1938 / 224 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Sep 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 224 vom 26. September 1938. S.

Deutsche Bezeichnung

Anerkanntes oder nicht anerkanntes Material

Mindesteinkaufs⸗ preise für Zapfen und Saatgut bei Selbstwerbung (Z = Zapfen

H-a ndels festprei .—

Saatgut

Pflanzen

Zustand des Saatgutes (Preisgrund⸗ lage)

Preis

je kg

oder Keim %

Zu⸗ bzw. Ab⸗ schlag je Schnitt⸗

oder je % Pflanzenpotenz

Alter und Sorte Sämlinge = 8, erschulpflanzen = v, Steckhölzer = 8)

Größe

in em

100 Stück

Preise in RM für je

1000 Stück

europaea sibiric

leptolepis

sitkaensis

NUsS

PINUS

banksiana

PINUS PNUS

PINUS

PsSEUPOTS USA douglasii viridis

Europöische L. Sibirische L. Japanische L.

Krummholzkiefer

Pechkiefer

Weymouthskiefer

Weymouthskiefer

Dougl

nicht anerkannt

anerkannt nicht anerkannt nicht anerkannt

8

nicht anerkannt

nicht anerk

nicht anerkannt

nicht anerkannt

anerkannt

anerkann 1. Ostpreußen

Norddeutschland (Kurmark, Grenz⸗ maxk, Pommern, Mecklenburg, Lüheck) 1 .Schlesien Tieflandskiefer, Höhenkiefer Mittel⸗, West⸗ n. Süddeutschland (Braunschweig, Sachsen⸗Anhalt, FreistaatSachsen, Hannover, Thü⸗ ringen, Hessen, Rheinland, West⸗ falen, Saarpfalz, Württemberg,. Baden, Bayern) Tieflandskiefer, öhenkiefer, Schwarzwälder Höhenkiefer

nicht anerkannt 1

40 vH keimend 40 vH keimend/ 40 vH keimend

90 vH keimend

80 vH keimend

80 vH keimend

80 vH keimend

80 vH keimend

30 19 8 Pflanzenp

4j. 1mal v.

3j. 1 mal v 3j. S.

21. S. 118

41. u. 51.

4j. 1mal v.

31. 1mal v.

5j. 1mal v. 4j. 1mal v.

3. 1mal v.

3j. 1mal v. 2j. 1mal v. 2. S.

4j. 1mal v. 3j. 1mal v.

3j. 1mal v. 2j. 1 mal v

j. 1mal j. 1mal v.

2j. 1 mal v. S.

30/50 25/50 20/40 25/50 20/40 15/30 10/25

7/15

40/70 30/60 25 50 20 40 15/35 20 40 12/25 15/35 12/30 10/25

7/20

40 70 30/60 25/50 20/40 15/35 20/40 15/35 12/25 15/35 12/30 10/25

7/20

40/70 30/60 25/50 20/40 20/40 15/35 10/25

7/20

15/30 Mindest⸗ höhe 7 cm

Mindest⸗ höhe 7 cm

Mindest⸗ höhe 4 cm

40/70 30/60 25/50 20/40 15/25 20/40 15/30 10/20

40 70 30/60 25,50 20/40 15/25 20/40 15/30

50/80

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Der Königlich Aegyptische Gesandte Mourad Sid⸗ Ahmed Pacha ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Nummer 27 des Reichsarbeitsblatts vom 25. September 1938 Teil I, Amtlicher Teil, hat folgenden Inhalt: II. Arbeits⸗ einsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosen⸗ hilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß des Führers und Keichskanzlers über die Stärke des Arbeitsdienstes für die weib⸗ liche Jugend. Vom 7. September 1938. Fürsorge⸗ und Ver⸗ sorgungsgesetz für die ehemaligen Angehörigen des Reichsarbeits⸗

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Die Lage des deutschen Außenhandels. Beiratssitzung der Außenhandelsstelle

für Berlin, Westbrandenburg und Pommern.

