Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1938. E. 6
Würzburg. 2 H.⸗R. A Wbg. I1/112 Arthur Sitz Würzburg. Firma erloschen. Würzburg, den 8. September 1938. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [39072] H.⸗R. A Wbg. I1/230 Gebr. Brav⸗ mann, Cigarrenfabrik, Sitz Würz⸗ burg. Firma erloschen. Würzburg, den 10. September 1938. Amtsgericht — Registergericht.
[39073]
Würzburg. M. Baer,
H.⸗R. A Wbg. IV/93 Z2. Sitz Würzburg. Gesellschaft am 15. Firma erloschen. Würzburg, den 19. Amtsgericht —
Würzburg. H.⸗R. A Wbg. Schwarzenberger, Firma erloschen. Würzburg, den 19. Amtsgericht —
Würzburg. Sitz Kitzingen. Firma erloschen. Würzburg, den 19. September 1938. Amtsgericht — Registergericht.
[39076]
9. 1938 aufgelöst,
September 1938. Registergericht.
[39074] I1/182 Salomon Sitz Würzburg.
September 1938. Registergericht.
[39075] 1/126 Wilhelm Preger,
Würzburg. G.⸗R. Wbg. VIII/125 Nationale Druckerei u. Verlagsgesellschaft Braun & Schwab, Sitz Würzburg. Gesellschaft aufgelöst, Firma erloschen. Würzburg, den 19. September 1938. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [39077] H.⸗R. A Wbg. 1/87 Jacob Cohn, Sitz Würzburg. Firma erloschen. Würzburg, den 20,. September 1988. Amtsgericht — Registergericht.
4. Genoffenschafts⸗ register.
Augustusburg, Erzgeb. (39081] Auf Blatt 15 des Genossenschafts⸗ registers — Bezugs⸗ und Absatzgenossen⸗ schaft Borstendorf, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Borstendorf, Erzgeb. — ist heute folgendes eingetragen worden: Das Statut ist abgeändert. Abschrift des Beschlusses Bl. 259 der Registerakten. her Gegenstand des Unternehmens ist: . gemeinschaftlicher Einkauf von Ver⸗ branchsstb ec und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes; 2. ge⸗ meinschaftlicher Verkauf landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse. Die Genossenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. Amtsgericht Augustusburg, Erzgeb., am 16. September 1938.
Biedenkopf. [39082] Veränderung:
Gn.⸗R. 19: In das Genossenschafts⸗ register ist bei der Genossenschaft Sim⸗ mersbacher Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ Verein e. G. m. u. H. in Simmersbach am 10. 9. 1938 eingetragen worden die neue Satzung vom 13. 4. 1938.
Biedenkopf, den 10. September 1938.
Das Amtsgericht. Biedenkopf. [39083] Veränderung:
Gn.⸗R. 35: Im Genossenschafts⸗ register ist bei der Genossenschaft Wolz⸗ hausener Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ Verein e. G. m. u. H. in Wolzhausen heute eingetragen worden:
Die Firma heißt jetzt Spar⸗ Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. Wolzhausen.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer⸗ Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse; 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung; 4. genossenschaft⸗ liche Weidenutzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. Die Satzung ist vom 30. April 1938.
Biedenkopf, den 26. September 1938.
Das Amtsgericht
und P.,
Kempten, AIllgäu. 39084]
Genossenschaftsregistereintrag.
Spar⸗ u. Darlehenskassenverein Alt⸗ städten eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz: Alt⸗ städten. Durch Generalversammlungs⸗ beschluß vom 28. August 1938 wurde § 1 des Statuts geändert. Die Firma lautet jetzt: Spar und Darlehenskasse Altstädten im Allgäu eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz: Altstädten.
Amtsgericht Kempten (Registergericht), den 27. September 1938. Kempten, Allgün. [39085] Genossenschaftsregistereintrag.
Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft der Schreinermeister Kemptens eingetra⸗ ene Genossenschaft mit beschränkter
[39071] M arr,
ralversammlung vom 27. 4. 1935 und 2. 5. 1936 hat ein neues Statut be⸗ schlossen. Gegenstand des Unterneh⸗ mens ist: Gemeinschaftlicher Einkauf der zum Betriebe des Schreinergewer⸗ bes erforderlichen Rohstoffe und Halb⸗ fabrikate und Abgabe an die Mit⸗ glieder, Ein⸗ und Verkauf von Möbeln
und sonstigen Einrichtungsgegenstän⸗ den, sowie Sarglager mit den dazu ge⸗ hörigen Ausstattungsgegenständen und Uebernahme von Arbeiten des Schrei⸗ nergewerbes. Die Firma lautet jetzt: Ein⸗ und Verkaufs⸗Genossenschaft der Schreinermeister Kemptens u. U. ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht.
