1938 / 268 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Nov 1938 18:00:01 GMT) scan diff

sicherung gegen Schaden durch Betriebsunter infolge Maschinenschadens, 8

‚durch Verfügung vom 27. September 1938.

der Allgemeinen Krankengeldzuschuß⸗ und Sterbekasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Berlin die Uebernahme des Versichevungsbestandes des Kranken⸗

brechung

und Sterbevereins der Bahngehilfen München, Ver⸗

sicherungsverein auf Gegenseitigkeit in München,

durch Verfügung vom 6. Oktober 1938: .

dem Versicherungsverein Deutscher Eisenbahnbedienste⸗ ten a. G. in Berlin die Uebernahme des veche Wehe⸗ bestandes der Brand⸗ und Einbruchschadenkasse Deut⸗ scher Lokomotivführer Versicherungsverei Ge en⸗ seitigkeit in Berlin, 9 durch Verfügung vom 20. Oktober 1938: der Krankenkasse deutscher Erzieher, Abteilung Bayern, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Bayreuth die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Krankenunterstützungskasse des Nationalsozialistischen Lehrerbundes e. V. Bayreuth (früher KUK des ehe⸗ maligen Preußischen Lehrervereins), die Ausdehnung des Geschäftsgebiets auf das Deutsche Reich und die Aenderung des Namens in „Krankenkasse deutscher Erzieher, V. V. a. G. zu Bayreuth’”“. .

Berlin, den 14. November 1938.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. Dr. Widmann. 8

8 16“¹“ 8

Bekanntmachung KP 68 der Überwachungsstelle für Metalle vom 16. November 1938, betr. Kurspreise für Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. G“ für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger

. 171 vom 25. Juli 1935) werden die folgenden Kurspreise festgesetzt: 8 Aluminium (Klassengruppe 1) .

Aluminium, nicht legiert (Klasse IA) . RM 133,— bis 137,— Aluminiumlegierungen (Klasse IBP)). 58,— 61,—

Blei (Klassengruppe III)

Blei, nicht legkert (Klasse II a4l. . NM 18,— bis 20,— Hartblei (Antimonblei) (Klasse II B) 20,50 22,50

Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII a)h NM 61,75 bis 64,25

8

Kupferlegierungen (Klassengruppe IX)

Messinglegierungen (Klasse IX A) „RM 43,75 bis 46,25 otgußlegierungen (Klasse IX B) 61,75 64,25 ronzelegierungen (Klasse IX C) 87,50 90,50 eusilberlegierungen (Klasse X D).. 55,75 58,25

idel (Klassengruppe XIII)

Nickel, nicht legiert (Klasse XIII A).. . .

Zint (Klassengruppe XIX)

einzink (Klasse XIX ah.. RM 20,25 bis 22,25 vhe t (Slale Ihh 11ö““

Zinn (Klassengruppe XX)”“

Zinn, nicht legiert (Klasse XxX Aa)h). . RM 254,— bis 264,— HankarZinn n a 8 vüia Mischzinn (Klasse J 1“ 2 - 1 en RM 18,— bis 20,— je 100 kg Rest⸗Inhalt

je 100 kg Sn⸗Inhalt Rat 18,— bis 20,— je 100 kg Rest⸗Inhalt.

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleich⸗ zeitig treten die Bekanntmachungen KP 641 bis KP 647 außer Kraft.

Berlin, den 16. November 1938.

Auslosungsbekanntm

Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Braunschweig.

Bei der 13. Ziehung der Auslosungsrechte wurden für das Jahr 1938 gezogen:

Bluchstabe A zu RM 12,50: 36, 45, 54, 69, 115, 149, 159, 180, 231 337, 339, 349, 387, 393, 417, 486, 599, 646, 659, 681, 709, 80, 792, 858, 860, 865, 867, 922, 1022, 1100, 1126, 1193, 1296, 1819, 1337, 1455, 1473, 15838, 1596, 1625, 1649, 1678, 1684, 1750, 1766, 1787, 1817, 1848, 1854, 1935, 1938, 2026, 2070, 2135.

Buchstabe B zu NM 25,—: 4256, 4341, 4377, 4418, 4478, 4483, 4486, 4490, 4535, 4567, 4570, 4590, 4684, 4679, 4687, 4694, 4712, 1776, 4780, 4819, 4820, 4821, 4825, 4830, 4900, 49338, 4936, 4948, 4972, 4987, 5003, 5067, 5076, 5079, 5089, 5205, 5233, 5263, 5819, 5331, 5384, 5386, 5394, 5407, 5422, 5538, 5542, 5547, 5646, 5658, 5699, 5725, 5753, 5759, 5902, 5905, 5991, 6034, 6293, 6312, 6383, 6359.

Buchstabe C zu RM 50,—: 7731, 7758, 7883, 7975, 7993, 8000,

8031, 8096, 8184, 8248, 8259, 8260, 8290, 8311, 8327, 8358, 8394,

8410, 8450, 8464, 8506, 8507, 8520, 8528, 8551, 8567, 8574, 8577,

8629, 8638, 8672, 8696, 8739, 8762, 8777, 8803, 8856, 8875, 8936, 9843, 38948, 8955, 8962, 9017.

Buchstabe D zu RM 100,—: 9304, 9314, 9463, 9465, 9528, 9543, 9633, 9740, 9750, 9764, 9810, 9828, 9837, 9862, 9867, 9939, 9942, 9954, 9963.

