1938 / 266 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 266 vom 14. November 1938. S. 4

B. Hiervon würden nach dem bisherigen Recht verwendet werden 8

I. für Gemeinden und Gemeindeverbände

a) Gemeinden (einschl. Stadtkreise) ¹) J11e.4“*“”“ P’“ 51,49³)

Hsz. allgemein zentral.. 36,41 allgemein örtlich.. 21,99

aus Beihilfebauten. —,91

b) Landkreise bP11ö1“” 16,55 Dotation 2,38 Kopo F 8 3,86 b ö111ö.“—““ 111111“ 15,— Hsz. allgemein zentral. 36,55 allgemein örtlich. 8,09 aus Beihilfebauten —,45

c) Provinzen Ek Arnr 16,55 Dotation 11161u

Kp. Inteil . . . . . . ..8.

Dotation 177

d) Ausgleichstock (einschl. 19,37 Real⸗ steuersenkungsentschädigung)

"e) Landjahr

15,58) 16,633) 1X“ 100,— 147,60

6,02 )

1,417) 7,43 749,84

II. für Zuschüsse zur kommunalen Polizei 14AA“X“ 88“ 3,32

. 8 ““ ..“ v1AX“ Hsz. allgemein 266,46

aus Beihilfebauten 1,36 Gid. 61666868

380,28 104,23 202,15

1 233,67 2 018,08

C. Nach dem Eutwurf wird der Gesamtbetrag wie folgt verwendet: a) für Finanzzuweisungen und Zuschüsse, und zwar für Gemeinden. 200,— Provinzen. 70,— Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichstock, für Landjahr und für Zuschüsse zur kommunalen Polizei b) für örtliche Ueberlassung an die Gemein-⸗ den, und zwar E111“ bisherige staatliche Grundvermögen⸗ E

I. für den Staatshaushalt verbleiben..

291,04 1 237,04 2 018,08

D. Zusammenstellung bisher künftig

8 451,18 491,04 ²) 39,86 1) 1 Ae .,— 8,44 6 147,60

1 mehr weniger Gemeinden Stadt⸗ .

kreise)

(einschl. Ganbbreise. Provinzen . Ausgleichstockhk.. Licha Kommunale Polizei Staatshaushalt..

11 Q6 . 1 233,67

2 018,08

110,— ¹⁰) 78,24

1 237,04 3,35 2 018,0s8 78,24

78,24

Nach Abzug der für das Landjahr abzuzweigenden Beträge. ²) Davon Bi. 9,30. ) Dapon Bi. 2,17. 4) Einschl. 1,853 aus Dotationsmitteln. ⁸⁵) Einschl. 1,978 aus Dotationsmitteln. 6) Davon 0,23 Bi. 7) Davon 0,06 Bi. 19 Ft Gemeinden im ganzen also 200,— + 23,61 + 267,43 *) S. Fußnote 8. 1⁰) D. i. die künftige Zuführung zum Ausgleichstock. Davon ent⸗ fallen auf Bedarfszuweisungen 69,79 (bisher 147,60, also 77,81 weni⸗ ger), auf Landjahr 7,— (bisher 7,43, also 0,43 weniger), auf kommu⸗ nale Polizei 33,21.

. 21¹) Die Realsteuersenkungsentschädigung von 19,37 ist nicht in den bisherigen schlüsselmäßigen Uberweisungen an die Gemeinden (451,18) enthalten, sondern im Ausgleichstock (147,60). Sieht man sie als bis⸗ herige schlüsselmäßige Uberweisung an, so ergibt sich für die schlüssel⸗ mäßigen Überweisungen an die Gemeinden nur ein Mehr von 20,49, für den Ausgleichstock nur ein Weniger von 58,87. 8

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgema 8* 8 esevf

der Erlaß des Preußischen Staatzministeriums vom 17. September 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Gemeinde Roßbach für die Verbreiterung des vom Oberdorf zum Unterdorf führenden Weges durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 39 S. 245, aus⸗ gegeben am 1. Oktober 1938;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. September 1938 über die S des Enteignungs⸗ rechts an den Kreis Mayen zum Bau einer Straße zur Segelflugschule in Kretz durch das Amtsblatt der Regie⸗ vüig in Koblenz Nr. 41 S. 215, ausgegeben am 8. Oktober

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. September 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadt Gelnhausen zur Anlage eines Weges durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 39 S. 245, ausgegeben am 1. Oktober 1938; der Erlaß des Preußischen Staatsministerium

wird.

