1938 / 228 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Sep 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Die Geltungsdauer der Verordnung über die

bildung für Rohholz im Forstwi 38 1 Rohh F irt tsjahr 195 Bons Hesterreich Ssec 822.— stwirtschaftsjahr 1938 für

und Preußischer 60

wird bis auf weiteres verlängert.

Artikel 2. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober Berlin, den 17. September 1938. 8 Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann. Der Reichsforstmeister. J. A.: Dr. Wrabec. her Reichsminister des Innern. J. V.: Dr. Stuckart.

82

8 5. Anordnung

über die Regelung der Erzeugung in der chemisch⸗ pharmazeutischen Glaswarenindustrie. „Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von kartellen vom 15 Juli IM““

1

(1) Die Betriebszeit für automatische Maschinen zur

Herstellung Glaswaren gläser,

Wund Bearbeitung aus Glasröhren (z. Gewindegläser,

chemisch⸗pharmazeutisch B. Ampullen, Tablette Rollrandflaschen, Spritzfläschche

Schleifgläser, Verpackungsgläser, Reagenz⸗ und Sanduhren⸗ auf höchstens 48 Stun⸗

gläser) wird bis zum 31. März 1939 den in der Woche beschränkt.

(2) Hilfsmaschinen und geräte (Radialbrenner, Röhren

“] und dergl.) für die Herstellung und Bearbeitung hemisch⸗pharmazeutischer Glaswaren aus Glasröhren fallen

nicht unter die Bestimmung des Abs. 1.

zur Herstellung und Bearbeitun

Measchiner

rt

chemisch⸗pharmazeutischer Glaswaren aus Glasröhren 1), zum 15. November

die in der Zeit vom 20. Juni 1933 bis nicht benutzt worden sind, dürfen bis zum 31. Mär 939 nicht in Betrieb genommen werden. gilt nich

(IFza. Dies

für Mafchinen, die zum Ersatz für in Betrieb gewesene gleich⸗ au⸗

artige Maschinen beschafft worden sind oder beschafft werden

Bis zum 31. März 1939 ist verboten: 8

a) die Herstellung und Bearbeitung chemisch⸗pharmazeuti⸗ scher Glaswaren aus Glasröhren neu aufzunehmen,

Untern hmungen

b) die Leistungsfähigkeit

S bestehender

§ 4.

Ich oder die von miv Stellen können Aus⸗ hüdeien gen den Beschränkungen der §8 1, 2 und 3 zulassen, ie mit Bedingungen oder Aaglapen versehen werden können.

Wer den Vorschriften dieser Anordnung oder Auflagen gemäß § 4 zuwiderhandelt, kann durch polizeilichen Zwang nach Maßgabe der Landesgesetze zu ihrer Beachtung ange⸗ halten werden. Er wird vom Reichswirtschaftsgericht mit G bestraft, wenn ich es beantrage. Die O 8 8 8 8 4 4 2 * 8 2. 88 descnungs rafe wird in Geld festgesebt ihre Höhe ist un⸗

6 8 Die Anordrꝛ ug tritt am 1. Oktober 1938 in Kraft. mir vor, sie jederzeit wieder aufzuheben. Ihre raftsetzung für das Land Oesterreich bleibt vorbehalten.

Ber in, den 29. September 1938. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Brinkmann.

Begründung zum Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über di 1 von Wohnsiedlungsgebieten v. 27 September 1o2e chaegung

27.

S. 1246).

ber die Aufschließung von Wohnsiedlungs⸗ die Vorschrift seines § 4 Abs. 2 in enge Ver⸗ Bundesratsbekanntmachung über den Ver⸗ mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 gebracht; danach wird eine nach dem Gesetz und nach der Bundesratsbekanntmachung erforderliche Genehmigung gleichzeitig erteilt. Die Bundesratsbekannt⸗ machung ist durch Gesetz vom 26. Januar 1937 neu gefaßt und in ihrem neuen Wortlaut als „Grundstückverkehrs⸗ bekanntmachung“ bekanntgegeben worden (Reichsgesetzbl 9. S 32 und 35). Aus diesem Grunde ist auch die Aenderung einiger Vorschriften des Wohnsiedlungsgesetzes erforderlich Der Entwurf beschränkt sich nur auf die notwendigsten Aende⸗ rungen; weitere Aenderungen an dem Gesetz vorzunehmen erscheint im Hinblick auf die im Gange befindliche Neure e⸗ ung des Baurechts nicht zweckmäßig. 8 1. 25 wichtigste Aenderung ist die gesehene. Für sie sind die gleichen Erwägunge ß⸗ gebend, welche die Neusaffäneg ddes § 5 G“ stückverkehrsbekanntmachung bestimmten. Bisher war

eine Versagung der Genehmigung nach dem Wohn⸗ siedlungsgesetz nur unter den in § 6 genannten Vor⸗ aussetzungen möglich. Aus allgemeinen staatspoliti⸗

schen Gründen ist es aber erforderlich, daß die Geneh⸗ migung auch dann versagt werden kann, wenn zwar die im bisherigen § 6 Abs. 1 und 2 genannten Vor⸗

Das Gesetz über die gebieten ist durch bindung mit der kehr

8

durch Nr. 3 vor⸗

2 Mai 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger Nr. 128 vom 4. Juni 1938)

238 in Kraft.

