1938 / 262 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

und Staatsanzeiger Nr. 262 vom 9. November 1938.

S. 2

Leiter der Gastspielabteilung des Bühnennachweises Ernst Kühnly, Komturkreuz des Ordens der Krone von

G„en

Direktor der Akademie für Deutsches Recht Dr. Karl Lasch, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienst⸗ ordens.

Stabsführer des Jugendführers des Deutschen Reichs Mi⸗ nisterialrat Hartmann Lauterbacher, Komtur⸗ kreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Oberst Josef Lehmann, Komturkreuz des Königlich Un⸗ garischen Verdienstordens.

Reichsamtsleiter Alfred Leitgen, Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Jägermeister Gerhard Löbenberg, Offizierkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Leutnant Eduard Loew, Ritterkreuz des Königlich Ungari⸗ schen Verdienstordens. .“

Oberstleutnant Otto Lüdecke, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Oberst Sigfrid Paul Macholz, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Oberfeldwebel Wilhelm Manns, Königlich Ungarisches Goldenes Verdienstkreuz.

Oberstleutnant (E) Rudolf Graf von Marogna⸗Red⸗ witz, Offizierkreuz des Königlich Ungarischen Ver⸗ dienstordens.

Oberstleutnant Otto Marschall, Komturkreuz des König⸗ lich Ungarischen Verdienstordens.

Ministerialkanzleisekretär Anton Marx, Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Hilfsamtsgehilfe Willy Matthae, Königlich Ungarisches

Silbernes Verdienstkreuz.

Vizekonsul Rudolf Freiherr von Mentzingen, Komtur⸗ kreuz des Großherzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichenkrone. b 1““

Attaché Eduard Mirow, Ritterkreuz des Königlich Ungari⸗ schen Verdienstordens. 8

Direktor der Rheinmetall⸗Borsig A. G. Emil Müller,

Offizierkreuz des Königlich Ungarischen Verdienst⸗

ordens.

Oberstleutnant Hans⸗Ludwig Müller, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens. h

Hilfshauswart Helmut Müller, Königlich Ungarisches Sil⸗ bernes Verdienstkreuz.

Major Friedrich Mußbach, Offizierkreuz des Königlich

8 Ungarischen Verdienstordens.

Kraftwagenführer Kurt Nehls, Königlich Ungarisches Sil⸗

bernes Verdienstkreuz.

Legationssekretär Gottfried von Nostiz⸗Drzewiecki, des Königlich Ungarischen Verdienst⸗

8 ordens.

Hilfsamtsgehilfe Martin Nowak, Königlich Ungarisches

Silbernes Verdienstkreuz.

Reichskriegsopferführer Hanns Oberlindober, Komtur⸗ kreuz mit dem Stern des Königlich Ungarischen Ver⸗ dienstordens. ,

Generaldirektor der Rheinmetall⸗Borsig A.⸗G. Major a. D. Waldemar Pabst, Komturkreuz des Königlich Unga⸗ rischen Verdienstordens. 1 1

esandter Eberhard von Pannwitz, Großkreuz des König⸗

. lich Albanischen Skanderbeg⸗Ordens. 1

Ministerialdirektor Willi Parchmann, Komturkreuz mit dem Stern des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Oberst Georg Pfeiffer, Komturkreuz des Königlich Unga⸗ rischen Verdienstordens. 8

Prokurist der Rheinmetall⸗Borsig A.⸗G. Wilhelm Pflug,

Offizierkreuz des Königlich Ungarischen Verdienst⸗

ordens.

Oberstleutnant Ernst Philipp, Komturkreuz des Königlich

. Ungarischen Verdienstordens. 1

Amtsrat Paul Pingel, Offizierkreuz des Königlich Unga⸗

rischen Verdienstordens.

Reichsbahndirektor Geheimer Finanzrat Dr. jur. Friedrich

Flchel, Königlich Jugoslawischer St. Sava⸗Orden

2. Klasse.

Oberst Karl Prager, Komturkreuz des Königlich Ungari⸗ schen Verdienstordens.

Leutnant Otto Ritterkreuz des Königlich Ungari⸗ schen Verdienstordens.

Regierungsinspektor Walter Preuß, Ritterkreuz des König⸗

b lich Ungarischen Verdienstordens. 1

Amtsrat Rudolf Propp, Offizierkreuz des Königlich Unga⸗

rischen Verdienstordens. 1 .

Major (E) Erich Pruck, Offizierkreuz des Königlich Ungari⸗

8 schen Verdienstordens.