23. September 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadt Salzwedel zur Errichtung eines Pump⸗ werkes für die Kanalisation durch das Amtsblatt der Regie⸗ ““ Nr. 40 S. 175, ausgegeben am 8. De. ober 8;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 26. September 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Landgemeinde Bodland für den Ausbau der Dorfstraße durch das Amtsblatt der Regierung in Oppeln Nr. 40 S. 188, ausgegeben am 8. Oktober 1938;

. der Erlaß des Preußischen Staaètsministeriums vom 30. September 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Köln zum Ausbau der Kon⸗ stantinstraße als einen Teil der Zubringerstraße zu den Reichsautobahnen Köln —Frankfurt a. Main und Köln Aachen durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 42 S. 145, ausgegeben am 15. Oktober 1938;

.der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 30. September 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an den Provinzialverband der Provinz Westfalen zu Münster für die Begradigung der Landstraße I. Ordnung Nr. 658 im Stadtkreis Lünen durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 41 S. 156, ausgegeben am

15. Oktober 1938;

3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Cosel für die Anlage eines Schul⸗ hofs durch das Amtsblatt der Regierung in Oppeln Nr. 41 S. 193, ausgegeben am 15. Oktober 1938v;B

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Heer —) für mili⸗ tärische Zwecke in der Gemarkung Hersfeld durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 41 S. 263, aus⸗ gegeben am 15. Oktober 1938;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Heer —) für die Erweitexung der Verpflegungsanlage in Mark bei Hamm durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 42 S. 159, ausgegeben am 22. Oktober 1938,B.,

.der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Heer —) für die Errichtung einer Heeresverpflegungsanlage in der Ge⸗ markung Marquardt durch das Amtsblatt der Regierung Nr. 45 S. 231, ausgegeben am 15. Oktober

.der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 6. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Heer —) für die Anlage des Standortübungsplatzes Bonn in der Gemarkung Duisdorf durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 42 S. 145, ausgegeben am 15. Oktober 1938;

Ausbauplan für das Berliner Wasser⸗ straßennetz.

Gerüstet für eine gewaltige Verkehrssteigerung.

Die Neugestaltung Berlins zwingt auch zu einer General⸗ bereinigung der Berliner Wasserstraßen na einheitlicher Planung. Es handelt sich dabei nicht nur um Maßnahmen, die städtebildlich bedingt sind und sich aus der Gesamtplanung des Generalbauinspektors herleiten, sondern auch um solche, die die Reichswasserstraßenverwaltung aus eigener Zuständigkeit zur Verkehrsverbesserung durchführt. Zu diesem Zweck wurde im vorigen Jahre bei der Wasserbaudirektion Kurmark eine besondere Neubauabteilung für die Umgestaltung der Berliner Wasserstraßen eingerichtet, deren Gesamtplanung jetzt in ihren Umrissen festliegt. An mehreren Stellen ist schon mit der Ausführung begonnen. Wie und Baurat Greiff im Zentralblatt der Bauver⸗ waltung ausführt, erstreckt sich die Umgestaltung auf den gesamten Siedlungsraum der Reichshauptstadt innerhalb des Autobahn⸗ ringes. An den Gewässern wird der ecascgh asar es n ge⸗ kennzeichnet im Südosten durch Königswusterhausen, im Norden durch Hennigsdorf und im Südwesten durch Potsdam. In die Planung gehören auch diejenigen Wasserstraßen, die vorerst nur zur Erörterung stehen, im Norden der Industriekanal Tegel⸗ Rosenthal, der das Gebiet zwischen Tegeler See und Nordbahn erschließen soll, im Süden der Nuthe⸗Notte⸗Kanal, der als weitere Verbindung zwischen Havel und Spree den Südrand des sich bis zum Autogasnri⸗ ausdehnenden neuen Siedlungsraumes der Stadt erschließen soll.

Die Aufgabe der von der Reichswasserstraßenverwaltung ge⸗ planten Maßnahmen besteht in der Hauptsache darin, das Ge⸗ wässernetz in und um Berlin so durch Ausbau zu verbessern, daß es allen Ansprüchen gewachsen ist, die der Anschluß des ost⸗ deutschen Wasserstraßennetzes, von der Memel bis zur Elbe, an das westdeutsche Netz, von der Weser zum Rhein, durch Voll⸗ endung des Mittellandkanals zur Folge haben wird. Für die Berliner Wasserstraßen wird sich eine erhebliche Verstärkung des Ortsverkehrs der Berliner Umschlagstellen ergeben, aber auch eine Steigerung des Durchgangsverkehrs über Berlin hinaus zum Osten und Norden. Darüber hinaus werden Schiffstypen mit größeren Abmessungen als bisher auftreten. Es gilt daher, auf den Berliner Wasserstraßen eine Fahrwassertiefe für vollbeladene 1000⸗Tonnen⸗Schiffe zu sichern, ihnen mehrschiffige Fahrwasser⸗ breiten zu geben, sie mit ausreichenden Schleusen zu versehen und Krümmungen zu beseitigen oder zu umgehen. Eine be⸗ ondere Behinderung des Wasserstraßenverkehrs im Innern der Stadt ist die dichte Folge von Brücken. Zur Beseitigung dieser Verkehrshindernisse werden Brücken angestrebt, die in der vollen notwendigen Durchfahrtshöhe die Wasserstraßen von Ufer zu Ufer ohne jeden Einbau überspannen.

