1938 / 93 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Apr 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 93 vom 23 April 1938. S. 2. v Reichs. und Etaatsanzeiger Nr. 93 vom 28. April

S i. Mut. 9 g- E 8

Uebersicht über den während des Monats März 1938 5 den freien b und unversteuert 1X1X“ 8 b 11Se e. auch die für die A be⸗ aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausge rten Zucker. vb1““ 1 ͤ1X“ stehende Bürgschaft. Es war notwendig, das ausdrücklich zu —— —--ᷓ— 8 zum Gesetz über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einz ehung oder dem Uebe sagen, nachdem die Rechtsprechung der Gerichte geschwankt hat. Unversteuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes 1 ,“ Vermögen vom 9. Dezember 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1333). Veröffentlicht Forderungen gegen

wgesälrter Iickee e früheren Arbeitgeber⸗ und Arbeit⸗ ausgeführter Zucker ²) 1“ vom Reichsministerium des Innern. nehmervereinigungen 1 ihre Mtglieder sowie für Rübenzuckerabläufe, Auf die 3 Rübenzuckerabläufe, . G 8 1 4 1 die für solche Forderungen bestehenden Bürgschaften. Alle 1““ Im nicht im Preßverfahren Erzeugnisse Anderer Im vüche dh. a. Durch das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Für die Ordnung der eingezogenen und übergegangenen diese Forderungen erlöschen ebenfalls. Dagegen ist im § 21. Oberfinanz⸗ kristallisterter Preßverfahren ETTTö“ Stärke⸗ Fester „Fxriistallisierter Preßverfahren unbergeginbenutserld sungen Stärke⸗ Fester 8 kas hic eabes G (RGBl. I S. 293) Vermögen, für die Regelung der Beziehungen zwischen den (Vermögen des Ausgebürgerten) der § 5 nicht für ent⸗ hergestelle enan K 1; hergestellte v.. v 1 sten esbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen früheren Vermögensträgern und ihren Gläubigern und sprechend anwendbar erklärt; der Ausgebürgerte haftet also ezirke Zucker Rübensäfte Mischungen dieser Erzeugnisse i Rübensäfte Mischungen dieser Erzeugnisse 8 ermächtigt worden, Sachen und Rechte der Kommunistischen zwischen den neuen Vermögensträgern (im ersten Abschnitt selbstverständlich für Forderungen, die gegen ihn bestehen, Verbrauchs⸗ (§9 Abs. 2 mit einem Reinheitsgrad sirup zucker 8.(Verbrauchs⸗ (8 9 Abs. 2 mit einem Reinheitsgrad sirup zucker 8“ vE“ und 6. 6“ und Ersatzorgani⸗ ist er das Land, im zweiten das Reich, im dritten die Ver⸗ weiter. Er kann ja neues Vermögen erwerben. zucker, Ausf⸗Best. 8 zucker) Ausf.⸗Best. 1 3 sationen sowie Sachen un echte, die zur bhegug mögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront) und den b z 1270- 98 v9 V als. 1hg 8EoEE1111 70-298 95 kommunistischer Bestrebungen gebraucht oder bestimmt sinds Gläubigern der fehheten vE sin 1e Grund⸗ 8 8 8 85 Seresch 6 G“ RM 9 gggs zugunsten des Landes einzuziehen. Schon in diesem Gesetz ist sätze maßgebend gewesen, an denen das Gesetz durchweg fest⸗ h ier 4 echts oder haup ge der 8 esch 85 6 gesagt, daß die an den eingezogenen Gegenständen bestehenden hält: 1 8 er von Sachen und Rechten, die 198 Grun 4 10 15 Rechte erlöschen. Für Grundstücke war jedoch abweichend be⸗ 1 1b b 11u“ der Gesetze vom 26. Mai 1933 und 14. Juli 1933 erfolgt 1 1 1. Es handelt sich nicht um einen Vermögensübergang ist, einen Vermögensnachteil erleidet, kann eine Entschädigun stimmt worden, daß durch ihre Einziehung die an ihnen be⸗ oder um eine Rechtsnachfolge von dem früheren Ver⸗ bek 6 ine Entschädi n L 1111““ der einziehenden Behörde ein solches Recht für erloschen erklärt der Hand des neuen Vermögensträgers entsteht viel⸗ 1“ .“ öu“ werden, wenn mit der Hingabe des Gegenwertes eine Förde⸗ mehr neues (originäres), nicht abgelesseies (derivatives) wa In bestimmten Fällen darf eine Entschädigung nicht ge⸗ —8 6 C“ beabsichtigt war. Zu⸗ Eigentum währt werden, nämlich: gunsten der Gläubiger eines Vermögensträgers, dessen Ver⸗ 8 B. 8 1 1. demjenigen, dessen Vermögen wegen seiner staatsfeind⸗ moögen eingezogen worden war, hatte das Gesetz vonss MeIA haftet der neue Vermögensträger weder 81“ besl ahust 8 1933 sich im § 4 mit der Vorschrift begnügt, daß die Gkäubiger un E“ beschränkt für Forderungen, die den ist; er soll ja gerade durch die Einziehung bestraft zur Vermeidung von Härten aus dem eingezogenen Vermögen gegen den früheren Vermögensträger bestanden haben. werden. Ebenso 20 Satz 2) kann der Ausge⸗ efriedigt werden konnten. Es erlöschen vielmehr sowohl die Forderungen gegen bürgerte keine Entschädigung für die Verfallerklärung Durch das Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staats⸗ den früheren Vermögensträger als auch die an ein⸗ seines Vermögens verlangen; feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) gezogenen und übergehenden Gegenständen bestehendenn 2 demjenigen, der im Zusammenhang mit der Be⸗ sind die Vorschriften des Gesetzes vom 26. Mai 1933 auf Sachen Rechte. 