“
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 240 vom 14. Oktober 1938. S.
Wirtschaft des Auslandes.
Kuxen oder Anteilen in⸗ oder ausländischer Gesellschaften, deren 1 hr. 1e88 tubig. 8 Stammvermögen 5 Millionen Kronen übersteigt, muß, wen.— Den Vortagen gegenüber waren heute etwas lebhaftere Unr. seine Anteile mindestens 5 % des Stammvermögens ausmachen, sätze, allerdings nur auf Teilgebieten, festzustellen. Anscheinend e b- Nationalbank bis zum 21. Oktober anmelden. Der sind durch den leichten Abbröckelungsprozeß schon früher an den 1 den. Aber auch sonst scheint das leicht ermäßigte Niveau hier und da einen Anreiz zu kleinen Anlagekäufen gegeben zu haben.
belasten. “ Andererseits fehlt es auch nich “ Andererseits fehlt es auch ni ht an Einbußen, vielfach auf Grum Fugoflawisch⸗finnische Handelsvertrags 8 von Zufallsangebot. Im allgemeinen war die Grundtendenz aben verhandlungen. freundlich, nicht zuletzt unter dem Eindruck günstiger politischer
Belgrad, 13. Oktober. Ueber die gestern in Belgrad begonne⸗ und wirtschaftlicher Meldungen. nen jugoslawisch⸗finnischen Handelsvertragsverhandlungen erklärte 3
Beilage
Reichsanzeiger und Preußischen “
Moskau, 9. Oktober. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 25,39, 100 Reichsmark 212,14.
um Deutsche
Alusweise ausländischer Notenbanken.
Paris, 19. Oktoher. (D. N. B.) Ausweis der an von Frankreich vom 6. Oktober 1938 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 55 808 (unverändert), Auslandsguthaben 10 (Abn. 3), Wechsel und Schabscheine 19 351. (Avmn 2904), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 17 361, Zentralkassen des Volks⸗ zundes en. diskontierle ausl. Handelswechsel 24, zusammen 17 385 (Abn. 2933), in Frantreich gekaufte börsenfähige Wechsel 1242, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 724, zusammen 1966 (Zun. 29), Lombarddarlehen 3987 (Abn. 375), Bonds der Autonomen Amortisationskasse 5569 (Abn. 1), Vorschüsse an den Staat Artikel 1, 2 und 3 vom 18. Juni 1936 8
——
e“
Berichte
von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen. Danzig, 13. Oktober. (D. N. B.) Londoeln 1 Pfund Sterling.. Berlin.. . 100 RM (verkehrsfrei). Warschau 100 Zloty (verkehrsfrei) Paris.. 100 Franken
“
(Fortsetzung.)
London, 13. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 19,75, Silber fein prompt 215⁄16, Silber auf Lieferung Barren 19 ⅜, Silber auf Lieferung fein 213⁄16, Gold 146/9 ⅛.
8 8 .“
Brief 25,33
212,96
100,20 14,19
Geld 25,23
212 ,12 99,80 14,11
“
2 1’ Wertpapiere. 8
88
k 1 22 084, vom 30. Juni 1937 29,990. zusammen 50 134 (unverändert). Passiva. Notenumlauf 118,290 (Abn. 6138), täglich fällige Verbindlichkeiten 23 705 (Zun. 8287), davon: Tresorguthaben 463 (Zun. 118), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 2398
(Abn. 81), Privarguthaben 20 717 (Zun. 2299), Verschiedene 127 (Abn. 49), Deck. Banknotenumlaufs 2 hon Peckung des
und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch
Gold 39,30 % (38,27 %.
London, 12. Oktober. (D. N. B.) Wo enausweis d Bank von England vom 12. Oktober vech (in “ Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 496 380 (Abn. 9400) hinterlegte Noten 30 030 (Zun. 9400), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 188 720 (Abn. 180), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 260 (Zun. 190), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 10 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 326 410 (unverändert) Depositen der Regierung 28 270 (Zun. 16 220), andere Depositen: Banfken 94 860 (Abn. ). Private 36 580 (Abn. 560) Regierungssicherheiten 114 530 (Abn. 7340), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 9550 (Abn. 660), Wertpapiere 21 850 (Abn. 630), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 1390 (Zun. 50). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 19,67 gegen 13,82 %. Clearinghouseumsatz 728 Millionen, gegen die ent⸗ sprechende Woche des Vorjahrs 104 Milli weniger.
Entspannung des Status der Niederländischen Bank.