Ueber die Einzelmaßnahmen teilt der Referent mit, daß der Teltow⸗Kanal für 1000⸗Tonnen⸗Schiffe ausgebaut und zu diesem Fper auch in Machnow eine dritte geeignete Kammer zum Schleusen erhält. Der Westen Berlins wird vom Mittellandkanal her durch den Ausbau der Unterspree von der Mündung bis ober⸗ n der jetzigen Schleusenanlage Charlottenburg und durch den

au eines neuen Schiffahrtskanals von den Ea Schleusen zum Westhafen aufgeschlossen. Der Norden Berlins wird vom Mittellandkanal aus durch Ausbau der Staustufe Spandau zugängig gemacht, wo eine zweite Schleuse errichtet Auch die Leistungsfähigkeit des Landwehrkanals wird zur Entlastung der Spree gesteigert. Dringend erwünscht ist ferner, die unmittelbare Querverbindung Westhafen —Osthafen über Spandauer Schiffahrtskanal und Spree zu verbessern und für 1000⸗Tonnen⸗Schiffe fahrbar zu machen.

—— 1

13. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗

rechts an das Deutsche Reich (Reichsstvaßenverwaltung) um Ausbau der Reichsstraße Nr. 70 in der Gemarkung Altenlünne durch das Amtsblatt der Regierung in Osna⸗ brück Nr. 41 S. 101, ausgegeben am 15. Oktober 1938;

14. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 5. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadt Wiedenbrück zum Ausbau der Reichs⸗

‚straße 64 am Rhedaertor durch das Amtsblatt der 85 rung in Minden Nr. 42 S. 432, ausgegeben am 22. Ok⸗ tober 1938;

15. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 17. Oktober 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Heer —)

zum Beu einer Zufahrtstraße für die Infanteriekaserne in Meseritz durch das Amtsblatt der Regierung in Frank⸗

1938.

Deutsches Reichh.

Der Gesandte der Union von Südafrika Dr. S. F. 8” Gie ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung de Gesandtschaft wieder übernommen.

Nr. 47 des Reichsministerialblatts vom 11. November 1938 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Ergänzung der Gemeinsamen Dienstordnungen zu den Tarifordnungen für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst. Neunundzwanzigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. Dreißigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. Einunddreißigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. 2. Auswanderungswesen: Bekanntmachung über die Bestellung eines Stellvertreters der Deutschen Ost⸗Afrika⸗Linie für den Ge⸗ schäftsbetrieb ihres Auswanderungsunternehmens. 3. Handels⸗ und Gewerbewesen: Verordnung über Aenderung der Vordrucke A, B und C der Wandergewerbescheine. 4. Justizwesen: An⸗ ordnung zur Aenderung der Anweisung für den Geschäftsgang des Reichserbhofgerichts. 5. Konsulatwesen: Ernennung. Be⸗ kanntmachung über die Aenderung der Allgemeinen Dienstinstruk⸗ tion zum Konsulargesetz. 6. Maß⸗ und Gewichtwesen: Bekannt⸗ machung über die Erweiterung der Prüfbefugnis des Elektrischen Prüfamts 5 in Kaiserslautern. 7. Steuer⸗ und Zollwesen: Be⸗ richtigung der Zweiten Verordnung zur Aenderung der Verord⸗

nung über das Setzen von Zollzeichen auf dem Rhein und der Ems.

Arbeitstagung des Reichsbundes der Haus⸗ und Grundbesitzer.

Vortrag von Ministerialdirektor Professor Dr. Volkmar vom RNeichsjustizministerium. Ministerialdirektor Professor Dr. Volkmar vom Reichs⸗ justizministerium hielt auf der Arbeitstagung des Reichsbundes der Haus⸗ und Grundbesitzer in Bremen einen Vortrag über die Rechtsentwicklung auf dem Gebiete des Realkredits. Er erwähnte die Mittel, mit denen der Kapitalmarkt seit 1933. ge⸗ pflegt wurde und vor allen Dingen die großzügigen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung, die zu neuer Kapitalbildung und im Zu⸗ sammenhang damit zu dem sichtbarsten Erfolg der Erneuerung des Realkreditwesens, der organischen Zinssenkung der Jahre 1935 und 1936, führten. Er legte ferner dar, daß trotz der vermehrten Kapitalbildung der Kapitalmarkt bei seiner notwendigen An⸗ spannung für nationale Zwecke für den privaten Geldverkehr

noch nicht verfügbar sei.

Deshalb hätten die 7. othekenmorakorien noch nicht restlos abgebaut werden kännen; die neue Moratoriengesetzgebung habe aber dafür gesorgt, daß der starre Block der festgefrorenen Hypo⸗ theken nach und nach, sei es durch Umwandlung in Tilgungs⸗ hypotheken, sei es durch A eveg te Ftlencen der Beteilig⸗ ten, nach Möglichkeit in allmähliche Bewegung gebracht werde, wobei die Gerichte in ihrer neuen Aufgabe, rechtsgestaltend am Wirtschaftsleben mitzuwirken, bedeutende Hilfe leisteten.

„Ferner besprach der Vortragende die Maßnahmen, die zur Hilfsleistung für die teilweise mit Hypotheken unerträglich be⸗ lastete Landwirtschaft bei der Entschuldungsgesetzgebung getroffen G; und hob hervor, daß nunmehr auch durch das Schulden⸗ bereinigungsgesetz vom 17. August 1938 denjenigen Schuldnern Hilfe gebracht sei, die bereits in der Krisenzeit 188 wangs⸗ versteigerung ihr Grundstück den Gläubigern preisgeben mußten, aber für die dabei nicht gedeckten Schulden noch immer weiter in Anspruch genommen und dadurch am Aufbau einer neuen Existenz gehindert würden.

