Die Marktordnung als Höchstleist ungs⸗ faktor.
Stabsamtsführer des Reichsnährstandes Dr. Re ischle
hielt heute im Reichssender Berlin einen Rundfunkvortrag
über das Thema „Die Marktordnung des Reichsnährstandes als Höchstleistungsfaktor der Volkswirtschaft“.
Nach einem Rückblick auf die Darstellungen des Generalfeld⸗ marschalls Göring und des Reichsministers Darré auf dem Reichsparteitag über unsere Ernährungslage und einer lehrreichen Gegenüberstellung der Steigerung der Ernteerträge seit der Machtübernahme betonte Stabsamtsführer Dr. Reischle, daß gute Ernten nicht vom Himmel zu fallen pflegen. Der Wille des deut⸗ schen Landvolkes zur Höchstleistung zeigt sich durch den gewaltigen Einsatz an Produktionsmitteln, der seit 1933 außerordentlich ge⸗ steigert wurde. Dies kam allerdings nur dadurch zustande, daß man die gesamte Ernährungswirtschaft aus den Spielregeln der spekulativen Börsengeschäfte herausnahm und den Gedanken einer
nationalsozialistischen Marktordnung in die Tat umsetzte. Es war somit eine Aufwertung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse mög⸗ lich, die aber nicht auf dem Rücken des Verbrauchers vorgenommen wurde, da die Preise der lebenswichtigsten Nahrungsmittel, wie Brot, Milch, Zucker, Kartoffeln, Butter, Margarine usw., seit 1932 unverändert geblieben sind. Diese Stabilisierung mittels des Instrumentes der Marktordnung war eine entscheidende Vor⸗ aussetzung für die Arbeitsschlacht und damit für die Lösung des Arbeitslosenproblems. So ist die Marktordnung als volks⸗ und betriebswirtschaftlicher Höchstleistungsfaktor ersten Ranges zu werten. Aber nicht auf die bäuerlichen Erzeugerbetriebe, sondern auch auf die be⸗ und verarbeitenden und die Verteilerbetriebe hat die Marktordnung leistungssteigernd gewirkt. Die theoretischen Einwände, daß die Ausschaltung der Privatinitiative zur Lei⸗ tungsminderung führe, haben nicht recht behalten. Im großen Durchschnitt gesehen haben alle jene angeblich leistungsmindern⸗ den Begleiterscheinungen unserer Marktordnung, wie Festgress ire Spanne, Kontingent usw., zur volks⸗ und betriebswirtschaft⸗ ichen Leistungssteigerung geführt. Nicht zuletzt ist das dadurch bewiesen, daß es gelang, eine große Zahl von existenzunfähigen Verteilern für die Produktion freizustellen, wo sie heute mit der Lupe gesucht werden.
Wie vorauszusehen war, hat sich unsere Marktordnung auch im Bereich der Außenhandelswirtschaft als ein Höchstleistungs⸗ aktor erwiesen, und zwar in politischer wie auch in wirtschaft⸗ licher Beziehung. Dr. Reischle zitierte hierfür als Bespiel das jugoslawische Wirtschaftsblatt „Jugoslowenski Lloyd“, das die ge⸗ plante Finanzoffensive Englands und Frankreichs im Südosten mit der Feststellung ablehnte, daß Deutschland mit seiner Markt⸗
der niederländischen Regierung.
Amsterdam, 31. Oktober. Neun führende Männer der nieder⸗ ländischen Wirtschaft, unter ihnen der Präsident der Niederländi⸗ schen Bank, Trip, und der ehemalige Präsident der Inter⸗ nationalen Handelskammer, Fentener van Vlissingen, haben eine
.
