Auslandswurenpreisverordnung vom 10. August 1937 (RSBl. I S. 884) wird mit Einwilligung des Reichskommissars für die Preisbildung und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft folgendes angeordnet:
Die Ziffer IV der Anordnung über die Preisgestaltung
bei schwedischem Timothee⸗Heu vom 30. November 1937 (ver⸗
öffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 277 vom 1. 12. 1937) erhält mit sofortiger Wirkung folgenden Wortlaut:
„Verkauft der Importeur das eingeführte schwedische Timothee⸗Heu ohne Einschaltung eines Verteilungs⸗ händlers unmittelbar an den Verbraucher, so darf er sowohl den unter I angegebenen Aufschlag von RM 8,— als auch den unter III angegebenen Aufschlag be⸗ rechnen.“
Berlin, den 4. Juli 1938. 1““
Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirt⸗ schaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung als Ueberwachungs⸗ stelle. ““
. Anordnung — ZV15 — 8 er die Herstellung von Kunstleder, Wachstuch und ähnlichen ““ Geweben *). 8
Vom 1. Juli 1938.
8 8 1
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr
vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in der
Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I.
S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errich⸗
tung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934
(Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Nr. 209 vom 7. September 1934) und der Verordnung über
die Errichtung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide
und Zellwolle vom 29. Oktober 1935 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 261 vom
7. November 1935) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗
schaftsministers angeordnet: “ 8
8oͤ Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Anordnung gelten für die Her⸗ stellung von
a) Kunstleder (Lederersatzstoffe mit Ausnahme von Schuh⸗ kappenstoffen), d. h. Gewebe mit einer Aufstrichmasse auf der Grundlage von Nitro⸗Zellulose⸗Derivaten, Kautschuk, Kunststoffen, wie Buna, Mipolam oder ähn⸗ lichen Stoffen,
b) ölgetränkten Geweben (ausgenommen Isolierstoffe für elektrotechnische Zwecke),
c) Buchbinderzeugstoffen (Kaliko, Mattleinen, Schreib⸗ leinen u. dgl.), d. h. Gewebe für Buchbinderzwecke, die mit einer Kleistermasse überzogen sind,
d) Wachstuch und Ledertuch, d. h. Gewebe mit einer Auf⸗ strichmasse auf der Grundlage von Oelfirnis und ähn⸗
1 lichen Stoffen,
Naus Geweben ohne Rücksicht darauf, aus welchen Spinnstoffen
oder Gespinsten die Gewebe hergestellt worden sind.
Verarbeitungsmengen 1
11) Betriebe, welche die im § 1 genannten Waren her⸗ stellen, haben vom 1. Oktober 1938 ab für die Herstellung dieser Waren Gewebe ganz aus Zellwolle in Höhe von minzestens der Hälfte der jeweils im Kalendervierteljahr für die entsprechende Warengruppe insgesamt verarbeiteten Ge⸗
webemengen — am Gewicht gemessen — zu verarbeiten. Sie dürfen vom 1. Oktober 1938 ab zur Herstellung dieser Waren während eines Kalendervierteljahres gewichtsmäßig ins⸗ gesamt nicht mehr als 120 v. H. derjenigen Gewebemengen verarbeiten, die sie im Vierteljahresdurchschnitt des Jahres 1937 hierfür verarbeitet haben. (2) Eine Minderverarbeitung innerhalb eines Kalender⸗ vierteljahres kann nur im nächstfolgenden Kalendervierteljahr durch entsprechende Mehrverarbeitung ausgeglichen werden. Eine Mehrverarbeitung innerhalb eines Kalendervierteljahres ist bis zur Höhe eines Drittels der vierteljährlichen Ver⸗ arbeitungsmenge zulässig; die vorgegriffene Menge muß aber im nächstfolgenden Kalendervierteljahr durch entsprechende Minderverarbeitung ausgeglichen werden. Weitere Vorgriffe bedürfen der Einwilligung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle.
§ 3
11) Die, Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für Ausfuhraufträge oder Aufträge inländischer Abnehmer, die die in § 1 genannten Waren nachweislich zum Zwecke der Ausfuhr verwenden.
(2) Die Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle kann im Einvernehmen mit der Ueberwachungs⸗ stelle für Baumwollgarne und ⸗gewebe im Einzelfalle oder allgemein Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen. Anträge hierauf sind über die Wirtschaftsgruppe Textilindustrie der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunst⸗ seide und Zellwolle einzureichen. 1“ “
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr estraft.
8
85
Die Anordnung tritt am 1. Oktober 1938 in Kraft. Am gleichen Tage tritt die Anordnung — ZV 12 —, vom 29. Dezember 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 302 vom 31. Dezember 1937) außer Kraft.
Berlin, den 1. Juli 1938. Der Reichsbeauftragte für Seide, Kunstseide und Zellwolle. . Hagemannä.
Der Reichsbeauftragte für Baumwollgarne
J. V.: Ehmer.
*) Betrifft nicht das Land Oesterreich.
