1938 / 246 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Oct 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 246 vom 21. Oktober 1938. S. 2

Vans Oppenheimer, geb. am 30. 11. 1909 in lice Regensteiner, in Augsburg, fohanna Regensteiner, geb. am 31. 3. 1921 in München, b— Max Otto Regensteiner, Muünchen, 8 Regensteiner, geb. am 19. 9. 1929 in München, ohanna Elisabetha Josefine Rei ßner, geb. Krafft, geb. am 17. 6. 1897 in Ehingen (Donau), Helga Reißner, geb. am 5. 1. 1930 in München, Gertrud Jenny Rieß, geb. Messow, geb. am 27. 6. 1887 liegt jedoch darin, daß den Trägern öffent in Dresden, 1 eese entsprechende Hans Simon, geb. am 20. 2. 1918 in Lehmert, 8 Fritz Simon, geb. am 14. 10. 1920 in 1n1“ Flora Spier, geb. Lyon, geb. am 19. 2. 1882 in brücken, Minka Schild, Wiesenfeld, Clara geb. Kaufmann, geb. am 17. 12. 1889 in Mayen, werden. Jedoch sollen auch die e, Erika Wallach, geb. am 25. 1. 1921 in Witzenhausen, neben der Ausbillang 8 Hedwig Weil, geb. Mayer, geb. am 1. 4. 1911 in Kusel usätzlich zur Ausbildung weiterer (Pfalz), 1 1 werden können. Alfred Abraham Weil, geb. am 22. 5. 1936 in Meisen⸗ Zu § 2 Abs. 3: Die Inhaber leitender heim. Krankenpflege, insbesondere die Die Entscheidung darüber, eutschen Staatsangehörigkeit noch auf weitere Familien⸗ ngehörige zu erstrecken ist, bleibt vorbehalten. Berlin, den 18. Oktober 1938. Der Reichsminister des Innern. TJ. V.: Pfundtner.

Fürth,

geeignet ist.

geb. am 10. 1. 1925 in

anstalten durch Beihilfen aus Reichsmitteln

die nächsten drei

Gesamtheit die Pflicht haben, oder den örtlichen Bedürfnissen für die haltung des für die lichen Nachwuchses an Krankenpflegepersonen zu sorgen.

geb. Hanauer, geb. am 4. 6. 1881 in bildung von Krankenpf

inwieweit der Verlust der

Zahl nachgeordneter Hilfskräfte. Sie bestimmen ihre auffassung und ihre Leistungen weitgehend. Auch

Es ist daher erforderlich, Personen bekleiden zu lassen, die den Nachweis der Eignung dafür erbracht haben

nachgeordneten Berufsangehörigen wirkli

Begründung Veröf entlicht vom Reichsministerium des Innern.)

zum Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege.

Nach nationalsozialistischer Weltanschauung ist die Er⸗ haltung der Volksgesundheit eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Der nationalsozialistische Staat hat daher dafür Sorge zu tragen, daß gutausgebildete Krankenpflegepersonen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Durch die bisherigen staatlichen Maßnahmen war die Erfüllung dieser Aufgabe nicht hinreichend gewährleistet. Die gesetzliche Regelung der Ausbildung der Personen, die sich berufsmäßig mit der Pflege kranker Volksgenossen befassen oder als Hilfskräfte in der Gesundheitspflege an der Hebung der Volksgesundheit mitarbeiten, war den einzelnen

im ganzen Reichsgebiet

Bekanntmachung. : Verbot einer ausländischen Druckschrift.

I:m Einvernehmen

Verordnung des Reichspräsidenten Staat vom 28. 2. 1933 bis auf weiteres im Inland

breitung der in Prag erscheinenden Zeitung „Prager Börsen⸗Couri

die Ver

verboten. Berlin, den 19. Oktober 1938. Der Reichsführer 56 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.

——

Ländern überlassen und deshalb unterschiedlich. Dabei war die auf Grund der vorgeschriebenen Ausbildung zu erwerbende staatliche Anerkennung nicht Vor⸗ aussetzung für die Ausübung des Berufes. Sie stand ebenso wie die Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung jedem frei.

““ des Gesetzes ist, auch auf diesem Gebiet ein einheit⸗ liches Reichsrecht zu schaffen. Der Bedeutung und Verant⸗ wortlichkeit der in Frage kommenden heruflichen Tätigkeiten entsprechend, soll künftig diese nur ausüben dürfen, wer nach⸗ weist, daß en dazu geeignet und befähigt ist.

Ganz besonders aber soll das Gesetz auch die Grundlage schaffen für Maßnahmen zur Gewinnung und Erhaltung eines für die gesundheitliche Betreuung des ganzen Volkes ausreichenden Nachwuchses an Krankenpflegepersonen als der wichtigsten der hier in Betracht kommenden Berufsgruppe.

Zu § 1: Da es sich um eine Vielzahl von Berufen handelt, soll der Reichsminister des Innern die für jeden dieser Berufe erforderlichen Vorschriften im Einvernehmen mit dem Stellpertreter des Führers und den sonst zuständigen

Reichsministern erlassen.