Heizer Franz Pufelski, Königlich Ungarisches Silbernes Verdienstkreuz. 1

Ministerialamtsgehilfe Oskar Putz, Königlich Ungarisches

Silbernes Verdienstkreuz. 1

Legationssekretär Josias von Rantzau, Offizierkreuz

des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Hauptmann (W) Friedel Rebeschies, Ritterkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Attaché Dr. Jacobus Reimers, Ritterkreuz des Königlich

3 Ungarischen Verdienstordens. ö

Hauptmann (W) Otto Reiner, Ritterkreuz des Königlich

Ungarischen Verdienstordens.

Reichskriegerführer Generalmajor a. D. Wilhelm Rein⸗ hard, Komturkreuz mit dem Stern des Königlich Ungarischen Verdienstordens

Oberst Otto Wilhelm von Renz, Komturkreuz des

Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Legationsrat Dr. Karl Resenberg, Komturkreuz des

Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Legationsrat Wilhelm Rieger, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens. .“

Hauptmann (W) Ernst Rulf, Ritterkreuz des Königlich

. Ungarischen Verdienstordens.

zzaz⸗Hauptsturmführer Franz Schädle, Ritterkreuz des

1 Königlich Ungarischen Verdienstordens.

zz⸗Gruppenführer Julius Schaub, Stern zum Komtur⸗

kreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens,

Feldwebel Ludwig Schauer, Königlich Ungarisches Sil⸗

bernes Verdienstkreuz.

Konsulatspraktikant Heinz Schaumann, Ritterkreuz des

. Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Hauptmann Max Schenk, Ritterkreuz des Königlich Un⸗

garischen Verdienstordens. 8

Major Joseph Schmid, Offizierkreuz des Königlich Un⸗

garischen Verdienstordens. 8

Ritterkreuz des

Komturkreuz des

Stabsarzt Dr. Bernhard Schmidt, Medaille des Ja⸗ panischen⸗Roten Kreuzes für außerordentliche Mit⸗ gliedschaft.

Oberfeldwebel Erich Schöttler, Königlich Ungarisches Goldenes Verdienstkreuz.

Major (E) Edgar Scholtz, Offizierkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Sekretärin Christa Schroeder, Ritterkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Vortragender Legationsrat Hans Schroeder, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Generalkonsul Stern des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Direktor der Rheinmetall⸗Borsig A.⸗G. Oberingenieur Her⸗ mann Schuler, Offizierkreuz des Königlich Ungari⸗

schen Verdienstordens.

Vizeadmiral Karl Schuster, Königlich Ungarischer Ver⸗ dienstorden 1. Klasse.

Amtsrat Dr. Richard Schwarz, Offizierkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Adjutant Horst⸗Günther Schweimer, Königlich Ungarischen Verdienstordens. 8

Generalleutnant Ernst Seifert, Königlich Ungarischer Verdienstorden 1. Klasse.

Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt Professor Albert Speer, Komturkreuz mit dem Stern des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Legationssekretär Gustav Adolf Baron Steengracht, Offizierkreuz des Königlich Ungarischen Verdienst⸗ ordens.

Dr. med. Robert Steinbach, Chefarzt, Sanatorium Glot⸗ terbad, Komturkreuz des Königlich Bulgarischen Zivil⸗ verdienstordens.

Hauptamtsleiter Herbert Stenger, Komturkreuz mit dem Stern des Königlich Ungarischen Verdienstordens. Großoffizierkreuz des Ordens der Krone von Italien.

Legationssekretär Dr. Wilhelm Stille, Offizierkreuz des

Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Ritterkreuz des

Legationssekretär Dr. Karl⸗Alexander Edler von Stock⸗

hammern, Offizierkreuz des Lettischen Ordens der Drei Sterne.

Legationsrat Heribert von Strempel, Offizierkreuz des

Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Reichskabinettsrat Hermann von Stutterheim, Komtur⸗ kreuz mit dem Stern des Königlich Ungarischen Ver⸗ dienstordens.

Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Ar⸗

beitslosenversicherung Dr. F Syrup, Kom⸗ turkreuz mit dem Stern des Königlich Ungarischen

VTerdieenstordens.

Verwaltungsassistent Ernst Szagarus, Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Reichshauptstellenleiter Wilhelm Trefz, Ritterkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Reichssportführer Staatssekretär Hans von Tschammer und Osten, Großkreuz des Ordens der Krone von Italien.

Feldwebel Ernst Ueckert, Königlich Ungarisches Silbernes Verdienstkreuz.

