Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 236 vom 10. Oktober 1938. S. 2
London, 8. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 19 %⁄6. Silber sein prompt 21 %, Silber auf Lieferung Barren 1 19 ⁄6. Silber auf Lieferung fein 21,00, Gold 145/4 ½.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 8. Oktober.
besitzanleihe 130,60, Aschaffenburger Buntpapier 90,00, Buderus Eisen 112,00, Cement Heidelberg 152,00, Deutsche Gold u. Silber 216,50., Deutsche Linoleum 157,00, Eßlinger Maschinen 106,00, Felten u. Gutll. 136,25, Ph. Holzmann 156,00, Gebr. Junghans 104,75, Lahmeyer 129,50, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 148,00. Voigt u. Häffner —,— Westeregeln —,—, Zellstoff Wald⸗
hof 140,50.
Hamburg, 8. Oktober. (D. N. B.) (Schlußkurse. Dresdner Bank 109 ⅜, Vereinsbank 126,00, Hamburger Hochbahn 97,25, Hamburg⸗Amerika Paketz. 71 ⅞, Hamburg⸗Südamerika 125,50 B., Nordd. Lloyd —,—, Alsen Zement 171,00, Dynamit Nobel 82,00, 180,00 Holsten⸗Brauerei ss.
Guano 102,00, Harburger Gummi
119,50, Neu Guinea 125,00, Otavi 261
Amsterdam, 8. Oktober. (D. 1937 991⁄1, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht Loan 1960 — 1990 80 ⁄,
nat.) 25,75, 4 % England Funding
4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 zijde Unie (Aku) 45 ⅛6, Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 244,75 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 148 ⅞ M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 345,75, Philips Petroleum Corp. (3) 29 ⅜, Shell Union (Z) 11 ⅞ M., Holland Amerika Lijn 118,00, Nederl. Scheepvaart Unie 123,50, Rotter⸗ damsche Lloyd 113,25, „Amsterdam“ 241,00 M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 2252⁄1½6, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 20 ⅛6, 6 % Preußen 1927
(nat.) 21,25, 7 % Deutsche Rentenbk.
—,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 4 b Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein. (nat.) —,—, Sächz. Bodenered., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ½ % de B. E. D. (Acisries Reunies) 121 G (nat.) —,—, 7 % Contt Gummi⸗Werke A. G. (nat.) 7 % Deutsch. Kali⸗Spvndik., Sinking Funds (nicht nat.) 6 % Gelsenkirch. Bergwks. A. G., verläng. Notes (nat.) —,—, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) 29,75 G., 7 % Siemens u. Halske 1925 (nat.) —,—, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) 35,00, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—2, 27 2 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ⅔ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie 0 (nat.) 31,75, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 otes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 28,00, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) 40,50, Amsterdamsche damsche Bank Vereeng. 133,00, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 58,00, Holl. Kunstzijde Unie 60,00 G., Internat. Schwei Viscose Comp. 24 ⅜, A. Zürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—,
19 ¹¼⁄6. 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln.
Beank 147,75, Rotter
82
J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, Algem. Nederl.⸗Ind. Elec⸗ triciteits Mij, (Holding⸗Ges.) —,—, Montecatini —,—. (3) = Zernfikate, (nat.) = nationalisierte Stilcke.
⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfodbr.
Schlachtviehpreise an deutschen Märkten für die Zeit vom 3. bis 8. ktober 1938.
50 kg Lebendgewicht in RM.
Durchschnittsvreise
(D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗
Dortmund Dresden Frankfurt
a. M. Hamburg Hannover
Magdeburg Mannheim München Nürnberg Stuttgart
N. B.) 3 % Nederland
35,00, Algemeene Kunst⸗
Rubber Cultuur Mij.
Kred. Anst. 1925 (nat.)
2 S D S
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September 19.— 24. 26. 9.— 1. 10.
Ochsen, vollfleischige (b).. Kühe, vollfleischige (b). Kälber, mittlere (b) .... ne, 100 — 120 kg (c).
Bezeichnung der Schlachtwertkla — ¹) g ] = Fette Specksauen. Berlin, den 8. Oktober 1938.
ssen und Bildung der Reichsdurchschnitte siehe Monatsübersicht in Nr. 216 vom 16. September 1938 Statistisches Reichsamt.
