1938 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jul 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 161 vom 14. Juli 1938.

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S. 2

(2) Die Haushaltsrechnung ist durch den Leiter vorzu⸗ prüfen und, mit seiner Unterschrift versehen, dem Reichs⸗ minister für Ernährung und⸗Landwirtschaft einzureichen, der die Stelle bestimmt, von der die Haushaltsrechnung geprüft wird.

(3) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt⸗ schaft genehmigt die Haushaltsrechnung und erteilt die Ent⸗

lastung. . Stück 8.

Für Verbindlichkeiten der Obersten Behörde haftet ihr Vermögen. Soweit daraus ihre Gläubiger nicht befriedigt werden können, muß der Schuldbetrag durch Beiträge auf⸗ ebracht werden, die auf die Veranstalter öffentlicher Lei⸗ stungaprüfungen von Warmblutpferden umgelegt werden.

Stück 9. Die Bekanntmachungen der Obersten Behörde erfolgen in ihrem amtlichen Organ, dem „Kalender für die Prüfun⸗ gen von Warmblutpferden“.

Stück 10.

11) Satzungsänderungen beschließt der Leiter der Ober⸗ sten Behörde nach Anhören des Beirats. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft.

(2) Die Bestimmungen des Absatz 1 finden auf die Auf⸗ löung der Obersten Behörde entsprechende Anwendung.⸗ (3) Im Falle der Auflösung der Obersten Behörde fällt das Vermögen an das Reich.

Berlin, den 1. Juli 1938. . nd Landwirtschaft.

8

für die Prüfungen von Kaltblutpferden.

Stück 1.

Der Obersten Behörde für die Prüfungen von Kaltblut⸗ Ferden (im folgenden Oberste Behörde genannt) obliegt die örderung, Leitung und Beaufsichtigung der öffentlichen Leistungsprüfungen von Kaltblutpferden. Sie hat auf diesem Gebiet alle Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich sind. Die Oberste Behörde erläßt die notwendigen Ordnungen, die der Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft Hebülrfen. (1) Die Oberste Behörde besteht aus einem Leiter und einem Beirat.

(2) Der Leiter wird vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bestellt und abberufen.

(3) Der Beirat besteht aus dem Oberlandstallmeister als ständigem Mitglied und mindestens sechs Beisitzern, die regel⸗ mäßig für die Dauer eines Jahres von dem Leiter berufen und vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bestätigt werden. Scheiden Beisitzer vorzeitig aus, so sind für die Zeit bis zum Ablauf des Jahres, für das die Bestellung erfolgt war, Ersatzmitglieder zu berufen.

(4) Sämtliche Mitglieder der Obersten Behörde sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekosten nach Maßgabe der für Reichsbeamte geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die näheren Anweisungen erteilt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, dessen Zustimmung auch zur Zahlung von Dienstaufwandsentschädigungen erforderlich ist.

(1) Sitz der Obersten Behörde ist Berlin. (2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Stück 4.

(1) Der Leiter der Obersten Behörde führt die Verwal⸗ tung in voller und ausschließlicher Verantwortung. Ihm stehen die Beisitzer beratend zur Seite.

(2) Der Leiter der Obersten Behörde vertritt diese gericht⸗ lich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 1

(3) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt⸗ schaft ernennt aus dem Kreise der Beisitzer einen ständigen Vertreter, der im Falle der Behinderung des Leiters dessen Obliegenheiten wahrzunehmen hat.

S

(4) Der Nachweis der Vertretungsmacht des Leiters und

es ständigen Vertreters Dritten gegenüber wird durch eine vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aus⸗ zustellende Bescheinigung geführt.

8 8

(1) Der Leiter t nehmen mit dem Reichsverband für Zucht und Prüfung deutschen Kaltblutes einen Geschäftsführer, der die Bezeich⸗ nung „Generalsekretär“ führt. ng ührers bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den

eichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

(2) Der Generalsekretär ist neben dem Leiter für die ge⸗ samte laufende Geschäftsführung der Obersten Behörde ver⸗ antwortlich. Er erledigt die Kassen⸗ und Bankgeschäfte nach näherer Weisung des Leiters, soweit sich dieser die Erledigung oder Entscheidung nicht selbst vorbehält.

(3) Die Aufgaben der Geschäftsstelle der Obersten Be⸗ hörde werden durch die hiermit beauftragten Angestellten des Reichsverbandes für Zucht und Prüfung deutschen Kaltbluts mit erledigt. Die Gehälter sämtlicher Angestellten einschließ⸗

üge des Generalsekretärs werden vom Reichs⸗ Fucht und Prüfung deutschen Kaltbluts auf⸗ gebracht.