Von einer Aufzählung der in Frage kommenden Berufe wird Abstand genommen, weil die Entwicklung der Heilkunde und der Gesundheitspflege immer neue Hilfsberufe entstehen läßt und die Ermächtigung des Gesetzes auch für etwa künftig noch entstehende derartige Berufe gelten soll.

„Die berufsmäßige Ausübung dieser Tätigkeiten soll künftig nur dem gestattet sein, der eine Erlaubnis dazu erhält. Diese setzt Eignung und Befähigung voraus. Die bisher übliche Verleihung einer staatlichen Anerkennung an die ““ ausgebildeten Personen wird damit über⸗ üssig.

6 öan-. 8e der Erlaubnis bedarf einer egelung, damit Personen von der Berufsausübung ausge⸗ 8 chaltet werden können, deren Nichteignung nachträglich 828 Der Reichsführer 4 und Chef der Deutschen ritt oder offenbar wird. i:m Reichsministerium des Innern.

Zu § 2 Abf. 1: Bestimmungen über die Ausbildung für J. A. Müller. jeden der unter das Gesetz fallenden Berufe sollen die Be⸗ 8 dingungen für die Erteilung der Erlaubnis regeln. Als Vor⸗ aussetzung einer einheitlichen und gleichwertigen Ausbildung sind Vorschriften über die Ausbildungsstätten erforderlich. Die Ermächtigung zum Erlaß von Vorschriften über die Berufsausübung und die Berechtigung zur Führung ein⸗ schlägiger Berufsbezeichnungen entspricht der Notwendigkeit einer staatlichen Aufsicht über die Inhaber der Erlaubnis sowie des Schutzes ihrer Belange.

Eine Regelung der Berufstrachten, die für eine Reihe der unter das Gesetz fallenden Berufe üblich und zweckmäßig, jedoch durch § 132 a des Strafgesetzbuches nicht zweifelsfrei geschützt sind, ist ebenfalls ein offenbares Bedürfnis.

Zu § 2 Abs. 2: Ein unmittelbares Bedürfnis für besondere Maßnahmen zur Sicherung eines ausreichenden Nachwuchses besteht für die Krankenschwestern. Ueberall, in Krankenhäusern wie in der Gemeindepflege, besteht ein bedrohlicher Mangel an diesen Hilfskräften. Die bisher getroffenen Maßnahmen, diesem Mangel entgegenzuwirken, haben sich nicht als ausreichend erwiesen.

Es ist daher unumgänglich nötig, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um dem Mangel an Krankenschwestern bzw. an Krankenpflegepersonen⸗ überhaupt wirksam zu begegnen. Gedacht ist dabei neben Maßnahmen zur Herbeiführung angemessener Arbeitsverhältnisse, Unterbringung und Ent⸗ lohnung zunächst daran, die Errichtung von Krankenpflege⸗ schulen den Trägern öffentlicher Krankenanstalten grund⸗ safjlich zur Pflicht zu machen. Als öffentliche Krankenanstalten sollen die Anstalten des Reichs, der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) und der Träger der Reichsversicherung

Bekanntmachung.

Betrifft: Verbot einer ausländischen Druckschrift. Ivömm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. 2. 1933 bis auf weiteres im Inlande die Ver⸗ breitung der in Prag erscheinenden Monatsschrift 8 1 „Weg und Ziel“

verboten. Berlin, den 19. Oktober 1938.

Der Reichsführer 4 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innerr. Müller

Bekanntmachung. Betr.: Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. 2. 1933 bis auf weiteres im Inlande die Ver⸗ breitung der in Paris erscheinenden

Zeitschrift „Student Voice“

verboten.

Berlin, den 13. Oktober 1938. Polizei

Bekanntmachung KP 35

Überwachungsstelle für Metalle vom 20. Oktober 1938,

betr. Kurspreise für Metalle. 1. Auf Grund des § 3 der Anordnun wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen anstelle der in den Bekanntmachungen KP 631 vom 14. Oktober 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 241 vom 15. Oktober 1938), KP 632 vom 17. Oktober 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 243 vom 18. Oktober 1938) und KP 634 vom 19. Oktober 1938 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 245 vom 20. Oktober 1938) festgesetzten Kurs⸗ preise die folgenden Kurspreise festgesetzt:

Blei (Klassengruppe 111)

Blei, nicht legiert (Klasse III A) . . . . .. RM 18,75 bis 20,75

Hartblei (Antimonblei) (Klasse III B) . . . . 21,258 „.b Kupfer (Klassengruppe VIII)

nicht legiert (Klasse VIII A) RM 62,50 bis 65,—

Kupferlegierungen (Klassengruppe IX)

Messinglegierungen (Klasse IX RM 44,75 bit 47,25 Rotgußlegierungen (Klasse IX B). . 62,25 64,75 Bronzelegierungen (Klasse IX C). .. 87,50 90,50 Neusilberlegierungen (Klasse IX D) . 66,90 59,—