Zum Schluß gab der Redner noch einen Ueberblick über die Probleme der künftigen Gestaltung des Realkreditwesens, wobei er von dem, was auf diesem Gebiete in der Erbhofgesetzgebung bereits Wirklichkeit geworden ist, ausging und die Ziele andeutete, denen die künftige Gesetzgebung voraussichtlich zusteuern werde.

Tag der Ostmark für Wirtschaft und Wirtschaftsbetreuung. Wien, 13. November.

1938, wurde im Auditorium Maximum der Universität Wien der

Tag der 1 Wirtschaft und Wirtschaftsberatung eröffnet.

In seiner Begrüßungsansprache wies Gauführer NSRB. Gau⸗

rechtsamtsleiter Dr. Hans Mann darauf hin, daß es Aufgabe

der ostmärkischen Wirtschaft sei, so rasch wie möglich in den groß⸗ deutschen Raum hineinzuwachsen und darüber sefan⸗ dafür zu sorgen, daß die traditionellen Kräfte der Ostmark im Dienste des

Neiches auch für den Südostraum schöpferisch wirksam werden.

Der C.“ der Rechstwahrer in allen seinen Ausgliede⸗

rungen müsse dabei in besonderem Maße mitwirken. Sodann

richtete Gauleiter Minister Klausner in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des Gauleiters und Reichskommissars Bürckel, der aus dienstlichen Gründen am Erscheinen verhindert war, Be⸗

E1“ an die Tagung, wobei er darauf hinwies, daß die

gagung unter dem Gesichtspunkt der Förderung der 1eg en

Wirtschaft stehe, gleichzeitig damit aber auch den Zielen ches

Wiederaufbaues der ostmärkischen Wirtschaft diene. Es folgten

die Vorträge von Ministerialdirigent Dr. Michel über „Wirt⸗

„des Staatskommissars für die Privatwirtschaft in

er Ostmark Dipl.⸗Ing. Walter Rafelsberger über „Wirtschafts⸗

führung“ und von Wirtschaftsführer Dr. Peter v bel ü „Wirtschaftsbetreuung“.

Fortsetzung des Handelsteils in der Zwelden Veilage

furt (Oder) Nr. 43 S. 215, ausgegeben am 29. 1“ 1

Sühnemaßnahmen Arbeitsdauer, über die Verweigerung von Ueberstunden in den

Am Sonnabend, dem 12. November

zum Deutschen

anexm

58

Zweite WBeilage

anzeiger und Preußischen St

Berlin, Montag, den 14. November

38

anzeiger 1938

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(Fortsetzung.)

Einheitliches Verfahren zur Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs.

Gegenstand von Meinun nverschi gen aten zwischen Her⸗ teller und Käufer von Kraftfahrzeugen ist sehr häufig der Kraft⸗ toffverbrauch. Für die Auswahl des Typs ist der dafür an⸗ gegebene Wert häufig entscheidend und der Käufer fühtt sc über⸗ vorteilt, wenn er nachher einen wesentlich höheren Verbrauch feststellt, als nach den Angaben der Werbeschriften anzunehmen war. Die daraus entstehenden Streitigkeiten haben sogar die Ge⸗

rcichte beschäftigt. Um auf diesem Gebiet Ordnung zu schaffen,

ind auf Veranlassung des Werberates der deutschen Wirtschaft von der Kraftfahrzeugindustrie in Zusammenarbeit mit den Be⸗ hörden und Verbrauchern einheitliche Vorschriften für die Er⸗ mittlung des Kraftstoffverbrauchs aufgestellt worden. Dabei mußte davon ausgegangen werden, daß der Kraftstoffverbrauch ines Fahrzeugs keine feststehende Größe ist, sondern von zahl⸗ eichen Faktoren mittlere Geschwindigkeit, Stadt⸗, Landstraßen⸗ der Autobahnbetrieb, Fahrweise usw. beeinflußt wird. Das festzulegende Verfahren für die Verbrauchsbestimmung konnte da⸗ her nur auf einer möglichst weitgehenden Vereinheitlichung aller dieser Einflüsse beruhen. Erst die Autobahnen schufen diese Mög⸗ lichkeit, denn nur sie bieten über längere Strecken nahezu voll⸗ kommen gleichartige Fahrbedingungen. Das vom Fachnormen⸗ ausschuß der Kraftfahr⸗Industrie (FAKRA.) über die Versuchs⸗ bedingungen aufgestellte, jetzt dem Deutschen Normenausschuß zum Druck gegebene Normblatt DIN Kr. 30 sieht deswegen die Auto⸗ bahn als Versuchsstrecke vor. Etwa 50 bis 60 km ebene Auto⸗ bahnstrecke ist mit Fechmehiger Geschwindigkeit entsprechend zwei Drittel der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs hin und zurück zu durchfahren. Der dabei ermittelte Verbrauch wird zur Berücksichtigung ungünstiger Umstände um 10 % erhöht und ieser Wert gilt als der Fe vgone enrebrauih

