1938 / 82 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Apr 1938 18:00:01 GMT) scan diff

(2) Die Verarbeitungsmengen dürfen ohne vorauf⸗ gegangene entsprechende Minderverarbeitung nur bis zur Hälfte einer monatlichen Verarbeitungsmenge innerhalb eines Kalendervierteljahres überschritten werden; Ausnahmen be⸗ dürfen der vorherigen Zustimmung der Üͤberwachungsstelle. Jede Mehrverarbeitung ist im darauffolgenden Kalenderviertel⸗ jahr durch entsprechende Minderverarbeitung auszugleichen.

(3) Eine Minderverarbeitung innerhalb eines Kalender⸗ vierteljahres darf nur im darauffolgenden Kalendervierteljahr ausgeglichen werden.

(4) Bei Saisonbetrieben kann die Überwachungsstelle auf vorherigen Antrag Abweichungen gestatten.

§ 12. Einwilligung zur Mehrverarbeitung.

(1) Soweit Ausfuhraufträge oder Aufträge inländischer Abnehmer vorliegen, die das Erzeugnis nachweislich zum Zwecke der Ausfuhr verwenden, darf die Verarbeitungsmenge um die Menge überschritten werden, die zur Ausführung dieser Aufträge benötigt wird. Die Mehrverarbeitung bedarf jedoch in jedem Einzelfalle der Einwilligung der Überwachungsstelle für Baumwollgarne und ⸗gewebe, die gleichzeitig mit der Einkaufsbewilligung (Endbescheid) zu beantragen ist.

(2) Für die Ausführung von Aufträgen öffentlicher Be⸗ darfsträger, für die die Einwilligung des Reichswirtschafts⸗ ministers nach der Verordnung über öffentliche Aufträge auf den Gebieten der Spinnstoff⸗ und der Felle⸗ und Häutewirt⸗ schaft vom 26. Oktober 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1416) erfor⸗ derlich und erteilt ist, sowie für die Herstellung von wirt⸗ schaftswichtigem oder lebensnotwendigem Inlandsbedarf kann die nach § 8 Abs. 2 geltende Verarbeitungs⸗ oder Lohn⸗ verarbeitungsmenge um den aus der Einkaufsbewilligung (Endbescheid) ersichtlichen Hundertsatz von Anteilen an Baum⸗ wolle und Baumwollabfällen überschritten werden. Die Ueber⸗ schreitung der Verarbeitungsmenge ist innerhalb eines jeden Vierteljahres jedoch nur insoweit zulässig, als die auf Grund dieses Absatzes erteilten⸗Einwilligungen zur Mehrverarbeitung zuzüglich der Verarbeitungsmenge denjenigen Hundertsatz der

rundmenge nicht übersteigen, den die Ueberwachungsstelle gleichzeitig mit der Festfetzung des Verarbeitungshundertsatzes gemäß. § 10 bekannt gibt. Die Einwilligung zur Mehrverarbei⸗ tung ist durch die Angabe des Verwendungszweckes in den Anträgen auf Erteilung einer Einkaufsbewilligung (Vor⸗ und Endbescheid) zu beantragen; bei Aufträgen öffentlicher Be⸗ darfsträger ist die Urschrift des Auftragsschreibens vorzulegen.

§ 13. Ermittlung der verarbeiteten Mengen.

(1) Als tatsächlich verarbeitete Menge der im § 8 Abs. 1 genannten Gespinste gilt der gewichtsmäßige Unterschied⸗ zwischen den am Anfang eines Vierteljahres vorhandenen und den am Ende desselben Vierteljahres verbleibenden Be⸗ ständen unter Berücksichtigung der im gleichen Zeitraum durch Lieferung neu hinzugekommenen Mengen. .

(2) Die nach 8. en) ah hasaUgehen vom 6. 12. 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1911) zu führenden Lagerbücher müssen bei Mischgespinsten den Anteil an Baumwolle und Baum⸗ wollabfällen gemäß den Bestimmungen des § 5 dieser Anord⸗ nung ausweisen. mitaehh⸗

§ 14. Anrechnung auf die Verarbeitungs⸗ mengen. . 601) Auf die Verarbeitungsmengen wird angerechnet: a) bei Gespinsten aus Baumwolle und Baumwoll⸗ Fxböcgabfällen die Gesamtmenge, . b) bei Mischgespinsten der darin enthaltene Anteil an

Baumwolle und Baumwollabfällen.

(2) Wird im Falle des § 5 Abs. 2 Satz 2 der gewichts⸗ mäßige Anteil an Baumwolle und Baumwollabfällen mit „50 v. H. und darüber“ angegeben, so werden 90 v. H. des Ge⸗ samtgewichts, wird er mit „unter 50 v. H.“ angegeben, so werden 45 v. H. des Gesamtgewichts auf die Verarbeitungs⸗ mengen angerechnet. 1

(3) Bei Gespinsten, die nach § 2 Abs. 3 nicht der Einkaufs⸗ bewilligung unterliegen, werden auch die in ihnen enthaltenen Anteile an Baumwolle und Baumwollabfällen nicht auf die Verarbeitungsmengen angerechnet.

§ 15. Regelung für mehrstufige Betriebe.