Buchstabe E zu RM 200,—: 10 111, 10 130, 10 181, 10 182, 10 184, 10 216, 10 236, 10 239, 10 242, 10 270, 10 276, 10 315, 10 324, 10 374, 10 381, 10 391, 10 393, 10 400, 10 413, 10 431.

F zu RM 500,—: 10 474, 10 476, 10 511, 10 618,

10

sorgungsgesetz für die ehemaligen der Wehrmacht

Bei der Einlösung werden gezahlt für je RM 100,— Nenn⸗ wert der Auslosungsrechte . . . . . . . RNM 500.— dazu 4 ½¼ % Zinsen Für N. RM 292.50

RM 792.50

Die Besitzer der gezogenen Auslosungsscheine werden auf⸗

gefordert, die am 31. Dezember 1938 zahlbaren Ernlösungsbeträge

egen Rückgabe der Auslosungsscheine und eines gleichen Nenn⸗ etrages in Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Landes Braunschweig bei der Braunschweigischen Staatsbank Landeshauptkasse in Braunschweig, Dankwardstraße 1, zu erheben. 8 .

Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1938 hört die Verzinsung des Einlösungsbetrages auf.

Von den in früheren Jahren gezogenen Auslosungsrechten der Anleiheablösungsschuld sind noch nicht eingelöst:

Buchstabe A Nr. 140 1931, Nr. 184 1932, Nr. 276 1935, Nr. 389 1937, Nr. 487 1935, Nr. 778 1935, Nr. 883 1934, Nr. 978 1934, Nr. 1144 1937, Nr. 1168 1931, Nr. 1251 1937, Nr. 1492 1933, Nr. 1603 1935, Nr. 1720 1935, Nr. 1723 1934, Nr. 1758 1937, Nr. 1970 1936. 1

Buchstabe B Nr. 4232 1932, Nr. 4241 1934, Nr. .4708 1933, Nr. 4771 1937, Nr. 4922 1934, Nr. . 5209 1937, Nr. 5442 1937, Nr. 6014 1934, Nr. . 6049 1934, Nr. 6219 1934, Nr. 6297 1934, Nr. . 6435 1931.

Buchstabe C Nr. 7823 1930, Nr. .8409 1933, Nr. 8456 1936, Nr. .8827 1935.

Buchstabe D Nr. 9361 1932, Nr. . 9914 1935. 1

Die Einlösungsbeträge zu diesen Nummern sind mit dem .Dezember des hinter den Nummern vermerkten Jahres aus

Verzinsung gefallen. 1

Braunschweig, den 14. November 1938.

Braunschweigische Staatsbank. Direktorium.

——

4349 1930, 5112 1937, 6018 1929, 6368 1937,

8032 1935, Nr. 8478 1936, Nr.

8038 1936, 8579 1932,

9453 1937, Nr. 9850 1936,

3 Die am 15. November 1938 ausgegebene Nummer 190 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über das Kassen⸗ und Rechnungswesen der Gemeinden (KuRVO). Vom 2. November 19288. Umfang: 3 Bogen. Verkaufspreis: 0,45 RM. Postver⸗

sendungsgebühren: 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 17. November 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

11114“4“

Bekanntmachung. Die am 15. November 1938 ausgegebene Nummer 191 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Durchführungsbestimmungen zum

Fürsorge⸗ und Ver⸗ orge⸗ und ⸗versorgungs⸗

und ihre Hinterbliebenen I“ Vom

gesetz (WFVG) hinsichtlich der 10. November 1938.

Verordnung über die Einführung der Reichstierärzteordnung im Lande Oesterreich. Vom 13. November 1988.

Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangs⸗ vollstreckung in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 14. November 1938.

Anordnung über Bildung und sostalhn Ehren⸗ gerichts im Lande Oesterreich. Vom 12. November 1938.

Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ 1“ 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 17. November 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Verfügungstruppe.

Preußen.

Die Seenhüee Bovenden im Landforstmeisterbezirk Hildesheim i frist: 1. Dezember 193

Die Forstmeisterstelle Söllichau im Landforstmeister⸗ bezirk Merseburg ist zum 1. Januar 1939 zu besetzen. Be⸗ werbungsfrist: 1. Dezember 1938.

Die Forstmeisterstelle Lyck⸗Süd im Landforstmeisterbezirk Allenstein ist zum 1. Januar 1939 zu besetzen. Bewerbungs⸗ frist: 1. Dezember 1938.

Die Forstmeisterstelle Erkner im Landforstmeisterbezirk

Potsdam ist zum 1. ar 1939

t zum 1. 1939 zu besetzen Bewerbungs⸗

frist: 1. Dezember 1938.

Amtseinführung des neuen Leiters der Reichsgruppe Industrie.

8*

Rede des Reichswirtschaftsminifters Funt.

Im Hause der Flieger fand am Dienstagabend in An⸗ wesenheit des Rei swirtschaftsministers Walther Funk in einem schlichten Festakt die feierliche Amtseinführung des neuen Leiters der Reichs en Industrie, Generaldirektor Seah hn Zangen, statt. Der Minister felbft vollzog die Amtseinführung.

Nach kurzer Begrühang des Ministers und der anderen Gäste durch den Hauptgeschäftsführer der Reichsgruppe Industrie, Dr. Guth, dege Reichswirtschaftsminister Funk das Wort:

Ein Wechsel in der Leitung der Reichsgruppe Industrie ist ein Ereignis, das nicht allein shr die nächstbeteiligten Personen und Organisationen, nicht nur für die gesamte den sche mösteat seine Bedeutung hat sondern darüber hinaus unser ganzes öffent⸗ liches Leben ange .“

E111“¹“¹

besetzen. Bewerbungs⸗

Zehnte Aenderung

des Verzeichnisses der Kulturämter und ihrer Geschäfts⸗ bezirke. Bek. d. RMfEuL. v. 28. 9. 1938 VI/12-13 547 —.