Bekanntmachung KP 570
der Uberwachungsstelle für unedle Metalle vom 4. Juli 1938,
betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Überwachungs⸗ stelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend aufgeführten Me⸗ tallklassen anstelle der in den Bekanntmachungen KP 568 vom 30. Juni 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 150 vom 1. Juli 1938) und KP 569 vom 1. Juli 1938 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 151 vom 2. Juli 1938) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII ahnh.. RM 55,50 bis 58,—
Kupferlegierungen (Klassengruppe IX) Messinglegierungen (Klasse X aAhͤ. . MM 40,— bis 42,50 Rotgußlegierungen (Klasse X B55. „ 55,50 „ 58,— Bronzelegierungen (Klasse X CGCS „ 80,50 „ 83,50 Neusilberlegierungen (Klasse X D) „ 52,— „ 54,50
Zink (Klassengruppe XIX)
Feinzink (Klasse XxIX A4ͤ!.. AKRM 20,75 bis 22,75 Rohzink (Klasse XIX C. . . . . . 16,75 „ 18,75 Zinn (Klassengruppe XX)
Zinn, nicht legiert (Klasse XX aAah. RNM 239,— bis 249,— Banka⸗Zinn in Blöckeln „ 251,— „ 261,— ischziun (Klasse XX B) .. „ 888. „ 249,—
““ 8 1 .e 100 kg Sn⸗Inhalt Re 17,75 bis 19,75 je 100 kg Rest⸗Inhalt u . NM 239,— bis 249,—
je 100 kg Sn⸗Inhalt
RM 17,75 bis 19,75 1 je 100 kg Rest⸗Inhalt. 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 4. Juli 1938.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. J. A.: Wieprecht. 8
— —
Anordnung V 19 *)
der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Ar (Berwendung von Holzstopfen). Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom
Lötzinn (Klasse Xx D). .
2
18 “
4. September 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 816) in der Fassung
der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzblatt 1. S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errich⸗ tung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
dickflüssige Lacke aller Art, Rostschutzjarben, Schiffsbodenfarben, dickflüssige Oele aller Art, auch Leinöl, Leinölfirnis, Standöl “ in Kanister abfüllt, die mit Stopfen verschlossen werden, muß hierbei der Stückzahl nach 50 v. H. Holzstopfen verwenden.
8§ 2 Wer Waren aller Art in Glasbehältern bis zu 1 Liter Rauminhalt, die mit Stopfen verschlossen werden, abfüllt oder verpackt und unmittelbar an den Verbraucher abgibt, muß hierbei der Stückzahl nach 25 v. H. Holzstopfen verwenden.
Wein und weingeisthaltige Getränke fallen nicht unter die Vorschriften des Abs. 1. 8
Als Holzstopfen im Sinne der §§ 1 und 2 gelten nur die Erzeugnisse solcher Firmen, die von der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgegeben werden.
Zunm Nachweis der Einhaltung der Vorschriften der §§ 1 bis 3 kann die Ueberwachungsstelle die 118;8— von Ein⸗ kaufsbelegen verlangen, aus denen sich ein diesen Vorschriften
*) Gilt nicht für das Land Oesterreich.
8 B1 9-S
Fachanwälte für Steuerrecht.
Eröffnung der Reichssinanzschule Berlin durch Staatssekretär Reinhardt.
Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium 88
e
hardt hat gestern in Gegenwart von Vertretern des Rei zjustiz⸗ ministers, der Reichs⸗Rechtsanwaltskammer und der Reichs⸗ finanzverwaltung und von 130 Rechtsanwälten und Anwalts⸗ assessoren die im Grunewald, Königsallee Nr. 20, eingerichtete Reichsfinanzschule Berlin eröffnet. Zweck der Reichsfinanzschule Berlin ist die Durchführung von Lehrgängen für Rechtsanwälte, die in die Liste der Fachanwälte für Steuerrecht eingetragen zu werden wünschen.
Die Eröffn zfeier wurde nach einem Musikvortrag der Kapelle der vFacschae Zoll eingeleitet durch eine Begrüßungs⸗ ansprache des stellvertretenden Oberfinanzpräsidenten Berlin, Finanzpräsidenten Dr. Casdorf.
Nach Staatssekretär Reinhardt, aus dessen größerer Rede wir unten einige Ausschnitte bringen. Prach als Vertreter des Reichsjustizministers, Ministerialrat Dr. Vogels. Auch die Justiz⸗ verwaltung begrüße die Eröffnung dieser Reichsfinanzschule, zu der der Reichsjustizminister 9 seine Zustimmung gegeben habe. Sie werde sicher einen Markstein für die Steuerberatung
Rein⸗
entsprechendes Bezugsverhältnis von Holzstopfen zu anderen Stopfen ergibt. 8 § 5
Die Ueberwachungsstelle kann Ausnahmen von den Be⸗
stimmungen der §§ 1 und 2 zulassen und sie mit Bedingungen und Auflagen versehen. § 6
