1938 / 191 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Aug 1938 18:00:01 GMT) scan diff

ungsstelle

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4A. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Anordnung Nr. 2 der Ueberwachungsstelle für Papier in folgender Fassung neu erlassen:

—— Fpormat⸗Vorschriften: § 1.

—11) Papiere und Kartons, die als Schreib⸗, Schreib⸗

maschinen⸗, Schreibmaschinendurchschlag⸗ und Abzugspapiere oder als Postkartenkarton für den Geschäfts⸗ und Behörden⸗ schriftverkehr Verwendung finden, sowie Karteikartenkarton dürfen nur in den Normformaten der Reihe A oder in deren Vielfachen oder in den dazu passenden Rohbogenformaten oder Rollenbreiten hergestellt werden.

2) Aktendeckelkarton darf nur im Rohbogenformat 324 »*% 458 mm oder in dessen Vielfachem hergestellt werden.

(3) Plakatpapiere für den Säulenanschlag dürfen nur in den Formaten hergestellt werden, die im Normblatt Din 683 festgelegt sind.

§ 2.

(1) his nach § 1 zugelassenen Normformate der ind: 8414% 1189 mm aus Rohbogen 860 1220 mm 841 mm 610 % 860 mm 594 mm 54 430 % 610 mm 420 mm 8- 305 % 430 mm 292 mm 88 215 % 305 mm 210 mm 8 215 % 305 mm 1XX“ 215 % 305 mm 105 mm 215 % 305 mm

74 mm 215 % 305 mm

(2) Es ist den Papiererzeugern gestattet, kleinere als die im Abs. 1 genannten Rohbogen in Sonderanfertigungen her⸗ zustellen, wenn das Enderzeugnis der hergestellten Papiere ein Normformat der Reihe A ist und zwecks Ersparnis von Abfällen ein kleinerer Rohbogen verwendet werden kann.

§ 3.

(1) Als Normformate im Sinne des § 2 gelten auch die im Din-Blatt 476 festgelegten Teilungen der im § 2 Abs. 1 aufgeführten Normformate der Reihe A . B. ½ A 4).

(2) Die Herstellung von Briefbogen für den Geschäfts⸗ schriftverkehr ist auch im Format 198 210 mm zulässig.

(3) Die Herstellung von Quittungen ist auch im Format 99 % 210 mm zulässig. .

(4) Die Herstellung von Durchschreibebüchern ist auch in folgenden Formaten zulässig: 8.

a) bei Lagersorten und Sonderanfertiaunaen:-

.

99 £ 2ü1o mm 8 Ie 105 % 198 mm. 198 % 210 mm

b) nur bei Sonderanfertigungen:

140 % 148 mm 119 % 210 mm 8 vE (5) Ein Abfall darf bei (1) bis (4) nicht entstehen. . 66) Die Herstellung von Notizblöcken und Notizheften ist in beliebigen Formaten zulässig, soweit diese abfallfrei aus den nach § 2 Abs. 1 vorgeschriebenen Rohbogen heraus⸗ gearbeitet werden können. § 4.

Ausgenommen von den Format⸗Vorschriften dieser An⸗ ordnung sind Formulare aller Art, die für bestimmte geschäft⸗ liche Vorgänge durch Gesetze, Abkommen oder Vorschriften von Behörden eingeführt, vorgeschrieben oder genormt sind (z. B. Schecks, Wechsel, Zahlkarten, Paketadressen, Begleitpapiere aller Art). 8 b

(1) Ausgenommen von den Format⸗Vorschriften dieser Anordnung sind die Papiere und Kartons für Rechen⸗ maschinen, Buchungsmaschinen oder mechanische Buchungs⸗ vorrichtungen, deren technische Einrichtung andere als Norm⸗ formate der Reihe A erfordert, ferner bis auf weiteres die Kartons für die Herstellung von Karteikarten, die zur Er⸗ gänzung vorhandener Karteien in anderen als Normformaten des § 2 Abs. 1 bestimmt sind.

(2) Für Papiere zur Herstellung von Geschäftsbüchern und Geschäftsbuchformularen gilt § 6 der Anordnung.

§ 6.

.(1) Gebundene, broschierte und geheftete Geschäftsbücher dürfen in den Größen Oktav, Quart und Folio nur in folgen⸗ den Formaten hergestellt werden:

öFEöö11“ .“*“ Schmalfolio.. Dreiviertelfolio Langfolio. 410 E11ö1I1““ 320 1

(2) Die Herstellung von größeren Geschäftsbüchern als

unter Abs. 1 angegeben, unterliegt keiner Formatbeschränkung. (3) Hefte in Aktendeckeln, Karton, Preßspan, Wachstuch

8

8

ᷣbOo bdo

EEEEEE 00 ᷣÆ 00 bo —-S UUü- S2F8ESSSSK XXXNXNXNXNXX

X¾α 160 ¼ 205 320 320

oder Wachstuchersatz mit weißem, querliniertem oder kariertem

Papier können soweit nicht die Vorschrift des § 8 entgegen⸗ steht srwohl in den Normformaten der Reihe A als auch in den in Abs. 1 bezeichneten Formaten hergestellt werden.