1933 (Reichsga⸗ 68. Zwangs⸗ 933 (Reichsgesetzbl. I S. 488) ordne

8 das kehrsbekanntmachung bisher von der Genehm Ländern nunmehr auch

die Deutsche Reichsbahn

1

Auf Grund des (Deutscher Reichsanz. 7. September 1934) wird in Aen

14. September Staatsanz. kanntmachungen vom 14. und Preuß. Staatsanz. Nr. 14 26. Juni 1936 (SDeutscher Staatsanz. Nr. 149 vom 27. November 1936 Staatsanz. Nr. 280 vom 1. 1937 (Deutscher Reichsanz. vom 27. April 1937) mit folgendes bestimmt:

1934

er

n⸗ b

3. Die Aenderung nach Nr. 2 Preis⸗ ·

b (Deutscher Nr. 218 vom 18. Septe Januar 1935 (D.

Deutscher

paßt

4 Abs. 4 der Fassung des § 3 de

die NSDAP., und das Unternehmen autobahnen“ genehmigungsfrei.

vom 17.

Reichsanz.

30. Ju

Reichsanz. Dezember 1936) und vom 26

1 Neunte Bekanntmachung über die Aenderung der Zuständigkeit von U

v“ stellen. Vom 27. September 1938.

§1 Absatz 3 der Errichtung von Ueberwachungsstelle und Preuß.

6

Verordnung über die n vom 4. September 1934 Nr. 209 vom 7 r 1934) n erung der Bekanntmachungen über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstellen vom 2 18

Reichsanz. und Preuß. mber 1934) sowie der Be⸗ eutscher Reichsanz. Januar 1935), vom Preuß.

vom Preuß. April und Preuß. Staatsanz. Nr. 95 Wirkung vom 27. Se

und 1936), und

ni

tember

die Vorschrift des . r Grundstückver⸗ an; sie stellt neben dem schon igung befreiten Reich und den die Reichsbank, Reichs⸗

eberwachungs⸗

1938

und aus 580 b Strümpfe vorstehend II Ziff. 2 b).

Berlin, den 27. September 1938. 11 Reichswirtschaftsminister 16166X“ minister für Ernährung und La J. A.: Dr. Walter. 1 Der Reichsforstmeister. J. A.: Dr. Wraber.

8 Bekanntmachung KP 622

Überwachungsstelle für Metalle vom 29. September 1938 betr. Kurspreise für Metalle.

'1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Uhe⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Pul 1935, 1 Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen ansteile der in der Bekann⸗ machung KP 621 vom 28. September 1938 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 227 vom 29. September 1938) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt: Zink (Klassengruppe XIX)

Feinzink Klasse XIX A) Rohzink (Klasse XIX C) 16,75 18

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach i 8 Diese 8 na 1 1 h ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Neichann eiger in Krof⸗

Berlin, den 29. September 1938.

und Socken usw.“ zu streichen 8

1““

2

der

29

RM 20,75 bis 22 %

82 2 * 2*

* 8 * * . .

4 Die Zuständigkeit für

Es geht über

Einfuhr⸗ nummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses

8 Warenbezeichnung

von

Ueber⸗ wachungs⸗ stelle für

der

auf die Ueber⸗ wachungs⸗ stelle für

Zimmermann.

Bekanntmachung. Die am 28. Sepetmber 1938 ausgegebene Nummer 14

8

111“

326 b 3

g

des zur Verwendung

z farben, Salzen (z.

aus 628 d Leichtbauplatten

aus 658 miert

aus 664 b

2 Briefmarken, g aus 671

karten

ntwertete

bemalte, auf Papier)

bemalte,

Es wird geändert:

1. in der Bekanntmachung über von Ueberwachungsstellen vom 14. und Preuß. „aus 47 i*† Wacholderbeeren usw.“ in: aus 47 i

Wacholderbeeren, soweit sie zur Gewinnung von flüchtigen (ätherischen) Oelen und von Wachol⸗ derbeerextrakten zollfrei unter Zollsicherung ein⸗ geführt werden

Zinkstaub, mit Ausnahme des zur Gewinnung von metallischem Zink und

Reduktionsmittel bei der Herstellung von Teer⸗

Natriumhydrosulfit) oder dergleichen bestimmten

Briefmarken, nicht gum⸗

gummiert Farb⸗ und Gewebemuster⸗

Briefmarken

Kupfer⸗, Stahlstiche, Holz⸗ schnitte, Helio⸗, Photo⸗ gravüren und dergleichen Gemälde (gemalte Bilder) auf Geweben aus pflanz⸗ lichen Spinnstoffen, auch gemischt mit Zellwolle, auf Holz, unedlen Me⸗ tallen oder Legierungen unedler Metalle, Papier oder Stein (ausgenom⸗ men Modezeichnungen,

Modezeichnungen, auch

ch , Januar Staatsanz. Nr. 14 vom 17.

als

B.