Amsterdam, 13. Oktober. Der Ausweis der Nederlandschen Bank zum 10. Oktober steht deutlich im Zeichen der internatio⸗ nalen Entspannung, wiewohl auch die Einflüsse der Vierteljahres⸗ ultimo⸗Entspannung nicht unterschätzt werden sollen. Jedenfalls ist ersichtlich, daß an die Notenbank in der Zeit vom 3. bis zum
10. Oktober wieder ansehnliche Mittel zurückgeflossen sind. Dies kommt am stärksten bei Banknotenumlauf zum Ausdruck. Dieser Umlauf, der zum 3. Oktober 1938 mit rund 89 Mill. hfl auf 1141 Mill. hfl zugenommen hatte — dieser Betrag ist der höchste seit Anfang Mai 1920 — ist seit 5 Wochen zum erstenmal zurück⸗ gegangen, und zwar sogleich um 72 Mill. hfl. Er wird nunmehr noch mit 1069,5 Mill. hfl ausgewiesen. Auch dieser Betrag ist noch sehr hoch und liegt um rund 220 Mill. hfl höher als am 11. Oktober 1937. Der Banknotenrückfluß ist die Folge der erst⸗ malig wieder gestiegenen Sichtguthaben.
Das Sichtguthaben des Reiches wird mit 127,2 Mill. hfl ausgewiesen gegen 109,8 Mill. hfl am 3. Oktober und das Sicht⸗ guthaben zugunsten privater Dritter mit 629,8 Mill. hfl gegen 580,8 Mill. hfl. Dieser Zuwachs ist ohne Zweisel die Folge der Wiedereinzahlungen von angeforderten Depositen und Konto⸗ kurrentgeldern, die in den kritischen Tagen abgezogen worden sind, um sich soweit wie möglich liquide zu halten. Auch der Be⸗ stand an Silbermünzen wird seit langen Wochen erstmalig wieder erhöht ausgewiesen. Der Rückfluß von ohne Zweifel aufge⸗ hamsterten Gulden und Reichstalern (2,50 hfl) stellt sich auf 1,7 Mill. hfl, so daß sich der Silberbestand der Bank wieder auf 13,9 Mill. hfl erhöhte.
Zu erwähnen ist schließlich noch eine weitere Erhöhung des Goldbestandes im Ausmaße um rund 11 Mill. hfl, die wahrschein⸗ lich auf eine Transaktion mit dem Währungsausgleichsfonds zu⸗ rückgeht. Immerhin hat sich hierdurch der Goldbestand der Noten⸗ bank im Auslande auf 18,8 % des Gesamtbesitzes erhöht.
—
Der belgische Staatshaushalt für 1939.
Besteuerung der Einfuhrlizenzen bei beschränkten Kontingenten.
Brüssel, 13. Oktober. Der Finanzminister empfin Donnerstagmorgen die belgische Presse, er .8 mit Rürcfugg. rf die belgische Inlandsanleihe von 1 Milliarde bfr eine vorläufige Uebersicht über das Budget 1939 vorlegte. Die Gesamteinnahmen werden nach dem Voranschlag mit 11 700 Mill. angesetzt, denen Ausgaben von 11 583 Mill. gegenüberstehen, so daß ein Ueberschuß von 117 Mill. verbleiben würde. Dieser Betrag wird allerdings durch einen neuen Gesetzesentwurf über die Beamtengehälter noch um 190 Mill. vermindert werden, so daß der reine Ueberschuß nur 17 Mill. betragen wird. Der Finanzminister gab bei dieser Ge⸗ legenheit gleichzeitig die Versicherung ab, daß die Regierung alles daransetzen werde, um durch Sparmaßnahmen die Voranschläge einzuhalten, und daß sich die Regierung entschloß, gewisse Ein⸗ nahmen zu erhöhen, um auf die Einführung neuer Steuern die sich für die Wirtschaft nachteilig auswirken könnten, zu verzichten. So wurden die Steuer auf Fußballwetten erhöht, die Rundfunk⸗ abgaben von 60 auf 78 bfr heraufgesetzt und die Postgebühren um 5 Centimes erhöht. Gleichzeitig wird auf alle Einfuhrlizenzen bei beschränkten Kontingenten eine besondere Steuer erhoben, die 500 Mill. bfr im Jahr aufbringen soll.