1. Untersuchungs. und Straffachen, 2. Zwangsversteigerungen,
3. Aufgebote,
2*
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung nsw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolnnialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften, G 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften. 13. Unfall- und Invalidenversicheru 1 14. Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Anderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werder vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit’ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, beren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
. Unterfuchungs⸗ und Straffachen.
[40859”= Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Josef Herzig, Bres⸗ lau, Schuhbrücke 12, ist auf Grund des §, 20 der Verordnung über Handelsbe⸗ schränkungen vom 13. 7. 1923 der Han⸗ del mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs und Lebensmitteln aller Art wegen persönlicher Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Die Untersagung gilt für das gesamte Reichsgebiet.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
reslau, den 3. Oktober 1938. Der Oberbürgermeister. J. V.: Klemm, Stadtrat.
[40860] Steuersteckbrief und Vermögens⸗ beschlagnahme.
er Samuel Ungar, geboren am 30. Juli 1903 zu Nagyezkany, zuletzt wohnhaft in Schachendorf, Bezirk Ober⸗ wart, zur Zeit in Ungarn, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtstener von 236 013 RM, die am 19. Juni 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag betragt minde⸗ stens 2 v. H. des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269, R.⸗G.⸗Bl. I 1938 S. 389) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9. Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes estzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstande⸗
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nen und entstehenden Kosten beschlag⸗ nahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monates, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veroffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung [§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ sahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland
betroffen wird, vorläufig festzunehmen.!
Es ergeht hiermit die Aufforderung,
den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ [läufig festzunehmen und ihn gemäß
11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗
gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Inland im Sinn dieser Verfügung
ist das Reichsgebiet nach der Wiederver⸗ einigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich. 8
Wien 1, 29. September 1938. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost Unterschrift.
[40861] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme. Der Landwirt Desiderius Ungar, ge⸗
boren am 5. Juni 1905 zu Nagyezakany, zuletzt wohnhaft in Schachendorf, Bezirk Oberwart, zur Zeit in Ungarn, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 236 013 RM, die am 19. Juni 1988 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden ange⸗ sangenen Monat. Der Zuschlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rück⸗ standes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗
fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 937 S. 1269:; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtstener nebst Zuschlägen, auf di gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen
und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monates dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung 17. Zwecke der Er⸗ füllung an den St
Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch!
euerpflichtigen eine
(Reichssteuerblatt 937 S. 1269; Reichsgesetzblatt 1 1938 S. 389) wird hiermit das inländisch Steuerpflichtigen Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ stauergesetzes und alle im Steuer⸗ und Strafverfah⸗ entstandenen Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In land einen Wohnsitz, Aufenthalt, ihren leitung oder Grundbes bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken sie werden hiermit aufgefordert, unver
dem Reich gegenüber nur dann befreit, znchtsteuergesetzes wenn er beweist, daß er zur Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Vers das Verschulden eines
Vermögen der
chulden steht Vertreters gleich. r seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, 10 Absatz 5 des Reichsf gesetzes, sofern nicht der Ta Steuerhinterziehung oder gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) Steuerordnungswidrigkeit Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗
Sicherheitsdienstes, Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere der Reichsfinanzverwaltung, zum allfeveamten der anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Au obengenannten falls er im Inland betxrof ig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Inland im Sinn die ist das Reichsgebiet na igung Oesterreichs mit dem Deut⸗
festzusetzende luchtsteuer⸗ entstehenden tbestand der der Steuer⸗
ihren gewöhnlichen Sitz, ihre Geschäfts itz haben, das Ver⸗
steuergesetzes
Monates, dem unterzeichneten Finanz amt Anzeige über die den Steuerpflich Fovderungen oder son⸗
tigen zustehenden zu machen.
stigen Ansprüche
Wer nach der Veröffentlichung dieser Betanntmachung zum Zwecke der Er füllung an die Steuerpflichtigen eim Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihr auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich⸗
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer 96, 402 der Reich⸗
(§ 413 der
fforderung, Steuerpflichtigen, fen wird, vor⸗
ser Verfügung ch der Wieder⸗
Wien I, Riemergasse tember 1938. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost. —— gefährdung abgabenordnung) Steuerordnungswidrigkeit. Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ jeder Beamte Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Reichsfinanzverwaltung der zum Hilfsbeamten der Staats anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im
Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Direktor Ferdinand Ungar, ge⸗ boren am 16. Juli 1900 zu Gyoro, Un⸗ garn, und seine Ehefrau geboren am 15. August 1910 zu Haso⸗ rany, C. S. R., Rotenturm a. d. Pinka, zur Zeit in Szombathely, Ungarn, Rei Reichsfluchtsteuer die am 19. Juni 1938 fällig gewesen ist, nebs von eins vom Hundert für j den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der trägt mindestens zwei vom Rückstandes.