8e oder dem Erwerb des 8. dem Entschädi⸗ und Rechte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Wer durch das Erlöschen einer ihm zustehenden For⸗ gungsgesetz erlöschenden Rechts kommunistische Be⸗ ihrer Hilfs⸗ und Ersatzorganisationen sowie auf Sachen und deerung oder eines anderen ihm zustehenden Rechts oder strebungen vorsätzlich oder fahrlässi 88 sonstige Rechte, die zur Förderung marxistischer oder anderer, nach sonst durch Beschlagnahme, Einziehung, Verfall⸗ marxistische oder andere, nach Feststellun des Reichs⸗ Feststellung des Reichsministers des Innern volks⸗ und staats⸗ erklärung oder Uebergang eines Vermögens einen ministers des J solks⸗ gc vhedrn B eindlicher Bestreb b bestin sge⸗ b ei Aidhäbi es Innern volks⸗ und staatsfeindliche Be⸗ p 8c 8 strebungen gebraucht oder bestimmt sind, ausge y erleidet, kann eine Entschädigung strebungen vorsätzlich gefördert hat. Die Ent⸗ ehnt worden. bekommen emna e w s ö Die knappen Vorschriften dieser Gesetze über die Folgen Diese Grundsätze sind im ersten Abschnitt des Gesetzes in 8 Cirn F.““ einer Vermögenseinziehung, insbesondere aber das Bestehen⸗ den §§ 1, 2, 5 und 6 enthalten. Nach § 1 haftet das Land Forderun 88 ö“ 88 isti b bleiben der Rechte an eingezogenen Grundstücken und die ganz nicht für die Forderungen, die gegen den früheren Träger volks⸗ 8 staatsfeindliche B e ha 88 fördert 53 120 10015 24 922 438 8 8 ins das Ermessen der Behörden gestellte Befriedigung der per⸗ von Sachen und Rechten entstanden sind, die auf Grund des worden sind (z. B. durch die Hi b n Dall B 8 1066 1148 8 31 29 8 6 sbönlichen Gläubiger der früheren Vermögensträger haben sich Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens x Ankuf 8 durchtischen icht 88 ““ 4 8 8 auf die Dauer nicht durchweg als ausreichend erwiesen. vom 26. Mai 1933 oder des Gesetzes über die Einziehung wenn überhaupt der 8 schädigt 18 b istis 8* 2 60 314 735 66 323 162 860 690 8 Mehr noch drängten jedoch die Fragen, die sich an die volks⸗ und staatsfeindlichen Vermö Juli ist 64A*“ 31. März 103383 6647 7484 470 168 558 3 xi gah nd staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 oder marxistischen Partei angehangen hat. Handelt 8* 89 88 1 Auflösung der früheren Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmerver⸗ eingezogen worden sind. Diese Bestimmung entspricht dem es sich um kommunistische Bestrebungen, s ügt Dagegen: 2 einigungen und an die Inbesitznahme ihrer Vermögen durch auf Grund der beiden genannten Gesetze bereits geltenden die Ablehnung einer Entschädi 4 5 Im Mer 1637. ... 789 1151122 306 7 5753 35 507 5932 24 906 061 v 11XAXA“X“ nach einer ge. Recht § 18 wiederholt se für das teichxhanschlüchrerdaer dicnaent Fautnnine haadeeh dig gih E“ . 109 2 530 1 8 ssetzlichen Lösung und Regelung. Der Deutschen Arbeitsfront derungen, die gegen einen Ausgebürgerten bestehen, dessen d de 1 indli Vom I. Oktober 1936 bis muß das rechtmäßige Eigentum an diesen Vermögen verschafft eno 8 - Zesetzes ük er oder andere volks⸗ und staatsfeindliche Bestrebungen, 3.1. März 1937 6,8 7 525 889 172 045 239 674 47 041 162 763 081 werden, was nicht Ager, als im Webestes Gesetes nnsolich sl 1““ 111113135 san ence Fnüdigee IX“ 44 15 44 8 . 8 3 nn den 16 88 eissgeene G von 14. Juli 1933 beschlagnahmt oder dem . öö“ uthält, soweit es sich 9) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. Die Mengen sind in den darüberstehenden Zahlen mitenthalten. Die Versteuerungszahlen stimmen kkeeetige ere dn eich für verfallen erklärt worden ist. Nach § 25 haftet isti Be mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht der 8 die be Suce Verbrauchszucker in großem Umfange versteuert auf auswärtige Lager abfertigen, der Za den meisten Fallen noch nicht 1s 68 9 men 111“ tritt noch eine dritts, allerdings ebenso die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront noreüftischs handelt, der 8 6 Abs. 2 Satz 2 und schließlich der auf Zollager, in die Zollausschlüsse der deutschen Seehäfen und in Freibezirke gebrachten Mengen . 