1938 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jul 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

Papiere besserten ihren Stand um ½ . Farben wurden 8 152 ¾% notiert. Schuckert verloren hingegen ½, Siemens 1“ . 8

87d Sneh7 ge. 8s für die Woche vom 4. his 9. Fuli 1938.

Soweit gegen Sühes 5588 sah Umxn

ielf 2 en Verlauf behauptet bzw. sogar leicht er 3 ““ Pgen niüen sich IIbeenat 88 Waldhof % höher. Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern Harpener wurden schließlich mit 164 ¼ (Anfang 163 ¼) bewertet. stellen sich in der Woche vom 4. bis 9. Juli 1938 im Vergleich zur Andererseits ergaben sich aber 88 einige Abschläge von durch⸗ Voꝛwoche wie folgt: schnittlich 4 %. Dessauer Gas verloren N. Ro.

Am Einheitsmarkt waren Banken allgemein um % bis ½ % rücklaͤufig. Deutsche Asiaten büßten gegen die letzte Notiz vom 11. 7. 30 RM ein. Hypothekenbanken waren um bis zu 1 ½ 2 abgeschwächt. Von Kolonialpapieren gaben Schantung 3 ½ % her. Bei den zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien hatten wiederum Verluste von durchschnittlich 2 bis 4 % das Uebergewicht. Hubertus ermäßigten sich gegen letzte Notiz um 6, Berliner Kindl Stammprioritäten um 5 %. Andererseits kam es auch hier und da zu Besserungen, die 2 bis 2¾¼ betrugen.

Am Kassarentenmarkt kam in Pfandbriefen Material heraus, das jedoch jeweils aufgenommen wurde. Von Liquidationspfand⸗ briefen, die im allgemeinen uneinheitlich lagen, gewannen Mittel⸗ boden % %. 8 .

Bei den Stadtanleihen fielen 26er Düsseldor durch einen Ver⸗ lust um ½ % auf, im gleichen Ausmaß waren 1. Dekosama rück⸗

ängig. Reichs⸗ und Länderanleihen konnten sich im allgemeinen

ehaupten.

1 Um Markt der Industrieobligationen verloren Farbenbonds ½⅛, Harpener ¼ und Aschinger % %. 37er Mittelstahl gaben gleichfalls um * % nach, während Krupp⸗Treibstoff, Klöckner je um 4, und Gute Hoffnung um 0,35 % heraufgesetzt wurden.

Der Privatdiskont wurde bei 2 ¾ belassen. 1

Am Geldmarkt blieben die Blankotagesgeldsätze mit 2 ¾¼ bis 8 % unverändert.

———— ¹

Wirtschaft des Auslandes.

Auch der Stand der Reiskulturen wird als befriedigend be⸗ zeichnet, während die anhaltende Trockenheit sich etwas ungünstig auf die Mais⸗ und Futtermittelerträge auszuwirken beginnt.

Gesicherte Verwertung des ungaris⸗ G Weizenüberschusses.

Budapest, 12. Juli. Am Montag fand unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Imredy ein wirtschaftlicher Ministerrat statt, in dem mitgeteilt wurde, daß es der ungarischen Regierung in Verhandlungen mit den einzelnen Importstaaten gelungen sei, die ausländische Verwertung des überwiegenden Teiles des

Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 4.7. vom 27. 6. durchschnitt bis 9. 7. bis 2. 7. Juni

116,28 116,422 116,0 103,61 103,64 104,67 114,49 114,46 115,10

109,75 109,80

Aktienkurse (Kennziffer

1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr..

Gesamwt..

Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeineeen . .

Außerdem: 5 %Vige Industrieobligationen

4 % ige Gemeinde⸗ 8 umschuldungsanleihe.

100,08

99,91 99,91

Gerüchte über ein Währungsabkommen in Verbindung mit dem englisch⸗amerikanischen Handelsvertrag.

Washington, 12. Juli. Eine Londoner Meldung, wonach der demnächst bevorstehende Abschluß eines englisch⸗amerikanischen Handelsabkommens von einem Abkommen begleitet sein werde, das englische Pfund auf der Basis von 4,86 oder 4,87 zum Dollar zu stabilisieren, erfuhr bisher hier keine v Man ging jedoch nicht soweit, die Meldung zu dementieren, sondern wies darauf hin, daß die Einigung über die gegenseitigen Zollsätze naturgemäß eine gewisse Stabilisierung der wirtschaftlichen und damit auch finanziellen Beziehungen bringen werde, so daß ein ungarischen Weizenüberschusses sicherzustellen. Durch die für die neues Abkommen über die Währungen nicht dringlich sei. An⸗ Sicherung des Weizens vorgesehene innere finanzielle Unter⸗ steht und fällt der Erfolg des Handelsabkommens mit stützung will die Regierung erreichen, daß im derzeitigen Wirt⸗ dem Vorhandensein eines stabilen Währungsverhältnisses zwischen süüctsahr der Weizen produzierende Landwirt für seinen in den beiden Ländern, und daher ist es nicht ausgeschlossen, daß man Weizen etwa 20 Pengö je Doppel⸗ parallel mit dem Handelsabkommen im Rahmen des bereits be⸗ 81 stehenden Dreieckabkommens zwischen England, Frankreich und Amerika ein Gentlemen Agreement über die baldest mögliche Stabilisierung des Dollars zum Pfund eingeht.

Handelsverkehr gelangenden zentner erhält.

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Devisenbewirtschaftung.

Die Ernte in Ztalien. 8 Ausdehnung des deutsch⸗chilenischen Ver⸗

Qualitativ vorzügliche, quantitativ befriedigende Druschergebnisse.