Am 23. September fand im „Haus der Wirtschaft“ in Stettin die Beiratssitzung der Außenhandelsstelle für Berlin, West⸗Bran⸗ denburg und Pommern statt. Nach Begrüßungsworten des Prä⸗ sidenten der Industrie und Handelskammer zu Stettin, Pg. Fengler, gab Staatsrat Friedrich Reinhart einen allge⸗ meinen Ueberblick über die augenblickliche Außenhandelslage. Er wies insbesondere auf die Notwendigkeit hin, den Außenhandel, für dessen Belebung durchaus günstige Anzeichen vorliegen, aus der Erstarrung zu lösen, was nach seiner Meinung am besten im Wege einer Umschaltung von der Zweiseitigkeit der Handels⸗ verträge auf die Vielseitigkeit geschehen kann. Dabei sei nicht etwa an Kollektivverträge gedacht, mit denen man ungünstige Er⸗ fahrungen gemacht habe, sondern vielmehr an Gedankengänge, wie sie Reichswirtschaftsminister Funk bei der Eröffnung der Königs⸗ berger Ostmesse zum Ausdruck brachte und die in der Wieder⸗ einschaltung des Geldes für den internationalen Güteraustausch gipfelten. Staatsrat Reinhart betonte ferner die Bedeutung des Außenhandels für die Sicherstellung unserer Ernährung, die Roh⸗ stoffversorgung und den Arbeitseinsatz.

Im Anschluß daran machte der Leiter der Abteilung Export im Reichswirtschaftsministerium, Klein, Ausführungen über die gegenwärtige Lage des deutschen Außenhandels und die sich aus den allgemeinen Konjunkturverhältnissen auf dem Weltmarkt und den neueren Erfordernissen der deutschen Binnenwirtschaft er⸗ gebenden Probleme. Nach wie vor sei neben der im Vierjahres⸗ plan erfolgenden Ausbreitung der deutschen Versorgung und In⸗ dustrie eine nachhaltige Förderung des Außenhandels und nament⸗ lich des Exports notwendig. In seiner Handelspolitik verfolge das Reich die allgemeine Tendenz einer Ausweitung des gegen⸗ seitigen Handelsvolumens mit allen Außenhandelspartnern. In der Bearbeitung des Exportmarktes sei mit Nachdruck auf Preis⸗ haltung und die Vermeidung schädlichen gegenseitigen Wettbewer⸗ bes der deutschen Exportfirmen untereinander zu achten. Ferner müsse die deutsche Exvortindustrie mit Nachdruck bestrebt sein, ins⸗ besondere auch hinsichtlich der Rationalisierung und Typisierung der Exportmarktwaren auf der Höhe zu bleiben.

Sodann befaßte sich Vizepräsident Holtz eingehend mit der handels⸗ und verkehrspolitischen Stellung Stettins. Anschließend sprach der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Handelskammer in Dänemark, Haupt. In seinen Ausführungen über die deutsch⸗ dänischen Handelsbeziehungen wies er auf die Schwierigkeiten hin, mit denen auch Dänemark infolge der Schwankungen auf dem Weltmarkt zu kämpfen hat. Es gelte das Problem zu lösen, einer⸗ seits die Ausfuhr der Landwirtschaft und der Industrie zu fördern, andererseits aus dem Auslande Industrieartikel einzuführen, um der Landwirtschaft die erforderliche Ausfuhr zu sichern. Nach Be⸗ handlung der Frage der Preisbildung und Rohstoffversorgung in Dänemark ging der Vortragende auf die Tätigkeit seiner Kammer ein und stellte eine rege Inanspruchnahme der Kammer durch die am deutsch⸗dänischen Handel interessierten Firmen fest. Nach Be⸗ handlung der Vertreterfrage, des Austausches junger Kaufleute wandte sich der Redner dem Problem der Außenhandelswerbung zu. Er schloß seine Ausführungen mit Darlegungen über Schwe⸗ dens Wirtschaftslage und die Beziehungen dieses Landes zu Deutschland. Eine rege Aussprache und das Schlußwort des Präsidenten der Industrie⸗ und Handelskammer beendeten die Tagung. .

Brüssel, 24. September. Die endgültigen Zahlen der belgi⸗ schen Außenhandelsszatistik bestätigen die weiter anhaltende rück⸗ läufige Tendenz des Außenhandels im Juli 1938. Die Einfuhr erreichte im Juli 25,62 Mill. d2 gegenüber 32,31 Mill. dz im gleichen Monat des Vorjahres. Die Werte betrugen 1786 Mill. bfrs. gegenüber 2110 Mill. bfrs. im Juli 1937. Auch die Aus⸗ fuhr zeigt einen bedeutenden Rückgang. Sie erreichte 17,19 Mill. Doppelzentner im Werte von 1622 Mill. bfrs. gegenüber 21,24 Mill. dz im Werte von 2085 Mill. bfrs. Deutschland steht dies⸗ 8 bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr an zweiter Stelle.