(4) Dauerkontenbücher (Loseblattsystem), Formblätter für Durchschreibebuchführungen sowie sonstige Geschäftsbuch⸗ formulare sind bis auf weiteres von den Formatbeschrän⸗ kungen der Anordnung ausgenommen.

. 65) Bestände an Halbfabrikaten bei Geschäftsbücherfabriken dürfen bis zum 30. Juni 1939 aufgearbeitet werden.

8 Betrifft nicht d iud Oesterreich.

für Papier (Herstellungsvorschriften für P Iom 17. August 1938.

von Schulheften dürfen aufgebraucht werden.

Anordnung II1““

8

eugnisse). E“ 5

Die Vordrucke, Drucksachen, Geschäftsberichte, Amts⸗ und Verordnungsblätter und laufenden amtlichen Veröffent⸗ lichungen der Behörden, der Organisationen der gewerblichen esesdeft und der Körperschaften des öffentlichen Rechts

ürfen nur in Normformaten der Reihe K hergestellt werden.

§ 8.

Alle für deutsche Unterrichtsanstalten bestimmten Hefte, Vordrucke, Zeichenblöcke, Zeichenblockhefte, Zeichenhefte, Skizzenblöcke und Skizzenbücher dürfen nur in den Norm⸗ formaten der Reihe K hergestellt und in den Verkehr gebracht werden.

8. 9.

Neue Schulbücher (Neuerscheinungen) dürfen nur in den Normformaten der Reihe A oder Reihe C hergestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Atlanten und Logarithmentafeln.

§ 10.

(1) Abweichungen von den Normformaten der Reihe A nach § 2 sind grundsätzlich nach unten zu legen; sie dürfen bei jedem Schnitt 1,5 mm nicht überschreiten. 1

(2) Können aus technischen Gründen aus den im § 2 zu⸗ gelassenen Rohbogen oder Rollenbreiten die entsprechenden Fertigformate nicht hergestellt werden, so dürfen die Erzeug⸗ nisse kleiner als die im § 2 zugelassenen Normformate sein. Die Abweichungen von den im § 2 Abs. 1 zugelassenen Norm⸗ formaten dürfen höchstens an der kurzen Seite bis zu 5 mm. oder an der langen Seite bis zu 12 mm betragen.

(3) Für Abweichungen ist der durchschnittliche Ausfall einer Lieferung maßgebend.

Gewichts⸗Vorschriften: § 11.

(1) Folgende Papiere und Kartons dürfen allgemein nur in nachstehenden Gewichten hergestellt werden:

) Geschäftsbücherpapiere aller Art in den Gewichten 70,

75, 80, 90, 100, 110, 120, 130 g/—m, Karteikartenkarten in den Gewichten 190, 250, 400 g/qm,

Aktendeckelkarton in den Gewichten 250, 350 g/qm, Schnellhefterkarton in den Gewichten 260, 320 g/qm; Karton für Einhängehefter im Gewicht 200 gqm.

(2) Folgende Papiere und Kartons dürfen, soweit sie für den Behörden⸗ und Geschäftsschriftverkehr Verwendung finden, nur in nachstehenden Gewichten hergestellt werden:

e) Schreib⸗ und Schreibmaschinenpapiere in den Ge⸗ wichten 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 90, 100, 110, 120, 130 g/ am,

†) Schreibmaschinendurchschlagpapiere in den Gewichten 25, 30, 35 g/qm, und bis auf weiteres auch 39 g/qm,

g) Abzugspapiere in den Gewichten 60, 70, 80, 90 g/-m,

n) Postkartenkarton in den Gewichten 140, 150, 170, 190, 800 1

;) Steuerkartenrurwn em Gewrchr 140 g/qm, 1

k) Invalidenkartenkarton im Gewicht 25

8

EII“ . (1) Zur Herstellung von Schulheften dürfen nur Papiere in den Gewichten von 70, 75 oder 80 g/qm verwendet werden.

(2) Für Notenhefte, Kunstschrifthefte, Hefte für technische Zwecke und ähnliche Hefte dürfen auch Papiere von einem höheren Gewicht als 80 g/qm entsprechend den im § 11 Abs. 2 e festgesetzten Gewichten verarbeitet werden.

§ 13. Briefumschlagpapiere dürfen nur in folgenden Gewichten hergestellt werden:

a) einseitig glatt Esparto holzhaltig und holzfrei: 50, 60, 70, 85, 100, 115, 130, 150, 170, 190 g/9m,

b) zweiseitig glatt Hanf: 60, 70 g/ m,

c) zweiseitig glatt holzhaltig Tauen: 70, 85, 100, 115, 130, 150, 170, 190 g/am,

d) zweiseitig glatt holzfrei Tauen: 80, 100, 115, 130, 150, 170, 190 g/qm,

e) Hanf tiefrot: 60 g/qm,

f) weiße und farbige, holzhaltig und holzfrei, nicht unter Absatz a) e) fallend: 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 90, 100, 110, 120, 130 g qam /m. 8

§ 14. (1) Abweichungen auf⸗ oder abwärts von den Gewichten nach §§ 11 bis 13 dürfen 4 % nicht überschreiten. 22) Für Abweichungen ist der durchschnittliche Ausfall einer Lieferung maßgebend.

