“
b — —
8
dem Abteilungsleiter im italienischen Finanzministerium Dr. Ernesto Olivieri,
dem italienischen Korvettenkapitan Andrea Fe’ d⸗Ostiani,
dem Vizesekretär des Mailander Fascio Pietro Pesece,
dem italienischen Regierungsrat 1. Klasse Dr. Alberto Maria Piccioni,
italienischen Major Riccardo Cao Pinna,
italienischen Korvettenkapitän Riccardo Piseicelli,
italienischen Hafenpolizeikommissar Dr. Giuseppe Poli,
Sekretär Provinzial⸗Union der Inderieanbezter
dem dem dem dem der. 8 Venedigs Mario de Sarlo, 1 P italienischen Konsul 3. Klasse Ginseppe Setti,“ italienischen Staatsangehörigen Dr. Alfredo Signo⸗ eirti, Vizekommandanten der fascistischen Jugendorganisation in Mailand Dr. Arveno Terno, italienischen Sektionschef Alessandro Vaccari, Sekretär der faseistischen Bereinigung der Industrie⸗ arbeiter Dr. Augusto Benturi, Präfidenten der Provinzialunion der Industriellen Venedigs Dr.⸗Ing. Francesoo Billabruna, stellkvertretenden Gauleiter in Triest, Rechtsanwalt Teo⸗ baldo Zennaro, “ der Dalmine⸗Werke Fermo Sisto Zer⸗ I;, lettischen Protokollchef Villis Olavs, Generalsekretär der Königlich Niederländischen Mess Atrecht Willem Graadt van Roggen.
Verdienstkrenz des Ordens vom Deutschen Adler dritter Stufe
Kanzler bei der belgischen Gesandtschaft in Berlin Laurent Janssen,
finnischen Attaché Toivo Heikki Heikkilä,
Sekretär im griechischen Luftfahrtministerium Jakob
einstein,
griechischen Staatsangehörigen Christos Nikolo⸗ poulos,
griechischen poulos,
italienischen Staatsangehörigen Fernando Calamai,
Leiter des Fremdenamts der Quästur Turin Dr. Dome⸗ nico Crispino,
Polizeikommissar Demetrius Brano⸗
Chef der Ausländerabteilung im Polizeipräsidium Mai⸗
land Antonio Granata, italienischen Hauptmann Antonio Maggiore, Bezirksleiter der Polizei in Neapel Giovanni Man zi, Referenten im fascistischen Büro für Ausländerdienst Dr. Enrico E1 1v Leiter der Fremdenpolizei in Ne oncezio Muzi, Leiter des der Fascistischen Bereinigung der Industriearbeiter Laurenzo Pilolli, italienischen Oberleutnant Baron Pulciani von Ehrenberg, Direktionssekretär der fascistischen Provinzialsöderation in Mailand Renzo Rezzonico, Leiter der Presse⸗ und Propagandaabteilung der Schiff⸗ ahrtsgesell „Italia Dr. Michele Schiavone, n ü e us Dr. Gerarde Schifini, totientschen Kapitänlen — Carlo uecchimn Salimei, Zollinspektor im italien schen Zinangzinmistecinu. ngn Tagliaferri, italienischen Staatsangehörigen Bincenzo Tenerelli, italienischen Staatsangehörigen Francescoo Perez De Vera, dem Bezirksleiter der Polizei in Neapel Carlo La Volpe, dem lettischen Attaché Arnolds Langins.
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarkb) 3 lauten (Reichsgesetzbl. I S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 29. Juni 1938 “ 16“ in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗
kurs für ein englisches Pfund vom 29. Juni 1938 mit RM 12,315 umgerechnetl. = RM 86,6411, für ein Gramm Feingold demmnach = pence 54,2865, in deutsche Währung umgerechnee = 2,78558. Berlin. den 29. Juni 1938. Stteatistische Abteilung der Reichsbank. 8 ““
Beranntmachung. Betrifft: Verbot einer ausländischen Druckschrift.
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. 2. 33 bis auf weiteres im Inlande die Ver⸗ breitung der in New York erscheinenden Monatsschrift
7
„Gegen den Strome-, 8 1
verboten. Berlin, den 24. Juni 1938.
Der Reichsführer und Chef der Deutschen Polizei im heranneehe. des Innern. J. A.: Müller.
Zweite Verordnung über eine Marktregelung für Rasierklingen.
Bom 29. Juni 1938.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗
kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 488) wird verordnet:
Die Geltungsdauer der Berordnung über eine Markt⸗ regelung für Rasierklingen vom 29. Juli 1936 wird bis zum 31. Juli 1938 verlängert. v
Berlin, den 29. Juni 1938.
