Fabriken Verbrauchszucker in großem

schen Seehäfen und in Freibezirke gebrachten Mengen. 8

1 123 462²

12 53 2 186

1 248 6 705 618 4

10 771 45 279 3 173 15

43 661 261 615 5

28 078

204 167 4

3 885

nachgewiesen. Umfange versteuert auf auswärtige Lager abfertigen, ⁸) Von jetzt ab endgültige Monatsergebnisse des Betriebsjahres 1936/37.

Statistisches Reichsamt.

24 7 8 774 18 610 622

6 308 137 938 252 1 20 533 181

137 857 020

1 109

b

Die Mengen sind in den darüberstehenden Zahlen mitentha der in den meisten

nd Rübensaftfabriken im Monat Februar 1938.

Zuckerfabriken.

2 971 1 121

6 326 498

lten. Die Versteuerungszahlen stim men Fällen noch nicht verkauft ist. ²) Ein⸗

bsear’ 2eaneenen

I. Es sind verarbeitet worden:

II. Es sind gewonnen worden:

Rübenzuckerabläufe

Verbrauchszucker

im

hiervon wurden entzuckert mittels

Rohzucker

granu⸗ aller

Kristall⸗

ganzen

lierter Zucker

der des Aus⸗ Stron⸗ schei⸗ tianver⸗

Art zucker

Brot⸗ zucker

und Würfel⸗ zucker

Kandis

dung fahrens

Platten⸗, Stangen⸗

Stücken⸗ und Krümel⸗ zucker

ge⸗

mahlene Raffi⸗ nade

ge⸗ mahlener Melis

Rübenzuckerabläufe mit einem Reinheitsgrade von

zu⸗ sammen

und sonstiger Verbrauchszucker

flüssige Raffinade, Invertzucker

ls

weniger a 70 vH

d Z2

Im Februar 1938 In d. Vormonaten Vom 1. Okt. 1937

bis 28. Febr. 1938. Vom 1. Okt. 1936

372²)

Im Februar 1938 In d. Vormonaten Vom 1. Okt. 193 bis 28. Febr. 1938 Vom 1. Okt. 193 bie 28. Febr. 19372²)

Im Februar 1938 In d. Vormonaten Vom 1. Okt. 1937 bis 28. Febr. 1938 Vom 1. Okt. 1936 bis 28. Febr. 19372²)

17 691 775 dz

106 483 143

Im Februar 1938 ..

In den Vormonaten. . Vom 1. Oktober 1937 bis 28. F

326 278

136 678 0332 348 725 136 678 033,2 675 003

2 285 380

1 376 519 4 808 006

6 184 525

5 545 300

8

1

1 702 797

136 678 033 7 156 731 136 678 033 /8 859 528

615 32 511

33 126 25 142

3 456 62 629

56 051

4 071 95 140

99 211

106 483 14317 830 680

Gesamte Herstellung in Rohzuckerwert berechnet im Februar ind die unter I. angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und

Bei dieser Berechnung si 6 88

88

81 193

66 085] 346 083

26 729 26 729

22 108

2.

65 766 280 317

343 494

65 766 307 046 372 812 365 602

26 729

1. Zuckerfabriken mit

28 813 87 277 13 421 430][5 613 340

13 450 24315 700 617

568 885

26 729 568 885

22 108

R a

440 2 188

2 628

11 258 651 4 393 874] 421 107 und Melas

65 326 5 471] 241 633] 330 094 278 129 5 554 863 596,1 226 927

343 455 11 0251 105 229 1 557 021

fi inerien

b 624 624

8 568 467

seentzuck

11 467] 7 411 42 852 13 671

54 319 21 082

er un

7 5981 002 635]1 330 581

Zuckerfabriken

65 326 34 284] 328 910 330 094 278 129 13 426 98416 476 936 1 795 812

343 455113 461 26816 805 846 2 125 906

2 005 341 489

440 28 917

29 357

24 113 341 489]711 266 249s 396 509/1 751 688

54 313] 25 056 ü ber

11 467 42 852

54 319 62 881

7 411 14 295

21 706

25 523

1938: 75 926 dz, vom 1. Oktober 1937 bis 28. Febru

die Verbrauchszucker im

277 764 111 580 330 313 441 893

449 089

haupt (I. und 2.).