(4) Der Leiter der Obersten Behörde ist Dienstvorgesetzter aller Angestellten, soweit diese im Einzelfall für die Oberste Behörde tätig werden.

1 Stück 6.

(1) Der Generalsekretär hat rechtzeitig vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres einen Haushaltsplan zu entwerfen, der vom Leiter nach Beratung mit dem Beirat festzustellen ist. Der Haushaltsplan muß alle Einnahmen und Ausgaben nach Zweckbestimmung und Ansatz getrennt —, die für das Geschäftsjahr zu erwarten sind, ausweisen und zum Ausgleich bringen. Es dürfen nur solche Ausgaben eingestellt werden, die nach gevifeahaies Prüfung zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind,

1—

Aluminiumlegierungen (Klasse IB) 58,—

der Obersten Behörde beruft im Einver⸗

Die Bestellung des Geschäfts⸗

(2) Die Oberste Behörde erhebt als Entgelt für beson⸗ dere Leistungen Gebühren und von den Veranstaltern öffent⸗ licher Leistungsprüfungen von Kaltblutpferden zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstiger Aufwendungen Bei⸗ träge. Die Festsetzung der Höhe der Gebühren und Beiträge bedarf der Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. 11

ö1“

(1) Nach Abschluß des Geschäftsjahres hat der General⸗ sekretär über alle Einnahmen und Ausgaben des abgeschlos⸗ Geschsejahres Rechnung zu legen (Haushalts⸗ rechnung).

(2) Die Haushaltsrechnung ist durch den Leiter vorzu⸗ prüfen und, mit seiner Unterschrift versehen, dem Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft einzureichen, der die vnn bestimmt, von der die Haushaltsrechnung geprüft wird.

(3) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt⸗ schaft genehmigt die Haushaltsrechnung und erteilt die Ent⸗

lastung.

Für Verbindlichkeiten der Behörde haftet ihr Vermögen. Soweit daraus ihre Gläubiger nicht befriedigt werden können, muß der Schuldbetrag durch Beiträge auf⸗ ebracht werden, die auf die Veranstalter öffentlicher Lei⸗ bemnssprüungen von Kaltblutpferden umgelegt

werden. Stück 9.

Die Bekanntmachungen der Obersten Behörde erfolgen in ihrem amtlichen Organ „Deutsches Kaltblut“.

Stück 10. 1

(1) Satzungsänderungen beschließt der Leiter der Ober⸗ sten Behörde nach Anhören des Beirats. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft.

(2) Die Bestimmungen des Absatz 1 finden auf die Auf⸗ lösung der Obersten Behörde entsprechende Anwendung.

(3) Im Falle der Auflösung der Obersten Behörde fällt das Vermögen an das Rech.

Berlin, den 1. Juli 1938. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

68 Bekanntmachung.

Die Gültigkeitsdauer der von uns mit den Bekannt⸗ machungen vom 8. Juli 1935, 24. Dezember 1935, 22. Juni 1936, 4. Januar 1937, 24. Juni 1937 und 11. Januar 1938. veröffentlichten Vorschriften über die Verwendung der bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden einge⸗ zahlten Tilgungsbeträge wird bis zum 31. Dezember 1938 verlängert.

Den Tilgungsvorschriften unterliegen auch die von öster⸗ reichischen Schuldnern vom 30. April 1938 ab an die Kon⸗ versionskasse gezahlten Tilgungsbeträge.

Berlin, den 14. Juli 1938. 8 . Konversionskasse 86 für deutsche Auslandsschulden. 11I6 Bekanntmachung KP 575 der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 13. Juli 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden die folgenden Kurs⸗

preise festgesetzt: Aluminium (Klassengruppe 1) Aluminium, nicht legiert (Klasse IA) . RM 133,— bis 137,—

61,—

Aktien freundlich, Renten ruhig. 8

An den Aktienmärkten herrschte ein freundlicherer Grundton vor, der auch in der Kursgestaltung zumeist seinen Ausdruck fand. Allerdings hielten sich die 8* e in sehr engen Grenzen, was noch dadurch betont wurde, daß die Kaufaufträge fast allgemein niedrig limitiert waren. Andererseits stand aus den bekannten Quellen weiterhin Material zum Verkauf, was sich kursmäßig aber nicht stärker auswirkte, da das gegenwärtige Kursniveau an den Aktienmärkten auf Grund der sich bietenden Renditen letzten Endes Anreiz zu Neuanschaffungen gab. Einzelne Spezialwerte wiesen sogar sesle Haltung auf.