Hauptmann Gert⸗Heinrich von Viebahn, Ritterkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Direktor bei der Reichsbahn Dr. jur. Reginald Volmer, Königlich Jugoslawischer St. Sava⸗Orden 3. Klasse.

Prokurist der Rheinmetall⸗Borsig A.⸗G. Kapitänleutnant a. D. Friedrich Vüllers, Offizierkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Oberstleutnant des Generalstabes Kurt Waeger, Komtur⸗ kreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Ministerialamtsgehilfe Wilhelm Weirich, Königlich Ungari⸗ sches Goldenes Verdienstkreuz.

99⸗Sturmbannführer Paul Wernicke, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens. 1

NSKK.⸗Brigadeführer Hauptmann a. D. Fritz Wiede⸗ mann, Komturkreuz mit dem Stern des Königlich Ungarischen Verdienstordens. .

Baumeister Carl Wiese, Seestadt Rostock, Anglo⸗Burenkrieg (1899 1902) Erinnerungs⸗Medaille.

Oberinspektor Heinrich Wilcke, Ritterkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens. 1

Attaché Alexander Witte, Ritterkreuz des Ordens der Krone von Italien.

Ritterkreuz des

99⸗Obersturmführer Ignaz Wittmann, Ritterkreuz des

Königlich Ungarischen Verdienstordens.

General der Infanterie Erwin von Witzleben, Königlich

Ungarischer Verdienstorden 1. Klasse.

Unterstaatssekretär Dr. Ernst Woermann, Königlich Un⸗ I

garischer Verdienstorden 1. Klasse.

Sekretärin Johanna Wolf, Ritterkreuz des Königlich Un⸗

garischen Verdienstordens.

Hauptmann Erich Wolkewitz, Ritterkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Sekretär Willy Wolter, Ritterkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens. 8

Preußischer Staatsrat „⸗Obergruppenführer Udo von Wooyrsch, Komturkreuz mit dem Stern des König⸗ lich Ungarischen Verdienstordens.

Ministerialrat Dr. Wilhelm Wrabec, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Oberstleutnant des Generalstabs Kurt Zeitzler, Komtur⸗

rreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

8 Verordnung 8

zur Durchführung der Verordnung über die Ein

Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs sudetendeutschen Gebieten.

Vom 31. Oktober 1938.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die 1“ von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den sudetendeutschen Gebieten vom 19. Oktober 1938 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 1560) wird folgend rrordnet:

8 8 11“ —“ In den sudetendeutschen Gebieten gelten die nachstehenden Vorschriften: 1. Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz.

Otto Schubert, Komturkreuz mit dem

und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934);

stelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 164 vom 17. Juli 1935); 3. Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungs⸗ stelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 29. Ok⸗ tober 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 261 vom 7. November 1935); 4. Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungs⸗ ssstelle für Kaffee vom 22. März 1937 (Deutscher Reichs⸗

aanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 70 vom 25. März

§ 2 Die Zuständigkeit der Ueberwachungsstellen bestimmt sich nach den hierüber erlassenen Bekanntmachungen.

8 3 .

Soweit Vorschriften, die durch diese Verordnung in den sudetendeutschen Gebieten eingeführt werden, nicht unmittel⸗ bar angewendet werden können, sind sie sinngemäß anzu⸗ wenden.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 31. Oktober 1938. Der Reichswirtschaftsminister.

8 J. V.: Brinkmann. 8 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaf Der Reichsforstmeister.

In Vertretung des Staatssekretärs: Parchmann.

8 ³

8 * 8

8

Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und

lauten (Reichsgesetzbl. I S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 9. November 1938 ür eine Unze Fee 161666 h54 deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ b kurs für ein englisches Pfund vom 9. No⸗ vember 1938 mit RM 11,87 umgerechnet = RM 86,7994, für ein Gramm Feingold demnach ü= pence 56,4245, in deutsche Währung umgerechnet.. = RM 2,79066.

Berlin, den 9. November 1938.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt

8

Die Inderziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Oktober 1938.