1“ 131“ an Bedeutung minder wichtige Gäuppe von Vermögen, die grundsätzlich nicht für Forderungen gegen Vermögensträger, marxxisti 2 rr Best Ausnahmen. Trotz vorsätzlicher Förderung 8 8 ihren früheren Trägern entzogen worden sind. Nach dem in deren Vermögen sie eingewiesen ist. Warum und in marxistischer Bestrebungen kann eine Entschädigung gewährt Berlin, den 22. April 1938. v“ 1 8 1 Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Ab⸗ welchem Umfang hier von diesem Grundsatz Ausnahmen ge⸗ werden: 8 erkennung der deutschen T1“ vom 14. Juli macht werden mußten, ist an späterer Stelle ausgeführt. 1. wenn der Geschädigte der Aufsicht oder Anweisungs⸗ 8 8 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 480) können Reichsangehörige, die Nach § 2 gelten Rechte, die an eingezogenen Gegen⸗ gewalt des Staates unterstand. Hier ist hauptsächlich 8 sich im Ausland aufhalten, der deutschen Staatsangehörigkeit ständen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Entschädigungs⸗ an Gemeinden, Hypothekenbanken usw. gedacht, die . 86 EEE11“ . für verlustig erklärt werden, 188 sie durch ein Verhalten, das gesetzes noch bestehen, mit der Einziehung als erloschen. Die e nicht jetzt Schaden erleiden sollen, was- sie z. B. früher eger Plichtz new Preue egen Reich und Volk verstößt, Wifeitamvee weicht o nt.vent visherige⸗Re Hr lnsöfern 83 —— unter dem Druck ihrer Aufsichtsbehörde etwa auf Zukerfavliten. 2. 87 die deutschen Belange geschädigt haben. Das gleiche gilt für· als nunmehr auch Rechte an eingezogenen Grundstücken als—— sozialdemokratische Parteihäuser oder auf Häuser der 8 8 , L 1““ erloschen gelten. Die Schwere eines solchen Eingriffs ist nicht Freien Gewerkschaften Hypotheken gegeben haben; I. Es sind verarbeitet worden: II. Es sind gewonnen worden: eines solchen Reichsangehörigen kcan vom Reichsminister des öö“ 8 hen det,Sechad te ehagseich sen Levertenee 8 Rübenzuckerabläufe Verbrauchszucker Rübenzuckerabläufe Innern beschlagnahmt, nach Aberkennung der deutschen zogenen Grundstücke mußten ihrer früheren Zweckbestimmung oder sein wirtschaftliches Förnis minen gefährdet wäre mit einem Steaatsangehörigkeit als dem Reich verfallen erklärt werden. fast durchweg entzogen werden; ihr Wert hat während der oder wenn er der Entschädigung zur Erfüllung der ih Reinheitsgrade von Die Durchführungsverordnung vom 26. Juli 1933 (RGBl. 1 Zeit der Beschlagnahme, ihre Ertragsfähi keit nach erfolgter rraft des Gesetzes obliegenden Unterhalt 8 licht S. 538) hatte hierzu bestimmt, daß die Durchführung der auf Einziehung dadurch elitten daß sie vielfccch nicht wirtschaft⸗ bedarf; 8 g 5 ungepftichten Grund der Vermögensbeschlagnahme und der Verfallerklärung lich verwertet 5 konnten Ebenso 1.e Pfand⸗ 9.1 überwi 1 3 8 G 8 8 wer. Rasii⸗ erforderlichen Maßnahmen dem vom Reichsminister der recht erlischt auch ein an eingezogenen Gegenständen 8 ete 1. Gesichtspunkte des üsha flichen Aus⸗ Stron⸗ Zucker Würfel⸗ Melis Finanzen hierzu bestimmten Finanzamt obliege. Dem Reich bestehendes Sicherungseigentum, das wirtschaftlic dem⸗ sr schei⸗ 6“ zucker zucker nade 8 8 dvoerfallene Grundstücke sind auf Antrag des Finanzamts im selben Zweck 8 v. pfle ö“ 1; di sprechen. dung fahrens 5 3 Grrundbuch auf den Namen des Reichs umzuschreiben. Ent⸗ lediglich der Besttzüber 1 . 83. Gläubiger Se Dieselben Bestimmungen gelten, wenn der Vermögens⸗ d'2 ssprechendes gilt für Forderungen, die im Reichsschuldbuch oder ’“ soll. Rechte Gegenständen 18s nachteil im Zusammenhang mit dem Uebergang der Ver⸗ im Schuldbuch eines deutschen Landes, einer deutschen Ge⸗ Sicherungseigentum erlöschen aber selbstverstündlich nicht gunarn 1b “] G meinde oder eines deutschen Gemeindeverbandes eingetragen 9 . n ungen auf die Deutsche Arbeitsfront (§§ 27, 28) oder mit der 1. Zucker fabr 1 ken mit Rübenverarbeitung. sind. Im Vergleich zu den eingezogenen staatsfeindlichen Ver⸗ 8G 2 Abs. 2, wenn die Gegenstände erfallerklärung des Vermögens eines Ausgebürgerten ein⸗ m März 1988 .„ 880511 63867 2450 2450 11 948= 45 294 2979 = 3117 31] 33638 104822 95]⁄ꝙ733]*⁄ 66 369† ꝙ— 58 271 esgen uad. Fc. Berhasce de sei ren dede der an . .heee ehen üle hate der Er⸗ getreten ist (8§ 20, 21); im letzteren Fall wird auch demjenigen

