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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 131 vom 9. Juni 1938. S. 2. 1“ 1b Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr Junt 1938. S. 3.
e (einschl. Mastkalbfellae, (2) Diese Verarbeiter haben jedoch jeweils eine Woche, Preise für englische Kohle haben sich etwas erhöht. An den
ng
eines Jahres abgenommen werde Nachlaßreihe B. 29. Bestehende Verträ ie ni 2 fü a“ Verträge, die nicht den vorstehenden B “ ““ für Aufträge, die nach M 1 1 stimmungen t 18 1 vo enden Be⸗ über di 1 1X“ 188, ) Monaten berechnet und inner⸗ 1 gen en sprechen, sind zum nächstmöglichen ½ e Festsetzung von Preisen 3 21 vss; galbfel schl. sttg. 1 hal “ s inner⸗ CS“ 1 3 glichen Zeitpunkt 4 . für Fi Kalbfelle 8 1 2” . V o sais vun sun Hahren Iügenoen. äeö v“ Ueberein⸗ grünen Weiden vom 3. Juni dischrörse eas Rindhäute 11u“*“] nach Schluß eines Kalendervierteljahres die in diesem 3 für Auftra C. 8 1“ 30 q zu G“ Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur D Fresser), 1 Vierteljahr getätigten Abschlüsse der Ueberwachungsstelle zu Blei, Zink und Zinn und die zugehörigen Halbfabrikate ge⸗ E“ . Jahres S und innerhalb in ö Bekanntmachung tritt am 1. September 1938 BVierjahresplans — Bestellung 1 ü Wildhäute, 8 für de 8 gleiche gilt in Abweichung von § 10 Abs. 1 sunken. Bei den Textilien lagen die Preise für C v abgenommen werden. . ; 82 1 2 ichs vran (ipse, “ ö“ ür Verarbeiter 1 ö 2 sünrem.. G t — 1Se a“ 2. Malnachlässse en. die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Remmise inftige Felle und Häute (Schweinshäute, Hundefelle, Hälft 88 deren allgemeine Einkaufsgenehmigung die. Baumwollgarn und Jutegarn etwas -n 8. wan ah⸗ . F eer Zahl der mindestens in Auf⸗ Berlin, den 9. Juni 1938. Ies ich mit Zustimmung des Beauftragte SBl.17 vuf lhäͤute bbbee Gnd . bes 8 lichf älfte der in Abs. 1 genannten Mengen nicht übersteigt. monat, während sich die Preise für 88 1 25 88 egetzenen gkeichartigen Anschläge 8 1 ja resplan an: n für den Büffe — 8 8 I 2 leicht erhöht haben. In der Gruppe Häute und Leder decens tehe 1 Der Präsident des Werberates der deutschen Wi en acp thaltene Felle und Häute), 8 § 12 ““ 8 — 8 Teil nachgegeben a icha u. außhäute ider 1 die Preise für Unter⸗ und Oberleder zum Teil nachgeg Der Nachl ; b Reichard § 1 Koßhäute, “ 1 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter II“ r⸗ und Tanvdshäute haben etwas ange⸗ als 30 v. H. * 98 g den Reihen A, B und C nicht mehr X“ 8 ö11“ (1) Für Fischkörbe aus grüne ides p. A bis E: ausgedrückt in kg Salzgewicht. die Strafbestimmungen der Verordnung über den Waren⸗ die Ste 8 atsslaebsice M. dsh — für künstliche Dünge⸗ H., in der Reihe M Handelspreise, di s. grünen Weiden werden ; „zaf., Ziegenfelle (einschl. Lamm⸗, Zickel⸗, Hirsch⸗ verkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in zogen. Der Rückgang der In exziffer 6“ bei mindestens 75 000 gleichartigen Anschlä 8 - Anl 2½ e, die weder über⸗ noch unterschrit folgaaaat kchaf⸗, 5xhe tterfelle . ⸗, Hirsch⸗, er M (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) ig mittel ist jahreszeitlich bedingt. In der Gruppe Papier⸗ mehr als 35 v. H 8 Hartigen Anschlägen nicht. Augemeine Geschäftsbedi f “ be ne Fexchäer Uücn seinsc Dgicch äute und Seel 8. ebl. cg Verordnung vom 28. Juni 1937 Reichs⸗ halbwaren und Papier wirkte sich die nachträgliche Berück⸗ “ .H. u ingungen für die Wirt . jsechtierhäute (einschl. Fischhäute und Seehundefelle), gesetzbl. S. 761). halb. ich d Zircglihe döga 88 “ 1 b 56 z: ausgedrückt in Stü . der für den Monat April gemeldeten Erhöhung 86 he 890 itschägtegetr Slnschlägen ter 1 8e JVertehr 8 a) für ovale Fischtkörbe einschl. Deckel zu F und G: ausgedrückt in Stück. § 13 se Pünchschnittspreises für Holzstoff 8 16“
. aftvägn hz im Vert s Verkauise h de Umrechnung in Salzgewicht gilt folgender Diese Anordnung tritt am 1. Juli⸗ f .“ 8 8 betregse i A die zur Zeit 89 Vertragsalsshifäfts ünn Bn eicchs 8 Boden Mst. für em für bei einer Verkängs, fe F 8 in, den 8 “ 1938 1 9 1 Berlin, den 8. Juni 1988.
