Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 196 vom 24. August 1938. S
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5 6 halte, der öffentlichen Beleuchtung und der elektrischen Bahnen“ Weltkraftkonferenz⸗Teiltagung 8 is wie kaum eines der früheren Konferenzthemen für die breiteste Wien 1938.
Oeffentlichkeit wichtig, da die genannten Gruppen praktisch alle 5 8 “ Energieverbraucher umfassen und die Behandlung der aufge⸗
Ihr Wesen und ihre Ziele. worfenen Fragen grundsätzlich weder vom technischen Standpunkt, Wien, 23. August. Anläßlich der bevorstehenden Wiener Teiltagung der Weltkraftkonferenz (vom 25. August bis 2. Sep⸗
noch von der Erzeugung aus, sondern unter dem Gesichtspunkt der Bedürfnisse der verschiedenen Verbraucher selbst geschieht. Die
tember 1938) machte der Leiter der Nachrichtenstelle der Konferenz,
Dipl.⸗Ing. A. Th. Groß, einige Ausführungen über das Wesen
Fragestellung lautet also: „Welche Möglichkeiten bieten die Energiearten — feste und flüssige Brennstoffe, “ Gas, 4 “ b 3 b Wasser⸗ und Windkraft — den einzelnen Verbrauchern welche
Or eser Veranstaltun ie das Interesse Fntwi 1u““ “ I1“ Se “ 111““ E“ bestehen insbesondere 16 eiher Organisation der Weltkraftkonferenz wurde 1924 von dem benigeneir der bigser
Verbesserung der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und * 2 F 1 „ 84 17 englischen Industrieführer Daniel Nicol Dunlop gegründet in dem Fra estellung d6s Se Gedanken, eine Plattform zu schaffen, die eine internationale d ge .. 8 1I11“ 8 1116“ b F. 1s. 8 gir eber 1000 Tagungsteilnehmer aus aller Welt haben sich ange⸗ Gemeinschaftsarbeit der führenden Köpfe aus Technik, Wirtschaft A ürks u iß Deutschland selbst und Verwaltung ermöglichen sollte. Daß die Verwirklichung meldet. 8 stär sten herer⸗ en ist 8. urgemäß “ selbs dieses Gedankens geglückt ist, beweisen nicht nur die bisherigen baß 109 “ 1 XX“ Meldungen, 88 1 b- - 18 3 “ aß sich die Konferenzteilnehmer keineswegs etwa nur aus 88 “ 1 Sen e Zeltwirtschafts⸗ Ingenieuren üsammen. 5 1 Energietssschant 885 — U 82 — 9 . 8 9 9 2 8 . 2 konferenz gehören heute 50 Staaten an, die im internationalen ööö duch sastatch 8 “ 8 2 * füheeisgen auptausschuß vertreten sind. Seit ihrer Gründung veranstaltet 809 fe 8 Re “ 3. und Verwaltun zstellen, der Wirtschaft die Weltkraftkonferenz alle 6 Jahre eine Volltagung, dazwischen Spie der Regierungs . ltungs e 6 — - 1 8 und Technik beteiligt. Die Schirmherrschaft der Wiener Tagung
nach Bedarf Teiltagungen. Bisher haben 3 Voll⸗ und 6 Teil⸗ EZ1X“X“ “ 8 e; 1 . 11“ at Ministerpräsident Generalfeldmarschall Hermann Göring tagungen stattgefunden, so daß die tehende Konferenz die E“
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10. Veranstaltung der Weltkraftkonferenz ist Nicht geringere Be⸗ 1 deutung als den Volltagungen kommt den Teiltagungen zu. Die Die Wiener Teiltagung wird dem Ausland am Beispiel der Bezeichnung „Teiltagung“ besagt lediglich, daß sich diese Konfe⸗ von Deutschland erstatteten Konferenzberichte und Diskussionsbei⸗ renzen mit bestimmten Einzelgebieten befassen. Geben die Voll⸗ träge die nationalsozialistischen Wirtschaftsbestrebungen und die 1 bisherigen Erfolge vor Augen führen. Sie wird dazu dienen, die leitenden Männer aller beteiligten Nationen aus Technik, Wirt⸗
konferenzen gewissermaßen einen regelmäßigen Re⸗ enschaftsbericht über den jeweiligen Stand der Welt⸗Energiewirt chaft, so ziehen
schaft und Verwaltung zusammenzuführen zum Austausch ihrer
Erfahrungen und Meinungen, und sie wird so dazu beitragen,
die Teiltagungen die Zwischenbilanz auf Gebieten, die gerade im Vordergrund des Interesses stehen. ul u
Das Thema der bevorstehenden Wiener Tagung „Die Mißsverständnisse auszuräumen und neue Bande von Volk zu Energieversorgung der Landwirtschaft, des Gewerbes, der Haus⸗I Volk zu knüpfen.
und Exporteuren sowie Exportvertretern dient. An ihr werden um ersten Male auch die Aussteller aus der Ostmark teilnehmen, 3 daß den Exporteuren und Exportvertretern damit Gelegenheit
boten wird, die während der kürzlich in Hamburg veranstalteten Mrusterschau von Erzeugnissen des Landes Oesterreich mit öster⸗ reichischen Herstellern aufgenommenen Beziehungen durch persön⸗ liche Fühlungnahme weiter auszubauen.
Die Durchführung des neuen deutsch⸗polnischen Wirtschaftsvertrages.
Tagung in Zakopane erfolgreich beendet. — Volle Ausnutzung der vorgesehenen Warenumfätze.
Warschau, 23. August. In der Zeit vom 17. bis 22. August fand in Zakopane eine gemeinsame Tagung des deutschen und polnischen Regierungsausschusses für die Durchführung des deutsch⸗polnischen Wirtschaftsvertrages statt. Sie hatte die Auf⸗ gabe, die notwendigen Vereinbarungen für die Anwendung des neuen deutsch⸗polnischen Wirtschaftsvertrages vom 1. Juli 1938, der ab 1. September in Kraft tritt, festzulegen. Ihr kam inso⸗ fern eine besondere Bedeutung zu, als der neue Wirtschaftsvertrag nicht nur die Einbeziehung Oesterreichs in den deutsch⸗polnischen Wirtschaftsverkehr regelt, sondern auch darüber hinaus eine wesentliche Steigerung des beiderseitigen Warenumsatzes vorsieht.