Stoffzusammensetzungs⸗Vorschriften:

(1) Zur Herstellung von Schulbüchern (Volksschulbüchern und Büchern für höhere und mittlere Schulen) dürfen nur holzhaltige Papiere mit mindestens 40 % Holzschliffgehalt verwendet werden. Soweit der Anteil des Zellstoffs aus⸗ schließlich aus Strohzellstoff besteht, kann der Anteil an Holzschliff auf 30 % ermäßigt werden.

(2) Atlanten dürfen auch aus holzfreien Papieren her⸗ gestellt werden.

.68) Ferner dürfen in Schulbüchern Blätter und Bogen, die, abgesehen von den dazugehörigen Unter⸗ oder über⸗ E ausschließlich der Wiedergabe von Bildwerken üienen, auch aus holzfreien Papieren hergestellt werden.

§ 16.

(1) Zur Herstellung von Sütterlinheften dürfen holzfreie Papiere, zur Herstellung von anderen Schulheften nur holz⸗ haltige Papiere mit mindestens 40 % Holzschliffgehalt ver⸗ arbeitet werden.

(2) Für Notenhefte, Kunstschrifthefte, Hefte für technische Zwecke und ähnliche Hefte dürfen auch holzfreie Papiere ver⸗ arbeitet werden.

(3) Lagerbestände an holzfreien Papieren zur Herstellung

6(1) Schnellhefterkarton darf nur in den 10 Farben her⸗ gestellt werden, die der von der Fachgruppe 5 industrielle Buch⸗ binderei der Wirtschaftsgruppe Druck⸗ und Papierverarbeitung herausgegebenen Farbtafel entsprechen.

(2) Schnellhefterkarton in anderen Farben darf bis zum 30. Juni 1940 aufgebraucht werden.

Gemeinsame Vorschriften § 18. 8 Die Papiererzeuger und Papiergroßhändler haben bei Ab⸗ schluß von Verträgen auf Lieferung von Papieren und Kar⸗ tons, die in anderen als Normformaten des § 2 oder in anderen Gewichten als den in §§ 11 bis 13 zugelassenen Ge⸗ wichten erfolgen soll, in die Vertragsbedingungen folgende Be⸗ stimmung aufzunehmen: „Die Lieferung dieser Papiere (Kartons) in Formaten (Gewichten), die von den Vorschriften der Anordnung Nr. 2 der Ueberwachungsstelle für Papier vom 17. August 1938 abweichen, erfolgt nur unter der aus⸗ drücklichen Bedingung, daß die Verwendungszwecke nicht gegen die Bestimmungen der genannten Anordnung verstoßen.“ § 19. Ausgenommen von dieser Anordnung sind Papiere, Kar⸗ tons und Papiererzeugnisse, die nachweislich für die Ausfuhr

25 g/qm. 20. besonders begründeten Fällen Ausnahmen von dieser An⸗ ordnung zulassen. (2) Allgemeine Ausnahmen können nur mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers zugelassen werden.

§ 21. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937. 3 § 22. 1 Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger Kin Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung Nr. 2 der Ueberwachungsstelle für Pa⸗ pier vom 15. Juni 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 137 vom 16. Juni 1936) und der Nachtrag Nr. 1 zur Anordnung Nr. 2 der Ueberwachungsstelle für Pa⸗ pier vom 5. November 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 257 vom 6. November 1937) außer Kraft.

Berlin, den 17. August 1938.

8

Dorn. 2—

Zekanntmachung.

3 Die am 17. August 1938. ausgegebene Nummer 129 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Nexordnung über die Einführung des Reichsbesoldungsrechts im Lande Oesterreich. Vom 15. August 1938.

Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 18. August 1938. Reichsverlagsamt. J. V.: Alle

Preußen.

8 Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:

Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Mai 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Wuppertal für den Ausbau der süd⸗ lichen Höhen⸗ und Zubringerstraße zur Reichsautobahn, und zwar von der Freudenberger Straße bis zur Erb⸗ schlöer Fe sowie zur teilweisen Verlegung der Deutsch⸗ herrnstraße durch das Amtsblatt der Regierung in Düssel⸗ dorf Nr. 23 S. 117, ausgegeben am 11. Juni 1938;

2. der Erlaß des Freuß schen Staatsministeriums vom 2. Juni 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Firma Dampfziegelwerk Karl Mewis in Nieder⸗ rüm zur Ausbeutung des Lehmes in der Gemarkung

iederprüm durch das Amtsblatt der Regierung in Trier Nr. 27 S. 83, ausgegeben am 2. Juli 1938;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 21. Juni 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsstraßenverwaltung) zum Bau der neuen Reichsstraße 270 von Fischbach⸗Weierbach nach Langweiler in den Gemeinden Fischbach⸗Weierbach, Mittel⸗ reibenbach, Oberreidenbach, Sienhachenbach, Sien, Siener⸗ höfe und Langweiler durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 28 S. 147, ausgegeben am 16. Juli 1938; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Juni 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Döblitz für Zwecke der Trinkwasserver⸗ sorgung durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 27 S. 101, ausgegeben am 9. Juli 1938; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde M. Gladbach zum Schutze der Trink⸗ wasserversorgungsanlage in der Gemarkung Rheindahlen durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 28 S. 145, ausgegeben am 16. Juli 1938;

