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Reichs⸗ und Staatsanzeiger N
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r. 94 vom 25. April 1938. S. 2.
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater
Dienstag, den 26. April.
Staatsoper: In der Neuinszenierung: Der Troubadour. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus: Der Siebenjährige Krieg. Schauspiel
Rehberg. Beginn: 20 “
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Aufgaben der deutschen Handelsschiffahrt.
Staatssekretär Koenigs auf der Tagung des Nautischen Vereins in Hamburg.
Auf der Hamburger Tagung des Nautischen Vereins sprach am 23. April Staatssekretär Koenigs vom Reichsver⸗ kehrsministerium über aktuelle Fragen der Handelsschiffahrt, wo⸗ bei er besonders das Konferenzproblem berührte.
Die deutsche Handelsschiffahrt, so führte der Redner ein⸗ leitend zaus, ist als Organ des deutschen Außenhandels ein Glied der Binnenwirtschaft. Sie habe die Aufgabe, den deutschen Import sicherzustellen und den deutschen Export zu fördern, sowie gleich⸗ eitig die Sonderaufwendungen zu erfüllen, welche die Durch⸗ fa Lung des Vierjahresplans an sie stellt. Aber so sehr sie ihre Kraft aus der Binnenwirtschaft nimmt und auch nur aus der Winnenwirtschaft nehmen kann, müsse sie ihre Arbeit leisten außerhalb der Binnenwirtschaft, außerhalb der deut⸗ sschen Staatsgrenze, dort, wo es keine Staatsgewalt und keine staatlich geordnete und geregelte Wirtschaft mehr
ibt. Die deutsche Handelsschiffahrt arbeite auf dem freien deere, wo nur eine einzige Lebensform maßgebend sei, und diese heiße „Kampf“. Die Regeln in diesem Kampf der seefahrenden Nationen seien nicht der heimischen Gesetzgebung oder dem hei⸗ mischen Gewohnheitsrecht entnommen, sondern zwischen den Völ⸗ kern in jahrhundertelangem Ringen entstanden. Die Siegerliste in diesem Kampf werde jedes Jahr von Lloyd’s Register in den nüchternen Ziffern veröffentlicht, welche den Anteil der verschie⸗ denen Nationen an der Weltschiffahrt wiedergeben. .
Deutschland steht zur Zeit an fünfter Stelle, und wir müßten versuchen, uns in der Rangordnung wieder so weit vorzuschieben, wie es in der Vorkriegszeit einmal gewesen ist. Dazu bedürfe es in erster Linie der wirtschaftlichen Stärkung und Festigung der Ree⸗ dereien, die diesen Kampf um den Anteil Deutschlands am See⸗
verkehr zu führen haben. Die Doppelstellung der deutschen Reede⸗
rei werde in der Binnenwirtschaft so schwer begriffen. In der Binnenwirtschaft finde man es ganz natürlich und selbstverständ⸗ lich, wenn sich die großen Produktionsbetriebe zu Kartellen zu⸗ sammenschließen. Der deutschen Reederei aber nehme man es übel, wenn sie mit den Reedereien anderer schiffahrttreibender Na⸗ tionen zu Konferenzen zusammenzukommen sucht. Indessen seien die Konferenzen nichts anderes als die Kartelle der binnenwirt⸗ schaftlichen Produktionsbetriebe, es seien Vereinbarungen über die Raten, das Anlaufen oder das Nichtanläufen bestimmter Häfen und die Anteile an dem gesamten aufkommenden Ladegut. Der Fabrikant glaube, daß sich die Reederei auf ihren Konferenzraten
ausruhen möchte und nicht die nötige Initiative aufbringe, um⸗
den deutschen Export zu fördern. Und doch sei eine Konferenz⸗ vereinbarung nichts anderes als das Produkt eines Kampfes, ein Waffenstillstand, der nur auf Zeit geschlossen sei und während⸗ dessen sich alle Beteiligten auf den neuen Kampf rüsten, der bei
den Verhandlungen über die Verlängerung und Neugestaltung
der Konferenz beginnt. Der Reeder müsse danach trachten, die ihm zugestandene Quote zu erfüllen und bei der nächsten Kon⸗ ferenzverhandlung den Anspruch auf eine Quotenerhöhung durch⸗ zusetzen. Sollte er sich mit den ihm von dem neuen Konferenz⸗ vorschlag gebotenen Bedingungen nicht abfinden können, so müsse er die wirtschaftliche Kraft sammeln, um einen Ratenkampf “ 1
Der Reeder erfülle mit Konferenzvereinbarungen eine große, bedeutsame Aufgabe für die Binnenwirtschaft. Er gebe dem deutschen Außenhandel die Möglichkeit, auf einer festen Kal⸗ “ zu rechnen, schaffe die Sicherheit, daß die ihm an⸗ gebotenen Güter zu den Konferenzraten verschifft werden können, und bringe in das gesamte Geschehen des Güterexports und Güter⸗ imports eine gewisse Stabilität. Er gewährleiste dem deutschen Außenhandel, die Wettbewerber in den übrigen Ländern zu keinen billigeren Raten verfrachten können, und schütze die Handels⸗ de. welche in Uebersee größere eeed. unterhalten, avor, daß diese Waren, die dort zum Verkauf bereitgestellt sind, nicht durch billigere Frachten anderer Linien entwertet werden und zu Verlustpreisen abgegeben werden müssen. Die Gefahr, daß die Konferenzraten zu hoch ansteigen, werde meist überschätzt. Alle Reedereien, welche Konferenzen schließen, müssen damit rechnen, daß bei zu hoher Anspannung der Konferenzraten Außenseiter hoch⸗ kommen, die zu billigeren Sätzen arbeiten und damit den kon⸗ ferenzgebundenen Linien das Geschäft wegnehmen. Weit rd er als die Gefahr, daß die Konferenzraten zu hoch ansteigen, sei der Nachteil für den konferenzgebundenen Reeder, daß er in seinem Liniendienst die Aufwärtsentwicklung der Trampraten nicht mit⸗ machen kann. Es liege im Charakter und in der Arbeitsweise der Konferenzen, daß sie dem Auf⸗ und Abgehen der Raten nicht so schnell Frvr. können, wie es die freien Trampreeder tun. In dieser Schwerfälligkeit der Konferenzen könne der Verlader aber seinen rößten Vorteil erblicken. Er sei sicher, daß er vor kurzfristigen Fewaurungen in Raten bewahrt bleibt und auch dann mit Kon⸗ ferenzraten rechnen kann, wenn diese weit unter den auf dem freien Trampschiffahrtsmarkt notierten Frachten stehen.