alerie Ungar, steuergesetzes
schulden dem
Es ergeht hiermit die Aufforderung. Steuerpflichtigen, fen werden, d sie gemaß
uschlag be⸗ undert des
Gemãß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗
obengenannten falls sie im
sie Inland betrof vorläufig festzunehmen un
§ 11 Absatz 2 des Reichs luchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. „Inland im Sinn dieser Verfügung ist das Reichsgebiet nach der Wieder⸗ vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich.
Wien I, Riemergasse 2, 29. Sep⸗ tember 1938.
Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.
Aufgebot.
— römisch⸗katholische Pfarrei Dresden⸗Zschachwitz, Meußlitzer Straße Nr. 108, hat das Aufgebot der 4 ½ % (2) Dresdner Stadtanleihe vom Jahre 1926 Reihe I Buchstabe C Nr. 8509 über 500 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. April 1939, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gerichte, Lothringer Straße
r. 1, I, Zimmer 99 a, anberaumten Anfgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Dresden, den 22. September 1938.
Sammelaufgebot und Zahlungssperre.
Das Aufgebot folgender angeblich ab⸗ handen gekommener Urkunden ist be⸗ antragt: 1. des 4 %8 (fetzt 5 ½) Pigen Goldpfandbriefes der Deutschen Hypo⸗ thekenbank Actiengesellschaft in Berlin Serie XXXII Lit. F Abt. 35 Nr. 08 044 über 100 GM, 2. der privilegierten Pfandbriefe der Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten Nr. 347 714 über 500 ℳ, Nr. 344 863 über 100 ℳ und Nr. 344 374 über 100 ℳ, 3. des 4 igen Pfandbriefes der Deutschen Pfandbriefanstalt in Posen Reihe IV Buchst. B Nr. 16 806 über 2000 ℳ, B. des am 23. Mai 1938 von Gustav Eipel in Berlin N 58, Lychener Straße Nr. 96 a, ausgestellten, von Hirsch Gold⸗ wasser in Berlin N 54, Schönhauser Allee 186, akzeptierten, mit dem Giro des Gustav Eipel, Fritz Böhme und der Betifa, Berliner Tischfabrikation G. m. b. H., versehenen, am 2. August 1938 fällig gewesenen Wechsels über 100 RM, 5. der 4 ½ Pigen Goldrentenbriefe der Roggenrentenbank Aktiengesellschaft in Berlin Reihe 4 Buchst. B Nr. 9208,9227 über je 500 GM, 6. der Anteilscheine an der Restteilungsmasse der Renten⸗ bank für die Provinzen Ost⸗ und West⸗ preußen, Buchst. G. Nr. 62 198, Nr. 62 200 kber je 20 GM Buchst. 0 Nr. 13 312 über 500 GM. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 26. April 1939, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Berlin C 2, Stralauer Straße Nr. 42/43, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 13, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Zugleich wird der Preußischen Landes⸗ rentenbank in Berlin betreffs der zu 6 genannten Urkunden verboten, an einen anderen Inhaber als den August Gutsche in Hombressen bei Hofgeismar eine Leistung zu bewirken. — 455. Fw. Sam. 3. 38.
Berlin, den 30, September 1938.
Das Amtsgericht Berlin.
[40863] Aufgebot.