Denkschrift an die Regierung gerichtet, in der scharfe Kritik an der niederländischen Finanzpolitik geübt wird. Der durch die Regierung veröffentlichte Haushaltsplan gäbe die Staatsausgaben keineswegs richtig wieder. Die Unterschüsse zeigten von Jahr zu Jahr eine sorgenerweckende Zunahme. Hierbei werde bei der Zu⸗ sammenstellung des Haushaltsplanes die Tilgung der Staats⸗ schulden nicht genügend berücksichrigt. Ausgaben, die aus den lau⸗ fenden Mitteln bestritten werden, müßten als Kapitalausgaben verbucht werden. Die Einzahlungen in die Pensionskassen seien ungenügend. Im Haushaltsplan für 1939 werde der Unterschuß auf 61 Mill. hfl. beziffert. Wenn man jedoch die oben angeführte Fehlerquelle berücksichtige, erhöhe sich der tatsächliche Unterschuß auf mindestens 198 Mill hfl. Hierbei seien die Ausgaben zur Trockenlegung der Zuidersee nicht berücksichtigt. Die Staatsschuld sei in den letzten Jahren erschreckend gewachsen. Im Zeitabschnitt von 1930 bis 1936 stieg sie nach amtlichen Angaben um 700 Mill. hfl. Hiervon seien 500 Mill. hfl. für unproduktive Aus⸗ gaben verwandt worden. 1937 stieg die Staatsschuld um 230 Mill. hfl. Hierbei sei die Uebernahme der Steuerschulden durch den Staat nicht berücksichtigt. In den Jahren 1938/39 müßte die Zunahme der Staatsschulden auf mindestens 450 Mill. hfl. ge⸗ schätzt werden. Dies ergäbe eine Gesamtzunahme der Staats⸗ schulden in den letzten neun Jahren um mindestens 1,38 Mil⸗ liarden hfl. Wenn man die Verpflichtungen des Staates auf dem Gebiete der Sozialversicherungen und der Pensionszahlungen hin⸗ zurechnet, erhöhe sich diese Zahl auf rund 1,5 Milliarden hfl. Nach Ansicht der Verfasser dieser Denkschrift sei es unmöglich, die Unter⸗ schüsse lediglich durch erhöhten Steuerdruck zu beseitigen, da das niederländische Volksvermögen in der letzten Zeit schwere Ein⸗ bußen erlitten habe. Weitere Steuererhöhungen müßten sich zudem ungünstig auf den Arbeitsmarkt auswirken und zur Er⸗ höhung der Arbeitslosigkeit, also zu einer weiteren Vergrößerung der Staatsausgaben, führen. Sehr energische Sparmaßnahmen seien auf der ganzen Linie notwendig. Das niederländische Volk müsse erkennen, daß es gegenwärtig über seine Verhältnisse lebe und daß dieser Zustand auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden könne.
—
Unveränderte belgische Kohleneinfuhrkontingente.
Brüssel, 31. Oktober. Nachdem vor einigen Tagen bei den deutsch⸗belgischen Kohlenverhandlungen das Einfuhr⸗Kontingent für Deutschland auf alter Höhe für die Dauer eines Jahres fest⸗ gesetzt wurde, wird nunmehr in Brüssel bestätigt, daß auch den niederländischen Unterhändlern ein unverändertes Kontingent zu⸗ gestanden wurde. Wie verlautet, sollen — entgegen stark verbrei⸗ teten anders lautenden Gerüchten — auch das englische und pol⸗ nische Kohlenkontingent nicht verändert werden.
E11“ —
Autarkie schließt Warenaustausch nicht aus.
Mailand, 31. Oktober. Auf dem Kongreß für das Studium der Autarkie, der im Zusammenhang mit der großen Autarkie⸗ ausstellung gegenwärtig in Turin abgehalten wird, hielt der italie⸗ nische Miister für den Waren⸗ und Devisenverkehr Guarneri eine große Rede, in der er die bisher erzielten Erfolge und die noch anzustrebenden Ziele der von Italien befolgten Wirtschafts⸗ politik darlegte. Als eine der Hauptforderungen ezeichnete er die Verringerung des passiven Handelsbilanzsaldos bis zu seinem voll⸗ ständigen Verschwinden. Die zahlreichen Anstrengungen hätten es Ftalien ermöglicht, die Periode der Weltwirtschaftsdepression ohne Erschütterungen zu überwinden. Es sei gelungen, den Erzeugungs⸗ rhythmus nicht nur auf seiner Höhe zu halten, sondern auch die Lage der eigenen Handesbilanz ständig zu verbessern. Die Kon⸗ jnnktur Italiens habe gegenüber der Weltkonjunktur einen ent⸗ schiedenen Vorsprung. Während die Konjunkturkurve der Welt⸗ wirtschaft absteigend war, sei die Italiens aufsteigend geblieben.
ordnung von den Schwankungen des Weltmarktes unabhängig sei und gute und feste Preise garantiere.
Zusammenfassend sei gesagt, daß die Marktordnung in der Ernährungswirtschaft weder als rein theoretisches Prinzip ge⸗ dacht war, noch das lebendige Leben in ein vorgedachtes starres System gebannt und damit auf die Dauer abgerötet hat. Sie hat 8 vielmehr heute auch bereits praktisch als ein lebendiges und unktionsfähiges Teilstück jener großen arteigenen Ordnung er⸗ wiesen, durch die nach nationalsozialistischer Erkenntnis und nach dem Willen des Führers das Leben des deutschen Volkes für die Ewigkeit gewährleistet werden sollen.
Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 7. bis 12. November 1938.
.
Dienstag, 8. November.
Berlin: Deutsche Unionbank A.⸗G., Berlin, ao. 12 Uhr.
Berlin: Salzdetfurth A.⸗G., Berlin, 12 Uhr.
Braunschweig: Braunschweigische A.⸗G. für Jute⸗ und Flachs⸗ Industrie, Braunschweig, 11 Uhr. .
Neuß: Neußer Papier⸗ und Pergamentpapierfabrik, Neuß,
1 ½¼ Uhr. Mittwoch, 9. November.
—
Donnerstag, 10. November. Düsseldorf: Metall⸗, Walz⸗ und Plattierwerke Hindrichs⸗Auffer⸗ mann A.⸗G., Wuppertal⸗Oberbarmen, 18 ½¼ Uhr.
Freitag, 11. November.
Berlin: Duxer Porzellan⸗Manufactur A.⸗G., vorm. Ed. Eichler,
Berlin, ao., 11 Uhr. “ Halle: Ammendorfer Papierfabrik, Ammendorf, 12 Uhr. Breslau: E. F. Ohle’s Erben A.⸗G., Breslau, 15 Uhr. 9 Köln: .“ Jülich Alex. Schoeller & Co. A.⸗G., Jülich,
15 Uhr. Offenbach: Schuhfabrik Herz A.⸗G., Offenbach, 11 ½ Uhr. Schöllkrippen: Kahlgrund⸗Eisenbahn A.⸗G., Schöllkrippen,
15 ½ Uhr. 3 Sonnabend, 12. November.
Bremen: “ Stärkefabriken A.⸗G., Bad Salzuflen, ao. 11 r. Kiel: W. Jacobsen A.⸗G., Kiel, 12 Uhr.
1 111A1“.“ 8
Der Minister erläuterte dann an Hand von Zahlenmaterial die Wirtschaftslage und die Handelsbilanz und unterstrich deren beträchtliche Verbesserung durch die Autarkiepolitik. Wenn der bisherige Rhythmus in den kommenden Monaten anhalte, wie die Angaben des ersten Drittels vom Oktober vermuten lassen, dann werde das Passivum der Handelsbilanz, das 1937 5,64 Mil⸗ liarden Lire erreicht hatte, in diesem Jahre nur wenig mehr als drei Milliarden Lire ausmachen. Minister Guarneri betonte, daß in jedem Wirtschaftszweige noch weitere Anstrengungen gemacht werden müßten, und wies insbesondere auf die in Durchführung befindlichen Maßnahmen auf dem Gebiete der flüssigen Brenn⸗ stoffe hin, bei denen Italien für einen immer steigenden Verbrauch zu sorgen habe. Im Außenhandel müsse die Ausfuhr immer weiter gesteigert werden, damit ein großer Teil der egenwärtigen Einfuhr gedeckt werden könne. Die italienische Ausfiehr müsse sich auf die Entwicklung der vv von hoher Qualität und Marke gründen und die Erzeugnisse von der Landwirtschaft bis zur Metallindustrie, von der Präzisionsmaschinenindustrie bis zu den chemischen und pharmazeutischen Produkten umfassen. Minister Guarneri erklärte schließlich, daß Autarkiepolitik und internationaler Warenaustausch keineswegs entgegengesetzte Be⸗ friffe seien. Die Autarkiepolitik sei nicht mit wsrischaftii er Ab⸗ chließung gleichzusetzen.
Vorläufige Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Tschecho⸗Slowakei und dem Sudetenland.
