1938 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzetger Nr. 255 vom 1. November 1938. S. 2

(4) Jeder Verkäufer von Gußbruch, der nicht Gußbruch⸗ händler ist, gilt als Entfallstelle.

Werksbelieferungs⸗ und Platzhandel.

(1) Die Gruppe Werksbelieferungshandel setzt sich aus den Gußbruchhändlern zusammen, die ihr Aufkommen an den in § 1 bezeichneten Gußbruchsorten ausschließlich an

a) Gußbruchverbraucher, .

b) solche Gußbruchhändler, welche die Ueberwachungs⸗ stelle für Eisen und Stahl den Gußbruchverbrauchern

gleichstellt, unmittelbar verkaufen und sich zur Werksbe⸗

lieferungshandel angemeldet haben 4).

(2) Die Gruppe Platzhandel setzt sich aus allen übrigen Gußbruchhändlern 2 Abs. 1 und 2) zusammen, die nicht Werksbelieferungshändler siid.

. 5 4 Anmeldeverfahren.

(1) Gußbruchhändler, die zu der Gruppe Werks⸗ belieferungshandel gerechnet werden wollen, haben sich zu dieser Gruppe bis zum 1. Dezember 1938 bei der Fachunter⸗ gruppe Schrott, Berlin W 35, Potsdamer Straße 95, schrift⸗ lich anzumelden.

(2) Mit der Erstattung dieser Anzeige sind die Werks⸗ belieferungshändler verpflichtet, die für die Gruppe Werks⸗ belieferungshandel getroffenen Bestimmungen dieser An⸗ ordnung zu befolgen. Alle übrigen Gußbruchhändler gehören gemäß § 3 zur Gruppe Platzhandel und sind verpflichtet, die 8 die Gruppe Platzhandel getroffenen Bestimmungen dieser lnordnung zu befolgen.

(3) Der Uebertritt von einer in die andere Gruppe ist jeweils nur zum Quartalsersten, erstmalig zum 1. April 1939, zulässig und muß vier Wochen vorher bei der Fachunter⸗ gruppe Schrott schriftlich angezeigt werden. 8

4) Die Fachuntergruppe Schrott gibt die Anzeigen (Abs. 1 und 3) gesammelt an die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl weiter. 8

Verkaufsbeschränkungen für den Werksbelieferungshandel.

(1) Werksbelieferungshändler dürfen die in § 1 be⸗ zeichneten Gußbruchsorten nur an Gußbruchverbraucher und an Gußbruchhändler liefern, welche die Ueberwachungsstelle den Gußbruchverbauchern gleichgestellt hat.

(2) Es ist ihnen jedoch gestattet, an andere Werks⸗ belieferungshändler monatlich bis zu 25 % der im Vormonat verkauften Gesamtmenge gemäß § 1 zu verkaufen.

§ 6 Einkaufsbeschränkungen für den Werksbelieferungshandel.

Werksbelieferungshändler 85 bei Entfallstellen Guß⸗ bruch einer Sorte 1) nur in Mengen von 20 t und mehr kaufen. Die gekaufte Menge muß am Tage des Kaufes bei der Entfallstelle tatsächlich vorhanden sein.

§ 7 Einkaufsbeschränkungen für die Gußbruchverbraucher.

(1) Gußbruchverbrauchern, deren monatliche Schrottver⸗ brauchsquote (einschließlich Gußbruch) nach § 1 der Anord⸗ nung 13 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl vom 10. Juli 1936 mehr als 30 t beträgt, ist der Kauf von zer⸗ kleinertem oder unzerkleinertem Gußbruch bei Entfallstellen und Platzhändlern verboten. 8

(2) Der Kauf von zerkleinertem oder unzerkleinertem Gußbruch bei Entfallstellen und Platzhändlern ist nur solchen Gußbruchverbrauchern gestattet, deren monatliche Schrottver⸗ brauchsquote (einschließlich Gußbruch) nach § 1 der An⸗ ordnung 13 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl vom 10. Juli 1936 30 t oder weniger beträgt. Sie dürfen jedoch Gußbruch bei Entfallstellen monatlich nur bis zu der Höhe ihrer nach der Anordnung 13 festgesetzten Schrottverbrauchs⸗ quote kaufen.

§ 8

Sortengrundlagen und Frachtgrundlagen.