6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Land Preußen für den Erweiterungsbau der Her⸗ mann⸗Göring⸗Meisterschule für Malerei in Kronenburg durch das Amtsblatt der Regierung in Aachen Nr. 31. S. 143, ausgegeben am 16. Juli 1938;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Alt Röhrsdorf zum Bau eines Schwimm⸗ bads und zur Anlage eines Sportplatzes durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Liegnitz Nr. 29 S. 111, ausgegeben am 16. Juli 1938;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts

an das Deutsche Reich (Reichsstra enverwaltung) für den 8 8 1888 3

bestimmt sind, sowie Luftpostpapier im Gewicht von unter

(1) Die Ueberwachungsstelle für Papier kann in einzelnen

Der Reichsbeauftragte für Papier. * AAbHn

eeen

Reichs⸗ und Staatsanzeiger

Nr. 191 vom 18 August 1938. S. 3

ea-r

Ausbau der Kurve zwischen km 66,4 und 66,5 der Reichs⸗ straße 70 (Papenburg -—-Aschendorf) in der Gemeinde Aschendorf durch das Amtsblatt der Regierung in Osna⸗ brück Nr. 28 S. 71, ausgegeben am 16. Juli 1938;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Landkreis Recklinghausen zur Anlage eines Rad⸗ wegs an der Westerholter Straße in den Gemarkungen Herten und Westerholt durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 30 S. 110, ausgegeben am 23. Juli 1938;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Firma „Schmiedag“ Vereinigte Gesenkschmieden, A. G. in Hagen, zur Erweiterung ihrer Betriebsanlagen in der Gemarkung Eckesey durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung in Arnsberg Nr. 29 S. 111, ausgegeben am 26. Juli 1988;

8 Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts

an die Stadtgemeinde Duisburg zum Bau einer gewerb⸗ lichen Berufsschule durch das Amtsblatt der Regierung in

Düsseldorf Nr. 30 S. 153, ausgegeben am 30. Juli 1938; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die J. G. Farbenindustrie, Aktiengesellschaft in Lud⸗ wigshafen a. Rhein, für den Bau einer Anschlußgleisanlage von dem Werke Schkopau in der Nähe von Knapendorf zur Reichsbahnstrecke erseburg —Schafstädt durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 30 S. 111, ausgegeben am 30. Juli 1938; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Reichshauptstadt Berlin für den Bau einer Spree⸗ brücke im Zuge der Bahnhofstraße in Berlin⸗Köpenick durch das Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin Nr. 61 S. 201, ausgegeben am 30. Juli 1938; 14. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Amtskommunalverband Spenge für ein Arbeits⸗ dienstlager für den weiblichen Arbeitsdienst in Bardütting⸗ dorf durch das Amtsblatt der Regierung in Minden Nr. 30 S. 290, ausgegeben am 30. Juli 1938.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Litauische Gesandte Herr Dr. Saulys hat Berlin am 16. August verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Karecka die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Schweizerische Gesandte Herr Frölicher hat Berlin am 15. August besen Während seiner Abwesen⸗ heit führt Legationssekretär Dr. Kappeler die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 34 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen

Ministeriums des Innern vom 17. August 1938 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdeErl. 8. 8. 38, Spinnstoffbewirtschaft. durch d. Reichs⸗Zentralstelle f. d. Durchf. d. Vierjahresplanes bei d. NSDAP., ihren Gliedergn. u. an⸗ eschloss. Verbänden. RdErl. 9. 8. 38, Urlaub d. Leiter v. Be⸗ börcden GV. u. sonst. Körpersch. d. öffentl. Rechts. RdErl. 9. 8. 38, Teilnahme d. Behördenangeh., die Blutordensträger sind, an d. Feierlichkeiten in d. Hauptstadt d. Bewegung am 8. u. 9. No⸗ vember. RdErl. 9. 8. 38, Beurlaub. v. Beamten, Behörden⸗ angestellten und ⸗arbeitern z. Durchf. d. Winterhilfswerks. Staatshaushalt, Kassen⸗ u. Rechnungswesen. RdErl. 8. 8. 38, Ausgabebedarf bei Kap. 86 a f. 19309. RdErl. 10. 8. 38, Vorbereit. d. Haushalts d. allgem. Landesverw. (Ober⸗ Präs., Stadtpräs. d. Reichshauptstadt Berlin, Regierungen u. Preuß. Bau⸗ u. FinDir.). Besold.⸗Bedarf hei Kap. 86 f. 1939. Kommu b“ RdErl. 8. 8. 38, Mitteil. v. Grund⸗

b Die Frauenarbeit im Reich und in den

einzelnen Wirtschaftsgebieten.