Prag, 31. Oktober. In der Sammlung der gesese und Ver⸗ ordnungen erscheint soeben die Verfügung der Tschecho⸗Slowa⸗ kischen Nationalbank, mit der auf Grund des zwischenstaatlichen Protokolls vom 24. Oktober d. J. mit Gültigkeit vom 1. No⸗ vember d. J. der Zahlungsverkehr zwischen der Tschecho⸗Slowa⸗ kischen Republik und dem Sudetenland vorläufig geregelt wird. Zur eni hrng der gegenseitigen Zahlungen von Geschäften mit Waren wird bei der Tschecho⸗Slowakischen Nationalbank das „Sudetendeutsche Warenkonto der Deutschen Verrechnungskasse“ und für die Durchführung der sogenannten sich wiederholenden vtnenac gkun en (Pensionen, Renten, Zinsgenüsse usw.) das „Sudetendeutsche Spezialkonto der vet. Verrechnungskasse“ bei der Tschecho⸗Slowakischen Nationalbank errichtet. Die Konten werden in Reichsmark sowohl tschecho⸗slowakischer⸗ als auch reichsdeutscherseits geführt. Die Zahlungen der sudetendeutschen Schuldner werden entsprechend den reichsdeutschen Devisenvor⸗ schriften in Reichsmark erfolgen. Tschecho⸗slowakischerseits werden die Zahlungen zugunsten der sudetendeutschen Gläubiger ent⸗ sprechend den scecho⸗stawatschen Devisenvorschriften in tschechi⸗ chen Kronen bei den Banken erfolgen, die als Sammelstellen bereits für das tschecho⸗slowakisch⸗deutsche Clearing fungieren. Für die Durchführung von Ueberleitungen der sogenannten ein⸗ maligen Zahlungen und Kapitalverpflichtungen wird bei der Tschecho⸗Slowakischen Pationalbank das „Sudetendeutsche Son⸗ derkonto der Deutschen Verrechnungskasse“ und ein gleiches Konto der Tschecho⸗Slowakischen Nationalbank bei der Deutschen Ver⸗ rechnungskasse in Berlin errichtet. Die Zahlungen über diese Konten können nur nach vorherigem Uebereinkommen zwischen der “ Nationalbank und den entsprechenden deutschen behördlichen Stellen durchgeführt werden. Für die Ein⸗ S auf das Sudetendeutsche Sonderkonto der Deutschen
errechnungskasse bei der Tschecho⸗Slowakischen Nationalbank gilt die Einschränkung, daß die Zahlungen nur bei der Tschecho⸗ Slowakischen Nationalbank erfölgen können. Für die Liquidie⸗ rung von Anweisungen aus diesen Konten werden Sonder⸗ bedingungen gelten, welche die Tschecho⸗Slowakische Nationalbank im Einvernehmen mit dem Finanzministerium bestimmen wird. Für die Zuteilung von Zahlungsmitteln für nicht geschäftliche Reisen in das Sudetenland gilt bis auf weiteres der gleiche Vor⸗ gang wie bei Zuteilungen ins Altreich. Die Tschecho⸗Slowakische Nationalbank weist für diese Reisen Reisemark zu, allerdings nur insoweit, als sie nicht erschöpft sind. “ 8 8
* 1u“ 1
Für den tschecho⸗slowakisch⸗sudetendeutschen Warenaustausch wurde ein Clearingkurs von 1 Reichsmark gleich 11,50 Tschechen⸗
kronen festgesetzt 1“ “
Antimon⸗Regulus. .
— — Aegypten (Alexandrien
Notierungen .““ der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 1. November 1938.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 98 bis
desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99,0/. . . . „ 2 22„, 222 à820 72—0⸗0
Reinnickel 98 — 99 % neesesehes . 36,60 — 39,60
RM für 100 kg
Feinsilber
„ „ 9 22
fein
In Verlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten. Telegraphische Auszahlung.
31. Oktober Geld Brief
12,205 0,628
Geld Briey
12,185 0,626
42,28
0,148 3,053 53,04 47,10 11,885
68,27 5,24 6,652 2,357
136,02 14,76 53,14
13,11 0,694
5,706 2,484 48,85
42,02 59,70
47,10 10,78
12,155 0,622 42,20
12,175 0,624 42,20
1 äãgypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga
1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 Kronen
100 glotv 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 61,06 100 Franken 56,60 100 Peseten — 100 Kronen 8,591 1 türk. Pfund] 1,978 100 Pengö — 1 Goldpeso 0,999 2,495
1 Dollar
und Kairo).. Argentinien (Buenos “ Belgien (Brüssel. u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de Vanr9). Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig). England (London).. Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykijavik). Italien (Nom und Mallanbd) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ SG8)6 Norwegen (Oslo) .. Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Bearcelona).. Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
0,146
3,047 52,94 47,00 11,855
68,13 5,23 6,638 2,353
135,74 14,74 53,04
13,09 0,692
5,694 2,480 48,75
41,94 59,58
47,00 10,76
0,146
3,047 53,03 47,00 11,875
68,13 5,24 6,643 2,353
135,74 14,76 53,13
13,09 0,693
5,694 2,480 48,75
41,94 59,68
42,00 10,78 61,16 56,63