n d. Vormonaten 136 678 033]=2 675 003] ß33 126† y26 729 26 729 13 450 2435 700 617 568 885 624 328 871 6456 782 4272 368 054 103 462 12 552 9 871 9480 265 9566 4158 338 Arbeitnehmervereinigungen handelt es sich bei erfall, werber den Gegenstand mit der Belastung erworben. Dem eine Entschädi 1 2 ü gung s sich bei der Verfall⸗ 8 E“ 1 seine Entschädigung nicht gewährt, der den Ausgebürgerten Vom 1. Okt. 1937 erklärung von Vermögen auf Grund einer Ausbürgerung um §8. 2 entspricht der § 19 für das Vermögen eines Ausge⸗ bei der Schädigung der deutschen Belange (z. B. durch Ueber⸗

vb111XX“ er 381988 6487 786 0652 378 580 108 557 18289 9988 317 285 9588 421 8o ¹1. verhältnssmüßig wenige Fälle, und ebenss stehen die dabei in-(vürgerten und der 8 ch füredsganstondeenwirbt, hier wieder ittung fäalscher Rachrichten) wissentich unterstütt hat (828), bis 31. März 1937 1196 483 14372 308 672] 25 776] 24 013 24 0133 11 278 91314 409 886] 421 107 9 525 407] 282 539 9 216] 712 7941 921 244] 71 8238 11 627] 7 850 228]† y176]/ 10 250 3 250 173 1 v“ en ensrtes deshatgfend⸗ mit einer Einschränkung, deren Gründe unten in besonderem di⸗ 1114““ 8 1 2 8 28 8, 2

