1938 / 230 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Oct 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 230 vom 3 Oktober 1938. S. 4

1

Zweite Beilage

(Garnen) gesondert zu Beginn des Wollwirtschaftsjahres den am Anfang eines Vierteljahres vorhandenen und am Im einzelnen sind an den Märkten der Nichteisenmetalle 1. 10. 1938—30. 9. 1939) von der Uverwachungsstelle für Ende desselben Vierteljahres verbleibenden Beständen unter die Preise für Kupfer, Blei, Zink und Zinn zurückgegangen. jeden Betrieb festgesetzt. Soweit Betriebe keinen neuen Grund⸗ Berücksichtigung der im gleichen Zeitraum durch Lieferung In der Gruppe Textilien lagen die Preise für Weichhanf und mengenbescheid erhalten, verbleibt es bei dem, der am 30. Sep⸗ neu hinzugekommenen Mengen dieser wollenen Spinnstoffe Rohjute etwas höher als in der Vorwoche. tember 1938 Gültigkeit hatte. oder Gespinste (Nettogewicht des Wollanteils auf Grund von In der Inderziffer für industrielle Fertigwaren wirkten (2) Die Überwachungsstelle kann die Verarbeitungs⸗ Rechnungen, Lieferscheinen oder dergleichen). Bei verarbeiteten sich vereinzelte Preisrückgänge für Textilerzeugnisse aus. 1 menge durch Mitteilung an die Fach⸗ und Fachuntergruppen Mischgespinsten gilt nur der Anteil an wollenen Spinnstoffen Berlin, den 1. Oktober 1938 der beteiligten Betriebe, die Innungen und die Arbeits⸗ 1 Absatz 1, 3 und 4) als verarbeitet. . b Statistisches Reichsamt.

chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 3. Oktober

Berliner Börse am 3. Oktober.

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

gemeinschaft der Industrie⸗ und Handelskammern ändern, wenn es die Versorgungslage erfordert. Diese Mitteilung soll in der Regel einen Monat vor Inkrafttreten der Abänderung erfolgen.

(3) Die Überwachungsstelle kann in besonderen Härte⸗ fällen und für die Schlüsselindustrien (vergl. § 7 Absatz 3) sowie aus gemeinwirtschaftlichen Gründen die Grund⸗ und Verarbeitungsmenge abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1 und 2 estsetzen.

(4) Bei Betrieben, die eine Grundmenge bis zu 25 kg er⸗ halten würden, kann von der Erteilung eines Bescheides abgesehen werden. Sie dürfen jedoch ihre bisherige Durch⸗ schnittsverarbeitungsmenge ohne ausdrückliche Zustimmung der Überwachungsstelle nicht erhöhen 88

Minder⸗ oder Mehrverarbeitung

8 (1) Die monatliche Verarbeitungsmenge ist eine Durch⸗ schnittsmenge. Sie kann innerhalb des Wollwirtschafts⸗ jahres (1. 10. 1938 bis 30. 9. 1939) ausgeglichen werden. Die Mengen, die am Ende des Wollwirtschaftsjahres noch nicht verarbeitet waren, sind verfallen, soweit sie die Höhe einer monatlichen Verarbeitungsmenge überschreiten, es sei denn, daß die Überwachungsstelle auf Antrag aus besonderen Gründen eine höhere Üübertragung zuläßt. Hiernach nicht

v1“

8 Rückreichungen der Einkaufsgenehmigungen (1) Die außer Kraft gesetzten Allgemeinen Einkaufs⸗ Absatz 4) sind von den Betrieben bis zum 8. Oktober 1938 der Üüberwachungsstelle zurückzureichen. Alle übrigen Einkaufsgenehmigungen sind acht Tage nach ihrer Ausnutzung, spätestens jedoch unmittelbar nach beendeter

genehmigungen

Vierter AbscGntt Formvorschriften

§ 21 Erhebunge

Zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres stellt die Überwachungsstelle die Vorräte und die im abgelaufenen Vierteljahr verarbeiteten Mengen durch Befragen der Be⸗ triebe fest. .

(2) Die von der Überwachungsstelle den Firmen über⸗ sandten Fragebogen sind vollständig und richtig auszufüllen jeweils bekanntgegebenen Zeitpunkt mit rechtsverbindlicher Unterschrift einzusenden.

(3) Trifft ein Fragebogen auf einen Betrieb nicht zu, t der Überwachungsstelle eine begründete Fehlanzeige zu

8 Bekanntmachung.

Die am 30. September 1938 ausgegebene Nummer 152 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Bekanntmachung über die zusammenhängende Fassung der für die Reichsarbeitsdienstfürsorge und versorgung geltenden Vor⸗ schriften. Vom 29. September 1938.