61,18 56,72 5,591 1,978 0,999 2,495
8,609 1,982
1,001 2,499
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
31. Oktober Geid Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205
2,467 2,487
2467 2,487
0,596 0,616 42,08 42,24 1“
52,87 53,09 47,01 47,19 11,85 11,89 11,85 11,89
5,20 5,24 6,61 6,63 135,46 136,00
13,07 13,13 5,63 5,67 2,452 2,472
41,70 41,86 59,52 59,76 47,01 47,19
1. November Geld Brief Notiz 20,38 20,46 für 16,16 16,22 [1 Stück 4,185 4,205
1 Dollar 2,467 2,487 1 Dollar 2,467 2,487 1 Pap.⸗Peso 0,594 0,614 100 Belga 42,08 42,24 1 Milreis 0,11 0,13 Bulgarische 1100 Leva — — Dänische. .100 Kronen 52,78 53,00 Danziger. 100 Gulden 47,01 47,19 Englische: große. 1 engl. Pfund] 11,83 11,87 1 £ u. darunter 1 engl. Pfund 11,83 11,87 Estnische 100 estn. Kr.] — — innische . 100 finnl. M. 5,19 5,23 Fin che . 100 Frs. 6,605 6,625 Fel ndg. “ Gulden 135,46 136,00 talienische: große. Lire — — 2 e 13,07 13,13 5,63 5,67 2,452 2,472
100 Lire u. darunt. 100 Lire Litauische 1100 Litas 41,70 41,86 und neue 500 Lei 100 Lei — 61,14 100 Frs. u. darunt. 100 Peseten
Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars.. Amerikanische: 1000 — 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische.. Belgische.. Brasilianische..
— —
61,24 56,70 56,70
1,91
61,00 56,48 56,4
1,89
Jugoslawische 100 Dinar Kanadische. l kanad. Doll Lettländische 100 Lats Norwegische .100 Kronen 59,42 59,66 Polnische. . 100 Zlotv 47,01 47,19 Rumänische: 1000 Lei 100 Lei . — 590 Lei. . 88 wedische. Kronen
Schweizer: große. 100 Frs. 56,67
große r. 100 Frs. 56,67 1,91
Spanische.. . Türkische l türk. Pfund 100 Pengö
Ungarische ...
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage
Verantwortlich: für
für den Verlag: . Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lanttzzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaf 1“ Berlin, Wilhelmstr. 323.ͤ
Vier Beilagen
leinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandel
85 8
gelbe 48,00 bis 50,00 ℳ, Speiseerbsen,
I1““
n Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und
Erste Beilage
eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Dienstag, den 1. November
1938
(Fortsetzung.)
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 31. Oktober 1938: Gestellt 18 556 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 1. November auf 65,25 ℳ (am 31. Oktober auf 65,25 ℳ) für 100 kg.
Berlin, 31. Oktober. mittel. handels
Preisnotierungen für Nahrungs⸗ (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Bohnen, weiße, mittel 37,00 bis 38,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen —,— bis —,— ℳ, Linsen, kleine, käferfrei 46,00 bis 52,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 52,00 bis 58,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 66,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum, Vict. Riesen, gelbe 50,00 bis 53,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe 53,00 bis 54,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 61,00 bis 62,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen III 58,00 bis 59,00 ℳ, Grüne Erbsen 53,00 bis 55,00 ℳ, Reis: Rangoon*) 25,50 bis 26,50 ℳ, Saigon, ungl.*) 29,00 bis 30,00 ℳ, Italiener, ungl.*) 30,50 bis 31,50 ℳ, Gerstengraupen, fein, 0/0 bis 5/0 *) 42,50 bis 43,50 ℳ †), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 41,50 bis 42,50 ℳ †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 *v), 35,00 bis 36,00 ℳ †), Gerstengrütze*), alle Körnungen 35,00 bis 36,00 ℳ †), Hafer⸗ flocken*), entspelzt und entbittert 46,00 bis 47,00 ℳ †), Hafer⸗ rütze *), gesotten, alle Körn. 46,00 bis 47,00 ℳ †), Roggenmehl, TCpe 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl, Type 812 (Inl.) 33,95 bis —,— ℳ, Weizengrieß, Type 450 38,85 bis —,— ℳ, Kartoffel⸗ mehl, hochfein 37,15 bis 37,65 ℳ, Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,— ℳ, Roggenkaffee, lose 39,10 bis 40,10 ℳ †), Gersten⸗ kaffee, lose 41,00 bis 42,00 ℳ †). Malzkaffee, lose 45,50 bis 46,50 ℳ †), Rohkaffee, Robusta u. Westafrikaner 266,00 bis 284,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 270,00 bis 320,00 ℳ, Rohkaffee, gewaschen, Südamerikaner 310,00 bis 368,00 ℳ, Roh⸗ kaffee, gewaschen, Zentralamerikaner 326,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 364,00 bis 399,00 ℳ, Röstkaffee, gew., Südamerikaner 392,00 bis 500,00 ℳ, Röstkaffee, gew., Zentralmerikaner 428,00 bis 570,00 ℳ, Röstkaffee, gering 340,00 bis 376,00 ℳ, Kakao, stark entölt 130,00 bis —,— ℳ, Tee, chines.