Die Einzelheiten der neuen belgischen Kohleneinfuhrtaxe.

Brüssel, 24. September. Wie aus gut untervrichteter Quelle verlautet, hat die Regierung nunmehr die Einzelheiten über die

neue Kohleneinfuhrtaxe, die grundsätzlich bereits seit längerer Zeit beschlossen war, festgelegt. Die neue Taxe wird ab 1. Ok⸗ tober 1938 in Kraft treten. Sie beträgt für Hausbrand 15 8 per Tonne, 1 Industriekohle 10 und für Koksfeinkohle 5 bfrs. per Tonne. Die Erträge dieser neuen Taxe werden dem belgischen Zechenverband als Entschädigung für die der Arbeiterschaft kürz⸗ lich zugestandene außervertragliche Lohnerhöhnng von 5 % zu⸗ geführt werden. Bekanntlich hatte sich der Zechenverband bei den derzeitigen Verhandlungen über die Lohnfrage mit der Aufrecht⸗ erhaltung dieser Zuschläge nur unter der Bedingung ein⸗

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dienstes und ihre Hinterbliebenen. Reichsarbeitsdienstversor⸗ gungsgesetz. Vom 8. September 1938. Betr.: Neuabgren⸗ zung der Arbeitsämter Annaberg, ven n Glauchau und Lugau. III. Sozialverfassung, Arbeits⸗ recht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Betr.: Besondere Dienstordnung zur Tarif⸗ ordnung B für die Verwaltungen und Betriebe des Reichs und des Landes Preußen im Geschäftsbereich des Reichsarbeitsmini⸗ steriums. Betr.: Verordnung über die Lohngestaltung; hier: Festsetzung von Höchstlöhnen. VI. Versorgung und Für⸗ sorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Ausschluß jüdi⸗ scher Verkaufsstellen von der Annahme der Fetwerbilligungs⸗ und Margarinebezugsscheine sowie der kommunalen Wohlfahrts⸗ gutscheine. Vollzug des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 (Reichsgesetzbl. 1. S. 1086). Winterhilfswerk 1938/39. Nichtanrechnung von Unterstützungen der NSDAP. bei Prüfung der fürsorgerechtlichen Hilsebedürftigkeit. Personalnachrichten.

Die Sparkassentagung in Salzburg. Sparkassen und 2. Hypothek.

Salzburg, 24. September. Im Rahmen der Revisionstagung des Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverbandes, die in Salzburg stattfand, wurde eine Sondervortragsreihe für die Teilnehmer der Ostmark abgehalten.