Montane konnten im allgemeinen ihren Kursstand bessern. Buderus stiegen um 2 %, Maxhütte um 1 ℳ¼, Rheinstahl um , oesch um *und Vereinigte Stahlwerke um % . Lediglich löckner und Mansfeld waren etwa um ¾¼ % rückläufig. Im gegensat zur Allgemeintendenz lagen Braunkohlenaktien etwas 91 er, so Eintracht um 1 % und Niederlausitzer Kohle um 7% %, während Rheinbraun 1 ¼ höher ankamen.

Kaliwerte lagen ruhig und kaum verändert. In der Chemi⸗ schen Gruppe zeigte sich für Farben weiterhin Interesse, 8 daß der Kurs mit 152 ¹¼ um *% % höher lag. Goldschmidt stiegen um *¾%, Kokswerke um . Lediglich von Heyden gaben gegen den Kassakurs um 1 ¼ % nach. Elektrowerte lagen nicht ganz einheitlich. Accumulatoren und Licht⸗Kraft stellten sich 1 bzw. 1 ¼ % niedriger, Geffürel 1 %, Siemens 1 ¼ und Lah⸗ meyer 2 ¾¼ % höher bewertet wurden. Ber eeahöap en⸗ konn⸗ ten sich bei ruhigem Geschäft leicht erhöhen. on Maschinenbau⸗ aktien zeichneten sich Schubert & Salzex durch eine Befestigung um 4 % aus. Ferner stiegen Rheinmetall⸗Borsig um 1 ¾ 9. Sonst sind noch von Bauaktien Berger mit + 2 ⁄%, und von Textilwerten Bremer Wolle mit 1 % % zu erwähnen. Auch Deutsche Linoleum wiesen mit einem Verlust von 14¼ % eine größere Bewegung auf.

Im Börsenverlauf war die Fvseeetse chnng nicht einheitlich,

die der Obersten Behörde ob⸗

jedoch gingen die Veränderungen nach beiden

öcbe

Blei (Klassengruppe III

Blei, nicht legiert (Klasse II aAaAl. . RM 17,50 bis 19,50

Hartblei (Antimonblei) (Klasse II B) 20,— 22,— Kupfer (Klassengruppe VIII)

Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII a‚)hn RM 54,50 bis 57,—

Kupferlegierungen (Klassengruppe IX) Messinglegierungen (Klasse X A). RM 39,25 bis 41,75 Rotgußlegierungen (Klasse IX B)). 54,50 Bronzelegierungen (Klasse IX Co 79,50 Neusilberlegierungen (Klasse X D) 51,25

Nickel (Klassengruppe XIII) Nichel, nicht legiert (Klasse XIII A) NM 236,— bis 246,— Zink (Klassengruppe XIX)

Feinzink (Klasse XIX A). Rohzink (Klasse XJIX c

Zinn (Klassengruppe XX) Finn, nicht legiert (Klasse XxX aa)hn. RM 237,— bis 247,—

anka⸗Zinn in Blöcken 8

je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 17,50 bis 19,50 je 100 kg Rest⸗Inhalt

Lötzinn (Klasse XX D RNM 237,— bis 247,— . * je 100 kg Sn⸗Inhalt

RM 17,50 bis 19,50

je 100 kg Rest⸗Inhalt.

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach 8

öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleich⸗

zeitig treten die Bekanntmachungen KP 572 bis KP 574 außer Kraft.

Berlin, den 13. Juli 1938.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Zimmermann.

——

SGSekanntmachuugg. Die am 13. Juli 1938 ausgegebene Nummer 109 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: 11X zur Bekämpfung der Bisamratte. Vom 1. Juli Zweite Verordnung über die Obersten Behörden für Vollblut⸗ Zucht und ⸗Rennen, für Traber⸗Zucht und

Prüfungen von Warm⸗ und Kaltblutpferden. Vom 1. Juli 1938.

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über den Zu-⸗

sammenschluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft. Vom 7. Juli 1938.

Verordnung zur stücken. Vom 8. Juli 1938.

Zweite Verordnung über die Landbeschaffung Reichswerke Aktiengesellschaft für Erzbergbau un „Hermann Göring“. Vom 9. Juli 1938.

Zweite Verordnung über die Einführung sozialrechtlicher Vor⸗ 1

schriften im Lande Oesterreich. Vom 9. Juli 1938.