Auf Grund § 8 des über Landeskulturbehörden vom 3. 6. 1919 (Gesetzsamml. S. 101) in Verbindung mit dem Gesetz über die Gebietsbereinigung in den östlichen preußischen Provinzen vom 21. 3. 1938 (Gesetzsamml. S. 29) und des Aenderungsgesetzes hierzu vom 2. 9. 1938 (Gesetzsamml. S. 89) bestimme ich:

5 Verzeichnis der Kulturämter und ihrer Geschäfts⸗ bezirke (vgl. die Bek. v. 21. 10. 1933 IV 14 843 LwMBl. S. 585 und ihre Nachträge) treten mit Wirkung vom 1. 10. 1938 folgende Aenderungen ein:

1. Absatz II. fällt fort. 2. Provinz Pommern:

11““ I“ 8*

Provinz Grenzmark Posen⸗West reußen

Zum Geschäftsbereich des Kulturamts Neustettin

tritt der Kreis Schlochau hinzu.

Zum Geschäftsbereich des Kulturamts Stargard tritt der Kreis Arnswalde hinzu.

Hinzu tritt das Kulturamt Schneidemühl mit fol⸗ gendem Geschäftsbezirk:

Schneidemühl (Stadt); Dtsch. Krone; Flatow; Netzekreis und Friedeberg.

Provinz Brandenburg:

Das Kulturamt Perleberg wird aufgehoben. Die Geschäftsbezirke der Kulturämter Berlin 1 und II und Landsberg a. d. W. werden wie folgt fest⸗

Psetzt. erlin I: 8

Stadtbezirk Berlin; Eberswalde (Stadt); Jüter⸗ bog⸗Luckenwalde; Ober⸗Barnim; Nieder⸗Barnimz Potsdam (Stadt); Zauch⸗Belzig und Teltow.

Berlin II:

Osthavelland; Westhavelland, Rathenow (Stadt); Brandenburg a. d. H. (Stadt); Ostprignitz, West⸗ prignitz; Ruppin; Wittenberge (Stadt). Landsberg:

Landsberg a. d. W. (Stadt und Land); Soldin und Oststernberg.

Hinzu tritt das Kulturamt Meseritz mit folgendem Geschäftsbezirk:

Meseritz; Schwerin a. d. W.; Züllichau⸗Schwiebus.

Provinz Ober⸗ und Nieder⸗Schlesien werden zur Provinz Schlesien vereinigt.

Beim Geschäftsbezirk des Kulturamts Glogau ist zu streichen: „Provinz Grenzmark Posen⸗Westpreußen“ die Bemerkung „zuständig: Oberpräsident (Lan⸗

eskulturabteilung) in Schneidemühl“.

Hierdurch wird auf Grund des § 2 Absatz 2 der 2 umlegungsordnung vom 16. 6. 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 629) in Abänderung meiner Bek. v. 4. 12. 1937 VI, 14-13 369 (LwRMBl. S. 873) folgendes bestimmt:

Die vorstehend festgesetzten der Kultur⸗ ämter sind mit Wirkung vom 1. Oktober d. F. ab auch die Dienstbezirke der Kulturämter als Umlegungsbehörden.

Der Reichsminister für Ernährung und Lan F. V. Willikens.

Nichtamtliches.

Deutsches RNeich.

Nummer 32 des Reichsarbeitsblatts vom 15. November 1938 hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil. I. Allgemeines. Gees, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Einführung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft in den sudeten⸗ deutschen Gebieten. Vom 29. Oktober 1938. vnssa —. I1I. Arbeitseinsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Ge⸗ setze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Nichtanrechnung von Unter⸗ tützungen der NSDAP. bei Prüfung der Hilfsbedürftigkeit.

etr.: Meldungen der Arbeitsämter zur Krankenversicherung Arbeitsloser Aufwendungen für die Familienhilfe bei Uebungen (Hinweis). V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städte⸗ bau. Gesete, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Ein⸗ ührung des Rechts der und Raumordnung in den udetendeutschen Gebieten. Vom 31. Oktober 1938. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte. Vom 8. November 1938. Betr.: Aenderung des Wortes chutzraum“ in „Luftschutzraum“. Betr.: Reichszuschüsse für en Umbau von Räumen zu Wohnungen VI. Reichszuschuß⸗ aktion —. Betr.: Reichszuschüsse 12 8 der Wohnver⸗ hältnisse der Landarbeiter in Grenzgebieten (I. Sönderma nahme). Betr.: Reichszuschüsse zur Besserung der Wohnverhältnisse in Grenzgebieten. Betr. Frenens des Begriffs Arbeiterwohn⸗ stätten des „Vierjahresplans“. chtundzwanzigste Anordnung

über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. VI. Ver⸗

ürsorge. gsegg. Verordnungen, Erlasse: Zuwen⸗

sorgung und S.⸗Volkswohlfahrt und des Winterhilfswerks an

ungen der Hilfsbedürftige ur sonalnachrichten.