158 825] 57 568] 272 798] 400 040 611 939 188 005 1 544 365 3 113 740

770 764 245 573 1 817 163 3 513 780

367 6 089

6 456

8 998

gsan

57 201 181 916

239 117 236 517

enverarbeitung.

47 245 281 626

328 871

53 943

728 484 2 242 549 2 368 054

782 427 708 034

stalte

218 855 815 881

1 034 736]1 145 726

986 781

726 853 245 5151 694 8152 892 544 ar 1938: 21 714 852 dz, dagegen vom 1. Oktober 1936 bis 28.

125 505

1 912 527 n.

871 191

980 017

102 812 12 126 9 556 535 103 462 12 552 9 871 948

71 701

118 629 123 788 96 108

650 426 315 413

11 257] 7 814 297 1 368 8 247

9 615 8 086

1 258 653]1 2 4 370 411][25

5 629 064/[28 5 097 482723

1 794, 1 574 066-12 20 373 13 926 946725 22 167 15 501 012728

19 343 12 911 77923

Verhältnis von 9:10 umgerechnet.

Stärkezuckerfabriken und Rübensaftfabriken.

mse nxxexeraenxena

130 4 028 113

4 158 338

9 566 9 566

10 250

265 265

176 3 206 455

119 218 322 476

441 694

273 2 321

2 594

1 686

784 714

498

588 405 833

249 443 4 350 589 4 600 032 3 612 288

784 979

763

273 11 887

12 160

764

nwmee

In den

Stärkezuckerfabriken sind

In den Rübensaftfabriken ¹) sind

verarbeitet worden

gewonnen worden

verarbeitet worden

gewonnen worden

in den Betrieben

feuchte trockene

Kartoffelstärke

angekaufte feuchte trockene

erzeugte

feuchte

Maisstärke

andere zucker⸗ haltige

trockene Stoffe

Stärke⸗ zucker in fester Form

zucker⸗ sirup

Stärke⸗

Zucker⸗ farbe

Stärke⸗ zucker⸗ abläufe

rohe Rüben

sch

und

etrocknete zuckerrüben⸗

Stoffe

mit einem Reinheits⸗ grade von 70 bis 95 vH

nitzel andere

dz

ʒe

ebruar 1938 1

Vom 1. Oktober 1936 bis 28. Februar 19372²) 3

17 150

1) Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zu

des Betriebsjahres 1936/37.

Berlin, den 22. März 1938.

167 641 8 91 587

15 048 69 105 84 153 93 551

361 280

6 567 34 933

31 895 144 801 176 696 117 283

zu Rübensaft verarbeiteten Rüben sind bei den

2 302 9 375 11 677 11 460

10 483 35 522 46 005 18 176

11 116 52 624 63 740 42² 091

Rübensaftfabri

52 408 264 325 316 733 222 695

1 088 4 356 5 444 5 618

ken nachgewiesen

75 930 1 253 360 1 329 290 1 296 640

3 236 12 008 15 244

10 241

15 778 283 616 299 394 287 081

onatsergebnisse

5

Rübensäfte

Verordnung über die Zollfreiheit von Waren österreichischen Ursprungs. Vom 21. März 1938.

Auf Grund der Verordnung über die Eiufeh der Reichsmarkwährung im Lande Oesterreich vom 17. März 1938 § 3 (Reichsgesetzbl. I S. 253) wird folgendes verordnet:

1 Waren österreichischen Uͤrsprungs sind tarifmäßig zollfrei.

§ 2 Diese Verordnung tritt am 26. März 1938 in Kraft.

Berlin, 21. März 1938.

Der Reichsminister der Finanzen. Graf Schwerin von Krosigk.

Begründung zu der Verordnung gegen die Verwendung von Mineralölen im Lebensmittelverkehr vom 22. Januar 1938

(Reichsgesetzbl. I S. 45).

Minekalöle sind nicht nur für die menschliche Ernährung wertlos, sondern bieten infolge ihrer stark abführenden Wir⸗ kung auch Anlaß zu gesundheitlichen Bedenken. Die Auf⸗ nahme größerer Mengen kann Durchfälle, Erbrechen und Kolikanfälle zur Folge haben. Erfahrungsgemäß genügen schon 0,5 Gramm Paraffinöl, um bei Erwachsenen Störun⸗ gen des Wohlbefindens hervorzurufen. Mineralöle und mine⸗ ralölhaltige Stoffe gehören somit nicht in die menschliche Nahrung und sollen bei der Herstellung von Lebensmitteln nicht verwendet werden. Trotzdem werden solche Erzeugnisse unter allerlei Phantasienamen zum Backen, zum Einfetten der Backformen und Kuchenbleche sowie zum Trennen der an⸗ geschobenen Brote angeboten. Amtliche Warnungen sind ohne ausreichende Wirkung geblieben.