(1) Mehrstufige Betriebe, die im Jahre 1934 die von ihnen erzeugten Baumwoll⸗, Baumwollmisch⸗ oder Zellwollgespinste teils im eigenen Betriebe verarbeitet, teils an Dritte geliefert haben, müssen unter der Voraussetzung, daß eine Absatzmöglich⸗ keit zu angemessenen Preisen und handelsüblichen Bedingungen besteht, die Lieferungen dieser Gespinste an Dritte insgesamt mengenmäßig laufend im Vierteljahresdurchschnitt in mindestens dem gleichen Verhältnis zu ihrer Gespinsterzeugung wie 1934 fortsetzen. Die Lieferungen sind dabei auf die ver⸗ arbeiteten Rohstoffe (Bͤaumwolle, Baumwollabfälle, Reiß⸗ baumwolle, Zellwolle) in dem Verhältnis zu verteilen, in welchem diese Rohstoffe in dem Betriebe versponnen werden.

(2) Bei der Errechnung der hergestellten und der an Dritte zu liefernden Mengen scheiden alle Gespinste aus, die außer⸗ halh der jeweils geltenden Verarbeitungs⸗ oder Bezugsmenge hergestellt worden sind. 2* 1

(3) Die Überwachungsstelle kann das Lieferungsverhältnis abweichend höher oder niedriger festsetzen.

(4) Bei Nichtbefolgung dieser Bestimmungen wird die

Grundmenge unbeschadet des § 16 gekürzt.

Abschnitt II. (Strafvorschriften und Schlußbestimmungen.) § 16. Zuwiderhandlungen.

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 8 § 17. Schlußbestimmungen.

Diese Anordnung tritt rückwirkend ab 1. April 1938 in

Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung BG 15 vom 29. 6.

1937 (Deutscher Reichsanz, und Preuß. Staatsanz. Nr. 147 vom 30. 6. 1937) außer Kraft.

Berlin, den 31. März 1938. Der Reichsbeauftragte für Seide, Kunstseide und Zellwolle. Hagemann.

Der Reichsbeauftragte für Baumwollgarne und X“

——

⸗gewebe.

fertigung durch die überwachungsstelle übersandt. pflichtige Betriebe, die bis zum 13. 4. 1938 Fragebogen nicht

den Warenverkehr.

lichung im

machung vom 2.

der Überwachungsstelle für Waren verschiedener Art. (Vierteljährliche Bestandsmeldung für Graphit in⸗ und aus⸗ ländischen Ursprungs sowie Angaben über den Verarbeitungs⸗ bzw. Verwendungszweck ausländischen Graphites.)

Vom 6. April 1938.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzblatt I, S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichs⸗ gesetzblatt I, S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Überwachungsstellen vom 4. Sep⸗ tember 1934 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 8—

§ 1

Alle Personen und Unternehmungen, die Graphit in⸗ und ausländischen Ursprungs der Nr. 224 d des statistischen Warenverzeichnisses einführen, fördern, aufbereiten, handeln, auf Lager halten, verarbeiten bzw. verwenden, haben der

Überwachungsstelle nach Maßgabe eines besonderen Frage⸗

bogens laufend ihre Bestände am Schlusse jedes Kalender⸗ vierteljahres unter Angabe der Lagerorte zu melden. Die . Meldung ist nach dem Stande vom 31. 3. 1938 zu er⸗ tatten.

Betriebe, deren Bestände am jeweiligen Stichtage ins⸗ esamt 1000 kg nicht übersteigen, haben der Überwachungs⸗ feell auf dem AE Fehlmeldung zu erstatten.

Meldepflichtige, die Graphit ausländischen Ur⸗ sprungs im eigenen Betriebe verarbeiten bezw, verwenden, haben der Überwachungsstelle gleichzeitig nach Maßgabe des Fragebogens genaue Angaben über den Verarbeitungs⸗ bezw. Verwendungszweck der Bestände zu machen.

§ 3 . 1— Die Fragebogen werden den Betrieben in doppelter Aus⸗ Melde⸗

erhalten, haben I bei der Überwachungsstelle für Waren verschiedener Art, bar oder durch die zuständige Fachorganisation anzufordern.

§ 4

Die Fragebogen sind unaufgefordert bis zum 8. Werk⸗ tage des auf den Vierteljahresschluß folgenden Monats, für den Lagerbestand am 31. 3. 1938 bis zum 25. 4. 1938 aus⸗ gefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben der Über⸗ wachungsstelle einzureichen. Eine Zweitschrift jeder Meldung verbleibt zum Zwecke der Nachprüfung bei dem Melde⸗ pflichtigen. Die Richtigkeit der Angaben muß durch Bücher oder sonstige Unterlagen nachweisbar sein.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 15 der Verordnung über

Die Anordnung tritt àm Tage nach ihrer Veröffent⸗ Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

Staatsanzeiger in Kraft. ö“

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art.

Heimer.

Bekanntmachung KP 513

der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 6. April 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der über⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) wird für die nachstehend auf⸗ geführte Metallklasse an Stelle des in der Bekanntmachung KP 512 vom 5. April 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 81 vom 6. April 1938) festgesetzten Kurspreises der folgende Kurs⸗ preis festgesetzt: . .

Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII ahan RM 54,— bis 56,50

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 6. April 1938.

der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Ziehung der Auslosungsrechte 8 . der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs

Die siebzehnte Ziehung der Auslosungsrechte der An⸗ leiheablösungsschuld des Deutschen Reichs findet Mittwoch, den 1. Juni 1938, von 9 Uhr vormittags an, öffentlich in unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 106—109, statt.

Berlin, den 5. April 1938.