⁊810,00 bis 900,00 ℳ, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 ℳ, Ring⸗
äpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,— ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,— ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Aus⸗ lese ¼ Kisten 52,00 bis 57,00 ℳ, Korinthen choice Amalias —,— Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,— ℳ, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,— ℳ, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces is —,— ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 183,04 bis —,— ℳ⸗ Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, Speck, inl., ger. —,— bis —,—. ℳ, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis 294,00 ℳ, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,— ℳ, seine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis 288,00 ℳ, feine Molkereibutter, gepackt. 290,00 bis —,— ℳ, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis 280,00 ℳ, Molkereibutter, gepackt 282,00 bis —,— ℳ, Landbutter in Tonnen 256,00 bis 258,00 ℳ, Land⸗ butter, gepackt 260,00 bis —,— ℳ (die Butterpreise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 ℳ Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00 ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,— ℳ, Allgäuer Roma⸗
—,— bi
tour 20 % 120,00 bis —,— ℳ, Harzer Käse 68,00 bis 74,00 ℳ.
(Preise in
*) Nur für †) Die zweiten Prei
Serich
Dan London „ Berlin. Warschau Paris. . Zürich.. Brüssel..
Amsterdam.
Stockholm
Kopenhagen
SeIo New York Mailand.
Budapest,
Reichsmark.)
8
Wertpapiermärkten.
8 Devisen. zig, 31. Oktober. (D. N. B.)
1 Pfund Sterling 1 100 RM (verkehrsfrei). ö. 100 Zloty (verkehrsfrei) . 100 Franken...
212
100 Franken. 2 120
—. 100 Belga. ’ —. 100 Gulden 1 . 289 —. 100 Kronen 2 130 —. 100 Kronen 28
100 Kronen
(Kabeh 8
.100 Lire (verkehrsfrei) .. 31. Oktober.
Berlin 136,20, Zürich 77,45, Belgrad 7,85.
London, später 475,06, Paris 178,71, Italien 90, Lissabon 110,15,
1. November.
Geld
25,32 *
99,80 14,15 66 89,87 17 43 113,02 u 127,24 1 USA⸗Dollarx 5,3195 28,05 (D. N. B.) [Alles in Pengö.]
Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. se verstehen sich auf Anbruchmengen.
88 8
te von auswärtigen Devisen⸗
Brief 25,42 212,96 100,20 14,23 121,14 90,23 290,23 130,97 113,48 127,76 5,3355 28,15
(D. N. B.) New York 475,18, Amsterdam 8,73 ⁄⅜, Brüssel 28,11,
31, Berlin 11,87 ⅞, Schweiz 20,94 ½, Spanien 100,00 nom.,
Kopenhagen 22,40, Istanbul 590,00
25,31, Buenos Aires Import 16,12 B., Rio de Jan
Amst
73,60, London 8,74 ¼, New York 18
erdam, 31. Oktober.
(D. N. B.) [Amtlich.] 3¹8⁄16, Paris 490,00, Brüssel
B., Warschau eiro 2,97 B. Berlin
31,10, Schweiz 41,74, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 43,97 ⅛,
Kopenhagen 39,07 ½8, Stockholm Zürich,
11,71 ½, London 20,94, New York 44011⁄196,
23,17 ½, Madrid —,—, Berlin 176,25,
1. November. (D. N. B.) 111,40
105,22 ½, Kopenhagen 93,50, Istanbul 350,00.
Kopenhagen, 31. Oktober. New York
472,50, Berlin 188,35,
45,07 ¼, Prag 633,00.
Uhr.] Paris
Brüssel 74,52 ½, Mailand Stockholm 107,87 ⅛, Oslo
(D. N. B.) London 22,40, Paris 12,70, Antwerpen 79,70,
ürich 107,10, Rom 25,00, Amsterdam 256,50, Stockholm 115,55, slo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 16,35, Warschau 89,10.