Der Landwirt Friedrich Stein in Niederhofen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Hörter in Dierdorf, hat das Aufgebot zur Ausschließung der Eigen⸗ tümer des im Grundbuche von Nieder⸗ hofen Band 5 Artikel 241 eingetragenen Grundstücks Flur 1 Parz. 71 Garten, vor dem Gründchen, 1,48 a groß, welches auf den Namen 1. Herbert Stein in Niederhofen zu *% Anteil, II. dessen Kinder: a) Maria Sophie Stein, Ehefrau des Christian Lotz in Urbach⸗Kirchdorf, b) Anna Katharina Stein, Ehefrau des Wilhelm Lotz in
rbach⸗Kirchdorf, c) Anna Maria Stein
von Niederhofen, d) Wilhelm Stein von da, e) Christian . Hüllen⸗ 5
rg, ) Andreas Stein in Niederhofen u Anteil eingetragen sind, und des im Grundbuch von Dernbach Band VII Artikel 310 eingetragenen Grundstücks Flur 8 Parz. 107⁄3 Acker, auf den Stühlen, 8,85 a groß, welche auf den Namen der Erben der Maria Elisabeth
geborene Geißler, Ehefrau des Johann
Herbert Stein zu Niederhofen: 1. An⸗ dreas Stein zu Niederhofen, 2. der Ehe⸗ frau des Wilhelm Lotz, Anna Katha⸗ rina geb. Stein, daselbst, 3, gggs Stein in Hüllenberg, 4. des Wilhelm Stein in Niederhofen, 5, der Anna Stein von da, zu je „¼ Idealanteil, 6. der Ehefrau des Maurermeisters Fo⸗ hann Schneider, Emma geb. Neitzert, in Ehrenbreitstein und der Ehefrau des Schuhmachers Karl Muscheld, Christine geb. Neitzert, in Urbach⸗Kirchbvorf unter sich zu je Bruchteff. zu „% Ideal⸗ anteil, soweit es sich um die zu 1 bis 5 genannten % Idealanteile handelt, Fr. mäß § 927 B. G. B. beantragt. Tie Erben der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer werden aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 13. Dezember 1938, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗
termin ihre Rechte anzumelden, widri⸗ genfalls ihre Ausschließung. erfolgen muß. Dierdorf, den 4. Oktober 1938. Das Amtsgericht.
[40864] Aufgebot.
Die Eheleute Friedrich Weber und Frieda geb. Lindenberg aus Dernbach, vertreten durch Rechtsanwalt Hörter, Dierdorf, haben das Aufgebot zur Aus⸗ schließung der Eigentümer der Grund⸗ stücke in Dernbach Band 4 Artikel 200 Flur 4 Parzelle 123 Wiese, unten auf dem Bungarten, 2,82 a, Flur 4 Par⸗ zelle 124 Wiese daselbst, 1,16 a, Flur 1 Parzelle 157/125 Hausgarten Höf Nr. 40, groß 0,12 a, welche auf den Namen der Eheleute Herbert Lindenberg und Eva Margaretha geborene Weber zu Dern⸗ bach eingetragen find, e § 927
B. G.⸗B. beantragt. Die Erben der im
Grundbuch eingetragenen Eigentümer
werden aufgefordert, spätestens in dem
auf den 13. Dezember 1938,
10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten
Gericht anberaumten Aufgebotstermin
ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls
ihre Ausschließung erfolgen wird. Dierdorf, den 4. Oktober 1938.
Das Amtsgericht.
[40866]
Der Gastwirt Hannis Heyn in Neu⸗ strelitz, Adolf⸗Hitler⸗Straße 42, vertreten durch Rechtsanwalt Holst in Neustrelitz, hat das Aufgebot des verlorengegange⸗ nen Grundschuldbriefes über die für ihn im Grundbuch von Fürstenberg Band 4 Blatt 1299 in der 3. Abtg. unter Nr. 1 eingetragene Grundschuld von ³000½220 kg Feingold beantragt. Der naser der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Jannar 1939, vorm. 11 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Fürstenberg (Meckl.), den 6. Ok⸗ tober 1938.
Amtsgericht.
[40868] Aufgebot. Auf Antrag der Ehefrau des Polizei⸗ hauptwachtmeisters Diedrich Wolters, Amalie geb. Blom zu Bremen, Bremer⸗ vörder Straße Nr. 5, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Dres. Wilkens, Lüthke und Bechtel in Bremen, Börsen⸗ hauptgebäude, wird der verschollene Wilhelm Eugen Blom aus Burgstein⸗ furt, geboren daselbst am 12. Oktober 1866, welcher seit Mitte der 1880 er Jahre nichts mehr von sich hat hören lassen, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin, den 8. September 1939, vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird. Zugleich wer⸗ den alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermin dem Gericht davon Anzeige zu machen. Burgsteinfurt, den 5. Oktober 19938. Das Amtsgericht.
[40869] Aufgebot.