Der Reichswirtschaftsminister. . B.: Brinkmann.
1 über die Eingliederung der Möbeltransporteure und
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 148 vom 29. Juni 1938. S. 2.
Anordnung Berbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Herstellung von Hohlglas. Vom 28. Juni 1938. .
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. Nr. 82 S. 488 /89) ordne ich an:
„Die Geltungsdauer meiner Anordnung betr. Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Herstellung von Hohlglas vom 25. März 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 72 vom 31. März 1937) wird hiermit bis zum 31. Dez ber 1939 verlängert. b“
Berlin, den 28. Juni 1938.
Der Reichswirtschaftsminister.
betreffend:
8 8
spedi⸗ teure innerhalb des organischen Aufbaues des Verkehrs.
Auf Grund der §§ 7 und 15 (7) der Verordnung über den organischen Aufbau des Berkehrs vom 25. September 1935 (RGBl. I S. 1169) ordne ich an:
1. Unternehmer und Unternehmen, die mit Möbelwagen
Umzüge im Nah⸗ oder Fernverkehr ausführen, sind 1 12 der Reichsverkehrsgruppe Spedition und
2. mn der Fachgruppe Möbeltransport der
Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei werden die Fachuntergruppen
1 “ 5
“ “ ebildet. ““ C
3. Der Leiter der Reichsverkehrsgruppe Spedition und
Lagerei weist die zu 1 genannten Mitglieder diesen
Fachuntergruppen zu. § 9 der Verkehrsaufbauverord⸗
nung findet Anwendung. 88 1“ 4. In die Fachuntergruppe Fernumzüge gehören, auch
wenn sie außerdem Nahumzüge machen, alle Unter⸗ nehmer und Unternehmen, die die Genehmigung zum Möbelfernverkehr mit Kraftfahrzeugen haben, oder die in ihrem Möbeltransportbetrieb regelmäßig Fernum⸗ züge mit Facharbeitern durchführen und über einen eigenen Bestand an Möbelwagen, sten und ddecken und über einen den üblichen Anforderungen entsprechenden Standplatz für eigene und fremde Wagen verfügen. Boraussetzung ist ferner der Besitz von mindestens 1 Möbelwagen in Orten bis 10 000 Einwohner,
2 Möbelwagen in Orten bis 100 000 Einwohner,
3 Möbelwagen in Orten bis 500 000 Einwohner,
4 Möbelwagen in Orten bis 1 Million Einwohner,
5 Möbelwagen in Orten über 1 Million Einwohner. Der Leiter der Reichsverkehrsgruppe Spedition
kann 3 *
Anordnung
8 89. o ra* — ofgr Maruen, mit
Genebmigung, iüöhrungsvorschriften erlaffen.
5 E-sea b oe GSAln 8,ꝙ 8 8 acharupge Möben
“ Miiglieder Fachgruppe Mebel⸗ ü 4ꝙ EIe11 I“
2
5. Mitglieder der weerbe oder Fuhrgewerbe, die der Fachuntergruppe Nahumzüge zugewiesen sind, haben wegen der Be⸗ tätigung auf diesem Gebiet, solange 8 nicht über⸗ wiegt, an die Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei keinen Beitrag zu zahlen. Die Reichsver⸗ kehrsgruppe Spedition und Lagerei erhält von diesen beiden Reichsverkehrsgruppen nach Vereinbarung jähr⸗ lich einen angemessenen Anteil an den Beiträgen dieser Mitglieder als Pauschalzuschuß zu den Unkosten ihrer fachlichen Betreuung. Für die allgemeine Be⸗ treuung der Mitglieder gilt § 15 (4) der Berkehrs⸗ aaufbauverordnung. 6. Die Reichsverkehrsgruppen Kraftfahrgewerbe und Fuhrgewerbe haben der Reichsverkehrsgruppe Spedi⸗ fion und Lagerei diejenigen ihrer Mitglieder namhaft ; zu machen, die nach Ziffer 1 auch Mitglied der Reichs⸗ verkehrsgruppe Spedition und Lagerei sind. 7. Möbelwagen im Sinne der Ziffer 1 und 4 sind nur Fahrzeuge mit einem geschlossenen, gepolsterten, für den Transport von Möbeln hergerichteten, feften oder absetzbaren Möbelwagenaufbau von mindestens 5 m Läüänge, solange sie sich in gutem Zustand befinden. 8. Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1938 in Kraft.
Berlin, den 27. Juni 1988. Der Reichsverkehrsminister. 18 — J. B. Ksenigs. .“
Bekanntmachung.