11) Es ist verboten, beim Abschluß von Handelsgeschäften über Gußbruch höhere als die nach Maßgabe dieser Anord⸗ nung zu errechnenden Höchstpreise zu fordern, zu ewähren, zu versprechen oder sich oder einem anderen gewähren oder versprechen zu lassen. (2) Sortengrundlagen für die Höchstpreise sind: 1. a) Bruch von Kokillen, Kokillenuntersätzen Spannplatten, handlich zerkleinert, b) desgleichen, jedoch unzerkleinert; 1 2. 9) prima Maschinengußbruch, handlich zerkleinert, insbesondere starkwandige Stücke von: Werkzeug⸗ maschinen, sonstigen Maschinen (auch landwirt⸗ schaftlichen) und Motoren, im allgemeinen nicht unter 10 mm stark, alles frei von Hart⸗, Stahl⸗ und Brandguß, Schmiedeeisen und Emaille, desgleichen, jedoch unzerkleinert; ] Handelsgußbruch, handlich zerkleinert, insbeson⸗ dere sauberer, starkwandiger Röhrengußbruch, Baugußbruch (z. B. Säulen), schwachwandiger Bruch von landwirtschaftlichen Maschinen, Kanalisationsteile, Belagplatten und unverbrannte Feuerungsteile (mit Ausnahme von Roststäben), Gliederkesselbruch, Bremsklotzbruch, Futterstücke, Schienenstühle, —— alles frei von Hart⸗, Stahl⸗ und Brandguß, Schmiedeeisen und Emaille, 8 desgleichen, jedoch unzerkleinert; 4 reiner Ofen⸗ und Topfgußbruch (reine Poterie), insbesondere unverbrannte Ofenteile, gußeiserne Radiatorenteile, dünnwandiger alles frei von Brandguß und Schmiedeeisen. (3) Frachtgrundlage für die Höchstpreise ist bei Bahn⸗ versand der dem Versendungsort nächstgelegene Bahnhof für öffentlichen Güterverkehr. Fracht und Nebenkosten von der Frachtgrundlage bis zum Bestimmungsort hat der Käufer zu tragen. Der Verkäufer hat alle Nebenkosten bis zur Fracht⸗ grundlage zu tragen, wie z. B. Aufladekosten bei Fuhrwerk⸗ oder Lastwagenanfahrt, Anfuhrkosten zum Bahnwagen, Kosten für dessen Beladung, Gebühren von Bahnen mit nichtöffent⸗ lichem Güterverkehr, Anschluß⸗, Stell⸗

Gruppe

8

8*

(4) Ist an der Beförderung keine Bahn mit öffentlichem Güterverkehr beteiligt, so treten an die Stelle der in Abs. 3 festgesetzten Frachtgrundlage gegebenenfalls: 8

a) Verladung frei Wasserfahrzeug. v1““

Ist sofortige Verladung in das Wasserfahrzeug bei Anlieferung nicht möglich, so wird die Anlieferung frei Kai der Verladung frei aöö gleichgestellt. Die dann entstehenden Einladekosten gehen zu Lasten des Käufers; 8

Verladung frei Käuferfahrzeug. In diesem Falle er⸗ mäßigen sich die in § 9 festgelegten Höchstpreise um 1,50 RM je 1000 kg;

0) Anfuhr durch Verkäuferfahrzeug innerhalb des

Gemeindegebietes der Absendestelle. . Bei Lieferung durch verkäufer ahrzeug außerhalb emeindegebietes der Absendestelle i vom Käufer der Betrag zu vergüten, welcher der :SS baghgchar den der Absende⸗ bzw. Empfangsstelle nächstgelegenen Bahnhöfen für. öffentlichen Güterverkehr entspricht. 8 Die Berechnung des Kaufpreises frei Bahnwagen Empfangsbahnhof oder frei Empfänger ist verboten. ““

8 § 9 Höchstpreise, Preisgebiete. 8

(h) Die Höchstpreise beim Bezug durch Gußbruch⸗ verbraucher aus den nachstehend aufgeführten Gebieten be⸗ tragen in Reichsmark je 1000 kg frei Frachtgrundlage:

Gebiet ür die Sorten 7)

la Ib 2a 2b 3a 3 b I. Gesamtes Reichsgebiet. 8 8

“] II. West: Provinzen Rheinland und Westfalen, Regierungsbe⸗ irk Osnabrück östlich der Vahnlinie Achmer —Rieste Neuenkirchen.. III. ““ bessen⸗Ras Provinz en⸗Nassau; Länder Hessen, Baden, Württemberg; Hohenzol⸗ erische Lande, Saarland; ayerische Regierungsbe⸗ zirke Pfalz und Mainfran⸗ ken; Land Thüringen west⸗ lich der Bahnlinie Probst⸗ zella —Rudolstadt —-Jena Großheringen einschließlich der preußischen Enklaven; Regierungsbezirk Erfurt südlich der Unstrut IV. Mitte: Provinzen Hannover und Sachsen und Länder Anhalt und Braunschweig südlich der Bahnlinie Wunstorf Hannover Stendal Rathenow einschließlich des Stadtkreises Hannover und nördlich der Unstrut und der Bahnlinie Großheringen Markranstädt einschließlich der thüringischen Enklaven. V. Bayern: Land Bayern mit Aus⸗ ahme der Regierungsbe⸗ zirke Pfalz und Mainfranken VI. Sachsen: 11 Land Sachsen; Prov. Sachsen üdlich der Bahnlinie Groß⸗ heringen Markranstädt; Land Thüringen östlich der Bahnlinie Probstzella Rudolstadt Jena Groß⸗ heringen einschließlich der preußischen Enklave Ziegen⸗

8

8

52 46 46 41

48 42 42 37

Provinzen Schleswig⸗Hol⸗ stein, Pommern, Branden⸗ burg; Länder Oldenburg,

Hansestädte

Stadt Berlin; Regierungs⸗ bezirke Breslau und Lieg⸗ nitz; Regierungsbez. Osna⸗ brück westlich der Bahnlinie Achmer —Rieste Neuen⸗

kirchen und übrige Provinz Sachsen und Land Braun⸗ chweig nördlich der Bahn⸗

linie Wunstorf Hannover

48 42 41 36 35

VIII. RegierungsbezirkOppeln 43 37 38 33 32 Ix. Ostpreußen .. . . . .. 40 34 36 31 32 (2) Gemeinden, die innerhalb verschiedener Preisgebiete liegen, gehören für die einzelnen Sorten zu dem Preisgebiet mit den höheren Preisen. § 10 Handelsspannen.