Oberregierungsat Riehle vom Reichswirtschaftsministerium hielt einen Vortrag über das Thema „Sparkassen und 2. Hypo⸗ thek“. Der Redner führte dabei u. a. aus, daß die Sparkassen ein wichtiger Faktor in der Finanzierung des Wohnungsbaues seien und daß es daher auch ihre Aufgabe sei, an der Lösung des Problems der 2. Hypothek mitzuarbeiten. Damit die Sparkassen in der Lage seien, ihre Spargelder in solchen 2. Hypotheken mün⸗ delsicher anzulegen, sei es notwendig, den Kapitaleinsatz dafür so zu gestalten, daß dem gerechtfertigten Sicherungsbedürfnis der Sparinstitute Genüge getan werde. Zur Zeit werde die Sicherung durch die Reichsbürgschaft, Länderbürgschaft oder Gemeinde⸗ bürgschaft gegeben. Es sei Aufgabe aller Sparinstitute, dahin zu arbeiten, daß diese Bürgschaft so wenig wie möglich benötigt und Vorsorge getroffen werde, den Bürgen das Risiko so weit wie möglich zu nehmen. Auch die Sparkassen müßten sich daher aus eigener Verantwortung mit dem Problem der 2. Hypothek befassen. Die für die Berechnung dieser 2. Hypotheken zugrunde zu legenden Werte müßten wirkliche Dauerwerte sein, von denen zeitbedingte Baukostenübersteuerung und überhöhte Mieten abzusetzen seien. Die Wertberechnung müsse entscheidend auf den Grundstücksertrag gestellt werden, und die Beleihung selbst müsse im Grundstück⸗ ertrag ihre maßgebende wirtschaftliche Grundlage finden dadurch, daß die Beleihung in der Form der unkündbaren Tilgungs⸗ hypothek erfolgt. Die auf der Grundlage dieses Wertes errechnete erste Hypother müsse den zulässigen Raum von 50 % voll aus⸗ schöpfen, um das Volumen der 2. Hypothek so gering wie möglich zu halten. Die Mitarbeit der Institute habe ermöglicht, den jährlich für Reichsbürgschaften benötigten Gesamtbetrag um min⸗ destens 50 Mill. RM zu verringern. Die obere Grenze von 75 26 des Beleihungswertes dürfe durch die zweite Hypothek nicht über⸗ schritten werden. Die wesentliche Aufgabe habe darin zu bestehen, das Risiko der 2. Hypothek zu erkennen und zu beschränken. Dabei sei davon auszugehen, daß Krisen und Konjunkturen heute nicht mehr die wertzerstörenden Einflüsse haben können, wie sie es in der vergangenen Wirtschaftsepoche hatten. Es sei auch zu betonen, daß das Risiko einer richtig eingesetzten 2. Hypothek außer⸗ ordentlich gering sei, so daß 2. Hypotheken schon an sich eine weit⸗ gehende Sicherheit für die dadurch gesicherten Darlehen geben.

Wesentlich für die Verminderung des Risikos sei, daß die 2. Hypotheken als Tilgungshypotheken mit mindestens 1 Piger Tilgung gegeben würden. Eine Verringerung der Tilgung sei ebenso unerwünscht wie eine zu weit gehende Tilgungsaussetzung. Wohl müsse erwogen werden, planmäßig eine verstärkte Tilgung der 2. Hypothek, gegebenenfalls unter vorübergehender Be schränkung der Tilgung der 1. Hypothek, zu erreichen. Bei der Tilgungshypothek dürfe der Gläubiger niemals damit rechnen, das Kapital außerhalb der Tilgung zurückerhalten zu müssen, damit die Notwendigkeit einer Zwangsversteigerung auf das äußerste beschränkt werde. Der Besserstellung der 2. Hypotheken hätten die Maßnahmen gedient, die sich im Rahmen der Neufest⸗ setzung der Schuldurkunden mit dem Zins und Verzugszins sowie mit der Beschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechtes befaßten. Es müsse die Frage geprüft werden, welche Möglich⸗ keiten gegeben seien, den Staat aus dem Risiko der Reichs⸗ bürgschaft zu entlasten, ohne die Versorgung des Wohnungsbaues mit 2. Hypotheken zu schmälern, und zwar dadurch, daß an Stelle der öffentlichen Hand andere Garantien treten. Diesem Ziele dienten die von den Sparkassen den Wirtschaftsgruppen der öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten und der privaten Hypotheken⸗ banken bearbeiteten Vorschläge, die zu begrüßen seien.

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verstanden erklärt, daß die Regierung ihr diese Taxe wie bereits vor drei Jahren abführe. Vor drei Jahren ist der Grund zu dieser Entschädigung durch die Regierung allerdings das niedrige Niveau der damaligen Kohlenpreise in Belgien gewesen.

Wie verlautet, soll darüber hinaus jedoch auch noch die von der Regierung geplante Belastung aller Einfuhrlizenzen mit einem Wertzoll von 2 % für die Kohlen zur Anwendung kommen. Für den unter besonderer Lizenz 9 Koks soll neben dem vorerwähnten Wertzoll von 2 % noch ein besonderer Zoll. erhoben werden, dessen Höhe noch nicht festgelegt ist.

Weiterer Anstieg der polnischen Eisenhütten⸗ erzeugung im August.