Umfang: 5 Bogen. Verkaufspreis: 0,75 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Hastscheckonto. Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 3. Oktober 1938.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubri ch

8

Bekanntmachung. Die am 30. September 1938 ausgegebene Nummer 153 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Durchführungsbestimmungen zum Fürsorge⸗ und Versorgungs⸗ gesetz für die ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht und ihr⸗ Hinterbliebenen Wehrmachtfürsorge⸗ und versorgungsgesetz (WFVG). Vom 29. September 1938. Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 3. Oktober 1938.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Nr. 40 des Reichsministerialblatts vom 30. September 1938 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, charnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilungen und Erlöschen von Exequaturerteilungen. 2. Luftschutzangelegenheiten: Beurlaubung zu Ausbildungs⸗ veranstaltungen und Uebungen im Luftschutz und Luftschutz⸗ Familienunterstützung. 3. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Zuständigkeit des Finanzamts Leipzig⸗Richterstraße für die Verwaltung der Erbschaftsteuer (Oberfinanzbezirk Leipzig). Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Oberfinanzbezirk Brandenburg (Berlin). Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zu⸗ ständigkeit von Hauptzollämtern in den Oberfinanzbezirken Schlesien (Breslau) und Brandenburg (Berlin). Verordnung über die Zuständigkeit der Finanzämter Stettin⸗Nord und Stettin⸗Süd (Oberfinanzbezirk Pommern). 4. Wehrmacht⸗ angelegenheiten: a) Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht Limburg —, b) Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht Bassum —, ec) Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht Lüchow —. 5. Neuerscheinungen: Nachtrag zur Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1938.

1“

auus bder Verwaltung.

Zollabfertigung im Warenverkehr zwischen dem Altreich und der Ostmark.

Für den Warenverkehr zwischen dem Altreich und dem Land

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 4. bis 10. Oktober.

Staatsoper.

Dienstag, den 4. Oktober. In der Neuinszenierung: Der

Barbier von Sevilla. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 5. Oktober. Madame Butterfly. Musikal.

Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 6. Oktober. Neuinszenierung: Boris Go⸗

dunoff. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 19 Uhr.

Freitag, den 7. Oktober. Ein- Maskenball. Musikal. Leitung:

Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 8. Oktober. Der Rosenkavalier. Musikal.

Leitung: Heger. Beginn: 19 ½¼ Uhr.

Sonntag, den 9. Oktober. Die Walküre. Musikal. Leitung:

Schüler. Beginn: 19 Uhr.

Montag, den 10. Oktober. Fä⸗ der Neuinszenierung: Der

Barbier von Sevilla. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus.

Dienstag, den 4. Oktober. Richard III. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 5. Oktober. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 6. Oktober. Gneisenau. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 7. Oktober. Gneisenau. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 8. Oktober. Der Siebenjährige Krieg.

Ruhige Aktienmärkte. Renten wenig verändert.

Nach den zum Teil stürmischen Bewegungen der vorigen Woche und den lebhaften Anlagekäufen des Publikums war zu Beginn der neuen Woche erstmals eine gewisse Atempause zu beob⸗ achten. Das Kursniveau, das in verschiedenen Fällen sicherlich als überhöht anzusehen war, erfuhr gelegentliche Korrekturen in der Form kleiner Einbußen; es fehlte indessen auch nicht an weiteren kleineren Befestigungen. Die z. Zt. herrschende Geschafts⸗ stille ist außerdem auf die Be ebung der neuen Reichsemission zurückzuführen, da weiteste Pu likumskreise ihre anlagebereiten Wtena für dieses seit jeher beliebte Anlagepapier zur Verfügung alten.

Am Montanmarkt ermäßigten sich Harpener auf ein Angebot von nur 6000 RM um 3 %, Stolberger Zink um 1 ¼ %. Bei den 88 Papieren betrugen die Einbußen nicht mehr als Prozent⸗ bruchteile.

Von Braunkohlenaktien sind Rheinebraun mit 1 ¼ und Dtsch. Erdöl mit 1 ¾, von chemischen Papieren Rütgers mit 1 % und Farben mit ¾% *%, von Elektro⸗ und Versorgungs⸗ werten AEG mit 1 %¼, Gesfürel mit 1 und Lahmeyer mit 2, dagegen EW Schlesien mit + ¾ % hervorzuheben. Ueber den Durchschnitt gedrückt waren die zuvor besonders festen Ma⸗ schinenbauaktien, so namentlich „Dtsch. Waffen, Rheinmetall⸗ Borsig und Schubert & Salzer mit je 2 ¼ 2%. Sonst sind an den übrigen Marktgebieten noch zu erwähnen Metallgesellschaft und Bremer Wolle mit je 2, Dtsch. Eisenhandel mit 2 und Dortmunder Union mit 3 ¾¼, während andererseits Stöhr um 1 ½ % anstiegen.