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr .11“ 87
82 Anordnung tritt am 1. August 1938 in Kraft.
Berlin, den 2. Juli 1938. Der Reichsbeauftragte für Waren vers
— — — —
BGekranntmachung Nr. 1
zur Anordnung V 19 der Ueberwachungsstelle für Waren wachungsstelle für Waren verschiedener Art vom 2. Juli 1938
verschiedener Art (Verwendung von Holzstopfen). Auf Grund des § 3 der Anordnung V 19 der Ueber⸗
betr. Verwendung von Holzstopfen (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 153 vom 5. Juli 1938) wird folgendes bekanntgegeben:
Als Holzstopfen im Sinne der §§ 1 und 2 der An⸗ ordnung V 19 gelten nur die Erzeugnisse der nachstehend auf⸗ geführten Firmen: 5
Marxenstopfen G. m. b. H., Berlin⸗Halensee, Nestor⸗ straße 8 /9, 1 —
Walter Kliewe, Erste Lizenzfabrik f. Marxenstopfen, Hamburg 39, Mühlenkamp 29/31,
Loitzer Marxenstopfen Kom.⸗Ges. Dr. Zwingauer Loitz, Berlin W 62, Lützowplatz 1,
Fürstliche Kammer, Carolath, Kr. Glogau,
Louis Engel & Co., Blumenau i. Sa.,
E. Reuter, Blumenau i. Sa.,
Korb & Werner, Olbernhau i. Sa.,
C. Moritz Reichel, Niederlauterstein i. Erzgeb.,
Neubert & Richter, Nieder⸗ u. Mittelsaida i. Sa.,
Bernhard Albrecht, Pobershau i. Erggeb.
Berlin, den 2. Juli 1938. 88
Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. Heimer.
ung des Jahresbeitrags für die Zweiganstalt der See⸗Berufsgenossenschaft.
Vom 30. Juni 1938.
uf Grund des § 1195 Absatz 1 der Reichsversicherungs⸗ ordnung wird der Jahresbeitrag, der an die Zweiganstalt der See⸗Berufsgenossenschaft für jede im Kleinbetriebe der See⸗ schiffahrt sowie in der See⸗ und Küstenfischerei beschäftigte Person (zu vgl. §§ 1186, 1187 der Reichsversicherungsordnung)
zu entrichten ist, von dem Beitragsjahre 1938 ab wie bisher
auf 25 Reichsmark festgesetzt. 8 Das Reichsversicherungsamt. 1 8. V. Dr. Kkeffer.
Bekanntmachung.
Die am 4. Juli 1938 ausgegebene Nummer 24 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung einer vierten deutsch⸗chilenischen Vereinbarung über die Einfuhr von Chile⸗ salpeter. Vom 23. Juni 1938. b
Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Verein⸗ barung zur Ergänzung und weiteren Verlängerung der Geltungs⸗ dauer der Achten Zusatzvereinbarung zum vorläufigen Handels⸗ abkommen zwischen Deutschland und der Belgisch⸗Luxemburgischen Wirtschaftsunion. Vom 28. Juni 1938.
Bekanntmachung über die Ratifikation der deutsch⸗griechischen Zusatzvereinbarung zum Handels⸗ und’ Schiffahrtsvertrag. Vom 30. Juni 1938. . .
ekanntmachung über die Ratifikation des deutsch⸗griechischen Abkommens über Zahlungen im Warenverkehr. Vom 30. Juni 1938. . Zweite Bekanntmachung zum Abkommen zur Regelung des Walfangs. Vom 30. Juni 1938.
Umfang: %¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Vore auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 1
Berlin NW 40, den 5. Juli 1938. 1 Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches. 8 Aus der Verwaltung.
“ 8
. G 11“ bilden; sowohl die Reichsfinanzverwaltung als auch die Reichs⸗ justizverwaltung werden aus dieser Einrichtung nur Nutzen ziehen.
An Stelle des verhinderten Präsidenten der Reichs⸗Rechts⸗ anwaltskammer sprach dessen Stellvertreter, der Präsident Rechts⸗ anwalt Ranz. Er begrüßte namens der Auwaltschaft die Ein⸗ richtung dieser Reichsfinanzschube. Der Rechtsanwalt ist als 8 Diener am Recht ein unentbehrliches Organ in der
bechtspflege und somit auch zur Steuerberatung berufen. Die Rechtsanwälte werden durch die Einrichtung der Fachanwalt⸗ Waft für Steuerrecht mehr als bisher Steuerberatung betreiben. ie Reichs⸗Rechtsanwaltskammer hat ihr großes Interesse an der steuerberatenden Tätigkeit der Rechtsanwälte auch dadurch zum Ausdruck gebracht, daß mit 1““ 1. Juli ab bei ihr eine Steuerstelle errichtet worden ist. iese Stelle hat u. a. die die Rechtsanwaltschaft berührenden Fragen des Steuerrechts laufend zu beobachten, zu beabbeiten und aus uwerten swse die 1 Aus⸗ und Fortbildung der Re tsanwaltschaft zu ördern.
Mit einem Sieg Heil auf den Führer, das durch den Leiter der Reichssinanzschule Berlin, Oberregierungsrat Dr. Baier, wurde, und den Liedern der Nation endete die Feier, der sich eine Besichtigung der Reichsfinanzschule anschloß. Staats sekretär Reinhardt führte in einem größeren Vortrag u. a. aust
1938.