Die Mutual Life Insurance Company of New York hat die Bestallung ihres Hauptbevollmächtigten für das Deutsche Reich Herrn Heinrich Julius Randolph in Bad Aibling in Bayern widerrufen. Die Löschung der Zweigniederlafsung der Mutual Life Insuranke Company of New York im Han⸗ delsregister beim Amtsgericht Traunstein ist veranlaßt. Bgl. die Bekanntmachung vom 13. Juli 1922 im Reichsanzeiger
Nr. 155 vom 17. Juli 1922. . Berlin, den 25. Juni 1938.
Das Reichsanffichtsamt für Privatv “ J. V.: Dr. Schmid.
BGBekanntmachung KP 566 der überwachungsstelle für unedle Metalle vom 28. 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle. 1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Üüber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden die folgenden Kurspreise
festgesetzt: Aluminium (Klassengruppe 1)
Aluminium, nicht legiert (Klasse 1 A) RM 123,— bis 1372,— Aluminiumlegierungen (Klasse 1 B))). c„ 58,— „ 61,— Blei (Ktassengruppe III)
Blei, nicht legiert (Klasse III ah)h)h... RM 17,— bis 19,— Hartblei (Antimonblei) (Klasse II B)) „ 19,50 „ 21,50
Juni
deutschen Auskands⸗
Reichsvertehrsgruppe Kraftfahrge⸗ forungs bei der Einfuhr nach Osterreich.
Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupser, nicht legiert (Klasse VIII A) .. RM 52,25 biz z. Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X) Messinglegierungen (Klasse IX A).. RM Rotgußlegierungen (Klasse IX B). Bronzelegierungen (Klasse IX C) . Neusilberlegierungen (Klasse IX D)..
Nickel (Klassengruppe XIII) Nickel, nicht legiert (Klasse XIII a4A4 .RM 236,— bis 209
Zink (Klassengruppe XIX) Feinzink (Klasse XIX aAaͤd. RM 19,50 bis A Raeink (lmghe XIIX GC—hh ,50 „ 1j
Zinn (Klassengruppe XX) G Zinn, nicht legiert (Klasse XX Aa)h) ..RM 2230, — bis20. Banka⸗Zinn in Blöcken „ 2 2 22297522458—8090 2—⸗ 9 242,— „ 2% Mischzum (Klasse XX Bͤ . 721 — „ 29 je 100 kg Sn-Zn
8 RM 17,— bis -
8 “ 100 kg Rest-In ie 100 kg Rest⸗Ang
„2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer
öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. GEle
zeitig treten die Bekanntmachungen KP 561 bis Kp
außer Kraft.
Berlin, den 28. Juni 1938. Der Reichsbeauftragte für unedle ““
Die am 28. Juni 1938 ausgegebene Nummer 9f Reichsgesetzblatts Teil I enthält:
Vierte Verordnung über Rechnungsführung in der Krall
versicherung. Bom 17. Juni 1938. 8 ekanntmachung der neuen Fassung der Zweiten Veronzr über Rechnungsführung in der Krankenversicherung. †
17. Juni 1938. Umfang: 4 1¼ Bogen. Berkaufspreis: 0,75 RM. Paj
sendungsgebühren: 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendum
: Berlin 96 200. Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, den 25. Juni 198 Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung. Die am 28. Juni 1938 ausgegebene Nummer 9. Reichsgesetzblatts Teil I enthält: Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke. 24. Juni 1938. b 8 Mang über die Lahngestaltung über in Rngirchung der ütee reich schen e legraphengebuhren, Vom 29. Iunni M Verordunag über bie Zoltreizei von Waren deutsch Vom 26. Juni 18 Verordnung über Anderung österreichischer Zölle.
28. Juni 1938. Verordnung über vorläufige Maßnahmen auf dem G. der Fideikommißauflösung. Vom 28. Juni 1938. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Pof sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendumg unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. — Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, den 29. Juni 199 Reichsverlagsamt. 1 Dr. Hubrich.
Vom 25. Junu
Ferrren S
8
Preußen.
Einziehungsverfügung.
Auf Grund des Gesetzes vom 26. 5. 1933 über die ziehung kommunistischen Vermögens (RGBl. I S. 293) des Gesetzes über die Ei volks⸗ und staatssseind VBermögens vom 14. 7. 1933 (RℳGBl. I S. 479) wird hich das Vermögen des aufgelösten Müttervereins in Wallt
Krs. Trier Land, zu Gunsten des Preußischen Staates
gezogen Trier, den 21. Juni 1938. Der Regierungspräsident.
Nichtamtliches. Der Litauische Gesandte Dr. Jurgis Saulys ift
Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesand wieder übernommen.