Oesterreich sind durch den Abbau der Zölle erhebliche Erleichterun⸗ 8 Beginn: 20 Uhr Ivrn hae b II 8 8 2 1 . 8 8 58 8 8 a.; 5 2 8 3 98 S 2 1 9 26. M 1938 ei. 8 8 5 . 5 —; 8 8 S 8 11“ b 8 ist als Vorgriff bis zur Höhe einer monatlichen Ver⸗ merken, in welcher Höhe sie insgesamt ausgenutzt ist und öö“ . 8 1 Vom 1. Oktober 1938 ab sind auch alle Waren deutschen Ursprungs . 10. Ottober. Gyges und sein Ring. Beginn: v. EE“ 1] 1 % hinaus. Höher lagen Felten arbeitungsmenge zulässig. 1 durch Namensunterschrift zu versichern, daß die Angaben 8 Die am 30. September 1938 ausgegebene Nummer 154 bei der Einfuhr in das Land Oesterreich zollfrei. Für Waren 1 8 ““ 1 1 9 Eine diesen Vorgriff übersteigende unerlaubte Mehr⸗ richtig und vollständig sind. 8 8 es 8Z“ Pe tege. Vomn 28. Eep H. Kleines Haus. b 1 8 ger Zink um 1 ½ 3 erarbeitung muß inner! 8 6. Gesetz z G r Krankenpflege. Vom 28. Sep⸗ Wie das Reichsfinanzministerium mitteilt, ist aber trotz der 1 1 8 1 2775. ““ 1 Sheh v.es. g.. Feege 82 nee § 23 . tember 1938. Aufhebung der „Binnenzölle⸗ eine zollamtliche Behand⸗ Dienstag, den 4. Oktober. Marguerite durch Drei. Beginn: 8 Andererseits verloren Niederlausitzer Kohle, Bemberg und ETTEI1“” Frist wieder ausgeglichen Meld Vordruck 1 Erste V 8 d 8 nfamss; l., 1 1 N 1 20 Uhr. Demag je 1, Goldschmidt und Rütgers je 1 ½ % sowie Harpener werden. Der Ausgleich innerhalb dieser Zeit schlete dn eldungen, Vordrucke rste Veror 886. über die berufsmäßige Ausübung der lung des gesamten Warenverkehrs an der . 8 8 8 8 umn: 2 8 it 1522 1 Ordnungsstrafe gemäß 9 24 X“ Die Überwachungsstelle kann auch in anderen Fällen als Krankenpflege und die Errichtung von Krankenpflegeschulen Grenze zwischen den beiden Reichsteilen einst⸗ Mittwoch, den 5. Oktober. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 2 ¾ A. Börsenschlun en Z“ 1 Ordnungsstrafe gemäß § 24 nicht aus. 6 b g8 . en Fallen (Krankenpflegeverordnung KrPflV —). Vom 28. September weilen noch erforderlich. Die Waren müssen wie bisher 20 Uhr. b i Börsenschluß nahm das Geschäft weiter an Umfang ab, (4) Zur Überleitung ist es den Betrieben gestattet, im bei den im §8 21 vorgesehenen Erhebungen Meldungen jeg⸗ 1938. bei den Zollstellen an der „Binnenzollinie“ angemeldet und gestellt Donnerstag, den 6. Oktober. Zum 1. Male: Begegnungmit jedoch wiesen die Notierungen zumeist leichte Besserungen auf. 4. Kalendervierteljahr 1938 zusätzlich im letzten Wollwirt⸗ licher Art z. B. über den Einkauf wollener Spinnstoffe oder Zweite Verordnung über die berufsmäßige Ausübung der werden. Insbesondere ist im Eisenbahnverkehr den Frachtbriefen Ulrike. Beginn: 20 Uhr. 8 Es ö““ Stahlwerke, Dtsch. Erdöl und Daimler schaftsjahr (1. 10. 1937 bis 30. 9. 1938) eingesparte Mengen Gespinste, das Vorliegen von Ausfuhraufträgen, die zweck⸗ Krankenpflege und die Errichtung von Krankenpflegeschulen (Aus⸗ Begegnung mit Ulrike. Beginn: je * sowie Demag c. Bemberg gaben 4 und Goldschmidt

verfallene Mengen dürfon noch im folgenden Kalenderviertel⸗ Laufzeit, oder im Falle des Widerrufes binnen drei Tagen jahr zusäslich ““ werden. 8 der Überwachungsstelle zurückzureichen. (2) e Mehrverarbeitung in einem Wollwirtschaftsjahr (2) In jeder zurückgereichten Genehmigung ist zu ver Bekanntmachung. 1.

M auch weiterhin die „internationale Anmeldung für das 7. Oktober. um 1 % nach. Farben schlossen zu 128 2 8 . 8 1 JGö und rbeitun Spi ffe Gespinsten führungsverordnung). Vom 28. September 1938 und im Postverkehr abgesehen von bestimmten Ausnahmen 8 88 8. vgven zu verarbeiten, soweit nach den bisherigen Bestimmungen gebundene Verarbeitung von Spinnstoffen oder Gespinf g 5 Sep 8 4 8 “] f diese S Beginn: Von de Einheitsk d