Rom, 12. Juli. Den letzten Berichten über die Erntearbeiten

zufolge sind bisher nirgends ungünstige Witterungsverhältnisse

abgesehen von einigen lokalen

u verzeichnen gewesen, so da von na versedceschtägen und Kegonfällen⸗ das Einbringen der Ernte

nicht beeinträchtigt wurde. Auch die Druschberichte, die allmäh⸗ lich aus ganz Italien eingehen, bestätigen die Voraussagen eines qualitativ vorzüglichen und quantitativ befriedigenden rtrages.

ü oks und Briketts im „96,00 bis 100,00 ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, nicht echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, bayer. Emmentaler düekeh 220,00 bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 is —,— ℳ, Harzer Käse 68,00 bis 74,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.) *) Nur für Zwecke der escheiches Nahrung bestimmt. †) Die zweiten Preise beziehen sich auf Anbruchmengen.

Durch Runderlaß 86/38 D. St. 38/38 Ue. St. des Reichs⸗ wirtschaftsministers abkommen mit Wirkung vom 1. Juli 1938 auf das Land Oester⸗ reich ausgedehnt. Die Vorschriften des weee. 32/35 D. St. Ue. St. und der Anlage 3 des Runderlasses 28/37 D. St. 13/3 Ue. St. finden daher für das Land Oesterreich von diesem Tage ab Anwendung. 8

Wagengestellung nseeen. 12. Juli 1938: Gestellt 26 383 Wagen, 1 W .

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche v stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 13. Juli auf 55,75 (am 12. Juli auf 55,25 ℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärtten.

Devisen.

(D. N. B.) 1 Pfund Sterling

Berlin, 12. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Bohnen, weiße, mittel 35,00 bis 37,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 46,00 bis 48,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei 46,00 bis 52,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 54,00 bis 58,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 66,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum, elbe 47,00 bis 49,00 ℳ, Speiseerbsen, Vicet. iesen, gelbe 50,00 8 is 53,00 ℳ. Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe 53,00 bis 54,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen UI 961,00 bis 62,00 ℳ, Geschl. 1 1

Geld . 286,15 . 212,12 . 99,80 14,66 121,26 89,72

Brief 26,25 212,96 100,20 14,74 121,74 90,08 293,58 135,47 117,23 132,01

do

Juli. London 8 Berlin.

100 RM (verkehrsfrei). 100 Zloty (verkehrsfrei) 100 Franken .. 100 Franken

100 Belga.

glas. gelbe Erbsen III 56,00 bis 57,00 ℳ, Grüne Erbsen 52,00 1 100 Gulden .

bis 55,00 ℳ, Reis: Rangoon*) 25,50 bis 26,50 †), Saigon *) 29,00 bis 30,00 †), Italiener, ungl. ) 30,50 bis 31,50 †), Gersten⸗ raupen*) C/0 bis 5/0 42,50 bis 43,50 †), Gerstengraupen 9) 0/4 38,00 bis 39,00 †), Gerstengraupen*), Kälberzähne 35,00 bis 1 †), Gerstengrütze*), alle Körnungen 35,00 bis 36,00 †), Haferflocken *), entspelzt und entbittert 46,00 bis 47,00 †), Hafer⸗ rütze *), gesotten, alle Körn. 46,00 bis 47,00 †), Roggenmehl, ype 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl, Type 812 (Inl.) 33,90 vis 84,90 ℳ, Weizengrieß, Type 450 39,10 bis 40,10 ℳ, Kartoffel⸗ mehl, hochfein 37,48 bis 38,48 ℳ, Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 b bis —,— ℳ, Roggenkaffee*) 39,10 bis 40,10 ℳℳ ), Gerstenkaffee“) Belgrad 66,00, Danzig 543,75. Warschau 543,37½. 1 41,00 bis 42,00 †), Malzkaffee*), glasiert, in Säcken 45,50 bis Budapest, 12. Juli. (D. N. B.) (Alles in Pengö.] Wien 46,50 †), Rohkaffee, Robusta u. Westafrikaner 270,00 bis 288,00 ℳ] —,—, Berlin 136,20, Zürich 77,55, Belgrad 785,00. . Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 272,00 bis 326,00 ℳ, London, 13. Juli. (D. N. B.) New York 492,62, Paris Rohkaffee, gewaschen, Südamerikaner 310,00 bis 368,00 ℳ, Roh⸗ 178,40, Amsterbam 8,951ℳ/⁄16, Brüssel 29,12 ¾, Italien 93,65, Berlin kaffee, gewaschen, Zentralamerikaner 326,00 bis 420,00 ℳ, Köstkaffee, 12,26 ¾, Schweiz 21,56, Spanien 90,00, Lissabon 110,18, Brasil Superior bis Extra Prime 372,00 bis 401,00 ℳ, Röstkaffee, Kopenhagen 22,40, Wien —,—, Istanbul 620,00 B. Warschau gew. Südamerikaner 392,00 bis 500,00 ℳ, Röstkaffee, gew. 26,18, Vuenos Aites Import 16,00 B,, Rio de Janeiro 2,81 B. Zentralmerikaner 428,00 bis 570,00 ℳ, Röstkaffee, gering 344,00 bis Paris, 12. Juli. (D. N. B.) [Schlußkurse, amtlich.] Henrho eri kakao, stark entölt 190,00 bis —,— ℳ, Kee, chines. Deutschland 14,57½, London 178,06, Ner York 36,28, Belgien 819,00 bis 900,00 ℳ, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 ℳ, Ring⸗ 613,50, Spanien —,—, Italien 190,80, Schweiz 828,25, Kopen⸗ äpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,— ℳ, Pflaumen 40/50 agen —,—, olland 1995,50, Oslo 897,00, Stockholm —,—, in Kisten —,— bis —,— ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Aus⸗ rag 126,10, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, lese ½ Kisten —,— bis —,— ℳ, Korinthen choice Amalias 52,00 Warschau —,—. bis 64,00 ℳ, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— Paris, 12. Juli. (D. N. B.) [Anfangsnotierungen, Frei⸗ bis —,— ℳ, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen 2 verkehr⸗ Deutschland 14,57 ⅛, Bukarest —,—, Prag 125,80, Wien bis —,— ℳ, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ, —,—, Amerika 36,19, En land 178,69, Belgien 613,50, Holland bisnenschmaiz in Tierccs —, bis —,— ℳ, Bratenschmalz in] 1995,25, Jtalien 190,95, Schweis 889 %, Spanien ra⸗ Kopen⸗ Kübeln —,— bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz —,— bis hagen —,—, Oslo —,—, Skockholm —,—, Belgrad —,—, —,— ℳ, Speck, inl., ger. —,— bis —,— ℳ, Markenbutter in Warschau —,—. Tonnen 290,00 bis 292,00 ℳ, Markenbutter, gepackt 294,00 bis Amsterdam, 12. Juli. (D. N. B.) Amtlich. Berxlin 296,00 ℳ, seine Molkereibutter in Tonnen 283,00 bis 286,00 ℳ, 73,02 , London 8,95 ⅞, New York 181,75, Paris 501,50, Brüssel feine Molkereibutter, gepackt 288,00 bis 290,00 ℳ, Molkereibutter 30,75, Schweiz 41,55, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 45,00, in Tonnen 276,00 bis 278,00 ℳ, Molkereibutter, gsvackt 280,00 Kopenhagen 40,00, Stockholm 46,22 ½, Prag 629,50.