S. 3
dem Gebiet des Steuerrechts aufzutreten wünschen, gt. Er⸗ füllung bestimmter Bedingungen neben der Bezeichnung „ anwalt“ die Sonderbezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen. .
endung G
rich
Pgnigen
Ohne Steuern kein Staat, und ohne Staat keine Daseins⸗ und Entwicklungsmöglichkeiten der Volksgemeinschaft, des ein⸗ zelnen Berufsstandes, der einzelnen Familie und schließlich jedes einzelnen Volksgenossen.
Die Steuer muß nach der wirtschaftlichen Leistungskraft des einzelnen bemessen werden. Diese wirtschaftliche Leistungskraft hat der einzelne nicht nur sich selbst zu verdanken, sondern im wesentlichen dem Staat und dessen Einrichtungen, die die Vor⸗ aussetzungen für die Erzielung wirtschaftlicher Leistungskraft sind. Es ist nicht mehr wie recht und billig, daß der einzelne in dem Maß zur Deckung der Kosten des Staates herangezogen wird, in dem er die Einrichtungen des Staates unmittelbar und mittelbar in Anspruch nimmt und in dem er innerhalb der staatlichen Ordnung wirtschaftliche Leistungskraft erzielt. 1
Das Merkmal der wirtschaftlichen Leistun skraft ist, wenn die Steuern sozial gerecht und wirtschaftlich tragbar sein sollen, sehr
vielgestaltig. Es besteht aus Einkommen, aus Vermögen, aus
Verbrauch und aus Verkehrsvorgängen. 8 G Einkommen, Vermögen, Verbrauch und Verkehrsvorgänge gibt
es nicht nur in einer Art, sondern in vielerlei Art, und jede dieser
verschiedenen Arten birgt verschieden große wirtschaftliche Lei⸗
stungskraft in sich. Die Steuer muß, wenn sie sozial gerecht und
wirtschaftlich tragbar sein soll, der Verschiedenartigkeit und der Vielgestaltigkeit der wirtschaftlichen Leistungskraft angepaßt sein. Das bedingt, daß die Steuer in verschiedene Steuern au gegtiedent wird, und zwar nach der Verschiedenartigkeit der wirtschaftlichen Leistungskraft, und daß jede einzelne Steuer so gestaltet wird, daß trotz der Vielgestaltigkeit der sozialen und wirtschaftlichen Verhält⸗ nisse im einzelnen der Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit gewahrt ist.
Zur sozialen Gerechtigkeit und zur wirtschaftlichen Tragbar⸗ keit gehört auch, daß bei der Gestaltung der Steuern weitmöglichst der Familienstand berücksichtigt wird.
Die allgemeinen Interessen des Volksganzen gebieten, daß jeder Steuerpflichtige seine steuerlichen Obliegenheiten pünktlich und gewissenhaft erfüllt und seine steuerlichen Dinge richtig und klar darstellt. Es muß demgemäß jeder Steuerpflichtige alle für seine Verhältnisse in Betracht kommenden Vorschriften kennen, und es muß jeder Steuerpflichtige diesen Vorschriften richtig zu ent⸗ sprechen verstehen. Für Unkenntnis von Vorschriften und für Un⸗
fähigkeit, diesen Vorschriften zu entsprechen, kennt das Gesetz keine
Entschuldigung.
Es gibt viele Steuerpflichtige, die aus dem einen oder anderen Grund sich nicht selbst die erforderlichen steuerrechtlichen Kennt⸗ nisse aneignen können oder wollen. Diese bedürfen, wenn sie ihre steuerlichen Obliegenheiten pünktlich und gewissenhaft erfüllen und sich nicht der Gefahr eines strafbaren Vergehens gegen die Steuer⸗ gesetze aussetzen wollen, eines steuerkundigen Beraters, und zur
Vertretung ihrer steuerlichen Dinge vor den Finanzbehörden eines
entsprechenden, bei den Finanzbehörden zugelassenen Vertreters. Dieses Bedürfnis ist um so dringender, je verschiedenartiger und vielgestaltiger die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen sind, und je weniger er selbst Zeit oder Neigung hat, sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen oder seine steuer⸗ lichen Dinge vor den Finanzbehörden zu vertreten.
Die ordnungsmäßige Beratung und Vertretung in Steuer⸗
sachen setzt voraus, daß der Berater und Vertreter die erforder⸗
lichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Buchführung und des Bi⸗ lanzwesens, auf dem Gebiet des Steuerrechts und auf dem Gebiet
des Verfahrens vor den Finanzbehörden besitzt, und daß er auch
weltanschaulich und charakterlich als Berater und Vertreter in
Steuersachen geeignet ist.
