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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 ̃2 ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne 2 Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗ Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Zeile 1,85 ℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin
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die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser . 8 - ;
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des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33. “ 8 vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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Berlin, Montag, den 2.
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die Verleihung der Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Die Inderziffer der Großhandelspreise vom 27. April 1938.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im April 1938.
Anordnung über Höchstpreise für die bei der Destillation von Fettsäuren anfallenden Rückstände. Vom 25. April 1938. Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf
Reichsmark für die Umsätze im April 1938. Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 67, 68 und 69.
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Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 29. April 1938 dem Dichter Hermann Graedener in Wien die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) 88 lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. Mai 1938 für eine Unze Feingod . = 139 sh 6ã ⅛ d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 2. Mai 1938 mit RM 12,415 umgerechnet . = RM 86,6205, für ein Gramm Feingold demnach. = pence 53,8364, in deutsche Währung umgerechnet — RM 2,78491. Berlin, den 2. Mai 1938. .. Statistische Abteilung der Reichsbbank. “ rziffer der Großhandelspreise vom 27. April 1938.
1913 = 100 Ver⸗ 20. April] 27. April in vH
I. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel 1 116,6 3. Vieherzeugnisse „ 1 111,6 1 Vutteratittel . .. 107,7 Agrarstoffe zusammen . 105,6 5. Kolonialwaren.. 89,4 II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. 11“” 13,0 113,0 Eisenrohstoffe und Eisen 103,7 Metalle (außer Eisen). 50,1 Kestiiin65 80,1 Häute und Leder „ 73,4 Chemikalien *") 1b 101,7 Künstliche Düngemittel . 55,8 Kraftöle und Schmierstoffe. 105,2 Fsschuk1“*“ 39,0 Papierhalbwaren und Papier . — 103,4 “ 118,7 Industrielle Rohstoffe und Halpwaren zusammen.. 93,8 III. Industrielle Fertig⸗ waren. Produktionsmitttel.. 113,0 Konsumgüter .. . „ 6. 135,7 Industrielle Fertigwaren zu⸗ 1 öö1öö; 126,0 Gesamtinder. 105,5
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Die Inderziffer der Großhandelspreise stellt sich für den 27. April auf 105,5 (1913 = 100); sie ist gegenüber der Vorwoche (105,6) wenig verändert. Die Inderziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 105,6 (— 0,1 v. H.), Kolonialwaren 89,4 (— 0,3 v. H.), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 93,8 (— 0,2 v. H.) und industrielle Fertigwaren 126,0 († 0/,1 v. H.).
Bei den Kolonialwaren ist der Rückgang der Inderziffer durch ein teilweises Nachgeben der Kakaopreise verursacht.
An den Märkten der Nichteisenmetalle gaben die Preise für Kupfer, Blei, Zink und Zinn nach. Der Rückgang der Indexziffer für künstliche Düngemittel ist jahreszeitlich (Lagervergütung für Thomasmehl ab 27. 4. 1938) bedingt. In der Gruppe Textilien lagen die Preise für Baumwolle und Rohseide höher, die Preise für Baumwollgarn, Rohjute und Jutegarn niedriger als in der Vorwoche.
In der Indexrziffer für industrielle Fertigwaren wirkten sich bei den Konsumgütern vereinzelte Preiserhöhungen für Textilien aus.
Berlin, den 30. April 1938. Statistisches Reichsamt.
für die Lebenshaltungskosten im April 1938.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats April 1938 auf 125,6 (1913/14 = 100). Sie hat gegenüber dem Vormonat (125,5) um 0,1 v. H. angezogen. 8
In der Indexziffer für Ernährung, die sich um 0,1 v. H. auf 122,3 erhöht hat, wirkte sich die jahreszeitliche Preis⸗ staffelung für Kartoffeln und Gemüse aus.
Unter den übrigen Bedarfsgruppen hat sich die Index⸗ ziffer für Bekleidung um 0,4 v. H. auf 129,4 erhöht. Die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung ist infolge teilweisen Rückgangs der Kohlenpreise (Sommerpreisabschläge) um 0,2 v. H. auf 125,5, die für „Verschiedenes“ um 0,1 v. H. auf 142,5 und die für Wohnung um 0,1 v. H. auf 121,2 zurück⸗ gegangen.