Die Durchprüfung der Entwicklung des Waren⸗ und Zah⸗
Brandschäden der öffentlich⸗rechtlichen Feuer⸗ versicherungsanstalten im Monat Zuli 1938.
Die deutschen öffentlich⸗rechtlichen Feuerversicherungsanstalten verzeichnen im Monat Juli 1938 eine Gesamt chadensumme von 4 101 426 RM gegenüber 3 070 249 RMN im Monat Juni 1938 und 5 309 253 RM im Monat Juli 1937. Von dieser Summe ent⸗ fallen auf Gebäudeschäden 3 284 324 RM, auf Mobiliarschäden — “ 1 817 102 RM. Die Gesamtschadensumme des Monats Juli 193 lungsverkehrs seit Abschluß des neuen Vertrages hat ergeben, verteilt sich auf 6105 Brandschadenfälle, denen 5394 im Monat daß für die nächsten drei Monate eine volle Ausnutzung des ver⸗ Juni 1938 und 6491 im Monat Juli 1987 gegenüberstehen. traglich für die beiderseitigen Warenumsätze vorgesehenen Rahmens Nach dem Absinken der Brandschadenkurven im Vormonat möglich ist. Dies berechtigt zu der Hoffnung, daß der neue Ver⸗ zeigt sich im Juli 1938 ein erneutes Ansteigen, das sich bei der trag die an ihn geknüpften Erwartungen voll erfüllen wird. Schadenwertkurve auf 33,5 v. H., bei der Schadenhäufigkeitskurve auf 13,2 v. H. stellt. Gleichwohl sind die beiden Kurven noch erheblich unter dem Stand des gleichen Monats der beiden Vor⸗ jahre geblieben. Im Durchschnitt ergibt sich für den Berichts⸗ monat bei den Gesamtschäden ein Einzelwert von 672 RM gegen⸗ über 490 RM im Durchschnitt der ersten sechs Monate des Jahres 1938, bei den Gebäudeschäden ein Durchschnittswert von 1358 RM gegenüber 960 RM und für die Mobiliarschäden ein Durchschnittswert von 221 RM gegenüber 170 RM im ersten Halbjahr 1938. Das neuerliche Ansteigen der Schadenkurven sben dem Werte wie der Häufigkeit nach dürfte in der Haupt⸗
Hanseatische Ausfuhrvermittlungsstelle und Exporthandelsbörse auf der Leipziger Herbstmesse 1938.
Auf der diesjährigen Leipziger Herbstmesse wird, wie in den Vorjahren, im Städtischen Kaufhaus in Leipzig, Neumarkt 9— 19, von den Industrie⸗ und Handelskammern Bremen, Hamburg und Lübeck die Hanseatische Ausfuhrvermittlungsstelle eingerichtet. Sie vermittelt den auf der Messe ausstellenden “ Verbin⸗
— tv . S dungen mit hanseatischen Erpartetten mnd besg mernen sonsie übet ie mit der Bergung der Ernte verbundenen Drescharbeiten an
1 skünfte ü zenhandelsfragen sowie über d berbu 1 erteilt außerdem Auskünfte über Außenhandelsfragen sowie ü sich schon erhöhte Fenersgefahren in sich scließen. Fedoch maug⸗
ache jahreszeitlich bedingt sein, da Wärme und Trockenheit sowie
Devisen⸗ und Zollbestimmungen des In⸗ und Auslandes. In der G 4 3 chlief - Hed sen;schen Frchesgwermantungsftele wird den die Messe be⸗ dans esonders in Verbindung mit dem kürzlich veröffentlichten uchenden Exporteuren und Exportvertretern Gelegenheit zu Be⸗ erlaß des Reichsführers 9 über den Ernteschutz, im Hinblick auf “ mit Ausstellern aus Industrie und Handwerk gegeben. die notwendige Sicherung unserer Nahrungswerte der gesamten Am Abend des Messesonntags (28. August) wird im Leipziger ländlichen Bevölkerung erneut nahe gelegt werden, die allseits oo die seit Jahren zu einer Dauereinrichtung gewordene Export⸗ bekannten Vorschriften zur Verhütung von Brandschäden Bwo dlsbbefe veranstaltet, die als Treffpunkt zwischen Ausstellern! strengstens zu beacten.
Wirtschaft des Auslandes.
Schwedens Außenhandel im Zuli und von Januar bis Zuli 1938.
Schwedens Außenhandel stand im Monat Juli gleichfalls im Zeichen einer merkbaren Verschlechterung. Die Einfuhr belief sich auf 160,3 Mill. Kr gegen 156,2 Mill. Kr im Juni dieses und 185,2 Mill. Kr im Juli des vorigen Jahres, die Ausfuhr auf 156,2 Mill. Kr gegen 150,1 Mill. Kr gegen 190,1 Mill. Kr. Für die ersten sieben Monate ergibt sich damit eine Gesamteinfuhr von 1129,2 Mill. Kr gegenüber 1184,0 Mill. Kr in der ent⸗ sprechenden Vorjahrszeit und eine Gesamtausfuhr von 1034,4 Mill. Kr gegen 1030,8 Mill. Kr. Seit dem vergangenen Jahr hat sich der Einfuhrüberschuß im schwedischen Außenhandel mithin von 153,2 Mill. Kr auf 94,7 Mill. Kr in den ersten sieben Monaten dieses Jahres ermäßigt.