(1) Beim Einkauf vom Platzhandel ermäßigen sich di 8 9 vorgeschriebenen Höchstpreise um 1,50 RM je 1000 kg. (2) Beim Einkauf von Entfallstellen ermäßigen si in § 9 vorgeschriebenen Höchstpreise um 3,— RM je 1000 kg bei den Sorten 1 a und 1 b, um 4,— RNM je 1000 kg bei den Sorten 2 a, 2 b, 3 a, 3 b und

8 11 Preise für Lohnzerkleinerung. 1 (1) Für die F nicht einsatzfähigen Materials werden folgende Kostensätze festgesetzt, die weder über⸗ noch unterschritten werden dürfen: Sorte 1 b: 7,— RM je 1000 kg,

Sorte 2 b: 6,— RM je 1000 kg, Sorte 3 b: 5,— RM je 1000 kg. 1

(2) Kosten für Gewichtsverlust und Auf⸗ und Abladen

und Wiegegebühren.

sind in den vorgenannten Sätzen enthalten.

1“ 8 S 8 L111““

(3) Die von der Zerkleinerungsstelle verauslagten Frachten sowie Nebenkosten an der Empfangsstation dürfen dem Auftraggeber belastet werden, soweit sie durch Original⸗ frachtbriefe und sonstige Originalbelege nachgewiesen werden können. . 8 u 1

Verbot von Umgehungshan lu

Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar die in dieser Anordnung fest⸗ gesetzten Höchstpreise umgangen werden oder umgangen werden sollen.

ͤhhhmen. vW

Die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen, insbesondere auch abweichend von den §§ 8 11 besondere Preise festsetzen.

§ 14 Strafvorschriften. (1) Zuwiderhandlungen gegen die §§ 8 bis 12 fallen unter die LE des § 3 der Verordnung über

Preise 896 Eisen⸗, Stahlschrott und Gußbruch vom 23. Ok⸗ tober 1936.

(2) Zuwiderhandlungen gegen die übrigen Vorschriften dieser Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr. Uebergangsregelung. 1

Diese Anordnung findet auf sämtliche bei ihrem Inkraft⸗ treten bestehenden Abschlüsse zwischen dr. Händlern und Verbrauchern Anwendung, soweit iese Abschlüsse bei Inkrafttreten der Anordnung noch nicht abgewickelt sind.

§ 16 . Inkrafttreten. Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1938 in Kraft. Berlin, den 1. November 1938. uftragte für Eisen

1““

8 8 zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds.

Wir beziehen uns auf unsere unter dem 10. Oktober 193⁵ und später erfolgten Veröffentlichungen, mit denen wir den Umtausch oder die Einlösung fälliger Dollar⸗Serienbonds au⸗ geboten haben, und erweitern hierdurch unsere damaligen An⸗ gebote auf die nachstehend aufgeführten fälligen Serien von deutschen Dollaranleihen:

Bezeichnung der Anleihen: Zur Rück⸗

zahlung fällig: 1. 7 % Dollaranleihe der Stadt Frank⸗ furt a. M. von 1925/45. 2. 7 % Dollaranleihe der Stadt Duis⸗ burg⸗Hamborn von 1925/45 1. November 1938 Dollaranleihe der Kommunalen . Landesbank Girozentrale für Hessen von 1925/145 . H. Dollaranleihe des Freistaates Oldenburg von 1925/˙45 . 1. November 1938 Dollaranleihe Württembergische Städte von 1925/145 . . 1. November 1938

Laut unseres Angebots vom 10. Oktober 1935 erhalten ausländische Besitzer der fälligen Schuldverschreibungen im Umtausch noch nicht fällige Schuldverschreibungen derselben Emission oder den in Reichsmark bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Gegenwert des fälligen Stückes in Tilgungssperrmark.

Entsprechend dieser Regelung machen wir den inländi⸗ schen Besitzern fällig gewordener Stücke obiger Anleihen das gleiche Angebot, wobei da nach der Devisengesetzgebung Sperrkonten für Inländer nicht in Frage kommen an die Stelle der Zahlung von Tilgungssperrmark die Auszah⸗ lung des Gegenwertes in Reichsmark zur freien Verfügung im Inland tritt; Voraussetzung für die Auszahlung ist der Nachweis des Besitzes der Stücke am 1. Juli 1935. Sofern es sich um zertifizierte Stücke handelt, ist dieser Nachweis nicht erforderlich. 1 . 1

Inländische Besitzer fälliger Bonds der oben bezeichneten Anleihen können diese Stücke beim Kontor der Reichshaupt⸗ bank für Wertpapiere, Berlin, oder bei den Reichsbank⸗ anstalten zwecks Uisp Bassa oder zwecks Erlangung des Reichsmarkgegenwertes einreichen.

hön Reihsbank erhebt für die Vornahme des Umtauschs eine Gebühr für Private von 1 % und für Banken von ½ ⁄%0 vom Nominalbetrag, im Falle der Auszahlung des Reichs⸗ markgegenwertes für Private ¼ % und für Baunken % des zur Auszahlung kommenden Reichsmarkbetrages. Börsen⸗. umsatzsteuer, Porto⸗ und Versicherungswesen gehen zu lasten des Einreichers. 8

Berlin, den 1. November 1938.

Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

1. Oktober 1938

3. 7 %

1. November 1938 4. 7 %

5. 7 %

Die Reichsindexzisser

für die Lebenshaltungskoften im S 8

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten ste sich für den Durchschnilt des Monats Oktober 1938 auf 124,9 (1913/14 = 100); sie ist gegenüber dem Vormonat (125,2) um 0,2 v. ückgegangen. 1

HaauSnbenacffe für Ernährung hat sich infolge des jahreszeitlich bedingten Rückgangs der Preise für Kartoffeln und Gemüse von 121,3 um 0,5 vH auf 120,7 ermäßigt. Da⸗ gegen hat sich die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung durch weitere Verringerung der Sommerpreisabschläge für Hausbrandkohle von 124,5 um 0,5 vH auf 125,1 und die Indexziffer für Bekleidung von 131,4 um 0,2 vH auf 131,6 erhöht. Die Indexziffern für „Verschiedenes (142,0) sowie für Wohnung (121,2) sind gleichgeblieben.

Berlin, den 31. Oktober 1938. 1“ Statistisches Reichsamt.

11“

Retchs⸗ und Staatsanzetger Nr. 255 vom 1. November 1938. S. 3

Nichtamtliches. Verkehrswesen.

Bon Berlin mit der Luftpost. Das neue Luftpostheft der Reichspostdirektion Berlin für den Winter 1938/39 ist erschienen und an viele Postbenutzer verteilt worden. Es is außerdem an den Postschaltern kostenlos zu haben. Das Heft enthält in übersichtlicher Anordnung alles Wissenswerte über den Berliner Luftpostdienst, u. a. wie Luftpostsendungen zu kennzeichnen sind, was se kosten, Angaben über beschleunigte Uebermittlung durch Rohrpost, wichtige Verbindungen für den europäischen und den außereuropäischen Dienst, sowie Beispiele für den bei Benutzung der 1 zu erzielenden Zeitgewinn. Es gibt auch 8 luß über die Cö“ nach Nord⸗ und Südamerika sowie über die Schlußzeiten für die Auflieferung der Luftpostsendungen beim Postamt Berlin SW 11 und beim Zweigpostamt Berlin⸗Zentralflughafen. In einem Anhang sind die Luftpostverbindungen von Verlin nach deutschen und den übrigen europäischen Luftpostorten mit Abflugs⸗ und Ankunfts⸗ eiten übersichtlich zusammerzgestelt Das neue Heft wird auch iesmal ein willkommener Helfer für alle Luftpostbenutzer sei

Große Verkehrsaufgaben der Reichsbahn im Sudetenland.

Nach den mit dem Einmarsch notwendig gewordenen Sofort⸗ maßnahmen der Reichsbahn ist jetzt durch die Verordnung aber die Uebernahme der sudetendeutschen Eisenbahnen in die Ver⸗ waltung der Deutschen Reichsbahn der Rahmen für das weitere Vorgehen der Reichsbahn geschaffen worden. Ueber die großen Verkehrsaufgaben, die der Reichsbahn hier gestellt sind, berichtet Reichsbahnrat Graßmann in der Reichsbahn⸗Beamtenzeitung.

Etwa 3500 Kilometer neuer Strecken sind der Reichsbahn im Sudetenland zugefallen. Es ist selbstverständlich, daß sie ihre eigene Organisationsform auf das Gebiet sofort überträgt. Die eographische Form der Räume ließ es zweckmäßig erscheinen, die Erreaen aufzuteilen und in die Verwaltung der angrenzenden Reichsbahndirektionen einzugliedern. Auch Betriebs⸗, Maschinen⸗ und Verkehrsämter sind an den verschiedensten Punkten bereits ebildet. Mehrere tausend Eisenbahner aller Dienstgrade sind in die Sudetenlande gezogen, um dort aus den ehemaligen tschecho⸗ flowakischen Staatsbahnstrecken einen Teil der Deutschen Reichs⸗ bahn zu machen. Auch zahlreiche sudetendeutsche Eisenbahner haben sich zur Verfügung gestellt. 3

Es bedarf großer Um⸗ und Neubauten, um die Bahnen auf den Stand der Reichsbahn zu bringen. Der Oberbau besitzt eine u geringe Tragfähigkeit, Brücken müssen verstärkt werden, das

icherungswesen ist rückständig, Blockanlagen fehlen meist, das

rnmeldewesen ist primitiv. Von einem bahneigenen brauch⸗ aren Fernsprechnetz ist keine Rede. Wichtig zur Aufnahme eines geordneten und dichten Verkehrs ist die baldige Ablieferung der von den Tschechen entführten Lokomotiven, Personenwagen, Güter⸗ wagen und Kraftwagen. Der reichsdeutsche Personentarif soll am 1. Dezember in Kraft treten. Die verkehrspolitische Bedeutung der früheren Grenzübergangspunkte, die auch für den inter⸗ nationalen Transitverkehr wichtig waren, wird stark zurückgehen. Das dort entwickelte Grenzspeditionsgewerbe wird eine gewisse Umstellung vornehmen müssen.

Deutscher Binnenschiffahrtstag 1938.

Die Pläne für den weiteren Ausbau des deutschen Wasserstraßennetzes.