2. Raf finerien und Melasseentzuckerungsanstalten. lichen Vermögen und den Vermögen der früheren Arbeitgeber⸗ Zusammenhang noch dargelegt werden. mögen eingezogen hat, gezahlt, handelt es sich um das Ver⸗

m März 1938. 1415 096] m4 818]† ,73 375† 9768 72 607 34]° 194 659 364 202]‧ 11 597] 3 234, 119 400]⁄ 63 178], 234 621] 299 884 2 649] 2089] 1 295 51340 115 597 und Arbeitnehmervereinigungen handelt. Infolgedessen, haben Wenn die sämtlichen Anteile einer Gesellscheft im Wege mögen eines Ausgebürgerten, aus den Mitteln des Reichs 8 V 881 5763115 59 sich auch bei der Liquidierung dieser für verfallen erklärten der Einziehung in das Eigentum eines Landes übergegangen 8. das ““ für verfallen erklärt see ist. Eht⸗

In d. Vormonaten 6 184 525] 66 085] ß346 083 2 628 343 455 11 025,1 105 229 1 557 021 54 319 21 082 441 893 239 117 1 034 736/1 145 726 20 326 9 615 5 629 064/128 498 2 5938 441 694 8 ; 9. . ; 3 „,7. ; 24 Vermögen keine wesentlichen Schwierigkeiten ergeben. Nach⸗ E so haftet die Gesellschaft nicht für Rechtsverbindlichkeiten schädigungen auf Grund des Uebergangs der Vermögen der

Nach § 28 gelten die Bestimmungen des § 5 auch für In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker ¹) 1 bi