Paris, 13. Oktober. Die französische Großhandelsri tziff hat wieder einmal einen mächtigen Sprung 28% oben 1 n “] “ 652 “ Preissteigerung erstreckt
Swohl auf die Nahrungsmittelbran Is † Industrie⸗ 5F 2 g che als auch auf Industrie
——
Einschränkung des Verfügungsrechts über Kapitalbeteiligungen in der 2
Oktober. Um die Möglichkeit von Spekulationen
ten Vermögensverschiebungen einzuschränken, hat zzmegierung die Verfügung über Kapital⸗ nkt, soweit es sich nicht um den Staat,
irk oder ein von ihnen verwaltetes Unter⸗
RNumänien (Bukarest)
der finnische Gesandte bei der jugoslawischen und ungarischen Regierung, Oni Talae, daß Finnland vor allem Papier, Zellu⸗ lose, Gummischuhe, Schiffsmotore und landwirtschaftliche Ma⸗ schinen nach Jugoslawien ausführen und dafür Mais, Dörrobst, Tabak Aluminium und möglicherweise auch Wein kaufen wolle. Außerdem werde die Schaffung einer direkten jugoslawisch⸗ finnischen Schiffahrtslinie vorbereitet.
——
In Verlinfestgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldforten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
14. Oktober Geld Brief
12 11 12,14 0,623 0,627 42,15 42,23
0,146 0,148 3,047 37054 52,74 52,84 47,00 47,10 11,81 11,84
68,13 68,27 6,603 6,617
135,66 135,94 14,68 14,70 52,84 52,94
13,09 13,11 0,689 0,691
5,694 5,706 2,473 2,477 48,75 48,85
41,94 42,02 59,36 59,48
47,00 47,10 10,72 10/74
13. Oktober Geld Brief
1211 1214 0,624 0,628 42,18 42,26
0,146 0,148 3,047 3,053 52,74 52,84 47,00 47,10 11,81 11,84
68,13 68,27 5,21 5,22 6,608 6/,622
2,357
Aegypten (Alexandrien
und Kairo).. Argentinien (Buenos Belagien (Brüssel u.
Antwerpen) .... Brasilien (Nio de
““ Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) . England (London). Estland
I agvpt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga
1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden l engl. Pfund
(Reval / Talinn) .. 100 estn. Kr. Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. Frankreich (Paris). . 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Notterdam) .. 100 Gulden Iran (Teheran) .. . 100 Nials Island (Neykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Nom und Mailand) . 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen Jugoflawien (Bel⸗ grad und Zagreb). 100 Dinar Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. Lettland (Niga) .. . 100 Lats Litauen (Kowno / Kau⸗ as) . 7100 Litas Norwegen ( Oslo) 100 Kronen Polen ( Warschau, Kattowitz, Posen) . 100 Zloty Portugal (Lissgbon). 100 Fscudo 100 Lei 100 Kronen 100 Franken 100 Peseten 100 Kronen 1 türk. Pfund
100 Pengö 1 Goldpeso
14,70 52,94
13,11 0,691
5,706 2,477 48,85
42,02 59,48
47,10 10,74
Schweden, Stockholm und Göteborg) . Schweiz (Zürich,
Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) .. .. Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York
60,85 56,47
60,97 56,59
60,97 56,62
8,591 1,978
0,999 2,495
8,609 1,982
1,001 2,499
8,609 1,982
1,00] 2,499
1“
Ansländische Geldforten und Banknoten. 1
13. Oktober Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
2,467 2,487 2,467 2,487 0,596 0,616 42,04 42,20 0,11 0,13 52,58 52,80 47,01 47,19 11,785 11,825 11,785 11,825
5,21 6,595 135,75
13,13 5,67 2465
41,86
59,44 47,19
14. Oktober Geid Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
2,467 2,487 2,467 2,487 0,595 0,615 42,00 42,16 0,11 6/13 52,58 52,80 47,01 47,19 11,785 11,825 11,825
11,785 5,21
5,17 6,59
6,57 135,38 135,92 13,13
13,07 5,67
5,63 2,445 2,465 41,86
11,70 59,44
59,20 47,01 47,19
“
Sovereigns..... 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Amerikanische: 1000—5 Dollar. 2 und 1 Dollar.. Argentinische.. Beicth6 Brasilianische.. EEö1“ Danziger. Englische: große ... l1 engl. Pfund 1 £ u. darunter 1 engl. Pfund Estnische 100 estn. Kr. Finnische 7100 finnl. M. Französische 100 Frs. Holländische .100 Gulden Italienische: große „100 Lire 100 Lire u. darunk. 100 Lire Jugoslawische 100 Dinar Kanadische. .. 1 kanad. Doll Lettländische 1100 Lats Lftanssche . ... . 10 Litas Norwegische... 100 Kronen Polnische. .100 Zlotv Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische . 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 100 Peseten
Spanische F . l türk. Pfund
Türkische Ungarische . 100 Pengö
Notiz für [1 Stüd
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 100 Belga
1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden
60,93 56,57. 56,57
60,93 56,54
60,69 56,32 56,32
1,89
1,91
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
B radford, 13. Oktober. (D. N. B.) Am Wollmartt lauteten die Notierungen durchweg höber. Unter Zugrundelegung eines Preises von 27 d für 64 er Kette und von 17 d für gekrempelte 50 er Kette
Am Montanmarkt gingen die Schwankungen über ½ nach beiden Seiten nicht hinaus. Klöckner ermäßigten sich um ½¼ 9; offenbar will man nach den Bewegungen der letzten Tage erst die Ergebnisse der morgigen Bilanzsitzung abwarten. Braunkohlen⸗ werte waren bis auf zwei Papiere (Ilse Genußscheine + 1, Deutsche Erdöl † ) gestrichen, Kaliaktien lagen etwas schwächer, chemische Papiere uneinheitlich.