Der Deutsche Binnenschiffahrtstag 1938 fand am Dienstag⸗

vormittag seinen Abschluß mit einer fachwissenschaftlichen Vor⸗ tragsfolge. Zuerst sprach Ministerialdirektor Dr.⸗Ing e. h. eu (Berlin), über „Die Pläne für den weiteren Ausbau des deutschen Wasser⸗Straßenne es“. Ausgehend von der Bedeu⸗ tung des Mittellandkanals für die deutsche Binnensch sohnt und Volkswirtschaft wies er hin, daß auch nach Eröffnung des West⸗Ost⸗Verkehrs Seee. Nacharbeiten und weitere Ausbau⸗ läne am Gesamtnetz durchzuführen sind. Das bereits im Gange efindliche Ausbauprogramm erfordert etwa 2 Milliarden Reichs⸗ mark, von denen mehrere hundert Millionen bereits verausgabt 88 Dieses Programm umfaßt in der Hauptsache folgende rbeiten:

Am Mittellandkanal: Uebergang über die Elbe, Doppelhebe⸗ werk Hohenwarthe, auf der Strecke zwischen Bergeshövede und Erhöhung des und Erweiterung des

ortmund⸗Ems⸗Kanals ergeshövede als dreischiffige Strecke. Der Südflügel des Mittellandkanals wird voraussicht⸗ lich eichzeitig mit der völligen Fertigstellung des Hauptkanals in Betrieb genommen werden können. Neben dem bereits er⸗ folgten Ausbau des Ihle⸗ und Plauer⸗Kanals erfordert die Pese rung mit 1000 t⸗Schiffen eine Reihe von Ausbauten im Bereich der Reichshauptstadt.

Umfangreiche rahnee sollen der Verbesserung der süd⸗ nördlich gerichteten Wasserstraßen dienen im Interesse der an ihren Mündungen gelegenen deutschen Seehäfen. Der Dortmund⸗ Ems⸗Kanal wird auch auf der Nordstrecke für 1500 t⸗Schiffe aus⸗ ebaut. Die Weser wird zwischen Minden und Bremen kanali⸗ stert⸗ um dem 1000 des Mittellandkanals den Zugang zum Hafen Bremen zu ermög Auf dieser Strecke werden s f neue Staustufen errichtet. verlängert durch Kanalisierung der Werra unächst auf der rund 100 Kilometer langen Strecke bis Wartha bei Eisenach.

Elbe: Niedrigwasserregulierung, verbunden mit der Errich⸗ tung von Speicherbecken zur Abgabe von Zuschußwasser in Nied⸗ rigwasserzeiten. Die durch Abtretung des sudetendeutschen Ge⸗ bietes deutsch gewordene neue Elbestrecke wird in den Gesamtaus⸗ bauplan hineingenommen. Im Stadtgebiet von Magdeburg, wo drei Felsrippen eine Verbesserung der Regulierung nicht zulassen, muß eine örtliche ““ vorgenommen werden. Mit der Vollendung der zweiten Saaletalsperre bei Hohenwarthe ist 1940. rechnen; für das bei Pirna sind Versuchsbauten n Angriff genommen. Bei den Elberegulierungsarbeiten sind auf der rund 530 Kilometer langen Strecke von der alten Reichs⸗ grenze bis Hamburg 250 Kilometer im Grobausbau fertiggestellt.

Oder: Niedrigwasserregulierung der mittleren Oder von Ransorn bis Lebus und durch Bau von Speicherbecken. Die Re⸗ gulierungsarbeiten nähern sich allmählich ihrem Abschluß. Die Verlängerung der EC“ bis in das oberschlesische In⸗ dustriegebiet durch den Adolf⸗Hitler⸗Kanal zwischen Cosel und Gleiwitz einschließlich des Hafens Gleiwitz ist deweit gefördert, daß mit ihrer Inbetriebnahme Anfang 1940 gerechnet werden ann.

Masurischer Kanal in Ostpreußen: Die Erd⸗ und Brücken⸗ bauten für den Ausbau sind vollendet, ; die letzten Schleu⸗ sen 1940 in Betrieb genommen werden. Dieser Ausbau sowie die Durchführung der inzwischen so gut wie vollendeten Oberrhein⸗ regulierung gagt ase ferner die 1935 fertiggestellte Neckar⸗ kanalisierung bis Heilbronn, die Mainkanalisierung aufwärts bis Würzburg, die jetzt vor dem Abschluß steht, außerdem die Niedrig⸗ wasserregulierung der Donau zwischen Regensburg und Passau waren in den Programm von 1934 enthalten, das mit einer Milliarde abschloß. 1 1616“

sach dem Süden zu wird die Weser⸗

Kunst und Wissenschaft.

Aus den Staatlichen Museen. Führungen und Vorträge.

In der kommenden Woche sn in den Staatlichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:

Sonntag, 6. November:

10 11,15 Uhr im Neuen 1b Aegypt. Abt.: Das Götterbild in der ägypt. Kunst: III. Der otengott Osiris und sein Kreis. Dr. Zippert.

10,30 11,30 Uhr im Deutschen Museum: Tilman Riemenschneider.

Dr. Metz. Montag, 7. November:

12 18 Uhr in der Nationalgalerie, Handzeichnungssammlung im Kronprinzenpalais: Menzel, Handzeichnungen. Dr. Griebert.