Laufende Nummer

1 1

20

Baden.. 16 467 348 503 Berlin.. 1 17549 Brandenburg 15 4844 541 453 Dresden. 10 020 250 534 Düsseldorf 72 698 1 581 678 Hamburg 981 61 031 Hannover 114 319 2 434 419 Hessen. 5 014 106 215 Kassel. 21 443 Köln.. 36 904 828 833 Leipzig.. 217 20 910 Magdeburg. 43 415 613 9 022 526 München.. 97 8 3 074 Nordmark. 2 26 380 581 407 Nürnberg . 53 26 083 548 855 Ostpreußen. 12 437 269 717 ommern . 65 67 095 1 475 445

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01 58 8Eb11 =’

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Schlesien. 570 158 164 3 349 955 Thüringen 53 668 1 127 040 20] ꝙWeser⸗Ems. 1 386 33 266 21 Westfalen. 10 148 217 501 22 Württemberg 1 48 545 1 019 539 23 Wäaͤrzburaha 52 270 1 098 545

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cceetrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Rübensaftfabriken im Monat März 1938. 8 S8. It 1 * gegen die;

, B11 6 309¶₰ I8Zebluossn .

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hiervon wurden H“ entzuckert (Rohzucker Platten⸗, Stücken⸗ ge⸗

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Zeitabschnitt im mittels aller Kristall⸗ 92 . 38 ve des Art 1 lierter Fer und mahlener

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J und sonstiger Verbrauchszucker

flüssige Raffinade,

70 bis 95 vH

Vom 1. Okt. 1937

bis 31. März 1938 599 621] 70 903] 419 458 3 396 416 067 11 059]1 299 888,1 921 223 65 916 24 316 561 293 302 295,1 269 357,1 445 610] 22975 11 704 6 924 57732 583] 3 357 557 291 dem aber die beiden anderen Vermögenskomplexe in dem Ge⸗ aus der Zeit vor der Einziehung, und ebenso gelten die an früheren Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmervereinigungen au Vom 1. Okt. 1936 3 setz über die Gewährung von Entschädigungen bei der Ein⸗ eingezogenen Gegenständen solcher Gesellschaften bestehenden die Deutsche Arbeitsfront sind aus Mitteln 85 vaeah eanf bis 31. März 1937 6 650 899] 60 177] 410 555] 2 457 408 098 7 620]¹ 184 510¹1 599 579] 68 011 26 187] 531 312 285 08111 184 25181 219 408] 31 234 11 204, 6 140777126 587]1 1915]8 496 799 zziehung oder dem Uebergang von Vermögen umfassend geregelt Rechte Dritter als erloschen 3); d. h. eine solche Gesell⸗ Die Gewährung der Entschädigung hat einen Antrag zur

àZn Arn te. ( nv 2). werden, hätte es eine organische Lücke bedeutet, die auf Grund schaft wird hinsichtlich ihrer Haftung genau so behandelt wie Vorausfetzung, der von dem Geschädigten fristgemäß und

Im Mär 1938 h. 1l1 491 147]1 11 20404 75 825 —3218 72 607]¹, 11 9827, 239 9539, 367 181] 11 597 ,3234 122 517 ,68 209, 238 259, 310 36668 92 744 „2822],1 361 882,4 9856. 763 finer Busbürgerung für verfallen erklärien Vermögen von ein Verein, dessen Bermögen eisgesngencenemns schriftlich unter Angabe des Grundes an die zuständige Fest⸗ In Wes enaten ,136 678 038 559 529] 99 211 372 812 ²9 357 343 455713 481 268 805 846,2 125 906]/ 54 319 21 706 770 764 245 5731 817 1633513 780 123 788] 22 16715 501 01228 763 12 81

