1938 / 182 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Aug 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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ssiich etwas erhöht.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr⸗ 182

eide und Rohjute aus; die Preise für Australwolle und Kap⸗ wolle lagen etwas niedriger als im Vormonat. Der Rück⸗ ang der Indexziffer für Häute und Leder ist auf niedrigere Presse für Unterleder, Oberleder und Treibriemenleder zu⸗

rückzuführen; die Preise für ausländische Rindshäute haben

Berlin, den 6. August 1938. Statistisches Reichsamt.

Haand

Nichtamtliches. Verkehrswesen.

Neue Amtsstellen der Deutschen Reichspost

in Berlin. Am 1. August 1938 sind in Berlin⸗Marienfelde zwei Post⸗ agenturen ohne Zustellbereich eröffnet worden, und zwar Emilienstraße 30 (nördlicher Ortsteil) und Pansfelder Weg 41

Mehrere 100 Millionen RM für die Wirtschaftsbelebung der Ostmark.

Unter der Herrschaft des beseitigten Regimes hatten sich in Oesterreich unhaltbare soziale Zustände und Spannungen ent⸗ wickelt, die nach der Heimkehr Oesterreichs ins Reich sofortiger Abhilfe bedurften. Durch ihr schnelles Handeln auf sozialem Gebiet hat die Reichsregierung ihren festen Willen bekundet, gerade den bedrängten Volkskreisen in Oesterreich so schnell wie möglich zu helfen. Einen Ueberblick über die ersten Maßnahmen gibt der z. Z. in Wien befindliche Oberregierungsrat Dr. Fischer⸗ Dieskau vom Reichsarbeitsministerium im „Reichsarbeits⸗ blatt“. Er erwähnt eingangs die ungeheuren Hilfsleistungen, die neben dem Staat die Partei und ihre Organisationen, namentlich die NSV., geleistet haben. Die vordringlichste sozialpolitische Aufgabe in Oesterreich sei die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Im ganzen dürften auf Grund der verschiedenen Ermächtigungen der Ostmark Reichsmittel im Betrage von mehreren 100 Millionen Reichsmark bereits zugeflossen sein oder noch zufließen, die der Wirtschaftsbelebung und Arbeitsbeschaffung dienen. Durch die Anordnungen zur Verbesserung des Unterstützungswesens für die Arbeitslosen seien schätzungsweise 90,000 Arbeitslose, die aus⸗ gesteuert waren, wieder in die Unterstützung einbezogen worden. Dazu kämen etwa 25 000 Jugendliche, denen bisher die Notstands⸗ aushilfe verweigert worden war. Die allgemeine Wirtschafts⸗ belebung, die in der Ostmark seit der Machtübernahme einsette, und die Maßnahmen der Regierung hätten sich schon stark aus⸗

Neues Handelsabkommen zwischen Großbritannien und Marokko. Abschaffung der Kapitulationen.

London, 6. August. In London ist am Freitag der Wort⸗ laut eines neuen Pandelgabtoneens zwischen Großbritannien und Marokko veröffentlicht worden, der an Stelle des alten eng⸗ lisch-marokkanischen Vertrages vom Jahre 1856 treten soll. Das neue Abkommen ist auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit aufgebaut. Mit ihm nehmen die englischen Kapitulationen in Marokko und der Tangerzone ihr Ende. Der Vertrag ist aber noch nicht ratifiziert. .

16½ 8 .

