1938 / 203 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Sep 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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Erscheint an sem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,3 einschließlich 0,48 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; fiSelbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛKℳ monatlich. Alle Postanstten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenste SW 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummernn dieser Ausgabe kostt 30 ⁷, einzelne Beilagen 10 ¶hl. Sie werden nur

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des Paeos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33. G

82 Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten 9 Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten 1 52 Zeile 1,85 ℛℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berli SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Reichsbankgirokonto Nr. 1913 1 bei 88 Rachsbant in Berin Berlin, Donnerstag, den 1. September, aben

3 Deutsches Reich.

Bekanntmachung ber den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung es Reichsführers und Chefs der Deutschen Posei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Kuckschrift im Inland.

Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmtem Verßögen.

Die Reichsindzziffer für die Lebenshaltungskosten im August 1938.

Angebot zum Amtausch oder zur Einlösung von fälligen

Serienbonds.

Bekanntmachung KP 604 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 81. August 1938 über Kurspreise für unedle Metalle.

Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf

„Reichsmark für die Umsätze im, August 1938.

Berichtigung zur Uebersicht über den während des Monats Juli 1938 in den freien Verkehr übergeführten und unver⸗ steuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeführten Zucker in Nr. 194.

Bekanntmachung über die Ausge Teil I. Nr. 134.

gemäß § 1 der Verordnung vor Aenderung der Wertberechnung sonstigen Ansprüchen, die auf lauten (RNeichsgesetzb' Der Londoner Goldpreis beträgt am 1 evier e⸗ für eine w in deutsche Währung nach dem Berline urhe kurs für ein englisches Pfund r.. tember 1 989 nrit ReM 12,135 umge für ein Gramm Feingold demnach in deutsche Währung umgerechnet.

Berlin, den 1. September 1938. Steatistische Abteilung der

ekanntmachung iber das Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichs Pceve von YVolk und Staakt bruax sztb auf weiterss im vlande hjie bes im Albert Bonniers Verlag erschieneyen zuches 8 8

h und Chef der Deutscher

Konntmachung.

Kas mit Bekann achung vom Faun 1998 Dentsche

Reichtenzeiger Nr. 119 vom 22. 9388, beschlagnahmte ermosen des ehen iemee dectichen atsangehsrigen Lalter Steppacher näe gemaß 8 f. 1 86 Gesetzes über en Wide von Kuhe gerungen und die Aberkennung der eutschen Staatsangeherigkeit vom 14. Juli 93⁄ (Reichs⸗ esetzbl. I Geite 480 ais dem Reiche versollen zrklürt.

Berlin, den 31. August 1938. dDer eichsmtnister des In

1 Die Reichsinderziffer für die Lebershaltungskosten im August 1938. Die Reichsintexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt ch für den Durchschnitt des Monats August 1938 auf 126,5 (1913/14 = 100) se ist gegenüber dem Vomnonat (126,8) um 0,2 vH zurückgegangen. Die Inderziffer ür Ernährung hat sich dirch den Rück⸗ gang der Preise für Gmüse um 0,3 vH von 1/4,3 auf 123,9 ermäßigt.

ds . Berlin 41821 1938

Die Indexziffern für Wohnung (121,2), Bekleidung (131,4) und „Verschiedenes“ (142,0) blieben unverändert, während die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung durch weitere Verringerung der Sommerpreisabschläge für Haus⸗ brandkohle sich jahreszeitlich um 0,3 vH von 123,2 auf 123,6 erhöht hat.

Berlin, den 31. August 1938.

Angebot zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds.

Wir beziehen uns auf unsere unter dem 10. Oktober 1935 und später erfolgten Veröffentlichungen, mit denen wir den Umtausch oder die Einlösung fälliger Dollar Serienbonds angeboten haben, und erweitern hierdurch unsere damaligen Angebote auf die nachstehend aufgeführten fälligen Serien von deutschen Dollaranleihen:

Bezeichnung der Anleihen zur Rückzahlung fällig

7 % Dollaranleihe der Stadt München von 1925/45 (Serien⸗ ankeihe) 1. August 1938 Fharanleihe des Baye⸗ Staates von 1925/45 (Serienonleihe) 1. August 19

7 , Dollaranleihe der Stadt:

Züu darf von 1925/45

Senguleihe) 1. September

spots vom 10. Oktober 1935 erhalten aus⸗ zer fälligen Schuldverschreibungen im Um⸗ fälllige Schuldverschreibungen derselben bin Reichsmark bei der Konversionskasse aanandsschulden eingezahlten Gegenwert des Kilgungssperrmark. ceeeser Regelung machen wir den inländi⸗ gewordener Stücke obiger Anleihen das 1 8—— bHei da nach der Devisengesetzgebung an mmänder nicht in Frage kommen an die Stelde der Zahlung von Tilgungssperrmark die Auszahlung des Geuenwertes in Reichsmark zur freien Verfügung im b feung für die Auszahlung ist der Nach⸗ veis des W. tes der Stücke am 1. Juli 1935. Sofern es sich Uheree . Sucke handelt, ist dieser Nachweis nicht erforderlich.