§ 107 Absatz 3 der Reichsabgabenordnung gemäß gibt es zwei
Gruppen von Personen, die ohne weiteres befugt sind, ge chäfts⸗ mäßig Rat und Hilfe in Steuersachen zu erteilen und als Bevoll⸗
mächtigte und Beistände von Steuerpflichtigen vor den Finanz behörden aufzutreten: “ 9 die Rechtsanwälte und Notare, 2. die Personen, die durch einen Oberfinanzp ‚Steuerberater“ ausdrücklich zugelassen worden find. Die Rechtsanwälte und Notare und die Steuerberater sind die einzigen Personengruppen, die als Bevollmächtigte und Bei⸗
stände von Steuerpflichtigen vor den Finanzbehörden allgemein züugelassen sind und demgemäß nicht zurückgewiesen werden können.
Prozeßagenten, öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, vereidigte
Bücherrevisoren usw. können die allgemeine Befugnis, als Bevoll⸗
mächtigte und Beistände von Steuerpflichtigen vor den Finanz⸗
behörden aufzutreten, nur durch ausdrückliche Zulassung als Steuerberater erkangen. S. 8
Die Rechtsanwaltschaft hat den Wunsch, sich in Zukunft
mmehr als bisher auch als Rechtswahrer auf dem Gebiete des Steuerrechts zu betätigen. Dieser Wunsch wird durch die Reichs⸗ finanzverwaltung außerordentlich begrüßt. Feigneteren Stand als den der Rechtsanwälte geben, Berater und Vertreter auch in Steuerrechtssachen zu sein. 8
Es kann keinen ge⸗
Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister der
1 Justiz haben im Einvernehmen mit der Reichs⸗Rechtsanwalts⸗ kammer am 10. November 1937 Richtlinien über eine besondere Fachanwaltschaft im Steuerrecht erlassen.
Danach dürfen die⸗ jenigen Rechtsanwälte, die nach außen auch als Rechtswahrer auf
echts⸗
Die Sonderbezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ neben
der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ dürfen nur die Rechtsanwälte führen, die durch den Oberfinanzpräsidenten, in dessen Bezirk sie
wohnen, in die Liste der „Fachanwälte für Steuerrecht“ ein⸗
getragen worden sind. Die Liste liegt bei den Oberfinanz⸗
präsidenten und bei den Präsidenten der Rechtsanwaltskammern
zur Einsicht offen. 1
In die Liste der Fachanwälte für Steuerrecht können nur Rechtsanwälte eingetragen werden. Personen, die erst Anwalts⸗ assessoren sind, Steuerberater und andere Personen können in die Liste der Fachanwälte für Steuerrecht nicht eingetragen werden
und demgemäß die Befugnis, sich „Fachanwalt für Steuerrecht“
zu nennen, nicht erlangen. e Die Eintragung in die Liste der Fachanwälte für Steuerrecht
E nur, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt
ind:
1. Der, Rechtsanwalt muß die Eintragung in die Liste der Fachanwälte für Steuerrecht beantragen und ein Zeugnis der Reichsfinanzschule Berlin darüber beibringen, daß er mit dem Wesen der verschiedenen Steuern und mit den Vorschriften der Steuergesetze vertraut ist und die Buch⸗ führung und das Bilanzwesen und die praktischen Aus⸗ wirkungen und Beziehungen von Buchführung und Bi⸗ lanz zum Steuerrecht beherrscht.
Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister der Justiz müssen die Eintragung bewilligt haben.
Das Zeugnis der Rei⸗ vfenanaschat. Berlin über die Eig⸗ nung zum Fachanwalt für Steuerrecht kann nur dadurch erlangt werden, daß der Rechtsanwalt an einem mindestens einmonatigen Fee. der Reichsfinanzschule Berlin teilnimmt. Die Unter⸗ htsfächer in diesem Lehrgang sind: Oeffentliches Finan wesen, Reichsabgabenordnung, “ und Bilanzwesen, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Steuern vom Vermögen, Ver⸗ kehrsteuern. 8 Es liegt nicht nur im Interesse der Steuerpflichtigen, son⸗ dern — im Interesse der Reichsfinanzverwaltung, daß die⸗ teuerpflichtigen, die nicht selbst mit den steuerlichen chriften vertraut sind, sich durch einen Fachanwalt für
“
Vor
Steuerrecht oder durch einen zugelassenen Steuerberater beraten und vor dem Finanzamt vertreten lassen. Es liegt im Interesse der Reichsfinanzverwaltung, daß die Fachanwälte für Steuer⸗
recht und die zugelassenen Steuerberater den an sie gestellten An⸗
forderungen voll gewachsen sind, und daß durch das Wirken der Fachanwälte für Steuerrecht und der Steuerberater der Verkehr zwischen den Steuerpflichtigen einerseits und den Finanzbehörden
anderseits wesentlich erleichtert und vereinfacht wird. Dieser Ge⸗
Deutschlands wirtschaftliche Entwicklung im ersten “ Halbjahr 1938S.
8 8 1““ Der von der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A.⸗G., Berlin, wie üblich schon in den ersten Julitagen herausgegebene wirtschaftliche Rückblick auf die erste Jahreshälfte vermittelt wiederum durch prägnante textliche Ausführungen und durch umfangreiches stati⸗ stisches Material ein klares Bild der wirtschaftlichen Lage.