7 Bekanntmachung.

„Die „Vita“ Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft in Zürich hat an Stelle ihres bisherigen Hauptbevollmächtigten Herrn Direktor Dr. Hans Weber in Berlin W8, Tauben⸗ straße 4—6, den Herrn Direktor Hans Josef Maassen in Berlin W8S, Taubenstraße 4—6, zu ihrem Hauptbevoll⸗ mächtigten für das Deutsche Reich bestellt (vgl. die Bekannt⸗ . jebruar 1929 im Reichsanzeiger Nr. 31 dom 6. Februar 1929). 1

Berlin, den 4. April 1938. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung.

Reichsgesetzblatts Teil I enthält:

RdErl. 1. 4. 38,

SchpP. d. Reichs. RdErl. 28. 3.

3. Bekanntmachung über Abänderung des Ueberbrandabzuges (zu Ziff. IV meiner Bekanntmachung v. 27. 9. 1937 V 7103— 1891 I1 2a).

Meine zweite Bekanntmachung über Abänderung des Ueberbrandabzuges V 7103 373 II a vom 7. Februar 1938 wird wie folgt ergänzt:

Auch für den über 150 Hdtt. des regelmäßigen Brenn⸗ rechts hinaus im laufenden Betriebsjahr in Melassebrennereien hergestellten Branntwein beträgt der Ueberbrandabzug 15 Hdtt. des Grundpreises von 46,— RM. Der besondere Abzug für Branntwein aus Melasse in Höhe von 4,— RM je hl W. (Ziff. II 3 c meiner Bekanntmachung vom 27. 9.41937 V 7103 1891 II a) wird für diesen im Ueberbrand hergestell⸗

ten Branntwein ebenfalls gestrichen b12*

Berlin, den 6. April 19383. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. J. V.: Dr. Kaiser.

7 2*

Bekanntmachung. 8

Die am 6. April 1938 ausgegebene Nummer 51 des

Verordnung über die Einführung des Gesetzes über die Ver⸗ sorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung im Lande Oesterreich. Vom 4. April 1938.

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15. RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser of checkkonto: Berlin 96 200. 1““

Berlin NW 40, den 7. April 93é393.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Preußen.

Achte Aenderung des Verzeichnisses der Kulturämter und ihrer Geschäftsbezirke. Bek. d. RuPrMfEuL. v. VI/12. 11 099:1 —.

Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Landeskultur⸗ 8

erlin SW 68, Hedemannstr. 10, unmittel⸗ behörden vom 3. Juni 1919 (GS. S. 101) bestimme ich:

Im Verzeichnis der Kulturämter und ihrer Geschäfts⸗ bezirke (vgl. die Bek. v. 21. Oktober 1933 IV 14 843 Lw MBl. S. 585 und ihre Nachträge) tritt aus Anlaß der Errichtung der Umlegungsbehörden gemäß Bek. v. 4. De⸗ zember 1937 VI/14. 13 369/37 (LwRMBl. S. 873) folgende Aenderung ein: ““ be

FProdinz . 1. Das Kulturamt Erfurt wird mit Wirkung vom 1. April 1938 aufgehoben. 1 2. Mit Wirkung vom gleichen Tage sind zuständig: a) das Kulturamt Merseburg für den Kreis Ziegenrück außer für Umlegungssachen, 1“ 8 b) das Kulturamt Nordhausen für die Kreise Erfurt⸗ Stadt, Weißensee und Eckartsberga. Der Reichs⸗ und Preußische Minister und Landwirtschaft. 8 J. V.: Willikens.

für Ernährung

MNichtamtliches. Deutsches Reich. 15 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preu⸗