Amsterdam 292,02

Stockholm Kopenhagen Oslo New York (Kabel). Mailand. 10 Prag, 12. Juli.

100 Kronen 100 Kronen 100 Kronen.. 1 USA⸗Dollakr.. 5,3070 5,3280 100 Lire (verkehrsfreiy) 27,85 27,95 (D. N. B.) Amsterdam 15,95, Berlin 11,60, Zürich 662,50, Oslo 717,00, Kopenhagen 637,50, London 142,75, Madrid —,—, Mailand 150,61, New York 28,95, Paris 80,00, Stockholm 736,00, Wien —,—, Polnische Noten 548,00,

b90b9ãub98s9ͦu2222—2 whmeeüeäeeeeee

rechnungsabkommens auf das Land Oesterreich. wird das ventsch ismische Verrechnungs-

Deutschland einstweilen nicht mehr Käufer auf

dem brasilianischen Markt. Zusätzlicher Warenbezug aus anderen Ländern.

Der Banco do Brasil hat bekanntlich Ende Juni den Ankauf

von Verrechnungsmark, die aus den deutschen Käufen von brasi⸗

lianischen Produkten anfallen, vollkommen eingestellt. Dadurch ist

es Deutschland einstweilen e gemacht worden, noch weiter

als Käufer von Kaffee, Tabak, K

Bananen usw. unf dem brasilianischen Markt Fecefewes Deutsch⸗

land ist infolgedessen gezwungen, diese Erzeugni

überhaupt e 8

daher bereits größere

getätigt werden. 1

Notierungen

vom 13. Juli 1938.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 98 bis 999 % in Blöcken. 133 RM für 100 kg desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren % .. . . . .8g Reinnickel, 98 99 %% Antimon⸗Regulus. . Feinsilberr...

. 37,30 +40,30

In Perlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

13. Juli 8 Geld Brief Geld BBrief Aegypten(Alexandrien 1

0,645 42,13

0,145

3,047 54,77 47,00 12,265

68,13 5,41 6,873 2,353

5,42 6,887

15,28 54,97

13,11 0,717

5,706 2,475

15,38 15,24

54,87

13,09 0,715

5,694 2,471 48,75

41,94 61,65

47,00 11,13

nas Norwegen (Oslo).. Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern).

63,23 56,89 8,639 1,982 1,051 2,493

8,621 1,978

1,049 2,489

8,611 1,978

1,049 2,489

13. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

2,461 2,481 2461 2,481 0,617 0,637 41,96 42,12 0,11 0713

54,61 54,83 47,01 47,19 12,24 12,28 12,24 12,28

5,37 541 6,845 6,865 136,72 137,26

13,07 13,13 5,63 5,67 2,443 2,463

41,770 41,86

Sovereinggsü. v Notiz 20 Francs⸗Stücke.. für Gold⸗Dollars 1 Stück Amerikanische:

1000 5 Dollar. . 1 Dollar

2 und 1 Dollar.. 1 Dollar Argentinische .1 Pap.⸗Peso Belgische. 100 Belga Brasilianische 1 Milreis Bulgarische. . 100 Leva

.1100 Kronen

Dänische. t Danziger. 100 Gulden Englische: große. 1 engl. Pfund 1 £ u,. darunter 1 engl. Pfund Estnische Geeee 100 estn. Kr. innische 100 finnl. M. ranzösische 1100 Frs. olländische .100 Gulden talienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire Ingoslawische 100 Dinar Kanadische . l kanad. Doll. 100 Litas