9 9 3 8 ½ . „ 8 9 ₰. g — cers 2 — 77* * zd sel⸗ 8” E ; 1 29 —* 1 938. 8 8 “ auch Mokna hünß vewak Auftrag neben dem Zeitnachlaß hen de gelegt. Die Aufträge werden in der Reihenfolges zu Zentner döhe an 101 — 100 ng Grün⸗ (Frisch⸗) Gewicht (Ar und A⸗) = 0,9 kg 1“ 1 Statistisches Reichsamt. Errechnun des R8 chle zut so sind die beiden Nachlaßsätze vor Einganges angenommen. folge ihres 8. Stück Stück; Salzgewicht, 8 Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. 1
Rane kend 5 hlasses zusammenzuziehen. . 2. Der Werber erklärt sich unverzüglich über die A ;ö 1 kg Kalbfelle (Xu) trocken — 2,5 kg Salzgewicht, J. V.: Dr. Evers. 8 ein Kuftrat sich “ 188 gewährt werden. Sofern “ oder Ablehnung der Aufträge Mündlich P“ A 4 1 8 37/29 46/37 87 eichspfen 1 kg Haut h Kips (A2, B und C) trocken = 2,25 kg b
Z ediglich als Verlängerung eines frü⸗ räge bedürfen der schriftlichen Bestäti 8g Auf⸗2 43/31 55/4: Zalzgewicht 38 dorstellt, kann der Berech 8 8 g. eines früheren .“ der schriftlichen Bestätigung des Werbers 1 55/43 101 99 Salzgewicht, u schlaat Berechnung des Nachlasses die Gesamt⸗ 3. Ein Auftrag wird nur g 1 63/49 122 1 1 g Roßhaut (E) trocken = 2,4 kg Salzgewicht ünschlagdauer zugrunde gelegt werden. wegen des Inhaltes der Herk 6 einheitlichen Grundsätzen 51/38 . 65/51 140 138 kg Haut und Kips (B und C) trockengesalzen In der „Verordnung über die Preisbild ür Roh⸗ 8 eeaass
Für besondere 2 8 I ,der Herkunft oder der t ch 8 53/40 7 2 g8 6. gesalz 8 „ nung über die Preisbildung für oh M t endgültig zum 1. 1““ die in Ziff. 15 abgelehnt. echnischen Form 2 88 2 . 889 162 158 1,7 kg Salzgewicht. holz im Forstwirtschaftsjahr 1938 für das Land Ssterreich. Weißensee ist endgültig z
z källe . b WII.“ —₰ 5 4 56 b . . 5 †, . 1.,5,P. 8 5* ; 292 - ; ; “ . Preisliste durch Vermerk in der . 4. Der Ausschluß von Wettbewerbern wird nicht verein⸗— 60/42 77,60 5. 180 diee Umrechnung der nach Stückzahl gekauften Roßhäute Vom 25. Mai 1938.“ — veröffentlicht in Nr. 128 des Deut⸗
17. Falls der “ ch d Mhee E 16 1 - 200 Fcplgt, wenn das Gewicht nicht feststeht, nach folgendem schen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom nach 8 ⸗ ggeber ni n er Preisliste 9 D. * F 3 2„ 8 “ 8 8 7 er,l⸗ 1 4 11938 — 5; 11“ 6 : jer⸗ 11— Bessrharang e voraus zu asgen her 1 vanidtiand entng 8u 1 2. 8 sal 1 Roßhaut = 22 k 8 u““ E1144“ die 8 EE 89f fünften Tage eines Monats für „ 6. Der Auftraggeber liefert E“ lag erford 1 ¼ 60 162 18 1 1 Hals Standortsortimente für Nadelschnittholz, muß es bei Preis⸗ übersenden. Die “ 11““ 1gr Entwürfe, Schilder usw. fristgemäß kostenfrei 1 die 62 184 180 öqqqö gebiet XVI, Preisgruppe I, A. Fichte Tanne unter 15. Deutsches Reich.
Empfang zu bezahlen, so 88 88 binnen drei Wochen nach vom Werber angegebene Anschrift. 2 67 214 209 Le Lrearbeiter, in deren Betrieb im Jahre 1937 während Zeile 13,/14 statt „= Preis der Spaltbretter je qm“ richtig “ .“ 1 einzelnen Falle vereinbart s kürzere Zahlungsfristen im 7. Vom Auftraggeber gelieferte Entwürfe, Schilder us 70 246 241 s Monaten keine Felle und Häute eingearbeitet wor⸗ „,214 Preis der Spaltbretter je ebm“ heißen. Bei Preis⸗ Der Lettische Gesandte Hugo Celmins hat Berlin am
18. Für Vorzanszasl 8 “ werden, sofern nichts anderes vereinbart ist Fraürr ntah⸗ “ 18 8 279 Piind, haben keinen Anspruch auf Festsetzung eines Nor⸗ gebiet XIX, Preisgruppe I, muß vor Position 22 die Ueber⸗ 4. d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Lega⸗ zeichneten Machlaß 99 w1“ bem in Ziff. “ 1 sie vom Auftraggeber binnen eines “ steh 09) * Preisbemessung für Fischkörbe in ander bedarfes. Lärche“ eingeschaltet werden. tionssekretär Igenbergs die Geschäfte der Gesandtschaft. 2 v. gewährt werden, wenn er in der Präsliste höchstens nach Ablauf des Vertrages zurückgefordert werd ehend nicht aufgeführten Maßen, hat im Verhältniz 485 ist. Die Gewaä wenn er in der Prezalist fü 8. Der Werber tei festgesetzten Preifen zu erf ¹ erhältnis nn,, e 8z, D2 “ 1 ist. Die Gewährung des Nachlasses e aufgeführt Werhund erber teilt dem Auftraggeber den Begi g i Preisen zu erfolgen. Jür die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1938 sind 1 Der Avostolische Nuntius Mons Ce
g des hlasse Rgc, gg den Beginn der 1) Fl 3 J 1s 31. Dez 1938 † Der Avpostolische Nuntius Monsignor gemacht werden, daß für eine Rasles. “ serbung Heib88 mit; spätestens zu diesem Zeitpunkt erechnung der allgemeinen Einkaufsgenehmigung zu⸗ Die Inderziffer der Großhandelspreise nigo ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die aus gezahlt wird. 1 e indestzeit im vor⸗ sind er auch an, wo im einzelnen die Anschläge angebracht Die in § 1 8 2 de zu legen 8 im Monatsdurchschnitt Mai 1938. 1 Apostolischen “
8 EG 1 8; 8 rze 1 linie äßi „ 274 5 4 genannten Prei e verste en sich 2 75 v. G. des Normalbedar es der Grup e F 1 hchs NiareHafeen NhekhK.