Das Institut für Konjunkturforschung befaßt sich in seinem

neuen Wochenbericht mit der Frauenarbeit, wobei sich die Unter⸗ suchung durchweg auf das alte Reichsgebiet ohne Land Seerrfich

bezieht.

Die Zahl der egheere Männer und Frauen hat si sowohl im Wirtschaftsver

all der Jahre 1929 bis 1932 als auch

im Aufschwung seit 1933 sehr unterschiedlich entwickelt. Nach der Mitgliederstatistik der Krankenkassen betrug (jeweils Ende Aprih⸗

im Jahre 1929 die Zahl der beschäftigten Männer 12,15 Mill., die der beschäftigten Frauen 6,22 Mill. 1932 waren 7,90 Mill. Männer und 4,63 Mill. Frauen beschäftigt, 1938 13,40 Mill. bzw. 6,00 Mill.

Vergleicht man die verhältnismäßige Ab⸗ bzw. Zunahme der

Beschäftigung während der gewählten Zeiträume, so zeigt sich,

daß gemessen an der Zahl der Beschäftigten die Männer⸗ arbeit sehr viel stärker schwankt als die der Frauen. Die Zahl der beschäftigten Männer ist in den Krisenjahren nach 1929 stärker geschrumpft als die der Frauen. Im Aufschwung seit 1933 war andererseits die Zunahme der Beschäftigung bei den Männern mehr als doppelt so stark wie bei den Frauen; sie betrug von 1932 bis 1938 fast 70 % beim männlichen Geschlecht, gegenüber nur rd. 30 % beim weiblichen. Vergleicht man die Ende April des laufenden Jahres erreichten E“ der Geschlechter mit denen des gleichen Zeitpunktes im Jahre 1929, so ergibt sich, daß im Jahre 1938 rd. 11 % mehr Männer beschäftigt waren, während die Frauen den Stand von 1929 noch nicht wieder erreicht haben.

Eine Uebersicht, in der die Veränderungen in der Zahl der beschäftigten Männer und Frauen für die einzelnen Jahre errechnet sind, läßt erkennen, daß von 1929 an die Zahl der be⸗ schäftigten Männer viel stärker als die der Frauen gesunken ist; besonders groß war der Unterschied im ersten Krisenjahr. Seit 1933 hat die Beschäftigung bei den Männern früher und dann mit besonderer Stärke zugenommen. Während die Zahl der beschäf⸗ tigten Männer schon Ende April 1933 eine leichte Zunahme gegenüber dem gleichen Zeitpunkt des Vorjahres zeigte, sank die Beschäftigung der Frauen noch weiter. Von April 1933 bis April⸗ 1934 stieg die Beschäftigung bei den Männern um nicht weniger als 27,7 % gegenüber nur 8,1 % bei den Frauen. Dieser Vor⸗

stücksgeschäften an d. Finansangter. Wohlfahrtspflege h. J 8 ndwohlfahrt. RdErl. 10. 8. 38, Adolf⸗Hitler⸗Spende d. dt. Wirtschaft. Polizeiverwaltung RdErl. 22. 7. 38, Verbot d. ev. Studentenvereinig. RdErl. 10. 8. 38, Unterrichtg. v. Dienststellen d. NSDAP. u. ihrer Gliedergn. üb. d. Einleit. straftrechtl. Ermittlgn. gegen ihre Angeh. RdErl. 8. 8. 38, Anw. d. gehob. mittl. staatl. Pol.⸗Verw.⸗Dienstes. RdErl. 12. 8. 38, Beförd. u. Uebertritt in andere Pol.⸗Dienstzweige ohne AI⸗Zeugn. RdErl. 12. 8. 38, Unbesetzt. Stellen im staatl. Pol.⸗Verw.⸗Dienst. Zu besetzende Gend.⸗Oberm.⸗Stellen. RdErl. 8. 8. 38, Preis⸗ Se d. Unterkunftsspinnstoffe. RdErl. 11. 8. 38, Ausgestalt. d. Diensträume d. Pol.⸗Rev. u. Gend.⸗Stationen. RdErl. 11. 8. 38, Wirtschaftsdienst in d. Unterkünften d. kasern. SchP. RdErl. 12. 8. 38, Regenmäntel f. Pol.⸗Offz. RdErl. 13. 8. 38, Waffen⸗ röcke d. Gend, alter Art. RdErl. 8. 8. 38, Erdg. v. Luftschutz⸗ sirenen. RdErl. 11. 8. 38, Erhöht. Feuerschutz f. d. dt. Ernte. Wehrangelegenheiten. RdErl. 11. 8. 38, Erfass. d. Wehrpflichtigen d. Geburtsjahrg. 1910 u. d. aus Ostpreußen in d. übrige Reich verzog. Wehrpflichtigen d. Geburtsjahrg. 1913. Ver⸗ messungs⸗ u. Gren;⸗ RdErl. 10. 8. 38, Zulass. als Oefsentl. bestellt. Verm.⸗Ing. Volksgesundheit. RdErl. 10. 8. 38, Aend. d. Bestall.⸗Ordn. f. Aerzte. Uebertragb. Krankh. d. 29. Woche. Veterinärwesen. RdErl. 9. 8. 38, Schlachtg. tragender Kühe. RdErl. 11. 8. 38, Mitteil. üb. d. mit Maul⸗ u. Klauenseuche stärker verseucht. Reichsteile. RdErl. 12. 8. 38, Einschlepp. d. Geflügelcholera aus d. Auslande. Verschie⸗ denes. Handschriftl. Berichtig. Neuerscheinungen. .“ v. Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,75 RM für Aus⸗ gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (ein⸗ seitig bedruckt). 8

Aus der Berwaltung.