Farben setzten 14 9 niedriger mit 151 ein, Goldschmidt ge⸗ wannen ¾, Rütgers sogar 1 ¼ P. In der Gruppe der Elektro⸗ und Versorgungsaktien fielen Accumulatoren mit einer auf kleinstes Angebot gegen die letzte Kassanotiz am 12. 10. erlittenen Einbuße von 3 ¾% % auf. Licht Kraft gaben 1, HEW. % P her während Dessauer Gas um 1 % erholt waren. Von Kabel⸗ und Drahtaktien konnten Vogel Draht vom Vortagsverlust 1 55 9 her⸗ einbringen. Maschinenbauwerte waren bis auf Demag († 4) mangels Umsatzes gestrichen. An den übrigen Märkten sind mit den größten Abweichungen gegen den Vortagsschluß hervorzu⸗ heben: Holzmann mit — ℳ, Berger und A.⸗G. für Verkehr mi
ie † 5. .
Im Börsenverlauf waren die Umsätze außererdentlich g ring. Zumeist stellten sich die Notierungen jedoch etwas höher.
Daimler und Rheinstahl zogen je um ℳ *% an, Reichsbank Klöckner und Wintershall gewannen je 1½ c, ferner befestigten sich Mannesmann um ³⁴ P. Farben kamen mit 151 4 zur Notiz. Hoesch stellten sich ¼ —. niedriger.
Zum Börsenschluß traten kaͤum noch nennenswerte Verände⸗ rungen ein. Der Grundton blieb jedoch freundlich. Rheinstahl ver⸗ loren ¼, Hoesch ½ 9, während Schultheiß um ℳ, Orenstein um * und Feldmühle um ℳ *% heraufgesetzt wurden.
Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien gewannen Deutsche Uebersee 2 ¾¼ %, während Deutsch⸗Asiatische 7 RM ver⸗ loren. Bei den Hypothekenbanken stellten sich Deutsche Central Boden und Deutsche Hyp. je N, ferner Hamb. Hyp. 1 ¾ 9% höher.
Rheinisch⸗Westfälische Bodenkredit gaben um 2½ % nach. Am Markt der Kolonialpapiere wurden Schantung um 1 und Doag um 1 % % heraufgesetzt. Otavi stiegen um % RM. Kamerun schꝛvächten sich um 1 % ab. Bei den Industriepapieren kamen Ammendorfer Papier sowie Hindrichs & Auffermann je um 3 G, Ver. Märkische Tuch um 3 ¼ und Ver. Glanzstoff, letztere nach Pausec, um 4 % höher an. Andererseits stellten sich Adlerhütte Glas und Ver. Deutsche Nickel um 2 bzw. 5 ¼ 9% niedriger.
Im vartablen Rentenverkehr. ermäßigte sich die Reichsalt⸗ besitzanlethe um 25 Pfg. auf 130, während die Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe. unv. 94 notierte.
Am Kassarentenmarkt hielten sich die Kursbewegungen bei geringer Geschäftstätigkeit gleichfalls in engen Grenzen. Pfand⸗ briefe lagen freundlich, Liquidationspfandbriefe wiesen keine ein⸗ heitliche Kursbewegung auf. Von Stadtanleihen schwächten sich 26er Eisenach um ¼ und 27er Königsberg um 9„ ab, während 26er Kiel *% 9% gewannen. IJ. Dekosama waren um ℳ —% rück⸗ gängig. Von Zweckverbandsanleihen stiegen Kasseler Bezirks 4 *%. Bei den Reichs⸗ und Länderanleihen waren kaum Ver⸗ änderungen zu verzeichnen. Auch Industrieobligationen wurden änderungen zu verzeichnen. 29er Mecklenburg⸗Schwerin stellten sich % niedriger. Auch Industrieobligationen wurden vielfach auf Vortagsbasis gehandelt. Farbenbonds stellten sich K, 35er Krupp % % niedriger.
Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld unveränderte Sätze von 2 ⁄¼ bis 2 ¾¼ % anzulegen. 8
Rotierungen 8 der Kommission des Berliner Metallbörfenvorftandes vom 14. Oktober 1938.
(Die Preise versteh sich ab Lager i 1 6 C“ Originalhüttenaluminium, 98 bis
9 % in Blöcken . . . .. desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarre
Reinnickel, 98 — 99 % . . . Antimon⸗Regulus.. .. Feim—
133 Ra für 100 kg
fein
Koks und Briketts im Gestellt 21 440 Wagen.
Wagengestellung für Kohle, Ruhrrevier: Am 13. Oktober 1938:
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung 2,sas N. 85 An ber auf 63,50 ℳ (am 13. Oktober auf 63,50 ℳ)
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage
1 Verantwortlich: 1 für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
1 Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
G R 1 891 Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Akti 1 bisch Berlin, Wilhelmstr. 32. in “
Fünf Beilagen
Jeder Vesitzer von Aktien, Stammeinlagen,
entwickelte sich lebhaftes Geschäft. Auch Garn 1 Handel fest. 8 schäft. Auch Garne lagen bei gebessertem
8 “ (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregi
ttel. .;. für 100 Kilo frei weiße, verlesen . 52,00 ℳ, bis roße, käferfrei 58,00 bis 66,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. 50,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict Riesen, gelbe 50,00 Speiseerbsen. Vict. extra Riesen, gelbe 53,00 bis 54,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen I1 61,00 bis 62,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen III 58,00 bis 59,00 ℳ, Grüne Erbsen Rangoon *) 25,50 bis 26,50 ℳ.
gelbe 48,00 bis bis 53,00 ℳ
bis 55,00 ℳ, Reis: 29,00 bis 30,00 ℳ. Italiener, ungl. *) 30,50 bis 3 graupen*) C⁄0 bis 5/0 42,50 bis 43,50 ℳ ¼), Gerstengraupen * ¹0/4 38,00 bis 39,00 ℳ †, 36,00 ℳ †), Gerstengrütze *), Haferflocken *), entspelzt und entbittert grütze *), gesotten, alle Körn.
gew., t Zentralmerikaner 428,00 bis 570,00 ℳ, Röst 376,00 ℳ, Kakao, stark entölt 130,00 bis —,— ℳ, 810,00 bis 900,00 ℳ, Tee,
äpfel, amerikan,
bis bis bis Bratenschmalz in Kübeln —,— ℳ. Speck, inl., Tonnen 290,00 bis 292,00 ℳ, Markenbutter, gepackt feine Molkereibutter in Tonnen feine Molkereibutter, gepackt 288,00 bis 290,00 ℳ, 276,00 bis 278,00 ℳ, Molkereibutter, gepackt 280,00 Landbutter in Tonnen 262,00 bis 264,00 ℳ, Land⸗ Allgäuer Stangen 20 % echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ,
296,00 ℳ,
in Tonnen bis 282,00 ℳ, butter, gepackt 266,00 bis 268,00 ℳ, 96,00 bis 100,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, (vollfett) 220,00 bis —,— ℳ, All bis —,— ℳ, Harzer Käse 68,00 bis
*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Ber in, 13. Oktober. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ Lebensmittelgroß⸗
(Verkaufspreise des 36,00 bis 37,00 ℳ,
bis —,— ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 54,00
mittel
Linsen,
Gerstengraupen *)
Roggenkaftee, lose lose 41,00 bis 42,00 ℳ †),
Südamerikaner 392,00 bis
66,00 ℳ,
183,04 bis —,— ℳ, Berliner
Haus Groß⸗Berlin.) Langbohnen, kleine,