8
Nr. 26 des Reichsministerialblatts vom 25. Juni 1988]
eben erschienen Scharnhorststraße 4, Verwaltungssach
und vom Reichsverlagsamt, Berlin zu beziehen. Fn Falt: Allgeme en: Zweiundzwanzigste Anordnung
die Nengestaltung der Reichshauptstadt Verlin. — 2ac0
zwanzigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichsh
stadt Berlin. — Vierundzwanzigste Anordnung über die
eestaltung der Reichshauptstadt Berlin. — Finanzwe Flhalnc über die Einnahmen des Reichs an Steuern, und anderen Abgaben in der Zeit vom 1. April bis 31. Mahf — Konfulatwesen: Ernennungen. — Exe uaturertellt und Erlöschen einer Exequaturerteilung. — Luftschutze legenheiten: Bestimmungen über den Begriff bes Kosten“ im Sinne des § 1 Abs. 3 des Luftschutzgesetzes. — 2
und Gewichtwesen: “ über die Einn von Elektrizitätszählerformen als t. — Steuer⸗
Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Taratan Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeit von b' ämtern in Dresden (Oberfinanzbezirk Dresden). — Veran⸗ über Aenderung des Warenverzeichnies zum Zolktarif. — Be ung zur Verordnung vom 4. Juni 1938 über Aenderm Lecremecchmäfser zum Zolltarif. — Wehrmachte legenheiten: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmen Königsberg (Neum.)] — Landbeschaffung für Zwecke der macht — Kappel und Rust —. ö“
Politik und Wirtschaft nur durch sehr durchsichtige 5
Anerkennung besonderer Leiftungen des Personals der Deutschen Reichspost. Reichspostminister Dr. Ohnesorge spricht in einem dur [Amtsblatt des Reichspostministeriums veröffentlichten Sunc⸗ bei der Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Reich ein⸗ gten Beamten, besonders den Führern von Postkraftfahr⸗ en, für die restlose Erfüllung aller dabei gestellten Anscfaben in Dank und volle Anerkennung aus. In demselben Amts⸗ tveröffentlicht der Reichspostminister ein Schreiben des hsministers für Volksaufklärung und Propaganda, der ihm Beendigung der Italienreise des Führers und Reichskanzlers die großzügige Unterstützung dankt, die die Arbeit seines steriums, vor allem der deutschen Presse, der Bildpresse und Films durch die Deutsche Reichspost und ihre nach Italien andten. Postbeamten gefunden hat. Reichspostminister Ohnesorge hat den Dank des Herrn Reichsministers 2₰ kauftlärxuag, und Propaganda den beteiligten Beamten der schen Reichspost übermittelt.
Sonderpostwertzeichen. zum 5. Rennen um das Braune Band von Deutschland am Fuli 1938 in München⸗Riem gibt die Deutsche Reichspost Sonderbriefmarke zu 1,50 RM in Stahlstich auf Papier ohne sserzeichen, entworfen von Professor ichann Klein in nchen, heraus. Der Freimachungswert beträgt 42 Rpf., je Kpf. fließen dem Kulturfonds des Führers und dem Kura⸗ im der Reichsorganisation „Das Braune Band von Deutsch⸗ He. V.“ zu. Diese Briefmarke kann bis zum 9. Juli bei allen sämtern und Amtsstellen oder schriftlich bei der Versandstelle Sammlermarken, Berlin W 30, bestellt werden. Mit der rke können auch die Sendungen auch dem Ausland frei⸗ acht werden.
Aus der Vertwvalteng.
Die bevorstehende Nenderung des Finanz⸗ ausgleichs.
Reichsinnenminister Dr. Frick hat auf der Jahrestagung
Deutschen Gemeindetages eine Aenderung des Finanz⸗
geeichs angekündigt, die für einige Steuern eine Regelung
n Fahre Türkische Handelskamme für Deutschland.