1913 = 100 1938

Monatsdurchschnitt September Oktober

Ver⸗ änderung

in vH

Indexgruppern

I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel 113,8 114,2 2. Schlachtviehb . 90,0 89,9 3. Vieherzeugnise.. 112,4 112,5 4. Futiermnittel. 107,1 106,8 Agrarstoffe zusammen. 105,6 105,7 5. olonalwaren 90,8 91,9 II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. 1““ 7. Eisenrohstoffe und Eisen. 8. Metalle (außer Eisen).. 51,1 53,4 78,9 78,1 10. Häute und Leder .„ 69,1 68,5

4 α1 *+

114,1 115,0 104,1 104,2

14+‿+

SESSSSSESS

16 101,6 101,6 12. Künstliche Düngemittel 54,3 54,5 13. Kraftöle und Schmierstoffe. 105,2 105,2 bö111ö16“ 42,4 43,2 15. Papierhalbwaren und Papier. 104,5 104,5 E8*“ 120,7 120,7 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen.. 94,0 94,2 III. Industrielle Fertig⸗ waren 17. Produktionsmittel. 112,9 11 18 Zaa22 135,1 13 Industrielle Fertigwaren zu⸗ 1b 0,

11“ 5 25,6 3 Gesamtinder.. 105,6 05, . 0,1

Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den Monatsdurchschnitt Oktober auf 105,7 (1913 = 100); sie ist gegenüber dem Vormonat (105,6) wenig verändert. Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 105,7 + 0,1 vH), Kolonialwaren 91,9 (+ 1,2 vH), industrielle Roh⸗ scoff und Halbwaren 94,2 (+ 0,2 vH) und industrielle Fertig⸗ waren 125,6 (unverändert). 1b

Im einzelnen wirkte sich in der Indexziffer für pflanz⸗ liche Nahrungsmittel hauptsächlich die monatliche Staffelung

* do SSeSSOESSUSnSo

2 7

lagen auch die Preise für ausländische Speisebohnen etwas höher als im Vormonat, während sich die Preise für Kar⸗ toffelstärkemehl ermäßigt haben. In der Gruppe Schlachtvieh stand einem jahreszeitlichen Rückgang der Schweinepreise die zur Steigerung der viehwirtschaftlichen Erzeugung vor⸗ genommene Erhöhung der Erzeugerpreise für Schlachtrinder gegenüber. In der Indenziffer für Vieherzeugnisse wurde die Heraufsetzung der Molkereiverkaufspreise für Butter durch die stärkere Berücksichtigung der Preise für Kühlhauseier nahezu ausgeglichen. An den Futtermittelmärkten haben sich die Fabrikverkaufspreise für Trockenschnitzel ermäßigt, während sich die Preise für Futtergetreide der monatlichen Staffelung entsprechend etwas erhöht haben. Die Erhöhung der Indexrziffer für Kolonialwaren ist durch Preissteigerungen für Zigarettentabak verursacht.

1 Sommerpreisabschläge für Hausbrandsorten aus. 2. Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungs⸗

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarb) 88

hat Berlin am 1. d. M. verlassen. Während seiner Abwesen⸗

werks des Deutschen Volkes (WH) zeigen Bilder der Ostmark in

marken in Berlin W 30 bestellt werden. 10 Heftchenblätter mit je 5 Marken zu 5 + 3 und 6 + 4 Rpf., der andere 10 Heftchenblätter mit je 5 Marken zu 12 + 6 und vier

drucke, der zweite Bogen enthält ein Leerfeld mit dem Aufdruck: der Preise für Brotgetreide und Weizenmehl aus; daneben „Werde Mitglied der NS⸗Volkswohlfahrt!“. Die Preise der Bogen betragen 9 und 11 RM, beide zusammen 20 RM. die zur Freimachung benutzten WHW⸗Postwertzeichen besonders deutlich und sauber abstempeln.

Gebiets Postgut zunächst ohne Nachnahme zugelassen. folgende Bestimmungen:

nung „Postgut“ tragen.

Reichs⸗ und Staatsanzetger Nr. 262 vom 9. November 1938. S. 3

sich der Wegfall der An den Märkten der Nichteisenmetalle haben sich die Preise für Kupfer, Blei, Zink, Zinn und die zugehörigen Halbfabrikate erhöht. Bei den Textilien lagen die Preise für Baumwolle, in⸗ und ausländische Wolle sowie für Rohjute etwas niedriger als im Vormonat. Der Rückgang der Inderxziffer für Häute und Leder ist durch niedrigere Preise für Unterleder bedingt; die Preise für ausländische Rindshäute haben angezogen. Bei den Düngemitteln stand einer jahreszeitlichen Erhöhung der Preise für Stickstoff und Kali ein Rückgang der Preise für Superphosphat (Gewährung der Frühbezugsvergütung) gegenüber. 3 1“ Berlin, den 8. November 1938. tatistisches Reichsamt.