Inländische Besitzer fälliger Bonds der oben bezeichneten Anleihen können diese Stücke beim Kontor der Reichshaupt⸗ bank für Wertpapiere, Berlin, oder bei den Reichsbank⸗ anstalten zwecks Umtauschs oder zwecks Erlangung des Reichs⸗ markgegenwertes einreichen.

Die Reichsbank erhebt für die Vornahme des Umtausches eine Gebühr für Private von 1 % und für Banken von „½6 % vom Nominalbetrag, im Falle der Auszahlung des Reichsmarkgegenwertes für Private % und für Banken ¼ % des zur Auszahlung kommenden Reichsmarkbetrages. Börsenumsatzsteuer, Porto⸗ und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Einreichers.

Berlin, den 1. September 1938.

der berwachungsstelle für unedle Metalle vom 31. August 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen anstelle der in den Bekanntmachungen KP 600 vom 23. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 196 vom 24. August 1938) und KP 603 vom 29. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 201 vom 30. August 1938) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise fest gesetzt:

Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII Aa) RM 66,50 bis 59,—

Zint (Klassengruppe XIX)

Feinzink (Klasse XIXX Aa)h . . . . RM 19,50 bis 21,5 Rohzink (Klasse XIX C) . 15,50 17,50 Zinn (Klassengruppe XX)

Zinn, nicht legiert (Klasse XX Aa)h)) RM 235,— bis 245,— Banka⸗Zinn in Blöcken... . 247,— 257,— Mischzinn (Klasse XX B). . . 235,— 245,— je 100 ka Sn⸗Inhalt

RM 16,75 bis 18,75

je 100 kg Sn⸗Inhalt

RM 16,75 bis 18,75 je 100 kg Rest⸗Inhalt.

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 31. August 1938. Der hReichsbeauftragte für unedle Metalle. Wieprecht.

8 Bekanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat August 1938 werden auf Grund von § 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. S. 942) in Verbindung mit § 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ steuergesetz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 947) wie folgt festgesetzt:

Lfd. Nr. Staat Einheit

Aegypten Pfund Argentmien Papierpesos (= 44 Goldpesos) Australie Pfund Belgien Belga (= 500 belg. Frcs.) Brasilien Milreis Britisch⸗Indie . Nupien Bulgarien Lewa Canada Dollar Dänemark Kronen ͤbI“ Gulden Estland Kronen Finnland Mark Frankreich Francs Griechenland 3 Drachmen Großbritannien Pfund Ster Holland Gulden Iran 1 Rials Island Kronen Italien Lire Japan Jugoslawien Lettland Litauen Luxemburg Neuseeland Niederländisch⸗Indien Gulden 8 Pafheehen 81 2* Palästina Pfund 29 Polen Jlotv 30 Portugal Eskudos 31 Rumänien Lei 32 Schweden Kronen 33 Schweiz 90 Franken 34 Südakrikanische Union Pfund 35 ETschechoslowakei Kronen 36 Türkei Pfund 37 Ungarn Pengö (bei Ausfuhr na Ungarn) 38 Uruguay 1 Peso 39 Vereinigte Staaten 1 Dollar vpon Amerika Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am 5. d. M. 1 8 1““ Berlin, den 1. September 1938. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

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Druckfehlerberichtigung zur Uebersicht über den während des Monais Juli 1938 in den freien Verkehr übergeführten und unversteuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeführten Zucker (Reichsanzeiger Nr. 194 vom 22. August, Spalte 10):

Vom 1. Oktober 1937 bis 31. Juli 1938 entfallen auf die Erzeugnisse der Spalten 3 bis 9 an Zuckersteuer 283 097 040 Reichsmark, nicht 283 079 040 RM.

6 Bekanntmachung. Die am 30. August 1938 ausgegebene Nummer 134 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Erlaß des Führers und Reichskanzlers zur Regelung des Postsparkassenwesens im Deutschen Reich. Vom 26. August 1938. Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Aende⸗

rung der Satzung der Medaille zur Erinnerung an den 13. Mörz 888. Vom Li. August 1988. 8