Litauischhe.. 100 Kronen 61,49 61,73

Norwegischehee.. Polnische.. 100 Zloty 47,01 47,19 100 Lei

Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei . 100 Lei⸗ 100 Kronen 63,06 63,32 63,06 100 Frs. 56,72 56,94] 56,74 2 56,94 56,74

und Kairo) 1 ägypt. Pfd. 12,565 12,595 Argentinien (Buenos 8 8 f 1 .. 1 Pap.⸗Pes. 0,645 0,649 elgien rüssel u. Eöö“ 100 Belga 42,11 42,19 rasilien io de b F“ 0,145 0,147 Bulgarien (Sofia) 100 Leva 3,047 3,053 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 54,77 54,87 Danzig (Danzig) . 100 Gulden ]47,00 47,10 England (London). . lengl. Pfund 12,265 12,295 Estland 8 (Reval / Talinn) . 100 estn. Kr. 68,13 68,27 Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. 5,41 5,42 Frankreich (Paris).. 100 Fres. 6,878 6,892 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 Holland (Amsterdam 1 und Rotterdam) . 100 Gulden [136,95 Fran (Teheran) 100 Rials 15,24 100 isl. Kr. 54,87 54,97 talien (Rom un 8 Mailand) 8ECC13“ 13,09 13,11 Fapan Takisu.S9e) 1 Yen 0,715 0,717 ugoslawien el⸗ 1 grad und Zagreb). 100 Dinar 5,694 5,706 Canada (Montreal). 1 kanad. Doll.] 2,471 2,475 Lettland HRne) 5 .. 100 Lats 48,75 48,85 Litauen (Kowno/Kau⸗ 1161“ 41,94 42,02 100 Kronen 61,65 61,77 100 Zloty 47,00 47,10 100 Escudo] 11,13 11,15 100 Lei n 100 Kronen 63,23 63,35 100 Franken 56,87 56,99 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Peseten Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen 8,629 Türkei (Istanbul) .. 1 türk. Pfund 1,982 Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 1,051 Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar 2,493 Ausländische Geldsorten und Banknoten. 12. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 2,461 2,481 2,461 2,481 0,617 0,637 42,00 42,16 0,11 0,13 54,61 54,83 47,01 47,19 12,24 12,28 12,24 12,28 5,37 5741 6,84 6,86 136,72 137,26 13,07 13,13 5,63 *5,67 2,443 41,70 61,49 47,01

41,86 61,73 47,19

Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt.

Spanische..

Tschechoslowakische: große. .. 20 Kr. u. darunter

Schwedischee.. 100 Frz. 567

100 Peseten

100 Kronen 100 Kronen 1 türk. Pfund

bis 282,00 ℳ, Landbutter in Tonnen 262,00 bis 264,00 ℳ, Land⸗ butter, gepackt 266,00 bis 268,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % Fortsetzung des Handelsteils auf der vierten Seite.

Türkische.. che.

Unga 100 Pengö

autschuk, Folz. Fleisch, Drangen,

e, soweit es nicht sie verzichtet, aus anderen Ländern zu beziehen, wo zusätzliche Käufe von Waren dieser Art

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

8 gebung gehalten werden kann.

Mietrecht der Gegenwart. 2,357 6 u

137,23 136,95 137,23

Diese Darstellung

die Berliner Mietrechtsverordnungen wiedergegeben. 1 mentar wird in dieser Zusammenfassung des gesamten geltenden

besonderen vw„ p oten“ Textausgabe kommt daher dem Bedürfnis weiter Kreise

8

2,463

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11““

Die Reichssteuerges Sammlung der wichtigsten Steuergesetze Durchführungsvorschriften mit einer Einführung „Die öffentliche Finanzwirtschaft“ von Ernst Kaemmel, HOberregierungsrat im Reichsfinanzministerium. Text⸗ ausgabe mit Verweisungen. 3., vermehrte Auflage in Loseblattform. XXXVI, 888 Seiten, Taschenformat. München und Berlin 1938. Verlag C. H.

Beck. In rotem Leinenordner 6,50 RM.

Die bewährte Sammlung ist in der Neuauflage wiederum vermehrt und wesentlich verbessert worden. Neu⸗ aufgenommen wurden u. a. das Einkommensteuergesetz vom 6. 2. 1938 mit der 2. Durchführungsverordnung und der 2. Lohnsteuerdurchführungs⸗ verordnung, führungsbestimmungen nungen zum Gewerbesteuer⸗

sowie die neuen Durchführungsverord⸗ und zum Grundsteuergesetz. Die Ausgabe enthält zugleich alle in Oesterreich einge⸗ ührten Steuervorschriften eeinschließlich der Ein⸗ ührungsverordnung selbst. Besonders zu begrüßen ist, daß in die Sammlung alle für die Praxis wichtigen teuertabellen auf⸗ enommen und die Verweisungen auf einschlägige Vorschriften tark vermehrt wurden. Die Brauchbarkeit des Werkes ist damit wesentlich erhöht. Die preiswerte Ausgabe wird daher auch in der Neuauflage für die Wirtschafts⸗ und Steuerpraxis ein zuver⸗ lässiger und leicht zu benutzender Ratgeber sein, der durch billige Ergänzungsblätter immer auf dem neuesten Stand der Gesetz⸗

E“

Allgemeines Steuerrecht einschließlich des euerstrafrechts. Von Dr. Rolf Kühn, Anwaltsassessor, Diplom⸗Steuersach⸗ verständiger in Dresden. (In der Sammlung „Das Deutsche Recht in Einzeldarstellungen“. von Dr. Franz Schlegelberger, Staatssekretär im eichsjustiz⸗ ministerium, und Dr. Philipp Möhring, Rechtsanwalt am Kammergericht und Notar in Berlin.) 1938. 235 Seiten.