173 868 ddieser Regelung auszunehmen. Uber solche Vereine bringt § 4 die Bestimmung, daß sie, stell zr ie Frist ist fn dieser Reg g une 8 d S bring 1 i ungsbehörde zu stellen ist. Die Frist ist für Anträge, die Vom 1. Okt. 1937 4 600 032 .“ Sowohl die Einziehung von Vermögen wegen ihrer wenn ihr Vermögen eingezogen worden ist, als aufgelöft sts i 1. flen sst ddche und ang dem 81 31. Mär 1938 136 678 033,10350675, 110 415] 448 637 32 575 416 062113 473 2507 045 799 2493 087 65 916 24 940 893 281 308 782 2 055 422 3 824 146 126 532 24 989 16 862 894 62 848 12 923] 4 773 900 staatsfeindlichen Bestimmung als die Verfallerklärung des Ver⸗ gelten, und eine Liquidation, für die kein Raum wäre, nicht Reich für verfallen erklärte Vermögen beziehen, auf den Vom 1. Okt. 1936 8 mögens eines Ausgebürgerten als auch der Uebergang der stattfindet. Die Bestimmung erklärt sich daraus, daß viel⸗ 31. März 1938 (§§ 7, 21), für Anträge, die sich auf das Ge⸗ bis 31. März 1937 [106 483 14318 959 571] 85 953] 434 568 26 470 408 098111 286 533]5 594 396 2 020 686] 77 530 26 654 813 851/ 294 2977¹ 897 045/3 140 652 103 057] 22 831113 991 005726 763 12 165] 3 746 972 Vermögen der früheren Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmerver⸗ fach das Vermögen von Vereinen, insbesondere von nicht werkschaftsvermögen beziehen, auf den 30. September 1938 Gesamte Herstellung in Rohzuckerwert berechnet in März 1938: 21 588 42, vom 1. Oktober 1937 bis 31. März, 1938: 21 736 441 42, dagegen vom 1. Oktober 1936 bis 31. März 1931: einigungen auf die Deutsche Arbeitsfront hat ihren gemein⸗. rechtsfähigen Vereinen, eingezogen worden ist, ohne daß die festgesetzt (8 29) weil im letzteren Fall vgl. 8, 54 Ab. 4 17777 019 82. Bei dieser Berechnung sind die unter I angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9:10 gerechn samen Ursprung in der nationalsozialistischen Umwälzung des Auflösung des Vereins ausgesprochen worden ist. So sind am 30. Juni 1938 erst die Vermögensträger zweifelsfrei fest⸗ 1 1 1 bX“ v FJahres 1933. Die Regelung aller Beziehungen, die sich an z. B. viele kommunistische und marxistische Organisationen stehen, in deren Vermögen die Vermögensverwaltung der Stärkezuckerfabriken und Rübensaftfabriken. 1 diese Vermögenseinziehung oder an diesen Vermögensüber⸗ formal niemals aufgelöst worden. Die Bestimmung bedeutet Deutschen Arbeitsfront eingewiesen ist. Bei Fristversäumnis b gang knüpfen, kann daher grundsätzlich nur die gleiche sein. also lediglich eine nachträgliche rechtliche Klarstellung. ist der Antrag auf Gewährung einer Entschädigung abzu⸗