in der Staatsoper zur Erstaufführung.
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Staatstheater — Kleines Haus: Der tolle Tag Figaros Hochzeit). Komödie von Beaumarchais. Beginn: 20 Uhr.
Max von. Schillings’ Oper „Ingwelde“ gelangt Ar ffang Mai
führt die Regie. Musikalische Leitung: Robert Heger, Bühnen⸗ bild: Edward Suhr, Kostüme: Kurt Palm.
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Staatssekretär Koenigs befaßte sich sodann mit solchen Spedi⸗ teuren, die in Zeiten der Hochkonjunktur Schiffe charterten und diese außerhalb der Konferenz zu geringeren Raten den Verfvach⸗ tern anboten. Es werde niemand geben, der solche Unternehmungen begünstigt oder auch nur achtet. Neben den Konferenzlinien gebe es auch sogenannte geduldete Außenseiter, die grundsätzlich einige Punkte unter den Konferenzraten fahren. Solche Außenseiter seien durchaus nicht unerwünscht, sie dürfen nur die Oeffentlichkeit nicht glauben machen, daß ihre niedrigere Ratenbemessung ein besonderes volkswirtschaftliches oder vaterländisches Verdienst sei. Sie könn⸗ ten praktisch ihre Geschäfte nicht betreiben, wenn die Konferenz nicht den Standard der Frachten hielte und ihnen in ihrem Ge⸗ schäft keine Schwierigkeiten bereitete. Die Verantwortung der
eeder, welche die deutschen Linien in den Konferenzen vertreten, sei ungeheuer groß. Der Erfolg, den die deutschen Reedereivertreter erreichen, hänge entscheidend von der 1“ Tüchtigkeit und Durchschlagskraft ab. Noch niemals, so betonte der Redner, hat eine Regierung einen deutschen Reeder geswungen, eine Konferenz einzugehen. Der Reeder müsse im Einze falle abwägen, ob er es mit den ihm anvertrauten Interessen vereinbaren “ die Kon⸗ ferenz abzuschließen, oder ob er es auf einen harten Kampf an⸗ kommen lassen darf. Der deutsche Reeder werde aber nur endgültig Erfolge haben, wenn er von der deutschen Verladerschaft im Inland Unterstützung findet. „Ich glaube“, sagte Staatssekretär Koenigs, „daß der deutsche Reeder nach seiner Tradition und seinen bis⸗
erigen Erfolgen das Vertrauen der deutschen Binnenwirtschaft heben kann und in Anspruch nehmen muß, daß er das Bestmögliche für die deutsche Wirtschaft herausholt.
Das Konferenzproblem sei nur eine der vece. welche die Reedereien in ihrer Arbeit auf dem freien Meer zu lösen haben. Es betraf Fssher im wesentlichen nur die Linienreedereien. Für die Trampschiffahrt seien aber in den letzten Jahren erstmalig Ratenvereinbarungen zustande gekommen. Auch deswegen das Konferenzproblem gerade zu den Fragen, welche im letzten Jahre scharf in den Vordergrund getreten sind. Es zeige sich in dem Streit um die Notwendigkeit und Richtigkeit der Konferenzen wieder, wie wenig die deutschen Reedereien von der Binnenwirt⸗ schaft verstanden werden. Es sei auch eine Aufgabe des Nautischen Vereins, mit dafür zu sorgen, daß dieses Verständnis für die deutsche Schiffahrt im Binnenlande wächst. Nicht auf den augen⸗ blicklichen Vorteil irgendeines Verladers komme es an, sondern auf die Stellung Deutschlands in dem nie erlahmenden Kampf um die Geltung auf dem Meere. Staatssekretär Koenigs richtete zum Schluß an die Versammelten die Bitte, die Tradition, die in den Hansestädten von jeher lebendig gewesen ist, zu stützen und zu pflegen und mitzuhelfen, daß die deutsche Binnenwirtschaft das nach außen gewandte Gesicht der deutschen Reeder verstehen und würdigen lernt. 83 8 ek -
Vergrößerung der deutschen Handelsflotte.