Die Schuldengebarung der deutschen gemeind⸗ lichen Körperschaften seit der Machtübernahme.

In einer zusammenfassenden Darstellung berichtet das Sta⸗ tistische Reichsamt im 2. Vierteljahresheft zur Statistik des Deut⸗ schen Reichs über die Schuldengebarung der deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände von der Machtübernahme bis 1937. Die wirksame Kontrolle durch Reichs⸗ und Landesstellen und der immer dringlicher werdende Bedarf des Reichs für die Erfüllung der großen Gegenwartsaufgaben verhinderten eine stärkere Betei⸗ ligung der gemeindlichen Körperschaften an der Inanspruchnahme des in den letzten Jahren neu gebildeten Kapitals. Immerhin flossen den Gemeinden vor allem in den ersten Jahren der Be⸗ richtszeit nicht unerhebliche Kredite, insbesondere aus den ver⸗ schiedenen Arbeitsbeschaffungsprogrammen und aus anderen öffentlichen Mitteln, zu. Je mehr aber die Schuldaufnahmen gedrosselt wurden, um so stärker mußten die laufenden Tilgungen in Erscheinung treten, zumal auf Drängen der Aufsichtsbehörden Teile der steigenden Haushaltseinnahmen zur Ausräumung einer vielfach aus den Krisenjahren noch vorhandenen Ueberschuldung verwendet wurden. Die Gesamtverschuldung betrug am 31. März 1937 noch rd. 11 Milliarden Reichsmark. Wenn sich der Gesamtschuldenstand bis 1937 auch noch nicht erheblich ver⸗ mindert hatte, so ergaben sich bei den Schuldarten doch sehr weit⸗ reichende Verschiebungen, die im allgemeinen als Ausdruck einer fortschreitenden Gesundung des Gemeindekredits zu werten sind. In erster Linie ist die Konsolidierung der Gemeindeschulden zu nennen, wie sie in der Hauptsache durch das Gemeindeumschul⸗ dungsgesetz ermöglicht wurde. Der Anteil der langfristigen In⸗ landsschulden stieg von 65,4 % im Jahre 1933 auf 94,5 % 1937, die kurzfristigen Darlehen gingen von 22,3 auf 1,3 % zurück. Die schon früher durchgeführten gesetzlichen Zinsermäßigungen wurden im Gemeindeumschuldungsgesetz und durch andere gesetzliche Maß⸗ nahmen weiter betrieben; von Jahr zu Jahr ging der Durch⸗ schnittszinssatz zurück. Ende März 1933 betrug der Durchschnitts⸗ zinssatz noch 5,82 %, Ende März 1936 dagegen 4,32 %. Hieraus errechnet sich für den Schuldenstand im gleichen Zeitpunkt eine jährliche Zinslast von 498 Mill. RM; trotzdem die Gesamtver⸗ schuldung am 31. März 1936 um rd. 4 Milliarde RM höher lag als 1933, ergab sich ein Rückgang der jährlichen Zinslast um 158 Mill. RM oder 24 %.

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sprung der Männer in den ersten zwei Jahren nach der Macht⸗ übernahme ist für die Zusammensetzung der Gesamtzahl der Be⸗ schäftigten nach Geschlechtern von entscheidender Bedeutung. In den folgenden Jahren des Aufschwungs ist dagegen kein grund⸗ legender Unterschied in der jährlichen Zunahme der Beschäftigung bei den Geschlechtern mehr festzustellen. Immerhin waren im Reichsdurchschnitt die Zuwachsraten bei den Männern bis Ende April 1938 immer noch etwas höher als bei den Frauen. Die zunehmende Verknappung der Arbeitskräfte hatte sich jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt im Reichsdurchschnitt noch nicht dahin ausgewirkt, daß die Zahl der beschäftigten Frauen stärker zu⸗ enommen hätte als die der Männer. Wenn auch bei dem Ein⸗ 8 der Frauenarbeit vielerlei Momente, vor allem auch solche volkspolitischer Art, zu E sind, 2 sich die unter⸗ Entwicklung in der Beschäftigung der Männer und er Frauen während der letzten Jahre weitgehend aus wirtschaft⸗ lichen Zusammenhängen erklären; sie hängt vor allem mit dem verschieden hohen Anteil zusammen, den die Frauenarbeit in den einzelnen Industriegruppen einnimmt.