Zink (Klassengruppe XIX) Feinzink (Klasse XIX v .RM 21,50 bis 23,50

der

34 der Über⸗

Kupfer,

pflegeschulen soll Befreiung gewährt werden, soweit ein Be⸗ 8 geb. Nathan, geb. am 2. 3. 1899 dürfnis nicht besteht oder eine Anstalt im⸗Einzelfalle nicht

Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen es handelt sich vor allem um die Errichtung der für die Unter⸗ bringung der Lernschwestern erforderlichen Räume kann leistungsschwachen Trägern geeigneter öffentlicher Kranken⸗ durch ermöglicht werden. Für diese hat der Reichsminister der Finanzen für Haushaltsjahre besondere Mittel zntgetchehe8 Die besondere Bedeutung der des § 2 Abs. 2 4

icher Kranken- b Auflagen gemacht werden können. Damit soll der Grundsatz anerkannt werden, daß sie in ihrer unabhängig von den eigenen Gewinnung und Er⸗ Betreuung des ganzen Volkes erforder⸗

Das Recht Z“ Krankenanstalten zur Aus⸗

egepersonen soll dadurch nicht berührt soweit erforderlich und Nachwuchses angängig, Krankenpflegepersonen

Stellen in der Oberinnen und Ober⸗ schwestern bzw. Oberpfleger in Krankenhäusern, tragen die Verantwortung für die Tätigkeit einer oft recht beträchtlichen Berufs⸗ 1 n liegt in

88 ihren Händen die Verwendung großer wirtschaftlicher Werte. derartige Stellen u nur von esonderen

und fähig sind, den ihnen 9. Führer zu sein.

8 mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der zum Schutze von Volk und

8 Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berin, den 20. Oktober 1988. DTDerr Reichsbeauftragte für Metalle. In Vertretung: Wäaeprecht.

Bekanntmachung. Die a Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: der Nationalsozialistischen Deutschen Oesterreich. Vom 10. Oktober 1938. Verordnun anläßlich der Provinzen. Vom 17. Oktober 1938. Verordnung über die Eisenbahnen Gebieten. Vom 19. Oktober 1938. . Verordnung über die Einführung der gosegebung in den sudetendeutschen Gebieten. 1938.

den sudetendeutschen Gebieten. Vom 19. Oktober 1938.

Vom 19. Oktober 1938. Verkaufspreis: 0,15 RM.

sudetendeutschen Gebieten. Umfang: * Bogen. unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 21. Oktober 1938.

Nichtamtliches.

Verkehrswesen.

Kraftpoftlinien der Deutschen Reichspost im Sudetengau. Unmittelbar nach der Besetzung des sudetendeutschen Gebietes

durch die Wehrmacht hat die Deutsche Reichspost auf Wunsch des Oberkommandos des Heeres etwa 120 Kraftpostlinien im Sudeten⸗ gau eröffnet. Durch die Verlängerung der vielen bisher an der alten Reichsgrenze endenden Kraftpostlinien und die Schaffung neuer Verbindungen zwischen wichtigen Orten des Altreiches und des Sudetengaues ist ein Kraftpostnetz entstanden, daß den Be⸗ wohnevn und Besuchern des Sudetengaues rasche und billige Beförderungsmöglichkeiten bietet. Die fast auf allen Linien ein⸗ gesetzten neuen Omnibusse werden gern benutzt. Neben der Per⸗ sonenbeförderung dienen sie zugleich der Befoörderung von Post⸗ sendungen und helfen mit an dem Werk des Wiederaufbaues dieser nun endgültig mit dem Reiche verbundenen Gebiete. Es sind u. a. folgende Linien im Betrieb: Von Reichenberg nach Görlitz und Harrachsdorf, von Braunau nach Waldenburg und Neurode, von Krumau unch Linz. Aigen, Freistadt, Gratzen und Prachatitz, von Znaim nach⸗Wien, Laa a. d. Thaya, Nikolsburg und Hardegg, von Hohenelbe na Johannisbad, von Trautenau nach Dubenetz und Schiniedebe „von Troppau nach Raase, Bautsch, Wigstadtl und Nentittschein, von Bodenbach nach Herrns⸗ kretschen, Haida, Königswald, Saaz und Außig, von Außig nach Leitmeritz, von Teplitz nach Bodenbach, Billin, Leitmeritz und Außig, von Karlsbad nach Oberwiesenthal und Schwarzenberg (Erzgeb.), von Hof nach Asch, von Marienbad nach Waldmünchen und Tirschenreuth, von Eisenstein nach Neuern und Außergefild, von Passau nach Winterberg und Kuschwarda. Weitere Kraftpost⸗ linien werden demnächst im Sudetengau eröffnet werden.

Aus bder Berwartung.

Das Raumforschungsprogramm für die nächsten Jahre. Die Ziele der Reichsraumordnung.