1“ 8 ahalts beizufügen. Auf diese Sonnabend, den 8. Oktober. Die Kameliendame. Beginn: Bon den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien gaben Dritte Verordnung über die berufsmäßige Ausübung der den Postpaketen die Zollinhaltserklärung beizufügen. Auf dies g Vereinsbk. Hamburg um 1 % nach. Bei den Hyp.⸗Banken büͤßten

eine Üübertragung nicht verarbeiteter Mengen von einem und dergleichen) sowie die Benutzung besonderer Formblätter 1 L 1 2 8 ¹ 8e 8 ie Erricht Sgere. Er⸗ 8 chtet 20 Uhr. SAnb. zei Krankenpflege und die Errichtung von Krankenpflegeschulen (Er noch notwendigen Maßnahnien kann vorläuftg noch nicht verzichte Sonntag, 8 9. Oktober. Der Lügner. Beginn: 20 Uhr. Dtsch. Hyp., Hamburger Hyp. und Meininger Hyp. je 2 P, Dtsch.

Kalendervierteljahr zum anderen zulässig war sowohl zu derartigen Meldungen als für Anträge be⸗ 3 G . 1 8 u F änzungsverordnung). Vom 28. September 1938. werden. 8 88 b IAI Mostdtic⸗h 8 Ppop b 8 stimmter Art vorschreiben. 2e 1 ½ ö. Verkaufspreis. 0,30 RM. Postver⸗ Von der statistischen Anmeldung ist der Warenverkehr zwischen Montag, den 10. Oktober. Marguerite d urch Drei. Boden und Westdtsch. Bod. Credit je 24 % ein. Am Markt 8 dem Altreich und dem Land Oesterreich befreit. Beginn: 20 Uhr. er Kolonialwerte gewannen Kamerun 8 J5.

Der Reichsbeauftragte für Wolle. Dr. Toepfer.

genehmigung nach § 10 dieser Anordnung oder infolge einer Verbindlichen Zusage beschafft werden dürfen. (4) Jede andere zusätzliche Verarbeitung bedarf der aus⸗ drücklichen Genehmigung der Üüberwachungsstelle. 11“

v“

Prämien 8 . I. Agrarstoffe. - . (1) Prämien dürfen erst verarbeitet werden, wenn sie Pflanzliche Nahrungsmittel 114,2 114,2 Bekanntmachung.

Die am 1. Oktober 1938 ausgegebene Nummer 156

verdient worden sind. Sie sind verdient, wenn die Annahme 2. Schlachtviebhb . 90,1 90,1 des Ausfuhrauftrages von dem verarbeitenden Betrieb dem 3. Vieberzeugnisse.. 112,4 112,4 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

inländischen Abnehmer (mittelbarer Ausfuhrauftrag) oder . 11“ 107,1 107,1 Verordnung zur Einführung über das Kredit⸗ und Zahlungs⸗ dem ausländischen Abnehmer (unmittelbarer Ausfuhrauftrag Alqgrarstoffe zusammen.. 105,8 105,8 wesen im Lande Oesterreich. Vom 1. Oktober 1998.

gegenüber schriftlich bestätigt worden ist. Bei mittelbaren 5- Kolonialwaren . .. 90,7 90,7 Umfang: ¾¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ Ausfuhraufträgen gilt dies jedoch nur dann, wenn der Ab⸗ II. Industrielle Rohstoffe e. 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf

nehmer die Prämie dem verarbeitenden Betrieh ausdrücklich goel.. 114,2 . 8

überlassen hat. Die Prämie darf im Rest 7. Eisenrohstoffe und Eisen 104,2

vierteljahres, in dem sie verdient worden ist, oder in den 8. Metalle (außer Eisen) . 51,6 Reichsverlagsamt. Dr. Hubri 9.

10

888828 888S

Satsonpatrieh Fünfter Abschnitt . 11“ F5 d tück bei Voreinsendung auf 81 CCö1“ 85 & go. gegen 8 88 1 8 8 1 ““ b 28. 9. %. Deu e Steinzeug kamen na nter⸗

Die üͤberwachungsstelle kann für Betriebe mit regel⸗ Zuwiderhandlungen und Schlußbestimmungen Berlin NW 40, den 3. Oktober 1938. brechung um 6 6, Norddtsch. Eiswerke um6 99 böher an. Merkur mäßigen Verarbeitungsschwankungen (Saisonbetriebe), die § 24 Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich. Wolle stiegen um 4 ½ P, wobei Zuteilung vorgenommen wurde. sie als solche ausdrücklich durch Bescheid anerkannt hat, auf EeAgecha Andererseits verloren Hein /Lehmann 4 ¼1 und Kromschröder 3 ½ c. besonderen Antrag Abweichungen von den Vorschriften des Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 8 Victoria⸗Werke schwächten sich um 3 98 g6.