In der Gruppe Kohle wirkte

Bekanntmachung KP 644

der Uberwachungsstelle für Metalle vom 8. November 1938, betr. Kurspreise für Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über⸗ bachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung KP 643 vom 3. November 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1938) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt: 1

1 Blei (Klassengruppe III) Blei, nicht legiert (Klasse III A. RM 18,25 bis 20,25

8

Hartblei (Antimonblei) (Klasse III B) RM 20,75 bis 22,75

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 8. November 1938. Der Reichsbeauftragte für Metalle. 8 Zimmermann.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. 8 Der Königlich Ungarische Gesandte Döme Sztöjay hat Berlin am 31. v. M. verlassen. Während seiner Ab⸗

wesenheit führt Legationsrat von Ghyec die Geschäfte der Gesandtschaft. 3

Der Königlich Schwedische Gesandte Arvid Richert

heit führt Lega

nsrat YItterberg die Geschäfte der Gesandtschaft. 3 B 1

Verkebhrswesen.

Am 18. November neue Winterhilfs⸗ Postwertzeichen. Die diesjährigen Postwertzeichen zugunsten des Winterhilfs⸗

Verbindung mit dort vorkommenden Blumen nach Entwürfen des Berliner Künstlers von Axster⸗Heudtlaß, und zwar Freimarken u 3 + 2 Rpf.: Burg Forchtenstein (Burgenland) mit der Silber⸗ distel; zu 4 + 3 Rpf.: Flexenstraße (Vorarlberg) mit der Früh⸗ jahrsanemone; zu 5 +† 3 Rpf.: Zell am See (Salzburg) mit der Aurikel; zu 6 + 4 Rpf.: Großglockner (Kärnten) mit dem Edel⸗ weiß; zu 8 + 4 Rpf.: Ruine Aggstein (Wachau) mit dem Alpen⸗ veilchen; zu 12 + 6 Rpf.: Denkmal Prinz Eugens (Wien) mit der Heckenrose; zu 15 + 10 Rpf.: Erzberg (Steiermark) mit der Alpen⸗ rose; zu 25 + 15 Rpf.: Hall (Tirol) mit dem stengellosen Enzian; ün 40 + 35 Rpf.: Braunau (Oberösterreich) mit dem Krokus und BZostkarten zu 6 + 4 Rpf., deren Wertstempel als Schmuck zwei Edelweißblumen zeigt. Jeden Monat erscheint eine neue Post⸗ kartenausgabe, die auf der linken Hälfte der Anschriftseite ein Bild nach der jeweilig herauskommenden Monats⸗Türplakette trägt. Der Wertstempel ist jedoch stets der gleiche. Die Postkarten mit der Oktober⸗ und November⸗Türplakette erscheinen gleichzeitig, die übrigen am Ersten eines jeden Monats.

Die WHW⸗Postwertzeichen werden bei allen Postämtern und Amtsstellen vom 18. November 1938 an bis Ende März 1939 ab⸗ gegeben. Von den Versandstellen für Sammlermarken in Berlin W 30 und Wien I wird der Absatz fortgesetzt, so lange der Vorrat reicht. Mit Ablauf des 30. Juni 1939 verlieren die Postwert⸗ ihre Gültigkeit. Ein Teil der Wertzeichen wird gleichzeitig

urch die NS⸗Volkswohlfahrt vertrieben.

„Als Freigebühr gilt nur die im Markenbild angegebene größere Zahl, während die kleinere Zahl den Zuschlag bezeichnet, der dem WHW zufließt. Die Marken sind auch im Auslandsdienst zugelassen.

Außerdem werden zum Abgabepreis von 2 RM Freimarken⸗ heftchen mit W;W⸗Briefmarken herausgegeben; sie enthalten vier Stück zu 3 + 2 und je 5 Stück zu 5 + 3, 6 + 4 und 12 + 6 Rpf. Die für die Markenheftchen gedruckten Bogen werden durch die NS⸗Volkswohlfahrt vertrieben und können unter den üblichen Bedingungen auch schriftlich bei der Versandstelle für Sammler⸗ Der eine Bogen enthält

Marken zu 3 + 2 Rpf. Beide Bogen enthalten sogenannte Kehr⸗

Die Aemter und Amtsstellen der Deutschen Reichspost werden

Einführung von Postgut in und mit Sudeten⸗ deutschland.