kehr ist in der Fergfäte⸗ 8 rzeuge im linienmäßigen Ver⸗ Kann der Auftrag infolge unvorhergesehener Umstä Empfangsstation. 70 v. H. des Normalbe 18 brachg Gruppen. 1913 = 100 M1I1 Werber ist vervfli ste nach Hündertsätzen anzugeben. Der nicht vereinbarungsgemäß erfüllt werd g . istände 5. des N lbedarfes der übrigen Gruppen. 1 1 8 Satas gt Beispie ist verpflichtet, allmonatlich an Hand ausreichender dies dem Auftraggeber lich 1““ †3 „. 2) Auf die allgemeine Einkaufsgenehmigung werden die 8 1938 Ver⸗ berkehrswesen. Beispiele nachzuprüfen, ob der Ausfallsatz den tatsächlich 9. Rec ggeber unverzüglich mit. Wer den Bestimmungen di — 1938 vorhandenen Vorräte an Häuten und Fellen heh⸗ DV Betriebsausfällen entspricht. Weich satz den tatsächlichen 29. Rechnungen sind in der in der Preisliste angege oder lässi gen dieser Anordnung auh vnt Uftan. v F NRonatsdurchschnitt in ve d satz von ber spricht. Weicht der angegebene Ausfall⸗ Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen? e angegebenen er fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Ordnung die gekauften, aber noch nicht gelieferten Mengen in dem . April —ꝙqMai 1S Sofortmaßnahmen er um meh 11 Hundertsatze dex tatsächlichen Betriebsausfälle lung vereinbart ist inzelnen Fall frühere Zah⸗ deren Höhe unbegrenzt is, bestraft. tzange angerechnet, in dem beide zusammen 8 der im “ itaas; Deutschen Reichspost für Oesterreich mehr als ein Zehntel des letzteren ab, so ist die Preislist 10. Bei Zahlanasver, 1 “ aoen Jahr 1937 verarbeiteten Mengen übersteigen. eu entsprechend zu ändern. e10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen § 4 1b 8 zc tministers 20. Ein Freiaushang darf in Höhs von 1 b. H. über Feichsbantdiskont sowie die Ein- .Die Anordnung tritt 8 8 6 “ 872 Anordnungen des Reichspostminif 1 † 8. shang darf nur von solchen Werber ziehungskosten ber et: bei; Eeg he e G rdnung tritt a T ,8. 1“ v1111“ 2. Schlachtvie. ; 87,2 on solchen Werbern ge⸗5 gskosten berechnet; bei Zahlungsverzug kann der Werber kündung in Kraft. 9 m zehnten Tage (i) Ueber die Einkaufsgenehmigung erhält jeder Ver⸗ 3. Feeeeteeenlg. 11“ Sb 1116 Dr.⸗Ing. Ohnesorge. iter einen schriftlichen Bescheid. 4. Futtermitell.. 107,5 Reichspostminister Dr.⸗Ing. e. h. Ohnesorge hat nach seiner (2) Die. Uebernahme zur Lohnveredelung (Lohngerbung) Aqgrarstoffe zusammen.. 18 Füctehr aus Oesterreich unker dem Findeuc der Erlehnseesstae⸗ b 5. 21 89, Besuchs in Wien und Linz an seinem heuts Beburtstag solgende weitere Sofortmaßnahmen der Deutschen Reichspost für und mit nachstehendem Tele⸗
8 Preußen. 8
Hruchsehte detich gten Der bisher kommissarische Landrat H alfmann in . Landrat ernannt worden.