Hinsichtlich der einzelnen Warenarten hat in den Monaten Januar— Juli 1938 gegenüber der gleichen Vorjahrszeit in größerem Umfange die Einfuhr von Textilien aller Art (152,0 gegen 182,3 Mill. Kr) und von Metallen und Metallwaren (148,1. gegen 189,5 Mill. Kr) abgenommen. Bei der Ausfuhr zeigen für den gesamten Berichtsabschnitt mineralische und fossile Stoffe, hauptsächlich Eisenerz Erhöhungen (162,6 gegen 118,2 Mill. Kr). Ebenso lag die Ausfuhr von Metallen und Metallwaren (180,7 gegen 170,5 Mill. Kr) und von Maschinen, Apparaten und Elektro⸗ material (100,9 gegen 95,3 Mill. Kr) noch etwas höher, doch hat sich gerade in diesen Gruppen die anfänglich stärkere Ausfuhr⸗ steigerung im Juni und noch deutlicher im Juli verlangsamt, so daß die diesjährigen Juli⸗Ziffern bereits niedriger sind als die vorjährigen. Starke Rückschläge weist der Export von Holz (95,3 gegen 115,1 Mill. Kr) und von Zellstoff und Papier (256,5 gegen 304,0 Mill. Kr) auß. . ““
„Was braucht die französische Wirtschaft?“
Eine Zusammenstellung in der Zeitschrift der Deutschen Handelskammer in Paris.
Paris, 23. August. Unter der Ueberschrift „Was braucht die französische Wirtschaft?“ weist die Zeitschrift der Deutschen Han⸗ delskammer in Paris auf die Bestimmung hin, daß alle Kraft⸗ fahrzeuge, die nach dem 31. 12. 1938 zugelassen werden, mit einem automatischen Scheibenwischer versehen sein müssen. Die zu dem genannten Zeitpunkt bereits zugelassenen Fahrzeuge müssen bis zum 30. 6. bzw. 31. 12. 1939 mit einem derartigen Scheiben⸗ wischer 13 sein. Ferner wird eine Angabe des omité Consultatif du Crédit National Hotelier erwähnt, wonach in öö“ die hygienischen Einrichtungen noch zu wünschen übrig assen. Auf 1000 Einwohner kommen in Frankreich nur 14 Bade⸗ einrichtungen, während in den Vereinigten Staaten die ent⸗ sprechende Ziffer 35 beträgt. Im Interesse der Fremdenverkehrs⸗ förderung dürfte man bemüht sein, insbesondere in den kleineren und mittleren Hotels Baͤdeeinrichtungen zu schaffen. Von der Stadt Paris sollen die mit der Hand zu bedienenden Grasschneide⸗ maschinen durch Apparate mit Motorbetrieb ersetzt werden. 6 Angaben des Vereins der französischen Automobilingenieure sin in Frankreich nicht genügend Lastwagen vorhanden, vor allem fehlt es an 3—4⸗Tonnen⸗Wagen. Ferner wird u. a. noch auf Projekte zur Ausbesserung von Hafenanlagen hingewiesen.
Starkes Anwachsen der französischen Eisenerz⸗ vorräte infolge Absatzverschlechterung.
Paris, 23. August. Die französische Eisenerzförderung stieg im Juni im Vergleich zu Mai von 2 653 383 auf 2 694 114 t. Bei der verschlechterten Absatzlage nahmen die Vorräte in einem noch bedeutend stärkeren Maße zu. Sie erreichten nämlich Ende Juni 2 799 058 t gegen 2 609 087 t Ende Mai. Die Gewinnung von Eisenpyrit stellt sich auf 11 871 t im Juni gegen 13 254 t im Mai.
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1 heiene das n e Unterkunft fand.
Berliner Börse am 24. August.
Aktien anfangs rückgängig, später erholt, Renten gehalten.
Die Kursentwicklungen der Aktienmärkte litten heute unter anhaltendem Abgabedruck. Allerdings war das anfallende Material verhältnismäßig gering, es fehlte aber an jeder Auf⸗ nahmeneigung sowohl des Publikums als auch des berufsmäßigen Handels. Anscheinend ist der Finanzbedarf der Wirtschaft, mäßägen durch die am Monatsschluß zu erwartenden höheren Abzüge, doch immer noch recht groß, während für den Effektenmarkt freie anlagefähige Mittel im Zusammenhang mit direkten Investitionen weiter nur in bescheidenem Umfang zur Verfügung stehen.
Am Montanmarkt setzten Harpener ihren Rückgang weiter um 2 ¾¼ % fort. Klöckner büßten bei mäßigem Angebot 2 %, Mannesmann bei größeren Abgaben 2 % ein. Vereinigte Stahl⸗ werke rundeten einen Anfangsverlust von ℳ % sogleich auf 1 % ab. Bei den Braunkohlenwerten gingen Bubiag um 2, Nieder⸗ lausitzer um 2 ¼, von Chemischen Werten v. Heyden um 4, Farben um 1 auf 145 4¼1, von Elektrowerten Siemens um 1 %, Rheag gegen die letzte Kassanotiz um 4 ½¼ % zurück. Weiter unter Druck lagen auch Maschinenbauaktien, namentlich Berliner Maschinen (— 3 ½) und Orenstein (— 1 ½³); letztere waren aller⸗ dings im Verlauf der ersten halben Stunde wieder um 1 % erholt.
Sonst sind noch Metallgesellschaft mit — 2 ¾, Bemberg und Aschaffenburger Zellstoff mit je — 2, Holzmann mit — 1¼, Dierig und Dortmunder Union mit je — 1 ½ % als nennens⸗ wert schwächer hervorzuheben.
Auf der ermäßigten Kursbasis zeigte sich im Börsenverlauf einiges Kaufinteresse, so daß fast allgemein eine Erholung zu beobachten war. Rütgers stiegen um 1, Feldmühle um 1 %, Charlotte Wasser und Holzmann je um 1 ¼ %. Daimler, Mannesmann, Bemberg und Deutsche Waffen kamen je 1 ½¼ höher an. Rheinebraun gewannen 2 ¼, Orenstein 2 %. Niedriger lagen lediglich Schubert & Salzer, die ½ und Accumulatoren, die 1 % verloren. 1
Am Börsenschluß traten zumeist weitere leichte Besserungen ein und nur vereinzelt waren Rückschläge zu beobachten. Ges⸗ fürel und Licht⸗Kraft stiegen je um , vheten Rheinstahl und Accumulatoren je M % gewannen.