15 zulasse 8 den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr Bekanntmachung. Am variablen Rentenmarkt gab die Reichsaltbesitzanleihe zu 8 18 zulassen. 8 1 nächst um 10. P 130,90 ö6 § 17 bestraft. Die am 30. September 1938 ausgegebene Nummer 155 . EE12 113 auf 8. 8 1“ 8 25 des Reichsgesetzblatts, Tei 1 ihn z88s ö ; 8 ; dungs i auf unveränder . Zusäͤzliche Verarbeitung Diese Anordnung tritt 8 1. Oktober 1938 in Kraft Ler3aegge zur Vethnangenagtefchs. Bom⸗ Reue Reichsanleihe über 1,5 Milliarden RR. Für einen weiteren Ausbau der deutsch⸗jugoslawischen B48 J““ Haltung bei ruhigem Geschäft 882 8 8 8 18 dpe. G“ e. 3 8 2 2 2 Am n G 1 j Geschäf 46) Zusätzlich verarbeitet werden dürfen drei Viertel der Am gleichen Tage treten außer Kraft: 30. IB S ePete⸗ .“ Zeichnungsfrift vom 10. bis 24. Oktober. Handelsbeziehungen. ffreundlich. Von Pfandbriefen waren Lig. Pf. Brieft weiten est. wollenen Spinnstoffe, die auf Grund einer Besonderen Ein⸗ 1. Die Anordnung W 13 vom 1. N ärz 1935 Deutscher Oesterreich 28 Septencber 1958 übenzuckersteuer im Land Zur Fortführung der von der Reichsregierung übernommenen Reichswirt 8 in Belgrad Auch in Stadtanleihen traten vielfach Befferung ein. kaufsgenehmigung nach § 8 dieser Anordnung erworben Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 51 vom 1. März Verordnung über die Einführung von G .. Aufgaben begibt das Deutsche Reich 1,5 Milliarden Re 4 1 zige eichswirtschaftsminister Funk in Be grad. ü18 JC L 6 29 er Bochum je , wurden, oder der Gespinste, für die der Garnverarbeiter 1935. 1“ 8 meindekreditrechts im Lande Oesterreich. Vom 28. September 1938. auslosbare Reichsschatzanweisungen von 1938, Dritte Folge. Die Belgrad, 2. Oktober. Der jugoslawische Industrie⸗ und Han⸗ Eeeee 8 39 er Reichssch Jhe 8 bit einen Garnberechtigungsschein erhalten hat. Der Rest (ein 2. Die W. 19 vom 11. Dezember 1935 Deut⸗ Verordnung über die Einführung fideikommißrechtlicher Vor⸗ Ausstattung der Schatzanweisungen entspricht, abgesehen von ge⸗ delsminister, Ingenieur Nikolaus Kabali n, gab Sonnabend⸗ während 39 er Postschätze % verloren Alte a“ v“ der 1“ gemäß § 14 8 und Preuß. Staatsanz. Nr. 289 vom 11. De⸗ im Bende Sefterrecch 8 8 8G wissen technischen Aenderungen der der letzten Anleihe. Sie zu Ehren von Reichswirtschaftsminister Funk in den sich nach erfolgter Ziehung 1 ¾ e niedriger Industrieobli⸗ satz 1 erledigt werden. Sollte dieser Rest jedoch inner⸗ zember 1935. weite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des 8 1u“ Räumen des Außenamts ein Galaessen. In seiner Tischrede sagte gationen zogen vielfach leicht an. Faͤrbenkonds dütie ebeh halb des Wollwirtschaftsjahres größer sein als 8 vom Hundert 3. Die Anordnung W 21 vom 12. Juni 1936 Deutscher Ehegesetzes. Vom 28. September 1938. 8 werden zum 1. Oktober 85 Jahre 1953 bis 1958 nach voran⸗ Minister Kabalin u. a:: 1% N e Aschinger⸗ Feldmühle und Gebr. 1 des zwölffachen Grundmengenbetrages, so darf der über⸗ Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 136 vom 15. Juni 1936. Vierte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des gegangener Auslosung zum Nennwert zurückgezahlt. Das Reich öu“ ““ üs hingegen je 35 , Mix & Genest stiegen um P. b steigende Unterschiedsbetrag ebenfalls noch zusätzlich ver⸗ 4. Die Anordnung W 25 vom 31 August 1937 Deutscher Gesetzes über die Gewahrung von Entschädigungen bei der Ein⸗ behält sich jedoch die Kündigung aller Schatzanweisungen dieser frachtet man die. Haupterzeugnisse unseres 8 arenaus⸗ Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld um ge 3 2 zuj E““ 8.Se,. 18 ziehung oder dem Uebergang von Vermögen. Vom 29. September nn 1 tausches, so läßt sich leicht erkennen, daß Jugoslawien die Voraus⸗ 38 8 11““ gesg 8 % er⸗ arbeitet werden. Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 207 vom 8. Sep⸗ 1938 Folge oder von Teilen der Schatzanweisungen dieser Folge nach setzungen für einen weiteren Ausbau unserer gegenseitigen Wirt⸗ . Iu anzulegen.