Amtsgericht Kempten (Registergericht),
den 27. September 1938.
Ludwigshafen, Rhein. [39086]
Genossenschaftsregister.
Winzer⸗Verein Gönnheim, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Gönnheim. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 18. September 1938 wurde ein neues Statut angenommen. Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1. die gemeinsame Kelterung und Ver⸗ wertung der in der Wirtschaft der Mit⸗ glieder geernteten Weintrauben unter möglichst sorgfältiger Auslese nach Lage Gund Güte, entsprechend den maßgeb⸗ lichen Richtlinien; 2. durch einheitliche Behandlung bestgepflegte Weine zu ge⸗ winnen und diese auf gemeinsame Rechnung und Gefahr bestmöglichst zu verwerten; 3. die Hebung des Wein⸗ baues durch alle hierzu geeigneten Maßnahmen, insbesondere auch durch gemeinsame Bekämpfung der Reben⸗
krankheiten und Schädlinge. Die Ge⸗ no beschränkt ihren Geschäfts⸗ bekrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft will in erster Linie durch ihre geschäftlichen Einrichtungen die wirtschaftlich Schwachen stärken und das geistige und sittliche Wohl der Genossen fördern, nach dem Grundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“. Ludwigshafen a. Rh., 27. Sept. 1938. Amtsgericht — Registergericht.
Medingen. [39087] In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 5, Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H. in Altenmedingen, ist heute folgendes eingetragen: Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beschaffung und gemeinsame Benutzung landwirt⸗ schaftlicher und Maschinen und Geräte.
Amtsgericht Medingen, 24. Sept. 1938.
[39088]
Münster, Westf. Genossen⸗
Bekanntmachung. Die unter Nr. 216 des
ftpflicht, Sitz üchttith Die Gene⸗
schaftsregisters eingetragene „West⸗ fälische Flachsverwertung e. G. m. b. H.“ in Münster i. W. ist am 24. 9. 1938 auf Grund des § 3 des Gesetzes bem 9. 10. 1934 von Amts wegen ge⸗ löscht.
Münster i. W., 24. September 19938.
Das Amtsgericht.
Neusalz, Oder. [39089] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 27 der „Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Lippen e. G. m. b. H.“ fol⸗ gendes eingetragen worden: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 28. August 1938 ist der § 2 in Abs. 1 Ziffer 8 und 3 der Satzung (Ausdeh⸗ nung der Pflege des Warenverkehrs und der gemeinschaftlichen Maschinen⸗ benutzung auf Nichtmitglieder) geän⸗ dert worden. Neusalz (Oder), 16. September 1938. Amtsgericht. Recklinghausen. [39090] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister. Eingetragen am 24. September 1938: Gn.⸗R., 71: Gemeinnützige Bau⸗ genossenschaft Familienheim, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Recklinghausen: Die Firma lautet jetzt: Gemein⸗ nützige Baugenossenschaft Reckling⸗ hausen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Recklinghausen.
Stettin. [39091] In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 195 (Bauverein Hen⸗ riettenblock e. G. m. b. H., Stettin) eingetragen: Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 11. August 1938 ist das Statut in den §8 2 Absatz 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 Absatz 2 (Bekanntmachungsblatt) ge⸗ ändert. Gegenstand des Unternehmens: Schaffung gesunder und zweckmäßig eingerichteter Wohnungen für eigene Rechnung sowie die Verwaltung und Nutzung der dazu erworbenen und be⸗ bauten Grundstücke. Amtsgericht Stettin, den 17. September 1938. Wörrstadt. [39093] Gen.⸗Reg. 43: Dreschgenossenschaft Schornsheim e. G. m. b. H. in Schorns⸗ heim: Durch Generalversammlungsbe⸗ schluß vom 27. 8. 1938 wurde das Ein⸗ heitsstatut angenommen. Gegenstand des Unternehmens ist, das selbstgebaute Getreide der Mitglieder mit der Dresch⸗ maschine zu dreschen und die An⸗ Uhetsang und Benutzung sonstiger land⸗ t
tschaftlicher Maschinen. er Ge⸗
schäftsbetrieb ist auf den Kreis der Mitglieder beschränkt. Wörrstadt, den 21. September 1938. Amtsgericht.
Wriezen. [39092]
In das Genoössenschaftsregister Nr. 43 ist am 22. 9. 1938 bei der Elektrizitäts⸗ und Maschinengenossenschaft Vevais, e. G. m. b. H. in Vevais, als Gegen⸗ stand des Unternehmens eingetragen worden:
Gegenstand des Unternehmens: der Bezug, die Benutzung und Verteilung elektrischer Energie, die Beschaffung und⸗ Unterhaltung eines . netzes sowie gemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und Betrieb von wirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie der Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsstoffe.