Farben schlossen zu 145 %. Niedriger lagen Hoesch — 5, Kokswerke — ¾ und Berliner Maschinen — ¾¼ %.
Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien büßten Berliner Handels⸗Gesellschaft und Commerzbank je „½8, %, ferner Deutsche Ueberseebank 11½ % ein. Bei den Hypothekenbanken aben Deutsche Central⸗Boden um N¾X, Meininger Hyp., Rhein.
yp. und Westdeutsche Bodenkredit je um 1 % nach. Am Markt der Kolonialwerte verloren Doag ½ *%.
Von den zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien lagen lediglich Dortmunder Ritter sowie Siegersdorfer Werke mit einem Gewinn um 3 bzw. 3 ½¼ % erwähnenswert fester.
Andererseits verloren Viktoria⸗Werke 3 ¼, Halle⸗Maschinen und Dresdner Baugesellschaft je 3 ½, sowie Vereinigte Bautzener Papier 3 ¾ X.
Von variablen Renten errechnete sich die Reichsaltbesitzanleihe zunächst mit 130,10 unverändert, büßte aber später 30 Pfg. ein. Gemeindeumschuldungsanleihe erhielt mangels Orders keine Kotiz.
Der Kassarentenmarkt lag weiter freundlich. In Pfand⸗ briefen und Kommunalobligationen kam nur vereinzelt Material Von Stadtanleihen ielen 26er Braunschweig durch einen Verlust um 1 ¼ % auf. 26er Dresden Gold stiegen um %, während 29er Bochum im gleichen Ausmaß rückgängig waren.
Von Provinzanleihen S. sich 28er Brandenburg um ¼ und 30er dito um 4¼ %. Reichs⸗ und Länderanleihen wiesen nur geringe Veränderungen auf, Reichspostschätze lagen leicht gebessert. Lei den Industrieobligationen gaben Daimler Benz um 0,40, HEW. um ¼ und Farbenbonds um 1 % nach. Harpener stiegen hingegen um ℳ, Aschinger um % und Krupp⸗ Treibstoff um ½ .
Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld Sätze von 2 6 bis 2 %⅞ % anzulegen.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung blieben das engl. Pfund mit 12,175, der Dollar mit 2,495, der holl. Gulden mit 136,49 und der schwz. Franken mit 57,17 unverändert. frz. Franec stellte sich auf 6,825 (6,82).
unveränderte
für die Woche vom 15. bis 20. August 1938.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern
stellen sich in der letzten Woche (15. August bis 20. August 1938) im V e wie folgt:
Wochendurchschnitt Monats⸗
vom 15. 8. vom 8. 8.
bis 20. 8. bis 13. 8.
104,90 107,23 95,46 96,64 106,10 107,56
“
Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie. Handel und Verkehr..
Gesamt..
Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeinen ..
Durchschnitt..
Außerdem: 5 %ige Industrieobligatione 4 % ige Gemeinde- umschuldungsanleiheü..
100,08
99,82 99,89
99,18 99,88
100,63 94,43
mnxSxMAxvzcENxxrCʒrü RHxEHMaxaxxEEN,RA Snrüeernaeenn
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 24. August 1938. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 98 bis 99 % in Blöcken.. 133 MM für 100 kg desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 157 v111116*“
99 % Antimon⸗Regulus. E 1“ — 5 Feinsiller 36,90 — 39,90 „
9 9 2 2
Fortsetzung des Handelsteils auf der vierten Seite.
Der
durchschnitt I11“
und Wirtschaftspraxis“
Recht.
Wehrleistungsgesetz, Gesetz über Leistungen für Wehrzwecke vom 13. Juli 1938. Vahlens „blaue“ Textausgabe mit Durch⸗ führungs⸗ und Ergänzungsvorschriften, Anmerkungen und Sachverzeichnis herausgegeben von Dr. E. Ministe⸗ rialrat im Reichsministerium des Innern in2 erbindung mit W. E. von Steinwehr, Major (E) im Oberkommando der Wehrmacht. 1938. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9, Linkstr. 16. 90 Seiten. Preis 1,40 RM.
Das Wehrleistungsgesetz, das an Stelle aller bisherigen
Sondergesetze getreten ist, regelt die Sachleistungspflicht für Wehr⸗
zwecke, d. h. für Zwecke der Landesverteidigung vollkommen neu.
Alle, die das Gesetz anzuwenden haben, vor allem die Dienststellen
der Wehrmacht und die Verwaltungsbehörden, werden in Vahlens
„blauer“ Textausgabe eine übersichtliche Zusammenstellung des
Gesetzes und der ergangenen Durchführungs⸗ und Ergänzungs⸗
bestimmungen finden. Wer darüber hinaus für seine Arbeit maß⸗
gebende Erläuterungen aus fachkundiger Feder benötigt, dem wird
der demnächst erscheinende Kommentar des Sachreferenten im
Reichsinnenministerium über alle Zweifelsfragen beste Auskunft
gewähren.
Das neue Ehegesetz. Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Oesterreich und im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938 mit der
Säs ten Begründung, den eherechtlichen Bestimmungen
des lutschutzgesetzes, des Ehegesundheitsgesetzes, des
Personenstandsgesetzes und anderen einschlägigen Vor⸗ schriften. Textausgabe mit Verweisungen und Sachverzeichnis. 136 Seiten Taschenformat. München und Berlin 1938. Verlag C. H. Beck. Rot kartoniert 1,80 RM. — Das bereits am 1. Anguf 1938 in Kraft getretene neue Gesetz
beseitigt nicht nur die Mißstände, die sich im Lande Oesterreich
aus den dogmatisch⸗kirchlichen Bindungen des dortigen Eherechts ergeben hatten, es erneuert vor allem von Grund auf das deutsche Ehe⸗ und Familienrecht und geht deshalb jeden Volksgenossen an. Die soeben bei C. H. Beck, München und Berlin, bereits erschienene handliche und billige „rote“ Textausgabe enthält alle Bestim⸗ mungen, die für die Praxis zur Anwendung des Gesetzes not⸗ wendig sind. Durch zahlreiche Verweisungen wird der Zusammen⸗ hang mit den einschlägigen Vorschriften hergestellt, ein ausführ⸗ liches Sachverzeichnis erleichtert die Benutzung. Da überdies die amtliche Begründung aufgenommen wurde, ist die Ausgabe auch zur Einarbeit in das neue Recht vorzüglich geeignet.