——

Ständig wachsende Arbeitslosigkeit in Dänemark. Kopenhagen, 7. August. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen in Dänemark betrug Ende Juli 77 911 von insgesamt 449 711 ge⸗ werkschaftlich organisierten Arbeitern. Der Prozentsatz der Arbeitslosigkeit, der Ende 16,7 war, ist also auf 17,3 gestiegen, wobei noch zu beachten ist, daß seit dem 1. Juli die mit Not⸗ standsarbeiten Beschäftigten nicht wie bisher als Arbeitslose ge⸗ rechnet werden; ihre Zahl belief sich Ende des vergangenen Monats uf 3256. Wieviel nichtorganisierte Arbeiter unbeschäftigt waren, erden erst die für Mitte des Monats zu erwartenden Mit⸗ eilungen des Arbeitsdirektorats ergeben. Von den rund 78 000 Arbeitslosen im Juli entfielen 28 310 auf die Hauptstadt, 49 601 iuf die Provinz. Am größten war die Arbeitslosigkeit im Bau⸗ ach, sie betrug in der Hauptstadt 22,7 % und in der Provinz 6,3 %. Die wachsende Zunahme der Arbeitslosigkeit zeigt ein Vergleich dieses Juli mit dem der Vorjahre. Bei jetzt 17,3 % wurden 1937 15,2 % und 1936 12,1 % festgestellt, während aller⸗ ings im Krisenjahr 1933 21,3 % errechnet wurden. 8

8

8

Üufhebung des niederländischen Ausfuhrverbots 8 für Goldmünzen und Münzgold. Amsterdam, 6. August. Durch königlichen Beschluß ist das

Ausfuhrverbot für Goldmünzen und Münzgold (laut Gesetz vom

30. 9. 1936) mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Die

Aufhebung erfolgte auf Ersuchen der Niederländischen Bank aus

rein banktechnischen Gründen. Das Verbot war praktisch schon

durch eine Bekanntmachung der Niederländischen Bank vom

17. Juni 1937 außer Kraft gesetzt worden. Gleichzeitig ist ein

Gesetzentwurf zur Aenderung des Gesetzes vom 30. September 36 eingereicht worden, das die Goldausfuhr betraf. Die Re⸗

gierung fordert in der Eingabe Vollmachten, um in dringenden

Fällen die Goldausfuhr sofort wieder verbieten zu können. In

der Begründung heißt es, daß die Aufhebung des Goldausfuhr⸗

verbots keineswegs die Wiedereinführung des Goldstandards be⸗ deute. Die Niederländische Bank bleibt von ihrer Verpflichtung,

Gold gegen einen festen Preis für die Ausfuhr freizugeben, falls

der Wechfelkurs dazu Anlaß gibt, befreit. In Finanzkreisen er⸗

achtet man es für nicht ausgeschlossen, daß durch die Aufhebung des Goldausfuhrverbots der Amsterdamer Goldhandel wieder

ternational an Bedeutung gewinnen wird. Andere Folgen werden nicht erwartet.

Amerikanische Finanzierungshilfe bei de ungarischen Oelbohrungen. 1

886 „Eine neue Rohölquelle von großer er⸗ giebigkeit wurde, nach vorliegenden Meldungen, im Bohrungs⸗ ebiet von Lispe in der Umgebung von Nagykanisza erschlossen. Pas Ergebnis der Bohrungen soll alle Erwartungen übertreffen.

8— 8 1“ 8 E 111“ 8

8

Stadtrandsiedlung). „Berlin⸗Marienfelde 3“ bzw. „Berlin⸗Marienfelde 2 . Ferner sind in Berlin⸗Karlshorst, Prinz⸗Adalbert⸗Straße 23, und in Berlin⸗Reinickendorf West, Augusta⸗Viktoria⸗Allee 45, Poststellen (Stadt) eingerichtet worden.

Wiedereinführung der Pferdepostkutsche.

Die erste Pferdepostkutsche ist jetzt dem Reichspostminister Dr.⸗Ing. ech. Ohnesorge vorgeführt worden und hat in allen Stücken seinen Beifall gefunden. Sie wird, wie bereits berichtet wurde, in allernächster Zeit im Erzgebirge auf der Strecke Bad Oberschlema Auersberg in Dienst gestellt werden. In kurzen Abständen werden noch weitere Kutschen fertiggestellt und sollen auf folgenden Linien ihren Dienst aufnehmen: Im Schwarza⸗ tal auf der Strecke Bad Blankenburg (Thüringer Wald) Schwarz⸗ burg, im Pethi der Lüneburger Heide zwischen Hanstedt und Wilsede, im Glatzer Bergland von Bad Kudowa (Kr. Glatz) über Grenzeck (Kr. Glatz) nach Straußdörfel -Tannhübel und im Schwarzwald zwischen Birkendorf (Schwarzwald) und Bett⸗ maringen. Auf Anordnung des Reichspostministers sollen an der Eröffnungsfahrt jeder Linie ausschließlich verdiente Angehörige der Deutschen Reichspost teilnehmen. 9