sare Orse⸗ Leitung der
I. Agrarstoffe. 117,2
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gegebenen Anschlagz A“ 8 f 1. schle gzahl oder Anschlagzeit. Aufrundungen sind haft durchzuführen, sie insbesondere ordnungsgemäß anzu⸗ 8 i J. V.: Dr. Flottmann. gen angerechnet. 6. Kohle .Ko . 8. . . 4 ö 103,7 103,8 1. Ich habe für das laufende? E 21. Der Werber darf Aufträge nur vom Werbung⸗09 304 W elt oder ausgebessert werden. Habeeta der eberwachungsstelle für Lederwirtschaft Genehmigungszeitraum zu verteilen. Inneneinrichtungen dieser Gebäude, für die Schaffung oder Vex. Gesichtspunkten der „Schönheit der Arbeit“ bereitgestellt. e 8 8 4 onsch Maro „r * 1 o 52 5 vr 8 4 . 25 sei denn, daß er den Auftrag grundsätzlich wegen des 8 enschefft als Waren der Zolltarifnummer 153 geändert † 15, Papierhalbwaren „d Portler. 103,4 104,4 1 8 4 — schaftswerbung im Verkehr“ äß fü 1“ dem 89010 Verkehr“ gelte 1“ 2. Außerdem stelle ich, nachdem ich zur 8 gelten sinngemäß für den Ge⸗ in Verbindung mit der Verordnung über die Einführm ichen Genehmigungszeitraum, in dem die Absetzung er⸗ ; RM zur Verfügung Mor.] 1 88 8 4 ₰ ia⸗ 8 8 8362 8 Werbungtreibenden auch nicht von jemand anderem annehmen 2. Sie gelten ferner sinngemäß für den G schä 1“ “ EE hin d V eschäftsverkehr in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtunbhhe Häuten (z. B. Abfälle von Rindhäuten nach der Crou⸗ — annehmen will und seit der Abwi I 1““ Abwicklung des letzten unmittelbar a) die in Ziff. 9 genannte Zahlungsfrist für d 7S — 1 Industrielle Fertigwaren zu 3 Ich habe ferner de 1 8 gs für den Wer⸗ 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reith § 7. Großhandelspreise stellt sich für den geführt wird wie im Altreich, so daß im Jahre 1938 insgesamt weist, da 8 8 . G „ . - st, daß er durch die Nichtzahlung seiner Forderung Waren der Nr. 153 des 1 4 — er Nr. 153 des deutschen Zolltarifs mit Aushfen oder zur Lohnveredelung in Auftrag nehmen. Diese Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 105,8. Vergütung ist für alle Wer r G e Werbungeznittler einheitlich festzus — 8 9 festzusetze Monats 2 espalten, — , festzusetzen onats mitgeteilt, so wirkt er zum Ende dieses und gespalten, jedoch nicht weiter bearbeitet, sowie Teictt Di Ueb wach igsstelle k die all ine Einkauf dn, Die Ueber ungsstelle kann die allgemeine Einkaufs⸗ 8 1 11““ . Im einzelnen lagen in der Inderziff naten oder Jahren N 4 9 Speis ffelstã 1 Jahren und der Anschlagart verschieden bemessen bungtreibenden der Vertrag zwischen Werbu Speisekartoffeln, Kartoffelstärkemehl Freitag, den 10. Juni. g z ngsmittler (1) Verarbeiter im Sinne dieser Anordnung it wwie hinsichtlich der Verwertung der aus ihnen hergestellten gerste und Mais niedriger als im Vormonat 9 gerste u Mais 8 V . Sätzen bedürfen der schriftüäichen Genehmi 1 b schriftlichen Genehmigung des Werberates. Der Werber kann die Entlassung davon abhängi folgt, s Scaeeagectt, Sasieehe bethceve “ 8 abhängig erfolgt, sowie Salzen gelten ni 8 Bearbei ; 65 ; G zen gelten nicht als Bearbeitung. (2) Eine Einkaufsgenehmigung kann widerrufen werden, (Sommerpreisabschläge für Haus ergütung so bemessen wer 8 ; “”“ erden, da . 6 8 aß die ordnungsgemäße punkt der Entlassung bis zum vorgesehenen Vertrags⸗ Bekanntmachung KP 553 — und vom 1. Juli bis 31. Dezember erteilt. § 10
währt werden, die vor Inkrafttr jes ie D fü 1 akrafttreten dieser Bek die Durchführung des Auf 8 ihren Auftr b“ dieser Bekanntmachung 88 hrung des Auftrages bis zur Bez zurück⸗ 1 ens heitlich 10 v. H. der in Auftrag Der Werber ist verpflichtet, die Werbung gewissen⸗ Der Reichskommissar für die Preisbildung wie ein Kauf behandelt. Die diesbezüglichen Abschlüsse vrngonieluntrien⸗ Nohst ffe unzulässig. Bri iS. G“ snen daher bei dem Auftragnehmer auf die genehmigten toen Listrielle Rohstoffe “ b ngen, zu beaufsichtigen und zu reini 8 b 1 . Salbwaren das Land Oesterreich angeordnet n “ tig nigen, soweit vertragl ‚von aren. 88. 