In den einzelnen Teilen des Reiches ist die Frauenarbeit verschieden stark. Je nach der Zusammensetzung des Produktions⸗ apparates, insbesondere nach dem verhältnismäßigen Gewicht der Verbrauchs⸗ und der Produktionsgüterindustrien spielt die Frau im Erwerbsleben der einzelnen Gebiete eine größere oder ge⸗ ringere Rolle. An der Spitze hinsichtlich des Anteils der Frauen⸗ beschäftigung stehen heute Sachsen mit seiner Textilindustrie (1938. waren 37,3 % aller Beschäftigten Frauen gegen 42,5 % am Stich⸗ tag Ende April 1932) und Brandenburg⸗Berlin mit seiner Elektro⸗ und Bekleidungsindustrie (35,8 % gegen 40,2 96), während bei⸗ spielsweise in Westfalen mit seinen schwerindustriellen Produk⸗ tionsstätten nur ö wenig Frauen (23,7 % gegen 30,1 %) beschäftigt werden. ie großen Wandlungen der ver⸗ gangenen sechs Jahre haben die Rangfolge der Gebiete hinsichtlich des Anteils der Frauenarbeit nicht entscheidend verändert, wenn auch die Anteilzahlen wie die ziffernmäßigen Beispiele, die übrigens die Extreme sind, zeigen jetzt auf niedrigerem Stande liegen als 1932. Die Gebiete mit überdurchschnittlichem und mit Cö“ Anteil der Frauenarbeit sind im Jahre 1938 noch dieselben wie 1932. Von den Gebieten mit unterdurch⸗ chnittlichem Anteil der Frauenarbeit hat sich aber Ostpreußen tärker dem Reichsdurchschnitt angenähert, Hessen dagegen von ihm entfernt. 8

Recht

Berliner Börse am 18. Auguft.

Aktien kräftig erholt, Renten freundlich.

Der Börsenbeginn überraschte entgegen den vorbörslich ge⸗ äußerten Vermutungen insofern, als erstmals seit einigen Tagen Kursgewinne verzeichnet werden konnten. Besonders nach dem gestrigen starken Rückgang war ein Kursniveau erreicht worden, das in den Kreisen des Publikums, dessen Positionen als be reinigt Mehen sind, Rückkaufsneigung auslösen mußte. Nach dem der Bann einmal gebrochen war, en sich auch nach den ersten Notierungen Kursbesserungen fort, so daß trotz noch über⸗ wiegender Anfangsverluste ein freundlicherer Grundton aufkam.

Gut erholt waren insbesondere Montane, von denen Klöckner um 1 ¼, Mannesmann um ¾, Mansfelder, Hoesch und Buderus um je ¼ % anzogen. Harpener konnten einen 1 Pigen Anfangs⸗ verlust nicht nur ausgleichen, sondern bereits in der ersten halben Stunde in einen gleichgroßen Gewinn verwandeln. Am Braun⸗ kohlenmarkt waren die gestern besonders stark rückgängigen Ein⸗ tracht um 2 % befestigt; Niederlausitzer und Rheinebraun gaben allerdings weiter um 4 bzw. 2 ½¼ % nach. Auch Kaliaktien waren eher gedrückt, so vor allem Kali⸗Chemie um 2 ¾¼ 2.

Von Chemischen Papieren setzten Farben ¼ % höher mit 142 ¼ ein. Elektro⸗ und Versorgungswerte waren bis auf Licht⸗ Kraft (+ 1 1¼) und Gesfürel (+ 2) weiter schwach, vor allem Accuriuwlatoren mit —4, Siemens mit 2 ¼ und Lieferungen mit 2 %. Auch Gummi⸗ und Linoleumaktien erlitten zunächst Einbußen, so deutsche Linoleum um 2 und Conti⸗Gummi um 2 ¼ %. Zu den festeren Gruppen gehörten andererseits Auto⸗ werte (BMW + 1 %⅛, Daimler + *¼) sowie Maschinenbauaktien (Orenstein und Deutsche Waffen je + 1, Demag +† %, nur Ber⸗ liner Maschinen 2 ½2). Kräftig erholt waren am Baumarkt Berger mit +† 3 ¼. Holzmann konnten von einem 4 Pigen An⸗ fangsverlust sogleich 1 % wieder aufholen. Sonst sind noch Stöhr mit 2 ¼2 und Reichsbank mit 2 ¾¼ N als nennenswert schwächer zu erwähnen. Die oben angedeutete Tendenz wirkte lch bei letzigenanntem Papier später aber auch in einer Er⸗ olung um ½¼ % aus.

Orenstein gewannen 1 ¼, Rheinmetall⸗Borsig 1 1⅛, Bemberg 1 ⅛, Rheinstahl, Stöhr, Deutsche Waffen und Harpener je + 2 %. Conti⸗Gummi erhöhten sich um 4 ½ % und brachten damit den anfänglichen Verlust nicht nur wieder herein, sondern stiegen darüber hinaus um 2 ¼ %. Auch Accumulatoren erhöhten sich gegenüber der Eröffnungsnotiz um 2 ¼ %. Farben wurden mit 1 bewertet. Schwächer lagen Siemens, die auf 175 nach⸗ gaben.