8 8 8 11“ ichswirtschaftsminifter Funk über die deutsch⸗ türkischen Wirtschaftsbeziehungen. Anlaoß shres zehnjöhrigen Bestehens veranstaltete die en Handeiskammer fur Dentschland Got einen wvmpfangsabend, an Reichswirtschaftsminister Fnuk zahlreiche Vertreier ven at, Partei, Wirrschasft und Prefse Llnahgten. Derꝛ rkiiiche schafter Hamdi Arpag begrüßte die Gäste und führte des steren aus, daß die Tatsache der zehnjährigen Tätigkeit der lischen Handelskammer für Deutschland den Beweis für die chwörtlich gewordene Gastfreundschaft des deutschen Volkes ere und die Bedeutung ermessen lasse, die die deutsche Regie⸗ g den wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Länder beimesse. verdienstvoll die Arbeit der Handelskammer für die Wirt⸗ ft der beiden Länder bisher gewesen sei, gehe aus der Tatsache or, h Verlaufe von fünf Jahren der Wert des deutsch⸗ kischen Warenaustausches von rund 75 Millionen Mark auf d 209 Millionen Mark gestiegen sei. Die Regierungen beider der wünschten aufrichtig, diese wirtschaftlichen in hhöherem Maße zu entwickeln. Wir lebten in einer Feit. in auern kennt seien, und in der es schwierig sei, diese beiden Faktoren zZ voneinander zu unterscheiden. Die vom Begründer der lischen Republik, Atatürk, verfolgte Politik sei auf folgende mel zu bringen: „Friede in der Heimat, Friede in der Welt!“ dem Bewußtsein, daß auch der Führer und Reichskanzler, der Dritte Reich aufgebant habe, und dessen großartige Werke die ze Welt in Bewunderung versetzen, einer der größten Beschützer Friedens sei, sei sich die Türkei darüber klar, daß die von beiden aten verfolgte Politik der Entwicklung der Wirtschaftsbeziehun⸗ zwischen beiden Ländern förderlich sein werde.
Fetern im Hotel
1 In seiner Erwiderung sprach Reichswirtschaftsminister Funk
Dank für die gastliche Aufnahme und herzliche Glückwünsche zehnjährigen Jubiläum der Türkischen Handelskammer für utschland aus und gab der Erwartung Ausdruck, daß diese auch zukunft ihre Arbeit erfolgreich für den weiteren Ausbau der sch⸗türkischen Wirtschaftsbeziehungen fortsetzen möge. Auch er nsche, daß sich diese Handelsbeziehungen weiter vertieften, wozu oraussetzungen gegeben seien. Unter der weitblickenden und dußten Führung des Begründers der Türkischen Republik,
8
8—
Ausweis der Niederländischen Bank. nsterdam, 28. Juni. Der Ausweis der Niederländischen vom 27. Juni 1938 zeigt mit 1 481,23 (1 481,22) einen fast nderten Goldbestand. Inlandswechsel erscheinen leicht er⸗ nit 8,42 (7,95) Mill. Gulden. Dasselbe gilt für Aus⸗ en mit 329,82 (328,48) Mill. Gulden. Der Banknoten⸗ erhöhte sich um rund 6 Mill. Gulden auf 911,30 (905,52)
Gulden, während das Giroguthaben des Staates um 7,55
¹ Gulden auf 145,02 (152,57) Mill. Gulden zurückging. Die Privater erhöhten sich um 2,10 auf 808,99 (806,89) Gulden.
Wirtschaftsvertrag zwischen Holland und
Dänemark paraphiert. 4
nsterdam, 29. Juni. Zwischen Holland und Dänemar
e ein Wirtschaftsvertrag paraphiert, der die Handelsbeziehun⸗
beider Länder vom 1. 7. 1938 bis 1. 7. 1939 regelt. Der Ver⸗
gist im wesentlichen eine Verlängerung der bisher bestehenden ereinkommen. Holland erhält einige neue Vergünstigungen auf
g Gebiete der Ausfuhr seiner Agrar⸗ und Industrieerzeugnisse d, Dänemark, wogegen Holland sein nicht fehr
bedeutendes Kon⸗ ent für die Einfuhr aus Dänemark erhöht. Das dänische Rind⸗ jntingent wird jedoch nicht erhöhe.