Der am 7. Juli 1867 in Görlitz ge⸗ borene, zuletzt in Dresden⸗N., Damm⸗ weg 4 Eg., bei Müller, wohnhaft ge⸗ wesene Kanzleiangestellte Karl Emil Max Maiwald ist seit Dezember 1928 verschollen. Auf Antrag der minder⸗ jährigen Geschwister Gertrud und Walter Mutscher, gesetzlich vertreten durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Stadtwohlfahrtsamt / Jugend⸗ amt, Außenstelle Neustadt I, Haupt⸗ straße 5 II, als Amtsvormund, wird der Verschollene aufgefordert, sich späte⸗ stens im Aufgebotstermine, der auf den 27. April 1939, vormittags 11 Uhr, bestimmt wird, vor dem unterzeichneten Gerichte, Lothringer Straße 1 I, Zim⸗ mer 99 a, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wärd. Alle, die über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen vermögen, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gerichte Anzeige zu er⸗ statten. ,
Amtsgericht Dresden, Abt. Id, den 24. September 1938.
[40873]
Frau Monika Arnold geb. Staiger in Stuttgart⸗N, Keplerstr. ö5, hat bean⸗ tragt, ihren verschollenen Ehemann Jofef Arnold, geboren am 99. Februar 1889 in Upflamör, Kreis Riedlingen, Bierbrauer, zuletzt wohnhaft in Urach, nach Südamerika ausgewandert, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich in dem auf Donnerstag, den 4. Mat 1939, vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Urach anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserkkärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver mögen, ergeht die Aufforderung, spöte⸗ stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Urach, den 5. Oktober 1938.
Amtsgericht.
[40870] Aufgebot.
Die Erben des anr 11. Dezember 1999 u Dintershöh verstorbenen Kolonisten Franz Wenzel, nämlich: 1. die Ar⸗ beiterfrau Karoline Urban geb, Wenzel, Altweistritz, 2. die Arbeiterfrau Marta
Dittrich geb. Wenzel, Habelschwerdt, 3. der Waldarbeiter Franz Wenzel, Neulomnitz, sämtlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hein, Habelschwerdt, haben beantragt das Aufgebot zur Aus⸗ schließung etwaiger Miterben nach e. Vater Franz Wenzel. Diejenigen tersonen, denen gleiche oder bessere Erbrechte auf den Nachlaß des Franz Wenzel zustehen, insbesondere den un⸗ bekannten Abkömmlingen der am 6. April 1932 verstorbenen Tochter Anna Mach geb. Wenzel, werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1938, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 14, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird. Amtsgericht Habelschwerdt, den 6. Oktober 1938.
[40874] Beschluß.
Der Witwe Wilhelmine Chinnow geb. Raabe zu Granzow ist zu Händen des Justizrats Becker in Cammin von dem unterzeichneten Nachlaßgericht am 29. Mai 1914 ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft er⸗ teilt worden, worin bescheinigt ist, daß sie, nachdem ihr Ehemann, der Altsitzer Johann Wilhelm Friedrich Chinnow, am 18. Dezember 1901 zu Granzow, Krs. Cammin, verstorben war, die Gütergemeinschaft mit den gemeinfamen Kindern: 1. dem Bauerhofsbesitzer Bernhard Friedrich Wilhelm Chinnow in Granzow, 2. dem Johannes Hermann Franz Chinnow in
Altsarnow fortgesetzt habe. Dieses.
Zeugnis ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt. Cammin, den 24. September 1938. Das Amtsgericht. Schulte.
[40871] Aufgebot.
Auf Antrag des Nachlaßpflegers Herrn Rechtsanw. Richard Schmitt in München, Barer Straße 26/2, werden alle diejenigen, welche Ansprüche gegen den Nachlaß des am 6. Dezember 1937 in München verstorbenen Rittmeisters a. D. Fritz von Lasollaye in München erheben, aufgefordert, ihre Ansprüche unter Beifügung der Belege spätestens im Aufgebotstermin am Donnerstag, dem 29. Dezember 1938, vorm. 10 Uhr, Amtsgerichtsgebäude, Maria⸗ hilfplatz Nr. 17 a, Zimmer 198/3, anzu⸗ melden. Nachlaßgläubiger, die sich bis dahin nicht melden, können nunbeschadet des Rechts auf Berücksichtigung vor etwaigen Pflichtteilsforderungen, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen von dem Erben nur noch insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen nach Teilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit.
München, den 4. Oktober 1938.
Amtsgericht München,
Geschäftsstelle des Nachlaßgerichts.
[40872] Aufgebot.