Zugleich ist eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. September 1935 ist an. die Stelle des bisherigen ein neues Statut gesetzt worden.
Amtsgericht Wriezen, 24. Septbr. 1938.
Wusterhausen, Dosse. 39094]
1. Gn.⸗R. 23, Köritzer Spar⸗ und
hauswirtschaftlicher
Darlehnskasse, e. G. m. n. H. in Köritz, Kreis Ruppin. Eintragung: Die Firma ist nach Umwandlung der Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in eine solche mit beschränkter Haftpflicht geändert in: Köritzer Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Köritz, Kreis Ruppin.
2. Gn.⸗R. 36, Elektrizitäts⸗ und Maschinengenossenschaft, 8. G. m. b zu Dessow (Mark). Eintragung: Neues Statut vom 1. Mai 1938.
3. Gn.⸗R. 47, Landwirtschaftliche Brennereigenossenschaft, 6. G. m b zu Trieplatz, Kr. Rupptn. Eintragung: Es ist ein neues Statut vom 12. No⸗ vember 1937 angenommen.
Amtsgericht Wusterhausen, D., 4. 8. 38. Zwickau, Sachsen. [39095] In das hiesige Genossenschaftsregister heute unter Nr. 3 bei der 2 rauchergenossenschaft Crossen⸗ RFfeeeeinngetragene Genossenschaft schränkter Haftpflicht in Crosen⸗ Nulde eingetragen worden: Die Firma it erloschen. Die Vertretungs⸗ esgiss der Liquidatoren ist beendet. .““ Amtsgericht Zwickau, un 26. September 1938.
ist
Nlufterregister.
an 8 emd tisch en Muster werden nmter veröffentlicht.)
gsgwerda. [39096] Bekanntmachung. ser Musterschutzregister ist unter ei der Aktiengesellschaft für rikation, vormals Gebrüder n, Bernsdorf, O. L., Anker⸗ rnsdorf, O. L., eingetragen: Remerfitegeltes Paket mit 4 Mustern, und zwar: 1 Küchenschütte „Ideal“ mit Bodenschiene 13,5 9¼ 9 em, Verkaufs⸗ nummer 54, 1 Gewürzschütte „Ideal“ mit Bodenschiene Größe 628 4 em, Ver⸗ kaufsnummer 55, 1 rundes Standgefäß „Ideal, 15 cm lang, 4,7 cem oberer 2, 4,3 em unterer 2, 1 rundes Stand⸗ gefäß „Ideal“, 11 ecm lang, 4,6 ecem oberer S, 4,1 cm unterer , Verkaufs⸗ nummer 57, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 12. Juni 1938, vormittags 11,30 Uhr. Hoyerswerda, den 30. August 1938. Amtsgericht.
Ner. la s
glas
Zwönitz. [39098]
In das Musterregister ist eingetragen worden:
Unter Nr. 423. Firma A. Robert Wieland in Auerbach im Erzgeb., 1 versiegeltes Paket, enthaltend 50 Muster für die Warengattungen aller Artikel der Strumpfbranche, Geschäfts⸗ nummern 15869 bis 15918, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 23. August 1938, vormittags 9 Uhr.
Unter Nr. 424. Firma C. A. Uhl⸗ mann in Gornsdorf im Erzgeb., 1 versiegeltes Paket, enthaltend 47 Muster für die Warengattungen aller Artikel der Strumpfbranche, Geschäfts⸗ nummern 3689 bis 36103, 39201 bis 39205, 39205 A, 39206 bis 39208, 10, 15, 18, 19, 20, 21, 580 bis 592, 7, 8 9, 24 bis 29, 103, 107, 108, 108 D, 109, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 22. September 1938, vorm. 9 Uhr.
Unter Nr. 425. Firma F. A. Uhl⸗ mann, alleiniger Inhaber Otto Uhl⸗ mann in Auerbach im Erzgeb., 1 un⸗ versiegelter Briefumschlag, enthaltend 2 Muster für die Warengattungen aller Artikel der Strumpfbranche, Geschäfts⸗ nummern „Reversa“ complett“ und „Nr. 1650 L“, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 22. September 1938, vorm. 9 Uhr.
Unter Nr. 426. Firma A. Robert Wieland in Auerbach im Erzgeb., 1 versiegeltes Paket, enthaltend 39 Muster für die Warengattungen aller Artikel der Strumpfbranche, Geschäfts⸗ nummern 15919 bis 15957, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 27. September 1938, vorm. 8 Uhr 40 Minuten.
V
Amtsgericht Zwönitz.