Verordnung über die ehrenamtlichen Mitglieder der Finanz⸗ 8

gerichte. Vom 11. Juli 1938. erordnung über die ämtern im Lande Oesterreich. Vierte Verordnung zur Vom 12. Juli 1938. Umfang: ebühren: Postscheckronio: Berlin 96 200. 8 . Berlin NW 40, den 14. Juli 1938.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich .

Vom 12. Juli 1938.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Während der weiteren Abwesenheit des Peruanischen Ge⸗ sandten Enrique Gildemeister führt Legationssekretär Elguera die Geschäfte der Gesandtschaft.

11—

5eree. 82 Recicen 8 Rheinstahl, Nordlloynd und gereinigte Stahlwerke zurück. je 1 % - ein. hewerte saits stiegen Siemens, Deutsche Erdöl, Klöckner und Mansfeld je um ℳ, Feldmühle um

um 1 %. 3 Der Schluß brachte im Vergleich zum Verlauf, soweit Notie

vungen zustande kamen, zumeist behauptete oder um % bis erhöhte Furse. Harpener gewannen sogar noch . über büßten HEW. ½ % und AEG. ein.

Am Einheitsmarkt waren Banken mit Ausnahme vo

leicht rücklänfig. Stärker gedrückt waren Ueberseebank (— 1 ⁄¾¼ % Hypothekenbanken schwankten um ½ 9. nach beiden Seiter Westdeutsche Boden gaben um 1 % nach. Von Kolonialpapiere konnten sich Schantung († 2 ½ %) erholen. Für per Kasse g. handelte Industrieaktien überwogen, soweit Veränderungen ein traten, immer noch Verluste von 2 bis 3 ¾¼ %. Habermann Guckes 8 % %ℳ niedriger an.

Von Pfandbriefen lagen Liguidationspfandbriefe eher freundlicher. Von Pfandür efehen Goldpfandbriefen verloren Schlesische (frühere ten⸗Pfandbriefe) M *%. 8 Noggen 2 und Parddechen wurden etwa auf Vorta Sbasis ehandelt, sonst sind noch I. Dekosama mit + zu erwähnen. ges den Industrieobligationen stiegen Harpener, Castellengo und Gelsenberg je um ¼ P. Klöckner gewannen *% und Basalt⸗ Gold % %. Andererseits verloren Gute Hoffnung und Hoesch⸗ Köln⸗Neuessen %. 1b

Am 1 eine leichte Anspannung zu verzeichnen, so daß die Sätze um % auf 2 % bis 3 für Blankotagesgeld anzogen. 8.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung erfuhren das Pfund (12,28), der srt. Franc (6,885) und der schwz. Franten (56,93) keine Veränderung. Der Dollar stellte sich auf 2,4

eiten nur selten

(2,4919. Der Gulden ging auf 187,07 (137,09) zurück.

57,—

Nogeesfh n und die sich daraus

...F... Ra 20,50 bis 22,50 16,50 18,50

9— 259—

247,— 1

ihrer Ver⸗

Rennen und für die glaubt nicht mehr, daß

das Parlament Ende

icherung der Preisüberwachung bei Grund⸗

ür Zwecke der Eisenhütten

die Errichtung von Reichspropaganda⸗ Ausführung des Tierschutzgesetzes.

1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. ,04 F für ein Stück bei Voreinsendung auf unser

8 b Königsberg (Pr.).

Chemnitz.. Leipzig

über ½ % hinaus. Farben wurden mit 152 ¼ und ½ % niedriger Leipann

ingen ¹ Seo. und Accumulatoren büßten und Bekula

NX %ℳ Demgegen⸗

Deutsch⸗Asiaten (+ 13,— RM) und Vereinsbank Hamburg († ½)

kamen 6 ½ %, Rhein. Elektro⸗Vorzüge gegen letzte Notiz

Am variablen Rentenmarkt notierte die Altbesitzanleihe 131,10. Die Gemeindeumschuldung notierte 10 Pfg. niedriger mit 95,60 59. Am Kassarentenmarkt verlief das Geschäft weiterhin still.

weiße, verlesen 46,00 bis 48,00 ℳ, ⁊b52,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 54,00 bis 58,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 66,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 47,00 bis 49,00 ℳ, Speiseerbsen, Viet. 8 bis 53,00 ℳ. Speiseerbsen, Viet. extra Riesen, gelbe 53,00 bis er Privatdiskont blieb mit 2 % % unverändert. 8 war in Anbetracht des bevorstehenden Medio