Kurzkommentar zum Einkommensteuergesetz vom 6. 2. 1938 von a1I mel, Oberregierungsrat im Reichsfinanz⸗ ministerium und Dr. E. Bacciocco, Regierungsrat am Oberfinanzpräsidium Berlin, unter Mitwirkung von W. Schmiedeke, Regierungsrat am Finanzamt Berlin⸗Zehlendorf. 2., vermehrte und verbesserte Auflage. XII, 934 Seiten Taschenformat. München und Berlin 1938. Verlag C. H. Beck. Leinenband 15,— Reichsmark. Auch in der Neuauflage dieses Kurzkommentars wird das gesamte Einkommensteuerrecht gedrängt und doch vollständig und übersichtlich erläntert. Alle Aenderungen des Gesetzes sowie auch die durch Erlasse, Rechtsprechung und Schrifttum eingetretenen Neuerungen sind berücksichtigt. Im übrigen sind die für die Praxis wichtigen und grundsätzlichen Fragen wie bisher aus⸗ führlicher erörtert als die weniger bedeutsamen Sonderfragen. Daneben haben aber auch einzelne für die Praxis wichtige Fragen eine eingehende Darstellung erfahren, so z. B. die Entwick⸗ lung des Gewinnbegriffes unter besonderer Berück⸗ sichtigung seiner betriebs⸗ und wirtschaftswissenschaftlichen Be⸗ deutung. Gegenüber der 1. Auflage sind vor allem die 8§ 4 bis 7, die die Besteuerung nach dem Gewinn behandeln, umgearbeitet und stark erweitert worden, ebenso ist das Recht der Lohn⸗ steuer weitgehend neu bearbeitet und durch Anfügung eines besonderen Stichwortverzeichnisses den Wünschen der Praxis ent⸗ sprechend umgestaltet worden. Auch zu § 9 (Werbekoste n) ist eine besondere ABC-Uebersicht geschaffen worden, die dem Be⸗ nützer die Arbeit erleichtert. Der Anhang enthält in 19 Num⸗ mern alle für das Einkommensteuerrecht wichtigen Durch⸗ führungsverordnungen, Richtlinien, Rund⸗ erlasse sowie Auszüge aus Gesetzen, deren Kenntnis für das Verständnis gewisser einkommensteuerrechtlicher Vor⸗ schriften uneentbehrlich ist, ferner in den Nummern 20 bis 23, das mit dem Einkommensteuerrecht eng verbundene Wehr⸗ steuerrecht. Zahlreiche Beispiele und typische Einzelfälle machen die Erläuterungen klar und anschau⸗ lich. Das Sachverzeichnis ist besonders sorgfältig bearbeitet, es enthält rund 1000 Stichworte und 3000 Fundstellen. Die Praxis erhält mit dieser vermehrten und verbesserten Neuauflage wieder einen sehr nützlichen Berater.
Wirtschaft und Finanzen.
Preisvorschriften und Wirtschaftspraxis. Erläuterung der Preis⸗ bildungs⸗ und Preisüberwachungsvorschriften unter Ein⸗ schluß der neuen Bestimmungen für das
Wer in der Wirtschaft an maßgebender Stelle steht, der weiß,
wie schwer oft eine richtige Entscheidung in Fragen des Preisrechts
zu treffen ist, weil die große Zahl von Gesetzen, Verordnungen,
Anordnungen, Runderlassen, Ausnahmebewilligungen usw. die
Uebersicht ganz außerordentlich behindert. Gar⸗ zu leicht läuft man
Gefahr, irgendeine wichtige Bestimmung zu übersehen, gegen sie
zu verstoßen und sich damit unter Umständen sehr unerfreulichen
eiterungen auszusetzen!
Es ist deshalb sehr zu begrüßen, daß der Verlag für Wirtschaft und Verkehr, Forkel & Co. (Stuttgart 0, Pfizerstr. 20), einen Sonderdruck aus seiner bekannten „Wirtschafts⸗Kartei“ heraus⸗ gebracht hat, der eine ausgezeichnete Uebersicht über alle ein⸗ schlägigen Fragen des Preisrechts gibt: „Preisvorschr iften
(Erlöuterung der “ und Ueberwachungsvorschriften unter Einschluß der neuen Be⸗ timmungen für das Land Oesterreich) von Regierungsrat Dr.
2 “ Rentrop, Assessor Dr. Otto Hartleif und
Regierungsrat Martin Bertelsmann, herausgegeben von
d
Dr. Heinz Müllensiefen (340 Seiten, Preis 7,50 RM).
Die Zusammenstellung gibt tatsächlich einen systematischen
und erläuterten Ueberblick über das LI1“ Preisrecht. Darstellung und Gliederung richten sich durchaus nach den Bedürfnissen der Praxis, insbesondere der gewerblichen. Aber auch die anderen Gebiete, wie Land⸗ und Forstwirtschaft, Kultur, Verkehr, Versicherungswesen usw. werden behandelt, daß jeder interessierte Leser sich über die Bestimmungen in⸗ formieren kann.
Anschließend an eine Zusammenstellung der Gesetze, Verord⸗ nungen usw. sind die wichtigsten Texte im Wortlaut a hebruckt, bei weniger wichtigen die Fundstellen angegeben. Den der Schrift bilden die ausführlichen erläuternden Darstellungen in I Form. Langatmige 1“ der gesetzlichen Be⸗ timmungen sind vermieden. Neben der hharakterisierung des all⸗
*
and Oesterreich.
kennzeichnet.