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8 aärkezuckerfabrik 1 . eacgge Diese Regelung erfolgt nunmehr für alle drei Vermögens⸗ Nach § 5 gelten die Forderungen gegen solche Vereine weisen; bei unverschuldeter Versäumnis ist der Antrag auch In den Stärkezuckerfabriken sind In den Rübensaftfabriken ¹) sind komplexe einheitlich in dem Gesetz über die Gewährung von usw. mit der Einziehung des Vermögens als erloschen. Das wec nachträglich hee er innerhalb 28 8 8 8— Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von wurde von der Wissenschaft und Rechtsprechung überwiegend 31. März 1939 ablaufenden Ausschlußfrist gestellt ist § 11). verarbeitet worden gewonnen worden verarbeitet worden gewonnen Vermö bereits 8 1 1 8 8 9 g worden Vermögen. ereits angenommen, da eine Forderung gegen einen Verein, Die Festsetzung der Entschädigung erfolgt sodann in . Kartoffelstärte Der erste Abschnitt des Gesetzes handelt von den auf der aufgelöst und dessen Vermögen eingezogen worden ist, einem Feststellungsverfahren vor Feststellungsbehörden 8). Zeitabschnitt 8 Maisstärke andere Stärke⸗ Stärke⸗ Stärke⸗ getrocknete] Rübensäfte Grund der Gesetze über die Einziehung kommunistischen Ver⸗ nicht mehr realisierbar ist. Wenn es an einem Schuldner Da einzelne Länder die Liquidi der ein. in den Betriebe V .“ rohe Zuckerrüben⸗ mit einem mögens vom 26. Mai 1933 und über die Einziehung volks⸗ fehlt, kann auch keine Forderung mehr bestehen. Immerhin staats 8 Flichen Vermogens entwed rebegt 84 dee hege en erzeugte haltige in festen farbe 5 vgg Rüben schnitzel Reinheits⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 von den war diese Auffassung nicht unbestritten; sie wird nunmehr aa feind See haess 9 lvese. eder überhaupt oder für be⸗ 8 eeauchte trock sirup abläufe und andere grade von Ländern eingezogenen Vermö d ite Abschni sdrücklich gesetzlich festgelegt. Neu i stimmte Vermögenskomplexe im wesentlichen bereits durch⸗ feuchte trockene euchte trockene Stoffe Form Stoffe 70 bis 95 vH gezogenen Vermögen, der zweite Abschnitt von ausdru⸗ gesetzlich festgelegt. Neu ist dagegen, daß auch eführt haben, gibt, um zu vermeiden, daß diese bereits ab⸗ 1 Sha den auf Grund des Gesetzes über den Widerruf von Ein⸗ diejenigen Forderungen erlöschen, die gegen Vereinsmitglieder g lossenen Verfahren jetzt d das Entschädi 8 dz 1 8 * bürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ oder Gesellschafter persönlich bestehen. Das lag im Inter⸗ geschlosse erollt werden Le 28 e R G 28 188 geset 8 8 1 e angehörigkeit vom 14. Juli 1933 dem Reich für verfallen er⸗ esse der Generalbereinigung. Im anderen Falle hätte man neu aufgerolt werden, 8 2 s. em Reichsminister de ¹ 5 228 1 Fö88 84 153 1 8 118 88 88 1 556 337 895 7113 klärten Vermögen, der dritte Abschnitt von den Vermögen den Gläubiger gezwungen, zunächst die Klage gegen den Innern 8 dühlicheit anzuordnen, daß für bestimmte Ver⸗ 1 5 1 3. 5 444 1 329 290 299 394 der früheren Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmervereinigungen. Schuldner, d. h. womöglich gegen alle Mitglieder eines nicht aheen stattfinden estimmten Gittoeh keine Feststelungsver⸗

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Im März 1938 In den Vormonaten 3

Een 4 Se 1834 88 8 Män 1 1 1 88 8 898 g a8- 8 8 8 68 8 4 8 1— 8 ae 2 5 85 cs Dabei konnte man sich infolge der gleichartigen Regelung rechtsfähigen Vereins, anzustrengen, die in den meisten 1 1 8 dieser drei Vermögenskomplexe damit begnügen, im zweiten Fällen wohl fruchtlos bleibende Zwangsvollstreckung zu ver⸗ Feststellungsbehörden sind: 8

¹) Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zucker, sondern unmittelbar zu Rübensaft verarbeiteten Rüben sind bei den Rübensaftfabriken nachgewiesen. 1 C1 Abschnitt (§, 21) und im dritten Abschnitt 28) weitgehend suchen und dann den Entschädigungsantrag zu stellen. So⸗ 1. für Anträge, die sich auf eingezogene Berlin, den 22. April 1938. 8 8 v auf die Vorschriften des ersten Abschnitts zu verweisen. weit eine Forderung erlischt, erlischt auf Grund ihres Vermögen