Die Verordnung stellt klar, daß Lebensmittel, die unter Verwendung von Mineralöl "oder mineralölhaltigen Ge⸗ mischen hergestellt worden sind, auch unter Kenntlichmachung nicht in den Verkehr gebracht, die unzulässigen Rohstoffe selbst aber für die verbotenen Zwecke weder hergestellt noch vertrie⸗ ben werden dürfen 4 Nr. 1, 2, §12. des Lebensmittel⸗ gesetzes). Ist nach den tatsächlichen Verhältnissen der Genuß des Lebensmittels geeignet, die menschliche Gesundheit zu schädigen, so kommen § 3 Nr. 1 a, b, § 11 des Gesetzes zur An⸗ wendung.

Unter den Begriff der Mineralöle und Mineralölgemische im Sinne der Verordnung fallen nicht künstliche Fette, zu deren Herstellung Paraffine (Kohlenwasserstoffe) als Rohstoffe verwendet, dabei aber chemisch so weit verändert werden, daß ein neuer verdaulicher und auch sonst für die menschliche Er⸗ nährung geeigneter Stoff entsteht. 1 8 8 8

8

Bekanntmachung KP 504 der Üüberwachungsstelle für unedle Metalle vom 22. März 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung KP 502 vom 18. März 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 66

vom 19. März 1938) festgesetzten Kurspreise die folgenden

Kurspreise festgesetzt: Kupfer (Klassengruppe VIII). Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A). RM 55,25 bis 57,75

Aus: Zinn (Klassengruppe XX). Zinn, nicht legiert (Klasse XX A). RM 231,— bis 241,— Banka⸗Zinn in Blöcken 243,— 253,— 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ fentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 22. März 1938. Der Beauftragte für unedle Metalle Siinner. 89

1

Bekanntmachung.

Die am 22. März 1938 ausgegebene Nummer 33 des

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

„Vierte Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Aus⸗ Sg des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem

lusland. Vom 19. März 1938. 1

Ddritte Verordnung über die Regelung der Handelsspannen

für Rundfunkempfangsgeräte und Lautsprecher. Vom 19. März 1938. Verordnung über das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften

des Reichs im Lande Oesterreich. Vom 22. März 1938. 1 Wnpagg. „% Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗

dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf

unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 23. März 1938.

8 —“

Die am 23. März 1938 ausgegebene Nummer 34 Reichsgesetzblatts, Teil-I, enthält:

Erste Verordnung zur Volksabstimmung und zur Wahl zum roßdeutschen Reichstag. Vom 22. März 1938.

Bekanntmachung über die Ausprägung von Reinnickelmünzen m Nennbetrag von 50 Reichspfennig. Vom 21. März 1938.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 23. März 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Preußen. Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 6 der Preußischen Ge⸗ setzsammlung enthält unter

(Nr. 14 421.) Gesetz über die Gebietsbereinigungen in den östlichen preußis Provinzen. Vom 21. März 1938.

(Nr. 14 422.) Verordnung, betr. die Ausübung der Straßen⸗ baupolizei in Frankfurt a. M. Vom 10. März 1938. B

(Nr. 14 423.) Verordnung 9 Durchführung des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 531). Vom 11. März 1938.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf. 1b Zu beziehen durch: R. v. Decker’s Verlag (G. Schenck), Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 22. März 1938.

Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

MNichtamtliches.

Verkehrswesen. Pressegespräche mit Oesterreich.

Im Fernsprechdienst mit dem deutschen Land Oesterreich sind ab sofort für dringende Pressegespräche nur noch die einfachen

Gebühren zu erheben

Arbeitslosen.