Waren

Art

die Aenderung der 1935 (Deutscher Reichsanz. Januar 1935) die Angabe

Getränke

Lebens⸗ mittel

2. in der Sochsten Bekanntmachung über die Aenderung der

Zuständigkeit von Ueberwachungsstellen vom 26. Juni

Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr.

aus 71 a Champignonbrut! Apri⸗ kosen⸗, Pfirsich⸗, Pflau⸗ men⸗, Birnen⸗, Aepfel⸗ und Quittenkerne, unge⸗ schält oder geschält; an⸗ dere Obstkerne, ander⸗ weit nicht genannt, un⸗

geschält, zu Saatzwecken 8 b) die Angaben „aus 580a und Socken usw.“ in: aus 580 a Wirk⸗ und Netzwaren (Strümpfe, Socken, Un⸗ terkleider usw.) mit in den oberen Rand eingewirk⸗ ten Kautschukfäden: ganz oder teilweise aus Seide —: aus anderen Spinn⸗ stoffen

aus 580 b

ständigkeit von Ue erwachungsstellen vom Reichsanz. und Preuß. 8 1 Angabe „aus 651 A 2

aussetzungen nicht vorliegen, erhebliche öffentlich 82 9 , r 9 G 8 88 8 1 28 Interessen aber durch die Erteilung der Genehmigung eeh. 1n Neufassung des § 6 erhielt der ganze bisherige Wortlaut eine zweckmäßigere n. Fastlng e zweckmäßigere neue Die in Nr. 1 vorgesehene Aender igli -. 2 Aenderung bedeutet lediglich die Anpassung an die neue Bezei des 1 b eichnung der B. . ratsbekanntmachung.

platten und andere Holz⸗ faserplatten

III.

In de

der Zuständigkeit von vember 1936

Siebenten Bekanntmachung über

a 149 vom 30. Juni 1936): a) die Angabe „aus 71 a Champignonbrut usw.“ in:

Chemie

6

aus 580 b

Kautschuk und Asbest

desgl.

3. in der Achten Bekanntmachung über die Aenderun chungs 26. April 1937 Staatsanz. Nr. 95 vom 27. 2 Holzfaserplatten usw.“ in:

aus 651 A2 Infulitplatten, Masonit⸗

Papier

8

di

Ueberwachungsstellen vom 27. be (Deutscher Reichsanz. und Nr. 280 vom 1. Dezember 1936) sind die

Chemie

schiedener

Gartenbau⸗ Chemie erzeugnisse,

und sonstige

Angaben „aus 580 a

ver⸗ Holz

Waren

desgl. Kleidung

Gebiete Waren

desgl.

Kleidung u. verw. Gebiete

8

1936 (Deutscher

Gartenbau⸗ erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebens⸗ mittel

Strümpfe und

Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete

desgl.

g der Zu⸗ (Deutscher April 1937) die

Holz

e Aenderung No⸗ Staatsanz.

Metalle

verschie⸗ dener Art

u. verw.

verschie⸗ dener Art

Zuständigkeit

des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Einführung 8 isati er 1 die g der Organisation der Wirtschaft im Lande Besterkeic, Vom 1. Pan ne

Verordnung über einen Marktschutz für die österreicht Veror iber 6 ie österreichi 2. Vom 27. September 8

Berordnung über einen Vollstreckungsschutz in der landwirt⸗ schaftlichen Siedlung. Vom 27. E1““ G

Umfang: ¾ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. ne 0,03 RM für ein Stück bei⸗ unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 29. September 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Voreinsendung auf

1“

Preußen.

““ Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene N. 1 Die geg Nummer 19 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter An p visc Nr. 14 450. Gesetz über die Trennung dauer inig 88 50. Gesetz auernd vereinigter Schul⸗ und Kirchenämter. Vom 7. September 1938. das Nr. 14 451. Erlaß des Ministerpräsidenten über die Aende⸗ . 89 ““ innerhalb des Staatsministeriums und 1 e Aufhebung der Forstlichen Hochschule H Mü⸗ I September 1938. Nr. 14 452. Verordnung über die S sbefugnis der Ge⸗ meinden. Vom 27. August 1h98 1 Nr. 14 453. Polizeiverordnung über natriumsuperoxydhaltigen Waschmitteln. Vom 16. September 1938 enderungegepecgtuag zur Durchführung der einfachungsverordnung vom 3. September 1932 Vom 91 Seh⸗ 1““ g September 1932. Vom 21. Sep⸗ 3 8 14 455. Verordnung zur verordnung vom 30. März 1938 (Gesetzsamn 7 8 Fepembe 3 (Gesetzsamml. S. 47). Vom Umfang: Bogen. Verkausspreis: 0,2 üglich ei von 3 Rpf. sssech he Fghe tiselts gn Zu beziehen durch R. v. Decker's Verlag (G. S .v. Decker's g (G. Schenck), Berlin den Buchhandel. 8

den Vertrieb von

Aenderung der Hauszinssteuer⸗

W 9, Linkstr. 35, und durch Berlin, den 30. September 1938. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetziammlung.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung

In Ergänzung der Bekanntmachung der Handelsvertre⸗ tung der UdSSR. in Deutschland im Deutschen Reichs⸗ und

Preußischen Staatsanzeiger Nr. 172 vom 26 halten Unterschriftsberechtigung unter B:

1. Diplomingenieur Saizew, Peter für die Abteilung Maschinoimport, 2. Diplomingenieur Artemiev Michael für die Abteilung Technopromimport.

Juli 1934

Handelsvertretung der Ude SR. in Deutschland. Rechtsabteilung.

Berkehrswefen. Reichsautobahn von der Oftsee nach den .