8 . IA“ Werb ; 8 3 nichts andere rein 1““ aglich 1 „8Se e v.. 6 8 “ 112,4 ramm nach Wien mitgeteilt: ““ ungsmittlung für Werbung im Verkehr Maßnahmen 8 . öt 1 sowie F Beschädigung alle 8 63) Die Abschlüsse, die im Rahmen der Genehmigung ge⸗ 7. Eisenrohfn Fisen ... üs. 1 Rechnungsjahr 5 Millionen RM 21 1 ankassen, daß die Anschläge unverzüglich ot werden, sind — soweit es mit den Erfordernissen einer —8. Metalle (aur⸗ 8 49,9 48,0 für notwendigste bauliche Instandsetzungen von Postdiens treibenden oder von einem zugelaffenen Miltler für Werb. . 8. 8 “ 1 Anordnung 38 rdneten Betriebsführung vereinbar ist — gleichmäßig über 9. Textilien.. t. fordert u1e... .79,8 79,5 im Lande Oesterreich, für die Erneuerung. oder Ausbesserung der im Fecehr annehmenn. KrHerg. Her ang b1AA“ erlet bnr 1G 4) Werd 19. Fzute vnc Ledeür Arbeitsbeschaffung. desserung von Waschräumen, Erfrischungsräumen sanitären An⸗
92 Der Werb⸗ . tsaant z9. 1““ 1I1I1X1X“X“*“; 1 “ Verkehr mit Hãa ; rere erden ar der Ei 8 v e.. †,11. Chemikalien .... qq. 51 8 1 besserung von Waschre “ 88 8G 1 Mittler für “ muß einen Auftrag, den ein zugelassener uge ine Geschäseskedingu h. “ 1 8 hit. Felta ubd tüche nh anbe Cestra ge)oder zur afh npraaze une Lineeaaageatren gan.g a 12. Fäeltah Düngemittezni. Präsid⸗2, Ro⸗, velt - lagen, für die Gestaltung der Disnit⸗ undArbeitsräums nech Heh G 11““ erbung im Verkehr von einem Werbung⸗ ““ Geschäsesgebingt geur sär Mitt “ Vom 8. Juni 1938. ute wieder verkauft oder zurückgegebe Ndaf ihre 13. Kraftöle und Schmierstoffe.. 105,2 105,2 untten der „Schönheit., t Litgestellt. Meß
eibenden erhalten und ihm überschrieben hat, aunel g⸗ im Verkehr Auf Grund der V 8 r zurückgegeben, ohne daß ihre. 14, Kautsc k 38,9 38,8 den notwendigen Arbeiten ist sofort⸗zu beginnen. Darüber hinaus 8 „ annehmen, es 1. Die „Allg Gesch 4 Septemb “ Reichaarfang über den Warenverkeht hehns, so 16 diese N. b 3 * . find die übrigen Bauten gemäß den im Voranschlag vorgesehenen haltes, der Herkunft oder der technischen I .Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wirt⸗ der V er 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in der KAlrden ist, so können diese Mengen in den gemäß § 10 zu 16. Baustofe 118,7 118,7 Mitteln auszuführen. ablehnt. Lehnt de I“ Form der Werbung af — gungen für die Wirt⸗ der Verordnung vom 28. Juni 1937 Fieichtt senbeen htattenden Betriebsmeldungen wieder abgesetzt und in dem 8 W Rohstoffe 8 8 Beseitigung der größ⸗ ab, so darf er einen ent 86 Auftrag aus Resen Gründen schäftsverkehr zwischen Werbungtreibenden und Werbungs⸗ Vorschri e Einführuslich Halbwaren zusammen .. 93,9 93,4 ten Not bereits einen Betrag von 200 000 zäle 9 entsprechenden Auftrag des gleichen mittler. 5 ge. Vorschriften auf dem Gebiet des Warenverkehrs im gt ist, nochmals eingekauft oder zur Lohnveredelung über⸗ gestellt habe, für A988 einen Retrag, dan 1 . 1 ₰△₰ I 4 ¹ 8 — esterreich vom 19. Mörz 192 h. 2₰ be 28 4 ’ p do b 8 soj 8 ir Toj Feeüg. w' en. 8 1 8. ne No gere 3““ kann einen Auftrag auch dann ablehnen, zwischen dem Werbungsmittler und dem W E114“ wechen. Das gleiche gilt für Feile von Fenen⸗ 17 Produktionsmiltel 112,9 Gefolgschaftsmitglieder und Enpsöngger Men . rihn nur unmi 1 g; und de 1b it de eber 6 b 8. 5 üte “ sorgungsgenüssen dienen soll. Über diesen Betrag kann schon jet mittelbar von einem Werbungtreibenden Maßgabe, daß 1131“ 4““ vom 4. September 1934 (Tallierung), jedoch nur bei denjenigen Verarkettern, denen 18 e. 135,6 e b “ ag erteilten Auftrages nicht mehr als zwei Aahr 1 Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. AMnhe Absetzung durch die Ueberwachungsstelle gestattet ist. 2. 1““¹“ 125,9 G r angeordnet, daß die Erholungsfürsorge der
Im übrigen ist der Pe. d ses Fahre vergaugen sind. bungsmittler zwei Wochen länger ist: emb b Gesamtinder ö“ 105,4 Deutschen Reichspost für das Land Oesterreich na
„zulehnen, wenn eine von ik vverkenhe einen Auftrag ab⸗ b) der Werbungsmittler das Re schaftsministers für das Land Oesterreich folgendes ange gi g.r-ho. 8 8 1 der Gefolgschaft gemessen etwa in dem doppelten Umfang durch, on ihm verlangfe Vorauszahlung nicht Erfüllung des Vertr as Recht hat, von der weiteren ides ang⸗ Bis zum Erhalt des Bescheides gemäß § 6 Abs. 1 kann Die Inderziffer der wie im Altreig m Je 1—