Die deutsche Handelsflotte ist im Jahre 1937 um 276 274 BRX. angewachsen und hat damit einen Stand von 4158 933 BRXT. oder. fast 80 % des Vorkriegsbestandes (5 250 000 BRT.) erreicht. Diese Zunahme hielt, wie der Germanische Lloyd, Berlin, in seinem Bericht für 1937 angibt, seit Ende 1936 stetig an. Der Gesamt⸗ raumgehalt der deutschen Seehandelsflotte hat vor Ende 1937 die Vier⸗Millionen⸗Tonnengrenze wieder überschritten und dürfte Ende⸗ 1938 auf etwa 4 ½¼ Mill. BRT. angewachsen sein. An der Welt⸗ handelsflotte hat die deutsche Seehandelsflotte 1938 einen Anteil von 6,25 % (nach 5,97 %). Der Zuwachs der deutschen See⸗ handelsflotte im Jahre 1937 setzt sich aus Neubauten in Höhe von 216 100 BRT. und aus angekauften Schiffen in Höhe von 108 900 BRXT., insgesamt also 325 000 BRT., zusammen. Hier⸗ von sind Abgänge durch Verkauf nach dem Auslande, Verluste und Abwrackungen mit 48 800 BRT. abzurechnen. Damit war der
uwachs von 276 200 BRT. um 112 0000 BRT. größer als im Jahre 1936, wo die Zunahme 164 000. BRT. betrug. Den Ge⸗ samtbestand an Neubauten und Bestellungen auf deutschen Werften, die während des ganzen Jahres 1937 unverändert bis an die Grenze ihrer Fetu beschäftigt waren, beziffert der Germanische Llod am Ende des Jahres 1937 auf 1 141 108 Vni. Damit wird die entsprechende Ziffer des Vor⸗ jahres (977 230 BRT.) um 163 878 BRT. oder 16,7 % über⸗ schritten. Diese Zahlen beziehen sich auf Ses und Neubauten für deutsche und ausländische Rechnung. Der Bruttoraumgehalt der im Jahre 1937 fertiggestellten Seeschiffe lag mit 399 909 BRT. noch etwas höher als im Vorjahre (383 300 BRT.). Für deutsche Besteller wurden im Jahre 1937 Schiffe mit einem gesamten Raumgehalt von 182 600 BRT. fertiggestellt. Die im Naßhe 1937 in Deutschland fertiggestellten See⸗ und Flußschiffe beliefen sich auf 455 mit 436 490 BRT. Davon kamen auf deutsche Rechnung 369 Schiffe mit 212 998 BRT. und auf fremde Rech⸗ nung 86 Schiffe mit 223 492 BRT. Somit entfielen 48,8 % auf deutsche Rechnung und 51,2 % auf ausländische Rechnung. Von den im Jahre 1937 gebauten See⸗ ET1313““ wurden auf den Nordseewerften 72,2 %, auf den Ostseewerften 20,7 % und im Binnenland 7,1 % des insgesamt fertiggestellten Schiffsraumes erbaut. b
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Das gemeinnützige Wohnungswesen neu organisiert.
Im Zuge der Neuordnung des Fereerc stcen Wohnungs⸗ wesens ist an die Stelle des Hauptverbandes Deutscher Woh⸗ nungsunternehmen (Baugenossenschaften und L e. V. und des Reichsverbandes Deutscher Heimstätten e. V. der Reichs⸗ verband des deutschen gemeinnützigen Wohnungswesens e. V. ge⸗ treten. Diese neue Organisation umfaßt nicht nur die gemein⸗ nützigen Wohnungsunternehmen, sondern alle im gemeinnützigen Wohnungs⸗ und Siedlungswesen tätigen Kräfte. Dadurch ist, wie die „Feilschrift für Wohnungswesen“ mitteilt, für die Durchfüh⸗ rung der großen wohnungspolitischen Maßnahmen des national⸗ sozialistischen Deutschland ein wirkungsvolles Instrument ge⸗ schaffen. Am 21. April 1938 hielt der neue Verband seinen ersten Verbandstag ab. Föm oblag die Std des Verwaltungs⸗ rates, dessen Vorsitzender satzungsgemäß vom Reichsarbeitsminister bestellt wird. Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats wurde Ver⸗ bandsführer Wallner, München, bestellt. Dem Verwaltungsrat gehören ferner an: E11ö“ Dr. Draeger⸗Berlin, Regie⸗ rungsbaumeister Faller⸗Halle, Verbandsführer EE“ Prof. Dr. Direktor Dr. Kropp⸗Dortmun
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Knipping⸗Essen,
Ministerialrat Lehmann⸗Berlin, Stadtbaudirektor Oertel⸗Dresden, Direktor Riepe⸗Königsberg i. Pr. und Direktor Sandvoß⸗ Dresden. Zum Leiter des Reichsverbandes des deutschen gemein⸗ nützigen Wohnungswesens e. V. wurde Dr. J. Brecht (Neustadt an der Weinstraße) mit Zustimmung des Verwaltungsrats vom Reichsarbeitsminister bestellt. Dr. Brecht ist ein erfahrener Fach⸗ mann, der bereits seit Jahren auf dem Gebiet des gemeinnützigen Wohnungswesens tätig ist.
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 25. April 1938. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für p Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 98 bis in Walz⸗ oder Drahtbarren 0¼
Reinnickel, 98 —99 % . . . . . . Antimon⸗Reguluiuiuius. — Feinsilber „ 90 90 920 224 à2 à2 à2692—2⸗2 .36,90 - 39,90
Barbara v. Schillings dings noch einige
Berliner Börse am 25. April
Aktien uneinheitlich. — Renten ruhig.
Zum Wochenbeginn hielt sich das Geschäft an den Aktien⸗ märkten in allerengsten Grenzen. Vom Publikum waren aller⸗
1 Orders erkeilt worden, doch blieben diese, was ihren Umfang betrifft, hinter den Erwartungen des berufsmäßigen Börsenhandels zurück, so daß dieser einen Teil der am Sonnabend eingegangenen Engagements wieder glattstellte. Dadurch ergab sich in der Kursgestaltung keine einheitliche Linie. D Brun tendenz blieb indessen weiter freundlich und widerstandsfähig. Sonderbewegungen, wie charakterisierten, fehlten völlig.
Am Montanmarkt gingen die Schwankungen über 1 kaum hinaus. Etwas schwächer lagen Ver. Stahlwerke mit — „
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und Stolberger Zink mit — 1 %.