8 Das noch fehlende Zwischenglied der Strecke Halle Mürnberg. München der Reichsautobahnen, die Strecke 8 8 in, ist jetzt so weit fertiggestellt, daß die Fahrbahn wenigstens einseitig von Dienstfahrzeugen benutzt werden kann. 8 Freigabe für den öffentlichen Veriehr wird noch in diesem S 8 Halle westlich an Bitter

b i, weite ich Dessau, und dann über den Fläming nach Berlin. Dieser Bauabschnitt schließt die wohr den dechg Strecke der Reichsautobahnen ein, die große Rekordstrecke füdöstlich von Dessau. Um nach Möglichkeit jede Gefahr für die Rennfahr auszuschalten, sind die Wegebrücken auf dieser Strecke ohne Pfeiler

6 [pen. Stettin Berlin

gebaut worden, Gefährliche Windwirbel können in sen ni 9 hej vbe 2 jfolgedesse t auftreten. An sonstigen großen Bauwerken sind dogeRe

eigenen Lande ohne Luftpostzuschlag

auch mit der englischen Luftpost nach

Postversen⸗

keichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 228 vom 30. September 1938. S. 3

(ognrücken im Dessaner Gebiet und die große Elbebrücke bei Vockerode

zu nennen. Die Elbebrücke ist 750 Meter lang. Elbe wird ein großes Rasthaus errichtet

Am Stauufer der

Neue Freimarkenheftchen.

Die Deutsche Reichspost gibt in nächster Zeit neue Frei⸗ markenheftchen in derselben Form und e er eeeeeren deA. die bsherigen heraus. Die Übersicht der Gebührensätze auf dem Um⸗ schlag ist auf den neuesten Stand berichtigt worden. .“

Fernsprechdienst mit Danzig.

Vom 1. Oktober 1988 an wird das Land Oesterreich in den deutsch⸗-Danziger Fernsprechtarif eingegliedert. Ein Dreiminuten⸗ gespräch zwischen allen Danziger und allen österreichischen Orten wird während der gesprächsreichen Stunden (8 bis 19 Uhr) 920 RM kosten.

1 ö

Fernsprechdienst mit Island Nachdem die Gesprächsgebühren mit Dänemark herabgesetzt worden sind, werden sie auch für Gespräche mit Island, die über

die Funkverbindung Kopenhagen —Reykjavik abgewickelt werden,

vom 1. Oktober 1938 an ermäßigt. 8*

1“ Auftralien.

nur Briefe aus ihrem mit Flugzeugen nach ver⸗ schiedenen überseeischen Ländern befördern. Sendungen aus an⸗ deren Ländern, für die der Luftpostzuschlag nicht entrichtet ist, werden auf gewöhnlichem Wege weitergesandt. Es ist also irrig, anzunehmen, daß die Briefe ohne Luftpostzuschlag aus Deutschland nach Australien, die von den Absendern mit der Leitangabe „via London“ versehen worden sind, wenn sie erst in London vorliegen, Australien weitergesandt werden. Diese Sendungen erleiden vielmehr bei der Leitung über England erhebliche Verzögerungen.

Briefsendungen nach Die englische Postverwaltung läßt

Aufgaben und Ziele der deutschen

Seeschiffahrt. Ein Vortrag von Dr. Rudolph Firle vor der Deutschen Handelskammer für Schweden.

Vor Mitgliedern und Gästen der Deutschen Handelskammer für Schweden hielt der Vorsitzer des Vorstandes des Norddeutschen Lloyd, Dr. Rudolph Firle, am Abend des 28. September einen Vortrag über Aufgaben und Ziele der deutschen Seeschiff⸗ fahrt, in dem er u. a. folgendes ausführte:

Während bei Ausbruch des Weltkrieges die deutsche Handels⸗ maxine mit 5,6 Mill. B.⸗R.⸗T. Tonnageraum nach England den weiten Platz in der Weltschiffahrt eingenommen hatte, schrumpfte si auf Grund der Versailler Bestimmungen unmittelbar nach dem Kriege auf den kläglichen Rest von etwa 0,6 Mill. B.⸗K.⸗T. zu⸗ sammen. Der Wertverlust stellte sich auf rund 1,8 Milliarden Goldmark, wobei vom Reich nur eine Entschädigung von 500 bis 700 Goldmark gewährt wurde. Der Wiederaufbau, für den ur⸗ sprünglich 10 Jahre vorgesehen waren, wurde jedoch schon in drei Fahren wieder durchgeführt. Nach weiteren Jahren einer wirt⸗ schaftlichen Scheinblüte brachte dann die 1930 einsetzende Welt⸗ wirtschaftskrise der neuerstandenen deutschen Handelsmarine einen katastrophalen Beschäftigungsmangel, der sich in einem Aufliegen von mehr als 25 % der deutschen Handelsflotte auswirkte. Hinzu kamen die gerade für die Schiffahrt besonders machteiligen Aus⸗ wirkungen der Pfund; und Dollar⸗Abwertung. In den Jahren 1933 bis 1935 folgte dann die Neuordnung der deutschen Seeschiffahrt, die in der richtigen Abschätzung der Grenzen des schiffahrtspolitischen Gebietes von folgender Zieifetung ausging: Auflockerung des umfangreichen und schwerbeweglichen Verwal⸗ tungsgebildes der im Jahre 1930 errichteten Hapag⸗Lloyd⸗Union durch Wiederverselbständigung von acht am euxropäischen Verkehr beteiligten Linien, ferner Abschluß eines neuen Vertrages zwischen Hapag und Lloyd zwecks Vermeidung eines Wett⸗ bewerbes und schließlich Befreiung der deutschen eedereien von einer unerträglichen Schuldenlast.