(2) Zusätzlich verarbeitet werden dürfen auch die tember 1937. „Verordnung zum Wehrmachtfürsorge⸗ und „versorgungsgesetz Ablauf von Ee zum Nennwert vor. Der Zinslauf be ee“ er direkte Verkehrs⸗ 11111““ der Dolar aue ah Fegech nsv ng. Mengen, die auf Grund einer Besonderen Einkaufs⸗ über die Durchführung der Heilfürsorge im Lande Oesterreich. Vom ginnt am 1. Oktober d. J. vezeamdungen zwischen Jugoflawien und Deutschland schaffen die Franc auf 6,705 (6,73) und der Belga auf 42,21 (42,55 9. genehmigung nach § 9 dieser Anordnung oder infolge einer 30. September 1938. Da sich für die neue Emission ein erhebliches Interesse, ins⸗ auf beiden ve. alle Schwierigkeiten zu beseitigen, Der hHoll. Gulden stieg 135,82 (185 69 und ö“ Verbindlichen Zusage beschafft werden dürfen. 8 Verordnung Ses- die Strafverfolgung und E“ besondere aus den Kreisen des organisierten Kredits, gezeigt hat, ZbC“ Dütere. s hi 5 Franken erhöhte sich auf 56,90 (56,84).

(3) Zusätzlich verarbeitet werden dürfen ferner die 8 ö“ konnten bereits 550 Mill. NM fest untergebracht werden. Das könnten. Gerade der wirtschaftliche Aufschwung Jugoslawiens ————— Mengen, die auf Grund einer Besonderen Einkaufs⸗ Die Indexziffer der Großhandelspreise Vierte Verardnung zur Aenderung der Verordnung über Luft⸗ unter Führung der Reichsbank stehende Anleihekonsortium über⸗ bietet die Möglichkeit für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

b 28. September 1938 verkehr. Vom 30. September 1938. nimmt daher 950 Mill. RM und legt sie zum Kurse von 98 27 % zwischen den Nationalwirtschaften der beiden Staaten, und diese Devisenbewirtschaftun om 28. September 8 Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis. 0,15 RM. Postver⸗ zur öffentlichen Zeichnung in der Zeit vom 10. bis 24. Oktober solihe hages 1 exhen; e tang g. . 8 sgebü⸗ . 8 für ein Stü 1 2* 8 1“] 5 E 11“ faus, daß wir durch eine solche gemein ame Arbeit einen Weg 8 r 1913 = 100 Ver⸗ E“ 88 85 Stück bei Voreinsendung auf . J. auf. Die Einzahlungen durch die Zeichner auf die zu⸗ zu gegenseitigem Kennenlernen und gegenseitiger Achtung finden Transfer von Vermögenserträgnissen nach den änd B lin NW 40 8 3 Oktob 1938 geteilten Schatzanweisungen verteilen sich auf die Zeit vom werden zum Wohle unserer beiden Länder. Niederlanden.

Indergruppen 1938 g 1”] ber 8 26. Oktober bis 5. Dezember 1938, und zwar sind 40 % am Reichstvirbschaftsminkt 888 1““ 8 Der Reichswirtschaftsminister hat durch Runderl 115/38 91 Sept 2 in vH Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich. 29 S ““ 4 1u“ 8 enes Reichswirtschaftsminister F unk führte in seiner Antwort⸗ 1I1I11“ Eö8 Runder 115/38 21. Sept. 28. Sept. 26. Oktober und je 20 % am 5. und 21. November und am 5. De⸗ rede aus: „Wir haben in Deutschland längst erkannt, daß die D. St. Ue. St. die Grundsätze für den Transfer von Ver⸗ zember 1938 zu entrichten. Frühere Zahlungen sind zulässig. Die wirtschaftliche Blüte anderer Länder üunserer eigenen Wirtschaft mögenserträgnissen nach den Niederlanden nach dem am 13. Sep⸗ neuen Reichsschatzanweisungen sind mündelsicher; ihre Stücke sind nur von Nutzen sein kann. Das gilt naturgemäß in erster Linte tember 19888 Deutschland und den Niederlanden abge⸗ bei der Reichsbank lombardfühig. Auf Wunsch können die Schatz: für alle jene Länder, die infolge ihrer geographischen⸗Lage und schlossenen Transferprotokoll veröffentlicht. Die Neuregelung n 11“ wirtschaftlichen Struktur von vornherein die Voraussetzungen gilt vom 1. Oktober 1938 bis zum 30. Juni 1941. Sie ist auf anweisungen in das Reichsschunshuch eingetragen oder in ein einer dauernden und. engen Zusammenarbeit mit der deutschen die im Lande Oesterreich angelegten Vermögenswerte niederlän⸗ Sammeldepot bei einer Wertpabiersammelbank gelegt werden. Wirtschaft bieten. Wir betrachten es daher als unser ureigenstes discher Gläubiger ausgedehnt worden, auch sofern darauf Er⸗ Ein dahingehender Antrag kann sofort bei der Zeichnung gestellt Interesse, bei der Gestaltung unserer wirtschaftlichen Beziehungen trägnisse in der Zeit vom 1. Mai 1938 bis zum 30. September

werden 5 zu anderen Ländern stets auch die Möglichkeiten und dauernden 1988 bei der „Konversionskasse eingezahlt worden sind. 8 Bedürfnisse des Partners im Auge zu behalten. Deutschland hat sch amn übrigen sind die bisherigen Grundsätze mit folgenden