Auf der Grazer Reichstagung der Reichsarbeitsgemeinschaft für satnfforschung erstattete der Obmann der Reichsarbeits⸗ gemeinschaft, Prof. Dr. Konrad Meyer, einen umfassenden Bericht über die bisherigen und künftigen Aufgaben der Raum⸗ forschung. Bestandsaufnahmen und fachliche Untersuchungen standen bisher im Mittelpunkt. Eine Reihe von regionalen Ge⸗ samtuntersuchungen wird gegenwärtig ausgewertet. Hierher ge⸗ hören auch raumkundliche Atlaswerke, wie der in der Fertig⸗ stellung befindliche Atlas Bayerische Ostmark und entsprechende Werke für Thüringen, Mecklenburg und Hessen, die vorbereitet werden. Das künfti e Forschungsprogramm ist in Ueberein⸗ stimmung mit der Reichsstelle sar Raumforschung aufgestellt worden. Es umfaßt an wichtigen Arbeiten den Planungsatlas, die wasserwirtschaftlichen Aufgaben, die Untersuchungen der Not⸗ stands⸗ und Grenzgebiete, die in diesem Winter zum Abschluß kommen sollen und die Bekämpfung der Landflucht durch einen Ausgleich zwischen Stadt und Land im Sinne einer gesunden Lebens⸗ und Arbettsordnung. Weiter wird sich die Reichsarbeits⸗ B mit der Neubildung von Bauerntum und der Seß⸗ aftmachung der Landarbeiter im Rahmen eines großen Sied⸗ lungswerkes befassen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die richtige Zuordnung von Betrieb und Wohnung. Auf den ge⸗ funden Verlauf und die günstigsten Bedingungen für den Rhyth⸗ mus des täglichen Daseins der Familie und des Arbeitslebens kommt es mehr an, als auf eine forcierte Erholungsplanung. Hinzu kommen die neuen Probleme der Ostmark. Im Sinne der Anspornung zur Leistungssteigerung sollen künftig alljährlich drei Arbeiten auf dem Gebiet der Raumforschung mit Preisen in einer Mindesthöhe von 1500 RM ausgezeichnet werden.

Ueber die Ziele der Raumordnung sprach Staatssekretär Dr. Muhs auf der Grazer Tagung. Er betonte, daß auf dem Gebiet der Raumordnung die Zeit des Herumtastens als erledigt angesehen werden könne. Für die praktische Arbeit hält er eine Ergänzung des Raumordnungsrechts, namentlich hinsichtlich der Abgrenzung gegenüber dem Boden⸗ und Baurecht, für notwendig. Der eigentliche Raumplan sei der schwierigste Teil der Raum⸗ ordnungsarbeit. Es handle sich um die Schaffung eines totalen Raumordnungsplanes. Die bisher im Rahmen des Vierjahres⸗ planes und der Wehrmachtaufgaben geleistete Raumordnungs⸗ arbeit habe sich auf einen Raumausgleich beschränken müssen. Als Endziel schwebe eine Reichsraumplanung vor, deren Grundsätze sind: Stärkung der biologischen Volkskraft, arteigene Zuordnung von Volk und Landschaft, bestmögliche Nutzung bes Bodens und seiner Kräfte, höchste Steigerung der Abwehrbereitschaft des deutschen Raumes. Der Stoatsselretar begrüßte die engen Be⸗

gelten. Von der Verpflichtung zur Errichtung von Kranken⸗

G Rohzink (Klasse XIX C). 17,50 19,50

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ziehungen zwischen Raumordnung und Raumfor ung, n Aufg e die Vorbereitung der Raumordnung sah

ihrer Ver⸗

11““ m 20. Oktober 1938 ausgegebene Nummer 171 des

Verordnung über die Einführung der Sammlungsordnung Arbeiterpartei im Lande

über die Vereinigung von Versicherungsträgern Gebietsbereinigungen in den östlichen preußischen

in den sudetendeutschen

Reichskulturkammer⸗ Vom 19. Oktober

Verordnung über die Einführung des Schriftleitergesetzes in Verordnung über die Einführung des Theatergesetzes in den

9 1 Postver⸗ 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf

S. 3

Reichsarbeitstagung des Fachamts Banken und Versicherungen in der DAF. Vortrag von Prof. Dr. Lüer.

Auf der gestrigen Haupttagung der Reichsarbeitstagung des Fachamtes Banken und Versicherungen in der DAF. sprach als zweiter Redner in Abänderung des ursprünglichen Programms die Rede war erst für den Freitag vorgesehen Prof. Dr. Lüer, Vorstandsmitglied und Betriebsführer der Dresdner Bant, Berlin, über das Thema: „Die örderung der produktiven Wirtschaftskräfte in der deutschen Bankwirtschaft und die Eigen⸗ verantwortlichkeit des Betriebsführers.

e; beschäftigte sich der Redner mit den Vorurteilen, denen die Bankwirtschaft immer noch begegnet, um sich im An⸗ schuß daran der wirklichen Funktion der Banken zuzuwenden. Bei der Beurteilung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Bankgewerbes müsse man unterscheiden zwischen dem verant⸗ wortungsbewußten, wirklichen Bankier und jenem Zerrbild, das in der Vergangenheit und besonders in der Zeit zwischen 1918 und 1933 häufig anzutreffen war. Der Nationalsozialismus hat mit den spekulativen Geschäftstypen, sehr oft jüdischer Ab⸗ steammung, aufgeräumt und dem deutschen Bankier, der sich seiner Verantwortung vor der Volksgemeinschaft bewußt ist, die Norm gegeben, nach der der ganze Berufsstand sich formen soll.