Preis 6,— RM. 86 Die vorliegende Arbeit unterrichtet den in der Praxis tätigen und auch den in der Berufsausbildung befindlichen Rechts⸗ wahrer in knappster und anschaulichster Form über das allge⸗ meine Steuerrecht, ohne dessen Kenntnis eine nutzbringende Be⸗ chäftigung mit den Einzelsteuergesetzen nicht möglich ist. Das

Werk schafft dem Rechtswahrer die Möglichkeit, das ihm im ein⸗

elnen noch nicht vertraute Rechtsgebiet in seiner Gesamtheit zu

erkennen, und schließt so für das Steuerrecht eine in der Praxis empfundene Lücke. Der Verfasser hat die Rechtsprechung in um⸗ fangreicher Weise berücksichtigt und dem Rechtswahrer eine Dar⸗ stellung geboten, welche in vollem Maße die Aufgabe erfüllt, das Steuerrecht weiteren interessierten Kreisen nahe zu bringen.

Ausdehnung des Mieterschutzes, Miet⸗ preisüberwachung und Mietpreisbildung. Anhang: Ber⸗ liner Mietrecht. Erläuterungen zur Verordnung vom 4. 12. 1937 nebst Texten mit velhdisungen von Ernst Ludwig. Rexroth, Staatsanwalt im Reichsjustizministerium. 1938. 83 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9, Linkstr. 16. Preis 2,25 RM. aus maßgebender Feder bringt eine Er⸗ läuterung der Vorschriften über die Ausdehnung des Mieter⸗ schutzes, ferner eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestim⸗ mungen sowie die Erlasse und Anordnungen zur Mietpreis⸗

bildung mit ergänzenden Hinweisen. In einem Anhang werden Der Kom⸗ Mietrechts weitgehendes Interesse finden und ist allen, welche sich mit Mietrechtsangelegerheiten zu befassen haben, als sicherer und zuverlässiger Führer zu empfehlen.

Reichsmietengesetz und Mieterschutzgesetz mit den neuen Vor⸗

88 schriften über Kündigungsschutz für Miet⸗ und Pachträume und über die Preisüberwachung und Preisbildung bei Mieten sowie den Ausführungsbestimmungen des Reiches, Preußens, Bayerns, Württembergs, Sachsens, Badens und Thüringens u. a. Bestimmungen. Textausgabe mit Verweisungen. 4. Auflage. VI, 145 Seiten, Taschenformat. München und Berlin 1938. Verlag C. H. Beck. Rot kartoniert 1,50 RM. 8

3 Das Mieterschutzgesetz hat durch seine veteng erfolgte Aus⸗ dehnung auf Neubauten und auf teurere Altwohnungen wieder

für fast jeden Volksgenossen große Bedeutung erlangt. Auch die Vorschriften des Reichsmietengesetzes sind durch die neuen Erlasse des Preisbildungskommissars vielfach in den Mittelpunkt Interesses gerückt. Die Neuauflage der Beckschen entgegen. Neben den genannten Gesetzen in geltender Fassung ent⸗ hält sie auch die wichtigen neuen Vorschriften über Kündigungs⸗ schutz und über Preisbildung bei Mieten. Außerdem sind viele andere einschlägige Bestimmungen aufgenommen. Die preis⸗ werte Ausgabe wird daher in der Praxis auch weiterhin ein gern benutztes Hilfsmittel sein.

Grundbuchordnung mit Ausführungsverordnung, Grundbuchver⸗ fügung, der Allgemeinen Verfügung über die geschäftliche Behandlung der Grundbuchsachen und den einschlägigen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze. Textausgabe mit Verweisungen, sämtlichen

Mustern in farbiger Wiedergabe und Sachverzeichnis.

2. Auflage. VI, 177 Seiten, Taschenformat. München und

Berlin 1938. C. H. Beck. Rot kartoniert 1,60 RM.

gn; soeben in 2. Auflage erschienene handliche und preis⸗ 8 werte Ausgabe enthält neben der Grundbuchordnung alle wich⸗ tigen Vorschriften dieses Rechtsgebietes in neuester Fassung. Dar⸗ über hinaus ist auch auf die Ministerialverfügungen geringerer Bedeutung in Fußnoten verwiesen, außerdem sind zahlreiche andere einschlägige Vorschriften aus dem BGB., dem Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Ges. über die Bereinigung der Grundbücher, der VO. über das Erbbaurecht, dem Reichsheimstättengesetz und der ZPO., auf die in den Texten Bezug genommen wird, mit abgedruckt. Die Bei⸗ gabe sämtlicher Muster in farbiger Wiedergabe sowie eines aus⸗ Sachverzeichnisses machen die Ausgabe besonders

- ar.

Versicherungs⸗ und Bausparkassen⸗Aufsichtsgesetz. Die Anderungen vom 5. 3. und 19. 11. 37 mit ausführlichen Erläuterungen und dem Gesamtabdruck des Gesetzes von Gerhard Erich Fromm, Oberregierungsrat, Mitglied beim Reichsaufsichts⸗ amt für Privatversicherung. XXVII. 350 Seiten Taschen⸗ formar. 1938. Verlag C. H. Beck. München und Berlin. Roter Leinenband RM 8.50.

Das Versicherungs⸗ und Bausparkassen⸗Aufsichtsgesetz hat seit der letzten Neufassung einschneidende Anderungen er ahren. Für Neugründungen, Erweiterungen des Wirkungskreises und Be⸗

8 Steuerrecht.

die Reichsfluchtsteuervorschriften mit den Durch⸗

m 13. Juli 1938. S. 3

Kurzkommentar zum Grundsteuergesetz nebst Ein ührungsgesetz zu den Realsteuergesetzen und Gebäudeentschuldung⸗ steuergesetz mit Ausführungsvorschriften von Mini⸗ sterialrat Dr. e rn Ringelmann und Regie⸗ rungsrat I. Kl. Dr. Fritz Freudling, beide im Bayer. Tö“ XII, 602 Seiten, Taschenformat.