Dienstag, 8. November:

10,30 11,30 Uhr im Deutschen Museum: Deutsche Malerei vor Dürer (Arbeitsgemeinschaft). Dr. Metz.

Mittwoch, 9. November:

11— 12 Uhr im Alten Museum: Formentwicklung der griechischen Plastik (Arbeitsgemeinschaft). Prof. Neugebauer.

11 12 Uhr im Vorderasiat. Museum: Keramik Vorderasiens, II. (Arbeitsgemeinschaft). Dr. Moortgat.

11—12 688 im f. Völkerkunde, Afrikan. u. Südsee⸗Abt.: Religion u. Weltanschauung d. Naturvölker, II (Arbeits⸗ gemeinschaft). Dr. Böhme.

12 13 Uhr im Deutschen Museum: Hauptwerke des Deutschen Museums im Rahmen ihrer Zeit: Rokokoplastik von J. A. Feichtmayr. Dir. Demmler.

Donnerstag, 10. November:

11 12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Meisterzeichnungen aus vier Jahrhunderten (1400 1800). Dr. Heinrichs.

11 12 Uhr im Museum f. Völkerkunde, Indische u. Ostasiat. Abt.: Neuere Fof rchaspesfen in Innerasien und ihre völker⸗ kundlichen Ergebnisse C161“ Dr. Körner.

11 12 Uhr im f. Völkerkunde, Afrikan. Abt.: Afrika im Mittelmeerkulturkreis. Dr. Glück. 8

Freitag, 11. November:

11 12,30 Uhr im Musikinstrumentenmuseum: Rundgang (mit Vorführungen an den Instrumenten). Dr. Dietel.

12 13 uhr im Schloßmuseum: Der Welfenschatz. Dr. Meyer.

11—12 Uhr im Völkerkundemuseum: Die Ausstellung Japanische Puppen. Dr. Körner.

Sonnabend, 12. November:

9,30 10,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Das Bild des Königs in der ägypt. Kunst; Idee und Gestalt: VI. Zu⸗ EE“ (Arbeitsgemeinschaft). Dr. Zippert.

11 12 Uhr im Museum f. Völkerkunde, Ostasiat. Abt.: Rundgang durch den neuen Mongolei⸗ und Tibet⸗Saal. Dr. Körner.

11,30 12,30 Uhr im Neuen eum, Aegypt. Abt.: Neues Reich (1600 1000 v. Chr.).

Außerdem finden im Pergamon⸗Museum täglich auße Montag von 11—12 und 12 13 Uhr Rundgänge statt.

Die Erfordernisse des zweiten Vierjahresplanes zusammen mit der Eingliederung und des Sudetenlandes er⸗ forderten weitere sofortige Maßnahmen, 5 daß das Ausbaupro⸗ rramm inzwischen kostenmäßig verdoppelt wurde. Hinzugetreten find die Verlängerung der Neckarkanalisierung zunächst bis Stutt⸗ gart und weiter bis Plochingen, die Ausweitung der Maßnahmen 8* Vergrößerung der Leistungsfähigkeit des Dortmund⸗Ems⸗ anals, die Werra⸗Kanalisierung von Münden bis Wartha, der Bau eines Stichkanals zu den Hermann⸗Göring⸗Werken bei Salz⸗ itter und vor allem die Vollendung der Rhein⸗Main⸗Donau⸗

asserstraße h.. des Ausbaus der früher österreichischen Donau, die allein 750 Millionen Reichsmark erfordert und durch Gesetz vom 11. Mai 1938 festgelegt ist.

Unter der Einwirkung des Vierjahresplanes und des An⸗ Ge der Ostmark tritt ein Bedürfnis nach weiteren verbin⸗ enden Kanälen immer stärker hervor; im Vordergrund steht hier

der Oder⸗Donau⸗Kanal, der vom Adolf⸗Hitler⸗Kanal bei Neu⸗ dorf unweit Cosel abzweigen, im Odertal als Seitenkanal bis zur neuen deutsch⸗tschecho⸗slowakischen Grenze führen, dann die Teschechei durchqhueren und zum Marchtal absteigen soll. Der Kanal wird eine Länge von etwa 330 Kilometer Sectten. von denen 140 Kilometer tschecho⸗slowakischen Gebiet liegen. Die Baukosten einschließlich Nebenanlagen können auf etwa 500 Mil⸗ lionen Reichsmark geschätzt werden. „Ein weiterer Verbindungsweg mit der Donau wird nament⸗ lich von bremischer Seite vertreten, und zwar mit dem Hinweis, daß, wenn erst die Werra bis Merkers kanalisiert ist, es nur eines Verbindungsstückes von 135 Kilometer bis Bamberg be⸗ darf, um eine vollständig auf dfätschem Gebiet verlaufende Ver⸗ bindung mit der Donau zu schaf en, die den mitteldeutschen Raum mit der Ostmark verbinden würde. Auf diesen Plan ist bereits insoweit Werrakanalisierung für 1000 t⸗Schiffe Fesefacfft und bei Bam⸗ getroffen wird, daß der Werra⸗Main⸗Kanal zweck⸗ mäßig an die Ner Sonas angeschlossen werden kann. Auch diese Verbindung wird in nicht zu ferner Zeit ge⸗ scheffen werden, wobei allerdings auch die gesamte “A wischen Münden und Minden kanalisiert werden muß, um eine urchgehende Verbindung für 1000 t⸗Schiffe zu erhalten.