v

Die umfassenden Maßnahmen der französischen

Regierung zur Hebung der Erzeugung und zur

8 Gesundung der Währung.

Paris, 14. November. Die erste Liste der vom Ministerrat am Sonnabend bewilligten und vom Staatspräsidenten unterzeichneten Notverordnungen, die im amtlichen Gesetzblatt erscheint, enthält

u. a.: Dekrete über die Arbeitsdauer, über die Arbeitszeit bei den Eisenbahnen, ein Dekret, das sich auf Abänderungen in dem ersöhnungs⸗ und Schiedsverfahren bezieht, ein weiteres über Ab⸗ änderungen des bezahlten Urlaubs, eins über das Statut der Arbeiter⸗ und Bergarbeiterobmänner (Delegierten), ferner über für Verstöße gegen die Reglementierung der

Dr üsteiesmeigen der Landesverteidigung, ein Dekret über den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit besonders durch Berufserziehung und Umschulung und eins, das eine neue Regelung der Familien⸗

ulagen einführt mit dem Ziel der Hebung der Geburtenziffer und schliclich eins über die Preisregelung.

Nach zwei Verordnungen, die die Regelung des Marktwesens in den Gemeinden und Städten bestimmen, folgt dann eine unter der Sammelüberschrift „Finanzdekrete“ zusammengefaßte Reihe von Notverordnungen: Neubewertung des Goldvorrates in der Bank

vpoon Algerien und in den Kolonialbanken, ein Dekret, das sich auf

jsie Ausgabe von Schatzanweisungen und Wertpapieren mit Staatsgarantie bezieht, ein weiteres, das die Rückkehr zum ge⸗ meinen Recht für Hypothekenschulden vorsieht, ferner über die Koordinierung des Transportwesens und über die Vereinheit⸗ lichung des Transportwesens von Groß Paris. Weitere Anordnungen befassen sc mit der Aufbesserung der Beamtengehälter und Pensionsempfänger, wofür ein Gesamt⸗ kredit von 1,8 Mrd. Franken bewilligt wird, sowie mit der Ab⸗ 1 schaffung der Nationallotterie ab 1. Januar 1940. Ein Dekret behandelt den Kampf gegen die Steuerhinterziehung, ein anderes die Heraufsetzung der Perkehrstarife der Untergrundbahnen und der Pariser Autobusgesellschaft. Ein anderes Dekret befaßt sich mit der Bewilligung des Haushalts der örtlichen Gemeinden, und eins schließlich mit der Kontvolle der Eisenbahnen. Ein weiteres Dekret ordnet die Neubewertung und Reval⸗ vation des Goldbestandes der Bank von Frankreich auf der Grundlage von 170 Franken für 1 Pfund Sterling an. Ein Dekret betrifft die Schaffung eines Ausschusses zur Verwaltungs⸗ reorganisation, ein anderes sieht eine Revision des bisherigen Programms für große öffentliche Arbeiten vor. Ein Dekret betrifft die Einführung gewisser Steuermaß⸗ nahmen: a) eine außerordentliche nationale Kontribution von

2 %GH auf alle Berufseinkommen, b) Erhöhung der Steuersätze für

das Einkommen und für die mobilen Werte, c) der Satz für die Lohnsteuer wird von 7,56 auf 8 % erhöht, d) die Steuer für Coupons französischer Wertpapiere wird um einen Punkt und die Steuer für Coupons ausländischer Wertpapiere um drei Punkte 8 e) Erhöhung der indirekten Steuerabgaben (insbesondere für Kaffee, Benzin, Zucker, Tabak, Wein), 1) Erhöhungen der Ab⸗ gabensätze für die Produktion (von 8,70 auf 9 bzw. von 2,20 auf 3 %). Schließlich sind folgende Steuererleichterungen vorgesehen: a) für neugegründete Unternehmen, b) für Familienzulagen, um die Erziehungsmöglichkeit der Kinder zu verbessern. c) Festsetzung einer Steuerhöchstgrenze (die Gesamtsumme der Besteuerung eines Steuerzahlers darf auf keinen Fall 50 % seines Gesamtein⸗ kommens überschreiten).

8

Beabsichtigte Freigabe der französischen Eisenpreise. Paris, 12. November. Wie hier verlautet, sollen die fran⸗ zösischen Eisenpreise ab Mitte November dem Bereich des Preis⸗ überwachungsausschusses entzogen und freigegeben werden.

Neue ägyptische Baumwollernteschätzung bringt geringere Ziffern. Rom, 11. November. Das Internationale Landwirtschafts⸗ Institut veröffentlicht eine Ergänzungsschätzung der ägyptischen Regierung über die Baumwollproduktion, nach welcher die An⸗ ses vom 3. Oktober beträchtliche Herabsetzungen erfahren. Nach ieser letzten Schätzung ist mit einer Gesamternte von 3 302 000 dz zu rechnen (entkörnte Baumwolle), was gegenüber der Schätzung des Fergansehen Monats eine Abnahme um 225 000 dz oder 6,4 % bedeutet. Gegenüber der Erzeugung des vergangenen Jahres ergibt sich eine Verringerung um 33,2 % und im Ver⸗

Wirtschaft des Auslandes.