Von Braunkohlenwerten ermäßigten sich Rheinebraun gegen die letzte Kassanotiz um 2 ⅛, Niederlausitzer um 1 . Die den gesamten Markt beherschende Uneinheitlichkeit kam 1ee bei den Kaliaktien zum Ausdruck, von denen Salzdetfurth 1 % her⸗ gaben, während Wintershall den gleichen Satz gewannen. In der chemischen Gruppe büßten Goldschmidt ¾¼, v. Heyden % und Farben bei lebhafterem Umsatz ½ % ein, während Kokswerke und Rütgers „% bzw. ¼ % höher angeschrieben wurden. Elektrowerte waren eher etwas angeboten. Von Versorgungspapieren zogen EW.⸗Schlesien um % an, HEW. gaben %, Bekula, bei denen die Anleihestockausschüttung zu berücksichtigen ist, ¼ %her. Recht fest lagen weiter Autoaktien, von denen Daimler ihren Anstieg 8 sünachf Öum %⅞ und später nochmals um ℳ¼ % fortsetzten und BMW. ℳ %ℳ gewannen.
. Von Maschinenbauaktien wurden Deutsche Waffen 1, Demag *% % höher, Orenstein aber 1 % niedriger bewertet. Im übrigen sind nur noch Braubank mit +† 1 und Dortmunder Union mit + ³%¹, andererseits Holzmann und Stöhr mit je — 1 und Dierig mit — % % zu erwähnen.
Im Verlauf kam am Aktienmarkt etwas lebhaftere Kauf⸗ neigung auf, die allerdings im wesentlichen nur auf einige Spezialwerte beschränkt blieb. zu diesen gehörten vor allem Autoaktien. BMW konnten die Anfangsnotiz um 1, Daimler die ihre um ℳ %0 überschreiten. Gesucht waren ferner Farben. Bei einem um % auf 158 %ℳ erhöhten Kurs wechselten größere Be⸗ träge den Besitzer. Andererseits gaben Hotelbetrieb, die noch am Sonnabend lebhaft gesucht waren, um ¼ %o nach.
Der Börsenschluß blieb freundlich. Im allgemeinen war das im Verlauf erreichte Niveau gut gehalten. Farben befestigten sich bis auf 159. Interesse zeigte sich für Dessauer Gas, die den An⸗ fangsgewinn von ½ % verdoppeln konnten.
Am Einheitsmarkt waren Großbanken eher angeboten: Com⸗ merzbank, Deutsche Bank und Dresdner Bank gaben um je % nach. Hypothekenbanken lagen dagegen, mit Ausnahme von Bayer. Hyp. (— 1) und Hamburger Hyp. (— ¼) meist etwas fester. Bei den Industriepapieren wurden Sachsenwerk in Auswirkung des günstigen Jahresberichts und der Dividendenerhöhung um 3 % und Bayer. Elektrizitätswerke nach etwa vierzehntägiger Pause 13 % höher bezahlt.
Dagegen kamen bei Steatit⸗Magnesia und Hindrichs mann etwas Material heraus, wodurch der Kurs um 274 % zurückging. Von Kolonialaktien verloren Otavi bei einem Um⸗ satz von etwa 500 Stück 1 RM. Schantung wurden 1 % höher bezahlt.
Von variablen Renten wurden Reichsaltbesitz 5 Pfg. niedri der mit 132 ¾¼, die Umschuldungsanleihe dagegen 10 Pfg. höher mit 96 ¾¼ bewertet. — - 88 89
. Am Kassarentenmarkt blieb es wieder still. Durch die zur Heit laufende Anleihezeichnung war das Interesse an den sonst verfügbaren Anlagen nur gering, so daß sich der Ausgleich bei kleinsten Beträgen vollzog. Kursveränderungen traten dabe
kaum ein.
Etwas leichter lagen Altbesitzanleihe, von denen Lübecker und Mecklenburger je ¼ % verloren. 13. Holsteiner Provinzanleihe gaben um ℳ¼ %ho nach, da man mit einer demnächst zu erwartenden Kündigung zu pari rechnet; der Kurs stellte sich heute auf 101 %. Liquidationspfandbriefe zeigten Schwankungen nach beiden Seiten. Industrieobligationen waren gut gehalten.
Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld unveränderte Sätze von 2 ¼ bis 3 % gefordert. .
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das englische Pfund mit 12,42 (12,41), der Dollar mit 2,489 (2,488) der Gulden mit 138,58 (188,80 der Schweizer Franken mit 57,23 (57,20) und der Pariser Franken mit unverändert 7,48 festgesetzt
Devisenbewirtschaftung. Studium und Schulbesuch im Ausland.
Die devisenrechtliche Behandlung der Anträge betr. Studium
und Schulbesuch im Ausland wird durch Runderlaß 29/88 D. St
— — Ue. St. des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministe⸗ riums insofern geändert, als die Verwendung ausländischer Wertpapiere oder des Erlöses aus dem Verkauf, der Beleihung oder der Verpfändung ausländischer Lebensversicherungen in Fortfall kommt. Im übrigen gibt der Runderlaß die Bestimmun⸗ gen über die Inanspruchnahme von Reise⸗ oder Verrechnungs⸗
abkommen für Zahlungen von Studien⸗ und Schulkosten nach dem
neuesten Stand wieder.
Wirtschaft des Auslandes.