Nicht vergessen werden soll auch die zweite Verbindung des Rheins mit der Donau über den Neckar, wofür dem Lande Württemberg bereits 1921 besondere Zusagen vom Reich gegeben worden sind. Im Südwesten Deutschlands ist noch ein Plon zu erwähnen, der mit verhältnismäßig geringen Mitteln Großes schaffen wird, nämlich der Ausbau des zwischen 8 und dem Bodensee im Interesse des Verkehrs und der Kraft⸗ gewinnung. Es wird von den Verhandlungen mit der Schweiz abhängen, wann mit diesem Werk begonnen und wie schnell es durchgeführt werden kann.

Endlich steht im Nordwesten der Hansa⸗Kanal zur Erörterung, der unter dem Einfluß des Vierjahresplanes wieder sehr in den Vordergrund getreten ist. Seit dem Sommer des Jahres wird der Entwurf fͤr den Hansa⸗Kanal auf das 1500 f⸗Schiff umgearbeitet mit dem gleichzeitigen Ziele, eine Mög⸗ lichkeit für den Anschluß Lübecks zu finden. Schließlich wird kür den Saarpalz⸗Kanal ein ausführlicher Entwurf aufgestellt und ebenso werden die verschiedenen Möglichkeiten für einen Aachen⸗ Rhein⸗Kanal untersucht.

Zusammenfassend gab der Redner die Versicherung ab, daß das in Ausführung begriffene Programm uns in wenigen Jahren ein durchaus 1 ö Wasserstraßennetz bringen wird. Die neuesten Leistungen der deutschen Binnenschiffahrt und der Wasserbauverwaltung werden auf der großen Internationalen eellons in Köln im Jahre 1940 zur Darstellung gelangen.

Als zweiter Redner sprach Bürgermeister Dr. Neubacher, Wien, über „Die Donau als Großdeutsche Schiffahrtsstraße“. Abschließend hielt Stadtbaurat Götsch (Magdeburg) einen Vor⸗ trag über „Magdeburg als Hafen⸗ und Schiffahrtsstadt“

zeichnen,

ücksicht genommen, als die Bauwerke der

Berliner Börse am 1. November.

Aktien zunächst uneinheitlich, dann fester. Renten freundlich.

„Zu Beginn der Börse überwogen am Aktienmarkt eher kleine Rückgänge, die anscheinend mit Glattstellungen des berufsmäßigen Fümndel⸗ zusammenhingen. Offenbar hatte dieser angesichts des

ohen katholischen Feiertags mit einem kleineren Ordereingang

erechnet. Bald zeigte sich aber, daß nach wie vor ziemlich lebhafte

aufneigung vorhanden ist und infolgedessen das ursprünglich vor⸗ handene Angebot sehr schnell untergebracht war. Daraufhin setzte auf der ganzen Linie eine z. T. kräftige Befestigung ein. Abgesehen von allgemein günstigen wirtschaftlichen Erwägungen wird die Börse von zuversichtlichen Erwartungen für den Hoesch⸗Abschluß angeregt, so daß namentlich der Montanmarkt, wie schon seit Tagen, lebhaftere Beachtung fand.

Hoesch selbst konnten einen Anfangsgewinn von soglei auf % erhöhen. Klöckner stiegen zunächst um %, dann sogleich weiter um denselben Prozentbruchteil, Mannesmann verwan⸗ delten eine zunächst erlittene Einbuße von in einen Gewinn von ¼ %, die ¼ % niedriger einsetzenden Rheinstahl glichen den Verlust sofort wieder aus.

Ferner stiegen Buderus um 1, Stolberger Zink um ½¼ und Ver. Stahlwerke um . Vernachlässigt blieben demgegenüber Braunkohlenwerte, bei denen nur zwei wenig veränderte Notierun⸗ gen zustande kamen. In der chemischen Gruppe glichen Farben eine anfängliche Einbuße von % wieder aus, Schering zogen um % an. Wenig verändert waren Elektro⸗ und Versorgungs⸗ aktien. Bei den Autowerten gewannen BMW , während Daimler um 1 % zurückgingen; allerdings konnten diese sofort wieder X % aufholen. Im übrigen sind mit größeren Verände⸗

rungen nur noch Feldmühle und Hotelbetrieb e 1) und Hansa⸗

dampf (— 1 %¼) hervorzuheben.

„Im Börsenverlauf setzte sich die Aufwärtsbewegung der Kurse überwiegend fort. Lediglich vereinzelt waren Rückschläge zu ver⸗ „so in Schuckert und Reichsbank, die je ½ *% verloren. Andererseits befestigten sich Ver. Stahlwerke um ½ % auf 113 % und Klöckner im gleichen Ausmaß auf 125 ¾¼. Orenstein sowte Rheinmetall⸗Borsig kamen gleichfalls je ½ % höher an.

Salzdetfurth um N⁴, von Heyden und Feldmühle je um 1 %. Westdt. Kaufhof wurden um 1 ¼ *%, Elektrische Licht und Kraft sogar um 2 ¼ % heraufgesetzt. Faroen notierten 153 1⅛.

Bei ruhigem Geschäft war zum Börsenschluß der Grund⸗ ton freundlich. Zahlreiche Werte stiegen um ⅛½ %, AEG ge⸗ wannen und Salzdetfurth ½ %. Niedriger lagen Gebr. Jung⸗ hans mit %oe.