Berlin, den 30. April 1938.
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preise für die bei der Destillation von Fettsäuren
anfallenden Rückstände (aus Nr. 130 und aus Nr. 243 d des Statistischen Warenverzeichnisses).
Vom 25. April 1938.
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur D urchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Okt. 1936 (RGBl. I S. 927) ordne ich an:
1. Für Rückstände, die bei der Destillation von aus pflanzlichen und tierischen Fetten gewonnenen Fett⸗ säuren anfallen und deren Tropfpunkte nach Ubbelohde unter 500 C liegen, darf der Preis für den Verbraucher für 100 kg ausschließlich Verpackung frei Versandort RM 16,— nicht überschreiten.
Bei Rückständen mit einem Tropfpunkt von über 500 C darf ein Aufschlag von RM 2,— je 100 kg be⸗ rechnet werden. Diese Preisfestsetzung gilt auch für Verträge, die noch nicht erfüllt sind, es sei denn, daß die Ware schon vor Inkrafttreten dieser Anordnung an den Käufer ab⸗ gesandt worden ist. Für die Verpackung in handelsüblichen Drums wird ein Richtpreis von 2,—— RM je 100 kg Rückstände festgesetzt. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 4 der Verordnung über das Verbot von Preis⸗ erhöhungen vom 26. November 1936 (RGBl. I S. 955) bestraft. Die Anordnung vom 4. Januar 1938 über Höchstpreise für die beim Destillieren von Olen und Fetten an⸗ fallenden Rückstände (Destillationspech bzw. Weichpech)
— veröffentlicht durch Runderlaß 1/38 — RfPr. III A
526 — 11 122/37 — wird aufgehoben.
Reichskommissar für die Preisbild 9 A.: DPr. Brehe..
8
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat April 1938 werden auf Grund von § 5 Absatz 1 Saz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ steuergesetz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 947) wie folgt festgesetzt:
Lfd. Nr. Staat V Einheit
Aegypten Pfund 8Z11X1“ Papierpesos .“ (= 44 Goldpesos) Belgien 1“““ Belga (= 500 belg. Frcs.) Brasilien Milreis 8 Bulgarien . Lewa Canada Dänemark Danzig Estland Finnland 8 Frankreich 100 Francs Griechenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling Holland 100 Gulden SI “ 100 Rials Island 100 Pronen 1 100 Lire 100 Yen 100 Dinar Lettland 100 Lat Litauen 109 Luxemburg 500 Francs Norwegen 100 Kronen Polen 100 Zloty Portugal 100 Eskudos Rumänien 100 Lei Schweden 8 100 Kronen Schweiz “ Tschechoslowakei 100 Kronen Türkei 1 Ungarn v““ (bei Ausfuhr nach 1 Ungarn) 8 Uruguay 1“ 1 Peso 33 Vereinigte Staaten 1 31 von Amerika 1 8 Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am 5. d. M.
Berlin, den 2. Mai 1938. Der Reichsminister der
MWBekanntmachung. C1“ Die am April 1938 ausgegebene Nummer 67 de Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über das Inkrafttreten der jagdrechtlichen Be⸗ stimmungen im Lande Oesterreich. Vom 30. April 19838.
Verordnung zur Ueberleitung des Reichsjagdrechts im Lande Oesterreich. Vom 30. April 1938.
Umfang: ℳ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 2. Mai 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung. u“
Die am 1. Mai 1938 ausgegebene Nummer Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
des Führers und Reichskanzlers über die Stiftung der Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938. Vom 1. Mai 1938.
Satzung der Modaille zur Erinnerung an den 13. März 1938. Vom 1. Mai 1938.
Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,03 RM' für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Pestschectonto: Berlin 96 200. “
Berlin NW 40, den 2. Mai 1938.
rlagsamt. Dr. Hubrich. 88 8