Büchertisch.
Kartellrecht einschließlich neuer Kartellaufsicht, Preisbildung, Schiedsgerichtsbarkeit und ⸗Steuerrecht. 3., völlig neu⸗ bearbeitete, vereinheitlichte und ergänzbare Auflage von Dr. H. Müllensiefen, Leiter der Abtlg. Kartellauf⸗ sicht der Reichsgruppe Industrie, und Rechtsanwalt Dr. W. Dörinkel, Carl Heymanns Verlag, Berlin. Preis gebunden 20,— RM.
„Bei dem vorliegenden Kommentar handelt es sich um die z. Z. einzige Darstellung der gesamten Kartellrechtsmaterie und aller ER1“ Gebiete nach dem neuesten Stand. Die dritte
uflage des bekannten Kartellrechts⸗Kommentars stellt eine völlige
Umarbeitung, Erweiterung und gleichzeitig eine vereinheitlichte
Zusammensassung der zweiten Auflage mit ihren 3 Nachträgen
dar, von denen der letzte im Dezember 1935 erschien.
Während bei der 1. und 2. Auflage das neue Kartell⸗ und wangskartellrecht vom 15. Juli 1933 im Vordergrund der Be⸗ andlung stand, bringt die 3. Auflage eine Darstellung der esamten Kartellrechtsmaterie. Durch die fortlaufende Be⸗
senolung der gesetzlichen Bestimmungen konnte eine wesentliche
ereinfachung in der Darstellung erzielt werden. Die Form, in der die vorliegende Veröffentlichung erscheint, verbindet ferner die
Vorteile des Buchkommentars mit der ergänzbaren Karteiform.
Dadurch ist insbesondere für die Zukunft gewährleistet, daß der
Benutzer durch die Einordnungsmöglichkeit evtl. notwendiger Er⸗
änzungen es nur mit einem einheitlichen Buch zu tun hat. Ferner scheiben dadurch überholte Darstellungen aus.
Nach der Einleitung „Entwicklung des Kartell⸗ wesens und wirtschaftliche Kartellarten“ und der „Uebersicht“ über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmun⸗ gen sowie dem fortlaufenden Abdruck aller einschlägigen ge⸗ eälichen Bestimmungen bringt der Erläuterungsteil folgende ieben Hauptabschnitte:
A. Die eingehende Erläuterung der Kartellverord⸗ nung geht nach der Behandlung der Erfordernisse der Rechts⸗ gültigkeit von Kartellverträgen (§§ 1—3) und der Eingriffsrechte des Staates (8§ 4 ff.) auf die besonders praktisch gewordenen 8§ 8 (fristlose Kündigung) und 9, 9a, 9 b (Sperren und Sicherheits⸗ verwertung) ein. Das neue Gesetz über das Reichswirtschafts⸗ gericht vom 25. 2. 1938 wurde vor allem in bezug auf das Ver⸗ fahren in Kartellsachen dargestellt.
B. Die im Jahre 1933 von den Verfassern erstmalig vorge⸗ nommene Erläuterung des Zwangskartellrechtes ist um die mit der neuartigen Rechtsmaterie gesammelten Erfahrungen erweitert worden. Vor allem wurde auch das für die Wirt⸗ schaftspraxis bedeutungsvolle Betriebserrichtungs⸗ und Erweite⸗ rungsrecht gemäß § 5 des Zwangskartellgesetzes eingehend dar⸗ gestellt. Diesem Abschnitt ist eine Uebersicht über sämtliche Er⸗ richtungs⸗ und Erweiterungsverbote beigegeben.
C. Die seit November 1936 und März 1937 bestehende neue Kartellaufsicht — Mitwirkung der wirtschaftlichen Selbst⸗ verwaltung — konnte besonders eingehend dargestellt werden, da die Reichsgruppe Industrie weitgehend an den Vorarbeiten be⸗ teiligt war. Neben einer Begriffsabgrenzung von Gruppen und Kartellen, von Marktordnung und Marktregelung dürfte hier vor allem die Lösung folgender Fragen interessieren: Organi⸗ satorisches Verhältnis zwischen Gruppen und Kartellen — Rechte und Pflichten der Organisation der gewerblichen Wirtschaft einer⸗ seits und der Kartelle andererseits bei der neuen Aufsicht gemäß Ziffer 3 Teil II des Erlasses. Ein besonders eingehender Auszug des ersten Berichtes der Reichsgruppe Industrie an das RWM. über die praktische Durchführung der Kartellaufsicht ist diesem Teil des Kommentars beigegeben.
D. Der Abschnitt Kartellpreisbildung behandelt die einschlägigen rund 30 Gesetze und Verordnungen bei folgender Einteilung: Kartellpreisüberwachung einerseits, Bekämpfung von Preisschleuderei andererseits. Der letztgenannte Unterabschnitt führt in der vielumstrittenen Frage der Verhinderung von ge⸗ meinschädlichen Preisunterbietungen die bestehenden praktischen Möglichkeiten an und behandelt hierbei auch die angrenzenden Rechtsgebiete wie das UWG. usw.
E. Neu aufgenommen wurde eine eingehende Darstellung der Kartellschiedsgerichtsbarkeit mit Richtlinien für die Aufstellung von Schiedsgerichtsordnungen sowie einer Abgrenzung zur wirtschaftlichen Ehrengerichtsbarkeit.
F. Zum ersten Male bringt die 3. Auflage auch eine zu⸗ sammenfassende übersichtsmäßige Darstellung des Kartell⸗ steuerrechts mit folgenden Steuerarten: Körperschaftssteuer — Vermögenssteuer — Kapitalverkehrssteuer — Gewerbesteuer — Umsatzsteuer — Urkundensteuer.
G. Den sich aus der Wiedervereinigung Oester⸗ reichs mit dem Deutschen Reich auf dem wirtschaft⸗ lichen, insbesondere Marktordnungsgebiet ergebenden Fragen sowie den kartell⸗ und preisrechtlichen Problemen ist ein beson⸗ derer Abschnitt gewidmet.