Der Handelsvertreter Albert Wid⸗ mann als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Sohnes, des Handels⸗ schülers Friedrich Adolf Widmann, des Erben des am 3. August 1938 in Schmalkalden verstorbenen Metzger⸗ meisters Adolf Katzung, hat das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. Die Nachlaßgläubiger müssen daher ihre Forderungen gegen den Nach⸗ laß spätestens in dem Aufgebotstermin am Dienstag, den 29. November 1938, vormittags 9 Uhr, bei uns, Zimmer 51, unter Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ rung anmelden. Urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechtes, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermüchtnisfen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Schmalkalden, den 5. Oktober 1938.
Amtsgericht.
[40875]
Das Amtsgericht Ludwigshafen Rhein hat am 18. März 1938 folgendes Ausschlußurteil erlassen: Folgende, auf den Inhaber lautende Goldpfandbriefe der Pfälzischen Hypothekenbank Lud⸗ wigshafen/Rh. werden für krastlos erklärt: 1. Reihe 3 Buchstabe B Nr. 1347 über 100 GM, 2. Reihe 5 Buchstabe C. Nr. 2053 über 200 GM, 3. Reihe 7 Buchstabe B Nr. 271 Über 100 GM, 1. Reihe 8 Buchstabe B Nr. 1545 sKÜbex 100 GM, 5. Reihe 20 Buchstabe C. Nr. 1280 über 200 GM, 6. Reihe 11 Buchstabe B Nr. 894 über 100 GM, 7 Reihe 11 Buchstabe C Nr. 1388 QUber 200 GM, 8. Reihe 71 Buchstabe A Nr. 7817 über 50 GM, 9. Reihe 190 Buchstabe A Nr. 14 243 ber 50 GM. 10, Reihe 84 Buchstabe C Nr. 5867 Ubher 200 GM, 11. Reihe 361 Buchstabe C Nr. 38 787 über 200 GM, 12. Reihe 497
Buchstabe C Nr. 44 618 über 200 GM, 13. Reihe 577 Buchstabe E Nr. 9296 über 1000 GM, 14. Reihe 28 Buch⸗ stabe E Nr. 884 über 1000 GM auf Antrag des Alfred Breitung, kaufm. Vertreter in Bamberg, Markusplatz 16; 15. Reihe 366 Buchstabe A Nr. 54 422 über 50 GM auf Antrag der Elise Kurz, geb. Seiler, Witwe in Bayreuth, Von⸗der⸗Tann⸗Straße 4. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[40867]
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 30. September 1938 ist der verschollene Kaufmann Albert Johann Friedrich Jastrow, geb. am 12. Februar 1852 in Bulgrin, Kreis Belgard, Pomm. für tot erklärt.
Belgard (Pomm.), 30. Sept. 1938.
Amtsgericht.
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4. Leffentliche Zustellungen.
[40876] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. die Penkall in Wanne⸗Eickel, Adolf⸗Hitler⸗ Straße 31, Prozeßbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stickdorn Eickel, gegen Psren Ehemann Bergmann 188
Otto Penkal 2. der Schlosser
Bochum, Oskar⸗Hoffmann⸗Straße Prozeßbevollmächtigter: - Busch in Bochum, gegen seine Ehefrau Sofia Siebert geb. Gladonowa — 4a R 172 — 38 —, 3. die Ehefrau Josephine Schwank geb. Klein in Reckling Rottstraße 12, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gnacke in Recklinghausen, gegen ihren Ehemann, den Montage⸗ arbeiter Felix Friedrich Schwanke — 4a R 232 — 38 —, 4. die Ehefrau Lina Goedecke geb. Baldauf in Bochum, Horst⸗ Wessel⸗Straße 8, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Behnke in Bochum, gegen ihren Ehemann Alfons Goedecke — 4 R 243 — 37 —, 5
Justine Franke in Wattenscheid, Fritz⸗ Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Jordan in Watten⸗
Reuter⸗Straße 25,
nen Rechtsanwalt
[40877]
Oeffentliche Zustellung. schneider August Gerlach in Breslau, Coseler Straße 65 b, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Ksoll in Bres⸗
lau, Schweidnitzer
gegen seine Ehefrau Laura Gerlach, zuletzt in Brooklyn⸗New York (U. S. A.) wohnhaft, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Be hauptung, daß die häusliche Gemein⸗ schaft der Parteien seit 1925 nicht mehr besteht, und daß er die Beklagte ver⸗ geblich aufgefordert habe, zu ihm zu⸗ rückzukehren, mit dem Antrag, die Che der Parteien zu scheiden, die Beklagte für alleinschuldig zu erklären und ihr die Kosten des Rechtsstreites aufzuer⸗ legen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die siebente Zivilkammer des Landgerichts in Breslau 20. Dezember 1938,
9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen. — 7 KR 68,88. Breslau, den 5. Okrober 1938. Urkundsbeamte der Ge⸗
geb. Kate r.