Fge 8

ßischen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom Reichs⸗ und

Preußischen I“ des Innern) vom 6. April 1938 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. Anordn. 25. 3. 38, Vertret. d. Dienscherrn bei Ansprüchen nach d.*DBG. § 142 im Bereich d. Sozialverw. RdErl. 28. 3. 38, Abgabe v. Pers.⸗Akten. RdErl. 28. 3. 38, Freiplätze d. Einricht. „Hitler⸗ Spende“ u. „Mutter u. Kind“. RdErl. 30. 3. 38, Einbehalt. v. Mitgliedsbeitr. durch d. Neicetacen⸗ Kommunalver⸗ bände. RdErl. 28. 3. 38, Schlußberichte üb. Steuerverteil. in Gemeinden (GV.) im RJ. 1937. RdErl. 29. 3. 38, Dienst⸗ u. Versorg.⸗Bezüge d. bei d. Sparkassen verwend. Beamten u. Ange⸗ ertzuwachssteuer. RdErl. 1. 4. 38, eratg. d. Beauftr. d. NSDAP. mit d. Gemeinderäten anläßl. d. Berufg. v. Bürgermeistern u. Beigeordneten. Beschl. 25. 3. 38, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Liegnitz u. Neumarkt. Beschl. 26. 3. 38, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Weißensee u. d. Stadtkr. Erfurt. Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 25. 3. 38, Reichszusch. f. Kleinrentner. Polizei⸗ verwaltung. RdErl. 17. 3. 38, Verwend. v. brennbar. Flüssig⸗ keiten zu Koch⸗ u. Heizzwecken. RdErl. 28. 3. 388, Arbeitseinsatz d. Insassen v. Herbergen, Wandererarbeitsstätten u. ähnl. Einricht, zur Wandererfürsorge. RdErl. 29. 3. 38, Ausstell. u. Umtausch .Quittungskarten f. Invaliden⸗ u. Angestelltenversich RdErl. 25. 3. 38, Neuordn. d. staatl. Krim.⸗Pol. im Land Oesterreich. RdErl. 31. 3. 38, Verwend. d. eee bei d. Baufonds n. d. einmalig. Unterkunftsgerätefonds d. staatl. Pol. im RJ. 1938. RdErl. 1. 4. 38, Pol.⸗Verw.⸗Gebühren. RdErl. 24. 3. 38, Zu⸗ ständigkeit d. Kommandeure d. SchP. bei Beförd. d. Wachtm. d. 9 „Vergüt. f. Wartg. u. Pflege d. Dienstkraftwagen an Gend.⸗Offz. u. ⸗Beagmte. RdErl. 31. 3. 38, Unfallversich. Zu besetz. Gend.⸗Oberm.⸗Stellen. RdErl. 21. 3. 38, Altsachenverwert. d. Pol. RdErl. 28. 3. 38, Reinigungsmittel für Pol.⸗Bekleid. RdErl. 28. 3. 38, Sigrunen ur Pol.⸗Uniform. RdErl. 28. 3. 38, Bootsmaterial d. 1 1 schutzpol RdErl. 28. 3. 38, Motorsportlehrg, an d. Techn. Pol.⸗ Schule in Berlin. RdErl. 28. 3. 38, Anerkenn. f. sportl. Leist. Arbeitsdienst. RdErl. 1. 4. 38, Uebertrag. amtsärztl. Dienstgeschäfte auf d. C“““ Ver⸗ messungs⸗ u. Grenzsachen. RdErl. 31. 3. 38, Ausf.⸗ Vorschr. zur Berufsordn. d. Oeffentl. bestellt. Vermess.⸗Ing. Volksgesundheit. RdErl. 1. 4. 38, Uebertrag. amtsärztl. Dienstgeschäfte auf d. Reichsarbeitsdienstärzte. RdErl. 1. 4. 383. Reisekosten⸗ u. Verdienstausfallentschädig. z nachzuuntersuch. Ent⸗ mannte. Uebertragb. Krankh. d. 9. Woche. Veterinäx- wesen. RdErl. 21. 3. 38, Ausbild. d. Vet.⸗Prakt. in d. Schlacht⸗ vieh⸗ u. Fleischbeschau. RdErl. 26. 3. 38, Bekämpf. d. Maul⸗ u. Klauenseuche. RdErl. 30. 3. 38, Maul⸗ u. Klauenseuche; Ver⸗ rechn. d. Kosten f. d. I1“ ab 1. 4. 1938. RdExl. 31. 3. 38, Hocherhitzer. Verschiedenes. Indexziffer f. März 19383. Neuerscheinungen. Stellenaus⸗ ö16 v. Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,75 RM für Ausgabe A (zwei⸗

seitig bedruckt 30 RM für Ausgabe B (einseitia⸗ fedruckt).

EöE11“] 8*8 8

29. 3. 1938

Realkredit.

Bau⸗ und

Dritte Beilage zum

eichs⸗ Staatsanzeiger Nr.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheate

7* . Freitag, den 8. April. 9

Staatsoper: Boh’dme. Musikalische Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus: Frau Warrens Gewer be, von Bernhard Shaw. Beginn: 20 Uhr,. 8 3

Staatstheater Kleines Haus: Das Leben ist schön. Ko⸗ mödie von Marcel Achard. Beginn: 20 Uhr.

„Lohengrin“ gelangt in der Staatsoper in der Gralswoche dreimal zur Auffthrung; am 12., 14. und Ostersonntag, den 17. April. Es singen die Elsa Tiana Lemnitz, Maria Müller, die Ortrud Margarete Klose, den Lohengrin Max Lorenz, Franz Völker, Marcel Wittrisch, den Telramund Jaro Prohaska, den König Heinrich Josef v. Manowarda und den Heerrufer Walter

Starker Maschineneinsatz.

Ueber die Entwicklung der deutschen Bauwirtschaft legen, wie schon in den die Deutsche Bau⸗ und Bodenbank A.⸗G., Berlin, und die Deutsche Gesenl chaft für öffentliche Arbeiten A.⸗G. i. A., Berlin, auch für 1937 einen Bericht vor, dem u. a. folgendes zu entnehmen ist: 8

Die deutsche Bauwirtschaft hat im Laufe des Jahres 1937 unter Anspannung aller Kräfte eine weitere Steigerung ihrer Erzeugung erzielt, nachdem sie schon 1936 bis nahe an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gekommen war. Die Grenzen der der⸗ eitigen Leistungsfähigkeit sind im Augenblick sowohl bei den eanerelehene en und den meisten Baunebengewerben als auch bei zohlreichen Baustofflieferanten erreicht. Eine Schätzung des Gesamtwertes der baugewerblichen Produktion ist wiederum außerordentlich schwierig, da noch zahlreiche Unterlagen fehlen. Nach vorsichtiger Berechnung wird man annehmen können, daß er wischen 9 und 10 Mrd. RM liegt gegen 8,5 bis 9 Mrd. RM im