Gef H. Der letzte Abschnitt behandelt einschlägige
esetze.
Aus dieser Uebersicht ergibt sich der umfassende Charakter des Werkes, das in seiner erschöpfenden Darstellung und zweckmäßigen Gliederung der Materie allen berechtigten Anfovderungen seiner Benutzer genügen wird und daher warm empfohlen werden kann.
sonstige
ö Preisrechts sind vielmehr die wesentlichen Punkte er Preisbestimmungen der einzelnen Wirtschaftszweige aufgeführt. Eine eingehende Inhhaltsüberstcht sowie ein vnssichel es Schlag⸗ wortregister erleichtern dem Benutzer die praktische Handhabung schr⸗ so daß man diese Sonder⸗Zusammenstellung aus der „Wirt⸗ chafts⸗Kartei“ durchaus als brauchbares Handwerkszeug für die Tagespraxis des Wirtschaftsmannes bezeichnen kann.
Der Kaufmann und das Finanzamt. Ein praktischer Wegweiser durch das Steuerverwaltungsrecht. Von Georg Jod⸗ wischat. Hanseatische Verlagsanstalt A.⸗G. Hamburg 1938. 68 Seiten. Kart. 1,80 RM.
Die vorliegende Schrift richtet sich an alle Steuerpflichtigen und an alle im kaufmännischen Rechnungswesen tätigen Personen, die mit Steuerfragen zwangsläufig in Berührung kommen. Sie werden in dieser Arbeit einen guten Ratgeber finden. Der Ver⸗ fasser hat sich zur Aufgabe gestellt, die Steuerverwaltungsgesetz⸗
” in ihrem gesamten Ablauf aufzuzeigen. Ihn befähigt ene ehrtätigkeit innerhalb der Berufserziehung der DAF. be⸗ onders zur Abfassung eines solchen wichtigen Ratgebers. Im einzelnen behandelt der Verfasser die Fragen, wie eine Steuer⸗ schuld entsteht, welche Rolle die Zuständigkeit dabei spielt, mit welchen Behörden der Steuerpflichtige zu tun hat. Anschließend werden von ihm die Pflichten, die der Steuerpflichtige hat, ge⸗ Sodann werden die steuerlichen Ermittlungsver⸗ 9 dargestellt und erklärt, was beim Festsetzungsverfahren zu eachten ist. In der umfassenden Darstellung 1. auch nicht die
Erläuterung der Rechtsmittel, die es in Steuersachen gibt: Ein⸗
spruch, Berufung, dechss es ghe he Anfechtungsverfahren usw.
Aber damit läßt es der Verfasser bei seiner Arbeit noch nicht be⸗
wenden. Er erklärt weiterhin, wann die Steuerschuld erlischt, welche Folgen der Zahlungsverzug hat, welche steuerlichen Ver⸗ gehen 2 beachten sind und wie das Steuerstrafverfahren vor sich
E t. So hat der Verfasser alle Vorschriften des ge
teuerrechts eingehend erklärt. Gerade die umfassen stellung wird diese Schrift zu einem machen, den man sicher sehr gern zur Han
e Dar⸗
nehmen wird.
uverlässigen Ratgeber
1]
Warenclearing. Entwicklung und Bedeutung der privaten Kom⸗ pensation im zwischenstaatlichen Handelsverkehr, von Dr. Karlrobert Ringel, Außenhandelsstellenleiter und Handelskammergeschäftsführer, mit einem Geleitwort von Professor Dr. Carl Lüer (Schriftenreihe zum Devisenarchiv, Heft VI) Joachim Berger Verlag, Berlin. 52 S., 4,50 RM. Das Buch ist im Rahmen der Schriftenreihe zum Devisen⸗ archiv, der bekannten Fachzeitschrift für Devisenrecht, erschienen. Die besondere Legitimation zu dieser Untersuchung leitet der Ver⸗ fasser aus seiner bisherigen Tätigkeit im Dienste der deutschen Außenhandelsförderung her. Der private Kompensationsverkehr hat seit seinem Entstehen im Zusammenhang mit den Aus⸗ wirkungen der Weltwirtschaftskrise eine überaus interessante Ent⸗ wicklung genommen. Die Wandlungen der Formen und Methoden der Privatkompensation und die Versuche ihrer Einpassung in die Handels⸗ und Devisenpolitik vermitteln einen nachhaltigen Eindruck von dem Kampf um die Erhaltung des Außenhandels und dem Ringen nach neuen Formen im zwischenstaatlichen Handelsverkehr.
Wie Prrsfessor Dr. Lüer in seinem Geleitwort ausführt, bedarf es zur Herausbildung einer neuen brauchbaren außen⸗ wirtschaftlichen Ordnung systematischer Einzeluntersuchungen, die der Entwicklung und Auswirkung der außenwirtschaftlichen Maß⸗ nahmen des gegenwärtigen Zwischenstadiums nachspüren und eine Wertung dieser Maßnahmen versuchen im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit in einer künftigen Ordnung der außenwirtschaft⸗ lichen Beziehungen der Völker. Da die Entwicklung des Kompen⸗ sationsverkehrs zu einem gewissen Abschluß gekommen ist, war der vorliegenden Untersuchung ein besonders günstiger Zeitpunkt für eine rückschauende Betrachtung und gleichzeitige Würdigung gegeben. Die einzelnen Etappen der Entwicklung des Waren⸗ clearingverkehrs sind in anschaulicher Weise herausgearbeitet. Die Untersuchung wird nicht nur den Wissenschaftler interessieren, sondern ebenso den Wirtschaftspolitiker, den Wirtschaftsjuristen und nicht zuletzt jeden Kaufmann, der durch seine tägliche Arbeit in den zwischenstaatlichen Waren⸗ und Zahlungsverkehr einge⸗ schaltet ist. Die flüssig geschriebene, gut gegliederte Darstellung gibt auch dem Fernstehenden die Möglichkeit mühelos i dringens in die an sich schwierige Materie.