Auch zum Börsenschluß war die Grundstimmung weiter zu⸗ versichtlich, was in weiteren leichten Besserungen zum Ausdruck kam. Bank für Brauindustrie und Holzmann stiegen ebenso wie Deutscher Eisenhandel je um ½¼ %, Vereinigte Stahlwerke ge⸗ wannen *, Kokswerke ¾ und Klöckner 1 %. Andererseits ver⸗ loren Berliner Maschinen etwa 1 und Accumulatoren 124 . Farben schlossen zu 142 ⅛.

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien verloren Deutsche sowie Dresdner Bank je ½ *%, Berliner Handelsgesell⸗ schaft N, Commerzbank und Deutsche Ueberseebank je 1 %, ferner Hamburg 2 %. Deutsch Asiatische kamen 5,— RM. öher an.

Bei den Hypothekenbanken schwächten sich Westdeutsche Boden⸗

kredit um 1, Deutsche Hypothekenbank um 1 ½ und Hamburger

Hyp. um 3 ½¼ % ab. Am Markt der Kolonialwerte stiegen Schantung um 4 %, während Kamerun 5 % einbüßten. Von den per Kasse gehandelten Industriepapieren gewannen Wanderer⸗ werke 4 %, ferner stiegen Magdeburger Mühlen um 3 ¾ und Mühle Rüningen um 3 ½¼ %, wobei Zuteilung vorgenommen wurde. Rosenthal Porzellan stellten sich 3 % höher. Niedriger lagen Vereinigte Berliner Mörtel und Königsberger Lagerhaus je um 4 %, R. Stock & Co. um 4 ½, Gerresheim Glas um 5 sowie Steinfurt⸗Waggon und Natron⸗Zellstoff je um 5 ¼ X, teilweise allerdings nach Unterbrechung.

Im variablen Rentenverkehr zog die Reichsaltbesitzanleihe um *% auf 129 % und später weiter auf 129,40 an. Die Um⸗ schuldungsanleihe stellte sich auf unverändert 94,40.

Am Kassarentenmarkt bewegte sich das Geschäft in verhält⸗ nismäßig ruhigen Bahnen.

In Pfandbriefen fand das an den Markt gelangende Material wiederum unverzüglich Unterkunft. Stadtanleihen neigten sich zur Schwäche, so 26er Dresden⸗Gold, 26er Essen und 28er Breslau

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um % %, 26er Breslau um 0,40 und 28er Elberfeld um ½ %.

Zu erwähnen sind ferner von Zweckverbandsamleihen 35er Ruhr⸗ verband mit % und außerdem Thüringer Auslosung mit +† 1 %. Sonst kamen von Reichs⸗ und Länderanleihen Postschätze etwas höher an. Bei den Industrieobligationen schwächten sich Leopold⸗ grube und Ludwig Loewe je um ¹½, Krupp⸗Treibstoff um 1 ½ % ab. Farbenbonds erholten sich um % %.

Am Geldmarkt nannte man für Blankotagesgeld unveränderte Sätze von 2 ¼ bis 2 ½ .

Das künftige Genossenschaftsrecht.

Ueber die von einem Ausschuß der Akademie für Deutsches vorbereitete Reform des Genossenschaftsrechts macht Dr. Loest, Direktor der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse, in dem August⸗Heft der „Beamten⸗Genossenschaft“, des Organs des Deutschen Beamten⸗Genossenschaftsverbandes e. V., nähere Angaben. Danach bezieht sich die in absehbarer Zeit vor dem Abschluß stehende Bearbeitung des gegenwärtigen Genossen⸗ schaftsrechts auf seine Vereinbarkeit mit nationalsozialistischen Rechtsanschauungen. Dabei werden die dem neuen Aktienrecht zugrunde liegenden Gedanken, soweit sie dem allgemeinen Gesell schaftsrecht angehörende Probleme regeln, auch im künftigen Ge⸗ nossenschaftsrecht Berücksichtigung finden. Zu diesen die Rechts entwicklung beeinflussenden Momenten tritt die Rücksicht auf die Verhältnisse Oesterreichs, dessen Genossenschaftsrecht zwar im Vergleich zu dem des Altreichs weniger entwickelt ist, aber in Teilfragen Lösungen bietet, deren Uebertragbarkeit auf das neue Genossenschaftsrecht sorgsam zu überprüfen ist. Hierzu gehö beispielsweise die Heranziehung von Genossen zu zusätzlicher Leistungen und das außerordentliche Kündigungsrecht. Immer hin kann schon jetzt gesagt werden, daß die im Gange befindliche Reform eine grundsätzliche Aenderung des geltenden Rechts⸗ zustandes nicht bringen wird. Im Vordergrund stehen lediglich gesetzestechnische Fragen, wie die Erleichterung der Liquidation der Genossenschaft, Abtretbarkeit und Kündbarkeit von Geschäfts⸗ anteilen, Ausgestaltung der Vertreterversammlung usw. Das Grundgefüge des geltenden Gesetzes hat sich bewährt, wie Stan und Leistungen des deutschen Genossenschaftswesens beweisen.

Rotierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 18. August 1938. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 98 bis

desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren L““ 2 137

Reinnickel, 98 99 %

Antimon⸗Regulus *

Feinsilber..

. 37,10 40,10

9 0 2. 292 ³ 20