ünchen und Berlin 1938. Verlag C. H. Beck. Leinen⸗

band 9,50 RM. In der bewährten Art der Beckschen Kurzkommentare bringt das Werk nicht nur eine den gesamten Rechtsstoff erschöpfende

Erläuterung des Grundsteuergesetzes und des Einführungsgesetzes

zu den Realsteuergesetzen, unter besonderer Berücksichtigung des

Reichsbewertungsgesetzes und der Reichsabgabenordnung, sondern

es enthält auch das Recht der Gebäudeentschuldungsteuer in

seiner gegenwärtigen Fassung mit eingehenden Erläuterungen, die preuß. Hauszinssteuerverordnung und die bayer. Geldent⸗ wertungsabgabevorschriften. Außerdem fins auch die für die Durch⸗

des Grundsteuergesetzes höchst bedeutsamen Billig⸗

eitsrichtlinien an allen ein läaigen Stellen des Kom⸗ mentars eingearbeitet. Das Werk gibt also das gesamte geltende

Grundsteuerrecht nach dem neuesten Stande wieder und stellt so⸗

mit ein zuverlässiges Hilfsmittel für die Anwendung und Aus⸗

legung der neuen Vorschriften dar.

zu den Reichskostengesetzen (Gerichtskostengesetz, Arbeitsgerichts⸗ und Erbhofkostenrecht, Kostenordnung, Kostenverfügung, Justizbeitreibungsordnung, Gebühren⸗ ordnungen für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Zeugen nd Sachverständige). Mit Gebührentabellen. Von Dr. Adolf Baumbach, Senatspräsident beim Kammergericht a. D. 8., erweiterte und durch⸗ gearbeitete Auflage. XII, 655 Seiten, Taschen⸗ format. Dünndruckpapier. München und Berlin 1938. C. H. Beck. Leinenband 10,— RM.

Die 1 genau einem Jahr wieder notwendig gewordene Neuauflage bringt einen wesentlichen Ausbau der Erläuterungen der Kostenordnung, zu der eine reiche Rechtsprechung des Kammergerichts und des OLG. München eingesetzt hat. Außer⸗ dem ist sie durchgearbeitet, berichtigt, nach dem neuesten Stand ergänzt und um die zur Kostenverfügung ergangenen allgemeinen Verfügungen über Rechnungsgebühren und eitreibung von Ver⸗ mögensstrafen vermehrt. Die Klarheit und Uebersichtlichkeit der Erläuterungen wurde durch noch bessere Anordnung und Ein⸗ teilung in kurze Abschnitte erhöht. ie durch Fettdruck hervor⸗ gehobenen Leitsätze erleichtern das Auffinden des Gesuchten. Aus⸗ führliche Gebührentabellen vervollständigen den praktischen Wert des Kurzkommentars. So vereinigt die Neuauflage in einem handlichen und preiswerten Bande wieder das gesamte Kosten⸗

Kurzkommentar

recht nach dem neuesten Stande.

standsübertragungen wurde die Bedürfnisprüfung eingeführt, die Aufsichtsbefugnisse wurden wesentlich verstärkt, das Verwal⸗ tungsgerichtsverfahren vereinfacht. Die 2. DurchfVO. zum Aktiengesetz änderte u. a. die Vorschriften über die Abschlußprüfung und brachte Angleichungen an das Aktiengesetz. Der Praxis wird daher die gründliche Erläuterung der neuen Vorschriften durch den bekannten Versicherungsfachmann sehr willkommen sein. Die Ausgabe gewinnt dadurch noch an Wert, daß die Richtlinien des Reichswirtschaftsministers über die Bedürfnisprüfung sowie die Anwendung der Preisbildungsvorschriften auf das Versicherungs⸗ wesen in den Erläuterungen berücksichtigt sind und außerdem das Versicherungsaufsichtsgesetz in der jetzt gültigen Fassung voll⸗ ständig wiedergegeben ist.

11

Kurzkommentar zur Zipilprozeßordnung mit Gerichtsverfassungs⸗ gesetz von Dr. A dolf Baumbach, Senatspräsident eim Kammergericht a. D. 14., durchgesehene un d ergänzte Auflage. 83. bis 87. Tausend. XXIII, 1564 Seiten, Taschenformat. Dünndruckpapier. München und Berlin 1938. Verlag C. H. Beck. Leinenband. 18,— RM.

Der bekannte Kurzkommentar ist in der Neuauflage durch⸗ Fesehen, in Eee berichtigt und dem jetzigen Stand der esetzgebung, des Schrifttums und der Rechtsprechung angepaßt worden. An den bewährten Grundsätzen der Erläuterung wurde festgehalten und durch bessere Gliederung, namentlich durch Ein⸗ teilung in kürzere Abschnitte, die so wichtige Klarheit und Ueber⸗ sechtnichte weiterhin gefördert. Die Neuauflage erhält eine be⸗ ondere Bedeutung dadurch, daß darin auch die Fragen, die mit der Wiedereingliederung Oesterreichs in das Deutsche Reich entstanden sind, eingehend behandelt werden. Die Allgemeine Verfügung des Reichsjustizministers vom 6. 4. 1938 über die Einheit des Rechtsverkehrs im Großdeutschen Reich wurde in den Erläuterungen an den geeigneten Stellen berücksichtigt. Außerdem wurde dem Werk eine Gegenüberstellung der Paragraphenziffern des Prozeßrechts mit denen des altdeutschen beigegeben, wodurch die Vergleichung erleichtert wird. Das Werk verdient wärmste Emp⸗ ehlung.