In diesen Tagen hat die Reichsanstalt für Arbeitsvermitt⸗

lung und Arbeitslosenversicherung die Ergebnisse einer Sonder⸗

erhebung über die beschränkt einsatzfähigen Arbeitslosen veröffent⸗ licht. Es handelt sich hierbei um ein Ferbkenn. das in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung gewonnen hat. Am 30. November 1937, dem Stichtag der Erhebung, wurden im Deutschen Reich unter insgesamt 573 000 Arbeitslosen nicht weniger als 215 000 beschränkt Einsaßfhige festgestellt. Eine nähere Untersu hung dieses Personenkreises E11“ um einen klaren Ueberblick über die Gründe der beschränkten Einsatz⸗ fähigkeit zu gewinnen.

Aus den aufschlußreichen Ergebnissen der Sondererhebung sei hervorgehoben: Gemessen an der Gesamtzahl der 20,1 Millionen Arbeiter und Angestellten (einschließlich Arbeits⸗ lose) im Deutschen Reich waren von 1000 Arbeitern und Ange⸗ stellten 11 beschränkt einsatzfähige ö. Dieser Anteil unterliegt allerdings in den verschiedenen Wirtschaftsbezirken außerordentlichen Schwankungen. In den Landesarbeitsamts⸗ bezirken mit dem stärksten industriellen Aufschwung nach der Machtübernahme wurden nur 3—4 beschränkt Einsatzfähige auf 1000 Arbeiter und Angestellte gesählt (Niedersachsen, Mittel⸗ deutschland), in Sachsen und Rheinland dagegen 15—19. Diese bemerkenswerte Tatsache weist darauf hin, daß die Zahl der be⸗ schränkt einsatzfähigen Arbeitslosen nicht lediglich von persönlichen Hinderungsgründen, die den Einsatz erschweren oder unmöglich machen, bestimmt wird, sondern daß auch der jeweilige Beschäfti⸗ gungsgrad von starkem Einfluß ist.

Die Gründe der beschränkten Einsatzfähigkeit sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich. Es waren beschränkt einsatzfähig: 1. wegen körperlicher und geistiger Behinderung, chronischer Krankheit, Ueberalterung 160 200 Arbeitslose = 74,5 % der Gesamtzahl, 2. wegen charakterlicher Mängel 14 200 Arbeitslose = 6,6 % der Gesamtzahl 3. wegen vorübergehender Krankheit 4600 Arbeitslose = 2,1 % der Gesamtzahl 4. aus sonstigen Gründen (z. B. Verhinderung am vollen Arbeitseinsatz führ 48 Wochenstunden) 14 000 Arbeits⸗ lose = 6,6 % der Gesam 5. wegen unzulänglicher Berufsausbildung oder Be⸗ ing 22 000 Arbeitslose = 10,2 % der Gesämt⸗ za

Altmaterial⸗Pflichtsammlung im Rahmen des Vierjahresplanes.

„Der Reichskommissar für Altmaterialverwertung und die von ihm eingesetzten Gaubeauftragten für Altmaterialerfassung der

SDAP. haben sich im Laufe des Jahres 1937 veranlaßt ge⸗ sehen, in der Mehrzahl der Gaue die vorhandenen Rohprodukten⸗ händler und sammler in Bezirke einzuteilen, um dafür zu sorgen, daß die von der Bevölkerung auf den Appell des Beauftragten für den Vierjahresplan bereitgestellten Alt⸗ und Abfallstoffe regelmäßig abgeholt werden. Bei allen diesen Maßnahmen hat