gewirkt. Im April hätten rd. 120 000 Volksgenossen wieder Arbeit gefunden. Dieser sehr hohen Zahl standen andererseits fast 100 000 Arbeitslose gegenüber, die auf Grund der Göring⸗Aktion wieder Anspruch auf Unterstützung erhalten haben. Im Mai habe die Arbeitslosigkeit in der Ostmark absolut um über 65 000. abgenommen, obgleich noch 19 000 Arbeitslose neu in die Göring⸗ Aktion aufgenommen wurden. Im Juni habe der Rückgang nicht weniger als 76 000 oder 21,7 % betragen, während er im Juni des Vorjahres nur 22 000 erreichte. Es könne also kein Zweifel darüber herrschen, daß die Arbeitslosigkeit in der Ostmark seit der Machtübernahme sprunghaft zurückging und weiter zurückgeht. Als wichtige weitere Maßnahme erwähnt der Referent u. a. die Be⸗ seitigung des furchtbaren Wohnungselends in Oesterreich. Vor der Ingangsetzung einer umfangreichen Neubautätigkeit müsse Entwi

aber erst die rrung des Mietenchaos aus dem Systemzeit erfolgen. 8 8

E114“ 9 EC1116“

Güterversand nach dem Lande Oesterreich.

Die Reichswirtschaftskammer weist darauf hin, daß den Sen⸗ dungen aus dem Altreich nach dem Lande Oesterreich folgende Begleitpapiere beigegeben werden müssen: 1. Statistischer Aus⸗ fuhranmeldeschein, 2. internationale Anmeldungen für das Zoll⸗ amt (Vordruck 61204). Die Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin macht alle Firmen darauf aufmerksam, daß aus der Nicht⸗ befolgung dieser Anordnung Abfertigungsschwierigkeiten bzw. Beförderungshindernisse an den ehemaligen deutsch⸗österreichischen Grenzübergängen entstehen.

16

Wirtschaft des Auslandes.

Die neue Quelle liefert pro Tag 24 bis 25 Waggons Rohöl. Mit den bisher erschlossenen Oelquellen beträgt die derzeitige Tages⸗ förderung an ungarischem Rohöl 30 bis 32 Waggons, was etwa 50 % des Inlandsbedarfs entspricht. Die Bohrungsarbeiten werden finanziert von der neugegründeten Amerikanisch⸗Ungari⸗ schen Oel⸗A.⸗G. Dieses Unternehmen hat kürzlich einen 40äh⸗ rigen Pachtvertrag mit dem ungarischen Staat abgeschlossen, wobei der Pachtzins mit 15 % des Wertes der Gesamtproduktion be⸗ ahlt wird. Die Bohrungen, die ausschließlich von der Ameri⸗ sanisch⸗Ungarischen Oel⸗A.⸗G. durchgeführt werden, stehen ver⸗ tragsgemäß unter der Kontrolle des ungarischen Wirtschafts⸗ ministeriums.

Errichtung neuer Zellulose⸗Fabriken in Polen.

Warschau, 7. 8. 1938. Im Zuge der polnischen Sege- sierungspolitik sind, wie die offiziellen Stellen nahestehenden Iskra⸗Agentur meldet, in letzter Zeit zwei neue Zellulose⸗Fabriken gegründet worden. Der bisherige Produktionsstand hat den In⸗ landsbedarf nicht decken können. In letzter Zeit ist die Zellulose⸗ einfuhr nach Polen ständig gestiegen, und zwar allein innerhalb des letzten Jahres um mehr als 100 % (von 10 449 auf 22 894 t). Eine der beiden neuen Zellulose⸗Fabriken ist bereits im zentralen Industriebezirk, und zwar in der Ortschaft Niedomice, in Betrieb genommen worden. Die zweite entsteht in der Nähe von Grodno.

Einjährige Verlängerung des Wirtschafts⸗ abkommens zwischen USA. und Sowjetrußland.