Wenn die nationalsozialistische Staatsführung einen neuen Mann auf einen wichtigen und verantwortungsvollen Posten⸗ beruft, so weiß das deutsche Volk, daß dieser Mann eine bedeutsame che Aufgabe zu hat und erwartet von ihm, er diese Aufgabe im Geiste der national ozialistischen Welt⸗ anschauung zeeae den vom Führer für die Staats⸗ und Volks⸗ führung gegebenen Richtlinien durchfühat 86

Wfrischafttreiben ist im ““ nicht mehr eine persönliche oder private Angelegenheit des Wir schaftenden, sondern eine Verpflichtung gegenüber der Volks⸗ gemeinschaft. Die Wirtschaft 85 ihre Ausrichtung und ihre Antriebskräfte von der politischen Führung erhalten. Regiert ie Wirtschaft den Staat, ist dies eine Krankheitserscheinun ass Staatskörper, und die Geschichte lehrt, daß in diesem Falle Stach und Volk, aber auch die Wirtschaft selbst Schaden erleiden. Eine gesunde Wirtf aft kann nur in einem gesunden Staate eeen —Es wird dem genialsten Wirtschaftsführer nicht ge ingen⸗ dauerhafte Erfolge zu erzielen, wenn der Staat schfeche gefühꝛs wird und das Volk falsch geleitet wird. Staat und Wirtschaft sin 1 eine Einheit. Sie müssen nach den gleichen Grundsätzen geleite

nd Familienunterstützungsberechtigte. Per⸗ 85 8 1“ nn 8 8* 8 I

„Künftige wägt, so betonte der Redner, daß mehr als 30 Milliarden RM

¹ trag von 2

3 fwar in erster Linie von dem

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 268 vom 17. November 1938. S. 3

werden. Den besten Bele ee. gibt die jüngste Entwicklung des Judenproblems in Dentsch and. Man kann nicht die Juden aus dem Staatsleben ausschalten, sie aber in der Wirtschaft leben und arbeiten lassen. 2 die letzte gewaltsame Entladung der Empörung des Volkes auf Grund eines E jüdischen Anschlages gegen das deutsche Volk sich in einem eitpunkte er⸗ eignete, wo wir kurz vor dem Abschluß der unter Berücksichtigung der vnirtschgfini hes otwendigkeiten bis ins einzelne vorbereiteten gesetzlichen Maßnahmen zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben standen, ist eine Folge davon, daß wir in den vergangenen Jahren dieses Problem nicht rechtzeitig und konsequent angefaßt hatten. Jedenfalls hatten die Verordnungen des Beauftragten für den b““ Generalfeldmarschall Göring, der als erster die Bereinigung dieses Problems in Angriff genommen hat, bereits⸗die Voraussetzungen für eine voll⸗ kommene Ausschaltung der Juden auch aus der Wirtschaft geschaffen. Inzwischen waren die Juden durch die unter behörd⸗ licher Aufsicht vorgenommenen Arisierungen bereits aus den Börsen und Banken ganz und aus den großen Geschäftshäusern und allen wichtigen Industrieunternehmungen nahezu völlig aus⸗ geschieden. Von dem auf Grund der Verordnung über die An⸗ meldung des Vermögens von Juden festgestellten Nettovermögen von rund 7 Milliarden RM sind inzwischen schätzungsweise bereits 2 Milliarden RM in deutschen Besitz übergeführt worden. Die bisher etroffenen Vorbereitungen ermöglichen es nunmehr, in einiger Feit die Juden aus dem deutschen Geschäftsleben restlos auszu⸗ schalten und den noch vorhandenen jüdischen Besitz gegen eine Abfindung in Rentenwerten in deutsche Hände zu überführen. Hierbei wird besonders darauf geachtet werden, daß die für uns im Zeichen des Vierjahresplanes so überaus wichtigen und wert⸗ vollen Warenvorräte ohne Wert⸗ und Substanzverminderung dem Verbrauch des deutschen Volkes sach⸗ und zweckgemäß zugeführt werden und es muß weiterhin verhindert werden, daß durch die Bewegung und Festlegung großer Kapitalien für die Arisierung der Kapitalmarkt für die notwendigen Investitionen und die Reichsanleihezeichnungen unerträglich eingeengt wird.

Der neue Leiter der Reichsgruppe Industrie übernimmt sein Amt in einer Zeit, wo der deutschen Wirtschaft, und insbesondere der deutschen Industrie, ganz gewaltige Aufgaben gestellt werden. Er ist dazu berufen, an der Erfüllung dieser Aufgaben maßgebend und verantwortlich mitzuwirken. Der Führer und der Beauf⸗ tragte für den Vierjahresplan, Generalfeldmarschall Göring, verlangen von der deutschen Wirtschäaft die restlose Hingabe und den vollen Einsatz aller Kräfte und Energien, um das große Endziel zu erreichen: die volle Sicherung der Freiheit und der Wohlfahrt des deutschen Volkes im Großdeutschen Reiche.

Die deutsche 11.“ hat unter dem gewaltigen Antrieb des Vierjahresplanes bereits Hervorragendes, ja man muß gestehen, Erstaunliches geleistet. Das wird niemand bestreiten. Aber jetzt gilt es, die Leistungen noch weiter zu erhöhen und dabei keine 88721S. Uebersteigerungen zuzulassen.