Stromverteilungs⸗
land⸗
7. Konkurse und Vergleichsfachen.
Berlin. [39301]
Ueber den Nachlaß des am 12. Ja⸗ nuar 1938 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗Charlottenburg, Kaiserdamm 99, wohnhaft gewesenen Versicherungsagen⸗ ten Theophil Fred Lachs ist heute, am 28. September 1938, 11,45 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. — 353. N. 127. 38. — Verwalter: Han⸗ delsgerichtsrat i. R. Paul Minde in Berlin⸗Schmargendorf, Hundekehlen⸗ straße 11. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 10. November 1938. Erste Gläubigerversammlung am 21. Oktober 1938, 11 Uhr. Prüfungs⸗ termin am 5. Dezember 1938, 11 Uhr, im Gerichtsgebände, Berlin N 65, Ge⸗ richtstr. 27, Zimmer 314, III. Stockwerk. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 10. November 1938.
Berlin, den 28. September 1938. Amtsgericht Berlin. Abteilung 353.
[39302]
Görlitz. Bekanntmachung. Ueber den Nachlaß der in Görlitz, Langenstr. Nr. 43, verstorbenen Ofen⸗ geschäftsinhaberin Frau Frieda Brix geb. Heinze ist am 29. September 1938 um 9,30 Uhr das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Bücherrevisor Max Meißner in Görlitz, Hospitalstr. 13/16. Frist zur Anmel⸗ dung der Konkursforderungen bis ein⸗ schließlich den 17. Oktober 1938. Gläu⸗ bigerversammlung zur Beschlußfassung über: a) die Beibehaltung des ernann⸗ ten oder die Wahl eines anderen Ver⸗ walters, b) die Bestellung eines Gläu⸗ bigerausschusses, c) die Hinterlegungs⸗ stelle für die Konkursmassengelder, Wert⸗ papiere und Kostbarkeiten, d) die sonsti⸗ gen Gegenstände des § 132 der Konkurs⸗ ordnung und zugleich Prüfungstermin am 28. Oktober 1938 um 10 hr vor dem Amtsgericht, hier, Hindenburgplatz Nr. 18, Zimmer Nr. 99 im 2. Stock Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 22. Oktober 1938 einschließlich. 14 N 29/38. Amtsgericht Görlitz, 29. Septbr. 1938.
[39303]
Stettin.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Kurt Neugebauer, Stettin, Turner⸗ straße 96, Inhaber der Firma Hans Sändig, Stettin, Turnerstr. 96, ist heute, am 26. September 1938, 10,45 Uhr, Konkurs eröffnet. Konkursver⸗ walter: Bücherrevisor Kurt Jonas, Stettin, Falkenwalder Str. 63. An⸗ meldefrist bis zum 22. November 1938. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 22. November 1938. Erste Gläu⸗ bigerversammlung am 18. Oktober 1938, 10 Uhr, und allgemeiner Termin zur Prüfung angemeldeter Forderungen am 16. Dezember 1938, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Stettin, Elisabeth⸗ straße 42, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 60.
Stettin, den 26. September 1938.
Das Amtsgericht. Abt, 6.
Augustusburg, Erzgeb. [39304]
Das Konkursverfahren über das Vermögen der Kommoanditgesellschaft in Firma Siegel & Haase in Grün⸗ hainichen⸗Borstendorf wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 9. Juni 1938 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 9. Juni 1938 bestätigt worden ist. Termin zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Kon⸗ kursverwalters wird auf den 26. Ok⸗ tober 1938, vorm. 10 Uhr, be⸗ stimmt.
Augustusburg (Erzgeb.), 26. 9. 19938.
Das Amtsgericht. Bad Dürkheim. [39305] Bekanntmachung.
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Landwirts Otto Julius Becker aus Herxheim a. Bg. wurde durch Beschluß vom 27. Sept. 1938 mangels Masse eingestellt.
Bad Dürkheim, den 22. Sept. 1938. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Dresden. [39306]
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikbesitzers Julius Richard Kurt Zschunke in Dresden, Döbelner Straße 118, jetzt Radebeul, Albertstr. 6 b, der unter der eingetrage⸗ nen Firma J. Richard Zschunke in Dresden, Großenhainer Str. 98, mit Zweigniederlassung in Warnsdorf (Tschechoslowakei) die Herstellung von Gummiwaren, Isoliermitteln und Bremsbändern betreibt, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Ver⸗ gleichstermine vom 13. April 1938 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 27. April 1938 bestätigt worden ist.
Amtsgericht Dresden, 28. Sept. 1938.
[39307]
Forst, Lausitz.
Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Alwine Rasch geb. Hubatsch, Witwe des verstorbenen Tisch⸗ lermeisters Georg Rasch in (Lausitz), ist nach erfolgter Abhaltung
des Schlußtermins aufgehoben.