bem von deutscher Seite
zugunsten des Reiches bringt. Die „Landgemeinde“ veröffentlicht Einzelheiten dieser geplanten Neuregelung und die Stellungnahme des Deutschen Gemeindetages hierzu. Es wird darauf hingewiesen, daß der Gemeindetag bei den Verhandlungen in weitem Umfang eingeschaltet war und versucht hat, die Einnahmeminderungen auf ein erträgliches sP beschränken. So schmerzlich die Aus⸗ fälle für die einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbände sein mögen, das Erfreulichste sei doch die Tatsache, daß an den Realsteuern nicht gerüttelt werde und diese den Gemeinden nuneingeschränkt ur alleinigen Ausschöpfung bleiben. Bei den bevorstehenden . 1“ es sich um drei Steuern, die Körperschafts⸗ steuer der öffentlichen Versorgungsbetriebe, die Grunderwerb⸗ steuer und die Gemeindebiersteuer. Erst durch das Gesetz vom Oktober 1934 wurden die öffentlichen Versorgungsbetriebe im vollen Umfang körperschaftssteuerpflichtig. Nach dem Steueran⸗ paffungsgesetz wurde das Aufkommen den Gemeinden überwiesen, denen die Erträge dieser Betriebe zustehen. Dieses Rücküberwei⸗ d-h nra-dgf soll jetzt fallen, die Erträge werden vom Reich in Unspruch genommen. Von der Körperschaftssteuer der öffent⸗ lichen Betriebe für 1938 wird nur noch ein Viertel den Ge⸗ meinden überwiesen. Die Gemeinden schätzen den Ausfall, der durch die Neuregelung entsteht, auf 120 Millionen RM. Die Grunderwerbsteuer war bisher in vollem Umfang den Stadt⸗ und Landkreisen als Einnahmequelle überwiesen. Nunmehr sollen Steuer und Zuschlag zu einer einheitlichen Steuer von 5 % zu⸗ sammengefaßt und die Verwaltung der Steuer einheitlich den Finanzämtern übertragen werden. Bon dem Steueraufkommen sollen 60 % dem Reiche verbleiben, während nur 40 % den Stadt⸗ und Landkreisen überwiesen werden. Die Stadt⸗ und Landkreise erleiden dadurch nach dem Ergebnis von 1937 einen Einnahme⸗ ausfall von rund 90 Millionen RM. Schließlich soll die Ge⸗ meindebiersteuer vom 1. Oktober an zugunsten einer Erhöhung der Reichsbiersteuer beseitigt werden. Das Aufkommen aus der Gemeindebiersteuer wird vom Gemeindetag auf etwa 170 Milli⸗ onen RM geschätzt.
Die Kürzung dieser Einnahmen wird sich, wie die Stellung⸗ nahme des Deutschen Gemeindetages abschließend bemerkt, bei den einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbänden e nach Lage der Verhältnisse verschieden auswirken. Der Ausfall wird erhebliche Rückwirkungen auf die Gestaltung des Haushaktplanes haben, je⸗ doch in den realsteuerstarken Gemeinden durch ein höheres Auf⸗ kommen an Realsteuern zum Teil ausgeglichen werden können. Empfindlicher ist die Einbuße für die Landkreise, bei denen ins⸗ besondere die Grunderwerbsteuer einen wichtigen Einnahmeposten darstellte.
Atatürk, sei die Türkei in einer alle Kräfte des Bolkes zu⸗ sammenfassenden Arbeitsanspannung im Begriffe, eine starke, in sich gesunde und von äußeren Wirtschaftseinflüssen unabhängige Nationalwirtschaft sich zu 7 Gerade im nationalsozialisti⸗ schen Deutschland würden die Erfolge voll gewürdigt, die von der Türkei in ihrem e um wirtschaftliche Stärke und Unabhän⸗ gigkeit bisher erreicht seien. Auch Deutschland habe seit der Macht⸗ übernahme durch Adolf Hitler im Vertrauen auf seine Kraft seine Vollewirtschaft neu aufaebaut. Die Erfolge der nationalsozialisti⸗ den Sietschaite und vrbenthe de politik zeigten sich besonders verin, baßt sich Teurschke voan don störenden Einflüssen des Welt⸗
Starke und gesfunoe Nutionalwirtschaften seien eine feste
und sichere Grundlage für den Neubau der Weltwirtschaft.
Die Handelsbeziehungen zwischen der türkischen Volks⸗ wirtschaft und der krisenfesten deutschen Nationalwirtschaft böten den besten Beweis für die Richtigkeit dieses Satzes. In rationeller Arbeisteilun 2,— den beiden Volkswirtschaften liefere das industrielle Deutschland dem Agrar⸗Industriestaat Türkei die zur Durchführung der weitausgreifenden türkischen Aufbaupläne erfor⸗ derlichen Investitionsgüter und sonstigen industriellen Erzeugnisse. Im Austausch gegen diese Lieferungen nehme Deutschland als ein aufnahmebereiter, kaufkräftiger und sicherer Kunde türkische land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse sowie Rohstoffe ab. Die günstigen Ziffern des deutsch türkilchen Handelsverkehrs bewiesen die Rich⸗ tigkeit einer derartigen Wirtschafts⸗ und Handelspolitik. Dem Leit⸗ satz der türkischen Politik: „Friede in der Heimat, Friede in der Welt!“ stimme das deutsche Volk aus tiefstem Herzen zu. Auch unser Führer habe immer wieder ausgesprochen, daß die Erhal⸗ tung des Friedens letztes Ziel der deutschen Politik sei.