Vom 15. November 1938 an ist innerhalb des sudetendeutschen sowie zwischen diesem Gebiet und dem Reichsgebiet Hierfür gelten

Die Aufschrift der Sendungen muß augenfällig die Bezeich⸗ - Es ist eine Postgutkarte beizufügen, is auf weiteres auch den Postgütern im Verkehr zwischen dem

I

111““ 8 111“ 1— 1

Bei der heute öffentlich vorgenommenen Auslosung der am 1. März 1939 zum Nennwert einzulösenden Schuldver- schreibungen und Schuldbuchforderungen der 4 ½ % igen An- leihen des Deutschen Reichs von 1935 und 1937 sind folgende Endzifferngruppen gezogen worden:

4 ½ % ige Anleihe des Deutschen Reichs von 1935:

003 011 110 144 237 257 284 355 374 467 5249 584 622 643 665 695 705 720 755 779 782 888 911 954.

4 ½ % ige Anleihe des Deutschen Reichs von 1935,

Zweite Ausgabe:

60903 9083 094 198 138 145 168 189 277 280 292 306 446 491 499 558 579 592 711 774 947

988. 4 ½2 %ige Anleihe des Deutschen Reichs von 1937:

8 009 035 110 160 166 191 268 284 339 377 391 631 692 716 770 783 796 854 865 873 921.

Als ausgelost gelten aus jedem Wertabschnitt alle Schuld- verschreibungen der betreffenden Anleihe, deren Nummer in den drei letzten Stellen (Hunderter, Zehner und Einer) eine der gezogenen Zifferngruppen hat, soweit nicht die Schuld- verschreibungen der Anleihe von 1935 und der Zweiten Aus- gabe dieser Anleihe bereits einzeln zum 1. März 1938 ge- zogen worden sind.

Die Besitzer der ausgelosten Schuldverschreibungen werden aufgefordert, die am 1. März 1939 fälligen Einlösungs- beträge gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen sowie der noch nicht fälligen Zinsscheine, und zwar bei der 4 ½20 %igen Anleihe von 1935 und der Zweiten Ausgabe dieser Anleihe Reihe I Nr. 9 bis 20, bei der 4 ½ % igen Anleihe von

1937 Reihe I Nr. 5 bis 20, nebst Erneuerungsschein bei der

Reichsschuldenkasse in Berlin SW 68, Oranienstraße 106/109, G Diese Kasse ist werktäglich von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

Die Einlösung geschieht auch bei allen Reichsbank-

im Durchschnitt erheblich geringer⸗ u

judetendeutschen Gebiet und dem übrigen Reichsgebiet eine Zoll⸗

nstalten mit Ausnahme der Reichshauptbank Berlin. Die

inhaltserklärung. Handelt es sich nur um Akten oder Drucksachen und ist die Se mit einem behördlichen Stempel versehen, so ist eine Zollinhaltserklärung nicht erforderlich. Im übrigen gelten die Bestimmungen wie für Postgut innerhalb des alten Reichsgebiets. Bei der ist vorerst für Post⸗ ö innerhalb Sudetendeutschlands die 1. Zone, für solche nach em übrigen Reichsgebiet die 8. Zone, dagegen für Postgüter nach Sudetendeutschland die Zone der bisherigen Grenzausgangs⸗ Postanstalten zugrunde gelegt worden. Die gewö⸗ bliche Zu⸗ lellung ist frei. Sonstige Gebühren werden wie bei Paketen erhoben. 8

Aus der Verwaltung.

Vereinheitlichung und Erleichterungen durch deutsche Steuergesetzgebung im Sudetenland.

Am 10. November 1938 treten die reichsdeutschen Verkehrs⸗ steuergesetze, das Erbschaftssteuergesetz und das Reichsfluchtsteuer⸗ hesetz in den sudetendeutschen Gebieten in Kraft. Es werden auch ie verfahrensrechtlichen 1“ insbesondere die Reichs⸗ abgabenordnung, und das allgemeine Steuerrecht, insbesondere das Steueranpassungsgesetz, in den sudetendeutschen Gebieten ein⸗ geführt. Die Verkehrssteuergesetze und das Erbschaftssteuergesern bringen für die ““ Bevölkerung wesentliche Steuer⸗ 11““ Die steuerpflichtigen Tatbestände sind gegenüber dem früheren ksch eühtchen echt weniger haulrasch, die Steuersätze . en Verkehrssteuern ge⸗ hören auch die reichsdeutsche Kraftfahrzeugsteuer und die reichs⸗ deutsche Beförderungssteuer. „Ab 10. November 1938 werden diese Steuern an der Grenze zwischen den sudetendeutschen Gebieten und dem Altreich nicht mehr erhoben. Der bisher erforderliche Aufenthalt von Kraftfahrzeugen zur Steuerentrichtung an der Grenze zwischen den beiden Reichsteilen fällt damit weg