Borjahr. Das bedeutet eine Steigerung auf mehr als das Vier⸗

fache des Tiesstandes von 1932. Mengenmäßig dürfte die Erzeu⸗ gung von 1928/29 mit einer um rund ein Fünftel größeren Arbeiterzahl um annähernd die Hälfte übertroffen worden sein. Am Gesamtwert der baugewerblichen Produktion sind die Löhne mit annähernd 3 Mrd. RM beteiligt, die Baustoffe der Industrie der Steine und Erden mit annähernd 1,4 (i. V. 1,2) Mrd. RM. Die Erträge der Bauwirtschaft sind in den letzten Jahren lang⸗ samer gestiegen als die Umsätze. Im Berichtsjahr dürften sie im großen und ganzen den 1936 erreichten günstigen Stand ungefähr gehalten haben. Der starke Maschineneinsatz in der Bauwirtschaft kommt in den Ziffern über die Investitionen der Aktiengesell⸗ schaften im Baugewerbe und in der Baustoffindustrie deutlich zum Ausdruck. Nachdem im Jahre 1932 ein Tiefstand mit zusammen 26 Mill. RM Investitionen erreicht worden war, sind die Aus⸗ gaben für diese Zwecke von 1933 an rasch gestiegen und haben 1936 die stattliche Summe von 160 Mill. RM erreicht. Davon entfielen an 1,6 % auf Bauten, der Rest guf Maschinen, darunter etwa die Hälfte auf kurzlebige Wirtschaftsgüter. Im Jahre 1937 dürfte diese Summe ungefähr erreicht worden sein trotz der Be⸗ lieferungsschwierigkeiten. Fee

Für den Wohnungs⸗ und Siedlungsbau sind im Berichtsjahr mit rund 2 Mrd RM etwa dieselben Mittel aufgewendet worden wie 1936 (ohne Grund und Boden). Dieses günstige Ergebnis ist in erster Linie auf die kräftig fortschreitende Kapitalbildung zurück⸗ uführen; neben Reichsanleihen im Betrage von 3,1 Milliarden Reichsmart gegen 2,1 Mrd. RM 1936 sind 1937 332 Mill. RM Aktien und rund 270 Mill. RM Industrieobligationen meist im Zuge des Vierjahresplanes ausgegeben worden. Auf der anderen Seite wurden den Pfandbriefinstituten nur sehr kleine Neuemissionen von Kommunalobligationen genehmigt. Trotzdem standen für die Finanzierung des Wohnungs⸗ und Siedlungs⸗ baues im Jahre 1937 ausreichende Mittel zur Verfügung. Der Kapitalmarkt hat die für den Wohnungs⸗ und Siedlungsbau er⸗ forderlichen Beträge wieder zu neun Zehnteln, nämlich in Höhe von 1,8 Mrd. RM, aus eigener Kraft aufbringen können.

Weitaus an erster Stelle steht nach wie vor der organisierte

Er hat seine erneut erhöht, und zwar um

120 Mill. RM auf 1135 Mill. RM. Dagegen sind die Mittel des nicht organisierten privaten Kapitals von 810 Mill. RM auf 625 Mill. RM zurückgegangen. Vom organisierten Realkredit stammten also fast drei Fünftel aller Auszahlungen im Wohuungs⸗ und Siedlungsbau. Nur ein Spitzenbetrag von 200 Mill. RM ist durch die öffentliche Hand zur Verfügung gestellt worden. Die Leistungen der öffentlichen Hand waren etwas als im Vorjahr, wo 175 Mill. RM ausgezahlt wurden. 1,ach T Darlehen wurden über die Deutsche Bodenbank AG. 611 Mill. RM bereitgestellt und davon bis Ende 1937 410 Mill. RM zugesagt; für Reichabrgschosten. für zweite Hypotheken ist zur Zeit ein Rahmen von 900 Mill. RM festgelegt, innerhalb dessen bis Ende 1937 557 Mill. RM Reichs⸗

bürgschaften bewilligt waren. Bau⸗ und Bodenbank in diesem Zeitpunkt rund 970 Mill. RM an Darlehen und Bürgschaften für das Reich verwaltet. Damit sind nicht weniger als fast 600 000 Wohnungen gefördert worden. Die Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungs⸗ und Kleinsiedlungs⸗ bau ermöglichten es dem E“ Realkredit, die Beleihung bis zu 75 % des geschätzten Dauerwertes auszudehnen. An⸗ chließend folgt oft eine Hauszinssteuerhypothek, die ganz oder fast ganz im Raum der Spitzenfinanzierung liegt. Die Finanzierung der einzelnen Kleinsiedlungen und Volkswohnungen baut sich 9 einer ersten Hypothek von 40 bis 50 % des Gesamtwertes waf. Auf dem anschließenden Gebiet der zweiten Hypothek folgt meist ein reichsverbürgtes Darlehen in der Wertstelle zwischen 40 und 70 %, aber selten über 20 % des Gesamtwertes hinausgehend. Dann schließt sich ein Reichsdarlehen an in der Wertstelle zwischen 60 und 90 %, und damit in die Spitzenfinanzierung übergreifend, im Betrage von 25 bis 30 % des Gesamtwertes. Für die übrige Spitzenfinanzierung müssen 86 10 bis 15 % aufgebracht

werden. Unter den verschiedenen Förderungsmaßnahmen

des Reiches behen nach wie vor diejenigen für die Kleinsied⸗ lung, den Volkswohnungsbau und den sonstigen Kleinwohnungs⸗ bau im Vordergrund. Auch die Altstadtgesundung wird weiter unterstützt. Von den älteren Maßnahmen ist die Gewährung von Darlehen für abgebaute Beamte (Beamtensiedlungsfonds) und von Reichsbandarlehen für Eigenheime abgeschlossen. Die Dar⸗ lehensmittel für den Bau von Not⸗, Behelfs⸗ und Seg;.

wohnungen sind nahezu erschöpft. Die starke Inanspru

nahme der Reichsbürgschaften für den Klein⸗ wohnungsbau hielt unvermindert an. Im Hinblick auf die lebhafte Nachfrage hat die Reichsregierung im Berichts⸗

Insgesamt hat also die Deutsche

Großmann. Musikalische Leitung: Robert Heger, Inszenierung: Heinz Tietjen, Gesamtausstattung: Emil Preetorius.