Am Schlusse seiner Ausführungen führte Reichsminister Funk aus, er glaube sagen zu dürfen, daß Deutschland und die mit ihm in schwersten v verbündete Türkei durch die gesunde Ausgestaltung der gegenseitigen Handelsbeziehungen einen wesentlichen Beitrag nicht nur zu dem Neubau der Weltwirtschaft, sondern auch zu dem großen Friedenswerk geleistet hätten und auch in der Zukunft zu leisten willens wären. Gegenwärtig ständen wir bei der Ausgestaltung unserer Handelsbeziehungen vor neuen Aufgaben. Nach der Rückkehr der Ostmark in das Reich sei es notwendig, die bestehenden deutsch⸗türkischen Wirtschaftsverein⸗ barungen auch auf die Ostmark auszudehnen. Er hoffe, daß die in Kürze in Berlin über diese und andere Fragen beginnenden deutsch⸗türkischen Wirtschaftsverhandlungen zum Wohl beider Län⸗ der von Erfolg gekrönt sein möchten.
GWirtschaft des Auslandes.
Bestätigung der Gerüchte über Einführung der
„open market“⸗Politik in Frankreich.
Paris, 28. Juni. Das Amtliche Französische Gesetzblatt wird am Mittwoch neben einigen Zusatzverordnungen zum vierten Schub der Notverordnungen eine timmung veröffentlichen, derzufolige die Bank von Frankreich zur Regelung des Geld⸗ marktes zum Ankauf und Verkauf kurzfristiger Effekten des Schatzamtes berechtigt wird. Es wird besonders darauf hinge⸗ wiesen, daß die Bank von Frankreich nicht selbst die Subskription auf Schatzscheine vornehmen wird; ihr Eingriff wird nur auf dem Markt selbst stattfinden. Mit dieser Sonderbestimmung soll ver⸗ indert werden, daß die vorgesehenen Maß en zu Inflations⸗ rden werden. Bisher konnte die Bank von Frankreich nur durch krhöhung oder Herabsetzung ihres Zinsfußes auf dem Geldmarkt eingreifen. Durch die ihr neu zugestandene „open market“⸗ Politik hofft man, eine Erleichterung und geschmeidigere Ge⸗ staltung des Geldmarktes zu erzielen. Schließlich glaubt man, daß diese Maßnahmen auf jeden Fall einen wirkungsvollen Ein⸗ 1, 2 - eermar Haben — — dem der 2ö üwrch den uli geschaffenen Unt Seegnn owie durch die Käufe der selbständigen Amortisationskasse und der ver⸗ schiedenen Sparkassen künftig leichter vonstatten soll.
Fortsetzung auf der nüchsten Seite.
zerliner Börse
Aktien freundlich, Renten ruhig.
Wieder waren, wie schon an den vorangegangenen Tagen Kauforders für Aktien gegenüber den Abgaben in der Mehrzahl ein Beweis dafür, daß der seit längerer Zeit angestaute Bedarf nunmehr allmählich befriedigt wird. Die bekannten Verkäufe blieben, wie bereits gestern, ziemlich eng begrenzt; das anfallende Material wurde ohne Schwierigkeiten übernommen, und das meist zu höheren Kursen. Rein technisch wird die festere Börsentendenz dadurch begünstigt, daß die Finanzierung des Ultimo praktisch aeeben: ist und Geldbeschaffungsverkäufe nicht mehr erforder⸗ ich sind.
Am Montanmarkt lagen meist Vortagsschlußkurse zugrunde. Nur Rheinstahl waren um 1 % schwächer. Bei den Braunkohlen⸗ aktien, die bekanntlich gestern beträchtliche Kursgewinne erzielt hatten setzte sich der Anstieg in mäßigen Grenzen fort (Niederlau⸗ sitzer † 1, Eintracht +† ½ P), Kaliwerte waren durchweg um ½ bis ¾¼¾ %ℳ gebessert.
In der Chemischen Gruppe zogen Kokswerke, die ausschließ⸗ lich Dividende⸗ und Anleihestoa⸗ 282,2 wurden, . 4¼ % an, während Farben und Goldschmidt je ¼ %, Rütgers *% hergaben. Bei den Elektrowerten konnten Siemens einen Anfangsverlust von 2 ½¼ 9 sogleich auf 2 % ermäßigen. AEG. gaben ½ % her, während Accumulatoren um fast 2 ¼ % an⸗ zogen. Sonst sind mit auffälligeren Kursbewegungen noch zu erwähnen: Lieferungen mit +† 1 %, Berger mit +† 1 .¶¼ und Deutsche Waffen mit + 1¾¼ %. Junghanns stiegen bei einem Bedarf von ca. 10 000 RM um 3 .