Ebenso wie bei der bildenden Kunst gibt es auch in der Wirtschaft einen „goldenen Schnitt“, d. h. eine richtige Proportion der einzelnen Teile des Wirtschaftslebens. Die Herstellung von Produktionsgütern muß in einer gesunden Relation zum Export und zur Erzeugung von stehen. Innerhalb der Produktionsgütererzeugung muß wiederum eine gwig Dringlich⸗ keitsordnung hergestellt werden, weil sonst das Fertigprodukt mangels notwendiger Zubehörteile nicht gebrauchsfähig ist. Eine erhebliche Vergrößerung der Metall⸗ und Maschinenindustrie ist heute nur möglich, wenn vorher durch gesteigerten Export auch eine Erhöhung des Imports der notwendigen Rohstoffe erreicht worden ist. Und schließlich muß dafür gesorgt werden, daß der Arbeiter für sein Arbeitseinkommen auch das Notwendige an Nahrung, Kleidung und Hausrat erhält, das er bezahlen kann.

Diese Probleme werden in einer vollbeschäftigten Wirtschaft dann akut, wenn die Unternehmer mehr Aufträge bekommen, als sie bei den bestehenden Arbeits⸗ und Rohstoffverhältnissen erfüllen können, und wenn die Verbraucher Waren nicht erhalten können, die sie bei den geltenden Preisen und bei den vorhandenen Ein⸗ kommen an sich kaufen könnten. Die staatliche Wirtschaftsführung muß streng darauf achten, daß eine solche Entwicklung vermieden wird, da andernfalls Störungen bei der Preis⸗ und Lohnbildung eintreten müßten. Ich erwähne dieses Beispiel deshalb, weil gerade auf diesen Gebieten eine Mitwirkung der Organisation der benheeblicheg Wirtschaft von besonderer Bedeutung und von er⸗ eblichem Nutzen sein kann, denn die praktische Wirtschaft selbst wird zu allererst erkennen und berichten können, ob und wo die helüntden Proportionen in der Wirtschaft gestört worden sind. UAnd dieses ist eine der wichtigsten Aufgaben der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, den staatlichen Verwaltungsorganen mit auf Grund der praktischen Erfahrungen zur Verfügung zu stehen. 1

Daneben tritt als eine zweite Aufgabe: die Förberung der Selbstverantwortung der Unternehmer und die Stärkung ihrer Initiative. Denn auf diese ausgesprochenen Unternehmer⸗

tugenden dürfen wir gerade in einer Zeit nicht verzichten, wo eine weitgehende staatliche Reglementierung des Wirtschaftslebens diese zu ersticken droht. Wo immer eine über⸗ lüssige Reglementierung und eine drohende Verbürokratisierung er Wirtschaft beseitigt und verhindert werden kann, geschieht dies seitens des Reichswirtschaftsministeriums; aber leider sind die allgemeinen Verhältnisse einem solchen Vorhaben nicht gerade ünstig und daher die bisher erzielten Erfolge auch noch nicht be⸗ onders groß und sichtbar gewesen. Wir wären sehr glücklich, wenn wir das Ministerium auf die eigentlichen Führungsaufgaben beschränken könnten und es von all den Einzelentscheidungen ent⸗ lasten könnten, die nach unserer Meinung sehr wohl von den Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft erledigt werden können. Die Wirtschaft selbst sollte sich mit Einzelanträgen und Anfragen mehr als bisher an die zuständige Gliederung der Wirt⸗ schaftsorganisation wenden. Häufig wird schon eine richtige Auf⸗ klärung genügen, um den Antragsteller zu

Die Organifation der gewerblichen Wirtschaft soll schließlich auch im direkten Auftrage des Staates Anordnungen weitergeben und ihre Durchführung sicherstellen.

Ich habe schon mehrfach betont, daß wir in der Zukunft in stärkerem Maße als bisher solche Aufträge an die Organisation der Wirtschaft geben werden, insbesondere, wo sich in v Hinsicht neue F für si⸗ Heigen.

Solche Aufgaben kann aber die wirtschaftliche Selbstverwal⸗ tung nur dann in zweckmäßiger und erfolgreicher Weise erfüllen, wenn die Organisation richtig und gesund ist. Die Ver⸗ einfachung des fachlichen Aufbaues erscheint möglich und not⸗ wendig. Die Existenzberechtigung vieler spezialisierter Fachgliede⸗ rungen auf der untersten Stufe (Fach⸗ und Fachuntergruppen) muß überprüft werden. Die OxPancütion der gewerblichen Wirt⸗ eh soll von sich aus Vorschläge für die Vereinfachung machen.

Die Organisation der gewerblichen Wirtschaft ist dem Staat nachgeordnet, sie muß aber auch mit der Partei eng zusammen⸗ arbeiten. In diesem Sinne liegt es, wenn der Partei die Mitwirkung bei der Bestellung der verantwortlichen Leiter und Hauptgeschäftsführer eingeräumt wird. Ich freue mich, daß wir für diese Frage eine Uebereinstimmung mit dem Stellvertreter des Führers erzielt haben. Den vor wenigen Tagen ergangenen Erlaß bitte ich sorgfältig zu beachten.

In sozialpolitischer Hinsicht möchte ich die Zusammen⸗ arbeit mit der Deutschen Arbeitsfront noch enger und er⸗ sprießlicher als bisher gestaltet wissen. Vor allem aber muß die Autorität der Leitung der I gestärkt wer⸗ den. Dies ist die erste Nöu“ für die erfolgreiche Durch⸗ hsnane der der Organisation der gewerblichen Wirtschaft ge⸗ tellten Aufgaben. In dieser Hinsicht haben wir dem neuen Leiter der Reichsgruppe Industrie bereits die Wege geebnet.