1 8 8 diesen Grundsatz in seiner wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit wichtigen Aenderungen aufrechterhalten worden: Die Höhe,

Stetiger Aufsftieg der Osftmark⸗Wirtschaft. Pugoslawien stets befolgt, und auch die Zukunft wird hierin keine des Transfersatzes ist allgemein gesenkt worden, Zinsen werden Der soeben erscheinende Monatsbericht des Wiener Instituts bis zur Höhe von 3 % transferiert. Für den Differenzbetrag bis

L

2F 80— 80d

SAcUh⸗

SS —688—S

wird den Wunsch haben, u einem Gesamtzinssatz von 498 o5, also Fh höchf fr Konij 89 führt u. a. aus, daß die Berichtsperiode an seiner Grenze ein wirtschaftlich starkes Jugoslawien zu sehen zu e elamtzinssatz von 4 ½½ *%, also für höchstens 1 % 9%, urch flen e e s scha . h 5 öster, und wird immer seine Handelsbeziehungen zuf Jugoflawien ent⸗ fonn 56 1Iu““ im Inland verwendbure Reichsmark 8 Bekanntmachung. reichischen Wirtschaft auf allen wichtigen Gebieten gekennzeichnet sprechend zu gestalten sich bemühen. Es ist, betonte Minister 8. 2 mark, bisherige Hollandmark 4) erhalten. Die frühere Di 1 80 38 3 57 war. Eine Reihe von Produktionsmittelpreisen, wie die Funk, für mich kein Zweifel, daß Jugoslawien die schweren Jahre Soll and mark B ist in Fortfall gekommen. Dividenden werden bis wie am 1. Oktober 1938 ausgegebene Nummer 1517 Preise von Edelstahl, Chemikalien und Rohmetallen, aber auch der Wirtschaftskrise überwunden hat dank der zähen Arbeitsamkeit zu 3 % trausferiert und erhalten für jedes weitere Prozent einen des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: von Verbrauchsgüterpreisen (elektrischer Strom Schaumwein) seiner Bevölkerung und der klarblickenden Wirtschaftspolitik unter Transfer von ¼ % bis zum Gesamttransferbetrage von Erlaß des Fuͤhrers und Reichskanzlers über die Verwaltung sind angeglichen worden. Die Preisanpassung ist damit soweit der Leitung des Ministerpräsidenten Stojadinowitsch. Die enge höchstens 3 ½ %. Mieten und Pachtzinsen werden zu 70 %, der sudetendeutschen Gebiete. Vom 1. Oktober 1938. sortgeschritten, daß mit dem Ersatz der Zwischenzölle durch Ge⸗ wirtschaftliche Zusammenarbeit der beiden Länder hat an dieser ennwertlose Beteiligungen zu 50 % transferiert. Für diese Umfang: ¾¼1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ bietsschutzabkommen für noch schutzbedürftige österreichische Indu- glücklichen Entwicklung der jugoslawischen Wirtschaft einen erheb⸗ orbezeichneten Arten von Erträgnissen ist die Ausgabe von sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf trien ab 1. Oktober die letzte Phase der Preisanpassung ein⸗ Hollandmark über den Transfer hinaus nicht vorgesehen. unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. geleitet werden konnte.

lichen Anteil. Denn wir konnten durch eine richtige Organisation I1A“ 44 1 Die Bedienung der Dawes⸗ und Young⸗Anleihe erfolgt in Berlin NW 40, den 3. Oktober 1938. Die Aufsaugung der Arbeitslosen schritt mit erhöhter Ge⸗ schaftlichen Gesichtspunkten die deutsche Wirtschaft zu gewaltigen demselben Umfange wie bisher mit einem Transfer von 3 ½˖ %, Neichetehn ncun Sr Hubrich f Leistungen befähigen und haben es erreicht, daß sie von der 1 er. 2 *

00

KdboaUeS

darauf folgenden drei Kalendervierteljahren verarbeitet Z1772727565 78,1 werden. 12 “] Leder 8 (2) Hat ein Gespinstverarbeiter die Prämie verdient und J. Chemifalien) . 68 durch Abtreten an eine Spinnerei innerhalb von sechs 7 . Düngemittel . 38 Monaten nach Erteilung der Verbindlichen Zusage an ihn 14. Schmierstoffe 424 oder seinen Abnehmer sich die Hesußemöglichkeit geschaßlen, 15. Papierhalbwaren und 104,5 so darf er mit einer entsprechenden Menge aus eigenen Be⸗ 111A4X“*“ 120,7 ständen in Vorlage treten. Industrielle Rohstoffe und .