4 Steuerbefreiung für Weihnachtsgeschenke

2

Einmalige Zuwendungen von Avbeitgebern an ihre Hag.

schaftsmitglieder zu Weihnachten (Weihnachtsgeschenke) glei gültig, ob sie vertvaglich vereinbart sind, oder freiwillig gegeben werden sind im Kalenderjahr 1938 von der Einkommensteuer (Lohnsteuer), Wehrsteuer, Gewerbesteuer (Lohnsummensteuer) und Schenkungsteuer befreit, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Die einmalige Zuwendung muß in der Zeit vom 25. No⸗ vember 1938 bis zum 24. Dezember 1938 1— sen. Sie kann in Geldleistungen oder in Sachwerten bestehen

88

„Menschen, Maschinen und Baustoffe.“

Ein Vortrag von Generaldirektor Dr.⸗Ing. e. h. Eugen Vögler.

Wien, 8. November. Im Rahmen der im Anschluß an den Spatenstich zur Lehrbaustelle Ostmark der Wirtschaftsgruppe Bau⸗ industrie Vortragsreihe sprach der Leiter der Wirtschafts⸗

ruppe Bauindustrie, Generaldirektor Dr.⸗Ing. e. Eugen

ögler, über das Thema „Menschen, Maschinen und Baustoffe“. Er führte u. a. aus, daß die in der Zukunft erforderliche Leistungs⸗ steigerung der Bauwirtschaft nur auf dem Wege der alfonmaliste⸗ rung, d. h. durch einen sinnvollen und zweckmäßigen Einsatz sowohl der menschlichen als auch der maschinellen Arbeitskraft, erreicht werden könne. Wenn der Führer in seiner großen Reichstagsrede im Februar d. J. von einer neuen Phase der nationalen Pro⸗ duktion sprach, in der es darauf ankomme, die primitiven Arbeits⸗ methoden durch verbesserte, vor allem Se vervollkommnete, zu ersetzen, so treffe das befonders für die Bauindustrie zu. Dabei müsse man sich einmal vergegenwärtigen, wie kühn eine derartige Forderung noch vor einigen Jahren geklungen hätte. Als nach der Scheinkonjunktur in den Jahren 1928/29 die Wirtschaft zu⸗ sammengebrochen war, habe man in Verkennung der wahren Krisenursachen dem verstärkten Einsatz der Maschine die Schuld an der Arbeitslosigkeit 92... Aber nicht die Maschine an sich habe zu dem Zusammenbruch geführt, sondern die durch einen

wesenden Hauptdarsteller stürmisch gefeiert

4 ½ %llge Anleihen des Deutschen Reichs von 1935 und 1937 W

Wertpapiere können schon vom 1. Februar 1939 an bei diesen Stellen eingereicht werden, die sie der Reichsschuldenkasse zur Prüfung vorzulegen und nach deren Anweisung die Aus- zahlung vom 1. März 1939 an zu bewirken haben. Der Ein- lösungsbetrag kann bei den Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit an diesem Tag erhoben werden, wenn die Schuldverschreibungen der Vermittlungs- stelle wenigstens zwei Wochen vorher eingereicht werden.

Mit dem Ablauf des 28. Februar 1939 hört die Ver- zinsung der ausgelosten Schuldverschreibungen auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrag abgezogen.

Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Einlösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.

Die Einlösungsbeträge der gezogenen im Reichsschuld- buch eingetragenen Forderungen werden den Gläubigern ohne ihr Zutun überwiesen, so daß Schuldbuchgläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen haben. 3

Aus früheren Auslosungen sind noch nicht zur Ein- lösung vorgelegt worden (sämtlich ausgelost zum 1. März 1938):

4 ½ ¹%ige Anleihe des Deutschen Reichs von 1935: die Schuldverschreibungen Buchstabe G zu 1000 RM. Nr. 10973 10977.

4 ½ ige Anleihe des Deutschen Reichs von 1935, Zweite Ausgabe: die Schuldverschreibungen Buchstabe G zu 1000 RM. Nr. 72318 76091 89148 Buchstabe K zu 100 RM. Nr. 11879.

4 ½ % ige Anleihe des Deutschen Reichs von 1937: einzelne Schuldverschreibungen mit den Endziffern 049 225 266 650 719 808 811.

Berlin, den 7. November 1938.

Reichsschuldenverwa tun 5206 B 1 16 8

2. Die einmalige Zuwendung darf bei Arbeitnehmern, die nach den Vorschriften über den Steuerabzug vom Arbeits⸗ lohn (Lohnsteuer) zu behandeln sind, als

ledig: 130 RM, verheivatet: 180 RMN, Arbeitnehmer mit einem Kind: 210 RM nicht übersteigen. Der Betrag von 210 RM erhöht sich um je 30 RM für das zweite und jedes folgende Kind.