g des Vertrages zurückzutreten, wenn er nach⸗ Fell 8 8 § 1 ger Verarbeiter in jedem Kalendermonat 13 v. H. des Monatsdurchschnitt Mai auf 105,4 (1913 = 100); sie hat rd. 1800 Gefolgschaftsmitglieder der Deutschen Reichspost im hüh öö von Mitther für Werbung im Ver⸗ seitens des Werbungtreibenden Ven Felle und Häute im Sinne dieser Anordnung ürmalbedarfes, den er gemäß § 4 zu berechnen hat, ein⸗ gegenüber dem Vormonat (105,6) um 0,2 vH nachgegeben. esteäteich einen kostenlosen 10tägigen Erholungsurlaub 8 schriebenen, vom Werber caige öWI1 L1“ G nden Verluste erli 1ee 1 8 hält der Werbungsmittler vom W oingenommenen Auftrag 1 oder daß Verluste eintreten werden tr. rlitten ehat, von Leimleder (Felle d Hä .* ischlüss 1 5„, G Sasse zrochns 8 8 — S EWE1I16“ 5
8 om Werber eine Vergütung. Die fortgeführt wird. Wird der Rü 889. fa s der Auftrag grün fal⸗ 6 99“ P äute zur Lederbereitung schlüsse werden auf die Einkaufsgenehmigung angerechnet. (Et 0,1 vH), Kolonialwaren 89,6 — 0,3 vH), industrielle und beträgt mindestens 10 8 - 1 b . Wird der Rücktritt bis zum 15. eines „gesalzen, gekalkt, getrocknet], auch enthaart 1 88 Rohstoffe und Halbwaren 93,4 (— 0,5 vH) und industrielle K üt 5 Wis sch ft
beträgt mindestens 10 v. H. und höchstens 20 v. K — Fertigwaren 125,9 (— 0,1 vH unst un issenscha
um die 8 8shes; 58 9 hstens 20 v. H. der Monat 8„ 8 olle 28 ertigwaren 25,9 ( 1 dH). 0 Leace gesz et ült gekürzten Grundpreise. Die Vergütung “ G G andernfalls zum Ende des nachfolgenden Fellen und Häuten, z. B. Flanken, Wammen, Pnehmigund E1“ I“ er für Agrarstoffe 8
9 er angewandten, Berechnung nach Tagen, Mo⸗ “ Hals⸗ und Kopfteile; Fisch⸗ und Kriechtierhäute, roh) chmigung oder eine Sondergenehmigung unter Auflagen — enisprechend der gesetzlich festgesetzten monatlichen Staffe⸗ Spielplan der Berliner Staatstheater
G Tagen, Mo⸗ ird im Falle eines Konkurses des Wer⸗ „roh). Pnsichtlich der Art und der Verarbeitung der einzukaufenden “ 4 werden. 1— es Wer⸗ § 2 er zur Lot ede r8 gssdi.-vesean . d Häute lung — die Preise für 3 zur Lohnveredelung zu übernehmenden Felle und Häute 1n; ““ ve. 1 G EE1 W“ b Andere Vergünstigungem büre und Werbungtreibendem vom Konkursverwatt 2 8 und Trockenschnitzel höher, die Preise für Roggen, Futter⸗ Staatsoper: In der 1114““ Musikal. meat gewahet den Ie eer ungsmittler gelöst, so kann der We zmi sverwalter auf⸗ Waren der in § 1 genannten Art einer B S. ezblbaren ertei 1 “ Leitung: Schüler. Peginn: 20 Uhr. 1 h erden. Agweichungen von den angegebenen bG dem sgerges Zeschee sene e Entlassung aus unterzieht. 9 n rt einer Be⸗ oder Verarhs d erteilen. g 9 An den Kolonialwarenmärkten waren die Preise für Schauspielhaus: Peer Gynt von Ibsen. Beginn: 20 Uhr. ge verlangen. (2) Trocknen, soweit es lediglich zum Zwecke der Ert (1) Einkaufsgenehmigungen sind nicht übertragbar. Rohkakao zum Teil (Arriba⸗Sorten) rückläufig. hheater — Klei 1 1 1— Aus. n 8 15 machen, daß ih d vran 8 Sg ang e Der Rückgang der Inderziffer für Kohle ist jahreszeitlich Musikal. Lustspiel von Verhoeven und Impekoven. Beginn:
24. Bei Abschl 1 bungsverträge Fegde enhen des 88 1“ diejenigen abse brandsorten) bedingt; die) 20 Uhr. —
24. Bei Abschluß, von Ausnutzungsverträ b 8 gen gege ¹ Gemeinschuldner abtritt, die § 3 8 denn 88
t tzungsverträgen muß die ihm wegen der Nichterfüllung des Vertrages vom 3 it⸗. (1) Verarbeiter dürfen Felle . 1 5 b G“ urchführung der Wer d - ei bber e S irfen Felle und Häute nur ei a) sie auf Grund unrichtiger Angaben oder durch un⸗
irchfuhrung der Werbung sichergestellt ist. Die Vergüt ende zust zur Lohnveredelung in Auftrag nehmen eit lautere Mittel erlangt ist; 1
nicht gekürzten, aus der itze der um die Mittlervergütung “ * (2) Allgemeine Er ungsstelle die Genehmigung ertt b) ein öffentliches Interesse die Aufhebung erfordert; werbung Veꝛkehr e. Durchführung von Wirtschafts⸗ 1“ qbetisase v meine Einkaufsgenehmigungen werden derl e) die vorgeschriebenen Meldungen nicht ordnungsmäßig Werbers festgefett werden. esen Me 1“ des der überwachungsstelle fü dle M jeweils für die Zeit vom 1. Januar bis 30. erstattet werden. n 6 n. . Feste Mindestvergü⸗ SFen r unedle Metalle vom 8. Juni - 1