1 E111“”“ * 1 8 nd Staatsanzeiger Nr.

161 vom

E11A1““

14. Juli 1938. S. 3

Die Außenhandelsstelle für das Bergische Land, Wuppertal, veranstaltete einen Vortragsabend, in dessen Mittelpunkt der Handelsverkehr zwischen Deutschland und Südafrika stand. Wie der Vorsitzende des Vorstandes, Aug. Christ. Struck ausführte,

beabsichtigt die Außenhandelsstelle mit ihren Vortragsveranstal⸗

tungen, die Ausfuhrfirmen durch berufene Persönlichkeiten, die die Verhältnisse des Auslandes aus eigener Anschauung kennen, laufend zu unterrichten, damit sie sich über die Ausfuhrmärkte ein zutreffendes Bild machen können. Angesichts der neuerlichen Ausfuhrstwierigkeiten 8 es notwendiger denn je, alle Kräfte ür die Ausfuhr einzusetzen. Der überraschende Rückschlag des Welthandels nach der Hochkonjunktur 1937, das Absinken der ergebende Minderung der Kaufkraft wichtiger Abnehmerländer, schließlich die Exportoffen⸗ sive einer Reihe von Industrieländern, seien nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung unseres Außenhandels geblieben. Im Hin⸗

Plick auf unsere gegenwärtige Devisenlage bedürfe die Ausfuhr

nach Ländern, aus denen wir wichtige Rohstoffe anz besonderer Pflege. In diesem Zusammenhang spiele ‚übafeike

eine große Rolle, da es auf Grund der Wollabkommen der wich⸗

tigste Woll⸗Lieferant Deutschlands geworden sei und der deut⸗ schen Ausfuhr besondere Möglichkeiten eröffne.

Der stellvertretende Leiter der Wirtschaftsgruppe Textil⸗ industrie, Fabrikant Hans Croon, Aachen, der der wirtschaft⸗ lichen Studienkommission der Reichsgruppe Iundustrie ange⸗

hörte, die im Frühjahr dieses Jahres Süd⸗Rhodesien und die

I“ Union besucht hat, berichtete dann eingehend über seine Reiseeindrücke. Das wichtigste Ausfuhrprodukt der Union sei nach dem Gold die Wolle. Für sie sei auf Grund der mit Deutschland getätigten Abkommen ein regelmäßiger Absatz gesichert. ie wichtigsten südafrikanischen Agrarprodukte haben sich als hervorragendes handelspolitisches Aktivum bewährt. Deutschland sei auf dem Weltmarkt der größte Kunde der Union. Hieraus ergebe sich eine gewisse Saugkraftwirkung auf den deut⸗ schen Export, die es gelte, in steigendem Maße zu nutzen. Es bestände zwar noch eine Reihe von Hindernisen⸗ die einer un⸗ eingeschränkten Ausweitung des deutsch⸗südafrikanischen Güter⸗ austausches im Wege ständen, man könne indessen hoffen, daß durch den Einsatz unserer großen Kaufkraft und die Bemühungen unserer Auefuühesirmen eine weitere Steigerung der ventschen Ausfuhr nach Südafrika zustandekommen werde.

Wirtschaft des Auslandes.

Wochenausweis der Niederländischen Bank. Amsterdam, 13. Juli. Der Ausweis der Niederländischen

Bank vom 12. 7.1938 zeigt mit 1480,73 (1481,22) Mill. hfl. einen

ast unveränderten Goldbestand. Inlandswechsel erscheinen leicht rhöht mit 8,00 (72,87) Milll. hfl. Eine Ermäßigung von etwa Mill. hfl. erfuhren Ausleihungen, die mit 326,24 (331,28 Nill. hfl verzeichnet sind. Der Banknotenumlauf verringerte si

m etwa 18 Mill. hfl. auf 932,30 (950,58) Mill. hfl. Die Giro⸗ uthaben stiegen etwas an, das Guthaben des Staates stellte sich uf 164,75 (162,83) und das Guthaben Privater auf 761,60 752,17) Mill. hfl.

Abschluß des englisch⸗amerikanischen Handels⸗

vertrages verzögert sich.

London, 13. Juli. Wie der diplomatische Korrespondent des ‚Daily Telegraph“ berichtet, ist mit dem Abschluß eines englisch⸗ merikanischen Handelsvertrages vorerst nicht zu rechnen. Man der Vertrag fertiggestellt sein wird, bevor 8 ieses Monats in die Ferien geht. Die Ver⸗ andlungen würden wahrscheinlich den Sommer hindurch fort⸗ esetzt werden.

Englische Regierung prüft Frage einer Anleihe

an China?