Durch die Vierte Durchführungsverordnung ist dem Leiter der Reichsgruppe Industrie für die Zusammensetzung des Beirates freie Hand gegeben worden. In den Beirat gehören die besten Leute. Es gehören erfahrene und verantwor⸗ tungsbewußte Unternehmerpersönlichkeiten hinein. Die Beirats⸗ mitglieder sollen keine Khtatsgtege sondern wirkliche Mitarbeiter sein. Der Leiter soll sich durch Erteilung von Einzelaufträgen an Beiratsmitglieder entlasten. Wenn die Wirtschaft eine Selbst⸗ verwaltung fordert, dann verlangt der Staat von den in der Wirtschaft tätigen Männern, daß sie sich auch für die ehrenamt⸗ liche Tätigkeit in ihrer eee1““ zur Verfügung s Der Wirtschaftler, an den der Ruf ergeht, soll gern und reudig kommen.

Die Organisation soll sich der Mittel⸗ und Kleinbetriebe be⸗ sonders annehmen. Großbetriebe helfen sich vielfach selbst. Die Fürderung der Mittel⸗ und Kleinbetriebe bedeutet nicht Eintreten ür rückständige Betriebe. Wir müssen heute von jedem Betrieb verlangen, daß er fet9 ekt ist. Es sollen die Schwachen geschützt werden, nicht aber die Schwächlinge. Schwache sind vor allem die Unbeholfenen, besonders die im Behördenverkehr Un⸗ beholfenen.

Die Selbstverwaltung der deutschen Wirtschaft wird ihre Existenzberechtigung dann am besten beweisen, wenn sie alle Kräfte einsetzt, um die Durchführung der ihr gestellten großen Aufgaben zu ermöglichen. Wenn die Organisation richtig arbeitet, muß sich ihr Wirken auch segensreich in der deutschen Wirtschaft erweisen.

Die deutsche Wirtschaft wird nicht versagen, wenn die Männer, die die deutsche Wirtschaft führen, nicht versagen.

Mit einem Appell an das Vertrauen der Industrie zu dem neuen Leiter der Reichsgruppe und mit Worten des Dankes an den bisherigen Leiter, Generaldirektor Gottfried Dierig, schloß Reichswirtschaftsminister Funk seine Ausführungen.

Im Anschluß an die Rede des Reichswirtschaftsministers sprach Generaldirektor Zangen. In längeren grundsätzlichen Ausführungen nahm er zu den ihm in seinem neuen Amt ge⸗ stellten Aufgaben 11“ behandelte eingehend die durch die Begriffe „Staat und Wirtschaft“ und „Selbstverantwortung der Wirtschaft“ umrissenen Fragen. Mit einem dreifachen Sieg⸗ Heil auf den Führer klang der Festakt aus.

——-V—õ—y—yy—y—yj—õ2—y

Die deutsche Wohnwirtschaft.

Arbeitstagung der Haus⸗ und Grundbesitzer in Bremen.

Der zweite Tag der Arbeitstagung der Haus⸗ und Grund⸗

besitzer begann mit einem Vortrag des Oberregierungsrates

Dr. Riehle vom Reichswirtschaftsministerium über die estaltung der Hypothekenbegebung“. Wenn man er⸗

defcthelen auf dem deutschen Grundbesitz ruhen, und daß der esamtbetrag der jährlich neu begebenen Hypotheken den Be⸗ Milliarden RM übersteigt, so zeigt sich, welche Bedeu⸗ tung die zukünftige Gestaltung der Hypothekenbegebung nicht nur für den Grundbesitz, sondern überhaupt für unser Wirtschafts⸗ leben hat. Während früher die Hypothekenhergabe sowohl vom Standpunkt des Geldgebers als auch vom Standpunkt des Grund⸗ besitzes aus völlig unbeeinflußt vor sich ging und der Staat lediglich gewisse Rechtsgrundsätze aufstellte, ist heute eine plan⸗ mäßige Bewirtschaftung des eeeees gs⸗ erforderlich, und

esichtsSunkt aus, daß der Staat

ür die Finanzierung seiner Aufgaben den absoluten Vorrang am

Kapitalmarkt hat, und daß daher Kapital in den Grundbesitz nur

in beschränktem Umfange fließen kann. Das zur Hypotheken⸗ hergabe zur Verfügung stehende Kapital wird dadurch vermehrt werden können, daß es durch Tilgungen einem dauernden Um⸗ schlag zugeführt wird. Die Beleihungen müssen soweit wie mög⸗ lich nur auf solche beschränkt werden, die dem Boden nutzen und die dem Wesen des Bodens angepaßt sind. Die Verschuldung des Grundbesitzes ist kein Normalzustand, sondern ein Zustand, der stets soweit wie möglich beseitigt werden muß.

Die Fristhypothek muß daher plenmaßt der Thgungehhposher

weichen. Die Beleihungen mäüslen ihre Sicherungsgrundlage der⸗

art in dem Ertrag des Grundstückes haben, g7- die Zwangsver⸗ steigerung nur noch in Ausnahmefällen notwen

ig ist. Die Neu⸗ gestaltung der Schuldurkunden und die Hergabe der Hypotheken in der Form der unkündbaren Tilgungshypothek tragen wesent⸗ lich dazu bei, die Beleihungen der Eigenart des Grundbesitzes an⸗ zupassen. ünschenswert ist es, wenn die Hypothek immer mehr zur alleinigen Sicherungsform des langfristigen Grundkredits wird und wenn die Sicherungshypothek für kurz⸗ und mettergritige Kredite immer mehr in Fortfall kommt. Eine derartige Gestal⸗ tung der Hypotheken wird dazu führen, daß die Hypotheken⸗ begebung immer mehr Aufgabe der E“ wird, bei denen eine eingehende Staatsaufsicht Vorsorge für eine richtige Lenkung und Gestaltung der Hypotheken trifft.