Amtsgericht Forst (Lausitz),
den 24. September 1938.
dungen
Forst
Genthin. [39308)
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 29. 3. 1933 verstorbenen Bürgermeisters Wilhelm Struß j
Genthin wird nach erfolgter Abhaltung
des Schlußtermins hierdurch aufge⸗ hoben. Genthin, den 26. September 1938. Das Amtsgericht.
Halberstadt. [38062] In dem Konkurse über das inlän⸗ dische Vermögen des Dachdeckermeisterz Karl Bilz, Inhabers der Vaupel & Müller in Halberstadt, soll die Schlußverteilung erfolgen. Dazu sind 758,88 RM verfügbar. Zu berück⸗ sichtigen sind die festgestellten bevor⸗ rechtigten Forderungen nach § 61 Ziff. 1 K.⸗O. zum Betrage von 868,48 RM. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle Abteilung 11 des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht aus. Halberstadt, den 22. September 1938, Dr. Fromme, Konkursverwalter.
Hamburg. [39309 Das Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft in Firma Max Meßmer & Co., Fabrikation von Schuhwaren und Sport⸗ artikeln, Hamburg, Wendenstr. 388/392, ist, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termine vom 8. September 1938 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen bestätigt worden ist, am 24. 1938 aufgehoben worden. Amtsgericht Hamburg. Abteilung 65 (Konkurssachen).
[39310]
September
Kempten, Allgän. Bekanntmachung. Im Konkursverfahren über den Nachlaß des Käsehändlers Fridolin Reiser, Durach, wird Termin zur Prü⸗ fung nachträglicher Forderungen, zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschluß⸗ fassung über nicht verwertbare Ver⸗ mögensstücke bestimmt auf Montag, den 24. Oktober 1938, 17 Uhr, Amtsgericht, Saal 6. Schlußrechnung, Belege und Schlußverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Z. 12, zur Einsicht auf. Kempten, den 28. September 1938. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kempten (Allgäu). Saalfeld, Ostpr. [39311] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des früheren Kaufmanns Siegfried Lehmann, Saalfeld, Sstpee ist der Prüfungs⸗ und Schlußtermin auf Mittwoch, den 26. Oktober 1938, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Saa feld, Ostpr., 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 8, bestimmt. Amtsgericht Saalfeld, Ostpr., den 26. September 1938. Waldshut. [39312] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Apothekers Oswald Boll in Waldshut wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Waldshut, den 26. September 1928. Amtsgericht. II.
Wattenscheid.
Bekanntmachung. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Bürstenfabrik Wattenscheid Samuelsdorff und Pöhler in Wattenscheid ist zur Abnahme der Schlußrechnung, Erhebung von Einwen⸗ gegen das Schlußverzeichnis, Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und Festsetzung der Ver⸗ gütung des Gläubigerausschusses Ter⸗ min auf den 29. Oktober 1938,
10 Uhr, bestimmt. — N 4/36.
Amtsgericht Wattenscheid,
den 29. September 1938.
[89319]
Zöblitz, Erzgeb. [39314]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Paul Franz in Zöblitz wird die Vergütung des Konkursverwalters auf 75,— RM (fünfundsiebzig Reichsmark), seine baren Auslagen werden auf 12,43 RM (zwölf Reichsmark 43 Rpfg.) festgesetzt. Fur Abnahme der Schlußrechnung, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke wird Ter⸗ min auf Dienstag, den 25. Oktober 1938, vorm. 9 Uhr, anberaumt.
Amtsgericht Zöblitz, den 29. September 1938. — N. 3/38.
Plauen, Vogtl. [39315] Vergleichsverfahren. 8 Die Inhaberin eines Stahlwaren⸗ großhandelsgeschäfts Frau Theresia Bonn in Plauen/ Vogtl., Kaiserstr. 45, hat durch einen am 26. September 1938 eingegangenen Antrag die Eröffnung des Vergleichsverfahrens zur Ab⸗ wendung des Konkurses über ihr Ver⸗ mögen beantragt. Gemäß § 11 der Vergleichsordnung wird bis zur Ent⸗ scheidung über die Eröffnung zes Ver⸗ gleichsverfahrens der Rechtsanwalt Dr. Berthold in Plauen / Vogtl., Theater⸗ straße, zum vorläufigen Verwalter bestelit. Das Amtsgericht Plauen / Vogtl.