alle Körnungen 35,00 bis 36.00 ℳ †), 46,00 bis 47,00 ℳ †), Hafer⸗ 46,00 bis 47,00 ℳ †), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl, Type 812 ( Inl.) 33,65 bis —,— ℳ, Weizengrieß, Type 450 38,85 bis —,— ℳ mehl, hochfein 37,76 bis 38,76 ℳ, bis —,— ℳ, kaffee, ( 46,50 ℳ †). Rohkaffee, Robusta u. Rohkaffee, Brasil Rohkaffee, gewaschen
Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 39,10 bis 40,10 ℳ †), Malzkaffee, Westafrikaner 266,00 bis 284,00 ℳ Superior bis Extra Prime 270,00 bis 320,00 ℳ, Südamerikaner 310,00 bis 368,00 ℳ, Roh⸗ kaffee, gewaschen, Zentralamerikaner 326,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 364,00 bis 500,00 ℳ, Röstkaffee, gering 340,00 bis
indisch 960,00 bis 1400,00 ℳ, Ring⸗ extra choice —,— bis —,— in Kisten —,— bis —,— ℳ, Sultaninen Kiup lese ¼ Kisten —,— bis —,— ℳ, Korinthen choice Amalias 60,00 Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen 1
—,— ℳ, Mandeln, bittere, handgewählte, —,— ℳ, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ
Tierces —,— bis —,—
er. —,— bis —,— ℳ, Markenbutter in
gäuer Romatour 20 % 120,00 74,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)
Zürich. Brüssel.. Amsterdam. Stockholm. Kopenhagen Oslo
Bohnen, weiße, hand⸗ käferfrei 46,00 bis 58,00 ℳ, Linsen, Konsum,
bis
Mailand
53,00 Saigon*) 50 ℳ, Gersten⸗
11,67, 138,60
Zürich
Kälberzähne 35,00 bis
8 Berlin 11,81, Kartoffel⸗ Berlin 88
Gersten⸗ Paris lose 45,50 bis ““ hagen —,—, Prag
7 7
399,00 ℳ, Röstkaffee,
8* Paris, Röstkaffee, gew., P
verkehr.
Tee, chinej. 8 L hagen —,— ℳ, Pflaumen 40/50 g
Caraburnu Aus⸗
ausgewogen —,—
ℳ, Bratenschmalz in Rohschmalz bis
ö 23,30, 294,00 bis 284,00 bis 286,00 ℳ, Molkereibutter Oslo 112,70,
Amsterdam bayer. Emmentaler 411,00, L
slo,
New York (Kabe!) Prag 13. Oktober.
Madrid —,—, d — 77,55, Stockholm 716,00, Polnische Noten 500,00,
(D. N. B.) [Alles in Pengö.
New York 473,12 Italien 89,93,
— 2—
Danzig 547,75 Budapest,
Berlin 136,20, London,
Paris 178,87, Amsterdam 8,68 ⅝, Brüssel
110,15, Kopenhagen 22,40, Buenos Aires Import 16,00 B.,
Deutschland 15,14, 1 3 638 ⅞, Spanien —,—, Italien 198,85, Schweiz 855,00, Kopen⸗ Holland 2155,50, Oslo 898,00, Stockholm 923,50, Belgrad —,
Warschau —,—.
—,—, Amerika 37,80, En 2155,00, Italien 198,85,
Warschau —,—. Amsterdam, 13. Oktober. 73,70, London 8,70 ½, New 31,10, Schweiz 41,65, Italien —,—, Kopenhagen 38,87 ½, Stockholm 44,87 ⅛, Prag 636,00. Zürich, 111,40 U. 11,69, London 20,90 ½, New York 441 ⁄, Brüssel 74,70, Mailand Madrid —,—, 105,05, Kopenhagen 93,32 ½, Istanbul 350,00. Kopenhagen, 13. Oktober New York 474,50, Berlin 189,80, Zürich 107,40, Rom 25,20, Amsterdam 5 1 9,95, Prag 16,45, Warschau 89,45. London
Stockholm, . London 4. Brüssel 70,00, Schweiz. Plätze 93,25,
Berlin 164,50, Paris 10,95, 223,00, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,70, 8 Helsingfors 8,60, Rom 21,75, Prag 14,25 ö“ 77,50. Amsterdam 229,00, Zürich 71,75, Stockholm Rom 22,30, Prag 14,70, Warschau 79,75.
169,00, Paris 11,35, New York 422,00, 96,00, Helsingfors 8,90, Antwerpen Kopenhagen 89,25
120,76
89,92 289,12 130,03 112,62 126,74
Franken Belga . Gulden 8 Kronen 88 100 Kronen . 8 100 Kronen. 1 1 USA. Dollar. 100 Lire (verkehrsfrei) . . (D. N. B.)