Im Rahmen dieses Neuaufbaues wurde so im Frühjahr 1936 die Sanierung der Großreedereien Hapag und Lloyd beendet und die planmäßige Verjüngung und technische Verbesserung der deut⸗ schen Fandelsflotte in die Wege geleitet. Hierbei war sowohl der Gesichtspunkt einer Arbeitsbeschaffung in der deutschen Werft⸗ industrie maßgebend als auch insbesondere der Wunsch, die deut⸗ schen Reedereien mit wirtschaftlichen Schiffseinheiten auszurüsten, die nach Größe, Geschwindigkeit und Spezialeinrichtungen den er⸗ höhten Anforderungen des modernen Seeverkehrs entsprachen. Beispiele dieser 1““ insbesondere die als Tropen⸗ schiffe vorzüglich bewährten drei Ostasien⸗Schnelldampfer „Scharn⸗ horst“, „Potsdam“ und „Gneisenau“. Durch diese und die weiteren Neubauten wurde zwar die jährliche Erneuerungsquote, die 85 1937 auf rund 5 % stellte, günstig beeinflußt, doch weist die deutsche Tonnage im Verhältnis zum Vorkriegsstand heute noch immer ein Minus von 17,6, % auf, während alle übrigen Länder ihren Vorkriegsflottenbestand inzwischen erheblich erhöht haben. Bei starker Förderung des Baues von Motorschiffen in Deutsch⸗

auus ber Berwaltung.

Sammlungen und Warenvertrieb in Behörden.

Im Interesse der Einheitlichkeit sind im Einverständnis mit dem Stellvertreter des Führers vom Reichsinnenminister mit Gültigkeit für alle Behörden und öffentlichen Betriebe Richtlinien für Sammlungen und Warenvertrieb in den Diensträumen er⸗ angen. Danach sind in den Dienstgebäuden der öffentlichen Be⸗ hörben Sammlungen jeder Art grundsätzlich untersagt. Zulässig sind nur Sammlungen für Kameradschaftsabende und übliche kleine Aufmerksamkeiten, wenn die Sammlung von Gefolgschafts⸗ mitgliedern selbst angeregt und durchgeführt wird. Personen, die der Gefolgschaft nicht angehören, dürfen zu Sammlungszwecken unter keinen Umständen Diensträume aufsuchen. Händlern, Hau⸗ sierern usw. ist das Betreten von Dienstgebäuden zum Zwecke des Vertriebs von Waren jeder Art, insbesondere von Druckwerken, verboten. Gesuche, bei Beamten, Angestellten und Arbeitern Listen für eine Sammelbestellung in Umlauf zu setzen, sind ausnahms⸗ los abzulehnen, auch wenn es sich um Angebote handelt, die im vaterländischen, wohltätigen oder gemeinnützigen Interesse an sich erwünscht sind. Wenn ausnahmsweise ein Hinweis auf ein Bücherangebot oder sonstiges Werbeschreiben angezeigt erscheint, soll dies durch Auslegen solcher Schreiben in Büchereien oder Kantinen oder durch Anbringen an den Bekanntmachungstafeln erfolgen. Die übliche Empfehlung und Sammelbestellung natio⸗ nalsozialistischer Druckschriften, die ausschließlich den Amtswaltern der bei den Dienststellen bestehenden Verbände der Partei vor⸗ behalten ist, bleibt unberührt, soweit sie mit den Genehmigungs⸗ bedingungen des Reichsschatzmeisters der NSDAP. nicht in Widerspruch steht. Unter den gleichen Voraussetzungen ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die Amtswalter Eintrittskarten für Veranstaltungen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlos⸗ senen Verbände absetzen. Sammellieferungen von Waren wie Kartoffeln, Kohlen usw. sind grundsätzlich unerwünscht. Wo Aus⸗ nahmen zugelassen werden, muß der Kreis der Bezieher auf Ge⸗ folgschaftsmitglieder mit nicht mehr als 200 RM Nettoeinkommen im Monat beschränkt bleiben. Derartige Sammelbestellungen dürfen weder durch Vermittlung des Behördenleiters noch durch die des Amtswalters des Beamtenbundes oder der Deutschen Arbeitsfront betrieben werden.

land umfassen gegenwärtig die Gesamtaufträge der deutschen Reedereien rund 500 000 B.⸗R.⸗T., von denen zur Zeit etwas hiehr als 200 000 B.⸗R.⸗T. im Bau sind. Ziel dieser Neubautätigkeit ist, Größe, Stand und Alterszusammensetzung der deutschen Handels⸗ flotte ungefähr wieder wie vor dem Kriege herzustellen. Gleich⸗ zeitig sind die deutschen Werften in besonders starkem Maße mit der Erledigung von Auslandsaufträgen beschäftigt, die sich gegen⸗ wärtig auf über 500 000 B.⸗R.⸗T. belaufen. Zu diesem Aufbau⸗ und Verjüngungsprogramm kommt eine pflegliche Ausbildung und soziale Betreuung des Nachwuchses bzw. der Gefolgschaften der Reedereien, wobei sich die Berufsausbildung nicht mehr nur auf die Gruppen, sondern auf alle in der Schiffahrt tätigen Kräfte zu erstrecken hat.