sich gezeigt, daß die Unterstützung durch die Organisationen der⸗

NSSAP. für die nächste Zeit noch nicht entbehrt werden kann. Unter Berücksichtigung aller gemachten Erfahrungen ist nun⸗ mehr in Zusammenarbeit zwischen dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichskommissar für Altmaterialverwertung durch Er⸗ laß eine Regelung dahin getroffen worden, daß alle nichtjüdischen Rohproduktenhändler im gesamten Reichsgebiet zur Pflichtsamm⸗ lung beigezogen werden. Die Einteilung der Pflichtsammel⸗ bezirke und die Aufsicht über die Pflichtsammlung liegt dem Reichskommissar für Altmaterialverwertung und den Gaubeauf⸗ tragten für Altmaterialerfassung der NSDAP. ob. Diese Neu⸗ regelung tritt am 1. April 1938 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rohproduktensammler während der ersten 10 Tage eden Monats ausschließlich in den ihnen zugewiesenen Pflicht⸗ ammelbezirken tätig sein, um durch intensives Absammeln dieses ezirks die Erfassung aller Alt⸗ und Abfallstoffe zu gewährleisten. werden die Sammler durch die Gaubeauftragten für Altmaterialerfassung der NSDAP. mit den entsprechenden Ausweisen, aus denen ihr Pflichtsammelbezirk hewvorgeht, und mit einheitlichen Armbinden mit dem Aufdruck „Altmaterial⸗ Pflichtsammlung der NSDAP.“ versehen. Während der ersten 10 Tage jeden Monats haben sich die Sammler nur auf die Tätigkeit in ihrem Pflichtsammelbezirk zu beschränken. Die Ein⸗ haltung dieser Vorschriften wird von der Partei und der Polizei laufend nachgeprüft. 3 Außerdem ist mit dem Erlaß des Reichswirtschaftsministers der Unsitte, wonach Rohproduktenhändler in ausgedehnten Ge⸗ scüftere han große Gebiete abgefahren haben, um nur die wert⸗ vollsten Altmaterialien mitzunehmen, ein Ende bereitet worden. Wenn den Sammlern des Rohproduktengewerbes zur Pflicht ge⸗ macht wird, im ersten Monatsdrittel alle Altmaterialien mitzu⸗ nehmen, so müssen sie auch davor geschützt werden, daß besonders .““ 11“

Im ganzen Rei

Zeitungen und Zeitschriften nach Spanien.

Nach dem nicht zum nationalen Spanien gehörigen Teil des Landes dürfen Zeitungen und Zeitschriften mit der Post nur noch von Verlegern oder deren Beauftragten versandt werden; andere Personen können Zeitungen und Zeitschriften bis auf wei dorthin nicht absenden. 1X“

Donnerstag, den 24. März. 8 Staatsoper: Martha. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Hamlet von Shakespeare. Beginn: 19 ¼½ Uhr.

Staatstheater Kleines Haus: Der tolle Tag (Figaros Hoch⸗ eit). Komödie von Beaumarchais. Beginn: 20 Uhr.

In der Aufführung von „Tristan und Isolde“ in der Staats⸗ oper am Sonntag, den 27. März, Feca Leider, Marga⸗ rete Klose, Carl Hartmann a. G., Walter Großmann und Josef v. Manowarda. Musikalische Leitung: Karl Elmendorff, Regie: Heinz Tietjen, Bühnenbild und Kostüme Emil Preetorius.

Von den brschränkt einsatzfähigen 215 000 Arbeitslosen tanden 150 000 im Alter von über 40 Jahren, 45 000 waren ogar über 60 Jahre alt. Es ist nicht verwunderlich, daß in dem BZersonenkreis der beschränkt WI1 in großer Zahl lang⸗ feistg Arbeitslose vorhanden sind. 175 000 oder 81 % aller be⸗ chränkt Eö“ waren langfristig arbeitslos, und zwar zum überwiegenden Teil seit Jahren.

Prüft man die Frage, in welchem Umfange es noch möglich sein wird, beschränkt Einsatzfähige für den Arbeitseinsatz bereit⸗ zustellen, sich folgendes: Von vornherein scheiden die vorübergehend Kranken aus. Ihre Zahl ist mit 4600 allerdings gering. Es muß damit gerechnet werden, daß ein ähnlich großer, wenn auch dauernd wechselnder Personenkreis von Kranken immer vorhanden sein wird. Besondere Schwierigkeiten üen dem Einsatz des großen Blocks der 174 000 aus körperlichen, geistigen oder charakterlichen Gründen beschränkt Einsatzfähigen entgegen. In der Regel wird es nur bei örtlich großem Bedarf an Arbeitskräften gelingen, für diese stets besonders gelagerten Fälle einen Arbeitsplatz ausfindig zu machen, den die Arbeits⸗ osen trotz ihrer Behinderung oder ihrer Fehler ohne Schaden für den Betrieb und die Betriebsgemeinschaft noch ausfüllen können. Etwas bessere Aussichten bestehen für den Personenkreis der unzulänglich Ausgebildeten oder Berufsentfremdeten. Er wird sich durch Schulung, Anlernung oder Einweisung in ungelernte Arbeit zweifellos noch weiter vermindern lassen. bei den übrigen beschränkt Einsatzfähigen handelt es sich zum Teil um Personen, bei denen man im Zweifel sein kann, ob sie überhaupt als echte Arbeitslose anzusehen sind. Sie bilden eine Reserve, die praktisch nur dann eingesetzt werden kann, wenn sich die Erfordernisse der Betriebe und die Belange des einzelnen Arbeitslosen in einem Arbeitsplatz miteinander vereinen lassen.