Warschau, 24. September. Die Erzeugung der polnischen Eisenhütten stellte sich im August im Vergleich zum Vormonat wie folgt: Roheisen 80 341 (72 260), Stahl 128 719 (121 211) und Walzwaren 103 602 (91 631) t. Der Auftragseingang wird mit 57 377 t gegenüber 58 482 t im Vormonat angegeben. Davon entfallen auf Privataufträge 49 418 t, auf Regierungsaufträge 6598 t, auf Aufträge der Selbstverwaltungen Sll t sowie auf Aufträge der Polnisch⸗Französischen Eisenbahngesellschaft 550 t. Die Ausfuhr von Walzwaren stellte sich auf 18 882 (13 380) t. Die Ausfuhr von Röhren verringerte sich von 1747 auf 1477 t. Die Zahl der Beschäftigten in den polnischen Eisenbütten betvug 46 419 Arbeiter, d. h. 451 Personen mehr als im Juli und 4037 mehr als im August des Vorjahres.

Berliner Börse am 26. September.

Aktien nach schwächerer Eröffnung befestigt, Renten kaum verändert.

wurden die Aktienmärkte durch weit⸗ gehende Geschäftsstille gekennzeichnet. Von der Bankenkundschaft waren Aufträge nur äußerst spärlich eingegangen; z. T. betrafen sie die Kaufseite, meist jedoch handelte es sich dabei um Glatt⸗

stellungen. Wieder waren es nur sehr oft wenige tausend Mark, die der Kursfestsetzung zur Grundlage dienten. Eine Beurteilung der an sich widerstandsfähigen Tendenz an Hand der Kurse ware daher versehlt.

Am Montanmarkt gingen Ver. Stahlwerke um 3, Mannes⸗ mann um 3 ¼ und Buderus um 4 ½ % zurück. Von Braunkohlen⸗ werten sind Bubiag und Eintracht mit je 3, von chemischen Papieren Kokswerke mit 3 ¾ und v. Heyden mit 4 % zu er⸗ wähnen. Farben unterschritten den Sonnabendschluß um 1 % %. Bei den Elektroaktien kamen AEG bei verhältnismäßig lebhaftem Umsatz 2 1¼., Siemens 1 ¼ % niedriger an; von Versorgungswerten waren RWE mit 3 % am stärksten gedrückt.

An den übrigen Märkten sind mit besonders großen Einbußen noch hervorzuheben: Süddt. Zucker mit 4 ½¼, Zellstoft⸗Waldhof mit 4, Daimler mit 3 ⁄, Demag mit 3 ¼ und Junghans mit 3 %.

Im Börsenverlauf trat auf der ganzen Linie eine Befestigung ein, da sich Rückkaufsneigung geltend machte. Farben zogen um 1 % auf 148 % an, Conti⸗Gummi befestigten sich im gleichen Aus⸗ maß, ferner erhöhten sich Rheinstahl um 1 ¾, Buderus Mannes⸗ mann, Dt. Erdöl und Ver. Stahlwerke sowie Lahmeyer je um 1 %. Daimler wurden 1 ¾¼ %, Rütgerswerke und AEG. je 2 % höher bewertet. Gebr. Junghans kamen um 2 ½½ % höher an. Niedriger lagen lediglich Dt. Linoleum, die ¾ % und EW.⸗ Schlesien die ½¼ % einbüßten.

Am Börsenschluß ließ das Geschäft an Umfang nach, jedoch war der Grundton weiterhin freundlich. Soweit Notierungen zu⸗ stande kamen, lagen sie zumeist höoher. Hapag und Feldmühle gewannen gegen den Verlauf je 1 %, stiegen um 1 ¾ und Kokswerke um ½¼½ 9%. Farben schlossen zu 149.

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien gaben Berliner Handelsgesellschaft, Deutsche Bank, Dresdner Bank und Vereinsbank Hamburg je um 1 % nach. Bei den Hypotheken⸗ banken waren Meininger um 1 ¾, Bayrische um 1 % und Deutsche Centralboden um 1 % rückgängig. Von Kolonialpapieren schwäch⸗ ten sich Otavi um 1 RM und Doag um ½ % ab. Von den Industriepapieren wurden Magdeburger Mühlen nach Pause Wum 5 % heraufgesetzt. Andererseits büßten Görlitzer Waggon⸗ Vorzüge nach Unterbrechung 6 %, Dürener Metall und chemische Werke Albert sowie Lanz je 4 % ein. Bayerische Elektrische Werke gaben um 3 ¼, Didierwerke und Kötitzer Leder je um 3 ½ C nach.