Firma
Beschluß vom gleichen Tage
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
in Kraft, aber damals nicht in die weil
monatlich 2,30 ℳ einschließlich 0,48 R. ℳ Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛ.ℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an,
Ausgabe kosten 30 ℛ0,
des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Pos⸗ Zeitungsgebühr, aber ohne monatlich. in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser einzelne Beilagen 10 f. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
st
Anzeigenpreis für den Raum r. 1,10 ̊ℳ
Zeile 1,85 ℛℳ. — SW 68, Wilhelmstraße 32. aufträge beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist darin auch anzugeben, unterstrichen) oder durch 3 1 1 hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
einer fünfgespaltenen 55 mm breiten
einer dreigespaltenen 92 mm bhreiten 18 Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle 2 erlin Alle Druckaufträge sind auf einseitig insbesondere
welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
4
Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin
rexRnxme
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Begründung zu der Verordnung über die Einführung einer neuen Eisenbahn⸗Verkehrsordnung vom 8. September 1938. Bekanntmachung des Reichsführers „h und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland. . Polizeiverordnung über das Verbot des, außerplanmäßigen Luftverkehrs innerhalb des deutschen Reichsgebietes. Anordnung W 26 der Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare (Regelung der Wollwirtschaft ab 1. Okto⸗ ber 1938) vom 29. September 1938. Die Inderziffer der Großhandelspreise vom 28. September 1938. Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 152, 153, 154, 155, 156 und 157.
Handelsteil in der Zweiten Beilage.
ö“” Keichsgesetzbl. 11 qebeesbbber 1928 1 Kraft. Am ichen Tage sind auch neu bearbeitete Internationale Uber⸗ konmen über den Eisenbahn⸗Fracht⸗ und Personen⸗ und
Übereinkommen sind im Herbst 1933 auf einer Revisions⸗
konferenz in Rom durchgesehen und in mehrfacher Beziehung
abgeändert worden. Die in Rom beschlossenen neuen Über⸗
ie
einkommen sind vom Deutschen Reich am 12. Juli 1935
ratifiziert und am 28. August 1935 veröffentlicht worden (Reichsgesetzbl. II S. 523 ff.). Sie werden nach einer Über⸗ einkunft der beteiligten Staaten am 1. Oktober 1938 in Kraft treten.
Inhaltlich sehen die neuen Internationalen Überein⸗ kommen keine grundsätzlichen Abweichungen von dem bis⸗ herigen Recht vor. Erwähnt sei, daß die Haftungsbestimmun⸗ gen in mancher Beziehung zugunsten der Verfrachter und Reisenden abgeändert und die Lieferfristen herabgesetzt worden find, daß die Eisenbahnen künftig unter erleichterten Bedin⸗ gungen Vereinbarungen mit anderen Verkehrsmitteln zum Zwecke einer durchgehenden Beförderung abschließen können und daß künftig auch der internationale Privatgüterwagen⸗ verkehr und Expreßgutverkehr zum ersten Male in die gesetz⸗ liche Regelung einbezogen worden sind.
Das innerdeutsche Verkehrsrecht stimmt schon von jeher weitgehend mit dem internationalen überein. Dies beruht vor allem darauf, daß die Internationalen übereinkommen
on von ihrer Entstehungszeit an maßgebend von deutschen Rechtsgedanken beeinflußt worden sind. Um diese Gleichartig⸗ keit auch in Zukunft aufrechtzuerhalten, ist die EVO einer Neubearbeitung unterzogen worden. Der vorliegende Entwurf soll ebenfalls am 1. Oktober 1938 in Kraft treten. Die Nach⸗ prüfung hat dazu geführt, daß in den Entwurf der EVO nicht nur die in Rom beschlossenen Anderungen der Inter⸗ nationalen übereinkommen unter Anpassung an die deutschen Verhältnisse übernommen worden sind, sondern daß darüber hinaus auch bei der Regelung anderer Fragen das deutsche Recht mehr als bisher an die Internationalen Überein⸗ kommen angeglichen werden soll. Dies ist einmal aus Zweck⸗ mäßigkeitsgründen geschehen, weil die Handhabung der Be⸗ timmungen in der Praxis erleichtert und damit eine größere Rechtssicherheit erzielt wird. Es sei ferner darauf hingewiesen, aß auch andere europäische Staaten bestrebt sind, ihre inner⸗ staatlichen Bestimmungen möglichst vollständig den internatio⸗ nalen anzupassen. Die sich auf diese Weise anbahnende Ver⸗ einheitlichung der europäischen Binnenverkehrsrechte erleichtert die praktische Zusammenarbeit der Staaten auf dem Ver kehrsgebiet. Sie ist ferner geeignet, die Vereinheitlichung des internationalen Eisenbahnverkehrsrechts auch in den Fragen su fördern, die noch nicht in den Internationalen überein⸗ ommen geregelt sind und in denen deshalb auch im inter nationalen Verkehr Landesrecht zur Anwendung kommt. Aus diesen Gründen übernimmt der vorliegende Entwurf eine Reihe von Bestimmungen aus den Internationalen Übereinkommen, die dort bereits seit dem 1. Oktober 1928 EVO übergegangen sind, noch nicht feststand, ob vie neuen Vorschriften sich be⸗
1
Entschädigungshöchsthet⸗ üge In Water. 3 b Im Hinblic darauf. daß die Römische Revistion, Herenz diese
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Berlin, Montag, den 3. 9ktober, abends
8
Postscheckkonto: Berlin 41821 1938
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earmeer. Faer ]
Amtliches.
Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur
Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 3. Oktober 1938 für eine Unze Feingoldd . . ... = 144 sh 8 ¾ d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 3. Ok⸗ 1 tober 1938 mit RM 12,00 umgerechnet = RM. 86,8250, für ein Gramm Feingold demmnach. — pence 55,8297, in deutsche Währung umgerechnet — RM 2,79149.
Berlin, den 3. Oktober 1938. Scttatistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.
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gnnen hat, empfiehlt es sich nicht mehr, im deutschen Recht auch weiterhin in dieser grundlegenden Frage von den internatio⸗ nalen Vorschriften abzuweichen. Die Beschränkung der Haf⸗ tung der Eisenbahn auf allgemeine Höchstbeträge hat auf der andern Seite den Vorteil, daß die bisherigen Annahme⸗ beschränkungen für die sogenannten Kostbarkeiten und damit auch die Auseinandersetzungen über die Auslegung dieses um⸗ strittenen Begriffs wegfallen. Diese Abänderung des Haf⸗ tungsrechts ist möglich geworden, weil sich der Abschnitt des Handelsgesetzbuchs über die Beförderung von Gütern und Personen auf Eisenbahnen (§§ 453 bis 473) künftig auf die Wiedergabe einiger wesentlicher Grundsätze beschränken und im übrigen die Regelung der Einzelfragen ausschließlich der EVO überlassen wird. In sachlicher Beziehung schließt sich somit der Entwurf dem internationalen Haftungsrecht an, läßt jedoch bei Angabe des Lieferwerts durch den Reisenden oder Absender die Eisenbahn für einen durch Vorsatz herbeigeführ⸗ ten Schaden in voller Höhe haften, während nach dem inter⸗ nationalen Recht auch hier die Haftung der Eisenbahn auf Höchstbeträge beschränkt ist.
Was den sonstigen Inhalt des Entwurfs betrifft, so sei hervorgehoben, daß der Geltungsbereich der EVO sich inso⸗ fern gegenüber dem bisherigen Recht grundlegend unter⸗ scheidet, als er sich künftig nicht nur auf die Bahnen des allgemeinen Verkehrs, sondern übereinstimmend mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Beförderung von Gütern und Personen in Eisenbahnen auf alle Bahnen des öffentlichen Verkehrs erstreckt svgl. die Neufassung des § 1 (1)]. Die Ausdehnung des Geltungsbereichs der EVO auf die Kleinbahnen bezweckt eine Vereinheitlichung des ge⸗ samten deutschen Eisenbahnverkehrsrechts und damit auch eine Erleichterung der Abwicklung des Verkehrs zwischen Groß⸗ und Kleinbahnen im Interesse der auf die Klein⸗ bahnen angewiesenen Anlieger. Da hiernach die EVO den gleichen Geltungsbereich wie der Abschnitt 7 des III. Buches des Handelsgesetzbuchs über die Beförderung von Gütern und Personen auf Eisenbahnen hat, sind besondere Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über den Eisenbahnverkehr auf Klein⸗ bahnen nicht mehr erforderlich.
Wie bereits erwähnt, enthält das neue Internationale Güterverkehrs⸗-Ubereinkommen (JüG) zwei neue Anlagen, die zum ersten Male eine internationale gesetzliche Regelung der Beförderung von Privatwagen (Anlage VII) und von Expreßgut (Anlage VIII) vorsehen. Was den Expreßgutver⸗ kehr betrifft, so ist dieser bereits seit 1892 in der EVO als eine besondere Verkehrsart in einem eigenen Abschnitt ge⸗ regelt. Im Hinblick auf die ständig wachsende Bedeutung dieses Verkehrs sieht der Entwurf eine wesentliche Er⸗ weiterung dieser Sondervorschriften, namentlich durch die UÜbernahme von bisherigen Ausführungsbestimmungen (Ausf. Best.) vor (vgl. die §§ 37 bis 43). Der Entwurf sieht ander⸗ seits davon ab, entsprechend der neuen Anlage VII des
Jü eine eingehende Regelung des Verkehrs mit Privat⸗ wagen zu treffen, weil hier zunaächst abzuwarten sein dürfte, inwieweit sich die Bestimmungen der neuen Anlage in der Praxis bewähren. Der innerdeutsche Verkehr mit Privat⸗ güterwagen ist zur Zeit im wesentlichen bereits in aus⸗ reichender Weise durch die Wageneinstellungsverträge geregelt, die gegebenenfalls leichter abgeändert werden können als die EVO selbst. Zur Beseitigung von Zweifeln schafft der Ent⸗ wurf in dem neuen § 3 (2) eine Rechtsgrundlage für die von der EVO abweichenden Bestimmungen dieser Verträge.