Die schon jetzt Bewährung der im trieb getroffenen Maßnahmen erweist sich darin, daß allerdings unter Ausnutzung der Besserung der weltwirtschaftlichen Lage im vergangenen Jahr das Reedereiergebnis der sechs größten deut⸗ schen Schiffahrtsgesellschaften von 75,51 Mill. RM in 1936 auf 116,4 Mill. RM in 1937 gesteigert werden konnte. An Frachten und Passagen konnten von der gesamten deutschen Schiffahrt im vergangenen Jahre rund 769 Mill. RM eingebracht werden. Die deutsche Schiffahrt hat also eine gesunde Grundlage wieder⸗ gewonnen und ist krisenfest geworden. An der Bereitwilligkeit der deutschen Seeschiffahrt zu vernunftmäßiger internationaler Zu sammenarbeit ändern die Ziele des Vierjahresplanes nicht nur nichts, vielmehr verfolgt dieser ⸗Plan gerade das Ziel, auf der Grundlage einer gefestigten deutschen Nationalwirtschaft den Güteraustausch mit allen einem vernünftigen Verkehr zugäng⸗ lichen Ländern zu fördern. Bei dem Bestreben, die Rohstoffbasis seiner Wirtschaft sicherzustellen, könne allerdings auf die rechtlich von ihm erworbenen und widerrechtlich ihm vorent⸗ haltenen Kolonien nicht verzichten, und eine verständige Regelung dieser deutschen Ansprüche würde einen wichtigen Beitrag für die Beruhigung der Weltwirtschaft und die Wiederherstellung des Ver⸗ trauens unter den Völkern bedeuten.

In diesem Zusammenhang zeichnete der Redner dann ein Bild der gegenwärtigen Lage in der Weltwirtschaft, die nament⸗ lich durch die Ereignisse in Spanien und im Fernen Osten sowie durch die latente Krise in den Vereinigten Staaten beeinträchtigt werde, sowie ein Bild des politisch und wirtschaftlich geschlossenen und einheitlich geführten deutschen Volkes und seiner Wirtschaft. Die notwendigen beiden ec. für eine wirklich blühende Seefahrt seien im nationalsozialistischen neuen Deutsch⸗ land geschaffen, nämlich die Unterhaltung einer Handelsmarine aus wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus und zum anderen ihre Stützung und Förderung durch den Willen einer geschlossen hinter ihr stehenden Nation. Die deutschen Reedereien verfügen heute insgesamt über einen Schiffsraumbestand von rund 4,2 Mill. B.⸗R.⸗T. Die deutsche Schiffahrt hat damit erst wieder einen An⸗ teil von 5 % an der Welttonnage gegenüber 12 % vor dem Kriege, und gleichzeitig ist die deutsche Schiffahrt damit von dem zweiten auf den fünften Platz in der Weltschiffahrt gerückt. Daraus ergibt sich das Ziel, das Verlorene wiedereinzuholen und die deutsche Schiffahrt der erweiterten wirtschaftlichen Grundlage des Reiches anzupassen.

ees en Be⸗

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Werbung in Oesterreich, Belieferung österreichischer Verbraucher. Bekanntmachung der Zweckvereinigung Bersandgeschäfte.

Zahlreiche Anfragen über die Werbung in Oesterreich und über die Belieferung österreichischer Verbraucher geben der Zweckvereinigung Versandgeschäfte der E“ Einzel⸗ handel, Berlin, Veranlassung, auf folgendes hinzuweisen:

Durch eine Anordnung des Leiters der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel vom 29. September 1938 ist bestimmt worden, daß Versandgeschäfte im Altreich und Versandabteilungen anderer Ge⸗ werbebetriebe des Altreichs Werbung im Lande Oesterreich bis zum 30. Juni 1939 nicht betreiben dürfen. Unter den Begriff Werbung fallen insbesondere 8

Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, die Lande Oesterreich herausgegeben oder verlegt werden,

Verbreitungen von Werbemitteln aller Art gehende Aufforderung an letzte Verbraucher und

das Aufsuchen von Bestellungen bei letzten Verbrauchern durch Vertreter, soweit dies nicht bereits vor Inkrafttreten der Verordnung über 8 der Errichtung von gewerblichen Unternehmungen und Betrieben im Lande Oesterreich vom 19. März 1938 der Fall war.

Diese Anordnung des Leiters der Wirtschaftsgruppe Einzel⸗ handel tritt am 1. Oktober in Kraft.