Verkehrswesen. Zehn Zahre Fernsprechdienst mit Kanada.

Nachdem im Februar 1928 das erste Ferngespräch über den Atlantischen Ozean zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika geführt worden war, wurde am 11. April 1928 der Ferelis gheent zwischen Deutschland und Kanada er⸗ offnet. An E1 auf kanadischer Seite nur die größeren Orte zugelassen. Die Gebühren waren zunächst sehr hoch. So kostete z. B. ein Dreiminutengespräch zwischen Deutschland und den in den Provinzen Ontario und Quebec zugelassenen kanadi⸗ schen Orten 219 RM. Diese Gebühren sind im Laufe der Zeit bedeutend herabgesetzt worden. Sie betragen jetzt zwischen 10,00 und 22,00 Uhr 69 RM, in der übrigen Zeit sogar nur 53 RM.

937: Grenzen der Leistungsfähigkeit in der Banwirtschaft erreicht. Starkte Inanspruchnahme der Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau.

8 jahre die Höchstsumme zweimal erhöht, und zwar um 100 auf 500 Mill. RM zunächst und später auf 700 Mill. RM. Unter Mit⸗ berücksichtigung der auf die bereits verbürgten Hypotheken ge⸗ leisteten Rückzahlungen wird man damit rechnen 1 daß dieses Kontingent für 1938 ungefähr ausreichen wird. Der Be⸗ trag der bisher bewilligten Reichsbürgschaften von 528,84 Mill. Reichsmark ist durch ordentliche Tilgungen, außerordentliche Rück⸗ zahlungen und Verzichte um ungefähr 20 Mill. RM zurück⸗ gegangen. Die Zuf

der reichsverbürgten Kleinwohnungen zeigt, daß die Herstellungs⸗ kosten aller gesstderten Wohnungen einschließlich Grund und Boden Ende 1937 1951,3 Mill. RM betrugen.

Davon entfielen 844,1 Mill. RM auf die vorausgehenden Hypo⸗ theken oder 43,3 %. Der Anteil der reichsverbürgten Hypotheken betrug 27,1 %, während die Restfinanzierung (578,4 Mill. RM) 29,6 % erforderte. Eine Erhebung der Bau⸗ und Bodenbank auf Grund der von ihr bearbeiteten Anträge auf Bewilligung von Reichsbürgschaften für den gibt wieder wert⸗ volle Einblicke in die Zusammensetzung der Spitzenfinanzierung. Zur Spitzenfinanzierung werden alle Mittel gerechnet, die hinter der reichsverbürgten Hypothek eingesetzt sind. Mit rund 30 % der Gesamtherstellungskosten ist der Anteil der Spitzen⸗ finanzierung gegenüber dem Vorjahr ziemlich unverändert. In der Zusammensetzung der Spitzenfinanzierung sind recht be⸗ merkenswerte Verschiebungen vor sich gegangen. Das Eigen⸗ kapital der Bauherren ist an dem Gesamtbetrag von 208,3 Mill. Reichsmark mit 107,1 Mill. RM beteiligt. Der Anteil der Eigen⸗ mittel ist damit gegenüber den Vorjahren weiter wrückgegan en. Von den Gesamtherstellungskosten der reichsverbürgten h⸗ nungen des Jahres 1937 sind noch 15,7 (i. V. 16,4) durch Eigenmittel der Bauherren finanziert worden. Durch Reichs⸗ und Hauszinssteuerdarlehen und dur gestundete Anlieger⸗ leistungen und andere gestundete öffentliche Kosten wurden im Rahmen der Spitzenfinanzierung 1937 nicht weniger als 58,9 Mill. Reichsmark oder rund ein Viertel mehr als im Vorjahr auf⸗ gebracht. Der Anteil der öffentlichen Hilfe an der Spitzenfinan⸗ zierung stieg von 24 % im Jahre 1936 auf über 28 % im Jahre 1937. Alnf Kestkaufgelber und Restbaugelder 1Se 12,3 (16,9) Mill. RM. Die Werkdarlehen und zuschüsse erscheinen mit 23,7 (13,5) Mill. RM.

Die Entscheidung des Führers vom 13. März 1938, zu der sich in der Abstimmung am 10. April das ganze deutsche Volk bekennen wird, hat in Großdeutschland den Lebensraum um ein Fünftel, die Volkszahl um ein Zehntel vermehrt. Die österreichische Bauwirtschaft steht mit 71 500 zur eoniclng vorgemerkten Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 1937 an der Spitze der öster⸗ reichischen Industriegruppen. Ungefähr 40 % aller Bauarbeiter waren noch im letzten Sommer arbeitslos. Aehnliches gilt für die Baustoffindustrie. Soweit die arbeitslosen österreichischen Bauarbeiter nicht sofort an Ort und Stelle Arbeit finden, können sie für das übrige Reichsgebiet hei dem Mangel an Bauarbeitern eine willkommene Entlastung bedeuten. Es ist aber zu erwarten,

daß auch die österreichische Bauwirtschaft in verhältnismäßig

kurzer Zeit bis zur Grenze ihrer Kapazität ausgenutzt sein wird. Die Aufgaben der Bauwirtschaft Großdeutschlands sind für das Jahr 1938 noch größer als bisher. Den außerordentlich großen Aufträgen und Planungen gegenüber kann die weitere Aus⸗ der Bauleistung nur langsam vor sich gehen. Die ge⸗ gebenen Tatsachen zwingen dazu, für eine möglichst gleichmäßzige Ausnutzung des vorhandenen Bauapparates zu sorgen. as Reichswirtschaftsministertum hat Maßnahmen für die Sicher⸗ stellung einer zeitlich und örtlich gleichmäßigen Verteilung der Bauaufträge angeregt. Es hat in 55 enommen, einen planvollen Material⸗ und Arbeitseinsatz für

wirtschaft durchzuführen.