Wohnungswirtschaft und Grundkredit. Mit besonderer Betrach tung des Grundkredites im In⸗ und Auslande. Von Dr.⸗Ing. e. h. Dr. jur. Otto Kämper. Unter Mitarbeit von Dr. Hans Haehling von Lanzenauer. Großoktav. XIII, 485 Seiten. Verlag Walter de Gruyter & Co., Berlin W 35. Preis geb. 20 RM.
Das vorliegende Werk, dem Dr.⸗Ing. e. h. Dr. jur. Otto Kämper, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bau⸗ und Boden⸗ bank, seine überragende Sachkenntnis auf diesem Gebiet zur Ver fügung gestellt hat, erscheint in der Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Bankwissenschaft und Bankwesen e. V. Es werden darin die Beziehungen zwischen der Wohnungswirtschaft und dem Grundkredit in ihren verschiedenen Formen eingehend untersucht und die Verflechtung der einzelnen Wirtschaftszweige mit dem Kreditwesen und die Notwendigkeit eines Zusammen⸗ wirkens aller “ zur Erreichung der gemeinsamen Ziele auf⸗ gezeigt. Diese Ziele bestehen in der Schaffung von ausreichendem und gesundem Wohnraum für alle Schichten des Volkes, eine Auf⸗ gabe, die in der Verbindung des deutschen Menschen mit dem Heimatboden ihre schönste Erfüllung findet. Das in diesem Buch verarbeitete reiche Material wird allen denen, die an dieser Aufgabe mitschaffen, Anregungen vermitteln, zumal bisher die Kenntnis der Geschichte der Wohnungsbaufinanzierung nicht sehr verbreitet sein dürfte. Besonders interessant und wertvoll für den Praktiker erscheint die eingehende Darstellung der Versuche des Auslandes, das Problem der nachstelligen Finanzierung des Wohnungsbaues zu lösen, während umgekehrt auch den an dem Problem beteiligten Kreisen des Auslandes die zusammenfassende Darstellung der deutschen Verhältnisse eine Fülle von Anregungen bieten dürfte.
In einer Zeit, in der die Lösung der Fragen der Wohnungs⸗ wirtschaft vordringlich ist und der zweckmäßigste Einsatz der hier⸗ für verfügbaren öffentlichen und privaten Mittel gefunden wer⸗ den muß, kommt dem ebenso aktuellen wie gründlichen und flüssig geschriebenen Werke eine besondere Bedeutung zu. Es kann daher allen am Wohnungsbau und dessen Finanzierung beteiligten Stellen warm empfohlen werden.
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menausschuß. Berlin. Beuth⸗Vertrieb GmbH. (früher Beuth⸗ Verlag) 1938. Normformat A 5, 336 Seiten, mit 6 Uebe sichtsblättern. Preis 4 RM (ausschließl. Versandkosten).
Kürzlich ist die Ausgabe 1938 des bekannten Normblatt⸗Ver⸗ zeichnisses erschienen. Es enthält jetzt 6300 „Deutsche Normen“ und 740 Normblattentwürfe, die nach der bewährten Dezimalklassi⸗ Seer. geordnet sind. eu aufgenommen sind die rund 500
ormen des früheren Oesterreichischen Normen⸗ ausschusses, der nach dem Anschluß im Deutschen Normen⸗ ausschuß aufgegangen ist. Zur Erleichterung der Einführung der deutschen Normen in Oesterreich und der Ueberführung der „ÖNORM“”-Blätter in deutsche „DIN“⸗Blätter ist im Verzeichnis bei jeder österreichischen Norm angegeben, ob sie mit der ent⸗ sprechenden deutschen übereinstimmt (das trifft für 131 Onormen zu), ob sie nur im wesentlichen übereinstimmt (84) oder ob sie von den deutschen Normen abweicht (278). Die Entwicklung ist in Oesterreich naturgemäß vielfach andere Wege gegangen als im Altreich, so daß bis zur völligen Angleichung noch einige Zeit ver⸗ ehen wird. Oesterreich hat aber auf verschiedenen Gebieten, die in Deutschland noch nicht in die Normung einbezogen waren, wert⸗ volle Vorarbeiten geleistet.
In diesem Normblatt⸗Verzeichnis sind erstmalig alle Normblätter gekennzeichnet, deren Anwendung verbindlich vorgeschrieben ist: durch Erlasse von Be⸗ hörden, Anordnungen von Ueberwachungsstellen oder Organisa⸗ tionen der Wirtschaft *). Die Angaben über das mit der Normung im Zusammenhang stehende Schrifttum sind vervollständigt, die Nummernverzeichnisse der allgemeinen und der Fach⸗ normen erweitert worden. Das Stichwortverzeichnis umfaßt jetzt 70 Spalten. Die Normung erfaßt von Jahr zu Jahr weitere Gebiete. So sind z. B. im diesjährigen Inhaltsverzeich⸗ nisse neu zu finden: Energiewirtschaft, Zügmaschinen, Gummi und Harze, Steinindustrie. Für fast alle Kreise der Industrie, des und Handels stellt das Normblatt⸗Verzeichnis einen kaum entbehrlichen Wegweiser dar. Normen entstehen in Gemein⸗ e und Handel, Verbraucher und Behörden,
issenschaft und irtschaft wirken zusammen, um für jede Auf⸗ gabe die nach menschlichem Ermessen günstigste Lösung zu finden. In 6300 Normblättern ist die Arbeit von 21 Jahren vieler Tausen⸗ der Mitarbeiter enthalten. Diese Fülle von Erfahrungen dient nicht nur dem Vorteil jedes einzelnen, sondern ist für die gesamte deutsche Volkswirtschaft von Nutzen.
*) Siehe „Einführung der Normen, Maßnahmen der Behörden und der Wirtschaft“, 1938 vom Deutschen Normen ausschuß (Benth⸗Vertrieb, Berlin SW 68, Preis 0,55 RM).
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