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien büßten

Deutsche Uebersee 1 und Deutsch⸗Asiatische 25 RM ein. Bei den Hypothekenbanken stellten sich Bayr. Hyp. % niedriger, während Rhein. Westfäl. Bodenkredit 1 ½ % gewannen. Am Markt der Kolonialwerte waren die Veränderungen gegenüber den Vortagen nur unbedeutend. Kamerun befestigten sich um , hingegen gaben Doag im gleichen Ausmaß nach. Schantung schwächten sich um ℳ4 % ab. Am Markt der Industriepapiere stiegen Reinecker um 5 ¼½ und Kromschröder, letztere nach Pause, um 5 %. Steatit be⸗ festigten sich um 2 ¾ %. Andererseits gaben G. Lindner um 3 und Sachtleben sowie Wenderoth je um 2 ¾ % nach.

Im variablen Rentenverkehr stieg die Reichsaltbesitzanleihe um 37 Pf. auf 130 ⁄1%, während die Gemeindeumschuldungsanleihe mit unv. 93,70 gehandelt wurde.

Am Kassarentenmarkt verlief das Geschäft ruhig. In Kommunalobligationen und verschiedentlich auch Pfandbriefen bestand etwas Verkaufsneigung.

Preuß. Hypothekenbank und Preuß. Bodenkredit Akt.⸗Bank Gold.⸗Komm. stellten sich je ½¼ % niedriger. Liquidationspfand⸗ briefe lagen teilweise etwas fester. Von Stadtanleihen stiegen 28er Breslau um %% und 27er Königsberg Gold um ½ . Reichs⸗ und Länderanleihen wurden zumeist auf Vortagsbasis gehandelt, 30er Holstein gaben jedoch um ½ % nach. Bei den Indnstrieobligationen kamen Aschinger, die ex Coupon gehandelt wurden, 1 % % niedriger zur Notiz. Feldmühle büßten % ein, während Harpener sich um ½ % befestigen konnten.

Am Geldmarkt ermäßigten sich die Blankotagesgeldsätze auf 2 % bis 3 o.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung blieben der Dollar mit 2,497 und der holl. Gulden mit 135,88 unv. Das engl. Pfund gab auf 11,87 (11,89), der fr. Franc auf 6,645 (6,65) und der Schw. Franken auf 56,66 (56,69) nach.

Generalmajor von Hanneken übernimmt die Leitung der Hauptabteilung I des Reichswirt⸗ schaftsministeriums.

Reichswirtschaftsminister Funk empfing den in das Reichs⸗ luftfahrtministerium zurückversetzten Generalmajor Löb zur Ver⸗ abschiedung. Bei dieser Sb sprach der Reichswirtschafts⸗ minister dem Generalmajor Löb seinen Dank und seine An⸗

erkennung 1 die wertvolle Mitarbeit aus, die er als Leiter der

Hauptabteilung I des Reichswirtschaftsministeriums geleistet hat.

„Mit der Leitung der Hauptabteilung I des ““ ts⸗ ministeriums hat der Reichswirtschaftsminister Funk den Leiter der Hauptabteilung II, Generalmajor von Hanneken, be⸗ auftragt, der von jetzt ab beide Hauptabteilungen gemeinschaäͤftlich führen wird.

Devisenbewirtschaftung.

Mitnahme von Zahlungsmitteln in die sudeten⸗ deutschen Gebiete. Nachdem die sudetendeutschen Gebiete durch die Verordnung

über die Einführung der über die Devisenbewirt⸗ rke

shafwng und den Zahlungsverkehr mit dem Ausland in den udetendeutschen Gebieten vom 26. Oktober 1938 zum Inland im Sinne der Devisenbestimmungen erklärt worden sind, hat der Reichswirtschaftsminister durch Runderlaß 126/388 D. St. Ue. St. die bislang noch bestehenden devisenrechtlichen Beschrän⸗ kungen die Mitnahme von Zahlungsmitteln aus dem bis⸗ erigen Reichsgebiet in die sudetendeutschen Gebiete mit sofortiger Virkung aufgehoben. Die Mitnahme von tschechoslowakischen Geldsorten in die sudetendeutschen Gebiete ist jedoch noch bis auf weiteres verboten, eine Ausnahme besteht nur für tschecho⸗ Geldsorten bis zu 300 tschechoslowakischen Kronen für en Durchreiseverkehr nach der Tschechoflowakei.

Erläuterungen zur Verordnung über die Ein⸗ führung der Gesetzgebung über die Devifen⸗ bewirtschaftung und den Zahlungsverkehr mit dem Ausland in den sudetendeutschen Gebieten.

Mit dem Runderlaß 127/38 D. St. 58/38 Ue. St. erläutert der Reichswirtschaftsminister einzelne Vorschriften der Verord⸗ nung über die Einführung der Gesetzgebung über die Devisen⸗ bewirtschaftung und den Zahlungsverkehr mit dem Ausland in den sudetendeutschen Gebieten vom 26. Oktober 1938 (Reichsgesetz⸗ blatt I S. 1511). Gleichzeitig enthält der v allgemeine Hinweise über die devisenrechtliche Behandlung der Wareneinfuhr und des Kapit behccas der sudetendeutschen Gebiete.