Die Steuerbefreiung gilt nur für Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn 260 RM monatlich (240 RM vierwöchentlich, 120 RM E“ 60 RM wöchentlich) nicht über⸗ steigt. Als Arbeitslohn in diesem Sinn gelten alle Be⸗

züge, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen.

Kunst und Wiffenschaft. Filmschau.

Kautschuk: ein Film, der uneingeschre ,ein Film ohne Kitsch und Sentimentalität, erfüllt von der Luft des echten Abenteuers, ein Film vom kämpferischen Einsatz eines Mannes für sein Vaterland. Dem Spielleiter Eduard von Borsody ist hier ein großer Wurf gelungen.

Ein historisches Ereignis, die Tat des Engländers Henry Wickham im Jahre 1876, wird durch das Filmwerk wieder lebendig. Damals besaß Brasilien das alleinige Kautschuk⸗ monopol, es diktierte den Preis für diesen Rohstoff, dessen un⸗ geheure Bedeutung von der Welt erkannt war, und bedrohte zur Erhaltung seines Monopols die Ausfuhr von Gummisamen und ⸗pflanzen mit der Todesstvafe. Allein auf sich gestellt, ohne Unterstützung durch die britische Regierung, unternahm es Wickham, Gummisamen nach England zu schmuggeln und so sein Land unabhängig vom brasilianischen Kautschuk zu machen. Wie das geschah, im steten Kampf mit den Elementen, den wilden Tieren, Indianern des Urwalds und mit den Vertretern der brasilianischen Obrigkeit, die ihn zum Schluß noch vor ein Kriegs⸗ gericht stellten, wird mitreißend im Film geschildert. Groß⸗ artige Aufnahmen einer Expedition der Ufa in die Urwaldgebieke des Amazonas geben den lebensechten äußeren Rahmen.

Henry Wickhams Rolle war bei René Deltgen in den besten Händen, eine ausgezeichnete, abgerundete Leistung. Seinem Gegenspieler Don Alonzo, der die Sache Brasiliens, aber au die Frau zwischen ihm und Wickham verlor, gab Gustav Dieß markante Züge. Sehr ausdrucksvoll Vera von Langen als Tochter des englischen Konsuls, den Herbert Hübner mit würdiger Entschiedenheit verkörperte. Auch sonst war keiner fehl am Platze. Bei der Uraufführung im Ufa⸗Palast wurden die an⸗

stürmis fei Rudolf Lantzsch.

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falschen und unrationellen Einsatz der technischen Hilfsmittel er⸗ folgten Fehlinvestitionen seien der äußere Grund des wirtschaft⸗ lichen Niederganges gewesen, während die tieferen Ursachen be⸗ kanntlich auf ganz anderen Gebieten gelegen haben. Dr.⸗Ing. e. h. Vögler wies darauf hin, daß er bereits vor Jahren auf die Not⸗ wendigkeit einer technischen Rationalisierung aufmerksam gemacht habe, obwohl seine Forderungen damals noch auf heftigen Wider⸗ stand gestoßen seien. Maschinenstürmer habe es aber zu allen Zeiten seit der Entwicklung der Technik gegeben, wenn sie auch heute angesichts der Tatsache, daß in Deutschland trotz zunehmender Mechanisierung des Arbeitsvorganges ein Mangel an menschlichen Arbeitskräften herrscht, weniger in Erscheinung treten. Der eigent⸗ liche Sinn der Verwendung technischer Hilfsmittel liege in fol⸗ enden Grundsätzen: Die Maschine soll dazu dienen: 1. den Men⸗ schen die schmutzigste, drückendste, körperlich ermüdende und geist⸗ tötende Arbeit abzunehmen, 2. den Leistungseffekt der menschlichen Arbeit zu steigern und das Endprodukt dadurch billiger zu gestalten, 3. Leistungen zu vollbringen, die Menschenhände in der erforder⸗ lichen Feinheit und Exaktheit gar nicht bewirken können. Es müsse aber strengstens darauf geachtet werden, daß der Einsatz der Maschinen in rationeller Weise erfolgt, damit nicht wertvollstes Volksvermögen durch Fehlinvestitionen oder mangels sorgfältiger Behandlung und fachmännischer Bedienung zugrunde gerichtet wird.

Um den richtigen Einsatz der Technik zu gewährleisten, seien