8 8 8

umfangreiche Hilfsmaßnahmen

K zur Beschleunigung des Wiederaufbaus österreichischen Landwirtschaft.

Auf Veranlassung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft R. Walther Darré werden von jetzt ab neben den bereits bekanntgegebenen umfangreichen Hilfsmaßnahmen zur Beschleunigung des Wiederaufbaues der österreichischen Landwirt⸗ schaft Reichsbeihilfen gewährt, und zwar

1. zum Bau von Dungstätten, Jauchegruben

anlagen,

zur Beschaffung von Kartoffeldämpfanlagen

1 für Grünlandumbruch und Grünlandverbesserung,

für Errichtung von Grünfuttertrocknungsanlagen,

der

und Gülle⸗

zur Beschaffung von Saatgutreinigungsanlagen einschließ⸗

lich Beizmaschinen,

. zur Beschaffung von Landmaschinen,

zur Beschaffung von Rübenblattwäschen.

Es handelt sich hierbei um die gleichen Zwecke, die auch im alten Reichsgebiet zur Intensivierung der Erzeugungsschlacht im Rahmen des Hrersoges haner gefördert werden. Im Hinblick auf die außerordentliche Not der österreichischen Landwirtschaft 18, jedoch die Beihilfesätze für das Land Oesterreich erheblich höher als im alten Reichsgebiet festgesetzt, verdoppelt worden. -

8 n

ammenstellung über die Gesamtfinanzierung

teilweise sogar mehr als

Berliner Börse am 7. April. .

Aktien eher freundlich. Renten ruhig.

Die Aktienmärkte boten am Börsenbeginn ein wieder recht freundliches Aussehen. Die Bankenkundschaft hat, wenn auch weiter in nur sehr bescheidenem Umfange, einige Kauforders erteilt, die allerdings mehr am sogenannten Kassamarkt, als im variablen Verkehr zu erledigen 2 Infolgedessen war auch der berufs⸗ mäßige Börsenhandel, der sich in den letzten Tagen offenbar weit⸗ entlastet hatte, wieder zu kleinen Anschaffungen bereit.

ar so die Mehrzahl der Aktienkurse dem Vortagsschluß gegenüber leicht ehe grt so konnten andererseits auch einige Einbußen beob⸗ achtet werden, die aber größtenteils nur auf Zufallsorders zurück⸗ gingen.

Am Montanmarkt gaben Harpener von dem auf die Divi⸗

dendenerhöhung hin erzielten Vortagsgewinn % wieder her,

allerdings auf ein Angebot von nur 6000 RM. Auch Hoesch lagen um *%, Klöckner um ½ % niedriger. Dagegen erholten si stahl Wum ℳ, Laurahütte gewannen gegen letzte Notiz ½¾ %. In r chemischen Gruppe hielt das Interesse für Rütgers an, so 8 ein Anfangsgewinn von *% schon in der ersten Viertelstunde au fast 1 % abgerundet werden konnte. Goldschmidt zogen um *%, Farben um 4 an. Bei den Gummi⸗ und Linoleumaktien wurden Conti⸗Gummi, von denen heute die Dividende und der Anleihestockbetrag von zu⸗. sammen fast 13 % abgehen, ca. % höher bewertet. Dt. Lino⸗ leum gewannen 14¼ %. Fast ausnahmslos höher kamen Elektro⸗ werte an, wobei Siemens mit 1 die Führung hatten. Von Versorgungspapieren fielen EW.⸗Schlesien mit +† 1% und Schles. Gas mit + 1 % auf. n g. 1 ½⅛, Dt. Telefon und Kabel waren nach Anleihestock⸗ und ividendenabschlag ebenfalls etwas fester. Sonst sind noch bei⸗ den Maschinenbauwerten Rheinmetall⸗Borsig mit einem nach 1 %iger Steigerung erreichten Kurs von 142 ⅛, Bemberg und Bremer Wolle sowie AG. für Verkehr, letztere bei lebhafteren Um⸗ sätzen, mit ebenfalls je + 1, Reichsbank mit +† 1 ¼ und Daimler in Reaktion auf den gestrigen Anstieg mit. 1 zu erwähnen. Im Verlauf überwogen am Aktienmarkt meist

t. Erdöl glichen einen Anfangsverlust von 4 % aus und zogen darüber hinaus noch um 4¼, % an, Schuckert stiegen bei kleinem Umsatz um ¾, Bemberg und Schultheiss bei lebhafterem Bedarf um 1 ¾¼ bzw. 1 ¼ , wobei letztere den Parikurs erreichten.