Das einleitende Kapitel stellt unter der Ueberschrift „Deutsch⸗ lands Wirtschaft im Zeichen der Vollbeschäftigung und der Ein⸗ gliederung Oesterreichs“ die Vereinigung der Ostmark mit dem Altreich als den das Wirtschaftsleben beherrschenden Vorgang heraus. Durch ihre Eingliederung erhielt die Ostmark den Zu⸗ gang zu einem weit größeren Markt. An die Stelle depressiven Drucks tritt nunmehr die Ankurbelung in allen Bereichen. Aus dem vollbeschäftigten Altreich strahlen dabei starke Aktivkräfte nach der Ostmark über. Die Vollbeschäftigung, die in der Ostmark
das Ziel der Ankurbelungsmaßnahmen bildet, ist im Altreich
errungen. Mit dem errungenen Ziel hat sich nunmehr die Auf⸗ W verändert. Die Volkswirtschaft ist ein lebender rganismus, der sich in ständiger Bewegung und Erneuerung befindet. Eine schematische Fortführung in der Vergangenheit bewährter Maßnahmen würde dieser Dynamik bald nicht mehr
he werden, sondern zu wachsenden Spannungen führen. Der
achdruck liegt deshalb nunmehr auf einer elastischen Wirtschafts⸗ politik mit dem Ziel weiter verbesserter Gütererzeugung. Damit ergeben sich vielfältige neue Aufgaben.
a) Vollbeschäftigung bedeutet keine starre, waüberschreitbare Grenze. Vielmehr gehört es zum Wesen moderner arbeits⸗ teiliger und hierdurch feinverästelter Volkswirtschaften, daß fr stets eine Fülle latenter Kräfte aufweisen, die man urch eine zielbewußte Politik freimachen und einsetzen kann. Dies gilt einmal 8t die Arbeitskräfte, wo durch Heranziehung noch leistungsfähiger, älterer Arbeiter, durch Verwendung von Frauenarbeit, durch ent⸗ sprechende Umschichtungen von Arbeitskräften usw. noch gewisse letzte 11“ gemacht werden können. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die vom Beauftragten für den Vierjahresplan Ende Juni 1938 erlassene „Ver⸗ ordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Auf⸗ gaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung“, wodurch
eine allgemeine zeitlich begrenzte Dienstpflicht aller arbeits⸗
ffähigen deutschen Männer und Frauen jeden Berufes
““ Feschaffen wurde.
b) Besondere Aufmerksamkeit ist sodann im gegenwärtigen Zeitpunkt dem Produktionsapparat zuzuwenden. Vollbeschäftigung bedeutet hier überdurchschnittliche Be⸗ anspruchung, also auch starke Abnutzung. Die Vornahme
ausreichender Erneuerungen ist also niemals wichtiger als in diesem Zeitraum.
Darüber hinaus bieten der technische Fortschritt und die betriebliche Rationalisierung die Möglichkeit, den Pro⸗ duktionsumfang zu vermehren; dabei kommt es auf eine
lastische Anpassung an den künftigen Bedarf an. Einem naachhaltigen Investitionsaufschwung muß eine Vermehrung der Verbrauchsgüter auf dem Fuße folgen.
c) Volkswirtschaftliche Elastizität setzt ferner das Vorhanden⸗
G ““ Reserven an umschlags⸗
ähigen ütern voraus. Die Wege zu ihrer Be⸗
chaffung sind verstärkte Eigenproduktion von alten und
euen Rohstoffen und Konsumgütern einerseits, ziel⸗
ewußte und üunermüdliche Pflege des Außenhandels andererseits.
Die vollbeschäftigte deutsche Volkswirtschaft ist bereits in wichtigen Ansätzen auf diese Aufgabe der Elastizitäts⸗ und Re⸗
servenpolitik ausgerichtet. Ein entscheidendes Instrument hierfür bildet der Vierjahresplan, der in erster Linie der Vergrößerung der heimischen Produktion an dringlich benötigten Rohstoffen aller Art dient. In der gleichen Richtung wirkt die deutsche Arbeits⸗ einsatzpolitik. Dabei müffen im Rahmen einer zweckmäßigen Rangordnung die verfügbaren eg so kingesett werden, daß unter Berücksichtigung aller nationalpolitischen Gesichtspunkte der bestmögliche Leistungserfolg auf lange Sicht erzielt wird. Da aus mannigfachen Gründen eine hohe öffentliche Investitionstätigkeit in einer Reihe von Gebieten aufrechterhalten werden muß, gilt es, in der Konsumsphäre volkswirtschaftlich hauszuhalten. Dabei ist es bedeutungsvoll, daß es trotz des Vorranges der In⸗ vestitionen bereits während der letzten Jahre gelungen ist, auch den Verbrauch zu heben. Dies läßt sich ebenso am Anstieg des deutschen Arbeitseinkommens von 26 Milliarden RM 1933. auf 38 Milliarden RM im Jahre 1937 erkennen, wie auch aus den erhöhten der Verbrauchsmengen bei den meisten Kon⸗ sumgütern. Dabei gilt es zu bedenken — was vielfach von aus⸗ ländischen Beobachtern übersehen wird —, daß sich der Lebens⸗ standard eines Volkes nach dem Einkommens⸗ und Verbrauchs⸗ stand der gesamten Bevölkerung bemißt und nicht nach dem Stande seiner wohlhabenden Schichten. Die der deutschen Wirt⸗
Verkäufliche Erfindungen und Warenmuster.