Im geregelten Freiverkehr wurden Ford und Scheidemandel je 1⁄ * höher gehaubeit. S
Im Börsenverlauf machte sich verschiedentlich Abgabeneigung geltend, so daß sich die Kurse nicht immer voll zu behaupten ver⸗ mochten. Daimler gaben um *, Gesfürel und Rheinstahl je um *X% und Rütgers um % %ℳ nach. Lieferungen stellten sich um 1 ⅛ % niedriger. Farben wurden mit 156 notiert. Stöhr zeichneten sich hingegen durch eine Befestigung um 1 % aus.
Am aͤrsenichluß bröckelten die Kurse weiter leicht ab, zumal das Geschäft an Umfang abnahm. Farben wurden mit 155 % (s—. ½¼) notiert. Dessauer Gas, Mannesmann, Kokswerke und Klöckner verloren je 4 %.
Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien büßten Deutsch⸗Asiatische 5 RM ein. Vereinsbank Hamburg stiegen um 4 . Bei den Hypotheken⸗Banken kamen Meiniger Hyp. um 1 % höher an. Rheinische Hyp. verloren hingegen ½ X. .
Am Markt der Industriepapiere stiegen Miag Mühlen, Carton⸗Dresden und Froebeln⸗Zucker je um 2 ¾¼ %. C. H. Knorr gewannen 3 . Andererseits schwächten sich Magdeburger Mühlen und Hirschberg Leder, beide nach Pause, um 2 bzw 2 ¾¼ % ab. Von Kolonialwerten gewannen Schantung 1¼ %. Demgegenüber gaben Otavi % RM her.
Am variablen Rentenmarkt erhöhte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe auf 131,80 (131,60)0.. Die Gemeindeumschuldungsanleihe stellte sich auf unverändert 95,95 %.
Am Kassarentenmarkt bewegte sich das Geschäft in ruhigen Bahnen. Pfandbriefe veränderten sich nur geringfügig. Liqui⸗ dations⸗Pfandbriefe lagen eher etwas freundlicher. Von Stadt⸗ anleihen büßten 26er Elberfeld 0,55 % ein.
„Die 34er Reichsanleihe wurde um 0,20 % herausgesetzt, auch Reichspostschätze zogen im Kurse an. Am Markt der Industrie⸗ obligationen gaben Farbenbonds und 36er Mittelstahl je um *%,
lIdmühle um ¼ % nach. Klöcknerwerke kamen % % höher an,
asalt⸗Gold und Concordia Spinnerei stiegen je um ℳ% %, wobei in letzteren Zuteilung b er e. wurde. 4 .½% Pige Deutsche Rentenbankkredit Landeskultur⸗Schuldverschreibungen R 1 sollen am 30. 6. erstmalig notiert werden.
„Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld erneut höhere Sätze von 3 ¼ bis 3 ½ % anzulegen.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurden das engl. Pfund 85 unverändert 12 315 sestgesetzt, auch der Dollar und der fra ranc blieben mit 2,485 bzw. 6,92 unverändert. Der holl. Gulden wurde mit 137,55 (137,54) und der Schweizer Franken 1 56,94 (56,95) notiert. .
Börsenkennziffern für die Woche vom 20. bis 25. Juni 1938.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 20. bis 28. Juni 1938 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt: 8 Woochendurchschnitt Monats⸗
vom 20. 6. vom 13. 6. durchschnitt bis 25. 6. bis 18.6. Mai
115,61 117,67 103,83 107,23 114,18 117,70
109,61 112,71
Aktienkurse (Kennziffer Bacckan dng Schrerihrostr erg un verindustrie Verarbeitende Industrie Handel und Verkehr
Gesamt . Kursniveau der 4 ½ %igen
Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ “ Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommnnalobligationen Anleihen der Länder und beinden..
Durchschnitt..
Außerdem: 5 %ige Industrieobligationen umschuldungsanleihe..
—
100,08 99,94 99,91
99,62 99,96
vp
102,01 95,99
Devisenbewirtschaftung.
Deutsch⸗rumänische Wirtschaftsvereinbarungen.
Wie bereits mitgeteilt worden ist, gilt ab 1. Juli 1938 das deutsch⸗rumänische Verrechnungsabkommen auch für das Land Oesterreich. Der Reichswirtschaftsminister gibt dies mit Rund⸗ erlaß 73/38 D. St. — 33/38 Ue. St. bekannt und weist weiter darauf hin, daß ab 1. Juli 1938 unter das deutsch⸗rumänische Verrechnungsabkommen auch sol 8 ichisch rumänischen fallen, — vor dem 1. 1988 fällig geworden
Soweit im deutsch⸗rumänischen Verrechnungsverkehr künftig 8 —2 Schillinge lautende Verpflichtungen ealen Fme