London, 13. Juli. Wie aus guter Quelle verlautet, prüft die

englische Regierung seit einiger Zeit die Frage der Gewährung

einer Anleihe an China. Es sind ö Vorschläge worden, über die man aber noch nicht zu einem Entschluß ge⸗ kommen ist.

Erhöhung des Zinsfatzes für die alten französischen Bonds der nationalen Verteidigung.

Paris, 13. Juli. Der Zinssatz für die alten Bonds der natio⸗ nalen Verteidigung mit zweijähriger Laufzeit wird, wie das amt⸗ liche Gesetzblatt mitteilt, von 3 auf 3 ½ % heraufgesetzt, um den Zinssatz für diese Anleihen demjenigen der neuen nleihe mit einer Laufzeit von 18 Monaten anzugleichen.

Verhandlungen über einen holländischen Kredit an Frankreich.

Aumsterdam, 13. Juli. Der „Telegraaf“ meldet, daß zur Zeit in Paris zwischen der französischen Regierung und einer nieder⸗ ländischen Bankengruppe unter Führung des Bankhauses Mendels⸗ dußr & Co., Amsterdam, Verhandlungen über einen niederlän⸗ dischen Kredit an Frankreich shmaeeg. Es handele sich um einen Betrag von daeec mindestens 50 Mill. hfl., den Frankreich etwa im November gegen Hingabe von Dreimonats⸗Schatzwechseln abrufen will. Die Schatzwechsel sollen fünfmal um je drei Monate verlängert werden können mit einer Höchstlaufzeit von Jahren. Als Zinsfuß werden 3 % % genannt. Der Kredit lautet auf Gulden, ist mit keinerlei Goldklausel verbunden und wird unmittelbar vom französischen Staat aufgenommen.

Getreidepreise an deutschen Großmärkten

im Monatsdurchschnitt Juni 1938 für 1000 kg in Reichsmark.

Brotgetreide

Großhandelspreise ¹) frei Marktort. Roggen

Marktort Roggen Weizen ²) Marktort

Weizen ²) Marktort Roggen Weizen )

205,0 207,0 210,0 *) 214,0 211,0 203,0 199,0 206,0 206,0 204,0 201,0 206,0

182,0 184,0 188,0 191,0 188,0 180,0 176,0 190,0 192,0 190,0 190,0 192,0

Magdeburg. Erfurt. Braunschweig Hannover Kassel.. Bamberg. Nürnberg

Augsburg

München. Würzburg

Dortmund Essen..

Stettin.. LVIVo11“ Hamburg

Plauen

29b599b295ã „à22s—⸗— 95s9ãäb292uà25à2a9

190,0 189,0 190,0 190,0 186,0 189,0 189,0 192,0 192,0 190,0 192,0 194,0

206,0 202,0 207,0 209,0 206,0 212,0 209,0 205,0 203,0 213,0 215,0 217,0

-“ Duisburg Krefeld . Aachen.. rankfurt a. M. Mainz.. Worms . Stuttgart Mannheim Karlsruhe

194,0 194,0 194,0 194,0 194,0 194,0 196,0 194,0 196,0 197,0

217,0 217,0 217,0 217,0 217,0 217,0 219,0 214,0 219,0 220,0

0 029295 25292 9 9 20

Futtergetreide Handelsbedingung

frachtfrei Breslau in vollen Wagenladungen

Chemnitz Handelspreise ab Verkaufsstation

Plauen..

Frachtlgge Aoln. -. Frachtlage Karlsruhe, ohne Sack..

8 waggonfrei Erzeugergebiet

Handelspreise waggonfrei Erzeugerverladestation 8 Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Plauen in Ladungen von 10 bis 15 Großhandelspreise ab Station im Gebiet des Augsburger Großmarkts.

164,0 ³) 170,5

175,0 *) 165,5 82 163,0

2 9 020 80 2 90ꝗ 2 . 20 % 90 3298

Preise für ausländisches Getreide cif Hamburg (Notierung für Abladung lim Verschiffungshafen] im laufenden

b ¹) Soweit nicht notiert, gesetzliche Erzeugerpreise des Preisgebi

von 4 RM für kontingentierte

werden. ²) Die von den Mühlen zu zahlende Weizenvermahlungsabgabe ist

märkischer und Mecklenburger. ⁴) Altmärkischer und Saale /Magdeburger.

gebieten H XI und H XIII. ) Durchschnitt aus den Preisen für Ware aus den

den Preisen für Ware aus den Preisgebieten G III und G V. 8) Durchschnitt aus den und H X. ⁹) Rheinische. ¹⁰) Durchschnitt aus den Preisen für Ware aus den Preisgebieten G VIII und GIX.