Im variablen Rentenverkehr ermäßigte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe um ¼l auf 128 und gab dann weiter auf 128 ¾¼ % nach.

Die Gemeindeumschuldungsanleihe stellte sich auf 93 74

„% %). 8

Am Kassarentenmarkt verlief das Geschäft verhältnismäßig still. In Pfandbriefen kam einiges Material an den Markt, das jeweils Unterkunft fand. Neu notiert wurden 4 ½ ige Rhein.⸗ Hypothekenpfandbriefe, Emission 42, die sich auf 100 % stellten. Von Stadtanleihen kamen 28er Dresden⸗Gold höher an, während 26er Frankfurt im gleichen Ausmaß und er Königs⸗ berg um *% % herabgesetzt wurden. Von Reichs⸗ und Länder⸗ anleihen erhöhte sich die 34er Reichsanleihe um ½6 %. 29er Braun⸗ schweigische Staatsanleihe büßten ½ % ein. Bei den Industrie⸗ obligationen fielen Aschinger durch einen Verlust von 2 % auf, Farbenbonds und Harpener stellten sich je 1 ½ % niedriger.

Krupp⸗Treibstoff gaben um % % nach. Der Privatdiskont blieb mit 2 % % unverändert.

Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld um % höhere Sätze von 2 ¼ bis 2 ¾ %ℳ anzulegen.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das engl. Pfund mit 11,92 ⁄% gegen 11,97 ⁄¾ bewertet, der franz. Franc stellte sich auf 6,66 gegen 6,71. s 5

Am Wochenbeginn

Der Dollar stieg auf 2,507 (2,504) und der Schweizer Franken blieb mit 56,50 unverändert.

Der holländische Gulden wurde mit 133,68 gegen 134,18 bewertet. IMIVWHxMxvHTxTnIHMvUEwN2WNMNIxNUarma vʒrxnaxEaem

Der Handelsvertreter als Verbrauchslenker.

Im Rahmen der Arbeits⸗ und Kameradschaftstagungen, zu welchen die Fachgruppe Handelsvertreter und Handelsmakler die Leiter ihrer fachlichen und bezirklichen Gliederungen im Reich in Freienwalde a. d. Oder zusammengezogen hat, sprach der Leiter der Reichsgruppe Handel Dr. Hayler. Er führte u. a. aus, daß alle Kräfte des Handels zusammengefaßt werden müßten, um seine Einheit zu festigen. Nur dann könne er die vielfältigen Aufgaben erfüllen, die ihm in der deutschen Volkswirtschaft ob⸗ liegen. Der Handelsvertreter sei ein überaus wichtiger Faktor für die Verbrauchslenkung. Als Mittler zwischen Lieferer und Abnehmer und als Vertrauensmann beider habe er nicht zuletzt auch auf die politische Willensbildung einen außerordentlichen Einfluß. Oberregierungsrat Dr. Stothfang von der Reichs⸗ anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sprach über Fragen des Arbeitseinsatzes und Landgerichtsrat Hefermehl vom Reichsjustizministerium über das Recht des Handelsvertreters. Er teilte dabei mit, daß voraussichtlich das österreichische Handelsvertreterrecht, das gut und neuzeitlich sei und sich bewährt habe, auf das Altreich übernommen werden würde. Der Leiter der Fachgruppe, Franz Kersting,“Köln, führte in seinem Schlußwort aus, daß die Leitung der Fachgruppe bewußt an den Handelsvertreter die höchsten Anforderungen stelle, die an einen Kaufmann im Dritten Reich überhaupt ge⸗ stellt werden können. Der Leistungswettbewerb unter den Han⸗ delsvertretern werde zwangsläufig so groß werden, daß derjenige, der nicht die letzten Kräfte und Fähigkeiten einsetzt, gezwungen sein wird, sich einer anderen Tätigkeit zuzuwenden.

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 26. September 1938. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezablungzr⸗ Originalbüttenaluminium, 98 bis 99 % in Blöcken.. desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren

99 0 0 C 1“ . 2„ Reinnickel, 98 99 % . 8

RM für 100 kg

2 2 Antimon⸗Regulus... 8 5 Feinsilder . 8.