Washington, 7. August. Die Vereinigten Staaten und. Sowjetrußland vereinbarten durch Notenaustausch eine einjährige Verlängerung des in diesen Tagen abgelaufenen Abkommens, wonach Amerika der russischen Einfuhr die zollmäßige Meist⸗ begünstigung gewährt und die Sowjetunion sich wie im Vorjahr verpflichtet, für mindestens 40 Millionen Dollar amerikanische Waren abzunehmen. Unverändert blieb auch die Abrede, daß die sowjetrussische Kohle hier keiner inländischen Sondersteuer unterworfen wird, solange Sowjetrußland nicht über 400 000 tons einführt. 1

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Notierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 8. August 1938.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 98 bis 1 99 % in Blöcken. 133 RM für 100 kg desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 0/6 gb 137 eeö“ 8

. 327,20 40,20

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 6. August 1938: Gestellt 25 601 Wagen, nicht gestellt 3669 Wagen. Am 7. August 1938: Gestellt 7202 Wagen, nicht gestellt 47 Wagen. 1b

Die F ltags mare führen die Bezeichnung ½† 1

Au 8 2 2 [ Alktien still und abbröckelnd, Renten ruhig.

Der Wochenbeginn wirkte an der Börse insofern etwas ent⸗ täuschend, als man vorbörslich angesichts des erheblich geringeren Eingangs von Verkaufsorders mit einer gewissen Widerstands⸗ fähigkeit gerechnet hatte. Da es aber, abgesehen von Zufällen, an jeder Aufnahmelust fehlte, bewirkten schon Kleinstorders einen Fortgang des Abbröckelungsprozesses. 8

Am Montanmarkt büßten Mannesmann , Hoesch *9% stahl und Vereinigte Stahlwerke je % ein, während , und Laurahütte gut behauptet blieben. Von Braunkohlenaktie waren Ilse⸗Genußscheine mit 1 % das am kräftigsten rückgängige Papier. In der chemischen Gruppe hat das Angebot in Farben nachgelassen; dennoch gab der Kurs erneut um ½ auf 147 nach. Chemische von Heyden verloren 2 %, Rütgers 1. Von Elektro⸗ und Versorgungswerten sind Gesfürel mit 1 ½ und HEW mit 1 ¼, Schlesische Gas dagegen mit 1 zu erwähnen.

Sonst sind mit über Prozentbruchteile hinausgehenden Ab⸗ weichungen gegen den Vortag Eöö Berger mit 4 Conti⸗Gummi mit 2, Allgemeine Lokal⸗ und Kraft mit 1 % sowie Dortmunder Union und im geregelten Freiverkehr Ford mit + 2 ¹¼ bzw. +† 2 ½ *%.

Im Börfenverlauf traten bei kleinsten Umsätzen überwiegend weiter leichte Rückgänge ein. AEG., Hoesch und Stöhr verloren je ½ %. RWE. und Wintershall gaben je um % nach Ferner schwächten sich Holzmann um 1 und Rütgers un 1 ½ % ab. Farben büßten erneut ¼ 9h auf 146 ¼ ein. Anderer seits konnten Berger von dem anfänglichen Verlust 2 % wiede hereinbringen.

Am Börsenschluß erhielten nur wenige Papiere des Aktien⸗ marktes eine Schlußnotiz. Hierbei lagen Rheinstahl ½ % höher und auch Farben stiegen um % auf 146 ½. Demag und RWE verloren hingegen je 4 % und Deutscher Eisenhandel ½ . 8

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien verloren Deutsche Vank ½ %. Bei den Hyp. Banken waren Deutsche Central⸗Boden, Deutsche Hyp. und Meininger Hyp. je um ½, Westdeutsche⸗Bodenkredit um X und Hamburger Hyp. um 1 % rückgängig. Am Markt der Kolonialwerte büßten Schantung 1 und Doag 3 % % ein.

Von den per Kasse gehandelten Industriepapieren wurden Sehen Gum 2 ¼ %, Rheinisch⸗Westfälische Kalk um 4 ¼ und Sachsenwerk um 5 % höher bewertet. Demgegenüber verloren Vereinigte Metall Haller, Wanderer⸗Werke und Reichel⸗Bräu je 3, Lindes⸗Eis 3 ¹¼ und Steingut Fabrik Colditz 3 4 t.