Stockholm,
31. 2Oktober. (D. N. B.) L.
ondon 19,42,
Berlin 164,00, Paris 10,95, Brüssel 69,25, Schweiz. Plätze 93,00, Amsterdam 222,50, Kopenhagen 86,80, Oslo 97,70, Washington 408,00, Helsingfors 8,60, Rom 21,60, Prag 14,20, Warschau 77,50.
Oslo, 31. Oktober.
(D. N. B.) London
19,90, Berlin
168,50, Paris 11,35, New York 419,50, Amsterdam 228,50, Zürich
95,75, Helsingfor
8,90, Antwerpen 71,50, Stockholm 102,85,
Kopenhagen 89,25, Rom 22,35, Prag 14,65, Warschau 79,75.
Moskau, 25. Oktober.
(D. N. B.)
Pfund 25,22, 100 Reichsmark 212,12.
Lond
on, 31. Oktober.
1 Dollar 5,30, 1 engl.
(D. N. B.) Silber Barren prompt
19 ⅜, Silber fein prompt 2153⁄16, Silber auf Lieferung Barren 19 7⁄16, Silber auf Lieferung fein 21,00, Gold 146/0 ½.
Frankfurt a. besitzanleihe 130 ⁄,
Wertpapiere. M., 31. Oktober.
1 (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ Aschaffenburger Buntpapier 95,50, Buderus
Eisen 113,50, Cement Heidelberg 156,50, Deutsche Gold u. Silber 209,50, Deutsche Linoleum 160,50, Eßlinger Maschinen 112,00, Felten u. Guill. 137,00, Ph. Holzmann 154,75, Gebr. Junghans 102,50, Lahmeyer 127,00, Laurahütte 17,00, Mainkraftwerke —,—,
Rütgerswerk 148,00, Voigt u. Häffner
—
—,—, Zellstoff Waldhof
Hamburg, 31. Oktober. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 114,00, Vereinsbank 127,75, Hamburger Hochbahn 80,00, Hamburg⸗Amerxika Paketf. —,—, Hamburg⸗Südamerika 126,50, Nordd. Aoyd 80,25, Alsen Zement 174,00, Dynamit Nobel 83,00 B., Guano 101,00, Harburger Gummi 193,00, Holsten⸗Brauerei 122,50, Neu Guinea 160,00, Otavi 28,25.
Wien, 31. Oktober. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 99,00, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 97,75, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds. 1934 99,00, 6 % Wien 1934 98,25, Donau⸗ Dampfsch.⸗Ges. 98,00, A. E. G.⸗Union Lit. A 50,00 G., Alpine Montanges. 23,00, Brau⸗AG. Oesterreich 98,00 G., Brown⸗ Boveri 65,00 G., Egydyer Eisen u. Stahl 168,00, Eisenb. Verk.⸗Anst. öst. 74,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. 16,00, Enzesfelder Metall 17,00 G., Felten⸗Guill. 110,00 G., Gummi Semperit 86,00, Hanf⸗Jute⸗Textil 74,00, Hirtenberger 120,00 G., Kabel⸗ u. Drahtind. 100,00, Krupp⸗Berndorf 101,50, Lapp⸗Finze AG. 66,00, Leipnik⸗ Lundb. —,—, Leykam⸗Josefsthal 46,00 G., Neusiedler AG. 56,10, Perlmooser Kalk 340,00 G., Schrauben⸗Schmiedew. 106,00, Siemens⸗ Schuckert 167,00, Simmeringer Msch. 43,50, „Solo“ Zündwaren — — Sv. Magnesit 90,00, Sterrische Wasserkraft 24,10, Steyr⸗Daimler⸗Puch —, Steyrermüyl Papier 55,00 G., Veitscher Magnesit 15,25, Waagner⸗Biro 129,50, Wienerberger Ziegel 105,00 G.
Amsterdam, 31. Oktober. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 97¹5⁄16, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 24,25, 4 % England Funding Loan 1960—1990 79,00, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 35,50, Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 411 ⁄16 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 231,00 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 144,25 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 329,75 M., Philips Petroleum Corp. (Z) 29 ⁄16, Shell Union (Z) 11 16, Holland Amerika Lijn 114,00, Nederl. Scheepvaart Unie 121,00, Rotter⸗ damsche Lloyd 110,00, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 233,75 M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 19,50, 6 % Preußen 1927 (nat.) 20,50, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) 23,00, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 19,25, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) 31,75, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Aciéries Réunies) 117,00, 7 % Rob. Bosch A. G. E1 Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) —,—, 6 % Gelsenkirch. Bergwks. A. G., verläng. Notes (nat.) —,—, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben F. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 %
hein⸗Elbe Union (nat.) 30 ⅞1, 7 % Siemens u. Halske 1925 (nat.) —,—, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) 55,75, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) 52,50 G., 6 6 % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C (nat.) 34,50 G., 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) 37,50, Amsterdamsche Bank 140,00, Rotterdamsche Bank Vereeng. 132,00, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 58,00, Holl. Kunstzijde Unie 58,50, Internat. Viscose Comp. —,—, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, Algem. Nederl.⸗Ind. Elec⸗ triciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 257,00, Montecatini —,—. “
(3) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.