Dem Vorwurf, die Banken seien 5 produktiv oder weniger produktiv als andere Gewerbezweige, stellte der Redner daß in einer blühenden Wirtschaft, die zugleich feste Grundlage für ein gesundes völkisches Leben sein soll, der Begriff der Pro⸗ duktivität der Wirtschaft in allen Teilen neu gefaßt werden muß. Die wirtschaftliche Produktivität des Bankwesens wird man erst dann erkennen, wenn man sich eine umfassende Berücksichtigung aller zum Erfolge führenden Voraussetzungen zu eigen macht. Denn nicht vom einzelnen Produktionsprozeß aus läßt sich der Anteil der Banken am Erfolg der nationalen Wirtschaft ermessen, sondern nur dann, wenn man sich immer wieder das Gesamt⸗

ggefüge der nationalen Wirtschaft vor Augen führt. Die Mit⸗

wirkung der Banken an der Gesamtleistung der nationalen Wirt⸗

schaft machte dann der Redner an Hand von Beispielen aus dem

Aufgabenbereich des Kreditwesens sichtbar.

Aus dieser Darstellung des Aufgabenbereichs einer Bank er⸗ feben sich die verantwortungsvollen Aufgaben des Betriebs⸗ schters. Die Bankbetriebe sind wie alle d tschen Betriebe zu

Hilfsmaßnahmen für den Arbeitseinfatz in den sudetendeutschen Gebieten.

Hauptaufgabe: Erfassung und Unterbringung der Arbeitslosen.

Zur beschleunigten Durchführung des vom Beauftragten für den Vierjahresplan, Ministerpräsident Generalfeldmarschall

Göring, erteilten Auftrages sind auf Wensung des Präsidenten der Reichsanstalt durch die in Frage kommenden reichsdeutschen

Grenzarbeitsämter besondere Dienststellen der Reichsanstalt in den sudetendeutschen Gebieten errichtet worden. Diese Dienst⸗ stellen haben unmittelbar nach der Besetzung der Gebiete durch die deutschen Truppen ihre Tätigkeit aufgenommen.

Zwei große Aufgaben stehen im Vordergrund: Einmal die

beschleunigte Erfassung und Unterbringung der einsatzfähigen

Arbeitslosen, zum anderen die Gewährung einer angemessenen Arbeitslosenunterstützung für den Fall, daß nicht alle Arbeitslosen sofort wieder Arbeit und Brot finden werden. Mit beiden Auf⸗ gaben ist unverzüglich begonnen worden. Die Arbeitslosenunter⸗

stützung, die weit über die bisherige tschechische Arbeitslosenhilfe

hinausgeht, sofern an Sudetendeutsche überhaupt Unterstützung gegeben wurde. wird von den Dienststellen der Reichsanstalt ein⸗ heitlich ab 10. Oktober 1938 gewährt. Die ersten Auszahlungen sind bereits in der vergangenen Woche erfolgt.

So notwendig für eine Uebergangszeit diese Arbeitslosen⸗ unterstützung ist, so besteht die Hauptaufgabe der Dienststellen der Reichsanstalt in den sudetendeutschen Gebieten in der beschleu⸗ nigten Unterbringung der Arbeitslosen in geregelte Dauerarbeit

Wirtschaft des Auslandes.

(Abn. 1550), 1 (Zun. 2080), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 1340

Ausweise ausländischer Notenbanken.

Paris, 20. Oktober. . von Frangenn vom 13. Oktober 1938 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 55 808 (unverändert), Auslandsguthaben 12 (Zun. 2), Wechsel und Schatzscheine 17 820 (Abn. 1531), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 15 844, Zentralkassen des Volks⸗ bundes —, diskontierte ausl. Handelswechsel 25, zusammen 15 869 (Abn. 1516), in Frankreich gekaufte börsenfähige echsel 1226, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 725, 15), Lombarddarlehen 3896 (Abn. 91), Bonds der Autonomen Amortisationskasse 5570 (Zun. 1), Vorschüsse an den Artikel 1, 2 und 3 vom 18. Juni 1936 22 084, vom 30. Juni 1937 26 050, zusammen 48 134 (Abn. 2000) Passiva. b 113 417 (Abn. 4873), täglich fällige Verbindlichkeiten 24 675 (Zun. 970), davon: Tresorguthaben 1314 (Zun. 851), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 2384 A

20 862 (Zun. 145), Verschiedene 115 (Abn. 12), Deckung des

Banknotenumlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch

Gold 40,41 % (39,30 %).