§ 19 8 8 Halbwaren zusammen . 93,9 Lohnarbeit III. e“ Fertig⸗ v“ 8 aren 2 Betrieben und Personen, die vor dem 1. April 193. 83 Produktionsmittel 11“ 1128 112,8 Lohnarbeit vergeben haben und dies nicht mehr in entsprechen⸗ 18 bt.v ie F egt Fece ze⸗ 135,2 135,1 dem Umfang tun, kann die Grundmenge gekürzt werden. öö“ Auch kann ihnen die Auflage gemacht werden, einen von der Gesamtindex . . . . . . 1056 105,6 Überwachungsstelle festzusetzenden Teil ihrer Grundmenge als 1 8 Lohngrundmenge außerhalb ihres eigenen Betriebes ver⸗ arbeiten zu lassen.

888

S ö

,2 &

S EF

28 + S do

9 8S Ɯ SEK

S S

und eine straffe Führung unserer Wirtschaft nach nationalwirt⸗ schwindigkeit fort. In einer Reihe von Berufen macht sich der e h b während für den Differenzbetrag bis zu 5 ½½ die niederländi⸗ Mangel uun Arbeitskeaften, inehesadere an Facharbeitern, immer schweren Krise der Weltmärkte der letzten Zeit fast unberührt schen Couponinhaber Dawes⸗ und Noung⸗Mark erhalten. Diese färker bemerkbar. Die Zunahme der Beschäftigten konzentriert geblieben ist. Die gleiche Krisenfestigkeit muß sich auch auf die Regelung ist ebenso wie die der österreichischen Bundesanleihen sich besonders in den ländlichen Gauen, da dort außer der er⸗ Länder übertragen, die mit uns in engen wirtschaftlichen Be⸗- in einem besonderen Protokoll enthalten, das bis zum 31. De⸗ oͤhten industriellen Erzeugung auch die öffentliche Arbeits⸗ zikhungen stehen. Die Voraussetzung hierfür ist naturgemäß, daß zember 1939 befristet ist.

Nichtamtliches. beschaffung eine bedeutende Zahl von bindet. es Veheebeistcha teg 8 Aihni rrcpatjche 8- 886 der Die Produktionssteigerun at sich auf neue Zweige aus⸗ deutschen Wirtschaft und den südosteuropäischen Rohstoffländern Deutsches Reich. gedehnt. d. Reihe innerhalb 8 cg sen⸗ der Fall ist, die mit Deutschland einen natürlichen Großwirtschafts⸗ 8 Warenverkehr mit Mandschukuv. Maschinen⸗ und Metallindustrie hat den Zustand der Vollbeschäfti raum bilden. Wenn die Politik gut ist, kann auch die Wirtschaft Zur Durchführung des am 14. Septeinber 1938 zwischen dem gung erreicht. Auch die Umstellungsarbeiten, die sich in einigen florieren, und so möchte ich, sagte Minister Funk abschließend, in— Deutschen Reich und Mandschukuo geschlossenen Abkommens über

8 b 3 28. September, wie in der Vorwoche, auf 105,6 (1913 = 100)0. Berlin am 28. September verlassen. Während seiner Ab⸗ Industrien im Zusammenhang mit der Aufhebung der Zölle als dieser Stunde der Ueberzeugung Ausdruck geben, daß die welt⸗ den Waren. und Zahlungsverkehr werden die Runderlasse 78,36 Ermittlung der verarbeiteten Menge Die Inderziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 105,8 wesenheit führt Botschaftsrat Rifki R. Pasin die Geschäfte otwendig erweisen, find, wie z. B. in der landwirtschaftlichen geschichtlichen Ereignisse der 5 nr wirtschaft. D. St. 28/36 e. St., 97/36 D. St. 38 /86 Ue Sr 118,86

9 9 2 G 8 8 vnorx 34 1 71 5 8 Mea⸗ j 8i stri bite Entwi ei eite rde m f . S an S San7 528 S. erA

0) Als 1u“ See der in § 1 Absatz 1 1 Eö“” 1““ der Botschaft. wardem eie erchig and, den onsert onpöehnig, .fischelce b-. 1““ boch enzete weias ee.. 1 1XAX“ 27,87 Ue. St. auf⸗ genannten wollenen Spinnstoffe oder der aus diesen herge ohstoffe und Halbwaren 93,9 (— 0,1 v. H.) un genossenschaften konnte auch das Handwerk in erhöhtem Maße arbeit unserer beiden Länder schaffen wird zum Nutzen unserer etzt, der die bisherigen Bestimmungen zusammenfaßt und mit

t St. 55/88 Ue. St. er⸗ stellten Gespinste gilt der gewichtsmäßige Unterschied zwischen Fertigwaren 125,5 (— 0,1 8s H.). (Fortsetzung in der ¾ eiten an den öffentlichen Arbeiten beteiligt werden. Völker.“ dem Inhalt des neuen Abkommens in Einklang dringt

+ B

*) Monatsdurchschnitt August. 1 Die Inderziffer der Großhandelspreise stellt sich für den Der Türkische Botschafter Herr Hamdi Arp

8

11“