Eine neue chinesische Kriegsanleihe über 500 Mill. chin. Dollar. —
Schanghai, 23. April. Nach Meldungen aus Hankau legt die chinesische Regierung am 1. Mai 1938 eine neue Verteidigungs⸗ Anleihe in Höhe von 500 Mill. chin. Dollar auf. Der Zinssatz beträgt 6 %, die Laufzeit 30 Jahre. Die neue chinesische Kriegs⸗ anleihe ist die zweite Anleihe seit Ausbruch des Konflikts mit Japan. Die erste Anleihe wurde unter der Bezeichnung ‚Frei⸗ heitsanleihe“ im September vorigen Jahres aufgelegt. Man muß zunächst abwarten, welche Mittel die chinesische Regierung an⸗ wenden will, um die neue Anleihe erfolgreicher zu machen als die Freiheitsanleihe von 1937. Diese wurde bei einem Betrag von 500 Mill. Dollar nur mit rund 400 Mill. Dollar gezeichnet. Genaue Angaben über das seinerzeitige Zeichnungsergebnis sind seitens der chinesischen Regierung allerdings niemals gemacht worden. Für die neue Anleihe Chinas bestehen bisher noch er⸗ hebliche Schwierigkeiten, da angesichts der unsicheren Währungs⸗ lage das Vertrauen in eine auf chinesische Währung lautende Emission zunächst nicht sehr groß ist.
Die Grund⸗
sie das Geschäft der vorigen Woche
deaß das hiernach zuläffige Aufkommen voraussichtlich überschritten
1
Staatsanz
Belastungsverschiebungen bei der 1 Grundsteuer.
Ab 1. April 1938 wird die Grundsteuer bekanntlich nicht mehr nach den Vorschriften der 16 verschiedenen Landesgesetze erhoben, ““ den für das Reichsgebiet einheitlich geltenden “ des Reichsgrundsteuergesetzes vom 1. Dezember 1936 (RSBl. I S. 986) und der Durchführungsverordnung vom 1. Juli 1937 (ℳGBl. 1 S. 733). Den Steuerpflichtigen gehen gegenwärtig die neuen Steuerbescheide zu. Aus diesen ergibt sich teils eine geringere, teils eine höhere Belastung gegenüber der bisherigen. 8 ga diesen Belastungsverschiebungen haben der Reichsminister der Finanzen und der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern gemeinschaftlich wie folgt Stellung genommen:
u.“ 1. Allgemeines; Hebesätze. BJede Umstellung einer Steuer führt zu Belastungsver⸗ schiebungen. Das gilt ganz besonders für die Grundsteuerreform. Für das Uebergangsjahr 1938 darf die Gemeinde den Hebe⸗ satz grundsätzlich nicht söher hömessen, als zur Erreichung des⸗ jenigen Aufkommens erforderlich ist, das bei Fortgeltung der
bisherigen Vorschriften in der Gemeinde erzielt werden würde, — (§-8 des. Einführungsgesetzes vom 1. Dezember 1936, RGBl. I.
S. 961). Daraus ergibt sich, daß die Gesamtbelastung des Grundbesitzes in jeder Gemeinde, d. h. auch die 1161““ Belastung eines Grund⸗ stücks, sich infolge der Umstellung nicht ändert. Wohl aber können Belastungsverschiebungen beim einzelnen Grundstück eintreten. Was jedoch einzelne mehr zu haben, haben die anderen weniger zu entrichten, da ins⸗ amt das bisherige Aufkommen nicht überschritten werden darf. Sollte sich im Lauf des Rechnungsjahres 1938 herausstellen,
werden wird, der Hebesatz also zu hoch bemessen ist, so⸗ muß die Gemeinde ihn nachträglich noch für dieses Rechnungs⸗ ahr entsprechend ermäßigen. Diese Senkung ist durch be⸗ Vorschriften für das Uebergangsjahr erleichtert worden.
Nach der grundsätzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 des Ein⸗
führungsgesetzes können die Hebesätze im Lauf eines Rechnungs⸗ jahrs nur einmal und nicht mehr nach dem 31. Dezember ge⸗
andert werden. Für das Uebergangsjahr 1938 ist durch Verord⸗ nung vom 19. Januar 1938 (RGBl. I S. 37) jedoch zugelassen worden, daß eine EEEE1 der Hebesätze beliebig oft und auch noch nach dem 31. Dezember vorgenommen wird.
2. Ursache der Belastungsverschiebungen.
Ein Teil der durch die Grundsteuerreform hervorgerufenen Belastungsverschiebungen ist gewollt. Eines der wichtigsten Ziele des Grundsteuergesetzes war — neben der Vereinheit⸗
lichung des Rechts —, an die Stelle der veralteten, durch die Entwicklung überholten Vorkriegsgrundlagen der Grundsteuer die Gegenwartswerte zu setzen. Für Grund⸗
8. veftf⸗ dessen Ertrag und Wert sich nach dem Krieg besonders
günstig entwickelt haben, ist wegen des Festhaltens an den ver⸗ alteten Vorkriegsgrundlagen seit vielen Jahren eine erheblich zu geringe Steuer entrichtet worden. Was diese Steuerpflich⸗
tigen bisher zu wenig gezahlt haben, haben die anderen Steuerpflichtigen mehr aufbringen müssen.
Soweit die Wir⸗ kungen des Grundsteuergesetzes in der Beseitigung dieses unge⸗ Frechten Maßstabs für die Verteilung der E1“ bestehen, sind sie zweifellos als erwünscht zu bezeichnen. 1 Füeih die Umstellung der Grundsteuer ergeben sich auch anders geartete Belastungsverschiebungen. Es
häandelt sich hier um Verschiebungen, die sich zwangsläufig Naus der Tatsache ergeben, da
daß an die Stelle von Landesgesetzen ein Reichsgesetz tritt.
I Die landesrechtlichen Bemessungsgrundlagen (z. B.