Schönebeck⸗Metall gaben nach Unterbrechung um 4 ¾¼ und Zucker⸗Ratenbur um 4 % nach.

Im variablen Rentenverkehr ging die Reichsaltbesitzanleihe um 20 Pfg. auf 129,80 zurück. Die Gemeindeumschuldungsanleihe stellte sich auf 94,00, büßte also 4 % ein. 8

Am Kassarentenmarkt stand etwas mehr Material zum Verkauf, was kursmäßig aber kaum zum Ausdruck kam. Pfand⸗

9

briefe lagen weiter freundlich. Liquidationspfandbriefe blieben

etwas uneinheitlich. Von Pommerschen landschaftlichen Gold⸗ pfandbriefen verloren die Abfindungspfandbriefe 0,40 %. Lübecker Auslosung gaben um ℳ¼ % nach.

Sonst sind noch I. Dekosama mit % und II. Dekosama

mit + ½ % zu erwähnen. Im allgemeinen stellten sich Reichs⸗ und Länderanleihen auf Sonnabendbasis. „Bei den Industrie⸗

obligationen büßten Farbenbonds % % und Aschinger ¼ % ein, während Gebr. Stumm ℳ%. % höher ankamen.

Am Geldmarkt wurden die Blankotagesgeldsätze wieder um auf 2 ¼ bis 2 ¼ % heruntergesetzt.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellten sich das engl. Pfund auf 12,19 (12,20), der holl. Gulden auf 136,10 (136,16) und der frz. Franc auf 6,835 (6,84). Der Dollar blieb mit 2,493 unverändert, der schwz. Franken stellte sich auf 57,03 (57,02).

Wirtschaftsanfragen an Auslandsbehörden zunächst an die 1. Se; Außenhandelsstelle richten.

Die Berliner Industrie⸗ und Handelskammer teilt mit: Viele Firmen wenden sich in Fragen des Außenhandels unmittelbar an die amtlichen deutschen Auslandsvertretungen, wodurch oft eine übermäßige Belastung dieser Dienststellen entsteht. Außerdem ist eine Verzögerung bei dem zeitraubenden Postverkehr nach dem Auslande unvermeidlich. Es wird deswegen gebeten, daß Firmen

ihre Anfragen zunächst an ihre zuständige Außenhandelsstelle, für

Berlin die Außenhandelsstelle Berlin, in Berlin C2, Kloster⸗ straße 41, Fernsprecher: 51 56 91, richten. Insoweit dort eine

Beantwortung nicht erfolgen kann, wird für unmittelbare Weiter⸗

behandlung und Verständigung der Firmen Sorge getragen.

Das deutsch⸗französische Handelsabkommen provisorisch in Kraft.

Paris, 8. August. Das amtliche Gesetzesblatt veröffentlicht eine Verordnung, derzufolge das deutsch⸗französische Abkommen bezüglich Einverleibung des französisch⸗österreichischen Handels⸗ austausches in die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Frankreich mit dem 1. August provisorisch in Kraft gesetzt worden

ist. Die endgültige Inkraftsetzung erfolgt nach Schluß der

mentsferien durch eine Abstimmung in Kammer und Senat.

Devisenbewirtschaftung.

Behandlung deutscher Auslandsbonds.

Durch Runderlaß Nr. 102/38 D. St. Ue. St. vm 6. August 1938 erklärt sich die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung in Ergänzung des RE 63/38 D. St. Ue. St. damit einverstanden, daß bezüglich der Behandlung deutscher Auslandsbonds gemäß § 1 Abs. 3 des Kapitalfälligkeitsgesetzes die Abstempelung der Schuldverschreibungen außer durch den Schuldner oder eine in⸗ ländische Devisenbank auch durch den Anleihetreuhänder oder die

8 8

im Anleihevertrage vorgesehenen ausländischen Zahlstellen statt⸗

finden kann.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 8. August auf 59,75 (am 6. August auf 59,75 ℳ) für 100 kg.