London, 19. Oktober. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 19. Oktober 1938 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 486 390 (Abn. 29990), hinterlegte Noten 40 020 (Zun. 9990), andere Regierungssicher⸗ heiten 2e Emissionsabteilung 188 800 (Zun. 80), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 180 (Abn. 80), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 10 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 326 410 (unverändert), Depositen der Regierung 33 760 (Zun. 5490), andere Depositen: Banken 90 930 (Abn. 3930), rivate 85 860 (Abn. 720), Regierunassicherheiten 104 930 (Abn. 9600), andere Sicherheiten,

verantwortung

egenüber,†

die eigentliche kaufmännische Einstellung und das kaufmännische

all

Gebiete mit dem Sitz in Reichenberg bestellt, dem die Dienststellen der Reichsanstakt in den südetendeutschen Gebisten unterstellt

reichsdeutscher Betriebe in den sudetendeutschen Gebieten kann

(D. N. B.) Ausweis der Bank

usammen 1951 (Abn. Staat

Notenumlauf

bn. 14), Privatguthaben

einer neuen Gesamtordnung und Gesamtleistung verpflichtet worden. Das Gesetz, das der Nationalsozialismus für die Be⸗ triebsgemeinschaft gegeben hat, gilt für alle Betriebe. Die Schwierigkeiten, zu einer echten Betriebsgemeinschaft zu kommen, liegen in den Angestellten⸗Großbetrieben anders als im Fabrik⸗ betrieb. Große Industrieverwaltungszentren, halböffentliche Ver⸗ waltungsstellen, wie auch die Bankbetriebe, mit ihren technischen Einrichtungen, die der verwaltenden Arbeit dienen, mit Hun⸗ derten und Tausenden von Angestellten, stellen nicht nur Kunst⸗ werke für die Organisation der Arbeit dar, sondern sind Kunst⸗ werke der menschlichen Arbeitsgemeinschaft. In diesen Groß⸗ betrieben breitet sich nur zu leicht eine muffige und mutlose Luft aus. Das gilt auch für solche Mitarbeiter, die bereits eine Teil⸗ g tragen, weil sie der Gefahr einer Abstumpfung und Resignation gegenüber dem erdrückenden Gefühl des Groß⸗ betriebes unterliegen. Das ungemein komplizierte Zusammen⸗ wirken aller Teile zu einem großen Wirtschaftsziel wird immer schwerer übersehbar, je größer die Verwaltungskörper werden und je stärker die Spezialisierung und Aufteilung der Arbeit sein muß. Wenn in solchen Betrieben der Blutkreislauf des wirt⸗ schaftlichen Wollens alles erreichen soll, so muß dafür gesorgt werden, daß jeder von seinem Punkt aus das Ganze sieht und seine Bedeutung für den Gesamterfolg der Arbeit erlebt. Diesem Ziele dienen Erziehungsmaßnahmen für den Lehrling sowie für den erwachsenen Mitarbeiter, die Werkzeitungen usw. Es handelt sich auch nicht nur darum, dem einzelnen Freude an seiner Arbeit zu schaffen, sondern er soll auch sein möglichstes leisten. Gegen⸗ über der Gefahr, daß sich der einzelne infolge seiner Sicherheit als pensionsfähiger Funktionär empfindet, kommt es darauf an,

Gefühl jedes einzelnen Mitarbeiters zu wecken.

Diese Dinge muß der Betriebsführer für seine Gefolgschaft überdenken. Besonders wichtig ist das aber für den Bankbetrieb, weil hier der wirtschaftliche Zusammenhang der Tätigkeit des einzelnen mit dem Zielstreben der gesamten Volksgemeinschaft entsernter und komplizierter ist als anderswo. Bei der Abstrakt⸗ heit des Bankwesens kommt es nun darauf an, immer wieder die Zusammenhänge der Banken mit dem Wirtschaftsleben, dem Fortschritt und der Neugestaltung lebendig werden zu lassen. Der Betriebsführer eines Bankbetriebes wird die Aufgabe, seinen Be⸗ trieb zu einer echten Kameradschaft, zu einer vollendeten Arbeits⸗ und Betriebsgemeinschaft zu schweißen, nur dann lösen können, wenn die Leistung seines Betriebes für die gesamte Wirtschaft Mitarbeitern so deutlich wie möglich sichtbar gemacht wird.

bei staatspolitisch wichtigen Maßnahmen des Vierjahresplanes, vor allem in der engeren Heimat, sonst im übrigen Reichsgebiet, das dringend Arbeitskräfte braucht.

Um die Schlagkraft der in den suͤdetendeutschen Gebieten tätigen Dienststellen der Reichsanstalt weiter zu verstärken, hat der Präsident der Reichsanstalt am 17. Oktober 1938 einen Sonderbeauftragten der Reichsanstalt für die sudetendeutschen

worden sind. 8

Zum Sonderbeauftragten der Reichsanstalt ist der Präsident des Landesarbeitsamts Pommern, Dr. Boening, ernannt worden. Präsident Dr. Boening hat am 19. Oktober 1938 seine Tätigkeit in Reichenberg aufgenommen.

Um von Anfang an eine planmäßige Regelung des Arbeits⸗ einsatzes in den sudetendeutschen Gebieten zu gewährleisten, sollen neben den organisatorischen Maßnahmen unverzüglich die wich⸗ tigsten im Reich geltenden Arbeitseinsatzvorschriften in den sudetendeutschen Gebieten eingeführt werden.