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Ueber „Wohnungsmarkt und Mieterschutz“ sprach dann Mini⸗ terialrat Dr. Ebel vom Reichsarbeitsministerium. Seine Aus⸗ ührungen zeigten, wie eng die Ausdehnung der Einschränkung des

seterschubes oder seiner Ausgestaltung im einzelnen immer mit der Lage des 0YT den mehr oder weniger starken Schwankungen von Angebot und Nachfrage verbunden gewesen ist. Namentlich in den letzten Jahren hat die Reichsregierung aus der zunehmenden Nachfrage nach Wohnungen die Folge ge⸗ zogen, den aus sozialen Gründen notwendigen Schutz für die eutsche Mieterschaft zu sichern. Der Vortragende hob besonders auch die Notwendigkeit hervor, die kinderreichen Familien unseres Volkes unterzubringen, und betonte die Pflicht des Hausbesitzers, auch hierbei im Interesse des Volksganzen mitzuarbeiten.

Auf der letzten Sitzung der Arbeitstagung am Dienstag⸗ nachmittag sprach Ministerialrat Dr. Heilmann (Aeichs⸗ arbeitsministevium) über „Die Entwicklung des Bau⸗ und Boden⸗ rechts im Dritten Reich“. Ausgehend von dem bei der Macht⸗ ergreifung durch den Nationalsozialismus auf dem Gebiet des Bau⸗ und Bodenrechts bestehenden Rechtszustand schilderte der Vortragende die gesetzgebevischen des neuen Staates, die zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Ziele im Städte⸗ bau und im Wohnungs⸗ und Siedlun bisher getroffen werden mußten. Diese seien zuglei ie rarbeiten für die abschließende einheitliche reichsrechtliche Regelung des sösamten Baurechts. Aus den bisherigen vcegeese Zwischenlösungen könnte sühan die Entwicklung vorausgesehen werden, welche die baurechtliche Gesetzgebung weiterhin nehmen wird. Grundlage für jede boden⸗ und baurechtliche Betrachtung sei die Frage des Eigentums. Hier habe der Nationalsozialismus mit den früheren liberalistischen Auffassungen gebrochen; der neuen, dem Eigentum zugewiesenen Stellung müßten weiterhin Gesetzgebung und Voll⸗ zug Rechnung tragen.

Bei der Darstellung des Enteignungsrechtes behandelte Ministerjalrat Dr. eb besonders eingehend die Frage der Entschädigung, insbesondere den Begriff der „angemessenen Ent⸗ schän ung“, und zeigte die verschiedenen 88 weiter bestehenden

robleme auf. Sodann erörterte der Redner die zur Ordnung des Städtebaues und des Siedlungswesens ergangenen ngs (Wohnsiedeengsgeset Gesetz über S M eger usw.) unter besonderer Berücksichtigung ihrer Auswirkung auf das Grundeigentum; ebenso die Entwicklung des städtebaulichen Planungsrechts. Der vom Vortragenden gegebene Ueberblick über die Rechtsentwicklung schloß mit Ausführungen über die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Baupolizei⸗, Anlieger⸗, Um⸗ legungs⸗ und Ansiedlungsrechts.

Berliner Börse am 17. November.

Aktien nachgebend, Renten ruhig.

Nach der eintägigen Unterbrechung des Börsengeschäfts durch den Bußtag kam der Verkehr heute nur langsam in Gang. Das Publikum beobachtet in der Auftragserteilung starke Feen. wobei die schon 88 Tagen dafür maßgebenden Gründe

eiter wirksam bleiben. eachtung findet in diesem Zusammen⸗ hang die Ansprache des Reichswirtschaftsministers Funk bei der Amtseinführung des neuen Leiters der Wirtschaftsgruppe „Indu⸗ strie“, in der er betonte, daß bei der Ueberführung des noch vor⸗ handenen jüdischen Besitzes in deutsche Hände verhindert werden müsse, daß durch die Bewegung und Festlegung großer Kapitalien für die Arisierung der Kapitalmarkt angesichts der notwendigen Investitionen und der Reichsanleihezeichnungen unerträglich ein⸗ eengt wird. Angebot und Nachfrage hielten sich etwa die

zage, Kursveränderungen von Belang traten im allgemeinen kaum ein.

Montanwerte lagen eher etwas schwächer: Rheinstahl er⸗ mäßigten sich auf ein Angebot von nur 6000 RMN um 1 ⁄%, Mannesmann um und Klöckner um ¾ %. Auch die zunächst etwas festeren Verein. Stahlwerke waren im Verlauf gedrückt. Von Braunkohlenwerten sind Niederlausitzer und Rheinebraun, von Kaliwerten Wintershall mit je 2 % als stärker gedrückt zu er⸗ wähnen. In der chemischen Gruppe zogen Farben dagegen um %o auf 147 % an. Wenig verändert waren Elektrowerte, bei denen Lichtkraft mit +† 1, Siemens mit 1 ¾¼ und RWE mit 1 % % Ausnahmen bildeten. Im übrigen sind nur noch Holz⸗ mann mit 1 und Demag mit 1 1⁄¼, andererseits eltoff Waldhof mit +† 1 % als über Prozentbruchteile hinaus ver⸗ ändert h““

Da im Börsenverlauf dem keineswegs reichlichen Angebot kaum Aufnahmeneigung gegenüber stand, rraten teilweise stärkere Kursverluste ein. Retalggesellschaft, Conti Gummi und Bemberg verloren je 1 %.