Amsterdam

meichs.

d Staatsanzeiger Nr. 182 vom 8. August 1938.

chte von auswärtigen Devi Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 6. August. (D. N. B.) . 1 Pfund Sterling —. 100 RM (verkehrsfrei) .. . 100 Zloty (verkehrsfrei). . 100 Franken..

London.. Berlin. Warschau .

885 6 100 Franken

ö 100 Belga .

100 Kronen . 100 Kronen 100 Kronen

Stockholm Kopenhagen E““ New York (Kabelh). Maild Prag, 6. August: Geschlossen.

*⁴ 2 2⁴

b 2 90

2 2 0

Budapest, 6. August: Geschlossen. (D. N. B.)

London, 8. August.

Kopenhagen 22,40,

S [Amtlich. Paris 502,25, Brüssel 30,97 ⅛,

Prag 631,00. Zürich, 8. August. (D. N. B.)

Madrid —,—, Berlin 175,30,

—,—, Istanbul 350,00. Kopenha

b Har⸗ 458,75, erlin

rrreeeeeeZZͤZZSZͤZZͤZͤZZͤZZͤZZͤZ—qaͤZZͤZZZͤͤͤͤͤͤ111121214A9A9AA₰*“

Schlachtwviehpreise an deutschen Märkten für die Zeit vom 1. bis 6. Auguft

100 Gulden 2 4

1 USA⸗Dollar. .. 100 Lire (verkehrsfrei).

C166565 . 25,96 212,12 99,80 . 14,56 . 121,36

89,75

289,72

133,88 8 115,87 130,44

8 .

. 27,85 (D. N. B.)

(D. N. B.)

[11,40 Uhr.

5,3045

(D. N. B.)

New York 489,15, Paris 178,37, Amsterdam 895,90, Brüssel 28,92 ½, Italien 93,00, Berlin 12,20, Schweiz 21,38 ⅞, Spanien 100,00 nom., Lissabon 110,18, 10, Wien —,—, Istanbul 616,00 B., Warschau 26,03, Buenos Aires Import 16,00 B., Rio de Janeiro 2,86 B. Paris, 6. August: Geschlossen. Amsterdam, 6. August. (D. N. B.) (12,00 Uhr; Berlin 73,43, London 8,96, New York 183 ⅛, Schweiz 41,89,

Italien —, Madrid —,—, Oslo 45,05, Kopenhagen 40,02 ½, Stockholm 46,2

sen⸗ und

Brief 26,06 212,96 100,20 14,64 121,84 90,11 290,88 134,42 116,33 130,96

5,3255

27,95

en, 6. August. (D. N. B.) London 22,40, New ork 183,80, Paris 12,70, Antwerpen 77,55, ürich 104,90, Rom 24,35, Amsterdam 250,55, Stockholm 115,65,

holl.

2 ⅛.

Paris 11,98, London 21,37 ¾, New York 437 ⅛, Brüssel 73,92 ½, Mailand 22,99, Wien: Noten 33,00, Auszahlung

82

8 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 15,95, Wien —,—, Warschau

Stockholm, 6. August. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 159,50, Paris 11,00, Brüssel 67,50, Schweiz. Plätze 91,00, Amsterdam 217,00, Kopenhagen 86,75, Oslo 97,60, Washington 397,00, Helsingfors 8,60, Rom 21,00, Prag 13,85, Wien —,—, Warschau 75,00.

Oslo, 6. August. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 164,25, Paris 11,35, New York 408,00, Amsterdam 223,50, Zürich 94,00, Helsingfors 8,90, Antwerpen 69,75, Stockholm 102,85, 1,v 89,25, Rom 21,65, Prag 14,25, Wien —,—, Warschau

Moskau, 1. August. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30,

1 engl. Pfund 26,06, 100 Reichsmark 212,83.

London, 6. August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 197⁄16, Silber fein prompt 21,00, Silber auf Lieferung Barren 19 ⁄16, Silber auf Lieferung fein 20135121, Gold 142/1 ½.