nicht vereinbart / werde Feste Mindestvergütungen dürfen , om 8. Juni 1938 3) Die 1
n. 1 betr. Kurspreise für un 8 1 (3) Die Ueberwachungsste ü 1 ines j
ekalle. Einkaufsgenehmigung hiunggstsc⸗ a 1199s sir 1113121242““
mehr in einem ein⸗ bis zweijährigen Studium die notwendige sung der in der praktischen
1. Auf Grund des § 3 der 2 gi 8 § 3 der Anordnung 34 der ÜUber⸗ Einkauf oder zur weite 88 s 1u“ 8 E1 — zur weiteren Uebernahme zur Lohnvereistiebsmeldung unter Benutzung des von der Ueberwachungs⸗ 6 1 Kontinentaler Reklame⸗Kongreß Schulung zur Auswertung und Vertie Dieses Studium wird durch
III. Eigenwerbun 9 rasste 5 3 g g wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr erteilen (Sondergenehmigung). Die S 8 1 „u. — 1 hun
. . L gung). Die Sondergenehmigunostelle vorgeschriebenen Vordrucks ordnungsgemäß zu erstatten. 1 1938
Verarbeiter, Händler, Häutever⸗ Wien . Lehrzeit gewonnenen Erfahrungen. eine Prüfung unter staatlicher Aufsicht abgeschlossenen und der
20. ZifI. dieser Bekanntmachung gilt , Richtpreise für unedle Metal Deuts ü ungtreibende, die Wirts . g gilt auch für Wer⸗ Nr. 17 88 le Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger nur für den Genehmigungszeitr h E 8 -
„die Wirtschaftswerbung im Verkehr für die Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend d⸗ ZA“ hmigungszeitraum, in dem sie erteilt (2) Ferner sind alle K 8 “ ertungen und Sammelstellen, welche Felle und Häute ver⸗ 8 1 Wien, 8. Juni. Auf dem Kontinentalen Rerlee Fongas⸗ bisherige „Werbe⸗Praktikant“ durch die Reichsfachschaft zum am Mittwoch⸗ Werbeassistenten“ erklärt. Ehe ihm die Reichsfachschaft die Be⸗
igene Leistung ausfüh efüß s 39 sführen. eführten Me⸗ 1 s . 3 g fuh⸗ geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung 11116“ § 4 arbeit 1 d ber ; de 2 8 8 8 2 oder verwer Nh 1 * 2 8 J eiten, umsetzen oder sonstwie verwenden oder erwerten Wien 19388 sprachen auf der 1. Arbeitstagung em Mi 2 26. Die Vorschrif 1“ 1 Kurspreise festgesetzt: 18 h.s ö 1 1 ur 8 1s- Géza Werner, muß er eine mindestens drei⸗ Werber. für ö 1 ch Zif gelten nicht für 11“ pon der Ueberwachungsstelle festgesetzt wird angten Angaben unter 14“ hieser ver. Fudapest, über „Warbung far die Werbung“. August Lichal, jährige Tätigkeit als Assistent nachweisen und die sogenannte Wer⸗ gung nach Ziff. 5 insgesa g⸗ Kupfer (Kl 2 (2) Solange ein Nor 1 1 n Angabe 8 . gen; . oö Sprü⸗ Diese Form der Prüfung besteht für Personen, di . 2 eae Fhttssh. en festgesetzt 8 gäh als Fortanh gg gemäß Abs. 1 noch drucke zu machen und innerhalb der gesetzten Fristen einzu- aus, nur Anwärter mit einer überdurchschnittlichen Begabung bei der Reichsfachschaft bereits seit zweieinhalb Jahren; sie wi überl ersonen, die lediglich Werbern Flächen zur Ausnutzun 2 8 san Drortncehsvarf sttr, d6s ee h. (cen. für den Beruf vines Werbefachmannes in Frage. Die also in Zukunft zur Werbeleiterprüfung (als Betriebs⸗, Ge⸗ 8 8 . 2 5 8 89 59 5- 8 „ 9 „ . . 16 , 112 8 3 sbilt 8zer * 8 Fassen. g S Zinn (Klassengruppe XX) Felle und Häute rim ganzen Jahr 1937 verarbem (3) Die betrieblichen Aufzeichnungen sind so sorgfältig gesamte L1“ 11e““ r Verkehrs Bei er b 35 27. Der Präsident des Werberates der 1 8 5 nicht legiert (Klasse XX A). RM 213,— bis 223 (3) Als 11“ 8 zund vollständig zu machen, daß aus ihnen jederzeit die in zwei bis drei Jahre der praktischen Tehrz eine 9 Ablegung dieser Prüfung wird nicht nur allein die Berufs⸗ schaft beaufsichtigt den Ver kberates der deutschen Wirt⸗ Banta⸗Zinn in Blöcken. Z. verarbeitet im Sinne des Abs. 2 gelten nuden Meldungen gemachten Angaben nachgeprüft werden Hetrieh uned. . ven — erworben, sondern auch die Berech⸗ gt den Verband Deutscher Verkehrsreklame⸗ LW“ t 225,— bis 235,— jenigen Mengen, die im eigenen Betriebe somd 3 bel der g ger go achg 8 seitens der Reichsfachschaft anerkannten Werbeschule zu wihmen tigung zur Ausbildung von 28 4 † . ‚bejto 8 : . 