Hoesch und Westdtsch. Kaufhof gaben je um 1 %, Daimler, Verein. Stahlwerke, Siemens und Mannesmann je um 1 ¼ %

nach. AEG büßten 1 1⅛, Waldhof 1 und Schering 2 1⅛ % ein.

Bubiag gaben um 5 % nach.

Am Börsenschluß nahm das Geschäft weiter an Umfang ab, wobei die Kursentwicklung nicht ganz einheitlich war. Farben chlossen zu 146, Demag büßten ¾ und Rheinstahl % ein.

ndererseits stiegen Verein. Stahlwerke um ⅛( und Rheinmetall⸗ Borsig um ½ %.

Von den zu Einheitspreisen gehandelten Bankaktien verloren Berliner Handelsgesellschaft, Deutsche Bank, Dresdner Bank und Vereinsbk. Hamburg je ½ %. Deutsch⸗Asiatische Bk. gaben um 26 RM nach. Bei den Hypothekenbanken zogen Rhein⸗Westf. Bod.⸗ Credit um 1 % an, andererseits stellten sich Meininger Hyp., Deutsche Hyp. und Deutsche Centr.⸗Boden je um ½ % niedriger. Kolonialwerte vermochten sich nicht zu behaupten.

8 Schantung schwächten sich um 1½2 und Kamerun um 2 % ab. Bei den Industriepapieren stiegen Lausitzer Eisenbahn um 6 %. Gladbach Wolle kamen gegen die Notiz vom 27. 10. um 3 % höher an, wobei außerdem jedoch ein Dividenden⸗ und Anleihestock⸗ abschlag von 7,2 bzw. 3,26 % zu berücksichtigen sind, Andererseits stellten sich Hgugo Schneider nach Pause 10 % und Chemische Werke Albert gleichfalls nach Unterbrechung um 6 ½ % niedriger. Magdebuger Allgemeine Gas verloren 4 ½ %.

Im variablen Rentenverkehr ermäßigte sich die Reichsalt⸗ besitzanleihe zunächst um 7 ½ Pfg. auf 130 %, galt später aber wieder 130,70. Die Gemeindeumschuldungsanleihe stellte sich auf 93,30 (— 10 Pfg.)..

Am Kassarentenmarkt verlief das Geschäft ruhig. Pfand⸗

briefe und Komunalobligationen konnten sich behaupten, Liqui⸗

dationspfandbriefe schwächten sich teilweise leicht ab. Von Stadt⸗ anleihen wurden 28er Breslau um ¼ und 28er Koblenz um % % heraufgesetzt. .

Am Markt der landschaftlichen vLLW“ fielen Pom⸗ mern Abfindung mit einem Verlust von ½ % auf. Reichs⸗ und Länderanleihen wiesen freundliche Haltung auf. Sonst sind noch II. Dekosama mit einer Steigerung um ½¼ % und Kasseler Bezirk nach einwöchiger Unterbrechung mit einem Rückgang um 1 26 % zu erwähnen. Industrieobligationen lagen ruhig und nicht ganz einheitlich. Lüdenscheid stiegen um ½ *%, und auch Aschinger kamen 1 % höher an, während Farbenbonds 1 % hergaben.

Am Geldmarkt wurden um ½⅛ *% höhere Sätze von 2 ½ 2 5 %

gefordert.

Börsenkennziffern für die Woche vom 7. bis 12. November 1938.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 7. bis 12. November 1938 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 7. 11. vom 31.10. durchschnitt bis 12.11. bis 5. 1

110,88 112,50 102,00 102,72 113,08 114,01

107,26 108,26

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100 Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr

Gesamwt..

Kursniveau der 4 ½ % igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken .. . . . . Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeinden

Durchschnitt.. Außerdem: 5 %oige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗ 6 shulbünssanlelbe 3

2 2 2.

107,48

um

Wiederaufnahme des deutsch⸗tschecho⸗ slowakischen Kohlenverkehrs. 8

Die von Vertretern der Reichsregierung und der Tschecho⸗ Slowakischen Regierung wegen der Wiederingangsetzung der gegen⸗ eitigen Ein⸗ und Ausfuhr von Kohlen und Koks seit einigen

gen in Berlin geführten Verhandlungen wurden am 14. No⸗ vember abends durch Unterzeichnung eines Protokolls abgeschlossen. Danach werden die früheren deutschen Lieferungen von Stein⸗ kohlen und Koks aus dem Waldenburger Revier nach der Tschecho⸗ Slowakei sowie tschecho⸗slowakische Kohlen⸗ und Kokslieferungen aus dem Kladnoer und Ostrauer Revier nach Deutschland in einem den derzeitigen Verhältnissen angepaßten Umfange mit so⸗ e, Wirkung wieder aufgenommen. Hierzu treten gewisse zutsche Steinkohlenlieferungen aus dem Pilsener Revier nach der Tschecho⸗Slowakei. Ferner wurde eine Verständigung erzielt über die sosfortige Aufnahme der Beliefexung der Tschecho⸗Slowakei mit Braunkohlen und Braunkohlenbriketts aus den sudetendeutschen Brahnntohlen elenen und über deren Verkauf auf dem tschecho⸗ slowakischen Markt. 6“” es sich hierbei um die arbeits⸗ igliche Lieferung von 22 t. .