Die auf dem Gebiete des Arbeitseinsatzes erforderliche Auf⸗ bauarbeit verträgt keinerlei Störungen. Eine selbständige An⸗ werbung von sudetendeutschen Arbeitskräften durch Vertreter

deshalb nicht geduldet werden. Soweit besonders vordringliche Anforderungen staatspolitisch wichtiger Betriebe vorliegen, sind sie der Hauptstelle der Reichsanstalt in Berlin namhaft zu machen, die von sich aus nach Prüfung der Dringlichkeit die Weiterleitung an den Sonderbeauftragten der Reichsanstalt in Reichenberg ver⸗ anlassen wird.

Wechsel und Vorschüsse 8000 Wertpapiere 23 930 (Abn. 50). Verhältnis der Reserven n den Passiven 25,75 egen 19,67 %. Clearinghouseumsatz 848 Millionen, gegen die ent⸗ prechende Woche des Vorjahrs 67 Millionen mehr.

1X“ 1.“ Die belgische Eisenerzeugung im September.

Brüssel, 20. Oktober. Ende September waren in Belgien wie im Vormonat 35 Hochöfen im Betrieb gegenüber 49 Ende Sep⸗ tember 1937. Die Roheisenerzeugung erreichte 197 490 t gegenüber 195 710 t im August und 340 282 t im September 1937. Die Roh⸗ stahlerzeugung betrug 180 360 t gegenüber 176 070 t im August und 343 970 t im September 1937. Für die ersten neun Monate 1938 ergibt sich eine Roheisenerzeugung von 1 794 640 gegen⸗ über 2 894 650 t in der gleichen Zeit des Vorjahres und eine Rohstahlerzeugung 85 120 t gegenüber 2 865 700 t. 8

8

Das Ergebnis der Utrechter Messe.

Die 39. Königl. Niederländische Messe, mit der gleichzeitig die dritte agrarische Messe verbunden war, wurde vom 7. bis ein⸗ schließlich 16. September 1938 in Utrecht abgehalten. Sie wurde in der zweiten Hälfte durch die zunehmende g auf dem Gebiete der internationalen Politik beherrscht. Dies beeinflußte die Höhe der Besucherzahl, die etwa 10 % hinter der Besucherzahl der Herbstmesse 1937 zurückblieb. Trotzdem find die geschäft⸗ lichen Erfolge in allen Gewerbegruppen als durchaus befriedigend

handelte

Berliner Börse am 21. Oktober.

Aktien und Renten freundlich.

Obwohl auch heute wieder einzelne Marktgebiete bevorzugt wurden, und das Geschäft vorerst keine nennenswerte Belebung aufwies, war an den Aktienmärkten allgemein eine etwas aus⸗ geglichenere Kauftätigkeit zu verzeichnen. Die Umsätze hielten sich jedoch zumeist in engen Grenzen, so daß bereits kleine Abgaben genügten, um auch Kursrückgänge auszulösen. Bemerkenswert ist jedoch, daß vielfach nach Festsetzung der ersten Kurse Kaufauf⸗ träge an den Markt gelegt wurden, die auch in den anfangs schwächer veranlagten Werten Kursbesserungen zur Folge hatten.

Diese Entwicklung war namentlich auch am Montanmarkt zu verzeichnen, an dem Hoesch und Rheinstahl je , Klöckner und Ver. Stahlwerke je % niedriger einsetzten. Laurahütte kamen hingegen und Stolberger Zink % % höher zur Notiz. Braun⸗ kohlenwerte lagen ruhig und wenig verändert. Am Kaliaktien⸗ markt verloren Wintershall ½ %. Interesse zeigte sich für die Anteile der chemischen Gruppe, von denen Farben um ½ % auf 153 ¾¼ anzogen und Goldschmidt sowie Rütgers je um ¾¼ %G her⸗ aufgesetzt wurden. Deckungsneigung führte in den in den letzten Tagen schwächer veranlagten Elektrowerten zu einer leichten Er⸗ holung. AEG. kamen *%B, Accumulatoren und Schuckert je ½¼ % höher an. Von Versorgungswerten stiegen HEW. um ‧½, während sonst nennenswerte Wertschankungen auf diesem Marktgebiet nicht zu beobachten waren. Uneinheitlich lagen die Aktien von Ma⸗ schinenbaufabriken. Berliner Maschinen besserten ihren Kurs⸗ stand um 1 ¼ , hingegen gaben Schubert & Salzer um 1 % nach. Zu erwähnen sind ferner von Metallwerten Deutscher Eisen⸗ handel, von Textilaktien Bemberg und von verschiedenen Papieren Westdt. Kaufhof, mit je + ½ % sowie Gebr. Junghans mit + N* und Hapag mit +† 1 % . Hotelbetrieb büßten demgegen⸗ über ½¼ % ein.

Im weiteren Verlaufe ergaben sich bei nach wie vor recht ruhigem Geschäft zumeist nur geringe Kursschwankungen, die in keinem Falle über 1 % hinausgingen. Die Entwicklung war etwas uneinheitlich, da einerseits z. T. Gewinnsicherungen, andererseits aber auch geringe Anschaffungen erfolgten. U. a. gewannen Kokswerke und Junghans nochmals % %, während Farben um 1¾⅞ auf 153 ¼ und Feldmühle um ¼ % nachgaben.