Vorkriegswerte, Vorkriegserträge) waren völlig verschieden; sie
sind durch den Einheitswert ersetzt worden. Ebenso waren die landesrechtlichen Tarife völlig verschieden; an ihre Stelle find die Steuermeßzahlen des Reichs (§ 12 des Gundsteuer⸗ gesetzes, §§ 28 bis 33 durch Durchführungsverordnung) getreten. Die Einheitswerte sind beim land⸗ und forstwirtschaftlichen Grundbesitz Ertragswerte, beim städtischen Grundbesitz gemeine Werte
(Verkehrswerte). Sie sind nach den Verhältnissen vom 1. Ja⸗ nuar 1935 ermittelt. Die Auswirkungen, die sich aus der Zu⸗ grundelegung dieser Werte für die »Grundsteuer ergeben, sind, sooweit sie unerwünscht sind, durch die Steuermeßzahlen nach Mög⸗
licckeit ausgeglichen worden. Die Steuermeßzahlen konnten, wenn
man das Ziel der Vereinheitlichung nicht völlig aus dem Auge voerlieren wollte, nur nach den Verhältnissen im Reichsdurch⸗
schnitt bemessen werden. Man hätte die Steuermeßzahlen nach
den Verhältnissen der einzelnen Länder bestimmen oder nach den Verhältnissen jeder einzelnen Gemeinde berechnen können. Bei einem derartigen ‚Vorgehen wäre jedoch eines der wichtigsten Ziele des Grundsteuergesetzes, die Schaffung eines einheitlichen Rechts für das Reich, verfehlt worden.
Endaültige Umstellung auf Reichsmark⸗ währung im Lande Oesterreich. 18
Liquidation der Oesterreichischen Nationalbank.
Nach der Einführung der Reichsmarkwährung im Lande Oesterreich durch die Verordnung des Führers vom 17. März 1938 ist nunmehr eine Aufklärung geboten, welche gesetzlichen Zahlungsmittel in Reichsmark für den Fohgungsverehg im Lande
Oesterreich Geltung haben. Nach der beschleunigten Beendigung der bisherigen Schillingwährung werden in Kürze alleinige gesetz⸗ liche Zahlungsmittel im Lande Oesterreich die Reichsmark⸗ zahlungsmittel sein. Durch eine Durchführungsverordnung vom 23. April 1938 zu der genannten Verordnung werden deshalb jetzt die für das Münz⸗ und Notenbankwesen des Reichs maß⸗ gebenden Gesetze (Münz⸗ und Bankgesetz) in Oesterreich eingeführt (Reichsgesetzbl. 1 Nr. 60 vom 23. 4. 1938). 1 it der Einführung des Bankgesetzes werden im Lande Oesterreich die Reichsmarknoten das einzige unbeschränkte gesetz⸗ liche Zahlungsmittel. Im Einklang hiermit und des stark vorgeschrittenen Umtauschs von Schillingnoten in Reichsbank⸗ noten ist es geboten, den auf Schilling lautenden Noten der Oester⸗ reeiichischen Nationalbank die Eigenschaft, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein, zu entziehen und sie zur e. aufzurufen, um bald⸗ möglichst einen einheitlich auf Reichsmark lautenden Zahlungs⸗ mittelumlauf zu schaffen. Der Aufruf erfolgt zum 25. April, die öffentlichen Kassen bleiben bis zum 15. Mai zur Annahme der Schillingnoten verpflichtet. Für die weiter mögliche Einlösung in Reichsmarkzahlungsmittel bei den in weeg. gelegenen Reichs⸗ bankanstalten und bei den Anstalten der Oesterreichischen National⸗ bank i. L. ist innerhalb des Fepemesenen Zeitraumes bis zum 31. Dezember d. J. genügend Gelegenheit geboten. Mit dem Auf⸗ ruf der Noten entfällt auch das Notenprivileg der Oesterreichischen Nationalbank.
Beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel bleiben vorerst noch die auf Schilling und Groschen lautenden Scheidemünzen (Teilmünzen). Es ist folgende Regelung getroffen:
1. Für eine kurze Uebergangszeit bleibt die Umlauffähigkeit der auf Schilling und größere Groschenbeträge lautenden öster⸗ reichischen Scheidemünzen als Schillingwährung erhalten. Der Aufruf und Umtausch dieser Münzen wird in Kürze erfolgen.
2. Für einen längexen Uebergangszeitraum müssen die bis⸗
erigen österreichischen Teilmünzen über 1 und 2 Groschen im erkehr belassen werden, weil für die außerordentlich hohe Stück⸗
An einer einheitlichen Rechtsgestaltung muß jedoch aus staats⸗ politischen festgehalten werden.
3. Die Belastungsverschiebungen bei der Landwirtschaft.
Bei der Landwixtschaft ist die Regelung der Frage von besonderer Bedeutung, in welchem Verhältnis Groß⸗, Mittel⸗ und Krennbestf besteuert werden sollen. In dieser Beziehung lagen die Verhältnisse bisher in den einzelnen Ländern völlig verschie⸗ den. Würden die Steuermeßzahlen nach den Verhältnissen im Durchschnitt der einzelnen Länder bemessen worden sein, so hätten sie etwa wie folgt festgesetzt werden müssen:
für den Rest des Einheitswerts
für die ersten ange fangenen oder vollen 10 000 Nℳ des Einheitswerts
Preußen.. Bayern.. Sachsen.. Württemberg Baden.. Thüringen. ““ 8
Für das Reich sind die Meßzahlen auf 8 und 10 festgesetzt worden. Diese Staffelung bedeutet, wie die vorstehende Uebersicht eigt, für einzelne Länder (Preußen, Hessen) eine zu geringe, fünß andere eine zu starke Entlastung des Kleinbesitzes. Für Bayern und Württemberg hätte, um das gegenwärtige Belastungsverhält⸗ nis aufrechtzuerhalten, die Staffelung sogar nicht zugunsten, son⸗ dern zuungunsten der Kleinbetriebe gestaltet werden müssen. Aus der Tatsache, daß die Staffelung für Preußen 7:10, für das Reich 8:10 beträgt, darf nicht Feschl⸗ sen werden, daß für alle preußischen Kleinbetriebe eine Belastungsverschiebung in diesem Ausmaß eintritt. Die Verlagerung wird vielmehr in allen Gemeinden verschieden sein. Sie hängt — abgesehen von der Be⸗ richtigung landesrechtlicher Bewertungsfehler durch die Einheits⸗ werte — von der Größenschichtung der Betriebe innerhalb der einzelnen Gemeinde ab. In Gemeinden, in denen sich nur Be⸗ triebe annähernd gleicher Größe befinden — im Westen und Südwesten des Reichs bestehen viele Gemeinden nur aus etwa gleich großen Kleinbetrieben —, tritt fast überhaupt keine Be⸗ lastungsverschiebung ein. Dagegen besteht die Möglichkeit größe⸗ rer Zö“ in solchen Gemeinden, in denen sich Be⸗ triebe verschiedener Größe befinden.