Gewerbliche Schutzrechte auf der Leipziger Herbstmesse 1938.
Auf der kommenden Leipziger Herbstmesse, die vom 28. August
bis 1. September 1938 stattfindet, werden im Rahmen der Messe
utzrechte zahlreiche neue Erfindungen und
hr gewerbliche 1m estellt, von denen ein Teil bereits in
arenmuster zum Verkau
der Praxis erprobt ist und lizenzweise vergeben werden 2 Im
Gegensatz zu anderen Erfindermessen werden in Leipzig keine un⸗ klaren Projekte ausgestellt, die vielfach lediglich Hoffnungen beim Erfinder selbst erwecken können, vielmehr sind sämtliche gezeigten Patente und Muster zuvor auf ühre rauchbarkeit geprüft und erst dann zur Ausstellung zugelassen “ sich eine Kommission von Fachleuten von der Nützlichkeit der Verfahren und Artikel überzeugt hat. Unter den Patenten und Warenmustern Be. so Näzwibe alle industriellen Sparten vertreten; Maschinen⸗
u, 1 Flugtechnik, Wasserbau, Bautechnik, Textil⸗
ausgerät und vieles andere mehr. Die seit einigen
Uhete Hehrösans der zum Angebot gelangenden arenmuster hat auf den früheren Messen zu dem um 80 bis 150 % mehr Umsätze 82 jeder s ist zu erwarten, daß auch in diesem Herbst
industrie, zahren eingefü 8 ee unch rfolg geführt, da Messe stattfanden.
“
danke liegt der Errichtung der Reichsfinanzschule Berlin zu⸗ grunde, an der Lehrgänge für Rechtsanwälte durchgeführt werden Es wird nun auch für das Steuerrecht der in der Rechts anwaltsordnung enthaltene Grundsatz verwirklicht: „Der Rechts⸗ anwalt ist der berufene, unabhängige Vertreter und Berater i allen Rechtsangelegenheiten.“ 2 Zu den Rechtsangelegenheiten gehören beim Fachanwalt fü Steuerrecht auch alle Steuerrechtsangelegenheiten.
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“ 1““ schaft gestellten Aufgaben setzen eine steigende Kapitalbi ein vermehrtes Steueraufkommen voraus. Eine hohe Kapital⸗ bildung ist die Vorbedingung dafür, daß die im Frühjahr 1938 angekündigte Finanzierungsumstellung gelingt, deren Wesen darin liegt, daß nunmehr im Zustande der Vollbeschäftigun Kreditvorgriffe aufzuhören haben und die öffentliche Finanzie⸗ rung auf die beiden Säulen der vermehrten Steuereinnahmen einerseits und der Inanspruchnahme der Kapitalbildung durch Reichsanleiheemissionen andererseits umgestellt wird. . 8 Kapitalbildung und Steuerleistungen müssen aus den üͤber⸗ schüssen der Volkswirtschaft geschöpft werden. Die vergangenen Jahre haben in dieser Hinsicht, wie die Ertragsgestaltung de deutschen Unternehmungen erkennen läßt, zweifellos Fortschritte gebracht. Die Vollbeschäftigung wirft hier aber neue Problem auf, da die Vollausnutzung der Kapazitäten meist mit einem Kostenanstieg verknüpft ist und auch sonst eine Anzahl verteuern⸗ der Faktoren auszugleichen ist. Um so dringlicher wird für di Unternehmungen die Aufgabe, diesen belastenden Vorgängen durch verstärkte Rationalisierung entgegenzuwirken. In diesem Zu⸗ sammenhange gilt es, erneut 8 die Bedeutung der Reserven⸗ bildung hinzuweisen. Auch in der vollbeschäftigten Wirtschaft gibt es Risiken und Verlustmöglichkeiten für den Einzelbetrieb, da die Wirtschaft nicht stehenbleibt, sondern sich fortentwickelt, da durch neue technische Fortschritte bisherige Apparaturen entwertet wer⸗ den können, da Umschichtungen in der Produktion von Investi⸗ tions⸗ und Verbrauchsgütern das Beschäftigungsbild grundlegend verändern können usw. Da jedoch dem Risikofaktor grundsätzlich eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutüng zukommt, ist sein Erhaltung auch im Zustande der Vollbeschäftigung durchaus posi⸗ tiv zu werten. Denn er bildet eine gesunde, keinen Stillstand zu⸗ lassende Antriebskraft für die unternehmerische Aktivität und da⸗ mit für die lebendige Fortentwicklung der Volkswirtschaft. In dem in einem besonderen Kapitel gezeichneten Bilde der weltwirtschaftlichen Lage wird H becnee glichen. daß in scharfem Gegensatz zu dem anhaltenden Produktions⸗ und Be⸗ schäftigungsanstieg in Deutschland in der Weltwirtschaft seit Jah⸗ resfrist fühlbare Abschwächungen der gesamten Wirtchaftstätig⸗ keit hewvorgetreten sind. In einigen großen Volkswirtschaften setzte sich sogar ein ausgesprochener Konjunkturrückschlag