Berlin, den 11. Juli 1938.

Berlin, 18. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Bohnen, mittel 35,00 bis 37,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ Linsen, kleine, käferfrei 46,00 bis

iesen, gelbe 50,00. 54,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 61,00 bis 62,00 ℳ, Geschl.

glas. gelbe Erbsen III. 56,00 bis 57,00 ℳ, Grüne Erbsen 52,00

bis 55,00 ℳ, Reis: Rangoon *) 25,50 bis 26,50 †), Soigon *) 29,00 bis 30,00 †), Italiener, ungl. *) 30,50 bis 31,50 †), Gersten⸗ graupen*) 0/0 bis 5/0 42,50 bis 43,50 †), Gerstengraupen“) 0/4 38,00 bis 39,00 †), Gerstengraupen*), Kälberzähne 35,00 bis 36,00 †), Gerstengrütze*), alle Körnungen 35,00 bis 36,00 †), Haferflocken *), entspelzt und entbittert 46,00 bis 47,00 †), Hafer⸗ grütze*), gesotten, alle Körn. 46,00 bis 47,00 †), Roggenmehl,

Ware; bei Vorliegen eines wir

Monat): Manitoba 1 122,9, Manitoba II 119,7, Manitoba III 113,4, Rosafé 93,2, Barusso 93,2.

ets, in dem der Marktort liegt, einschließlich des Großhandelszuschlags tschaftlichen Bedürfnisses kann der Zuschlag bis auf 6 RM je t erhöht

in den angegebenen Preisen nicht enthalten. ⁶) Alt⸗ 5) Durchschnitt aus den Preisen für Ware aus den Preis⸗ Preisgebieten H VII und H X. ⁷) Durchschnitt aus Preisen für Ware aus den Preisgebieten H III.

8

Statistisches Reichsamt.

Type 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl, Type 812 (Inl.) 33,90 bis 34,90 ℳ, Weizengrieß, Type 450 39,10 bis 40,10 ℳ, Kartoffel⸗ mehl, hochfein 37,48 bis 38,48 ℳ, Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,— ℳ, Roggenkaffee *) 39,10 bis 40,10 †), Gerstenkaffee*) 41,00 bis 42,00 †). Malzkaffee*), glasiert, in Säcken 45,50 bis 46,50 †), Rohkaffee, Robusta u. Westafrikaner 270,00 bis 288,00 Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 272,00 bis 326,00 ℳ, Rohkaffee, gewaschen, Südamerikaner 310,00 bis 368,00 ℳ, Roh⸗ kaffee, üaschet, Zentralamerikaner 326,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 372,00 bis 401,00 ℳ, Röstkaffee, ew., Südamerikaner 392,00 bis 500,00 ℳ, Röstkaffee, gew., Fenkalnarv angr 428,00 bis 570,00 ℳ, Röstkaffee, gering 344,00 bis 376,00 ℳ, Kakao, stark entölt 130,00 bis —,— ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 900,00 ℳ, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 ℳ, Ring⸗ äpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,— ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,— ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Aus⸗ lese ¼ Kisten —,— bis —,— ℳ, Korinthen choice Amalias 52,00 bis 64,00 ℳ, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,—

8

1 8

de

.99 % Reinnickel, Feinsilber

Kommissio

KRotierungen n des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 14. Juli 1938.

Lieferung und Bezahlung):

in Walz⸗ oder Drahtbarren

4* 2* . . . 2 20 9 2

8 98 99 % ο% 50 2 2 Antimon⸗Regulus .

55 5 5

Originalhüttenaluminium, 98 bis

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte

133 RM für 100

137

. . 37,30 -40,30

1

Telegraphische Auszahlung.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphisch Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Aegypten Alexand und Kairo)..

AMered) .. Belgien (Brüssel Antwerpen) .. Brasilien (Rio

Danzig (Danzig)

Estland (Reval / Talinn)

und Rotterdam)

Italien Mailand)..

Jugoslawien

Canada (Montrea Lettland (Riga) .

nas) . .... Norwegen (Oslo)

und Göteborg)

Schweiz (Zürich,

Spanien (Madrid Barcelona)..

Türkei (Istanbul) Ungarn (Budapest

Janeiro). .. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.)

ien

Argentinien (Buenos

u.

de

England (London).

Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam

Iran (Teheran).. Island (Reykjavik). (Nom und

Japan (Tokio u. Kobe) (Bel⸗ grad und Zagreb).