Landgerichts.
[10878] Oeffentliche Zustellung.
Die Chefrau Marta Bachmann geb. Wolfram in Erfurt, Prozetßbevollmächtigter:
Henning in Erfurt,
Klempner Hans Bachmann. kannten Aufenthalts, früber in Erfurd. Brücherstraße 63 In Chescheidung aus § 1568 B. G.⸗B. Nn Schuldigerklärung des Beklagten gemaͤß § 1874 Abf. 1 B. G⸗B. ladet den Veklagten Verhandlung des Nechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des
*
(Ertürt auf den 14. Pezember 1988. 10 % Uhr, mit der Anfforden durch einen dei diesem Geri
Ehefrau Maria
— 4 a R
Rechtsanwalt
die Ehefrau
cheid, gegen ihren Ehemann Heinrich Fraure — 4 R 27 6. d.
Ehefrau Emilie Dobesch geb. Weber in Wanne⸗Eickel, Emscher Prozeßbevollmächtigter: Sporkhorst in Wanne⸗Eickel, ihren Ehemann Sigismund Dobesch — 4 R 341 — 38 —, 7. die Ehefrau Anna 886 Kahlke geb, Faß r Werne, Auf dem Holln 18, Prozeß⸗ bevollmächtigter: „Rechtsanwalt Neuhaus in Bochum⸗Werne, gegen ihren Ehemann, den Bergmann Paul Kahlke — 4 R 462 — 38, sämtliche Verklagten unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Ehescheiden und ldig erklären gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. bzw. § 60 Gesetz vom 6. 7. 1938. 8 Kläger laden die Verklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Bochum, 4. Zivil⸗ kammer, Zimmer 39, auf den 23. No⸗ vember 1938, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen beim Landgericht in Bo
2 — 38 —
Rechtsanwalt
hauer in Bochum⸗
chum zugelasse⸗ Prozeßbevoll⸗
mächtigten vertreten zu lassen. Bochum, den 6. Oktober 1938.
Landgericht — Geschäftsstelle 4 und 4 a.
vormittags
Weitergasse 19. Rechtsanwalt
bei Woida, auf
Die Kläagerin mündlichen
dHwe & K
kassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗
mächtigten vertreten zu lassen. Erfurt, den 30. September 19888. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. —
[40881]
Edith Knörr, geb. 3. 6. 1930 in Stuttgart, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt Stuttgart, als Amtsvor⸗ mund, klagt im Armenrechtsverfahren gegen Kurt Zischkau, Reisender, zuletzt wohnhaft in Leonberg, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, zum Zweck der Verjährungsunterbrechung hinsichtlich rückständigen Unterhalts. (Aktenzeichen: C 207/38). Es ist beantragt, für Recht zu erkennen: 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Klägerin für die Zeit vom 3. 6. 1930 bis 2. 6. 1938 3093 RM rückständigen Unterhalt schuldet. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Außerdem ist die Bewilli⸗ gung der öffentlichen Zustellung der Klage beantragt. Termin zur Güte⸗ verhandlung vor dem Amtsgericht Leon⸗ berg ist auf Freitag, den 25. No⸗ vember 1938, vorm. 9 Uhr, be⸗ stimmt. Der Beklagte wird aufge⸗ fordert, in diesem Termine zu erscheinen.
Amtsgericht Leonberg.