Hausdruckereien und privates Druckgewerbe.

Im graphischen Gewerbe wird seit längerer Zeit Klage dar⸗ über geführt, daß die in einigen Wirtschaftszweigen errichteten Hausdruckereien sich zu einer außerordentlichen Gefahr für das rivate Druckgewerbe entwickeln. Die Hausdruckereien sind inso⸗ 8 bevorzugt, als sie nicht in vollem Umfange den Bestimmungen, die für das private Druckgewerbe gelten, unterworfen sind. Die Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung sah sich deshalb veranlaßt, beim Reichswirtschaftsministerium für eine gleich⸗ mäßige Behandlung einzutreten. Außerdem hat der Leiter der Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung an die Vertreter der anderen Wirtschaftszweige den dringenden Appell gerichtet, für eine Einschränkung der Hausdruckereien auf das niedrigste Maß Sorge zu tragen und die Aufträge dem privaten Druck⸗ gewerbe zukommen zu lassen.

Nunmehr hat sich auch die Reichsgruppe Industrie diesen Standpunkt zu eigen Feneceh. und die Industrieabteilungen der Wirtschaftskammern durch Rundschreiben aufgefordert, ernstlich zu prüfen, ob nicht in Zukunft die Druckarbeiten an das freie Gewerbe vergeben werden können. Die Reichsgruppe macht dar⸗ auf aufmerksam, daß der Reichswirtschaftsminister bereits 1935 durch Erlaß darum gebeten habe, dem graphischen Gewerbe weitere Druckarbeiten zuzuführen, da dessen Notlage bekannt sei. Im Gegensatz zu den anderen Zweigen der deutschen Wirtschaft habe sich in der Zwischenzeit an der gag. des graphischen Ge⸗ werbes im wesentlichen nichts geändert. Noch heute sei vielmehr seine Feech tc nur in einem sehr bescheidenen Umfang aus⸗ genutzt. Eine rasche und durchgreifende Hilfe sei deshalb ehede. lich. Neben den Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Gruppen der Füise 8 Wirtschaft müsse auch die Industrie das ihre dazu beitragen. Es sollte daher in jedem Be⸗ triebe, der über eine Hausdruckerei verfügt, ernstlich geprüft werden, ob nicht in Zukunft diese Arbeiten an das freie Ge⸗ werbe gegeben werden können. Müsse aber aus bestimmten Gründen eine Hausdruckerei beibehalten werden, so sollte diese auf den kleinstmöglichen Umfang beschränkt werden, um möglichst viele Arbeiten nach außen geben zu können.

lleich zum Durchschnitt der Jahre 1932/36 um 5,1 %. Die Ernte angstapeliger Baumwolle, die im vergangenen Monat mit 1 265 000 dz angegeben wurde, wird jetzt mit 1 141 000 dz be⸗ ziffert. Die voraussichtliche Ernte von Achmuni⸗Zagora⸗Baumwolle wird jetzt mit 2 007 000 dz errechnet, d. s. 93 500 dz weniger als bei der Vorschätzung. Die Produktion von Giza 7, die bereits in der Ziffer für langstapelige Baumwolle enthalten war, wird auf 818 000 dz geschätzt (als Ersatz für Sakellaridis erscheint diese Sorte zum ersten Male getrennt in den Berichten über die Baum⸗ wollernte).

Reiche Kohlen⸗ und Kupfervorkommen in Polen entdeckt.

Warschau, 14. November. Der regierungsfreundliche „Expreß Poranny“ veröffentlicht eine sensationell aufgemachte Meldung über reiche Kohlenflöze, die in Wolhynien, und einem Kupfer⸗ vorkommen, das in Podolien entdeckt worden sei. Die Wolhy⸗ nischen Kohlen befinden sich in der Nähe von Sokal am Bug. Das Warschauer Blatt mißt diesen Kohlenflözen besondere Bedeu⸗ tung bei, weil sie sich verhältnismäßig nahe den zentralen Industriebezirken befinden. Das Kupfervorkommen wurde in Polodien in der Umgebung von Buczacz, Tarnopol und Nieswist entdeckt. Der Kupfergehalt soll etwa dem der Mansfelder Kupfer⸗ gruben im Harz entsprechen.

]

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 12. November 1938: Gestellt 24 097 Wagen. Am 13. November 1938: Gestellt 7731 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 14. November auf 64,75 (am 12. November auf 64,75 ℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

8-

Devisen. 3

Danzig, 12. November. (D. N. B.) Londbon 1 Pfund Sterling

Tö“ 100 RM (verkehrsfrei). Warschau. 100 Zloty (verkehrsfrei) 100 Franken.. 8HEWW11616“ 100 Franken..

veeeA.“ 100 Belga. Amsterdam.. 100 Gulden..