Rhein⸗⸗

Von Kabel⸗ und Drahtwerten gewannen

Besserungen: 5 konnten Conti⸗Gummi ihren Anfangsgewinn um 1 % erhöhen,

Die Tendenz blieb bis zum Börsenschluß freundlich. Sonder⸗

bewegungen waren nicht zu verzeichnen, au

veränderungen von ein. CCE“ hatten

00 000 RS

Einheitskursen gehandelten Bankaktien erzielten

Ver. Stahlwerke mit ca. bei einem unveränderten Kurse von 110 ½¼.

Von den zu Deutsche Ueberseebank eine Bank einen Gewinn von %. Bei den Hypothekenbanken stellten sich Westdt. Boden um 1 und Deutsche Hyp. um % 2 Meininger und Rhein. Hyp. wurden je um % herauf⸗ gesetzt.

die Notiz vom 4. 4. um 5 ½¼ % höher bewertet, ferner stiegen Dresdner Gardinen und Passage AG. um 3 ¼½ bzw. 3 ¼ . Falkenstein⸗Gardinen befestigten sich um 3 % *, wobei Zuteilung vorgenommen wurde. Andererseits schwächten sich Harburg⸗Eisen Dum 3 ¼, Union⸗chemische nach Pause um 3 und 88.. um 2 ¾ % ab. Sehr lebhafte Umsätze kamen wieder in Basalt zu⸗ stande, in denen etwa 300 000 KM den Besitzer zu einem Um 3 ¼ % höheren Kurse wechselten. Von Kolonialwerten sind Kameruner mit 1 ½¼½ zu erwähnen. . 3

Von den variablen Rentenwerten wurden Reichsaltbesitz mit unverändert 133 gehandelt. Zinsvergütungsscheine gaben um

5 Pfg. auf 96,55 nach. Dagegen wurden Wiederaufbauzuschläge

um % % heraufgesetzt. Die Umschuldungsanleihe stellte sich auf⸗ 96 (+ 5 Pfg.). 8

Am Kassarentenmarkt hielt die Nachfrage für Hypotheken⸗ pfandbriefe an. Liquidationspfandbriefe wiesen keine einheitliche Kursbewegung auf. Rhein. Westfl. Bodenkreditbank wurden um ¼ % 2 bewertet. Stadtanleihen wiesen kaum Veränderungen auf. Reichs⸗ und Länderanleihen wurden überwiegend zu letzten Kursen gehandelt. Die Bayern⸗Serienanleihe von 1933 fiel durch eine Befestigung um 0,27 RM auf. Bei den Industrieobligationen zogen Aschinger und Farbenbonds um ¾¼ % an. Harpener hesserten ihren Stand um ½ %. wig Loewe 4 *%. 8 8

Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld unveränderte Sätze von 2 ¾ 3 % anzulegen.

Bei der amtlichen Pfund und der Gulden mit 12,385 bzw. 138,10 unverändert fest⸗ gesetzt. Der Schweizer Franken erhöhte sich auf 57,22 (57,19), hin⸗

Von den Industriepapieren wurden Ponarth⸗Bräu gegen

ch traten kaum Kurs⸗

Steigerung um, 27 % und Deutsche⸗

Klöckner gewannen % und Lud⸗

Berliner Devisennotierung wurden das⸗—

gegen wurden der Dollar mit 2,494 (2,495) und der franz. Franc

mit 7,69 (7,71) etwas niedriger bewertet. 11611141“*¼*²

Büros der Reichshauptbant am 16. April

geschlossen. .

Die Büros und Kassen der Reichshäauptbank bleiben am Sonn⸗ abend, dem 16. April d. J., den ganzen Tag für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen.

Die Maschinenindustrie im Deutschland

Adolf Hitlers.

Nachdem die deutsche Maschinenindustrie bei der Machtübernahme 8 nur noch zu 30°% beschäftigt war, hat die Wirtschaftspolitik des Führers

sich gerade die Wiederbelebung dieses Industriezweiges, der Schlüssel⸗ industrie des deutschen Fortschritts, zum Ziele gesetzt. Der Erfolg dieser Maßnahmen findet in der Entwicklung der Beschäftigungszahlen überzeugenden Ausdruck: 882 1u“ Gesamtgefolgschaft Anfang des Jahres: 1“ 1933 . 250 000 1 . 450 000 b

2 22 „„

1934 . 1995 ‧„ 1936 . E1“ Nahezu eine halbe Million Volksgenossen, die ihren Arbeitsplatz in der Systemzeit verloren hatten, wurden also im Maschinenbau wieder produktiver Arbeit zuge⸗ führt. Gleichzeitig stellte die Staatsführung Adolf Hitlers der deutschen Technik und Wirtschaft immer neue gigan⸗ tische Aufgaben, die im Vierjahresplan ihre organisa⸗ torische Zusammenfassung und Lenkung fanden. Zu ihrer Lösung bedurfte es des Einsatzes großer und teilweise ganz neuer technischer Mittel.

Zahlenmäßig findet diese Entwicklung ihren Niederschlag in einer ewaltigen Ausdehnung der deutschen Maschinenproduktion im Reiche dolf bättere; hi

aschinen- Jahr probuktion

1 546,6

2 052,9

2 697,5 8G

. 3 261,4 8 7 660,7 . 4 500,0 3 700,0 800,0

An der Verdreifachung der Maschinenproduktion hat der Inlandsabsatz den Hauptanteil. Die gewaltige Zunahme der Auf⸗ nahmefähigkeit Deutschlands für Maschinen aller Art war nur möglich, weil es dem Führer weitgehend gelungen ist, die deutsche Wirtschaft dem nachteiligen Einfluß internationaler Konjunkturströmungen zu

8

490,4 501,0

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