[40880] Oeffentliche Zustellung
an den Eishändler Alfred Bartnick, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Lichtenberg, Fischerstr. 13, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts: Namens und in Vollmacht des Privatmanns Wilhelm Blume, Berlin⸗ Lichtenberg, Heinrichstr. 29, habe ich Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie sind durch rechtskräftiges Versäumnisurteil des Landgerichts Verlin vom 20. Juni 1938 — 204. O0. 159. 38. — verurteilt, die Post Abt. III Nr. 10, eingetragen auf dem in Berlin⸗Lichtenberg, Fischer⸗ straße 13, belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts Berlin⸗Lichtenberg von Lichtenberg, Band 87 Blatt 1987 ver⸗ zeichneten Grundstücks in Höhe von 1600 RM löschen zu lassen. Diese Löschung ist beim Amtsgericht Lichten⸗ berg bereits beantragt. Weiter sind Ihnen die in dem vorerwähnten Prozeß entstandenen Kosten sowie die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens — 204. 0. 13. 38. — auferlegt. Diese Kosten sind durch Kostenfestsetzungs⸗ beschluß des Landgerichts Berlin wie folgt festgesetzt: 1. in der Sache — 204. 0. 159. 38. — mit 164,55 RM, 2. in der Sache — 204. 0. 13. 38. — mit 81,54 RM, zusammen 246,09 RM. Hierzu treten noch folgende Kosten, die gleichfalls zu erstatten sind: 1. Kosten der Zustellung des Vers.⸗Urteils vom 20. Juni 1938 1,29 RM, 2. Gebühren des Grundbuchamts für die Eintragung 6,75, RM,. 3. Gebühr für den Antrag enf⸗ Umsihreibung und Löschung der
Hypothek gemäß Art. 8 Pr. Geb.⸗O. f. Fhe 3 RM. 8
t, 4. weiter entstandene Portoauslagen, deren Entstehung ver⸗ sichert wird, 1,27 RM, Sa. 265,— RM. Insgesamt betragen demnach die von Ihnen zu erstattenden Kosten 265,— Reichsmark. Aus der Post Abt. III Nr. 10 des oben bezeichneten Grund⸗ stücks stehen Ihnen noch 300 RM zu. Gegen diesen Anspruch rechne ich hier⸗ mit namens und in Vollmacht des Herrn Blume mit den zu erstattenden Kosten in Höhe von 265,— RM auf. Es steht Ihnen hiernach aus der Hypo⸗ thek nur noch ein Betrag von 35,— RM zu. Dieser Betrag ist aber von der Reichshauptstadt Berlin, vertreten durch den Oberbürgermeister Berlin, C. 2, Klosterstr. 65—67, Hauptfinanzver⸗ waltung, durch Pfändungs⸗ und Ueber⸗ weisungsbeschluß des Amtsgerichts Lich⸗ tenberg vom 30. VII. 1988 — 10 a M 1513. 38. — gepfändet und der Reichs⸗ hauptstadt Berlin zur Einziehung über⸗ wiesen worden. Diesen Betrag muß daher Herr Blume an die Reichshaupt⸗ stadt Berlin zahlen. Sie sind daher ver⸗ pflichtet, auch die restlichen 300 RM der Post Abt. III Nr. 10 löschen zu lassen. Ich fordere Sie daher auf, mir inner⸗ halb von 10 Tagen die löschungsfähige Quittung der Post Abt,. III Nr. 10 zu übersenden. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist muß ich gegen Sie Klage auf Forderung dieses Restbetrages erheben. Die Rechtslage ist ganz einwandfrei so. daß Sie die löschungsfähige Quittung erteilen müssen. Durch die Klage ent⸗ stehen Ihnen nur weitere unndtige Kosten. Teichmann, Rechtsanwalt. Vor⸗ stehende Willenserklaärung wird diermit zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
kanntgemacht. Berlin⸗Lichtenberg, 29. Sept. 1888. Amtsgericht Lichtenderg. Adteilung 6.
(4082] Oeffentliche Zustellung.
In dem Kechtsstreit Dice. dg. Zigarrenladeninhader in Schweinfur, Bleichrasen 5. Kläger, venreten darch Rechtsanwalt Dr. Rudolph in Scheoein⸗ furt, gegen Gogt. Karl. Schausteer. undekannten Anfenthalts. Tek⸗ wegen Forderung, Ragt der Kläger dem Antrage; I. Der Bekle 8 schaldig, an den Ksger 90 RNM N. sache nedt 5 . ZJinsen Reramts. Feit 1.1. 1988 g . Il. Der Pe. klagte dat Re Kesten des Nersereidh h rage. II Da Ureei R derküneda vdente dar. Der IrFagte ward har RAkchen Verhandeang Anf ees. ag, den 29. Nevemder 18 8e8 Herm. SIe Udr. der Amrtrde Schwenn⸗ ax S. M. IRKhe dr. *. Perad.
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