100 100 100 100
28,05
662,50. Mailand 152,30
Warschau 547,50. 13. Oktober. Zürich 77,57 ½, Belgrad 7,85. 14. Oktober. (D. N. B.) 27,99 ⅛,
Schweiz 20,90 ¼, Spanien
(D. N. B.) 178,62,
13. Oktober. London
Rumänien Wien —,—,
“
13. Oktober. (D. N. B.)
7 7
Oslo —,—, Stockholm
7 York 1837 %,
14. Oktober. (D. N. B.) 11,40
Berlin 177,25. Stockholm
(D. N. B.)
987 75
257,75, Helsingfors 13
Oktober. (D. N. B.)
13. Oktober. (D. N. B.) London
5,3195
Amsterdam 15,85, Oslo 698,00, Kopenhagen 620,00,
New York 29,15, Belgrad 66,20,
100,00 nom, Istanbul 595,00 B., Warschau Rio de Janeiro 2,94 B. [(Schlußkurse, New York 37,77,
Anfangsnotierungen, Frei⸗ Deutschland —,—, Bukarest —,—, “ land 178,72, Belgien 638 ⅞ chweiz 854,75, Spanien —,—, Kopen⸗ Belgrad —,
(D. N. B.) [Amtlich.] Paris 487,00, Madrid —,—, Oslo 43,75, Uhr. 107,70, Oslo London 22,40,
Paris 12,70, Antwerpen 80,15, Stockholm 115,60,
“ Frankfurt a.
121,24 besitzanleihe 130 ⅜,
90,28 290,28 ĩ130,57 113,08 127,26
5,3405 28,15
Berlin London
Paris
210,00,
104,50, Lahmeyer 126,00,
hof 138,50.
Bank 110,25, Vereinsbank
Guano 103,00,
Amsterdam, nat.) —,—, 4 % Lissabon 25,18, 240,00, amtlich.]
Belgien Amerika Lijn
damsche Lloyd 112,75, nat.) (nat.)
20,00 7 Wien Holland
Berlin Brüssel (nat.) —,—,
—
Paris
(nat.) 57 ⅜,
1 3 Stahlwerke, 25 jähr.,
19,41 ½, Notes (nat.) —,—, 6 % Washington Berlin
102,85,
Sffentlicher Anzeiger.
M., 13 Aschaffenburger Buntpapier 90,00, ude Eisen 110,50, Cement Heidelberg 152,00, Deutsche Gold u. Silber Deutsche Linoleum 1
Felten u. Guill. 137,00, Ph. Holzmann 154 00, Gebr. Junghans
146,00, Voigt u. Häffner —,
Hamburg⸗Amerika Paketf. 70,25, 4 Nordd. Llopd 72,50, Alsen Zement 170,00, Dynamit Nobel 82,50, Harburger Gummi 120,00, Neu Guinea 130,00, Otavi 25 ⅛. Fktober. . 1937 99,25, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht England 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 3 neene Kunf zijde Unie (Aku) 437/1 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) onin Nederl Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 333,25 M., Philips Petroleum Corp. (3) 27,75, Shell Union (3) 11,25 M., 116,50, Nederl. Scheepvaart Unie 122,00, Rotter⸗ „Amsterdam“ 1
238 M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 19 ⅜, 6 % Preußen 1927 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925
13. O
7 % Ver. Städteanl. , 19,00 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 88 —,—, 7 % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 % ¹ an u (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. enat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ½ % A. R. de B. E. D. (Aciéries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. 7 % Contt Gummi⸗Werke A. G. (nat.) 7 % Deutsch. Kali⸗Svndik., Sinking Funds (nicht nat.) 53,25,
7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, Serie C b 7 % Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931
Viscose Comp. 20,50, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—,
J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, . 2
triciteits Mij, (Holding⸗Ges.) 258,75, Montecatini Sen ee. (3) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.
Oktober. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ Buderus
—,—, Eßlinger Maschinen 107,50, Mainkraftwerke 87,00, Rütgerswerke Westeregeln —,—, Zellstoff Wald⸗
7
Hamburg, 13. Oktober. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner
Hamburger Hochbahn 97,50,
126,00 8 9 Hamburg⸗Südamerika 124,50,
187,00, Holsten⸗Brauerei (D. N. B.) 3 % Nederland
Funding Loan 1960— 1990 77,25, 32 Algemeene Kunst⸗
144 ⅛1, Koninkl. Holland
Rubber Cultuur Mij.
(nat.) d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.)
Preuß. Pfand⸗
„ 59 25
6 % Gelsenkirch. Bergwks. A. G., verläng. Notes (nat.) —, „ 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) 27 ⅜, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,—, (nat.) —,—, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, ez 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.)