2 6 1 „ G ine Laufb ¹ 5 8 0. 8 xA4 8 besxeEeaeg. 8 8 8 8 8 e i;. lufbe anntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ arbeitet worden sind, daß ihre Zugehöri N I 015 11 “ wären. en ann beginnt seine Laufbahn übrigen in der Werbung Tätigen sollen in einer eigsnen vierten Satzung slichten seiner Mitghedet regeln sich nach seiner 8ee gens siheafeen e acs I“ 1— deh. ö Nach zwei⸗ bis dreijähriger Sa⸗ g. geteilt und Teile von i . Lehrlingsstammrolle errichtet ist. Nach. zwei s dreilahrig Werbehelfer ihnen 2 8 F 1 3 3 4 8 . hnen wieder aus dem Betriebe enarbeiter, welche im ganzen Jahre 1937 höchstens 5000 kg e.as zrüf befachliche Lehr kanntmachung sind ch Maß Hase. . begrenzte kaufmännische Prüsung und die werbefachliche Lehr D 9 1 8 1 e „s. d auch Maßnahmen anzusehen, die ohne Die S bilden die werbefachliche Prak⸗ zu lösen hat, sind so groß, daß der Bedarf an geschulten Werde⸗ gen deren Wortlaut zu verstoßen, eine Umgehun⸗g darstelle 11“ Stellvertreter des Reichsbeauftragten: spalte usw.). r Grupf . Lehrli b b g darstellen. Wieprecht. Helbin 8 (4) Der Normalbedarf wird sohdept e bverarbeitet haben, solange sie in einem Genehmigungszeit⸗ muß er gt, daß die werbliche Schulung in Deutschland, 9. 9 ert festgestzellt füt raum nicht mehr als 70 v. H. der vorgenannten Mengen ein⸗ die dem Studium vorausgehende praktische Werbelehre die Be⸗ wenn sie den Bevürfnissen t en 1 w doppelte Aufgabe zu erfüllen hat: Sie muß einerseits
sRP 552 vom 7. Juni 1938 (Deuts 2 1 2 vom 7. Juni 1938 (Deutscher Reichs b 3 IN Sonstige Besti 8 8 ₰ : 2 ℳ Beutscher. Reichsanzeiger Nr. 130 (1) Die Gr dlage für di 28 2 . 4 . immungen vom 8. Juni 1938) festgesetzten Kurspreise die folgende Ser undlage für die allgemeine Ei sgeneoder üͤ⸗ Vorräte Waren verfügen, verpflichtet ve üric 1“ g festgesetzten Kurspreise die folgenden gung bildet der halbjährliche Normalbedarf nes. Begh auf 11131“ Laren verfügen, verpflichtet, vormittag C. Rietmann, Zürich, und Kasimir zeichnung „Werbeleiter“ verleiht, , b Be drTr iebe V 2 IWIA IBr Fehor 7 7 6 8 8 teit bleihlt die E1“ 1 Benutzung der vorgeschriebenen Vor Wien, sprach über „Fragen der Werbeschulung“. Er u. a. Lehrausweisprüfung“ ablegen. beste 8ng . iften der Ziffn. 2 bis 23 gelten nicht Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A. RM. u E ). . RM 49,— bis 51,50 1938 die Gefamtme kommen für 1 hman mtmenge de tsoll zusammen vier Jahre dauern, wovon brauchs⸗ oder Verkehrswerber) erklärt werden. Bei erfolgreicher 3 männischen Betrieb und ein bis zwei Jahre dem Studium einer bezeichnung „Werbeleiter“ Unrerne Fepbeg 1 2 Lehrlingen im Werbefach. Alle Unternehmungen e. V. Der Aufbau des Verbandes sowie die öffentlichung im Deuts Der angehende Werbefachmar 1 9 8 15 . . 3 1 7 F⸗ 9 9 G z19 „ 3 128 8 — 4 3 1 lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. deutschen Zolltarifs aufgehoben war. Soweit Hällte v Reichsfachschaft eine zentrale Fachgruppe zusammengefaßt werden, in die Gruppe der 28. Als Ni Berlin, den 8. Juni 1938 ien Bethüst 112““ seine Fnmendeeng g . he Lehrzeit folgt eine zweigeteilte Prüfung, und zwar die stofflich s Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Be⸗ überwachungsstelle für dl L “ sen sind, sind letztere bei der Feststellung, der Salzgewich vr Dchis M zuf Seeas e. Die Aufgaben, welche die Wirtschaftswerbung in Deutschland 2 für unedle Metalle. arbeitungsmenge nicht zu berücksichtigen (z. B Apfälle 1 * zgewicht der Gruppen A: bis zusammen und er⸗ abschlußprüfung. Beide zusammen bild e ; gr G .B. Abfälle, dem höchstens 1000 Stück der Gruppen F und G zusammen titantenprüfung. Hat der ing diese Prüfung bestanden, dann foachleuten in den nächsten Jahren kaum wird gedeckt werden b Werbestudent werden. Zweck dieser Bestimmung ist, durch koönnen. Hieraus folgt, daß die Sch tschlan gende Gruppen: 1 der Wirtschaft dienen will. eine kaufen. fähigung zum Werbeberuf festzustellen. Der Student erfährt nun⸗