Frankfurt a. M., 6. August. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 129,80, Aschaffenburger Buntpapier 85,00, Buderus Eisen —,—, Cement Heidelberg 148,25, Deutsche Gold u. Silber 204,25, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guill. 124,50, Ph. Holzmann 143,25, Gebr. Junghans 107,00, Lahmeyer 120,00, Mainkraftwerke 90,00, Rütgerswerke 138,75, Voigt u. Häffner —,—, Westeregeln 96,00, Zellstoff Wald⸗

hof 136,50.

Hamburg, 6. August. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 108,00, Vereinsbank 124,50, Hamburger Hochbahn 94,75, Hamburg⸗Amerika Paketf. 63,00, Hamburg⸗Südamerika 124,00, Nordd. Lloyd 65,00, Alsen Zement 163,00, Dynamit Nobel 79,50, Guano 100,00, Harburger Gummi 177,00, Holsten⸗Brauerei 122,50, Neu Guinea 115,00, Otavi 21,50.

Wien, 6. August: Geschlossen. (D. N. B.) 9

Amsterdam, 6. August: Geschlossen. (D. N. B.)

1938.

Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.

Dortmund

a. M.

Frankfurt

Hamburg

Hannover

Magdeburg Nürnberg Stuttgart Wuppertal

Schweineꝛ):

¶U l rn l S.50 Sr 81.50 S SSSSS

der Juli . Märkte

11.—16. 18.—23. 25.—30.

Ochsen, vollfleischige (b) 9 Leher encgtg d,9o) . .

Kälber, mittlere (b).. u“

Schweine, 100 120 kg (c)

Bezeichnung der Schlachtwertklassen

1= Fette Specksauen.

Berlin, den 6. August 1938.

Bildung der

39,2 36,6 56,1

39,2 36,7 56,0

39,1 36,7 56,3 54,8

ffentlicher Anzeiger.

Wertpapiere. 1

In Verlin festgeftellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldforten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

Aegypten(Alexandrien

und Kairo).. Argentinien (Buenos 1““ Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de Janeiroc) .. Bulgarien (Sofia). Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) .

England (London)..

Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykjavik). Italien (Rom und Matiland) .. . .. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Canada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) 2 2525 2⸗ Norwegen (Oslo).. Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) . Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

8 1 ägypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Kronen

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken

100 Peseten 100 Kronen 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

Geld

12,475 0,648

42,14

0,145

3,047 54,37 47,00 12,175

68,13 5,37 6,828 2,353

135,96

15,12

54,47

13,09 0,710

5,694 2,482 48,75

41,94 61,19

47,00 11,05

62,78 56,97

8,591

1,049

2,491

8. August

1,978;

Brief 12,505 0,652 42,22 0,147 3,053 54,47

47,10 12,205

68,27 5,38 6,842 2,357

136,24 15,16 54,57

13,11 0,712

5,706 2,486 48,85

42,02 61,31

47,10 11,07 62,90 57,09 8,609 1,982 1,051

Geld

12,485 0,647 42,13

0,145

3,047 54,42 47,00 12,185

68,13 5,375 6,833 2,353

136,02 15,13 54,52

13,09 0,711

5,694 2,481 48,75

41,94 61,25

47,00 11,06 62,83 56,96 8,591 1,978 1,049

2,495

2,491

Ausländische Geldsorten und Bankuoten.

6. August

Brief 12,515 0,651 42,21 0,147 3,053 54,52 47,10 12,215 68,27 5,385 6,847 2,357 136,30 15,17 54,62

13,11 0,713

5,706 2,485 48,85

42,02 61,37

47,10 11,08 62,95 57,08 5,609 1,982 1,051 2,495

Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke. Ameeganische: 1090 —5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische... Beigische..„ Brasilianische.. Bulgarische. EIIF Danziger.. Englische: große... 1 f& u. darunter Estnische . Finnische.. Französisce. Holländische... Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische.. FPenadische .. Lettländische.. Litanische .. Norwegische.. Polnische... Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei.. Schwedischehe.. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Spanische. Tschechoslowakische: E11““ 20 Kr. u. darunter

Ee.“* Ungarisch

1. Untersuchungs und Strafsachen,

2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, G 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H., 9