Wenn österreichische Verbraucher auf Grund der Werbung der Versandgeschäfte und Versandabteilungen im Altr eich (z. B. Zeitschriftenanzeige) Preislisten anfordern und daraufhin Be⸗ . aufgeben, können die Lieferungen ausgefuührt werden, ofern nicht Bestimmungen der Marktschutzabkommen dem ent⸗

im

ohne vorher⸗

gegenstehen. Wie schon in der Presse mitgeteilt worden ist, sind zum Schutz der österreichischen Wirtschaft für einzelne Waren⸗ gruppen Beschränkungen für die Belleferung Desterreichs auf Grund besonderer Anordnungen eingeführt worden. Versand⸗ geschäfte oder Versandabteilungen, die Lieferungen nach Oester⸗ reich auf Grund von Bestellungen österreichischer Verbraucher durchführen wollen, müssen sich deshalb über den Inhalt der Ab⸗ kommen unterrichten. Die Zweckvereinigung Versandgeschäfte stellt den Unternehmungen die Abkommen auf Anfrage zur Ver⸗ fügung. 8

„Lehrschau neuer deutscher Spinnstoffe“

in Wien eröffnet.

Wien, 29. September. Am Mittwoch wurde im Gebäude des Militärkasinos eine „Lehrschau neuer deutscher Spinnstoffe“ er⸗ öffnet. Als Vertreter des Reichspropagandaamts begrüßte Dr. van Tongel die Festgäste; er verwies u. a. darauf, daß man sich jetzt auch in Wien anläßlich dieser Ausstellung zum ersten Male durch eigene Wahrnehmung von der Güte dieser Stoffe überzeugen könne. Der Leiter der Arbeitsgemeinschaft deutsche Textilstoffe, Dr. Schleich, sprach über die Schulungs⸗ und Aufklärungsaktion, die im Rahmen dieser Ausstellung geboten werde. Die Ausstellung biete einen Ueberblick über Herstellung, Eigenschaften und viel⸗ seitige Ferwenenngemznlichtsiten der industriell geschaffenen Spinnstoffe. Gauleiter Globocnik bezeichnete die Frage der Roh⸗ stofffreiheit als den wirtschaftlichen Brennpunkt aller Fragen im Ringen um die Fveiheit des deutschen Volkes überhaupt. Daher bedente die Lehrschan einen praktischen Beweis für den Sieg dentschen Arbeits⸗ und Leistungswillens.

Berliner Börse am 30. September.

Aktien weiter anziehend, Renten freundlich. B

Der Sieg der Friedenspolitik des Führers und die nunmehr endlich 1“ Befreiung des Sudetendeutschtums bildeten naturgemäß das alles beherrschende Thema der Börse. Die so erfolgreich beendeten Münchener werden Agemiein als Auftakt für eine weitergehende Befrie ungspolitik . angesehen. Auch heute waren wieder Anlagekäufe des Sg 2 kums zu beobachten, die sich allerdings in ruhigeren v.; e⸗ wegten, als tags zuvor. Soweit die vorangegangenen Kurs⸗ abschläge gestern noch keinen ““ Ausgleich erfahren hatten, traten weitere mehrprozentige Besserungen ein. 8

Am Uienrtanmäret FS-ner Verein. Stahlwerke 2 %, Har⸗ ener und Mannesmann je 1 ¼ %. Bei den Braunkohlenaktien tiegen Leopoldsgrube nochmals um 2 %, bei den Kaliwerten Wintershall um 4 ½: %o. Sehr fest lagen in der chemischen Gruppe v. Heyden und Goldschmidt mit + 5 bzw. + 4 %.

Farben zogen um ca. 1 ¾ auf 153 ¼ an, von Elektrowerten sind Siemens mit + 4, Dtsch. Atlanten mit +† 3 ¾¼ und AEG mit + 2 ⁄%, von Versorgungspapieren Rheag mit +† 5 % als über den Durchschnitt befestigt hervorzuheben, Maschinenwerte stiegen um 1 bis 3 ½¼ *%, Textilpapiere etwa im gleichen Bv Sonst sind noch Reichsbankanteile mit 5 ¾¼, Metallgesellschaft mit + 4 ⅞, Holzmann mit + 4 ¾ und Junghans mit + 4 ¼ 6 als besonders kräftig erhöht zu erwähnen. Allerdings fehlte es auch nicht an gelegentlichen Rückgängen auf Grund von Reali⸗ sationen; so gaben Berger vom Vortagsgewinn 1 % & r Im Börsenverlanf war die Kursbewegung an den Aktien⸗ märkten bei festem Unterton nicht ganz einheitlich. Die anfangs stärker befestigten Werte hatten vielfach unter Glattstellungen zu leiden, so daß hierin ein leichter Rückschlag eintrat. Andererseits setzten zahlreiche Papiere ihre Aufwärtsbewegung fort. Farben wurden mit 153 notiert. 1“

Conti Gummi stiegen um 1 ⅛, Goldschmidt um 1 und Wasser Gelsenkirchen um 2 ¼ %. Salzdetfurth kamen % höher an. Demgegenüber gaben Siemens, Lichtkraft, hiezeesc eßße Kohle, Waldhof und Hoesch je 1 % her. Klöckner und Aschaffenburger stellten sich je 1 ½, Disch. Erdöl 1 %, Harpener 1 ¾ und Eintracht Braunkohle 3 % niedriger. 1“

Am Börsenschluß traten bei ruhigerer Geschäftstätigkeit keine größeren Veränderungen ein. Zumeist setzten sich erneut leichte Gewinne durch. So stiegen Daimler und Wintershall je um ½ %, andererseits bröckelten Rheinstahl um ½„ und Accumulatoren um 2 % ab. Farben schlossen zu 153 .¶¼. 1

Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien kamen Dtsch. Ueberseebank 2, Berliner Handelsgesellschaft, Com⸗ merzbank, Deutsche Bk. sowie Dresdner Bk. und Vereinsbk. Ham⸗ burg je 1 ½ % höher an. Deutsch⸗Asiatische Bk. verloren um 28 RM. Bei den Hyp.⸗Banken befestigten sich Rhein. Hyp. um 3 ⁄%, Westdtsch. Bod. Credit und Meininger Hyp. je um 3 sowie Dtsch. Centr. Boden um 2 ¼ T.