durch. Die industrielle Produktion der Welt ging demzufolge von ihrem im April/Mai 1937 ereichten Gipfelstand von fast 131 (Basis der Inderziffer 1928 = 100) auf rd. 114 in den ersten Monaten von 1938 zurück. Die verschlechterte Produktions⸗ und Absatzlage der Industrie hat bereits wieder — einer Zunahme der Weltarbeits⸗ losigkeit und damit zu einer Verminderung von Einkommen und Verbrauch geführt. Die Rückwirkung auf den weltwirtschaftlichen Güteraustausch folgte unmittelbar. Das Frühjahr 1938 brachte eine merkliche Schrumpfung des Welthandels um rd. 13 % gegen über dem letzten Vierteljahr 1937, das bedeutet nach Ausschaltung der üblichen saisonmäßigen Verminderung ein tatsächliches Um satzminus von rd. 6 bis 7 %. 8 Da der weitere Entwicklungsweg der deutschen Wirtschaft
als fortschreitender Aufstieg ohne weiteres vorbezeichnet ist, geht das wie üblich als „Ausblick“ überschriebene letzte Kapitel beson⸗ ders auf die Entwicklungslinien und Spannungen in der Welt wirtschaft ein. In der Weltwirtschaft ist zwar auf der Seite der Produktion ein durchaus positives Ergebnis abzulesen, indem die Produktionskapazitäten sogar stärker gestiegen sind als die Be⸗ völkerungszunahme, so daß man im Weltdurchschnitt wohl mit einer vedessasten Bedürfnisbefriedigung rechnen kann, doch stehen diesen Fortschritten und Verbesserungen außerordentliche Span⸗ nungen und Widerstände entgegen. Für eine Volkswirtschaft mit einer großen Bevölkerung auf engem Raume, wie die deutsche, die weder über Devisen und Goldreserven, noch über den unmittel⸗ baren Zugang zu den Rohstoffen in eigenen Kolonien verfügt, die andererseits einen steigenden Rohstoffbedarf hat, ergeben sich daraus klare Konsequenzen. Ein passives Warten auf ungewiss Wunder könnte hier verhängnisvolle Wirkungen haben. So kam es in Deutschland zwangsläufig zu dem Entschluß, mit aller ver 1 fügbaren Aktivität den Weg selbstverantwortlicher Arbeit zu gehen, wie er seinen konzentrierten Ausdruck im Vierjahresplan gefun⸗ den hat. Bestmögliche Sicherung von Ernährung und Produktion aus eigenen Kräften ist die Aufgabe. Das bedeutet keine selbst⸗ gewollte Ausschaltung aus dem Weltgüteraustausch. Vielmehr gehört eine verstärkte und zielbewußte Pflege der Ausfuhr in der 8 Absicht, möglichst viel Güter zur Hebung des deutschen Lebens⸗ standards wieder einführen zu können, zu den ausgesprochenen Grundfätzen dieser neuen deutschen Wirtschaftspolitik. Daß es sich hier um keine nur theoretische Forderung handelt, zeigen die großen Anstrengungen in der Ausgestaltung des Gegenseitigkeits⸗ verkehrs unter besonderer Betonung des Güteraustausches mit allen Ländern, die markt⸗ und produktionsmäßig eine natürliche Ergänzung darstellen und die auch räumlich als Nachb 1 gesicherten Austausch auf lange Sicht gewährleisten.
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recht viele der angebotenen Ideen Interessenten finden und zu Waren und Maschinen werden, die nicht nur Gewinn einbringen, sondern auch Zeit und Arbeitskraft sparen. Die Messe für ge⸗ werbliche Schutzrechte wird wie im Vorjahr im Ringmeßhaus in der Leipziger Innenstadt abgehalten.
Neue Baustoffe und Baumaschinen. Die Baumesse, die auch im Herbst in Leipzig stattfindet und
diesmal vom 28. August bis 1. September 1938 zu sehen sein wird, bringt zahlreiche neue Maschinen und Baustoffe heraus. Die Zahl der Ausstellerfirmen hat sich erheblich vergrößert. Die neuen Großbauten des Reiches und die Notwendigkeit möglichst vielsei⸗ tiger Anwendung von Maschinen an Stelle menschlicher Arbeits⸗ kräfte hat zur Erzeugung zahlreicher neuer Einrichtungen geführt, die vermutlich auch in anderen Ländern sehr erhebliches Inter⸗
esse erwecken dürften, weil durch sie die Durchführung von Bauvor⸗
allem sind diese Neuheiten bei Transportanlagen für Baustoffe und Erde, weiter auch für die Bauausführung selbst in Form vgn Rammen, Meißeln und Betonerzeugern zu sehen. Außerdem gh es auch eine Reihe von neuem pparaten r die llere Her stellung von Putz und für die Fertigstellung der verschiedenen Ar⸗ beiten in den Innenräumen von Hochbauten.
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