1 Dollar 1 Dollar* 100 Belga

1 Mikreis 100 Leva

100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar

1 kanad. Doll 100 Litas 100 Kronen 100 Zloty

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 Kronen 100 Kronen 1 türk. Pfund

Geld

20,38

16,16 4,185

2,463 2,463

0,62 42,00

0,11

54,21 47,01 12,15 12,15

5,33 6,795

13,07 5,63 2,454

41,70 61,08 47,01

62,61 56,82 56,82

100 Pengö

11. Genossenschaften,

8. August

135,73 136,27

Brief 20,46 16,22

4,205

2,483 2,483 0,64 42,16 0,13

54,43 47,19 12,19 12,19

5,37 6,815

13,13 5,67 2,474

41,86 61,27 47,19

62,87 57,04 57,04

Geld

20,38

16,16 4,185

2,463 2463 6,619

42,00 0,11

54,26 47,01 12,16 12,16

5,33 6,80 135,79

13,07 5,63 2,453

41,70 61,09 47,01

62,66 56,81 56,81

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

14. Bankausweise, b 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

8

6. August

Brief

20,46

16,22 4,205

2,483 2483 0,639

42,16 0,13

54,48 47,19 12,20 12,20

5,37 6,82 136,33

13,13 5,67 2473

41,86

61,33

4719 8

62,92 57,03

und Straffachen.

[29265] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Getreidegroßhändler Ernst Kle⸗ stadt, geb. am 13. 5. 1883, und seine Ehefrau Ilse geb. Lewin, zuletzt wohn⸗ haft in Duisburg, Fuldastr. 26, z. Zt. unhekannten Aufenthalts, schulden dem Reich eine Reichsfluchtstener von 2639,67 RM (27 841,50 RM abz. be⸗ reits sschüüht Reichsfluchtsteuer von 25 201,83 RM), die am 1. 10. 1937 fällig geworden ist, nebst einem Zu⸗

schlag von 5 v. H. für jeden auf den

v

Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ 1esgenenh halben 31. 12. 1937 und einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden angefangenen Monat

ab 1. 1. 1938.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes 1931 (RGBl. I S. 699 in der Fassung des Gesetzes vom 19. 12. 1937, RGBl. J. abgedruckt S. 1295) wird hierdurch das inländische

d Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ faecaset neb

feestzusetzende und alle im Steuer⸗ und Strafverfa ren entstandenen

S. 1885,

Vermögen der

emã dseesge. etzes

vom

uschlägen, fer 1 des Reichsflucht⸗

und entstehenden

Kosten beschlagnahmt.

Monat

8. Dezember

RStl.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihren Geschäfts⸗ sitz oder Grundbesitz haben, däs Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken. Sie werden hiermit aufgefordert, unverzüg⸗ lich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehen⸗ den Forderungen oder sonstigen An⸗ sprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ .een. füllung an die Steuerpflichtigen eine

⸗Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1.

bis zum

Wer 1937 hinterziehung

8 erfüllt ist, auf die

dem Reich gegenüber nur dann befreit,

wenn er beweist, Leistung keine

wegen

oder

daß er z. Zt. der bdenntnis von der Be⸗

schlagnahme gehabt hat, und daß auch kein Verschulden an der Un nis trifft. Eigenem Verschulden steht das wenn sie im Inland betroffen werden, Verschulden eines Vertreters gleich. seine Anzeigepflicht oder 8vb nicht erfüllt, wird nach die

§ 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) Steuerordnungs⸗ widrigkeit 413 der Reichsabgaben⸗ ordnung) bestraft. Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch ETE Zolgfth ungsdienstes und des Zollfahndungs⸗

ihn

ennt⸗ ist,

vorsätzlich

Steuerfahn⸗

vorlüusig

Es erge

verpflichtet,

festzunehmen. t die Aufforderung, obengenannten

Bouché.

dienstes sowie jeder andere Beamte de Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt die Steuerpflichtigen,

8

Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des 8

zirks, in welchem die Festnahme erfolgt ist, vorzuführen. Steuer⸗Nr. 13/674. Duisburg, den 26. Juli 1938 Finanzamt Duisburg⸗Süd.

e⸗