Was die Gliederung des Stoffes betrifft, so ist der Ent⸗ wurf bestrebt gewesen, zur Erleichterung der Zitierung der Bestimmungen und ihre Handhabung durch die Gerichte die Bezeichnung der Paragraphen bei den wichtigeren Be⸗ stimmungen des Güterverkehrs, namentlich den Haftungsvor⸗ schriften, unverändert zu lassen. Dadurch ist notwendig ge⸗ worden, in der Einleitung und in den Abschnitten über Personen⸗ und Gepäckverkehr mehrere Paragraphen zu⸗ sammenzuziehen. Die Paragraphenfolge ist nach Möglichkeit unverändert geblieben; lediglich in dem Teil über die Be⸗ förderung von Personen hat der Entwurf eine Reihe von Vorschriften zur Erleichterung der rechtsvergleichenden An⸗ wendung nach dem Vorbild des Titels 2 JüP umgestellt.
Die Fassung der einzelnen Vorschriften ist zur Erzielung einer einheitlichen Auslegung den inhaltlich gleichen Be⸗ stimmungen der Übereinkommen möglichst wörtlich auch an ä — ——
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sicht keabsschte. Frm Hinvlic dar⸗ f. daß der (gestungsbereich der deutschen ES durch ee Berorhnung vom 13. Mai 1888 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 522) mit Wirkung vom 1. Juni 1938 auf das mn, Lande Osterreich An⸗
vom 1. Dirover 1905 ab uUn, 49—
wendung finden.
Die neuen Bestimmungen sind, Anderungen gegenüber der bisherigen nachstehend erläutert. 8 1
Zu Abs. (1): Wie bereits in der Einleitung hervorgehoben worden ist, bezweckt die Ersetzung der bisherigen Worte „allgemeinen Verkehr“ durch vöffentlichen Verkehr“ die Einbeziehung der nebenbahnähnlichen Kleinbahnen in den Geltungsbereich der EVO. Dadurch sind auch alle in der bisherigen EVO für Kleinbahnen enthaltenen Sonderbestimmungen (vgl. § 2 (7) und § 75 (6)] hin⸗ fällig geworden, weil sich in Zukunft der Eisenbahn⸗ frachtvertrag bis zu dem Kleinbahnhof erstreckt. Sollten in Zukunft noch zur Berücksichtigung der besonderen Be⸗ triebsverhältnisse der Kleinbahnen vorübergehend oder dauernd Ausnahmevorschriften in den Tarifen erforder⸗ lich sein, so kann sie der Reichsverkehrsminister nach
§ 2 (2) genehmigen. § 2
Zu Abs. (7): Nach der Einbeziehung der Kleinbahnen in den Geltungsbereich der EVO kommen besondere be⸗ förderungsrechtliche Vereinbarungen zwischen ihnen und den bereits bisher der EVO unterstellten Eisenbahnen nicht mehr in Frage. Es ist deshalb das bisher in der Vorschrift enthaltene Wort „Kleinbahn“ vor „Strecken“ gestrichen worden.
Die Vorschrift ist ferner dahin ergänzt worden, daß die Haftung nicht nur auf Luft⸗, sondern auch auf See⸗ schiffstrecken von den Bestimmungen der EVO abweichen darf. Die neue Vorschrift soll die Zusammenarbeit zwischen der Eisenbahn und den Seereedereien zum Zwecke einer durchgehenden Beförderung erleichtern und muß dabei den abweichenden Haftungsbestimmungen des Seerechts Rechnung tragen. Dies kommt vor allem im Verkehr mit den Nordseebädern in Frage.
§ 3 (bisher §§ 3 und 4)
Zu Abs. (1): In Angleichung an die Fassung desd rtikel 5 Jü ist an Stelle der bisherigen negativen Fassung („Die Eisenbahn kann die Beförderung nur verweigern wenn .) die positive Fassung („Die Eisenbahn i zur Beförderung verpflichtet, wenn .. . .) getreten.
Zu c: Nach dem Vorbild von Artikel 4 d) JnP und Artikel 5
81 c) JuG ist zur Angleichung an das internationale
Kecht der bisherige Ausdruck „höhere Gewalt“ durch die Worte „Umstände, welche die Eisenbahn nicht abzu⸗ wenden und denen sie auch nicht abzuhelsen vermochte“ ersetzt worden.
Abs. (2) (neu): Wie bereits in der allgemeinen Vorbemerkung hervorgehoben worden ist, sieht der Entwurf davon ab
soweit sie sachliche Fassung enthalten,