22

Litauen (Kowno / Kau⸗

Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm

Basel und Bern).

u.

Tschechoslow. (Prag)

2. 2

).

Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

1 ägypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden l engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 100 Lats

100 Litas 100 Kronen

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken 100 Peseten 100 Kronen

1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

1 kanad. Doll.

Geld

12,565 0,645 42,11

0,145 3,017 54,77 47,00 12,265 68,13 5,41 6,878 2,353 136,93 15,24 54,87

13,09 0,715

5,694 2,471 48,75

41,94 61,65

47,00 11,13 63,23 56,87 8,611 1,978 1,049 2,488

14. Juli

Brief

12,595 0,649

42,19

0,147 3,053

54,87 47,10

12,295

68,27 5,42

6,892 2,357

137,21 15,28 54,97

13,11

0,717

5,706 2,475

48,85

42,02 61,77

47,10 11,15

63,35 56,99

8,629

1,982

1,051

2,492

13. Juli Geld Brief

0,645 42,11

0,145 3,047 54,77 47,00 12,265 68,13 5,41 6,878 2,353 136,95 15,24 54,87

13,09 0,715

5,694 2,471 48,75

41,94 61,65

47,00 11,13 63,23 56,87 8,611 1,978 1,049 2,489

Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke Gold⸗Dollars .. Amerikanische: 1000 5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische... Belgische .. Brasilianische.. Bulgarische.. Danziger.. Englische: große. 1 £ u. darun Estnische.. .„„ 222272⸗ Französische.. Holländische..

Fugodsgöutlche

anadische .„„ 0 Lettländische.. Litauische.. Norwegische.. Polnische..

unter 500 Lei. Schwedische.. Schweizer: große 100 Frs. u. daru Spanische..

grDE. .. .

Türkische.. Ungarische ..

Kübeln

echter Edamer

vollfett)

Bratenschmalz in —,— bis „— ℳ, Speck, inl., ger. Tonnen 290,00 bis 292,00 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in T feine Molkereibutter, gepackt 2. in Tonnen 276,00 bis 278,00 bis 282,00 ℳ, Landbutter in Tonnen butter, gepackt 266,00 96,00 bis 100,00 ℳ,

. 2

ser

2 2

Italienische: große . 100 Lire u. darnnt.

0 0 2 2 42

*

2 2

Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei

. 2 2 2. 2

nt.

Tschechoslowakische:

20 Kr. u. darunter

bis —,— ℳ, Mandeln, bis —,— ℳ, Kunsthonig in ½ k

Notiz für 1 Stück

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Fulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar

100 Lats 100 Litas 100 Kronen 100 Zlotv

100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 Kronen 100 Kronen 1 türk. Pfund

. 100 Pengö⸗ nmEAEEnEnmnmEEAE’EVRmrEEEENREAEMGHxENxHEEREwRRSSwaa Enn

bittere, handgewählte, ausgewogen —,— Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ.

Tierces —,

is —,— ℳ, Harzer! *) Nur für Zwecke 1 1) Die zweiten Preise beziehen sich auf A

—,— ℳ, Berliner Rohs —,— bis —,— ℳ. ℳ, Markenbutter,

1 kanad. Doll.

88,00 bi

bis 268,00 ℳ,

Geld

20,38

16,16 4,185

2,46 2,46 0,617 :41,96 0,11

54,61 47,01 12,24 12,24 5,37 6,845

13,07 5,63 2,443

4170 61,49 4701

63,06 56,72 56,72

14. Juli

Brief

20,46

16,22 4,205

2,48 248 0,637 42,12 0,13

54,83 47,19 12,28 12,28

541 6,865

136,70 137,24

13,13 5,67 2463

41,86 61,73 4719

56,94 56,94

13. Juli Geid Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

2,461 2,461 0,617 41,96 0,11

54,61 47,01 12,24 12,24

5,97 6,845 6, 136,72 137,26

13,07 1313 5,63 5767 2443 2463

41,70 61,49

is —,— ℳ, Bratenschmalz in

chmalz Markenbutter in

gepackt 294,00 bis onnen 284,00 bis 286,00 ℳ, 8 290,00 ℳ, Molkereibutter ℳ, Molkereibutter, gepackt 280,00 262,00 bis 264,00 ℳ, Land⸗ Allgäuer Stangen 20 % echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ,

220,00 bis —,— ℳ, Allgäuer Romatou Käse 68,00 bis 74,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.) cke der menschlichen w-g-ne bestimmt.

—,— bis

bayer. Emmentaler

r 20 % 120,00

menge