4. Die Belastungsverschiebungen bei dem städtischen Grundbesitz.
Aehnlich liegen die Verhältnisse beim städtischen Grund⸗ besitz. Im weitaus größten Teil des Reichsgebiets tritt eine vö der Geschäftshäuser (Fabriken, Bürohäuser usw.) und eine Entlastung der Mietwohngrundstücke ein. Das trifft z. B. für Preußen und noch stärker für Bayern zu. Dagegen ist die Wir⸗ kung der Umstellung in den mittleren und kleinen Gemeinden in Sachsen die umgekehrte. Auch diese Folge der Grundsteuerreform ist auf die Verschiedenheit der früheren Bemessungsgrundlagen zurückzuführen. Sachsen gehört zu den vier Ländern, die die Ein⸗ heitswerte bereits früher eingeführt haben. In Sachsen werden die Einheitswerte bereits seit 1925 der Grundsteuer zugrunde gelegt. Sachsen hat jedoch nicht auch die späteren Einheitswerte (vom 1. Januar 1928 und 1. Januar 1931) übernommen, sondern die Einheitswerte vom 1. Januar 1925 beibehalten. Einheitsbewertung waren die Geschäftshäuser im Verhältnis zu den übrigen Grundstücken in kleinen und mittleren Gemeinden, insbesondere den Mietwohngrundstücken, besonders hoch bewertet worden. Die Geschäftshäuser sind daher — vom Standpunkt des gegenwärtigen Belastungsverhältnisses im Reichsdurchschnitt aus gesehen — in diesen Gemeinden zu stark belastet gewesen.
5. Billigkeitsmaßnahmen.
Alle diese Belastungsverschiebungen sind hiernach eine Folge der Rechtsvereinheitlichung. Sie müssen deswegen grundsätzlich hingenommen werden. Würde man sie
im Billigkeitsweg beseitigen, so würde das Ziel der Vereinheit⸗
lichung verfehlt werden. Belastungsverlagerungen, die in Erhöhungen bestehen, können daher lediglich während einer kurzen Ueber⸗ angszeit, um die Steuerpflichtigen allmählich an die öhere elastung heranzuführen, gemildert werden. Diesem Zweck dient der Abschnitt II der ‚„Richtlinien für Billigkeitsmaß⸗ nahmen auf dem Gebiet der Grundsteuer“ vom 19. April 1938, die im Reichssteuerblatt S. 409 und im Reichsministerialblatt
für die innere Verwaltung S. 664 bekanntgegeben worden sind.
zahl, die sich in Oesterreich im Umlauf befindet, erst in einiger Zeit Ersatz beschafft werden kann. Diese kleinen Münzen erhalten aber nunmehr durch die Verordnung den Wert von 1 und 2 Reichs⸗ pfennigmünzen, sind also hinfort nicht mehr Münzen der Schilling⸗ währung, sondern Reichsmarkmünzen. Ihre Hevausziehung aus dem Verkehr wird allmählich erfolgen.
Mit dem baldigen Ende der Schillingwährung wird die öster⸗ reichische Münzgesetzgebung gegenstandslos.
Die gesetzlich vorgesehene Liquidation der Oesterreichischen Nationalbank erfordert eine Regelung der Ansprüche der Aktionäre dieser Bank. Die Höchstbewertung der Aktien der Oesterreichischen Nationalbank in den Jahren 1936 und 1937 an der Wiener Börse lag unter dem Paristande. Ihre Dividende betrug in den letzten Jahren ständig etwa 4 ½ %. Es erschien daher angemessen, die Abfindung der Aktionäre so zu gestalten, daß sie für ihre Aktien ein erftklaßsiges Wertpapier erhalten, das ihnen den gleichen Ertrag sichert und marktfähig ist. Die Verordnung bestimmt demgemäß, daß die Aktionäre mit 4 ½ *% verzinsliche, spätestens in 20 Jahren fällige Schatzanweisungen des Deutschen Reichs erhalten.
Die übrigen eJe a bnn der Verordnung betreffen technische Fragen der Liquidation der Nationalbank. Die Verordnung ist mit ihrer Verkündung in Kraft getreten.
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Oesterreichs Arbeitslosenzahl in 14 Tagen um 320 000 gesunken.
Wien, 24. April. Amtlich wird mitgeteilt: Mitte April wurden in Oesterreich insgesamt 306 641 unterstützte Arbeitslose gezählt. Gegenüber der letzten Zählung am 31. März 1938 ist der Stand der unterstützten Arbeitslosen ziffernmäßig um 43 640 Personen höher. Diese Zunahme ist darauf zurückzuführen, daß auf Grund der von Generalfeldmarschall Ministerpräsident Göring angeord⸗ neten aee auf dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge bis 15. April 75 752 ausgesteuerte und jugendliche Arbeitslose neu in die Unterstützung aufgenommen wurden. Um einen richtigen Ver⸗ gleich mit der letzten Zählung anstellen zu können, muß die Zahl dieser zusätzlich in die Unterstützung aufgenommenen Personen in Abzug gebracht werden. Es ergibt sich dann der Stand der unter⸗ stützten Arbeitslosen für Mitte April mit 230 889 gegenüber 263 001 Ende März. Tatsächlich hat -.e in den letzten 14 Tagen eine Abnahme um 92 112 arbeitslose Personen vollzogen, während die Abnahme der gleichen Zeit des Vorjahres nur 19 189 Personen betrug. 1u“ v“ 8 1“ 11““
Bei dieser
Sovereigns...