Geld

625 17 212,12 . 99,80 14,08 120,36 . 89,87

Brief 25,27 212,96 100,80 14,16 120,84: 90,23 289,58 130,17 112,83 126,96

288,42 129,63 112,37 126,44

Stockholm 100 Kronen. Kopenhagen 100 Kronen. Ostöo. ... 100 Kronen.. New York (Kabel) 1 USA⸗Dollar .. 5,3195 5,3355 Mailand.. .100 Lire (verkehrsfrei) 28,05 28,15 Prag, 12. November. (D. N. B.) Amsterdam 15,85, Berlin 11,67 nom., Zürich 661,75, Oslo 695,50, Kopenhagen 618,50, London 138,55, Madrid —,—, Mailand 152,30, New York 29,20, Paris 77,50, Stockholm 713,00, Polnische Noten 525,00 nom., Belgrad 66,00 nom., Danzig 549,25 nom., Warschau 549,25. Budapest, 12. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.) Berlin 136,20, Zürich 77,42 ½, Belgrad 7,85. London, 14. November. (D. N. B.) New York 474,25, später 474,56, Paris 178,79, Amsterdam 8,74 ½, Brüssel 28,03, Italien 90,18, Berlin 11,84, Schweiz 20,93, Spanien 100,00 nom., Lissabon 110,15, Kopenhagen 22,40, Istanbul 590,00 B., Warschau 25,21, Buenos Aires Import 17,00 B., Rio de Janeiro 2,97 B. Paris, 12. November: Geschlossen. (D. N. B.) Amsterdam, 12. November. (D. N. B.) [Amtlich.) Berlin 73,90, London 8,74 ½, New York 184 ⁄16, Paris 488,75, Brüssel 31,22, Schweiz 41,77, Italien —,—. Madrid —,—, Oslo 43,92 ⁄, Kopenhagen 39,02 ½, Stockholm 45,05, Prag 635,00. Zürich, 14. November. (D. N. B.) [11,40 Uhr. Paris 11,71 ¼, London 20,94 ½, New York 441,50, Brüssel 74,70, Mailand 23,23, Madrid —,—, Berlin 177,00, Stockholm 107,90, Oslo 105,25, Kopenhagen 93,50, Istanbul 350,00.

exeoe xxna;

Berliner Börse am 14. November.

Aktien nach schwächerem Beginn erholt, Renten ruhig.

Ddie zu Beginn der heutigen Börse vom Börsenpräsidenten bekanntgegebene Anordnung der Wirtschaftsgruppe „Privates Bankgewerbe“, derzufolge deren Mitglieder angewiesen werden, bis auf weiteres von Juden Aufträge zum Verkauf von Wert⸗ papieren nicht mehr entgegenzunehmen und die Herabsetzung laufender Verkaufslimite nicht zuzulassen, ist offenbar in der Provinz zum Teil noch nicht bekanntgeworden. Infolgedessen über⸗ wog zunächst noch das Angebot, da die die Aufträge ausführenden Börsenorgane naturgemäß nicht übersehen können, wie weit ein etwa von einem auswärtigen, noch nicht unterrichteten Bank⸗ geschäft hierher gelegter Verkaufsauftrag aus jüdischen Händen stammendes Material enthält. Zu berücksichtigen ist ferner, daß Liquidisierungsverkäufe solcher Wertpapierbesitzer, die sich an der Uebernahme bisher jüdischer Geschäfte und Unternehmen be⸗ teiligen, weiter anhalten. Da andererseits angesichts weichender Kurse die Aufnahmeneigung gering ist, lagen die Anfangsnotie⸗ rungen ca. 1—2 %, zum Teil auch darüber, unter dem Sonnabend⸗ schluß. Fin auffälligeren Abschwächungen sind am Montanmarkt Klöckner (— 2 ¾) und Rheinstahl (— 2 %), von Braunkohlenaktien Dtsch. Erdöl (— 3 ¾) und Ilse Genußscheine %) hervor⸗ zuheben. Am chemischen Markt ermäßigten sich Farben um 3 auf 146, Schering um 4 %. Zu den stärker gedrückten Elektro⸗ werten gehörten u. a. Dtsch. Atlanten mit 4 und Gesfürel mit 3 %, von Maschinenbauaktien Berliner Maschinen mit 3 und Orenstein mit 3 ¾, von Papier⸗ und Zellstoffaktien Aschaffenburger mit 3 % und Feldmühle mit 4 und von Verkehrswerten sowie sonstigen Papieren Hansadampf mit 3 ½¼, Westdtsch. Kaufhof mit 3 ¾ und Conti Gummi mit 3 F.

Wie zu erwarten, trat im Börsenverlauf an den Aktien⸗ märkten eine Erholung ein, da sich Rückkaufsneigung geltend machte und auch auf der ermäßigten Kursbasis allgemeines Kauf⸗ interesse zu beobachten war. Siemens, Westdtsch. Kaufhof, Gesfürel, Rheinstahl, Conti Gummi und Waldhof stiegen je um 1 %.

Hoesch und Verein. Stahlwerke kamen je 1 ¼ % höher an. Ferner gewannen Klöckner . Rückgängig waren lediglich Stöhr, Schering und Dortmunder Union, die je 1 % einbüßten.

Die gebesserte Grundstimmung blieb auch zum Börsenschluß erhalten. Auf verschiedenen Marktgebieten setzten sich weitere Er⸗ holungen durch. AEG., Schering und Deutsche Waffen kamen je % höher an. Allgem. Lokal u. Kraft gewannen 1 ½ %. Farben schlossen zu 146. Mannesmann stellten sich jedoch 24 und Deutsche Erdöl 1 ¼ %᷑ niedriger.