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„Testament und Testamentsvollstreckung.“ Ein Leitfaden für die Errichtung und Durchführung von Testamenten. Von Dr. Carl von Haebler. 94 Seiten. Kartoniert 2,80 RM. Hanseatische Verlagsanstalt A.⸗G., Hamburg, 1937.

Aus der Erfahrung des täglichen Lebens hat der Verfasser der vorliegenden S rißt Rechtsanwalt Dr. Carl Haebler, eine Darstellung all der Fragen gegeben, die mit dem Testament und der Testamentsvollstreckung zusammenhängen. Es ist hier in der Tat eine Schrift entstanden, die dem Laien in leichtverständlicher Form all die Dinge und Besonderheiten klarmacht, die bei der Errichtung eines Testaments und bei seiner Vollstreckung von Bedeutung sind. Im ersten Abschnitt behandelt der Verfasser in eingehender Weise die Errichtung des Testaments, wobei er ausführlich auf alle Fragen eingeht, die hierbei zu bedenken sind. Es werden hierbei auch die WUeeeen Einrichtungen des Erb⸗ 8 berücksichtigt, die Formen des gemeinschaftlichen Testaments aufgezeigt und das auf die Testamentserrichtung 8e8 geegenehe Steuerrecht erklärt. Der zweite Teil dieses kleinen Werkes soll dem Errichter des Testaments zeigen, wie durch die Stellung eines Testamentsvollstreckers die Durchführung seines letzten Willens in wirksamer Weise sichergestellt werden kann. Hier werden gründlich die Aufgaben und die Befugnisse des Testaments⸗ vollstreckers und sein Verhältnis zu den Erben umrissen. Was dieser Arbeit ihren besonderen Rang gibt, ist der Umstand, daß der Verfasser seine einzelnen Darlegungen durch eingefügte Bei⸗ spiele erläutert hat. Gerade die Vielseitigkeit dieser Beispiele macht es jedem möglich, sich in den einzelnen Fragen auf diesem Gebiet leicht zurecht zu finden. Die Schrift wird sehr schnell ihre Nützlichkeit erweisen und zu einem guten Berater bei der Errich⸗ n eines Testaments und bei der Testamentsvollstreckung werde

Reichsversicherungsordnung nebst Einführungsgesetz, Ergänzungs

cbestimmungen und Ausführungsvorschriften. Textausgab mit Verweisungen, herausgegeben von Regierungsrat I. Kl. Dr. Franz Eichelsbacher. 17. Auflage. XVI, 784 Seiten Taschenformat. München und Berlin 1938. C. H. Beck⸗ Loseblattausgabe in rotem Leinenordner 5,20 RM.

Die RVO. hat in der letzten Zeit wieder zahlreiche Aende rungen erfahren. Namentlich das wichtige Gesetz über den Aus bau der Rentenversicherung vom 21. Dezember 1937 hat viele

Ergänzungen sind in der soeben erschienenen Neuauflage der be⸗ kannten Ausgabe von Reg.⸗Rat Eichelsbacher sorgfältig ein gearbeitet. Als praktisch sehr wertvolle Neuerung wurden dabe erstmalig alle Vorschriften, die durch die Entwicklung der Gesetz gebung überholt oder geändert sind, ohne daß ihre formelle Auf hebung oder Aenderung bisher vorgenommen wurde, durch be ö” Druck vom übrigen Text abgehoben. Die Handhabung es Gesetzes wird dadurch wesentlich erleichtert. Besonders wert

11““ aufgenommen sind. ammenhängen, und ein ausführliches Sachverzeichnis vervoll⸗ ständigen die praktische Brauchbarkeit des Buches, das als Lose⸗ blattausgabe durch lieferungsweise erscheinende Ergänzungs blätter immer wieder aufs laufende gebracht werden kann.

Angestelltenversicherungsgesetz nebst

ö der Bewegung. 11., neubearbeitete Auflage in oseblattform. 1938. XI, 278 Seiten Taschenformat

München und Berlin. Verlag C. H. Beck. In rotem Leinen

ordner 3,80 RM. .

Das Gesetz über den Ausbau der Rentenversicherung vom 21. 12. 1937 hat dem An estelltenversicherungsgesetz eine zum Teil völlig neue Gestalt gegeben. Der Praxis wird daher die gründ liche Neubearbeitung der bewährten „roten“ Ausgabe vo Dr. Jaeger sehr willkommen sein. Die einschneidenden Aende rungen und Ergänzungen sind darin sorgfältig berücksichtigt. Wie schon in der letzten Auflage wurden auch jetzt wieder die über holten, aber noch nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzten Be stimmungen durch besonderen Druck vom übrigen Text klar ab gehoben. Hinter jedem Paragraphen sind die einschlägigen Vor 82be der RVO. im Wortlaut abgedruckt. Die Handhabung es Gesetzes wird dadurch wesentlich erleichtert. Besonders zu be⸗ grüßen ist, daß die Ausgabe nunmehr in Loseblattform erscheint un durch billige Ergänzungsblätter stets auf dem laufenden gehalter werden kann. So ist das Werk auch in der Neuauflage ein ni versagendes Hilfsmittel nicht nur für die Behörden und Ver sicherungsträger, sondern auch für die Betriebsführer und Ge⸗ soleschastsmitglieder.