Tagung der deutschen Kraftverkehrsgesellschaften.
Anläßlich des 25 jährigen Bestehens der Wiesbadener Auto⸗ verkehrs⸗G. m. b. H., des ältesten deutschen Unternehmens für Auto⸗Gesellschaftsausflüge, tagte in Wiesbaden der Verband deut⸗ scher Kraftverkehrsgesellschaften, dem alle kommunalen und ge⸗ mischtwirtschaftlichen Autobusbetriebe angeschlossen sind. Unter großer Beteiligung aus dem ganzen Reich fand unter Leitung von Direktor Hempel, Erfurt, eine Sitzung des Sonderfahrten⸗ Ausschusses statt. Der Sonderfahrtenverkehr habe seit der Macht⸗ übernahme innerhalb der kommunalen und gemischtwirtschaft⸗ lichen Betriebe einen erfreulichen Aufschwung genommen. Die Verkehrsleistung auf diesem Sondergebiet hat sich etwa verdoppelt. Der Sonderfahrtenausschuß behandelte eingehend die Fragen, die mit der Veranstaltung und Vermittlung von Autobusreisen zu⸗ sammenhängen. Ferner wurden Anregungen und Hinweise für die Reisen nach der deutschen Ostmark und die bei Auslandsreisen zu beachtenden Devisenbestimmungen besprochen. In einer zweiten Sitzung unter der Leitung von Direktor Kipnase, Mann⸗ heim, wurden von den Vertretern westdeutscher und süddeutscher Betriebe einige wichtige zur Zeit aktuelle fachliche oder organi⸗ satorische Fragen, wie z. B. die neue Entwicklung des Diesel⸗ motors und die Erfahrungen im Anhängerbetrieb, beraten. Die dem Verband deutscher Kraftverkehrsgesellschaften angeschlossenen Autobusse haben im Jahre 1937 eine Verkehrsleistung von über 150 Mill. km aufzuweisen. Gegenüber 1930 beträgt die Verkehrs⸗ steigerung 50 %.
AEE FeEr EememxeEexxxee enrereE ee eeeEexvReeFarE Sexaeeke hg In Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldforten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
23. April Geld Brief
12,695 12,725 0,651 0,655 41,96 42,04
0,145 0,147
3,047 3,053 55,34 55,46 47,00 47,10 12,395 12,425
68,13 68,27 5,485 5,495 7,473 7,487 2,353 2,357
138,35 15,40 55,44
13,09 0,723
5,694 2,475 49,10
41,94 62,30
47,00 11,26
25. April Geld Brie
12,705 12,735 0,651 0,655 41,96 42,04
0,145 0,147
3,047 3,053 55,38 55,50 47,00 47,10 12,405 12,435
68,13 68,27 5,49 5,50 7473 7,487 2,353 2,357
138,44 138,72 15,41 15,45 55,48 55,60
13,09 13,11 0,723 0/,725
5,694 5,706 2,476 2,480 49,10 49,20
41,94 42,02 100 Kronen 62,35 62,47
100 Zloty 47,00 47,10 100 Escudo s 11,27 11,29 100 Lei — —
100 Kronen 63,93 100 Franken 57,17 100 Peseten 100 Kronen
1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
Aegypten(Alexandrien und Kairo).. Argentinien (Buenos Aires) . Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de Janeiro).. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) England (London).. Estland (Reval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran) ... Island (Neykjavik). Italien (Rom und Mäiland) .. ... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoflawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Canada (Montreal). Lettland (Niga).. Litauen (Kowno/ Kau⸗ vD0D8“ Norwegen (Oslo).. Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) . Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
1 ägypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire
1 Yen
100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas
63,88 57,14
64,05 57,29 8,651 1,978 1,049 2,486
8,669 1,982
1,051 2,491
8,651 1,978
1,049 2,487
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Eu““
25. April Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
2,449 2,469 2,449 2,469 0,623 0,643 41,84 42,00 0,12 0,14
55,23 55,45 47,01 47,19 12,38 12,42 12,38 12,42
7,15 8*1 744 746 138,20 138,76
13,07 13,13 5,63 5,67 2,438 2,458
41,70 41,86 100 Kronen 62,19 62,43 100 Zlotv 47,01 47,19
100 Lei g 8— 100 Lei
100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 Kronen 100 Kronen 1 türk. Pfund 100 Pengö
23. April Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4 205
2,448 2,468
2,448 2,468
0,623 0,643 41,84
0,12
55,19 47,01 12,37 12,37
5,44 744 138,11
13,07 5,63 2,437
41,70 41,86 62,14 62,38 47,01 47,19
20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars .. Amerikanische: 1000 — 5 Dollar. . 2 und 1 Dollar.. Argentinische... Belgischeü.. . Brasilianische 1 Bulgarische . “ Dänische.. 8 Danziger . . ..... Englische: große... 1 £ u. darunter IFnnsschs. ranzösische Holländische... Italienische: große . 100 Lire u. darunt. ch. 6“ anadische Lettländische.. Litauische.. Norwegische.. Holnttk Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei . .. Schwedische Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunt. Spanische ... Tschechoslowakische: 5000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kr. u. darunter Törtische. . Ungarisce..
ür [1 Stüc
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas
63,76 64,02
57,02
8,79