„Ess ist schwer anzugeben, in welcher Zeit es den Arbeits⸗ ämtern durch zähe Kleinarbeit gelingen wird, die beschränkt ein⸗ satzfähigen Arbeitslosen, soweit dies überhaupt praktisch möglich ist, unterzubringen. Legt man die bisher erreichten günstigen Verhältnisse Niedersachsens und Mitteldeutschlands, wo nur bzw. 4 beschränkt einsatzfähige Arbeitslose auf 1000 Arbeiter und Angestellte entfallen, zugrunde, so deeßs sich die noch vorhandene Zahl von 215 000 beschränkt Einsatzfähigen auf etwa 70 000 ver⸗ mindern. Sehr viel wird dabei von der richtigen Einstellung der Betriebe abhängen, die in Erkenntnis der tatsächlichen Lage des Arbeitseinsatzes von übersteigerten Anforderungen absehen müssen. Das notwendige soziale Hüncebecnessaie wird ihnen diese Einstellung Benefello; erleichtern. Die besonders aufnahme⸗ fähigen Bezirke haben jedenfalls schon heute durch die Tat be⸗ wiesen, daß ein großer Teil der beschränkt Einsatzfähigen dem Arbeitseinsatz zurückgewonnen werden kann.

„geschäftstüchtige“ Rohproduktenhändler vorher die Gebiete nach den wertvollsten Materilien abgrasen. Aus diesem Grunde ist der Geltungsbereich der Wandergewerbescheine für Rohprodukten⸗ händler auf einen Umkreis von 50 km des Wohnsitzes oder des Sitzes der gewerblichen Niederlassung eines Rohproduktenhändlers beschränkt worden.

Mit diesen Maßnahmen, die in glücklicher Weise die Not⸗ wendigkeit der Absammlung aller Haushaltungen mit dem Auf⸗ bau eines leistungsfähigen und alle Alt⸗ und ebalstsfts er⸗ assenden Rohproduktengewerbes verbinden, ist die Voraussetzung ür die Erfassung aller in Deutschland anfallenden Alt⸗ und Ab⸗ fallstoffe für die kommenden Zeiten gegeben. Alle Volksgenossen und Volksgenossinnen werden gebeten, diese Bemühungen zu unterstützen, insbesondere werden sie noch einmal darauf aufmerk⸗ samgemacht, daß es in der Regel den Rohproduktenhändlern nicht zugemutet werden kann, Konservenbüchsen mitzunehmen. Konser⸗ venbüchsen gehören in den Müll, aus dem sie später wieder aus⸗ sortiert werden.

Die Einzelheiten sind aus dem Erlaß V 21 651/37 des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers vom 20. 12. 1937 und der dazugehörenden Durchführungsanweisung des Leiters der Fach⸗ gruppe Alt⸗ und Abfallstoffe vom 3. 3. 1938 zu entnehmen.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht in Gra und Klagenfurt.

Graz, 22. März. Reichsbankpräsident Dr. Schacht besuchte a Dienstag Graz, nachdem er tags zuvor in Wien und anschließend in Linz Beratungen mit den wichtigsten deutsch⸗österreichischen Bankinstituten gehabt hatte. Bei seinen Grazer Besprechungen, die im Hause der Nationalbank im Beisein des Gauleiters und Landeshauptmannes der Steiermark, Ing. Helfrich, Dr. Ober⸗ reder von der Gauwirtschaftsberatung und den verantwortlichen Leitern der w2. Feeigsene der Nationalbank stattfanden wurden Grazer Finanzprobleme besprochen. Der Zweck seinet Reise ist vor allem, sich mit den österreichischen ö ver⸗ traut zu machen und persönlichen Kontakt herzustellen. 89 ein⸗ gehenden Besprechungen fuhr Reichsbankpräsident Dr. Schacht nach Klagenfurt, um dann Mittwoch früh nach Salzburg weiter⸗ zureisen, wo er lußbesprechungen abhält, nach denen er wieder

in die Reichshauptstadt zurückkehren wird.

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