Das Gesetz über Abwertungsgewinne von Dr. jur. Han Arnold, Regierungsrat und Referatsleiter im Reichs wirtschaftsministerium, unter Mitarbeit von Dr. jur Hans Rannow, mit einem Geleitwort von Staats sekretär Brinkmann. Joachim Berger Verlag, Berlirn 123 S., geb. 6,80 RM. 1

Die Arbeit ist, wie Staatssekretär Brinkmann in seinem

Geleitwort ausführt, bestens geeignet, den vom Gesetz betroffenen

Währungsschuldnern eine schnelle Uebersicht in der schwierigen

Materie zu verschaffen und zur Klärung von Zweifelsfragen bei⸗

zutragen. In dem Buche sind zunächst die Texte des Ab⸗

wertungsgewinngesetzes, der dazu erlassenen vier Durchführungs verordnungen und der Bekanntmachung über die Kosten des Be⸗ schwerdeverfahrens im Zusammenhang abgedruckt. Darauf folgen

die kommentarmäßigen Erläuterungen dieser Vorschriften. Di

Verfasser sind zwei Sachbearbeiter des Reichswirtschafts⸗

ministeriums, die sich seit dem Inkrafttreten des Abwertungs⸗

gewinngesetzes (25. 12. 1936) mit seiner Durchführung und mit der Entscheidung von Beschwerden befaßt haben. Sie sind daher in der Lage, die für die öffentliche Erörterung geeigneten

Zweifelsfragen erschöpfend zu behandeln. Die Erläuterungen sind

knapp, leicht lesbar und verständlich. Durch zahlreiche Ver⸗

weisungen werden die Zusammenhänge der einzelnen Vorschriften verdeutlicht. Das Buch ist sehr geeignet, den von dem Gesetz betroffenen Schuldnern und ihren Beratern die Prüfung zu er⸗ leichtern, ob auf ein Schuldverhältnis das Abwertungsgewinn⸗ gesetz anwendbar ist, ob gegen die Festsetzung eines Ab⸗ wertungsgewinngesetzes die Einlegung einer Beschwerde erfolg⸗ versprechend ist oder was der Schuldner sonst beachten muß, um Nachteile zu vermeiden. 8 8

““

Entschädigungs⸗Gesetz. Gesetz über die Gewährung von Ent⸗

EE bei der Einziehung oder dem Uebergang von

ermögen v. 9. 12. 1937 nebst Durchführungsverordnungen. Erläutert von H. Erbe, Ministerialrat im Reichs⸗ innenministerium. 127 Seiten. Preis kart. 4,30 RM. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9. Das Entschädigungsgeset bringt nach eingehenden Be⸗ ratungen der beteiligten eichsministerien untereinander und mit der Deutschen Arbeitsfront die seit langem notwendige ein⸗ Sh Regelung aller einschlägigen vermögensrechtlichen ragen. Neben der allgemeinen Bereinigung des Rechtszustandes, der für die Einziehung staatsfeindlicher Vermögen und für das Vermögen von Ausgebürgerten besteht, behandelt es namentlich auch das Vermögen der früheren Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmer⸗ vereinigungen. Gerade in diesem übfcgeat werden die vielfachen Unklarheiten beseitigt, die nach der Inbesitznahme dieser Ver⸗ mögen durch die Deutsche Arbeitsfront eingetreten waren. Aus seinem Text heraus ist das Gesetz nicht immer leicht verständlich. Es kommt darauf an, die Absichten des Gesetzgebers bei der Durchführung des Gesetzes genau zu beachten. Hierzu wird dieses Erläuterungsbuch von Ministerialrat Erbe aus dem Reichsinnenministerium allen, die sich mit diesen Fragen zu be⸗ fassen haben, besonders willkommen sein. Das Buch ermöglicht und erleichtert es, alle Bestimmungen richtig anzuwenden, und wird mit seinen eingehenden klaren Erläuterungen für die Praxis von großem Nutzen sein.

EAEETNFE;RREEmEEnANEEEENe. HMeTrSEAnm

Ueber Gegenstand und Methode des völkischen Rechtsdenkens von Prof. Dr. Karl Larenz, Kiel. 55 Seiten, gr. 8 5, Berlin 1938, Junker und Dünnhaupt Verlag. Preis: brosch. RM 1,80.

Die Schrift vereinigt die in der deutschen Rechtswissenschaft der letzten Jahre hervorgetretenen neuen methodischen Ansätze zu einer Darstellung von großer innerer Folgerichtigkeit und Ge⸗ lFlasengeih Die methodischen Folgerungen, die sich aus dem völkischen Rechtsdenken ergeben, werden von drei Fragekreisen entwickelt und aufgezeigt: dem der Lückenergänzung durch „Kon⸗ kretisierung“ ungeschriebenen Seeetnscsftore dem der Zurück⸗ drängung abstrakt⸗allgemeiner Regelungen durch die besonderen

Ordnungen engerer Gemeinschaften, und dem der Bildung neuer,

konkret⸗allgemeiner rechtswissenschaftlicher Grundbegriffe, bie dazu

dienen sollen, die Einheit der Gesamtordnung in der Vielgestaltig⸗ keit der besonderen Lebensbereiche zu wahren. Die ungemein klar und anregend geschriebenen Ausführungen wenden sich an alle

8. en Rechtswahrer, besonders auch an den Praktiker, dem hier

die Antwort auf Fragen gegeben wird, die sich ihm aus seiner

1

täglichen Arbeit immer wieder aufdrängen. ““

Bestimmungen einschneidend berührt. Alle diese Aenderungen und

voll ist auch der umfangreiche Anhang, in dem insgesamt 43 Er⸗ 1 Verweisungen auf orschriften, die mit den einzelnen Gesetzesstellen innerlich zu⸗

1 1 Ausführungsvorschriften. Textausgabe mit Verweisungen und Sachverzeichnis. Von 1 Dr. Heinz Jaeger, Direktor des Versicherungsamtes der