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien waren Adca um und Vereinsbk, Hamburg um 1 % sowie Deutsche Ueberseebank um 3 schwächer veranlagt. Bei den Hypotheken⸗ banken verloren Meininger Hyp. gegen die Notiz vom 11, d. Mts. 1 %. 1

Hamburger Hyp. und Rhein.⸗Westf. Boden Credit waren je um 2 % und Bayerische Hyp. um 3 ½¼ % rückgängig. Von Kolo⸗ nialwerten büßten Schantung ½ und Doag 2 % ein. Industrie⸗ papiere neigten überwiegend zur Schwäche. Vereinigte Berliner Mörtel stiegen jedoch um 2 ¼ und Dürener Metall, letztere gegen die Notiz vom 1. 11.,, um 3 ¼ %. Andererseits gaben Rhein. Westf. Kalk nach Unterbrechnung um 5 ¼, Heine & Co. um 4 ¾¼ 5 Industrie Plauen um 4 ½ % nach. Fröbeln Zucker ver⸗ oren 4 %. 8

Im variablen Rentenverkehr gab die Reichsaltbesitzanleihe um 17 ¼⅛ Pfg. auf 130,70 nach. Die Gemeindeumschuldungsanleihe wurde mit 93,40, d. h. 10 Pfg. niedriger, festgesetzt.

Am Kassarentenmarkt war der Grundton bei ruhigem Geschäft freundlich. Pfandbriefe waren gut behauptet. Von Lig.⸗Pfand⸗ briefen gaben 5 hige Rhein. dor auf Grund der bevorstehen⸗ den Auslosung auf 100 9% nach. Bei den Stadtanleihen schwächten sich 26er Essen und 26er Emden je um % % ab. Reichs⸗ und Länderanleihen wurden im allgemeinen auf Sonnabendbasis ge⸗ handelt. Alte Hamburger stiegen um ¼ % und 30er Brandenburg um ¼ %. Am Markt der Industrieobligationen waren Harpener und Krupp Treibstoff je um ½ % rückgängig, während Farben⸗ bonds um % % anzogen. 1 1

Am Geldmarkt wurden unveränderte Blanko⸗Tagesgeldsätze von 2 ⅛8 2 % % gefordert.

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eööe]; Förderung der Wirtschaftlichkeit durch betriebs⸗

1 wirtschaftliche Schulung. Am 10. November 1938 wurde in der Technischen Hochschule

6 zu Berlin ein „Betriebswirtschaftlicher Fortbildungslehrgang“

durch den Leiter der Industrie⸗Abteilung der Wirtschaftskammer Berlin⸗Brandenburg, Generaldirektor Philipp Keßler, eröffnet. Der Lehrgang wird gemeinsam von der Industrie⸗Abteilung mit dem Deutschen Betriebswirtschafter⸗Tag (Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft) und dem Verein Deutscher Ingenieure ver⸗ anstaltet. Er dient zur Vorbereitung der Einführung der Buch⸗ haltungsrichtlinien der Wirtschaftsgruppen und baut sich auf den von der Industrie⸗Abteilung bisher durchgeführten Grundlehr⸗ gängen in der Betriebswirtschaft auf, die bisher von über 1400 Vertretern von Industriefirmen des Wirtschaftsbezirks Berlin⸗Brandenburg besucht wurden. An 21 Abenden werden Fragen der betrieblichen Organisation, des betrieblichen Rech⸗ nungswesens, der Erfolgsrechnung, Planung und Finanzierung

von bekannten Sachkennern behandelt. Der Kursus bildet einen

der vielen Bausteine, die in den Wirtschaftskammerbezirken und den zusammengetragen werden und die dazu dienen sollen, die deutsche Wirtschaft im nationalsozialistischen Staate durch Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Steigerung der Wirtschaftlichkeit zum vollen Einsatz zu bringen.

Devisenbewirtschaftung.

Warenverkehr zwischen den sudetendeutschen Gebieten und Belgien⸗Luxemburg, Belgisch⸗ Kongo und den belgischen Mandatsgebieten.

Im Rahmen der Maßnahmen, die für die deutsches Hoheits⸗ gebiet gewordenen sudetendeutschen Gebiete erforderlich sind, hat der Reichswirtschaftsminister im Anschluß an Runderlaß 131/38 D. St. 61/38 U. St. vom 2. November 1938 für den Warenverkehr zwischen diesen Gebieten und Belgien⸗Luxemburg sowie Belgisch⸗ Kongo und den belgischen Mandatsgebieten auf Grund einer mit der Belgischen Regierung getroffenen Vereinbarung durch Rund⸗ erlaß 137/38 D. St. 67/38 U. St. vom 11. November 1938 bestimmt, daß die für den Warenverkehr zwischen Deutschland und Belgien⸗ Luxemburg, dem Belgischen Kongo und den belgischen Mandats⸗

ebieten bereits bestehenden Bestimmungen der Runderlasse 152/35 St. 71/35 U St. und 199/35 D. St. U. St. vom 28. Oktober 1938 ab Anwendung finden.