(nicht nat.) (3) —,—, 7 % 7 % Siemens u. Halske 1925 m. Bezugsschein
6 ½ % Vereinigte (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf.
Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.)
273⁄16, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) 40,50 B., Amsterdamsche Bank 147,00, Rotterdamsche Bank Vereeng. 137,00, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 55,00, Holl. Kunstzijde Unie 56,50, Internat.
—
Algem. Nederl.⸗Ind. Elec⸗
3. Aufgebote,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundfachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 8
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,
1.. Genossenschaften,
14. Bankausweise,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
“
Ane Druckaufträge müssen auf
völlig druckreif eingesandt werden. Art und Wortkürzungen werder vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
1. Unterfuchungs⸗ und Strafsachen.
[41761] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Die Witwe Selda Strenger geb. Domb, geboren am 20. April 1856 zu Zannek (früher Oesterreich), zuletzt wohnhaft in Berlin NW 87, Klopstock⸗ straße 37, zur Zeit in Prag, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von noch 44 105 RM, die am 31. März 193 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen halben Monat (mindestens Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599, Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die ge⸗ mäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren entstandenen und entstehenden
Kosten beschlagnahmt. 1 Es ergeht hiermit an alle natürlichen,
einseitig beschriebenem Papier Änderungen redaktioneller
land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§8§ 396, 402 der Reichs abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht steuergesetzes ist jeder Beamte des
Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufsorderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Ab⸗ satz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen. (0. 2011 B — 542/37.) Berlin NW 7, 21. September 1938. Finanzamt Hansa. (Unterschrift.) [41762] Steuersteckbrief Sund Vermögensbeschlagnahme. Die verehelichte Frau Susanne Som⸗ merfeld, geb. Cohn, geboren am 22. Juni 1908 zu Berlin, zuletzt wohn⸗ haft in Berlin Charlottenburg, Bleib⸗ treustr. 32, zur Zeit in Amsterdam, schuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von 6250. RM, die am 2. Juni 1933 fällig gewesen ist, Zuschläge bis 31. 12. 1937 in Höhe von 33 450 RM und nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat ab 1. 1. 1938. “ Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die ge mäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent standenen und entstehenden Kosten be⸗ schlagnahmt.
und juristischen Personen, die im In⸗
8
Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des
Es ergeht hiermit an alle natürlichen
und juristischen Personen, die im In land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Stenerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§. 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Ab⸗ satz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un⸗
verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks,
11“ 8 6
das V
in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen. (RFL. II. 22/812.) Berlin⸗Charlottenburg, 30. 9. 1938 Finanzamt Charlottenburg⸗Ost. (Unterschrift.)
[41763] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Pelz⸗ und Schuhwarenfabrikan Hermann Wilhelm Georg Leyser, ge⸗ boren am 22. 3. 1909 in Leipzig, zuletz wohnhaft in Leipzig C 1, Auenstr. 1 b, 8 jetzt in London, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 20 907,25 RM die am 29. 6. 1938 fällig geworden ist nebst einem Zuschlag von 1 v. H. ab 29. 6. 1938.
Gemäß der Vierten Reichspräsidenten zur Wirtschaft und Finanzen und zum 8 Schutze des inneren Friedens (Sieben⸗ ter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt § 9 Ziffer 2 ff.) vom 8. 12. 1931 (R.⸗G.⸗ Bl. I S. 699) in Verbindung mit den Aenderungen auf Grund a) der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1932 (R.⸗G.⸗ Bl. I S. 571, 572), b) des Gesetzes vom 18. Mai 1934 (R.⸗G.⸗Bl. I S. 392), c) des Steueranpassungsgesetzes vom 16. 10. 1934 § 43 Abs. 1 u. 2 (R.⸗G.⸗ Bl. I S. 925, 941), d) des Gesetzes vom 28. Juni 1935 Art. 9 Abs. 6 b (R.⸗G.⸗ Bl. 5. 844, 850), e) des Gesetzes vom 1. Dezember 1936 § 28 Ziff. 70 b (R.⸗G.⸗ Bl. I S. 961, 975), k) des Gesetzes vom 19. Dezember 1937 (R.⸗G.⸗Bl. I S. 1385) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtstener nebst Zuschlag, auf die gemäß § 9 Ziff. 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuerverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schaäftsleitung oder Grundbesitz haben, erbot, Zahlungen oder sonstig
E
Verordnung des Sicherung von
—0.