8
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Bradford, 31. Oktober. (D. N. B.) Am Wollmartt war die Stimmung nicht sonderlich fest. Neue Abschlüsse kamen nur in geringer Zahl zustande. Die Garnpreise blieben unverändert.
Gffentlicher Anzeiger.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen,
5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften,
8, Kommanditgesellschaften auf Aktien,
9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften. 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen rebaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. VBerufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
Die Aktiengesellschaften, Komman⸗ ditgesellschaften auf Aktien usw. werden auf die ihnen nach dem Handelsgesetzbuch obliegende Ver⸗ pflichtung, bestimmte Bekannt⸗ machungen im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger erscheinen zu lassen, hin⸗ gewiesen.
von 5 v. H.
fangenen halben Monat.
des Gesetzes vom 19.
und R.⸗St.⸗Bl.
Zu der
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
[45013] Steuersteckbrief und Vermögens⸗ beschlagnahme. Der Siegfried Leipziger, geb. 26. 3.
genannten
Verordnung setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗
für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit folgenden ange⸗
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Reichs⸗ fluchtstenervorschriften in der Fassung
12. 1937
— R.⸗G.⸗Bl. 1937 Teil I Seite 1305 1934 Seite 599 — wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der vufbrüche auf Reichsfluchtsteuer nebst
chlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1
festzu⸗
1893 in Schlichtingsheim, und Ehefrau oder Grundbesitz haben,
Ellen geb. Schalscha, geb. 25. 2. 1901 in Gera, zuletzt wohnhaft in Breslau, Kürassierstr. 3, zur Zeit im Ausland, nähere Adresse unbekannt, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 44 032 RM, die am 7. September 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag
— 86
das
eines Monats, dem Finanzamt Anzeige Steuerpflichtigen
8
s Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb unterzeichneten über zustehenden Forde⸗
die den
rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser
der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reiche gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis tvifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vesegtic oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.
„Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11. Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften unverzüglich dem Amtsrichter
Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1
[45014]
früherer In⸗
des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Breslau, den 24. Oktober 1938. Finanzamt Breslau⸗Süd. Carganico.
Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme. roßhändler Rudolf Meyer, aber der Firma Christian Baldus in Koblenz, geboren am 16. Fe⸗ bruar 1903 in Koblenz, zuletzt wohnhaft in Koblenz, Bahnhofstraße 5, zur Zeit in Nizza (Frankreich), schuldet dem Deut⸗ chen Reich eine Reichsfluchtsteuer von 73 347,50 RM — jetzt noch 26 288,59 Reichsmark —, die am 15. August 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert (mindestens 2 vom Hundert des Rückstandes) für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Nach § 9 Ziff. 2 ff. der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer vom 8. 12. 1931 in der Fassun 19. 12. 1937 (7SBl. I S. 1385) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der An⸗ prüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu⸗ chlägen, auf die § 9 Ziff. 1 der Vor⸗ chriften über S.Seee,e gemãß estzusetzende Geldstra
Steuer⸗ und Strafverfahren entstande⸗ nen und entstehenden Kosten beschlag⸗
Der Lederß
Monat.
ia-Sg
s ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken.
Sie werden hiermit aufgefordert, späte⸗ stens innerhalb eines Monats dem un⸗ terzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zweche der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er z. Zt. der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 Reichsfluchtsteuervorschrif⸗ ten, sofern nicht der Tatbestand der ETET oder der Steuerge⸗ fährdung (§§ 396, 402 Reichsabgabenord⸗ nung) erfüllt ist, wegen Steuerord⸗ nungswidrigkeit (§ 413 Reichsabgaben⸗ ordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 Reichsfluchtsteuer⸗ vorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahn⸗ dungsdienstes und des Zollfahndungs⸗ diengtes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen vorläufig festzunehmen, wenn er im In⸗ land betroffen wird. .
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 Reichsfluchtsteuervorschrif⸗
des Gesetzes vom
e und auf alle im
ben, das Ver⸗
“