Gegen Ende des Verkehrs schritt man hier und da zu Deckungen, was vor allem für einzelne Montane galt. So zogen Buderus schließlich auf 115, Ver. Stahl auf 111 ¾¼ an. Koks⸗ werke schlossen gleichfalls befestigt mit 151 ¾, ebenso Farben mit 153 16 und Dt. Eisenhandel mit 147. Klöckner waren gegen den letzten Verlaufskurs mit 123 nicht ganz behauptet. Die Schluß⸗ tendenz war gut behauptet. 1

Am Einheitsmarkt waren von den meist fester veranlagten Banken Adca um 1 % und Dt. Ueberseebank um 2 9% F gebessert. Hypothekenbanken blieben vielfach unverändert. Westdt. Bode gewannen ¾¼ *%, Hamburger Hyp. verloren % %. Am Markt der Kolonialpapiere ergaben sich vielfach kleine Einbußen, Otavi kamen allerdings RM. höher gan. Soweit für per, Kasse ge⸗ Indnstrieaktien Veränderüngen festzustellen waren traten meist Steigerungen von 3 % ein. Vereinigte Gum⸗ binner Maschinen sowie Lausitzer Eisenbahn stiegen gegen letzt Notiz sogar um 6 %, erstere bei Repartierung. 1

Im variablen Rentenverkehr stieg die Reichsaltbesitzanleih auf 131,10 gegen 130 37. Die Kommunalumschuldung notierte da⸗ gegen mit 93,90 um 5 Pfg. niedriger. 1

Veränderungen erkennen. Liquidationspfandbriefe verkehrten be kleinen Abweichungen in uneinheitlicher Haltung. Stadtanleihen waren vielfach gestrichen. 28er Dresden⸗Gold ermäßigten sich um ½, 26er Essen um ¼ %. Auch Landschaftl. Goldpfandbriefe

bröckelten zum Teil etwas ab. Provinzanleihen lagen still und ziemlich unverändert.

Reichs⸗ und Länderanleihen blieben bei be⸗ haupteten Kursen ohne nennenswertes Geschäft. Für Industrie obligationen ließ die Kursentwicklung eine einheitliche Linie ver⸗ missen. Harpener gewannen , Farben verloren ¼ P.

Am Geldmarkt blieben die Sätze für Blankotagesgeld mit 2 38 bis 2 ¾¼˖ % unverändert.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung errechneten sich das engl. Pfund mit 11,87 (11,905), der holländische Gulden mit 1 135,85 (135,90), der franz. Franc mit 6,64 (6,66), der Schweizer Franken mit 56,63 (56,70) etwas schwächer, während der Dollar mit 2,497 unverändert blieb.

L26 64646666 Handwerk und gewerbliche Genossenschaften.

kasse in Köln, an der u. a. Präsident Dr. belfexich und Direktor von Lindeiner⸗Wildau teilnahmen, betonte der Oberbürgermeister

Begrüßungsansprache, daß nicht die schlechtesten, sondern die besten Kräfte der mittelständischen Wirtschaft im gewerblichen Genossen⸗ schaftswesen tätig sein müßten. Die gewerblichen Kreditgenossen⸗ schaften seien keine Unterstützungsinstitute für schwache, leistungs⸗ unfähige Elemente. Gerade das Handwerk könne erfolgreich mit⸗ arbeiten.

der Sitzung lebhaft begrüßt wurde, legte die Notwendigkeit dar, Einrichtungen zu schaffen, mit deren Hilfe die kleinbetriebliche, verhältnismäßig kavpitalschwache Handwerkswirtschaft den Wett⸗ bewerb mit der Industrie bei der Durchführung von Großauf⸗ trägen erfolgreich aufnehmen kann. Das sei auch schon deswegen notwendig. weil der Staat selber in der Lage sein und bleiben müsse, zwischen seinen Lieferanten zu wählen. Die Großwirtschaft dürfe also keine Monopolstellung einnehmen.

Die pom Handwerk auf den verschiedenen Gebieten ent⸗ wickelten Formen der wirtschaftlichen Gemeinschaftsardeit fänden in der handwerklichen Pflichtorganisation ideell und organi⸗ satorisch einen starken Bundesgenossen. Sowohl in kreditpolitischer als in betriebswirtschaftlicher und betriebstechnischer Hinsicht würde die enge Zusammenarbeit zwischen Handwerk und gewerd⸗ lichen Genossenschaften künftig noch zu größeren Erfolgen führen können. „Wir müssen klug beobachten, was sich in der Gemein⸗ schaftsarbeit als das praktischste erweist, und das werden wir dann

zu bezeichnen. Die allgemeine Erwartung auf Preissteigerungen

in loyaler Zusammenarbeit miteinander durchführen müssen.

Am Kassarentenmarkte war die Umsatztätigkeit sehr still. Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobligationen ließen kaum

Auf einer Beiratssitzung der Deutschen EEöö 8

der Hansestadt Köln, Gauwirtschaftsberater Schmidt, in seiner

. 2 2 Reichshandwerksmeister Schramm, dessen Teilnahme an 3