Am Markt der Kolonialwerte erzielten Schantung eine Stei⸗ gerung um 5 %, Doag eine solche um 6 ½ %. Von Industriewerten stiegen Didier⸗Werken um 10 %¾, Hemmor Portland und Lorenz Hutschenreuther je um 9 %, wobei in sämtlichen Werten Zuteilun⸗ gen vorgenommen wurden. Königsberger Lagerhaus kamen nach Unterbrechung 12 % höher an. AG für Energie und Deutsche Ton und Steinzeug lagen 8 bzw. 8 % höher. Ferner fielen Zucker Rastenburg durch einen Gewinn um 10 1¼½ % auf. 1

Im variablen Rentenverkehr stiegen Reichsaltbesitz weiter auf 130 (128 ¼4). Die Gemeindeumschuldungsanleihe war um 65 Pfg. auf 94,85 erholt. b

Am Kassarentenmarkt war die Stimmung freundlich. Pfand⸗ briefe waren gefragt, Liqu.⸗Pf.⸗Briefe stiegen bis zu ½ %. Von Stadtanleihen erhöhten sich 29er Aachen um %⅞„ und 26er Kiel um ½% %. Am Markt der Provinzanleihen kamen 26er Brandenburg Dum % höher an. 1

Von Reichs⸗ und Länderanleihen stiegen 39er Postschätze, 28/29er Meckl.⸗Schwerin und 30er Meckl.⸗Strelitz je um ¼ T. Bon Industrieobligationen zeichneten sich Aschinger durch einen Gewinn um 2 ¼ % aus. Feldmühle und Dtsch. Conti Gas stiegen je um 1 ¼, Krupp Treibstoff und Daimler Benz je um 1 ½ %. Gute Hoffnung gewannen 1 % und Basalt Gold 2 % ℳ%. Farbenbonds lagen ½ %h fester. 3 1

Am Geldmarkt stiegen die Blanko⸗Tagesgeldsätze am heutigen Monatsschluß auf 3 —3 %.

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 30. September 1938.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 98 bis desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 8111.“ 137 Reinnickel, 98 99 a%„, Antimon⸗Regulus .. 11128 bbbb--99

Die deutsche Kupfer⸗Hütten⸗Erzeugung

1 im Auguft 1938.

Die deutsche K. upfer⸗Hütten⸗Erzeugung stellte sich, wie uns die Wirtschaftsgruppe Nichteisenmetall⸗Industrie, Berlin, mitteilt, im Monat August 1938 auf 17 746 t Elektro⸗ lytkupfer und 4241. t sonstiges Raffinadekupfer gegenüber einer Erzeugung von 17 079 t Ekektrolytkupfer und 3018 t sonstigem Raffinadekupfer im Juli 1938 und einer Erzeugung von 12 774 t Elektrolytkupfer und 5993 t sonstigem Raffinadekupfer im Monatsdurchschnitt des Jahres 1937.

RM für 100 kg

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Tagung des gemeinnützigen Wohnungs⸗ wesens.

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Auf dem zweiten Reichsverbandstag des Reichsverbandes des deutschen gemeinnützigen Wohnungswesens e. B. 1938 in Koblenz erstattete der Reichsvoerbandsleiter, Prasident Dr. Brecht, einen allgemeinen Bericht über die Entwicklung der Organisation des gemeinnützigen Wohnungswesens und gab einen Rückblick über das Werden der Organisation bis zur Schaffung der jetzigen Ein⸗ heit, die der Reichsverband wohnungspolitisch heute darstellt. Im Anschluß an die rein verbandsgeschäftsmäßigen Beschlusse hielt Dr. Brecht einen statistischen, insbesondere bevölkerungspolitisch sorgsam unterbauten Vortrag über das Thema „Wohnungsbedarf und Wohnungsbau“. Auch die sich anschließende Ardeitstagung war im wesentlichen beherrscht von grundsätzlichen Darlegungen des Verbandsleiters über die Lage auf dem Baumarkt, die Kredit⸗ . die Baustoffversorgung und die Stellung von Ardeits⸗ räften. Hierbei berichtete Brecht auch über den Stand der Ver⸗ handlungen mit dem Reichsarbeitsministerium über Kleinstedlung und Volkswohnungsbau. Besondere Wichtigkeit legte er dadei auf die vom Reichsverband vertretene Forderung, den vollen Zuschlag anstatt vom vierten Kind ab bereits vom dritten Kind ad zu ge⸗ währen. Des weiteren wurden dehandelt: Besoldungsfragen, die Frage der Finanzierung der Gemeinschaftsanlagen in der Groz⸗ siedlung (Bezuschussung durch Reichsmittel, insbesandere für Schni⸗ banten), die Baukostenfrage im Zusammenhang mit der Miets⸗ frage und die Neuregelung der Gemeinnützicgkeitordnung.